Nichtamtliches.
Den tsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. Juni.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Abend 8 Uhr 25 Minuten auf der Station Neubabels⸗ berg Seine Kaiserliche Hoheit den Großfürsten Alexis von Rußland und begaben Sich mit dem Großfürsten sodann zu Wagen nach der ir Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Alexander, wo das Diner eingenommen wurde. Um 10 Uhr 36 Minuten fuhr der Großfuͤrst mit dem Schnellzuge nach
erlin. ö Heute Vormittag 11“ Uhr haben Seine Majestãt der Kaiser und König mit dem . von der Wildparkstation mittels Sonderzuges die Reise nach Hamburg angetreten. Die Ankunft Seiner Majestät in Hamburg erfolgt um 4 / Uhr Nachmittags.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben zu Allerhöchstihrem tiefsten Bedauern wegen heftiger neuralgi⸗ scher Schmerzen die Reise nach Hamburg aufgeben müssen und sind heute Nachmittag 2 Uhr mittels Sonderzuges von der Wildparkstation direkt nach Kiel gereist, wo Ihre Majestät far nächst im Königlichen Schloßse Wohnung nehmen,. Im Gefolge Ihrer Majestät befinden sich die Ober⸗-Hofmeisterin Gräfin von Brockdorff, die Hofdame k von Gersdorff, der Ober⸗ Hofmeister Freiherr don Mirbach und der Kammerherr von dem Knesebeck.
Zu den heute in Ham burg beginnenden Feierlichkeiten zur Tr ofsfnung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals wird von dort berichtet: Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Strelitz sind gestern Nachmittag um 5 Uhr 5 Minuten in Hamburg eingetroffen. Mit dem gleichen Zug trafen ein: Ihre Durchlauchten der Erb prinz Reuß jüngerer Linie und der Prinz Ernst von Sach sen-Altenburg. Ihnen folgten Ihre Durchlauchten der Fürst von Wald eck und Pyrmont und der Prinz Adolf zu Schaum⸗ burg-Lippe, Regent des Fürstenthums Lippe. Um 6 Uhr 40 Minuten erfolgte die Ankunft Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen. Höchstderselbe wurde von dem Kommandanten von Altona, General-Lieutenant Freiherrn von n, , , , Vor dem Bahnhof hatte eine Ehren⸗Kompagnie Aufstellung genommen. Nachdem der Großherzog die Front abgeschritten hatte, fuhr Sõchstderselbe in Begleitung des General-Lieutenants von Schleinitz in einer Senatsequipage nach seiner Wohnung. Um gi Uhr Abends trafen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz-Regent und der Prinz Ludwig von Bayern in Begleitung der Minister Freiherren von Crailsheim, Dr. von Riedel und von Feilitzsch ein. Höchstdieselben wurden von dem Bürger⸗ meister Lehmann und dem Senator Möring empfangen. Der Prinz-⸗Regent nahm die Parade über die am Bahnhof auf— gestellte Ehrenkompagnie ab. Dann bestiegen die Herrschaften die Wagen und fuhren unter den Hurrahrufen des Publikums nach ihren Quartieren. Um 10 / Uhr kamen Ihre Königlichen
oheiten die Prinzen Friedrich Heinrich und Joachim Albrecht von Preußen an, denen um 11 Uhr Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen und Seine Hoheit der Herzog Exnst Günther zu Schleswig⸗Holstein folgten. Heute Vormittag kurz nach 7 Uhr traf Seine Majestaͤt der König von Sachsen auf dem Dammthor⸗Bahnhof ein. Nach der Be⸗ grüßung durch ein Mitglied des Senats und verschiedene Offiziere schritt der König die Front der Ehren⸗Kompagnie ab und begab sich dann in seine Wohnung. Kurz darauf traf auch Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden ein, welcher mit denselben Ehrenbezeugungen empfangen wurde. Ein weiterer Zug brachte Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog von Hessen und den Herzog von Sachsen— Coburg und Gotha, welche gleichfalls von Senatsmitglie—⸗ dern empfangen und nach ihren Wohnungen geleitet wurden. Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe kam um 6 Uhr auf dem Dammthorbahnhof an, von wo derselbe nach kurzer Begrüßung durch den preußischen Gesandten von Kiderlen⸗ Wächter und ein Senatsmitglied, von letzterem begleitet, sich nach der für ihn reservierten Wohnung begab. Abends nahm der Reichskanzler das Diner bei dem preußischen Gesandten ein.
Aus Kiel meldet W. T. B.“: Die Stadt prangt bereits heute in festlichem Gewande, doch wird noch an vielen Stellen an der Ausschmückung der Häuser durch Guirlanden, Flaggen, Embleme und Blumen emsig gearbeitet. Auf den Plätzen, ins⸗ besondere vor dem Bahnhof, sind zahlreiche, mit Laubgewinden geschmückte Masten aufgerichtet. Am Bahnhof ist eine besondere Vorhalle zur Aufnahme der von allen Richtungen fortwährend eintreffenden nach Tausenden zählenden Fremden erbaut. Unter der Bevölkerung sowie unter den Fremden herrscht eine gehobene Feststimmung. Dem Hafen geben die Bar— kassen der Kriegsschiffe aller Nationen und die zahlreichen Vergnügungsdampfer ein ungemein belebtes Aussehen. Ueberall liegen Kriegsschiffe, zunächst im Handelshafen die deutschen Schiffe „Heimdall“. „Hagen“, „Frithiof“, „Hildebrandt“, Gefion“ und „Kaiserin Augusta“; weiter hinein nach dem Kriegshafen ankern deutsche und ausländische Kriegsschiffe freundschaftlich vereint. Einen gewaltigen Eindruck machen besonders die Schiffe Englands, Italiens, Oesterreichs und Amerikas) Das Wetter war heute Morgen regnerisch, doch brach später die Sonne durch. Die Kanalmündung bei Holtenau ist prächtig geschmückt; ringsum sind Tribünen errichtet, welche mit Flaggen in allen Farben, Kränzen, Inschriften, Emblemen, bunten Tüchern und Teppichen verziert sind. Der Gesammteindruck ist ein in jeder Beziehung großartiger. Heute früh trafen die Kapellen des Ersten Garde⸗Regiments zu Fuß und der Matrosen⸗Division ein, um die Aufstellung für morgen zu proben. Um 8 Uhr früh wurden auf allen Schiffen der hier vertretenen vierzehn Nationen unter den Klängen ihrer Nationalhymnen die Flaggen gehißt.
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗ Minister Freiherr Marschall von Bieberstein hat Berlin verlassen, um an den Feierlichkeiten der Eröffnung des Nord⸗ Ostsee⸗Kanals theilzunehmen. Mit seiner Vertretung während der Abwesenheit ist der Unter⸗Staatssekretãr, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Rotenhan betraut.
Der kommandierende General des Garde⸗Korps, General der Infanterie von Winterfeld, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, ist zu den Kanaleröffnungs⸗ Feierlichkeiten nach Kiel abgereist und tritt demnächst einen mehrwöchigen Urlaub an.
Der General⸗Lieutenant Ising, Kommandant des Zeug⸗ hauses, hat sich mit Urlaub nach Dresden und dem Harz be⸗ geben.
Der Kaiserliche Gesandte im Haag, Geheime Legations⸗ Rath Graf zu H ist von dem ihm Allerhöchst be—⸗ willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime Rath von Eisendecher, und der . Gesandte in Weimar, Geheime Legations⸗Rath Raschdau haben einen
ihnen Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.
Nach telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. e en, Kommandant Kapitän zur See Jaeschke, am 18. Juni in Singapore eingetroffen und setzt heute die Reise fort; S. M. S. Loreley Kom⸗ mandant Kapitän-Lieutenant Gühler, ist am 17. Juni in Galatz angekommen und wird heute diesen Ort wieder verlassen.
Kiel, 19. Juni. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich empfing gestern Nachmittag den französischen Admiral Ménard sowie dessen Stab. ; 25
Sämmtliche Geschwader⸗Chefs und zahlreiche Offiziere aller Nationen haben sich heute unter Führung des kom⸗ mandierenden Admirals Knorr mittels Sonderzuges nach Hamburg begeben.
Mecklenburg⸗Schwerin.
re Kaiserliche Hoheit die Großherzogin hat sich gestern von . , nach Gelbensande begeben. — Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Maxie und Ihre Hoheit die Herzogin Elisabeth sowie Ihre Durchlauchten die Prinzessin Adolf von Sch warzburg-Rudolstadt und die Prinzessin Thekla, Höchstwelche zur Zeit am Hofe zu Rabensteinfeld weilen, werden sich morgen nach Kiel zu den Kanal⸗-Eröffnungsfeierlichkeiten begeben.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Der Landtag des Herzogthums Coburg ist auf den 24. d. M. nach Coburg einberufen worden behufs Ge⸗ nehmigung des zwischen dem Coburger Staats⸗Ministerium und dem preußischen Ministerium abgeschlossenen Staats⸗ vertrags über den Verkauf der Werrabahn an Preußen.
Schwarzburg⸗Rudolstadt.
Seine Durchlaucht der Fürst ist, da Höchstderselbe wegen eines seit längerer Zeit bestehenden Augenleidens zum Kur⸗ gebrauch im Bade Kissingen weilt, an den Feierlichkeiten zur Eröffnung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals theilzunehmen verhindert.
Elsaß⸗Lothringen.
Der Kaiserliche Statthalter Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg hat sich gestern zur Feier der Eröffnung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals nach Kiel begeben.
DOefterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser empfing gestern äußer dem Minister— Präsidenten Fürsten Windischgrätz noch den Finanz⸗-Minister Dr. von Plener in Audienz.
In der gestern Abend abgehaltenen Sitzung des Budget— ausschusses des ssterreichischen Abgeordneten⸗ hauses, welcher der Unterrichts⸗-Minister von Madens ki beiwohnte, wurde nach längerer Debatte der Antrag des Berichterstatters auf Streichung der Budget position Cilli“ mit 19 gegen 15 Stimmen abgelehnt, womit diese Position als angenommen erscheint. Namens der Minorität meldete der Abgeordnete Haase ein Minoritätsvotum an.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ wird der Minister⸗ Präsident Fürst Windischgrätz heute das formelle De⸗ missionsgesuch des Kabine ts überreichen. Das Kabinet soll nach den neuesten Dispositionen durch ein Uebergangs⸗ Ministerium abgelöst werden, das aus Beamten bestehen soll, die zu Leitern der einzelnen Ressorts ernannt werden. Diesem Uebergangs-Ministerium wird die Durchführung des Budgets obliegen, auf dessen Zustandekommen die Krone den höchsten Werth legt. Die Jungczechen haben sich in den Verhandlungen, die gestern mit ihnen seitens des Polen⸗ und des Hohen— wartklubs geführt wurden, bereit erklärt, der Budgetberathung keine Hindernisse in den Weg zu legen, falls die Steuerreform zurückgestellt und ihnen die Redefreiheit nicht eingeschränkt werde. Auch wurde ihnen zugesichert, daß sie während der Budgetdebatte einem farblosen Ministerium gegenüberstehen würden. Aehnliche Verhandlungen sollen auch mit den Deutsch⸗ nationalen und den Antisemiten angeknüpft sein. Als Minister⸗ Präfident des Uebergangskabinets wird in erster Linie der Minister des Innern Marquis Bacquehem genannt.
Das „Fremdenblatt“, die „Presse“, das „Neue Wiener Tagblatt“ und das „Wiener Extrgblatt“ von heute widmen der Eröffnung des Nord-Ostsee⸗Kanals aͤußerst sympathische, die Bedeutung des neuen Verkehrsweges würdigende Artikel, in denen übereinstimmend die Kieler Er⸗ öffnungsfeier als ein Friedensfest ersten Ranges bezeichnet wird.
Die Feier in Kiel findet auch in den Budapester Blättern lebhaften Widerhall. Der Pester Lloyd“ schreibt: „Der Nord⸗Ostsee⸗Kanal rückt die Bürger Deutschlands einander näher; er ist ein Stück innerer Einigung und damit auch ein Stück innerer Friedensarbeit; denn der Friede ruht am sorgsamsten gewahrt in dem starken Arm einer umsichtigen Macht. Wer aber sein eigenes Haus mit Pallisaden umgiebt, thut das nicht zu dem Zweck, in des Nachbarn . einzufallen. Insofern Deutschland auf seine territoriale Sicherheit bedacht ist, bedroht es gewiß nicht die Sicherheit anderer Staaten; insofern es aber seine wirth⸗ schaftlichen Kräfte zu fördern trachtet, heimsen auch die andern Staaten aus dieser Förderung üppige Kräfte ein. — Der Pesti Naplo“ sagt: „Der demonstrative Einklang der europäischen Mächte ist ein erfreuliches Zeichen. Ganz Europa honoriert damit die Friedenspolitik des Dreibundes. Es giebt keinen
Staat mehr, der diesem Bündniß einen offensiven Charakter
beilegen möchte. Dies ist in das eurgpaische Gemeinbewußtsein
übergegangen, und darum wirkt die Kieler Feier beschwichtigend auf ö n und politischen Gegensäͤtze.“
Großbritannien und Irland.
Gestern, am Jahrestage der Schlacht bei Waterloo, fand, wie ‚W. T. B.“ berichtet, eine Parade der 1. Royal Dragoons in voller Stärke im Phönix⸗Park zu Dublin statt. Der deutsche Botschafter Graf Hatz feldt überreichte dabei dem Regiment einen von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser gespendeten Kranz, der aus goldenen Lorber⸗Blättern, Blüthen und rüchten wunden und mit einer langen, goldbefranzten Schleife in scharlachrother Farbe versehen ist. Auf dem einen Ende der Schleife befindet sich das W mit der Kaiserkrone darüber in Gold, auf der anderen liest man; Waterloo, June 18. 1815.
Der Panzer-Kreuzer „Endymion“, welcher mit den übrigen, zur Theilnahme an der Kieler Feier bestimmten eng⸗ lischen Schiffen nach Kiel in See gegangen war, mußte wegen eines Falles von Masern an Bord wieder umkehren. Nach⸗ dem der Kranke, in Sheerneß gelandet war, ist das Schiff jedoch gestern wieder nach Kiel in See g D Die aus⸗ wärts verbreitete Meldung von einem Auflaufen des Schiffes im Belt ist somit unbegründet.
Frankreich.
Der Präsident Faure hat, dem W. T. B.“ zufolge, ,, Telegramm an den Kaiser von Rußland esandt:
91 Der Botschafter Baron Mohrenheim bat mir soeben die In—
signien zum Andreas⸗Orden übermittelt, welche Eure Majestät die
Güte gehabt haben, mir zu verleihen. Tief gerührt durch das neue
Pfand der Freundschaft, welches Eure Majestät heute Frankreich in
meiner Person gegeben haben, drängt es mich, Eurer Majestät ohne
Verzug dafür meine aufrichtige Dankbarkeit auszusprechen. Rußland.
In einer Besprechung der Kieler Festlichkeiten hebt das „Journal de St. Pstersbo urg“ den Umstand hervor, daß sich an denselben nicht allein die deutschen Souveräne und Behörden, sondern auch die Repräsentanten aller europäischen Mächte und der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika betheiligen, und sagt: „Es handelt sich dabei um ein epochemachendes Ereigniß nicht allein für Deutschland, sondern auch — vom kommerziellen Standpunkt — für alle Staaten, welche am eltverkehr theil haben.“ — Die „Nowosti“ bemerken, die Annahme der Einladung zu der Kieler Feier durch alle Mächte bezeuge die Hochachtung derselben für das Deutsche Reich und seinen ersten Monarchen. — Die „No woje Wrem ja⸗ hebt hervor, daß der Nord⸗Ostsee⸗Kanal, abgesehen von seinen militärischen Zwecken, auch eine friedliche weltökonomische Bedeutung habe. — Die „Birshewyja Wie domo sti“ machen gegen die Verdächtigung Front, daß der Nord⸗Ostsee—⸗ Kanal zu aggressiven Zwecken erbaut worden sei.
Italien.
Der Minister-Präsident Crispi, welcher von einem Unwohlsein, das ihn vorgestern befiel, wieder vollständig her— gestellt ist, wohnte gestern der ganzen Kammersitzung bel, die ohne jeden Zwischenfall verlief.
Spanien.
Der Senat stimmte gestern dem von der Deputirten= kammer bereits angenommenen Gesetzentwurf über die Schatz⸗ Obligationen zu. .
Die nächste Truppensendung nach Cuba wird sechs Schwadronen Kavallerie, zwei Batterien und 25 Bataillone zu je 1000 Mann umfassen. Diese Bataillone sollen aus den ersten Bataillonen der einzelnen Regimenter gebildet werden.
Schweiz.
Wie die „Frankfurter Zeitungs aus Bern meldet, be— schloß der Nationalrath die Errichtung einer Staats⸗ bank mit dem Sitz in Bern unter besonderer Verwaltung, die ausschließlich das Recht zur Banknotenausgabe besitzen soll. Es fand eine längere Debatte statt, ob das Privatkapital sich an dem Gründungskapital betheiligen dürfe.
Belgien.
Die Repräsentanten kammer nahm gestern einen Zoll von 5 Fr. per 100 kg auf Baum wollfä den an, welche mindestens zu 20 Proz. mit Wolle vermengt sind, ferner einen solchen von 30 Fr per 100 kg für Früchte, welche nicht speziell in dem Tarif aufgeführt sind, von 10 Fr. für getrocknete Früchte, von 16 Fr. für Kragen und Manschetten in Leinen, von 15 Fr. für Frauen⸗ kleider, von 10 Fr. für Männerkleider, 15 Fr. für Strumpfwaaren, 10 Fr. für Mu sikinst rumente, 15 Fr. für Safianwaaren und 15 Fr. für Parfümerien.
Türkei.
Nach einer Meldung des W. T. B.“ aus Cetinje ist der Kommandant des III. türkischen Armee⸗Korps in Adrianopel Abdullah Pascha zum Gouverneur von Skutari in Albanien ernannt worden.
Dänemark.
Der König, die Königin, der Kronprinz, die Kron⸗ prinzessin, die Prinzessin Louise, der Prinz und die Prinzessin Waldemar trafen, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Mittag an Bord des in Kopenhagen vor Anker liegenden Dampfers Tantallon Castle“ ein, woselbst ein déjenner dinatoire stattfand. Der König führte die Gemahlin Gladstone's zu Tisch, Gladstone die Königin. Außerdem nahmen an der Tafel theil; der Minister⸗Präsident Reetz⸗Thott und der britische Gesandte Scott. Gegen Schluß der Tafel brachte der König einen Toast auf die Königin Victoria aus. Gladstone dankte mit einem Trinkspruch auf die dänische Königsfamilie. Auch die Königin gab in einer Ansprache der Freude Ausdruck, daß sie Glabstone wiedergesehen habe Den letzten Toast sprach Gladstone auf die Zukunjt Dänemarks. Nach der Tafel begab sich die Königliche Fa⸗ milie auf Deck, wo schottische Nationaltänze getanzt wurden. Gegen 31“ Uhr verließ die Königliche Familie den Dampfer, der heute nach Kiel abgeht.
Amerika.
Dem Madrider „Imparcial“ wird aus Havana gemeldet, die Autonomisten und mehrere Führer aus dem früheren Kriege seien in Puerto Principe zusammengekommen, um die Lage auf Cuba zu prüfen. Sie hätten erkannt, daß es den Separatisten an Mitteln fehle, um den Kampf fert⸗
zusetzen, und würden eine Abordnun
um Gom ez zu rathen, aufzugeb en.
den Kreisabgaben herangezogen werden e N., sondern in Berlin . persõn⸗ Da 4. 5 e lahr gegen den eisaus
rłsausschuß .
seinem Grundbesitz zu durfte, da er nicht im lichen Staatssteuern veran blieb, so erhob Herr von E. Klage Kreises N. und er erstritt beim Beni theil. Die Entscheidung des Bezirksausschusses b ung, daß der Kläger nach 5 14 der Kreisordnung vom 14 1872 nur als Forense herangezogen werden könne. Auf die wom elegte Repision bestätigte das Ober⸗Verwaltun cheidung, indem es begründend ausführte: G. vom 9. Mai 1876
r g nach Santiago senden, den für das Land unnützen Kampf
Parlamentarische Nachrichten. Dezember
Der Bericht über die der Abgeordneten befindet
— Der Kommerzien⸗Rath Linke,
der Abgeordneten für den 7 Liegni berg⸗Schönau), ist gestern Abend plötzli
Sgericht die Vor- . on in dem End⸗ ist aus der Entstehungs⸗ vom 13. Dezember 1872 nach⸗ erdings abweichend von dem ge— auch diejenigen phrstschen Personen als ezw. diesen hat gleichstellen wollen, welche, ersönlichen Staatssteuern veranlagt zu fein, 96 be⸗ . ; erkschaft In dem Endurtheil vom 4. April 18531 sodann
Sitzung des Hauses Ersten .
Mitglied des Hauses
er Wahlbezirk (Hirsch⸗
urtheil des O. V. geschichte des 5 14 der Kreisordnun gewiesen, daß der Gesetzgeber — aller prachgebrauch Forensen . hat bezeichnen b ohne im Kreise zu den p in demselben einen Wohn sißen oder ein stehendes Gewerbe oder au Bergbau betreiben. ist nochmals gezeigt, daß die Worte:
in demselben zu den persönlichen Staatssteuern veranlagt zu sein“ ch auf den Fall be
wöhnlichen
sitz haben und zugleich Grund
erhalb einer
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Ist einem Geschäftsvermittler von seinem Au eine Provisisn für den Fall zugesi durch die Vermittlung des Ersteren i Trift zu ftande komme, so hat, nach einem Urtheil des Rei VI. Zipilsenats vom 7. Januar 1895, dandrechts der Vermittler keinen An das Geschäft ohne Verschulden de vom Vermittler zugewiesenen Reflektanten innerha zu stande gekommen ist, später aber, ohne
Rittergutsbesitzer 1890 sich zur Zablung einer Provi
chert worden, daß das Geschäft
n nerhalb einer bestimmten zieben, wo jemand in mehreren Kreisen Wohnsitz
at und dann in demjenigen Kreise, wo er nicht zu den Staatsfteuern elten soll. Es entspricht daher dem be— chter von den physischen Personen, en oder ein stehendes Gewerbe rgban betreiben, nicht nur die⸗ en, sondern auch diejenigen, die ber nicht zu den persönlichen sind, zu den Forensen im Sinne des § 14
demgemäß auch den Kläger, der, ohne Staats steuern
chsgerichts, im Gebiete des Preuß. Allg. spruch auf Provision, wenn s Auftraggebers mit dem der Frist nicht hne weitere Vermittlungs⸗ abgeschlossen in einem Scheine vom 26. Juli / sion an G. verpflichtet, falls er das Rittergut N. durch die Vermittlung des G. vom 75. Juli 18950 ab G. wies dem von F. die A. sche Domänen⸗ mit welcher aber innerhalb der sechs⸗ zum Abschluß gelangte.
veranlagt ist, als Forense stehenden Recht, wenn der die im Kreise Grundeigenthum b oder außerhalb einer Gewerkschaft jenigen, die dort keinen Wohnsitz hab daselbst zwar einen solchen haben, a Staatssteuern veranlaßt
der Kreisordnung rechnet,
Vermittlers,
versöõnlichen einen Wohnsitz hat als Forensen ansieht und danach den Beklagten nicht für berechtigt erachtet, ihn vom Einkommen aus Kavitalvermoõgen zu den Kreisabgaben heranzuziehen. Auch der dem Kreise vermöge Wohnsitzes angehörende Grundbesitzer ist, wenn chem Grunde — an einer dortigen en Staatssteuern fehlt, im kreis— Mochte auch in Berlin
anlagt zu sein,
in 6 Wochen verkaufe. Dre eit ulm, bat!
verwaltung als Käuferin zu,
wöchigen Frist der Kauf nicht Monate später verkaufte von F. sein G von G. bezeichnete Käuferin ohne weiter G. Dieser zedierte seinen angeblichen welcher gegen von F. auf Zahlung klagte. kannte auf Abweisung der Klage, und die vom Reichsgericht zurũckgewiesen, indem Das Berufungsgericht stellt in unanfechtbarer Weise fest, daß G. sechswöchigen Frist erfolgten, nach Inhalt des ne Entgelt bleibenden Zuweis Domänenverwaltung als Käuferin eine weitere mit Vertrags Thätigkeit nicht 1890 gestellte Bedin nicht eingetreten, seine Bedeutung.
Erst einige ut an die ihm ursprünglich e Vermittlungsthätigkeit des Provisionsanspruch an Z.,
Das Berufungsgericht er⸗ Revision des Klägers wurde
es begründend ausführte:
es für ihn — gleichviel, aus wel Veranlagung zu den persönlich ü steuerlichen Sinne Forense und nur Forense. ..
der Kläger am 1. Oktober 18693 immerhin sein Domizil ie dies in der Revisionsschrift des Beklagten O war doch damit der für seine Besteuerung : erforderliche Thatbestand, daß er zu den per? sönlichen Staatssteuern im Kreife verankagt war, sichtlich immer noch nicht gegeben.“
— Nach § 7 des Kommunalabg erfolgt die Vertheilung des der Einko liegenden Einkommens aus Ve Kreditgeschäften in der Weife, daß derjenigen Gemeinde, in welcher die Leitung des Gesammtbetriebes Theil jenes Einkommens vorab überwiese nach Verhältniß der in den einzelnen Geme einnahme vertheilt wird. Dieses der Sitzgemeinde zuftehende Prä⸗ nach einem Urtheil des O November 1894, von dem Gesammt⸗ Einkommen des zu besteuernden Geschäfts nicht nur dann zu be— rechnen, wenn das ganze Einkommen in Preußen oder in Preußen und im außerdentschen Ausland, sondern auch, wenn es in Preußen, sowie in anderen deutschen Bundesstaaten und im gußerdeutschen Aus land erzielt wird. — Eine gesellschaft zu M. in Preußen,
aufgegeben haben (w hervorgehoben wird), s
außer der innerhalb der — * Kreisangeböriger er
ersten Maklervertrags oh ung der A. schen iuferi e dem Abschluß in ursächlichem Zusammenbang stehende geleistet hat. War die in dem Scheine vom 26. Juli gung ohne ein Verschulden des Beklagten so verlor damit das bedin : Der Umstand, daß ein Beklagte sein Gut an die ihm ursprünglich von G. bezeichnete Käuferin ohne weitere Vermittlungsthätigkeit des G. verkauft hat, ist nicht geeignet, für diesen einen Probisionsanspruch zu be einem Dolus des Beklagten kann hierbei nach den F Vorinstanz keine Rede sein.“
— Die Bestimmung des § 10 der Zivilprozeßordnung: exichts kann nicht aus dem Grunde ustãndigkeit des Amtsgerichts be⸗
einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Dezember 1894, auch auf den Fall Landgericht selbst, sondern die höhere In stanz die ersteren ausgesprochen hat. — Die Handlung N. u. wegen einer Forderung von 280 66 nebst Zinsen und Kosten an V. in der Wohnung der Ehefrau des V. eine Lebensversicherungspolfce . und wegnehmen erhob Klage beim Landgericht gegen die Handlun auf Herausgabe der Police an sie. Die Beklagte er wand der Unzuständigkeit des Landgerichts, weil der Streitwerth we 1s 30 andgericht sprach durch Urtheil seine Unzuständigkeit aus, der zweite Richter hob jedoch diefes Urtheil che zur weiteren Verhandlung und Entschei⸗ zurück. Die gegen dieses Urtheil von der Beklagten eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht als unzuläffig verworfen, indem es begründend ausführte: bereits in mehreren E
dee ,, e. vom 27. Juli 1885 ? mmenbesteuerung nach 1 unter⸗ gte Provisionsversprechen , 6 ige Monate später der . tattfindet, der zehnte ne agen . ,. inden erzielte tto⸗ tftellungen der e , e,. zivuum von 100 ist,
. ber · Verwaltungs⸗ geeichts, II. Senats, vom 17.
Das Urtheil eines Land angefochten werden, weil die ewesen sei!
V. Zivilsenats, vom wenn nicht das Zuständigkeit des Co. zu St. hatte
Versicherungs⸗ d ö deren Unternehmen sich über mehrere Preußische und außerpreußische — darunter auch nicht zum Deutschen ch gehörende — Gemeinden er 1883ñ94 von der Stadtgemeinde worden, daß das lichen Einkomme preußischen deutschen berechnet wurde,
nach Verhältniß . außerpreußischen
Anwendung,
streckt, ist für das Steuerjahr t. in der Weise herangezogen Präzipvuum von 100.40 von dem gesammten gewerb—
S6 abpfänd abpfãnden Gesellschaft einschließlich
ch des außer und daß die nach diesem Präzivuums restierenden gesammten Brutto Einnahme, zum M. 'schen Brutto— — x Versicherungsgesellschaft dagegen erfolglos Einspruch und sodann Klage gegen die Stadtgemeinde, pruchte, daß bei Berechnung des Präzipuums (10 ) n in den außerpreußischen deutschen Gemeinden außer Betracht bleiben müßte, da dieses Einkommen nicht zur preußischen Staats⸗-Einkommensteuer herangezogen werden darf und nach 8 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 der Kommunalsteuer das für die Staatssteuer ermittelte Einkommen Die Klage wurde abgewiesen, und auf die Revision der Klaͤgerin wurde die Vorentscheidung vom Ober. Verwal⸗ tungsgericht bestätigt, indem es begründend ausführte: Entscheidung
weniger als 300 M betrage.
auf und verwies die Sa
dung an das Landgericht .
Das Reichsgericht hat das Einkomme
Entscheidungen ausgesprochen, daß der Wortlaut des S 10 ungenau ist, und daß die Vorschrift desselben ihrem Sinne sicht des Gesetzgebers gemäß auch den Fall umfaßt, daß t das Landgericht selbst, sondern die höbere Insfanz die Zuständig⸗ des ersteren ausgesprochen hat. Für diese Entscheidung ist namentlich Gesetzes verwiesen, welche als den Grund der 10 angeben, daß es bei der präsumtiv besseren Rechtsprechung der Kollegialgerichte an einem sachlichen Grund fehle, dem Beklagten ein Rechtsmittel zu gewähren, wenn das Landgericht seine Zuständigkeit angenommen haben sollte, Amtsgericht für die Sache zuständig fei. Dieser Grund treffe auch zu, wenn zwar das Landgericht sich für unzuständig erklärt, das Landesgericht dagegen die Zuständigkeit des Landgerichts erkannt it, Es fehle an jedem Anhalt dafür, Fälle verschieden habe behandeln wollen. gehen, liegt kein Anlaß vor.“
und der Ab
zu Grunde zu legen ist.
auf die Motive des
Bestimmung des 5 .. Wie in
bat der S 7a des Kom munalabgaben⸗ 27. Juli 1885 auch dem § 16 des
. diesseitigen Näheren ausgeführt itt, gesetzes vom 24. Juni 1891 gegenüber seine Bedeutung w halten. Allerdings ward hier vorgeschrieben, daß dasjenige Ergebniß, zu welchem die staatlichen Einschätzungsbehörden auf Grund der Abf. O. gelangen, unter Hinzurechnung der 33 0 des g nmunalbesteuerung zu Grunde zu legen ist. Allein es ist in jener Entscheidung vom 20. Oktober 1893 andererseits auch klargelegt worden, daß die Vorschrift in 5 15 Abf. 3 a. a. O. nur unter der Voraussetzung Anwendung finden kann, wenn das der Staatseinkommensteuer unterliegende Gefammt— einkommen mit dem kommunalsteuerpflichtizen Ein— kommen identisch ist. handen, wenn der Betrieb einer Aktiengesell liegenden Fall, auch über außerdeutsches Ausland erstreckt. Denn das hier erzielte Einkommen unterliegt zwar in Preußen der Staats, Einkommensteuer, nicht aber auch der Gem e in defteuer, da rundsäßlich die Gemeinden nur das in ih nen eingehende Einkommen l Aus diesen Sätzen ergiebt sich zugleich, daß, in⸗ soweit ein Fall der Kongruenz vorliegt, mit welchem der Inhalt des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Juli 1885 nicht vereinbar ist, gs als durch 5 16 Abs. 3 des Gesetzes vom ziert anzusehen ist, während es in den Fällen, nicht entscheidet, bei 5 74 des Kommunal ( Wie bisher die Sitzgemeinde nach richtiger Auslegung befugt war, bei Berechnung des Präzipuums auch das in tschen Bundesstaaten und das im außerdeutschen Auslande erzielte Einkommen in Betracht zu ziehen, ist eben der 8 16 des Gesetzes vom 24. Juni 1891 keine Anwendung studeet. M 15615
Gesetzes vom
bwohl gesetzlich das ja is obwohl gesetzlich da enigstens theilweise be⸗
und 2 in §S 16 a. a.
, .
Von dieser Ansicht abzu⸗
Eine solche Kongruenz ist aber nicht vor—
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts. . . . ; chaft sich, wie im vor— Die auf Grund des § 15 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 jazenten geforderten ortsstatutarischen Beiträge zu der ellung gehören, nach einem Urtheil gerichts, II. Senats, vom 17. Rovember 1894 laften, welche von dem säumigen Beitragspflichtigen im Ver⸗ waltung szwan gsverfahren eingetrieben werden können, auch wenn das Recht hierzu im Ortsstatut nicht ausdrücklich bestimmt ist. fest, daß die auf Grund des Fluchtliniengesetzes vom eforderten Beiträge zu den Gemeindelasten gehören. Auch dadurch, daß sie in dem Vertrage sich von dem Ankäuser M.
von bestimmten Beiträgen zu den Kosten der An— hne Rücksicht auf eine etwaige Errichtung nicht darauf verzichtet, die enen Ortsstatuts nsprüche öffent⸗
bon den Ad Straßen herst des Ober⸗Verwaltungs⸗ ju den Gemeinde-
eranziehen dürfen.
X. .Es steht 2. Juli 1855 hat die Stadt die Entrichtung von Straßen — o ebäuden — hat ver auf Grund des genannten Gese zufolge der Auffüh
dieses letztere allerdin 24. Juni 1891 modi wo der § 16 a. a. O abgabengesetzes bewendet.
sprechen lassen, u tzes und eines erlas — rung von Gebäuden erwachsenden licher Natur gegen die geseßtzlich Verpflichteten zu verfolgen. erwaltungszwangsverfahren dürfte hier na vom 15. Mai 1856 eingeschlagen werden. Nicht erforderlich itt daß die Gemeinde in dem Statut Fas Recht, vo Gebrauch zu machen, sich ausdrücklich vorbehalte ...
— Hat jemand in mehreren Kreisen Wohnsitz, so gilt er einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 8. März 1895, in demjenigen von die sen Rreisen, zus welchem Grunde — nich
e es auch heute noch, sofern
ch S 62 der Städte⸗
n jener Befugniß (II. 1561.) Kunft und Wissenschaft.
Zu der Mittheilung in Nr. 142 d. Bl. über das Urtheil des erichts für das Bismarck-Denkmal itarbeiter der Bildhauer Ludwig und Emil Cauer der Architekt Grenander zu nennen.
— Der Verlagsanstalt für riedrich Bruckmann in München verischen Ministeriums des Innern, für Kirchen! und Schulangelegen— heiten die Genehmigung ertheilt worden, die Gemälde der König— inakothek daselbst nen zu photographieren. Dieser Entschluß des bayerischen Ministeriums ist dankbar zu begrüßen, da die letzten Aufnahmen der Gemaͤlde der alten Pinakothek vor etwa n, als man von der jetzt erreichten richtigen die Photographie noch wenig wußte.
wo er — gleichviel t zu den persönlichen Staats⸗ teuern veranlagt ist, als Forense; er ist daselbst vom Ein— lommen aus Kapitalvermögen zu den Kreisabgaben nich utsbesitzer von E. besaß im Jahre 1893 en einen in Berlin, den anderen auf elegenen Rittergut F. (Re Zur Staatssteuer war er für das Ctats nach dem aus der Deklaration sich ergebenden Gesammt⸗ Zu den Kreisabgaben des Kreises N. pro urde er als Kreisangehöriger mit seinem Einkommen so— esitz im Kreise N. als auch au Kapitalvermögen erhob dagegen Einspruch,
ist nachträglich noch
Kunst und Wissenschaft vorm.
eranzuziehen. — Der Ritter en ist seitens des Königlich
einen doppelten Woh kinem im Kreise l. e, ,. ahr 4 in Berlin .
1893/4 w l aus Grundb
lichen älteren
20 Jahren stattfande
Herr von X. Far benübersetzun
n en. werden soll Hie Folio⸗Kopie zu 1 6), wodurch die Ver⸗ breitung guter Reproduktionen in welteren Kreifen ermöglicht und der kunftbildende Zweck einer solchen Sammlung wesentlich gefördert wird.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungõ⸗ Maßregeln.
Der Gesundheitsstand in Berlin war auch in der Woche vom 2. bis 8. Juni ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 17.0). — Unter den Todesursachen traten infolge der anhaltend wärmeren Temperatur der Luft akute Darm krankheiten in gefteigerter Zabl zu Tage und endeten auch in ansehnlich vermehrter Zahl (in S5 Fällen) tödtfch, doch betrafen dieselben faft nur Kinder im Alter unter ? Jahren. Die Betheiligung des Säuglingsalterz an der Sterblich⸗ keit war nur wenig gesteigert, von je 16600 Tebenden starben, aufs Jahr berechnet, 50 Säuglinge. — Dagegen haben akute Entzündungen der Athmungsorgane abgenemmen und seltener zum Tode geführt. Auch Erkrankungen an Grippe sind nur wenig zur Beo 3 gekommen, doch kam noch ein Todes⸗ fall infolz' von Grippe zur Mittheilung. — Von den Infeftions⸗ krankheiten kamen Erkrankungen an Mafern seltener, an Ünterleibs- typhus, Scharlach und Diphtherie häufiger als in der Vorwoche zur 4 „und zwar kamen Erkrankungen an Unterleibstvphus aus dem we llichen Theil von Moabit, an Masern aus dem Stralauer Viertel, an Scharlach aus der Schöneberger Vorftadt, an Yiphtherie aus der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel, dem Königs⸗ viertel und der Rosenthaler Vorstadt am häufigsten zur Anzeige. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 5 bekannt; weitere Erkran- kungen an Pocken und an Genickstarre sind nicht gemeldet worden. Etwas häufiger lamen rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut zur aͤrztlichen Behandlung. Erkran ungen an Reuchhusten wurden seltener und nahmen überwiegend einen milden Verlauf. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten im Vergleich zur Vor— woche keine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 18. d. M. gestellt 11 472, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschles ien sind am 17. d. M. gestellt 4127, nicht recht⸗ jeitig gestellt keine Wagen.
— Berliner Wollmarkt, 18. Juni, Abends. Die in den letzten auswärtigen Märkten unverkauft gebliebenen Posten find viel- fach nach hier geschafft worden, ebenso wird wohl der größte Theil derjenigen Partien, die bei der heutigen ersten Versteigerung deutscher Rückenwäschen wegen zu hohen Limits nicht genommen werden, zu⸗ gefübrt werden. — Eingegangen sind bis jetzt noch auf dem Wollmarkt pr. Ostbahn 542? kg, pr. Stettiner Bahn 5777 Kg, zusammen 12201 kg. Weitere neuere Eingänge sind nicht zu verzeichnen gewesen.
— 19. Juni, Mittags. Nachdem heute noch dem offenen Markt per Sstbahn 10 2567 Kg, von den Stadtlagern 7 zl kg zugeführt waren, befanden sich bei Beginn des Markts 7550 tr. eingelagert, das Geschäft entwickelte sich erst ruhig, wurde dann schleppender und zeigte sich schließlich flotter mit einem Preis⸗ aufschlag von 6-10 66 gegen das Vorjahr für bessere BGualt= täten, in einzelnen Fällen etwas darüber, wenn es sich um feine Wollen handelte. Verkauft wurde bis jetzt reichlich 4, in Anbetracht der gestern abgehaltenen Versteigerung deutscher Rücken⸗ wäschen, die befriedigenden Verlauf zeigte, ein immerhin gutes Resultat. Bevorzugt waren feine Tuch, und bessere Stoff wollen, vernachlässigt Kammwollen.
Königsberg, 18. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen weichend. Roggen weichend, do. pr. 2609 Pfd. Zollgewicht 127. Gerste träge. Hafer matt, do. loko pr. Wo Pfd. Zollgewicht 118. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 11606. Spiritus pr. 100 Liter 100 00 loko 383, pr. Frühsahr 3583.
Danzig, 18. Juni. (W. T. B) Getreidemarkt. Weizen loko flau, ÜUmsatz 250 t, do. inländ. hochbunt u. weiß 150, 00, do. inländ. hellbunt 147, do. Transit hochbunt und weiß 11690, do, hellbunt 112—– 113, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Sept. Okt. 149, 00,6, do. Transit pr. Sept. Okt. 11450, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 148. Roggen loko niedriger, do. inländischer 122, 090, do. russischer und polnischer zum Transit 87, 0, do. Termin pr. Sept. ⸗ Okt. 127,00, do. Termin Transit pr. Sept. Skt. 92, do, Regulierungspreis zum freien Verkehr 127. Gerfte, große bö0 — I009. Gramm) 1109. Gerste, kleine (625 - 660 Gramm) 95.
fer, inländischer 113 — 115. Erbsen, inländische 115. Spiritus loko ontingentiert 58, 00, nicht kontingentiert 38,00.
Magdeburg, 18. Juni. (W. T. B.) Zucerberichỹ. Kornzucker exkl., von 92 / —, neue 10,55 — 10,65. Kornzucker erks., 38 o/sc Rendement — —, neue 10,09 — 10,20, Nachprodutte exkl., 75 o Rendement 7, 0 - 7,6. Ruhig. Brotraffinade 1 — —, Brot⸗ raffinade I — — — Gem. Raffinade mit Faß 22, 50-253. Gem. Melis 1 mit Faß —, —. Ruhig, wenig Geschäft. Rohzucker J. Produkt Transito f. 4. B. Hamburg pr. Juni 9,776 Gd., 9, 825 Br., vr. Juli 9,8. Gde, 9,99 Br., vr. August 10,00 Gd., 10,027 Br., pr. September 10,125 Gd., 10,17 Br. Still.
Leipzig, 18. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. Hr. Juni 2, 85 4, pr. Jult 2,75 A, vr. August 2,97 é, pr. September 3,00 Æ, pr. Df⸗ tober 3, 0 M, pr. Nopember 3, 23 AÆ, vr. Dezember 3, 022 M, pr. Januar 3, 5 Æ. pr. Februar 3, 79 MS, pr. Mär 3,10 M, pr. April 3, 10 M, pr. Mai 3,10 4 . dõ 000 kg.
Bremen. 15. Fun. (d. T. B.) (Bhrsen- Schlußbericht) Raffiniertes Petroleum. (0QOffizielle Notierung der Bremer Petroleum ⸗Börse.) Steigend. Loko 7,15 Br. — Baum wolle. Stetig. Upland middl. loko 355 . — Schmalz. Fester. Wilcox 365 3, Armour shield 345 3, CTudahy 356 3, Fairbanks 30 3. — Speck. Fester. Short clear middling loko 31. — Wolle. Umsatz 242 Ballen. — Taback. Umsatz 254 Seronen Carmen, 170 . Paraguay, 114 Faß Kentuckv. .
remen 19. Juni, W. T. B.) Der Konsul Hermann Seg nitz, Mitglied der Handelskammer, ist heute gestorben.
Hamburg, 18. Juni. (W. T. B. Kaffe e. . bericht Good average Santos pr. Juni 744, pr. September 744, pr. Dezember 73, pr. März 72. Schleppend. — Zuder⸗ markt. (Schlußbericht. ) Rüben ⸗Rohzucker J. Produkt Basts S8 , Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Juni 9,75, pr. August 9, 971, pr. Oktober 10,25, pr. Dezember 10,40. Matt.
Wien, 18. Juni. (W. T. B.)) Die Brutto ⸗ Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 22. Woche (vom 23. Mai big 3. Juni 18965) 299 097 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 64 361 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom J. Januar bis 4. Juni 1855) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 3 230 226 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 182 252 Fr.
London, 18. Juni. (W. T. B.) An der Küste 18 Weizen la dungen angeboten. 96 5 Javazucker loko 113 ruhig. Rüben⸗Rohzucker loko
st ruhig. — Chile⸗Kupfer 42116, pr. 3 Monat 421i.
Manchester, 18. Juni. (W. T. B.) 128 Water Taylor H.
z30r Water Tavlor 6. 20r Water Leigh or, 30r Water Clayton 6z, 32 Mock Brooke t, 40r Mayoll i. 40r Medio Wilkinson 7i, 32r Warpeops Lees ß, 361 Warpcops Rowland 64, 36 Warpeoptz Wellington 74, 40 r Double Weston 73, 60 r Doubll
lität 194, 32 116 vards 1616 grey Printers aus 326 r I560. Ruhig.
e courante Qua-
St. Petersburg, 18. Juni. (W. T. B. Produkten“
markt. Weizen loko 8.75. Roggen loko 5.90. Hafer loko 3, 60. Leinsaat loko 12, 090. Hanf loko 44,909. Talg loko 56 09, mpr.
tend machte, daß er nur als Foren se mit seinem Einkommen aus J ders wichtig erscheint aber, daß eine billige Ausgabe dieser Aufnahmen
August —.