1895 / 115 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

aber nur aus gouvernementaler Rechthaberei oder Besserwifsemrollen bätten wir die dargeftreckte Hand zurũckgewiesen. Meine Herren, das muß ich als entschieden unrichtig konftatieren. Man hat den Antrag auf Erhöhung des Schutzzolls geftellt. Das war allerdings unan⸗ nebhmbar, denn die Erhöhung des Schutzzolls ohne Fabrikatsteuer hätte nur die Folge gehabt, daß erheblich mehr inländischer Taback verbraucht würde, daß aber in gleichem Verhältniß ein Ausfall an den bisherigen Einnahmen bei dem Tabackzoll eingetreten wäre. Meine Herren, es handelt sich doch um ein Finanzgzesetz und nicht darum, nur eine einzelne Interessentengruppe in Vortheil zu bringen. Aber auch gegen den Gedanken des Werthzolls haben wir sofort in der Kommisston Bedenken allerschwerster Natur geltend gemacht. Ge⸗ statten Sie mir, darauf hbinzuweisen, daß wir beispielsweise eine Art Werthzoll bei dem Kleiezoll haben. Mehl ist zollpflichtig, Kleie zollfrei. Ich kann den Herren versichern, daß selbst bei einem schein bar so einfachen Importartikel, bei welchem man annehmen sollte, daß die Unterscheidung doch eine so klare und leichte wäre, die allergrößten Zweifel fortgesetzt entstehen; und daß wir wahr⸗ scheinlich in der Zwangslage sein werden, das bisherige System zu ändern. Nun stellen Sie sich vor, einen Werthzoll auf einen Artikel einzuführen, wo 100 Kilo Sumatrataback das eine Mal 3000, und das andere Mal 300 kosten! Welche Entscheidung über ein so großes Vermögentobjekt wird da in die Hände eines ein⸗ zelnen Sachverständigen gegeben! In jedem Zivilprozeß hat man zwei oder drei Instanzen, und hier soll ein einziger Sachverständiger eventuell über ein ss bedeutendes Vermögensobjekt gegenüber einem Privatmann entscheiden. Das ist schon ein sehr wichtiges Be—⸗ denken gegen den Werthzoll überhaupt. Wir haben uns aber keines wegs vollkommen a limins abweisend erklärt. Wir haben nur ge⸗ sagt, die Einführung des Gedankens des Werthzollsystems in dies Fabrikatsteuersyftem ist ein vollkommen neuer Gesetzesvorschlag, und um einem solchen Vorschlag eine mögliche Form zu geben, ist zunächst eine möglichst eingehende Prüfung seitens Sachverständiger nothwendig. Es müßte zur Verwirklichung des Werthzollsystems erst ein neues Gesetz mit den verbündeten Regierungen vereinbart werden, und es ist ganz unmöglich, noch im Laufe dieser Session ein solches Gesetz vorzulegen. Ich berufe mich bezüglich dieser Stellung der Regierung auf den Inhalt des Ihnen gedruckt vorliegenden Betichts, der in deutlichen Worten erklärt: ‚Wöänschten die Antragsteller jenes System verwirklicht, so würden sie auch die Verpflichtung haben, in Form eines durchgearbeiteten Gesetzentwurfs den Nachweis zu führen, daß jene von der Reichsregierung bisher gehegten Be⸗ denken thatsächlich unbegründet und durch praktische Ausführungs⸗ maßregeln beseitigt werden könnten. An entsprechenden Be⸗ rathungen würde die Reichsregierung sich gern durch Kom⸗ missarien betheiligen. Meine Herren, es ist bier der urkundliche Beweis geführt, daß wir diesen Gedanken nicht a limine ab- gewiesen haben, daß wir unsere Pflicht erfüllt baben, indem wir auf die steuer⸗ und zolltechnischen Bedenken hinwiesen, daß wir uns aber auch bereit erklärt haben, um die Wahrheit zu finden, uns an etwaigen Verhandlungen in der Kommission zu betheiligen.

Das Fazit in der ganzen Sache ist doch das: es sind uns keinerlei neue Mittel bewilligt, es ist uns bisher kein gangbarer Weg gezeigt worden, neue Mittel zu erlangen, und ganz abgesehen von der Tabacksteuer, liegt fernerhin die Gefahr vor, daß wir in absebbarer Zeit zu einer Finanzreform nicht kommen; ich glaube, alle, die es mit dem Reiche gut meinen, und alle, die, entsprechend den Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Bachem, die ich in dieser Richtung voll⸗ kom men unterschreibe, auf eine sparsame Wirthschaft im Reich hin⸗ wirken wollen, sollten die verbündeten Regierungen darin unterftützen, daß sie sich eine finanzielle Konstitution geben können, und daß eine Finanzreform im Sinne des Ihnen vorliegenden Ent⸗ wurfs ohne Verzug durchgeführt wird. (Bravo! rechts)

Abg. Richter (fr. Volksp.): Wäre die Militärvorlage nicht bewilligt worden, so wären wir in keine Steuernöthe hineingekommen. Der Abg. von Kardorff spricht von der Unfähigkeit des Reichstags, neue 869 e zu machen. So lange die Regierung die gegenwärtige ist, bin ich der Meinung, daß es schen ein Vortheil ist, wenn nicht noch mehr Gesetze verschlechtert werden. Ich bin mit dem negativen Resultat der Verhandlungen völlig zufrieden, und ich hoffe, es werden noch mehr Gesetzentmürfe der Umsturz⸗ vorlage folgen. Es ist keine ,, eit, die Einnahmen um 10 Millionen Mark zu vermehren. 6 Millionen Mark betrug das Defizit. Inzwischen ist die Zolltarif ⸗Novelle angenommen, das ver⸗ gangene Jahr hat 11 Millionen an Zöllen mehr gebracht, als für das neue im Stat angesetzt sind. Es ist also zu erwarten, daß ũber⸗ haupt kein Defizit eintreten wird. Nach Bewilligung der Finanz reform würde man auch zu einer noch höheren Belastung des Tabacks schreiten. Wenn andere Kulturstaaten den Taback böher belasten, so zeigt das nur, daß sie in noch drückenderen Finanznötben sind als wir. Weshalb sollen wir die Reichs- und Staatskassen für agrarische Interessen in Anspruch nehmen, wie der Abg. von Kardorff will, in einem Augen—⸗ blick wo man die Zucker-, die Branntweinsteuer ändern will, wo man in , neue Liebesgaben für die Agrarier bewilligen will in Form von Millionen-Krediten für verschuldete Großgrundbesitzer, wie für landwirthschaftliche Genoffenschaften? Ich habe daß man diese Liebesgaben zurückgewiesen hätte. uch ohne jedes neue Finanzgesetz können wir bei richtiger Sparsamkeit ein Gleichgewicht zwischen Ueberweisungen und atrikular · beiträgen herstellen. Der pPreußische Minister des Innern von Köller meint, die Ansicht des Reichstags sei gleichgültig. Um so mehr muß der Reichstag von den ihm zustehenden Rechten Gebrauch machen. Ich hoffe, bei Fortsetzung unserer jetzigen Steuer- und be ln, e,, wird sich gegen , . ein ebensolcher Unwille zusammenballen, wie dies schon beim Umsturzgesetz geschehen ist.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Gerade weil wir den Zustand in anderen Staaten kennen, sind wir 6 jede Erhöhung der Taback«

steuer n gegen die Ta? steuer, die die Arbeiter am härtesten treffen würde.

Abg. von Kardorff (Ry.): Der Taback wird in anderen Kulturstaaten zu höherer Steuer herangezogen, weil er ein Luxus. artikel ist. Das weibliche Geschlecht, die Kinder, die Hälfte der Männer brauchen keinen Taback. Der geringere Theil der Bevölkerung will nur den Vorzug haben, einen billigen Luxusartikel zu haben. Der Abg. Richter hat gemeint, wir wären in keine , gekommen, wenn wir nicht die Militärvorlage ewilligt. hätten. Dagegen muß ich Einspruch erheben, daß durch solche Aeußerungen die öffentliche Meinung irre ge- leitet wird. Erinnert sich der Abg. Richter nicht, daß die große Mehrheit seiner Partei die Vorlage im wefentlichen bewilligen wollte, daß die zweijährige Dienstseit eine langjährige Forderung seiner artei war? Der Abg. Richter mag sich, wenn er Über Finanznöthe Pricht, an seine eigene Brust fassen, an die Handelsverträge denken. Dadurch sind uns 45 Millionen Einnahmen entgangen, so find wir in die Finanznoth gekommen. Der Abg. Her richt von neuen Liebesgaben. Es handelt sich da um die kleinen Mittel zur Linderung der Noth der Landwirthschaft. Ich bin für die kleinen Mittel eingetreten, weil es sich um den Schuß der

nicht gehört,

odazierenden Klassen handelt, die vom Kapitalismus infolge der

ger. au ener werden. Wir werden dieser Aus-

lünderung, wie ich hoffe, ein Ende machen. Wenn wir dieses große

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i Dinge heute liegen, 6 die Staatsmänner der Landwirthschaft

kommen, wenn ihre Pflicht thun. i u e then, . Hier n, din Tabackfteger wide

vorwiegend die Landleute, besonders die kleinen belasten. Der Theil unserer Partei, wel

die Militärvorlage bewilligen wollte, reichte zur Bildung einer Mehrheit nicht aus, sonst wäre der Reichs tag nicht aufgelöft worden. Der Ausfall an Zöllen betrug 20 - 30 Millionen und wird sich immer mehr abschwächen. Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky: Meine Herren! Ich möchte nur auf zwei Bemerkungen des Herrn Abg. Richter eingehen. Dieser erklärte, bis zum Jahre 1893 habe in Deutschland niemand nach einer Finanzreform verlangt. Ja, das ist doch sebr klar, weil bis 1893 eben die Ueberweisungen größer waren als die Matrikularbeiträge. (Hört! hört) Die Frage ist erst akut geworden von dem Augenblick an, wo die Matrikular⸗ beiträge die Ueberweisungen überstiegen haben. (Zuruf) Die Militär⸗ vorlage ist eben Gesetz Und wenn der Herr Abg. Richter sagt, man könne ja bier im Wege der Beschlußfassung des Bundes⸗ raths oder des Plenums dieses Hauses dasselbe Ziel erreichen, Matrikularbeitrãge und Ueberweisungen zu balancieren, ja, wenn das möglich wäre, niemand würde selbstverständlich frober darüber sein als die Reichs⸗Finanzverwaltung. Erstens ist mir aber zweifel haft, ob das ohne neue Mittel möglich sein wird; zweitens ist es ein ganz verschiedenes staatsrechtliches und finanzpolitisches Verhältniß, ob die Bundesstaaten nur darauf hoffen können, daß es vielleicht ge⸗ lingen wird, im Bundesrath oder Reichstag Matrikularbeiträge und Ueberweisungen zu balancieren, oder ob sie ein verbrieftes gesetz⸗ liches Recht haben, daß unter keinen Umständen die Matrikular⸗ beiträge größer sein dürfen als die Ueberweisungen. Erst wenn sie dieses verfassungsmäßige Recht unter den Füßen haben, können die Finanz ⸗Minister der Einzelstaaten überhaupt eine klare, geordnete Finanzwirthschaft führen. Abg. Graefe (d. Rep.): Wir lebnen die Tabacksteuer ab. Sie steht im , Widerspruch zu der Erklärung des früheren . ers, daß die schwächeren Schultern nicht belastet werden ollen. Abg. von Kardorff (Rp.): Die Tabacksteuer belastet die Städte viel mehr als das flache Land, da in ihnen der Konsum ein acht bis neun Mal größerer ist. Vielfach raucht der Landarbeiter überhaupt arnicht. Außerdem wird die Tabacksteuer fördernd auf den inländischen abackbau wirken. Dem Abg. Richter bringe ich in Erinnerung, daß er 39 Millionen für die Militärvorlage bewilligen wollte.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Ich wollte nur die Kosten für die zweijährige Dienstzeit bewilligen.

Der 5 4 wird abgelehnt, ebenso die übrigen Para⸗ graphen und die ganze Vorlage.

Schluß der Sitzung 31 Uhr.

Literatur.

Geschich te.

Die badischen Truppen und ihre Antheilnahme am Einigungskriege, dargeftellt von A. Gunterm ann. Frei⸗ burg in Baden, Verlag von Lorenz und Waetzel. In diesem Werk, das in acht bis zehn Heften zu je 265 A herausgegeben und noch in diesem Frübjabr fertiggestellt werden soll, wird zum ersten Mal die Schilderung der Kriegsthaten der badischen Truppen im letzten Feld—⸗ zuge unternommen. Soweit es sich nach der ersten uns vorliegenden Lieferung beurtheilen läßt, bebandelt der Verfasser den an sich inter⸗ essanten Gegenftand in unterhaltender und belehrender Form. Er e. in diesem Heft kurze Mittheilungen über die Ursachen des

ieges und die Mobilmachung und gelangt in seinem Bericht über die Kriegserlebnisse der badischen Division bis zur Einschließung von Straßburg. Dem gut ausgestatteten Werk soll am Schluß eine Portrãtstafel beigegeben werden.

Cbronik des großen Krieges von 1870771. Verlag von Paul Steffenhagen in Merseburg a. S. Zweite Auflage. Preis einzeln 25 4, 109 Exemplare 20 S, 1000 Exemplare 150 Die anspruchslos gejchriebene tageweise Chronik des deutsch fran⸗ zösischen Krieges fand beim Erscheinen der ersten Auflage im Jahre 1890 wegen der fesselnden allgemeinverständlichen Darstellung eine sehr beifallige Aufnahme, die sich jetzt bei ausgabe der zweiten Auflage zur 25. Wiederkehr der ruhmvollen Siegestage noch dadurch erheblich steigern dürfte, daß der Verkaufepreis für das Buch um die Hälfte herabgesetzt worden ist. Besonders wird sich das kleine Werk empfeblen zum Vertheilen in Schulen, in patriotischen Vereinen, im Heere und in Arbeiterkreisen. .

Rechts und Staatswissenschaft.

Handbuch der internatignalen Nachlaßbebandlung mit besonderer Rücksicht auf das Deutsche Reich und die einzelnen Bunde estaaten einschlieỹlich Elsaß Lothringen. Von Ober⸗Landes⸗ gericht ⸗Rath Ferdinand Böhm in Nurnberg. 2. Aufl. (Preis 5 4), Verlag von Gebrüder Reichel in Augsburg. Die Arbeit, der sich der Verfasser durch die systematische Zusammenstellung der in den verschiedenen Staaten des Deutschen Reichs und des Auslandes in Geltung befindlichen gesetzlichen Bestimmungen über das Verlassen. schaftswesen, die Vormundschaft und das Notariat unterzogen hat, ist eine außerordentlich umfängliche und mühsame gewesen. Freilich war sie infolge des Umstandes, daß in letzter Zeit in der Geseßzgebung und auf dem Gebiet der internationalen Verträge nam hafte Veränderungen und Neuerungen eingetreten sind, durchaus geboten. Das Werk zerfällt in einen allgemeinen und einen besonderen Theil, von denen der erste die Begriffe Staat angebörigteit , Wohnsitz .. Aufenthalt - die juriftische Natur, staats rechtliche Gultigkeit und Wirksamkeit der Staatsvmrträge, die allgemeinen Grundijatze über die internationale Behandlung der Verlassenschaften und Vormundschaften, die Sicherung des Nachlasses, Erstattung von Kur⸗ und Beerdigungekosten und sonflige mit der Nachlaßbebandlung im Zufammenhang stebende Fragen erörtert, während der zweite Theil der systematischen Darstellung der Nachlaß⸗ behandlung in und gegenüber den einzelnen Staaten des Deutschen Reichs und des Auslandes gewidmet ist. Berudsichtigt sind sämmt⸗ liche europäischen Staaten, ferner die Nordamerikanische Union, Mexiko, Salvador, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Haiti, San Domingo, Argentinien. Chile, Peru, Bolivia, Brasilien, Uruguay,

araguay, Ecuador, Vengzuela, Tolumbien; Persien, Japan, China, Lore, Siam; Egypten, Tunis, Marokko, Congostaat, Sädafrikanische Republir Madagaskar, Sansibar; Hawaii und Samoa. Ein Anhang“ endlich handelt von den Rechtsverbältniffen in den deutschen Schutz gebieten, von der Exterritorialität der diplomatischen Personen und den Zustellungen im Auslande. Dem Zweck des in erster Linie für den praktischen Gebrauch bestimmten es entsprechend, hat der 3 durchweg von tiefgehenden theoretischen Untersuchungen abgesehen, dagegen das geltende Recht auf Grundlage der einschlägigen Gesetze, internationalen Verträge u. s. w. unter h 8 in Betracht kommenden Jubikarur genau erörtert und eingehend genug dargestellt. Es ist auf, diese Weise ein sehr brauchbares Buch ent⸗ standen, das über alle Einzelfragen der behandelten Gebiete rasch und s Aufschluß giebt und auch neben den im Gebrauch befind.

Lehr. und Handbüchern des Privatrechts sich Geltung ver—

zuverlãä lichen schaffen wird.

und Kirche. Dr. Karl Rieker in von von Zahn und Jaensch in Dresden, 1885. Der sicher in erster Linie berufen,

Die Stellung des modernen Staats . io w

die e des Verhältni zu m rng er doch selhbst von da

Statistik.

Statistik des hamburgischen Staats, bearbeitet und herausgegeben von dem nr gn Bureau der Steuer. Deputation jzu Hamburg. Heft T7I. (1894) Verlag von Otto Meißner in Hamburg. In diesem Bande gelangen die Gr. gebnisse der , , . vom 1. Dezember 1899 zur Veröffent. lichung und zwar in vier Theilen, von denen der erste die Ausführung der Zählung behandelt, der zweite die Zählung der Personen umfaßt, der dritte die der 2 nach ihrer Benutzung und Lage, nach 4 und Bewobnerzabl, nach der ö des Mietbzinses und der Dauer ihrer Benutzung bezw. des Leerstehens und der vierte die Zäblung, der Haushaltungen enthält. Der Hauptwerth dieser Bearbeitung liegt darin, daß sie die in den Uebersichten mitgetheilten ziffermäßigen Ergebnisse mit denen früherer Zählungen vergleicht und die Ursachen der zeitlichen Ver. änderungen darzulegen versucht. Die kurze Spanne von fünf Jahren, die zwischen den letzten beiden Volkszählungen lag, bat für Hamburg so gewaltige Verschiebungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung infolge des außerordentlich starken Zuzugs und so einschneidende Aenderungen in den Wohn verhältniffen veranlaßt durch die mit dem Zollanschluß nöthig gewordene Niederlegung eines ganzen Stadttheils gebracht, daß ein Vergleich der Ergebnisse der J,, Volkszählung mit denen vom Jahre 186 zum richtigen Verständniß der ersteren allerdings geboten war. Hamburg zeigte, wie diese Statistik erkennen läßt, unter den deutschen Bundesflaaten die relativ stärkste Zunahme der Bevölkerung: von ol8 600 Seelen am 1. Dejember 1885 auf 622 530 am 1. Dezember 1890, mithin um 29,07 o. Von der neunten Stelle, die Hamburg seiner Einwohnerzahl nach bei Errichtung des Deutschen Reichs unter den 26 Bundesstaaten (wenn man Elsaß⸗Lothringen zu diesen zählt) einnahm, ift es jetzt auf die achte gestiegen, indem ez bei der letzten Volkszäblung Mecklenburg ⸗Schwerin überflügelt hat. Im städtischen Gebiete Hamburgs, wo die prozentuale Zunahme der Bevölkerung stets viel größer war als im Landgebiete, stieg der Ueber⸗ schuß der Lebendgeborenen über die Gestorbenen von 2599 im Jahre 1886 auf 7846 Personen im Jahre 1891; der Ueberschuß der Zuge⸗ zogenen über die Weggezogenen hat dagegen nur bis zum Jahre 1. zugenommen, betrug aber in diesem Jahre das 24 fache von dem des Jahres 1856. Dieses starke Anwachsen des Zuzugs war eine Folge des Zollanschlusses von Hamburg und des allgemeinen wirthschaftlichen Aufschwungs, der mit diesem Anschluß zusammenfiel. In dem Jahr⸗ fünft 1885 bis 1899 entfielen überhaupt von dem gesammten Be völkerungszuwachs ein Viertel auf den Ueberschuß der Lebendgeborenen über die Gestorbenen und drei Viertel auf den Ueberschuß der Zuge zogenen über die Weggezogenen. Letzterer besteht zu 75 oo aus männlichen Personen; dagegen wiegen bei dem Ueberschuß der Lebend geborenen über die Gestorbenen, obgleich mehr Knaben als Mädchen geboren werden, doch wegen der größeren Sterblichkeit des männlichen Geschlechts die Personen weiblichen Geschlechts vor. Dg dieser Ueber⸗ schuß aber numerisch bedeutend kleiner ist als der erstgenannte, so ergiebt sich für die gesammte Bevölkerungfzunghme ein Ueberwiegen des männlichen ern, indem auf dieses 53,6 0 0 von der Zunahme kamen. Hieraus erklärt es sich, daß das vordem nicht unbeträchtliche Vorherrschen des weiblichen Geschlechts seit 1885 bedeutend abge—= nommen hat; unter je 10000 Bewohnern des Staatsgebiets befanden sich 1385 5125 weibliche, im Jahre 1890 dagegen nur noch 504, unter der gesammten am 1. Dezember 1890 gezählten Bevölkerung 30853 oder 49,56 09 männliche und 313 995 oder 50. 440½ weibliche Bewohner. Das numerische Verhältniß zwischen den beiden Geschlechtern ist aber in den einzelnen Altersklassen recht verschieden. In den ersten vier Altersjahren überwiegt das männliche Geschlecht, da mehr Knaben alt Mädchen geboren werden; infolge der größeren Sterblichkeit der ersteren ist jedoch für das 5. bis 23. Altersjahr das weibliche Ge= schlecht stärker vertreten, vom 24. Altersjahre an berrscht wieder dat männliche Geschlecht vor und zwar absolut am höchsten im 28. Altert⸗ jahre, relativ am meisten aber im 30., in welchem auf 1000 männ—⸗ liche Personen nur 881 weibliche kommen. Dieses durch den starke Zuzug von Personen im produktiven Alter veranlaßte Ueberwiegen bält bis zum 42. Altersjabre an, dann tritt für die folgenden Jahre ein Schwan ken ein, bis vom 51. Altersjahre ab das 2 Geschlecht dauernd und infolge seiner geringeren Sterblichkeit in stetig wachsendem Grade vorherrscht, sodaß ungefähr vom 80. Altersjahre ab doppelt so vie weibliche wie männliche Personen vorhanden sind. Entsprechend den Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung haben sich auch die Familienstandsverhältnisse derselben verschoben. Der Antheil da ledigen Bewohner, wenigstens der männlichen, an der Bevölkerung? zahl ist gewachsen, und derjenige der Verheiratheten hat in den Jabte⸗ 1885 1830 bei den männlichen . betrãchtlich abgenommen bei den weiblichen dagegen etwas zugen en; das erstere ist eint Folge des starken Zuzugs don unverheiratheten Personen, das letztere ist ver anlaßt durch die gesteigerte Heirathshäufigkeit; denn es kamen in den Jahte⸗ 1386 bis 1890 auf 1000 Bewohner 9,45 Eheschließungen, in den Jahren 1881 bis 1885 dagegen nur 8,3. Die beiden juüngsten Che männer standen im 19. Lebensjahre, der älteste Mann befand unter den Ledigen und hatte am 1. Dezember 1890 ein Alter don 95 Jahren 11 Monaten und 16 Tagen. Der jüngste Wittwer stand im 20. Lebensjahre; vom 56. Altersjahre ab gab es bereits met verwittwete als ledige Männer und vom 82. Jahre ab bestand di Mehrzahl der Männer aus Wittwern. Die jungste Ehefrau stan im 16. Lebensjahre, die jüngste Wittwe im 17., die nächn. alteste im 19. Lebensjahre. Die Zahl der Wittwen war nn fünfmal so groß wie die der Wittwer. Unter die e befand sich auch die älteste weibliche Person, welche ein Alter ren 109 Jahren 5 Monaten und 20 Tagen hatte; die beiden nächstãlteste weiblichen Personen n, . Wittwen) waren fast 96 bezw. etwa über 95 Jahre alt. ie Anzahl der geschiedenen Frauen, von denn die jüngfte im 23. Lebengjahre stand, ö. mehr als das Ander fache der geschiedenen Maͤnner. Größer als die Zahl der Geschieden⸗ ist bei beiden Geschlechtern die der getrennt Lebenden; beide Berit nungen befinden sich viel häufiger bei weiblichen als bei mann

lichen Personen. . Illustrierte Werke. .

Die von der Deutschen Verlage, Anstalt in Stuttgart be ort neue illustrierte Lieferungkausgabe der Werke Goethe z ist kis 30. Lieferung vorgeschritten. Die letzten zehn Hefte enthalten Dramen Egmont, Irhigenie auf Taurig⸗ Torquato Taff D naturliche Tochter vollständig und ein Stück vom ersten Theil de Faust. Die gediegene bilt liche Ausstattung ist aus den frübers Auflagen wohlbekannt; die neue vierte Auflage hat noch eine weiten illustrative Bereicherung durch Lichtdruckbilder erfahren. In An! diefes reichen Bilderschmucks ift der Preis von So 3 für die Lie ern als ein äͤußerst wohlfeiler zu bezeichnen. Der Subffribent ernricl⸗ 6 8 Werke unseres großen Dichters in einem schönen kũnftler iche

ande.

1 1

zum Deutschen Reichs⸗A

n 115.

Zweite Beilage nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 14. Mai

1893.

——

= 5⸗ ,, n,, u. der 3

J. Unfall⸗ und Invaliditäts. . 2 Verkãufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

S. Temmandit · Sesellschaften auf Aktien u. Aktien Gesellsck. 7. Erwerbs und Wirthf 8. Niederlassung ꝛc. von 3. Bank Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

fta Genossenschaften. echtsanwãlten.

I) Untersuchungs⸗Sachen.

10579 teckbrief. . Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Friedrich Boromsky aus Altstadt, Kreis Qsterode, jetzt un- bekannten Aufenthalts, welcher flüchtig ist und sich verborgen hält, ist die Untersuchungsbaft wegen Be⸗ drohung mit der Begehung eines Verbrechens der Brandstiftung verbaͤngt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefangniß abzuliefern. J Gilgenburg, den 8. Mai 1895. . Königliches Amtsgericht. Beschreibung:

braun, Stirn frei, Bart Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen blaugrau, Nase gewöhnlich, Mund ge- wöhnlich, Zähne vollzählig, Kinn spitz, Gesicht oval. Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch und polnisch, Kleidung: belle Sommermütze, die Bekleidung war sehr defekt und kann nicht näher angegeben werden. Besondere Kennzeichen: Muttermal auf der einen Nasenseite.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

10744 Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ barnim, Band 93 Nr. 3779, auf die Namen des Tischlermeisters Friedrich August Fabert und des Schlossermeisters Gustav Peters, beide zu Charlotten⸗ burg, zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, Wittftockerstraße 5 belegene Grundstück in einem neuen Termine, am 20. Juni 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 6 a 48 qm und ist mit 8280 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Juni 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben an⸗ gegeben, verkündet werden.

Berlin, den 7. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.

10743 Ladung.

In Sachen der städtischen Sparkasse zu Worms, vertreten durch Rechtsanwalt Klein in Worms, Gläubigerin, gegen die Erben des in Worms wohn⸗ haft gewesenen und daselbst verlebten Gärtners Adam Jantzer als:

I) den Lorentz Jantzer,

2) den Johann Jantzer, Metzger, beide unbekannt wo abwesend. Schuldner, wegen Im⸗ mobiliarzwangsvollstreckung, hat das Gr. Amtsgericht Worms lt. Beschluß vom 9. Mai 1895 die Zwangsvoll⸗ streckung in die zum Nachlaß des Adam Jantzer ge⸗ körende, in der Stadt Worms gelegene Liegenschaft Flur 1 Nr. 1297; 72/10 Klafter, Hofraithe, Juden⸗ gasse angeordnet und Termin zur Verhandlung ge⸗ mäß Art. 115 des Hess. Ausf.⸗Gesetzes jur 3.P.⸗-D. dom 4. Juni 18793 bestimmt auf Donnerstag, den 27. Juni 1895, Nachmittags 2 Uhr, im kleinen Saal des Gr. Amtsgerichts und werden hierzu die obengenannten abwesenden Lorentz Jantzer und Johann Jantzer als Erben des Adam Jantzer geladen.

Worms, 9 Mai 1895.

Gr. Amtsgerichtsschreiberei. TL. S.) Elz.

lloo? s)

ö. Zwangsversteigerung des dem Schuhmacher ohann Joachim Friedrich Ludwig Holtz zu Rostock sebdrigen allhier am Amberge sub Nr. 1000 be⸗ egenen Hausgrundstücks wird hierdurch vor dem unterzeichneten Amtsgerichte ein erster Verkaufstermin auf Montag, den 8. Juli 1895, Vormittags 11 Uhr, sowie ein Ueberbotstermin auf Dienstag, den 20. August 1895, Vormittags 111 Uhr, durch das gegenwärtige Proklam anberaumt und dabei zr lei allen bei der Zwangsversteigerung im gesetzlichen Sinne betheiligten Personen freigelassen, in dem ersten Termine zu dem Zwecke einer end—= sichen Regulierung der Verkaufsbedingungen, deren Entwurf ju ihrer Ginsicht zwei Wochen lang vor demselben auf hiefiger Gerichtsschreberel niedergelegt ein wird, zu erscheinen, sowie auch binnen 3 Tagen 363 demselben anderweitige Vorschläge dazu einzu⸗

n. Roftock, den 27. April 1895. 4 Amtsgericht.

iper.

achen, betreffend die Zwangsversteigerung des

. Rentier Ernst Wilhelm Triebsees zu Rostock kiber gehörigen, allhier am Schwibbogen sub Nr. 815 genen Hausgrundstücks, hat der fe. desselben, erbermeister Martin Reincke zu Roftock, durch

Alter 36 Jahre, geb. 28. März! 1859, Größe 5 Fuß 4 Zoll, Statur mittel, Haare.

Urkunde den Nachweis geliefert, daß er die nach dem Ergebniß der Versteigerung zur Hebung kommenden Gläubiger befriedigt hat, resp. von denselben als alleiniger Schuldner übernommen ist.

Es sind nun die betreffenden Beweisurkunden nebst der Erklärung des Käufers, sowie ferner auch die Rechnung des Sequesters auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der bei der Zwangsversteigerung Be— theiligten niedergelegt, und werden diefe letzteren hiervon in Kenn fniß gesetzt und aufgefordert, binnen zwei Wochen etwaige Erinnerungen geltend zu machen.

Roftock, den 1. Mai 1835.

Großherzogliches Amtsgericht. Piper.

10745 In Sachen, betreffend die Beschlagnahme des Schultz'schen Lehnsgehöfts Nr. 22 ju Wendisch Priborn, wird das Zwangsvollstreckungsverfahren ein⸗ gestellt. Vie angesetzten Termine finden nicht ftatt. Plau i. M., den 19. Mai 1895. Großherzogliches Amtsgericht.

10076 In dem Verfahren, betreffend die Zwangsver⸗ steigerung des dem Schlachtermeister Christian Hauck zu Neubukow früher gehörigen, allhier an der Otto⸗ straße sub Nr. 1971 h. belegenen Hauses und Gartens Nr. 1141 VIII, ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Sonnabend, den 18. Mai E895, Vormittags EI Uhr, im Amtsgerichts gebäude, Zimmer Nr. 1, hierselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangs⸗ versteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungs plan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist.

Rostock, den 3. Mai 1895.

Großherzogliches Amtsgericht. Piper.

60402 Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender, angeblich abhanden gekommener Preußischer Staatsschuldverschreibungen beantragt worden:

I) der konsolidierten 40 9igen Staatsanleibe:

a. von 1882 Litt. F. Nr. 212 685 über 200 4A,

b. von 1884 Litt. D. Nr. 638 373 über 500 S und Litt. E. Nr. 799 426 über 300 S, von dem Kaufmann Paul Rochwitz hier,

2) der konsolidierten 40 ⸗pigen Staatsanleihe von 1884 Litt. E. Nr. S76 422 über 300 6, von Frau Johanna Reichenbach zu Oederan i. S., vertreten durch den Rechtsanwalt Reichenbach hier,

3) der konsolidierten 40/oigen Staatsanleihe von 1885 Litt. E. Nr. 1 102 910 über 300 6½, von dem Geheimen Justiz⸗Rath Stämmler zu Friedenau. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Reue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B. part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Berlin, den 3. Januar 1895.

Das Königliche Amtsgericht J. Abtheilung 82. io? 5?

In Sachen den Antrag des H. Bürger in Breslau auf Aufgebot des Pfandbriefes der deutschen Grund⸗ creditbank zu Gotha Abth. V Lit. A. Serie 375 Nr. 7500 über 300 S, verzinslich zu 35 0, betr., ist der auf den 15. Juli d. J. bestimmter Termin aufgehoben und anderweiter Aufgebotstermin auf den 19. Februar 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem Herzogl. Amtsgericht J hier bestimmt worden.

Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, in diesem Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗ erklärung derselben erfolgen wird.

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nicht statt.

Gotha, den 4. Mai 1855.

Herzogl. S. Amtsgericht I. Oschmann.

75021]

Das K. Amtsgericht München L., Abth. X. f. Z.-S., hat unterm 9. d5. Mts. folgendes Aufgebot erlassen: .

Es sind zu Verlust gegangen die Depositenscheine der Bayer. Vereinsbank dahier, und zwar:

1) der vom 15. Oktober 1885 Nr. 2267, dessen unterzeichnende Direktoren nicht namhaft gemacht werden können, wonach Herr Franz Himbsel dahier bei genannter Bank Werthpapiere als offenes Depot im Nominalwerth von 10 000 Fl. 6. W. hinter⸗ liegen hat, während noch weitere auf dem Depo⸗ sitenschein verzeichnete außerdem hinterlegte Werth⸗ papiere dem Depot wieder entnommen werden sind,

2) der vom 23. Juni 1891 Nr. 7317, gezeichnet von Beschoren und Lang, wonach der Dekonomie⸗ Verwalter Georg Wagner in Gessenberg Pfand briefe im Nennwerth von 2000 6 als offenes Depot bei genannter Bank hinterlegt hat, wozu noch weitere el im Nennwerth von 5500 M gekommen sind, . noch hinterliegende Coffe 7500 etrãgt.

Auf Antrag des K. Advokaten, Rechtsanwalts Justiz⸗Raths Dürr, namens des Rentiers Franz Himbsel und des Rechtsanwalts Dr. Gemeinhardt namens des Georg Wagner, nun , . y. in Winkels, werden nun die allenfa

n

sigen aber der bezeichneten Scheine auf efordert, . Rechte hierauf bis längstens im n. ne

am Montag, den 7. Oktober l. J. Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtl. Geschäftszimmer Nr. P /I, Augustinerstock, anzumelden und die Devositenscheine vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, 11. März 1895.

Der K. Gerichtsschreiber: (L. S. Störrlein.

75126 Aufgebot.

Der Schulvorstand zu Fredelslob bat das Auf⸗ gebot des für die Schul⸗Vakanz-⸗Kasse in Fredels⸗ loh ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 12139 der Spar- kasse der Stadt Einbeck, auf welchem 369 0 93 3 belegt sind, beantragt. Der Inhaber des fraglichen Spar. kaffenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den S. Oktober 1895, Vor— 4 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzu— melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Einbeck, den 7. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

10205) Aufgebot. Das Quittungsbuch Nr. 101 der hiesigen städtischen Sparkasse, ausgefertigt für Emilia Clementine Marie Spornberger in Storchnest, lautend über 13 6 43 4, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der ꝛc. Spornberger zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Der Inhaber jenes Quittungsbuches wird daher auf. gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 26. November 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 25, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos wird erklärt werden.

Liffa, den 3. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht.

T5ls31] Aufgebot.

Der Vormund der geisteskranken Ir mann, zur Zeit in Owinsk, Gerichtsvo Wegner zu Mogilno hat zugleich als Pfleger unbekannt abwesenden Ehemanns der Julianna Hege— mann, des Müllers Ludwig Hegemann das Aufgebot des für Frau Julianna Segemann, geb. Schoen, in Gembiß ausgefertigten Srarkasfenbuchs der Kreis= sparkasse zu Mogilno Nr. 4313, lautend über noch 494.36 6 nebst Zinsen, beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. November 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird.

Mogilno, den g. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

1 1

. 1

10759 Aufgebot.

Die verehelichte Auszügler Rackwitz, Dorothee, geb. Schröter, zu Wiedemar hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der städtischen Sparkasse zu Schkeuditz Nr. 9161 über 1323,26 1, ausgestellt für Rackwitz, Frau Dorothee, in Nockwitz, beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. No⸗ vember 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buches erfolgen wird.

Schkenditz, den 26. April 1895.

Königliches Amtsgericht. 89077 Ausfertigung. . Aufgebot. *

Das Sparkassebuch der Distriktssparkasse Tirschen⸗ reuth Nr. 5342 über eine Einlage von 1000 , lautend auf den Müller Paul Fleischmann von Wendermühle, ist zu Verlust gegangen.

Paul Fleischmann ist gestorben, und ergeht nun auf Antrag der Erben desselben an den derzeitigen Inhaber genannten Sparkassebuches die Aufforderung, seine Rechte hierauf spätestens an dem auf Diens⸗ tag, den 14. Februar 1896, 3 Uhr Nach⸗ mittags, vor dem unterfertigten Amtsgerichte an—= stehenden Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraft⸗ los erklärt wird.

Tirschenreuth, den 4. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. (L. S. Klein.

Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Driginale bestätigt

Tirschenreuth, den 4. Mai 1895. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

(L. S.) Breitschaft, Königl. Sekretär.

107 60ĩ Aufgebot. 3

Die Magdeburger Privatbank, Aktiengesellschaft zu Magdeburg hat das . des am 11. April 1894 von A. . omp. in Paris auf Her⸗ mann Schmidt in Wolmirstedt gezogenen und bei Wilh. Schmidt jun. in Magdeburg⸗Neustadt am 15. Juli 1894 zahlbar gewesenen echselaecepts über 1626 6, welches durch Giro auf die Antrag⸗ stellerin gediehen und bei derselben verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 10. Dezember 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Domplatz 9 Zimmer 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen wird.

Magdeburg⸗A., den 8. Mai 1895.

Königli Amtsgericht, Abtheilung 8.

Toõlꝛ3 - 5QMIufgebot. 1) Der Halbbauer Johann Gottlieb Schlief, aus Seeren, 2) die Wittwe Ackerbürger Hanne Louise Haacke, geb. Giese, aus Königswalde, 3) der Arbeiter Wilhelm Fritsche, aus- Zielenzig, der Ackerbürger Carl Schulze, aus Sternberg, die verwittwete Töpfermeister Wilhelmine Haegel. geb. Lipke, aus Zielenzig, vertreten durch Rechtsanwalt Hentschel, in Zielenzig, haben das Aufgebot:

zu 1) des Syvothekendokuments, bestehend aus dem Erbrezeß vom 17. 21. Juni 1872 und dem Hypotheken⸗ auszuge vom 13. Juli 1872, betreffend die im Grund⸗ buche von Seeren Bd. 1 Nr. 29 in Abth. II unter Nr. 4 für den Antragsteller und seine 4 Ge⸗ schwister, nämlich:

die verehelichte Büdner Straß, Auguste, geb. Schlief, zu Selchow, 3. den Dienstknecht Carl Wilhelm Constantin Schlief zu Seeren ) J. die verebelichte Bauer Ulbrich, Hermine Ida Amalie, geb. Schlief, zu Grunow, 1. die unverehelichte Schneiderin Emma Emilie Schlief zu Liebuch, eingetragenen 1300 (Eintausend drei hundert) Thaler nebft 5 G Zinsen Vatererbe;

zu 2) des Hypothekendokuments, betreffend die im Grundbuch von Königswalde Bd. II( Nr. 66 in Abth. UI Nr. 4 für die Antragstellerin eingetragenen 50 (fünfzig) Thaler,

zu 3) a. des Hypothekendokuments, betreffend die im Grundbuch von Zielenzig Bd. 13 Nr. 478 in Abth. III Nr. 5 fuͤr den Antragsteller eingetragenen 500 (fünfhundert) Mark nebst 450 Zinsen, Darlehn, dem Antragfteller angeblich bei dem am 27. Januar 1894 stattgebabten Brande der Brauerei von Hoenicke in Zielenzig verbrannten, zur Zeit der Verlustanzeige mit einem Bestande von 1087 75 * auf seinen Namen ausgestellten Sparkassen⸗ buchs Nr. 7951 der städtischen Sparkasse zu Zielenzig,

zu 5) folgender 3 Hypothekendokumente, betreffend die im Grundbuch von Zielenzig, Bd. III Nr. 303 und zwar in Abth. II:

a. unter Nr. 4 für die Anna Maria Roth ein⸗ getragenen 12 (zwölf) Thaler 5 Groschen 115 Pf. Vatererbe, aus dem Rejzeß vom 28. April 1785,

b. unter Nr. 8 für Eva Rosine Mittelstaedt, geb. Wothe, eingetragenen 100 (Einhundert) Thaler rück- ständiges Kaufgeld,

C. unter Nr. R für den Schuhmachermeister Johann Gottlob Mittelstädt eingetragenen 25 (fünf und zwanzig) Thaler rückständiges Kaufgeld nebst 5 o/o Zinsen

und gleichzeitig der obigen unter a. bis c. ange⸗ gebenen Hypothekenforderungen, zwecks Löschung,

4 das Aufgebot des im Grundbuch von Stern⸗ Band 6 Nr. 252 in Abth. HII Nr. 1 auf

Pauline

b. des

vter'schen

a. Maria Elisabeth,

b. Maria Louise,

C. Gottfried eingetragenen Vatererbes von je 4 (vier) Thaler 16 Slbgr. 11 Pf. zwecks Löschung bezw. der darüber gebildeten Hyvothekendokumente

beantragt.

Die Inhaber der angegebenen Urkunden und die zu 4 und 5 angegebenen Gläubiger bezw. deren un⸗ bekannte Rechtsnachfolger werden aufgefordert, svätestens in dem auf den 25. September 1895. Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, anberaumten Ausgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der angegebenen Urkunden erfolgen wird und die Gläubiger zu 4 und 5 bezw. die Rechtsnachfolger derselben mit ihren Ansprüchen auf dieselben werden ausgeschlossen werden. j

Zielenzig, den 24. Februar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

(10751 Aufgebot.

Die Zbilgemeinden Bodenheim, Köngernheim a. Seli, Lörzweiler und Mommenheim, vertreten durch ihre Bürgermeister Schöller, Held, Allendorf und Schneider, haben den Erlaß des Aufgebots beantragt und zwar:

I) die Zivilgemeinde Bodenheim bezüglich der Parzellen:

Flur TVI, Nr. 214 15 120 m d ö XX, Wo —— 125727 ?. Ml, 202 11 609 , , o 378

in der Gemarkung Bodenheim gelegen 2. 2) die Zivilgemeinde Köngernheim a. Selz, bezüglich

der Parzellen Flur 1, Nr. 298 101066 m Wege,

,. ꝛc., in der Gemarkung Köngernheim a. Selz

gelegen;

3) die Zivilgemeinde Lörzweiler, bezüglich der Parzelle Flur J, Nr. 462 6500 m Wege, Baͤche ꝛc. in der Gemarkung Lörzweiler gelegen;

4) die Zivilgemeinde Mommenheim bezüglich der

I, Nr. 308 5460 m 672 30863

471 7120 ,

469 6403

zi5 7556.

in der Gemarkung Mommenheim gelegen, indem die obengenannten Gemeinden auf Grund der Ersitzun das Eigenthum des obigen Geländes in Anspru

nehmen, welches bis jetzt nur in den Parzellenkarten

verzeichnet ist. Es werden demgemäß alle diejenigen,

Wege, Bäche ꝛe.

Wege, Bäche ꝛc.

welche Ansprũche auf das obige Gelände erheben zu können