Der Oberst⸗ Lieutenant Mont eil. aus Afrika in Bordeaux eingetroff angegriffen und geht an Krücken. eine Mission er erklärt, daß er um di mit Samory Unterhandlu ein günstiges Ergebniß gehabt haben würden.
Nuß land. ßfürst Nikolai Nikolajewitsch ist, wie meldet, zum General⸗Inspektor der Kavallerie
ist gestern Vormittag Er ist noch sehr Monteil gedenkt die hobenen Angriffe zu widerlegen; er Zeit seiner Rückberufung persönlich ngen gepflogen habe,
Oesterreich⸗ Ungarn.
Die amtlichen Blätter in Wien und Budapest veröffent⸗ lichen heute folgendes Handschreiben des Kaisers an den
sich die Hoffnung nicht erfüllt, daß d. M. gegebenen Demission mir und der Monarchie Ihr weiteres Verbleiben im Amt sichern werde. Die Erneuerung Ihres Gesuchs
Grafen Kälnoky: Zu meinem Bedauern hat g person die Nichtannahme Ihrer am 2. die vielleicht
um Enthebung der Stelle
Der Gro . ernannt worden.
unter Darlegung Würdigung stimmt finde, Ihrer Bitte nunmehr zu willfahren. Indem ich Sie nochmals versichere, daß ich Ihre während der v bewußten und weitreichenden Wirksamkeit geleist Dienste in dankbarer Erinnerung bewahren werde, verleihe ich Ihnen als Zeichen meiner besonderen Anerkenn Insignien des Stefans⸗Ordens, meines Handschreibens vom 25. Dezember 1883 besi
Ueber die Beweggründe, welche den Gra Erneuerung seines Entlassungsgesuchs veranlaß Fremdenblatt“ von wohlinformierter Seite Folgendes: Graf Kälnoky sei bei nochmaliger ruhiger un u der Ueberzeugung gelangt, daß die Verhältnisse, ich herausgebildet hätten, nicht darnach angethan ster, trotz des ihm in dem Kaiserlichen d. M. ausgedrückten vollsten Vertrauens nach Fort⸗
ierzehnjährigen ziel⸗ eten hervorragenden Italien.
Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ ist die Ver— des Herzogs von Äosta mit der Prinzefsin n Srlsans auf den 20. Juni festgesetzt. Der von Neapel wird den Vermählungsfeierlichkeiten beiwohnen. Das neuvermählte Paar wird si einige Tage nach England begeben und von do wo die Ankunft am 7. Juli erfolgen wird.
ung die in Brillanten gefaßten
dessen Großkreuz Sie auf Grund mählung
elene vo
n Kälnoky zur
ten, erfährt das zunächst auf
rt nach Rom
d objektiver Prüfung der Situation so wie sie seien, um dem Mini Handschreiben vom 6. und trotz des dort ausgesprochenen Wunsches auf seinem Posten eine weitere ersprieß⸗ n Monarchen wie für die Monarchie zu Die gegen den Grafen Kälnoky in den Kreisen Ungarns angefachte Feindseligkeit habe si Zeit nicht nur gegen seine Person gewandt; die Agitation lmehr auch dahin gerichtet worden, die Amts Ministers des Auswärtigen f daß ihm in der Führung sei Selbständigkeit benommen liche Grundlage des Vertrauens bilde, Nur wenn die dem gemeinsamen Minister des Aus— wärtigen seit dem Bestehen dieser Stelle Selbständigkeit intakt erhalten werde, von dem Grafen K Leitung der aus
Die Veranlassung zu den bereits gemeldeten Unruhen in Sur war nach einer Meldung des ‚W. T. B.“ aus Beirut ein Streit zwischen einem christlichen Bootsführer aus Sur wodurch eine Schlägerei hervor— in deren Verlauf sechs Personen leicht ver— n. Die Ordnung wurde wieder hergestellt, nach⸗ dem 20 Verhaftungen vorgenommen worden waren.
Griechenland. Der Großfürst-Thronfolger von heute von Athen nach der Krim ab. Trikupis hat sich nach Marienbad begeben.
Schweden und Norwegen. altsvoranschlag für das Jahr schwedisch en ausschusses an⸗ ch berechnet: ordentliche Ein⸗ gungen: Zölle 36 000 006 Kron., Abgaben für besondere sende, Künstler ꝛc.) S00 0 Kron, Kron., Branntweinsteuer 14500 006 Kron., Rübenzuckersteuer 7 005000 Kron, Grund- und Ein— kommensteuer 5 350 000 Kron. und der Gewinn der Reichs⸗ 1894 2340 000 Kron. An Ausgaben sind anges 1320090 Departement
und einem Muselmann, gerufen wurde wundet wurde
dauer seiner Dienste, liche Thätigkeit für de ermöglichen.
sphäre des o einzuengen und zu behindern, nes Ressorts jene Stetigkeit und welche die wesent⸗ der fremden Kabinete
Rußland reist
worden wäre,
Der Staatshaush
stets zuerkannte 1896 1st am 15. 83 M
könne derselbe nach der älnoky ausgedrückten Ueberzeugung die klang mit den gesetz⸗ en und für dieselbe Da nun diese in der
von beiden Kammern des Reichstags nach dem Vorschlag des Staats genommen worden. Die Einnahmen werden dana Ueberschüsse aus den Vorjahren 6749000 Kron, nahmen 19070 000 Kron, Bewilli Postwesen 8 500 000 Kron. günstigungen (Handelsrei Stempelsteuer 5 300 000
wärtigen Politik im Ein lichen Bestimmungen erfolgreich handhab volle Verantworfung übernehmen. Zeit von Ungarn ausgehenden Angriffe gegen die des Auswärtigen wesentlich als on des Ministers hervor— ehen werden müßten und der zurücktretende daß das für einen Minister nothwendige en Faktoren der beiden J r Zeit zwischen ihm und errschenden politischen Kreisen ernstlich getrübt y zu der Erkenntniß gelan im Amt unter solchen Um
g des Ministers durch Animosität gegen die Pers gerufen anges inister sich nicht habe verhehlen können gemeinsamen österreichisch⸗-ungarischen gegenseitige Vertrauen aller maßgebend Theile der Monarchie untereinander zu
zusammen 100 534 0090 Kron. etzt: Königliches und Schloßverwaltung i departement 3 840 890 Kron. 611 250 Kron, Armeedepartement 28 227900 Kron. departement S735 000 Kron. , S O95 000 Kron., Kultusdepartement 4656040 Kron. zusammen 88 geßz. 600 Kron., ordentliche Ausgaben
den in Ungarn sei, habe Graf daß sein Verbleiben keiner Dauer sein und sich von keinem Stan empfehlen würde.
Die gestern in Buda mit dem Rücktri
en müssen, tänden von dpunkte aus
Departement des Innern 17 888 150 Kron., Pensionsdeparte⸗
7 462 524
Finanzdepartement 14 701 4090 Kron.
pest erschienenen Blätter beschäftigen vcschiedene Ausgaben
tt des Grafen Kälnokny. würdigt in sehr warmen Worten die Ver— dienste des Grafen Kaälnoky und bedauert lebhaft, daß derselbe bei einem untergeordneten Theile seiner Thätigkeit gestrauchelt sei. — Der (Egyertetes“, der, Magyar Hirlap“, der „Pesti Naplo“ und der „Budapesti Hirlap“ äußern ihre mehr oder minder lebhafte Befriedigung über den Rücktritt des Grafen Kälnoky. — Das „Neue politische Volksblatt“ meldet, die Parole sei gewesen: opfern als den Ausgleich. —
glänzenden Eigenschaften und Verdienste des Grafen Kälnokn zwar an, bemerkt aber, daß Graf Kälnoky's Einfluß auf die inne das Gegengewicht dieser Vorzüge gewesen sei. — Der „Magyar Ujsay“ und das „Budapester Tageblatt“ lassen den Erfolgen und Verdiensten des Grafen Gerechtigkest
sich sämmtlich
Der „Pester Lloyd“ 11 464 075
Hierzu kommen die chuldenkomtors: Reichstags und Revisions—⸗ on, Verzinsung und Amartisation der Staats⸗ (wovon die eigenen Einnahmen des 3 068400 Kron. abzuziehen sind), für dauernd Arbeitsunfähige zusammen 100 534 000 K haben gestern in gemeinsamer Abstimmung n besonderen Dispositionsfonds der litärische und andere außerordentliche p. 5 Millionen Kronen auf je 7ü /. Millionen
ordentliche gaben des Reiches kosten 720 200 Kr schulden 12 555 600 Kron. Reichsschuldenkomtors mit als Pension zu reservieren 1400000 Kron.
Beide Kammern beschlossen, die beide Regierung für mi Zwecke von A res Kronen zu erhöhen.
besser den Grafen Kälnoky „Neuzeit“
ren Angelegenheiten des
Amerika.
Der Kreuzer „New-York“ hat, wie „W. T. B.“ aus
New-⸗York berichtet, gestern die Reise nach Kiel angetreten; der Kreuzer „Colombia“ wird am Montag folgen.
Kälnoky volle Pester Journal“ schreibt. Während des Konflikts mußte jeder Ungar zur ungarischen Sache stehen; jetzt kann man aber eingestehen, daß fen Kälnoky ein großes, vielleicht folgen— schweres Ereigniß ist. — Viele Blätter preisen die Weisheit und den Opfermuth des Kaisers, der von dem Grafen Kaälnoky zens aus Gründen politischer Nothwendig⸗
widerfahren.
der Rücktritt des Gra
Tientsin meldet das „Reuter 'sche Bureau“, daß die chinesischen Truppen in Shan-Hai-Kwan offenem Aufruhr befänden. Die Stadt werd plündert, die Einwohner seien geflohen.
Nach einer Meldung der „Times“ herrscht in Pets große Hungersnoth.
gewiß schweren Her keit geschieden sei. Der ungarische Minister-Präsident Baron Banffy und der Minister à latere Baron Josika empfingen gestern Nach⸗ mittag in Wien den Besuch des Grafen Goluchowski und reisten Abends nach Budapest ab. Der Nuntius Agliardi chmittags dem Baron Josika einen halbstündigen
e von ihnen ge⸗
stattete Na Besuch ab.
Im österrei Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die Reichstags und des Ersten und Zweiten
— In der heutigen (15) Sitzung des Herrenhauses, zu welcher der Minister für von Berlepsch und der Justi waren, wurde zunächst das
buchwesen und die Vermögen Frankfurt,
chischen Abgeordnetenhause legte die Regierung die mit Rumänien abgeschlossene Konvention zur Abänderung der Stipulatio nen vom 3. Dezember 1866, betreffend die Pruthschiffahrt, vor. von der Regierung vorgelegt ein Gesetzentwurf, welcher die Re⸗ gierung zur weiteren provisorischen Regelung der beziehungen mit Spanien ermächtigt, und ein Gesetzentwurf, die Ergänzung bezw. Markenschutzgesetzes; durch letzteren Gesetzentwurf wird, ohne eine allgemeine Reform des Markenrechts auszuschließen, die dringend gewordene Registrierbarkeit der Wortmarken ge⸗—
gestrigen Sitzungen des
Ferner wurden errenhaues befinden sich in der
andels⸗ ndel und Gewerbe inister Schönstedt e esetz, betreffend das Grund— Zwangsvollstreckung in das unbewegliche freien Stadt sowie den vormals Großherzoglich hessi⸗ Gebiets theilen Abstimmung om 15. Mai u dem Gesetz ein⸗ en für erledigt
Abänderung
dem Gebiet der vormals
14 „Franz „Trabant“ bestehende Kreuzer⸗ Division unter dem Kommando des Erzherzogs Stephan, ist in der Nacht zu gestern von Pola nach Kiel in See gegangen.
Die aus den Schiffen „Maria Theresia“
Landgräfli Joseph“, „Elisabe th“ und grãflich
Nassau, in nochmali in der nach den Beschlüssen des Herrenhauses v festgestellten Fassung angenommen; die
gelaufenen Petitionen wurden infolge de
Ebenso ertheilte das Haus ohne Debatte dem entwurf, betreffend die Ausdehnung ve des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. den Stein- und Kalisalzbergbau in der Provinz Hannover, ungeändert seine Zustimmung.
Es folgte die einmalige Schlußberathung über Ge— und Erganzung der Gesetze, be— treffend die Kirch enverfassung der evangelischen Kirche in zrovinz Schleswig-Holstein, Konsistoriums zu Wiesbaden, und im Bezirk des Konsistoriums zu Cassel.
Die Gesetzentwürfe bezwecken, die staatliche Mitwirkung beim setzes für die genannten vier ten der neuen Provinzen in geln, wie für die alten Pro⸗
Provinz
Sroßbritannien und Irland.
Der britische Gesandte in Tan sandten in Tokio ernannt worden. g von Hamilton ist gestern Vormittag in
ger Satow ist zum Ge⸗ rschiede ner Bestimmungen Juni 1865 auf Der Herzo
Algier gestorben.
Frankreich.
Die bei dem Marine⸗Mini laufenen Nachrichten bestätigen, des Torpedoboots Nr. Leben gekommen sind.
setzentwürfe zur Abänderung sterium aus Rochefort einge⸗ tigen, doß bei dem Untergang 20 ein Offizier und 6 Mann ums Das Wetter war schön und das Meer nur leicht bewegt; das Torpedoboot kam plötzlich quer vor dem Winde zu liegen, kenterte sogleich und sank, den Kiel in der Luft, lothrecht in die Tiefe. Eine Untersuchung der Ursachen des Unfalls, der augenblicklich unerklärbar ist, ist angeordnet
im Amtsbezirke des in der Provinz Hannover
andekommen eines Kirchenge evangelischen Kirchengemeinschaf
gleicher Weise anderweit zu re
Berichterstatter Qber⸗Bürgermeister Struckm ann hean⸗ tragte einzelne redaktionelle Aenderungen, mit denen di⸗ Gesetzentwürfe ange nommen wurden.
(Schluß des Blattes)
— In der heutigen (67) Sitzung des Hauses der Abgeordneten gelangte zunächst der von der Zentrums⸗ partei (Abg. Freiherrn von Heereman und Genossen) ein— gebrachte Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der durch die Gesetze vom 5. April 1873 und 18. Juni 1875 auf⸗ gehobenen Artikel 15, 16 und 18 der Verfassungs⸗ urkun de zur Berathung.
Diese Artikel lauten:
Art. 15. Die evangelische und die römisch⸗katholische Kirche,
sewie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus Unterrichts- und Wohlthätigkeitsweck⸗ bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. Art. 18. Der Verkehr der Religionsgesellschaften mit ihren Sberen ist ungehindert. Die Bekanntmachung kirchlicher Anordnungen ist nur Teri nigen Beschränkungen unterworfen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen. Art. 18. Das Ernennungs⸗ Vorschlags⸗, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Be— setzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staat zusteht und nicht auf dem Patronat oder befonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben.
Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Zur Begründung des Antrags nahm das Wort
Abg. Freiherr von Heereman (Zentr.): Es handelt sich in unserem Antcag um ganz hervorragend wichtige Rechte, die in der Verfassung garantiert waren: um die Rechte der Freiheit und Selb⸗ ständigkeit der christlichen Kirchen. Als man im Jahre 1875 die drei Artikel aufhob, hat man diefe Angelegenheit sehr ernst und tief auf— gefaßt. Ich bitte Sie, das auch heute zu thun, frei von aller Gr regung. Bei der ersten Berathung der Aufhebung jener Paragraphen saste mein Fraktionsgenosse Freiherr von Schorlemer Alst: Wenn diese Freiheiten aufgehoben werden, sind alle anderen Freiheiten werthlos. Die Frage geht die evangelische und die katholische Kirche in gleichem Maße an; für die Epangelischen ist die Freiheit der Kirche ebenfo wichtig wie für die Katholiken. Ich werde die Frage ganz tuhig und ohne Parteilichkeit behandeln, ich will niemanden verletzen und möchte gern so erregte Verhandlungen wie die vom Jahre 1875 ver mieden wissen. Es giebt hier im Hause nur nech wenige Abgeordnete aus jener Zeit; wer aber damals den Debatten nicht beigewohnt hat. würde im höchsten Grade erstaunt sein, wenn jetzt solch eine Erregung Vlaß greifen würde, wie sie dä— mals, herrschte. Die Verfaffung ist die Grundlage aller politischen und staatlichen Nechte. Nun giebt es ja wohl ältere, geheiligtere Rechte, als die Verfaffung, wie z. B. die grundsãtzlichen Rechte der Obrigkeit, der Monarchie, der Religion u. s. w. Dieses sind naturgemäße Rechte, die man nicht nehmen und nicht geben kann. Ven ihnen sind die staatlichen und volitischen Rechte, welche die Verfaffung verleiht, zu trennen. Sie stellt sich als ein festes Bol. werk dar, an dem die Irrthümer und Leidenschaften zerschellen, so lange nicht der vergiftete Kampf über die Auslegung der Verfassung Platz greift. Man hat die Verfassungsartikel mit großer Schnelligkeit aufgehoben. Das war ein fühnes und unbedachtes Vorgehen. Kurz vorher hatten wir eine große Zeit durchlebt; wir hatten eine große patriotische Begeisterung aufflammen sehen. Alle Unterthanen halten gleichmäßig die Pflichten erfüllt welche die große Zeit ihnen auferlegte. Trotzdem brach der Kampf aus gegen die katholische Kirche. Ich will im Interesse einer ruhigen Debatte keine Rekriminationen erheben. Nur eins will ich sagen: Alles, was man den katholischen Unterthanen Schlimmes auf dem Wege der Gesetzgebung und Verordnung anthun konnte, ist geschehen. Die Bischöfe und Geistlichen wurden eingekerkert; rechtliche Ansprüche wurden zerstört, und das alles Unterthanen gegenüber, die nichts Ge— setzwidriges gethan hatten. Dies war eine momentane Verwirrung der Begriffe, gegen welche die Verfasfung eigentlich einen Damm bilden sollte. Es wurde weiter gekämpft und weiter protestiert. Daß das ein unerquickliches Verhältniß sei, wurde schließlich auch von der gegnerischen Seite anerkannt. Wir hatten damals einen großen Staatsmann an der Spitze der Regierung, der zwar wesentlich mit Schuld an dem Kampfe trug, der aber auch bald erkannte, daß er fich auf einer falschen Bahn befand. Sobald er es erkannte, lenfte er auch mit der ihm r Energie ein und bröckelte den sogenannten Kulturkampf all⸗ mählich ab. Aber die Geister, die er gerufen, wurde er nicht sö schnell los. Diese Geister sind zum theil' noch da; sie zeigen sich bei den Beamten und woßl auch noch hier im Haufe. Fürst Bismarck betrat den Weg zum Frieden. Ich erkenne rückhaltloz an, daß es ein großes Werk war, welches er damit vollbracht, daß er seinen Weg wendete. Bei der greßen Vorliebe, welche so viele von Ihnen für den Fürsten Bismarck hegen, sollte es Ihnen doch nicht schwer fallen, seinem Beispiele zu folgen und die grundlegenden Artikel der Verfassung, die er ficher wieder hergestellt haben würde, wieder aufzurichten. Erwägen Sie die praftische Seite dieser An— elegenheit! Die Artikel sind vom Jahre 1850 bis 875 geltendes Recht gewesen. Hat sich daraus eine Gefahr für den Staat ent- wickelt? Preußen ist in diesen Jahren groß und mächtig geworden; , die ruhigen und gerecht geordneten konfessionellen Verhältniß haben dazu beigetragen, die Kraft und Sammlung zu ermöglichen, welche nöthig war, um die großen Siege zu erringen. Und wenn ich die Zeit betrachte, in welcher die Verfassungsartikel nicht mehr bestanden, ist da das Bild das selbe geblieben ? Ist der Frieden im Innern gewachsen? Machen sich nicht im Gegentheil mehr und mehr jene Bestrebungen geltend, welche auf den Umsturz aller bestehenden staatklichen und gesellschaftlichen Ordnung abzielen? Sie werden dieser Bestrebungen niemals Herr werden, wenn Sie den christlichen Kirchen nicht die berechtigte Freiheit im Staate gewähren. Wer auf religibsem Boden steht, muß bekennen, daß ein Druck auf die Gewissen die schwerste Irrung ist; welche eine Gesetzgebung begehen kaun. Wer aber Z3uf christlichen Boden slebt, wer mit, ung der Ueberzeugung ist, daß unsere ganze Kultur auf christlichem Boden gewachsen ist, der muß auch verlangen, daß die christlichen Begriffe geschützt werden. Die Autorität der Obrigkeit hängt davon ab, die ganze staatliche Ordnung. Wird den christlichen Ideen dieser Schutz verweigert, so wird es, bald zu Bruch und Unglück kommen. AÄngeblich fürchtet man, die Kirche würde den Staat überwuchern. Wo läßt sich dafür ein Beispiel finden? Dafür aber giebt es Beifpiele genug, daß solche Staaten, welche die Freibeit der Kirche antafteten, jämmerlich zu Grunde gegangen sind. Wenn Sie für uünsern Antrag stimmen, s9 werden Sie für das Wohl des Staats wie der Kirche arbeiten. Den Herren auf der Rechten möchte ich zurufen: Zeigen Sie uns Vertrauen, so werden wir auch in manchen Bingen zu Ihnen mehr Vertrauen haben. Den Herren auf der Linken aber bemerke ich Wenn Sie die bürgerliche Freiheit schützen wollen, so müssen Sie auch die Freiheit der Kirche schützen. . .
Abg. Hobrecht (ul.. Meine politischen Freunde sind der An sicht, daß die Wiederherstellung der Art. I5, Iß und 18 der Per. sassung nicht dazu dienen kann, den Frieden auf kirchenpolitischem Gebiete innerhalb der Bevölkerung und zwischen Staat und Kirche zu festigen. Die Aufhebung dieser Artikel erfolgte allerdings zur Jeit und bei Gelegenheit, des Kuslturkampfes, begründet aber wurde sie ganz unabhängig von irgendwelcher . Veranlassung durch eine Erwägung dauernder Natur, die such heute ihre volle Gültigkeit hat: nämlich, daß das Verhältniß zwischen Siaat und Kimche überhaupt mit Erfolg nur durch eine Reibe Reeignfter Speliglgesetze geregelt werden kann, daß ez nicht gelingt, sine allgemeine Fermel für die Regelung dieses Verhältaisses, für die Abgrenzung des staatlichen und kirchlichen Machtgebiets zu finden welche praktisch brauchbar und dabei der Mißdeutung nicht ausgesetzt wäre. Das ist nicht gelungen im ganzen Verlauf der mensch-
eschichte; und daß es speziell durch die Redaktion ee . Verfassung nicht gelungen ist, liegt doch klar vor nser aller Augen. Diese Artikel, auf deren Herstellung der verehrte , Vorredner ein fo ernstes Gewicht legen zu müssen glaubt, be⸗ anden, als der Kulturkampf begann. Sie wurden im Jahre 1875 aufgeboben. und die wesentlichsten Maigesetze waren schon vom 22 1873. Sie haben sie nicht verhindern können. Das Bestehen der. damaligen Verfassungs ⸗ Paragraphen hat nur die, eine Wirkung gehabt, daß zu dem Stꝛreit über die einzelnen besonderen Differenzen immer noch der Kampf über die Auslegung gewisser Verfassungs bestimmungen hinzutrat, und die Wiederherstellung dieser Artikel könnte keinen anderen Erfolg haben als den, daß zu den speziellen Differenzen, die sich ja immer finden werden, und über die immer Anlaß sein wird zu debattieren, noch der, wie der Herr. Vorredner sagte, vergiftete Kampf hinzutritt über die Auslegung und den Sinn von Verfassungs bestimmunger. Dieser Grund allein schon, ohne einzugehen auf die Zweifel, zu denen die Fassung der einzelnen Artikel Anlaß giebt und gegeben hat, ist für uns genügend, um den Antrag auf Wiederherstellung dieser Artikel für unannebmbar zu erklären. In demselben Sinne, wie der Vorredner, bitte ich über die zothwendigen Erklärungen nicht hinauszugehen, und hoffe, daß es auch mir gelungen ist, nach keiner Seite zu verletzen, wie es der Herr Vor⸗ redner beabsichtigt bat.
(Schluß des Blattes.)
— Nach amtlicher Ermittelung erhielten bei der am 13. d. M, im 1. Kölner Wahlkreise (Stadt Köln) vorge⸗ nommenen Ersatzwahl zum Reichstag der Landgerichis⸗ Rath Greiß (3entr) 10 353, Dr. F. Lütgenau (Soz) 7366 und Rentner Fritz von Wittgenstein (ul. 3887 Stimmen. Es ist somit eine Stichwahl zwischen Greiß und Lütgen au erforderlich.
— Dem Herrenhause ist der nachstehende Entwurf eines Ge— setzes, betreffend die Abänderung von Amisgerichtsbezirken, zugegangen: 381
In Abänderung der Verordnung vom 5. Juli 1879 (Gesetz—⸗ Samml. S. 393) werden zugelegt: J .
1) die Gemeinden Neukirchen und Studznies im Kreise Schubin, unter Abtrennung von dem Amtsgericht zu Schubin, dem Amtsgericht u Exin;
ö 2) der Gutsbezirk Josephat und der Gemeindebezirk Kamenzdorf im Kreise Briesen, unter Abtrennung von dem Amtsgericht zu Stras— burg in Westpreußen, dem Amtsgericht zu Gollub;
3) die Gemeinde Schobensee im Kreise Ortelsburg, unter Ab⸗ trennung von dem Amtsgericht zu Ortelsburg., dem Amtsgericht zu Passenheim; . . .
4) die Gemeinden Wachow und Gohlitz im Kreise Westhavel—⸗ land, unter Abtrennung von dem Amtsgericht zu Brandenburg, dem Amtegericht zu Nauen; .
5) die Gemeinden Dörnten und Bredelem im Kreise Goslar, unter Abtrennung von dem Amtsgericht zu Liebenburg, dem Amts-
gericht zu Goslar. 582
Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1895 in Kraft.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Vernebmung eines Richters, Geschworenen oder Scköffen als Zeuge über die Art und Weise des Zustande— kommens des Spruchs, an welchem er betheiligt gewesen, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 11. Straffenats, vom 15. No⸗ vember 1884, grundsätzlich unstatthaft. „In Uebereinstimmung mit Art, 86 Aks. J. der vpreußischen Verfasfung hat die Gesetzgebung des Reichs im § 1 des G.-V. G. ausge sprochen, daß die richterliche Gewalt durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt wird. Die Unabhängigkeit des Richteramts ist damit an erster Stelle als Grundsaß der deutschen Rechtspflege anerkannt. Dieser Grundsatz würde einen wesentlichen Theil seines Werthes ver— lieren, wenn es zulässig wäre, über richterliche Abstimmungen und deren Gründe Auskunft zu verlangen und solche von den betheiligten Richtern dadurch zu erzwingen, daß dieselben hierüber, sei es in einem Zivil- oder Strafprozeß, als Zeugen angerufen werden. Schon das Bewußtsein der bloßen Möglichkeit, einer solchen Anrufung Folge leisten und demgemäß über Berathung und Abstimmung dritten Per⸗ sonen Rede und Antwort stehen zu müssen, kann geeignet sein, die Unbefangenheit des Urtheils und damit die Unabhängigkeit des Richter⸗ vruchs zu gefährden. Der gesetzlichen Gewäͤhrleistung dieser Unab⸗ kängigkeit entspricht die Pflicht des Richters zur Amtsverschwiegen heit. Ein besonderer Ausspruch über das Bestehen dieser Pflicht ist im Gerichts verfassungsgesetze lediglich deshalb unterblieben, weil dieselbe sich schon aus der amtlichen Stellung des Richters ergiebt. In Ansehung der Schöffen und Geschworenen aber ist bei Be⸗ mathung des jetzigen 5 200 des G.-V. G. wiederholt, und obne Widerspruch betont, daß die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ein Palladium für die Unabhängigkeit, bei Ausübung der Recht sprechung öilde und das Recht gewährleiste, uber die Berathung und Abstimmung Auskunft und Zeugniß zu verweigern. Dasselbe muß für die Richter gelten, deren amtliche Stellung der für die Schöffen und Geschworenen Ftroffenen Bestimmung zum Vorbilde gedient hat. — .. Ob es Fälle geben kann, in denen der obige ern Ausnahmen erleiden, und ob er namentlich bei etwaigen ÜUntersuchungen wegen Rechte beugung, bei Regreßprozeffen gegen Richter oder dgl. höheren Inter- en der Rechtsberfolgung oder Rechtsvertheidigung weichen muß, ist 5 entscheiden, da derartige Fälle hier nicht in Frage stehen ...“ 679/94.)
Nach F 141 des Strafgesetzbuchs wird derjenige, welcher einen deutschen Soldaten vorsätzlich jum Desertieren verleitet oder die Desert ion desselben vorfätzlich b ef ordert, mit Gefãngniß von 3 Monaten bis ju 3 Jahren bestraft. In Bezug auf diese Bestim ˖ nung hat das Reichsgericht, . Strafsenat, durch Ürtheil vom I5. De Ember 1894 ausgefprochen, daß darunter auch die Beförderung der Flucht eines dorlafig en die Heimath beurkaußten Rekruten, der noch nicht den Fahneneid geleistet hat, fällt. z Unter die Mannschaften des Beurlaubtenstandes fallen nach z 6 Ziffer 2 des Militär esetzig vom 2. Mai 1874 die worläufig in die Heimath beurlaußten Rekruten, und sie sind nach 8 g0 Biff. S daselbst den Bestimmungen im 3. Abschnitt des Militãr⸗ Strafgesezhuchs über unerlaubte Entfernun und Fahnenflucht
Fsertiön) und den Bestim mungen im 4 L itt desselben Gesetz ˖ buchs über Selbstschädigung und Vorschützung von Gebrechen in Licher Weise wie die Personen des aktiven Dienststandes unterworfen. Dieraus folgt, daß ein vorläufig in die Heimath beurlaubter Rekrut, welcher sich einer unerlaubten Entfernung in der Ibsicht sich seiner gesetzlichen Verpflichtung zum Dienst dauernd ä entziehen, schuldig macht, wegen Fahnenflucht (Defertion) zu be— trafen ist. Gehören aber diese Rekruten zum Beurlaubtenstande und ind Ke wegen Desertion strafbar, so sind sie als deutsche Soldaten m Sinne des Strafgesetzbuchs zu erachten. Denn das Deutsche Stra gesetz buch zählt in 8 112 zu den Personen des Soldatenstandes wobl die im aktiven Dient, als auch die im Beurlaubtenstande Fndlichen Personen. Im Sinne des 5 141 des Strafgesetzbuchs Erglichen mit § 112 sind die Angehörigen beider Kategorien deutsche Soldaten. 353 / a)
*
Theilungs halber: Brunnen
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts. Ebenso wie bei der Veranlagung von Ausländern zur
Stagts-Einkeęmmen steuer aus preußischem Grundbefitz ꝛ. gemäß § 2 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891, findet, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 7. November 1894, auch bei der Gemeinde ⸗Forensalbesteue rung der 5 18 des — 4 2 keine Anwendung; der Forense hat demnach keinen Än
rung mit Rücksicht auf das Vgrhandensein von Fa millen; mitgliedern unter vierzehn Jahren. .Der angeführte §518 welcher lautet: -
pruch auf Steuererleichte⸗
Für jedes, nicht nach 5 11 selbständig zu veranlagende Familienglied unter vierzehn Jahren wird von dem steuerpflichtigen Einkommen des Haushaltunggvorstandes, sofern dasfelbe den Betrag von 3009 „ nicht übersteigt, der Betrag von 50 4 in Abzug gebracht mit der Maßgabe, daß bei Vorhandensein von drei oder mehr Familiengliedern dieser Art auf jeden Fall eine Ermäßi⸗ gung um eine Stufe stattfindet.
geht davon aus, daß die Steuerkraft durch das Vorhandensein von Familiengliedern unter 14 Jahren verringert werde, und will dem Zensiten dafür eine Erleichterung gewähren. steuerung voraus, bei welcher sowobl die Stellung des Zensiten als Familienhaupt — Haushaltungsvorstand —, wie seine gesammte wirtb⸗ schaftliche Lage in Betracht kommt. Beides ist nicht der Fall bei der Besteuerung einzelner Einnahmequellen. lich in Beziehung mit der Vorschrift im 5 11 des Gesetzes, daß bei der Steuerveranlagung dem Einkommen des nn,,
das Einkommen der Angehörigen der Haushaltung zuzurechnen ist. Diese Vorschrift soll aber nach ausdrücklicher Bestimmung im letzten Absatz des 5 11 keine Anwendung leiden auf die lediglich nach § 2 des Gesetzes zu veranlagenden Steuerpflichtigen, d. i. diejenigen Perfonen, welche ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt von ihrem Einkommen aus gewissen Quellen, namentlich aus preußischem Grundbesitz, Steuer zu zahlen haben. Hier ist also die beschränkte Steuerpflicht in einen Gegensatz zur Haus haltungsbesteuerung gebracht. Wie bei der Besteuerung nach 5 2 des Gesetzes das Einkommen der Haushaltungsangehörigen des Zensiten nicht mit herangezogen werden kann, so steht diesem anderersests auch kein Anspruch auf eine Er⸗ leichterung zu, welche mit Rücksicht auf das Vorhandensein von Haus— haltungsangehörigen gewährt wird. Gr wenngleich der Inländer, welcher in einer inländischen Gemeinde der Forensalsteuer unterliegt, nicht in jeder Beziebung ebenso wie der Nichtpreuße gegenüber der staatlichen Besteuerung zu behandeln ist — auch bei der Gemeinde⸗Forensalbesteuerung maßgebend sein, da sie sich aus der Natur des auch hier vorliegenden Verhältnisses, der Be‚
Er setzt also eine Be⸗
Es steht der 5 18 nament—
nds
Diese Grundsätze müssen —
steuerung des Einkommens aus einer einzelnen Einkommensquelle — ines Theileinkommens —, ergeben.“ (II. 1508.) — Die Einschätz ung zur Staats -Einkommensteuer
ist, nach einem Urtbeil des Ober ⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 7. November 1894, nur dann für die Veranlagung der Gemeinde
Foren salsteuer maßgebend, wenn das beiden Steuern unterliegende
Einkommen dasselbe ist. Wo es sich dagegen um die Heranziehung nur einzelner Theile des der Staats-Einkommensteuer unter⸗ liegenden Gesammteinkommens zur Forensalsteuer handelt, hat die Gemeinde dieses Theileinkommen selbständig einzuschätzen, ohne daß sie an das Ergebniß der staatlichen Einschäßung des Gefammt— einkommens gebunden ist. (II. 1508.)
Statiftik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Dresden hat sich, wie das Dr. Journ.“ berichtet, unter Maurern und Zimmerleuten eine Lohnbewegung entsponnen, deren Tragweite sich noch nicht übersehen läßt. Man will den Lohn auf 40 für die Stunde erböhen und gleichzeitig die zehnstũndige Arbeitszeit einführen. Hier und da sollen die Forderungen auch ganz oder theilweise bewilligt worden sein. Andererseits ist mehrfach dort, wo die Arbeitgeber sich ablehnend verhalten haben, die Arbeit bereits eingestellt worden.
In Nürnberg sind einer Mittheilung des Vorwärts“ zufolge außer den Maurern und Steinhauern auch die Zimmerer in den Ausstand eingetreten. (Vgl. Nr. 118 d. Bl.)
Aus Kaiserslautern wird der „Köln. Ztg. telegraphiert, daß 500 Arbeiter der dortigen Kammgarnspinnerei in einer Ver⸗ sammlung am Donnerstag den Ausstand beschlossen haben; sie ver= langen 20 9 Lohnerhöhung.
In Lägerdorf im Regierungsbezirk Schleswig haben, wie dem Vorwärts“ gemeldet wird, sämmlliche Zementbrenner der Portland zementfabrik von Eugen Lyon u. Co. am Dienstag die Arbeit eingestellt; die Ausständigen verlangen höheren Lohn. .
In Wien haben nach demselben Blatt 47 Gehilfen der Schuhwaarenfabrik von Albert Gschwind in Mariahilf die Arbeit eingestellt.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 6. Mai bis inkl. 11. Mai cr. zur Anmeldung gekommen: Ss69 Lebendgeborene, 343 Eheschließungen, 40 Todtgeborene, 566 Sterbefãlle.
Handel und Gewerbe.
Die Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. Mai zeigt bei einem gesammien Kassenbestand von 1115331 000 M der Vorwoche gegenüber eine Zunahme von 13 179 000 ; der Metallbestand allein hat um 1288 000 1 zugenommen. Der Bestand an Wechseln im Betrage von 497 561 006 M erscheint um 5773 000 Mƽ und der Bestand an Lombardforderungen im 6 von 68 084 000 MSV um 4251 9600 ο vermindert; auf diesen beiden Anlagekonten er—⸗ giebt sich also eine Abnahme von 10024 000 6. Auf passiver Seite ist der Betrag der umlaufenden. Noten um 25 058 0900 46 auf L051 243 990 1 zurückgegangen, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) bei einem Betrage bon 520 836 000 0 eine Zunahme um 26597 000 M erfahren haben.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. l An der Ruhr sind am 17. d. M. gestellt 11 173, nicht recht⸗
eitig gestellt 33 Wagen. 66 ; 26. Oberschlesien sind am 16. d. M. gestellt 3618, nicht recht-
zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen.
BVeim Königlichen Amtsgericht . Berlin standen am 17. Mai die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung:
Naunynstraße 66, den Kaufmann Adolf Schönleben gehörig; Nutzungswerth 11 399 ; für das Meistgebot von 166 50g 6 wurden die Erben der Frau Mathilde Lehmann zu Berlin Ersteher. — Luisen-Ufer 8, dem Fabrikanten Richard Roll gebörig; Fläche
6.38 a; Nutzungswerth 13 490 1; Meistbietender blieb mit dem Gebot von 206 009 „ der ee nn, Louis Born zu Berlin. —
raße ls, den Geschwistern Müller gehörig; Nutzungswerth 13 120 ; Meistbietender blieb der Kauf⸗ mann Rudolf Müller, Brunnenstraße 134, für sich und vier Ge⸗ schwister mit dem Gebot von 135 000 4
— Die „Schl. Ztg. berichtet vom oberschlesischen Eisen—⸗ und Zinkmarft: Im oberschlesischen Eisengeschãft ist in ver⸗ flossener Berichtswoche eine wesentliche Aenderung nicht eingetreten. Die Roheisenproduktion ist bereits durch Verhüttung reicherer Erze
und Eisenspathe erhöht worden, und die Abfuhr des frischen Gießerei= wie Puddelroheisens zu den Werken geht schlank vor sich. Der Bau der Hochöfen auf Julienhütte und in Gleiwitz schreitet rüstig fort. In Alt- eisen ist das Geschäft ziemlich rege, und namentlich Gußbruch wird von den Werken gern gekauft. Die Preise für Alteisen richten sich je— nach der Qualität und haben gegen die Vormonate bereits eine kleine Aufbesserung erfahren. — Die Lage des Walzeisen⸗ marktes zeigt ebenfalls das Gepräge der Vorwochen. Die Werke sind mit Aufträgen auf mehrere Wochen binaus gedeckt, und neue Ordres gehen weiter zahlreich ein, sodaß bereits Lieferungsfristen von einigen Wochen beansprucht werden. Bau. und Konstruftions⸗ eisen, sowie mittleres Handelseisen, namentlich aber Träger werden gegenwärtig stark begehrt, doch auch für die übrigen Wal ꝛeisen⸗ sorten hat sich die Nachfrage gehoben. In Feinblechen ist das Geschäft recht flott, und auch für Grobbleche ist in der letzten Zeit mehr Bedarf zur Anfertigung von Dampfkesseln, Reservoiren sowie zu Schiffsbauten eingetreten. Die Preise für Walzeisen und Bleche sind immer noch verlustbringend. doch scheint ein weiteres Erhöhen die Verkaufsstelle des schlesisch- mitteldeutschen Walz werks⸗Verbandes vorläufig nicht für angezeigt zu halten. Die Stahlwerke sind, nachdem ihnen von den Eisenbahn. verwaltungen wieder größere Aufträge zur Lieferung von Normalschienen zugegangen sind, wieder besser beschäftigt; auch den Ma sch ren · und Kesselfabriken gingen infolge einiger im Reviere felbst auszu- führenden Maschinen und Kesselanlagen größere Aufträge zu, sodaß sich auch hier der Beschäftigungsgrad in erfreulicher Weise gebessert bat. Die Röhrenwalzwerke arbeiten regelmäßig weiter, baben aber sowohl hier wie im Auslande durch die Konkurrenz sehr zu leiden. I·m Betriebe der Draht⸗ und Nägelwerke hat sich nichts geändert, die Produftion findet gegenwärtig genügenden Absatz — Die Eisengießereien sind größtentheils zut beschäftigt, doch klagen sie über zu niedrige Preise. Die Röhrengießereien der Gleiwitzer. und Donnersmarckbütte sind flott im Betriebe, auch ist die Anfertigung der Wasserleitungsrohre eine lohnendere. Auf Lieferung von Bauguß sind den Gießereien in der letzten Woche zabl⸗ reiche Aufträge zugegangen. — Das Zin kgeschäft war in der verflossenen Woche bier und in London fehr lebhaft. An letzterem Platze mußten sich die Käufer dazu verstehen, die bereits vor einigen Wochen erreichten, seitdem aber wieder ab⸗ gebröckelten Preise anzulegen. Aber auch zu diesen war kein ent · sprechendes Angebot vorhanden. Der wirklich vorhandene bessere Konsum einerseits und die Ermuthigung andererseits, welche man aus dem auf den Kupfermarkt eingetretenen Umschwung schöpfte, be— wirkten auch auf dem Zinkmarkt eine energische Aufwärts— bewegung des Preises, die, obwohl heute die Forderung der Produzenten schon um etwa 1,50 66 pro 1090 kg höber ist als zur Zeit des letzten Berichts, noch nicht als abgeschlossen an⸗ zusehen ist. Die Bestände auf den schlesischen Hütten sind knapp, und die Produktion der nächsten Monate ist größtentheils begeben. Unter 29, 20 M ver 109 kg Breslau sind heute gute gew. Marken nicht zu kaufen,. Das Bleigeschäft verlief in ruhiger Weise. Bleirohre und. Walzblei fanden sehr schlanken Absatz, jedoch sind die Preife dieser Artikel sehr gedrückt.
Nach dem in der Generalversammlung der Gladbacher Feuerversiche rungs⸗ Gesellschaft vom 16. d. M. erstatteten Geschäfts bericht für 1894 ist die Brutto Prämieneinnahme um 3 814 M auf 3 139 236 6 gestiegen. Die im Berichtsjahre in Kraft gewesene Versicherungssumme betrug 2069 473 257 16, wovon Ende des Jahres noch 1 883 1657 310 4 bestanden. Die Schäden betrugen für eigene Rechnung 1009 156 6 (i. V. 1211477 66). Die Prämienreserve stellt sich auf 755 590 S (i. V. 7IIL 598 46). Der Effektenbestand ist von 1 130218 durch Einstellung der Werth— papiere zu ibrem Nominalbetrage von 1125 000 MÆ um 52l8 M und der Hypothekenbestand ist von g34 500 „ um 21 0650 S auf Ils 500 Æ vermindert. Es ist ein Gewinn von 247 8755 „66 vor- banden, wobon 66817 6 zur Ausstattung der Kapitalreserve, 23 558 6 zu Tantièmen, 7500 Æ zu Gratifikationen an die Beamten und 150 9000 „ zur Vertheilung einer Dividende von 121 00 — 75 0 ür jede Aktie verwandt wird. .
— Nach dem in der Generalversammlung der Gladbacher Rückversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft vom 16. d. M. er⸗ statteten Geschäftsbericht für 1894 betrug die Versicherungsfumme 28 299 981 S, wovon am Schluß des Jahres 655 219 871 M in Kraft verblieben. Die Prämieneinnahme betrug 1822 865 M (i. V. 1426381 A). Die Prämienreserve stellt sich auf 465 000 M Die Schäden des Rechnungsjahres erforderten 1116882 , wovon 349 966 M auf die Retrozessionäre entfallen. Die am Jahresschluß schwebenden Schäden betragen 243 507 , woron 80 503 4 auf die Retrozessionäre entfallen. Es ist ein Ueberschuß von 100 389 M erzielt, wovon 80 909 S zur vollständigen Deckung des noch vorhandenen Kapitalverlustes zu verwenden sind und der Rest mit 20 389 * auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Magdeburg, 17. Mai. (W. T. B. Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 0 — neue 11,15 — 11,35. Kornzucker exkl. 88 ,, Rende⸗ ment 19,50 — 10,70, neue 10 60 —– 10,75, Nachprodukte erkl. 75 o Rende · ment 7,55 — 8,5. Stetig. Brotraffinade 1 23,00, Brotraffinade I 2275. Gem. Raffinade mit Faß 22,75 — 23,25. Gem. Melis 1 mit Faß 22,25 — 22,50. Stetig. Rohzucker J. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Mai 10,42 bez., 16.45 Br., pr. Juni 10,523 bez., 10,55 Br., pr. Juli 10625 Gd., 10,57 Br.. pr. August 1075 bez., 10775 Br. Fest. — Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft 250 000 Ztr.
Leipzig, 17. Mai. (W. T. B.) Eammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 2.50 4A, vr. Juni 2.90 4, vr. Juli 2, 92 A*, pr. August 2, 95 A, pr. September 2, 95 *, pr. Oktober 2, 7 Æ vr. Nobember 3, 00 6, vr. Dezember 3025 46 pr. Januar 3.024 , pr. Februar 3, 23 1, pr. März 3,02 A, pr. April 3, 26 M Umsatz: 140 000 kg. ; .
Bremen, 17. Mai. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum ⸗Börse.) Stetig. Loko 7.50 Br. — Baumwolle. Steigend. Upland middl. loko 35 3. — Schmalz. Fester. Wilcor 36 4. Armour shield 356 3, Cudahy 366 , Fairbankz 30 . — Speck. Ruhig. Short clear middling loko 31. — Wolle. Umsatz: 165 Ballen, Taback. Umsaßz: 17 Faß Kentuchv.
Hamburg, 17. Mai. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags. bericht) Good average Santos vr. Mai 77, pr. September 75k, pr. Dezember 73, vr. März 723. Schleppend. — Zuckermarki. (Schlußbericht.) Rüben Rohzucker J. Produkt Basis 88 o/ Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg vr. Mai 10,424, pr. Juni 10,573, pr. August 10 80, vr. Oktober 10,5873. Stetig. .
Wien, 17. Mai. (W. T. B.) Der Rechnungsabschluß der Südbahn für 1894 ergiebt an Gesammteinnahmen 21 493 565 Fl., an Gesammtlasten 18672110 Fl., somit Ueberschuß 2821 458 Fl. Die Beschlußfassung über die Dividende erfolgt swäter. e
Der , ,. Wilbelm Ritter von Gutmann, Be⸗ ründer der Kohlen-⸗Großhandlung Gebrüder Gutmann, ist ern. ge storben. . .
London, 17. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. Preise fest. unverändert.
An der Küste 4 Weizenladungen angeboten.
36 0/0 Javpazucer loko 125 fest, Rüben⸗Robzucker loko 103 fest. Zentrifugal 115. — Chile⸗Kupfer 4B / i, pr. 3 Monat 421 / is.
Liverpool, 17. Mai. (W. T. B.) Baumwollen Wochenbericht. . egenwärtige Woche 48 990 cworige Woche 46 000) do. von amerikanischen 47 O0 42000), vo. für Speku— lation 1000 i000), do. für Erport 29000 (090), do. für wirklichen Konsum 44 900 (35 900), do. unmittelb. ex. Schiff 58 000 (66 000), wirklicher Export 70900 (6000), Import der Woche 66 006 (75 000), davon amerikanische 57 0089 [69 000), Vorrath 16851 000 ( zo go), davon amerikanische 1 570 0090 (1 572 000), schwimmend nach Großbritannien 104 000 (118 000), davon amerikanische 88 000
(II C55) ; Manchester, 17. Mai. (W. T. B.) 121 Water Taylor 5,
30r Water Taylor 64, 20 Water Leigh 55, 30 Water Clayton 63.