1895 / 153 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Jun 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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1895/96 wird wiederum durch die hiesige philosophische Fakultät

erfolgen. Wein, den 26. Juni 1895. Rektor und Senat . der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. Pfleiderer.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Dem Thierarzt Otto Brandes in Witzenhausen ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis-Thierarztstelle für den Kreis Witzenhausen definitiv verliehen worden.

Ju sti z⸗Minister ium.

Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗-Rath Weise in Lauen⸗ burg i Pom an das Amtsgericht in Kolberg, der Amtsrichter Plath in Mohrungen als Landrichter an das Landgericht in Graudenz, der Amtsrichter Dimzait in Kaukehmen an das Amtsgericht in Mohrungen, der Amtsrichter Bütemeister in Zeven an das Amtsgericht in Göttingen und der Amtsrichter geren g in Mohrungen an das Amtsgericht in Bischofsburg. Dem Notar Aly in Zeitz ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt. .

In der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justiz⸗Rath Hauptner bei dem Landgericht L in Berlin, der Rechtsanwalt Panienski bei dem Landgericht in Posen, der Rechtsanwalt, Justiz Rath Stähler bei dem Landgericht in Limburg a. S. und dem Amtsgericht in Hada⸗ mar und der Rechtsanwalt Schmitz bei dem Amtsgericht in Lingen. gan die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der frühere Rechtsanwalt Sarau in Flensburg bei dem Land⸗ gericht JL in Berlin, der Rechtsanwalt . aus Osterholz bei dem Landgericht in Altona, der Rechtsanwalt Panienski aus Posen bei dem Amtsgericht in Inowrazlaw, und der Gerichts ö. Dr. Funcke bei dem Landgericht in

alle a. S. ö. Der Notar, Justiz- Rath Schwenzer in Kleve ist gestorben.

Die Nummer 22 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9747 das Gesetz, betreffend die Aufhebung von Stol⸗ gebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote im Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden. Vom 16. Juni 1895; unter ;

Nr. 9748 die Verordnung über das Inkrafttreten des KLirchengesetzes, betreffend die Aufhebung von Stolgebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote im Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden. Vom 17. Juni 1895; unter

Nr. N49 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Schwarzburg⸗Rudolstadt wegen Herstellung einer Eisenbahn

von Oberrottenbach nach Katzhütte mit Abzweigung nach Königsee. Vom 30 Januar 1895; und unter

Nr. Nöd0 die Verfügung des Justiz⸗-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Blankenheim, Düren, ö. Gemünd,

Heinsberg, Montjoie, Bonn, Euskirchen, Hennef, Siegburg, Adenau, Kirchberg, Mayen, Simmern, Bergheim, München⸗ Gladbach, Grevenbroich, Neuß, Gerresheim, Mettmann, Elberfeld, Baumholder, Daun, Hillesheim. Waxweiler, Prüm, Perl, Wadern, Bitburg und Rhaunen. Vom 24. Juni 1895. Berlin W., den 29. Juni 1895. . Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 162) wird hiermit zur öffentlichen Kenntiniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre kommunalabgabepflichtige Reineinkommen der Cronberger Eisenbahn aus dem Betriebsjahre 1894 auf 25 296 ½ festgestellt worden ist.

Frankfurt a. M., den 24 Juni 1895. .

Der Königliche Eisenbahn-Kommissar.

n der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats-Anzeigers“ wird die neue Anweisung für die praktische Ausbildung der Regierungs-Bauführer des Hoch- und des Wasserbaufachs nebst dem darauf bezüglichen Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten, vom 18. Juni d. J., veröffentlicht.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Juni.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für . und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Uus⸗ schüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 1, unter dem Vorsitz des Minister-Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zusammen.

Einer im Reichs Eisenbahnamt aufgestellten Nachweisung über die im Monat April d. J. auf den größeren deutschen Eisenbahnen (ausschließlich der a en, bei den fahr⸗ planmäßigen ügen mit Personenbeförderung vor⸗ gekommenen Verspätungen ist Folgendes zu entnehmen:

. . in Vergleich gezogenen Bahn⸗

J deren Gesammtlänge Ende April 1895 davon zweigleisig. w

Geleistet wurden:

auf 1 km

im Ganzen im Tages⸗ . itt im Monats⸗

durchschnitt durch hn,

ugkilometer 15 485 7865 516193 406 chskilometer 307 327 176 10 244 239 8 066

Von den fahrplanmäßigen Zügen mit Personenbeförderung haben sich verspaͤtet:

k und zwar durch Abwarten verspäteter Anschlußzüge ö bei den verspäteten Zügen e Von den Verspätungen der letzteren Art entfallen auf: 1 Million Zugkilometer 1 Million Achskilometer Geometrisches Mittel beider Zahlen Anzahl der versäumten Anschlüsse . . 1 427 ] Werden die einzelnen Bahngebiete nach dem geometrischen Mittel aus den auf 1 Million Zugkilometer und 1 Million Achskilometer entfallenden Verspätungen geordnet, so nehmen die Bahnen in den Bezirken der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Berlin und 6 a. d. Ruhr, sowie die Marien⸗ burg⸗Mlawkaer Bahn die ungünstigsten Stellen ein. Wird nach dem geometrischen Mittel der aus den Anschlußver⸗ säumnissen sich ergebenden Verhältnißzahlen geordnet, so treten die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Köln, die Main⸗Neckbarbahn und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M. an die ungünstigsten Stellen.

Der am, hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Groß— herzoglich badische Gesandte von Jage mann hat sich nach aris zur Theilnahme als Delegirter am internationalen efängniß⸗Kongreß begeben. Während seiner Abwesenheit fungiert der Großherzogliche Ministerial-Direktor und stell⸗ vertretende Bevollmächtigte zum Bundesrath Scherer als Geschäftsträger.

Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte eig ; großbritannische Botschafter Sir Edward Mablet hat si nach England begeben. Während seiner Abwesenheit fungiert ö. Erste Botschafts⸗-Sekretär Herr Gosselin als Geschäfts—⸗ räger.

Der General⸗Arzt zweiter Klasse, Geheime Ober⸗Medizinal⸗ Rath Dr. Schaper, ärztlicher Direktor des Charité⸗Kranken⸗ . hat sich mit sechswöchigem Urlaub nach München

egeben.

Der Regierungs-Rath Jordan zu Köslin ist der Regie⸗ rung in Erfurt an Stelle des Regierungs-Raths von Reck überwiesen worden. ;

Der Regierungs⸗Assessor Freiherr von Houwald bei der Ministerial⸗, Militär- und Baukommission wird nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts der König—⸗ lichen Regierung zu ahnen zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen werden.

Dem Archiv ⸗Assistenten Dr. phil. Franz Schwartz in Posen ist infolge seiner Wahl zum Landes-⸗Bibliothekar und Vorsteher des Provinzial-Museums in Posen die nachgesuchte 5 aus dem preußischen Staats⸗Archivdienst bewilligt worden.

Nach telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine geht S. M. S. „Kaiser“, Kommandant Kapitän zur See Jaeschke, heute von Hongkong in See; S. M. S.

„Cormoran“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Brinkmann, ;

ist am 27. Juni in Lorenzo Marquez eingetroffen.

Kiel, 29. Juni. Das Panzerschiff . und das Schulschiff „Stosch“ haben, wie „W. T. B.“ berichtet, heute die Reise nach Marokko angetreten.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Der Landtag genehmigte gestern den Vertrag mit der preußischen Regierung über den Verkauf der Werraä⸗, Saal— und Weimar⸗-Geraer Bahn an den preußischen Staat sowie den Vertrag mit der bayerischen Regierung über den Bau der Eisenbahnstrecke Mellrichstadt⸗Ostheim.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Der Landtag des Herzogthums Coburg hat vor— gestern den Staatsvertrag mit der preußischen Regierung über den Verkauf der Werrabahn einstimmig angenommen. Eine Erörterung über die Dienstvorschrift des Ministeriums wurde von der Regierung abgelehnt und der Landtag sodann vertagt.

Schwarzburg⸗Rudolstadt.

Der Landtag hat gestern den 6 mit der preußischen Regierung über den Verkauf der Saalbahn ein— stimmig genehmigt und gien die Regierung ersucht, unter Abänderung des Art. 118 der bestehenden Gemeindeordnung einen besonderen Gesetzentwurf über die Kommunalbesteuerung vorzulegen. Nachdem sodann in vertraulicher Sitzung die Be⸗ rathung über das Ministerial⸗Dekret, betreffend die r nrg der Bahnlinie Frankenhausen Sondershausen, stattgefunden hatte, wurde die außerordentliche Session durch den Staats⸗ Minister von Starck geschlossen.

Oefterreich⸗Ungarn.

Wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, empfing der Kaiser gestern den spanischen Botschafter Valera 4 Galiands in feierlicher Abschiedsaudienz und nahm dessen Ab⸗ berufungsschreiben entgegen. Die Ernennung des Nachfolgers dürfte nach dem Schluß der Session der Cortes erfolgen.

Der Erzherzog und die Erzherzogin Karl Ludwi werden am ö. Juli eine mehrwöchige Reise nach England 8 treten

In der gestrigen Sitzung des österreichischen Herren⸗ hau ses thellte der Präsident eine Zuschrift des Fürsten Win disch ö mit, betreffend die Demission des Kabinets Windischgräß, ferner eine Zuschrift des Minister⸗Präsidenten Grafen Kielmann egg bezüglich des neuen Ministeriums. Graf Kielmanns egg erklärte, es handle sich vor allem um die Sicher⸗ stellung des geregelten Ganges des Staats haushalts, sowie darum, die Berathung und Feststeilung des Budgets zum Abschluß zu bringen. Der Minister⸗Präsident bat bei der Erfüllung der schwierigen, im Staatsinteresse liegenden Aufgaben um patrio⸗ tische , Das Haus nahm hierauf das proviso⸗ rische Handelsübereinkommen mit Spanien und das Budgetprovisorium in allen Lesungen ohne Debatte an.

Das Abgeordnetenhaus schte gestern die Debatte über das Budget fort. Der Abg. Menger betonte gegen⸗ über dem Abg. Steinwender den Werth des parlamentarischen Regierungssystems und gedachte, unter dem Beifall der deutschen Linken, der Verdienste des ehemaligen 4 Ministers Grafen Wurmbrand um das Lokalbahnwesen und des ehemaligen Finanz-Ministers Dr. von Plener um die Steuer⸗ reform. Es sei verfrüht, der liberalen Partei die Todten⸗ glocke zu läuten; diese Partei werde noch lange auf das . des Staats und der österreichischen Völker Einfluß

aben.

Der „Budapester Korrespondenz“ zufolge verlieh der Kaiser und König dem Großgrundbesitzer Alexander Vigyazo die n . Grafenwürde; dem Mitglied des Magnatenhauses Siegmund Bohus und dessen Brüdern Ladislaus und Stefan, ferner dem Abg. Ladislaus Solymossy und dem Großgrundbesitzer Josef Zyk die ungarische Baronwürde. Alle wurden gleichzeitig zu erb⸗ lichen Mitgliedern des Oberhauses ernannt.

Großbritannien und Irland.

Die Königin hat gestern dem Lord Rosebery den schottischen St. Andreas⸗Orden verliehen.

Wie . bekannt gegeben wurde, sind weiter ernannt worden: zum Lord⸗Großkanzler der Marquis von Salis⸗ bury, zum Lord⸗-Siegelbewahrer Viscount Croß, zum Kanzler des Herzogthums Lancaster Sir Henry James, zum Minister des Innern Sir Matthew White-Ridley, zum Kriegs⸗Minister Marquis von Lansdowne, zum Staats⸗ sekretär für Indien Lord George Hamilton, zum Präsidenten des Handelsamts C. J. Ritchie, zum Lord-Statthalter von Irland Lord Cadogan, zum Lord⸗Kanzler von Irland Lord Ashbourne, zum Sekretär für Schottland Lord Balfour of Burleigh. Zum Untersekretär für die Auswärtigen An⸗ gelegenheiten wurde George Curzon, Mitglied des Unter⸗ hauses, ernannt.

Das Oberhaus hat gestern in sämmtlichen Lesungen die Bill über den freiwilligen Militärdienst angenommen.

Frankreich.

Eine Note des Temps“ bezeichnet alle Meldungen be⸗ treffs einer theilweisen oder vollständigen Publikation der zwischen Frankreich und Rußland etwa bestehenden Konventionen auf Grund von Erklärungen sehr maßgeben⸗ der Personen als durchaus unbegründet.

In der gestrigen Sitzung der Armee kommission sprach sich der Kriegs-⸗Minister General Zurlinden gegen die zwei⸗ jährige 2 aus, weil man bei einer 9 nicht wie Hershlen ausreichende Effektivbestände haben und dadurch die . von Artillerie⸗ und Kavallerie⸗Cadres verhindern würde.

Spanien.

In der Deputirtenkammer theilte der Maxine⸗ Minister mit, die sterblichen Ueberreste Peral's, des Erfinders des submarinen Boots, würden nach dem Pantheon für See⸗ leute geschafft werden. Gerüchtweise verlautete in Madrid, der Anführer der Aufständischen in Cuba Maceo sei ge⸗— fangen genommen worden.

Portugal.

Das „Ordem do exercito“ veröffentlicht eine Reihe Königlicher Erlasse über die Neuordnung des Heer⸗ wesens. Danach wird die Zahl der Divisions⸗Generale von 9 auf 6, diejenige der Brigade⸗Generale von 24 auf 20 ver⸗ mindert. Die Veränderung der Stellen soll dadurch erreicht werden, daß für je zwei Vakanzen nur eine Beförderung ein⸗ tritt. Die Beförderung der uͤbrigen Offiziere erfolgt nach neuen Bestimmungen, unter Berücksichtigung der An⸗ ciennetät, der 7 rung und der technischen wie physischen Befähigung. ie zu Generalen avancierenden Obersten müssen mit Erfolg den Kursus ihrer Waffe auf der Escola do exercito, sowie einen je zwanzigtägigen Kursus an den Applikationsschulen sämmtlicher übrigen Waffen durchgemacht, während der Dauer eines Jahres ein Regiment befehligt und probeweise eine gemischte Brigade zur Zufriedenheit geführt haben. Ebenso müssen die Kapitäns vor ihrer Beförderung in die höhere Charge i. einer Befähigungsprüfung unterwerfen. Die Altersgrenze wird für Divisions-Generale auf 70, für Brigade⸗Generale auf 67, für Obersten 2c. auf 64, für Kapitaͤns auf. 56 Jahre festgesetzt. Offiziere, welche die vorgeschriebenen Prüfungen behufs des jf in höhere Grade nicht bestehen, werden verabschiedet und der Reserve oder der Territorialarmee zugetheilt. Die Armee ist in Brigaden, das Land in vier Territorial-Divisionen eingetheilt. Es bestehen neun Infanterie⸗ Brigaden zu drei Regimentern und eine zu vier Regimentern, daneben noch fünf Infanterie⸗Regimenter außer Brigade⸗ verband. Die Kavallerie besteht aus zwei Brigaden zu drei Regimentern und vier 66 außer Brigade⸗ verband. Die „Obere Kriegskommission“ hat den allgemeinen

Vertheidigungsplan des Landes und den , ,

des Heeres zu entwerfen, die Verwendung der Telegraphen⸗ linien und der Eisenbahnen zu strategischen Transporten im Kriegsfalle festzustellen und Befestigungsentwürfe sowie alle übrigen, die Vertheidigung des Landes betreffenden Angelegen⸗ heiten zu bearbeiten. Ferner wurde für jede Waffe eine Prüfungskommission ernannt, welche dem Kriegs-Minister etwaige Verbesserungen 2c. vorzuschlagen oder zugewiesene be⸗ n g Fragen zu begutachten hat. Gleichzeitig gelangte auch ein neues Militärstrafgesetz zur Einführung.

Belgien.

Der Senat genehmigte gestern die beiden vorgestern von der Repräsentantenkammer bewilligten Gesetzvorlagen, und . das Uebereinkommen mit de Iren, e en, behufs ück⸗

zahlung seiner Schuldforderung mit 59 gegen 13 Stimmen

bei 8 Stimmenenthaltungen, sowie den hypothekarischen Kredit für die Congo⸗Eisenbahn mit 61 gegen 2 green

Der deutsche Botschafter Freiherr von Saurma⸗Jeltsch wird dem W. T. B.“ zufolge heute dem Sultan in feier⸗ licher Audienz seine Accreditive überreichen.

Der Marschall Schakir-Pascha ist zum Inspekteur er⸗ nannt worden.

In Konstantinopel verlautet, dem „W. T. B.“ zu⸗ folge, der dortige bulgarische Exarch habe am 22. d. M. Eci bei dem Großvezier unternommen bezüglich der Durchführung des Kirchen fermans vom Jahre 1870 mit dem dringenden Ersuchen um die darin versprochene Ein⸗

willigung der Pforte zur Besetzung der Bisthümer Dibre,

Melnik, Monastir, Struma und Koküs. Der Großvezier habe die Berechtigung des Verlangens anerkannt und versprochen, die he. zu prüfen sowie nach Möglichkeit an die . der⸗ elben zu gehen. Der Großvezier habe zugleich den Wunsch ausgesprochen, daß der Exerch in Macedonien beruhigend ein⸗ wirken möge, was dieser zugesagt habe. 9 den politischen Kreisen Konstantinopels neige man der Ansicht zu, daß die Stimmung in Macedonien und die dort herrschende Agitation durch Gewährung dieser , beschwichtigt, beziehungs⸗ weise beendet werden könne. Man halte die ganze oder theilweise Gewährung der Wünsche des Exarchen für wahrscheinlich. Serbien.

Das amtliche Blatt bezeichnet die Meldungen der bul⸗ garischen Presse über den Aufstand in Makedonien als gänzlich unbegründet.

Wie die „Frankfurter Zeitung“ aus Belgrad erfährt, wird die Skupschtina auf den 6. Juli nach Belgrad ein—⸗ berufen werden. Die Session dürfte höchstens von sechstägiger Dauer sein, da nur Finanzgesetze erledigt werden sollen und die ordentliche Sessisn erst im August stattfindet.

Schweden und Norwegen.

Der König und die Königin empfingen vorgestern auf Schloß Drottningholm den niederländischen Gesandten Jonkheer van Pestel in Abschiedsaudienz.

Im Ministerium des Aeußeren zu Stockholm unterzeichneten am 26. d. M. der Minister des Aeußeren und der nieder⸗ ländische Gesandte einen Vertrag, betreffend die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern zwischen Schweden und den Niederlanden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des 3 der Ab geordneten befindet sich in der Erst en eilage.

Nr. 26 des für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichs amt des Innern, vom 28. Juni, Fat folgenden Inhalt: Justizwesen: Ergänzung des Verzeichnisses der⸗ jenigen Stellen, an welche Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten; Gxequatur-Ertheilung. ersicherungswesen: Bekannntmachung, betreffend die Anmeldung unfallversicherungs— pflichtiger Hachseefischerei⸗Dampferbetriebe. Polizeiwesen: Aus⸗ weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Der Nachtrag zu Nr. 25 des al. Blatts für das Deutsche Reich‘, vom 27. Juni, hat folgenden Inhalt: 3 und Steuerwesen: Aenderungen des amtlichen Waarenberzeichniffes zum Zolltarif und des statistischen Waarenverzeichnisses.

Nr. 26 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, vom 26. Juni, hat folgenden Inhalt: . Gesundheitsstand und Gang der Volkskrank⸗ eiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2c. Gesundheits. wesen in Dresden 1893. Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich) Handel mit Giften. e, ,., R 2. ez. Marienwerder) Brunnen⸗ und Abortsgruben. (Oesterreich. Böhmen. Massage. (Groß— britannien ] Viehseuchengesetz. Schluß) Gang der Thierseuchen in der Schweiz, 1. Vierteljahr. Desgl. in der Türkei. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich, Malta.) Vermischtes. (Deutsches Reich.) Aerjtliche Prüfungen 1895/94. Desgl. zahnärztliche Prüfungen. Ort und Zeit des Studiums der 1893/94 geprüften Kandidaten der. Medizin. Preußen. Berlin.) Kanalisationswerke, 1893194. Niederlande) Impfstoffgewinnungs-Anstalt in Utrecht, 1895. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Aus—⸗ landes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt. und Landbezirken. Witterung. n,, und Bodenwärme in Berlin und München, Mai. Beilage: Gerichtliche , , zum Nahrungsmittelgesetz. (Kranke Thiere: Rothlauf, Milzbrand.)

Nr. 39 des Fifenbabn: Ver ordnungs- Blatts, heraus. gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 27. Juni, hat folgenden Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten dom 22 Juni 18965, betr. die neuen Verwaltungsvorschriften und die Finanzordnung.

Nr. 26 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffenttichen Arbeiten, vom 29. Juni hat folgenden Inhalt: Der Wettbewerb um Ent⸗ würfe für ein Rathhaus in Stuttgart, II. Das Studium der Pflanzenformen. (Schluß) Userschutz, mit Zement. Ankern be⸗ sestigt. Die Preisbewerbung um ein Bismarck-⸗Denkmal für Berlin. X Vermischtes: Allerhöchster Erlaß vom 15. Juni d. J. über die Einrichtung und den Geschäftsgang des Kasferfichen Kanalamts in Kiel. Wettbewerb um ein Kathhaus in Cöthen. Preisausschreiben

für ein Restaurationsgebäude im Volksgarten zu Düsselderf.

Besuchsziffer der Technischen Hochschule in Dresden. Technische Hochschule in ö ö . Absperrung der Bahnsteige.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Werden bei einer Hvpothekbestellung vom Grundstückseigenthümer dem Hypothekengläubiger gegenüber Sachen, die sich im Grundstũck befinden, dem Grundstück zugeschlagen, so erlangen, nach inem Urtheil des Reichsgerichts, V. Fange, vom 16. Januar 1895, im Gebiete des Preußischen Allgemeinen Landrechts Dadurch diese zu eschlagenen Sachen nicht die Eigenschaft von Per tin en zstücke n. Vielmehr erlangen Sachen, welche vom Grund⸗ besitzer dem Grundftück , . werden, dadurch nur dann die Gigenschaft von Pertinenzstücken, wenn sie der Allgemeinheit nicht einjelnen Perfonen) gegenüber und dauernd dem Grundstück ngeschlagen werden. Der Apotheker D. hatte den Apothekern B. und W. für Schuldforderungen zwei Hypotheken auf sein

Grundftück eintragen lassen, in welchem von D. eine ihm persönlich konzessionierte Apotheke betrieben wurde. In den Schuldverschrei⸗ bungen, in welchen die beiden Hypotheken bestellt worden, wur dag Grundstück vom Schuldner D. als Apotbekengrundstück bezeichnet bezw. als Verpfändungsobjekt das Grundstück nebst Zubehör, als solches die Apotbekenkonzession und Einrichtung ,. wird“, an⸗ geführt. Der Apetheler D. verfiel sodann in Konkurs, und in dem über das erwähnte Grundstück eingeleiteten Zwangsversteigerungs⸗ verfahren wurde iwischen den beiden. Hypothekengläubigern und dem Konkurgverwalter streitig, ob die im Grundstück be findlichen Apgthekengeräthschaften und Materiglien zu der zu versteigernden Immebiliarmasse oder aber zur sonstigen Konkursmasse , . Der Konkursverwalter klagte hierauf gegen B. und W. auf nerkennung, daß die Apothekergeräthschaften und Materialien nicht zur Immohiliarmasse, sondern zuß sonstigen Konkursmasse gebörten, er wurde aber in beiden Instanzen abgewiesen. Auf die Revssion des Klägers hob das Reichsgericht das Berufungturtheil auf, indem es begründend ausführte: Die von dem Berufungsrichter zur Anwendung gebrachte, von den , . gewillkuürten Pertinenzien handelnde Gesetzesstelle (6 44 12A. L-R.) besagt, daß Sachen, die einem andern Ganzen durch die Handlung oder Bestimmung eines Menschen zugeschlagen werden, die Eigenschaft eines Pertinenzstücks haben. Aus der im 2 a. a4. O. gegebenen Begriffsbestimmung des Zubehörs oder ertinenzstücks geht hervor, daß hier als Zuschla u eg nur eine olche durch Worte oder Handlungen zum Ausdruck gebrachte Willeng« äußerung (des Berechtigten) in Frage kommen kann, welche ein auf Dauer berechnetes rechtliches Harn zwischen Sache und Sache schafft. Auf das objektive, im Rechtsverkebr gegenüber einem Jeden eintretendenfalls wirksame Verhältniß der Sachen zu einander kommt es also an. Daraus folgt, daß eine nur in Beziehun auf eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Rechtsverhältniß bestehende, also eine nur relatire Pertinenz⸗ eigenschaft einer Sache nach Lage der Vorschriften des Preuß. Rechts begrifflich undenkbar ist. Konnte der Berufungsrichter nicht feststellen, daß der Apotheker D. mittels jener urkundlichen Erklärungen oder 6 absolut, der Allgemein heit gegenüber, eine dauernde erbindung zwischen der Apothekeneinrichtung (mit Geräthschaften und Materialien) und dem Hause habe herstellen wollen, so durfte er jenen Worten in den Schuldverschreibungen irgend welche rechtliche Folge im Sinne des 5 44 eit. nicht zuschreiben.“ (407/94)

Nach § 41 Abs. 2 des Preußischen Eigenthums - Erwerbs⸗ gesetzes vom 5. Mai 1872 wird der Veräußerer von seiner persön⸗ lichen Verbindlichkeit (für die eingetragene Forderung) frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb eines Jahres, nachdem ihm der Ver⸗ äußerer die Schuldübernahme bekannt gemacht, die Hypothek dem Eigenthümer des Grundstücks gekündigt und binnen sechs Monaten nach der Fälligkeit eingeklagt hat. In Bezug auf die vorgeschriebene Bekanntmachung hat das Reichsgericht, IV. Zivilsenat, durch Urtheil vom 24. Januar 1895 folgende Sätze ausgesprochen:

1) Die Bekanntmachung an den Gläubiger kann wirksam nur

vom Veräußerer, nicht von dem Erwerber geschehen. 2 GEine gelegentliche Kenntnißgabe von der Schuldübernahme ist nicht ohne weiteres wirksam, vielmehr muß die Bekanntmachung so ausgeführt werden, daß der Gläubiger erkennen kann, sie werde von dem Veräußerer gemacht, um seine Befreiung von der persön— lichen Schuldverbindlichkeit zu erlangen. .

3) Eine vor der ö geschehene Bekanntmachung ist unwirksam. „Zutreffend und in Uebereinstimmung mit der reichs gerichtlichen Rechtsprechung wird in dieser Hinsicht von dem Be— rufungsgericht ausgeführt, daß, da das Pfandgrundstück erst mit der Auflassung in das Eigenthum des Erwerbers übergeht, und der Gläubiger daher erst von da an in die Lage komme, die ihm inner— halb bestimmter Fristen zur Erhaltung seines Gläubigerrechts gegen den Veräußerer obliegenden Maßregeln gegen den Erwerber des

fandgrundstücks zu ergreifen, nur eine nach der Auflafsung eitens des Veräußerers an den Gläubiger erlaffene Bekanntmachung die Fristen des 5 41 Abs. 2 in Lauf bringen könne, und eine vor der n re geschehene Bekanntmachung rechtlich ohne Bedeutung sei.

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

In einer vor dem Inkrafttreten der geltenden Baupolizeiordnung errichteten Mauer, die nicht als Brandm auer aufgeführt worden ist, nach der geltenden Baupolizeiordnung aber als Brandmguer hätte aufgeführt werden müssen., dürfen, nach einem Urtheil des Sber⸗Ver⸗ waltungsgerichts, IV. Senats, vom 22. Dejember 1894, keine Oeffnungen ausgebrochen werden, selbst wenn die alte Mauer den an eine Brandmauer zu stellenden Anforderungen nicht entspricht. »Zur. Beurtheilung der Frage, ob Kläger befugt gewesen ist, in der fraglichen Wand Oeffnungen anzulegen, kommt es nicht wesentlich dar⸗ auf an, ob diese Wand tbatsaͤchlich nach den für Brand mauern ge⸗ gebenen Bestimmungen angelegt ift, sondern darauf, ob fie nach ihrer örtlichen Lage nach Maßgabe des jetzt geltenden Bau⸗ rechts als Brandmauer hergestellt werden müßte. Letzteres ist aber zu bejahen. Dabei kann, der Umstand, daß die in Rede stehende Mauer in mehrfacher Beziehung nicht den an eine Brandmauer zu stellenden Anforderungen entspricht, dem Eigenthümer oder Nutznießer des Grundstücks nicht das Recht gewähren, nun durch Ausbrechen von Deff nungen in derselben die Abweichung bon dem a en , Zustande in weiterem Umfange herbeizuführen, als sosche schon besteht, und dadurch Gefahren zu vermehren, denen die über die Anforderun von Brandmauern gegebenen Vorschriften begegnen sollen. Hierna ist die Polizeibehörde als wohl befugt zu erachten, die Beseitigung der in der mebrgedachten Wand neuerdings angelegten Oeffnungen zu verlangen. V. 1590.)

Die Orts. Polizeibehörde ist, nach einem Urtheil des Ober Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 22. Dezember 1894, befugt, die Beseitigung eines polizeiwidrigen Zustandes auf einem Grund stück, insbesondere einer polizeiwidrigen Bauausführung, sowohl vom Eigenthümer, als auch von demjenigen zu verlangen, welcher den polizeiwidrigen Zustand herbeigeführt hat. Im vor— , Falle hat zugestandenermaßen der Kläger (ein Miether) die drei Oeffnungen in der Mauer angelegt, welche als polizeiwidrige sich darstellen. Die Polizeibehörde ist daher berechtigt, won ihm die Be— seitigung derselben zu verlangen. IV. 1590.

Kunst und Wissenschaft.

Die unter dem Titel Hirth's ,, , bei allen Kunstfreunden hochgeschätzte Monatspublikation von in Lichtdruck ver⸗ vielfältigten Aufnahmen hervorragender Werke der Skulptur, Malerei und des Kunstgewerbes aus älterer Zeit hält sich im neuesten Jahr gange 1895, von dem bis jetzt 7 Hefte vorliegen, wie deren reicher und mannigfaltiger Inhalt zeigt, völlig auf der früheren Höhe; in der Technik der Reproduktion zeigen die Kunstblätter der neueren Lieferungen sogar eher noch eine weitere Verzollkomm- . Der große reis der Abonnenten wird auch die Einbeziehung der ältesten vorklassischen Kunst, welche im neuesten Heft . B. durch das assyrische Reliefbild einer Jagdscene aus dem Britischen Museum in London sehr charakteristisch vertreten ist, gewih nur gutheißen, zumal wenn es sich, wie in diesem Fall, um ein 6 lebendig konzipiertes und technisch vorzüglich ausgeführtes Kunft⸗ werk handelt. Höchst interessante Werke dekorativer antiker Genre⸗ kunst sind die auf dem zweiten Blatt abgebildeten beiden Satyrhermen mit spielenden Knäbchen auf der Schulter, die wohl einst einen alten römischen Garten geziert haben mögen und jetzt im Lateranischen Museum aufgestellt sind. Ein besonders werthvolles Blatt der Lieferung ist das getreue Faesimile

einer Handzeichnung von Leonardo da Vinci aus der Sammlung der Königin Viktoria in Windsor: der Studienkopf eineg anmuthigen jungen Mädchens; das Gesicht scharf profiliert und sorgfältig schattiert, das übrige nur ffizzenbaft angedeutet. Ein zweiseitiges Blatt ver⸗ anschaulicht in getreuer heliographischer Wiedergabe den Kupferstich der Geißelung Christi' von Andrea Mantegna: eine Komposition von packendem Realismus und großartiger Kunst der Zeichnung. Danken s= werth ist die Aufnahme der Free ken von Girolamo Romanino im Kastell zu Trient, zumal diese, wie alle die berrlichen Kunstwerke ihres Gleichen, naturgemäß täglich mehr dem Verderben anbeimfallen. Von dem fruchtbaren Historienmaler von Sangerhausen Samuel Bottschildt sehen wir den Entwurf zu einem allegorischen Decken⸗ emälde, der seinem 1693 erschienenen Sammelwerke entnommen ist. ie Bildhauerkunst ist vorzüglich vertreten durch das prächtige Marmor-⸗Grabden kmal des Giangaleazzo Visconti, Stifters der Certofa in Pavia, ausgeführt nach einem Entwurf von Pellegrini. Das Warpen der arte della Seta in Florenz von Luca und Andrea della Robbia an der Kirche Or San Michele zu Florenz (ein glasiertes Terracottarelief]) ist besonders anziehend durch wappenhaltende lieb⸗ liche Engelgestalten. Eine andere Tafel zeigt den reich skulpierten Schild der Pallas pacifera mit dem schlangenumringelten Medusenhaupt (Ende des 16. Jahrhunderts) aus dem Palazzo Medinaceli in Sevilla. Schon der neueren Zeit gehört das Grabdenkmal (Relief) des Marschalls Goubion St. Cyr vom Kirchhof Pere la Chaise in Paris an, ein für die neuklassische Periode chgrakteristisches Werk von David deAngers. Auch das Kunstgewerbe ist in vortrefflichen Musterstücken repräsentiert. Da sehen wir eine schöne altgothische Weberei aus Südfrankreich oder Norditalien, Vorlagen für Schlosser und Schmiede (deutsche Arbeiten des 16. Jahrhunderts), eine prachtvolle Tapisserie⸗Arbeit mit zahl⸗ reichen Figuren und grotesker Thier. und Pflanzenornamentik aus der eit der Röͤgence, ferner zwei Kupferstichentwürfe zu Panneaux im til Louit TVI. von Salembier und zwei Kopfleisten desfelben Stils von Cauvet. Dieser kurz angedeutete Inhalt eines einzelnen Hefts wird. genügen, um ersehen zu lassen, daß der Titel der Publikation nicht zu viel sagt, wenn er dieselbe als eine Quelle der Belehrung und Anregung für Künfstler und Gewerb⸗= treibende, wie für alle Freunde stllvoller Schönheit“ bezeichnet. „Hirth's Formenschatz. erscheint jährlich in 12 Heften zum Preise pon 15 4 für den Jahrgang (München und Leipzig, Verlag von Georg Hirth) Die neuesten Publikationen der Comenius. Gesell. schaft bringen zunächst den Schluß einer größeren Arbeit Ludwig Keller's über Comenius und die Akademien der Naturphilofophen des 17. Jahrhunderts., die zugleich die Vorgeschichte der heutigen Akademien der Wissenschaften klar zu stellen bersucht. Ferner enthalten die soeben ausgegebenen Hefte Auffätz von Bernb. aehring über Meritz Carriere, von G. Hamdoiff über die Hochschulen und die Volksbildung in England und von Dr. Th Arndt (Berlin) über den weiten Band von C. hilt Buch „Glück‘. Der Vorsitzende der Comenius · Gesellschaft, Archiv Rath Br. Ludwig Keller, bisher in Münster, wird Ende August d. J. seinen Wohnsitz nach Berlin⸗ Charlottenburg verlegen, und die Geschäftsstelle' der Comenius Gesellschaft befindet sich von diesem Termin an in Charlotten« burg, Berlinerstraße 22.

Sandel und Gewerbe.

Der Königlich niederländische Fin anz⸗Minister hat durch Erlaß vom 13. d. M. Bestimmungen über die Zollvisitation des m,, der mit der Eisenbahn vom Auslande her kommenden Personen getroffen. Der wesentliche Inhalt dieses Erlasses ist folgender:

Visit ation des Reisegepäcks . ..

Nach den bestehenden Bestimmungen sind alle aus dem Auslande kommenden Reisenden verpflichtet, auf dem Grenzstationen die Wagen zu verlassen und sich nach dem Visitationslokal zu begeben, sobald ihnen dies von den Eisenbahnbeamten oder den Staats beamten an= gekündigt wird. Zur Zeit wird das Aussteigen nicht verlangt von Reisenden, die direkt in das Ausland durchreisen, von alten und ge— brechlichen Personen, von Frauen, die mit Kindern reisen, und bei ungünstigem Wetter auch bon anderen Personen auf Stationen, wo der Perron nicht bedeckt ist. Behufs , . Bequemlichkeit des reisenden Publikums sollen außerdem vor äufig und versuchsweise folgende Erleichterungen gewährt werden:

. Reisende, die weder aufgegebenes, auf der Grenzstation zu visitierendes Gepäck noch zollpflichtige Gegenstände bei sich im Wagen haben, brauchen auf der Station zum Zweck der Visitation nicht aus⸗ e fen sofern sie dazu nicht besonders aufgefordert werden. Hand⸗ gepäck, unter welchem sich keine zollpflichtigen Sachen befinden, wird, falls dies ohne Belãstigung der Mitreisenden gehörig geschehen kann, in den Personenwagen pisitiert. Aufgegebenes Geväck von Reisenden, die direkt in das Ausland durchreisen, wird ohne Visitation unter Ver! schluß durchgeführt.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks ö en re . k n der Kuhr sind am 28 d. M. gestellt 11 518, nicht tzeiti en n nicht rechtzeitig n er esien sind am 27. d. M. gestellt 4379, nicht t⸗ jeitig gestellt keine Wagen. ]

Verkehr s⸗Anstalten.

. 3 28. Juni. (W. T. S.) Hamburg Amer kanische Pa etf ah rt · Aktiengesellfchaft. Der ostdampfer Phoenicia!“ ist heute fräh in Cuxhaven eingetroffen.

Theater und Musik.

Im Theater Unter den Linden geht morgen die Audran's Qperette Miß Selvett. zum letzten Mal * 2 Das 6 bleibt vom 1. bis einschließlich 31. Juli geschlofsen und wird am 1. August wieder eröffnet.

Mannigfaltiges.

Der Berlin er Verein für Volksbäder bielt gestern Abend in der Lassar'schen Klinik unter Vorfitz des . von Bunsen seine dies jãhrige Generalversammlung ab. Profeffor Laffar konnte mit Befriedigung über das stetige Wachsen der gemeinnützigen Anstalten berichten. In den drei vom Verein unterhaktenen Anftalten wurden im vergangenen Jahre 249 863 Bäder 6 von diesen entfallen 121 144 auf die Badeanstalt Oranienburger Vorstadt ! in der Garten straße, 109 019 auf die für ‚Alt⸗ und Nen ⸗Kölln‘ in der Wallstraße und 197090 auf die in der Höchstestraße. Die Einnahmen aus den Anstalten betrugen: in der Gartenstraße 7 544 4 gegen 25 755 ½ im Vorjahre, in der Wallstraße 34 256 gegen 26 928 und in der Höchstestraße 5241 6 Die von der Stadt gewährte Subention bei der Gründung des Vereins wurde mit 3 0 ο verzinst, der Vermöõgensbestand hat sich von 30 747 6 auf I6 176 ,. Am Schluß der Sitzung wurde ein Comitè damit betraut, zu er⸗= wägen, ob und wie sich der Verein bei der Berliner Ausstellung von 1896 betheiligen soll.

Gin Vermächtniß von 509 000 M hat der Nat. -Itg. zufolge ein hier verstorbenes Fräulein D. dem Krankenhaus am Urban bermacht mit der Bedingung, daß, wenn Glieder ihrer Familie er⸗ kranken, diesen im er gan Freibetten gewährt werden. Das Magistrats kollegium hat beschlossen, das Vermächtniß mit der Maß⸗ 8. zu acceptieren, daß die Zinsen des Kapitals, soweit sie nicht fur 1ngehörige der Erblasserin zur Verwendung kommen, zur unentgelt. lichen Behandlung und Verpflegung solcher unbemittelten Personen dienen sollen, welche der Armenpflege nicht anheimgefallen sind.

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