1895 / 149 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

d ee e, , de. ; . ö

Dent che Kolouien.

s Lome an der Küste des Togsgebiets wird dem *.* B. gemeldet, daß h Führer der Togo⸗Expedition zr Gruner und Dr. Döring am 23. Juni gesund daselbst

angekommen seien.

Oesterreich⸗ ungarn.

ie österreichische Delegation berleth gestern das . et. 56 Chef der Marinesektion des Kriegs⸗ Minsstertums, Admikal Freiherr von Sterneck erklärte, die Fsterreichisch-ungarischen Ingenieure seien ausgezeichnet und ernteten seitens hervorragender auslandischer Fachleute . Lob, ebenso die neuen Schiffe. Die Schnelligkeit deim Schiffsbau hänge, von den verfügbaren Geld⸗ mitteln ab. diesem Jahre würden nech zwei neue Schiffe vom Stapel gelassen werden. Mehr könne man nicht scisten. Bei den Auslandsreisen der Kriegsschiffe würden die Offiziere den ihnen übertragenen kommerziellen Aufgaben voll⸗ kommen entsprechen. Die Einschiffung von Handelsagenten auf diesen Schiffen sei unmöglich. Das Marine⸗Budget wurde unberander? angenommen. Ferner wurden die Schluß⸗ rechnungen für 1893 und ebenso der Nachtragskredit fuͤr 1895 behufs Gewährung von Zulagen an die in Wien wohnhaften unteren Beamten⸗Kategorien der gemeinsamen Ministerien genehmigt und sodann die Berathung des Armee— Budgets begonnen. . 6 dae, fen michische AEgeordnetenhaus nahm in seiner gestrigen Abendsitzung eine Reihe von Vorlagen an, darunter die Nothstandsvorlagen für die durch das Erdbeben betroffenen Bewohner Krains und Steiermarks, das Handelsüberein⸗ fommen mit Spanien 2c, und erledigte sodann in der General⸗ debatte die Regierungsvorlage, betreffend die Vermehrung des

Fahrparks der Staatseisenbahnen. Großbritannien und Irland.

Lord Salisbury kehrte gestern Abend von Windsor nach London zurück. Es verlautet, daß derselbe den Versuch zur Bildung eines Kabinets übernehmen werde. Man glaubt, das neue Ministerium werde bis morgen zusammengestellt sein. Da⸗

egen versichert die „Times“, Lord Salisbury habe den

uͤftrag der Königin weder angenommen noch abgelehnt. Er verlange, daß die Liberalen sich dafür verbürgten, die Budget⸗ annahme zu beschleunigen und. die Parlamentsauflõsung nicht hinauszuziehen, doch hätten die Liberalen eine solche Zusiche⸗ rung zu geben verweigert. Daher sei bis jetzt noch keinerlei bestimmrte Entscheidung getroffen.

Im Oberhause theilte, gestern Lord Rosebery den Rücktritt des Ministeriums mit. Das Haus nahm hire die erste Lesung des Gesetzes, betreffend die Seehundfischerei im nördlichen Stillen Ozean, an und vertagte sich sodann auf

eute. . g Im Unterhause erklärte der Schatzkanzler Sir W. Harcourt tief bewegt, die Abstimmung vom Freitag sei geradezu ein Tadelsvotum gegen den. Kriegs-Minister, den fähigsten, geachtetsten, populãrsten Minister, den es je gegeben habe, gewesen. Das Kabinet betrachte sich als solidarisch mit? dem Kriegs- Minister und habe deshalb seine Ent= lassung angeboten, die von der Königin angenommen worden sei. Das Kabinet werde bis zur Ernennung des neuen Ministeriums im Amt bleiben. Er bitte das Haus nur, jetz hie dritte Lefung des Gesetzes, betreffend die Seehund ñische ei im Norden des Stillen Ozeans, anzunehmen, Sir W. arcburt dankte schließlich für die ihm zu theil gewordene nterstützung und für die unveränderliche Courtfoisie der Opposition. Balfour unterzog den Entschluß des Ka⸗ bincts einer Kritik und meinte, es würde dem konstitutionellen Regime mehr entsprochen haben, das Parlament aufzulösen, als die Bürde, die Geschäfte zu erledigen, der Opposition auf⸗ uerlegen. Das Haus nahm hierauf die dritte Lesung der ill über die Seehundsfischerei an und vertagte sich dann bis heute. . ;

Der Dampfer „Tantallon Castle“, an dessen Bord sich Gladstone befindet, ist gestern Vormittag von der Fahrt nach Kiel wieder auf der Höhe von Gravesend eingetroffen.

Frankreich.

Anläßlich des Jahrestages der Ermordung des Präsidenten Carnot wurden gestern in allen größeren Städten Frankreichs Gedächtnißgottes dienste abgehalten. Die Fffentlichen und viele Privat- Gebäude hatten Flaggen auf Halbmast gehißt. In Paris fand Vormittags eine Bedächtnißfeier im Pantheon statt, an welcher der Präsident der Republik Faure, der Präsident des Senats Challemel⸗-Lacour, der Präsident der Deputirten⸗ kammer Brisson, die Minister, die Vertreter der auswärtigen Mächte, Senatoren und Deputirte theilnahmen. Dieselben begaben sich in feierlichem Zuge zu dem Grabmal Carnot s, wo der Zug um 1901/4 Uhr eintraf. Der . Faure legte einen Kranz auf das Grabmal nieder mit den Worten: „Im Namen der ar lege ich an dem Tage, welcher die Trauer des Vater⸗ landes erneuerk, diesen Kranz auf das Grab des Präsidenten Carnot nieber.“ Eine überaus zahlreiche Volksmenge hatte sich an den Eingängen des Pantheon eingefunden. Um 1 Uhr fand auch in der Madeleine⸗-Kirche eine Gedãchtnißfeier statt, welcher der Präsident Faure, Casimir⸗Périer und zahlreiche Notabilitäten beiwohnten.

Rußland.

Die Kaiserin-Wittwe ist, wie W. T. B. berichtet, gestern Abend aus dem Kaukasus nach Peterhof zurückgekehrt. Der General⸗Admiral Großfürst Alexis Alexandro⸗ witsch begiebt sich nach Libau, woselbst er von dem Ver⸗ weser des Marine⸗Ministeriums und dem Kommandierenden der Truppen des Wilnaer Militärbezirks erwartet wird. Der armenische Katholikos tritt heute von St. Peters⸗ burg über Moskau die Heimreise an.

Italien.

Im Anfang der gestrigen Sitzung der Depu tirten⸗ kam mer, weicher der Minister⸗-Praͤsident Crispi sowie die übrigen Minister beiwohnten, erinnerte Imbriani an den Jahrestag der Schlachten von Solferino und, San Martino, welche den Beginn der Befreiung Italiens bildeten; er entbiete infolgedessen der französischen Nation einen Gruß. Der Präsident Villa s loß sich, namens der Kammer dem Gruße Imbriani's an. Hierauf wurde

udgeidebatte begonnen. In Beantwortung einer Anfrage ren . Cola janni erklärie der Handels⸗ Minist er, daß die Verhandlungen wegen e,, eines andelsvertrags mit Rußland fortgesetzt würden. as die . mit 3 betreffe, so erinnere er daran, daß Italien den Vertrag mit Frankreich erst dann ekündigt habe, als es die Gewißheit erlangt hatte, daß rn denselben kündigen wolle. Der inister fügte hinzu, die französische Reni ern ng habe die Absicht Italiens ekannt, jeden Vorschlag, der auf e Verbesserung der Handels⸗ gn mit Frankreich . würde, gut aufzunehmen. Hierauf gab Bovio eine ärung ab über eine neulich im Secolo / erfolgte Veröffentlichung Cavallotti s gegen Crispi, und fragte, was Cavallotti und Crispi zu thun gedächlen, da es noth⸗ wendig sei, dieser Situation ein Ende zu machen Redner fragte die Kammer, ob fie in diesem Sinn 1 beschließen be⸗ absichtige. Der Präsident Villa erklärte, daß, wenn in dieser Angelegenheit ein Antrag eingebracht werde, dieser der ge⸗ schaͤftsordnungsmäßigen Behandlung unterzogen werden müsse. Wenn dies nicht geschehe, dann könne er nicht zugeben, daß der Redner veiter spreche. Cavallotti erklärte, Bovio habe seinen Namen genannt, er habe daher das Recht in eigener Sache zu sprechen. Der räsident Villa verweigerte ihm das Wort, worauf sich zwi chen Cavallotti, welcher zu reden verlangte, und dem Präsidenten, der ihm unter hefti Bewegung und großem Lärm des Hauses dieses Recht be⸗ stritt, elne Diskussion entspann, in deren Verlauf sich der Präsident bedeckte und die Sitzung suspendierte. Nach einigen Minuten wurde die Sitzung wieder aufge⸗ nommen. Der Präsfident Villa, verkündigte sodann die Anfrage Bovio's an Crispi beßa g ich der Veröffentlichungen n eur Cavallotti verlangte abermals das Wort in eigener Sache. (Großer Lärm und Widerspruch bei der Majorität) Der Präsident Villa bedeckte sich wiederholt und' erklärte, dies zu thun, weil der Deputirte Cavallotti dar⸗ auf bestehe, reden zu wollen. Nach kurzer Zeit wurde die Sitzung abermals aufgenommen. Der Minister⸗ Prãäsident Erispi erklärte, er weise die Anfrage Bovio's zurück, worauf Bovio erwiderte, er habe keine persönliche Frage aufwerfen wollen. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Gestern Abend fand eine von 241 Deputirten besuchte Versammlung der Majorität des Parlaments statt, Der Minister⸗Präsident Crispi hielt unter brausendem Beifall eine Rede, worin er erklärte: der Schmutz seiner Gegner könne ihn nicht berühren. Die Gegner wollten die Berathung der Finanzvorlagen verhindern, er. aber wolle der traurigen Lage des Landes ein Ende machen. Die Majorität werde dank ihrer ruhigen Arbeit einen voll⸗ ständigen Sieg davontragen. Nach der Rede Crispi's erklärten mehrere Deputirte einmüthig, man müsse den Gegnern Stand halten. Unter lebhaften Dankes- und Beifallsbezeugungen für Crispi wurde die Versammlung geschlossen. . In den Wandelgängen der Kammer, verlautete, die Majorität werde heute einen Antrag einbringen, worin als Antwort auf die Veröffentlichung Cavallotti's Crispi das vollste Vertrauen ausgesprochen werde.

Die Stimmzählung für die am Sonntag in Rom vor⸗ genommenen Munizipalwahlen hat estern begonnen; die⸗ felbe wird wahrscheinlich heute im Laufe des Tages * Ende geführt werden. Soviel sich bisher übersehen läßt, sind alle R katholischen Kandidaten und 458 liberale Kandidaten gewählt worden.

In Verona wurde gestern der Gedenktag der Schlacht bei San Martino feierlich begangen. Im Beinhause wurde eine Messe zelebriert. Vertreter der Zivil⸗ und Militär behörden von Brescia, verschiedene Vereine von Verona unh Brescia sowie ein Bataillon Infantexie und die Besucher der Kriegsschule, welche einen Kranz nieder⸗ legten, nahmen daran theil. Reden wurden nicht gehalten. Eine große Menschenmenge, wohnte der Feier bei. In Mantua wurde der 25 jährige Gedenktag an die Errichtung der Beinhäuser zu Seilen und San Martino gefeiert. Der französische Konsul hielt eine Ansprache und legte im Ramen selner Regierung einen Kranz nieder.

Spanien.

Der Kriegs-Minister hat erklärt, die nächste, auf den Dezember fallende Heeresrekrutierung werde schon im Sketöber vorgenommen werden. Alsbald würden neue Ver—⸗ stärkungen nach Cuba abgehen; auch werde die erste Reserve einberufen werden. . .

Die Deputirtenkammer hat in einer bis heute früh 2A g Uhr währenden Sitzung das Budget angenommen.

Türkei.

Aus Athen wird dem, W. T. B. berichtet, auf Kreta sei zwischen Bauern und türkischen Soldaten ein blutiger Streit ausgebrochen, wobei ein Offizier, vier Soldaten und vier Bauern getödtet worden seien. ö.

Die in Sofia erscheinende Prawo“ publiziert Depeschen über einen Kampf der türkischen Truppen mit einer Bande Revolutionärer im Distrikt Palanka. Das bereits signalisierte Gefecht (siehe die gestrige Nr. d. Bl.) solle danach fünf Tage gedauert haben. Am letzten Freitag habe eine andere Bande, 45 Mann stark, bei Kratowo mit türkischen Truppen und Baschibozuks einen Zusammenstoß ge⸗ habt; die Insurgenten hätten sich mit gezückten Messern einen Weg durch die sie umzingelnden Türken gebahnt. Eine ander⸗ weilige Bestätigung dieser Meldung liegt nicht vor.

Der Sohn des Königs Menelik von Abessinien ist in Konstantinopel eingetroffen; derselbe begiebt sich zur Begrüßung des Kaisers von Rußland nach St. Petersburg.

Serbien. Wie in Belgrad versichert wird, beabsichtigt die Regierung, die Skupschtina zum 6. Juli nach Belgrad einzuberufen.

Bulgarien.

Der bulgarische Agent in Konstantinopel Dimitroff ist mit zweimonatigem Urlaub in Sofia eingetroffen.

Schweden und Norwegen.

Aus Christiania berichtet W. T. B.“, es verlaute daselbst, der betreffende Ausschuß des Sterthing habe be⸗ antragt, das Budget der Konsulate und des Aeußern, darunter den Betrag für die Wiener Gesandtschaft und die von Schweden im letzten Jahre für das Budget des Aeußern gemachten Aus⸗

. Amerika. Der den Botschafter Freiherr von Thielmann wurde, wie hn. B.“ meldet, gestern in Washington durch den Legations⸗Rath Freiherrn von . Staatssekretãr des Auswärtigen Olne vorgestellt. Det Botschafter wird dem Präsiden ten Cleveland sein Beglaubigungsschreiben im Herbst d. J. überreichen.

Asien. Eine Meldung des „Reuter schen Bureaus aus Peking

vom 22. d. M. theilt mit, daß der . welcher das

Zollab kommen zwischen Jünnan und den a n d, Besitzungen in Tongking regelt, daselbst am 20. d. M. von den Vertretern Chinas und Frankreichs unterzeichnet worden sei. Die Städte Meng und Wuto seien an Frank⸗ reich abgetreten worden.

Afrika.

Das britische Auswärtige Amt hat unter dem 23. 8. M. aus Sansibar eine Depesche erhalten, 4 bei einem Angriff auf die Streitkräfte Kabarega 's der Major Cun⸗ ningham und der n, , Dunning verwundet worden . als sie den Angriff in einem Kanoe auf dem Fi

ruli geleitet hätten. Hauptmann 4 sei infolge seiner Wunden erben Major Cunningham befinde sich auf dem Wege der Besserung.

X

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (9) Sitzung des auses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen, Unter⸗ richtz⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten D. Dr. Bofse und der Mnister des Innern von Köller beiwohnten, bildete den ersten Gegenstand der Tagesordnung die von den Abgg. Sattler, Stengel und Graf zu Limburg⸗Stirum ein—⸗ gebrachte Interpellation folgenden Wortlauts:

Welche Maßregel hat die Königliche Staatsregierung er= griffen, oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um die in dem Prozesse Mellage zu Tage getretenen, der Mensch⸗ lichkeit,; den Erforderniffen der ärztlichen Wissenschaft und den Gesetzen widersprechenden Zustände in privaten oder unter Leitung von Korporationen stehenden FIrrenheilanstalten zu beseitigen und für eine durch⸗

reifende staatliche Beaufsich tigung solcher Anstalten 1 zu tragen?

Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr Bos se erklärte sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit, worauf zur Begründung derselben das Wort nahm Abg. Sattler (n.): Auf die Frage, ob die Einbringung der Interpellatson nothwendig war, brauche ich wohl nicht näher einzu⸗

keit und Rolhwendigkeit eines folchen Vorgehens. Die Landes dertreung konnte nicht umhin, die Ereignisse, welche in. dem Prozeß zu Tage etreten sind und die Bevölkerung im höchsten Maße erregt aben, hier zur Besprechung zu bringen. Für die Größe der Er⸗ regung brauche ich nur auf das. Verhalten der Bevölkerung in Aachen hinzuweisen. Diese ist aberwiegend katholisch und ultramontan gesinnt, wie sich durch die fast einstimmige Wahl der Herren vom Zentrum dokumentiert hat. Sie ist gewiß erfüllt von der böchsten Ver⸗ Prung für die Rlöfter und die von den Orden autAeübte Kranken. pflege. Und doch ist diese Berölkerung durch die Vorgänge derart erbittert worden, daß man genöthigt war, die Angeklagten volijeilich vor Mißhandlungen zu schützen. Das ist ein vollgültiger Beweis für die Frregung der Bevölkerung. Noch entscheidender für die parlamentarische Bebandlung der Angelegenheit war der Umstand, daß eine Reihe don Behörken keine Vorkehrungen zur Verhinderung derartiger Vor⸗ kommnisse getroffen hat. Wenn in einer solchen Weise, wie es hier geschehen ist, die Einhaltung der Gesetze , ist, so ist die Volksvertretung sehr wohl berechtigt, den Finger auf die Wunde zu legen. Der Prozeß hat Zustände an das Tageslicht gebracht, welche Deutschland zur Unehre gereichen. Was ist durch den Prozeß fest⸗ gestellt worden? Es sind Rohheiten und Mißhandlungen an Kranken vorgekommen, die man für unmöglich gehalten hat, an Kranken, die mehr als andere der Schonung bedürfen, Es sind Schläge mit dem

jacken angewandt worden; man hat die Kranken in die sogenannte schmutzige Station eingesperrt, wohl die unerhörteste der vorgekom⸗ menen Quälereien. Ss ist richtig, daß die Behandlung der Irren eine sehr schwierige ist. Man kann es entschuldigen, wenn im Augenblick der Erregung ein Exceß vorkommt; ich gebe auch zu, daß ein Theil der Mißhandlungen in einem veralteten Stadium der Psychiatrie früher auch anderswo vorgekommen ist. Der große Unterschied aber beruht, darin, daß alle diefe Mi hand⸗ lungen im Kloster Mariaberg disziplingriter und nicht auf Anord⸗ nung des Arztes angewandt wurden. Eine Erschwerung des Falles ist der Umstand, daß die Mißhandlungen in einem Kloster vor⸗ gekommen sind.

Schluß des Blattes.)

Das Juni - Heft des ‚Zentralblatts für die gesammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen, herausgegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal. Angelegen· heiten, bat folgenden Inhalt: A. Zeugnißzwang in Disziplinar⸗ fachen, betreffend nichtrichterliche Beamte. Erlaß vom 39. April d. . B. Beurlaubung von Privat. Dozenten bei den Universitäten. Erlaß vom 23. März d. J. Verschriften, betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel Chemiker. Bekanntmachung vom 10. Mai d. 2 Grlaß, betreffend den, Leihverkehr jwischen, der 3. Univerfitäts-Bibliothek zu Göttingen und der Paulinischen Bibliothek zu Münster i. W. vom 16. Mai d. J. Zulassung von Lehrerinnen zu Ten für die wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen in Betracht kommenden Universitätsvorlesungen. Erlaß vom 17. Mai d. J. G. Ernennungen der Mitglieder des Beiraths des Königlichen Kunstgewerbe. Museums zu Berlin für die Zeit bis zum 31. März 13988. P. Die Gemeinden sind nicht daran zu hindern, das Ge⸗ halt 2c. der Lehrer an den von ihnen unterhaltenen höheren dehr⸗ anftalten günstiger zu bemessen, als nach den gesetzlichen Bestim⸗ mungen gefordert wird. Berechnung des Staat szuschusses Erlaß vom 28. Mär; d. J. Zusammensetzung der Königlichen wissenschaft. lichen Prũfungskommissionen . das Jahr vom 1. April 1895 bis 31. Mär; 1896. Bekanntmachung vom 27. Mai d. J. E. Zu- weisung der Dienstwohnungen in den Seminargebäuden durch die Königlichen Probinzial⸗Schulkollegien. Erlaß vom 2 Mai d. J. Verpachtung von Seminargärten an Anstaltslehrer durch die König sichen Provinzial. Schulfollegien. Erlaß dom 14. Mai d. J . Ver⸗ legung eines Prüfungstermins,. E; Befählgung der an höheren PHädchenschulen angestellten Lehrer. Erlaß vom 30. April d. J. J. Mitwirkung der Beschlußbehörden bei D chführ nn f e An rechnung der gesammten, im öffentlichen preußischen Schu dienst ver⸗ brachtem Dienftzeit für die Bemessung der Alkerszulagen, welche von den Schulverbanden den Volkeschullehrern und (lehrerinnen gewãhrt

das Budgetprovisorium auf zwei Monate bewilligt und die

lagen, zu bewilligen.

Zehen. Schon die große Zahl ihrer Unterschriften zeugt für die Richtig⸗

Schlüsselbund ausgetheilt worden; es sind Douchen, Tauchbäder, Zwangöd⸗

werden Groß vom 8. April d. J. = Geburtsregister Aug ge behuft

ig * von Waifengeld an Lehrerwaisen. Erlaß vom 13. Arxril

J. Anweisung des erhöhten staatlichen Waisengeldes für Lehrer 8 auf Grund des Gesetzes vom 27. Juni 3 Grlaß vom 20. April d. J. Jährliche Feier des Gedenktags der Reformation den Schulen. Erlaß vom 24. April d. J. Einführung von In. vom 6. Mai d. J. Nothwendigkeit der alljährlichen Erneuerung, des Unterrichts Erlaubnißscheins für Priwatlebrer und Privatlehrerinnen. Erlaß vom 7. Mai J. J. Gewährung von versönlichen Zulagen und Unterstützungen aus dem Fonds unter Kapitel 121 Titel 3524 des Staate haushalts- Ctats an Lehrer und Lehrerinnen an Rektor., Mittelschulen, gehobenen Schulen, höheren Mädchenschulen u. a. Erlaß vom 11. Mai d. J. Das Ende der Schulpflicht ist an kein bestimmtes Lebensalter ge⸗ fnüpft. Die Entscheidung bierüber steht den staatlichen Aufsichks— erganen zu. Erkenntniß des Königlichen Landgerichts zu . vom 5. Oktober 1894 Rechtsgrundsätze des Königlichen Ober⸗Verwal⸗ tungsgerichts. Erkenntniß des J. Senats vom 19. März d. J. . Jahresbericht der unter dem Allerhächsten m . Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich stehenden All⸗ gemeinen deutschen Pensionsanstalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen ju Berlin für das Jahr 1894. Hospiz des Klosters Loccum im Nordseebade Langeoog. Personalien.

Nr. 30 des Eisenbahn-Vererdnungs⸗Blatts, heraus- egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 22. Juni, iger en. Snhaltt ria ber Min iterg Ker öffentlichen Kür lten vom 13. Juni 1895, betr. Vorschriften über die Ausbildung und en. für den Staatsdienst im Baufach and die hierzu erlassenen nweisungen für die praktische Ausbildung.

in

Lehrbüchern. Erla

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Partitularrechtliche Vorschriften, welche das unbefugte offene Mitfichfübren von Waffen unter Strafe stellen, sind. nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 24. Januar 1895, durch das Reichs⸗Strafgesetzbuch nicht außer Kraft gesetzt worden. Da das Reichs⸗Strafgesetzbuch in § 367 Abs. 1 Ziff. 9 eine Strafandrohung nur gegen den ausspricht, der einem gesetzlichen Verbot zuwider die dort ezeichneten Waffen (Stoß, Hieb⸗ oder Schußwaffen, welche in Stöcken oder Röhren oder in ähnlicher Weise verborgen sind) feilhält oder mit sich führt, im übrigen aber keine Bestimmung enthält, welche klar erkennen ließe, daß es durch jene Norm die Materie des verbotswidrigen Tragens von Waffen überhaupt in strafrechtlicher Beziehung habe erschöpfend regeln und daher alles Tragen von Waffen, welches nicht gegen die Bestimmung des § 367 a. a. O Lerstoße, für straffrei erklären wollen, so müssen gemäß 8 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 31. Mai 1870 diejenigen partikularrechtlichen Vorschriften, welche das unbefugte offene Mitsichführen von Waffen unter Strafe stellen, als noch fortdauernd gültig angesehen werden. Der vorige Richter hat daher rechtlich nicht geirrt, wenn er die hierauf bezüglichen Bestimmungen des sächsischen Rechts als in Kraft bestehend behandelt hat. ( 4572 / 94.)

Die Anstellung der Gemeinde beamten im Gebiet der Preußischen Städteordnungen vom 530. Mai 1863 und vom 19. März 18566 erfolgt, . es sich nicht um vorübergehende oder nur mechanische Dienstleistungen handelt, nach einem mit seiner bis herigen Rechtsprechung übereinstimmenden Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenate, vom 25. Februar 1895, geseßlich auf Lebenszeit; die in der Anstellungsurkunde enthaltene Hel cr ng daß der Beamte egen Kündigung angestellt sei, ist unwirksam, und dieses

echt des Beamten wird auch dadurch nicht beeinflußt, daß vor der Anstellung desselben die Stadtverordneten darüber nicht vernommen worden sind. Der 5 56 Nr. 6 der Städteordnung vom 30. Mai 18653 bestimmt. Der Magistrat hat als Ortsobrigkeit und Gemeindeverwal⸗- tungsbehörde die Gemeindebeamten, nachdem die Stadtverordneten darüber vernommen worden, anzustellen und zu beaufsichtigen. Die Anstellung erfolgt, soweit es sich nicht um vorübergehende Dienst⸗ leistungen handelt, auf Lebengzeit; diej nigen Unterbeamten, welche nur zu mechanischen Dienstleistungen bestimmt sind, können jedoch auf Kündigung angenommen werden.“ Nach der dem Kläger vom Magistrat ertheilten Anstellungsurkunde vom 24. Mär 1885 in Verbindung mit dem Umstand, daß er mehr als sechs Jahre lang die in jener Urkunde genannte Stellung bekleidet und das für letztere ausgeworfene Jahresgehalt bezogen hat, kann es keinem Zwesfel unterliegen, daß der Kläger als Gemeinde—⸗ beamter fest und nicht zu vorübergehenden Dienstleistungen an— gestellt worden ist, und daß die lediglich das Verhältniß jwischen Magistrat und Stadtverordneten regelnde Vorschrift, betreffend die u nn n, Vernehmung der Stadtverord⸗ neten, die dem Kläger aus seiner Anstellung erwachsenden Rechte nicht beeinflußt. Ist aber der Kläger als Gemeindebeamter an— . worden, so ist auch, wenn er nicht etwa nur zu mechanischen ienstleistungen bestimmt gewesen ist, seine Anstellung auf Lebenszeit erfolgt, und die in der Anstellungsurkunde enthaltene Beschränkung, ö. er . Kündigung angestellt sei, hat keine Gültig eit. !

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach 5 57 Abs. 1 und 2 des Krankenversicherungsgesetzes vom 09. April 1892 wird die auf gesetzlicher Vorschrift beruhende Ver⸗ n von Gemeinden oder Armenverbänden zur Unter⸗ stützung hilfsbedurftiger Personen durch dieses Gesetz nicht berührt. Soweit auf Grund dieser Verpflichtung Unterstüßungen für einen Zeitraum geleistet sind, für welchen dem Unterstüßten auf Grund dieses Gesetzes ein Unterstützungsanspruch zusteht, geht der letztere im Betrage der geleisteten ken n, auf die Gemeinde oder en rmenverband über, von welchen die Unterstützung geleistet ist. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht, III. Senat, durch Urtheil vom 26. November 1894 aus- gesprochen:

1) Ein , Uebergang (Zession) des Unterstũtzungsanspruchs don dem Unterstützten auf den vorläufig unterstützenden

rmenverband auf Grund der geleisteten Unterstüätzung und, wenn dem 6 verpflichteten Armenverbande von dem endgültig fürsorgepfkichtigen Armenverbande Erstattung der aufge— wendeten Armenpflegekosten geleistet wird, ein zweiter gesetzlicher i en. ession) des Unterstützungsanspruchs von dem nun⸗ mehrigen Gläubiger desselben, dem vorläufig verpflichteten Armen, derband, auf den endgültig verpflichteten Armenverband auf . rund, der geleisteten Erstaitung findet in der Art statt, 3. bei vollstän diger Befrledigung durch die Erstattung . vorläufig verpflichtete Armenverband ganz aufhört, Gläubiger der an enk e zu sein, und der endgültig fa ee nee Armenverband

siniger Gläubiger der Kasse wird, und daß bei bloß theilweiser Fefriedigung der zweite Uebergang sich nur in dem Verhältnisse des ĩ etgges der aufgewendeten AÄrmenpflegekosten vollzieht, der endgültig achtes Armenverband also nur in diesem Verhältnisse Gläubiger y un terftützunge an sprugche gegenüber der Krankenkasse wird und der käufig veipflichtei. Armenderband im Übrigen Föläubiger bleikt, oe. eine verhältnißmäßige Theilung des Ünterstũtzungsanspruchs ntet, de beiden Armenverkänden eintritt.

e .Bei diesen gesetzlichen Uebergängen . muß aber, ihm bei den vertragsmäßigen, der Zessionar die in gutem kauben an den Zedenten geleistete Zahlung gegen sich gelten

Die Kellnerin H., ortsangehörig in der Stadt P., th vom n

u Berlin behandelt und gepflegt worden. Die Koften der en ah Wochen ö Ortsarmenberband des ö * ft

und von den Ko der weiteren 14 Tage erhielt er die Hälfte m 14 * von dem definitiv gsm Ortsarmenverband P. er ; stattet. Dieser Verband klagte hierauf gegen die Krankenkasse der Gastwirthe zu Berlin auf Zahlung von 420 Mƽ, als der lfte des ag deg der H. für die 14 Tage justehenden n, g,. Die Krankenkasse erhob dagegen den Ein⸗ wand, daß sie in gutem Glauben die 2 S Æ 40 für die letzten 14 Tage an den Armenperband Berlin bejahlt habe. Die Beklagte wurde vom Bezrksausschuß zur Zahlung verurtheilt, indem er annahm, daß es der Beklagten überlassen bleiben müsse, den von dem Armenverband Berlin überhobenen Betrag wieder einzu⸗ ziehen. Auf die Revision der Beklagten hob das Ober ⸗Ver⸗ waltungsgericht die Vorentscheidung auf, indem es begründend ausg⸗ führte: Der bei der vertragsmäßigen Zession anerkannte, im Interesse der Rechtssicherheit des Verkehrs unentbehrliche und deshalb auch bei der gesetzlichen Zession angenommene Grundsatz, daß der Zessionar die im guten Glauben an den Zedenten geleistete Zahlung gegen sich gelten zu lassen habe, greift auch bei dem i . Ueber⸗ gange Platz, welcher sich von dem vorläufig fürsorgepflichtigen Armen⸗ verbande auf den definitiv Verpflichteten vollzieht. Es- genügt dabei allerdings, um den guten Glauben auszuschließen und die Zahlung dem definitiv verpflichteten Armenzerbande gegenüber unwirksam ju machen, wenn nur bei der vor der Erstattung, die sich als Grund des zweiten Uebergangs darstellt, geleisteten Zahlung die jenigen That sachen, welche rechtlich den zweiten Uebergang begründen konnten, bekannt waren. 3 a ber auch diese Kennt- niß, so bleibt die Zahlung der Kasse an den Zessionar des ursprüng⸗ lichen Gläubigers, des Kasenmitgliedes, und demnächstigen Zedenten bei dem zweiten Uebergange, d. i. an den vorläufig fürsorgepflichtigen ,. . . i. Kasse kann = auf den Weg ner Zurückforderung des Gezahlten von dessen Empfänger ĩ

werden. III. 1304.) f .

Statistik und Volkswirthschaft.

Die zwangsweise Veräußerung landwirthschaftlicher Grund stücke in 2 ö

Im Jahre 1894 wurden 991 landwirthschaftliche Anwesen im Königreich Bayern versteigert. Gegen das Jahr 1883, in welchem S23 derartige Anwesen zur Zwangsveräußerung gelangten, haben sich die Subhastationen um s8 oder 20,4 o vermehrt. Dagegen bleibt die letztjährige Ziffer hinter der Durchschnittszahl der Sub⸗ hastationen innerhalb des vorausgegangenen Jahrzehnts (1884 bis 1893), welche 125 beträgt, noch um ein Bedeutendes, nämlich um 234 oder 23.590 zurück. Vergleicht man die im Jahre 1894 zwangsweise veräußerte , Fläche mit der vom Jahre 1893, so ergiebt sich, wie bei der Zabl der Sub— hastations alle, so auch bei der im Berichtsjahre versteigerten Tläche eine Zunahme. Die ,, veräußerte Fläche ist im Jahre 18394 von bels, 21 ha des Vorjahres auf 7384 98 ha gestiegen, und zwar bei den kleineren Anwesen von 2232,65 ha des Vorjahres auf 26453. 189 ha im Jahre 1894, bei den mittleren Anwesen von 4137, 96 ha auf 4334381 ha und bei den größeren Grundstücken von 347,40 ha auf 457 0 ha. Von den 991 im Jahre 1834 außer Besitz gesetzten Eigenthümern der landwirthschaftlichen Anwesen befaßten sich 497, d. i. über 50 /g gegen 48 im Jahre 1893 —, außer der Landwirthschaft noch mit anderen Erwerbsarten. Nach An⸗ sicht der Gemeindebehörden wurden die im Jahre 1894 erfolgten Versteigerungen von landwirtbschaftlichen Grundstücken weitaus am häufigsten durch a ig Gutsübernahme, Ueberschuldung und Vapitalskündigung berbeigeführt. Demnächst veranlaßte Mangel an Sparsamkeit, Leichtsinn und Trunksucht die zahlreichsten Sub⸗ hastationen. Alle übrigen Arten von Ursachen treten gegen die vorgenannten erheblich zurück. Eine weitere Erklärung dürfte bezuglich der im Jahre 1894 vorgekommenen Zwangs versteigerungen und bezüglich deren Zunahme gegenüber dem Vorjahre in der Krisis zu finden sein, welche die Landwirthschaft im Jahre 1893 infolge ungewöhnlich trockener Witterung und dadurch herbeigeführter Futter⸗ noth durchzumachen hatte. Es zeigt sich nämlich, daß die Zunghme der landwirthschaftlichen Subhastationen gerade in denjenigen Regie⸗ rungsbezirken am größten ist, in welchen der Rindviehbestand im Jahre 1893 gegenüber dem Jahre 1892 am meisten sich verringerte.

. Zur Arbeiterbewegung. In Driesen a. d. Netze haben, wie im Vorwärts, mitgetheilt wird. 14 Drechsler und Bildhauer der Holzbearbeitungsfabrik von Qt to Ziegler infolge von Lohnstreitigkeiten die Arbeit eingestellt. In Roͤchlitz bei Reichenberg in Böhmen soll nach demselben Blatt das ganze Personal der Baumwoll-⸗Weherei von M. Zweig die Arbeit eingestellt haben, weil die Webstücke seit langer Zelt 16 m und darüber länger waren, als bezahlt wurde. Die Zahl der Ausständigen beträgt 405. In Kgaden in Böhmen haben am 15. Juni über hundert Handschuhmacher die Arbeit gekündigt; sie fordern Einhaltung des elfitündigen Arbeitstags und 10 20 00 Lohnerhöhung. Wenn ihre . nicht bewilligt werden, wollen sie, nach Mittheilung des Vorwärts ., am 29. Juni die Arbeit niederlegen. In Zürich sind, wie der Berner Bund, meldet, acht Buch⸗ druckereien übereingekommen, vom 1. Juli ab die neunstündige Arbeitszeit einzufũhren.

Kunst und Wissenschaft.

Aus Tübingen wird der Tod des berühmten Sanskritforschers Professors D. Rudolf pon Roth gemeldet. Der, Schwäb, Merkur widmet dem Gelehrten folgenden Nachruf: Die Landes ⸗Universität hat schon wieder einen schweren, fast unersetzlichen Verlust erlitten. Der Senior des akademischen Lehrkörpers, Professor D. Rudolf von Roth, Vorstand der Universitäts Bibliothek, ist in der Racht vom 22. zum 23. Juni gestorben. Gerade seit einem halben Jahrhundert, seit 1845, ist der Verstorbene, eine der bedeutendsten Persönlichkeiten der Universttät, in Tübingen thätig gewesen. Nach dem gewöhnlichen Bildungsgang der württembergischen evangelischen Theologen ließ sich Roth, der am 3. April 1821 zu Stuttgart geboren ist, 1845 in 16 als Privatdozent für orientalische Philologie nieder. Schon 3 Jahre später erhielt er eine außerordentlich Professur, und als 1856 ein ordentlicher Lehrstuhl für dieses Fach errichtet wurde, konnte für denselben niemand sonst in Betracht kommen als Roth, der sich damals schon in den weitesten Kreisen der Wissenschaft einen . Namen gemacht hatte. ugleich wurde er zum Ober. Bibliothekar der Universttätsbibliothek ernannt. In beiden Aemtern, denen er nun fast ein halbes Jahrhundert vor— gestanden, hat sich der Verstorbene um die Wissenschaft wie um die Universität unvergleichliche Verdienste erworben. Mit seinem Namen ist der Ruhm unserer Landesuniversität bis in die fernsten Weiten der gebildeten Welt gedrungen. Eine überaus große Zahl wissenschaftlicher Vereinigungen und Akademien rechnete sich seine Mitgliedschaft zur Ehre an. Das Hauptwerk Roth's ist das grohe n,, Sanskritwörterbuch, das er in fast viertelhundert⸗ jähriger gemeinsamer Arbeit mit Böhꝛlingĩ im Jahre 1875 vollendete. Im Jahre 1877 hat ihm die Universität Tübingen den Doktortitel der Theologie honoris causa, 1889 die Uni- versität von Edinburg honoris causa den Pr. jur. verliehen. 1883 feierte Roth unter Betheiligung der gelehrten Welt von Nah und Fern sein fünfzigjähriges Doktorjubiläum. Eine greße ahl seiner Schüler hat ihm damals eine Festschrift gewidmet. Der enat wählte ihn zweimal zum Rektor der Universität. Verschiedene Male hat Roth, auf dem Gebiet der Sangkritforschung unbedingt der erste Gelehrte Deutschlands, einen ehrenvollen Ruf an andere Univer- sitäten erhalten; er hat sie alle abgeschlagen und ist seiner schwäbischen

n lnsust is 35. Sa ffentli September 1893 im Wege der öffentlichen Armen⸗ fiene anf Kossen der Stadtgemeinde Berlin im Charite Krankenhause

Bauten.

Sin Wettbewerb um den Entwurf einer festen Straßen brücke über den Rhein bei Worms wird, dem „Zentr.⸗Bl. d. Bauv.“ zufolge, von der Großherzoglich heffifchen Regierung ausgeschrieben. In der Absicht, bei großen und bedeut⸗ samen Unternehmungen in öffentlicher Behandlung den Berufkreisen eine Mitwirkung zu . die 4 zu fördern und

zugleich zu dem Zweck, wissenschaftlich und vraktisch reife, für eine unmittelbar folgende Ausführun verwerthbare Entwürfe zu erlangen, wird für den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein bei Worms eine allgemeine Wettbewerbung für Architekten und Ingenieure deutscher , ,. eröff net. Mit diesen Worten ergeht die Aufforderung zur etheiligung an dem bedeutsamen Wett⸗ bewerb, der hoffentlich von gleich günstigem Erfolge gekrönt sein wird, wie die ähnlichen bekannten Ausschreibungen zu großen Brückenbau⸗Entwürfen im Verlaufe des letzten Jahrzehnts. Bau⸗ programm und Bedingungen nebst den zugehörigen Unterlagen sind don der Abtheilung für Bauwesen det Großherzoglich hessischen Ministeriums der Finanzen zu beziehen. Die Entwürfe müssen bis zum 15. Dezember d. J. eingereicht sein; mit denselben können Angebote für die Ausführungen des Baues abgegeben werden. Ent- würfe, welche die Bausumme von 3119 9009 M überschreiten, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung bei Zuerkennung der Preise. Das 5 besteht aus den Herren: Wirklicher Geheimer Rath Baensch GBerlim), Professor Landsberg (Darmstadt), Präsident von Leibbrand (Stuttgart), Ministerial Rath Dr. Schaeffer (Darmstadt) und Geheimer Baurath Professor Dr. Wallot (Dresden). Der erste . beträgt 10 0090 Æé; weiter können noch zwei, höchstens drei reise im Gesammtbetrage von 12000 S gewährt werden.

Sandel und Gewerbe.

In der heute Vormittag 10 Uhr abgehaltenen Monats⸗ sißung des Zentralausschusses der Reichsbank wurde von dem Vorsitzenden, k Geheimen Rath Dr. Koch hervor⸗ gehoben, daß die Geldfülle noch größer sei als im vorigen Jahre. Die wie gewöhnlich in der dritten Juni⸗Woche etwas gestiegene Anlage ist um 15 Millionen niedriger als 1894, um 112 Millionen kleiner als 1893 und steht auch hinter der in den Jahren 1892, 1891 und 1890 zurück. Das Metall ist um 127 bezw. 202 Millionen, das Gold um 132 bezw. 203 Millionen Mark tärker als 1894 bezw 1893. Angekauft an Gold sind seit nfang d. J. nur 14335 900 S, da die Wechselkurse uns seit längerer ** nicht günstig sind. Die auf 1069 Millionen angewachsene Notenmenge ist zu 100,4 Proz. durch Metall bedeckt. Die Ueberdeckung dauert im Jahre 1895 schon 19 Wochen; nur im Jahre 1892, wo sie bis zum 23. Juni 17 Wochen gedauert hatte, war sie um diese Zeit um 38 Millionen höher. Eine Veränderung des schon seit dem 5. . 1854 3 Proz. betragenden Diskontfatzes ist nicht in Aussicht zu nehmen. Die Wochenübersicht der Reichs bank vom 22. Juni zeigt bei einem Gesammtkassenbestand von 1110327 000 6 der Vorwoche gegenüber eine Abnahme um 49089 000 M; der Metallbestand allein ist um 3793 909 6 zurückgegangen. Der Bestand an Wechseln ist um 8 854 000 Mƽ auf 551 406000 S und der Bestand an Lombardforderungen um 859 000 M auf 70 355 900 M gestiegen, sodaß auf diesen beiden Anlagekonten ein Zugang von 9713 000 Æ erfolgte. Auf passiver Seite hat der Betrag der umlaufenden Noten sich um 14734 000 4A auf 1.069 291 000 4 erhöht, während die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten (Giroguthaben) bei einem Betrage von 5658 432 000 M der Vorwoche gegenüber eine Abnahme von 7 362 000 M ergeben.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24 d. Mt. gestellt 11 645, nicht rechtzeitig gestellt 9 e n ñ̃ * erschlesien sind am 22. d. M. gestellt 3235, nicht recht⸗ jeitig geftellt keine Wagen. ; . a .

An der von dem Minifter für Handel und Gewerbe auf den 2. und 3. Juli d. J. anberaumten Konferenz zur Berathung von Weheschulangelegenheiten werden 143 Webschul⸗Direktoren, 10 Fabrikanten der Textilbranche, ferner der Geheime Re⸗ ierungs ; und Schulrath Bertram in Berlin und der Legge⸗Inspektor der Provinz Hannover theilnehmen. Die Be⸗ rathungen werden sich auf folgende Gegenstände erstrecken: 1) Ein⸗ theilung der Fachschulen für Weberei in höhere Webeschulen?,. Webe⸗ schulen und. Webereilehrwerkstätten . 2] Obligatorische und fakultative Unterrichtegegenstãnde in den höheren Webeschulen, Webeschulen und Webe⸗ reilebrwerkstaͤtten; Unterrichtsgegenstände in den kaufmännischen Kursen. 3). Dauer der Lehrkurse, Vertheil ung der Stunden auf die einzelnen Lehrfächer. 4) Abgangsprüfung; hraltrg, ffn, Prüfungs⸗ rn , e ndr, eugnisse. 5) Aufnahmebedingungen Alter, wissenschaftliche und technische Vorbildung). 6) Schulgeld; , Stipendien. 7) Lehrmittel. 87 Ausbildung und Fortbildung der Lehrer. 9) Inspektion der Schulen. 10) Erweite⸗ rung bestehender und Errichtung neuer Fachschulen für Textilindustrie.

Magdeburg, 24. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker ext, von 892 . neue —. Kornzucker exkl. S8 o Rendement , neue —, Nachprodukte exkl., 5 o/ Rendement 6,65 7,50. Geschäftslos. Brotraffinade 1 —, Brot- raffmmade I Gem. Raffinade mit Faß Melis 1 mit Faß —. Geschäftslos. Rohzucker JI. i . . nz a. ö. rn 2 3 . Gd., 9,424 Br., pr. uli 9, 45 bez., 9,477 Br., pr. August 9, . D Gr pr. Sep⸗ tember 9,70 o, Br. hꝛahk 4 2 Leipzig, 24. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗T in⸗ bandel. La Plata. Grundmuster B. vr. Juni . a, n an 3, 00 MÆ, pr. August 3,00 „, pr. September 3,02 A, pr. Dk⸗ . 236 pr. 2 63 . vr. . 3, 07x AÆ, pr. anuar 3, 10 , pr. Februar 3,124 , pr. März 3,12 pr. . pr. 3 1. , . Io der . ö Bremen Juni (W. T. B.) (Börsen⸗ lußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung * e Petroleum Börse) Fest. Loko 7,50 Br. Baum wolle. chwach. Upland middl. loko 35 8. Schmalz. Ruhig. 4 341 Dy fegt eld 3 3, Cudahy 35 4, . eck. uhig. ort cl iddli . y,, . * k. ö amhurg, 24. Juni. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags bericht Good ar, Santos pr. Juni 743, ö. 8 74, pr. Dezember 23, Pr. März 71. Ruhig. Zucker markt. (Schlußbericht Rüben Rohzucker J. Produkt Basts 88 o/o Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Juni 9, 40, pr. August 9, o, pr. Qktober 395, vr. Dezember 16.15. Rubig. Wien, 24. Juni. (W. T. B.) Ausweis der öster reichisch⸗ eg ch 86 ige tebg hn a,, Netz ) vom 11. bis Juni 2 Fl., indereinnahme ge d Zeitraum des vorigen Jahres 20 568 Fl. ae, London, 24. Juni. (W. T. B.) An der Küste Weizen , , ; do Javpazucker loko 115 ruhig. Rüben⸗Robzuck st stetig Chile Kupfer 4s, pr. 3 Monat n 6 Glaggow, 24. Juni. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der verigen W 4620 Tons gegen 6390 Tons in der entsprechenden Woche des vorigen Jahres. Bradford, 24. Juni. (W. T. B.) en fest, mitunter

Heimath bis zu seinem Tode treu geblieben.

theurer, Garne thätig, Superlustres und Demilustres 1 9 Stoffefabrikanten sind beschäftigt. ustres theurer. Die