Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Aer Gemgspreis beträgt virrteljaährlich 4 M 50 3. Alle RostAnstalten nehmen Bestellnug an; für Gerlin außer den PHost-⸗Anstalten auch die Expedition ;
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
ESinzelne Aum mern kosten 25 5. / ⸗ M * 6
Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 5. Inserate nimmt an:
des Aeutschen Reich⸗ Anzeiger? und Königlich Rrenßischen Staats- Anzeigers
l die Königliche Expedition Berlin sw. Wilhelmftraße Nr. 32.
M 156.
X ei. — ; *.
Berlin, Mittwach, den 3. Juli, Abends.
1895.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ober⸗-Stabsarzt erster Klasse a. D. Dr. Buchs zu Gnesen, bisher Regiments⸗Arzt des 6. Pommerschen Infanterie⸗ Regiments Nr. 49 und dem Elementarlehrer Burch ardt am Ka . in Oranienstein den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Kauth bei der Eisenbahn⸗ Direktion in Köln a. Nh. den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,
den Postsekretären a. D. Gaedtke zu Frankfurt a. M. und Fuchs zu Hamm i. W., den Ober⸗Telegraphen⸗AUssistenten a. D. Berg zu Königsberg i. Pr, Knorr zu Königsberg i. Pr. und Nitzckyn zu Demmin, dem Postverwalter a. D. Weber zu Köstritz und dem Bureau-⸗Vorsteher Heinrich Buch zu Kiel den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
den Lehrern Bichtemann zu Wanzleben, Wrede zu Esch im Kreise Kehdingen, Dahsel zu Groß⸗Kärthen im Kreise Friedland i. O., Schroeder zu Arzberg im Kreise Torgau, Cotta zu Haynau im Kreise Goldberg⸗Haynau und Tolle zu Großengottern im Kreise Langensalza den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von .
dem Postpackmeister a. D. Dübelt zu Köln a. Rh. und dem Brieftrager a. D. Gräser zu Merseburg das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie
dem Grubensteiger und Betriebsführer Carl Rusch fn Charlottenbrunn im Kreise Waldenburg die Rettungs⸗Medaille aäm Bande zu verleihen. h
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Obersten Freiherrn von Schele, à la suite der Armee, und dem Major a. D. Daitmaier zu Berlin, bisher von der 3. Ingenieur⸗-Inspektion und Ingenieur⸗Offizier vom Platz in Ulm, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Komthurkreuzes mit Schwertern des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen . letzterem: des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone.
Deu tsches Reich.
gern r nung,
betreffend die Abänderung der Verordnung vom
25. Mai 1894 wegen Erhebung eines Zollzuschlags
für aus Spanien und den spanischen Kolonien kommende Waaren
Vom 30. Juni 1895.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des S 6 des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 K 1879 S. 207) im Namen des r he nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was olgt:
5 1 8 Der § 1 der Verordnung vom 25. Mai 1894, betreffend die Erhebung eines Zollzuschlags für aus Spanien oder den spanischen Kolonien kommende Waaren (Reichs⸗Gesetzbl. 1894 S. 455), erhält in Ziffer 15 nachstehende Fassung: Honig, auch künstlicher, Nr. 251 des Tarifs. 54 M6
2.
Diese Verordnung tritt ür 1. Juli 1895 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer ö Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Kiel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 30. Juni 1895. .
(L. S.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe.
Bekanntmachung,
betreffend die Durchfuhr gesalzener Felle und Häute aus Jütland.
Auf Grund des 7 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 und des 8? 3 des Preußischen Ausführungs⸗ gesetzes vom 12. März 1881 wird in Abänderung des Einfuhr⸗ verbots vom 15. Dezember 1892 — A. Bl. S. 584. Nr. 1361 DQdie Durchfuhr von gesalzenen Fellen und Häuten aus Jütland in geschlossenen (plombierten) Eisenbahnwagen gestattet.
Schleswig, den 28. Juni 1895.
Der Regierungs⸗Präsident. immer mann.
Bekanntmachung.
Die Postpverbindungen nach den Badeerten auf den Nordsee - Inseln Föhr, Amrum und Sylt gestalten sich wäh⸗ rend der Monate Juli und August, wie folgt:
A. Nach Föhr (Wyk): IN Ueber Dagebüll,
für Postsendungen jeder Art täglich zweimal mittels der Dampfer Stephan“ und „Nordfriesland. Am 5. und 21. Juli, sowie am 3. und 19. August fällt die zweite Fahrt nach Föhr aus. Die Ueber⸗ fahrt dauert etwa 4 Stunden.
; 2) Ueber Husum, nur für Briefsendungen mittels des am 1. und 2., 10. —18., 24.
und 25., 27. — 31. Juli, sowie am 8., 9, 11. —16., 22. und 23., 25. und 26, 28. und 29. August täglich, in der übrigen Zeit jeden k. 31 von Husum nach Wyk (Föhr) abgehenden Damvfers Wyk — Föhr“.
Die Ueberfahrt dauert etwa 35 Stunden.
Briefsendungen, welche mit dem 5 Uhr 40 Min. Vorm. von Hamburg (Klosterthor) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, II Uhr 25 Min. Nachts) zur Beförderung gelangen, treffen noch an demselben Tage auf Föhr ein.
B. Nach Amrum (Wittdün, Nebel):
Ueber Wyk (Föhr) täglich zweimal mittels der Dampfer, Stephan“ und Nordfriesland“ für . jeder Art. Die Schiffe fahren etwa 15 Minuten nach ihrem Eintreffen aus Dagebüll von Wok (Föhr) nach Amrum weiter; die Fahrzeit zwischen . und Amrum beträgt etwa eine Stunde.
Am 4. und 20. Juli, sowie am 2., 18. und 31. August fällt die zweite Fahrt nach Amrum aus.
C. Nach Sylt (Groß⸗Morsum, Keitum, Wenningstedt, Westerland):
Ueber Hoyer⸗Schleuse: außer am 19. Juli und 2. August — mittels der Dampfer Nordsee, Sylt“ und ‚Westerland“ täglich zweimal für Postsendungen jeder Art; außerdem findet am 3. und 12. Juli, sowie am 10., 11., 25. und 31. August noch eine dritte Beförderung nur für Briefsendungen statt.
Die Ueberfahrt dauert 11 bis 2 Stunden. Briefsendungen, welche mit dem 7 Uhr 45 Min. Vorm. von Hamburg (Klosterthor) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter n 11 Uhr 25 Min. Nachts) Beförderung erhalten, treffen — außer am 19. Juli und 2. August — noch an demselben Tage auf Sylt ein.
D. Zwischen Föhr und Sylt nur für Briefsendungen mittels der zwischen Wyk (Föhr) und Munk— marsch (¶ Sylt) ß Dampfer „Germania“ und „Hamburg“. Die Schiffe verkehren an folgenden Tagen: a. in der Richtung von Föhr nach Sylt: am 2. — 31. Juli, sowie am 1.— 55, 7. - 31. August; b. in der Richtung von Sylt nach Föhr: am 1, 3.—12., 14. und 15., 17. 19. —26., 28., 29. und 31. Juli, sowie am 1. —6., 8. —12., 14., 16.— 26., 28., 30. und 31. August. Am 14., 21. und 28. Juli, sowie am 1., 11., 18. und 25. August finden in der Richtung von Föhr nach Sylt, am 12., 14., 15., 17. 3, , n, , mn 31. Jul somwie am 11., 1 18 25. 26. und 28. August in der Richtung von Sylt nach Föhr je zwei Fahrten statt. Die Abfahrt sämmtlicher Dampfer ist vom Eintritt der Fluth abhängig. Kiel, den . Juni 1895. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Lauenstein.
Die Nummer 26 des Reichs⸗Gesetzblatts, die von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2250 die Verordnung, betreffend die Abänderung der
Verordnung vom 25. Mai 1894 wegen Erhebung eines Zoll⸗ zuschlags für aus Spanien und den spanischen Kolonien
kommende Waaren. Vom 30. Juni 1895; unter
Nr. 2251 die Bekanntmachung, betreffend die Verlegung der Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion in Arnsberg nach Dortmund. Vom 26. Juni 1895; und unter
Nr. 22752 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Abänderung der Anlage B zur Verkehrs⸗-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. Vom 1. Juli 1895.
Berlin W., den 3. Juli 1895. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 4 Juni d. J. will Ich hierdurch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 354 000 S, zu deren Aufnahme die Stadt Rathenow, im Regierungsbezirk Potsdam, durch das Privilegium vom II. Februar 1891 (GesetzSamml. S. 37) ermächtigt worden ist, von vier auf dreieinhalb Prozent , werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Privilegium festgesetzte Tilgungs⸗ . innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten
nleihescheine den Inhabern derselben rechtzeitig für den ö. zu kündigen sind, daß die Anleihescheine nicht der Stadtkasse
zu Rathenow bis zu einem von dem Magistrat daselbst fest⸗
zusetzenden Termine zur Abstempelung auf 31M Prozent ein⸗ gereicht werden. Neues Palais, den 13. Juni 1895. Wilhelm R. Zugleich für den Minister des Innern: Miquel. An die Minister der Finanzen und des Innern.
Auf den Bericht vom 1. Juni d. J. will Ich hier⸗ durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 0 000 6, zu deren Aufnahme die Stadt Siegen, im Regierungsbezirk Arnsberg, durch das Privi— legium vom 10. Dezember 1884 (G.⸗S. 1885 S. 10) er⸗ mächtigt worden ist, von vier auf drei und einhalb Pro— ent herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die in dem . festgesetzte Tilgungsfrist innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten Anleihescheine den Inhabern derselben rechtzeitig fuͤr den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Bürgermeisteramt zu Siegen nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termine zur Abstempelung auf 31 / Prozent eingereicht werden.
Ruch Palais, ben? 13. Jun I895.
Wilhelm R. Zugleich für den Minister des Innern: Miquel.
An die Minister der Finanzen und des Innern.
Auf den Bericht vom 1. Juni d. J. will Ich hierdurch genehmigen, daß die Kosten der von der Stadt Dortmund in Aussicht genommenen Berieselungsanlage im Betrage von 1750000 M vorläufig aus den Mitteln der durch das Privi⸗ legium vom 16. September 1891 (GesetzSamml. 1892 S. 17) genehmigten Anleihe der Stadt Dortmund im Betrage von 7800 000 ½ gedeckt werden.
Neues Palais, den 13. Juni 1895.
Wilhelm R. Zugleich für den Minister des Innern: Miquel. An den Finanz⸗Minister und den Minister des Innern.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Am Schullehrer-Seminar zu Kornelimünster ist der e . Veltzer zu Aachen als ordentlicher Lehrer angestellt worden.
Ministerium des Innern.
Nach den Usancen der größeren preußischen Fondsbörsen sind ausländische Werthpapiere, welche deutsche Außer⸗ kurssetzungsvermerke tragen, auch nachdem sie demnächst in ordnungsmäßiger Weise wieder in Kurs . worden sind, mit wenigen Ausnahmen nicht lieferbar. Diese Usancen sind einer geschäftlichen Nothwendigkeit entsprungen, da die Schuldner der ausländischen Werthpapiere großentheils die Einlösung außer Kurs gesetzter Stücke entweder ablehnen oder doch von mit Kosten verknüpften Weiterungen abhängig machen, und des⸗ halb keinem Käufer zugemuthet werden kann, derartige fehler⸗ hafte Werthpapiere als Erfüllung eines Börsengeschäfts gelten zu lassen. Die Besitzer derartiger Stücke erleiden somit häufig Schaden an diesem Besitz, da sie die Stücke an deutschen Börsen — unter Umständen auch an auswärtigen — nicht veräußern können, und ein Papier, welches keinen Markt mehr hat, an Werth erheblich einbüßt.
Euer Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, diese Usance zur Kenntniß der Ihnen unterstellten Behörden zu bringen und diese anzuweisen, in den einschlägigen Fällen die Zweck⸗ mäßigkeit einer von ihrem Ermessen abhängigen Außerkurs⸗ setzung auch mit Rücksicht auf das Bestehen jener Usance sorg⸗ fältig zu prüfen und, wo die Außerkurssetzung nur infolge privater Anträge vorzunehmen ist, in geeigneten Faͤllen solchen Antrag⸗ stellern vor Erfüllung ihrer ünsche von jener Usance. Kenntniß zu geben.
Berlin, den 10. Juni 1895. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Haase.
An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten.
57 der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R.⸗ u. St⸗A.“ wird das von dem 356. e ,,, der Provinz Schlesien beschlossene revidierte ,. be⸗ treffend die Ausgabe verzinslicher Obligationen durch die Provinzial—⸗ är loft für die Provinz 8e n, nebst der dasselbe genehmigenden Allerhöchsten Kabinetsordre, veröffentlicht.
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