mehrere kleine Städte zerstört. Der wird auf mehrere Millionen Dollars e eh Es wird befürchtet, daß viele Menschen dabei ums Leben gekommen sind.
Lim a, 3. Juni. ‚Reuter's Bureau‘ meldet; Eine . zur Küste gekommene Fluthwelle unterbrach die Kabelverbindung zwischen
dem gewöhnlichen Aussehen der betreffenden Pflanzen 6 5 folche, deren Zweige nicht, wie es bei der betref Art sonst stets vorkommt, mehr oder weniger wagerecht abt sondern steif nach oben erlchtet find (yramiden appel ꝛc), und dann vor allem Formen mit cn berabhängenden Aesten, die sog. . Trauer
Theater und Musik.
Berliner Theater. Das fesselnde, eigenartige Schauspiel
Erste Beilage
Das Bild des Signorelli' von Richard Fsaffs erregte, wie bei den früheren Aufführungen im w, n. am Sonnabend auch an ieser Stätte die lebhafte Theiknahme der Zuschauer. Die einst von Herrn Flein gespielte Rolle des Professors Waede, der in blindem Ehrgeiz den nur an äußerem Glanz hängenden Sohn, den Kavallerie ⸗ Lieutenant Fritz, dem einfachen, aber tüchtigen Bruder, dem Maler Oskar bei
r und dadurch sich und die ganze
eder Gelegenheit vorzieht . w. Grunde richtet, gab Herr Sus ke. Der begabte meisterhaft und schuf
ünstler löste seine schwierige Aufgabe ̃ nd eine erschütternd naturwahre Gestast. Die verschiedenartig ver⸗ anlagten Kinder wurden von Fräulein Elsinger sowie den Herren Vorwerk und Böttcher angemessen verkörpert; namentlich verdient err Vorwerk für die treffende Zeichnung des schlichten Makers die shm gespendete Anerkennung, während es Herrn Böttcher nicht ge⸗ lang, den Kavallerie Offizier glaubhaft zu gestalten. Auch die Damen Reichenbach und von Pöllnitz, die Herren Horn und Nollet machten fich um das Gelingen der Aufführung verdient. Theater Unter den Linden. ;
Die bereits auf anderen hiesigen Bühnen mit Erfolg zur Auf⸗ führung gelangte Vaudeville⸗Operette Miß = Dichtung von Boucheron, Uebersetzung von R. Gen ée, usik von E. Audran — wurde am Sonnabend auch im Theater Unter den Linden vom
ublikum mit vielem Beifall aufgenommen. Musik und
tück kamen zu voller Wirkung, alles griff, gut inein⸗ ander und machte der Leitung des Herrn Direktors Fritzsche Ehre, der die Operette so sorgsam insceniert hat. Fräulein Kramm stellte ihr frisches, elastisches Temperament ganz in den Dienst der Titelpartie, um die liebenswürdige Kindlichkeit und Unbefangenheit der bigott erzogenen Miß Helvett zu veranschaulichen. Die einzelnen Nummern ihrer dankbaren Rolle, welcher die anmuthigsten Melodien der fein und geschickt komponierten Musik zugetheilt sind, san sie mit anfprechendster Ausdrucksweise. Vortrefflich war ferner die Leistung der Frau Eindshofer, die als heißblütige, allezeit kampfbereite spanische Schwiegermutter einen Heiterkeitssturm entfesselte. Auch die Herren⸗ rollen kamen gut zur Geltung. Herr Wellhof als Kommandant der Heilsarmee, Herr Sommer als gesuchter Maler, Herr Swoboda als schwärmerischer Kaufmannssohn aus Chicago und Here Klein als heiterer gascognischer Stierfechter, der die Lacher auf seiner Seite hatte, interpretierten ihre Rollen vortrefflich; Gesang und Sxiel waren gleich gut. Die Operette dürfte nach alledem für diese Bühne noch lange eine Anziehungskraft bleiben.
Herr Intendant Prasch, der känftige Leiter des Berliner Theaters hat folgende Novitäten für diese Bühne erworben: Ha⸗ dafa⸗, Schauspiel in 4 Akten von Georg Engel; Der Pfennigreiter!, Schauspiel in J Akten von Zedtwitz und Savarsky; Der Nach ⸗ rühm', Lustspiel in 4 Akten von Robert Misch; .Der Schlagbaum“, Luftspiel in 4 Akten von Heinrich Lee. Ferner unterhandelt Herr Prasch mit Ernft von Wildenbruch wegen Ueberlassung seines neuesten Werkes „Heinrich IV.. Der Dichter hat sich außer dem bereit erklärt, für die Eröffnungsvorstellung dem Berliner Theater ein hier noch nicht gegebenes Stück zur Aufführung zu über ⸗ laffen. Die Neugnmeldungen für Abonnements werden schon jetzt im Bureau an den Wochentagen, von 10 bis 2 Uhr, entgegengenommen.
Mannigfaltiges.
Am 8 Abend fand im früheren Reichstagsgebäude die feierlich? Fröffnung der „Aligemeinen Ausst ellung für Sport, Spiel und Turnen“ an Dieselbe vollzog sich in dem für diefen Abend zur Verfügung gestellten Garten des errenhauses. Die Feier begann nach einigen Musikstücken mit einem ö Johannes Trojan, gesprochen von Oskar Klein, an dessen letzte Worte anknüpfend der Vorsitzende des Vorstandeß, Dr. Gebhard eine kurze Ansprache hielt. Er bat um rege Mitarbeit an dem Unter nehmen, das nicht spekulativen Rücksichten, sondern dem idealen Streben nach noch welterer Popularisierung von Sport, Spiel und Turnen entsprungen sei und schon namhafte Männer der ver⸗ schiedensten Berufe zu feinen Förderern zähle. Der Redner bat ferner um Nachsicht, wenn die Ausstellung noch V4 sei, und stellte die baldige Ausfüllung verschiedener Lücken in Aussicht. Die Ausstel⸗ lung soll eine Bewegung auf sportlichem Gebiet eröffnen. Zu diesem Zweck sollen während ihrer Dauer theoretische und yraktische Vor⸗ Führungen über Werth und Nutzen von Sport, Spiel und Turnen stattfinden. Zum Schluß sẽiner Ausführungen brachte Herr Pr. Gebhard ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus. Die bisher vertretenen Gruppen sind gut beschickt, das Arrangement zeugt von vielem Ges mack. Befonders reich sind vertreten die Ab⸗ thellungen Turnen, Radfahren und. Sportbekleidung. Bis, zum 31. August bleibt die Ausstellung für ein Eintrittsgeld von 25 (wofür der Besucher den Katalog erhält) geöffnet.
Der Verein für deutsches . wird am Donnerstag Nachmittag von 4 Uhr ab das eiche tagsgebãnde be⸗ sichtigen. Nach der Besichtigung findet eine gesellige Vereinigung im Ausstellungspark statt. ;
In der Urania findet morgen Abend die 100. Vorführung des roßen wissenschaftlichen Ausstattungsvortrags Durch alle Welten“ att. Herr Spieß wiederholt seinen Experimentalvortrag Tesla's Licht der Zukunft“ noch am Freitag und Sonnabend.
Die meisten botanischen Gärten sind mehr oder weniger 9 nach dem Prinzip eingerichtet, dem Besucher die Pflanzen nur na
ihrer natürlichen Verwandtschaft angeordnet vorzusühren, um dem- felben ein möglichst vollständiges Bild von der Gliederung des Ge⸗ wächtreichs zu geben. Der Berliner Botanische Garten hat natürlich ebenfalls diesen systematischen Theil, das ‚System?, wir finden hier aber auch eine sehr ausgedehnte und ausgezeichnet ge⸗ gliederte Abtheilung, das morpholcgisch⸗biologische Stück,, welches in sehr hohem Grade geeignet ist, das Interesse des Laien so— wohl wie des Fachmanns zu erwecken. Während uns das System! die Pflanze als etwas Festes zeigt, das infolge seiner stetig gleich. bleibenden äußern Merkmale in Verwandtschaftsgruppen ge racht werden kann, tritt uns in dem morphologisch⸗blologischen Stück die Pflanze als lebendes Wesen entgegen, das sich in jeder ee dem umgebenden Medium anpaßt und auf das Bodenverhãstnisse, Trocken⸗ heit, Feuchtigkeit und noch viele andere äußere Agenzien ihren bestimmenden und oft sehr tiefgehenden Einfluß ausüben. Dilese Veränderungen an der Pflanze können so weit gehen, daß einzelne. Organe derselben ihre ursprüngliche Be⸗ deutung vollständig verlieren und entweder anderen Aufgaben dienen, oder allmählich vollständig verkümmern und zuletzt verschwinden. Ja, eg kann vorkommen, daß bez sehr stark einschneidenden, besonders bei plötzlich veränderten Ernährungsberhältnissen nicht nur einzelne Organe, sondern sogar der gesammte Organismus einer Pflanze eine Umbildung erfährt. Während es also in sehr vielen Fällen gelingt, die eingetretene Beränderung oder Metamorphose der Pflanze mit den auf sie einwirkenden äußeren Faktoren in Zusammenhang zu 4 und dieselben mit größerer oder , . Wahrscheinlichkeit als die Ursachen der Veränderung hinzustellen, sind aber auch nicht wenig Falle von Variationen bekannt, für welche es noch nicht . ist, eine Ursache zweifellos aufzudecken. Es lönnen hier nicht alle Ab⸗ theilungen der morphologisch⸗biologischen Anlage besprochen werden, es sei aber darauf hingewiesen, daß man im „Führer durch den Garten“ alle Einzelheiten genau registriert findet, und daß die Aktheilung selbst außerordentlich genau etiquettiert ist. Nur auf eine Gruppe soll hier eingegangen werden, welche in ganz besonders großer Vollzähligkeit vertreten und des⸗ halb sehr instruktiv ist. In der Abtheilung Veränderte Wuchs
Wagen des gemischten Zuges wurden über Maschine und Tender des
formen. unserer Bäume und Sträucher. Wir finden von der letzteren Variation, welche von den Gärtnern natürlich sehr ausgebeutet wird, zahlreiche Beisviele, so Eschen, Birken, Kirsche, Eiche, Caragana ꝛc.— alles Arten, die für gewöhnlich ein durchaus anderes Aussehen be⸗ 7 Auffallend ist z. B. auch die sog. Schlangenfichte', deren
este ein starkes und anormales Längenwachsthum besitzen und da— durch dem Baum ein bizarres Aeußere verleihen. ehr inter⸗ essant sind dann ferner die mannigfachen Beispiele, welche demonstrieren sollen, inwieweit die Farbe des Blatts variieren kann. Es sei besonders auf die Formen der in unseren Gärten sehr verbreiteten Hosta⸗ Arten aufmerksam gemacht, von denen wir bier sechs verschiedene finden, welche in der Blatt ˖ faͤrbung fowohl wie in der Zusammenstellung der Farbe außerordentlich verschieden sind. An diese beiden Gruppen schließt sich dann endlich noch eine dritte an, welche zeigt, wie ganz außerordentlich die Blattform bei einer und derselben Art variieren kann. Als die besten Beispiele hierfür seien Eiche und Hollunder hervorgehoben, bei denen es kaum glaublich erscheint, daß alle diese Formen einer Art angehören sollten. Und doch ist dies ganz zweifellos, denn wir finden nicht selten an den Individuen Rückschlagserscheinungen zu normalen Blättern oder aber auch Uebergangsformen zu solchen.
k 2. Juni. Das Turnfest des Verbandes farbentragender aka demischer Turnvereine, zu welchem etwa 509 Studenten aller Universitäten hier eingetroffen⸗ sind, nimmt einen glänzenden Verlauf. Von früh 8 Uhr bis Nach— mittags 6 Ühr wurde gestern, eine zweistündige Mittagspause ab=
erechnet, geturnt. Abends vereinigten sich die Theilnehmer zu einem e, e, Im Verlauf desselben wurde an Seine Majestät den Kaiser und 6 ein Huldigungstelegramm abgesandt, sowie auch dem Fürsten Bismarck ein felegraphischer Gruß übermittelt.
Kösen, 1. Juni. Auf der Rudelsburg fand heute Vor— mittag 10 Uhr die. Grundsteinlegung zu dem Bismarck⸗ Denkmal statt. Eine zahlreiche Menschenmenge aus der ganzen Umgegend, sowie Delegationen der meisten deutschen Univer itäten wohnten der Feier bei, welche vom herrlichsten Wetter begünstigt wurde. Graf Lerchenfeld und Hans von Hopfen hielten die Festreden. Beide Redner betonten nach der Nat.⸗Ztg. die besondere Bedeutung des Denkmals, welches den 6 Bis⸗ marck als Korpsstudenten darstellen soll. Nach dem Weiheakt wurden Böllerschüßse gelöst, und die Musikkapelle der Erfurter Artillerie spielte der Feier angemessene Weisen. Die Festlichkeit schloß mit dem Gesang des „ Gaudeamus igitur*.
Darmstadt, 4. Juni. Unter dem Vorsitz des Gewerbeschul⸗ Direktors Cathiau aus Karlsruhe und in Anwesenheit des Staats- Ministers Finger wurde gestern hierselbst die 7. Wanderversamm⸗ lung des Verbandes Deutscher Gewerbeschulmänner eröffnet. Nach der Eröffnungsfeierlichkeit fand die Besichtigung der Schülerarbeiten⸗Ausstellung und später ein Festmahl statt.
Wien, 1. Juni. Der „Neuen Freien Presse“ wird aus Felix dorf gemeldet: Heute früh um 9 Uhr fand in einem Neben ebäude der Pulverfabrik von Mayer und Roth, eine Grp osion statt Das Gebäude wurde fast dem Erdboden gleichgemacht, Sämmt⸗ liche in dem betreffenden Raum mit dem Zerkleinern von kompaktem Pulver beschäftigten Arbeits leute, zwei Männer und vier Frauen, wurden in Stücke gerissen.
Laibach, 4. Juni. Gestern Abend 5 Uhr wurde wiederum ein heftiger wellenförmiger Erdst oß verspürt, welcher 2 Sekunden dauerte und allgemeine Bestürzung hervorrief.
Graz, 4. Juni. Bei Juden dorf stieß, wie W. T. B.“ meldet, ein gemischter Eisenbahnzug auf einen Güterzug. Die Maschine des letzteren wurde vollständig zertrümmert. Zwei
Güterzuges geschleuderk und ebenfalls zertrümmert. Von den 300 Paffagieren wurde niemand verletzt; auch Maschinenführer und Heizer blieben unversehrt.
Neusatz, 3. Juni. W. T. B.“ meldet: 45 Arbeiter setzten heute bei Bẽéocfin über die Donau. Das Fahrzeug kippte um, 12 Personen ert ranken, die übrigen wurden gerettet.
London, 1. Juni. Bei einem gestern in den Kohlengruben der Grafschaft Fife ausgebrochenen Brande sind laut Meldung des W. T. B.‘ neun Personen ums Leben gekommen.
St. Petersburg, 4 Juni. Der Nowoje Wremja!“ zufolge enehmigte der Kaiser für ganz Rußland die , einer ubfkription zu einem Denkmal des französischen Chemikers Lavoisier fowie die Einfetzung eines besonderen Denkmal ⸗ Comité unter Aufsicht des Ministeriums für Volksaufklärung. Das Comité trat unter dem Vorsitz des Generals Tillot zusammen.
Rom, 2. Juni. In dem bei Olevagno gelegenen Eichenhain, welcher dem Deutschen Reich gehört, versammelten sich heute der Deutsche Botschafter von Bülow und die . der deutschen Rolonie zur Feier der Enthüllung eines Reliefbildaises Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm, welches Professor Gerhard in den Kalkfelsen gemeißelt und dem Deutschen Küͤnftlerverein jum Zeichen des Dankes für die Feier feines Hö jährigen Judiläums. gewidmet hat. Der estylatz war mit Fahnen in den deutschen Nationalfarben reich ge chmückt. Nachdem der Künstler die Bestimmung seines Geschenks erklärt, hatte, dankte Professor Frieden sburg dem deutschen Botschafter für sein Er⸗ scheinen und brachte ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus. Die Versammelten stimmten begeistert ein und sangen die preußische Rationalhymne. Hierauf begaben sich die Festtheilnehmer nach dem i di Roma! zu Olepano, woselbst ein Festmahl die Feier
eschloß.
Brüssel, 1. Juni. Die Polizei verhaftete heute auf die An⸗ aben des Wechselagenten Cordeweener, welchem kürzlich ein bedeutender — 66 an Werthpapieren gestohlen worden war, eine aus sieben mannlichen und weiblichen Individuen bestebende internationale Diebesbande. Auch wurde ein weiterer Genosse verhaftet, der von Paris hier angekommen war; derselbe soll sich im Besitz von mehr als einer Mfllion in gestohlenen Werthpapieren befinden. Eine Requisition ist nach Paris abgegangen.
Sofia, 4. Juni. Aus Sofia meldet die „Frankf. Ztg.“: Die hiesige Polizei hat zwei verdächtige Macedonier aufgegriffen, welche 14416 türkische Pfund in baar bei sich hatten. Die Unter ˖ suchung ergab den in Sofia erscheinenden Zeitungen zufolge, daß die Verhafteten im Verein mit einem bekannten n, . Räuber den Ingenieur Prewo, welcher beim Bahnbau in acedonien beschãftigt sst, entführt und von der Baugesellschaft ein Lösegeld von 3000 Pfund erpreßt haben. .
NewYork, 2. Juni. W. T. B.“ berichtet: Infolge der in den Vereinigten Stagten herrschenden außerordentlichen 6 wurde in verschiedenen Eisenwerken der Union die Arbeit eingestellt. Viele Perfonen stürzten, vom Hitzschlag getroffen, zu Boden, mehrere davon sind gestorben.
Signorelli.
Callao und Arica.
Port Said, 1. Juni.
niedergebrannt. Die Matrosen betheiligten sich beim Löschen.
wurde heute ein Theil der Eingeborenenstadt z
des britischen
Durch eine große
i
Aus Mollendo und andern beträchtliche Beschädigungen gemeldet. ö
Häfen werden
ersbrun st Häuser sind anonenboots Dryad“
Wetterbericht vom 4. Juni, 8 Uhr Morgens.
Stationen.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim
Wetter.
Belmullet. .. Aberdeen. Christiansund. Kopenhagen Stockholm. Haparanda. Moskau.
halb bed. wolkig
ebel halb bed. wolkenlos heiter Regen
Cork, Queenstown Cherbourg. 1 , . amburg winemünde. Neufahrwasser . Memel
heiter bedeckt Nebel wolkig bedeckt wolkig heiter wolkenlos
. . altere, Karlsruhe.. Wiesbaden. München Chemnitz Berlin Wien.. Breslau.
—
wolkenlog Dunst bedeckt halb bed. e. edeckt wolkig halb bed. wolkig
Ile d' Aix Nizza. Triest.
im allgemeinen gleichmäßig.
wiegend heiteres
Deutsche
Uebersicht der Witteru Hochdruckgebiete über 770 mm lagern über Skandinavien und
auf dem Ozean westlich von Irland, wä
Innern Rußlands am niedrigsten ist.
Deutschland wahrscheinlich.
Anfang 74 Uhr. Freitag
Nenes Theater.
in 3 A Anfang 746 Uhr.
Zum 33. Male: Unter artisti (Rococo.) Donnerstag: Figaro bei
dom Königl. Gärtnerplatz ⸗Theat
Donnerstag: Der Herr Senator. (368. Abonnements⸗Vorstellung):
Donnerstag: Miß Helyett.
Zentral · Theater. Alte Jakobstraße scher Leitung des ker in München: Fi Dperette in 3 Akten (nach Beaumarchais Bohrmann ⸗Rlegen. Mustk vor Alfred Müller⸗Norden.
Sof.
Sekretär Paul Helbig (Göri Verehelicht: Hr. Prem.“
Janus (Koblenz). —
ssessor und Lieutenant
Älfred Grafen von Kor Gestorben: Verw.
Rektor Pr.
a. O.).
ieutenant Max Leideritz mit Frl. Nilitär ⸗ Intendantur⸗ d. R. Fritz Prasse mit Frl. Olga Pick mit
Margarethe Weißleder (Leipzig). * Hr.
Assessor und Prem. Lieutenant ö w. Hr. Rittergutsbesitzer Alexander
geb. marn (Haasenau. — Hr. ,,,
Fon Treskow. Swinsi (Mieschawa).— Hr. Max von Brandt⸗Lindau mit Frl. Elifabeth Bever (Berlin. Geboren: Fin Sohn; Hrn.
eo Ro e S. o e = — — do O ee de — do ee, de , do, do, S
heiter : heiter
ng.
Theater⸗Anzeigen. Berliner Theater. Mittwoch: Madame Saus Göne.
Das Bild des
Schiffbauerdamm 4a. / 5.
Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze⸗Theaters (Ham⸗ burg) unter Leitung des Direktors Joss Vaudeville in 3 Akten nach Bilhau und F. Zell. Musik von Antoine Banss. Joss Ferenczy. Dirigent: Kurt Goldmann.
Donnerstag und folgende Tage: Tata ⸗Toto.
Theater Unter den Linden. Behrenstr 6/57. Direktion:
Julius . — Mittwoch: Miß Helyett. ten von Maxime Boucheron. ; Musik von E. Audran. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann.
Vaudeville⸗Operette
Deutsch von Richard Gense.
heiter
hrend der Luftdruck über dem Die Luftdruckvertheilung ist Bei meist schwachen, vorwiegend östlichen und nordöstlichen Winden ist das Wetter in Deutschland meist etwas wärmer, im Westen ziemlich trübe, im Osten vorwiegend heiter, stellenweise ist Regen gefallen, Gewitter werden nicht gemeldet. Vor Wetter mit schwacher , , . für
Ferenczy. Tata⸗T d und Barrs von Vietor Löon In Seene gesetzt von Anfang 79 Uhr.
Nr. 30. Mittwoch: Herrn Adolf Brakl garo bei Hof. Memoiren) von Anfang 77 Uhr.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Toni Kammerich Ramdohr (Köln). — Frl. Clara
mit Hrn. Hauptmann Georg Rähse mit Hrn. Amtsgerichts
Amtsrichter Dr. Franz (Kosel O- S.). Irn. Regierung · Asse sor Ueberschaer (Stettin). — Hrn. Baron Alexander ö. 3 inch 4 ö ö ochter: Hrn. Miffions⸗Sekretär Pastor L. Anacker Leipzig] — 1 ff gen. Schmising⸗Kerssenbrock Fr. Landes⸗Bauinspektor Helene ; Otto (Ohlau). — Hr. Rektor Wilhelm Thannhäuser (Foerde i. W.). Hrn. Major Zimmermann Sohn Waldemar ostalski Sohn Erich (Trebnitz i. Schl.). — Direktor Therese Fischer, geb. Kliemchen (Berlin).
Kolberg). — Hrn. ; Fr. 3
eewarte.
Mittwoch:
rn. Oberförster Darmstadt). inkler, geb.
New-⸗ Pork, 4. Juni. Ein Waldbrand hat sich beinahe
verhältnisse treten uns sehr auffallende Formen entgegen, welche von
über das ganze Oelgebiet des nördlichen Pennsylvanien ausgedehnt und
7
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6 des öffentlichen A
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Verantwortlicher Redakteur: Sie menroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholy in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagganstalt, Berlin 8SW., Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen leinschließlich Börsen Beilage),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. ¶ Komm anditgesellschaften auf Aktien und Akti für die Woche vom 27. Mai bis 1.
I
. .
zum Deutschen Reichs⸗A1nz
Berlin, Dienstag, den 4. Juni
Parlamentarische Nachrichten.
Der Stem pelsteuergesetzent wurf hat nach den Beschlüssen der Kommission des Hauses der Abgeordneten folgende
Fassung erhalten: . L. Abschnitt. Von der Pflicht zur ö der Stempelsteuer.
. Gegenstand der Stempelsteuer.
Die in dem anliegenden Tarif aufgeführten Urkunden unterliegen den darin bezeichneten Stempelabgaben.
Stempelpflichtig sind Urkunden, welche mit dem Namen oder der Firma des Ausstellers unterzeichnet sind, insoweit nicht dieses Gesetz oder der Tarif entzegenstehende Bestimmungen enthält. Den unter⸗ schriftlich vollzogenen Urkunden stehen diejenigen gleich, unter welchen der Name oder die Firma des Ausstellers in seinem Auftrage unter⸗ schrieben oder mit seinem Wissen oder Willen durch Stempelauf⸗ ö . oder in irgend einer anderen Art mechanisch her⸗ gestellt ist. ⸗ x ; .
Ergiebt sich die Einigung über ein Geschäft aus einem Brief⸗ wechsel oder einem Austausch sonstiger schriftlicher Mittheilungen, so wird in der Regel ein Stempel hierfür nicht erhoben. In einem solchen Fall tritt aber die Verpflichtung zur Entrichtung des betreffen den Stempels dann ein, wenn nach der Verkehrssitte über das Ge⸗ schäft ein förmlicher schriftlicher Vertrag errichtet zu werden pflegt, diese Errichtung indessen nicht stattgefunden hat und von einem der Betheiligten beabsichtigt ist durch den Briefwechsel oder den Austausch der sonftigen schriftlichen Mittheilungen die Aufnahme eines solchen Vertrages zu ersetzen. 82
Verhältniß des Auslands zum Inlande.
Der Stempelsteuer unterliegen auch die von Inländern oder von Ausländern im Auslande errichteten Urkunden über Geschäfte, welche im Inlande befindliche Gegenstände betreffen oder welche im Inlande zu erfüllen sind. ⸗
Inland im Sinne dieses Gesetzes und des Tarifs ist der Gel— tungsbereich dieses Gesetzes.
3.
Allgemeine Grundsätze über die Stempelpflichtigkeit.
Die Stempelpflichtigkeit einer Urkunde richtet sich nach ihrem Inhalt.
Für die Stempelpflichtigkeit ist die Hinzufügung von Bedingungen, die Wiederaufhebung und die unterbliebene Ausführung des Geschäfts — vorbehaltlich entgegenstehender Bestimmungen des Gesetzes oder des Tarifs — fawie die Vernichtung der Urkunde ahne Bedeutung.
Urkunden, in denen ein Geschäͤft nur in der Form der Verdeut⸗ lichung oder Begründung einer anderen Erklärung erwähnt wird, sind in Anfehung jenes Geschäfts stempelflichtig, wenn die Absicht auf die Beurkundung desselben gerichtet ö ist.
Sachliche Stempelsteuerbefreiungen.
Von der Stempelsteuer sind befreit:
a. Urkunden über Gegenstände, deren Werth nach Geld geschätzt werden kann, wenn dieser Werth nach Inhalt der Urkunde einhundert funfzig Mark nicht übersteigt, insoweit nicht der Tarif entgegen⸗ stehende Bestimmungen enthält; .
b. Urkunden, welche wegen Bestimmung des Betrags öffentlicher Abgaben und Einziehung derselben und überhaupt wegen Leistungen an den Fiskus des Deutschen Reichs oder des preußischen Staats in⸗ folge allgemeiner Vorschriften aufgenommen oder beigebracht werden mäffen, fofern sie allein zu diesem Zweck dienen;
e. die auf die Heeregergänzung und die Befreiung von dem Heeres⸗ dienst sowie von den Reserve. und Landwehrübungen bezüglichen amtlichen Urkunden;
d. die von der Auseinandersetzungsbehörde und deren Abgeordneten oder im Auftrage und auf Ersuchen derselben von anderen Behörden, wie auch in den vorgesetzten Instanzen gepflogenen Verhandlungen, und zwar sowohl über den Hauptgegenstand der Auseinandersetzung, als auch über die damit verbundenen Nebenpunkte, einschließlich aller hierzu e re; Urkunden, desgleichen Urkunden, die von anderen Be⸗ hörden auf Antrag der Parteien ausgestellt werden, sofern sich letztere über die ihnen von der Auseinandersetzungs behörde oder einem Abge⸗ ordneten derselben gemachte Auflage zur Beibringung solcher Urkunden ausweisen; .
s. Urkunden wegen Besitzveränderungen, denen sich die Bethei⸗ ligten aus Grün den des öffentlichen Wohls zu unterwerfen gesetzlich verpflichtet sind (Enteignungen), ohne Unterschied, ob die Besitz⸗ veränderung selbst durch Enkeignungsbeschluß oder durch freiwillige Veräußerungsgeschäfte bewirkt wird;
f. Verfügungen und Verhandlungen der Schiedsmänner, soweit die Stempelpflichtigkeit derselben in der Tarifstelle Vergleiche“ nicht autdrücklich angeordnet ist (pergl. auch S 13 Buchstaben à und 3 15);
g. alle Urkunden über Gegenstände, denen durch frühere Gesetze oder landesherrliche Privilegien k bewilligt worden ist.
Persönliche Stempelsteuerbefreiungen.
Von der Entrichtung der Stempelsteuer sind .
a. der König, die Königin und die Königlichen Wittwen;
b. der Fiskus des Deutschen Reichs und des Preußischen Staats und alle öffentlichen Anstalten und Kassen, welche für Rechnung des Reichs oder des preußischen Staats verwaltet werden oder diesen gleich⸗ gestellt sind; .
C. deutfche Kirchen und andere deutsche Religionsgesellschaften, denen die Rechte juristischer Personen zustehen;
d. öffentliche Armen⸗, Kranken-, Arheits⸗ und Besserungsanstalten, ferner öffentliche Waisenhäuser, vom Staat genehmigte Hospitäler und andere Verforgungsanstalten, sowie Stiftungen, welche als milde ausdrücklich anerkannt sind; . .
8. öffentliche Schulen und Universitäten, sowie die vom Staat genehmigten Vereine für die Kleinkinderbewahranstalten;
F. Gemeinden, Gutsbezirke und Gemeindeverbände in Armen, Schul⸗ und Kirchenangelegenheiten; .
g. Aftiengefellschaften, Genossenschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren durch Statut bestimmter Zweck ausschließ⸗ lich darauf gerichtet ist, unbemittelten Familien gesunde und zweck⸗ mäßig eingerichtete Wohnungen in eigens erbauten oder angekauften Häufern zu billigen Preifen zu verschaffen, und deren Statut die an die Gefellschafter zu vertheilende Dividende auf höchstens vier Prozent ihrer Äntheile beschränkt, auch den Gesellschaftern für den Fall der Auf⸗ löfung der Gesellschaft nicht mehr als den Nennwerth ihrer Antheile zufichert, den etwaigen Rest des Gesellschafts vermögens aber für gemein⸗ nützige Zwecke bestimmt. .
Dem Staatsoberhaupt und dem Fiskus anderer Staaten als des Deutschen Reichs und des Preußischen Staats sowie den öffentlichen Unstalten und Kassen, die für Rechnung eines solchen anderen Staats verwaltet werden oder diesen gleichgestellt sind, und den Chefs der bei dem Deutschen Reich oder bei Preußen beglaubigten Missionen kann die Stempelsteuerbefreiung gewährt werden, wenn der betreffende Staat Preußen gegenüber die gleiche Rücksicht übt. ;
In den Fällen zu d bis g ä sich die Stempelsteuerbefreiung nur auf inlaͤndische. Anstalten, Stiftungen, Vereine u, s. w. Diese Befreiung kann jedoch auch ausländischen Anstalten, Stiftungen, Ver⸗ einen u. f w. gewährt werden, wenn der auswärtige Staat Preußen
Die außerdem gewissen Personen, Behörden, Gesellschaften, An⸗ stalten. Stiftungen, Vereinen u. s. w. durch frühere Gesetze oder landes herrliche Privilegien bewilligten Steuerbefreiungen bleiben auch fernerhin in Kraft.
Die nach den vorstehenden Bestimmungen von der Stempelsteuer befreiten Personen, Behörden, Gesellschaften, Anstalten, Stiftungen, Vereine u. s. w. sind nicht befugt, diese Befreiung den Privatper⸗ sonen, mit welchen sie Verträge eingehen, einzuräumen, wenn diese Personen an sich nach gesetzlicher Vorschrift zur Entrichtung des Stempels verbunden sind.
Bei allen zweiseitigen Verträgen mit solchen Personen muß für den Vertrag die Hälfte des Stempels und für die Nebenausfertigungen außerdem der vorgeschriebene Stempel (5 9) entrichtet werden.
Bei Verträgen über Lieferungen an den Fiscus des Deutschen Reichs oder des Preußischen Staates und alle öffentlichen Anstalten und Kassen, welche für Rechnung des Reichs oder des Preußischen Staates verwaltet werden oder diesen gleichgestellt sind, hat der Lieferungsüber⸗ nehmer den vollen Betrag des . zu entrichten.
. Werthermittelung.
Die Ermittelung des Werthes eines Gegenstandes zum Zwecke der Berechnung der Stempelsteuer ist auf den gemeinen Werth des—⸗ selben zur Zeit der Beurkundung des Geschäfts zu richten.
Ist einem der Vertragschließenden ein Wahlrecht oder die Be⸗ fugniß eingeräumt, innerhalb bestimmter Grenzen den Umfang der Leistung zu bestimmen, so wird die Stempelsteuer nach dem höchst⸗ möglichen Werthe des Gegenstandes des Geschäfts berechnet. Ist die Leistung nicht bis zu den bestimmten Grenzen erfolgt, so wird nach Ausführung des Geschäfts die gezahlte Stempelsteuer bis auf den der wirklichen Leistung entsprechenden Betrag erstattet.
Bei Geldforderungen ist der aus der stempelpflichtigen Urkunde ersichtliche Geldbetrag, bei Kurs habenden Werthpapieren der Tages⸗ kurs als Werth anzusehen.
4 Die Umrechnung der in anderer als Reichswährung angegebenen Summen erfolgt nach den für die Erhebung des Wechselstempels vom Bundesrath festgesetzten Mittelwerthen, und insoweit solche nicht be⸗ stimmt worden sind, nach dem laufenden Kurse.
Der Werth des Besitzes einer Sache ist in der Regel dem Werth der Sache gleich zu achten.
Der Werth eines Pfandrechts oder der Sicherstellung einer Forderung richtet sich nach dem Betrage der Forderung; hat der Gegenstand des Pfandrechts einen geringeren Werth, so ist dieser maßgebend.
Der Werth einer Grunddienstbarkeit wird durch den Werth, welchen dieselbe für das herrschende Grundstück hat, und wenn der Betrag, um welchen sich der Werth des dienenden Grundstücks durch die Dlenstbarkeit mindert, größer ist, durch diesen Betrag bestimmt.
Der einjährige Werth von . wird, wenn nicht aus der Urkunde ein höherer oder niederer Prozentsatz hervorgeht oder sonst festgestellt werden kann, zu vier vom Hundert des Werthes des Gegen⸗ standes, welcher die Nutzung gewährt, angenommen.
Bei immerwährenden Nutzungen und Leistungen ist das Fünf⸗ undzwanzigfache ihres einjährigen Betrages, bei Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer, sofern nicht die Vorschriften in den beiden nächstfolgenden Absätzen Anwendung finden oder anderweite die längste Dauer begrenzende Umstände in der Urkunde angegeben . das Zwölfeinhalbfache des einjährigen Betrages als Werth an⸗ zusehen.
Der Werth von Nutzungen oder Leistungen auf Lebenszeit be⸗ stimmt sich nach dem zur Zeit ihres Anfanges erreichten Lebensalter der Person, bei deren Tod die Nutzung oder Leistung erlischt, und wird bei einem Lebensalter derselben
von 15 Jahren oder weniger auf das 18 fache
über 15 Jahre bis zu 25 Jahren auf das 17 fache
K . ö. 16 35 . ö.
45 . ö. 55 6h ;
65 75 75 8539 3
des Werths der einjährigen Nutzung oder Leistung angenommen.
Ist die Dauer der Nutzungen oder Leistungen von der Lebenszeit mehrerer Personen dergestalt abhängig, daß beim Tode der zuerst ver⸗ sterbenden die Nutzung oder Leistung erlischt, so ist für die nach den Bestimmungen im , . Absatz vorzunehmende Werthermittelung das Lebensalter der ältesten Person maßgebend. Wenn die Nutzung oder Leistung bis zum Tode der letztversterbenden Person fort—⸗ ft erfolgt die Berechnung nach dem Lebensalter der jüngsten
erson.
Der Gesammtwerth der auf bestimmte Zeit eingeschränkten Nutzungen oder Leistungen ist unter Zugrundelegung eines vier⸗ prozentigen Zinsfußes nach der , zu ermitteln. Ist jedoch die Dauer der Nutzung oder Leistung noch außerdem durch die Lebenszeit einer oder mehrerer Personen bedingt, so darf der nach den Bestimmungen der beiden vorhergehenden Absätze zu berechnende Werth nicht überschritten werden. ;
Verpflichtung der Privatpersonen, Behörden und Beamten zur Auskunftertheilung; amtliches Ermitte— lungsverfahren. Die Steuenpflichtigen sind zur Ertheilung der von den Steuer⸗ behörden oder den zur Einziehung oder Verwendung des Stempels noch fonst verpflichteten Behörden oder Beamten erforderten Auskunft über den Werth des Gegenstandes, soweit dazu nicht die Kenntnisse eines Sachverständigen oder besondere Ermittelungen erforderlich sind, fowie zur Vorlegung der Urkunden verbunden, welche für die Be⸗ urtheilung der Stempelpflichtigkeit von Einfluß sein können. Wird in den vorgedachten Fällen der Aufforderung der Behörden oder Beamten nicht genügt, so kann die . die Sãumigen durch Festsetzung und Einziehung von Ordnungsstrafen bis zu dem Betrage von 60 ½ zur Befolgung der getroffenen Anordnungen an⸗ halten, auch das zur Erledigung derselben Nöthige auf Kosten der Säumigen beschaffen. Der Festsetzung einer Ordnungsstrafe hat die Androhung derselben vorherzugehen. Tragen die Behörden oder Beamten Bedenken, die Angaben der Steuerpflichtigen als richtig anzunehmen, und findet eine Einigung mit den letzteren nicht statt, * sind die Behörden oder Beamten befugt, unter . Sachverständiger, bei deren Auswahl etwaige Vor⸗ schläge der Steuerpflichtigen mit, zu berücksichtigen sind, die für die Berechnung der Steuer erforderlichen Grundlagen zu ermitteln und y, die Steuer zu erheben. Die Kosten der Ermittelung fallen dem Steuerpflichtigen zur e. wenn der ermittelte Werth den von dem Steuerpflichtigen angegebenen Werth um 10 c oder mehr über- steigt. Die gezahlten Kosten werden erstattet, wenn im Verwaltungs- wege oder im Rechtswege die Ermäßigung des Werthes auf einen nicht zum Kostenersatz verpflichtenden Betrag erfolgt, Wird von den Steuerpflichtigen gegen die Entscheidung der Steuerbehörde der Rechtsweg beschritten, so bleibt die Zahlung des Stempels bis zur Rechtskraft des Ürtheils ausgesetzt. Alle unmittelbaren und mittelbaren Behörden und Beamten sind verbunden der Steuerbehörde oder den zur Einziehung oder Ver⸗
eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1895.
amten Auskunft über die für die Festsetzung der Stempelsteuer in Betracht kommenden thatsächlichen . tnisse zu ertheilen.
Unbestimmtheit des Werthes des Gegenstandes.
Wenn bei einem Geschäft der Werth des Gegenstandes dergestalt unbestimmt ist, daß er von vornherein nicht n n oder geschätzt werden kann, so hat der zur Entrichtung der Abgabe Verpflichtete die Urkunde innerhalb der in den 85 15 und 16 angegebenen Fristen der Steuerbehörde vorzulegen, welche das Erforderliche wegen der Ueberwachung, Sicherstellung und nachträglichen Zahlung der Stempel⸗ steuer anordnen wird.
Diese Bestimmung findet auch auf diejenigen Urkunden Anwen- dung, zu welchen Privatpersonen ohne amtliche Ueberwachung Stempel⸗ marken verwenden dürfen.
9. Versteuerung mehrerer über denselben Gegenstand ausgestellter Urkunden.
Werden über denselben Gegenstand mehrere Urkunden gleichen Inhalts ausgefertigt, so wird die auf dem Gegenstand ruhende Steuer nur zu einer derselben und zwar in der Regel zu derjenigen Urkunde, welche als Hauptausfertigung bezeichnet ist, verwendet; die übrigen Aus- fertigungen sind mit demjenigen Stempel zu versehen, welcher nach der Tarkfstelle Duplikate“ beizubringen ist. Eine Ausfertigung einer ,,, nur dann als Nebenausfertigung versteuert werden, wenn das Vorhandensein einer als Hauptausfertigung versteuerten Urkunde nachgewiesen wird.
Bei Notariatsverhandlungen ist der Stempel zu der Urschrift zu verwenden. Die erste Ausfertigung ist stempelfrei, wenn die Aus fertigung als erste bezeichnet und auf derselben bescheinigt ist, welcher Stempel zu der Urschrift verwendet worden ist.
Auf jeder zweiten und weiteren Ausfertigung oder amtlich be⸗ glaubigten Abschrift oder jedem amtlich beglaubigten Auszuge aus einer stempelpflichtigen Urkunde muß bescheinigt werden, welcher Stempel zu der Hauptausfertigung oder Urschrift verwendet worden ist. Alle unmittelbaren und mittelbaren Beamten sind verpflichtet, auch die von ihnen gefertigten einfachen Abschriften stempelpflichtiger Urkunden mit dieser Bescheinigung 1 versehen.
Besteuerung mehrerer in derselben Urkunde enthaltener Gegenstän de.
Wenn bei Rechtsgeschäften über mehrere, verschiedenen Steuer⸗ sätzen unterliegende Gegenstände das Entgelt ohne Angabe der Einzel⸗ werthe ungetrennt in einer Summe oder Leistung verabredet ist, so kommt für die Berechnung des Stempels der höchste Steuersatz zur Anwendung, sofern nicht von den Ausstellern der Urkunde auf der⸗ selben die Werthe 39. die einzelnen Gegenstände innerhalb der im sz 16 angegebenen Fristen noch nachträglich an egeben werden. Trägt die Steuerbehörde Bedenken, die ursprünglichen oder nachträglichen Angaben der Steuerpflichtigen über die Einzelwerthe als richtig an— zunehmen, so kommen die Vorschriften des dritten Absatzes des 5 7 zur Anwendung.
Enthält eine Urkunde verschiedene steuerpflichtige Geschäfte, so ist der Betrag des Stempels für jedes Geschäft besonders zu berechnen und die Urkunde mit der Summe dieser Stempelbeträge zu belegen.
Sofern die einzelnen in einer Urkunde enthaltenen Geschäfte sich als Bestandtheile eines einheitlichen, nach dem Tarif steuerpflichtigen Rechtsgeschäfts darstellen, so ist nur der für das letztere vorgesehene Ste mpelbetrag zu entrichten. 64
Mindestbetrag der Stempelsteuer und Abstufungen
derselben.
Die nach dem Werth des Gegenstandes zu bemessende Stempel⸗ abgabe beträgt, insoweit der Tarif nicht abweichende Bestimmungen enthält, mindestens 560 „ und steigt in Abstufungen von je 0,50 4, wobei überschießende . auf 0,50 Mƽ abgerundet werden.
Verpflichtung zur Zahlung der Stempelsteuer. Zur Zahlung der Stempelsteuer sind verpflichtet: A. bei den von Behörden und Beamten, einschließlich der Notare, aufgenommenen Verhandlungen oder ertheilten Ausfertigungen, Ab- schriften, Bescheinigungen, Auszügen und Genehmigungen aller Art diesenigen, auf deren Veranlassung die Schriftstücke aufgenommen oder ertheilt sind; . . b. bei einseitigen Verpflichtungen und Erklärungen diejenigen, welche die Schriftstuͤcke ausgestellt haben; h c. bei Verträgen, Punktationen und Auflassungen alle Theil⸗ nehmer. Von mehreren zur Zahlung der Stempelsteuer verpflichteten Per⸗ sonen haftet jede einzelne als ,
13. Saft har keit für die Ste mpelsteuer. Für die Entrichtung der Stempelsteuer haften unter Vorbehalt des Rückgriffs gegen die eigentlich Verpflichteten: a. Beamte einschließlich der Notare, jedoch ausschließlich der Schiedsmänner, welche die von ihnen aufgenommenen Urkunden vor erfolgter oder nicht ausreichend erfolgter Stempelverwendung aus- händigen oder Ausfertigungen oder Abschriften ertheilen oder wegen der Einziehung des Stempels die ihnen nach § 15 obliegenden Pflichten verabsäumen. Diese Bestimmung kommt auch dann zur Anwendung, wenn ein Notar den Entwurf einer Urkunde anfertigt und nach Vollziehung durch die Betheiligten die Unterschriften oder Handzeichen beglaubigt; b. Aktien gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, ein⸗ etragene Genossenschaften, Gewerkschaften und Gesellschaften mit be⸗ 1 aftung für die n, welchen die von ihren Vorständen oder Geschaͤftsführern in ihrem handlungen unterliegen; C. bei Auktionen diejenigen, für deren Rechnung oder auf deren Veranlassung die Versteigerung stattgefunden hat, und die von diesen Personen zur Abhaltung der Auktionen Beauftragten; d. jeder Inhaber oder Vorzeiger einer mit dem geseßzlichen Stempel nicht oder nicht ausreichend versehenen Urkunde, welcher ein rechtliches Interesse an dem , . derselben hat.
II. Abschnitt. Von der Erfüllung der Stempelpflicht und den Folgen der 2
§ 14. Art der Erfüllung der Stempelpflicht. Die Stempelpflicht wird Um durch p a. Niederschreiben der stempelpflichtigen Erklärung auf gestempeltes apier; b. Verwendung von Stempelmarken auf denjenigen Schriftstücken, zu welchen Stempelmarken ohne amtliche Ueberwachung verwendet werden dürfen; C. Einreichung der stempelpflichtigen Urkunde oder, wenn diese nicht vorgelegt werden kann, einer den wesentlichen Inhalt der Urkunde enthaltenden Anzeige und Einzahlung des erforderlichen Geldbetrages bei einer zur Entwerthung von Stempelzeichen befugten e , d. Verwendung von Stempelmarken durch zur Entwerthung der⸗ selben 13. Amtsẽstellen; e. Baarzahlung der Stempelabgabe in denjenigen Fällen, in
uftrage oder Namen errichteten Ver⸗
gegenüber die gleiche Rücksicht übt.
wendung des Stempels noch sonst verpflichteten Behörden oder Be⸗
welchen dieselbe nach den Bestimmungen des preußischen Gerichtskosten