1895 / 142 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Nach dem Kommissionsantrage sollen Versicherungs verträge stempelfrei sein, wenn sie eine gewisse Summe nicht erreichen. Abg. Kirsch (Zentr.) beantragte, an Stelle des Wortes „erreichen“ überall das Wort „übersteigen“ zu setzen.

Ferner lag noch ein Antrag des Abg. Engelbrecht (fr. kons.) vor, nach welchem von der Stempelsteuer befreit sein sollen „Versicherungen bei den auf Gegenseitigkeit ge⸗ ründeten und nicht die Erzielung von Gewinn bezweckenden 6 deren Versicherungsbeträge durch Um— lage erhoben werden und deren Geschäftsbetrieb über den Um⸗ ? z z z .

fang einer Provinz nicht hinausgeht“. .

Abg. Richter (fr. Volkep) wollte prinzipaliter die Begünstigung der öffentlichen Feuersozietäten beseitigt haben und es im übrigen bei dem bisherigen Stempel belassen, eventualiter die Stempelfreiheit, welche die Kommission für Versicherungen bis zum Versicherungs betrage von 3000 6 vorgeschlagen hat, bis zu Versicherungsbeträgen von 5000 4 bei Lebensversicherungen und von 10 000 4 bei Feuer⸗ versicherungen ausgedehnt wissen. . ; .

; Abg. Got hein (fr. Vęz.): Es wäre eine Ungerechtigkeit, die Transportversicherungs verträge zu besteuern. Dadurch würde eine arge Belästigung des Verkehrs hervorgerufen werden. Daher erscheint es durchaus wünschenswerth, in dieser Beziehung die Regierungsvorlage wiederherzustellen. . . ̃ ;

Abg. Bartels (kons. ): Herr Gothein hat mich keineswegs davon überzeugt, daß Gründe zur Befreiung der Transportversiche⸗ rungen von der Stempelsteuer vorhanden Jsind, Die Ansicht, daß durch diese Besteuerung eine n , des Verkehrs erfolgen würde, ist bereits in den Kommissionsberathungen widerlegt worden. Wenn die Transvortversicherungen vom Stempel befreit würden, müßten auch die Feuerversicherungen von der Steuer frei sein. Der Antrag Richter beabsichtigt eine weitere Ermäßigung der Sätze, die an sich schon sehr niedrig sind. Zu einer solchen Ermäßigung liegen keine Gründe vor. . . .

Abg. Broemel (fr. Vg.): Freilich leiden die Feuerversicherungen auch unter der Stempelsteuer, aber lange nicht in dem Maße, wie die kurzfristigen Transportversicherungen. Zudem sollen die Feuerver—⸗ sicherungen nur mit 1610 v. H., die Transportversicherungen dagegen mit J v. H. besteuert werden. Die Feststellung der Prämien bei den Transportversicherungen ist auch mit unverhältnißmäßig großen Schwierigkeiten verbunden. K

Abg. Noelle (ul.): Der Antrag Engelbrecht soll sich auf lokale Verhältnisse beziehen. Ich kann heute seine Tragweite noch nicht ermessen, halte aber eine Aenderung des Kommisstonsbeschlusses füͤr überflüssig. Der Antrag Richter bezweckt einen wesentlichen finanziellen Ausfall, der das ganze Gesetz beeinträchtigen würde. .

Abg. Richter: Schon aus sozialpolitischen Rücksichten sollte alles vermieden werden, was eine Erschwerung des Versicherungs⸗ wesens herbeiführt. Eine solche Erschwerung folgt aber schon aus der Regierungsvorlage, und die Kommission hat dieselbe noch verschärft, indem sie ein ganz neues System der Besteuerung der Versicherungs⸗ gesellschaften improvisierte. Wenn zur Begründung der Mehrbelastung angeführt wird, daß eine schärfere staatliche Kontrole eingerichtet werden müsse, so ist meiner Ansicht nach jetzt nicht die Gelegen heit, über die Deckung der Kosten dieser Kontrole zu berath⸗ schlagen. Das mag man thun, wenn Lie entsprechende Vor- lage eingebracht ist. Nickelweise von den Versicherten Mehreinnahmen zu erzielen, halte ich für durchaus unangebracht. Die Befreiung der öffentlichen Feuersozietäten von der Steuer würde nach Annahme des Kommissionsverschlags eine gesteigerte Ungerechtigkeit bedeuten. Ich sehe nicht den geringsten Grund ein, den offentlichen Sozietäten das Privilegium der Steuerfreiheit zu belassen. Der Werth dieses Pri— vilegiums beziffert sich auf jährlich 2986 000 S Der Herr Finanz Minister sucht gerade bei diesem Gesetz an allen Ecken und Enden Mehreinnahmen zu erzielen. Hier bin ich bereit, ihm eine solche von 296 000 M in den Schoß zu werfen.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren, ich habe den hier vorliegenden Antrag des Abg. Richter wohl recht dahin vestanden, daß er im wesentlichen auf den bisherigen Zustand der Versteuerung der Versicherungen zurückgeht. (Abg. Richter: Prinzipaliter! Prinzipaliter! Ich glaube, ich kann mich in dieser Beziehung auf die Ausführungen des Herrn Abg. Noelle beziehen, der die Gründe für die vorgeschlagenen Aenderungen der Besteuerungen der Versicherungen bezw. für die Beschlüsse der Kom⸗ mission so erschöpfend dargelegt hat, daß ich kaum darauf zurück— zukommen brauche; ich glaube, auch der Herr Abg. Richter kann es kaum bestreiten, daß die bisherige Art der Besteuerung eine ganz perverse war. Da ging die Freiheit bis 150 S Prämie. Das ist schon an und für sich ein verkebrter Gedanke, weil ja die Risiken so verschiedenartige sind und dennoch die Prämien so verschiedenartige Summen in Beziehung auf den Versicherungswertb, den man durch die Zahlung der Prämie erreicht, darstellen, daß eine solche generelle Befreiung der Policen bis 150 M an sich nicht begründet war. Nun

im heutigen Versicherungswesen auch garnicht mehr passen. Abg. Richter hat selbst angeführt, es kann nach dem bisherigen Gesetz sehr wohl so sein, daß eine Versicherung, bei der Feuerversicherung z. B., von 100 000 S völlig frei bleibt. (Zuruf rechts.) 100 000 M hat Herr Richter gesagt; es kann aber weit höher geben Nun, dazu ist doch nicht der mindeste Grund. Eine Versicherung bat doch einen erheblichen berechenbaren Werth; ich schütze mich doch gegen eine ganz erhebliche Gefahr durch einen solchen Vertrag, ich kontrahiere eigentlich ein bedingtes Geschäft, und während grundsätzlich alle sonstigen bedingten Geschäfte steuerpflichtig sind und behandelt werden wie nicht bedingte Geschäfte, so sol hier eine ganz besondere Ausnahme sein. Ich selbst würde nicht für die Regierungsvorlage eingetreten sein und auch nicht für die Kom— missionsvorlage, wenn ich in den Sätzen, die hier vorgeschlagen sind, irgend eine wesentliche Erschwerung oder Verminderung der Ver— sicherungen befürchten müßte. Aber die Sätze sind so niedrig, so gering, daß sie gegenüber den Policebeträgen selbst so wenig ins Gewicht fallen, daß ich mir garnicht denken kann, daß in dieser Be— ziehung eine Verminderung des Versicherungswesens und ihrer zukünftigen Entwicklung eintreten kann.

Was insbesondere die Lebensversicherungen, von denen ja vielfach gesprochen worden ist, betrifft, so sind sie doch nur eine besondere Form der Kapitalanlage. Es ist ja allerdings in dem Einkommen- steuergesetz das Recht gegeben, 600 „S6 abzuziehen. Damals waren hiergegen aber schon sehr viele Gegner; ich habe allerdings selbst zu— gestimmt, weil ich annahm, das sei doch eine kleine Frage gegen die große Frage einer Steuerreform. Aber grundsätzlich ist das auch nicht richtig, denn der Eine legt das Geld in die Sparkasse, und das wird gerade der kleine Mann thun —, während der Andere, besser Situierte sich eine hohe Lebensversicherung, die auch nichts weiter als eine Sparkasse ist, nimmt. Daß man solche sich immer weiter ausdehnende Geschäfte und weiter entwickelnde Formen der Kapitalbelegung ganz freiläßt, das ist gewiß nicht wirthschaftlich rationell.

Meine Herren, ich will auf die Sache nicht weiter eingehen, weil ich annehme, daß im großen Ganzen das hohe Haus sich auf den

Boden der Kommissionsbeschlüsse stellt und es daher nicht für er⸗ forderlich erachte, tiefer in die Sache einzutreten. Ich kann aber dem Abg. Richter versichern, daß mir auch sehr praktische Versicherungs— männer, die an der Spitze von Gesellschaften stehen, selbst erklärt haben, eine wesentliche Erschwerung in ihrem ganzen Geschäftsbetriebe würden sie hierin nicht erblicken.

Nun hat der Herr Abg. Noelle mit Recht darauf hingewiesen, daß durch den Beschluß der Kommission; nach welchem eine Pauschal⸗ abfindung stattfinden kann, jede Erschwerung und Beschränkung im Geschäftsgange beseitigt ist. Denn in Zukunft haben die Gesellschaften mit der Höhe des im einzelnen Fall erforderlichen Stempels nichts mehr zu thun; sie haben nur aufzudrücken: frei nach Maßgabe des Uebereinkommens“. Sie haben den Kopf sich garnicht zu zerbrechen, welcher Stempel im vorliegenden Falle passen würde. Sie können generalisieren, sie können einfach den Stempel aufdrücken, wie einen Poststempel; damit ist die ganze Thätigkeit erledigt. ö

Aber auch die übrigen Vorzüge, daß wir doch eine erhebliche finanzielle Einnahme aus ganz kleinen, sich auf Millionen, möchte sich sagen, vertheilenden Beträgen erlangen, daß wir diese erlangen, ohne daß die Gefahr der Defraude besteht, daß wir sie erlangen, ohne daß der Versicherte selbst das Geringste dabei zu thun hat, daß wir das volle Vertrauen haben können, auch wo solche Abkommen nicht ge⸗ troffen werden, daß die großen Versicherungsgesellschaften in keiner Weise auf Defrauden in dieser Richtung eingehen werden, alles das spricht so sehr für die Vorschläge sowohl der Regierung im Prinzip als für die Kommissionsvorschläge, daß ich glaube, nicht weiter auf die Sache eingehen zu brauchen.

Was den Antrag des Herrn Abg. Jansen betrifft, wenn ich ihn in der Schnelligkeit recht aufgefaßt habe, so ist derselbe lediglich redak⸗ tioneller Natur; er enthält keine materielle Aenderung. Ist das der Fall und ich glaube wohl, soweit ich habe übersehen können, daß es der Fall ist so habe ich gegen diesen Antrag nichts zu erinnern.

Was den Antrag des Abg. Kirsch betrifft, so ist derselbe aller⸗ dings vom Abg. Noelle sehr gern acceptiert worden, aber eigentlich doch nur von seinem Standpunkt als Jurist aus, daß man, während man sonst überall in dem Entwurf bei solchen Grenzen das Wort uübersteigenꝰ statt des Wortes erreichen“ gesetzt bat, es doch nur konsequent wäre, es hier auch zu setzen. Ja, vom Standpunkt der juristischen Kongruenz und der Schönheit der Formulierung will ich das zugeben. Aber es steckt in der Sache eine bedeutende finanzielle Frage. Wir haben das mehr— fach, z. B. bei den Beamtenversicherungen gesehen; da hat man es sebr viel gerade mit dem Satz von 3000 4 zu thun. Wenn Sie hier verlangen, daß nur frei sein soll, was nicht über 3000 hinausgeht, so schließen Sie eine große Kategorie von Versicherungen, die sebr wohl einen kleinen Stempel zahlen können, thatsächlich aus.

Was nun endlich den Antrag Engelbrecht betrifft, so ist derselbe noch nicht motiviert. Ich kann vielleicht irre gehen in der Inter— pretation desselben. Es kommt ja in dieser Beziehung nur neu in Frage die Nr. 2 des Antrags. Er will frei lassen Versicherungen bei den auf Gegenseitigkeit gegründeten Gesellschaften, die nicht auf Gewinn ausgehen, deren Versicherungsbeträge durch Umlage erhoben werden und deren Geschäftsbetrieb über den Umfang einer Provinz nicht hinausgeht. Ich glaube gar nicht, daß in einem solchen Falle von einer Bestempelung über haupt die Rede ist, denn diese Art von Gesellschaften stellen gar keine Policen aus. Der Herr Antragsteller wird das ja noch ent⸗ wickeln. Wenn aber durch Umlage, einmal nach Maßgabe der Ge— sammtsumme, die jährlich zu zahlen war, Beiträge erhoben werden, ist von einer Policenausstellung nicht die Rede und wo keine Police oder ein sonstiger Versicherungs vertrag auf⸗ gestellt wird, kann natürlich von einer Bestempelung auch nicht die Rede sein. Ich glaube daher, der Antrag beruht auf einer nicht begründeten Befürchtung, und der Herr Antragsteller könnte, wenn die Sache so liegt, wie ich gesagt habe, daß Policen überhaupt in diesem Falle nicht ausgestellt werden, ganz unbedenklich von dem Antrag absehen.

Meine Herren, was die Transportversicherung betrifft, so hat ja die Regierungsvorlage von einer Besteuerung derselben ab— geseben den mehrfach schen, namentlich von dem Herrn Abg. Broemel, näher dargelegten Gründen, und wir stehen auch noch (Hört, hört! links.) Eine erheblichere

andererseits muß ich aber auch

in den konkurrierenden Handels—

gestempelt werden,

da es sich um einen so geringen

schwere Konkurrenjschädigung

och wobl nicht vorliegt. Von großer

g ift nach meiner Meinung die ganze Frage nicht.

un komme ich auf die von dem Herrn Abg. Richter sebr scharf

e der Aufrechterhaltung der Befreiungen der Sozietäten.

auf die F zicht eingehen, ob es an sich richtig

die Sozietãten in dies anders zu behandeln, will aber doch nur streifend beme

eine andere Behandlung der täten und ihrer Versicherungen an⸗

geführt werden können als bei den sonstigen Versicherungsgesell⸗

schaften. Vielfach aben enigstens die Sozietãten die

Ver⸗ pflichtung, alle Risiken anzunehmen. h

53 12

beute auf diesem Standpunkt.

finanzielle Frage liegt auch nicht vor;

s iel ich weiß, bier solche Versicherungen

(Sehr richtig! rechts.) Wo sie diese Verpflichtung nicht haben, halten sie sich thatsächlich als öffentliche Institute doch dazu verpflichtet und nehmen jedes Risiko auf sich. Die anderen Versicherungsgesellschaften weisen aber eine große Anzabl von Risiken überhaupt zurück. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, ich habe dies aus meiner Praxis selbst oft genug er— fahren, und in so fern handeln diese Sozietãten allerdings mebr vom Stand⸗ punkt der Gemeinnützigkeit als die privaten Versicherungsgesellschaften, die ja natürlich auch in ihrer ganzen Thätigkeit das Prädikat der Ge⸗ meinnützigkeit wohl verdienen, aber deren Hauptjweck doch der Erwerb ist, während bei den Sozietäten in der Regel die Gemeinnützigkeit allein im Vordergrund steht. Aber wenn ich davon selbst absehe, wir haben den Grundsatz generell in dem ganzen Gesetz festgehalten, daß wir die bestehenden Befreiungen, die auf Gesetzen, Königlichen Verordnungen oder den die Rechts— kraft der Gesetze besitzenden Königlichen Ordres beruhen, die sehr zahlreich sind, unberührt lassen wollten. Und es würde auch eine kolossale Aufgabe gewesen sein, die zahlreichen derartigen generellen und individuellen Befreiungen für Einrichtungen und Institute aller Art genau zu prüfen und bei jeder einzelnen sich zu fragen: ist hier

wohl die Befreiung aufrecht zu erhalten oder nicht?

Bei der Post lag die Sache ganz anders und war viel leichter. Ich bin überzeugt, daß wir eine Reihe von Befreiungen infolge dieses Grundsatzes des Gesetzentwurfs bestehen lassen, über welche man sehr wohl streiten könnte, ob sie aufrecht erhalten werden müssen, und wir würden, wenn wir diese Frage überhaupt in Angriff nehmen würden, allerdings auf manche Befreiungen stoßen, die nicht werth sind erhalten zu werden, und nach dem Grundsatz: was besteht, ist werth, daß es zu Grunde geht, behandelt werden müßten. Wenn wir das nun an keiner anderen Stelle thun, so ist doch keine Ver— anlassung, hier allein eine Ausnahme zu machen, wo man sogar für die Befreiung, wie ich glaube, ganz gute Grunde anführen kann.

Ich möchte also bitten, in dieser Bezichung es bei den Kom. missionsbeschlüssen zu belassen. Wir führen hier ja keine neuen Be—= freiungen ein für diese Sszietäten, wir halten nur das aufrecht, was in dieser Beziehung gegenwärtig besteht. Darnach komme ich also dahin, sämmtliche Anträge mit Ausnahme des Antrags Jansen, der redaktionell ist, abzulehnen und stelle die Entscheidung über den An— trag ich glaube, der Herr Abg. Gothein hat ihn gestellt wegen der Transvortgesellschaften und der Versicherung derselben dem hohen Hause anheim.

Abg. Engelbrecht (fr. kons.) befürwortete seinen Antrag, der bezwecke, die wesentlich gemeinnützigen lokalen Versicherungsgenossen⸗ schaften vor einer Belastung zu schuützen. . . ĩ

Abg; Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Ich kann mich dem Antrage deg Herrn Vorredners nur anschließen. Es liegt für denselben ein wirkliches Bedürfniß vor. Die Befreiung der gemeinnützigen Versicherungs verbände von der Stempelsteuer liegt im Sinne einer wirthschaftlichen Gesetzgebung. Den Antrag Kirsch halte ich im Gegensatz zum Herrn Finanz Minister finanziell nicht von besonderer Tragweite; wenn ein Vertrag, dessen Summe 3009 0 erreicht, stempelpflichtig sein soll, so. werden diejenigen, die im Falle der Annahme des Antrags Kirsch 3000 dersichern würden, eben nur 2900 S versichern. Der Prinzipalantrag Richter will das bisherige System der Stempelsteuer bei den Versicherungen aufrecht erhalten. Danach sind Jeuettersicherungsvertrãge in großen Städten, wie Berlin, mit einer Versicherungssumme stempelfrei, mit der sie auf dem Lande stempelpflichtigs sind. Dasselbe gilt von den Lebensversicherungen. Dieses System entspricht nicht 0 der Gerechtigkeit, wohl aber die Fassung der Kommissions⸗ vorschläge. Ich bitte, den Prinzipalantrag Richter jedenfalls ab⸗ zulehnen. Aber auch die anderen Anträge Richter sind nicht annehmbar. Es ist eine arge Uebertreibung, anzunehmen, daß unter einem Stempel von 10. . das Versicherungsgeschäft leiden könne. Der Kommissionsbericht ist seit 14 Tagen schon vertheilt. Die Ver⸗ sicherungsgesellschaften würden Zeter⸗Mordio geschrieen haben, wenn sie eine Benachtheiligung befürchteten. Durch die Kommissions— beschlüsse ist die Summe, die die Regierung bei dieser Tarifnummer verlangte, erheblich herabgesetzt worden; einer allgemeinen Erhöhung der Stempelfreiheit bis zu Verträgen in Höhe von 6090 kann ich demnach nicht zustimmen. Endlich verlangt Herr Richter Aufhebung der Stempelfreiheit der öffentlichen Sozietäten. Die öffentlichen Sozietäten leiden unter der Konkurrenz von privaten Ge⸗ sellschaften außerordentlich. Letztere geben hohe Dividenden, ein Theil der öffentlichen Sozietäten ist nothleidend. Es hat dies seinen natũr⸗ lichen Grund darin, daß sie Risiken übernehmen müssen, die die Privat⸗ gesellschaften von der Hand weisen. Die Berechnung, die Herr Richter in Bezug auf den Stempelbetrag angestellt hat, der bei Aufhören der Stempelfreiheit der öffentlichen Feuersozietäten einkommen würde, ist wobl nicht richtig. Er hat die Befreiungen, die auch für diesen Fall eintreten würden, nicht berücksichtigt. Ich bitte, lehnen Sie alle An— träge Richter ab.

Die Anträge des Abg. Richter wurden hierauf abge— lehnt, die der Abgg. Broemel-Gothein, Engelbrecht, Kirsch angenommen.

Die Tarifposition gelangte mit diesen Abänderungen zur Annahme.

Zur Tarifposition 75: „Vollmachten“ lag ein Antrag des Abg. Os walt (nl) vor, der verhüten will, daß, wenn eine Vollmacht von mehreren oder an mehrere Personen, die sich zu gemeinsamer Geschäftsführung verbunden haben, ertheilt wird, der Stempel mehrfach bezahlt werde.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Antragsteller hat eben den Fall meh— rerer Rechtsanwalte im Auge; aber er generalisiert doch durch seinen Antrag zu weitgehend. Soeben wird mir gesagt, wenn eine Ver⸗ sicherungsgesellschaft auf einem Bogen sämmtliche Agenten bevollmäch⸗ tigt, so ist doch kein Grund vorhanden, in diesem Falle nur einen einzigen Stempel zu erheben, während thatsächlich doch Abschriften von der Vollmacht genommen werden und hinterher für jeden ein— zelnen Agenten eine Vollmacht bilden. Ich glaube wirklich, man kann nicht aus so einem einzigen Fall der Stempel ist an und für sich nicht so boch, daß daraus eine Unzuträglichkeit entsteht einen solchen generellen Antrag begründen.

Abg. Os walt erwiderte darauf, daß bei Versicherungsgesell⸗ schaften jeder Agent so wie so seine besondere Vollmacht zum Aus— weise haben muß, oder er müßte wieder ein beglaubigtes Duplikat derselben haben, das wiederum einen Stempel tragen würde.

Der Antrag OsUwalt wurde angenommen und in dieser Fassung die Nr. 75. .

Ohne Debatte schließlich die Positionen 76: Vorrechtseinräum ungen (L509 S6); 77. Werkver⸗ dingungsverträge (wie Lieferungsverträge); 78: Wieder⸗ aufhebung von Verträgen; 79: Zeugnisse, amtliche in Privatsachen (150 ), und 80: Zuschlagsbescheide (wie Kaufverträge) genehmigt.

Hierauf vertagte das Haus die weitere Berathung auf Montag 11 Uhr.

Abg. Rickert: Wie wir hören, soll die Regierung noch eine Reihe Gesetzentwürfe einbringen wollen. Ich frage den Herrn . denten, oh ihm vertraulich (große Heiterkeit) eine Mittheilung darüber gemacht ist, ob und welche e, n, , wir vielleicht nech in den nächsten Wochen zu erwarten haben. Wenn noch, wie es heißt, em halbes Dutzend Gesetze kommen sollen, können wir uns darauf gefaßt machen, noch den ganzen Juli hier zu sitzen unlit

Präsident von Köller: Glücklicherweise ist mir eine gertran Mittheilung nicht gemacht worden, sonst würde ich nicht darü . sprechen. (Große Heiterkeit Ich, habe aber gehört, daß noch drei Gesetze kommen sollen, betreffend die Verstaatlichung von Essenbaknen. Ob das sicher der Fall sein wird, weiß ich nicht; von einem anderen Gesetz habe ich nichts gehört.

Schluß gegen 35 Uhr.

wurden

Handel und Gewerbe.

Pest, 15. Juni. (W. T. B.) Produttenmartt., flau, pr. Mai⸗Juni 7.25 Gd. 7 Pr. Herbst 6. Herhft 7,29 Br. Roggen pr. Herbst 6,17 Gd., 6,19 Br. Hafer pr. Verb

o, 57 Gd., b,58 Br. Mais pr. Mai⸗FJuni 6,54 Gd., 666 Br., *r.

li⸗August 6.57. Gd., . Sd., 11,05 Br.

la dungen angeboten.

6 bso Javazucker loke 11z ruhig. Rüben-Robzu cer loko

Die Getreidezufuhren be—⸗ trugen in der Woche vom 8. Juni bis 14. Juni: Engl. Wetzen 1032, t fremde 22 350, engl. Malzgerste 18 S9, fremde 125 engl. Hafer 543, fremder 73 877 Orts, engl. Mehl

hig. 3 2 37. Juni. (W. T. B.)

fremder 65 721, engl. Gerste 162, 14482 Sack, fremdes 89 264 Sack. Am sterdam,. 14. Juni. (W. T. B.) ordinarv 53. Bankazinn 38. Belgrad, 17. Juni. (W. T. B.) Serbi schen Tabackregie betrugen 35. Mal 1595 1 241 902, 35 Fr. gleichen Periode des Vorjahres,

Die

6,59 Br. Kohlrays pr. August⸗September London, 15. Juni. (W. T. B.) An der Küste 21 Weizen

FJava⸗Kaffee good

vom 1. gegen 3 965 862,76 Fr. in der r mithin 275 939,59 Einnahmen der Serbischen Salzuegie beliefen sich vom 1. Ja—

New York, 15. Juni. in ruhiger Haltung, wurde

1II6 000 Stäck.

Schluß stetiger.

Einnahmen der Waarenbericht.

Januar bis Die 160 nom. Schmalz

r. mehr. . Mais Tendenz:

nuar bis 31. Mai 1895 auf 16092 365,84 in 1894, waren mithin um 64795, 12 F (W. T. B) ? im weiteren Verlauf lebhaft und im allgemeinen fest und schloß recht fest.

Weizen eröffnete schwach, fiel dann während des ganzen Börsen⸗

günstiger Ernteberichte und unbelebter Nachfrage für Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas ab, entsprechend der Mattigkeit des Weizens i Wetters, erholte sich spaͤter etwas und schloß stetig. Weijen 1 (. niedriger, Mais 4 (. niedriger.

Baumwolle Preis in New⸗NYock 73 is, do. in Ken Orleans isis Petroleum Stand. white in New⸗Jork 7,55, do. in Philadelpbie 7.60, do. rohes (in Cases) 8, 60, do. Pipe line cert. v. Juli West. steam 6,70, do. Rohe K Brothers 6.95. willig, pr. Juni —,

Fr. gegen 1157 160,96 Fr. r. geringer. Die Börse eröffnete

Der Umsatz der Aktien betrug Kupfer 10.70. den Export.

sowie infolge gůnstigen

Nachbörse:

do. pr. Juli 543, do. px. Juni 12.35.

September 553. Weizen Tendenz: willig. Rother Weizen vr. Juni 7581, do. pr. Juli 794, do. do. pr. Dezember 813. fair Rio Nr. 7 154. do Rio Nr. 7 September 1440.

Winterweizen 793, pr. September S804, Kaffee pr. Juli 14,30, do. do. pr. Zucker 23.

Getreidefracht nach Liverpool 14. Mebl, Sxring Wbeat clears 3,05.

. e Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten verlaufs infolge matter Kabelberichte und Realisierungen sowie infolge Waaren betrug 9 330 925 Dollars gegen 11018 423 Dollars in der Vorwoche, davon für Stoffe 1 803 973 Dollars gegen 1 951 050 Dollars in der Vorwoche.

Chicago, 15. Juni. infolge günstigen Wetters und besserer Ernteaussichten, dann trat auf Deckungskäufe Erholung ein, Kabelberichte wieder verloren ging. weg fallend im Einklang mit den matten Weizenmärkten.

Weizen,. Tendenz: willig, pr. Juni 743, pr. Juli 743. Mais. Tendenz: willig,

(W. T. B.). Weizen fiel anfangs

die jedech später infolge schwächerer Schluß willig. Mais durch⸗

pr. Juni 48. Speck short clear nomin. Pork pr.

Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, garen u. dergl.

AUnfall⸗ und Invaliditäts⸗ c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

Kom mandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien Gesellsch. Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 3 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

I) Untersuchungs⸗Sachen.

18030 Offenes Strafvollstreckungsersuchen.

Die nachstehenden Heerespflichtigen:

1) Albert Plura, geboren am 11. Juli 1872 zu Altendorf, zuletzt daselbst wohnhaft,

2 Mathias Chroß, geboren am 2. November 1872 zu Altendorf, zuletzt daselbst wohnhaft,

3] Karl Rudnik, geboren am 30. August 1872 zu Altendorf, zuletzt daselbst wohnhaft,

4 Max Zweig, geboren am 24. Januar 1871 zu Borutin, zuletzt daselbst wohnhaft,

) Robert Ignatz Musiol, geboren am 19. Juli 1871 zu Bosatz, zuletzt daselbst wohnhaft,

6) Adolf Bulenda, geboren am 5. August 1874 zu Budzisk, zuletzt daselbst wohnhaft,

7 Albert Malissek, geboren am 27. Oktober 1872 zu Haatsch, zuletzt daselbst wohnhaft,

8] Herrmann Hugo Mikulla, geboren am 2. April 72 zu Koblau, zuletzt daselbst wohnhaft,

3) Anton Gaideczka, geboren am 22. November 1872 zu Kranowitz, zuletzt daselbst wohnhaft,

10) Zigarrenmacher Anton Karl Depta, geboren am 9. Februar 1869 zu Ostrog, zuletzt daselbst wohnhaft,

11) Viktor Michael Ilka, geboren am 28. Sep- tember 1872 zu Ostrog, zuletzt daselbst wohnhaft,

12) Franz Konstantin Zima, geboren am 8. März 1571 zu Ostrog, zuletzt dafelbst wohnhaft,

13) Anton Pawmlafsek, geboren am 11. Juni 1872 zu Groß⸗Peterwitz, zuletzt daselbst wohnhaft,

14) Häuslersohn Emil Fran; Ludwig, geboren am 31. Januar 1872 zu Klein-Peterwitz, zuletzt da⸗ selbst wohnhaft,

15) Paul Rudolf Bernard, geboren am 25. Juni 1872 zu Plania, zuletzt daselbst wohnhaft,

158) Eugen Alfred Pawliki, geboren am 3. Sep— tember 1872 zu Plania, zuletzt daselbst wohnhaft,

17) Ludwig Adamezvk, Jeboren am 8. Februar 1872 zu Ratibor, zuletzt daselbst wohnhaft,

18) Karl Franz Breitkopf, geboren am 31. Ok— tober 1872 zu Ratibor, zuletzt daselbst wohnhaft,

19) Vinzent Franz Rieger, geboren am 18. Ja—⸗ nuar 1871 zu Ratibor, zuletzt daselbst wohnhaft,

20 Paul Johann Karl Webs, geboren am 24. Juni 1872 zu Ratibor, zuletzt daselbst wohnhaft,

21) Techniker Friedrich Maximilian Johann Welter, geboren am 12. August 1871 zu Warschau in Russisch⸗ Polen, zuletzt in 5 wohnhaft,

22) Fran Eschik, geboren am 7. Juli 1872 zu Ratsch, zuletzt daselbst wohnhaft,

23) Josef Pluschke, geboren am 26. Februar 1872 zu Sczepankowitz, zuletzt daselbst wohnhaft.

24) Franz Stanke, geboren am 12. Februar 1871 zu Throm, zuletzt daselbst wohnhaft,

25) Max Johann Emil Doehring, geboren am 10. Juni 1871 zu Tworkau, zuletzt dafelbst wohnhaft,

26) Fabian Sebastian Laffak, geboren am 20. Januar 1872 zu Wrzeffin, zuletzt daselbst wohnhaft,

27) Johann Lazar, geboren am 1. Februar 1871 zu Zauditz, zuletzt daselbst wohnhaft,

28) Karl Ignatz Koenig, geboren am 31. Juli 1871 zu Zautißz zuletzt daselbst wohnhaft,

29) Ferdinand Hawel, geboren am J. November 1871 zu Zauditz, zuletzt daselbst wohnhaft,

30) Franz Kaspar, geboren am 25. Januar 1872 zu Kosmütz, zuletzt daselbst wohnhaft,

31) Johann Hoffmann, geboren am 28. April 1872 zu Pogrzebin, zuletzt dafelbst wohnhaft,

sind wegen Verletzung der Wehrpflicht durch Urtheil des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 25. April 1895 ein jeder zu einer Geldstrafe von 155 Ss, im Unvermögensfalle zu 31 Tagen Gefängniß, rechts- kräftig verurtheilt. Der Aufenthalt der Genannfen ist unbekannt. Es wird ersucht, dieselben im Betretungefalle festzunehmen und sie dem nächsten Amtsgericht zuzuführen. Letzteres ersuche ich um Beitreibung der Geldstrafe und im Nichtbeitreibungs⸗ falle um Vollstreckung der ev. erkannten Freiheits- strafe, sowie um schleunige Nachricht hierher zwecks Uebersendung eines vollstreckbaren Urtheilstenors. IIa. M. 1195.

Ratibor, den 31. Mai 1895.

Der Erste Staatsanwalt.

llso3 u Beschluß. In der Strafsache gegen den Schneidermeister Ferdinand Zimmermann hier, in Untersuchungshaft wegen gewerbsmäßigen Wuchers, J. V F. 27. 5 /s 2077, wird beschlossen, die durch den Beschluß vom 8. Fe⸗ Tuar er. ausgesprochenen Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens des An— geschuldigten aufzuheben, da durch die Rückkehr des⸗ selben die Gründe der Beschlagnahme weggefallen sind.

Berlin, am 10. Juni 18595.

Königliches Landgericht J. Strafkammer H. Heydel. Ziehm. Gerth. ; Ausgefertigt:

Berlin, den 11. Jun 1553.

6 8) Roepke, Gerichtsschreiber

es Königlichen Landgerichts J. Strafkammer h.

llsoꝛ9)

Der hinter den Wehrpflichtigen: Johannes Paulus Rinke, geboren zu Ratibor

18 8

2) Wilhelm Tatusch, geboren zu Gut Schammer⸗ witz am 21. Juni 1872.

in Stück Nr. 52 des Deutschen Reichs-Anzeigers vom 28. Februar 1895 von der III. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor unterm 18. Februar 1895 erlassene Vermögensbeschlagnahme⸗ beschluß ist durch Urtheil der J. Strafkammer zu Ratibor vom 25. April 1895 aufgehoben worden. Ha. M. 1195.

Ratibor, den 31. Mai 1895.

Der Erste Staatsanwalt.

7) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

(18073 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Alt⸗Schöneberg Band 28 Nr. 1174 auf. den Namen der Wittwe Amalie Freise, geb. Reikowski, eingetragene, in der Steinmetzstraße 38 belegene Grundstück am 26. August 1895 Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht; an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Eingang C. Erdgeschoß, Zimmer 40, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 6a 91 am und ist mit 13 880 * Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbe— dingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbelzuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. August 1895, Vor— mittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 7. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.

18077

In Sachen des Sanitäts⸗Raths Dr. med. Otto Müller hier, Klägers, wider den früheren Gastwirth, jetzigen Buffetier Friedrich Meier hier, Beklagten, wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten ge⸗ hörigen Hohethorfeldmark Blatt 1 Nr. 21 an der Broitzemerstraße in Braunschweig belegenen Grund- stücks zu La 244m sammt e gan No. ass. 5991 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 27. Mai 1895 verfügt, ö die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 28. Mai 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 24. September 1895, Morgens 19 uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Braünschweig, August⸗ straße , Zimmer Nr. 41, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über reichen haben.

Braunschweig, den 4. Juni 1885.

Verzogliches Amtsgericht. VIIIL. Rhamm.

18076

In Sachen des Maurermeisters C. Wilkens hier, Klägers, wider den Rentner Hermann Steinau sen. hier, Beklagten, wegen Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Nr. 98 Blatt 1 des Feldrisses Hagen an der Wabestraße hierselbst be= legenen Grundstücks zu 17 a 08 dm zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 24. Mai 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 25. Mai 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 26. Sep tember 1855, Morgens 10 Uhr, vor Her— zoglichem Amtsgerichte Braunschweig, August⸗ straße 6, Zimmer Nr. 37, angesetzt, in welchem die ner die Hypothekenbriefe zu überreichen aben. Braunschweig, 30. Mai 1895.

Herzogliches Amtsgericht. X. Nolte.

18075) In der Zwangsvollstreckungssache des Material⸗ waarenhändlers Heinrich Prostmeier hierselbst, Gläu⸗ bigers, wider den Arbeitsmann Fritz Altendorf und dessen Ehefrau hierselbst, Schuldner, wegen Zinsen, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinfen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, fowie zur Ver— theilung der Kaufgelder wird Termin auf den 23. Juli 18965, Vormittags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor— geladen werden. Wolfenbüttel, den 11. Juni 1895.

Herzogliches Amtsgericht.

Kaulitz.

am 23. J

Juni 1872,

(iso

Nachdem bezüglich des im Zwangsversteigerungs⸗ verfahren verkauften, früher zur Konkursmasse des Gutsbesitzers Wilhelm von Flotow gehörigen Lehn— guts Teutendorf das Verfahren aus § 73 Abf. 1 der Verordnung vom 24. Mai 1879, betr. die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen wegen Geldforderungen, stattgefunden hat, und Er— innerungen innerhalb der zweiwöchigen Frift nicht er— hoben worden sind, ist von dem Großherzoglichen Amts⸗ ericht Termin zur Abnahme der Rechnung des donkursverwalters und zur Rückzahlung der bestellten Sicherheit an den Käufer angesetzt auf den 3. Juli 1895, Mittags 12 Uhr, des Amtsgerichts⸗ gebãudes.

Tessin i. M., den 13. Juni 1895.

Großherzogliches Amtsgericht.

(18071 Aufgebot.

Der Bäckergeselle Michael Pare in Frankfurt a. M. hat das Aufgebot der ihm abhanden ge— kommenen, auf den Inhaber lautenden Leihhaus— Obligation Litt. A. Nr. 2203, d. d. Holzminden, den 70. Februar 1893, über 100 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Dezember 1895, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu— melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Holzminden, den 28. Mai 1895.

Herzogliches Amtsgericht. Cle ve. 11197 Ausfertigung.

Aufgebot.

Der Amteschulze und Gutsauszügler Franz Kirste von Heiersdorf bei Niederwiera hat das Aufgebot der am 1. Juli 1882 ausgefertigten 35 0,igen Sbli— gation Herzoglicher Landesbank zu Altenburg über 300 ½ J. D. 3497 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 5. Juli 1898, Vormittags LI Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Burg⸗ straße 11, zwei Treppen, Zimmer 4, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Altenburg, den 2. Mai 1895.

Herzogliches Amtsgericht. Abth. La. (gez) Reichardt. Ausgefertigt: Alten burg, den 14. Mai 1895. Gerichts schreiberei des Herzogl. Amtsgericht. Abth. IIa. (L. S.) Schack, Aktuar.

18065 Aufgebot.

Für die verstorbenen außergerichtlichen Auktio— natoren Carl Ludwig Pannebecker zu Oberhaufen und Franz Ludwig Schlüter zu Altendorf sind Kautionen von 600 6 bew. 1600 6 bei der König—⸗ lichen Regierungs- Hauptkasse zu Düsseldorf hinter— legt. Diejenigen Personen, welche aus der Geschäfts— führung der genannten Auktionatoren gegen diefelben Ansprüche herleiten, die aus den Kautlonen zu decken wären, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestenz in dem Aufgebotstermin im Amtsgerichtsgebäude zu Düsseldorf, Kaiser-Wilhelmstraße 12, Zimmer 23, am Mittwoch, den 4. Dezember 18595, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anzumelden. Die Unterlaffung der Anmeldung hat zur Folge, daß die genannten Ansprüche durch Urthell ausgeschlossen werden. Düsseldorf, den 6. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht.

18963 Aufgebot.

Auf Antrag der Hamburgischen allgemeinen Ver—

sorgungs Tontine von 1823, vertreten durch die

Direktoren Rudolph Klöe, Lr. jur. C. J. Heinsen,

Dr. jur. Otto Meier, Carl Muhle sr., Br. jur. J.

F. Voigt und Baron 8. H. Embden, sämmtlich in

, wohnhaft, diese vertreten durch die hiesigen

Rechtsanwalte Dres. jur. C. J. Heinsen und Sieg⸗

fried Lehmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

Es werden

I) alle, welche an das Kapital der zweiten Klasse der Hamburgischen allgemeinen Versorgungs— Tontine von 1822 aus irgend einem Rechts— grunde Ansprüche zu haben vermeinen;

2) alle diejenigen, welche dem von den Interessenten der zweiten Klasse der Hamburgischen allgemeinen Versorgungs⸗Tontine von 1823 gefaßten, von der Direktkon und der am 30. Mai 1895 statt— gehabten Generalversammlung genehmigten Be— schlusse, nach welchem diese Mal aufgelöst, und das vorhandene Kapital derselben unter diejenigen, dem unterzeichneten Amtsgericht namhaft ge— machten Interessenten dieser Klasse, welche den 19. April 1895 erlebt haben, resp. unter die Rechtsnachfolger der später verstorbenen, ver— theilt werden soll, widersprechen wollen, hier— mit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, n 19, 2. Stock, Zimmer Nr. Hl, spätestens aber in dem auf Freitag, den 11. Oktober E895, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude,

Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer

Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiefigen Zu— stellungs bevollmächtigten bei Strafe Tes Ausschlusses. Hamburg, den 11. Juni 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung fur . . (gez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

(18070) Aufgebot.

Der Holzschuhmacher Heinrich Kuse zu Laer, als Vormund des mit unbekanntem Aufenthalte ab— wesenden Joseph Kuse von Laer, vertreten durch den Rechtsanwalt Hellraeth hierselbst, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 5109, lautend auf einen Bestand von 561 M 96 3 ultimo Dezember 1894, welches verloren gegangen ist, beantragt. Der In⸗ baber des Sparkassenbuchs wird aufgesordert, Fätestens in dem auf den 10. Januar 1896. Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebots— termine seine Rechte anzumelden und das Spar— kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird.

Burgfsteinfurt, den 7. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

18072 Aufgebot.

Der Schneider Rudolf Zechlin zu Nackel hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgefertigten Quittungsbuchs C. B. 101 Nr. 48 379 der Ruppiner Kreissparkasse, welches ihm nach seiner glaubhaft ge⸗ machten Angabe gelegentlich eines Brandes abhanden gekommen ist, beantragt. Der Inhaber des Spar kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 3. Januar 1896, Vormittags EO Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 32, anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Neu⸗Ruppin, den 11. Juni 1895.

Königliches Amtsgericht.

3122) Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener bezw. vernichteter Sparkassenbücher

A. der hiesigen städtischen Sparkasse:

1) Nr. 113 363 über 268,86 M lautend auf die minderjährige Ilse Sperling, Nr. 139 845 über 40,55 S, lautend auf das Dienstmädchen Bertha Rosenthal, Nr. 350 8857 über 55 Me, lautend auf das Dienstmädchen Johanna Beleck, von dem Kauf— mann Georg Sperling hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Seldis,

2) Nr. 88 028 über 75 M, lautend auf Fräulein Emilie Schüttler, von der ꝛc. Schüttler in Tegel,

3) Nr. 234 973 über 25,88 M, lautend auf Fritz Niebuhr, und Nr. 326 893 über 169,61 6, lautend auf die verehelichte Schneider Niebuhr, Luise, geb. Kühnemann, von der 2c. Niebuhr und ihrem Ehemanne Adolf Niebuhr hierselbst,

4) Nr. 1654 693 über 35.64 M, lautend auf das Dienstmädchen Martha Reimann, von der 2c. Reimann hierselbst,

5) Nr. 140 968 über 101,64 M, lautend auf die abwesende Handelsfrau Pohl, Anna, geb. Wolke, und Nr. 333 664 über 217.441 M, lautend auf die minderjährige Regina Laser, von dem Vormund bezw. Vater, Kaufmann Laser hierselbst,

B. des Kreises Teltow Nr. 39 458 über 124,46 4, lautend auf Fräulein Selma Thäsler, von der 2c. Thäsler hierselbst, beantragt.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den I. November 1895. Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 2. April 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 82.

75789 Aufgebot. Das Sparkassenbuch Nr. 3195 der Sparkasse des Kreises Wittenberg über 84 M6 96 5 und 2 77 3 Zinsen, ausgefertigt für Friedrich Mieth zu Wolters—⸗ dorf, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers Friedrich Mieth zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber dieses Buches auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 30. Dezember 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 12, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vor— zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben . wird. Wittenberg, den 10. März 1895. Königliches Amtsgericht. III. Abtheilung. Thiemann.

3903 Aufgebot. ö Die Ehefrau des früheren Sattlermeisters, jetzigen Auszüglers, Ernst Rackwitz, Dorothee, gebörene

Schröter, in Wiedemar, hat das Aufgebot des au