̃ 4 31 . 4 4 . 4 H kö 541 . . . . ö . Kö
*
ernannt. de Vaux, k und Komp. Chef vom 8. Inf. Regt. 13 Johann Georg Nr. 107, unter Beförderung 3 Major und ewährung der Gebührnisse dieser Charge, diesem Regt. aggregiert. Meisel, Hauptm. und Komp. Chef vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, unter Stellung à 1a suite dieses Regts., zum Eisenbahn Kommissar ernannt, unter gleichzeitiger Kommandierung auf ein Jahr zur Cisen - bahn⸗Abtheilung des Königlich preußischen . neralstabs. v. Dassel, Hauptm. und Komp. Chef vom 65. Inf. Regt. Prinz riedrich August Nr. 104, ein Patent seiner Charge verliehen. Die 5 Ets. v. Arnswaldt vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, Ackermann vom 7. Infanterie Regiment Prinz Georg Nr. 1096, unter Ver setzung in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, Fleischinger vom J. (Leib Gren. Regt. Nr. 109, unter Versetzung in das Schützen⸗(Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, — zu Haupt- leuten und Komp. Chefs befördert. Becker vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, in das 7. Inf. Regt. rinz Georg Rr. 106, v. der Decken vom 5. Inf. Regt. Prinz ö August Nr. 104, mit der Erlaubniß zum Forttragen seiner ieberigen Uniform in das 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, — ver⸗ seßt, Die Sec. Lts.: Schäffer vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Lan gheld vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, v. Schroeter vom 9. Inf. Rent. Rr. i135, — zu Pr Lts, letzteren vorläufig obne Patent, be⸗ fördert. Köhler, Sec. Lt. à la Suite des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, unter Belassung à la suite des genannten Regts. vom 1. Juli d. J. ab auf weitere sechs Monate beurlaubt, von Holleben, Port. Fähnr. vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, zum Ser Lt. besördert. Graf v. Sch im mel mann, Rittm. und Eskadr. Chef vom 1. Königs ⸗-Hus. Regt. Nr. 18, ein Patent seiner Charge ver—⸗ liehen. Schust er, Unteroff. vom 1. Feld Art. Regt. Nr. 12, zum bort. Fähnr. ernannt. La mer, Hauptm. und Komp. Chef vom Pion. * Nr. 12, ein Patent seiner Charge verliehen.
Im Beurlaubtenstande. 25. Juni. Die Sec. Ltg. der Res.! v. Egidy des 1. Jäger⸗Bats. Nr. 12, Klug des 3. Jäger⸗ Bats. Nr. 15, Werner des 1. Ulan. Regts. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, — zu Pr. Lts,. Dr.
genle II., Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots deg Landw. Bezirks lauen, zum Hauptm., Dr. Hoffmann, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks. Feu stel, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, — zu Pt. Lts., — befördert. ⸗
Abschiedsbewilligung en. Im aktiven Heere. 11. Juni. Lindem ann, Sec. Lt. vom J. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, der Abschied bewilligt. ; ö .
25. Juni. Graf v. Holtzen dorff, Hauptm. und Komp. Chef vom Schützen. U Regt. Prinz Georg Nr. 108, in Ge— nebmigung seines Abschledsgefuches mit Pension und der Erlaubniß zum 86 der bisberigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. Steindorf, charakteris. Oberst z. D., unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bavern mit den vorgeschriebenen Ab⸗ zeichen, von der Stellung als Kommandeur des Landw. Bezirks Bautzen enthoben. . ö.
m Beurlaubten stand e. 25. Juni. Dr. Giesing, Sec. Tt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden⸗ Altst. Beuthner, See. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Plauen, Schneider, Pr. Lt. von der Inf. 2. i gr des Landw. Bezirks Pirna, Hethoörn, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf- ebots des Landw. Bezirks Leipzig. Eh aus, Sec. Lt. von der Inf. . Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Oehmichen L, Pr. Lt. vom Train 2 Aufgebots des Landw. Beurks Wurjen, — letztere Vier behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, — der Abschied bewilligt. .
*. Sanitäts ⸗ Korps. 25. Juni. Dr. Merzdorf, Assist. Arzt 2. Kl. vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bavern, zum Assist. Arzt 1. Kl. Walter, Unterarzt vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Dr. Schreber, Unterarzt vom 4 Inf. Regt. Nr. 105 die Unterärzte der Res. Dr. Neidhardt des Landw. Bezrks Schneeberg, Dr. Barnick, Große, Hillmann, Dr. Schmidt, Franke, Stroscher, Mel nel des Landw. Bezitks Leipzig. Dr. Haufe, Rumpelt, Dr. Hopf, Dr. Befchorner, Dr. Bassenge des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst, Dr. Sesse, Dr. Schnabel, Rein- hardt, Unterärzte der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig. — zu Assist. Aerzten 2. Kl., — befördert. Dr. Troitz sch, Pr. S aas e, Stabtärzte der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Teipzig, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots der Ab- schied bewilligt. .
Beamte der Militär- Verwaltung. .
Durch Ber fügung des Kriegs⸗Ministeriums. 8. Juni. Slevogt, Ober⸗Apotbeker der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Leipzig, der Abschied bewilligt. .
11. Juni. Posse, Zahlmeister von der reitenden Abtbeil. 1. Feld Art. Regtks. Nr. 12, zum 1. Bat. 11. Inf. Regts. Nr. 139, Erler, Zahlmstr. vom 1. Bat. 11. Inf. Regts. Nr. 139, zur reitenden Abtheilung 1. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, — unterm 1. Juli 1895 versetzt. ; J
17. Juni. Reiß ig, Proviantamts⸗Assist. beim Proviantamt Freiberg, unterm 1. Juli 1895 zum Probiantamts⸗Kontrolenr ernannt.
18. Juni. Mulfinger, Dber Apotheker der Landwehr 1. Aufgebots vom Landre. Bezitk II Chemnitz, der Abschied bewilligt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 84. Sitzung vom Dienstag, 2. Juli.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet
worden.
Auf der e, stand die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung einer Zentral⸗ anstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits. . .
Abg. Richter (fr. Vp. ); Die Kommifssien bat die Bedürfniß⸗ frage gar nicht geprüft; sie hat das Bedürfniß einfach als bestehend angenommen. Auch die Frage, welche Kreditorganifation für die Landwirthschaft die beste sei, hat die Commifsion nicht untersucht. Bemerkenswerth ist, daß die Schulze ⸗Delitzsch'schen Genossenschaften sowohl wie die Raiffeisen'schen Kreditgenossenschaften dem Plane der Gründung einer Zentralgenossenschaftskasse sehr kühl gegenüber steben. Der von dem Abg. von Brockhausen gegen die , . Genossenschaften erhobene Vorwurf, 6 mehrere dieser Genossen⸗ schaften verkracht seien, ist ohne n, , Das kommt überall vor, wo Diebstahl und Unterschlagung möglich ift. Die ent⸗ standenen Verlufte sind aber minimal im Vergleich zu dem Segen, welchen die Genossenschaften dieser Art gestiftet haben. Und wenn fie sich gegen die sogenannte Zentralgenossenschaftskasse erklären, wie es noch dieser Tage auf zwei Verbandstagen geschehen ist, so ist das nicht ohne Bedeutung. Man beruft sich auf seiten der Freunde der Vörlage auf, die Vorkonferenz, welche von seiten des Herrn n Minifters einberufen worden ist. Ueber den Ver⸗
auf dieser Vorkonferen; find nur ehr, spärliche Nach= richten in die Oeffentlichkeit gedrungen. Man hat behauptet, nur der Vertreter der freisinnigen Volkspartei in dieser Konferenz habe Widerspruch gegen die Zentral⸗Genofsenschaftsfasse erhoben. Mit der J n, hängt die 8 nicht im mindesten zu⸗ ammen. Ian hätte ftatt der Vorkonferenz eine gründliche Enquäte veranstalten sollen. Jetzt haben kei der Berathung sehr erfahrene Kenner des praktischen Genossenschaftswesens 6 it. Der Anwalt des Schulze. Delitzsch ichen Sen offenschafte verbandes war leider durch Unwohlsein verhindert; aber auch der große weftfälische Verband
war nicht vertreten. Ein paar Plauderstündchen im Kabinet des Ministers konnten nicht für die 3 llung einer so wichtigen Sache, wie es die Gründung der Zentral ssenschaftekasse ist, ausreichen. Zudem haben sich, wie es heißt, die Theilnehmer an dieser Konferenz mehr passiv verhalten. Die Zentral- Geno , soll in.
X. n,, 8 ftsbank von Soergel, Parrisius u. Tomp
—; nk von . 8 u. . nnn 7. R 53. lieferte, or n ö nicht der Wahrheit entsprechend. Daß gegen diese Bank Beschwerden über Kredit- verweigerung laut geworden sind, ist leicht verständlich. Dasselbe wird auch bei der neuen Schöpfung der Fall sein, wenn erst die Illusionen geschwunden sein werden, welche sich jetzt noch daran knüpfen. Wenn auch bei dieser Gelegenheit wieder versucht worden ist, die freisinnige Volkspartei als die Schützerin des Großkapitals n r en, so erinnert das lebhaft an die Wahlmache, welche neuestens von konservativer Seite beliebt wird. Gerade jetzt, wo diese Wahl- mache im Reichstagswahlkteise Kolberg⸗Köslin eine so gründliche Niederlage erlitten hat. ist ein solches Vorgehen besonders unangebracht. stei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Ham mer—⸗ tein:
Meine Herren! Sie wollen mir gestatten, dem Abg. Richter einige wenige Worte zu erwidern.
Zunächst hat der Herr Abg. Richter — wenn ich ihn recht ver⸗ standen habe — behauptet, in der Kommission sei die Bedürfnißfrage für die Errichtung der Zentralkasse nicht erörtert worden, und nur deren Organisation zur Erwägung gekommen. Ich muß diese Behauptung als unrichtig bezeichnen; man bat eingehend die Bedürfnißfrage für die Errichtung solcher Einrichtung geprüft (hört, hört! rechts), wie das ja auch aus dem Bericht, der über die Kommissionsverhandlungen erstattet ist, den vielleicht der Herr Abg. Richter nicht gelesen hat, hervorgeht.
Dann hat der Herr Abg. Richter behauptet, die Schulze⸗
Delitzsch'schen Vereine seien bei der Vorbesprechung nicht vertreten gewesen. Er hat eben selbst angegeben, daß ein einzelner Herr durch Unwohlsein verhindert war, daß ein zweites Mitglied anwesend war; er hat aber verschwiegen, daß ein Mitglied, der Senator Glackemeyer aus Hannover, in Vertretung der Schulze⸗Delitzsch'schen Vereine an den Verhandlungen theilgenommen hat. Ich kann feststellen, daß der Vertreter aus Hannover sich ganz entschieden für diese Einrichtungen ausgesprochen, (Hört, hört! rechts), auch be— zeugt hat, daß er es für erwünscht halte, wenn die Schulze⸗ Delitzsch'schen Vereine sich zu provinziellen Vereinigungen zusammen⸗ schlössen, was bisher zum Nachtheil der Schulze ⸗Delitzsch'schen Vereine nicht geschehen sei. 3 Dann hat der Herr Abg. Richter erneut auf einen Umstand hin⸗ gewiesen, der schon mehrfach angeführt ist. Es ist thatsächlich richtig, daß durch ein Versehen ein Vertreter des wefstfälischen Verbandes nicht eingeladen war, indessen sind die gleich—⸗ artigen Verbände vertreten gewesen; zu bedauern ist allerdings die nicht geschehene Einladung des westfälischen Verbandes. Uebrigens war Schlesien, was einen vollständig gleichartigen Verband vertritt, vertreten. Die fachlichen Interessen also sowohl Westfalens wie Schlesiens sind in der Kommission dargelegt worden. Am überraschendsten ist aber für mich die Behauptung des Herrn Abg. Richter, daß die Verhältnisse des Kreditbedürfnisses für die Landwirthschaft den aller übrigen Produktiv⸗ ständen gleich wären. (Widerspruch des Abg. Richter.) Ich glaube, ich brauche das nicht zu widerlegen; in dieser Beziehung steht der Abg. Richter mit seinen wenigen Parteigenossen hier im Hause wahrscheinlich isoliert da. (Sehr richtig! rechts) Es ist doch kaum darüber zu streiten, daß die Kreditfrage für die Landwirthschaft anders gelöst werden muß — wenigstens sind alle Landwirthe in den landwirthschaftlichen Vereinen diefer Meinung — als für das mobile Kavital.
Nun kommt im wesentlichen, glaube ich, der Widerspruch gegen diese Einrichtung darauf hinaus, daß die Art der Geschäftsgebahrung dieser Zentralkassen dem mobilen Kapital eine Konkurrenz bereiten wird — und anderetseits fürchtet man vielleicht, daß diejenigen Vor— theile, die das mobile Kapital haupsächlich bei der Reichsbank und bei der Seehandlung genießt, durch eine ähnliche Einrichtung auch der Landwirthschaft zu gute kommen würden. Ich weiß nicht, ob sich dies so verhält; aber durchsichtig scheint mir der lebhafte Kampf, der von der Seite (links) gegen diese der Landwirthschaft dienen sollende Ein richtung geführt wird, auf diesen Gesichtspunkt hinzudeuten.
Meine Herren, dann hat der Herr Abg. Richter sich auf den Bericht des Casseler Verbandes bezogen. Der Herr Abg. Richter hat den Hauptzweck der ganzen Einrichtung übersehen. Die Kassen sollen nicht dazu dienen, einen Ausgleich in einem kleinen landwirthschaftlichen Bezirk, wie z. B. in der Provinz Hessen⸗Cassel herbeizuführen; die Zentralkasse soll eine Aus⸗ gleichstelle für das Kreditbedürfniß der Landwirthschaft der ganzen Monarchie sein. Da läßt sich eine Darlegung, die beweist, daß sich bisber bei der Genoffenschaftskaffe Hessen⸗Cassel ein solcher Ausgleich vollzogen hat, ohne daß ein größeres Geldbedürfniß hervorgetreten sei, als Beweis dafür, daß ein Bedürfniß, ein solcher Ausgleich in der ganzen Monarchie nicht nothwendig sei, meines Erachtens nicht anfũhren.
In Hannover liegen die Verhältnisse wie in Cassel. Unter der Beihilfe der Provinzialverwaltung, die der dortigen Provinzialkasse einen größern Kredit eröffnet hat, ist bis jetzt auch dort ein Be—⸗ dürfniß, noch weiteres Geld heranzuziehen, nicht eingetreten; im Gegen⸗ theil, vorübergehend ist die Genossenschaftskasse in Hannover in der schwierigen Lage gewefen, das ihr zu Zeiten im Uebermaß zufließende Geld anzulegen. Aber auch in der Richtung, meine Herren, soll ja die Hauptkasse das Bedürfniß befriedigen; wenn überflüssiges Geld da ift, soll sie es möglichst nutzbar anlegen.
So, meine Herren, glaabe ich — ich will auf die weiteren Dar legungen des Abg. Richter nicht eingehen —, daß aus dem, was er beute hier vorgetragen hat, nach meiner Meinung eber ein Beweis für die Nothwendigkeit der Einrichtung einer solchen Zentralkasse zu entnehmen ift, als das Gegentheil. Ich bitte Sie, meine Herren, die Einrichtung einer sachgemäßen, forgfältigen Prüfung zu unter⸗ zieben und sich durch diese Art der Bekämpfung der Sache nicht irre machen zu laffen. (Lebhaftes Bravo! rechts.)
Abg. von Woyn ag lffretkons ): Bei der en Lefung hat der
; 6 ge ö elfe 6 . . daß
Bedürfaiß, für den ganzen Staat eine Zentralkasse zu schaffen, befteht. an i.. d die Beschlüsse der Verbandskaffen ins eld, aber wie , chluüffe zu stande? Mit fe der effe wird dafür agtkiert. olche i, . sind nicht aug⸗ eichend, so wichtige Vorlagen abzulehnen, und ich bitte Sie,
auf diese Beschlüsse keinen. Werth zu legen. Die Beschlüsse der Vorkonferenz sind allerdings nicht protokolliert, sind uns aber in den otiven der 2 erschöpfend mitgetheilt worden. An keiner einzigen Stelle des Gesetzentwurfs ist davon die Rede, daß der Staat umsonst seine Mittel zur Verfügung stellen soll. Im Gegentheil, der Staat will damit ein Geschäft machen, und die Kom⸗ miffion hat sich veranlaßt gesehen, den Prozentsatz von 5 auf 4 herabzusetzen, um dieses Odium von dem Staat zu nehmen. Die . des Handwerks ist keineswegs nur dekorgtiv, und die
entralkasse soll nicht nur den bestehenden ssenschaften a. Geschäfts verkehr erleichtern, sondern das Genossenschafts
esen als solches anregen. Es ist zu hoffen, daß das . ähnliche Genossenschaften bilden wird, wie die andwirthschaft. Herr von Brockhausen hat über die Genossenschafts⸗ bank von Soergel, Parrisius u. Komp. durchaus nichts Unwahres ge⸗ sagt, sondern nur den Bericht vorgelesen, der wörtlich die Ansichten des Abg. Schenck enthält. Die Position des Abg. Richter war heute sehr schwach. Ich will nur sagen: heute, insofern als er weiß, daß dieses Institut allseitig im Lande Beifall findet, und daß dieses Institut vielleicht dazu angethan ist, der Gefahr, daß das Genossenschaftswesen sich in den Dienst einer politischen Partei stellen könnte, einen Damm entgegenzusetzen. Schon aus diesem Grunde begrüßen wir die Vorlage mit besonderer Freude. In der Kommisston sind einige Borschriften hinzugefügt worden, welche die Aufgaben des Instituts erweitern können; so ist der Anschluß der Sparkassen an dasselbe ermöglicht worden. Ohne diesen Beschluß hätte das Institut erhebliche Mängel. Der General Sekretär des landwirthschaftlichen Zentralvereins für Littauen und Masuren hat mir brieflich mitgetheilt, daß ohne dieses Institut die Sparkassen im Osten wahrscheinlich nicht mehr bestehen könnten. Die Regierung muß baldmöglichst durch Einbringung eines neuen Spar- kassengesetzes den Anschluß der Sparkassen an die Zentralkasse er- möglichen.
Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Freiherr von Rheinbaben: Der 5 Finanz⸗Minister ist leider infolge einer Kommissionssitzung des berrenhauses verhindert, der Sitzung weiter beizuwohnen. Herr Richter bat von der am 18. Mai stattgehabten Konferenz als von ein paar , n,, beim Herrn ie n n. gesprochen. Wer der
onferenz beigewohnt hat, weiß, wie sachlich und eingehend die Ver⸗ handlungen geführt worden sind. In die Selbstverwaltung der Ge⸗ nossenschaften will das Zentralinstitut nicht eingreifen, die fernere Entwickelung des Genossenschaftswesens nicht hemmen. Wenn betont wird, der Schulze-Delitzsch'sche Verband habe sich gegen das St r th erklärt, so ist das im allgemeinen doch nicht er Fall. Glackemeyer, hat das Bedürfniß einer solchen Bank wohl anerkannt. Auch die Raiffeisen'schen Kassen haben nur, soweit sie zur Zentralkasse in Neuwied gehören, eine derartige Anstalt für nicht nöthig erklärt, Vertreter anderer Raiffeisen'schen Kassen erkennen das Bedürfniß wohl an. Auf der Konferenz am 18. Mai ist mit Ausnahme des Derrn Abg. Parrisius von allen Theilnehmern die Bedürfniß⸗ frage bejaht worden. Es haben sich ja einzelne Genossenschaften zu Verbandskassen — ich will sie zum Unterschied von dem Zentral⸗ institut Provinzialkassen nennen — vereinigt. Aber auch diese Pro⸗ vinzialkassen haben keinen Geldüberfluß und müssen sich Kapitalien zu hohem Zinsfuß verschaffen. Die Handwerker haben allerdings zur Zeit solche Kassen noch nicht, die Errichtung des Zentralinstituts soll ja aber gerade zur Gründung von Genossenschaften und Vereinigung derselben zu Verbänden, mit denen die Zentralkasse arbeiten kann, an⸗ regen. Herr von Woyna hat richtig ausgeführt, der Staat wolle mit den fünf Millionen kein Geschenk machen; ein Geschäft hat der Staat aber ebensowenig machen wollen, eine Verzinsung der Einlagen bis zu 5 o sollte erst eintreten, nachdem der Reservefonds die Höhe von 2500 der Einlagen erreicht hatte. Eine Verzinsung der Einlagen bis Ho /g liegt aber gerade im Interesse der betheiligten Genossenschaften. Die vorläufige Ausschließung der Sparkassen hielt der Herr Finanz⸗Minister schon deshalb für geboten, weil bei den Sparkassen keine vollständige Trennung von Personal⸗ und Real⸗ kredit stattfindet. Deshalb sollten sie vorläufig nicht in das Gesetz einbezogen werden. Wir hoffen mit der Gründung der Zentralkasse einen wichtigen Schritt vorwärts zu thun im Interesse von Land⸗ wirthschaft und Handel. 8
Abg. Sattler (nl) wandte sich gegen die Bildung der Legende, als oh die Schulze⸗Delitzsch schen Genossenschaften insgesammt Gegner der staatlichen Zentralkasse wären. Die Vertreter der ö Genoffenschaften nach Schulze⸗Delitzsch sehen in der
ündung einer derartigen Anstalt vielmehr ein Mittel, um das gesammte Genossenschaftswesen zu fördern. .
bg. Gra w-⸗Allenstein (3entr. erklärte, das Gesetz sei auch für die Schulze⸗Delitzsch'schen Genossenschaften im Osten von hoher Be⸗ deutung. Seine politischen Freunde ständen dem Gesetzentwurf sehr sympathisch gegenüber. . ö
Abg. Richter (fr. Volksp.): Politische Parteiinteressen sind auch von Schulze⸗Delitzsch nie in die Genossenschaften hineingetragen worden, sonst hätte auch das ganze Genossenschaftswesen nicht die heutige Bedeutung erlangen können. Der Herr Landmwirthschafts ⸗ Minister meinte, ich könne den Kommissionsbericht nicht gelesen haben, sonst hätte ich nicht sagen können, das Bedürfniß eines Zentral⸗ instituts fei nicht nachgewiesen. Man erfährt aber aus dem Kom- missionsbericht nichts ö über die Zahl der Kreditnehmer, nichts über die Zahl und die Verbreitung der in Betracht kommenden Ver⸗ bandskassen. Es hätte 3 werden müssen, welcher Kredit von diesen Kassen jetzt schon in Anspruch genommen wird und ob die zur Zeit statifindende Kreditgewährung an diese Kassen eine ungenügende ist. Dann hat der Hert Landwirthschafts. Minister gesagt, ich hätte das Kreditbedürfniß der Landwirthschaft für gleich⸗ artig erklärt mit dem anderer Stande, Ich habe aber nur hervor⸗ ehoben, daß das Kreditbedürfniß aller Geweroetreibenden gleichmäßig ker af hun! werden muß. Ich weiß sehr genau, daß es bei dem jeweiligen Kreditbedürfniß auf den Umschlag, bei der Landwirthschaft also auf die Zeit der Ernte ankommt. Wenn der Herr Landwirthschafts⸗ Minister endlich meint, daß ich gegen das 6. mich aussprãche, weil es sich hier nicht um das Interesse des Grohkapitals, fondern der Landwirthschaft handle, so finde ich es nicht schon und nicht parla—⸗ mentarisch, jemandem Motive unterzulegen, von denen er nicht ge⸗ leitet wird.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ stein:
Ich habe die letzte Bemerkung des Herrn Richter nicht ihm unter⸗ geschoben, sondern ich habe allgemein gesagt, der Widerstand von der linken Seite des Hauses gegen die Vorlage sei möglicherweise darauf zurückzuführen.
Berichterstatter Abg. von Mendel -⸗Steinfels bemerkte, in der Vorkonferenz sei die Bedürfnißfrage auf das eingehendste erörtert worden; ebenso in der Kommission, wo die Bedürfnißfrage mit allen gegen eine Stimme bejaht worden sei.
Der 5 1 der Vorlage wurde nach dem Kommissions⸗ vorschlage angenommen. Dagegen stimmten die beiden frei⸗ sinnigen Fraktionen. ĩ . .
8 5 2 hat die Budgetkommission die Befugniß der An⸗ stalt, für fremde Rechnung Effekten zu kaufen und zu verkaufen, dahin eingeschränkt, daß Effektengeschäfte nur für Rechnung derjenigen Genossenschafts verbände, welchen die Anstalt Darlehen zu gewähren befugt ist, sowie fur , der zu diesen Verbänden gehörenden Genossensch und der⸗ jenigen Personen, von welchen sie Gelder im Depositen⸗ und Eh e teh oder Spareinlagen oder Darlehen erhalten hat, betrieben werden dürfen. , ‚.
Außerdem beantragte die Kommission den bereits erwähnten Zusatz, betreffend die eventuelle Ausdehnung des Gesetzes auf die Sspꝛ̃arka ssen. ö
Der Vertreter des Verbands für Hannover, Herr Dr.
Abg. Hamm acher ul) beantragte, di ĩ e. wonach die An e Bestimmung zu
cev tieren 6 anch gt fein sol, Wech sel zu ac ;
Abg. Graw LZentr) ersuchte die Regierung um Auskunft über die Stellung der Zentralkaffe zu den Sparkassen.
Geheimer Ober · Finanz · Rath Freiherr von Rheinbaben: Augen blicklich fallen die Sparkassen nicht unter das y. erst nach Annahme des in der Kommissien beantragten Zusatzes zu 83 wäre die Möglichkeit
egeben, sie in eine Geschäftẽverbindung mit der neuen Anffalt zu ringen.
Abg. Ham macher ful): Ich halte es für durchaus geboten, nicht den allgemeinen Anschluß der Sparkassen an die Zentralgenoffen⸗ schaftekasse zu vollziehen. Der Herr Finanz⸗Minister hat ung in der Kommission nachgewiesen, daß ein Theil Sparkassen garnicht auf eine — des Personalkredits eingerichtet ist, sondern mehr auf dem Realkredit basiert ist. Da diese Sparkassen keinen Zusammen⸗ hauüg mit der Idee des Gesetzes haben und nicht die Garantie dafür bieten, daß die ihnen etwa gewährten Darlehen im Sinne des Gesetzes verwendet werden, so ist es jedenfalls besser, keine allgemeinen Be⸗ stimmungen über die Sparkassen zu treffen. Man hätte die Regelung dieser Frage . allgemein einer Königlichen Verordnung überlassen können, oder richtiger war es, gleich zu bestimmen. daß nur unter gewissen Bedingungen eine Einbeziehung der Sparkassen in den Geschãstskreis der Zentralgenossenschaftskasse kanne soll. Diesem Gedanken entspricht der von der Kommission beantragte Zusatz zu 52. Eine zweite Aenderung hat die Kommission bezüglich des Effekien— geschäifts der neuen Anstalt vorgenommen. Die Regierungsvorlage wollte derselben gestatten, unumschränkt Effekten zu kaufen und zu ver⸗ kaufen. Dadurch wäre die Anstalt in eine direkte Konkurrenz mit den anderen Bankinstituten getreten und das entsprach nicht dem Sinne des Gesetzes. Die Kommission hat im Interesse der Solidität des neuen Unternehmens das Effektengeschäft eingeschränkt. Ich nehme an, daß auch nach der neuen Feng das Effektengeschäft für Rech⸗ nung der mit Einlagen oder Deposiken an der Anstalt betheiligten Persenen nur bis zur Höhe der Guthaben der letzteren bei derselben zulässig ist. Ein weiterer Antrag von mir will die Befugniß der Anstalt, Wechsel zu acceptieren, streichen. Ich halte das für ren g geboten. Die Zentralgenossenschaftskaffe soll auf dem Baarktedit basieren; mit Rücksicht darauf wird ihr aus Staatsmitteln ein Fonds von 5 Mill. Mark bewilligt. Zweifellos muß die Anstalt das Recht haben, Wechfel zu kaufen und zu verkaufen, aber das Bedürfniß für sie, Wechfel zu acceptieren, verneine ich entschieden. Die e Befugniß würde dem Geist des Gesetzes widerstreiten. Auch der Reichsbank und jedem anderen offentlichen, mit Staatsmitteln unterstützten Bankinstitut ist diese Be⸗ fugniß versagt. Ob der Fonds von 5. Millionen Mark ausreichen wird, weiß heute niemand. Wenn sich die Zentralgenossenschaftskasse auf eine ausgleichende Thätigkeit beschränkt, ist es möglich; wenn sie aber ihren jweiten Zweck: Darlehen zu gewähren, erfüllen soll, ist es bei einer nur einigermaßen glücklichen Entwickelung der Anstalt sehr fraglich. Die Anstalt würde also auf Darlehen oder Depositen ange⸗ wiesen sein. Darnach sollte dieselbe unter den gleichen Gesichtspunkken wie jede ordentliche Depositenbank verwaltet werden und die Accehtierung von Wechseln ausgeschlossen werden. Das Bedürfniß zu dieser Befugniß ist verschwindend klein gegenüber den Bedenken, welche dagegen sprechen. Im Interesse der Solidität des Unter⸗ nehmens bitte ich Sie um Annahme meines Antrags.
Geheimer Ober-Finanz⸗Rath Freiherr von Rheinbaben: Die Verschläge bezüglich der Befunnisse der Zentralgenossenschaftskasse be⸗ ruhen auf Rathschlägen des Herrn Reichsbank⸗Präsidenten. Bezüglich des Effektengeschäfts liegt nicht die mindeste Gefahr vor, wenn die von der Kommission beantragte Einschränkung angenommen wird. Gegen den Antrag des Abg. Hammacher möchte ich indessen Ein— spruch erheben. Die Befugniß, Wechsel zu acceptieren, ist für die neue Anstalt für den Fall. vorgesehen, daß Ansprüche an den Kredit derselben in einem Augenblick herantreten, wo die Mittel zur Befriedigung dieser Ansprüche nicht flüssig sind, die Anstalt aber weiß, daß sie in bestimmter Frist diese Mittel wieder zur Verfügung haben wird. Soll die Anstalt nun unter solchen Um⸗ ständen zum Schaden des Genoffenschaftswesens derartige Kredit. ausprũche zurũckweisen. vielleicht gar mit Schaden Effekten aus ihrem Besitz verkaufen? Ich meine, man wird der zukünftigen Leitung des Instituts das Vertrauen schenken können, daß sie die Befugniß betreffs der Aeceptierung von Wechseln nur im tothfall und in' weifer Be— schränkung geltend machen wird. Von dem Vertrauen zu der Leitung wird überhaupt zum guten Theil der Erfolg des Unternehmens abhängen.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Wenn die ganze Sache bloß Ver trauenssache ist, dann brauchte man den 5 2 überhaupt nicht. Die der neuen Anstalt gewährten Befugnisse gehen thatsächlich ins Ufer⸗ lose. Hier wird eine zweite Seehandlung gegründet. Vergesse man doch nicht, daß die Seehandlung schon zweimal verkracht ist, und daß sie auch vor einigen Jahren wiederum Konkurs batte machen müssen wenn der Staat ihr nicht zu Hilfe gekommen wäre. Bei dem neuen Institut wird es nicht anders gehen. Wenn das Gesetz publiziert sein wird, werden Schaaren von geldsuchenden Leuten auftauchen, und über die Ausdeh⸗ nung der Geschäfte der Anstalt wird jede Uebersicht verloren gehen. Um die auftretenden Bedürfnisse erfüllen zu können, wird die Anstalt die ihr im § 2 erlaubten Geschäfte in großem Umfang betreiben müssen. Die dagegen vorgesehene Klausel genügt keineswegs. Wenn man sagt, die Kommissionsgeschäfte sollten möglichst eingeschränkt werden, so widerspricht das den Gesetzen des Gelxverkehrs. Gerade die Deponenten werden die - Ausführung solcher Kommissions⸗ geschäfte verlangen. Wird dieses Verlangen nicht erfüllt, so wird der Geschäftskreis der Anstalt eingeengt werden. Es wird also srnicht ausbleiben, daß sich die Anstalt durch die Aeceptierung von echseln die Mittel schafft, deren sie bedarf. Auch mit dem Effekten⸗ e n dürfte man üble Erfahrungen machen. Die Seehandlung at dabei nach ihrem letzten Geschäftsbericht einige 100 000 verloren. Früher war der Verlust noch größer. Daß durch Königliche Verordnung
das Gesetz bezw. der Geschaftsverkehr der neuen Anftalt auch auf die Spar⸗ lassen soll ausgedehnt werden können, halte ich für höchst bedenklich. In unseren Sparkassen sind 3 Millionen Mark angelegt. Diefe sollen mit der neuen Anstalt in Verbindung gebracht werden, und diese Maßregel, eine Maßregel von der weittragendsten Bedeutung, soll durch eine bloße Königliche Verordnung ausgeführt werden Warum entzieht man diese wichtige Frage der Gesetzgebung? Die Regierung bat eine solche Vollmacht garnicht erlangt; der Landtag verzichtet also aus freien Stücken auf sein Recht. Die gefährlichste Geschäftsverbindung, welche es für Sparkassen Ji kann, ist die mit Staatsinstituten. Bei Ausbruch eines rieges müßten daraus die schwersten Krisen entstehen. Ich wende
mich noch zur konstitutionellen Seite der Sache. Eine Anleihe kann nur nach Maßgabe eines Gesetzes abgeschlossen werden, hier aber soll , . esen der Bank, eben deshalb entspri ie Bank nicht
den konftitutionellen Grundfätzen. ö g
Der Antrag Hammacher wurde abgelehnt und der 52 angenommen.
Bei 5 5 wurde ein vom Abg. Freiherrn von Zedli gestellter Antrag angengmmen, welcher bezweckt, daß edentue auch die Sparkassen sich an der Zentralkasse mit Vermögens- einlagen betheiligen dürfen.
u S8 lag der Antrag der Abgg. Gamp und Freiherr , 8. ang vor, den 3 zu streichen, daß das PHrektorlum bei seiner Verwaltung überall den Vor⸗ chriften und Weisungen der Aufsichtsbehörde olge zu leisten hat.
Abg Freiherr von Zedlitz (fr. kons.): Diese Besti i
nig; auf die Person des Jö e n, l fe e, ,,.
Kreditanstalt müsse deshalb vor etwaigen Uebergriffen übereffri engherziger 5 im H ar in f m . ö f nn tte Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer—
in:
Ich möchte doch bitten, die betreffenden Worte im 8 8 stehen zu lassen. Es ist etwas wesentlich Anderes; wenn sie von vornherein sich nicht in der Vorlage befunden hätten, dann würde man mit Fug und Recht aus dem Eingange schließen können, daß die dort fest. gestellte Oberaufsicht des Staats so weit geht, daß er sich nöthigen⸗ falls in die Details der Anstalt mischen kann. Wenn die Worte aber einmal in der Vorlage standen und jetzt gestrichen werden — die Kommission beantragt das nicht — so macht das den Eindruck, als wenn die im Eingange stehende Oberaufsicht des Staats vom Hause hat eingeschränkt werden sollen. Das ist jedenfalls auch nicht Absicht des Herrn von Zedlitz.
Ferner wird sich später voraussichtlich die Anstalt zu großer, auch finanzieller Selbständigkeit entwickeln — wenigstens habe ich diese Ueberzeugung. Aber augenblicklich werden außer den fünf Mil—⸗ lionen, die der Staat hergiebt, der Anstalt wahrscheinlich wesentliche Mittel nicht zur Verfügung stehen; und für den Anfang der Ent⸗ wicklung und für den weiteren Ausbau der Anstalt wird nach meiner Ueberzeugung eine wesentliche Mitwirkung des Herrn Finanz⸗Ministers unentbehrlich sein, umsomehr, als er ja auch dann, wenn die vom Staate gewährten Mittel nicht ausreichen, auf anderem Wege der Kasse wird hilfreiche Hand leisten müssen, und dazu wird die Fi⸗ nanzberwaltung umsomehr bereit sein, jemehr sie von vornherein ge⸗ sichert ist, daß sie die Transaktionen der Kasse vollständig übersieht und, soweit nöthig, beeinflussen kann. Man kann ja mit dem Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz prinzipielle Bedenken gegen diese Be— stimmung geltend machen, und ich habe das Gefühl, daß, wenn man sich lediglich auf den Standpunkt des Herrn Abgeordneten stellt, man geneigt ist, die Beaufsichtigung der Kasse durch den Staat zu beschränken; Sie wollen aber die Entstehungsgeschichte der Kasse im Auge behalten. Sie wird begründet zunächst ausschließlich mit den fünf Millionen, die die Staatsverwaltung hergiebt, und danach ist es berechtigt, daß der Staat wenigstens zum Beginn sich einen weiter⸗ gehenden Einfluß reserviert, als solcher in dem allgemeinen Aufsicht⸗ recht des Staats enthalten ist. Die Frage ist ja in der Kommission in sehr eingehender Weise erörtert und schließlich hat sich die Kommission damit einverstanden erklärt. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß auch das hohe Haus in dieser Richtung dem Beschluß seiner Kommission beitreten wird.
Ueber die kollegialische Verwaltung, die hier eingerichtet ist, mich zu äußern, habe ich eigentlich keine Veranlassung. Wir waren in der Kommission und auch bei der Staatsregierung der Meinung, daß die Sache sich so entwickeln wird, wie Herr von Zedlitz es dargelegt hat; aber es ist immerhin von Bedeutung, daß die Herren, welche dem Direktor zur Hilfe beigeordnet werden, eine autoritativere Stellung in der kollegialischen Verwaltung erhalten, als wenn sie nur als bureaukratische Hilfsarbeiter fungieren.
Geheimer Ober⸗Finanz Rath Freiherr von Rheinbaben: Herr Freiherr von Zedlitz irrt, wenn er meint, der Gesetzentwurf sei auf die Person des. Herrn Finanz-Ministers zugeschnitten. Die in Frage kommende de , ,. ist wörtlich dem 8 27 des Reichsbankgefetzes entnommen. Meines Erachtens ist sie unerläßlich. Der Herr Finanz- Minister hat das Gesez ohne diese Bestimmung in der Kommission für unannehmbar erklärt. Ich glaube, die an die Bestim⸗ mung geknüpften Befürchtungen sind unbegründet. Es kann wohl ein Fall eintreten, in dem es Pflicht des Finanz⸗Ministers ist, auch in die Details der Verwaltung einzugreifen. Die Anstalt wird staatlich geleitet, der Staat trägt für ihre Geschäftsgebahrung die moralische Verantwortung., Er muß in der Lage sein, einzelne schäd⸗ liche Maßregeln zu inhibieren. offentlich wird ein solcher Fall nicht eintreten, die Möglichkeit ist jedoch nicht ausgeschlossen, und des⸗ halb darf die Oberaufsicht des Staats nicht eingeschränkt werden.
Unter Ablehnung des Antrags der Abgg. Gamp und Freiherr von Zedlitz wurde S8 in der Kommissions— fassung angenommen.
Sz 13 bestimmt, daß dem Verwaltungsausschuß von dem gesammten Stande der n, Kenntniß zu geben und daß er über gewisse Verwaltungsfragen gutachllich zu hoöͤren ist.
Dazu erhielt das Wort
Abg. Gamp (fr. kons.): Wir hatten in der Kommission be— antragt, zu den Sitzungen des Ausschufses auch Kommissare des land- wirthschaftlichen und des Handels ⸗Ministeriums heranzuziehen. Nach dem Kommissionsbericht ist der betreffende Antrag abgelehnt worden. Der Herr Finanz⸗Minister hat nun in der Kommission erklärt, es sei beabsichtigt, unter allen Umständen Vertreter beider Ressorts in den
Ausschuß aufzunehmen. Ich möchte dies konstatieren; unser Antrag war damit erledigt.
Die übrigen Bestimmungen wurden ohne Debatte an⸗ genommen. Es folgte der Bericht der verstärkten Agrarkommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung für Verluste durch Schweinekrankheiten. Die Kommission beantragte, die Berathung des Gesetz⸗ entwurfs zu vertagen und die Regierung zu ersuͤchen, zunächst
annähernd festzustellen, wie hoch unter Zugrundelegung des Entwurfs bei Einrechnung der der Provinz bejw. dem Kreise für die Verwaltung, für die örtliche Aufsicht und für die Feststellung der Schäden erwachsenden Kosten, der Versicherungsbeitrag pro Schwein sich a. für einen Provinzialverband, b. für einen Kreisverband stellen würde.
Ferner: die Regierung zu ersuchen,
für diejenigen Provinzen, fuͤr welche von den zu errichtenden Land— wirthschaftskammern (landwirthschaftlichen Provinzialbereinen) das Bedürfniß zur Einführung einer allgemeinen obligatorischen Ver⸗ sicherung gegen Verluste, welche Besitzer von weinen durch Seuchen oder andere Krankheiten der letzteren erleiden, anerkannt wird, die Einführung einer solchen Versicherung im Wege der Gesetzgebung herbeizuführen.
siei Minister für Landwirthschaft Freiherr von Hammer ein. ⸗ Meine Herren! Nachdem der Herr Referent die Ausführungen der Vertreter der Königlichen Staatsregierung in der Kommission und die Bedenken, welche in der Kommission gegen den Gesetzentwurf vorgebracht worden sind, eingehend dargelegt hat, hätte ich eigentlich keine Veranlassung, auf die Aeußerungen des Herrn Referenten weiter einzugehen. Nur einen Punkt glaube ich herausgreifen zu müssen. Wenn in der Kommission die An— sicht hervorgetreten ist, daß die Provinzial⸗Landtage deshalb unge—⸗ eignet wären, über die Einführung eines solchen Gesetzes zu beschließen, weil sie wesentlich aus städtischen Vertretern zusammengesetzt seien, so ist diese Anschauung doch unrichtig. Ich glaube, daß sämmtliche Provinzial Landtage in ihrer weit überwiegenden Mehrheit aus Ver
6 bestehe aber keine Sicherheit, daß auch die künftigen .
Minister ein fo warmes Herz für die Eandwirthschaft hatten, und die
Meine Herren, ich will auf das Verfahren der Kommission nicht weiter eingehen. Die Kommission hat, wie mir mein Herr Vertreter mitgetheilt hat, den materiellen Inhalt des Gesetzes für den Fall, daß die von ihr gefaßten Beschlüsse hier im Hause abgelehnt würden, überall einer Berathung nicht unterworfen. Eigentlich hätte doch die Kommission auch mit der Thatsache rechnen müssen, daß möglicher Weise ihre An—= träge abgelehnt würden. Die Kommission hat daher meines Er— achtens den Auftrag des Hauses nicht vollständig erfüllt, dahin gehend: dem Hause auch Klarheit darüber zu verschaffen, ob der Gesetzentwurf in der Form zur Annahme zu empfehlen wäre, wie die Königliche Staatsregierung und das Herrenhaus empfehlen. Ich will mich aber darauf beschränken, die Tragweite und die Be— deutung der Anträge, die Ihre Kommission gestellt hat, klar zu legen. Ich glaube nicht, daß auf dem Wege, den die Kommission betreten hat, Sie das erreichen werden, was die Kommission wünscht. Der erste Antrag sagt:
Die Königliche Regierung soll ersucht werden, annähernd fest⸗ stellen zu wollen, wie hoch unter Zugrundelegung des Gesetz« entwurfs, betreffend die Entschädigung für Verluste durch Schweine krankheiten, bei Einrechnung der der Provinz bezw. dem Kreise für die Verwaltung, für die örtliche Aufsicht und für die Feststellung erwachsenden Kosten, der Versicherungsbeitrag pro Schwein sich stellen würde.
Meine Herren, diese Ermittlung kann nach meiner Meinung nur gemacht werden, wenn Sie den Gesetzentwurf annehmen, wie ihn die Staatsregierung vorgelegt hat. Dann wird ein Provinzialverband — und ein solcher ist in der Provinz Schlesien vorhanden — das Gesetz einführen und aus der Ausführung und der Wirksamkeit des Gesetzes würden Sie alle diejenigen Nachweisungen erhalten, die hier der Antrag unter 1 von der Staatsregierung erhalten will. Ich glaube bestimmt sagen zu müssen, daß, wenn Sie so den Antrag, wie er hier von der Kommission formuliert ist, an die Staatsregierung stellen, diese außer stande ist, diesen Antrag zur Ausführung zu bringen. Wie soll die Staatsregierung nach der Formulierung, wie der Antrag hier lautet, einmal den Umfang der Schäden, die eingetreten sind, nicht nur an Maul- und Klauenseuche und an Schweineseuche, sondern auch an allen übrigen Krankheiten feststellen, während nur für die eben von uns genannten beiden Krankheiten zur Zeit eine Anzeige⸗ pflicht besteht; die Staatsregierung ist also garnicht in der Lage, fest⸗ zustellen, in welchem Umfange Verluste an Schweinekrankheiten außer der Maul⸗ und Klauenseuche und außer der Schweineseuche eingetreten sind und wie hoch der Werth der eingegangenen Thiere ist, während, wenn ein Provinzialverband — und ein solcher ist vorhanden — das Gesetz zur Wirksamkeit hat gelangen lassen, die übrigen Provinzialverbände, welche ruhig abwarten, wie dort sich die Verhältnisse gestalten, dann vollständig den Beweis dessen erbracht erhalten, was Sie hier in dem Antrage der Kommission wünschen.
Ich glaube daher nicht Unrecht zu haben, wenn ich behaupte der erste Antrag stellt an die Staatsregierung eine Forderung, der zu entsprechen sie nicht in der Lage ist. Ich will denn auch noch darauf hinweisen: es soll die Mittheilung auch getrennt für einen Provinzialverband und für den Kreisverband gegeben werden. Ich bezweifle nicht, daß auch ein oder mehrere Kreise einen solchen Ver⸗ band bilden werden und dann bekommen Sie dadurch auch nach dieser Richtung das gewünschte Material. Also auch für den Kreisverband werden Sie nur, wenn Sie das Gesetz annehmen, die Nachrichten erhalten, welche Sie wünschen.
Der zweite Antrag sagt:
Die Durchberathung des Gesetzentwurfes Eingang dieser Mittheilung zu vertagen.
Ja, wenn Sie bi zum Eingang dieser Mittheilung vertagen wollen, dann ist der Gesetzentwurf voraussichtlich für immer ver— tagt; denn ich glaube überzeugend nachgewiesen zu haben, daß die Forderung, die Sie an die Staatsregierung stellen, von der Staatsregierung nicht erfüllt werden kann.
Dann kommt der dritte Antrag:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, für diejenigen Pro⸗ vinzen, für welche von den zu errichtenden Landwirthschaftskammern (landwirthschaftlichen Provinzialvereinen) das Bedürfniß zur Ein= führung einer allgemeinen obligatorischen Versicherung gegen Ver⸗ luste, welche Besitzer von Schweinen durch Seuchen oder andere Krankheiten der letzteren erleiden, anerkannt wird, die Einführung ö solchen Versicherung im Wege der Gesetzgebung herbeizu= ühren.
Meine Herren, ich nehme an, daß Sie damit den Grund- gedanken des Gesetzes, daß das Gesetz nur Geltung haben soll auf Beschluß eines Provinzial⸗Landtags, ersetzen wollen durch den Beschluß der Landwirthschaftskammer des betreffenden Bezirks bezw. des land wirthschaftlichen Hauptvereins. Darüber läßt sich reden. Ich glaube nicht, daß ein prinzipielles Bedenken für die Staatsregierung vorliegt, solchem Beschluß stattzugeben.
Um mich also kurz zu resümieren: eine Aenderung nach der letzt · erwähnten Richtung lehne ich prinzipiell nicht ab, aber die beiden ersten Anträge halte ich für unausführbar. Ihre Annahme bedeutet, daß Sie das Gesetz überall zurückweisen, während doch der Herr Referent Ihnen klar gelegt hat, und ich thue das nochmals, daß weite Kreise der Landwirthschaft an die Staatsregierung das Ersuchen gerichtet haben, auf dem Gebiete der Schweineversicherung besonders gegen die mehrerwähnten perniziösen Krankheiten im Wege der Ver sicherung vorzugehen.
Nun, meine Herren, mache ich noch darauf aufmerksam: zweifel⸗ los sind zwei Thatsachen nicht zu leugnen. Einmal sind die Privat ⸗Versicherungäbereine für kleine Bezirke nicht potent genug, wenn eine bedenkliche Seuche von größerem Umfang auftritt, dem Versicherungsbedürfniß gerecht zu werden. Dafür liegen Beweise vor. — Zweitens habe ich darauf hinzuweisen — und dag ist zweifellos anzuerkennen —, daß in Preußen das Viehversicherungs« wesen, speziell für Schweine, gegen die süddeutschen Staaten, über- haupt gegen andere Staaten in einer wenig vollkommenen Ausbildung sich befindet. In dem Reichslande, in Baden u. s. w. sind zweck. mähßigere Einrichtungen, die der Landwirthschaft, namentlich der kleinen Landwirthschaft, zur großen Wohlthat gereichen, auf dem Wege ge— schaffen, den jetzt die Staatsregierung betreten will. Lehnen Sie den Vorschlag der Regierung pure ab, wie das Ihr Kommissiong= vorschlag will, so erklären Sie damit, daß Sie dem Wunsch der Bethei⸗ ligten und dem Bedürfniß, das Sie nicht werden bestreiten können, nicht Rechnung tragen wollen. Sie sollen ja nicht sofort gejwungen
tretern des Landes bestehen.
werden, in jedem Provinzialverbande das Gesetz anzunehmen; Sie