1895 / 123 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Döchst nützlichen Weise und in einer für beide Theile nützlichen Weise

zu Hilfe kommen kann. (Bravo)

*

Abg. Gothein (fr. Vgg. erklärte, daß die Vorlage in den Etat aufgenommen werden müsse. Die Tendenz der Vorlage sei ihm durch⸗ aus sympathisch. Man jolle nur auch auf dem Gebiete des Eisen⸗ bahnbaues dieselbe fabelhafte e, . entwickeln. wie sie bei

spricht sich jetzt gleichfalls

Abg. von Kölichen beantragte die Streichung des Wortes Bauprämien“ aus 5 4. Da die Minister dieser Streichung zuge⸗ stimmt hätten, seien die Bedenken der Konservativen beseitigt, und sie

dieser Gelegenheit entwickelt werde. für die Zurũückverweisung aus.

könnten auf nochmalige Kommissionsberathung verzichten.

Abg. Jäckel (fr. Vollsp.) sprach sich für die Zurückverweisung des Gesetzentwurfs an die Kommission aus. Auf eine Anfrage des⸗

selben erklärte der Finanz ⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ob der Staat in Posen überhaupt gebaut hat, ist mir nicht bekannt. Wir sind garnicht geneigt, da, wo das Wohnungs⸗ bedürfniß durch Privatunternehmer gedeckt ist, wo mäßige Miethen zu zahlen sind, eine genügende Anzahl von Wohnungen vorhanden ist, diese fraglichen 5 Millionen zur Verwendung kommen zu lassen. Eine Konkurrenz gewissermaßen auf Staatskosten dem Privatwohnungsbau zu machen oder ihn sonst zu erschweren, kann garnicht die Aufgabe sein; in dieser Beziehung kann sich der Herr Vorredner durchaus

beruhigen.

Wenn nun der Herr Abg. Gothein die Rückverweisung in die

Kommission damit motiviert, daß dann wohl auch eine Resolution ge⸗

faßt werden könnte, die Staatsregierung zur Ausarbeitung des

Wohnungsgesetzes aufzufordern, so steht dem Abg. Gothein die Be⸗ antragung einer besonderen Resolution auch sonst zu jeder Zeit frei. Ich glaube, wir würden darüber garnicht traurig sein, wenn der Landtag in Beziehung auf die Möglichkeit der Regelung des Wohnungs⸗ wesens durch Gesetz, eine sehr schwierige Frage, eine bestimmte Stellung nehmen wollte. Das hängt also mit der Frage der Verweisung dieser Vorlage in die Kommission meines Erachtens durchaus nicht zusammen.

Abg. Letocha (Itr.) tadelte, daß in Posen, trotzdem kein dringendes Bedürfniß dafür vorliege, für Eisenbahnbedienstete Wohnungen hergestellt worden seien.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Es ist von einem der Herren Vorredner beklagt worden, daß in Posen ohne dringendes Bedürfniß Wohnungen für Eisenbahnbedienstete und Arbeiter hergestellt worden seien. Zu meinem Bedauern habe ich den Herrn Vorredner nicht vollständig ver⸗ standen, aber aus seiner Rede entnehmen zu können geglaubt, daß er der Ansicht gewesen ist, daß die Staatseisenbahn⸗Verwaltung derartige Wohnungen hergestellt hat. Das ist nicht der Fall. In Posen hat die Staatseisenbahn⸗Verwaltung überhaupt keine Wohnungen für Arbeiter und Bedienstete hergestellt. Wohl aber ist in Posen ein Kreis⸗Spar⸗ und Bauverein, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, dem eine nicht unbedeutende Zahl von Eisenbahnbediensteten angehören, und dieser Spar⸗ und Bauverein hat seinerseits zwei Familienhäuser hergestellt, die im wesentlichen darauf berechnet sind, gering besoldeten Beamten eine angemessene und billige Wohnung zu gewähren. Dieser Spar⸗ und Bauverein hat sich an die Arbeiter⸗ pensionskasse gewandt und von dieser ein Darlehen von 200 000 erhalten.

Das sind die thatsächlichen Verhältnisse.

Die Abgg. Dasbach und von Eynern sprachen sich für die Bewilligung von Bauprämien aus.

Abg. Fäckel führte aus, daß die Arbeiterwohnungen in Posen nicht den sanitären Anforderungen entsprechen.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Ich muß jede Verantwortung für die Bauausfüh⸗ rungen des Bau⸗ und Sparvereins in Posen ablehnen. Er steht nicht unter meiner Aufsicht; ich habe weder einen Einfluß auf seine Be⸗ schlüsse, noch eine Kontrole über seine Bauausführungen. Das Ver— hältniß dieses privaten Vereins zu der Arbeiterpensionskasse ist das des Schuldners zu den Gläubigern. Die Arbeiterpensionskasse hat das Darlehen an den Spar⸗ und Bauverein zu 31 und 390, gegeben. Dem Spar⸗ und Bauverein gehören an 171 Mitglieder, von denen 116 Eisenbahnbeamte sind. Gerade, daß dieser Spar⸗ und Bauverein in Posen gegründet ist, beweist, daß das Bedürfniß nach Herstellung billiger und angemessener Wohnungen für kleinere Beamte dort ein sehr lebhaft empfundenes gewesen ist. Dasselbe wird uns auch von den dortigen Beamten bestätigt und ist auch ganz natürlich, wenn man bedenkt, daß zum 1. April eine neue Direktion nach Posen verlegt worden ist, die mehrere hundert Beamte nach Posen neu hin gebracht hat. Es ist nicht nur von unteren und mittleren, sondern auch von höheren Beamten beklagt worden, daß es schwer fiele, in Posen angemessene Wohnungen zu einem verhältnißmäßig billigen Preise zu bekommen, umsomehr, als, wenn ich nicht irre, ich weiß das indeß nicht sicher dort auch eine Vermehrung der Garnison eingetreten ist.

Abg. Gerlich (frkons): Nach den ausführlichen Erörterungen im Plenum und den Erklärungen der Herren Minister verzichten wir auf die Rückverweisung der Vorlage an die Kommission. Ebenso wollen wir auf die Streichung des Wortes Bauprämie“ verzichten, wir werden aber das Gesetz eventuell auch mit der Streichung annehmen.

Die Debatte wurde hierauf geschlossen, der Antrag auf Rückverweisung an die Kommission abgelehnt, das Wort „Bauprämien“ gestrichen und die Vorlage im übrigen in der ihr von der Regierung gegebenen Fassung angenom men.

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be— treffend die Abänderung und Ergänzung einiger Bestim— mungen des Kon nn nn fi gar en nenn, vom 14. Juli 1893.

Nach der Regierungs vorlage sollte das Einkommen, welches dem Steuerpflichtigen aus Vermögen oder Gewerbe— betrieb u. . w. außerhalb Preußens zufließt, von der Einkommensteuer befreit sein.

Die Kom mission änderte diese Bestimmung dahin, daß das Einkommen so weit von der Einkommensteuer befreit sein soll, soweit dasselbe aus anderen deutschen Bundes⸗ staaten oder einem deutschen Schutz gebiet stammt.

Dazu bemerkte

Abg. Seyffardt⸗Magdeburg (nl): Von der Stadt Magde⸗ burg ist eine Petition eingegangen, welche die Regelung dieses Gegen⸗ standes für das Reich behufs Vermeidung der Doppelbesteuerung wünscht. In der Kommission ist diese Petition besprochen worden und der Herr Reg ierungsvertreter hat versprochen, daß Preußen im Bundesrathe dafür wirken wolle.

Geheimer Ober ⸗Regierungs⸗Rath Noell: Die Bemerkungen des

1

Herrn Vorredners beruhen auf einem Mißverstãndniß. ch babe in der Kommission nur gesagt, 2 3 durch . dieses Ge⸗ setzes die anderen Bundesstaaten veranlassen wolle, analoge Gesetze

zu en. .

Nach der Regierungs vorlage sollte ferner das Ein⸗ kommen der Steuerpflichtigen beim Heranziehen zur Ein⸗ kommensteuer in ihren Wohnsitzgemeinden, soweit dasselbe aus anderen preußischen Gemeinden fließt, außer Berechnung bleiben.

Nach der Kommissionsfassung ist die Gemeinde, in der der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat, wenn das steuer⸗ pflichtige Einkommen weniger als ein Viertheil des GSesammteinkomm ens beträgt, berechtigt, durch Gemeinde⸗ beschluß ein volles Viertheil des Gesammteinkommens unter entsprechender Verkürzung des einer oder mehreren preußischen

orensalgemeinden zur Besteuerung zufallenden Einkommens

r sich zur Besteuerung in Anspruch zu nehmen.

Außerdem hat die Kommission einen neuen Paragraphen zugefügt, nach dem die Kreise das Halten von Hunden mit einem Höchstbetrage von 5 M besteuern können, ohne daß dadurch das Recht der Gemeinden zur Besteuerung der Hunde berührt wird. . ;

Endlich soll nach dem Kommissionsbeschluß das Gesetz am 1. April 1896 in Kraft treten, während es nach der Regierungsvorlage sofort nach seiner Verkündigung in Kraft treten sollte. ;

Ohne jede weitere Debatte nahm das Haus den Gesetz⸗ entwurf in der Kommissionsfassung an. ö

Drei Gesetzentwürfen, betreffend die Kirch enverfassung der evangelischen Kirche in der Provinz Schleswig-Holstein, im Bezirk der Konsistorien zu Wiesbaden und zu Cassei und der evangelisch⸗reformierten Kirche der Provinz Han⸗ nover, stimmte das Haus ohne jede Debatte in der Fassung zu, wie sie vom Herrenhause angenommen worden ist.

Es folgte die Berathung des vom Herrenhause bereits angenommenen Gesetzentwurfs, betreffend die Ausdehnung verschiedener Bestimmungen des Allgemeinen Berg—⸗ gesetzes vom 24. Juni 1865 auf den Stein- und Kali⸗ saljzbergbau in der Provinz Hannover.

Abg. Goth ein (fr. Vg): Jeder wird es für berechtigt halten, den Stein- und Kalisalzbergbau unter Aufsicht der Bergverwaltung zu stellen. Es dürfte aber zweifelhaft sein, ob mit den Bestimmungen des. Allgemeinen Berggesetzes auszukommen sein wird, da in dem Gesetz kein Unterschied zwischen Bergwerkseigenthum und dem Recht zum Bergbau gemacht ist. Jedenfalls wäre eine genauere Aufklärung nöthig; ich würde deshalb Ueberweisung des Entwurfs an eine Kom— missien von 21 Mitgliedern wünschen. ö.

Abg. Engels (fr. kons): Der Gesetzentwurf ist im Provinzial- Landtag von Hannover, sodann im Herrenhause berathen worden und liegt uns in einer Fafsung vor, die zu Bedenken keinerlei Veran— laffung giebt. Herrn Gothein's Bedenken liegen auf rein bergrecht— lichem Gebiete, seine Ausführungen waren jedoch irrig. Von einem Uebertragen des Eigenthums auf denjenigen, der Tas Recht zum Bergbau besitzt, ist in dem Gesetze nirgends die Rede. Der Berg⸗ bautreibende muß mit dem Grundeigenthümer, dem in Hannover die Mineralien gehören, sich verständigen, um die zum Bergbetrieb nöthigen Anlagen machen zu können. Ich halte die Bedenken des Herrn Gothein nicht für zutreffend; die Bestimmungen des Gesetzes sind klipp und klar, und ich möchte bitten, gleich in die zweite Be— rathung einzutreten. Wollten wir den Entwurf erst an eine Kom- mission verweisen, so würde er in dieser Tagung kaum mehr fertig werden.

Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch:

Meine Herren! Ich kann mich dem Antrag des Herrn Abg. Engels nur anschließen. Wir sind der Ueberzeugung, daß dieses Gesetz, welches einem Wunsch dieses Hauses entspricht, in sich vollkommen klar ist und den Zweck erreichen wird, den wir im Auge gehabt haben, vor allen Dingen die Bergpolizei und die Verhältnisse der Berg— arbeiter des Salzbergbaues in der Provinz Hannover nach den Be— stimmungen des Allgemeinen Berggesetzes zu ordnen. Der Provinzial— Landtag der Provinz Hannover ist gehört worden; er hat das Gesetz en bloc angenommen, nachdem in einer Kom missionsberathung die geäußerten Bedenken beseitigt worden sind und er hat sich in Bezug auf besondere Wünsche beschränkt, in der Ueberzeugung, daß es gerathen ist, zunächst die Materie so, wie sie vorgelegt worden ist, zu ordnen.

Bei den Berathungen des Provinzial⸗Landtags ist auch der Wunsch aufgetaucht, die Verfassung des Salzbergbaus in der Provinz Hannover so zu regeln, daß die Bildung von Gewerkschaften er— möglicht wird. Nachdem man über diese Frage aber eingehend ge— sprochen hat, hat schließlich der Provinzial ⸗Landtag sich dahin geeinigt, eine Aenderung zu diesem Gesetz nicht zu beantragen, dagegen eine Resolution folgenden Inhalts zu fassen:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, durch ein demnächst zu erlassendes besonderes Gesetz den Betrieben des Grundeigenthum⸗ Bergbaues die Möglichkeit zur Bildung von Gewerkschaften dadurch zu gewähren, daß auf sie die Bestimmungen der 24 bis 134 des Berggesetzes vom 24. Juni 1865 Anwendung finden.

Es ist den Herren zugesagt worden, daß dieser ihr Wunsch in Er— wägung gezogen werden würde. Ich möchte das hohe Haus bitten, auch seinerseits eine weitere Materie, als sie durch diese Vorlage geordnet worden ist, nicht in das Gesetz hineinzutragen, weil sonst das Zustandekom men desselben in dieser Session gefährdet würde.

Abg. Ecke ls (nl): In Hannover wird das Gesetz, das als eine Nothwendigkeit angesehen wird, mit Freuden begrüßt. Nachdem sich der Kalibergbau, wie geichehen, ausgedehnt hat, kann man mit polizei⸗ lichen Bestimmungen allein nicht mehr auskommen. Eine Kommiffionz— berathung erscheint mir überflüssig.

Abg. von Bockelberg (kon Wir sind der Ansicht, daß der vorliegende Entwurf allen an ein Gesetz zu stellenden Anforderungen entspricht und klar formuliert ist. Es ist deshalb wünschenswerth, heute noch in die zweite Berathuug des Entwurfs einzutreten.

Abg. Gothein fr. Vs): Ich gebe zu, daß Herr Abg. Engels Autorität auf dem Gebiet des Bergrechts ist. Ich babe aber doch Bedenken, ob die Redaktion des Gesetzes so klar ist, daß jeder Zweifel ausgeschlossen ist.

Oher-Berghaurtmann Freund: Die Regierung ist genau der⸗ selben Ansicht wie Herr Abg. Engels.

Abg. Gothein: Dann verzichte ich auf eine Kommissions— berathung. .

. Ges etzentwurf wurde hierauf ohne weitere Debatte in der vorliegenden Fassung angen ommen.

Das Haus ging über zur ersten Berathung des im Herren—⸗ hause aus Anlaß eines Antrags des Herrn von Bethmann— Hollweg beschlossenen Gesetzentwurfs, betreffend die Auf⸗ hebung der 88 18 bis 27 des Gesetzes wegen Auf⸗ hebung direkter Staatssteuern vom 14 Juli 1893 (Auf ebung der Rückzahlung der Grundsteuer— Entschädigung en).

Abg. Jürgen sen (al) wies darauf hin, daß ein von ihm ge⸗

stellter gleichlautender Antrag zur Zeit der Kommi

unterliege, und bat, bei der zweiten Berathung

gleichzeitig den Bericht der Kommission über seinen Antrag zu be rathen

Zum Wort meldete sich niemand. äsident von Köller sa u, daß er mit der zweit . 22 Gesetzentwurfs . des . über den Antrag Jürgensen verbinden werde. 6 war nach A/ Uhr die Tagesordnung erledigt. ächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Dritte Bera ung der vorgestern in zweiter Berathung angenommenen Gefetze Petitionen.) .

Nr. 20 des Zentralblatts der Bauverwaltung“,

herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten vom 18. ** hat folgenden Inhalt: Runderlaß vom 6. Mai 1895 betreffend die Beschäftigung der Regierungs⸗Baumeister. Dien st⸗ Nachrichten. Nichtamtliches: Der . der antiken athenischen Bauwerke. (Fortsetzung Die Staumauer von Bouzey bei Epinal. Wettbewerb um Pläne für ein Hallenschwimmbad in Breslau. Vermischtes: Wettbewerb zur Umgestaltung des Königsplatzes. Wettbewerb um Pläne für ein neues Provinzial⸗Museum in Han— nover. Verkehr auf dem kanalisierten Main. Neue Patente.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Ist testamentarisch ein Betrag zu wohlthätigen Zwecken ohne nähere Bestimmung derselben ausgesetzt mit der Maßgabe, daß nach Ableben des Testators ein namhaft gemachter Dritter nach seinem Ermessen über die Verwendung des Be— trages bestimme, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, LV. Zivilsenats, vom 3. November 1894, dieses Legat gemäß 33 es preußischen Erbschaftssteuergesetzes vem 24. Mai 1891 und des dazu gehörigen Tarifs C. e. als eine Zuwendung zu wohlthä— tigen Zwecken mit 4 vom Hundert des Betrages zu ver— steuern, selbst wenn der ausgesetzte Betrag einer sfubjektiv befreiten Person, z. B. einem Ortsarmenverbande zur Ver— wendung für Hilfsbedürftige gegeben wird. Der Kommerzien⸗Rath 2. hatte in seinem Testament bestimmt, daß ein bestimmter Betrag aus seinem Nachlaß für wohlthätige Zwecke, sei es durch Zuwendung an Stiftungen oder an einzelne Personen, in der Stadt B. ver⸗ wendet werde, und daß sein Bruder über die Verwendung nach seinem Ermessen bestimmen solle. Nach dem Ableben des L. zahlte dessen Bruder den angewiesenen Betrag an den Armenverband zu B. zur Verwendung für Hilfsbedürftige. Der preußische Steuerfiskus beanspruchte von dem Bruder des Testators 450 Erbschaftssteuer, welche dieser mit Vorbehalt zahlte. Der Bruder klagte hierauf gegen den Steuerfiskus auf Erstattung und er erstritt in beiden Instanzen obsiegende Urtheile. Der Berufungsrichter ging davon aus, daß der gedachten Bestimmung im Testament mit . auf §5 491 12 Allg. L⸗R. Rechtsgültigkeit nicht beigemessen werden könne, weil die— selbe dem Ermessen eines Dritten einen zu weiten Spielraum gewähre und es nicht als richtig anzuerkennen sei, daß der Erblasser zweifellos nur die Armen von B. habe bedenken wollen, derselbe vielmehr sehr wohl auch an Kranke, Waisen, an Schulen und andere Anstalten ge— dacht haben könne. Ferner führte das Berufungsgericht aus, daß, wenn jenes Vermächtniß auch als ein rechtsgültiges Legat zu erachten sei, alsdann doch der Ortsarmenverband zu B. als der vom Erblasser Bedachte gelten müsse, dieser Verband aber nach dem Tarif zum Erbschaftssteuergesetz, Position Be—⸗ freiungen Nr. 2 f, von der Erbschaftssteuer befreit sei. Auf die Revision des Steuerfiskus hob das Reichsgericht das Be— rufungsurtheil auf und wies den Kläger mit seiner Klage ab, indem es begründend ausführte: Nach 8 3 des Erbschaftssteuergesetzes sollen, wenn ohne Begründung einer Stiftung Zuwendungen zu milden, gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken angeordnet oder einem Erben, Vermächtnißnehmer u. s. w Lesftungen zu gleichen Zwecken aufge⸗ tragen sind, dieselben hinsichtlich der Versteuerung ebenso behandelt werden, als ob zu demselben Zweck eine Stiftung im Betrag der Zu— wendung bejw. Leistung angeordnet wäre, und es ist die auf sosche Zuwendungen entfallende Steuer von den mit der Zuwendung Belasteten zu entrichten. Bei dieser vom Berufungsrichter rechtsirrthümlich übersehenen Sachlage ist aber nicht nur 5 w Tdh B Tit. E. R. da die Voraus⸗

es 6

wenn der Vermögensvortheil an eine subjektiv befreite Person, z. B. einen Ortsarmenverband zur Verwendung für Hilfsbedürftig Position des Tarifs Befreiungen 25 gelangt ist. Diese al. gemeine Befreiung schließt die auf den Spezialbeffimmungen der S5 ? und 8 des Gesetzes beruhende Steuerpflicht nicht aus. Von einer gleichen Auffassung ist das Reichsgericht unter näherer K in wiederholten Entscheidungen ausgegangen. Hiernach ist binsichtli der Besteuerung lediglich der bestim m te Zweck maßgebend; der letztere betrifft im Streitfalle unbedenklich die Woblthätigkeit., und es ist daher nach Litt. C. æ des Tarifs die Erbschaftssteuer von 4 vom Hundert gerechtfertigt. (222/94)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Ein Ortsstatut ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungẽ⸗ gerichts, IJ. Senats, vom 31. Oktober 1894, deshalb nicht völlig unwirksam weil eine einzelne Bestimmung desselben, als geseßz⸗ widrig, der Gültigkeit entbehrt; vielmehr sind seine übrigen, den geseß.= lichen Vorschriften entsprechenden Bestimmungen wirksam. Das Statut der Stadt N. (Provinz Sachsen) erklart in seinem S 3 die betreffenden Eigenthümer schon dann für beitragspflichtig, wenn die⸗ selben Gebäude auf den an die neuen Straßen an. grenzenden Grund stücken errichten. Es erscheint unzweifelhaft, daß die letztere Bestimmung, insofern sie von dem Erforderniß, daß die Gebäude selbst an der neuen Straße liegen müssen, absiebt, als mit dem 5 15 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 unvereinbar der Gültigkeit entbebrt. Ebensowenig ist aber auch bedenklich die Ansicht, das gesammte Statut sei aus jenem Grunde unwirksam, fehl gebt; dasselbe muß vielmehr befolgt werden, soweit es mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmt. Auch mit dieser Beschränkung rechtfertigt es die seitens des Beklagten erhobene Forderung. (I 1469.)

. Streitigkeiten fe 5 Abs. 3 ũber ansp

. g kann binnen vier Wochen nach der Zustellung derselben . ‚.

nittelst Klage im ordentlichen Rechtswege, soweit sandesgesetzlich solche Streitigkeiten dem Verwaltungs treitverfa ren überwiesen sind, im Wege des letzteren angefochten erden. Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober Verwaltungs gericht, III. Senat, durch Urtheil vom 18. Nevember 1894 aus. edrochen, daß bei den im § 58 Abs. 1 erwähnten Streitigkeiten, nabesendere auch bei denen über das Versicherungsverhältniß, in Preußen die Anfechtung der Entscheidung der Aufsichtsbehörde nur mittels Klage im ordentlichen Rechtswege möglich ist, da diese Streitigkeiten nicht landesgesetzlich dem Verwaltungsstreitverfabren Terwiesen sind. II 1275.)

Statistik und Volkswirthschaft. Zur Arbeiterbewegung.

Aus Solingen wird der Köln. Ztg. geschrieben: Die au s— stän digen Aus macher (vergl. Nr. I18 d. Bl) haben Montag Abend in einer zahlreich besuchten Versammlung den Beschluß gefaßt, in dem noch strittigen Punkt wegen des Einigungsamts nachzugeben und den Vorschlag des Fabrikanten⸗Vereins: etwaige Lohnstreitigkeiten nicht dem Einigungsamt des Gewerbegerichts, sondern einer aus

abrikanten und Ausmachern zusammengesetzten Vergleichskammer zur

hn e eng zu unterbreiten, anzunehmen, sowie den Ausstand auf⸗ juheben. Da mittlerweile zwischen Fabrikanten und Ausmachern private Unterhandlungen gepflogen worden sind, darf man hoffen, daß das neue Preisverzeichniß in einigen Tagen fertiggestellt sein wird.

In Harburg ist der Ausstand in den Palm kernöl⸗ Fabriken vorm. Heins und Asbeck wergl. Nr. 110 d. Bl.) im Sinne der Arbeiter beendet worden. Es ist folgende vom Borwärts“ mitgetheilte Vereinbarung zu stande gekommen: Die Ausständigen nebmen die Arbeit wieder auf. Sie können darauf rechnen, daß ibnen von der Aufnabme der Arbeit an eine Lohnerhöhung von 260 für den Arbeitstag auf das ganze Jahr gewährt wird, daß eine Maß regelung der Ausständigen nicht eintreten soll und daß den die Arbeit wieder Aufnehmenden ihre frühere Arbeitszeit bei der Berechnung der Anciennetãt angerechnet wird. Der Ausstand begann am 28. April und endete am 17. Mai, hat also etwa 3 Wochen gedauert.

In Flensburg bat nach einer Mittheilung desselben Blattes ein Theil der Maurer die Arbeit eingestellt.

n Mainz sind, wie der ‚Frkf. Itg. berichtet wird, die Dach⸗ deckergehilfen wegen Nichtbewilligung ihrer Forderungen am Mitt- woch in den Ausstand eingetreten. (Vergl. Nr. 121 d. BI.)

In Nürnberg ist nach dem Vorwärts“ der Ausstand der Maler und Tüncher für beendet erklärt worden. Der Aus stand der Zimmerleute dauert fort. Der Strike der Maurer und Steinhauer darf als beendigt betrachtet werden, ohne daß an⸗ scheinend etwas erreicht worden ist. (Vergl. Nr. 119 d. Bl.)

In Chicago ist, wie der Londoner Times“ gemeldet wird, ein allgemeiner Ausstand der Ziegelarbeiter ausgebrochen, durch welchen von einigen Unternehmern eine Erhöhung der Löhne erjwungen werden soll.

Literatur. Gesetze, Verordnungen re.

Von dem bekannten Sammelwerk Das gesammte preußisch⸗deutsche Gesetzgebungs⸗Material“, welches der Geheime Regierungs⸗Rath G. A. Grotefend herausgiebt (Verlag von L. Schwann in Düsseldorf), ist der Jahrgang 1894 erschienen. Das Buch enthält die in der Zeit vom 21. Oktober 1893 bis zum 31. Dejember 1894 ergangenen Gesetze (u. a. auch die deutschen Handelsvertrãge mit Rumänien, Rußland, Columbien und Uruguay), Verordnungen, Ausführungs- Anweisungen. Erlasse, Verfügungen u. s. w. der preußischen und deutschen Zentralbehörden aus den Gesetz⸗ Sammlungen für das Fönigreich Preußen und das Deutsche Reich, dem Reichs⸗Zentralblatt! dem Justiz⸗Ministerialblatt ! dem Ministerialblatt für die innere Verwaltung“, dem Zentral blatt für die Unterrichts. Verwaltungs, dem Kirchlichen Gesetz⸗ und Verordnungsblatt“, dem Amtsblatt des Reichs⸗Postamts“, dem Eisenbahn · Verordnungsblatt, dem „Zentralblatt der Abgaben gesetzibung“ und anderen amtlichen Veröffentlichungen. In dieser

usammenstellung liegt der Werth des Buchs. Denn welcher Vor— theil für die Reichs-, Staats⸗ und Kommunal- Behörden und ⸗Beamten wie für viele andere im öffentlichen Leben stehende Personen sich er⸗ giebt, wenn ihnen der gesammte in einer Unzahl von Gesetz, und Ver- ordnungsblättern zerstreute Stoff in einem Band vereinigt beguem zur Hand ist, das weiß jeder Praktiker. Der Preis des Werks, dessen Benutzung durch ein genaues Sachregister sehr erleichtert wird, konnte bei seinem großen Umfang naturgemäß kein niedriger sein; er stellt sich auf 825 * für das broschierte und 75 für das ge⸗ bundene Exemplar. Gleichwohl ist nicht zu bezweifeln, daß das Buch viele Abnehmer finden wird. ö h

Von G. A. Grotefend's „Erlassen zur Ausführung und Erläuterung der Gesetze des preußischen Staats und des Deutschen Reichs 1509 1894 aus den amtlichen Ver— öffentlichungen der preußischen und der Reichs-Zentralbehörden zu den einzelnen Gesetzen zusammengeftellt‘ (dritte, neu bearbeitete Auflage; Verlag von L. Schwann in Düsseldorf) sind jetzt die Lieferungen 5— 7 erschienen. In übersichtlicher Anordnung werden darin alle die⸗ jenigen amtlichen Erlasse, Ministerial⸗ Verfügungen, Ausführungs- Bestimmungen, Beschlüsse des Bundesraths, Bekanntmachungen des Reichs kanzleramts u. s. w. mitgetheilt, welche in der Zeit vom 28. Ok- tober 1871 bis zum 5. September 1877 zu den noch geltenden preu— ßischen und deutschen Gesetzen ergangen sind. Der Werth und die praktische Brauchbarkeit dieses fast eine ganze Bibliethek ersparenden Werks ist schon früher hervorgehoben werden. . U

Die Sonntags rube im Gewerbebetrieb und im Handelsgewerbe. Nach den reichsgesetzlichen und landesgesetz— lichen Bestimmungen und Ausführungsverordnungen für Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen bearbeitet und mit Erlauterungen persehen von Stadtrath C. Büttner in Leipzig. Verlag von Albert Berger in Leipzig. Preis 3, 60 M In einem handlichen Buche wird bier eine Uebersicht der reichs gesetzlichen und der in den sechs größten Bundesstaaten, Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen geltenden landesgesetz lichen Vorschriften über die Sonntagsruhe geboten. Der Verfasser hat sich indeß nicht mit einer Zusammen— stellung dieser Bestimmungen begnügt, sondern ist auch be— müht gewesen, durch Verweisungen auf die zu dem Gesetz er gangenen Ausführung verordnungen und durch erläuternde Bemerkungen das Verständniß zu erleichtern. Auch die über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe seit dem 1. Juli 1892 ergangenen zahlreichen Ent⸗ scheidungen der Ministerien, Gerichte und oberen Verwaltungs behörden, sowie die einschlägige Literatur sind genügend beräcksichtigt, sodaß das

uch nicht nur den Gewerbetreibenden, sondern auch den mit der Durchführung der Vorschriften über die Sonntagsruhe betrauten Beamten wefentliche . ö t ö ist. un stgeschich te. .

Anton Springer; Handbuch der Kunstgeschichte. k. Das Alterthum. Leipzig, E. A. Seemann, 1895. Lex. 8. A2 S. mit 359 Abbildungen. Als 18578 Anton Springer's Tert zu Seemann's ben sfstorischen Bilderbogen anonym erschien, war die Kritik bald darüber einig, daß in diesem bescheiden als Text- duch einer volksthümlichen Publikation auftretenden Werk die schwierige Aufgabe, die Grundzüge der Kunstgeschichte klar und doch nicht seicht aarzustellen, klassisch gelöst war. Dieser Rahm des besten und nappsten Elementar Handbuchs der Kunstgeschichte ist dem

auch in späteren Auflagen geblieben, unter denen die

g nãrtig erscheinende vierte si insofern in veränderter estalt giebt, als die Abbildungen in den Text, auf— genommen sind, die früher als Bilderbogen einzeln erschienen. Damit

war die Nethwendigkeit eines größeren Formats gegeben, sodaß das Werk jetzt auch in seiner äußeren Gestalt sich anderen Handbüchern der Kunstgeschichte zur Seite stellen kann, deren geistigen Gehalt es zweifellos überragt. Der bisher erschienene erste Theil umfaßt das klassische Alterthum und ist, wie schon in der dritten Auflage, von Professor Michaelis in Straßburg nach dem Tode des Verfassers aufs sorgfältigste überarbeitet. Die gerade auf archäologischem Gebiet so zahlreichen neuen Forschungsergebnisse, die durch die unermüdlichen Ausgrahungsversuche von Tag zu Tag sich mehren, sind in vollem Umfang verwerthet, obne doch den Umfang des Hefts allzusehr anschwellen zu lassen oder unausgetragene Fragen in die Diskussion zu zieben. Der Herausgeber der neuen Auflage, ein Sohn des verstorbenen Verfassers, betont in seinem Vorwort, daß nur dasjenige Aufnahme unter die Nachträge gefunden hat, was als sicherer Erwerb der Wissenschaft gelten kann So ist namentlich auf dem Gebiet der altorientalischen und der archaisch⸗griechischen wie auch der hellenistischen Kunft manche werthvolle Bereicherung der Darstellung zu verzeichnen. Die illustrative Ausstattung beschränkt sich keineswegs auf die bisher in den kunfthistorischen Bilderbogen vereinigten Holzschnitte und Farbendrucke, welche letztere die Anschauung der antiken Polychromie trefflich erläutern, sondern zahlreiche Zusäßze und Ergänzungen ge⸗ ringerer Abbildungen durch neue Aufnahmen und glücklichere Re⸗ produktione verfahren gereichen dem neuen Buch, das in der That unter den illustrierten Darstellungen der gesammten Kunstgeschichte einen der vornehmsten Plätze einnehmen dürfte, zu lebrreichem Schmuck. Das Andenken des genialen Verfassers, dem Herausgeber und Verleger in dieser Neuauflage ein pietätvolles Denkmal gesetzt haben, wird damit auch bei der nachlebenden Generation in Ehren erhalten bleiben. Dichtungen.

Prinz Louis Ferdinand‘. Ein Heldenleben. Historische Dichtung von Hofrath R. Bunge. A6 Seiten 8. Berlin, Verlag von Karl Siegismund. Preis brosch. 3 60 6, gebunden 4,50 M Diese neueste Schöpfung des beliebten Dichters, welche von echt patriotischer Begeisterung getragen ist und sich eng an die historischen Ereignisse der Jahre 1793 bis 1806 anschließt, dürfte nicht nur ihres fesselnden Inhalts, sondern auch ihrer reizvollen poetischen Form wegen die Aufmerksamkeit der Literaturfreunde auf sich ziehen. Die letzten dreizehn Lebensjahre des preußischen Heldenprinzen, den der Dichter den Siegfried des tapferen Hohenzollerngeschlechts nennt, wer den in reizvoll wechselnden Versformen und so spannend erzählt, daß der Leser mit ihnen jene gewitterschwüle und kriegerische Epoche des preußischen Hof⸗ und Staatslebens mit zu durchleben meint Die hervorragendsten Gestalten sind in dem Gedicht mit gewissenhafter Portrãttreue wiedergegeben und zwar neben dem genialen Haupthelden der Dichtung namentlich auch drei herzgewinnende Frauengestalten: allen übrigen voranleuchtend die unvergeßliche Königin Luise, dann aber auch die geistvolle, philosophisch angelegte Rahel Levin und die anmuthige Gefährtin des Prinzen, Henriette Fromm. Theils stürmisch bewegte Heldendichtung, theils ländliches Idyll, wirkt die Dichtung selbst noch in der tiefsten Nacht der politischen Verhältnisse Preußens durch den Sühnetod des Prinzen mit tragisch poetischer Gerechtigkeit erbebend und sittlich kraftigend auf den Leser, der darin den patriotischen Dramatiker des Herzog von Kurland“, den liebenswürdigen Librettisten des Trompeter von Säkkingenꝰ und den feinsinnigen Poeten des Camoëns“ in seinen Hauptei zenschaften wiedererkennen und von neuem schätzen lernen wird.

Illustrierte Werke.

Bei Schmidt n. Günther in Leipzig erschien soeben die erste Lieferung eines durchaus eigenartigen, interessanten Prachtwerks, be— titelt: Napoleon L in Bild und Worte, von A. Davyot, übertragen von O. Marschall von Bieberstein, mit 500 Textillustra⸗ tionen, Vollbildertafeln, Karikaturen und Autographen. Das Wer erscheint in ca. 30 Lieferungen à 60 3. Nicht weniger als 198 Maler, 16 Bildhauer und 19 Graveure baben zu diesem Unternehmen bei⸗ gesteuert, darunter Künstler ersten Ranges, wie David, Canova, Ingres, Isabay, Meissonnier, Philippoteaux, Thorwaldsen, Horace Vernet ꝛc. Die berühmten Gemälde des Louvre, des Museums von Versailles, von Svres, aus dem Pantheon, ferner die interessantesten Gegen⸗ stände der Sammlungen des Prinzen Napoleon, des Prinzen Roland Bonaparte, des Herzogs von Aumale, Herzogs von Bassano, Marquis de Girardin, der Sarah Bernhardt 2c. sind getreu reproduziert. Daran reihen sich ferner eine große Anzabl von Autographen des Kaisers, Briefe an seine Marschälle, an Josepbine. an die Gräfin von Walewska, ferner Karikaturen Napoleons aus England, Deutsch⸗ land. Italien. Nach alledem verspricht diese Publikation für jeden Geschichtsfreund böchst anziehend und werthvoll zu werden.

Verschiedenes. ;

Die Verlagsbuchhandlung Richard Eckstein Nachf. (H. Krüger), Berlin W. 57, Kirchbachstraße 3, versendet ihren soeben erschienenen, elegant ausgestatteten Verlagskatalog. Derselbe enthält außer den Titeln der Verlagsartikel eine interessante Erzählung aus der Feder des bekannten Schriftstellers Ernst Eckstein, sowie die Porträts der Schriftsteller und Schriftstellerinnen Valeska Gräfin Bethusy⸗Huc, F. Frhr. von Dincklage. Fedor Dostojewski, Ernst Eckstein, Wilhelm Jensen, Agnes Gräfin Klinkowström, Guy de Maupassant, Doris Freiin von Spättgen, C. Tanera, Leo Graf Tolstoi, Jwan Turgenjeff, Ernst von Wolzogen, Arthur Zapp, E. von Wald⸗Zedtwitz, Fedor von Zobeltitz, Hans von Zobeltitz (Hanns von Spielberg), Emile Zola. Einige gediegene Ausstattungsproben von Werken des Verlags bilden den Schluß. Der Katalog, den die Verlagsbuchbandlung jedem Besteller gratis und franco zusendet, empfiehlt sich namentlich allen denjenigen, die sich vor Antritt der Badereise mit einer gefälligen Lektüre ausrüsten wollen.

Zeitschriften

Von der Zeitschrift Der Zoologische Garten“ (Redak⸗ tion und Verlag von Mablau & Waldschmidt in Frankfurt a. M.) erschien soeben Nr. 3 des XWXXVI. Jahrgangs für 1895 mit folgen⸗ dem Inhalt: Einiges aus dem Seelenleben der Vögel von Dr. Emil Buck⸗Konstanz. Der Zoologische Garten zu Dresden im Sommer 1894 von Ernst Friedel. Beobachtungen an Wüstenthieren von Richard Schmidtlein (mit einer Abbildung). Die Meisen, Paridas, eine Studie von Schenkling⸗Prévst. Zur Geschichte der Hunde⸗ Rassen von Dr. A. Hammeran (Fortsetzung). Ein Rackelhahn bei Jena von Dr. med. Carl R. Hennicke. Korrespondenzen. Klei⸗ nere Mittheilungen. Literatur. Eingegangene Beiträge. Bücher und Zeitschriften. K .

Sport im Bild“ ist der Titel einer neuen illustrierten Zeitschrift, welche nach Inhalt und Ausstattung geeignet erscheint, sich die Gunst des Publikums zu erwerben. Ein besonderer Vorzug ist ihre Vielseitigkeit. Jeder Sportzjweig findet gleichmäßige Berück- sichtigung. Die erste Nummer der Zeitschrift, in welcher auch das

rogramm derselben entwickelt ist, enthält Abbildungen, an denen sich die Freunde des Pferdesports ebenso erfreuen dürften, wie Ruderer, Bicyelisten, Jäger, Segler und die Anhänger der Rasen— spiele. Die Momentyhotograyhie nimmt in der neuen Zeitschrift einen großen Raum ein und spiegelt in charakteristischer Weise den Verlauf einzelner spannender Ereignisse wider. In Bezug auf die sonstige Ausstattung scheinen englische Muster zum Vorbild gedient ju haben, während der Text auf die Mitarbeiterschaft . Fachleute schließen läßt. In Sportkreisen dürfte die neue Zeitschrift, welche im Verlage von Pitcairn⸗Knowles, Simon & Co. Berlin W., Leipzigerstraße 165, erscheint, Beifall finden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Argentinien. . Durch Regierungsdekret vom 25. v. M. sind die Häfen von , für rein erklärt worden. (Vergl. R. Anz.“ Nr. 100 vom 26. v. M.)

Cbolera. n g. Dem Medizinal ⸗Deyartement wurden bis zum 27. April folgende Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet: in den

Gouvernements Wolhynien vom 7. bis 13. April 57 (18), Po- delien vom 14 bis 29. April 5 (4) in dem Gouvernement Wol⸗ 3 16 außerdem nachträglich für die Zeit vom 24. bis 30. März Ostin dien. Kalkutta. In den beiden Wochen vom 31. März bis 13. April sind 221 Personen an Cholera gestorben. Gelbfieber. In Hapana wurden dem Abstr. of sanit. 26 zufolge vom 29. März bis 4. April und vom 12. bis 18. Aprit je 1 Todesfall (bei etwa 3 bezw. 2 Neuerkrankungen) festgestellt, in Vera Cruz vom 5. bis 18. April 2, in Rio de Faneiro in den 3 Wochen vom 19. bis 30. März 20, 21 und 20, in Santos vom 10. bis 16. März 48. ö Trich inose.

Einer amtlichen Meldung aus Cineinnati zufolge sind in der.

Nähe von New⸗Buffa lo, Michigan. 6 Personen nach dem Genuß von halbgekochtem Schweinefleisch an Trichinose schwer erkrankt. Verxschiedene Erkrankungen. ( Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starben an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 1,30 9ίS) : in Straßburg i. E. Erkrankungen wurden aus Berlin 50, Breslau 52, aus den Regierungsbezirken Arnsberg 124, Düsseldorf 93, Hildes⸗ heim 150, Posen 160, aus Wien 235, Budapest 29, Edinburg 82, Kopenbagen 32, St. Petersburg 35, Prag 32 gemeldet Er⸗ krankungen an Scharlach kamen in Berlin 60, Hamburg 37, Wien 100, London 179 (Krankenhäuser Paris 80, St. Peters-⸗ burg 33 vor, an Diphtherie und Croup (1881/90: 4,19 ): in Dessau Erkrankungen kamen in Berlin 97, Wien 54, Kopen⸗ hagen 34, Paris 81, St. Petersburg 44, an Unterleibstyphus in St. Petersburg 37 zur Anmeldung.

Der Gesundheitsstand in Berlin blieb auch in der Woche vom 5. bis 11. Mai ein günstiger und die Sterblichkeitsziffer fast die gleichͥ niedrige wie in der Vorwoche (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 15,7). Unter den Todesursachen traten akute Ent⸗ zündungen der Atbmungsorgane wohl noch immer sehr zahl⸗ reich zu Tage, doch nahmen sie vielfach einen milderen Verlauf. Er⸗ krankungen an Grippe wurden weniger beobachtet, aber immer noch 4 Todesfälle infolge von Grippe berichtet. Erheblich häufiger als in der Vorwoche kamen dagegen wieder akute Darmkrankheiten zum Vorschein und führten, jedoch fast nur unter kleinen Kindern, mehr Todesfälle herbei. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war jedoch nur eine wenig gesteigerte; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 43 Säuglinge. Von den Infekt ionskrankheiten kamen Erkrankungen an Unterleibs— typhus gar nicht, an Scharlach, Masern und Diphtherie etwas mehr als in der Vorwoche zur Anzeige, und zwar kamen Erkrankungen an Dirhtherie aus der jenseifigen Louisenstadt, der Rosenthaler Vorstadt und dem Wedding in größerer Zahl zum Vor—⸗ schein, während sich Erkrankungen an Masern und Scharlach in keinem Stadttheil in nennenswerther Zahl zeigten. Zwei weitere Erkrankungen an Genickftarre gelangten zur Aufnahme in die Kranken⸗ bäuser. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 4 bekannt; rosen⸗ artige Entzündungen des Zellgewebes der Haut wurden etwas mehr zur ärztlichen Beobachtung gebracht. Erkrankungen an Keuchhusten, die ihren milden Verlauf behielten, zeigten sich seltener; auch rheumatische Beschwerden aller Art gelangten etwas weniger zur ärzt⸗ lichen Behandlung.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Dverschlesien. An der Ruhr sind am 22. d. M. gestellt 11 173, nicht recht⸗ zeitig gestellt 17 Wagen. In Oberschleien sind am 21. d. M. gestellt 3973, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 22. Mai die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Forster straße 139, dem Maler G. Presser gehörig; Nutzungs⸗ werth 10 820 ½; mit dem Gebot von 192 200 pließ der Rentier Max Wygodzins ki, Bellevuestraße 7, Meistbietender. Fidicin⸗ straße 20d, dem Restauratenr C. Dodzu weit gehörig; Fläche 5, 94 a; für das Meistgebot von 142 0090 6 wurde der Rentier Carl Eggers zu Friedenau, Erstebher. Wriezenerstraße 41 und 42, dem Fabrikanten H. Weste gehörig; Nutzungswerth 3200 S; Ersteher wurde der Steinfetzmeister Albert Brehme, Weriezenerstraße 40, mit dem Gebot von 50 100

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Das im Grund⸗ buch von Wilmersdorf Band 33 Blatt Nr. 1024, auf den Namen des Maurermeisters Foseph Bieberstein eingetragene, zu Deutsch⸗ Wilmersdorf, am Kronprinzendamm 8, belegene Grundstück; Flächenraum 466 a; mit dem Gebot von 69 000 S blieb der Bild⸗ hauer August Sander zu Berlin, Kastanien⸗Allee 31, Meist⸗ bietender. Das im Grundbuche von Deutsch-⸗Wilmersdorf Band 41 Blatt Nr. 1237 auf den Namen des Restaurateurs Hermann Hänsch zu Deutsch⸗ Wilmersdorf eingetragene, zu Deut sch⸗Wilmers dorf, Ecke Lietzenburger und Pfalz burger⸗ straße belegene Grundstück; Flächenraum 8,82 a; mit dem Gebot von 1570 M blieb die Deut sche Grundschuld⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft zu Berlin, Dorotheenstraße g5, Meistbietende. Das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins, im Kreise Teltow Band 11 Blatt Nr. 436 auf den Namen des Maurermeisters Gustav Förder zu Treptow eingetragene, zu Treptow, Kief⸗ bolzweg belegene Grundstück; Fläche 3,97 a. Mit dem Gebot von 73 000 Ce blieb der Rentier Wilhelm Andreas zu Earwville, Staat Illinois, Nord⸗Amerika, Meistbietender. Aufgeboben

das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grund Schöneberg Koburgstr. 5 belegen, dem Privatier Paul Tippel gehörig.

Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die Schl. Ztg.“: In den letzten Wochen hat das oberschlesische Kohlengeschäft eine Verstärkung nicht erfahren. Der Absatz an Stück, Würfel und Nuß L läßt zu wünschen übrig, während für die übrigen Kohlensorten die Aufträge in befriedigender Weise eingehen. Nachdem die in Dombrowa, russ. Polen, vom Brande heimgesuchte Grube die Förderung wieder aufgenommen, hat sich der Export an oberschlesischen Koblen nach Rußland wieder vermindert, sodaß die groben Sorten jetzt zumeist für den Eisenbahnbetrieb, sowie nach Oesterreich, Posen und Ostpreußen versandt werden. Die kleinkörnigen Sorten finden gegenwärtig für Ziegeleien und Fabriken, sowie als Betriebs⸗ kohlen für die oberschlesischen Werke, und als Hausbrandkohlen starken Absatz. Die Verladung entsprach im allgemeinen der Förderung, sodaß Feierschichten nirgends eingelegt zu werden brauchten. Die Sendungen nach den Umschlagstellen in Kosel und Pövpelwitz waren infolge ungenügenden Absatzes für die groben Sorten ziemlich mäßig. Im Koksgeschäft hat sich keine Aenderung vollzogen; die Lage blieb die der Vorwochen. Der Absatz für oberschlesischen Koks nach dem Auslande ist nicht bedeutend, und die oberschlesischen Werke beziehen größere Quantitäten an Waldenburger und Witkowitzer Koks seiner besseren Qualität wegen. Theer und Theerprodukte find bei guten Preisen lebhaft begehrt.

Die nächste Börsenversamm lung zu Essen findet am 2. Mai im Berliner Hof statt.

Die Königlich baverischen Staatsbahnen verein⸗ nahmten im April d. J. 9 355 201 (4 468 243) S und vom J. Ja⸗ nuar bis Ende April 33 017766 ( - 50 498) 60

Die Einnahmen der Pfälzischen Eisfen bahnen betrugen im April d. J. 1889 941 ( 942275 M und seit dem 1. Januar d. J. überhaupt 6 653 734 (- 32 406) t

Die Einnahmen der Königlich württembergischen Staatseisenbahnen beliefen sich im April d. J. auf 3 154 560

t ( 201 191) 4

w ; .