Drucksache Nr. IV.
Tõnigreich Rreusen.
Fernuss und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895.
Anweisung für die Zähler.
Die Zählung am 14. Juni d. J., beruhend auf dem Reichs⸗
esetz vom 8. April 1895, hat den Zweck, der Verwaltung und der issenschaft neue und zuverlässige Nachrichten über die ges nn setzung der Bevölkerung en hann; nach dem Beruf sowie über die Zahl und Größe der landwirthschaftlichen und gewerblichen Be⸗ triebe zu verschaffen. Die Männer, welche an diesem gemeinnützigen Unternehmen als Zähler mitwirken, dienen dem öffentlichen Interesse und wollen sich vergegenwärtigen, daß nur dann, wenn alle gestellten Fragen vollständig und klar beantwortet sind, die Statistik, welche aus ihnen gewonnen werden soll, zuverlässig und wahrhaft nützlich werden kann. . Die Zähler werden gebeten, vor Eintritt in das .
die folgende Anweisung genau durchzulesen, um die Zählung danach sicher vornehmen und auftauchende Zweifel nach den hier gegebenen, für das ganze Reich gleichmäßigen Gesichtspunkten entscheiden zu
können. 1) Allgemeines.
Jedem Zähler wird ein bestimmter Bezirk zugewiesen und ihm die dafür vermuthlich erforderliche Zahl von Haushaltungslisten (Drucksache Nr. I), Landwirthschaftskarten (Drucksache Nr. I') und Gewerbebogen (Drucksache Nr. III) ausgehändigt.
Jede Haushaltung oder einer Haushaltung gleich zu achtende einzeln lebende Person mit besonderer Wohnung und eigener Haus wirthschaft erhält eine Haushaltungeliste. Da die Liste nur für 13 Eintragungen Platz gewährt, so müssen größeren Haushaltungen, Gasthöfen, Spitälern, Kafernen 2c. zwei oder mehr Listen gegeben werden, die dann zusammen eine Haushaltungsliste bilden und als jusammengehörig kenntlich zu machen sind. Das Nähere über Aus—⸗ füllung der Haushaltungsliste ergiebt sich aus der dort abgedruckten Anleitung. Jeder Zähler wolle dafür sorgen, daß ihm eine genügende Zahl von Listen zur Hand sei.
Landwirthschaftskarten bekommen alle Haushaltungen, von denen aus land oder forstwirthschaftliches Areal (auch Nutzgarten, Obst⸗ garten), sei es auch in kleinstem Umfange, bewirthschaftet wird, oder von denen Kühe zu Molkereizwecken gehalten werden, bei deren Haushaltungeliste daher am Schluß die besondere Frage. betreffend Landwirthschaftsbetrieb ꝛc, mit Ja beantwortet ist. Das Nähere 366 die Ausfüllung dieser Karte ergiebt die darauf abgedruckte An⸗ eitung.
Ein Gewerbebogen ist auszufüllen am Sitze eines jeden Be⸗ trie bes in Induftrie und Handwerk, Bergbau. Baugewerbe, Handel und Verkehr (auch Versicherung), der mit wenigstens einem Gehilfen (oder Mitinhaber) oder, wenn auch ohne solchen, doch mit einer durch elementare Kraft bewegten Maschine (Wind-, Wassermühle, Dampf⸗ maschine u. s. w.) arbeitet und dessen Inhaber daher die Spalten 13 oder 14 der Haushaltungsliste mit Ja zu beantworten hat. Wenn mehrere Mitinhaber oder sonstige Geschäftsleiter bei einem Betriebe vorhanden sind, von denen jeder die Spalte 13 oder 14 der Haus— haltungsliste mit Ja beantwortet hat, ist der Gewerbebogen nur von einem derselben auszufüllen. Auch für zeitweilig ruhende Gewerbe—⸗ betriebe sind Gewerbebogen auszustellen. Das Nähere über Aufstellung des Gewerbebogens ergiebt die darauf gedruckte Anleitung.
Hat ein Landwirth zugleich einen industriellen Betrieb — wie Brennerei, Brauerei, Ziegelei, Torfftich, Stein., Kalkbruch, Lohn— fuhrwerk 1c. — in welchem außer ihm eine oder mehrere Personen be— schäftigt sind oder in denen er elementare Kraft verwendet, so hat er außer der Landwirthschaftskarte einen oder mehrere Gewerbebogen, und zwar so viele, wie er verschiedene Gewerbe betreibt, auszustellen; auch gewerbliche Molkereibetriebe haben Gewerbebogen auszufüllen.
2) Die Austheilung der Zählpapiere.
Vor der Austheilung der Zählpapiere wolle der Zähler sich Kenntniß davon verschaffen, wie viel und welche Haushaltungen, land⸗ wirthschaftliche ꝛc. Betriebe und Gewerbebetriebe in seinem Zähl bezirk vorhanden sind, damit er sich, mit der nöthigen Zahl von Formularen versehen, seine Zählungsarbeit zweckmäßig eintheilen kann und nichts übersieht.
Die Haushaltungslisten müssen vom Zähler, falls es nicht schon seitens der Gemeindebehörde geschehen ist, mit der Orts⸗ und Straßen⸗ bezeichnung versehen und innerhalb seines Zählbezirks nummeriert werden; werden mehrere solche Listen in eine Haushaltung gegeben, so bekommen diese eine gemeinschaftliche Rummer und es ist ein a, b, e u. s. w. hinzuzusetzen. Auf den Landwirthschaftskarten und Gewerbe⸗ bogen muß kenntlich gemacht sein, zu welcher Haushaltungsliste sie gehören. Sind Gewerbebogen in Geschäftssitze gegeben, wo niemand wohnt und in welchen daher keine Haushaltungsliste ausgefüllt werden kann, so ist statt der Nummer der Haushaltungsliste zu schreiben: ohne Haushaltungsliste .
Trifft der Zäbler in einer Wohnung niemand an, dem er die Formulare einhändigen könnte, so wolle er sie an Hausgenossen oder Nachbarn zur Besorgung geben, nöthigenfalls auch den Besuch wiederholen.
Der Zähler wolle beachten, daß auch in diejenigen Gebäude, die nicht hauptsächlich zu Wohnzwecken dienen, wie Schulgebäude, Theater, Museen, Magazine, in enen aber doch Leute wohnen oder über—⸗ nachten, Hara fd ga ite zu geben sind, ebenso wie auf Schiffe (die sich am 14. Juni im Zählbei nk befinden oder nach einer Nachtfahrt Morgens dort anlanden), in die Wohnwagen von umherziehenden Schaubudenbesitzern u. dgl. in Baracken und Zelte, die als Wohnung oder vorübergehend zum Uebernachten für Bauarbeiter 2c. dienen; denn es kommt darauf an, die gesammte ortsanwesende Bevölkerung zu ermitteln.
In Anstalten (Spitäler, Krankenhäuser) sind so viel Listen zu eben, als sich besondere Haushaltungen, z. B. des Verwalters, e ers Arztes, darin befinden; außerdem die für die Anstalts— insassen und in Gasthäuser die für die beherbergten Personen nöthigen Listen.
In Militärgebäuden sind die dort befindlichen Haushaltungen (z. B. des Kasernen⸗Inspektors, der verheiratheten Unteroffiziere) einzeln aufzunehmen. Die in der Nacht auf Wache befindlichen Mannschaften sind in ihren Quartieren zu zählen; in Wachtlokale sind also keine Haushaltungslisten zu geben.
In Gasthöfen, Herbergen u. dgl. wolle der Zäbler darauf auf— merksam machen, daß alle Gäste, welche in der Nacht zum 14. dort übernachtet haben oder Vormittags nach durchreister Nacht dort an— kommen, daselbst der Zahlung unterliegen, da sie daheim nicht als anwesend gezählt werden sollen. Die Gäste sind daher rechtzeitig von den Wirthen um die für die Haushaltungsliste erforderliche Aus— kunft über ihre Personalien zu erfuchen.
Ueber die erfolgte Austheilung der Zählpapiere wolle der , auf dem einen Exemplar der doppelt gelieferten Kontrolliste (Druck- sache Nr. V) die zur Kontrole dienenden Eintragungen machen.
2) Die Wieder ⸗Einsammlung und Prüfung der Zählpapiere. Mit der Wieder⸗-Einsammlung der Haushaltungslisten und der ausgefüllten Landwirthschaftskarten und Gewerbebogen wolle der Zähler schon am 14. Mittags beginnen und sie jedenfalls am 17. beendigen. Bis dahin müssen auch die Landwirthschaftskarten und Gewerbebogen ausgefüllt und eingesammelt werden, welche etwa noch nachgeliefert werden mußten oder sonst rückständig waren.
Der Zähler wolle die Ausfüllung der Formulare sofort an Ort und Stelle in allen Theilen genau pruͤfen, das Irrige berichtigen, das Fehlende ergänzen lassen oder selbst ergänzen. Er wolle au genau darauf achten, daß keine Landwirthschaftskarte und kein Gewerbebogen feblt; wo mehrere Gewerbearten bei dem Betriebe eines Inhabert
nachzuweisen sind. muß die entsprechende Anzahl von Gewerbebogen
ausgefüllt sein. Jedes ausgefüllte Formular muß mit der darauf ge— forderten Unterschrift versehen sein.
ö
i wo die on rage, ffen ndwirt 1 = wirthschaftebetrieb [3 der letzten Seite cg ,,. mit Ja beantwortet ist oder zu beantworten war. Wo rein forstwirth⸗ Haft ice Betriebe in Frage kommen, sind von der Haushaltung in ker ssen 2 auch mehrere Landwirthschaftskarten zu fordern (vergl. ie betreffenden Vorschriften in der Anleitung zur Landwirthschafts⸗ ö 61 Bezüglich der Ausfüllung der Landwirthschaftskarten werden sich besondere Schwierigkeiten nicht ergeben; nur wolle der Zähler
darauf achten, daß für jede Haushaltung, von der aus der Anbau von
Nutzpflanzen — nicht nur von Zier, und Schmuckgärten — betrieben wird, oder von der Kühe zu Molkereizwecken gehalten werden, auch solche Karten in allen zutreffenden Theilen ausgefüllt sind.
Bezüglich der Gewerbebogen hat der Zähler darauf zu achten, daß über seden gewerblichen Betrieb ein oder mehrere Gewerbebogen ausgefüllt sind, insbesondere
a. daß jeder gewerbliche Arbeitgeber der oben unter Ziffer 1
(und in der auf dem Gewerbebogen abgedruckten Anleitung) bezeichneten Art, auch wenn er nicht innerhalb seiner Wohnung oder Werkstatt, sondern nur außerhalb derselben Personen beschäftigt (3 B. ein Schneidermeister, der nur sogenannte Plaßtzgesellen hat), einen Gewerhebogen m ffn. n . daß, wenn Mitinhaber oder senst mehrere Leiter des Geschäfts vorhanden sind, diese sich darüber verständigt haben, wer den Gewerbebogen ausfüllt; daß, wenn jemand mehrere ungleichartige gewerbliche Betriebe gemeinsam leitet, z.B. Getreide⸗ und Säge⸗Müllerei,
Königreich Preußen.
Weberei und Färberei, er zunächst für die einzelnen Zwei
des Gesammtbetriebs je einen Gewerbebogen e ern er,
das Personal ꝛc. entsprechend vertheilt und sodann auf den
Bogen des hauptsächlichsten Betriebszweiges bei Frage 14 An.
gaben über das Gesammtgeschäft gemacht hat.
Dabei ist jede Person nur einmal zu zählen; wer in
mehreren Betrieben mitwirkt, ist nur da zu zählen, wo er haupt« sãchl ich arbeitet.
4) Die Fontrolliste und die Ablieferung der Zäãhlpapiere. Damit für den Zähler selbst sowie die Gemeinde (Orts) behörde Zäblunghkommission) eine Kontrole über Vollständigkeit der Zãhlung und der Zählvapiere sowie über die gezählten Personen gewährt werde wolle der Zähler die zweite beigegebene Kontrolliste (Drucksache Nr. 7) in Reinschrift ausfüllen, die Zählpapiere diesem Schema entsprechend so ordnen, daß für jedes Gebäude und jede Haushaltung die Haus. haltungslisten, Landwirthschaftskarten und Gewerbebogen zusammen, liegen, und hierbei Gelegenheit nehmen, alles etwa noch Fehlende nachzuholen. . ;
Wo Gewerbebogen ohne Haushaltungsliste einzureichen sind, weil der Sitz des Gewerbebetriebes, nicht aber die Wohnung dez Gewerbetreibenden in diesem Zählbezirke liegt, ist dies auf der Kon. . unter Angabe der Wohnung des Gewerbetreibenden kenntlich zu machen.
Die Ablieferung der Zählpapiere nebst beiden Kontrgllisten soll bis Freitag, den 2H. Juni Mittags an die zuständige Ortsbehörde (Zählungskommission) geschehen.
Drucksache Ar. V.
Berufs und Gewmerbezühlung vom 14. Inni 1895.
Stadtgemeinde:
Kreis (Oberamtsbezirk):
Zählbezirk Nr. — Nähere Bezeichnung und Begrenzung des Zählbezirks:
Landgemeinde: Gutsbezirk:
Kontrolli ste
für den Zähler Herrn
wee eee me, en em,
. Daus⸗Nr.
Bezeichnung der Häuser, a. ;
in denen die Zählung sonstige
stattfand, Be⸗ . ö
nach Straße, Ortetbeil, zeichnung (der Firma, der Anstalt der Bau⸗ u. s. w.)
lichkeit
Bezeichnung der Haushaltung
sonstiger Benennung
Laufende
Zahl Aus gefüllte
der darin
eingetragenen Land⸗ 6 anwesenden wirth⸗ 9
ersonen . werbe⸗
s wen schafts wer
J männl. weibl.
Bemerkungen.
bogen
2
5 6 7
Karl Meier Hotel Kaiserhof
Dr. Fischer Geschaftslokal von F. K. Weiß (ohne Haushaltungsliste) Johann Bruns K Otto Bachmann
Dauytstraße 5 Schützenstraße 6
— —
Hafenplatz Oberförsterei
Beispiele von Einträgen.
8
2*) *) Getreidemüllerei und Bäckerei. . Gastwirthschaft u. Weinhandl. Gãste.
o d QO —
F. K. Weiß wohnt Schloßplatz 10 (außerhalb dieses Zählbezirkẽ).
) 1 Landwirthschaftskarte für
Summe
Dienftland, 1“ dgl. für das Forstrevier, 1 Gewerbebogen als Pächter der fiskalischen Fischereigewãsser.
Die Zäblung ist ordnungsmäßig vorgenommen und die Zählpapiere sind vollständig.
— .
Unterschrift des Zählers
Drucksache Nr. VI.
Königreich Preußen. Berufs! und Gewerbezühlung vam 14. Inni 1895. An wei sung für die Ortsbehörden (Gemeindevorstände, Z3Zöählungskommissionen).
K f Grund des Reichsgesetzes vom 8. April 1895 (Reichs⸗ Gesetzblatt S. 225) erfolgt am 14. Juni 1895 eine Aufnahme über die Bevölkerung mit besonderer Berücksichtigung der Berufsverhält⸗ nisse sowie über die landwirthschaftlichen, forstwirthschaftlichen und gewerblichen Betriebe.
Die Ausführung der Zählung innerhalb jedes Gemeindebezirks liegt der Ortsbehörde (dem Gemeindevorstande) ob. Sie (Er) kann dafür unter ihrer (seiner) Verantwortung eine Zählungskommission oder lin größeren Gemeinden) mehrere Zählungskommissionen bezw. Unterkommissionen einsetzen. ;
§ 2. In den Gemeinden sind, ebenso wie bei den regelmäßigen Volkszäblungen, Zählbezirke zu bilden, für welche je ein Zähler bestellt wird. Diese Bezirke sind so einzutheilen, daß der Zähler innerhalb je eines Tages die Vertheilung und die Wiedereinsammlung der Formulare vornehmen kann. Es empfiehlt sich daher, keinem Zähler mehr als 50 Haushaltungen zuzutheilen. Gebäude mit besonders zahlreichen Bewohnern, wie Kasernen, Strafanstalten, Lazarethe ꝛc., werden am besten zu einem besonderen Zählbezirk gemacht. Ueber die Ausführung der Zählung in solchen Anstalten wird die Ortsbehörde (der Gemeinderorstand) mit den Militärbehörden und Vorstehern der Anstalten sich vorher verständigen. Die Zählbezirke innerhalb der Gemeinden (Gutsbezirke) sind durch fortlaufende Nummern zu unterscheiden.
Gemeinden (Gutsbezirke) mit nicht mehr als etwa 50 Haus haltungen brauchen nicht in Zählbezirke eingetbeilt zu werden, sofern nicht die zerstreute Lage der Gehöfte und Gebäude auch dort eine solche Eintheilung empfehlesswerth macht.
§ 3. Die Zähler müssen sorgfältig ausgewählt, über ihre Ob⸗ liegenheiten gut unterwiesen und auf die gewissenhafte Wahrnehmung derselben verpflichtet werden. Sie sind rechtzeitig mit den Zäbl⸗ papieren, nämlich:
Drucksache Nr. I: Haushaltungsliste (in der voraussichtlich
! II: Landwirthschaftskarte J nöthigen Zahl mit einem ' III: Gewerbebogen kleinen Zuschlag für Verlust) . 1 i,, , . in einem und
ö V: Kontrolliste in zwei Exemplaren
zu versehen, sodaß sie für den Beginn des Zählungsgeschäfts (Aus⸗ theilung der Listen) schon am 11. Juni bereit und vollständig unter⸗ richtet sind.
§ 4. Die erforderlichen Zählpapiere gehen den Stadtgemeinden von 5000 und mehr Einwohnern sowie den Stadtgemeinden Bremervörde und Buxtehude bis Anfang Mai d. J. vom Königlichen Statistischen Bureau in Berlin SW., Lindenstraße 28, den übrigen Städten, den Landgemeinden und Gutsbezirken durch die Königlichen Landraths— ämter (Oberämter) bis zum 15. Mai d. J. zu. Alsbald nach dem Eingange der Sendung ist zu prüfen, ob die Zahl der gelieferten Drucksachen jeder Art dem muthmaßlichen Bedarf entspricht. Im Falle sie ungenügend erscheint, ist der Mehrbedarf seitens der Städte mit 5009 und mehr Einwohnern dem Königlichen Statistischen Bureau in Berlin SsW., Lindenstraße 28, seitens der übrigen Städte, der Landgemeinden und Gutsbezirke dem Landrathsamt (Oberamt) behufs Ergänzung unverzüglich anzuzeigen. — Auch bei etwa später sich herausstellendem Mehrbedarf ist das Königliche Statistische Bureau in Berlin SW. bezw. das Landrathsamt um die erforderliche Nach— lieferung anzugehen.
§ 5. Die Art, wie die Formulare L bis III ausgefüllt werden sollen, ist aus den darauf abgedruckten Anleitungen ersichtlich. Auf die Vollständigkeit der Erhebung ist der größte Werth zu legen. Es darf keine im Gemeinde (Guts) bezirke zur Zählunge— zeit vorhandene Haushaltung oder einzeln stehende Person ungezählt bleiben. Es müssen alle von den Haushaltungen aus bewirthschafteten Flächen, auch die außerhalb des Gemeinde Guts) bezirks gelegenen, durch die Landwirthschaftskarten erfaßt werden. Es sind für alle Gewerbebetriebe, sofern sie nicht von einer Person allein und ohne Umtriebsmaschinen oder Dampfkessel oder Dampffässer betrieben werden, Gewerbebogen auszufüllen, und zwar mit Unterscheidung der Gewerbe nach Arten, damit in der Gewerbestatistik die Entwicklun der einzelnen Gewerbszweige dargestellt werden kann. Wo ven schiedene Gewerbszweige zu einem Betriebe vereinigt sind, i. * Getreide, mit Säge⸗Mühle, Eisengießerei mit Raschinen. Fabi Blumen n, Feder mit Stroh⸗ und Filzhut-Fabrik, sind für diese we triebe einmal besondere Gewerbebogen aufzustellen und zweitens über die zusammengehörigen Betriebe die in Frage 14 der Gewerbebogen geforderten Nachweise zu geben. .
Bei den Gewerbebogen ist besonders noch darauf zu achten, daß über Betriebe, welche mehreren Mitinhabern gebören, nur ein Gewerbebogen ausgefüllt wird, und daß die Betriebe etwa abwesen,; der Gewerbetreibender mitgezäblt werden. Als Grundsatz silt, * jeder Gewerbebetrieb an seinem Sitz, nicht in der etwa dabon em. fernten Wohnung des Inhabers gezählt wird. Nur die zur Zählung zeit gerade ruhenden Betriebe, die keine besonderẽ Betriebsstatte baben, sind in der Wohnung des Betriebsinhabers zu zählen.
6. Hat die Gemeinde Landwirthschafts⸗, Forstwirthschafts⸗ oder
5 Gewerbebetrieb in eigener Verwaltung, z. B. stalt,
aßenbahn, so muß der Leiter des Betriebes das oder die betreffenden Formulare ausfertigen.
S7. Die Ablieferung der Zäblpapiere durch die Zähler an die 3 (den Gemeindevorstand, die Zählungskommissien) soll am Freitag, den 21. Juni, beendet sein. Die Prüfung der Einträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit muß sogleich beginnen. Auf Grund der geyrüften und richtig gestellten Kontrollisten ist der Ge—⸗ meindebogen (Drucksache Nr. VII) auszufüllen. Reicht in größeren Gemeinden ein e,, , . nicht aus, so sind deren mehrere zu verwenden und sämmtliche Bogen fortlaufend zu nummerieren.
Die von den Zählern eingereichten Reinschriften der Kontrollisten (Drucklache Nr. V sind seitens der Gemeinden und Gutsbezirke, welche die Zählpapiere vom Königlichen Landrathsamt (Oberamt) erhalten haben, nebst der Reinschrift des Gemeindebogens (Drucksache Nr. VI) sofort, spätestens aber bis zum 1. Juli 1895 an das Königliche Landraths amt (Oberamt) einzusenden. — Die Ortsbehörden derjenigen Gemeinden ꝛc., welche die Zählpapiere unmittelbar vom Königlichen Statistischen Bureau empfingen, haben die Reinschrift des Gemeinde⸗ bogens (Drucksache Nr. VI) sowie die Reinschriften der Kontrollisten SDrucksache Nr. V) direkt an dasselbe spätestens bis zum 10. Juli 1595 einzureichen. .
Die Urschriften der Kontrollisten und des Gemeindebogens ver⸗ bleiben bei den Akten der Ortsbehörde.
Die übrigen Zählbogen (Haushaltungslisten — Drucksache Nr. J, dLandwirthschaftskarten — Drucksache Nr. I, Gewerbebogen — Druck ache Nr. III) sind, nach Nummern der Haushaltungslisten und nach e r et. zu Packeten geordnet, auf deren jedem der Name der Zäblungs gemeinde und die Nummer des Zählbejirks zu vermerken ist, sammt den unbenutzt gebliebenen Formularen sorgfältig zu verpacken.
Sodann sind die Zählbogen seitens der Ortsbehörden, welche die Zählpapiere vom Königlichen Landrathsamt (Oberamt) erhalten haben, sobald als thunlich, spätestens aber bis zum 10. Juli d. J. an die Kreisbehörde einzusenden. Diejenigen Gemeinden, welchen die Zähl⸗ papiere unmittelbar vom Königlichen Statistischen Bureau zugegangen sind, haben die Zählbogen, ebenso geordnet und verpackt, vom 16. Juli d. J. ab zur Absendung an das Königliche Statistische Bureau in Berlin 8W. bereitzuhalten, welches ihnen die Zeit der Absendung näher bestimmen wird.
Das Gesammtvacket (Frachtstück, Kiste 2c) ist äußerlich mit einer
Aufschrift nach folgendem Muster zu versehen:
Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Jun 895.
Kreis: Memel. Gemeinde: Waltersdorf.
Tẽãnigreich Rreußen.
Berufs. und Gemerbejählung vom 14. Inni 1895.
reis (Oberamt beni:
Stadtgemeinde: 1 4 Gutsbezirk:
Gemeindebogen J Ergebnisse der Zählung nach den revidierten Kontrollisten.
Zahl der
Zählbezirk darin
eingetragenen Nr. anwesenden Personen bogen
mãnnlich weiblich
Gewerbe ·
ö Zahl der
Zählbezirk darin anz. Haus⸗ eingetragenen Land
Nr. haltungs⸗ anwesenden wirth ⸗ Gewerbe⸗ Personen schafts⸗ bogen
listen karten männlich weiblich
1 - 3 *
K
Spaltensumme
Uebertrag
Im Ganzen
Zusammen
Reicht dieses Formular nicht aus, so ist es in besonderen Anlagen fortzusetzen. Besitzt die Gemeinde oder eine Korporation in derselben Acker- Wiesen., Weide⸗ und Waldflächen zu gemeinsamer oder persönlicher antheiliger Nutzung der Betheiligten (Allmend) (Ja oder Nein)
Bejahenden Falls:
Zu gemeinsamer Nutzung: ungetheilte Weide
— Hektar K
. ungetheilte Waldfläche wd Zu persönlicher Nutzung: aufgetheiltes (aber noch im Eigenthum der Gemeinde oder K t.
befindliches) Gemeindeland (Gemeindeloose)
nnr,
Daß die Haushaltungslisten, Landwirthschaftskarten und Gewerbebogen sowie die Kontrollisten ordnungsmäßig geprüft sind, bescheinigt
Die Ortsbehörde (Zählungskommisston)
Per sonal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee. 3 *
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.. Ernenn n Ten, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Durch Verfügung der General-⸗Inspektion der Fuß— Artillerie. 14. Mai. Schleifer, Feuerwerks⸗Lt,, dem Art. Depot Koblenz zugetheilt.
Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 13. Mai. Frhr. v. Lüdinghausen gen. Wolff, Sec. Lt. von der Res. des 2. Garde⸗Regts. zu Fuß (L Oldenburg), v. Heimburg, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (Marburg), Bergmann, See. Lt. von der Res. des Königin Elisabeth Garde Gren. Regts. Nr. 3 Posen). — zu Pr. Lts., Schmidt I., Pr. Lt. von der Res. des HFarde⸗Train⸗Bats. (III Berlin), Reinhardt, Pr. Lt. vom 1. Auf⸗ gebot des Garde⸗Landw. Trains (Burg), — zu Rittmeistern, Schiwek, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gumbinnen, zum Hauptm.,, Kock, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Schneide⸗ mübl, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Migge, Vize⸗Wachtmeister vom Landw. Bezirk Bromberg, zum Ser. Lt. der Res. des Train⸗Bats. Nr. 17, Pintsch, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. von Zieten (Brandenburg.) Nr. 3 ( V Berlin), Böttger, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks IV Verlin. Hoppe, Sec. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kalau, — zu Pr. Lts, Gessert, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk I7 Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Brandenburg. Train⸗Bats. Nr. 3, Jä hrig, Vije⸗Feldwebel vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Tt. der Res. des 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53, Meißner, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Altenburg, zum Sec. Lt. der Res. des 2 Niederschlesischen Inf. Regts. Nr. 4. Kabir schky, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Jauer, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Courbisre (2. Posen.) Nr. 19, Ganzert, Vize⸗ Wachtm. vom Landw. Bezirk Hirschberg, zum Sec. Lt. der Res. des Niederschles. Train Bats. Nr. 5, Brase, Vije⸗Feldw. vom Landw. Bezirk 1 Breslau, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Niederschlel. Inf. Regts. Nr. 50, Miketta, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ratibor, Pohl, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Clausewitz Drerschles. Nr. 21 Neisse), — zu Pr. Lts., — befördert.
—
dom Landw. Bezirk 1 Münster, zu Sec. Lts. der Res. des Wefstfäl. Train Bats. Nr. 7, Debus, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk St. Wendel, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Simon, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein Nr. 29 (St. Johann), Donnevert, Sec. Lt. von Feld. Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Saarlouis, — zu
r. Lts, Hoepp, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw.
zezirk' J Trier, zum Hauptm., — befördert. Boelling, Pr. Lt.
D. im Landw. Bezirk Aachen, zuletzt von der Kav. 2. Aufgebots Bselben Landw. Bezirks, in der Armee und zwar als Pr. Lt. mit einem Patent vom 1. August 1884 bei der Landw. Kav. 2. Aufgebots wiederangestellt. Wilcken, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk 1 Bremen, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 8s, Hempel, Vize, Feldw. vom Landw. Bezirk Flensburg, jum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Moritz von Anhalt⸗Dessan C5. Pomm.) Nr. 42, Ha berst rob, Vize Feldw. vom Landw. Bez. L Altona, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, — kefördert. Roesner, Hauptm. a. D. im Landw. Bezirk Roftock, zuletzt Komp. Chef im 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, in der Armee und als Hauptm. mit einem Patent vom 8. März 1892 bei der Landw. Inf. 1. Aufgebots wiederangestellt. v. Negele in, Pr. Lt. von der Fav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marburg, zum Rittm., Tastens, Op per, Vize Feldw. vom Tandw. Bezirk 1 Cassel, zu Ser, Lts. der Res. des Inf. Regts. von Wittich (3. Hess.) Nr. 8, Guler, Vize Wachtm. vom Landw. Bezirk Worms, zum Sec. Lt. der Res. des Großherzogl. Hess. Train Bats. Nr. 25, Pyh rr, Vize⸗ eldw. vom Landw. Bezirk Freiburg, zum Sec. Lt. der Res. des
* Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, Strack, Vize⸗ . von bemselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des nf. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Hü glin, Pr. Lt. von
der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Donaueschingen, zum Großcurth, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des
Jandw. Bezirks . zum Pr. Lt., Foerstner, Vize⸗Feldw. vom Kndm. Bezirk Stolp, zum Sec. Lt. der Res. des Kolberg. Gren. Regts. kal Gneisenau (g. Domm) Nr. 9, Sy dow, Vize ⸗Feldw, don
Imselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Pom. Füs. Regts. W. 5k, Kordes, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Thorn, zum F t. der Res. des Inf. Regts. von der Marwitz (68. Pomm.) it. 6l, Tumm eley, Sec. Ut. von der Kap. J. Aufgebots des Wandw. Bezirks Danzig, zum Pr. Lt, Schultze, Sec. Lt. von
den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Konitz, zum Pr. Lt., Delbrück, Vize⸗Feldmw. vom Landw. Bezirk Stettin, zum Sec. Tt. der Res. des Fuß Art. Regts. Nr. 109, Schlabitz, Sec. Lt. von der Fuß Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oels, zum Pr. Lt., Wolfram, Sec. Lt. von den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Breslau, Kauter, Sec. Lt. von den Pionieren 2. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Limburg, — zu Pr. Lts, Rappe, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Dortmund, zum Sec. Lt. der Res. des PVion. Bats. Nr. 15, Mus mach er, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Wesel, zum Sec. Lt. der Res. des Westfäl. Pion. Bats. Nr. 7, Brümmer, Sec. Lt. von der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 2 (Stockach) zum Pr. Lt, Berner, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk 1 Münster, Jasse, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk 1 Olden⸗ burg, — zu Sec. Lts. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 3, — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 13. Mai. Eggebrecht, Pr. Lt., Teichert, Sec. Lt., — vom 2. Aufgebot des 1. Garde⸗Landw. Regts., 3 oefinghoff, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts. v. Weise, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 4. Garde Gren. Landw. Regts, Wülfing, Ritt. vom 1. Aufgebot des Garde⸗Landw. Trains, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Leidreiter, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastenburg, Pöhl⸗ mann, Pr. Lt. von der Inf. 2. Au fgebots des Landw. Bezirks Allenstein, Westphal, Jandt, Sec. Lts. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Königsberg, Moeller, Sec. Li. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stettin, Stampe, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, Bä ker, Pr. Lt. von der Infant. 1. Aufgebots, Behrndt, See. Lt. von der Infanterie 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks Stralsund, Richter, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stargard, Rauschnick, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Hecht, Sec. Lt. von der Kav. 2. Auf— gebots, Jahnz, Pr. Lt., Christian i, Sec. Lt, — vom Train 2. Aufgebots, des Landw. Bez. Gnesen, — der Abschied bewilligt. Seelmann, Rittm. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Jüterbog, Gshring, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Brandenburg a. H., — diesen beiden mit der Landw. Armee⸗Uniform, Klatten, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf— gebots des Landw. Bezirks 1 Berlin, mit der Armee⸗Uniform, Gruner, Karsten, Krause J., Pr. Lts., Dehnicke, Horn, Beischlag, Gfrörer v. Ehrenberg, Sec. Lts., — von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Ziehlke, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 11 Berlin, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Lo renz, Rittm. von der Kav. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks I Berlin, mit der Landw. Armee ⸗Uniform, Schultz J., Münchhoff, Pr. Lts., Ra be, Lin de, Sec. Lts, — von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg Behm, Pr. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bernburg, Richter, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Halle, Wychgram, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Müller, Ser. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks Bitterfeld, Frankenberger, Ser. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Erfurt, Gölitz, Meißner, Pr. Ets. von der Inf. 2. Aufgebots des Landwehr-Bezirks Altenburg, Gleser, Pr. Lt. von der Infanterie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Weißenfels, Putzler, Pr. Lt, Wehr, Sec. Lt, — von der Inf. 2. Aufgebots, Kaufmann, Sec. Lt. von der Kav. 2. Auf— gebots, — des Landw. Bezirks Naumburg, Bünger, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Görlitz, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, fie. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hirschberg, Humperdinck, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Posen, Pet rich, Ser. Tt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Samter, Ju rock, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. von Steinmetz (Westfäl.) Nr. 37, Grantz ow, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots, Somm'er— lad, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Meyer, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, Luc as, Pr. Lt. von der Feld-Art. 2. Auf- gebots, — des Landw. Bezirks 1 Breslau, Tiel sch, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Striegau, Berliner, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Brieg, Graf v. Luxburg, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks. Ratibor, Reyscher, Sec. Lt. von der Infanterie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bielefeld, Münch, Hauptm. von der Feld- Art. 2. Aufgebots, Wagener Seer. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Münster, Dües« berg, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagen, Meyer, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Chrzesecinski, Sec. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots,, — des Landw. Bezirks Barmen, Dahl, Pr. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kre . feld, Käufer, Pr. Lt., Decken, Sec. Lt, — von der Inf. 2. Auf- gebote, de Gruyter, Pr. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks Wesel, Erckens, Sträter, Pr. Lts., Pastor II.
Sec. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks Aachen, Lingenbrink, Lüps, Pr. Lts. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Neuß, Ibach, Lüdeke, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots, Nieven, Du Mont, Sec. Lt. von der Kap. 2. Auf— gebots. — des Landw. Bezirks Köln, Reusch J., Sec. Lt. von der Feld ⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutz, Graf v. Hessen⸗ stein, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, Diestel, Kämmerer, Sec. Lts. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots, Stiller, Pr. Lt., Schröder, Keitel, Sec. Lts,, — don der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, Clement, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rostock, von Bas sewitz. Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Graf v. Bassewitz, v. Oertzen, Pr. Lts. von der Kav. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks Schwerin, v. Hobe, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Lassen, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Altona, Müller, Sec. Lt. von der Feld⸗-AUrt. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, diesem mit dem Charakter als Pr. Lt., Lorenz, Pr. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, diesem mit dem Charakter als Hauptm. und der Landw. Armee⸗Uniform, Quellhorst, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Dieckmann, Pr. Lt. von der Feld— Art. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks Aurich, Mehlhorn, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lingen, Kuhlmann, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 11 Oldenburg, diesem mit der Landw. Armee -Uniform, Graepel, Pr. Lt, Schuster, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots desselben Landw. Bezirks, Meyer, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Osnabrück, — der Abschied bewilligt. Heydorn, Pr. Lt., Behrend, Fontane, Sec. Lts., — von der Inf. 2. Aufgebots, Schacht, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Auf⸗ gebots, — des Landw. Bezirks Hannober, Berlin, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Göttingen, Denicke, Hauptm. von der Feld -Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lüne⸗ burg, Stackmann, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Celle, See le, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Wolff, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks 1 Braunschweig, Naumburg, Sec. Lt. von der Res. des Königin Elisabeth Garde⸗ Gren. Regts. Nr. 3, Paris, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, Beitter, Frhr. v. Wittgenstein, Pr. Lts, Wirth, Sec. Lt., — von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M.,, Schmidt, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wetzlar, Glaß, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Cassel, Mülberger, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots, Flin sch, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks 1 Darmstadt, Bücking, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots, Vetter, Sec. Lt. von der Feld Art. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks Mainz, Schmitt II., Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Worms, Wittmer, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bruchsal, v. Bippen, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, diesem mit der Landwehr⸗Armee⸗Uniform, Schenck, Heinisch, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots, Wiener, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Katz, Ser. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastatt, Siebert, Sec. Et. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, Frhr. v. Ende, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stockach, Rech, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Metz, v. Ascheberg, Pr. Lt. von der Res. des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95, diesem mit dem Charakter als Hauptm., Franke, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, v. Puttkamer, Sec. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks Schlawe, v. Boehn, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stolp, diesem mit dem Charakter als Pr. Lt., Neitzke, Goeldel, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, Neumann, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Pr. Stargardt, v. , Pr. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Voigt, Pr. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Samker, v. Amsberg, Pr. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wismar, Fallß:er, Sec. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Fulda, Mahrenholz, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Noack, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mainz, — der Abschied bewilligt.
XIII. stöniglich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Portepee-Fähnriche ꝛc6c.. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 13. Mai. v. Witz endorff, Königl. preuß. Oberst à la suste des Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 25 (GGroßherzogl. Art. Korps), bisher Kommandeur dieses Regts, kommandiert nach Württem · berg, mit der Führung der 13. Feld⸗Art. Brig. (Königl. Württem⸗
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