1895 / 141 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel 8. . .

Der § 32 der Königlichen Verordnung vom 10. Juli 1832 erhält folgenden Zusatz: 3 . ;

Entsteht nach der Einreichung eines e gn he, Schätzungsanschlags bei dem zuständigen Magistrat oder Königlichen Landrath, jedoch vor der- Eintragung dieser beantragten Versicherung in das Beilagebuch vergl. S 2 des fünften Nachtrags zu den Statuten 2c. vom 7. Mai 1889 ein Brandschaden in dem neu zu versichernden oder in der Versicherung zu verändernden Gebäude, fo kann der Regierungs⸗Präsident auf Antrag des Eigenthümers oder dẽs Landschafts-Kollegiums die nach dem betreffenden Schätzungs— anschlag zu gewährende Brandentschädigung ꝛc. ganz oder theilweise auf die betreffende Brandkasse anweisen, wenn der Versicherungs antrag im Einklang mit den Bestimmungen der Feuerschaden⸗-Versicherungs⸗

gesellschaften steht. Artikel 9.

Der § 37 der Königlichen Verordnung vom 10. Juli 1832, die §S§ 6, 7 soweit derselbe durch 8 n des fünften Nachtrags zu den Statuten ꝛc. vom 7. Mai 1890 noch nicht aufgehoben ist 8 und 9 des ersten Nachtrags zu den Statuten 2c. vom 1. August 1871 und der 5 4 des fünften Nachtrags zu den Statuten ꝛc. vom 7. Mai 1890 werden aufgehoben. .

An deren Stelle tritt .

s. 6 .

I) Allgemeines über Beiträge. Anleihe gegen Zinsen—⸗

vergütung. . . Die zur Deckung der Brandschäden und sonstigen Verpflichtungen erforderlichen Summen sind von den Versicherten nach Maßgabe der Höhe der versicherten Summen (vergl, auch S§z 1 bis 3 des ersten Nachtrags zu den Statuten , vom 1. August 1871) durch Beiträge aufzubringen, welche nach erfolgter Genehmigung durch den König— lichen Regierungs Präsidenten vom Landschafts-Kollegium in einem oder mehreren Terminen nach Bedarf ausgeschrieben werden.

Höhere Beiträge als insgesammt zwei vom Tausend der Versiche⸗ rungssumme in der Gesellschaft für Städte und Flecken von der den höchsten Beitrag zahlenden Klasse setzen einen Beschluß der Land— rechnungs⸗Versammlung voraus. Diese kann auch bestimmen, daß statt solcher erhöhten Beiträge der Mehrbedarf ganz oder theilweise durch eine Anleihe gedeckt werden soll, welche von dem Königlichen Regierungs-Präsidenten zu genehmigen ist. Die von einer derartigen Anleihe zu entrichtenden Zinsen fallen der betreffenden Gesellschafts— kasse zur Last. (Vergl. jedoch Ziff. 2 Litt. c. Abs. 2.)

2) Sicherung der Gesellschaften durch einen Reservefonds. a. Allgemeines.

Zur Deckung eines außerordentlichen Jahresbedarfs soll für beide Gesellschaften ein gemeinsamer Reservefonds in der Höhe von vier vom Tausend der Versicherungssummen beider Gesellschaften bestehen.

Das jetzige Grundkapital (vergl. den durch diesen Artikel auf gehobenen S 6 des ersten Nachtrags zu den Statuten 24 vom 1. August 1871) und die beiden Hilfsfonds (vergl. den durch Art. 4 dieses Nachtrags aufgehobenen 57 des fünften Nachtrags zu den Statuten ꝛc. vom 7. Mai 1890) werden diesem Reservefonds überwiesen.

Ein außerordentlicher Jahresbedarf ist vorhanden, wenn in einer der Gesellschaften die Brandschäden eines Jahres und die sonstigen Verpflichtungen aus diesem Jahre zusammen mehr als zwei vom Tausend der Versicherungssummen in der Gesellschaft für Städte und Flecken von der den höchsten Beitrag zahlenden Klasse betragen. In diesem Falle ist der fehlende Betrag aus dem Reservefonds zu entnehmen.

Der Reservefonds ist in der im 39 der Preußischen Vormund⸗ schaftsorbnung vom 5. Juli 1875 vorgeschriebenen Weise, sowie bei Geldinstituten, welche unter der Garantie der Ostfriesischen Landschaft stehen, verzinslich zu belegen.

b. Zinsen des Reservefonds.

Die Zinsen des Reservefonds sind zunächst zur Deckung eines außerordentlichen Jahresbedarfs und sodann zur etwaigen Ergänzung des Bestandes bis auf die festgesetzte Höhe zu verwenden.

Bleibt hiernach noch ein Rest, so ist solcher an beide Gesell— schaften nach Maßgabe ihrer Versicherungssummen zu vertheilen.

c. Ergänzung des Reservefonds.

So oft der Reservefonds hat angegriffen werden müssen, ist derselbe baldthunlichst bis auf die festgesetzte Höhe wieder zu ergänzen, und zwar zunächst durch die Zinsen des verbliebenen Bestandes, fodann aber auch durch von beiden Gesellschaften nach dem Maß ihrer Ver— sicherungssummen zu leistenden Zuschüsse.

Ist der Reservefonds bis auf die Hälfte seines Sollbestandes ein— gezehrt, so soll das Landschafts⸗Kollegium befugt sein, mit Genehmi— gung des Regierungs- Präsidenten in beiden Gesellschaften Beiträge bis zu eins vom Tausend in der Gesellschaft für Städte und Flecken von der den höchsten Beitrag zahlenden Klasse zur Er— gänzung des Reservefonds jährlich auszuschreiben.

3) Sicherung der Gesellschaften durch Rückversicherung.

Das Landschafts⸗-Kollegium ist befugt, bei Versicherungsanstalten, welche zu dergleichen Geschäften in Deutschland ermächtigt sind, Rück- versicherung zu nehmen und sich Verbänden öffentlicher Feuerversiche— ö zu gemeinschaftlicher Tragung von Brandschäden an— zuschließen.

Der Abschluß derartiger Vereinbarungen bedarf der Genehmigung des Königlichen Regierungs-Präsidenten (vergl. S 2 Ziff. 8 in der Fassung vom heutigen Tage).“

So beschlossen in der Landrechnungs⸗Versammlung.

Aurich, den 12. Mai 1894.

Ostfriesisches Landschafts⸗Kollegium. V. von Frese. H. Klug. Schwiening. G. Franzius.

X

Literatur.

Recht s⸗ und Staatswissenschaft.

Die verfassungsmäßige Stellung des preußischen Gesammt-Ministeriums und die rechtliche Natur der König— lichen Rathskollegia. Von Dr. Rudolf von Gneist. Verlag von Carl a in Berlin. In neun Abschnitten giebt der Herr Verfasser ein Bild von dem Entwicklungsgang der preußischen Zenkral— verwaltung in kurzen Epochen, die sich naturgemäß an die erlassenen Organisationsgesetze anschließen. Eine eingehende Untersuchung baben zunächst die Königlichen Rathskollegig erfahren, zu der sich von Gneist durch eine Abhandlung des Professors Dr. Philipp Zorn über die „Staatzrechtliche Stellung des preußischen Gejammt-Ministeriums“ veranlaßt gesehen hat. ie sog. höͤchsten Ratbskollegia entstanden aus der freien Entschließung der deutschen Könige, welche bei der steten Einengung des Verordnungsrecht einen Kreis persönlicher Rathgeber besitzen mußten. Im Jahre 1501 bildete Maximilian' 1. einen permanenten Hofrath. In Vertretung des in feudaler Weise mit dem Erzbisthum Mainz verbundenen „Kanzlers in Germanien“ trat ein Reichs ⸗Vize⸗Kanzler, der allmählich auch als Reichs. Minister be— zeichnet zu werden pflegte, dem Kaiser und König zur Seite. Aus dieser Entwicklung ergab sich die Bestimmung des Rathskollegiums: den Monarchen zu berathen. und diefer steht daher über allen Meinungs— äußerungen des Kollegiums. Deshalb unterliegt die Auswahl der Mitglieder eines Rathskollegiums, die Bestimmung des Geschäftsgangs dem Willen des Monarchen. Es findet demnach die namentlich in Reden deutscher Parlamentarier oft wiederkehrende Behauptung, daß ein Staats Ministerium nach den Grundsätzen der Gerichtskollegien organisiert werden müsse, in der deutschen Rechtsgeschichte keine Bestätigung. Der Verfasser giebt sodann eine geschichtliche Darstellung der Enk— wickelung der preußischen Zuftände von der mustergültigen Verwaltungs— gesetzgebung Friedrich Wilhelm's J. an bis zur Errichtung des Staats. Mat de und späͤter des Staats. Ministeriums im konftitutionellen Staat. Die Bildung eines ständigen kollegialischen Staatsraths ist durch Ver⸗ ordnung vom 20 März 1817 erfolgt. Seine Zusammensetzung war im wesentlichen die von Stein im November 1808 vorgeschlagene (aus den Prinzen des Königlichen Hauses, den fünf Staats. Ministern kraft

ihres Amts sowie einer Anzahl anderer Personen, theils kraft ihres Amts, theils durch besondere Berufung, theils mit Stimmrecht, theils nur berathend); aber seine Zuständigkeit war nicht die von Stein gemeinte eines Konseils zur Ausübung der Königlichen Exekutive als ein höchster Rath der Krone über den Departements Ministern —, son⸗ dern als ein den aktiven Ministern nebengeordnetes Konseil zur Vorberathung allgemeiner Gesetze und einiger besonderer, seiner Beschließung überwiesener Gegenstaͤnde. Diese Einschiebung eines esetzberathenden, weitzren Raths der Krone (Staatsrath) neben dem ö engeren Rath (Staats⸗Ministerium) entsprach sehr zahl⸗ reichen Analogien in den europäischen Staaten und entsprach ins- besondere den weiteren Erfahrungen, welche man in Preußen selbst seit dem Jahre 1808 gemacht hatte. Je weiter die große Reform gesetzgebung in ihrer Durchführung vorschritt, um so mehr mußte es dem Berufsbeamtenthum zum Bewußtsein kommen, daß die Staats—⸗ regierung des Ancien Régime eine Staatsregierung nach Maßregeln, die jetzige eine Staatsreglerung nach Gesetzen war, in welcher das Ministerialsystem zur Durchführung einer kräftigen Exekutive, anderer⸗ seits ein ständiger kollegialischer Körper zu einer vielseitigen, ruhigen Erwägung, Nachprüfung und Fortbildung der gesetzlichen Normen geeignet erscheine. as Wort Napoleon's, daß in der Monarchie das Staats⸗Ministerium la pensés en execution, der Staatsrath la pensés en dèélibération darstelle, enthält für die heutigen Verhältnisse eine allgemeine Wahrheit. Es kam dazu die Idee, daß die früher von Reichs— und Landständen berathenen und mit ihnen vereinbarten Gesetze jetzt sachgemäß von einer größeren Versammlung der staatserfahrensten Männer des Landes zu berathen seien im Interesse der Nation und der Monarchie. Ja, es kehrte damit wohl mehr, als die Zeit genossen selbst einsahen eine nationale Grundidee wieder auf den Boden der neuen Gesellschaft zurück, denn ein solcher Staatsrath stellte wesentlich dasselbe dar wie der Reichsrath der karolingischen Monarchie, wie die Magnatenversammlungen Karl's des Großen als Versammlungen der höheren Reichsbeamten und anderer Männer des besonderen Königlichen Vertrauens zur Vorberathung der Gesetze und allgemeinen Maßregeln der Reichsregierung ein hoher Reichsrath, der erst durch das Feudalwesen der nachkarolingischen Zeit sich in beschließende Reichsbersammlungen verwandelte. In die Verordnung über den Staatsrath wurde aber vom Staatskanzler Hardenberg im Hinblick auf die in vollem Erust beabsichtigte und vom König wiederholt zu— esagte Durchführung der modernen Repräsentativperfassung auch der ö Satz eingeschaltet: ‚Die Einwirkung der künftigen Landesrepräsentation bei der Gesetzgebung wird durch die infolge Unserer Verordnung vom 22. Mai 1815 auszuarbeitende Verfassungs⸗ urkunde näher bestimmt werden. So war also dieser Staatsrath be⸗ reits angedeutet als der künftige Königliche Rath, der in der Vor— berathung der Gesetze gegenüber den künftigen Kammerbeschlüssen die stetige Harmonie der Gesetzgebung zu wahren geeignet sein werde. Seit dem am 20. November 1822 erfolgten Tode des Staatskanzlers Hardenberg bestand das Staats-⸗Ministerium als Rathskollegium von gleichberechtigten Departements⸗-Ministern weiter. Dem Rechte nach karte sich der König selbst als dirigierendes Haupt des Ministerraths zu betrachten. Seine Sanktion blieb dann auch für die Beschlüsse des Staats-Ministeriums wesentlich in allen Angelegenheiten. Staatsrath aber erwies sich nach wie vor in den großen, inneren Fragen der Sozialreform als der pflichtgetreue Fortbildner der durchgeführten Gesetze. Ueberhaupt war die letzte Fälfte der Regierung Friedrich Wilhelm's III. eine fruchtbare Zeit für die Entwickelung des preußischen Staats. Es war eine Zeit, in welcher gemäß den Erfahrungen aller Völker nach einer Periode der höchsten Anspannung der nationalen Kräfte in den Freiheitskriegen unter der Einwirkung sozialer Re— formen, welche die wirthschaftliche Existen; von Millionen um⸗— zugestalten begannen eine gewisse Erschlaffung des nationalen Geistes, eine Abwendung von den höheren Aufgaben des natio— nalen Staats einzutreten pflegt. Das unvergeßliche Verdienst des Monarchen bleibt die Treue, mit welcher er trotz des Drängens einflußreicher Umgebungen an den sozialen Reformen unverbrüchlich festhielt, die gewissenhafte Auswahl rechtschaffener Kabinets-Räthe und fähiger Departements Minister, deren Mehrzahl auch in in dieser Epoche ihren Spezialaufgaben wohl gewachsen war. Es war eine Zeit, in welcher die provinziellen Regierungskollegia und vor allem der Staatsrath den wohlverdienten Ruhm einer Elite des intelligenten Beamtenthums erworben haben. In der stillen Arbeit der Durchführung der gutsherrlich-bäuerlichen Regulierungen, der Ge— werbefreiheit, der Städteordnungen, des volksthümlichen Heerspstems, der gleichmäßigen Pflege der erwerbenden Arbeit, der großartigen Schöpfung des Zollvereins ist der Assimilierungsprozeß vor sich gegangen, in welchem die seit 1815 neu formierten preußischen Staaten“ zu einem preußischen Staat zusammengewachsen sind. Nach Einführung der konstitutionellen Verfassung mit dem Grundgesetz vom 31. Januar 1850 ging die herrschende Meinung dahin, daß die aus der gesammten Nation gewählte Volksvertretung mit ihrer Gliederung in zwei Kam- mern als ssummum consilium regis an die Stelle des bisherigen Staatsraths getreten sei. Der Staatsrath wurde zwar nicht direkt aufgehoben, aber die Berathung der Gesetze durch ihn für rein fakul— tativ erklärt, d. h. sie sollte nur dann eintreten, wenn ein Gesetzentwurf im einzelnen Fall dem Staatsrath zur Berathung überwiesen wurde. Da dies aber nicht geschah, so war der Staatsrath thatsächlich in Ruhestand versetzt, einigermaßen ähnlich der Quiescierung der Landstände unter dem Großen Kurfürsten, bis 1884 die Wieder— besetzung des Staatsraths und seitdem die Ueberweisung einer Anzahl von Gesetzentwürfen an denselben als sachverständigen Körper zu einer zusammenbängenden Vorberathung erfolgte. In der Stellung des Parlamentskörpers zu den Departements⸗Ministern kehrt wesentlich dasselbe Verhältniß wieder, welches in den deutschen und außer— deutschen konstitutionellen Verfassungen die Regel bildet. Alle Gesetzesvorlagen werden, wenn sie auch nur die Gegenzeichnung der Ressort-Minister tragen, doch immer im Namen des Gesammt—⸗ ministeriums eingebracht. Zum Schluß gedenkt von Gneist der gnädigen Fügung, welche über den Geschicken des preußischen Staats in seiner Verjüngungsperiode, in den Jahren 1807 bis 1840, gewaltet bat durch das Zusammenwirken eines Triumvirats: des Königs Friedrich Wilhelm III. mit seinem unverbrüchlich treuen Festhalten an den Sozialreformen und der gewissenhaften Auswahl seiner Staatsdiener, des Freiherrn vom Stein mit seinem weiten Blick für die Nothwendigkeit der Selbstthätigkeit der Nation in der Uebung der staatlichen Pflichten, des FürstenStaats— kanzlers Hardenberg mit seinem Geschick und seiner Arbeitskraft für die Neugestaltung der Staatsverwaltung und die sozialen Reformen.

Reisebücher.

Den Freunden der Alpenwelt widmet die Redaktion von Meyer's Reisebüchern“ (Verlag des Bibliographischen In— stituts in Leipzig und Wien) eine mit gewohnter Umsicht bearbeitete neue Auflage des II. und III. Theils ihrer bekannten und be— währten Führer durch die Deu tschen Alpen“. Dem Berg— touristen werden diese Bücher ebenso willkommen sein wie dem ge— mächlicher Reisenden, da sie, weit über eine trockene topographische Darstellung hinausgehend, eine Fülle von Anregungen zu einer genuß— reichen Reise und eine wirkliche Einführung in die Alpenwelt dar— bieten. Nach dem alten Grundsatz, daß leichtes Gepäck eine der Vorbedingungen für eine angenehme Reise ist, sind diese Führer durch die Ostalpen in drei handliche Bändchen gebunden, die in der Rocktasche leicht unterzubringen sind. Der zweite Band umfaßt das Alpenland von der Brennerbahn bis zur Linie Linz— Villach; er führt durch das reizende Berchtesgadener Land an die lieblichen Seen des Salzkammerguts und an die Giselabahn; ferner zu den Firngebieten der Hohen Tauern, der Großglockner und der Venediger⸗Gruppe, die je von einer trefflichen neuen Spezial⸗ karte begleitet sind. Dann solgen Lie Zillerthaler Alpen und das gastliche Pusterthal, dem sich die südlichen Dolomiten, die ebenfalls durch zwei neue Spezialkarten illustriert werden, anschließen. Durch diese großartige, immer wieder reizvolle Felsenwelt gelangt man einer— seits hinab bis nach Welschland, andererseits durch die Rosengarten⸗ Gruppe oder über den neu erschlossenen Karerseepaß (Costalunga—

Der

paß) in den Bozener Kessel. Der dritte Band (der den Universitäts⸗Professor Dr. Frischauf, den besten Kenner dieses Alpen- gebiet, zum Verfasser hat) umfaßt den öostlichsten Theil der Alpen, der sich mit den nordöstlichen Ausläufern der Kalkalpen einleitet und mit den entgegengesetzten Gebieten der südlichen Kalkalpen und der Karstgebilde , Den Schwerpunkt dieses Bandes bildet die eingehende Darstellung der herrlichen grünen Steiermark und des seen- und liederreichen Kärntner Landes: jener prächtigen Gebirgs. länder, die mit ihren schönen Wäldern und forellenreichen Gewässern als Reiseziel nicht warm genug empfohlen werden können und vom deutschen Reisepublikum noch lange nicht nach Gebühr gewürdigt werden. Der Preis für die mit reichem kartographischen Material ausgestatteten Führer beträgt gebunden nur je 4 46.

Die Schweizerische Seethalbahn“, von J. Hard« meyer. Mit 11 Illustrationen und einem Kärtchen. WEuropäischen Wanderbilder?. Verlag: Artistisches Institut Drell Füßli, Zürich. Preis 50 . Dieses Heftchen der beliebten Sammlung bietet eine Beschreibung der Bahn, welche sich vom Aare⸗ thal aus über Lenzburg, der Aa und den beiden lieblichen Seen von Hallwil und Baldegg entlang, an das Ufer der Reuß und nach Luzern kinzieht. Nicht nur die an dieser Linie liegenden, sondern auch solche Dertlichkeiten, welche von derselben aus leicht zu erreichen sind, wie z. B. Hallwil, Seengen, Homberg, Hohenrain z, werden geschildert. Das Büchlein gewährt somit ein treues, von wohlgelungenen Illustra— tionen begleitetes Bild einer der lieblichsten Gegenden des schweize— rischen Mittellandes, die zu besuchen sich wohl verlohnt.

! Wohlin? Ein Führer und Rathgeber für alle Reiselustigen.“! Herausgegeben von Anny Wothe. Preis eleg. geb. 2 M Leipzig, Adolf Mahn's Verlag. Wie die Herausgeberin selbst in der Vorrede sagt, soll dieses Buch kein Reise⸗Handbuch, sondern nur ein Wegweiser sein, der, durch Bilder geschmückt, auch eine unterhaltende Lektüre für diejenigen bildet, die zu Hause bleiben müssen. Der Reiselustige oder Erholungsbedürftige aber findet darin allerlei erwünschte Auskünfte über Baͤder, Kurorte und Sommer frischen, welche ihm die Auswahl des seinen Zwecken entsprechenden Ziels erleichtern.

Der wohlbekannte kleine „Sprachführer für Deutsche in Italien“ mit dem Titel „Viaggio a Rom a“ (verfaßt von Dr. Fassano in Rom) ist im Verlage von F. A. Herbig hierselbst soeben in vierter, verbesserter und vermehrter Auflage erschienen. (Pr. 1 16 40 ) Diese hat sich, abgesehen von dem raschen Absatz der drei ersten Auflagen, aus verschiedenen Gründen nothwendig ge⸗ macht. Namentlich war es der Umstand, daß die rastlos thätige Gegenwart und der gesteigerte Verkehr auch in Italien eine Menge Wörter und Phrasen neu haben entstehen lassen, die keine Aufnahme in Wörterbüchern und Grammatiken finden, aber denjenigen bekannt sein müssen, die mit den Einheimischen verkehren. Außer solchen Redewendungen sind auch neue Vokabeln mannigfacher Art hinzugekommen. Ebenso haben

die erklärenden Anmerkungen über Sitten, Lebensweise, lokale Ver

hältnisse ꝛc. eine Vermehrung erfahren. Wünschen aus deutschen Künstlerkreisen entsprechend, in denen das kleine Handbuch sehr ver— breitet ist, sind ferner jetzt die Einrichtungen der Maler- und Bild hauer -⸗Ateliers in Rom ausführlicher besprochen. Eine entschiedene Verbesserung ist die Beseitigung des Circumflexes, welcher die offene Aussprache des « und o markieren sollte, aber nur störend wirkte; denn diese Unterscheidung hat nur für den weiter Vorgeschrittenen wirklichen Werth, nicht für den Anfänger.

In demselben Verlage erschien neu ein , Sprachführer für Deutsche in Rußland“, mit eingehender Berücksichtigung der Aussprache, von Anton Palme. (Pr. 2 M) Auch dieses kleine Buch ist, wie das oben besprochene, nach der Ploetz'schen Konversations— methode praktisch eingerichtet. Ferner enthaͤlt dasselbe aber auch, um es dem Anfänger möglich zu machen, russisch lesen zu lernen, in einem Anhang die Regeln der russischen Aussprache sowie Uebungsstuͤcke zum Lesen.

Für Reisende nach Schweden empfiehlt sich endlich der gleich⸗ falls im Herbig'schen Verlage hierselbst erschienene Sprachführer „Resa i Sverige“ (Pr. 1 p 60 ), der in seiner ganzen Ein⸗ richtung den vorigen gleicht.

Zeitschriften.

Die heute erschienene Nummer 2711 der „-Illustrirten Zeitung? (Verlag von J. J. Weber in Leipzig) hat den Titel Nord⸗QOstsee⸗Kanal⸗Nummer“ und enthält u. a. folgende Abbildungen: Die große Medaille zur Erinnerung an die Vollendung des Nord— Ostsee⸗Kanals, modelliert von Ernst Herter; Die Vereinigung der Nord⸗ und Ostsee, Relief von Ernst Herter für die Drei⸗Kaiser-⸗Halle im Leuchtthurm zu Holtenau; Wirklicher Geheimer Ober Baurath Otto Baensch, der Erbauer des Nord⸗Ostsee⸗Kanals; Die Grundstein⸗ legung der Arbeiten des Nord⸗-Ostsee⸗Kanals zu Holtenau bei Kiel durch Kaiser Wilhelm J. am 3. Juni 1887; Kanal Projekte zwischen Nord⸗ und Ostsee; Der Bau des Ranals, 8 Abbildungen: Trockenbagger in Thätigkeit, Schwimmende Elevatoren (Spritzbagger) bei Rendsburg, Die Schleusenbauten im Hafen von Brunsbüttel, Die Schseusengrube in Holtenau, Montieren eines Schleusenthors in der Schleusenanlage zu Holtenau, Das Innere einer Schleusenkammer bei Holtenau, Das Innere einer Schleusenkammer bei Brunsbüttel, Die Hochbrücke bei Grünenthal; Die Kronwerkschleuse in Rendsburg; Die sogenannte Kaviarkarte (Karte der Strandungen bei der Fahrt um Skagen); Kanalpartie bei Knosp; Blick von Burg in Dithmarschen auf den Kanal; Die Hochbrücke bei Levensau;, Der Leuchtthurm mit der Drei⸗Kaiser⸗Halle bei Holtenau; Lageplan des Kanals, Längenprofil, Querschnitt, Grundrisse u. a.; Schlüssel zu dem beiliegenden Plan Lon Kiel und dem Kieler Hafen; Die Fähre bei Sehestedt; Das Innere des großen Maschinenhauses bei Holtenau; Die große, die Schleusenthore bewegende, Maschine im Maschinenhaus; Die Dreh⸗ brücke bei Taterpfahl; Die Schleusenanlage bei Brunsbüttel und die Schleusenanlage bei Holtenau, Ansichten aus der Vogelschau; Ansicht von Rendsburg mit der Ober⸗Eider; S. M. Yacht Hohenzollern. Extra⸗Beilage: Panorama von Kiel und dem Kieler Hafen.

Photographische Rundschau. Halle a. S., Wilhelm Knapp. Jahrgang 1X, Heft 5. bringt folgende belehrende Abhand— lungen: Bestimmung der thatsächlichen und nützlichen Beleuchtunge— zeit bei Momentverschlüssen, von Hans Schmidt München; „Blitz- lichtaufnahme“! von M. Allihn. Aus dem Bilderschmuck ist hervorzuheben: „Eine peinliche Situation! von Franz Kühn⸗Berlin, der durch seine vortrefflichen Augenblicksbilder (Wettrennen, Wettrudern, Segeln u. s. w.) bekannt geworden ist. „Der Alte vor dem Rasierspiegel! von Eickemeyer jun.,, New⸗JYork. Flora⸗Palmen⸗ haus in Köln 4. R. ;

Der Gexrichtssgal, Zeitschrift für Strafrecht, Strafprozeß, gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und die gesammte Strafrechts literatur, herausgegeben von Dr. M. Stenglein, Reichsgerichts Rath zu Leipzig. (Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke.) Band LI Heft 4 hat folgenden Inhalt: J. Abhandlungen. Die empirische Natur des Willens. Von Dr. jur. A. Horn in Freiburg i. Breisgau. II. Vermischte Nachrichten aus der Strafrechtspflege. Die österreichische Kriminalstatistik des Jahres 1891. Von Dr. Hugo Högel. III. Literarische Anzeigen.

In Heft 9 der illustrierten naturwissenschaftlichen Monats- schrift Himmel und Erde“, herausgegeben von der Gesellschaft Urania (Verlag von Hermann Pactel, Berlin), findet sich ein Artikel von Dr; Homann „Wie der Zwölfzöller der Urania entstand“, der den vielen Besuchern der Urania. Sternwarte und solchen, die sich über den Bau größerer astronomischer Instrumente informieren wollen, die hierzu nöthige Anleitung giebt. Dr. Maas bringt eine aus⸗ führliche Darstellung des Erdbebens von Konstantinopel“. Unter den kleineren Mittheilungen sind die folgenden zu erwähnen: ‚Neue Be⸗ stimmung der Jupisermasse', Ueber das Wetterleuchten“, Fossile Glazialflora im Königreich Sachsen“, „Ueber die große Seeschlange“.

Nr. A0 der.

AUntersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher

I

Anzeiger.

I) Untersuchungs⸗Sachen.

17917] Steckbrief. .

Gegen den Schlosser Hugo Sobe, zuletzt in Berlin aufhaltsam gewesen, geboren am 14. Dezember 1860 in Dresden, evangelisch, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen gerichts , Abtheilung 137, zu Berlin vom 19. August 1893 erkannte Gefängnißstrafe von drei Wochen voll⸗ streckt werden. Es wird ersucht, denselben zu ver— haften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzu— liefern.

Berlin, den 5. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 138. AUUnterschrift.)

17810 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Hausdiener Carl Keil, genannt Messerschmidt, geboren am 25. De⸗ zember 1841 zu Berlin, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung und Diebstahls in den Akten J. III. A. 259. 85 berhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin NW., Alt⸗Moabit Nr. 12 2., abzuliefern.

Berlin, den 10. Juni 1895. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

Beschreibung: Alter 53 Jahre,. Größe 1,B72 m, Statur untersetzt, Haare blond, Stirn breit, Augen blaugrau, Nase stark und gebogen, Mund gewöhn— lich, Zähne defekt, Kinn oval, Gesicht länglich, Sprache deutsch. Kleidung; grauer Rock, schwarje Weste, graue gestreifte Hose, Gummizugstiefel, weißer Umlegekragen und schwarzer Shlips. Be— sondere Kennzeichen: angewachsene Ohrzipfel, auf jedem Zeigefinger eine kleine Narbe.

und dergl.

17855 Zwangsverfsteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 1 Nr. 33 auf die Namen I) der Wittwe Auguste Ney, geb. Schmidt, 2) des Kaufmanns Rudolf Wilhelm Ney, 3) der minder— jährigen Geschwister Ney: a. Elisabeth Auguste, b. Martha Emma, C. Gertrud Auguste (zu e. ver⸗ storben) eingetragene, in der Prinzen Allee Nr. 61 belegene Grundstück am 19. Angust 1895, Vor⸗ mittags 103 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. Nr. 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 5 a 30 4m und ist mit 5250 „S Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be— treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 12, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden auf⸗ gefordert, vor Schluß des Bersteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22. August 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 5. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.

17854 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 82 Nr. 3443 auf den Namen des Restaurateurs Gustav Kratzat zu Berlin ein⸗ getragene, in der Schulstraße 62/63 belegene Grundstück am 22. August E895, Vormittags E90 Uhr, dor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Eingang G., Erd⸗ geschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 1.62 4 Reinertrag und einer Fläche von 6 a 94 4m zur Grundsteuer, bisher aber noch nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. August 1895, Vor mittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben an⸗ gegeben, verkündet werden.

Berlin, den 5. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.

7866)

Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Alt⸗Schöneberg Band 34 Nr. 1344 auf den Namen des Tischlermeisters Christian Stucken⸗ brock zu Charlottenburg eingetragene, zu Berlin in

der Gleditschstraße 25 belegene Grundstück am 17. August 1895, Vormittags 103 Uhr, dor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtssteile, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel G., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist a 16 4m groß und für das Etatsjahr 1855/56 mit I 530 4 zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere frgiebt der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Juschlags wird am 17. August 1895, Nachmittags 123 Üühr, an Gerichtssfelle wie oben verkündet werden. Berlin, den 8. Juni 1895. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.

17863] In Sachen des Rentners August Mahner zu Blankenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Kuntzen

chöffen⸗

s. Kommandit ˖ Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

0. Verschiedene Bekanntmachungen.

dahier, Klägers, wider den Tischlermeister Heinrich Borchert zu Blankenburg, Beklagten, wegen rück— stãndiger Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Tlägers die Beschlagnahme der dem Beklagten ge⸗ hörigen Grundstücke, als:

a. 6,67 a auf dem Mühlenstiege, Nr. 380 der

Karte, b. 6,67 a auf dem Möühlenstiege, Nr. 379 der Karte, mit dem darauf erbauten Wohnhause No. ass. 793 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Be⸗— schluß vom 39. Mai 1895 verfügk, auch Die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 30. Mai 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 18. September 1895, Morgens 10 Uctzr, vor Herzoglichem Amtsgericht Blankenburg angesetzt, in welchem die Sypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Blankenburg, den 6. Juni 1895. Herzogliches Amtsgericht. H. Sommer. 17864 In Sachen der Herzoglichen nistration zu Blankenburg, Klägerin, wider den Pr. med, Pintschobius in Ketzin, Beklagten, Kapitalabtrags und Zinsen, wird, trag der Klägerin die Beschlagnahme Beklagten gehörigen Grundstücke, als das Wohnhaus und Nebengebäude No. ass. 1 in Altenbrak mit 3,13 a Hof und Baustelle Nr. 38 d. K. 3, 96 a Garten im Orte Nr. 43 d. K. 292 a Garten daselbst Nr. 44 d. K., 55 Aa 85,5 dm neben dem Garten Nr. 69 in der Ortslage, Tö0 a Garten im Orte Nr. 41 d. K.

vom 21. Mai 1895 verfügt, auch

erfolgt ist, Termin zur Zwangs versteigerung auf den 18. September 1895, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Blankenburg in der Schmidt'schen Gastwirthschaft zu Altenbrak ange— setzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo— thekenbriefe zu überreichen haben. Blankenburg, den 6. Juni 1895. Herzogliches Amtsgericht. H. Sommer.

17858]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Ackersmann Ernst Spaller hier gehoͤrigen, in der Beguinenstraße Nr. 124 hier gelegenen Hauses nebst der Flatenwiese Nr. 90 A ist in dem heutigen Liquidationstermine sofort zu Protokoll das Aus— schlußurtheil erlassen und verkündet worden. Solches wird hierdurch gemeinkundig gemacht und zugleich der auf Mittwoch, 3. Juli 1895, Vormittags LII Uhr, vor Gericht hier anstehende Ueberbots— termin mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß in dem heutigen Verkaufstermin ein Gebot nicht abgegeben ist.

Neubrandenburg, 8. Juni 1895.

Großherzogliches Amtsgericht. Abtheilung J.

W. Saur. 17869 .

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Pantoffelmacher Utech von hier gehörigen, hier— selbst an der großen Wollweberstraße sub Nr. 596 belegenen Hauses ist in dem heutigen Liquidations— termine sofort zu Protokoll das Ausschlußurtheil erlassen und verkündet worden. Solches wird hier— durch gemeinkundig gemacht und zugleich der auf Mittwoch, 3. Juli 1895, Vormittags 11 Uhr, vor Gericht hier anstehende Ueberbotstermin mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß in dem heutigen Verkaufstermine ein Gebot nicht abge— geben ist.

Neubrandenburg, 8. Juni 1895. Großherzogliches Amtsgericht. Abtheilung J. W. Saur.

17857]

In Sachen betr. die Zwangsversteigerung der kanonfreien Häuslerei Nr. 23 in Dütschow ist der zur Erklärung über den Theilungsplan und Vor— nahme der Vertheilung auf den 25. d. Mts. bestimmte Termin auf den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, verlegt.

Neustadt i. Meckl., den 12. Juni 1895.

Großherzogliches Amtsgericht.

17902

In dem Verfahren, betreffend die Zwangsver— steigerung des dem Schlachtermeister Wilhelm Carl Heinrich Ahrens zu Rostock früher gebörigen, allhier an der Neuen Werderstraße sub Nr. 1945 E. belegenen Hauses und Gartens Nr. 1214 1k. ist zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vor⸗ nahme der Vertheilung ein Termin auf Montag, den 24. Juni 1895, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 1, bierselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangsverstei⸗ gerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist.

Rostock, den 8. Juni 18595.

Großherzogliches Amtsgericht. Piper.

hig Bekanntmachung.

Auf Antrag der Erben der unverehelichten Weberin Marie Amalie Auguste Ullrich zu Hernsdorf bei Wigandsthal, nämlich: .

II der verwittweten Johanne Eleonore Christiane Scholz, geborenen Ullrich, zu Zittau. .

2) der verwittweten Häusler Ernestine Wilhelmine Bunzel, geborenen Ullrich, zu Bergstraß, .

3) der verehelichten Häusler Auguste Pauline Holland, geborenen Ullrich, zu Hernsdorf und

4) der unverehelichten Auguste Pauline Paul zu Grenzdorf,

zu 1 vertreten durch die Antragstellerin zu 2, werden die Inhaber der angeblich verbrannten sechs Obligationen des Markgrafenthums Ober⸗Lausitz Königlich Preuß. Antheils:

Leihhaus Admi⸗

wegen nachdem auf An⸗

folgender dem ö 96 ; ,, ! ab legitimierenden Talons zu den beiden Obligationen

der Braunschweigischen Aktiengesellschaft für Jute⸗ und Flachsindustrie Nr. 03 und 1004 über je 305 ,

Serie IL Litt. B. Nr. 5140 5141 5142 5143 und 5144 über je 150 4 und Serie III Litt. C. Nr. 476 über 75 M aufgefordert, spätestenß im Aufgebotstermine den 1I7. September 1895, Vormittags 11 uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 53, ihre Rechte anzumelden und die betreffenden Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben werden für kraft— los erklärt werden. Görlitz, den 8. Januar 1895. Königliches Amtsgericht.

568189 Bekanntmachung.

Nachbenannte Personen haben das verfahren beantragt:

) Der Kgl. B. Bezirksarzt Dr. Volk in Lindau (Bodensee) wegen zweier Loose der Braunschweigischen Prämienanleihe de 1868: Serie 4288 Nr. 38 und 39 über je 20 Thaler (60 ),

2) der Prokurist Adolf Windmüller in Hamburg wegen eines Looses der Braunschweigischen Prämien anleihe: Serie 5989 Nr. 7 über 20 Thaler (60 ),

3) die Preußische Hypotheken⸗-Versicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft in Berlin wegen dreier Braunschweigischer Prämienloose: Serie 1642 Nr. 35, 36, 37, je über 20 Thlr. (60 ),

4) die Niedersächsische Bank zu Hannover wegen der zur Erhebung von Kupons vom 1. Juli 1893

Aufgebots⸗

5) die Wittwe des Taback, und Zigarrenhändlers

Heinrich Mümmler, Dorothee, geb. Seeliger, hier,

wegen der Obligation vom 11. November 1876, in-

halts welcher für sie an dem dem Lotterie · Daupt· Kollekteur Robert Günther hier gehörigen, an der Husarenstraße hier No. ass. 4300 belegenen Grund⸗ x . . ö . . 597 T 3 M 75 2 8 AC 9 9B s⸗ zum Zwecks der Zwangsbersteigerung durch Beschluß stücke Grundbuch 3d. 3 B. S. 586) 200 M nebst die Eintragun; 5 Zinsen zur Hypothek haften.

dieses Beschlusses im Grundbuche am 21. Mai 1595 . . . D gefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1895,

Es werden daher die Inhaber jener Urkunden auf—

Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 24, bestimmten Auf— gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur— kunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben, und zwar

die unter 1J bis 4 bezeichneten unbeschränkt, und die

unter 5 bezeichnete dem Eigenthümer des ver— pfändeten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt werden sollen.

Braunschweig, den 19. Dezember 1894. Herzogliches Amtsgericht. J. Hildebrand.

17473 Aufgebot.

Das Aufgebot folgender angeblich abhanden ge— kommener Urkunden ist von den nachbenannten Per— sonen, die sämmtlich durch den Rechtsanwalt Fröhl— king in Norden vertreten werden, beantragt worden:

J. Der nachstehend verzeichneten Aktien der Norder Genossenschaftsbank e. G. m. u. H. auf je 75 lautend:

a. Nr. 413 bis 418 einschl. Nr. 806 und S807, aus⸗— gestellt auf den Namen der unverehelichten Maria Gesing Sibina Hibben, von deren Erben:

L) Landwirth Carl Julius Hibben zu Logabirum,

2) Pastor Siebo Reinhard Hibben zu Neustadt—⸗ Gödens,

3) Gerichts-Assessor Johann Leer,

4) Kaufmann Adolf

daselbst, zu 1 bis 3 vertreten durch ihren zu 4 genannten Generalbevollmächtigten;

b. Nr. 684, 685, 686 und 687, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers Zimmermeister Meene Reemt Meyer zu Norderney;

c. Nr. 781, ausgestellt auf den Namen des An—⸗ tragstellers Fischer Gerhard Kruse zu Norderney, nebst den für die Jahre 1890 bis 1893 einschl. aus gegebenen älteren Dividendenscheinen;

d. Nr. 1103, ausgestellt auf den Namen des An⸗ tragstellers Gastwirth Heinrich Meyer zu Norderney, nebst den für die Jahre 1886 einschl. ausgegebenen älteren Dividendenscheinen;

e. Nr. 1685 bis 1692 einschl., ausgestellt auf den Namen des Antragstellers Fischer Jacob Ehmen Raß zu Norderney;

f. Nr. 1699 bis 1702 einschl., ausgestellt auf den Namen der Antragstellerin Frau Taletta Mecklen—⸗ brauck, geb. Tjaden, zu Norden;

g. Nr. 1706, ausgestellt auf den Antragstellers Landgebräucher Reemt zu Lütetsburg;

h. Nr. 20893, ausgestellt auf den Namen des Land⸗ wirths Hinrich Eppen Reershemius zu Wester— marsch, nebst den für die Jahre 1875 bis 1881 einschl. ausgegebenen Dividendenscheinen,

von den Erben des Reershemius:

1) Hinrich Reershemius zu Westermarsch, ver— treten durch seine Vormünder: Landwirthe G. H. Goeman und A. Reershemius zu Westermarsch,

2) Geesche Reershemius zu Loppersum, vertreten durch ihre Vormünder Auktionator Heuer und Gast— wirth R. D. Meyer zu Norden,

3) Wittwe Reershemius, geb. Campen, zu Süderneuland, vertreten durch ihren Generalbevoll— mächtigten Auktionator Sasse zu Hage;

i. Nr. 2120, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers Amtssekretär Focko Rose zu Varel, nebst den für die Jahre 1878 bis 1881 einschl. aus— gegebenen Dividendenscheinen;

k. Nr. 2160, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers Stellmacher Joh. Swart zu Norderney;

4 3 2274 bis 2277 einschl. und 2385 bis 2388 einschlE, ausgestellt auf den Namen des Antrag— stellers Zimmermeister Reemt Deters Meyer zu Norderney;

m. Nr. 2460, ausgestellt auf den Namen des An⸗ tragstellers Schlachter Samuel Wolff zu Norden, nebst den für die Jahre 1886 bis 1893 einschl. aus— gegebenen älteren Dividendenscheinen;

n. Nr. 2598, ausgestellt auf den Namen des Gast⸗ wirths Folkert Janssen Folkerts zu Burhafe, nebst den für die Jahre 1890 bis 1893 einschl. aus— gegebenen Dividendenscheinen,

von den Erben des ö den e eg rin,

Ludwig Hibben zu

Johann Ludwig Hibben

Namen des W. Sassen

Johann, Poppe, Anna, Friederike und Theda Folkerts, vertreten durch ihre Vormünder: Sattler G. H. Meyer und Seefischer C. F. Pauls zu Norderney;

o. Nr. 3316, ausgestellt auf den Namen des Landwirths Jacob Brocksmid zu Ostermarsch,

von dessen Erben:

I) der Wittwe Brocksmid, geb. Gerdes, zu Oster⸗ marsch,

2) Onno Brocksmid zu Norderney,

3) Hermann, Carl, Therese und Heinrich Brocks⸗ mid, vertreten durch ihre Vormünder: Wittwe Brocksmid und Landwirth Ontje Gerdes zu Neß⸗ meraltendeich;

II. Der von der Norder Genossenschaftsbank e. G. m. u. H. zu den Aktien:

a. Nr. 2483, ausgestellt auf den Namen der An⸗ tragstellein Wittwe Gerd J. Fischer, jetzt ver. ehelichte J. Heeren zu Norden, .

b. Nr. 2557, ausgestellt auf den Namen des An⸗ en. J. L. Bsomgaarden zu Süderneu⸗ and,

ausgegebenen älteren Dividendenscheine, und zwar zu a. die für die Jahre 1886 bis 1893 einschl., zu b. die für die Jahre 1887 bis 1893 einschl. aus⸗ gestellten.

Die Inhaber der vorstehend genannten Werth papiere werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem hiermit auf den 27. Mai 1898, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Termine anzu— melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Werthpapiere und Divi⸗ dendenscheine erfolgen wird.

Norden, den 25. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht. II.

74666

Das Aufgebotsverfahren haben beantragt:

I) die Wittwe des Kaufmanns . Soll⸗ mann, Marie, geb. Steudner, hier,

wegen des gerichtlichen Dokuments vom 3. Mai 1877, inhalts dessen für sie an dem dem Kaufmann Carl Säuberlich, hier, gehörigen unter Nris. 1921 und 1922 an der Ehrenbrechtstraße hierselbst be⸗ legenen Hause sammt zugelegtem Okergrabenlande zu La 71 dm 6000 M hypothekarisch versichert sind,

2) der Kaufmann Carl Ludwig Funck zu Frank— furt a. M., wegen des statt Obligation ausgefertigten Kaufbriefs vom 23. Februar 1871, inhalts dessen für ihn an dem dem Knopfmacher Heinrich Wilhelm August Georg Schöppe, hier, gehörigen, an der Schützenstr. Nr. 60, hier, belegenen Hause und Hofe sammt Zubehör 400 Thlr. 1200 S0 nebst 450,0 Zinsen zur Hypothek haften,

3) die Wittwe Dunkel, Pauline, geb. Pretsch, zu Magdeburg. wegen des Braunschweigischen 20 Thaler⸗ looses, Serie 8250, Nr. 36,

4) der Hoftheater⸗Intendanz⸗Diener Andreas Lipp in Stuttgart, wegen des Antheilscheines der Braun— schweigischen Prämienanleihe vom Jahre 1869: Serie 2786 Nr. 21 über 20 Thaler 60 Mark.

Die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Ur— kunden werden hierdurch aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche spätestens in dem auf den 27. Sep⸗ tember 1895, Morgens 10 Uhr, vor unter— zeichnetem Gericht, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 24, bestimmten Aufgebotstermin anzumelden und die Ur— kunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben, und zwar zu 3 und 4 allgemein und zu 1 und 2 den Eigen— thümern der verpfändeten Grundstücke gegenüber für kraftlos erklärt werden sollen.

Braunschweig, den 27 Februar 1895.

Herzogliches Amtsgericht. J. Hildebrand.

69843

Das Aufgebotsverfahren haben beantragt:

Il) der Schneidermeister Schwarz zu Loosau b. Eckernförde,

wegen zweier Antheilscheine der Braunschweigischen Prämien ⸗Anleihe d. d. 1. März 1869:

Serie 141 Nr. 48 und , Y, über je 20 Thaler 60 M,

2) der Gärtner Wilhelm Lages hier,

wegen des Hypothekenbriefs vom 27. Februar 1880, inhalts dessen für ihn an dem dem Kaufmann Wil— helm Germeshausen hier gehörigen, an der Gülden— straße No. ass. 708 hieselbst belegenen Hause und Hofe sammt Zubehör 18 000 S6 nebst 55/0 Zinsen hypothekarisch versichert sind (Grundbuch B. 65 X. 82),

3) die Wittwe des Miethskutschers Kaune, Anna, geb. Haselhorst, hieselbst,

wegen der Obligation vom 24. Januar 1878, inhalts welcher an dem jetzt ihr und der Ehefrau des Landwirths Schwannecke, Helene, geb. Kaune, zu Thiede gehörigen, an der Gördelingerstraße hieselbfst Nr. 30 belegenen Hause für den Pferdehändler Richard Brauwers hieselbst 1835 M nebst Zinfen zur Hypothek eingetragen sind (Grundbuch Bd. LV 528), welches Kapital laut Quittung von 1886 zurückgezahlt ist,

4) die Erben des am 16. Januar 1894 verstorbenen Eisenbahntischlers Friedrich Fricke von hier,

wegen a. des Kaufbriefs vom 24. April 1874, b. der Obligation vom 24. April 1874, inhalts welcher für den genannten Friedrich Fricke an dem dem Tischler Heinrich Friedrich Heims hieselbst und dessen Ehefrau Marie, geb. Huter, gehörigen, an der Mauernstraße hieselbst No. ass. 1736 belegenen Hause 2700 S und 1600 M nebst Zinsen hypo— thekarisch versichert sind. Gerichtsseits werden die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Urkunden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1895, Morgens 10 Uuhr, vor unterzeichnetem Gericht, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 24, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen falls dieselben allgemein bezw. den Eigenthümern der verpfändeten Grundstücke gegenüber für kraftlos erklärt werden sollen.

Braunschweig, den 8. Februar 1895. Herzogliches Amtsgericht. J. Hildebrand.

17861]

Das Aufgebotsverfahren haben beantragt:

I) der frühere Halbspänner und Kothfaß, jetzige Altvater Heinrich Ebeling zu Rühme wegen des statt Obligation ausgefertigten gerichtlichen Kauf— briefs vom 8. September 1864, inhalts dessen an

dem jetzt dem Maurermeister Adolf Reiners hier