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bsthãti en zählen auch die Militärpersonen in kommen oder von Unterstützung leben, zählen sie zu den Erwerbt⸗· Erwerbethätige, Dienende oder Angehörige gezählt sind, ebenso, bei . 1 k die . von thäͤtigen; vergleiche oben Ziff. II. Abf. 3; tudierende, Semi · welcher 3 sie dort erscheinen. .
Klöstern und anderen Anstalten für religisse Zwecke, auch Diakonissen naristen, Schller, Pi flinßz Anstaltezöglinge, die nicht in der In Spalte 11i2 sind dann inghesondere diejenigen in Spalte 19 und armherzige Schwestern, Haushaltung ihrer Familie ber tommen 'nicht als Angehörige, son ; geführten Personen, die außer dem Nebenberuf noch einen Hauptberuf
z i 1 bei d s., Lern in Spalte 1 zur Nachweifung; vergleiche oben Ziffer I letzter ausüben, nochmals nachzuweisen und zwar mit Unterscheidung danach, Außer den Erwerbsthätigen werden in Spalte 1 bei der Beruf p . u gb fr .
ĩ F eingetr 1 aushaltungsvorstaͤnde und einzeln Absatz . . ; em gh g, m r, . . Vermögen, von ge nach Ziff. und 3 in Spalte 2 und 3 nachjuweisenden Personen (Spalte 13) ausüben. ö ; Renten oder Penfionen Lebenden, die uberhaupt nicht oder doch nur werden unter derselben Berufsart und derselben Berufestellung aufgeführt, In Spalte 13114 sind die in Spalte 11 / 12 nachgewie enen Per⸗ nebenberuflich erwerbend thätig sind, sodann solche Hen ern gr. 3 , ven r , n 33. gan e de, . ihr in J. ln e . n r. ff n n, *. stᷣ 6 ng f ü ũ ĩ lie kelnerlel Ängabe der Haushaltung befindlicher Ernährer oder dessen ellvertreter ge! nach in der Landwirthschaft. elbstandig alte oder un = vor ind. fiber deen e , deer ver, e, ne, . l führt wird. Entscheidend für die Einreihung jener Personen ist die ständig (Spalte 14) thätig sind.
ift, sowie die Insassen der unter F- bezeichneten Anstalten. , in rh 1 3u führen die nicht in ihrer Fa. Berufsart und. Berufsstellung des Daushaltungevorstandes zr. auch ö. — ö. milke lebenden Studierenden, Seminaristen, Schüler und Pflege dann, wenn dieser zur Zeit der Zählung aus der Haushaltung ab⸗ Danach wird beispielsweise ein selbständiger Landwirth, welcher linge, die Zöglinge in Anstalten für Bildung, Erziehung und Unter— wesend war. ö . nebenher Getreidemũllerei und Backerei selbstãndig betreibt, fur feine richt, die Kadetten in Kadetten häusern, die Kinder in Waisenanstalten ꝛc. 1II. Die Erwerbsthätigen nach Nebenerwerbszweigen Person bei der Landwirthschaft (2 I) in Spalte 1 und 6, bei der Leben folche Perfonen in ihrer Familie, so sind sie als nicht erwerbend (Spalte 10-14). Hetreidemüllerei G3 106) in Spalte jo, 11 und 13, bei der Bãckerei Personen, welche eine oder mehrere mit Erwerb verbundene (B 107) ebenfalls in Spalte 106, 11 und 13, dabei in allen Fällen
ätige & tungsangehörige (siehe unten) au uführen.] r — zenfalls ir ) ir dati irn ö 4 eb 56 6 3 ö und für persönliche Nebenbeschäftigungen treiben, sind mit jeder derselben ein mal in auf der Zeile für die männlichen a⸗Personen nachgewiesen; das land⸗ Bedienung, die in der Haushaltung ihrer Herrschaft leben Spalte 16 bei derjenigen. Berufsart und Berufsstellung zu führen, in wirthschaftliche Gesinde desselben wird bei der Landwirthschaft ( 1 Spalte B. Äls folche gelten außer den Dien rn, Bedienten, Dienst, welcher die Nebenbeschäftigung betrieben wird. . unter e ? in Spalte,! geführt, sein häusliches Gesinde bei der Land⸗ ö und Kindermädchen auch Kutscher, Portiers, Köchinnen ꝛc, Sind zwei Beschäftigungen angegeben (die eine als Haupt- die wirthschaft auf der Zeile der a⸗Person in Spalte 2, seine überhauyt die nicht für den Gewerbebetrieb angenommen sind. ferner andere als Nebenberuf oder beide als Nebenberufszweige), die nach nicht oder nur nebenberuflich erwerbend thätigen Angehörigen bei der Gesellschafterinnen⸗ Kammerjungfern und dergleichen Perfonen. der Klassifikation der Berufsarten in dieselbe Berufsart (Nummer) Landwirthschast auf der Zeile der a Person in Spalte 3. Befinden Hauslehrer und Erzieherinnen sind als Erwerbsthätige bei E 42a zu und zugleich in dieselbe Berufsstellung fallen G6. B. landwirthschaft⸗ sich unter diesen Angehörigen solche, die nebenberuflich erwerbend führen.] licher Tagelöhner und Schäfer), so ist nur eine in Ansatz zu bringen; thätig sind, so sind dieselben a n in Spalte 10 nachzuweisen, nen Hauptberuf (Spalte 3), das dagegen sind beide Angaben dann zu berücksichtigen, wenn die Be' und zwar die in der Landwirthschaft helfenden unter A L bei c 1,
z Angehörige ohne eige ; ; nd . — er A 1. sind diejeni tungsmitglieder smit Ausschluß der — in allen schäftigungen zwar der gleichen Berufsart, aber verschiedenen Berufs. die in der Bäckerei helfenden unter B 107 bei c 1, die ein nicht vom in dle seri gen Laus halt z ze mt li cen Familienhaupt betriebenes Gewerbe nebenberuflich ausübenden Ange⸗
ĩ i lte J zu führenden — Haushaltun gborstände und einzeln stellungen angehören. . . ; , ö e n,, nnn, haupt ö. ,. nebenberuflich er · Für die Nachweisung der Personen mit Nebenberuf in Spalte 10 hörigen unter der betreffenden Berufs⸗Nummer, aber nicht bei e 1,
die über tr e benden er nen mn die gi 33 der Tabelle J als] fondern der anderweitigen für sie zutreffenden Berufsstellung.
werbend tbätig sind. Soweit folche Personen von eigenem Ein⸗ ist es gleichgültig, ob sie in den Spalten 1 bi
Tabelle 2. Die Bevölkerung nach Hauptberuf, Alter und Familienstand.
Anhang 1) Besondere Klassen des kaufmännisch und ktechnis
6 Tabelle Za. Einige bes gebildeten Verwaltungs, sowie des Bu
ondere Berufe, deren Ausübung in verschieden reau⸗ und Rechnungspersonals E ohne 1 und 3] nachgewiesen.
en Gewer
. b3 bei den r
en vorkommt. z ngen A und B, unter b bei den Berufsabtheilungen O
a. Staat. K mr tbr ge e ,,, . Jahren 16 bis unter 18 18 bis unter 20 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 Stel 12 14 . . . g ; ö. ; / 4 — 4 . Ver ⸗ Ver⸗ lung Ge unter bis bis we Ver ⸗· Zu⸗ Ver⸗ Ver · Zu⸗ Ver⸗ Ver. Zu⸗ Ver · Zu⸗ Ver ⸗⸗ Zu⸗ Bern tatten im sschlecht 12 6 i Ledige heira⸗ int sm. Ledige heir · , . am Ledige heira⸗ n. sam · Ledige heira⸗ , fam. Ledige heira⸗ r . sam⸗ Beruf thete schieden . thete schiedene men e schiedene men ö. schiedene men thete schiedene men 1 k I is. 19. . 1. IB. Y) Landwirthschaft M B gandwirthfcheft, Thier uch! nnd Gärtnerei, Forstwirthschaft und Fi s chere f . A 536 ,, 18 Frwerbsthätige im Alter von Jahren Summe der Erwerbsthätigen Dazu Angehörige . . p1 . 0 bis unter bo bo bis unter 70 70 und darüber Ver / im Alter von Rolkerei . ; ̃ j .. wittwete , Wein⸗ Obst Ver. Per, Zu Ber. Ver. Zu Ver. er, Zu Ledi e, men] unter . 2 l . Ledige heira⸗ e sam⸗ . heira· me gt. fam Ledige heira⸗ , sam · ge heirathete Gr ie. Burn ö k . thete schiedene 6. thete schiedene men hete schiedene men dene Jahren darüber 16. JJ 36. Kö 0. 41.
Hierzu nicht erwerbsthätige Personen, nãmlich: F. Selbständige und Anstaltsinsassen, welche überhaupt nicht oder nur nebenberuflich erwerbend thätig sind.
1) Von eigenem Ver⸗ M mögen, von Renten R. e , n Lebende
2) Von Unterftützung ö
Lebende G. In der Haushaltung ihrer Herrschaft lebende Dienende für häusliche (nicht gewerbliche) Dienste.
* H. Haushaltungsangehörige, welche überhaupt nicht oder nur nebenberuflich erwerbend thätig sind. 3 Hier fallen die Spalten 40 und 41 Gesammt Bevölkerung. Spalten 40 un aus. M. 2
) Die Zahl der hierunter befindlichen Verheiratheten ist anmerkungsweise anzugeben.
Tabelle 2. b. Nach Provinzen ꝛc. Erwerbsthätige im Hauptberuf im Alter von Jah ren Erwerbsthätige (im dauvtberu ] Angehörige 8 / davon sind Stellung , 20 30 4 50 60 70 k . 446 ö. Berufsgruppen im Geschlecht bis bis bis bis bis bis bis bis bis und ö ver · , Beruf 1 14 16 18 20 30 41 80 60 0 0 mehr Ganzen ledig heiratbet gesäcen 16 Jubre 1 Jahre K J 141 2 . 14 15. 16. 17. Provin;z Ostpreußen. A I. Landwirthschaft, Gärtnerei und ö ; , , Thierzucht 1B M. / . k . / 2 g. . u. s. w u. s. w Aufzustellen nach preußischen Provinzen, Bavern rechts und links des Rheins, je im Ganzen; außerdem nach den einzelnen Gemeinden von 100 000 . ö. und mehr Einwohnern. Anhang zu Tabelle 2b. wie Anhang zu Tabelle 22 (Kopf wie in Tabelle 26). Erläuterungen zu Tabelle 2. Klassen der Selbständigen erfolgt sowohl beim Haupt— als auch beim In Spalte 6/7 und 1112 sind als andere Verwandte auf Die Tabelle soll die nach Besitz oder Geschäftsleitung Selb. Rebenberuf und eventuell bei den verschiedenen ebenberufen. Mit⸗ zunehmen; Eltern, Großeltern, Schwie . ,, iefkinder sind in Spalte
ständigen, jufammen mit ihren in ihrer Haushaltung lebenden inhaber werden sämmtlich in die Klasse gebracht, der sie nach der Schwägerin des Familienhaupts. und M6 mitzuzählen. Sonstige Verwandte bleiben unberücksichtigt.
Familienangehörigen, nach der Größe des Besitzes beziehungsweise Größe des Mitinhaberbetriebs angehören. Bei gewerblichen Betrieben,
nach dem Geschãftsumfan unterscheiden und damit die' Ausdehnung die nach den Bestimmungen für die Gewerbestalistik in mehrere Be⸗ C. Familienangehörige, die weder haupt, noch nebensãͤchlich er- ewisser Bevölkerungsschichten e. 3. B. der bäuerlichen und der triebszweige zerlegt sind, ist für die hier zu bewirkende Eintheilung die werbend thätig sind, gehören in die Spalten 13 bis 16. Hier kommen lediglich Ehefrauen und Verwandte der nebenbezeichneten Grade in
Betracht. Die Nachweisung dieser Angehörigen erfolgt stets auf der
andwerkerbevölkerung darstellen. Die zu den betreffenden Be. Perfonenzahl des Gesammtbetriebs (Frage 14 des Gewerbebogens)
völkerungetheilen gehörigen Personen dürfen daher (bis auf die so⸗ maß gebend. gleich zu erwähnende Ausnahme) nur einmal in Ansatz gebracht D Familienangehörige. In Betracht kommen diejenigen Zeile des Haupt berufs ihres Familien aupts.
werden. Dies gilt insbe
Selbstãndigen dagegen müssen, sofern sie außer dem Hauptberuf noch Üienhaupts find und entweder überhaupt keinen Hauptberuf haben oder sichtigen. . ;
einen oder mehrere Nebenberufe haben, zum Zweck einer klaren Dar. mit demselben im Betriebe des Familienhaupts beschäftigt sind. Danach kommt beispielsweise ein selbständiger Landwirth, der
stellung der ö zwischen ihnen und ihren Angehörigen, auch a. Die letzteren, die mit ihrem Hauptberuf im Betrieb des nebenher Bäckerei selbständig für eigene Rechnung betreibt, für seine
nach ihren Nebenberufen gezählt werden; ein Fehler entsteht dadurch Familienhaupts thätigen Familienangehörigen, sind dieselben, die in Person in Spalte 1 zu 1. Hauptberuf und außerdem zu B XIII Nebenberuf. Von seinen Familienangehörigen
nicht, da später bei der Zusammenfassung der in der Tabelle nach- der Tabelle I unter den Erwerbsthätigen als e 1-Personen nachge⸗ (für eigene Rechnung), n Fam ö ĩ die mit ihrem Hauptberuf in seinem landwirth⸗
ebenberuf Selbständigen außer Rechnung gestellt werden können. Sofern sie etwa noch eine Nebenbeschäftigung ausüben, bleibt diese schaftlichen Betriebe beschäftigten in Spalte 3 bis 7 auf der betreffen · bis mit ihrem Hauptberuf in der Bäckerei
ewiesenen Personen zu den betreffenden sozialen Klassen die im wiesen werden; in der Tabelle 3 gehören sie in die Spalten 3 bis 7. werden nachgewiesen:
Im einzelnen ist Folgendes zu beachten: . hier , , den Zeile für A. Hbf. 3 d ꝛ—
ID Familien häupter. Nachzuweisen sind alle, diejenigen, b. In die Spalten 8 bis 12 kommen die Familienangehörigen, beschäftigten in Spalte 3 bis? auf der betreffenden Zeile für B XIII
welche den betreffenden Beruf i als Betriebsinhaber oder welche, ohne einen Hauptberuf zu haben, nebenberuflich im 866 ffür' eig R), Nbf.; die nebenberufüch in der Landwirthschaft helfen⸗
sonstige Betriebsleiter ausüben, mit Einschluß der einzelnen lebenden des Familienhaupts thätig sind. den (sofern fie einen Hauptberuf nicht haben) in Spalte 8 bis 12 Die in Spalte 5 bis 12 nachzuweisenden Angehörigen werden, je auf der betreffenden Zeile für A 1, Hbf.; die nebenberuflich in der
Personen. . Dabei sind die in der Haushaltung vorübergehend anwesenden nachdem sie im Haupt oder in einem Nebengewerbe ihres Familien Bäckerei helfenden (ohne Hau
Selbflaͤndigen unberücksichtigt zu lassen, während ie aus der Haus. baupts thätig sind, in der Zeile für den Haupt— oder in der für den betreffenden
haltung abwesenden mitzuzãhlen sind. . Die Einreihung in die nach der Betriebsgröße unterschiedenen ! Berufszweig) verzeichnet.
den Zeile für Al, Hbf.
sondere von den a en,, Die Familienangehörigen, welche Mitglieder der Haushaltung ihres Fami⸗ Auch vorübergehend abwesende Familienangehörige sind zu berũck⸗
ptberußs in Spalte 8 bis 12 auf der Zeile für Bz XII (für eig. R.), Rbf; endlich die über⸗ Nebenberuf (und zwar natürlich bei dem von ihnen ausgeübten haupt nicht erwerbend thätigen in Spalte iz bis 16 auf der betreff en⸗
Crwerbsthätige (im Hauptberuf) im Alter von . 14 16 bis unter 18 18 bis unter 20 2 bis unter 30 30 bis unter 40 1 bis unter 0 ö. Ge⸗ j bis Ver⸗ Ver ⸗ Ver⸗ — Ver⸗ B ern ö Ver⸗ ö !. Ver⸗ 42 . Zu⸗ Ver⸗ 12 Zu⸗ Ver⸗ ꝛ Zu⸗ ; schlecht unter unter . ; en . gh heira⸗ r, . fam; bein —̃ö. sam⸗ . heira⸗ e,. sam⸗ 16 hete schieden· men ge thete schiedene men thete sciedene men ge thete schiedene men kJ 6. 12 JJ , z aus der Erwerbsthãtige Berufs abtheilung — 21 Erwerbsthätige im Alter von . Summe der Erwerbsthätigen Dazu Angehörige im ) Buchhalter, Rech. 50 bis unter 60 60 bis unter 70 70 und darũber B Alter von . 1 s j f k Ver⸗ . nungsfũhrer, Kor⸗ Ver ⸗ Ver Ver. Ver Zu—⸗ Verhei⸗ wittwete Zusam⸗ unter * respondenten, Kassierer . heira⸗ n. heira. . sam⸗ . rathete und Ge⸗ men 1 2 e. w ö g * cx 9 thete schiedene thete schiedene men dige thete schiedene men schiedene Jahren darüber . X. S. JJ . J 31. ö.
B
C
E
A
Y Geschẽfts und ] B Handlungsreisende 0 FE
A
B 0 E
3) Ingenieure, Techniker
Außerdem selbständige aus Abtheilung B
4) Schreiber, Kanzlisten, Kopisten (soweit nicht öffentliche Beamte)
e
Außerdem selbständige au P7
5) Uebrige Personen
,
ö
kee ee ese s.
27) Besondere Klassen des unter e3 bei den
Erwerbsthäãtige
1) Mas
Tabelle 3. Einige besondere io (Vergleiche die Erläuterungen zu die
inisten und
eizer (soweit nicht öffentliche Beamte, wie
Lokomotivheizer ꝛc.)
aus der Beruft⸗ abtheilung
2) Fuhrleute, Kutscher
3) Uebrige Personen
ziale Klafsen der Bevölkerung. ser Tabelle.)
.
Außerdem aus Dl
6
.
Berufsabtheilungen A, B und (bei A auch unter e) und unter ( und 4 bei der Berufsabtheilung E nachgewiesenen Hilfspersonals.
gar se e e e ee, e ee .
me, ,.
Beruf
genannten Beruf aus⸗ üben als Hauptheruf
l oder als Nebenberuf (Nbf.) Ehe⸗
Familienhäupter,
Familienangehörige, die im Betriebe ihres Familienhaupts thätig sind und zwar;
Nicht erwerbend thätige Angehörige
die den neben⸗
mit ihrem Hauptberuf?)
nur nebenberuflich“)
M. W.
Tochter andere Verwandte
andere Verwandte
. über unter
14 Jahr 14 Jahr
2 3.
4——
M. W. ö. 15
Landwirthschaft (A h. Selbständige mit einer Fläche von
100 und mehr ha. 50 bis unter 100 . 1 ö ö 5
unte,
Industrie (A 2, 3, B III bis XVIII
einzeln).
Selbständige für eigene Rechnung als Leiter
von Betrieben mit über 100 Personen.
2l bis 109 1 33 J
.
Selbständige für fremde Rechnung (Haus.; industrielle)h als Leiter von Betrieben mit
über 10 Personen.
6 bis 19 . 1
Handel und Verkehr (0 XN bis XWXIIL einzeln)
(ausgenommen Post⸗ und Telegraphen⸗ sowie Eisenbahnbetrieb).
Selbständige als Leiter von Betrieben mit
über 20 Personen.
u be ;,
86 1 . = 1
) c 1-Personen der Tabelle 1.
* — —*
., , 3 —
Fer Aufzustellen nach Berufsgruppen
Provinzen und für
— —— —— —
23 w * * 1 * — —
jedoch mit der angegebenen Trennun ts und links des Rheins, außerdem
*) Hier und bei der gleichen Größenklasse der folgend
von A und unter Ausschluß von II) für den Staat im Ganzen, für die preußischen är die einzelnen Gemeinden von 100 000 und mehr Einwohner.
en Berufszweige können Einträge in den Spalten 3 bis 12 nicht vorkommen.