Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
69. Sitzung vom Dienstag, 21. Mai.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden.
In der weiteren Verhandlung über den Antrag der Abgg. MD. Aren dt und Genossen, die Währungsfrage betreffend, nahm das Wort der
Finanz ⸗Minister Dr. Miquel:
Ich bin von verschiedenen Seiten privatim gefragt worden, warum die Staatsregierung über die vorliegenden Anträge sich nicht äußere. Ich habe es nicht für nothwendig gehalten, hier nochmals denjenigen Standpunkt zu betonen, den der Herr Reichskanzler im Reichstag und den der Herr Minister⸗Präsident im Herrenhaus ein⸗ genommen hat, weil ich erwarten konnte, daß den verehrten Herren diese Erklärungen sämmtlich bekannt sind. Meine Herren, ich darf daran erinnern, wenn dem einen oder dem andern der Gang in der Sache nicht gegenwärtig sein sollte, daß der Herr Reichskanzler im Reichstag erklärt hat, es seien die nachtheiligen Wirkungen des tiefen Standes des Silberpreises in Beziehung auf den Verkehr mit den Silberländern, in Beziehung auf unsere eigenen inneren Währungs⸗ verhältnisse, auch in Beziehung auf die Produktion des Silbers in Deutschland in vollem Maße anzuerkennen, und es sei sehr wünschenswerth, wenn es gelingen würde, den Silberpreis zu heben; da das einseitig von Deutschland nicht ausgehen könne, werde er ohne Präjudiz für unsere bestehende Währung bereits mit den verbündeten Regierungen sich ins Benehmen setzen, um demnächst einen Meinungs⸗ austausch mit den in Frage kommenden Mächten über Maßregeln zur Hebung des Silberpreises eintreten zu lassen.
Der Antrag, den der Herr Graf Mirbach im Herrenhause stellte, hatte nichts weiter im Auge nach seiner Wortfassung, als die Reichs⸗ regierung bezw. die preußische Regierung aufzufordern, diesen Er— klärungen entsprechend mit Energie vorzugehen und alsbald eine solche europäische Konferenz zu berufen. Der Antrag wurde im Herrenhause selbst verändert durch die Hinzufügung der Worte zum Zweck der Einführung des internationalen Bimetallismus“. Der Herr Reichs⸗ kanzler hat im Herrenhause seine bestimmte Absicht der Erklärung im Reichstag gemäß, diese Verhandlungen, wie er sie bezeichnet hatte, ohne Verzug einzuleiten, ausgesprochen, und hat nur darauf hingewiesen, daß es durchaus nicht rathsam sei, mit einem so prägnanten Programm die Einleitung zu diesen Verhandlungen zu treffen, und, meine Herren, wenn Sie heute ausdrücklich sich sämmtlich einverstanden erklärt haben mit dem Antrage des Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz, so wird diese Erwägung aus der gesammten diplomatischen Lage, die den Herrn Reichskanzler dazu führte, die Streichung der fraglichen, im Herrenhause hinzugefügten Worte zu fordern, auch nach meiner Auf⸗ fassung nur verstärkt. Es ist mir sehr fraglich, ob auch diejenigen, welche der Meinung sind, daß schließlich aus einer solchen Konferenz zur Hebung des Silberpreises sich ergeben werde, daß die Einführung des Bimetallismus allein geeignet sei, dies Ziel zu erreichen, wohl daran thun, jetzt in dieser Lage diese Frage in den Vordergrund zu stellen. Ich kann daher nach der Stellung, die die Reichsregierung und der preußische Herr Minister-Präsident eingenommen haben, dem Hause nur rathen, dem entsprechend zu entscheiden.
Abg. Im Walle (Zentr.) erklärte im Auftrage des Abg. Rintelen, daß dieser seinen Antrag dahin erweitere, daß auch die Worte inschließlich Englands“ gestrichen werden sollen.
Die Debatte wurde darauf geschlossen.
Nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen zwischen dem Abg. Arendt einerseits, der erklärte, daß er mit dem Vor— wurfe der unehrlichen Kampfesweise nicht den Reichsbank— Präsidenten Koch gemeint habe, und den Abgg. von Eynern und Broemel andererseits erhielt das Schluͤßwort .
Abg. von Kardorff, welcher beklagte, daß das deutsche Publikum noch immer seine Belehrung in Währungsfragen aus den Broschüren Bamberger's schöpfe und sich um Earer' Cernuschi, Lavelege u. s. w. u. s. w. garnicht kümmere. (Ruf: Ausländer!) Ja, sollen wir die großen Wahrheiten, die die Ausländer entdecken, nicht nehmen, weil sie von Ausländern entdeckt wurden? Haben wir nicht auch Newton's Gravitationslehre angenommen? Gerade diese Aus⸗ länder haben die Währungswissenschaft begründet. Professor Lexis ist alles Andere eher als ein absoluter Freund der Gold⸗ währung; er hat das Beste für die Doppelwährung geschrieben, was existiert. Er hat allerdings seine Meinung einigermaßen ge⸗ wechselt. Unter den Gegnern des internationalen Bimetallismus e— findet sich ein sehr gemischtes Publikum. Daß ein Indigo impor⸗ tierender Kaufmann auf dem Rupienstandpunkte steht, wird Herr von Eynern sehr natürlich finden; neben diesem Theil des Handelsstandes haben wir auf der Gegenseite die Millsonare sowie einen Theil der Industrie Aber nur einen Theil, denn die nach Silberländern exportierende Industrie weiß sehr gut, welche Ursachen ihre jetzige Misere hat. Man wirft uns Egoismus vor, spricht von Interessenkämpfen. Bis zu einem gewissen Grade mit Recht, denn das Reichswahlrecht hat alle Parteien verführt, sich an die schlechten Leidenschaften der Masse zu wenden; aber das wird fort- fallen, wenn Sie der Landwirthschaft geben, was ihr gebũhrt; eher nicht, jedenfalls so lange nicht, als Sie die Landwirthschaft weiter dem Verderben preisgeben wollen. Ich bitte das Haus, den Antrag mit möglichst großer Mehrheit anzunehmen, und die Regierung, die Konferenz nicht in dem Sinne zu beschicken wie die bisherigen; will sie die Konferenz nicht mit gutem Willen beschicken, so beschicke sie sie lieber garnicht!
In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Rintelen: die Worte „mit dem Endziel eines internationalen Bimetallismus einschließlich Englands“ in dem Antrag Arendt zu streichen, mit 187 Stimmen gegen 927 Stimmen abge⸗ lehnt. ü den Antrag stimmten die Freisinnigen, die Mehr— heit der Nationalliberalen und der kleinere Theil des Zentrums, von den Freikonservativen die Abgg. von Bülow⸗Wandsbek und Lucius.
Der Antrag des Abg. Dr. Arendt wurde mit großer Majorität angenommen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Vertretung des Ge— sammt⸗Synodalverb andes und der Diõzesen⸗Synodal⸗ verhände des Konsistorialbezirks Cassel in verm ögens⸗ rechtlichen Angelegenheiten, wurde in erster und zweiter Berathung ohne jede Debatte angenommen.
Ss folgte die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ergänzung der 88 4 und 11 des Jagdpolizei⸗ gesetzes vom 7. März 1850.
Nach dem Gesetzentwurf, der als Initiativantrag im ,,,, eingebracht und angenommen worden ist, soll der
isenbahnfiskus keinen Anspruch auf Jagdpachtgelder und Einnahmen sowie auf Fallwild haben.
Abg. Winckler (kons.) erklärte namens seiner volitischen Freunde, sie ständen dem Gesetzentwurf sympathisch gegenüber. Sis hätten
jedoch Bedenken gegen einzelne Bestimmungen desselben, weshalb sie
Ueberweisung an eine Kommission beantragten.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Bezüglich des Inhalts des vorliegenden Initiativantrags bin ich nicht in der Lage, namens der Staatsregierung eine Erklärung abgeben zu können. Dagegen möchte es wohl zweckmäßig sein, zur Aufklärung der Sache an die Begründung des Antrags und die Aus—⸗ führungen des Herrn Vorredners einige thatsächliche Bemerkungen zu knüpfen.
Nach der Begründung und auch nach den Ausführungen des Herrn Vorredners könnte es scheinen, als wenn der Anspruch des Eisenbahnfiskus, als Grundbesitzer an den aufkommenden Jagdpacht⸗ geldern sich zu betheiligen, eine neue Erfindung wäre, gegründet auf ein Erkenntniß des Ober ⸗Verwaltungsgerichts von 1890. Diese Auffassung wäre jedoch irrig. Seit langer Zeit und, wenn ich nicht irre, sogar seit dem Erscheinen des Jagdpolizeigesetzes sind in allen Provinzen Jagdpachtgelder an den Eisenbahnfiskus vertheilt worden, allerdings in sehr verschiedenartiger Weise und Höhe. Nach einer Nachweisung, die etwa vor zwei Jahren angefertigt worden ist, betrãgt das Gesammteinkommen des Eisenbahnfiskus aus den Jagdpachtgeldern etwa 9 bis 10 000 4M, also jedenfalls keine Summe, die für den Fiskus von erheblicher Bedeutung ist. Aber auch für die Gemeinde sind die Beträge meist verschwindend gering, sodaß meines Erachtens man wohl zu dem Zweifel berechtigt ist, ob es eines Gesetzes bedarf, um die hier und da hervor getretenen Unebenheiten zu beseitigen; beispielsweise in dem ganzen Direktionsbezirk Bromberg, innerhalb dessen das Vorgehen von zwei Betriebsamtern die unmittelbare Veranlassung gewesen ist zur Ein⸗ bringung des Antrags, diesem ganzen ehemaligen Eisenbahn⸗ Direktionsbezirk Bromberg, der jetzt in die Direktions bezirke Bromberg, Königsberg, Danzig und zum theil Posen zer— theilt ist, sind im Ganzen 66 60 Jagdpachtgelder an den Fiskus gezahlt worden. (Hört! hört! Meine Herren, ich kann kaum annehmen, daß daraus eine Mißstimmung unter der Landbevölkerung entstanden sein soll. Im ganzen Direktions—⸗ bezirk Erfurt sind aufgekommen nach dieser Nachweisung 1200 6; auch hier kann ich nicht annehmen, daß in den Gemeinden Miß⸗ stimmung entstanden ist, es ist mir auch über eine solche bisher von den mir untergeordneten Organen nichts berichtet worden.
Der Herr Vorredner hat schon darauf hingewiesen, daß zwei Punkte, die wesentlich mit zur Begründung beigetragen haben, von mir im Verwaltungswege beseitigt worden sind. Der erste Punkt, und der wird wohl die Mißstimmung hervorgerufen haben, und das würde ich verstehen können, war der, daß in zwei Betriebsämtern etwas zu fiskalisch vorgegangen ist und nicht nur das Jagdpachtgeld vom laufenden Jahre, sondern rückwärts bis zum Schluß der Ver⸗ jährungsfrist beansprucht wurde. Dagegen haben sich die Gemeinden mit Recht gesträubt. Das gab verhältnißmäßig hohe Ziffern und hätte die Gemeinden in mancherlei Ungelegenheiten gebracht. Sowie mir davon Mittheilung gemacht wurde, habe ich den beiden Betriebs- ämtern mittheilen lassen, daß es nicht in meiner Absicht läge, rück⸗ wärts zu greifen. Das ist also im Verwaltungswege beseitigt. Der zweite Punkt ist ebenfalls im Verwaltungswege beseitigt, nämlich der, daß das Fallwild vom Eisenbahnfiskus be⸗ ansprucht wird. Auch diesen Anspruch halte ich für unzweckmäßig. Natürlich sind es verhältnißmäßig seltene Fälle, daß sich mal ein kranker Hase auf das Eisenbahnterrain verliert und dort von dem Bahnwärter occupiert wird und das Flugwild an den Telegraphendrähten sich den Kopf einstsßt. (Zuruf: Rothwild) — Sehr selten, daß mal ein Hirsch angekränkelt auf dem Babndamm angetroffen wird; aber darüber bin ich mit den Herren vollständig einig, daß es durchaus nicht zweckmäßig ist, dem Bahnwärter zu ge⸗ statten, das Fallwild für sich zu behalten. Es ist ihm also auf⸗— gegeben worden, das Fallwild an den angrenzenden Jagdpãchter abzu⸗ liefern und zwar an den Pächter der Jagd, die dem Fundort des Fallwildes am nächsten liegt. Daß trotzdem noch hier und da einmal ein Huhn sich in den Topf des Bahnwärters oder Streckenarbeiters verliert, halte ich allerdings nicht für gänzlich ausgeschlossen. Von Verwaltungs wegen ist in dieser Beziehung indessen Fürsorge getroffen worden.
Ich möchte nun auch glauben, wenn das hohe Haus der Meinung ist, daß hier Mißstände vorliegen, die im Wege der Gesetz⸗ gebung beseitigt werden müssen, es sich dann wohl empfehlen möchte, die Vorlage einer Kommission zu überweisen; denn ich kann auch meinerseits nicht leugnen, daß in der jetzigen Fassung noch immer Zweifel bestehen bleiben können, und auch ich würde die Kommission, die für das Jagdscheingesetz niedergesetzt ist, für die geeignete Stelle halten.
Abg. Conrad Graudenz (fr. kons.): Als die Grundbesitzer das zu Eisenbabnbauten erforderliche Terrain dem Eisenbahnsiskus über. ließen, waren sie jedenfalls nicht der Ansicht, daß ihnen in diesem ein Konkurrent in Bezug auf die Jagdberechtigung entstehen würde. Der Gesetzentwurf hat demnach seine Berechtigung. Mit einer Ueber— weisung an eine Kommission sind wir einderstanden und beantrage ich die Ueberweisung an die zur Berathung des Jagdscheingesetzes ein⸗ gesetzte Kommission.
Abt. Kirsch (Zentr) erklärte, man könne sich im allgemeinen wobl mit den entgegenkommenden Erklärungen des Ministers begnügen,
—
doch werde seine Fraktion auch einer Kommissionsberathung zustimmen.
Abg. von Tiedem ann⸗Bomst (fr. kons.): Finanziell hat die ganze Sache allerdings keine große Bedeutung, wohl aber prinzipiell. Die jetzige Praxis hat die Wirt ang. daß die Jagdreviere durch die Eisenbahnen zerschnitten werden. Eine gesetzliche Regelung thut hier noth. Das Fallwild kommt auch in etwas mehr in Betracht, als im allgemeinen geglaubt wird. In meiner Nachbarschaft hat ein Zug sechs Hirsche überfahren. Wenn nun das Gefetz überhaupt geändert wird, so könnte auch die Frage mit erörter werden, wie fich kie Ver— pachtungen der Gemeindejagden gestalten. Jetzt ist der Ortevorsteher direkt souberän, Beschwerden an den Kreis. oder Bezirksausschuß haben keinen Erfolg. Ich kenne nach dieser Richtung Fälle, die dringend der Remedur bedürfen, und möchte die Bitte an die Kom— mission richten, sich auch mit dieser Frage zu beschãftigen. Ich glaube, sie ist noch dringender als die vorliegende Frage und könnfe vielleicht zugleich erledigt werden. ;
Abg. Winckler (kons.):; Dem Herrn Minister bin ich für seine
wohlwollenden Ertlärungen dankbar. Ich gebe auch zu, daß finanziell die Sache keine Bedeutung hat. Es können aber infolge der jetzt e, n,. Praxis namentlich in Prozeßfällen zahlreiche Unannebm lichkeiten eintreten. Herr von Tiedemann wünschte noch andere Äb— änderungen des Jagdpolizeigesetzes. Kein Gesetz hat jo viel Schwierig⸗ keiten wie gerade dieses. Ich habe das Bedenken, daß die Kommission, wenn sie sich nicht beschränkt, überhaupt zu keiner Einigung
kommen wird.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorredner der anlassen mich zu einigen kurzen Bemerkungen. Ich bin, wie schon bemerkt, heute nicht in der Lage, namens der Staatsregi zu können, daß der Eisenbahnfiskus durch den Erlaß tungsmaßregel auf die Jagdpachtgelder verzichte. indep meinerseits sehr gern bereit, baldmöglichst eine Entscheidung der Staatsregierung über diese Frage herbeizuführen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber noch darauf aufmerkfam machen, daß der Eisenbahnfiskus auch bisher nur da Jagdypachtgelder beansprucht hat, wo die Gemeinden an die einzelnen Grundbesttze der Gemeinde Jagdpachtgelder vertheilt haben, daß aber in allen den. jenigen Fällen die Eisenbahnverwaltung auf die Jagdpachtgelder ver. zichtet hat, wo die Gemeinden die Jagdpachtgelder direkt zu kommu⸗ nalen Zwecken verwendeten. Sie hat es also in der Hand, die Sache zu ordnen.
Was dann das Schreibwerk anbetrifft, so erlaube ich mir die Bemer⸗ kung, daß die Gemeindevorstände in der Beziehung mannigfach un⸗ geschickt sind. Es bedarf gar keines Schreibwerks. In den westlichen Provinjen, wo die Sache sich, wie gesagt, seit Jahrzehnten eingelebt hat, wird einfach von der den Gemeinden seitens der Eisenbahn zu entrichtenden Steuer die Jagdpacht abgezogen.
Ferner möchte ich darauf aufmerksam machen, daß das Schreib. werk wahrscheinlich in Zukunft, wenn die Vorlage zum Gesetz erhoben wird, in höherem Maße stattfindet. Es ist ja immer nur von dem Bahnkörper der Eisenbahn die Rede. Die Eisenbahn besitzt aber neben dem Bahnkörper ganz ausgedehnte Ländereien, die der Jagd faktisch unterliegen. Das sind die sogenannten Schutz streifen, die sehr erheblich sind, die ja, wie die Herren wissen werden, selbst auf den Nebenbahnen fast überall durchgeführt sind, wo Brandschaden zu befürchten ist, und zweitens, die im Gemenge mit den übrigen Grundstücken der Feldflur liegenden sogenannten Dispositionsländereien. Auf diesen Ländereien soll nun in Zukunft die Jagd ruhen. Es macht das nothwendig, daß dem Jagdpächter das auch zum Bewußtsein gebracht wird, denn sonst be⸗ geht er eine Jagdkontravention. Ich möchte den Jagdpächter sehen, der in einer sehr parzellierten Gemeinde, wie wir sie im Westen und in Sachsen haben, wo die Eisenbahnverwaltung Hunderte von Grund⸗ stücken im Gemenge besitzt, sich daran erinnert: dies Grund⸗ stück ist Grundstück der Eisenbahnverwaltung, das du nicht betreten darfft, auf dem du das geschossene Huhn nicht wegnehmen darfst. Daraus entstehen meines Erachtens viel mehr Schreibereien, als aus der Handhabung der bisherigen Verschriften.
Ich kann nur schließen damit, daß meinestheils auf diese geringen Intraden nicht ein solcher Werth gelegt wird, daß ich dem Wunsch, der mir aus diesem hohen Hause entgegengebracht wurde, mich aus finanziellen Gründen entgegenstellen sollte. Ich bin, wie gesagt, sehr gern bereit, die Frage in der Königlichen Staatsregierung demnãchst zur Entscheidung zu bringen.
Abg. von Tiedemgnn: Bomst ffrkons . Das Staats Ministerium kann wohl über die vom Herrn Minister angeregten Punkte entscheiden; darüber aber, ob ein Jagdrevier durch die Eisen⸗ bahn in zwei Theile zerlegt wird, muß gesetzlich entschieden werden. Wenn aber überhaupt an eine Aenderung des Jagdpolizeigesetzes ge⸗ gangen wird, so kann auch der andere von mir erwähnte Punkt mit geregelt werden. Ich habe dabei lediglich die Interessen der kleinen Besitzer im Auge, nicht die der Jagdliebhaber, die eine billige Jagd haben wollen.
Der Gesetzentwurf wurde der Jagdscheingesetz⸗Kom⸗ mission überwiesen.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend das Grundbuchwesen und die wangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen in dem Bebier der vormals freien Stadt Frankfurt, sowle den vormals Großherzoglich hessischen und Landgräflich hessischen Gebietstheilen der Pro⸗
vinz Hessen⸗Nasfau.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Vor Beginn der sachlichen Diskussion will ich mir einige Bemerkungen gestatten, die vielleicht für die geschäftliche Behandlung dieser Vorlage von Bedeutung sein werden. Wie Sie wissen, ist der Gesetzentwurf in der Gestalt, wie er aus dem Herren⸗ hause an Sie gelangt ist, gegenüber dem ursprünglichen Regierungs⸗ entwurf einigermaßen verstümmelt — allerdings nicht in der Form, aber in seinem wesentlichen Inhalt, insoweit als das Herrenhaus die Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau aus dem künftigen Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschieden hat. Ich kann nicht umhin, nach meiner besten Ueberzeugung diese Aus⸗ scheidung im Interesse der Bewohner des Herzogthums Nassau lebhaft zu bedauern. Das Staats⸗Ministerium ist noch nicht in der Lage gewesen, zu der veränderten Sachlage Stellung zu nehmen; ich glaube jedoch annehmen zu können, daß gegenüber der Stimmung, die im Herren⸗ hause zum Ausdruck gekommen ist und gegenüber demjenigen, was mir über die Stimmung in diesem Hause bekannt geworden ist, die König⸗ liche Staatsregierung davon abstehen wird, ihrerseits einen Versuch zu machen, daß etwa hier Nassau wieder in den Bereich des Gesetzes hineingezogen wird. Infolgedessen wird sich voraussichtlich die geschaft liche Behandlung der Vorlage wesentlich vereinfachen lassen.
Abg. Lot ich ius (nl): Das Herrenhaus hat nach sehr reiflicher Be= rathung. den Entwurf in der gegenwärtigen Faff ang angenommen. In Nassau besteht seit langem das Feldgericht, das e , . vor⸗ zunehmen hat. Es ist infolge diefer Einrichtung das Kreditwesen in diesem Gebiet außerordentlich gut geregelt, da die Feldgerichte in FSder Ortschaft, besteben und jedes einzelne Besitzthum genau kennen. Nun will die Regierungsvorlage freilich die Feldgerichte bestehen lassen, nach Einführung des Grundbuchs aber würden sie in ihrer . abnehmen. Deshalb können wir dem Herrenbause nur danken, deß es das Gebiet des vormaligen Herzogthums Raffau aus dem Geltung? bereiche des Gesetzes ausgenommen hat. Ich glaube sogar, daß die Einrichtung auch nach Erlaß des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird weiter fortbestehen können.
Abg. Hofmann (ul) erklärte im Namen seiner politischen Freunde eine Kommissionsberathung für überflüssig und bat, dem Ge—⸗ setzentwurf in der Fassung des Herrenhauses zuzuflimmen. . Abg. Bo de (kons.) gab die gleiche Erklärung im Namen seiner Fraktion ab.
Abg. vom Rath (ul) bedauerte, daß das Gebiet des dor. maligen Herzogthums Nassau nicht in das Gesetz einbezogen und die Angelegenheit nicht einheitlich geregelt sei.
Abg. Spa hn (Ztr.): Auch ich hätte das Gebiet des vormꝛlige⸗ Serzogthums Nassau gern einbezogen gesehen. Eine Kom mission?. berathung will ich nicht beantragen, wohl aber darum bitten, daß die zweite Berathung erst nach Pfingsten angesetzt wird. Haltbar ift da⸗ jetzt dort an Stelle des Grundbuchs bestehende Stockbuch nicht mer,
Aenderungen in dem Gesetzentwurf werden jedenfalls noch vorgenommen werden müssen. ö
Abg. Zimmermann (fr. kons.): Ich will keine Betrachtungen darüber anstellen, welche Art des Grundbuchs den Vorjug verdient. Namens meiner politischen Freunde erkläre ich, daß wir ung den Be— schlüßsen des Herrenhauses nicht widersetzen, wenn man auch zweifel,˖ baft sein kann, ob damit den Nassauern ein Gefallen geschiehbt. Wir sind der Ansicht, wir können dem Gesetz in der jetzigen Faffung zustimmen, und da keine besonderen ünsche aus dem Hause laut geworden sind, können wir auch von einer Kommissions · berathung absehen und bald in die zweite Berathung ein. treten. * handelt sich um ein Uebergangsgesetz; die zweite Be⸗ rathung bis nach Pflingften auszusetzen, erscheint mir nicht nöthig. Ich hätte den Wunsch, daß erwogen würde, ob die Bestimmung des Gesetzes, wonach eine Beglaubigung der Unterschrift von Anträgen, Urkunden und Vollmachten von den Gemeindebehörden stattfinden kann, nicht auch in den anderen Provinzen eingeführt werden könnte.
Abg. Kirsch (Zir.) bat, die zweite Lesung bis nach Pflingsten aufhzuschieben. Eine en bloc-Annahme des Gesetzes sei nicht möglich, einzelne Aenderungen würden erfolgen müssen.
Ein Antrag auf Ueberweisung des Gesetzentwurfs an eine Kommission wurde nicht gestellt, die zweite Lesung findet also im Plenum statt. .
Damit war gegen 3 Uhr die Tagesordnung erledigt.
Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen.)
Sandel und Gewerbe.
Die „Rhein. Westf. Itg.“ berichtet vom rheinisch-west— fälischen Eisen, und Stghlmarkt: Die Besserung der Nach. frage, die auf dem rheinisch ⸗westfälischen Eisenmarkt für einige Geschãfts· weige eingetreten war, dauert fort. Noch stärker als in der Vorwoche scheint der Frübjahrsbedarf nunmehr an den Markt zu treten, und die Haltung der Preise war durchgehends eine festere. Eine Aufbesserung wird freilich erst dann zu erwarten sein, wenn die jetzige stärkere Nachfrage einigermaßen anhält. Die Läger sind in den meisten Geschäftezweigen, trotzdem im letzten Vierteljahr die Ausfuhr nicht unbefriedigend war, noch ziemlich bedeutend. — Ueber Eisenerze läßt sich wenig Neues sagen. Siegerländer Erze haben spärlichen 5 Minette geht, wenn auch nicht in bedeutenden Posten, so doch ziemlich regelmäßig. Ausländische Erze sind unverändert. — Auf dem Roheisenmarkt hat sich im Verlauf der letzten Woche die Marktlage entschieden fester gestaltet. Die Preise behaupten sich ohne Unterschied, und es ist nicht unmöglich, daß demnächst geringe Erhöhungen durchgesetzt werden. — Auf dem Fertige isen— markt hat stellenweise die Beschäftigung sichtlich zugenommen; nur
die Preise entsprechen immer noch nicht den Gestehungs⸗ kosten. Die Nachfrage für Stabeisen war ziemlich gut, wenigstens konnten einige Werke der Vorwoche gegenüber einige Besserung verspüren. Die Preise sind deshalb fest, obne jedoch eine Tendenz zum Steigen erkennen zu lassen. Die Auslandnachfrage hat sich ebenfalls etwas gebessert. Träger finden bei der stetig zunehmenden Verwendung von Eisen beim Bauen flotten bg, ohne daß die Preise sich bessern. Im Bandeisengeschäft ist keine wesentliche Aenderung zu verzeichnen. Grobbleche sind in letzter Zeit besfer gefragt, doch sind die Preise, wenn auch fester, noch auf ibrem alten niedrigen Niveau. Für Feinbleche bat die Beschäftigung ganz bedeutend zugenommen; die Notierungen sind jedoch meistenteils noch recht niedrig; man begegnet jedoch bei einigen sebr flott arbeitenden Werken kleinen Preisaufschlägen. In Walßjdraht, gezogenem Drabt und Drahtstiften ist eine Aenderung nicht eingetreten; die Preise sind unlohnend. Nieten leiden ebenfalls augenblicklich stark unter der Ungunst der Verhältnisse. In den Kon struktions⸗ werk stätten ist vereinzelt etwas mehr Beschäftigung; im Ganzen läßt jedoch die Lage dieser Anstalten sowie der Maschinenfabriken und Eisengießereien sehr zu wünschen übrig. Für Gußwaaren sind Aufträge in etwas größerer Zabl eingegangen. Die im vorigen Monate begonnene lebhaftere Nachfrage nach gußeisernen Röhren ift anhaltend gewesen, und es konnten viele Aufträge gebucht werden. Der Ver⸗ sand hat wesentlich zugenommen; insbesondere sind starke Versendungen nach dem Auslande bewirkt worden. Infolgedeffen baben die Vorräthe auf fast allen Werken abgenommen. In den kommenden Monaten wird das in wesentlich stärkerem Maße der Fall ein. Die Preise sind fest End werden voraussichtlich bald steigen. Der Grundpreis ist 1065 6 per Tonne frei Waggon der rheinisch⸗ westfälischen Röhrenwerke. In der Beschäftigung der Bahn—« wagenbauanstahlten ist eine Aenderung nicht eingetreten.
— Aus Paris meldet die Frkf. Ztg.“: Die Dividende der Suezkanal⸗Gsesellschaft wurde von der Verwaltung folgender⸗ maßen festgesetzt: 96,65 Fr. für die Aktien, 71,65 Fr. für die Genuß. aktien, 40,56 Fr. für die Gründerantheile; alles brutto.
Altenburg, 21. Mai. (W. T. B) Die auserordentlichen Generalversammlungen der Altenburg-Zeitzer Eifenbahn haben das Verstaatlichungsangebot der sächsischen Staatsregierung ein—
stimmig angenommen.
Wien, 21. Mai. (W. T. B.) Der Rechnungsabschluß der Desterreichisch⸗ Ungarischen Staatseisenbahn⸗ Gefell l⸗ schaft für das Jahr 1894 weist einen Reingewinn von 5 So3 34751. auf. Nach Abzug der am 1. Januar d. J. geleisteten Abschlags⸗ zablung von 125 Fr. ver Aktie im Betrage von 3 245 962 Fl und
planmäßiger Amortisation von Aktien im Betrage von 199 353 Fl.
verbleibt ein Ueberschuß von 6 357 991 Fl. . ; Die Brutto⸗Ginnahmen der Orientbahnen betrugen in
der 18. Woche (om 30. April bis 6. Mai 1895) 275 386 Fr., Zu—
1. Unter suchungs⸗Sachen.
3. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. .
3. Unfall⸗ und Invaliditãts- 3c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.
nahme gegen das Porjabr 49 092 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres vom 1. Januar bis 6. Mai 1895) betrugen die Brutto-⸗Ginnahmen 3 263 184 Fr. Abnahme gegen das Vorjabr 333 342 Fr.
Paris, 21. Mai. (W. T. B.) Das Zuchtpolizeigericht ver⸗ urtheilte den Präsidenten der falliten Nizzaer Packetboot⸗ Ge⸗ sellschaft, Thévenet, wegen Vertrauensbruchs zu zwei Jahren Gefängniß, acht Mitglieder des Verwaltungsraths und Agenten der Gesellschaft zu Gefängnißstrafen von drei Jahren bis herab zu zwei Monaten. . .
New⸗JYJork, 21. Mai. (W. T. B.) Die Börse eröffnete etwas niedriger; Im weiteren Verlauf war das Geschäft unregel⸗ mäßig, der Schluß lebhaft und im allgemeinen fest. Der Umsatz der Aktien betrug 289 0090 Stück. . .
Weizen anfangs unbestimmt, wurde im weiteren Verlauf sehr fest und stieg infolge umfangreicher Käufe für Rechnung der Dutsiders.
ierauf folgende Realisierungen gaben Veranlassung, zu lebhafter caktion, der jedach auf Grund ungünstiger Ernteberichte Erholung folgte. Schluß fest. — Mais bei Eröffnung entsprechend der Festig keit des Weizens sehr fest, ging auf Abnahme der Eingänge noch höher, fiel sodann infolge ausgedehnter Realisierungen und gewann wieder durch Vorhersagungen von Frost. Schluß fest. .
Waaren bericht. Baumwolle Preis in New-Jort 78, do. in Ren- Orleang 65/16. Petroleum Stand. white in New⸗ Jork 8 50. do. in Philadelphia 8,45, do. rohes nom. do. Pipe line ert. v. Juni 169 nom. Schmal; West. steam 6,90, do. Rohe & Brothers 7,25. Mait vr. Mai 583, do. pr. Juli 583 do. rr. September 5591. Rother Winterweizen 766, Weizen pr. Mai 753, do. Tr. Zul 766, do. pr. September 766. do. pr. Dezember 783. Getreidefracht nach Liverpool 13. Kaffee fair Rie Nr. 7 164 do Rio Nr. 7 rr. Mai 1449, do. do. pr. August 1490. Sxring Wheat clear 295. Zucker 3. Kupfer 10.50.
Weizen - Verschif fungen der letzten . atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Groß— britannien 67 000, do. nach Frankreich — do. nach anderen däfen des Kontinents 58 000, do. ven Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 47 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents .
Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 7525 584 Dollars. .
Chicago, 21. Mãai. (W. T. B.) Weizen zog nach Eröffnung infolge von Berichten über Srnteschäden im Preise an, die seitens der Faussiers vorgenommenen Gewinnrealisierungen und Verkäufe führten lebhafte Reaktion herbei, die aber wieder schwand, als Hauffiers fowie Baissiers zu Käufen schritten und Berichte über Ernteschãden ein⸗ liefen. Schluß erregt. — Mais steigend infolge von Ernteschäden durch Frost.
Weizen pr. Mai 723, pr. Mai 535, Spec short clear nomin.
F Mehl — — *
Woche von den
pr. Juli. 735. Mais. Tendenz fest, Pork pr. Mai 12,55.
3. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellia Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlafsung ꝛc. von Rechtsanwalten. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Deffentlicher Anzeiger.
I) Untersuchungs⸗Sachen.
11652 Steckbriefs Erneuerung. .
Der gegen den Schlächtergesellen Hermann Heinrich Berghaus am 15. Dezember 1864 zu Berlin geboren, ur Verbüßung einer sechsmonatlichen Gefängniß⸗ strafe unter dem 31. März 1883 in den Akten J. IB. 916. 81. erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.
Berlin, den 14. Mai 1895. . Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
12705
6 hinter den Steinschläger Rudolf Johann Greinke, geboren am 18. März 1873 in Barkow, Kreis Köslin, unterm 28. Mai 1894 in Nr. 135 des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers pro 1894 erlassene Steckbrief wird erneuert.
Massow, den 15. Mai 1895. Königliches Amtsgericht.
2) Aufgebote, ʒustellungen ö
In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse Braun— schweig, Implorantin, wider den Klempnermeister Hermann Tissée hieselbst, Imploraten, wegen rück⸗ ständiger Gerichtskosten, wird, nachdem auf Antrag der Implorantin die Beschlagnahme der dem Im⸗ ploraten gehörigen ideellen Hälfte des Nr. 2395 im Rosenhagen zu Braunschweig belegenen Hauses sammt dem 4. Antheile an 2 4m des früheren Okergraben⸗ terrains und übrigem Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 26. April 1835 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 29. April 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 12. Sep tember 1855, Morgens 10 Uhr, vor Herzog— lichem Amtsgerichte Braunschweig, Auguststraße h, Zimmer Nr. 39, angesetzt, in welchem die Hypothek gläubiger die Sypothekenbriefe zu überreichen haben.
Braunschweig, den 3. Mai 1895.
Herzogliches Amtsgericht. IX. Heinemann. Aufgebot. ö Antrag des Pensionärs Otto Roß zu Brieskow bei Finkenheerd wird der Inhaber des an geblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs der hie⸗ sigen städtijchen Sparkasse Nr. 70 724 über 2778 M, megestellt für die Krankenwärter Otto Roß sschen heleute, und auf Antrag des Brauereibesitzers Sustad Dalichom. zu Frankfurt a. D. werden die Inhaber der angeblich abhanden gekommenen Spar⸗ lassenbücher der biesigen stättischen Sparkaffe Nr. 40 843 über 19,25 S, Nr. 43 458 über 3, 84 6, und Nr. 39 521 über 4,5638 , die beiden ersteren ausgestellt für den Antragsteller und das letztere für den minderjährigen Richaid Eduard Franz Reichert, au gefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am
S. Jannar 1896, Vormittags 10 uhr, Dor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Oderstraße 535 /p, Zimmer 11, ihre Rechte anzumel⸗ den und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigen⸗ sall(sdieselben für kraftlos erklärt werden.
Frankfurt a. O., den 7. Mai 1855.
Königliches Amtsgericht. IV.
soõ3?7 . 7 Antrag des Schachtmeisters Oswald Reich, rüher zu Petersdorf, jetzt zu Bublitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Lustig zu Gleiwitz, wird der In⸗ o er des angeblich verkoren gegangenen Sparkassen⸗ uches Nr. 3469 der Kreissparkasse des Kreises Tost⸗
steller, aufgefordert, seine Ansprüche spätestens in dem am 12. November 1895. Vormittags LI Uhr, in Zimmer 19 des unterzeichneten Gerichtes anstehenden Aufgebotstermine anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. II F. 10.95.
Gleiwitz, den 9. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
12664 Aufgebot.
Die Eheleute Brennereibesitzer Franz Beckmann und Therese, geb. Langenohl, zu Böckum haben das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Spar— kassenbucks Nr. 22 480/7761 der städtischen Spar- kasse zu Lippstadt über 854 M 34 *, aus gestellt auf den Namen Therese Frische in Merflinghausen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni E895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Lippftadt, den 16. November 1894.
Königliches Amtsgericht.
11749 Aufgebot.
Nr. 5429. Dominik Thoma, Landwirth in Alten⸗ schwand, hat als Bormund des entmündigten Johann Matt von Glashütten das Aufgebot des auf den Namen des genannten Mündels ausgestellten Spar⸗ kassenbachs der städtischen Sparkasse zu Säckingen Nr. 6945 mit einer Einlage von 2380 Æ 5 A, dessen Verlust glaubhaft gemacht ist, beantragt.
Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens bis zum Aufgebotstermine am Mittwoch, den 18. Dezember d. Is., Vorm. 10 Uhr, seine Rechte bei dem diesseitigen Gerichte anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er⸗— folgen würde.
Säckingen, den 7. Mai 1895.
Großh. Amtsgericht. (gez) Scherer. Dies veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber Hehn.
12663 Aufgebot.
Der Erbpächter Fritz Koß in Göhlen hat das Aufgebot des Sparbuchs Nr. 21 472, welches am 20. September 1890 von der Mecklenburgischen Hypotheken! und Wechselbank in Schwerin 1. M. auf den Namen des Fritz Koß jun. in Göhlen aus— gestellt, dessen Einlage — am 31. Dezember 1894 auf 1413,45 66 (Ein Tausend Vier Hundert Drei⸗ zehn Mark 45 Pf.) berechnet — zum 24. Juni 1895 gekündigt ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Febrnar 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 7, an= beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Schwerin (Mecklenb.), den 18. Mai 1895.
Großherzogliches Amtsgericht.
7287 Aufgebot. . Auf Antrag des Rektors a. D. Ludwig Kieserling zu Soest und des Pfarrers Heinrich Kieserling zu Poserna wird das angeblich verloren gegangene Spar⸗ kassenbuch der städtischen Sparkasse zu Soest Nr. 2567, auf den Namen der Sophia Kieserling in Soest lautend, dessen Betrag sich am 1. Januar 1895 mit Zinsen auf 836,57 M belief, aufgeboten. Es wird daher der Inhaber des Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 2I. November 1895, Vormittags 11 Uhr,
19075
Nr. 13 798 der
12662
beziehenden
R. 3. P.⸗O.
gelöscht würden.
objekte das Aufgebot beantragt.
zumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗
falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Soest, den 20. April 1895. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Der Auktionskommissar Franz Schlichting zu Werl, als Testamentsvollstrecker des Pfarrers Mönnig zu Westönnen, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Sparkasse der Stadt Werl über
Bezüglich der nachstehend aufgeführten Sypothekforderungen, bei die Na g nach den rechtmäßigen Inhabern fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Forderungen sich Handlung an gerechnet dreißig Jahre verstrichen sind, ist von den Besitzern der Hypotheken⸗ Im Hinblick auf Art. 123 Ziff. 3 des b l und Kenkurs⸗Ordnung, ferner 5 82 des Hyp.⸗Ges. und S5 823 ff. der R. 3.4P.- O. werden daher diejenigen, welche auf diese Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb 38 Monaten und spätestens in dem am Mittwoch, den 18. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Sitzungssaal stattfindenden Aufgebotstermine öffentlich aufgefordert unter dem Rechts nachtheile, daß im Falle der Ünterlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuch
S5! 1 A6 93 Einlagen für den Pfarrfonds zu Westönnen beantragt. Der Inhaber des Spar⸗ kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung desselben erfolgen wird. Werl, den 30. April 1895. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. ö welchen die Nachforschungen
Ausführungs⸗Gesetzes zur
Hypotheken⸗
buch
für
Hvpotheken⸗
objektsbesitzer
. Bezeichnung Zeit des . der Forderung und des
Eintrags . Eintrags Gläubigers.
Eichenstein
Marlesreuth und Selbitz
Culmitz IV Marlesreuth 1 Döbra III
Lippertsgrün 1
Marxgrũn 1M
Lippertsgrũn 1 H ö
Marxgrũn 1
Naila, 10
.
Naila, 14.
leiwiz über hob AS, ausgestellt für den Antrag⸗
bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte an⸗
Geißer,
rialwaarenhändler und Bäcker in Blankenstein Borger, Margaretha, geb. Schrepfer, leute in Garles,
Thüroff, Gustav, Oeko⸗ nom in Culmitz,
Geißer, Auguste, Weberseheleute von Marlesreuth,
5 1. Wirth,
Oekonom von Thron,
Singer, bastian, Lippertsgrün, — Narr, Johann, Tischler von Marxgrün,
75 Baderschneider, Nikel, Weber von Lippertsgrün,
oz Spörl, Johann Adam, Solzhauer von Gerlas. 1827
Mai 1896.
Mai 1896.
70 Fl. mit 40, verzinslicher Kaufschillings⸗ rest für die Schmiedseheleute Johann u. Elisabetka Völkel von Blankenberg. 22. Juni Je 13 Fl. 20 Kr. väterlicher Erbtheil fuͤr 1830 die zweitehelichen Kinder des Taglöhners bezw. Johann Frank von Garles: 29. August a. Anna Margaretha, b. Margaretha Johanne Henriette und C. Margaretha Katharina Frank und 29 Fl. 45 Kr. Voraus für die unter e genannte Margaretha Katharina Frank.
i 300 Fl. mit 5 0 verzinsliches Kapital für den Handelsmann Georg Adam Spöorl von Schwarzenbach a. W.
55 Fl. mit 50 verzinsliches Kapital für den Fabrikanten Heinrich Schmidt von Gefãäll.
51 Fl. 30 Kr. mit 40, verzinslicher Kauf⸗—
schillingsrest für den Adam Johann
Schneider von Thron.
4757 FI. Erbtheilsforderung der nach
Amerika ausgewanderten Anna Marga—
retha Jahn von Lippertsgrün.
75 Fl. mit 20 Fl. Kaution zu 5Hoso ver⸗ zinsliches Kapital für die Kuratelmasse des Johann Schmidt von Regnitzlosau vorgemerkt und
300 Fl. mit 40 Fl. Kaution zu 40/0 verzinsliches Kapital für den Bäcker⸗ 53 Johann Friedrich Langheinrich von Hof.
S0 Fl. mit 50 verzinsliche Baumwollen⸗ waarenforderung für den Fabrikanten Johannes Spindler von Lippertsgrün.
49 Fl. 52/3 Kr. mit 5 o verzinsliches
e uttergut und .
16 FI. 37 Kr. schwesterlicher Erbtheil für
den Taglöhnerssohn Ishann Philipp
Spörl jun. von Gerlas.
Friedrich, Mate⸗ 23. Juli
1857 Karl, und Anna
Webersehe⸗
und
Johann, u Hörl,
geb. Johann Konrad,
Johann Se⸗ Oekonom von
K. Amtsgericht. (gez) Weidner. Zur Beglaubigung:
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
Tröger, K. Sekretär.
3 a2 mn).