1895 / 121 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

ortifikations⸗Aufseber zu Arnhem (Bovenbeekstraat 31) portofrei ein⸗ 222 Deffnung der Schreiben erfolgt 26. Mai 11 Uhr im Hötel Sluis, onde Stationstraat in Arnhem, woselbst auch vom 16. 8. M. ab das gedruckte Bedingungsheft einzufehen ist. 83 sowie Ein · schreibeformulare bei dem FertifikationsAufseher erhältlich.

. 27. Mai, 103 Uhr. sterium für Wasserbau, ndel und Industrie in den Räumen der Provinzialverwaltung in Mastricht: Arbeiten an der Maasregulierung in den Gemeinden Bergen und Merto Propinz 1 Voranschlag 19 509 Fl. Bedingungen bei den Gebr. van Cleef, Buchhändler im Haag, Spui Ba.

78. Mai. Gesellschaft für den Betrieb der Staatsbahnen im Zentral- Bureau Moreelse Laan in Utrecht: Unter und QWerhau eines hydraulischen Krabns mit Wasserzuleitung für die Station Awmsterdam W. P. Voranschlag 2170 51.

Belgien. 29. Mai, 12 Ubr,

Börse in Brüssel: Lieferung von ver⸗ schiedenem Material in Eisen, Sußeisen u. J. w. für den Eisenbabn. bedarf in vier Abtheilsungen. (Spezialbest Nr. 118, Lastenbeft Typus VI) . ö

29. Mai, 12 Ubr, ebenda: Lieferung von gefärbten Gläsern von verschiedener Form und Ausdehnung für Semaphorsignale in einer Abtheilung. Kaution 400 Fr. Preis des Planes Nr. 1088:

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XV. Mai, 12 Uhr, eben da: Lieferung eines zrlindrischen Rõhren⸗ kessels für den Dampfer CErxervier der Zollverwaltung in Antwerpen. Sicherheitsleistung: 1109 Fr. Schäßungswertb: 1158625 Fr. Speziallastenbeft Nr. 3. Preis des Planes: 2,29 Fr. Lastenhefte und Pläne für vorstebende Verdingungen sind im Zentral⸗Auskunfts— bureau (Kusée commercial) in Brũüssel erhältlich.

Rumänien.

28. Juni. Kriegs. Ministerium in Bukarest Lieferung von 10 000 vollstãndigen Infanterie Tornistern, 10 909 Sabelkorpeln mit Bajonetthalter; Stablagraffen mit eisernen Schnallen und Haken fũt Infanterie.

Verkehrõ⸗Anstalten.

Bremen, 21. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Llovd. Der Schnelldampfer Ems“ hat am 19. Mai Nachmittags die Reise von Southampton nach New Vork fortgesetzt. Der Schnell- dampfer Werra“ ist am 18. Mai Mittags von New-⸗York nach Genua abgegangen. Der Postdampfer Crefeld.⸗ hat am 18. Mai Abends die 3 von Corunna nach Oporto fortgesetzt. Der Poft⸗ dampfer Wittekind ist am 19. Mai Abends in Baltimore an- gekommen. Der Reichs · Poftdampfer. Habsburg“ ist am 13 Mai Nach- mittags von New - York nach der Weser abgegangen. Der Reichs- Postdampfer Preuß en“ ist am 18. Mai Nachmittags in Aden angekommen. Der Reichs ⸗Postdampfer Hohen staufen ift am 18. Mai Vormittags in Genua angekommen. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilbelm II. ist am 26. Mai Vormittags von Genua nach New · Jork abgegangen. Der Postdampfer Endeavour èist am 20. Mai Nachmittags auf der Weser angekommen. Der Post⸗ dampfer Graf Bismarck ist am 19. Mai Abends in Ant⸗ wer ven angekommen. . . .

Hamburg, 20. Mai. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfabrt⸗Aktiengesellschaft. Der Postdampfer Sla von ta“ ist gestern in St. Thomas eingetroffen.

London, 20. Mai. (W. T. B.) Der Union⸗ Dampfer „Trojan“ ist am Montag auf der Heimreise in Soutbamyton an⸗ gekommen. Der Union Dampfer Guelph * ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. Der Castle⸗ Dampfer Norbam Castle“ ist beute auf der Heimreise in London gngekommen. Der Castle⸗ Dampfer Hawarden Castle“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Soutbampton abge- gangen. Der Castle · Dampfer Pembroke Castle“ ist gestern auf der Ausreise in Kapft adt angekommen. ;

Theater und Mufik.

Im Königlichen QOpernbause gelangt morgen Richard Wagner 's Walküre“ (. Der Ring des Nibelungen“, erster Abend) unter Kapellmeister Weingartner's Leitung und mit folgender Besetzung zur Auffübrung: Brunhilde: Frau Sucher, Siegmund: Herr Sudebus, Sieglinde: Frau Pierson, Wotan: Herr Stammer, Fricka: Frau 9 Hunging: Herr Mödlinger, Walküren: die Damen Piedler, Weitz, Krainz, Rotbauser, Pohl, Lammert, Kepka und Varena.

Im Königlichen Schauspielhause gebt morgen Grill parzer's Trauerspiel König Ottokar's Glück und Ende“ mit Herrn Matkowsky in der Titelrolle in Scene.

Jenny Groß spielt morgen im Lessing⸗Theater die Niobe“

und beendet dann am Donnerstag und Sonnabend im Berliner Theater in der Titelrolle von Madame Sans. Gene“ ihre schau⸗ spielerische Thätigkeit für die laufende Spielzeit. ö Siegfried Qchs ist von seiner Reise zurückgekebrt und übernimmt von dieser Woche an wieder die Leitung des Philbar⸗ menischen Chors. Zunächst wird eine Reihe kleiner Chorwerke von Schumann, Berger u. s. w. vorbereitet.

Der Erk'sche Männergesangverein bierselbst rüstet sich zur Feier seines 50jährigen Bestebens. Der Festausschuß hat einen Aufruf an alle deutschen Männergesangvereine erlassen. Die Hauptfeier soll am 5. Juni in der Philharmonie stattfinden und zwar durch ein Festkonzert, eine Festauffübrung und darauf folgendes Festmahl nebft Ball. Für den folgenden Tag ist ein großer Kommers der biesigen größeren Gesangvereine sowie des Lehrervereins in Aus- sicht genommen. Soweit der Platz reicht, kann am ersten Festtage sich auch das Publikum betheiligen. Karten sind bei Bote und Bock

zu haben. Mannigfaltiges.

Nach den Beobachtungen des Königlichen meteorologischen Instituts gestaltete sich die Witterung im Monat April d. J. folgender⸗ maßen: Der verflossene April war der erste Monat in diesem Jabre, dessen Temperatur, bauptsächlich zufolge der Wärme in der dritten Dekade, sich über das vieljäbrige Mittel erhob. Nachdem anfangs noch mehrfach Fröste aufgetreten waren, ward gegen den Schluß der ersten Dekade ein schneller Anstieg der Temperatur beobachtet, dem jedoch ein empfindlicher Kälterückfall auf dem Fuße folgte. Um die Mitte des Monats aber wurde es wieder wärmer, und während der ganjen letzten Dekade bielt sich die Temveratur nun weit über der nor⸗ malen. Die Niederschläge blieben meistens unter der normalen Menge; in Schlesien und Masuren berrschte sogar große Trockenheit. Dagegen ist es in einigen Gegenden Ostpreußens, Hannovers, Westfalens und Rbein⸗ lands etwas zu feucht gewesen. In der ersten Monatshälfte traten noch Schneefälle auf; demgemäß batte sich am Schlusse der ersten Dekade an vielen Stellen eine dünne Schneedecke gebildet, die jedoch bald verschwand. Zu Beginn des Monats war Norddeutschland von einer über Süd Eurera liegenden flachen Depression beeinflußt; doch schon am 3. wurde eine andere im Norden erschienene Depression von Belang, die auf ihrer Rückseite lebbafte nordwestliche Luftstrõmung und unter Schnee und Graupelfällen Abkühlung bis unter den Ge—⸗ frierpunkt im Gefolge batte. Am 6. veranlaßte ein neues, von Schottland nach Osten ziehendes Luftdruckminimum eine Drehung der Winde nach Südweft und damit Erwärmung und Regenfälle. Nachdem noch ähnlich verlaufende Depressionen eine weitere Zu⸗ nahme der Temperatur verursacht hatten, begann am 11. ein Maxi⸗ mum sich über die britischen Inseln auszubreiten, sodaß in Wechselwirkung mit dem niedrigen Luftdruck in Rußland wieder nord⸗ westliche Winde einsetzten, welche von Regen und Schneefällen begleitet die Temperatur noch einmal unter den Gefrierpunkt herabdrückten. Am 14. begann das Maximalgebiet sich auch über Deutschland auszubreiten, sodaß überall heiteres Wetter eintrat und unter dem Einfluß der ungehinderten Sonnenstrablung die Temreratur wieder zunahm. Vom 18. bis zum Monatsschluß war das Maximum im Innern Rußlands verlagert, und da gleichjeitig im Westen ein umfangreiches Depressionsgebiet sich einstellte, so herrschten schließlich Winde südlicher Herkunft dor, die warmes, vielfach trübes Wetter mit bäufigen, aber meist nicht sebr ergiebigen Niederschlägen mitbrachten.

Marbach, 17. Mai. Geftern Abend traf aus dem Kabinet des Königs die hocherfreuliche Nachricht ein, daß Seiner Majestät von einer schwäbischen Dame eine greße und bedeutende Schiller bibliothek (die frühere Cobn'sche Schillerbibliothek) zur Verfügung gestellt worden sei, und daß der König die bochberzige Stiftung dem Schwäbischen Schillerverein für das in Marbach zu errichtende Schiller museum überweisen wolle.

Kösen. Am 1. Juni d. J. findet auf der Rudelsburg die Grundsteinlegung ju dem Bismarck⸗Denkmal der deutschen Korpsstudenten statt.

Steinamanger, 20. Mai. Infolge andauernden Regens sind die Raab und einige kleinere Flüsse aus ihren Ufern getreten, wodurch ein sich auf mehrere hunderttausend Gulden belaufender Schaden angerichtet wurde. Bei Hidweg wurde die Brücke fort⸗ gerissen und die Verbindung unterbrochen.

Ag ram, 20. Mai. In der Nacht vom 17. jzum 18. d. M. durchbrach die Sa we einen Damm bei Velesevec, südöstlich von Agtram. 50 000 Joch Saaten sind vernichtet; das Elend ist groß.

Briefsãcke aus

London, 29. Mai. Die Untersuchung des andelsamtz in der Angelegenheit des Zusammenstgßes der Dumpfer Crathis und Elbe wurde heute im Westminster, Stadtbause unter dem Vorsitz des Richters Marsbam von Woolwich und dreier nautischen Beisttzer. eröffnet. Der Anwalt des Handelsamts Robfen stelte fest. daß jwei wichtige Fragen beantwortet müßten, nämlich ob Ter Ausguck auf- der Crathie Mn. reichend war und ob die Signale der Elbe nach dem Zusammen. stoß den Kapitän der Crathie. zu dem Schluß berechtigten, daß die Flbe. sich in keiner gefährlichen Lage befand. Der Kapitän der Cratbie'. Gordon, erklärte, er wäre nach dem Zusam menstoß auf die Elbe zugedampft. Da deren Lichter späterhin nach und nach verschwanden, babe er geglaubt, die Glbe⸗ etz ibre Reise fort. Er babe kein Geschrei nach dem Jusammer⸗ stoß gebört, habe mit seinem Schiff angehalten und sei bis Dagesanbruch an der Unglücsstelle liegen geblieben. Craig, der Erft Offizier, und Wbite, der Mann auf dem Ausguck, gaben an, si wären zur Zeit des Zusammenstoßes auf ibren Posten gewesen, und sagten übereinstimmend aus, die Elben hätte ibren Kurs gerade bor dem Zusammenstoß geändert. Die Lichter der Cratbie : ten zu der Zeit gebrannt. Die Verhandlung wurde auf morgen vertagt.

Lowestoft, 20. Mai. Die deutsche Bark Joachim Cbhristian aus Rostock ift, wie W. T. B. melden, in der Nordsee mit der ganzen Besatzung verloren gegangen; drei Leichen wurden bisher aufgefunden.

St. Peters burg, 21. Mai. In Brest-Litow eki (vergl. die

Nrn. 19 u. 120 d. Bl) ist die Lage der Abgebrannten fortgefetzt eine e g die Militärverwaltung Brot liefert und vier Speise⸗ ballen in Thätigkeit getreten sind. Ferner ist ein Hilfscomitè zu. sammengetreten, dem der Kreis⸗Adelsmarschall, das Stadthaupt, ein orthodorer und ein katholischer Geistlicher sowie der Rabbiner ange⸗ hören. Bei dem Brand in Kobrin (Gouvernement Grodno) sind drei Straßen mit 200 Häusern niedergebrannt und drei Menschen ums Leben gekommen. Auch in dem Flecken Ruschand (Gouverne— ment Grodne) berrschte eine Feuersbrunst, welche 230 Gebäude, darunter die Amtsgebäude, zerstörte. In dem Flecken Moktrchany (Gouvernement Pensa) wurden 90 Häuser gleichfalls durch einen Brand vernichtet. Florenz, 20. Mai. Nach einem weiteren Bericht des W. T. B. über das jüngste Erdbeben (vergl. Nr. 120 d. Bl.) ist die Be— völkerung jetzt berubigt und in ihre Wohnungen zuräckgekehrt. Die angestellte Untersuchung ergab, daß durch das Erdbeben das National. museum, die Karthause, die Galerie der Uffizien und mebrere historische Villen in der Umgebung beschädigt sind. Nach Berichten aus der Umgegend sind dort die entstandenen Schäden bei weitem größer, als bisher angenommen wurde.

. Brüg ge, 20. Mai. Heute erfolgte der Entscheid des hiesigen Zivilgerichtshofes in dem Rechtsstreit des Deutschen Reichs gegen den Ostender Rheder Hamm an wegen der zurückbehaltenen dem verunglückten Dampfer Elbe“. Der Beschluß lautet folgendermaßen: Nach Anhörung des Staatz anwaltsvertreters Smeesters schließt sich das Gericht dessen Gutachten an und erklärt; sich zustaͤndig, um über den Ausspruch auf Gültigkeit der Beschlagnahme zu erkennen, aber für unzuständig in der Hauptsache. Der Gerichtshof erklärt die Klage für zulässig und spricht aus, die Verhandlung sei zu ver— tagen bis zur Entscheidung des in der Hauptklagesache zuständigen Richters, welche auf die Rückerstattung der fraglichen Schriftstücke an den Kläger abziele. Der Kläger sei aufzufordern, seine Ansprüche binnen 14 Tagen zu beweisen, widrigenfalls in Form Rechtens erkannt werde. Der Kostenvorschuß werde zurückbebehasten.

Stockholm, 20. Mai. Die Handelsflotte der schwedischen Provinz Norrland wird, laut Meldung des W. T. B.“, bei den Feierlichkeiten in Kiel durch den Dampfer Nordsteuer⸗ mann vertreten werden, welcher am 16. Juni von Stockholm nach Kiel abgeht.

New⸗Aork, 20. Mai. Durch eine ausgedehnte Feuers brunst in Saint Albans im Staat Vermont wurden 500 Per⸗ sonen obdachlos. Der Schaden wird auf 750 000 Dollars geschätzt

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

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icht vom 21. Mai r Morgen k. Frankreich

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40 R.

zu erwarten sein. Stationen.

36

gestern Nachmittag Gewitter. Die Deyression über

scheint sich oftwärts auszubreiten, und dürfte für das nördliche Deutschland trübe Witterung mit nordöstlichen Winden und Erwärmung

Mittwoch: Der Garl Zeller. Regie: Herr

Kaxellmeister Dahms.

Deutsche Seewarte. redz.

in O Gelsius

Anfang 75 Uhr

Bar. auf O Gr.

u. d. Meeresp. red. in Millim. 3

50 G.

Belmullet .. Aberdeen. Christiansund Kopenhagen.

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baus. lungen.

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Theater ⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Mittwoch: Oxern.

130. Vorftellung.

Bãbnenfestspiel von

Der Ring des Nibe., Neues Theater.

Richard Wagner.

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.

Cbausseestraße 25 26. Obersteig er. 3 Atten von 8. Held und M. West. Mustk von

Ermäßigte Preise der Plätze. Donnertag Der Obersteiger. Schluß der Saison am 31. Mai.

Schiffbauerdamm 4a. 5. Mittwoch: Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Emma Gries. Danican mit Hrn. Buchbãndler Dr. phil. Adolf Goldbeck Loewe (Kiel), FI. Friede Hansen mit Hrn. Re⸗ gierungs Rath Carl Höchstãdt (Danzig). Frl. Cbristiane Heidenhain mit Hrn. Stadtsyndlkus Eberhard Wolff (Stettin). Frl. Rosa Hart⸗ mann mit Hrn. Lieutenant Ulrich Frbrn. Grote (Antwerpen). Freiin Lisbeth von der Goltz mit Hrn. Frbrn. Fritz von der Goltz - Tengen Mertensdorf).

Verehelicht: Hr. Amtsrichter Hermann von

Dyerette in Dirigent: Herr

Stockholm Savaranda St Peters bg. Moskau Cork. Queens ,, . Cherbourg

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still wolkig still bedeckt

i) Nachts Regen. “) Gestern und Nachts Regen. Uebersicht der Witterung.

Der Luftdruck ist andauernd gleichmäßig vertheilt und daher die Luftbewegung überall schwach; am öchsten, über 765 mum, ist der Luftdruck Aber Nord Skandinavien, am niedrigsten, unter 755 mm, über Frankreich. In Deutschland ist das Wetter bei eichten Winden aus variabler Richtung vorwiegend rübe und kühl; nur im äußersten Nordosten dauert ie warme Witterung noch fort; vielfach ist Regen efallen, insbesondere im Ostseegebiet. Magdeburg hatte

Erster Abend: Die Walküre in 3 Akten. Dirigent: Fapellmeister Weingartner. Anfang 7 Ubr.

Schausr iel haus. I36. Vorstellung. König Cttokars Glück und Ende. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Franz Grillvarzer. In Scene gesetzt vom Ober-

egifseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober ⸗Inspektor Brandt. Anfang 74 Ubr.

Donner tag: Opernhaus. 131. Vorstellung. Die luftigen Weiber von Windsor. Komisch⸗vban⸗ tastische Mer in 3 Atten von O. Nicolai. Text von H. S. von Mosenthal, nach Shakespeare's gleichnamigem Luftspiele. Tan ven Emil Graeb. Frau Fluth: Frau Marcella Sembrich, Königliche Kammersangerin, als Gast) Anfang 71 Uhr. Er⸗ höhte Preise.

Schausriel baus. 137. Vorstellung. Alt⸗Berlin. Vaterlandisches Schauspiel in 5 Aufjügen von Wilhelm Wendlandt. Anfang 71 Uhr.

Dentsches Theater. Mittwoch: Der Wider spenstigen Zähmung. Anfang 71 Uhr.

Donnerstag. Weh dem, der lügt!

Freitag (35. Abonnements Vorstellung): Widerspenstigen Zähmung.

Berliner Theater. Mittwoch. Seimath. Anfang 743 Uhr.

Donnerstag, 25 Ubr: Minna von Barnhelm. II. Ubr: Madame Sans⸗Gene.

Freitag: Der Herr Senator.

Lessing Theater. Mittwoch: Riobe. Vorher: Unter vier Augen. Anfang 71 Uhr.

Donnerstag: Der Herr Senator.

Freitag: Der Herr Senator.

Der

Carl Schultze Theaters (Damburg) unter Leitung des Direktors Joss Ferenczy. Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten hach Bilbaud und Barrs von Victor Léon und F. Zell. Musik von Antoine Banés. In Scene gesetzt von Joss Ferenczy. Dirigent: Kurt Goldmann. Anfang 75 Ubr.

Donnerstag und folgende Tage Tata ˖ Toto.

Residenz Theater. Blumenstraße Nr. 9. Direktion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Fer⸗ naund s Ehekontrakt. (Eil ia patte,) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be⸗ arbeitung von Benno Jacobson. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Fernand s Ehekontrakt.

Theater Unter den Linden. Sehrenstt. 35/57. Direktion: Julius Fritzsche. Mittwoch: Neu einstudiert: Der Zigeunerbaron. Dyerette in 3 Akten nach einer Grjäblung M. Jokaig von T e,. 2 . von r , . In Scene gesetzt von Julius Frigsche. irigent: c Kavellmeister Ferron. . 77 . .

Donnerstag? Der Zigennerbaron.

Zentral- Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Mittwoch; Zum 18. Male: Unter artistischer Leitung des Hertu Adolf Brakl vom Königl. Gärtner⸗ platz Theater in München: Figars bei Hof. MRococo.) Operette in 3 Akten (nach Beaumarchais⸗ Memoiren) von Bobrmann⸗Riegen. Mustk von Alfred Müller ⸗Norden. Anfang 78 Uhr. Donnerstag: Figaro bei Sof.

Dassel mit Frl. Asta von Kleist (Drenow). Br. Hauptmann Max Schultz mit Frl. Caroline Mellentbin (Berlin). Hr. Kapitän . Lieutenant Hugo von Cotzhausen mit Elsa Freiin Bansr (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Stabearjt Dr. Sali wedel (Berlin]. Hrn. Prem. Lieutenant Hans Frhrn. von Houwald (Höoͤrter). Hrn. Srafen A. Einsiedel⸗Milkel (Lixpitsch). Eine Tochter: Hrn. Landesrath Skoniecki (Merse burg) Hen. Major Adolf Baron Digeon von Monteton (Dienje). Hin. Pfarrer Blaze jemẽtki (Borken, Ostyr.)

Gestorben: Verw. Fr. Gebeimrath Ehrenberg, *. Friccius (Berlin. Or. Geheimer Sanitãts ; Rath Dr. Georg Ottomar Reich (Berlin). Hr. Dr. ph. Wilbelm Richter (indow, Mach'. Hr. Oberst Tieutenant a. D. Carl bon Grol ; man (Geda. Hr. Rittergutsbesitzer und Ge, eimer Delon omie · Rath Richard von Deblschlägel ( Oberlangenau).

Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth in Berlin.

Verlag der Erppedition (-cho ly in Serlir. Druck der Norddeutschen Buchdruderei und Verlagt Anstalt Berlin sw., Wilbelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen leinschließlich Borsen · Seilage) sowie die Inhaltsaugabe zu Nr. 6 des a. lichen Anzeigers ( Ktommanditgesellscha 21

Attien und Aktiengesellschaften die vom 13. . 6e

121.

TDenutscher Reichstag. 96. Sitzung vom Montag, 20. Mai.

Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden. In der ersten 4 des ier, m,, betreffend die Bestrafung des Sklavenraubs und Sklaven⸗ handels, nimmt nach dem Abg. Grafen von Bernstorff— Lauenburg das Wort der

Bevollmãchtigte zum Bundesrath, Direktor der Kolonial- Abtheilung im Auswärtigen Amt, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath Dr. Kapser: Im Anschluß an eine vom Reichstag im Jahre 1891 gefaßte Resolution haben die verbündeten Regierungen eine Enquste iber die Haussklaverei sowobl an der Oftküste, wie an der Westküste Afrikas angestellt und über die Frage, ob es möglich sei, einen Termin betreffs Aufhörens dieser Haussklaverei festzusetzen. Alle Sach⸗ perständigen, welche gehört wurden und, zwar nicht bloß die Beamten, sondern auch die Missionare, waren übereinstimmend der Meinung, daß es nicht möglich sei, diese Frage in einigen Jahren zu lösen, und das es nothwendig sei, zunächst weitere Erfahrungen zu sammeln. Bemerken will ich übrigens, daß schon nach den bestebenden Gesetzen es für einen deutschen Unterthan unmöglich ift, einen Sklaven zu kꝛufen. Es kann sich nur noch darum handeln, dies auch den Ein⸗ geborenen unmöglich zu machen. ;

Abg. Dr. D. Buchka Ckons.) begrüßt die Vorlage als einen erbeblichen Schritt auf dem Wege der Bekämpfung der Sklaverei.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Die Vorlage wird in dem be⸗

stebenden Sklavenhandel nichts ändern; sie wird nicht einmal die Firma Wölber und Brohm bindern, ihre unsauberen Geschäfte fort. susetzen. Ich bedauere, daß die Vorlage der Sklaverei nicht energischer jn Leibe geht. Es wäre das um so nothwendiger, als auch die frei⸗ gekauften Sklaven ohne allen Schutz sind. Bevollmächtigter zum Bundesrath, Direktor der Kolonial. Abthei⸗ lung im Auswärtigen Amt,. Wirklicher Geheimer Legatiens⸗Rath Dr. Kavser: Die letzte Behauptung des Vorredners ist absolut grundlos; die freigekauften Arbeiter, welche in den Dienst eines deutschen Unternehmers treten, genießen den ausreichendsten Schutz. Was den Fall Wölber und Brohm betrifft, so wäre derselbe zweifel les verfolgt, wenn die Möglichkeit vorgelegen hätte, die Sache an den Strafrichter zu bringen. ;

Ein Antrag des Abg. Molkenbuhr, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen, wird abgelehnt.

Das Haus tritt sofort in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs ein. .

S 1 des Gesetzentwurfs bestimmt:

Die Theilnabme an einem auf Sklavenraub gerichteten Unter—⸗ nebmen wird mit Zuchthaus bestraft. Die Veranstalter und An⸗ führer des Unternehmens trifft Zuchthaus nicht unter drei Jahren.

Ist durch einen zum Zweck des Sklavenraubs unternommenen Streifzug der Tod einer der Personen, gegen welche der Streifzug gerichtet war, verursacht worden, so ist gegen die Veranstalter und Anführer auf Todesstrafe, gegen die übrigen Theilnehmer auf Zucht⸗ baus nicht unter drei Jahren zu erkennen.

Abg. Gröber (Zentr.) beantragt, den Ausdruck „Theil⸗ nahme“ zu ersetzen durch die Worte „vorsätzliche Mitwirkung“.

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, die Bestimmung betr. die Todesstrafe aus dem Paragraphen zu streichen.

Abg. Stadthagen begründet seinen Antrag mit einem Hin⸗ weis darauf, daß er die Todesstrafe an und für sich für unsittlich halte. Im übrigen sei es schon nach den geltenden Strafgesetzen möglich, gegen die Verbrecher, die das Gesetz kreffen wolle, wegen vollendeten Mordes vorzugeben.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Direktor der Kolonial⸗ Abtheilung im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Legations⸗ Rath Dr. Kavser: Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Der Regierungsvorschlag grundet sich auf eine besondere Enquéte, die in⸗ folge einer Anregung von beachtenswerther Seite in der Kommission des Jahres 1891 veranlaßt wurde. Wir haben damals die Kommissions⸗ beschlüsse dem Landes bauptmann zur Aeußerung übersandt; ferner ist die Frage im Kolonialrath eingehend berathen worden, auch wurden bewährte Kenner der Verhältnisse befragt. Alle waren einstimmig der Meinung, daß für das schwerste Verbrechen auf diesem Gebiete, das schwerer ist als irgend ein anderes, die Todesstrafe durchaus an⸗ gejeigt ist.

Abg. Gröber (Zentr.) bemerkt, daß er durch seinen Antrag die Tragweite des Gesetzes ausdehnen wolle. Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding: Meine Herren! Ich möchte gegenüber den Ausführungen des

M

Herrn Abg. Gröber nur ausdrücklich konstatieren, daß wir, was die

Tragweite der Vorlage bezüglich des 5 1 betrifft, in einer Meinungs— verschiedenheit uns nicht befinden. Wenn der Herr Abgeordnete, um diese Tragweite noch klarer hervortreten zu lassen, den Vorschlag macht, an Stelle des Wortes Theilnahme“ zu sagen vorsätzliche Mit⸗ wirkung“, und dies damit begründet, daß im 5 2 für den gleichen Begriff diese Worte „vorsätzliche Mitwirkung“ gebraucht seien, so möchte ich auf der anderen Seite, um doch auch das gute Recht der Vorlage zu vertreten, darauf hinzuweisen mir gestatten, daß in dem Abf. 2 des § 1 gleichfalls das Wort ‚Theilnehmer“ sich befindet und gleichfalls in dem allgemeinen, nicht technischen Sinne, den die Vor— lage auch im Abs. 1 im Auge hat. Nun könnte, wenn in dem Abs. 1 das Wort Theilnahme“ gestrichen und dafür vorsätz liche Mitwirkung“ gesagt wird, sich die Gefahr ergeben, daß dann das Wort Theil⸗ nehmer in dem zweiten Absatz im Gegensatz dazu anders und enger aufgefaßt werden würde. Ich glaube indessen, es wird genügen, bier im Hause zu konstatieren, daß eine solche Auffassung bei dem Antrag nicht obgewaltet hat und auch im Hause und bei den ver⸗ bundeten Regierungen nicht besteht. Unter dieser Voraussetzung wird, wie ich glaube, auf seiten der verbündeten Regierungen gegen diese derãnderte Fassung, die den Sinn nicht ändern soll, ein Einspruch nicht erhoben werden.

Der Antrag Stadthagen wird abgelehnt; der Antrag Gröber und der nach demselben umgestaltete S1 des Gesetz⸗ entwurfs wird angenommen.

S 2X lautet:

Wer Sklavenhandel betreibt oder bei der diesem Handel dienen⸗ den Beförderung von Sklaven vorsätzlich mitwirkt, wird mit Zucht⸗ haus bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Ge⸗ angnißstrafe nicht unter drei Monaten ein.

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, das Sklaven⸗ dalten, Erwerben und Veräußern mit der in dem § 2 vor⸗ gesehenen Strafe zu belegen. Sim] Stadthagen Ses) begründet seinen Antrag mit dem 2 ar de en daß jede Sklaverei ein Verbrechen gegen die Menschen⸗

und daß, wenn man dem Sklavenhandel und Sklavenraub

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Dienstag, den 21. Mai

Berlin,

zu Leibe geben wolle, der einfachfte Weg dazu ein striktes Verbot des Sklavenbaltens sei. Wenn die verbündeten Regierungen das nicht wollten, so könne man behaupten, die gegenwärtige Vorlage diene nur der Heuchelei.

Präsident Freiherr von Buol ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung.

Abg. Dr. von Buchka (kons.): Es ist nicht möglich, tabula rasa ju machen, obne gerade denen, denen man nützen will, den Sklaven, zu schaden. Man kann hier nur schrittweise vorgehen, und man dient der Sache nicht, wenn man Dinge in das Gesetz binein⸗ zubringen sucht, welche noch nicht spruchreif sind. Im übrigen bahnt die vom Abg. Gröber beantragte Resolution bereits dem Gedanken i , mme Aufhebung aller Sklaverei in unseren Schutzgebieten en Weg.

Abg. Gröber (Zentr.): Man darf nicht vergessen, daß es sich bei der Haussklaverei um Verhältnisse handelt, deren augenblickliche Beseitigung garnicht in unserer Macht steht. Die von mir vor⸗ geschlagene Resolution verfolgt den Zweck, die verbündeten Regierungen von neuem daran zu erinnern, daß sie das letzte Ziel: die vollständige Beseitigung aller Sklaverei, nicht aus den Augen verlieren dürfen. Ich erkenne gern an, daß die Regierung schon jetzt dadurch, daß sie den Sklavenkauf nicht als ein Rechtsgeschäft behandelte, die Erreichung

dieses Ziels vorbereitete.

Abg. Stadthagen (Soz.) weist darauf hin, daß im Jahre 1891 bereits die Vorlegung eines Gesetzentwurfs, welcher die Haus—⸗ sklaverei beseitigen solle, bis spätestens Ende 1395 verlangt worden sei. Wenn jetzt nicht ein kräftiger Druck auf die Regierung ausgeübt werde, so werde dieselbe noch lange nicht an die Vorlegung eines ent⸗ sprechenden Gesetzes denken. Wenn man den Sklavenhandel verbiete und das Sklavenhalten erlaube, so sei das Vorgehen gegen die Sklaverei nur Schein.

Der Antrag Stadthagen wird abgelehnt und der S 2 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.

Der S 3 des Gesetzentwurfs 2

In den Fällen der 55 1 und 2Wdieses Gesetzes kann neben der Freibeitsstrafe auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. Auch kann auf die Einziebung aller zur Begehung des Verbrechens gebrauchten oder bestimmten Gegenstände erkannt werden, obne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht. Ist die Verfolgung einer beftimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erkannt werden.

Abg. Gröber (Zentr.) beantragt, den ersten Satz durch folgende Bestimmungen zu ersetzen:

In den Fällen der 85 1 und 2 dieses Gesetzes ift neben der Freibeitsstrafe auf eine Geldstrafe, gegen Veranstalter und Fübrer eines auf Sklavenraub oder Sklavenbeförderung gerichteten Unter⸗ nehmens, sowie gegen Sklavenhändler auf Geldstrafe von 10 000 bis 100 000 ½ zu erkennen. Neben der Freibeitsstrafe kann in ee. Fällen zugleich auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, das Wort „kann“ in dem Paragraphen an allen Stellen durch das Wort „ist“ zu ersetzen.

Abg. Stadthagen begründet seinen Antrag mit der Bemerkung, der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung treffe nicht jene Schiffẽ⸗ besitzer, welche, wie Herr Woermann, ihre Schiffe zum Sklaven transport hergeben. Der Gesetzentwurf scheine mit Rücksicht auf die Privatinteressen des Herrn Woermann abgefaßt zu sein.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:

Meine Herren! Ich werde auf die letzten Ausführungen des Herrn Veræedners nicht eingehen. Ich glaube, ich thue besser, ich überlasse die Widerlegung dem mit den Verhältnissen vertrauten Herrn Vertreter der Kolonialverwaltung. Was dagegen die juristischen Anträge anbetrifft, von denen der eine von dem Herrn Abg. Stadthagen und der andere von dem Herrn Abg. Gröber gestellt ist, so habe ich dazu Folgendes zu bemerken.

Der Herr Abg. Stadthagen wünscht ausdrücklich die Möglichkeit zu schaffen, daß in den hier in Frage stehenden Fällen auch auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden könne. Ich habe darauf zu erwidern, daß eine solche Bestimmung unnöthig ist (sehr richtig! rechts), weil bereits das Strafgesetzbuch in § 32 für alle die Fälle, die auch der Herr Abg. Stadthagen im Auge hat, dem Richter die Befugniß giebt, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu er kennen. (Sehr richtig!) Da nach dieser Richtung hin bereits durch das Strafgesetzbuch Vorsorge getroffen ist, jo wird es unnöthig, in diesem Gesetz nochmals dahin Vorsorge zu treffen. Ich kann also nur bitten, diesen Antrag abzulehnen.

Was den Antrag des Herrn Abg. Gröber anbetrifft, so soll durch ihn die Möglichkeit geschaffen werden, nebensächlich auf Geldstrafen zu erkennen. Meine Herren, ich will gegen den Gedanken, die Geld⸗ strafe an dieser Stelle in das Gesetz einzufübren, nicht polemisieren. Ich glaube nicht, daß grundsätzliche Bedenken gegen eine solche Er— gänzung der Vorlage zu erheben sein würden; ich muß aber doch ernste Bedenken geltend machen gegen die Art und Weise, wie der Herr Abg. Gröber seinem Gedanken hier hat Ausdruck geben wollen, und zwar Bedenken nach zwei Richtungen hin. Zunächst soll nach dem Vorschlage des Herrn Abgeordneten das Erkennen auf Geldstrafe obligatorisch sein, der Richter muß auf Geldstrafe erkennen. Nun will ich von den grundsätzlichen Erwägungen absehen, die es nicht wünschenswerth erscheinen lassen, den Richter in solcher Weise zu binden, in einer Weise, die uns auf einen Standpunkt zurückführt, den im übrigen dib Gesetzgebung einzunehmen nicht mehr gesonnen ist, indem sie, soweit es irgend geht, dem richterlichen Ermessen freie Hand läßt, ob in einem gegebenen Falle eine solche nebensächliche Geldstrafe eintreten soll oder nicht.

Was ich gegen den Antrag in seiner obligatorischen Form zu monieren habe, ist, daß er im einzelnen Falle außerordentlich hart und ungerecht wirken kann und gerade gegen diejenigen, die am ehesten eine Rücksicht in Anspruch nehmen dürfen, nämlich gegen die, die nicht im Besitz eines Vermögens sind, aus dem die hohe Geldstrafe be—⸗ stritten werden kann. Der Antrag verpflichtet den Richter, auch gegen solche Delinquenten, welche kein Geld besitzen, auf Geldstrafe zu er⸗ kennen, und zwar ist das Minimum der Geldstrafe nach dem Antrage 10000 S Was ist die Folge? Die Geldstrafe muß umgewandelt werden in Freiheitsstrafe und zwar, da es sich hier um Fälle der Zuchthausstrafe handelt, in Zuchthausstrafe. Nehmen wir nun auch den günstigsten Maßstab, den das Gesetz für die Umwandlung der Geld⸗ strafe in Freiheitsstrafe zuläßt, dann wird in den Fällen, in denen das Minimum der Geldstrafe von 10000 M erkannt worden ist, den

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vermögens losen Delinquenten eine Zusatz⸗Zuchthausstrafe von etwa 3 Jahr treffen. Das können Sie unmöglich wollen, und deshalb müssen Sie an die Stelle der obligatorischen die fakultative Festsetzung der Strafe setzen. Zweitens will der Antrag das Minimum der Geld⸗ strafe auf 10 000 Æ bestimmen. Hier tritt nun nach der anderen Richtung bin wiederum eine ungerechte Folge ein. Vergegenwärtigen Sie sich den Fall, daß es sich um einen Delinquenten bandelt, der zwar nicht vermögenslos ist, der aber, ich sage einmal, ein Vermögen von 5000 M besitzt. Für diesen doch nicht begütertẽn Mann bedeutet die Strafe, die der Richter gezwungen ist, zu verhängen, die Kon⸗ fiskation seiner ganzen Habe, während sie für einen andern, der ein erhebliches Vermögen besitzt, nur einen nicht beträchtlichen Prozentsatz seines Vermögens darstellt. Das ist wiederum eine Ungerechtigkeit, die Sie unmöglich zulassen können. Und deshalb muß ich, wollen Sie dem Gedanken der zusätzlichen Geldstrafe an dieser Stelle Aus⸗ druck geben, dringend befürworten, das in einer Weise zu thun, welche den Richter nicht zwingt, die Geldstrafe zu verhängen, sondern die Verhängung in das richterliche Ermessen stellt. Wenn Sie außer⸗ dem das Minimum der Strafe weglassen und nur das Maximum be—⸗ stimmen, wenn Sie auch nach dieser Richtung den Bedenken, die ich die Ehre hatte, Ibnen zu entwickeln, Rechnung tragen, dann, glaube ich, werden die verbündeten Regierungen gegen einen entsprechenden Beschluß keine Bedenken ihrerseits geltend machen.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Direktor der Kolonial- Abtbeilung im Auswärtigen Amt, Wirklicher Gebeimer Legations⸗Rath Dr. Kavser: Der Abg. Stadthagen hat geglaubt, der Regierung den Vorwurf machen zu sollen, daß der 53 des Entwurfs so wie ge⸗ scheben formuliert ist, um die Interessen des Herrn Woermann zu schüßzen; er bat damit Herrn Woermann der Theilnahme an den be⸗ kannten Vorgängen in Dahomev beschuldigt. Ich muß im Interesse der Gerechtigkeit und Wahrheit diese Beschuldigungen gegen Herrn Woermann mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Im vergangenen Jahre haben über die Vorkommnisse, die sich vor 3 Jahren zugetragen haben, eingebende Verbandlungen in der Kommission und im Plenum des hohen Hauses ftattgefunden; die einzelnen Fakta sind genau geprüft worden, jseitens der sozialdemokratischen Partei ist noch eine besondere Untersuchung veranstaltet worden, und das Ergebniß war, daß auf Herrn Woermann auch nicht der leiseste Schatten irgend eines Verdachts gefallen ist, daß er irgendwie bei den unlauteren Vorfällen betheiligt gewesen ist. Ja, zum Ueberfluß ist sogar gegen eine Hamburger Zeitung, welche das Gegentheil von Herrn Veer kan behauptet hatte, ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden, und auch dort ist festgestellt worden, daß gegen ihn nicht der leiseste Verdacht erhoben werden konnte. Ich habe das hier angefübrt, damit sowohl das hohe Haus als alle diejenigen, welche von den Aeußerungen des Abg. Stadthagen Kenntniß erhalten haben, wissen, was sie von der Wahrheit derselben zu halten haben. Ferner habe ich darauf hinzu— weisen, daß die Rbederei unmöglich verantwortlich gemacht werden kann für alle Handlungen ihrer Schiffer. An der westafrikanischen Küste muß der Schiffer ganz allein auf seine eigene Verantwortlichkeit hin Verträge schließen, von denen der Rheder nichts weiß. Gerade an der westafrikanischen Küste hat die Rhederei mit einer so schweren ausländischen Konkurrenz zu kämpfen, daß es nicht die Aufgabe der Regierung und des Reichstags sein kann, diese schwierige Lage noch durch Bestimmungen zu erschweren, welche weder praktisch noch ge⸗ recht sind.

Abg. Dr. Meyer (fr. Vg.) tritt für den Antrag Gröber ein. Die Strafe für die Verbrechen, welche der Gesetzentwurf ins Auge fasse, könne garnicht hoch genug sein.

Abg. Gröber (Zentr.) erklärt sich bereit, die Bestimmung, betr. das Minimum der Geldstrafe, in seinem Antrage fallen zu lassen. Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:

Meine Herren! Wenn Sie dem Entwurf nicht sehr ernste Be⸗ denken und Schwierigkeiten bereiten wollen, dann muß ich Sie aller dings dringend bitten, zum wenigsten den Eventualantrag anzunehmen, den der Herr Abg. Gröber soeben die Güte hatte, Ihnen vorzulesen, wonach also das Minimum der Strafe aus dem Paragraphen aus—⸗ scheiden würde.

Der Herr Abg. Dr. Meyer hat vorher als Motiv für die Noth⸗ wendigkeit, hier das Ermessen des Richters mehr einzuschränken, den Umstand angeführt, daß immer häufiger die Urtheile der Gerichte einer mißliebigen Kritik unterworfen würden. Meine Herren, diese Thatsache allein kann doch, glaube ich, keinen Grund abgeben, in diesem Falle von dem allgemeinen Prinzip unserer Strafgesetzgebung, wonach dem Ermessen des Richters in der Würdigung der Strafbarkeit und des Strafmaßes möglichst freier Spielraum gelassen wird, abzuweichen. Ich kann aber auch nicht zugeben, daß die richterlichen Urtheile in der That neuerdings mit mehr Grund als früher einer ungünstigen Kritik unterzogen würden. In der Presse ist die Kritik freilich lebhafter ge⸗ worden. Im allgemeinen aber sind, glaube ich, die Urtheile unserer Gerichte besser geworden, als sie früher waren. Es hat nur die leidige Gewohnheit mehr und mehr platzgegriffen in der Presse, die gerichtlichen Urtheile zum Gegenstande einer Kritik zu machen, die häufig aus Mangel an Sachkenntniß nicht einmal zutreffend ist.

Wenn der Herr Abg. Dr. Meyer sagt: es sei doch wirklich nicht zu hart, daß man unter Umständen einen bei so verwerflichen Hand lungen betheiligten Uebelthäter mit einer Zusatzzuchthausstrafe von 5 Jahren belegt, so habe ich das auch nicht in dieser Allgemeinheit behauptet, ich habe aber hervorgehoben, daß es ein dem Rechts bewußtsein nicht begreifliches Unrecht wäre, wenn in einem gegebenen Fall der reiche Mann mit einer Geldstrafe von 10 000 S abkommt und der arme Mann mit 5 Jahren Zuchthaus statt dessen belegt wird. Das wird die öffentliche Meinung nicht als gerecht empfinden, und deshalb möchte ich dieser Möglichkeit vorgebeugt sehen.

Wenn dann der Herr Abg. Gröber meint, die von mir geltend gemachten Bedenken richteten sich in Wahrheit gegen die Anwendung von Geldstrafen überhaupt, so scheint mir das doch nicht zutreffend zu sein. Meine Bedenken richteten sich dagegen, daß der Richter gebunden sein soll, unter allen Umständen auf hohe Geldstrafen zu erkennen, auch in solchen Fällen, in denen es ungerecht wirken muß, indem die Bestrafung entweder zu unverhältnißmäßig hoher Zuchthausstrafe oder zu einer thatsächlichen Vermögenskonfiskation führen würde; diese Eventualitäten müssen Sie unbedingt vermeiden, wenn Sie nicht Prozessen entgegensehen wollen, wo der Richterspruch dem öffentlichen Gewissen gleichsam in das Gesicht schlägt. Nun aber