1895 / 145 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Bild, das ein italienisches Modell in dem Dämmer—⸗ 16h einer Künstlerwerkstatt darstellt (1305), auch ohne figür⸗ liche Staffage ein köstliches, dekorativ wirksames Stillleben ab⸗ geben mürde. Bei aller scheinbaren Sorglosigkeit des Vortrags yt hier jeder . fein abgewogen, alles mit raffiniertem Geschmack zusammengestimmt. Nur Alfred Verhaeren s vortreffliche Stillleben und Interieurs (1787 big 1789) lassen f den Meisterleistungen Ohens in dieser Hinsicht zur Seite tellen. Wie viel größere Kraft liegt in diesen mit erstaun⸗ licher Treffsicherheit hingesetzten und doch nicht unüberlegt er⸗ scheinenden kleinen Kabinẽtstücken, als in dem von filbrig kühlem Ton umflossenen Bildhauer⸗Atelier von Rosier (1450), dessen kleinlich 6 Gestalten in wunderlichem n 39 zu der gigantischen Gruppe stehen, an der sie beschäftigt sind! Der mo⸗ dernen Hellfarbigkeit machen Horenbant (69) und Léon van Aken größere gie n g if, die größte Wirkung erzielt der letztere mit seiner an Israels gemahnenden Studie „Schmerz“ (10M), während Carolus Tremerie (1745, erste Kommunion), Neervpvoort und H. Boudrmy in ihre mit unleugbarem Ge— schick und sicherer Beherrschung der Mittel gemalten natura⸗ listischen Studien keine rechte Stimmung hineinzuhringen ver⸗ mogen. Weit bedeutender sind die Arbeiten von Montigny (1219), einem vlämischen Segantini, Paul Blieck, Henry Luyten, van Melle und Farasyn, die dieser Gruppe der zielbewußten Naturalisten angehören. An Hendrin Lens lehnt sich Willem Geets in seinen Historienbildern (669 und 570) an, deren verletzende archaische Härte und Buntfarbigkeit der Beschauer nur allzusehr als Absicht empfindet, die ihr Ziel verfehlt. Leempoels sucht die Innigkeit des Ausdrucks in seinen Charakterköpfen (988- 990) durch eine ängstliche Feinpinselei u' steigern, geraͤth aber dabei siark ins Chargierte. Auch Ee onFrederic's, Murmeln des Baches“, symbolisiert durch eine sich tummelnde Kinderschaar im Waldesschatten, ist von Affektation nicht frei und wirkt in der Behandlung des Nackten hart und unerfreulich. Es ist ein heikles Ding für einen flandrischen Maler unserer Tage, den Wettstreit mit seinem großen Landsmann Rubens, dem Meister der Fleischmalerei, aufzunehmen.

Unter den Porträtmalern Belgiens steht Emile Wauters,

der vornehme Schilderer der vornehmen Welt, obenan. Ein

Repräsentationsbild im besten Wortsinne ist das große Frauen⸗ bildniß (1849), diskret in der Farbengebung, stolz und unnahbar in der Haltung, fein abgestimmt im Beiwerk. In dem kleineren Brustbild einer Frau F. (1850) dagegen schwelgt der Maler in der virtuosen Wiedergabe des Stofflichen, ohne in der Charakteristik des Kopfes über eine nichts— sagende Sichtlichkeit hinauszukommen. Die beiden Reiter⸗ porträts von Vanaise (1784 und Abry (2), von denen der letztere auch eine flotte Kavallerieattacke ausgestellt hat, zeichnen sich durch monumentale Großzügigkeit und ernste Haltung aus, würden aber bei lebhafterer Farbengebung zweifellos eindringlichere Wirkung ausüben.

Von früheren internationalen Ausstellungen war Franz Courtens als Führer der vlämischen Landschafter bekannt. Seine drei in diesem Jahre ausgestellten Bilder sind wenig dazu geeignet, seine Bedeutung zu kennzeichnen; sie erscheinen besonders kraftlos neben den prächtigen Herbstlandschaften von Emile Claus, von denen insbesondere die „September⸗ onne“ ( 8) zu den hervorragendsten Leistungen der Aus⸗ tellung zu zählen ist. Selten ist das Flimmern des Ern niche über den weit sich dehnenden Triften des Tieflandes mit größerer Kraft und überzeugender in der Wirkung wiedergegeben worden. Dabei hält sich Claus ebenso fern

von den ins Grobe und Unwahrscheinliche verfallenden Ueber⸗

treibungen des Pointillismus, wie von denjenigen der Farbenkräfte jener Maler, die für die atmospärischen Probleme kein Auge zu haben scheinen. Großartig ernst in den Formen und breit in der Pinselführung sind auch die durch eigenartige Farben⸗ ebung im Sinne der 6g fen Schule ausgezeichneten Land⸗ 4 von Alphonse Asselbergs gehalten, ohne bei dem Streben nach flächenhaftem Vortrag ins Plumpe und Schwer⸗ fällige zu gerathen, wie die Marine von Moerenhout.

Auf dem Gebiet der Seemalerei, wie auch der Landschaft ist indeß diesmal Holland seinem Schwesterlande überlegen. Da sind zwei Strandstücke von H. W. Mesdag, Meister⸗ leistungen feiner und doch nicht kleinlicher Naturbeobachtung. Der vom aufgehenden Mond erhellte Abendhimmel über dem Meer mit seinem grünlichen Schimmer, die rollende Brandung der Wogen, auf denen das Mondlicht glitzert ein Motiv, unerschöpflich an neuen Reizen für Auge und Hand des genialen Marinemalers. Mondriaan s weltabgeschiedener Dünenstrand (1212) gehört ebenfalls zu den hervorragendsten Landschaften der Ausstellung. Frau S. Mesdag van Houten führt uns ein idyllisches Motiv aus Geldern vor, Taco Mesdag schildert die Winter⸗ stimmung eines holländischen Stranddorfs (1157), reicht aber mit seinem Dünenbilde von Scheveningen (1158) nicht an die Leistungen seines großen Namensvetters heran. Die zarte Vorfrühlingsvegetation weiß H. Gunneweg in einem fein , . quarell zu bannen, während Ru dolph Haak ein

uysdaelmotiv in moderne Technik Üübersetzt. In das Straßen⸗ leben am Noordermarkt zu Amsterdam bei trübem Wetter führt uns der hochbegabte H. W. Jansen und G. W. Oldenelt. . der eintönigen Farbenhaltung vibriert in diesen modern aufgefaßten Veduten ein reiches Leben; man glaubt vor den Bildern ehen fh Luft zu athmen. Die driginellste Leistung der holländischen Landschaftsmalerei ist aber ein kleines Aquarell von A. Plasschaert, das der Maler selbst als, Glückstraum“ bezeichnet. In phantastischem Licht treten die Konturen einer altniederländischen Stadt mit ihren Treppen⸗ giebeln und Thürmchen vor den Abendhimmel; es liegt in der That über dem anspruchslosen Bildchen etwas, wie traumhafter Märchenzauber einer versunkenen Stadt. Jedenfalls ein Zeug⸗ niß, daß auch den realistischen Holländern feinfühlige Phantasie nicht abgeht. Das holländische Sittenbild allerdings steckt noch völlig in dem unerbittlichen Naturalismus, den Israels um Dogma der jüngeren Generation erhoben hat. Leider ö die Nachstrebenden, wie Prins, Roelofs und Marius van der Maarel nicht im Besitz jenes Zaubermittels ihres 86 und Meisters, das den Beschauer widerstandslos in den

ann seines trüben Pessimismus zieht. Auch Jacobus van Looy weiß seine breite Technik noch nicht in den Dienst einer fesselnden Stimmung zu stellen; seine Reisenden in einem Coupé dritter Klasse (iM 76) blicken ausdruckslos auf den Beschauer, scheinbar selbst überrascht, Eh zum Gegenstand eines ildes gemacht zu sehen. leichwohl berührt diese gesunde, derbe Art der Auffassung wohlthuender

als das Gemisch von Süßlichkeit und Brutalität,

das uns A. Brist in seinen Genxebildern auftischt. Unter den Bildnissen der holländischen Abtheilung ragt ein

r, . von Thsrèse Schwartze, die auch in einem ittenbilde Konfirmandinnen in Amsterdam als ti ef empfindende Eharakterschilderin sich offenbart, durch scharfe Beobachtungsgabe und großzügige Technik besonders hervor.

Sandel und Gewerbe.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berlingr Schlachtviehmarkt vom 19. Juni 1895. Auftrieb und Markt- preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach TLebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 307 Stück. (Durchschnittsprels für 100 Rg) I. Qualität „, II. Qualität —— 11, HII. Qualitãt S8 - 96 M, IV. Qualität So-S4 C.‚-— Schweine. Auftrieb 7469 Stück. (Durchschnittsvreis für 100 kg.) Mecklenburger So = 82 M, Landschweine a. gute 76 - 783 ν, b, geringere 70 = 74 1106, Galizier —— *, leichte Ungarn —— A bei 205 / Tara, Bakonyer S bei Tara vro Stück. Käl her. Auftrieb 2011 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Rg) I.. Qualität 114 —- 1,18 A, II. Qualität 108 - 1,12 Æ, III. Sualltãt Oo, 96 - 106 6 Schafe. Auftrieb 1183 Stück. (Durchschnittspreis für 1g.) I. Qualitãt O, 9. -= 1, 8 A, II. Qualitãt O, 90 - 0,92 A, III. Qualitãt

Berliner Wollmarkt, 19. Juni, Abends. Das Geschäft entwickelte sich zu einem recht lebhaften und wurden fast sämmtliche eingelagerte Wollen, mit Ausnahme einiger kleiner Stämme, deren Wäsche nicht ganz befriedigte, verkauft; auch diese werden jedoch noch vor Schluß des Marktes Nehmer finden, Im Ducchschnitt ist gegen den vorjährigen Wollmarkt ein Preisaufschlag von 7 bis 12 zu konstatieren. Als besonders hervorzuheben ist der Preis der Wolle aus Varzin, welcher 128 ½ ergab; die Qualität derselben ist eine vorzügliche. Germen (von Puttkammer) brachte 135 6. Schulzendorf 155 M Für sonstige eingelagerte Wollen bewegten sich die gezahlten Preise zwischen 115 120 126

Verkehrs⸗Anftalten.

London, 19. Juni. W. T. B) Der Uniondampfer Moor“ ist gestern auf der Heimreise von Madeira abgegangen.

Mannigfaltiges.

Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Reiseverkebr hat die Königliche Eisenbahn-⸗Direktion angeordnet, daß bei den biesigen Fahrkarten⸗Ausgabestellen auf dem Schlesischen Bahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Zoologischer Garten, Anhalter, Pots- damer, Lehrter, Stettiner und Görlitzer Bahnhof sowie in Char— lottenburg zur Bequemlichkeit der Reisenden in der Zeit vom 1. bis 20. Juli täglich von 9 Uhr Vormittags bis 9 Uhr Abends Personen, Fahrkarten bereits am Tage vor dem beabsichtigten Reiseantritt verausgabt werden. Auch wird Reisegeyväck gleichzeitig mit der Fahr⸗ kartenlösung bereits am Tage vor der Abreise abgefertigt.

Breslau, 19. Juni. Wie die „Schles. Zgt. meldet, kam es in Mikultschütz, Kreis Tarnowitz, anläßlich der Uebergabe des katholischen P—sfarramts an den neuen Pfarrer zu Zusammen⸗ rottungen, die in Aufruhr und Landfriedensbruch ausarteten. Die Menge drang in das Pfarrhaus, mißhandelte die Leute in demselben und zerschlug die Möbel. Auch der Kirchhof wurde von der Menge angegriffen, wobei Gendarmen durch Steinwürfe verletzt wurden. Die Gendarmen machten von der Waffe Gebrauch und verwundeten zwei Personen schwer, zwei andere leicht. Der Landrath hat Hilfe abgesandt. Die Rädelsführer sind verhaftet worden.

Sagan, 19. Juni. Im Dorfe Rückenwaldau brach heute Mittag ein Feuer aus, welches dreißig Besitzungen mit über fünfzig Gebäuden vernichtete. Der Schaden ist sehr bedeutend.

Guben, 19. Juni. Die hier tagende 49. Jahresversamm lung des brandenburgischen Hauptvereins der Gustav Adolf⸗Stiftung hat, wie W. T. B.“ berichtet, beschlossen, das nachfolgende Huldigungs Telegramm an Seine Majestät den Kaiser und König zu z Eurer Majestät, ihrem Allerhöchsten Protektor wagt die inmitten der festlichen Tage der Einweihung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals in Guben tagende Jahresversamm⸗ lung des brandenburgischen Hauptvereins der Gustav-Adolf ⸗Stiftung auch diesmal in alter Gewohnheit ihren ehrfurchtsvollsten Gruß zu senden. Wir thun dies in der Zuversicht, daß das große Werk, desten Weihe Eure Majestät, umgeben von Deutschlands Fürsten und den Vertretern der Freien Städte, morgen vollziehen, auch, der evangelischen Kirche, deren bedrängten Gliedern unser Verein dienen will, die in unseren Tagen doppelt dringende Mahnung zum Bewußt⸗ sein bringen wird: Einigkeit macht stark!“

St. Petersburg, 19. Juni. Die Stadt Danilow im Gouvernement Jaroslaw wurde gestern von einer großen Feuers⸗ brunst heimgefucht, welcher ein erheblicher Theil der Stadt, mehrere Amtsgebäude und eine Kirche zum Opfer fielen. Der materielle Schaden ist bedeutend. Gerüchtweise verlautet, daß auch einige Menschen bei dem Brande umgekommen seien.

Turin, 19. Juni. Nach Meldungen aus Avigliano fand da⸗ selbst in einem Etablissement für Wurfgeschosse eine Explosion . durch welche sieben Arbeiter, darunter sechs schwer, verwundet wurden.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Rendsburg, 20. Juni. (W. T. B.) Die Durchfahrt Seiner Hen des Kaisers fand unter brausendem Jubel der nach vielen Tausenden zählenden Menschenmenge kurz nach R/ Uhr statt. Die Musik, intonierte Heil Dir im Siegerkranz. Seine Majestät, im weißen Tropenrock und mit schwarzer Mütze, fir allein oben auf der Kommandobrücke und grüßte fortwährend nach dem Ufer hin. Die Kaiserlichen Prinzen schwenkten unauf— hörlich die Mützen. 20 Minuten später folgte der Kaiser⸗ adler“, an dessen Bord sich der Prinz-Regent von Bayern, der König von Sachsen, der König von Württemberg und der Großherzog von Baden befanden. Die , wurden von der Bevölkerung jubelnd begrüßt. ie Musik spielte das Lied: „Deutschland, Deutschland über Alles.. Der Schnell⸗ dampfer „Kaiser Wilhelm II. passierte um 10 Uhr 20 Minuten.

Die britische Jacht „Osborne“ mit dem 3 von York an Bord ist, nahe gag von der italienischen Yacht „Sa voia“, gegen 11 36 ormittags passiert. Beide Schiffe waren festlich geschmückt und führten am Hauptmast die deutsche Reichsflagge. Die am Ufer aufgestellten Musik⸗ kapellen spielten die englische und die italienische Nationalhymne. Die Zuschauer brachten den vorüberfahrenden Schiffen lebhafte Ovationen. Um 106 Uhr ist der dem Erbgroßherzog von Qldenburg gehörige Dampfer „Lensahn“ passiert. Die „Augusta Viktoria“ passierte um 12 Uhr 20 Minuten. Beim Vorüherfahren der österreichisch⸗ ungarischen Yacht „Trabant“, mit dem Erzherzog Stephan an Bord, in⸗ tonierte die Musik die österreichische Nationalhymne „Gott er⸗ halte Franz den Kaiser“. Vom Schiff wurde diese Begrüßung lebhaft erwidert.

Kiel, 20. Juni. (W. T. B.)) Sämmtliche Schiffe im Resen haben reichen Flaggenschmuck , . Alle fremden iegsschiffe prangen in vollster Gala. er ganze Faßn ewährt einen herrlichen Anblick. Die Tribünen und die . rings um Holtengu find mit , . 3. Das etter ist prachtvoll. Um 1256. Uhr 6. die Kaiserliche Jacht Hoh en gollern aus der Schleunse 2 in den . Das Panzerschiff Kurfürst Friedrich ilhelm. eröffnete das Salutfeuern, in das sämmtliche Schiffe mit 33 Schüssen ein⸗ fielen. Unter dem Kanonendonner erschallten die brausenden k der Tausende von Zuschauern. Der Kanal ist damit eröffnet.

Ihre Majestät die Kgiserin hat mit Ihrer Königlichen Hohen der Prinzessin Heinrich vom Hotel Bellevue aus . . der „Hohenzollern“ in den hiesigen Hafen beobachtet.

Der britische Kreuzer, Endymion“ lief heute in den hiesigen Hafen ein und wechselte mit der Strand ⸗Batterie Friedrichsort Salutschüsse. -

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

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Wetterbericht vom 20. Funi, 8 Uhr Morgens.

Stationen. Wetter.

in O Celsius 60 CG. 40 R.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim

Temperatur

mne, heiter k . heiter Cbristiansund . 164 halb bed. e wolkenlos J wolkenlos w wolkenlos I wolkenlos Torf. Queenstonn .. . 7264 wolkig . wolkenlos 757 Nebel 758 bedeckt 759 halb bed.) JJ wolkig wolkig Je 2 bedeckt 6 d J bedeckt 1 I halb bed. 3) w . 4 Regen) 1 1Ibedeci?*) J 5 wolkig e . , ne 769 bee; DJ / still wollenlos J / 2 wolkenlos

Ile dai . 764 WMW 3 heiter 15 w Gewitter 12 Triest. J still woltig 124 ) Abends Gewitter. ) Abends Gewitter. 3) Nachts Gewitter. ) Abends Gewitter mit Wolkenbruch. ) Nachts Gewitter.

Uebersicht der e,, .

Das Barometer ist über West⸗ und Zentral⸗Europa meist starl eren fo daß heute nur noch auf kleinerem Gebiete über der süd⸗ ichen? Nordfee, den Niederlanden und dem ngnordwestlichen Deutschland der Luftdruck niedrig ist. Ueber Nordrußland und Rordschweden übersteigt das Barometer 779 mm. Das warme Wetter hält in Deutschland an, und jwar mit ver⸗ äanderlicher Bewölkung und meist schwachen südöstlichen Winden im Rorden, während über Süddeutschland eine frische füdwestliche Luftströmung bei vielfach bedecktem Himmel ein⸗ e gt hat. In Westdeutschland und besonders auch in den Nieder anden gingen sehr ergiebige Regenfälle nieder, vielfach unter Gewitter⸗ erscheinungen.

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Deutsche Seewarte.

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Theater⸗Anzeigen.

Berliner Theater. Freitag (30. und letzte Abonnement Vorstellung): Der Geizige. Der ungläubige Thomas. Anfang 7 Ubr.

Sonnabend: Zum ersten Male: Die Kreuzelschreiber. Bauern— Lustspiel in 3 Akten von L. Anzengruber.

Sonntag, Nachmittags 21 in Madame Saus Gene. Abends 7 Uhr: Der Geizige. Der ungläubige Thomas.

Nenes Theater. Schiffbauerdamm 4 a. / 5. Freitag: Ensemble⸗Gastsplel der Mitglieder des Carl Schultze ⸗Theaters (Ham burg) unter Leitung des Direktors Joss Ferenczy. Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barrs von Victor Lson und F. Zell. Musik von Antoine Banéz. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend: Tata Toto.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. s / 57. Direktion Julius Fritzsche. Freitag: Miß Helyett. Vaudeville · Dyerette in 3 Akten von Maxime Boucheron. Deutsch von Richard Gens. Mufik von C. Audran. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 74 Ubr.

Sonnabend: Miß Helhyett.

Schluß der Saison: 30. Juni. Wiedereröffnung: 1. August 1896.

.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Clara Schmitt mit Hrn. Gutsbesitzer Hans Nikoleit Bartenstein ·Hohenbrück). ;

Geboren: Ein So hn: Hrn. Professor Franck (Bonn). Hrn. Vize⸗Konsul von Sanden (Berlin). Eine Tochter: Hrn Rittergutsbesitzer Frhrn. von Perglas (Berreuth b. Dippoldiswalde Hrn. Gymnasial⸗Oberlehrer Mosler (Pleß O.-S.). Hrn. 8. Grafen von Bethuspy⸗Huc (Bankau.

Gestorb en: Verw. Fr. Geheim ⸗Rath Konstanze Louise von Koerner, geb. Cubasch (Oehlisch und Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage).

Er st e Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stants-Anzeiger.

145.

Königreich Preußen.

Auf Ihren Bericht vom 17. Mai 1895 will Ich die wieder

beifolgenden Anlagen, nämlich:

1) das vierte Regulativ, betreffend die erweiterte Wirk⸗ samkeit der Posener Lanzschaft durch Beleihung des

vierten Sechstels des landschaftlichen Taxwerths,

2) den siebenten Nachtrag zum Statut der Posener Landschaft vom 13. Mai 1857, zum II. Regulativ vom 5. November 1866 und zum III. Regulativ vom 4. Mai 1885,

3) den ersten Nachtrag zum Statut der Posener land⸗ schaftlichen Darlehnskasse vom 24. Februar 1890,

4) den Vertrag zwischen dem System der Jahresgesell⸗ schaften der 4prozentigen Pfandbriefe und dem System der 3iaprozentigen Pfandbriefe ohne Buch⸗ staben, betreffend das Eigenthum des Geschäftslokals

und des Inventars der Posener Landschaft,

hiermit landesherrlich genehmigen. Neues Palais, den 1. Juni 1895. Wilhelm R. I von Hammerstein. Schönstedt. An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und der Justiz.

Viertes Regulativ,

betreffend die erweiterte Wirksamkeit der Posener Landschaft durch Beleihung des vierten Sechstels des landschaftlichen Tarwerths.

. ; §1. .

Die Posener Landschaft wird ermächtigt, fortan Güter, welche einen landschaftlichen Taxwerth von mindestens 30 000 S haben und nur nach dem II. Regulativ vom 4. Mai 1885 mit 3 igen Pfand briefen bereits beliehen sind oder gleichzeitig beliehen werden, auch über die Hälfte ihres Tarwerths hinaus bis zu vier Sechstel desselben mit 350; cigen Pfandbriefen in Gemäßheit dieses IV. Regulativs zu beleihen.

. § 2.

Soweit nicht die nachstehenden Bestimmungen Abänderungen ent⸗ halten, gilt auch für die nach diesem IV. Regulativ gewährten Pfand⸗ briefs Darlehne und alle durch dieselben begründeten Rechtsverhaͤltnisse das III. Regulatio vom 4. Mai 1885, mittelbar also auch das II. Regu⸗ . 5. n, e. 3 das tn vom 13. Mai 1857, alle drei in der veränderten Fassung, welche sie durch die bisherigen Allerhöchst genehmigten Nachträge erhalten haben. 3 ]

. 83.

Die Beleihung des vierten Sechstels des landschaftlichen Tax— werths darf nur hei Ermittelung desselben nach dem Grundsteuer— Reinertrage (6 9 des III. Nachtrags zum Statut und zum II. Regulativ vom 28. April 1879) oder auf Grund solcher land⸗ schaftlichen Taxen erfolgen, welche nach dem Inkrafttreten dieses IV. Regulativs aufgenommen worden sind.

§ 4.

Der über die Hälfte des landschaftlichen Taxwerths hinausgehende Theil der landschaftlichen Beleihung muß seiner Höhe nach befonders festgesetzt und unter besonderer Nummer in das Grundbuch des zu be— leihenden Guts eingetragen werden.

ö ö

Die auf das vierte Sechstel des landschaftlichen Taxwerths zu bewilligenden Pfandbriefe bilden ein besonderes (drittes) System der Jahresgesellschaften und erhalten die Bezeichnung Buchstabe G. Sie werden nach dem beigefügten Muster A in Stücken zu 000 M, 2000 6, 1000 , 500 e, 300 A und 200 M ausgefer⸗ tigt, mit Reihe TI, XII, XIII, WIV, XV und XVI bezeichnet und zunächst für den Zeitraum bis zum 1. Juli 1902, von da ab dagegen immer . von 10 Jahren mit Zinsscheinen nach dem beigefügten Muster B und mit Anweisungen nach dem bei⸗ gefügten Muster C versehen.

§6.

Der Darlehnsnehmer ist verpflichtet, den Nominalbetrag des ihm nach Maßgahe dieses IT. Regulativs in 35 o69igen Pfandbriefen Buch⸗ stabe O gewährten Darlehns mit 470 jährlich zu verzinsen. Hier von werden 397 zur Verzinsung der Pfandbriefe und Po / zur Til⸗ gung verwendet; Eo fließt zum Verwaltungsfonds und io zum Reservefonds. Sobald letzterer die Höhe von 100ĩ erreicht hat, werden seine weiteren Einnahmen tit zur Tilgung verwendet.

Das zur Bestreitung der Verwaltungskosten bestimmte Po / fließt zu dem der Hauptgesellschaft und den drei Systemen der Jahres⸗ gesellschaften gemeinsamen Verwaltungsfonds.

Auf die Vertheilung der Ueberschüsse dieses Fonds findet der § 32 des II. Regulativs vom 5. November 1866 Anwendung.

Das dritte System der Jahresgesellschaften hat aus seinem An⸗ theil an den Ueberschüssen des Verwaltungefonds für die Mitbenutzung des landschaftlichen Geschäftslokals und Inventars eine jährlich zu berechnende Gebühr an dasjenige Pfandhriesssystem zu entrichten, welches Eigentbürner des landschaftlichen Grundstücks und Inventars ist. Diese Gebühr wird nach Maßgabe des 5 5 Abs. 2 des III. Re⸗ gulativs vom 4. Mai 1885 her ,,

§ 8.

Die in Gemäßheit dieses IV. Regulativs gewährten Pfandbriefs⸗ Darlehne unterliegen einer besonderen Tilgung, bei welcher halbjähr⸗ lich der angesammelte Fonds, soweit er durch 200 M theilbar ist, bollständig zur Verwendung kommt,

2 . 28 . 2 5 ʒ z 2 Für die in Gemäßheit dieses IV. Regulativs gewährten Pfand⸗ briefs⸗Darlehne wird ein besonderer Reservefonds gebildet, dessen Be⸗ stände nach Maßgabe des 6 des 1II. Regulativs vom 4. Mai 1885 vorzugsweise in Pfandbriefen dieses Systems (Buchstabe C) zinsbar anzulegen sind.

Er dient dazu, die etwa ausbleibenden Zahlungen der Vereins—⸗ schuldner zu decken und auf diese Weise den Inhabern der 38 9½oigen i . Buchstabe O für ihre Forderungen Sicherheit zu ge⸗

ren.

Außerdem haften den Inhabern der 34 0oigen Pfandbriefe Buch—⸗ stabe O die diesem Pfandbriefssystem gehörigen Hypothekenforderungen nach Maßgabe des F 11 des . vom 13. Mai 1857.

Die SS 28, 29 und 30 des II. Regulativs vom 5. November 1866 finden auf die nach diesem LV. Regulativ gewährten Pfandbriefs Darlehne keine Anwendung.

51

11 Die Rechte auf den gte Betrag und den Reservefonds then des Pfandbriefs⸗Darlehns bilden ein Zubehör des epfandbrieften Guts, auf. dessen jedes maligen . k stets übergehen, ohne daß es einer esonderen leber ga ung bedarf. Ohne das bepfandbriefte Gut können iese Rechte nicht veräußert werden. Ebenfowenig können dieselben

Berlin, Donnerstag, den 20. Juni

persönlichen Gläubigern des Gutseigenthümers in Anspruch genomme bezw. im Wege der Zwangkvollstreckung oder des . *. schlag belegt werden.

§ 12.

Das dritte System der Jahresgesellschaften bildet neben dem ersten und zweiten System derselben und neben der Hauptgesellschaft unter der Verwaltung der Königlichen Direktion der Posener Land schaft eine vierte besondere Gesellschaft, welche zunächst durch den engeren Ausschuß und die Generalversammlung des zweiten Systems der Jahresgesellschaften zu vertreten ist. Die Vertretung durch einen besonderen engeren Ausschuß und eine besondere Generalversammlung soll erst erfolgen, wenn dies das Interesse des dritten Spstems der Jahresgesellschaften erfordert. Ob dieser Zeitpunkt gekommen ist, bestimmt der Staatskommissarius nach Anhörung der Direktion und des engeren Ausschusses.

Muster A.

Pfandbrief , Posener Landschaft Buchstabe C. Reihe XI Nr. 709. Die Posener Landschaft schuldet dem Inhaber dieses Pfandbriefes die Summe von 5000 Fünftausend Mark. Diese Summe wird in Gemäßheit des Statuts der Posener Landschaft mit 33 drei und einem balben Prozent jährlich verzinst und nach vorgängiger 6 sechsmonat— licher Kündigung im Wege der Amortisation zurückgezahlt. Die Posener Landschaft behält sich jedoch das Recht der Kündigung zur Baareinlösung auch über die Grenzen des Ainortifationgverfah rens ö hl . Die Zahlung der Zinsen erfolgt nur gegen Beibrin e besonders ausgefertigten insscheine. ; ö ö Posen, den 1. Januar 18 .... (L. S.) . Trockenes Siegel. Königliche Direktion der Posener Landschaft. F. H. N. X. X. X. . Direktor. Syndikus. Rath. Eingetragen ins Lagerbuch N. N. I Nr Buchhalter.

Muster B. Zinsschein Nr. 1 des Pfandbriefes der Posener Landschaft . Buchstabe C.

Reihe XI Nr. 7000 über 5000 Fünftausend Mark. Inhaber dieses empfängt am die halb⸗ jährlichen Zinsen des oben bezeichneten Pfandbriefes mit 87 50 3 Sieben und Achtzig Mark Fünfzig Pfennige. .

Posen, den.. ten 4 Königliche Direktion der Posener Landschaft. . Trockenes Siegel.) Dieser Zinsschein verjährt mit dem 31. Dejember !. ... vorbehaltlich N. N. des durch den Zusatz zu § 10 des Buchhalter. Statuts gewährten Anspruchs.

Muster C. Anweisung zu dem Pfandbriefe der Posener Landschaft Buchstabe Reihe XI Nr. 7009 über 5000 Fünftausend Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung erhält ohne weitere Prüfung seiner Legitimation die für den vorstehend bezeichneten Pfandbrief neu auszufertigenden ie h n, fir 10 Jahre vom

; ö

Posen, den. Königliche Direktion der Posener Landschaft. PH. N. Buchhalter.

Siebenter Nachtrag

zum Statut der Posener Landschaft vom 13. Mai 1857, zum II. Regulativ vom 5. November 1866 und zum III. Regulativ vom 4. Mai 1885.

I) Die Nr. JI des § 3 des Statuts vom 13. Mai 1867 erhält folgenden Zusatz: „Der Darlehnsnehmer hat in der Schuldurkunde wegen der Annuitäten von seiner ganzen Pfandbriefsschuld, auch von der etwa bereits eingetragenen, der sofortigen Zwangsvollstreckung in Gemäßheit des 5 702 Nr. 5 der Zivilprozeßordnung sich zu unterwerfen und für den Fall der Bepfandbriefung über die Hälfte des landschaft— lichen Taxwerths hinaus außerdem die in das Grundbuch einzu- tragende Verpflichtung zu übernehmen, das zu beleihende Gut ohne Genehmigung der Königlichen Direktion der Posener Landschaft nicht zu verpachten. Ob bezw. in wie weit bereits verpachtete Güter über die Hälfte hinaus zu beleihen sind, hängt von dem Ermessen der Königlichen Direktion der Posener Landschaft ab.“ .

2) Die Nr. 3 des 5 3 des Statuts vom 13. Mai 1857 erhält unter Fortfall der jetzigen folgende Fassung:

„Jeder Erwerber eines bepfandbrieften Gutes ist verpflichtet, in einer gerichtlichen oder notariellen Urkunde die persönliche Ver⸗ bindlichkeit aus dem ursprünglichen Darlehnsvertrage zu übernehmen, zugleich alle statutarischen Bestimmungen der Posener Landschaft, einschließlich der später auf verfassungsmäßigem Wege noch zu er— lassenden, als für ihn rechtsverbindlich anzuerkennen und wegen der von der Pfandbriefsschuld zu zahlenden Annuitäten der sofortigen

ureichen. die Worte: fort durch folgenden Zusatz ergänzt: Doch können für beschädigte, Verkehr unbrauchbar gewordene und weiteren Zusatz: ohne Unterschied.“

don Dritten, insbesondere weder von Hypothekengläubigern noch von

folgenden Zusatz:

Zwangsvollstreckung in Gemäßheit des 5 702 Nr. 5 der Zivilprozeß⸗ ordnung sich zu unterwerfen, diese Urkunde aber binnen längstens drei Monaten nach seiner grundbücherlichen Eintragung als Eigenthümer der Königlichen Direktion der Posener Landschaft ein⸗

3) Im §3 Nr. 5 Litt. d des Statuts vom 13. Mai 1857 fallen oder die wegen Uebernahme der persönlichen Verbindlichkeit“ (Nr. 3)

I Der 8 10 des Statuts vom 13. Mai 18657 wird zu Absatz l

durchstrichene oder sonst für den fandbriefe, falls dieselben noch

soweit erkennbar sind, daß über ihre Echtheit kein Zweifel besteht, , nn. unter neuer Nummer ohne vorheriges Aufgebots⸗ mortisations verfahren ausgefertigt werden.“

5) Der § 45 des Statuts vom 13. Mai 1857 erhält folgenden

Die Landschaftsräthe fungieren für alle Systeme der Landschaft 6) Das II. Regulativ vom 5. November 1866 erhält als § 38

1895.

Die Königliche Direktion der Posener Landschaft ist ermächtigt, nach vorheriger Bekanntmachung mit sechsmonatlicher Frist die Aus⸗ gabe der 400 igen Pfandbriefe in Gemäßheit dieses Regulativs zu schließen.“

) Der Zusatz zu 9 des II. Regulativs vom 5. November 1866 Nr. 12 des vierten Nachtrags vom 27. August 1884) erhält an Stelle der bisherigen folgende Fassung:

Die Besitzer solcher bepfandbrieften Grundstücke, deren land⸗ schaftlicher Taxwerth den Betrag von 15 000 M nicht erreicht. sind jedoch verpflichtet, auch ihr gesammtes Mobiliar gegen Feuerschaden und ihre Winterfrüchte gegen Hagelschaden zu versichern.“

8) Die Nr. 2b des § 14 des II. Regulativs vom 5. Nevember 1866 erhält folgende Fassung:

»Die in S 3 Nr. 3 des Statuts vom 13. Mai 1857 erforderte Urkunde (vergl. Nr. 2 dieses Nachtrags) nicht rechtzeitig einsendet.“

9) Die 55 383 und 384 des II. Regulativs vom 53. November 1866 in der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Oktober 1878 ge⸗ nehmigten Fassung kommen in Fortfall und an deren Stelle treten, rückwirkend bis zum 1. Januar 1594, folgende Bestim mungen:

5833. Die Hauptgesellschaft, die Jahresgesellschaften 40,0iger Pfandbriefe sowie die Jahresgesellschaften 356,iger Pfandbriefe Buchstabe 9 haben jedoch aus ihren Antheilen an den Ueberschüssen des Verwaltungsfonds für die Mitbenutzung des Geschäftslokals solange sich dasselbe in einem den Jahresgesellschaften 30 / aiger Pfandbriefe ohne Buchstaben gehörigen Grundstück befindet und für die Mitbenutzung des demselben Kreditspstem gehörigen In⸗ ventars, dem letzteren Kreditsystem eine jährlich zu berechnende Gebühr (G 34 zu entrichten.“

§ 34. Fünf Prozent von dem für das Grundstück und In—⸗ ventar mit 328 300 4 bezahlten Kaufpreise, zu welchem die Aus— gaben für etwaige spätere Erweiterungsbauten und für die etwaige spätere Vermehrung des Inventars hinzutreten, von welchem da— gegen jährlich 10 0 des Werths des Inventars für Abnutzung ab- zuziehen sind, werden unter Hinzurechnung der jährlichen Abgaben und Lasten, dagegen abzüglich eiwaiger Miethszinsen, als jährlicher Mieths aufwand des Vereins betrachtet und nach Verhältniß der Beitrãge zum Verwaltungsfonds auf die Kreditspysteme des Vereins vertheilt, wobei als Verhältnißzahl für die beiden Systeme der Jahresgesellschaften 35 0οger Pfandbriefe das Doppelte der zum Verwaltungsfonds geleisteten Beiträge der Berechnung zu Grunde zu legen ist. Der bei dieser Vertheilung auf die Hauptgesellschaft, die Jahresgesellschaften 45/9giger Pfandbriefe und die Jahres⸗ gesellschaften 3 iger Pfandbriefe Buchstabe O entfallende Antheil an diesem Miethsaufwande ist den Jahresgesellschaften 3 */oiger Pfandbriefe ohne Buchstaben von den drei erstbezeichneten Kredit- . aus den Ueberschüssen des Verwaltungsfonds zu erstatten 5 35. e 10 .

11 gestrichen.

12 Der § 14 der revidierten Tagesordnung vom 15. Mai 1871

erhält zu Nr. 3 folgenden Zusatz:

Die Renten werden mit dem Betrage des zu ihrer Ablösung i, . e, , . , dieser Betrag den zwanzig⸗ fachen Jahresbetrag der Renten übersteigt, mi ö ech . n gt; mit dem letzteren Betrage

13) Der letzte Satz des Zusatzparagraphen 15 zur revidierten Taxordnung vom 15. Mai 1871 (vierter Nachtrag vom 27. Auguft 1834 II. 17 erhält anstatt der bisherigen folgende Fassung:

Die Direktion ist jedech verpflichtet, die Tarkommiffarien mit vollem Stimmrecht bei der Taxfestsetzung zuzuziehen, wenn die Taxe um. 10 do oder mehr ermäßigt oder erhöht werden soll und die 6 der Direktion von dem Gutachten der Taxkommissarien ab— weicht.

14) Die dem fünften Nachtrag vom 15. August 1887, Statut vom 13. Mai 1857 und zum 9m Regulativ 2. 5. zi ben 1866 beigefügten Schemata B und E zu den Zinskupons der 4 0ioigen Pfandbriefe der Jahresgesellschaften und der 3 Goigen Pfandbriefe fohne Buchstaben) werden dahin abgeändert:

Das Wort: „Ausfertigungsnummer“ und die darauf folgende

„Zahl“ kommen fortan in Wegfall. ;

Erster Nachtrag

zum Statut der Posener landschaftlichen Da rlehnskasse vom 24. Februar 1896.

. Die S8 3, 4. 5, 5 und 18 des Statuts der Posener landschaft— lichen Darlehnskasse vom 24. Februar 1890 ,. unter 3 f der jetzigen nachstehende Fassung: 33 3. Die Darlehnskasse ist unter den in den nachfolgenden § bis 9 angegebenen Einschränkungen befugt: uf 66 234 1) denjenigen Grundbesitzern, welche Baarmittel bedürfen, um ihre Hypothekenverhältnisse zur Erlangung eines Pfandbriefsdarlehns oder zwecks Bildung von Renten gütern zu regulieres, oder diese Ver⸗ hältnisse nicht so schnell zu ordnen vermögen, als erforderlich wäre um das Pfandbriefsdarlehn bezw. die Rentenbriefe zu der Zeit zu er⸗ langen, zu welcher sie dieselben nach ihrer Lage bedürfen, Vorschüsse zu verabreichen (5 4, 2) Teedite in laufender Rechnung zu bewilligen (5 5) 3) Darlehne gegen Verpfändung a. solcher zinstragenden Papiere, welche die Reichsbank beleiben darf, ausnahmsweise auch anderer Werthpapiere, zu deren Be—= leihung der Verwaltungsrath seine Genehmigung ertheilt hat b. von Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen, die auf Srund⸗ stücken, welche zur Posener Landschaft gehören, eingetragen sind,

zu gewähren (5 6),

4 den An⸗ und Verkauf von Werthpapieren zu bewirken, 5) Depositen in baarem Gelde, auch in laufender Rechnung an⸗

zunehmen und zu verzinsen (5 8),

6) Gelder im Auftrage einzukassieren und für die Auftraggeber einen Giro Verkehr zu eröffnen,

) die Vermittelung von Hypothekendarlehnen zu übernehmen,

s8) offene und geschlossene Depots anzunehmen,

8) Wechsel zu diskontieren, jedoch nur gegen Sicherstellung (durch Unterlagen nach Maßgabe des 5 6).

§ 4. Vorschüsse an Pfandbriefsdarlehnssucher (5 3 Nr. I) dürfen nur in dem Falle, daß das Zustandekommen des Bepfandbriefungs⸗ geschäfts gesichert erscheint, ferner in der Regel nur auf 6 Monate und nur unter besonderen Umständen mit Genehmigung des Ver— waltungsraths für längere Frist bewilligt und gestunder werden.

Zur Sicherstellung des Vorschusses ist außer der Hppotheken« bestellung für die Landschaft und deren Ermächtigung zu Löschungs⸗ zntrã gen erforderlich, daß der Besitzer seinen Anspruch an die Landschaft auf Herausgabe der auszufertigenden Pfandbriefe der Darlehnskasse bis zu , . Betrage abtritt oder verpfändet welcher zur Deckung des Dar lehns nebst Zinsen erforderlich ist. z Vorschüsse in Rentengutsangelegenheiten dürfen nur gewährt werden, wenn die Rentengutsverträge seitens der General⸗Kommifsion bestãtigt sind, der Betrag der auszureichenden Rentenbriefe feststebt und diese, sowie etwaige, dem Rentenguts veräußerer zustehende Baar⸗ beträge in einem die Vorschüsse deckenden Vertrage der Darlehnskaffe

abgetreten sind.

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