vertreten durch den Justizrath Meinhardt in Gnesen hierdurch aufgeboten. Es werden die ihrem Aufent⸗ halte bezw. ihrer Person nach unbekannten Be⸗ rechtigten hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche spätestens im Aufgebotstermine am L. Oktober 1895, Vormittags 19 Uhr, im Zimmer Nr. 7 anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihten Ansprüchen auf die fragliche Post werden ausgeschlofsen und diese im Grundbuche wird gelöscht werden. Gnesen, den 16. Mai 1895. Königliches Amtsgericht.
7 S796] Aufgebot.
Der Kurator des nach Amerika ausgewanderten und verschollenen Kohlenhändlers Heinrich Müller aus Wolfshagen hat glaubhaft gemacht, daß die Obligation vom 4. Juli 1870 nebst Protokollarverhandlung vom 7. Juli 1876 und die Obligatien vom 15. Oktober 1877, laut welchen der Häusling Karl Beies zu
hausen dem Kuranden zwei Hypothekdarlehne von
50 MS beziehungsweise 225 MS nebst 4 0½9 Zinsen und Kosten unter Verpfändung des auf Hahäuser Feldmark belegenen Planes Nr. 55 im Radebruche verschuldet, ö gekommen sind, und hat das Aufgebotsverfahren beantragt. Demgemäß werden die unbekannten Inhaber dieser Obligationen auf⸗ gefordert, solche spätestens in dem auf den 15. Oktober er., Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termine vorzulegen oder etwaige
Rechte an denselben anzumelden, widrigenfalls die fraglichen Obligationen den Rechtsnachfolgern des 2c. Beies gegenüber für kraftlos erklärt werden. Lutter a. Bbg., den 23. März 1895. Herzogliches Amtsgericht. er fr
13830 Aufgebot. ;
Auf Antrag der Ehefrau des Gastwirths Friedrich Ziehe, Anna, geb. Becker, zu Gr. Dahlum, welche glaubhaft gemacht hat, daß n n. 80 Thaler Gold — 264 4½, welche zufolge Schuldurkunde vom I0. Januar 1809 für den Kothsassen Lindhauer zu Kl. Winnigstedt auf dem ihr gehörigen, sub No. ass. 27 zu Gr. Dahlum belegenen Kleinkoth⸗ hofe als Ho / ige Darlehnshvpothek unterm 11. De- zember 1809 eingetragen, vor dem 1. Oktober 1878 getilgt sind, der Inhaber der Schuldurkunde aber unbekannt ist, werden die unbekannten Inhaber und alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, damit aufgefordert, spätestens in dem auf Donners⸗ tag, den 6. Februar 1896, Vormittags 16 Uhr, bestimmten Termine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Hypothekurkunde der Antragstellerin gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werden soll.
Schöppenstedt, den 21. Mai 1895.
Herzogliches Amtsgericht. Glindemann.
13282 Die nachstehend bezeichneten Hvvothekansprüche gestellt:
Aufgebotsverfahren. Anwefensbesitzer haben den Antrag auf Amortisation folgender
1äSartor, Creszenz, Söldners⸗ Wittwe in Zirgesheim H. 443.
Hörmann, Taver und Walburga, Söldners⸗Eheleute in Buch⸗ dorf H. 67.
Boeck, Michael und Walburga, Söldners⸗Eheleute in Obern⸗ dorf H. 79.
Steib, Mathias und Marianna, Söldners⸗Eheleute in Obern⸗ ö dorf H. 80.
Templer, Isidor und Gertraud, Sbldners⸗Eheleute in Buch⸗ dorf H. 1233.
Hurle, Wendelin und Josefa, Söldners⸗Eheleute in Asbach
5. 537.
dorf.
Am 27. Februar 1828. 68 Fl. für den in Rußland vermißten Soldnerssohn Johann Sartor in Zirgesheim.
100 Fl. H O Kapital für ö l. Schuldbrf. vom 9. Juli 1819.
Am 26. März 1859. Wohnungsrecht für den Söldnerssohn Josef in Oberndorf im jährlichen Anschlage
zu 8 Fl. Am 28. April 1824. 45 Fl. väterliches für die agdalena und Anastasia Keller in Oberndorf. Am 17. Oktober 1827. Kapital für den in Rußland ver⸗ mißten Georg Wiedemann in Buch⸗
Am 11. Mai 1825. 109 Fl. Kapital für den in Rußland ver⸗ mißten Taver Kratzer von Asbach.
Zirgesheim II 1695.
aspar Fischer Buchdorf IV 56.
Oberndorf II S. 234. erner
Oberndorf III 330. öldnerskinder
100 Fl. 40/0 Buchdorf III S. 1750.
4060 Asbach II S. 326.
Da vom Tage der letzten auf diese Einträge sich beziehenden Hypothekhandlung mehr als 30 Jahre verstrichen und die Nachfsrschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Hypotheken fruchtlos
geblleben find, werden alle diejenigen, welche auf obige meldung innerhalb 6 Monaten aufgefordert, mit dem
orderungen ein Recht zu haben glauben, zur An⸗ eifügen, daß im Falle der Unterlassung der An⸗
meldung die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuch gelöscht würde. Der Aufgebotstermin
findet Samotag, den 25. April 1896, Vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaal des Kgl.
dahier statt. . Donauwörth, den 21. Mai 1895.
(L. B.) Donauwörth, den 21. Mai 1895.
mtsgerichts
Königliches Amtsgericht. Beck. Zur Beglaubigung:
Der Königliche Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts:
(L. S.)
Schuff, Königlicher Sekretär.
12883]
Anufg Auf Antrag des Königlich preußischen Staa
e bot.
tes, Forstverwaltung, vertreten durch den Königlichen
Oberförster Zurhausen in Eiterhagen, die in dem Gutsbezirk Oberförsterei Melsungen belegenen Grundstücke:
A. aus der GSemarfung Körle: 1 MI do. 2 M2 do. 3) M3 do. 4) M4
B. aus der . Wollrode:
do. C. aus der , Empfershausen: .
o. do. do. do.
do. 177 11— auf den Namen des preußischen Staates, Forstverwaltung,
5) Kibl. I —1 großer Vockenberg, 6 3
15— 1 — . 1 * ö Ts2 großer
J — 6 2.
„10— 18 Steinmahl 10— 10 10— 11
der Badenstein, Holzung, 38 ha 69 a 57 4m, Wurzel, w Diebgraben, 43 16 Buchholz * =
1 klelner
3
— — 8
19 ü 20 ö. 7 21 Geldkaute ö 12 ö. auf der Hühneburg, Wiese, .
ö , , n, n, rm, , , . 9 9 2 2 2 2 8
1 z 7 1 21 94 . 39 . im Grundbuch Gutsbezirk Oberförsterei Mel⸗
fungen einzutragen, werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenen Grundstücken zu haben ver— meinen, aufgefordert, dieselben spätestens im Aufgebotstermin den 6. September 1895, Mittags 12 Ühr, anzumelden, widrigenfalls nach Erlaß des Ausschlußurtheils der Königlich preußische Staat, , ,, als Eigenthümer im Grundbuch eingetragen und diejenigen, welche die ihnen obliegende
nmeldung unterlassen, ihre Rechte gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die obigen Stücke erworben hat, nicht mehr geltend machen können, auch ihr Vorzugsrecht gegenüber denjenigen, deren Rechte bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils angemeldet und demnächst auch
eingetragen sind, verlieren. Melsungen, den 14. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 2.
Dr.
Köh
ler.
(137966 Aufgebot.
Das Aufgebot nachstehender verloren gegangener Urkunden, bezw. erloschenen . ist von folgenden Personen beantragt worden:
I) des Hypothekendokuments über die im Grund= buch von Seehausen Band 4 Blatt 553 Abtheilung III Nr. für die Wittwe Wichmann, Marie Dorothee, geb. Albrecht, zu See hausen eingetragenen zwölf Thaler rückständiges Kaufgeld nebst 4 */ Zinsen, zahlbar am 8. Januar 1859 mit Hypothekenbuchsauszug von dem Maurer Karl Geiersbach und Ehefrau Auguste, geb. Wichmann, zu Seehausen,
2) des Hypothekendokuments über die im Grund⸗ buch von Seehausen Band 6 Blatt 445 Abtheilung II Nr. 1 eingetragenen 55 Thaler 12 6 10 Pfennig Vater⸗ und Muttergut des Tischlergesellen Heinrich Christian Gotthelf Trumpf, welche von diesem an Salomon Dornblatt, von letzterem an den Gerichtsboten Isendahl abgetreten sind, bestehend aus der gerichtlichen . vom 20. März 1820, verbunden mit Hypothekenschein von dem Weber Friedrich Wilhelm August Hintze in Seehausen,
3) der Hypothekendokumente über die im Grund⸗ buch von Höwisch Band 45 Blatt 1 Abtheilung III eingetragenen Hypotheken, nämlich
zu O.: 150 Thaler Darlehn nebst 490 Zinsen für den Ackermann Johann Friedrich Lüdecke zu Linden⸗ berg, abgetreten nebst den Zinsen seit 19. Dezember
1877 an den Grundsitzer Christian Heinrich Ernst Ludwig Schrader zu Leppin, bestehend, aus der notariellen Schuld⸗ und Hypothekenverschreibung vom; 6. März 1858 mit Hypothekenbuchsauszug,
zu Q.: 100 Thaler Darlehn nebst 5 Mo Zinsen seit 23. Dezember 1861 für den Rentier Karl Fromm⸗ hagen zu Arendsee, abgetreten nebst den Zinsen seit 19. Dejember 1877 an den Grundsitzer Christian Heinrich Ernst, Ludwig Schrader in Leppin, bestehend aus der Obligation vom 23. Dezember 1861 und Hypothekenbuchsauszug,
zu R.: 100 Thaler Darlehn nebst 40, Zinsen seit 2. April 1867 aus der Obligation von demselben Tage für den Arbeitsmann Johann Christian Rambow in ewig; abgetreten nebst den Zinsen seit 19. De zember 1877 an den Grundsitzer Christian Heinrich Ernst Ludwig Schrader, bestehend aus der Obligation vom 27. April 1867 und Ausfertigung der Verhand⸗ lung vom 19. Dezember 1877, von dem Landwirth Friedrich Wilhelm Lüdecke in Höwisch,
4) des Hypothekendokuments über die im Grund⸗ buch von Groß Garz Band 11 Blatt 153 Ab⸗ theilung III eingetragenen Hypotheken, nämlich:
zu B. 1. 258 Thlr. 10 Sgr. nebst 4 0/0 Zinsen für Christian Pevestorf zu Groß⸗Garz, ver⸗ erbt an die vier Geschwister 2. Marie Dorgthea Elisabeth. b. Johann Friedrich Wilhelm, C. Christian Heinrich Karl, d. August Friedrich Wilhelm Pevestorf
zu Groß⸗Garz, bestehend aus der dritten Ausfertigung des Vertrags vom 2. November 1849, dem Hypo⸗ thekenschein vom 31. Dezember 1849 und einem Ausjuge aus dem Hvpotekenbuche vom 21. Sep⸗ tember 1858, . : zu C.: 321 Thlr. 2 Sgr. 6 Vatererbe der vor⸗ stehend genannten Geschwister Pevestorf nebst 409i Zinsen, bestehend aus Ausfertigung des Rezesses vom 7. März 1858 und Auszug aus dem Hypotheken⸗ buch von Groß⸗Garz vom 9. September 1858 von dem Landwirth Wilhelm Pevestorf in Groß—Garz,
5) der im Grundbuch von Wahrenberg Band 14 Blatt 233 Abtheilung III zu A. eingetragenen Hypothekenpost: 273 Thlr. 1 Sgr. 14 an den minorennen Ernst Löther zu 4 Kompetenz vom Hofe zu 460 Zinsen aus dem Erbtheilungs⸗ rezesse vom 20. Juni 1817 von dem Oekonomen Joachim Minte und Ehefrau Marie, geb. Löther, zu Wahrenberg.
Die Inhaber der Urkunden und der zu 5 genannten Gläubiger bezw. dessen Rechtsnachfolger werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Z. September 1895, Vormittags 95 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte auf die Urkunden bezw. Hypothekenpost anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ 6 die Kraftloserklärung der Urkunden bezw. die
usschließung des zu 5 genannten Gläubigers und seiner Rechtsnachfolger . die Hypothekenpost, sowie die Löschung der Post im Grundbuch erfolgen wird.
Seehausen (Altm.), 15. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht.
(13825 Aufgebot. .
Der Stadtmagistrat hieselbst hat für die Stadt; gemeinde im Wege der Zwangsenteignung zwei Theilflächen von 9,5 m bezw. 9 am Flächengröße von dem Areale des am Bohlwege sub nris. ass. 207475 belegenen, dem Schirmfabrikanten Otto Seger hieselbst gehörigen Hauses, zum Zwecke der Regulierung des Bohlweges erworben, welche auf dem überreichten Lageplane mit den Buchstaben a., b., ., d., a. bezw. c., d., e.. f., C. umschrieben sind. Auf Antrag desselben ist Termin zur Anmeldung von Eigenthums⸗ und sonstigen Realrechten an die vor⸗ erwähnten Theilflächen bezw. das für dieselben zu zahlende Entschädigungsgeld nebst Zinsen, sowie zur Auszahlung desselben auf den 12. Juli 1895. Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer 39, anberaumt, und werden dazu alle diejenigen, welchen Eigenthums⸗ oder sonstige Real⸗ 23 an dem vorerwähnten Grundstücke zustehen, zur Anmeldung ihrer Rechte bezw. Empfangnahme der zu zahlenden Gelder bei Vermeidung des Rechts⸗ nachtheils, daß die Nichterschienenen mit ihren An⸗ sprüchen dem Stadtmagistrate hieselbst gegenüber ausgeschlossen werden, damit öffentlich vorgeladen.
Braunschweig, den 20. Mai 1895.
Herzogliches Amtsgericht. IX. Heinemann.
13824 Aufgebot.
Auf den Antrag des Stadtmagistrats hieselbst ist Termin zur Auszahlun zwei von dem Grundstücke No. ass. 2748 an der Ecke der Straßen Meinhardshof und hintern Brüdern hieselbst an die biesig⸗ Stadtgemeinde im Wege der Zwangsenteignung abzutretende Flächen (a., b, , d, 6, a und g, R, i, g des Lageplanes) auf den 10. Juli d. J.“ Vormittags I Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte n f Zimmer Nr. 42, angefetzt, zu welchem die Realberechtigten unter dem Rechtsnach⸗ theile damit geladen werden, daß sie im Falle ihres Nichterscheinens mit ihren Ansprüchen an die Entschädigungskapitale ausgeschlossen werden.
a, n,, den 21. Mai 1895.
Herzogliches Amtsgericht. VII. Haars.
13818 Oeffentliche Ladung. „Der Eigenthümer der unter Artikel 519 des Ge— meindebezirks Lindlar auf den Namen Rudolf Burgmer, Ackerer zu Frielinghausen, eingetragenen Holzungsparzelle Flur 1 Nr. 306, Klefbusch, groß 17a 55 am, hat nicht ermittelt werden können, Gemäß F h8 des Gesetzes vom 12. April 1888 werden alle diejenigen Personen, welche an diesem Grundstücke Eigenthumsrechte zu haben vermeinen, hierdurch zu dem auf Donnerstag, den 27. Juni 1895, Vorm. 10 Uhr, anberaumten, in den Diensträumen des unterzeichneten Amtsgerichts zu Lindlar stattfindenden Termine geladen, mit der Auf⸗ forderung, spätestens in diesem Termine ihre An⸗ sprüche geltend zu machen. Lindlar, den 17. Mai 1895. e ich; Amtsgericht. Abtheilung für Grundbuchsachen.
I3819] Oeffentliche Ladung.
Die Wittwe Schreiners Josef , Louise, eborene Börsch, und deren Kinder Johann und . Homberg zu Lindlar nehmen für sich das lleineigenthum an der unter Artikel Nr. 417 der Katastergemeinde Lindlar auf Siebel, August, Bäcker, und Wigger, Johann, zu Lindlar eingetragenen Holzungsparzelle Flur? Nr. 235 „In der Wüstenei“, * 186 a 3 qm, in Anspruch. Gemäß § ö8 des
esetzes vom 12. April 1888 werden alle diejenigen Personen, welche an diesem Grundstück Eigenthums⸗ rechte zu haben vermeinen, hierdurch zu dem auf Donnerstag, den 27. Juni 1895, Vorm. 10 Uhr, anberaumten, in den Diensträumen des unterzeichneten Amtsgerichts zu Lindlar stattfindenden Termine geladen mit der Verwarnung, daß, falls sie nicht spätestens in diesem Termine ihre Ansprüche geltend machen, die vorgenannte Wittwe und Kinder Homberg als Alleineigenthümer im Grundbuche werden eingetragen werden.
Lindlar, den 18. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung für Grundbuchsachen.
13800] Aufgebot.
Auf Antrag der Stadt Hallenberg werden die nachstehend genannten, sämmtlich in Katastralgemeinde ie m . belegenen Grundstücke zwecks Besitztitel⸗ erichtigung im Grundbuche aufgeboten:
a. Flur 1 Nr. 1147/8980 — Hallenberg — Hof⸗ raum — 179 ar,
b. Flur 1 Nr. 1148/98 — Stadt — Haus, Hof⸗ raum nebst Haus — 79 4m,
ö. Flur 1 Nr. 525 — in der Insel — Garten —
4m. d. Flur 1 Nr. 533 — in der Insel — Garten — 4 4m,
der Entschädigungsgelder für
e. Flur 12 Nr. 168 — an der Haardt — Acker ü,, 5 den Stock
f. Flur r. 268 — auf den Stöcken — ‚. land S0 g ar 6
g. Flur 18 Nr. 3061 — vor der Uhrbach — Wiese — 32,27 ar,
h. Flur 18 Nr. 319 — vor der Uhrbach — Ackerland — 20,67 ar, 2
ad a. bis mit h. eingetragen Bd. 32 Bl. 45 a, . für Maurer Franz Alberti zu Hallen⸗
erg,
i. Flur 1 Nr. 569g — in der Insel Hausgarten — 43 4m, eingetr. Bd. 8 Bl. 31 Hallenberg für Hirt Daniel Müller zu Hallenberg,
k Flur J Nr. 571 — in der Insel — Haus⸗ e. — 265 * eingetr. Bd. 8 BI. 22 Hallen⸗
erg für Peter Jakob Senger zu ß
. Flur 1 Nr. 578 — in der Insel ,, . — 50 4m, eingetr. Bd. 4 Bl. 47 Ha Ehefrau Martin Jungmann Agatha geb. Senge, zu Hallenberg,
m. Flur 1 Nr. 534 — in der Insel — Garten — 48 am, eingetr. Bd. 13 Bl. 31 Hallenberg für Ehefrau Heinrich Schönfeld Sibilla, geb. Jungmann, zu Hallenberg,
n. Flur 14 Nr. 98 — unterste Steinbach — Weide — 23,69 ar, eingetr. Bd. 23 Bl. 39 Hallen⸗ berg für Jakob Gamm zu Hallenberg,
9. Flur 18 Nr. 479/316 — vor der Uhrbach — Acker — 8,89 ar, eingetr. Bd. 15 Bl. 20 Hallen⸗ berg für Franz Daniel Wahle zu Hallenberg,
p. Flur 19 Nr. 752/s5683 — im Tempel — Acker — 11,76 ar,
q. Flur 19 Nr. 763 / 333 — im Tempel Acker — 17, i0 ar, ad p. und q. eingetr. Bd. 17 BI. 44 Hallenberg für Maurer Franz Alberti zu Hallenberg und Anton Alberty daselbst. ö
Alle diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an die genannten Grundstücke erheben wollen, werden aufgefordert, solche spätestens im Aufgebotstermine, den 8. November 1895, Vormittags 95 Uhr, auf dem Gerichtstage zu Hallenberg . zu machen, widrigenfalls sie mit diesen ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen und die Grundstücke für An⸗ tragstellerin im Grundbuche werden berichtigt werden.
Medebach, den 17. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht.
13799 Bekanntmachung.
Der Briefträger und Wirth Johann Hazubski zu Göra, vertreten durch Rechtsanwalt Radziszewski zu Schildberg, hat das Aufgebot des Grundstücks Drei⸗ stein Nr. 35, Häuslerstelle in Größe von 1 ha 51 a 404m mit 1778 Thaler Reinertrag, behufs seiner Eintragung als Eigenthümer beantragt. Alle be— kannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten, insbesondere der Knecht Johann Andreas Tomczak, zuletzt in Süßwinkel und der, Knecht August Tomezak, zuletzt in Gutwohne bei Oels wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 24. September 1895, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts stelle, ihre Rechte und Anspruͤche auf das Grundstück anzumelden, mit der Verwarnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmeldung und iche un, des ver⸗ meinklichen Widerspruchsrechts der Ausschluß aller bekannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten, wie die Eintragung des Besitztitels für den Antrag“ steller erfolgen wird.
Schildberg, den 19. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht.
13822 Aufgebot.
1) . ö Schotte, geb. Trennepohl, zu ünde,
2) die Alma Sielermann, vertreten durch ihren
Vater Heinrich Sielermann zu Olpe,
3 die Anna Trennepohl in Tecklenburg,
4) der Friedrich Wilhelm Trennepohl, vertreten durch seinen Vormund Wilhelm Trennepohl in Tecklenburg,
haben das Aufgebot des in der Stadt Tecklenburg
gelegenen, Band 2 Blatt 448 Tecklenburg für den
Schuhmacher Joh. Friedrich Bossemeyer eingetragenen
Grundstücks: Flur 3 Nr. 171 in Tecklenburg nebst
Haus Nr. 105, Haus und Hof 1 a 22 qm, 24 A
R. W., beantragt. Alle Eigenthumsberechtigten
werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte in
dem vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr.?, auf den 17. September 1895, Vorm. 12 Uhr, anberaumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, anderenfalls der Ausschluß aller unbekannten Eigen⸗ thumsberechtigten erfolgen und die Eintragung für die oben genannten vier Antragsteller erfolgen wird. Tecklenburg, den 17. Mai 1895. Königliches Amtsgericht.
13833 Aufgebot.
Auf Antrag des Eisenbahnschaffners August Her— mann e n fen in Görlitz, , ,, . Marie Auguste Richter, geb. Metzger, in Logwitz, der Straßenarbeiterzehefrau Christlane Amalie Lohse, geb. Berndt, in Hermsdorf bei Frauenstein, und der Schuhmachersehefrau Ernestine Pauline Ehrig, verw. gew. Börner, geb. Franke, in Marienberg, wird zum Zwecke der Todeserklärung ihres am 6. März 1823 in Kleinschirmg geborenen, vor mehr als zwanzig Jahren nach Amerika ausgewanderten und seitdem verschollenen Onkels Karl Ehregott Wilhelm Franke, und zur Ermittelung etwaiger unbekannter Erben desselben das Aufgebot erlassen und der 11. De—⸗ zember 1895, Vormittags 10 uhr, als Auf— gebotstermin bestimmt. Es werden daher der ge⸗ nannte Verschollene unter der Verwarnung der Todes ⸗ erklärung und dessen Erben bei Verlust ihrer An— sprüche auf den Nachlaß des Verschollenen geladen, in dem Aufgebotstermine zu erscheinen und ihre An— sprüche geltend zu machen.
Frauenstein, 7. Mai 13095.
Königliches Amtsgericht. Colditz.
13794 , , , ,.
Auf Antrag des Auszüglers Anton Kamola zu Siedlikom. vertreten durch den Rechtganwalt Radziszewski zu Schildberg., wird dessen Sohn, der am 31. Juli 1856 zu Siedlikow geborene Loren Kamola, welcher länger als fünfzehn Jahre ver= schollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin am 30. ril üs. Vormittags 11 Uhr, zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.
Schildberg, den 17. Mai 1896.
Königliches Amtsgericht.
enberg für
M H26G.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2 . ustellungen u. dergl.
3. Unfall- und Invaliditãts 3c. Versicherung. 4. Verkäufe, , Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
ö. Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 28. Mai
Deffentlicher Anzeiger.
ö er, ,, Erwerbs⸗ und Wirt . enossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
ften au Aktien x. Attien. Gesellsch
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[13831 Aufgebot.
Nachdem der Antrag gestellt worden ist, den gegen 1880 nach Nord⸗Amerika ausgewanderten Metzger Louis Levistein aus Geisa, geboren am 309. März 1864, angeblich im Juni 1885 bei New⸗ork er⸗ trunken, für todt zu erklären, wird der genannte 2c. Levistein aufgefordert, persönlich oder durch einen gerichtlich oder notariell bevollmächtigten Vertreter in dem auf Montag, den 14. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Amts—⸗
ericht anberaumten Aufgebotstermine, zu dem er
[ geladen wird, oder auf unzweifelhafte Weise schriftlich sich zu melden, um über sein Vermögen felbst verfügen zu können, widrigenfalls er in diesem Termine Vormittags 9 Uhr für todt erklärt werden und sein Nachlaß nach Rechtskraft des ergehenden Urtheils ohne Kaution an seine Erben oder die sonst dazu befugten Personen ausgeantwortet werden wird. Die Erbberechtigten werden zu obigem Termine 966 um ihre Erbansprüche auf den Nachlaß des erschollenen geltend zu machen, widrigenfalls ohne Rücksicht auf die Entbliebenen der Nachlaß gemäß des ergehenden Urtheils denen, die ein Erbrecht oder sonst einen begründeten Anspruch angemeldet und bescheinigt haben, ausgeantwortet werden wird.
Geisa, den 25. Mai 1555.
Großherzoglich Sächs. Amtsgericht. 13793 Aufgebot.
Auf Antrag des Kurgtors des verschollenen früheren Eisenbahnschaffners riedrich Heinrich Theodor Müller (auch Fritz Müller), nämlich des hiesigen Assessors Dris. jur. Friedrich Adolph Hansen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
J. Es wird der am 19. Februar 1845 zu Radschütz geborene Friedrich Heinrich Theodor Müller (auch Fritz Müller), welcher bei der hiesigen Polizeibehörde vom 17. , 1880 bis J. Juni 1880 als Fischergehilfe Friedrich Müller in Finkenwerder gemeldet war, am letzgenannten Tage nach Amerika abgemeldet und seitdem verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 21. Februar 1896, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er werde für todt erklärt werden. ;
Es werden alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei der vorbezeichneten Gerxichts⸗ schreiberei, spätestens aber in dem vorbezeichneten Aufgebotstermin anzumelden — und zwar Aus⸗ wärtige thunlichst unter fm eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens.
Hamburg, den 18. Mai 1895.
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für af , en.
. (gez. Tes do rpf Pr.. 9 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
13795) Oeffentliche Bekanntmachung. Aufgebot.
Johann Höfler, geboren am 30. Dezember 1842, von Königshofen, ist über 10 Jahre abwesend und seit dieser Zeit keine Nachricht über dessen Leben vor⸗ handen. Auf Antrag der einzigen noch lebenden Anverwandten wird der Vorgenannte aufgefordert, spätestens bis zum 16. ärz 1896, früh 10 ühr, sich persönlich oder schriftlich bei unter⸗ fertigtem K. Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt, und sein ihm aus der Verlassen⸗ schaft seiner in Hanau verlebten Schwester Anna Maria Höfler zugefallener Erbtheil an seine legiti⸗ mierte nächste Anverwandte ausgehändigt werden würde. Erbbetheiligte haben ihre Ansprüche an das kuratelamtlich vom K. Amtgerichte Hanau verwaltete Vermögen bis zu oder an obigem Termine bei Ver— meidung des Ausschlusses dahier anzumelden. An alle diejenigen, welche über das Leben des Joh. Höfler Kunde geben können, ergeht die Aufforderung, bis zum bezeichneten Termine Mittheilung hierüber an— her zu machen.
Schöllkrippen, den 22. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. (. S.) (gez) Bauersch ubert K. Ober⸗Amtsrichter.
Vorstehendes Aufgebot wird hiermit gemäß Art 111 des ,, zur R. 3. P. O. öffentlich bekannt gemacht.
Schöllkrippen, den 22. Mai 1895. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtszerichts. (L. S) Schneider, K. Sekt.
II13823 Aufgebot. -
Auf Antrag der verehelichten Pauline Fagien, geb. Hagenau, zu Hohenkirch, im Beistande ihres Che⸗ mannes Alfred Fagien daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Trommer in Strasburg, wird deren Vater, der am 1. März 1846 zu Bukowitz geborene Besitzer Andreas Hagenau, welcher seit Oktober 1879 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 15. Mai 18968, Vor⸗ mittags 11 Uhr, zu melden, widrigenfalls derselbe für tobt erklärt werden wird. (III. F. 9 / 965.)
Strasburg, den 20. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. (13820 Oeffentliche Ladung.
Alle, welchen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des am 15. Mai 1895 zu Frankfurt am Main verstorbenen Wittwers, Privatiers Adam
Magnus Günther zustehen, haben solche vor dem 15. Juni 1895 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die theilweise im Auslande wohnenden Erben ohne Sicherheitsleistung verab⸗ folgt werde. Frankfurt a. M., den 20. Mai 1805. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II 1.
70736 Aufgebot.
Am 23. November 18935 ist zu Kobelnica, Ritter⸗ gut, Kreis Strelno, unverheirathet und ohne Hinter— bien einer letztwilligen Verfügung der Ritterguts⸗ besitzer Hieronymus Kautz, geboren dort am 2. Ja— nuar 1851, getauft dort am 4. Januar 1831 unter dem Namen Hieronymus Switalski nach der Ein⸗ tragung in das Taufregister der arochie Chelmee, ehelicher Sohn des Stellmachers Johann Switaleki und seiner Ehefrau Constantia Lewendoweéka und danach durch den gerichtlichen Adoptionsvertrag vom 12. Februar 1852 von dem Rittergutsbesitzer Johann Gottlieb Kautz zu Kobelnica, Rittergut, adoptiert, . Erben sind hinter dem Hieronymus Kautz
isher nicht ermittelt worden. Dem Nachlaß ist der
Justiz Rath Kleine als Pfleger bestellt worden, welcher am 26. Januar 1895 das Aufgebot der un⸗ bekannten Erben beantragt hat. Demgemäß werden die unbekannten Erben des ꝛe. Hieronymus Kautz aufgefordert, spätestens in dem auf den Dienstag, den 4. Februar 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem in. Amtsgericht, Zimmer Nr. 14, an⸗ beraumten Termine sich zu melden und ihre An⸗ sprüche zu begründen. Die sich nicht meldenden Erben haben zu gewaͤrtigen, daß der Nachlaß dem sich melden⸗ den und sich legitimierenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden; der etwa später sich meldende Erbe 6j schuldig, alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen, darf weder Rechnungslegung noch Ersatz, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern.
Juowrazlaw, den 19. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht.
13851 Aufgebot.
Am 23. März 1891 ist der Kaufmann Johann Joachim Schütt und am 9. Februar 1895 seine Wittwe Dorothea Johanna Caroline, geb. Schwenn, verstorben, und zwar beide ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Ihr Nachlaß beziffert sich auf 18 — 20 000 S Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Fehling hie⸗ selbst, als Nachlaßkurators der Gila eh ergeht hierdurch an alle diejenigen, welche außer den drei ehelichen Kindern der Erblasser, Friedrich Gustab Christian Julius Schütt in Buenos Aires, Calle Piedad Nr. 531, Dorothea Marie Bertha, geb. Schütt, verehelichte Krause, in Pegtone, Will Cæunty, Illinois, und Charles Gustaf Schütt in Ratalhulen, Guatemala, Zentral Amerika, Erbansprüche an den Nachlaß der Eheleute Schütt zu haben vermeinen, insbesondere auch an die eheliche Tochter der Erb- lasser Dorothea Charlotte Auguste Lucie Schütt, unbekannten Aufenthalts, die Aufforderung, solche Ansprüche unter Angabe des Grundes und Umfanges und unter Beifügung der Beweisurkunden spätestens in dem hiemit auf den 4. Dezember 1895, Vor⸗ mittags E11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht angemeldeten Ansprüche bei der Regelung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.
Die vorgenannten drei Erben bekannten Aufent⸗ halts sind von der Anmeldungspflicht frei.
Lübeck, den 22. Mai 1895.
Das Amtsgericht. Abtheilung IV.
13829 I. Bekanntmachung. Proklam.
Am 4. November 1893 ist zu Wandsbek die Ehe⸗ frau Caroline Adelheid Schroeder, geb. Hackemesser, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung ver⸗ storben. Wer, abgesehen von dem Ehemann der Verstorbenen und den bislang ermittelten Erbberech⸗ tigten, Erbansprüche an den Nachlaß der genannten Verstorbenen zu erheben hat, wird aufgefordert, seine Ansprüche zur Meidung des Ausschlusses derselben, binnen 12 Wochen vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Aufgebots an ge⸗ rechnet, unter gehöriger urkundlicher Nachweisung seines Verwandtschaftsgrades in der Gerichts—⸗ schreiberei hierselbst anzumelden. Zugleich werden alle diejenigen, welche noch sonstige Ansprüche an die genannte Ehefrau Schroeder oder deren Nachlaß zu erheben haben, aufgefordert, ihre Ansprüche binnen der oben festgesetzten Frist beim unterzeichneten Ge⸗ richt anzumelden, gleichfalls zur Vermeidung des Ausschlusses derselben.
Wandsbek, den 20. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. 1. Abtheilung.
138491
Durch Urtheil vom 9. Mai 1895 sind die einge⸗ tragenen Gläubiger beziebungsweise deren Rechts⸗ ef fr mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die auf Blatt 61 Fürstlich⸗»Langenau in Abthei⸗ lung III Nr. 4 und 5 eingetragenen Posten von 16 Thlrn. und , 89 Thlrn. 10 Silber⸗ groschen ausgeschlossen.
Katscher, den 18. Mai 1395.
Königliches Amtsgericht.
13835 Oeffentliche , ; Die Frau Laura . geb. Waldeck, hier,
vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eisenmann
hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter,
früheren Omnibuskondukteur Oscar Zawalski, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 1 zu Berlin, Jüdenstr. 59 JII., Zimmer 119, auf den 17. Ok⸗ tober 1895, Mittags 12 Uhr, mit der Auf forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 17. Mai 1895.
Fun ke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. Zivilkammer 22.
I3802 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Malers Gustav Hagemann, Bertha, geb. Nürnberg, zu Wolfenbüttel, vertreten durch den Rechtsanwalt Huch daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Burgdorf bei Osterlinde, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen schwerer Bedrohung, gröblicher Mißhandlung und böewilligen Verlassens, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 27. Sep⸗ tember 1895, Vormittags 109 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Braunschweig, den 16. Mai 1895.
ö H. Rühland,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
Lebenswandel Familienlebens, 3) unversöhnlichen Hasses, 4) bös— licher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Streittheilen bestehenden Ehe unter Erklärung der Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die VI. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 14. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a. M., den 21. Mai 1395.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
13330). Deffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Maria Bley, geb. Pfeiffer, zu Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Martin Mayer daselbst, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Jacob Heinrich Bley, Künstler, früher Schrift- setzer, ehemals zu Frankfurt a. M. wohnhaft, e unbekannt wo abwesend, wegen Ehebruchs und bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen und den Be— klagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Sechste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 30. September 1895, Vormittags §8 Uhr, mit der Aufforderung, den in dem Uribeil vom 21. Dezember 1894 normierten Eid zu schwören. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 21. Mai 1895.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
13881 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Barbiers Paul Lehmann, Karoline, geb. Ackermann, zu Grimmen, vertreten durch den Justiz Rath Kirchhoff zu Greifswald, klagt gegen ihren Ehemann, den Barbier Paul Lehmann, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Berlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ebe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur münd—⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifs— wald auf den 31A. Oktober 1895, Vor— mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be—⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Greifswald, den 21. Mai 1865.
Schlieper, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(13801 Oeffentliche n,,
Nr. 5575. Die Ehefrau des Modellschreiners Chr. Lenzinger, Katharina, geb. Itte, zu Durlach, ver, treten durch Rechtsanwalt Max Oppenheimer, klagt gegen ihren Ehemann, z. 3. an unbekannten Orten abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe aus Verschulden des Beklagten wegen grober Verunglimpfung und harter Miß⸗ handlung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil- kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karls ruhe auf Samstag, den 21. September 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen
bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu
bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 22. Mai 1895.
G.. 8.) Buzengeiger, = Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. 138821 Oeffentliche Zuftellung.
Die verehelichte Schuhmacher Wolfien. Minna, geb. Willmer zu Groß - Salze, vertreten durch den Rechtsanwalt Lichenheim zu Magdeburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Adolf Wo lfien, früher zu Groß⸗Salze, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die JV. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg, Domplatz Nr. 6, auf den 25. September 1855, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An= valt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu— stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 22. Mai 1895.
Pachalv, Sckretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
lasog
In Sachen der verehelichten Auguste Thiele, geb. Fischer, zu Nordhausen, vertreten durch den Rechts— anwalt Kossinna daselbst, Klägerin, gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schuhmachermeister Wilhelm Thiele aus Nordhausen, zur Zeit in unbekannter Abwesen⸗ heit, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist zur Fort setzung der Beweisaufnahme und zur mündlichen Verhandlung Termin auf den 7. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, vor der Ersten Zivilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst bestimmt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Nordhausen, den 21. Mai 1895.
aase, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 13803 Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Auguste Haase, geborene Purath, in Podanin, vertreten durch den Rechtsanwalt Koepp in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ludwig Haase, früher zu Podanin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Schneidemühl auf den 16. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schneidemühl, den 21. Mai 1895.
⸗ Dziegiecki, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
13834 Deffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Carl Heinrich Steller, Anna Marie Dorothee, geb. Bade, zu Falkenberg, vertreten durch Rechtsanwalt Staude in Stendal, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Falkenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Berlafsung mit dem Antrage, die Ehe der harteien zu trennen, den Beklagten für den allein chuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal auf den 15. Oktober 1895, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wiemann, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(13813) Deffentliche Zustellung und Ladung.
Die ledige großjährige Oekonomiepächterstochter Maria Wirl von Hohenhardt, zur Zeit in Zitzlerhäusl, und der Vormund über deren uneheliches am 31. Oktober 1894 geborene Kind Namens Johann Bavtist‘, beide vertreten durch den Vormund, Oekonomiepächter Johann Wirl von Hohenhardt, zur Zeit in Zitzlerhäusl, haben unterm 22. Mai 1895 * den ledigen großjährigen Schlossergebilfen Paul Wolf von Bre den, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, auf Anerkennung der Vaterschaft und Zahlung von Alimenten Klage beim Königlichen Amtsgericht Kemnath erhoben und den Beklagten Paul Wolf zum Verhandlungs-Termine geladen. Das Prozeß- gericht hat antragsgemäß durch Beschluß vom 34. Mai 18965 die Klagspartei zum Genusse des Armenrechtes zugelassen, die öffentliche Zustellung der Klage an den Beklagten bewilligt und zur Verhand- lung des Rechtsstreites Termin, in welchem beantragt wird, Urtheil dahin zu erlassen:
1) Beklagter sei schuldig: .
a. die Vaterschaft zu obigem Kinde anzuerkennen,
b. einen jährlichen Alimentenbeitrag von 96 „, die Hälfte der Kleidungskosten und des dereinstigen Schulgeldes von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, vorauszahlbar in vierteljährigen Fristen, dann die Hälfte der Kur⸗ und Leichenkosten, falls das Kind innerhalb der Alimentenperiode erkranken oder sterben sollte, endlich eine Tauf und Kindbettkostenentschädigung von 20 4. zu bezahlen,
2) der Beklagte habe alle Kosten des Streites zu tragen,