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.
. e, . ö ö
* Februar 6. vr. 2 * an, 3,20 AÆ, pr. Mai G, vr. 1 — 6 Umslag: ö Mannheim, 3. Juli. (W. T. B.) Drodukten markt. Weizen pr. Juli 14.85, vr. November 15,10. en pr. Juli 12,50, vr. November 12.75. Hafer pr. Juli 12, So, pr. No- vember 12, 90. Mais pr. Juli 11,80, pr. Nopember 11,40. Lübeck, 3. Juli. Der Bürgerausschuß genehmigte die Auf⸗ nabme einer neuen 3 prozentigen Stadt ⸗Anleihe im Betrage von
14 Millionen Mark. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht.
Bremen, 3. Juli. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer
Petroleum. Börse.) Fester. Lolo 705 Br. — Baumwolle. Stetig. Upland middl. loko 355 4. — Schmalz. Matt. Wädcoz 35 . Armour sbield 345 8, Cudabry 354 , Fairbanks 2985 3. — Speck. Ruhig. Sbort clear middling loke 314.
Hamburg, 3. Juli. (W. T. B.) Kaffee. 2 bericht. Good average Santos pr. Juli 734, pr. September 74, pr. Dezember 727, pr. März 73. Rubig. — Zucker markt. (Schlußbericht. Rüben⸗Rohzucker J. Produkt Basis 88 0 / Rende ment neue Usance, frei an Bord Vamburg, pr. Juli 8674, pr. August 9,823, vr. Oktober 1025, vr. Dezember 10,435. Stetig.
Pest, 3. Juli. (W. T. B. Produkten markt. Weizen ruhig, pr. Herbst 684 Gd., 6.86 Br., vr. Frühjahr 7, 19 Gd, 721 Br. Roggen pr. Herbst 5,4 Gd. , 5, I6 Br. Hafer vr. Herbst 574 Gd., 5.76 Br. Mais pr. Juli⸗August 5, 85 Gd., 5 98 Br, pr. Mai⸗Funi 1896 5,10 Gd., 5, 12 Br. Koblraps pr. August⸗September 555 Sd. 835 Br. .
London, 3. Juli. (W. T. B.) Wollauktion. Preise fest, unverãndert.
An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.
96 o, Javazucker loko 11 stetig. Rüben ⸗Rohzucker loko gz fest. — Chile ⸗ Kupfer 427i, vr. 3 Monat 42.
Am sterdam, 3. Juli. (W. T. B.) Jara⸗Kaffee good ordinarr 54. — Bankazinn 39. .
New-⸗ York, 3. Juli. (W. T. B.) Die Börse eröffnete mit höheren Kursen, die aber im weiteren Verlauf nachgaben; der Schluß war ruhig. Der Umsatßz der Aktien betrug 159 000 Stäck.
Weizen anfangs schwach, fiel darauf beftig, kräftigte sich dann auf Kaufordres, schließlich wiederum fallend; Schluß stetig. Mais einige Zeit nach Eroͤffnung fallend infolge günstiger Ernteberichte, dann lebhafte Reaktion auf Berichte von reichlichen Käufen der Exporteure. Schluß fest. .
Waaren bericht. Baumwolle Preis in New-⸗Jork 75 16, do. in Nere Drleant bi 1s Petroleum Stand white in New- Jork 7 30, do. in Pbiladelvbia 7,75. do. rohes (in Cases) — do. Pipe line cert. Tr. Juli 154 nom., Schmal West. steam 6.70, do. Robe & Brothers 7,00. Mai⸗ rr. Juli 493, do. vr. September ot, do. pr. Dezember —. Rothei Winterweizen 744, Weizen pr. Juli 733, do. vr. August 743, do. pr. September 745 do. rr. Dezember 773. Getreide fracht nach Liverpool 1. Kaffee fair Rio Nr. 7 154. do. Rio Nr. 7 Tr. August 1450, do. do. vr. Oktober 14 60. Mebl. Sxring Wbeat clears 310. Zucker Anis. Kupfer 10,75. Morgen Feiertag.
Sicago, 3. Juli. (W. T. B) Weizen schwächte sich nach Eröffnung eiwas ab entfrrechend der Mattigkeit in Liverpool und infolge günstigen Wetters, später erbolt auf Deckungen der Baissiers. Schluß stetig — Mais schwächte sich nach Gröffnung etwas ab, später erbolt. Schluß stetig.
Weizen vr. Juli 693, vr. September 713. ts vr. Irli 454. Speck sbort clear nomin. Psrk vr. Juli 12.1 Morgen Feiertag.
Verdingungen im Auslande.
Niederlande. 18. Juli. Burgermeesters en Wethouders in Rotterdam: erstellung einer Brücke über den Kanal des Provenirsingels. Be— ingungen liegen im Timmerhuis zu Rotterdam aus und sind für
Dl. bei Wed. P. van Waesberge en Zoon — Houttuin Nr. 73 — Verkehrsõ⸗Anstalten.
angekommen. ? n von New. Jork nach der Weser abgegangen. Der Schnelldampfer Saale“ ist am 2. Juli Nachmittags und der Poftdampfer Stutzt⸗ gart‘ am 2. Juli Abends in New ⸗ Jork angekommen. Der Reichs⸗ Poftdampfer Preußen“ ift am 2. Juli Abends in New⸗NYork an⸗ gekommen. Der Pestdampfer R und der Schnelldampfer Labn“' haben am 3. Juli Morgens Der Schnell⸗ dampfer Spree i outhampton die Reise nach Bremen fortgesetzt; ũberbring 2 Passagiere und volle . ampfer Habsburg“ hat am 3. Juli
on Ant en nach Southampton fortgesetzt.
Juli B.) Hamburg ⸗Ameri⸗
Ischaft. Der Postdampfer
5
Int.
Theater und Mufik. Tata⸗ Toto“, das am Sonnabend im
In dem Vaudeville 2 oto“, ; tritt von
Neuen Theater seine fünfzigfte Aufführung erlebt, heute ab Leona Bergere nach kurjer, durch Heiserkeit veranlaßter Pause wieder in der von ihr so erfolgreich dargestellten Dorvel rolle auf.
Nach einer Meldung der Münch. Neueft. Nachr.“ von heute ift der Ober ⸗Regisseur des Münchener Hoftheaters, Hofschausvieler Keppler in Kufstein einem Schlaganfall erlegen. Der Verstorbene stebt von seiner früberen Wirksamkeit am hiesigen Residenz Theater als vielseitiger, treff licher Künstler auch hier noch in gutem Andenken.
Jagd.
Bekanntmachung, die Eröffnung der kleinen Jagd betreffend. . den Regierungsbezirk Potsdam wird als Tag der Eröffnung der diesjährigen Jagd auf Rebbübner und Wachteln Mittwoch, der 21. Au gust, auf Hasen, Auer⸗, Birk⸗ und Fasanenhennen, sowie auf Haselwild . Sonntag, der 15. September feftge etzt. Potsdam, den 26. Juni 1895. Der Bezirksausschuß zu Potsdam. von Meusel.
Mannigfaltiges.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie die Nat. Ztg. berichtet, anlãßlich des Attentats versuchs auf den Yolijei⸗Dbersten Kraufe an denselben folgendes Telegramm gerichtet: Mit Abscheu babe Ich von dem Anschlag vernommen, der gegen Sie geplant war. Durch Gottes Borsehung ift Mir ein braver Dffizier und ein unermüdlich treuer Diener Meiner Vorfahren und Meiner Person erbalten. Möge Ihre bewährte Kraft noch lange jum Wohle des Gemeinwesens Meiner Residenz und ibrer braden Ihnen unterstehenden Schutzmannschaft uns allen erbalten bleiben. — Polizei⸗Oberst Krause hat folgenden Tages⸗
be fehl an die Schutzmannschaft erlassen: Aufs . bewegt durch die mir im Namen der Schutzmannsckaft anläßlich des vereitelten Attentats gegen meine son don seiten des Herrn Polizei n. manns Baskow ausge vrochenen treuen Wünsche, danke ich dem
Beweise der Theilnahme. Möge uns dieser Anschlag eines Wahn⸗ witzigen bestärken in der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit deg un⸗ entwegten Festhaltens an der allbewäbrten Königstreue und Pflicht liebe, durch welche sich die Berliner Schutzmannschaft von jeber aut; 8 bat. Meine besondere Anerkennung zolle ich den Polizei ieutenants Hetschko und von Moisp für die zur Sicherung gefährdeter Menschenleben und im Interesse der Untersuchung im vorliegenden Falle bewiesene Unerschrockenheit und Umsicht.“
Der Netto⸗Ertrag des Konzerts, welches zum Besten der Kaiser Friedrich Gedächtnißkirche von den Berliner Männer gesangvereinen unter der Aegide der Berliner Liedertafel! am 11. Juni im Landes⸗Ausstellungspark veranstaltet wurde, beziffert sich
auf 6500 4 ö =
Heute wurden vom Stettiner Bahnhof aus 721 Kinderin Ferien kolonien befördert; 340 Knaben und 151 Mädchen gehen an die Ostsee, und zwar nach Altenkamp, Alt Gremmin, Darsband, Neuhof und Wreechen (Station Putbus⸗Rügen), Eldena (Station Greifs— wald), Prerow, Sandische Wiese, Zingst (Station Barth) und Wustrow (Station Ribnitz ). In Landkolonien ziehen 90 Knaben und 140 Mädchen, und zwar nach Dargun bei Demmin, Lindow bei Gransee, Neubrandenburg, Rheinsberg und Waren. Eine zweite große Entsendung wird am 8. d. M. erfolgen; an diesem Termin reisen 250 Knaben und 31 Mädchen in Soolbäder, 109 Knaben und 135 Mädchen nach der Ostsee und 70 Knaben und 90 Mädchen nach den verschiedensten Orten, wo sich Personen erboten baben, ihnen Unterkunft zu geben.
Ein Denkmal für Kaiser Wilhelm 1. wurde gestern Nachmittag in dem Vorort Fohannisthal feierlich enthüllt. An der Feier nahmen die Kriegervereine, Feuerwehren und Schulen theil; als Ehrengäste waren der Landrath Stubenrauch, der Abg. von Benda und sämmtliche Gemeindevorsteher des Kreises erschienen. Die Fest. und Weiberede hielt Prediger Klähre aus Rudow, wohin Johannisthal eingepfarrt ist. Das Denkmal besteht aus einer Bronzebüste auf einem Sockel aus weißem Sandstein.
Göttingen. Dem Dichter Gottfried August Bürger wurde am 29. Juni in Göttingen, wo er als Universitätslebrer ge⸗ wirkt und seine besten Dichtungen verfaßt hat, ein würdiges Denk- mal geweiht. Das vom Professor Eberlein in Berlin geschaffene Werk ist eine Erzbüste in anderthalbfacher Lebensgröße, modelliert nach den besten Porträts des Dichters. Die Büste steht auf einem über Sandsteinstufen sich erhebenden Obelisken aus poliertem, grauen Granit, welcher die Inschrift trägt: G. A. Bürger, geb. 31. Dezember 1747, gest. 8. Juni 1794. Zur Einweihung hatten sich die Spitzen der Bebörden und ein zablreiches Publikum auf dem Weenderkirchhof eingefunden. Die Feier wurde eröffnet durch den Männergesangverein, der unter Leitung von Professor O. Freiberg Carl Maria von Weber's Komposition des Goethe schen Liedes: Der Du von dem Himmel bist“ vortrug. Dann hielt Professor G. Rötbe die Festrede, in der er die Bedeutung Bürger's als Dichter, namentlich als Schöpfer der deutschen Ballade hervorhob. Nach der Rede fiel die von vier blumenbekränzten Masten getragene Hülle, während der Männerchor Beethoven's Hymne: Die Himmel rübmen des Ewigen Ehre“ an— stimmte. Dann trat Direktor Buchbol; aus Münden an den Fuß des Denkmals. dankte im Namen des Denkmal ⸗Ausschusses Allen, die sich um die Errichtung des Denkmals ver⸗ dient gemacht haben, und übergab dasselbe dem Schutze und der Pflege der Stadt. Bürgermeister Calson übernabm das Denkmal im Namen der Stadt und legte für dieselbe einen Kranz mit Schleife in den Stadtfarben an dem Fuße nieder. Das Gleiche tbat dann mit kurzen Worten der zeitige Prorektor der Univeirsität, Professor der Theologie Abt Schultz. Zum Schluß sang der Chor die Kublau'sche Komposition des Goetbeschen, von Job. Falk er— weiterten Liedes Unter allen Wipfeln ist Ruh“.
Cassel. Die Anilinfarbenfabrik von Casella u. Co. zu Main kur bei Fechenheim, Reg.-Bez. Cassel, bat gelegentlich der Feier des 25 jährigen Bestebens der Fabrik am 22. Mai d. J. drei Stiftungen errichtet, und zwar hat sie I) eine Pensionskasse mit 200 000 M für die Beamten der Fabrik, 2) eine Pensionskasse mit 200 00 4 für die Arbeiter der Fabrik, 3) eine Sparkasse, für deren Einlagen ein hober Zins garantiert ist, ins Leben gerufen.
Cassel, 2. Juli. Ein schweres Gewitter, verbunden mit Wirbel sturm und Hagelschlag, ist gestern in Hessen und dem Nachbargebiet niedergegangen. Wie der Nat. -Itg. berichtet wird, sind im Schloßpark zu Wilhelmshöhe ganje Strecken der herr⸗ lichsten Baumriesen wie Strohhalme umgeknickt; zahlreiche Bäume sperrten Weg und Steg, sodaß der Verkehr völlig gebemmt war und Militär requiriert werden mußte, um die Wege frei zu machen. Die Straßenbahn zwischen Cassel und Wilhelmshöbe konnte mehrere Stunden lang nicht verkehren. Auf Schritt und Tritt bietet sich im Wilbelmsböher Park wie in den angrenzenden Waldungen, Obftpflanzungen, Alleen ꝛc. ein schreckliches Bild elementarer Verheerung. Die nach den Kaskaden führende Tannen⸗AUllee ist zer= stört, die berübmte Rosen⸗Allee hinter Wilbelmshöhe streckenweise wegrasiert. Bei dem bekannten Ausflugsort Fuchslöcher liegen Hunderte von Buchen in wildem Chaos aufgethärmt. Eine ganze Anzabl Häuser wurden abgedeckt und vom Sturm beschädigt, so der Schuppen und die Maschinenhalle der Straßenbahn. Die elektrische Beleuchtungs anlage in Wahlers hausen, Wilhelmshöhe ꝛc., welche noch nicht lange errichtet ist, wurde zerstort. Die Hãuser am Kohlen · Berg werk binter dem Herkules sind abgedeckt und Balken, Ziegel ꝛc. weite Strecken fortgeschleudert. Die in der Nähe befindlichen Felder sind von einem furchtbaren Hagelwetter heimgesucht und die Saaten und Früchte vernichtet. Noch nach mehreren Stunden bedeckten die niedergegangenen Schlossen bandhoch den Boden. Wirbel⸗ sturm und Hagelwetter haben namentlich die Gemarkungen von Hoof, Breitenbach, Domberg, Sichelbach, Elmshagen, ferner Wilhelmẽthal, Mönchs hof, Kalden, Udenbhausen, Burguffeln 2c. furchtbar verwüstet. Hiobsvosten treffen von allen Seiten ein. Im Druselthal sind mehrere Häuser ebenfalls abgedeckt. Schrecklich sieht es in Greben⸗ stein und Burguffeln aus; kein Haus ift dort verschont geblieben, diele sind ganz abgedeckt; eine massive Scheune wurde umgewebt, der Friedbof ist total verwüstet, und an den Landstraßen sind Hunderte von Obstbãumen umgeknickt. Gleich traurige Nachrichten laufen von der Korbacher Straße, aus Elgers hausen, Oberbessen und der Schwalm gegend ein. Der angerichtete Schaden ist unberechenbar.
Stuttgart, 3. Juli. Dem Ministerium des Innern ist, wie der Staats Anz f. Württbg. meldet, durch Vermittlung der Firma G. Siegle und Komp. hierselbst die Summe von 21 007) MÆ über⸗ geben worden, welche eine Firma in New⸗ York unter den dortigen Deutschen für die Nothleidenden im Balinger Ueber⸗ schwemmungsgebiet gesammelt hat.
Straßburg i. G., den 4 Juli. Die Eröffnung der Sonderausstellung für Kunst und Alterthum im Park der biesigen Induftrie⸗ und Gewerbe⸗Ausstellung wurde heute Vormittag 11 Uhr durch den Statthalter Fursten zu Hobenlobe, Langenburg voll zogen. Diese Sonderausstellung weist eine große Menge seltener und werthvoller Kunstschäze aus Elsaß und Lothringen auf. Gemeinden, Kirchen und Private baben bereitwillig die Dun tstück ibrer Samm- lungen bergellehen; auch der Rappoltsweiler Schatz des Prinz Regenten von Bayern ist auf der Ausstellung vertreten.
Spezia, 3. Juli. An Bord des Torpedoboots Aguila' explodierte heute während einer Versuchsfahrt in der Nähe von Rio Maggiore der Dampfkessel. Fünf Personen wurden getödtet, zwölf leichter verletzt.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Konstantinopel, 4 Juli. (B. T. B.). Die Er⸗ nennung Schakir⸗Pasch a's zum Inspektor gewisser Vilajets in Anatolien ist den Mächten bisher offiziell nicht mitgetheilt. Trotzdem diese Ernennung den ursprünglichen Forderungen nach einem Ober⸗Kommissar nicht entspricht, scheinen Frankreich und Rußland geneigt, sie ohne prinzipielle Anerkennung zur Kenntniß zu nehmen, während die englische Botschaft eine ab⸗ wartende Haltung beobachtet, da sie Instruktionen von Lord Salisbury erwartet. Athen, 4. Juli. (W. T. B.) Die Deputirten kammer lehnte mit 58 gegen 58 Stimmen — bei 13 Stimmenthaltungen — den Antrag, betreffend die Zurückbehaltung des Ueberschusses der Korinthenernte, ab. Der Minister⸗Präsident Delyannis hatte die beabsichtigte Maßregel für ungenügend erklärt, aber nichtsdestoweniger seinen Anhängern überlassen, nach ihrem Willen zu stimmen. So fia, 4. Juli. (W. T. B.) Wie die „Agence Balcanique“ feststellt, entbehren die in Konstantinopel und anderwärts ver⸗ breiteten Gerüchte, daß die Abreise des bulgarischen Ver⸗ treters bei der Pforte Dimitrow durch den Verlauf seines Gesprächs mit dem Großvezier über die macedonische An . und über die i un? von Berats an bulga— rische Bischöfe in Macedonien veranlaßt worden sei, jeder Be⸗ . Dimitrow hatte in der Frage der bulgarischen ischöfe garnicht mit der Pforte zu unterhandeln und hat diese Frage dem Großvezier gegenüber nicht zur Sprache gebracht. Ebenso unbegründet sind die Meldungen, daß Dimitrow auf seinem Posten in Konstantinopel ersetzt werden solle; vielmehr wird sich derselbe, sobald sein Erholungsurlaub abgelaufen ist, dorthin zurückbegeben.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
uli, 8 Uhr Morgens.
.
Wetterbericht vom 4.
1.
Wind. Wetter.
Temperatur
Stationen.
u. d. Meeressp. in 0 Celsius G. = 40R.
Bar. auf 06Gr. = red. in Millim
5
NNW 2 bedeckt
3 wolki
4Nebe
4 bedeckt
2 heiter
4 bedeckt
I wolkig
halb bed.
2 wolkig
4 wolkenlos
3 bedeckt
6 bedeckt
5 wolkig
3 heiter
3 beiter
L wolkenlos
2 bedeckt
3 wolkenlos
3 wolkenlos
4 heiter
4 heiter
5 bedeckt J // 3 halb bed.
Kd 2 beiter
Ile d' Aix 4 wolkig
Niza. L heiter
Triest. J 3 halb bed.
Uebersicht der Witterung.
Im Südwesten der Britischen Inseln hat der Luftdruck 770 mm meist überschritten, während derselbe über Schweden am niedrigsten ist. Ueber Zentral⸗Europa sind nördliche bis westliche Winde vor- wiegend, unter deren Einflnß die Temperatur allenthalben herab⸗ egangen ist, sodaß diese fast überall unter dem Mittelwerth liegt. In Deutschland ist das Wetter kühl, vorwiegend heiter und trocken, nur in den nordwestlichen Gebietstheilen berrscht trübe Witterung mit Regenfällen und vielfach starken südwestlichen bis nordwestlichen Winden. In Westöoͤsterreich fanden zahlreiche Gewitter statt. Deutsche Seewarte.
Belmullet Aberdeen Christiansund. Kopenhagen Stockholm. randa. oskau. . Cork, Queenstown Cherbourg Ider Sylt.. mburg Swinemünde. Neufahrwasser. Memel ö ünster. Karlsruhe
C O 0
8
222222 = 11 2 = 22 1—
O — C MN — — N G C — — —
Theater⸗Anzeigen.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 ./ 5. Freitag: Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze ⸗ Theaters (Dam⸗ burg) unter Leitung des Direktors José Ferenczp. Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barrs von Victor 26on und F. Zell. Musik von Antoine Banés. Anfang 74 Uhr.
Sonnabend: Tata ˖ Toto.
Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Amtsrichter Pr. A. Philippi mit Frl. Frida Wulff (Kirchhain, Niederlausitz ). — Hr. Reinhold von Below mit Freiin Constanze von der Goltz (Berlin). — 2 Pfarrer Dr. R. Ohle mit Frl. Annie von Treskow (Golzow, Kreis Angermünde).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem. Lieutenant von Lilienhoff⸗ Zwowitzi (Breslau. — Eine Tochter: Hrn. Oberst⸗Lieutenant Schubert (Berlin). . .
Gestorben: Hr. Prem. Lieutenant 4. D. Ferdinand Habel (Berlin) Or. Ober Amtsrichter a. D. Alexander Aemiliug Schweinitz Dresden) — Hr. Telegraphen ⸗Direktionsrath a. D. Ferdinand Zeiler (Pankow). — Hr. Korvetten ⸗Kapitãn a. D. Max Kelck (BVonnef a. Rh.). — Herr Reichsgerichts⸗Rath a. D. Karl Thewalt (Braubach a. Rh..
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholy in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin 8W., Wilhelmstraßze 32.
Sechs Beilagen leinschließlich Bor len ⸗Beilage).
Korps von Herzen für diese erhebenden und wohlthuenden
Kn 157.
Königreich Preußen.
Privileg i um wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Stadt⸗ Anleihescheine der Stadt Charlottenburg im Betrage von Elf Millionen Mark.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Charlstter burg im Ein⸗ verständniß mit der Stadtverordneten⸗Versammlung daselbst darauf angetragen hat., die zum Bau von Verwaltungsgebäuden, zum Ausbau der Schwemmkanalisation, zur Regulierung der Berliner⸗ und Spandauer⸗Straße, zur Freilegung (Grunderwerb) der Hardenbergstraße und der Kaiserin Augusta⸗ Allee, zum Ausbau der Gasanstalt IL u. s. w. eine Anleihe von 11 Millionen Mark, in Buchstaben: Elf Millionen Mark, aufjunehmen und zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des 52 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zablungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium der Stadtgemeinde Charlottenburg Unsere landes—⸗ herrliche Genebmigung zur Ausstellung von seitens der Gläubiger unkündbaren Anleibescheinen nach Maßgabe des anliegenden Musters im Gesammtbetrage von Elf Millionen Mark, welche in drei Abtbei⸗ lungen, und jwar die beiden erften zu je vier, die letzte zu drei Millionen Mark, und davon jede Million in folgenden Abschnitten:
40 Stück à 5000 M — 200 000 , 100 à 2000 200 000 250 à 1000 250 000 „ 400 à2 500 200 000 500 à 200 100 000 6 16969 50 000 1790 Stück — 1669 506 auszugeben, mit jährlich drei ein halb Prozent zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ausloosung oder freihändigen Ankauf mit wenigstens einem und einem halben Prozent des Kapital betrages jeder Abtheilung unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen dergestalt zu tilgen sind, daß die Tilgung Für jede Abtheilung nach Ablauf von zwei Jahren von der Begebung ab zu beginnen hat.
Die Ertheilung, des Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber des Anleihescheins die daraus sich ergebenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zum Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht Über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 15. Juni 1895.
Wilhelm R. Miquel. von Köller.
II III
Regierungsbezirk Potsdam. (Stadt · Abtheilung wappen.) Anleiheschein der Stadt Charlottenburg über . . 6 Reichswährung,
ö verzinslich mit 35 C am 1. April und 1. Oktober. Aus gefertigt gemäß des landesherrlichen Privilegiums vom 15. Juni 1395 (Amtsblatt der Königlichen Regierung in Potsdam Dom
1895 Nr. ... Seite.. und Gesetz⸗
laufende Nr. . . ).
Provinz Brandenburg. Anleibe vom Jahre 18... Buchstabe
Sammlung für 1895 Seite
Auf Grund des von dem Bezirksausschuß des Regierungsbezirks Potẽ dam vom 5. Juli 1893 genehmigten Gemeindebeschlusses vom J. März / 19. April 1893 und auf Grund des Gemeindebeschlusses dom 18.24. April 18695 wegen Aufnahme einer Schuld von II Millionen Mark in 3 Abtheilungen, und zwar in den beiden ersten zu ss dier, in der dritten zu drei Millionen Mark, bekennt sich der Magistrat der Stadt Charlottenburg namen der letzteren durch diefe für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Ver schreibung ju einer Darlehnsschuld von.. Mark, welche an die Stadt baar gejahlt worden und mit 37e jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 11 Millionen Mark be— ginnt für jede Abtheilung nach Ablauf von zwei Jahren von der Be— gebung ab und erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittels Verloosung oder Ankaufs der Anleihescheine binnen längstens 85 Jahren aus einem Tilgungsstock, welcher mit wenigstens einem und einem halben Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihbescheinen gebildet wird. Die Aus— loosung erfolgt im Monat Dezember jeden Jahres. Der Stadt Charlottenburg bleibt jedoch das Recht vorbehalten, vom 1. April 1905 an den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu.
. Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung der Abtheilung, ihrer Buchstaben, Rummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich glannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine durch den „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats- Anzeiger“, durch das Amtsblatt dir Königlichen Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin, sowie durch zwei Berliner und eine Charlottenburger Zeitung. In denjenigen Fällen, in welchen die Tilgung durch Ankauf don Anleihescheinen bewirkt worden ist, wird dieser unter Angabe des Betrags der angekauften Anleihescheine und alsbald, nachdem der An⸗ kauf erfolgt ist; in den vorstehend bezeichneten Blättern bekannt ßemacht. Die Namen der beiden Berliner Zeitungen und der Char ottenburger Zeitung sowie etwaige Veränderungen werden im Reichs nzeiger bekannt gemacht.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am J. April und am 1. Oktober, bon heute an gerechnet, mit drei ein halb Prozent jährlich verzinst. ⸗ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen loße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses An⸗ leihescheinz bei der Stadt · Oauhtkasse in Charlottenburg, und zwar i f . nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. it em zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine urückzu liefern. i die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom anital abgezogen. Die gekünvigten Kapitalbeträge, welche innerhalb rig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, . die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in l hem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen versähren zu
unsten der Stadt Charlottenburg. Das Aufgebot und die Kraftlos.
klärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vor⸗
shrift der FSF§z 838 ff. der Zivilprozeßordnung fü e Rei ] § 838 ff. g für das Deutsche Rei dom 30. Januar 19577 (Reschs⸗Gesetzblatt S. 83) beziehungsweise 2
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 4. Juli
Sz 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Zivilprozeßordnung vom . 353 ;
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Dech soll demjenigen, welcher den Verlnst von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjäbrungsfrist bei dem Mägistrat an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor— zeigung des Anleibescheins oder sonst in glaubbafter Weise dar thut, nach Ablauf der Verjäbrungsfrist der Betrag der ange⸗ meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit den Anleibescheinen werden halbjährige Zinsscheine für einen jehnjährigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zins— scheine le . .
D gabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt- Hauptkasse in Charlottenburg gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der An⸗ weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ schehen ist. . Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Charlottenburg mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Charlottenburg, den 14 Stadtsiegel.) . Der Magistrat. (Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mitgliedes des Magistrats d unter Beifügung des Amtstitels. Hierzu sind Zinsscheine Kontrolbuch Seite.. . Der Kontrolbeamte. . nebst (Unterschrift des Anweisung ausgereicht. Kontrolbeamten.)
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam. Charlottenburger Stadtanleihe vom Jahre 18.. Abtheilung.
Stadtwappen.)
Zinsschein Nr. ... ; über zum Anleiheschein der Stadt Charlottenburg Anleihe vom Jabre 18... Abtheilung .. . . Buchstabe ....
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rück gabe in der Zeit vom .. ten ab an halbjährlichen Zinsen des vorbenannten Anleihescheins aus der Stadt⸗Hauptkasse in Char⸗ lottenburg ... S .. 3 Reichswährung.
Gharlottenburg, den 189 3
Der Magistrat. 1 * Trocken. Unterschrift des Magistrats. Vorsitzenden und eines Stempel. Mitgliedes des Magistrats.) Der Kontrolbeamte. 3. Unterschrift des Kontrolbeamten. )
Verjährt nach dem Gesetze vom 31. März 1838 am 7. .J. De—⸗
zember. Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam. (Stadtwappen. ) An wei fung . zum Anleiheschein der Stadt Charlottenburg Anleihe vom Jahre 18. . ., Abtheilung Buchstabe .... über...... M Reichs währung.
Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die . .. te Reihe sscheine für die Jeit vom bis; . bei der Stadt⸗-Hauptkasse in Charlotten⸗ burg, sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist. Gharlttenng, den 189 Der Magistrat. Trocken⸗ Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mit. Stempel. gliedes des Magistrats.) Der Kontrolbeamte. (Unterschrift des Kontrolbeamten.)
Anmerkung zu den Schemas für die Zinsscheine und An— weisungen.
Die Namensunterschriften des Magistrats-Vorsitzenden und des zweiten Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein oder jede Anweisung mit der Namensunterschrist eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden . Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
ter Zinsschein. .. ter Zinsschein.
Anweisung.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 85. Sitzung vom Mittwoch, den 3. Juli.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden.
Auf der Tagesordnung stand zunächst die dritte Be— rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Zentralgenossen⸗ schafts kasse.
Nachdem Abg. von Brockhausen (kons. über die Stellung des Handwerks zu dem neuen Institut sich geäußert hatte, nahm das Wort der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch:
Meine Herren! Den Bemerkungen des Herrn Vorredners in Bezug auf die Bedeutung des Gesetzes für das Handwerk kann ich mich im wesentlichen anschließen, nameatlich insofern sie als Er— widerung anzusehen sind auf die gestern gefallene Bemerkung, daß die Hereinziehung des Handwerks in dieses Gesetz nur eine dekorative Bedeutung habe. In den Kommissions⸗ verhandlungen habe ich bereits Gelegenheit gehabt auszu— führen, daß das nach Ansicht der Staatsregierung jedenfalls
nicht der Fall ist. Ich spreche heute die bestimmte Erwartung aus,
daß dieses Gesetz nicht ein dekoratives für das Handwerk bleiben, sondern für dasselbe gute Früchte tragen wird.
Was die Bedürfnißfrage der Errichtung von Genossenschaften für das Handwerk und die Gewährung von Kredit an dieselben betrifft, so ist es vollständig richtig nach meiner Meinung, daß das Bedürfniß beim Handwerk als mindestens ebenso groß anzuerkennen ist wie bei der Landwirtbschaft. Es ist ferner zuzugeben, daß die Bildung der Ge⸗ nossenschaften, namentlich der Kreditgenossenschaften, beim Handwerk eine schwierigere wie bei der Landwirthschaft ist, und zwar wesentlich deshalb, weil der Hintergrund des Realbesitzes im wesentlichen bei den Genossen fehlt; das wird vielleicht das schwer⸗ wiegendste Moment sein. Ich kann auch zugeben, daß die Theilnahme von durch geschäftliche Erfahrung hervorragenden Personen an den Handwerkergenossenschaften schwächer ist als bei der Landwirthschaft. Indessen, wie der Herr Vorredner uns selbft mit⸗ getheilt hat, giebt es doch Beispiele dafür, daß durch die Theilnahme einer an sich mit dem Handwerk nicht direkt verbundenen Persönlichkeit es gelungen ist, solche Handwerker genossenschaften zu bilden. Es ist das auch an anderen Stellen gelungen, und wenn ich früher den Vorwurf erhoben habe, daß bei der Genossenschaftsbildung im Handwerkerstand eine ge⸗ wisse Nachlässigkeit hervortrete, so möchte ich doch glauben, daß ganz unrichtig dieser Vorwurf nicht gewesen ist, und ich glaube, daß das in den Kreisen des Handwerks auch vielfach selbst empfunden wird. Wir brauchen uns nur daran zu erinnern, wie in den ärmsten landwirthschaftlichen Gegenden, wo von der Konkurrenz eines wohlwollenden Großgrundbesitzers gar keine Rede ist, das Genossen⸗ schaftswesen mit zuerst einen sehr bedeutenden Aufschwung ge⸗ nommen hat. Ich erinnere z. B. an den Westerwald in der Rhein— provinz; dort ist aus den kleinsten landwirthschaftlichen Verhãältnissen heraus ein sehr lebhaftes Genossenschaftswesen entstanden. Es haben allerdings auch Persönlichkeiten, die nicht direkt mit der Landwirkh—⸗ schaft zu thun haben, wie Lehrer und Geistliche des Orts, sich dieser Genossenschaftsbil dung sehr lebhaft angenommen; solche Persönlich⸗ keiten finden sich auch für die Handwerker in allen Theilen der Monarchie. Ich kann diesen Punkt auf sich beruhen lassen und nur die Hoffnung aussprechen, daß dieses neue Gesetz dazu beitragen wird, die Lust an der Genossenschaftsbildung beim Handwerk wesentlich zu erhöhen. Die ersten Versuche dazu sind bereits mit Lebhaftigkeit gemacht. Der Zentralausschuß des Deutschen Innungsverbandes bat nach den ersten Besprechungen im Finanz ⸗Ministe⸗ rium über dieses Gesetz sich an sämmtliche Innungsverbände Deutsch⸗ lands gewandt und Auskunft erfordert über die Lage des Genossen⸗ schaftswesens innerhalb des einzelnen Fachs des Handwerks. Man hat ferner vorläufig den Gedanken gefaßt, die Innungsausschüsse als die Träger der Gewährung des Personalkredits insofern zu betrachten, als sie, verschiedene Fachhandwerker eines bestimmten Bezirks um⸗ fassend, den Stamm und die Anregung geben sollen, um die Hand⸗ werker eines bestimmten Bezirks zur Bildung von Genossenschaften zur Beschaffung des Personalkredits einzuladen. Die nicht minder wichtige Bildung von Genossenschaften zur gemeinsamen Beschaffung des Rohmaterials, von Einkaufs ⸗ und Verkauftz⸗ genossenschaften, wird nach Ansicht des Zentralausschusses mehr den Fachgenossen zu überlassen sein. Jedenfalls ist bereits heute ein sehr lebhafter Gang bemerkbar, den wir früher nicht bemecken konnten, und der ist ganz zweifellos direkt auf dieses Gesetz zurückzuführen.
Man hat auch bereits die ersten Schritte gethan, um eine genossenschaftliche Bank in Berlin ins Leben zu rufen, und da man nicht mit der Neugründung, sondern mit der Benutzung einer bereits bestehenden wirthschaftlichen Institution vorgehen wird, ist zu hoffen, daß im Laufe der nächsten Monate, ein wirksames Beispiel dieser Organisation vorhanden sein wird, woran sich zunächst in anderen größeren Städten ähnliche An⸗ stalten anschließen werden. Diese Genossenschaften können dann den Verband oder die Vereinigung bilden, die als Voraussetzung für die Kreditgewährung in diesem Gesttze vorgesehen ist.
Wenn der Herr Vorredner dann den Wunsch ausgesprochen hat, daß ich nach zwei Richtungen hin dem Handwerker zu Hilfe kommen möchte: erstens nach der Richtung der korporativen Organisation des Handwerks und zweitens nach der Gewährung von Fonds für die Bildung der einzelnen Genossenschaften, so habe ich über die erste Frage bereits meine persönliche Ansicht ausgesprochen, daß ich nämlich der Meinung bin, daß die korporative Organisation des Handwerks allerdings ein erstrebenswerthes Ziel ist. Ich bin, meine Herren, da ich jetzt noch nicht im Namen des Staats. Ministeriums sprechen kann, nicht in der Lage, in dieser Frage weitere Erklärungen abzugeben; ich glaube aber, daß nach dem, was ich bereits in der Kommission erwähnt habe, der Herr Vorredner nach dieser Richtung beruhigt sein wird.
Was die Frage der Gewährung von Fonds zur Bildung von Genossenschaften betrifft, so bin ich sehr gern bereit, wenn wir erst fühlen, daß die Genossenschaftsbewegnng wirklich bei den Handwerkern im Lande vorwärtz geht, auch nachzuhelfen, soweit dies möglich ist und mit dem Zweck der Sache sich verträgt. Soweit mir bekannt ist, hat die landwirthschaftliche Verwaltung, die dem landwirthschaftlichen Genossenschaftswesen Unterstützung hat zu theil werden lassen, diese Unterstützung wesentlich gegeben zu Zwecken der Revision der be— stehenden Kassen und zu Zwecken der Agitation für die Neubildung. Ich glaube, es wird kein Bedenken haben, daß für gleiche Zwecke auch zur Bildung von Handwerkergenossenschaften Mittel bewilligt werden, und werde jedenfalls Versuche machen, nach dieser Richtung hin vor zugehen.
Im übrigen aber glaube ich nunmehr die Hoffnung aussprechen zu dürfen, daß auf Grund dieses Gesetzes die Bildung von Genossen— schaften des gewerblichen Mittelstandes, und zwar von solchen, die direkt bezwecken, Kredit zu gewähren, wie auch von Einkaufs, Ver⸗ kaufs⸗ und ähnlichen Genossenschaften jetzt lebhaften Fortgang nehmen wird, und ich theile die Ueberzeugung des Herrn Vorredners, daß dieses Gesetz auch dem Handwerk zum allergrößten Nutzen gereichen
wird. (Bravo!)