1895 / 158 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

bauten ⸗Bill und der Bill gegen unlautere und ungesetzliche Umtriebe an.

Der Vorsitzende des liberalen Verbandes Midlothian hat von Gladstone ein Schreiben erhalten, worin ihm dieser seinen Rücktritt von der parlamentarischen Thätigkeit anzeigt. Außer Gladstone haben auch J. A. Bright und der Irlaͤnder Sexton erklärt, eine Wahl zum Unterhause nicht mehr an⸗ nehmen zu wollen.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer nahm der zum Berichterstatter der Kommission für den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Reform der Getränkesteuer, erwählte Deputirte Do um er das Wort zu der Erklärung, die Kommission habe die Folgen der Abstimmung der Kammer am 2. d. M. erwogen und die Regierung ersucht, ihre Absichten in dieser Angelegenheit kundzugeben. Der Minister-Präsident Ribot habe erklärt, die Regierung ziehe die Vorlage nicht zurück. Die Kommission sei daher der Meinung, daß die Re⸗ gierung die Abstimmung der Kammer gelten lasse, und erachte ihrersests es nicht für angemessen, der Regierung entgegen⸗ zutreten. Die Kommission ersuche unter diesen Umständen die Kammer, in die Berathung des Art. 14 einzutreten und den Art. 13 durch den Zusatz Valle zu ersetzen, dessen Annahme den Rücktritt des Berichterstatters nach sich gezogen hatte. Der Deputirte Goblet sagte, da die Regie⸗ rung unterlegen sei, hätte sie zurücktreten müssen. Der Minister⸗ Präsident Ribot erwiderte, die Frage sei nach keiner Richtung hin eine politische; wenn aber die Kammer glaube, daß die Regierung nicht die Debatte weiterführen , werde die Regierung zurücktreten. Nach Austausch verschiedener Bemer⸗ kungen wurde die Berathung über den Gesetzentwurf wieder aufgenommen.

Die Zollkommission hat mit allen gegen 3 Stimmen das handelspolitische Abkommen mit der Schweiz angenommen. Zum Berichterstatter wurde Méline ernannt.

Bei dem gestrigen Bankett der amerikanischen

andelskammer soastete der Minister des Auswärtigen zanotaux auf den Präsidenten der Vereinigten Staaten Cleveland und die amerikanische Demokratie. Er sagte, die Vereinigten Staaten bildeten in der Welt ein mächtiges Element der Eintracht und Friedlichkeit, indem sie ihren Einfluß dazu verwendeten, die Werke der Gewalt einzuschränken und die Werke des Friedens zu entwickeln. Frankreich sei glück⸗ hin die Zukunft der Vereinigten Staaten vorausgesehen zu aben.

Der den Kammern vorgelegte Entwurf für den nächst— jährigen Armee Etat setzt nach der „Köln. Ztg.“ die Friedens⸗ stärke der französischen Armee für 1896 auf 28 223 Offiziere und Gleichgestellte und 544 179 Unteroffiziere und Mann⸗ schaften fest. Hierzu treten noch 740 Offiziere und 25 121 Mann der Gendarmerie und der republikanischen Garde, die trotz ihrer Eigenschaft als öffentliche Sicherheitstruppe dem Kriegs⸗ Ministerium unterstellt sind und aus dem Heereshaus halt be⸗ soldet werden, wodurch die gesammte Friedensstärke sich auf 28 963 Offiziere und Gleichgestellte und 569 300 Unter⸗ offiziere und Mannschaften erhöht. Diese Friedens⸗ stärke vertheilt sich auf folgende Truppentheile: an Infanterie 163 Linien⸗Regimenter und 18 einzelne Bataillone, 30 Bataillone

Jäger, die nunmehr sämmtlich zu 6 Kompagnien (anstatt wie bisher noch einzelne zu 4) formiert sind, 4 Regimenter nebst 2 Depot⸗-Kompagnien Zuaven, 5 selbständige Bataillone leichte Infanterie, 4 Disziplinar-Kompagnien, 2 Regimenter nebst

2 Depot⸗Kompagnien Fremdenlegion, 4 Regimenter nebst 1ẽ Depot⸗Kompagnie algerischer Schützen; an Kavallerie 79 Regimenter im Innern (Kürassiere, Dragoner, Jäger zu Pferde und Husaren), 8 Remontereiter⸗Kompagnien, 6 Regimenter afrikanische Jäger, 3 Spahis⸗Regimenter und 1 Regiment tunesischer Spahis; an Artillerie 40 Regimenter Feld-Artillerie und 16 Bataillone Fuß⸗Artillerie nebst einigen Gebirgs—⸗ Batterien, einzelnen selbständigen Batterien in Algier und Tunis, 3 Feuerwerker⸗Kompagnien; an Genie 7 Regimenter und 3 Kompagnien Trainfahrer; an Train 20 Schwadronen im Innern und 12 gemischte Kompagnien in Algier und Tunis. Dazu kommen die Mannschaften bei den Stäben sowie die Schreiber⸗ und Handwerker⸗-Abtheilungen, die Militärschulen, die Ordonnanzen, sowie die Mannschaften der Rekrutierungs⸗ bureaux, der Militärgefängnisse, der Verwaltungsbehörden und das militärärztliche und roßärztliche Personal. Die nach dem Heeres haushalt etats mäßigen Pferde vertheilen sich mit 4124 auf die . Stäbe, 2452 auf Militärschulen, 506 auf das Personal hors cadre, 7445 auf die Infanterie, 68 504 Kavallerie, 36 755 Artillerie, 1372 auf das Genie, 8991 auf den Train, 12512 auf die Gendarmerie, sodaß sich ein Ge⸗ sammtstand von 142 661 Pferden für die französische Armee ergiebt. Rußland.

Gestern hatten, wie ‚W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, der Finanz-Minister Witte, der Minister des Aeußeren Fürst Lob anow-Rostowsky und der chinesische Gesandte eine zweistündige Unterredung. Dem Vernehmen nach handelte es sich um die chinesische Anleihe.

Italien.

In der Deputirtenkammer brachte gestern der Depu⸗ tirte Cirmeni eine Anfrage an den Minister des Auswär⸗ tigen Baron Blanc ein wegen der am 1. Juli in St. Julien Savoyen) gegen italienische Arbeiter verübten Ausschreitungen. (In St. Julien war es zwischen italienischen Arbeitern und französischen Musikern wegen Meinungsverschiedenheiten zu Thätlichkeiten gekommen, in deren Verlauf die Italiener Steine auf die Musiker warfen, welche ihrerseits als—⸗ dann in das Lokal der Italiener eindrangen und alles darin Befindliche demolierten. Dabei soll ein Italiener getödtet und mehrere andere sollen verletzt worden sein Der Deputirte Marescalchi, ehemaliger Präfektur⸗Rath zu Bologna, be⸗ hauptete, er habe einen Brief des Ministers des Innern an den Präfekten zu Bologna gesehen, worin der Minister gesagt habe, er habe an den Justiz⸗Minister ge—⸗ schrie ben, derselbe möge seine Beamten zur Ordnung mahnen. Der Unter⸗Staatssekretär des Innern * erwiderte unter großem Lärm und stürmischen Zwischenrufen der äußersten Linken, die Behauptung Marescalchi's sei eine Lüge, der Brief

müsse ein Falsifikat sein. Im weiteren Verlauf der Sitzung beantwortete der Minister des Auswärtigen Baron Blank die Anfragen des Teputirten Zonin über die Veröffentlichung eines Schriftstücks in dem Grünbuch betreffs Venezuelas. Der Minister erklärte, das besagte Dokument sei ein Kollektiv⸗ Memorandum, das im Jahre 1893 von der Mehrzahl der

europäischen Vertreter in Venezuela unterfertigt und in amt⸗ licher Form ohne irgend einen Vorbehalt eines vertraulichen und geheimen Charakters dem italienischen Vertreter zu dem Zwecke mitgetheilt worden sei, die italienische Regierung von dem Memorandum in Kenntniß zu setzen. „Immerhin an⸗ genommen, aber nicht zugegeben“, fuhr der Minister fort, „daß bei Veröffentlichung dieses Dokuments ein Verstoß unterlaufen ist, kann ich sagen, daß einfach die Erklärung der Sache genügte, um ohne ir end welche Schwierigkeit das angebliche Versehen oder Mißverständniß richtig zu stellen. Deshalb hat die Sache nicht nur keine bedauerliche, sondern vielmehr eine für alle Betheiligten gute Wirkung gehabt. Man versuchte nämlich bei dieser Gelegenheit, uns als in Widerspruch mit der deutschen Regierung stehend hinzustellen, während doch die von der italienischen und der deuischen Regierung zur Geltendmachung ihrer Ansprüche und zur Festigung ihres Ansehens im Auslande befolgten Prinzipien die nämlichen sind, wie dies auch die beinahe ganz identischen Reden dargethan haben, die ich am 5. Mai 1894 in der italienischen Kammer und der Staatssekretär Freiherr Marschall von Bieberstein im Deutschen Reichstag gehalten haben. Unsere Grünbücher über Venezuela und Brasilien illustrieren vollständig diese Theorie und die Praxis unserer neuen Politik.“ Als einen greifbaren Beweis des guten Einvernehmens zwischen den Kabinetten von Rom und Berlin erwähnte der Minister bei diesem Anlaß die Thatsache, daß während der nur . Vakanz der italienischen Gesandtschaft in Caracas die deutsche Vertretung die Wahrung der italienischen Angelegenheiten übernommen habe, gleichwie die italienische Gesandtschaft zeit⸗ weise damit betraut gewesen sei, die deutschen Interessen in Guatemala wahrzunehmen. n ,,. unserer nationalen Verhältnisse und Einrichtungen an die Verhältnisse und Ein⸗ richtungen anderer Staaten und die Achtung, die wir vor den Rechten und der Unabhängigkeit anderer Völker haben, hat in Nord- und Süd⸗Amerika eine Uebereinstimmung unserer Interessen mit den Interessen dieser Republiken zur . gehabt, und wir haben bereits begonnen, besonders in Vene⸗ zuela, die Früchte dieser Politik zu ernten. Bisher haben dort nur die italienischen Reklamationen eine Berück⸗— sichtigung erfahren, aber auch den Reklamationen der anderen Regierungen scheint in Zukunft eine bessere Er⸗ ledigung gesichert. Ich bin glücklich, fuhr der Minister weiter fort, daß Graf Magliano, der gestern aus Caracas eingetroffen ist, uns die Versicherung überbrachte, die er⸗ leuchtete Regierung des Generals Crespo, wenn auch auf die Wahrung ihrer Rechte und ihrer Würde eifersüchtig bedacht, habe dennoch volles Verständniß dafür, daß, wie den italienischen Reklamationen die ihnen gebührende Genug— thuung wurde, man auf gleiche Weise auf dem Wege einer freundschaftlichen Auseinandersetzung die Meinungs⸗ verschiedenheiten mit anderen Regierungen regeln und in dieser Weise das Interesse des örtlichen Friedens wahren müsse, den wir mit unserem ganzen Einfluß fördern, sowohl zum Vortheil der befreundeten Regierungen als auch zum Schutz unserer nationalen Interessen in diesen Gegenden. Sowie in Venezuela hat uns auch in anderen amerikanischen Republiken diese neue Haltung in unserer diplomatischen Aktion günstige Vorbedingungen geschaffen zur freundschaft— lichen Beilegung der schwebenden italienischen Reklamationen. Gerade in den letzten Tagen sind die Verhandlungen wegen der italienischen Reklamationen gegenüber Brasilien und Chile bis zu einem Punkte gediehen, von dem eine gedeihliche Lösung nicht mehr fern zu erachten ist.“ Bei der hier⸗ auf folgenden Berathung des Budgets für das Ministerium der öffentlichen Arbeiten erklärte der Minister Saracco, die italienische Regierung habe sich stets völlig bereit gezeigt, die Vorschläge der Schweiz betreffs des Simplon⸗Durchstichs zu hören; ein ge—⸗ schickter italienischer Ingenieur sei entsandt worden, um die Angelegenheit, die auf diplomatischem Wege gelöst werden müsse, vom technischen Standpunkt aus zu studieren, bisher seien aber der italienischen Regierung noch keine Vorschläge seitens der Schweiz zugegangen. Jedenfalls schätze er, der Minister, sich glücklich, von jetzt ab sich für das Projekt des Simplon-Durchstichs günstig aussprechen zu können. Türkei. Freiherr von der Goltz⸗Pascha, dessen Erkrankung an

Lungenentzündung in Nr. 155 d. Bl. gemeldet worden ist, befindet sich, dem „W. T. B.“ zufolge, jetzt außer Gefahr.

Serbien.

Der König empfing gestern den neuernannten russischen Gesandten Baron von Rosen in Antritts-Audienz, in welcher derselbe zugleich das Abberufungsschreiben für den früheren Gesandten Persiani überreichte.

Die Demission des Kabinets Christic ist angenommen worden. Der König betraute den bisherigen Gesandten in Wien Simie mit der Bildung eines Koalikionskabinets.

Ein Telegramm der „Neuen Freien Presse“ aus Belgrad kündigt folgende Ministerliste als wahrscheinlich an: Präsidium und Aeußeres Simic, Finanzen Dr. Patschu, Inneres Milosavliewic, Justiz Djiorsjewie, Handel Milovanowic, Krieg General Pavlowie, Unterricht Andra Nikolic, Bauten entweder Veli— mirovic oder Oberst Stankovic. Das eventuelle Kabinet Simic würde die morgen zusammentretende Skupschting auf— lösen, die Vorlage über die Karlsbader Finanzabmachungen zurückziehen und Neuwahlen für die Skupschtina behufs einer Verfassungsrevision ausschreiben.

A sien.

Die „Times“ meldet aus Hongkong, die Ausländer in Taiwan auf Formosa seien unter Preisgabe ihres Besitzes nach Takao geflohen. Es gehe das Gerücht, die Japaner hätten vierzig Meilen nördlich von Taiwan Truppen gelandet.

Afrika.

Der britische diplomatische Agent in Egypten Lord 2. omer ist am 3. d. M. von Alexandrien nach Contrexeville abgereist.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Dar⸗es⸗ Salam von gestern haben die Unruhen im britischen Gebiet bei Mombassa einen größeren Umfang angenommen. der deutsche Kreuzer Seeadler“ hat sich zur Rekognos⸗ zierung nach Moa (nördlich von Tanga) begeben. Ein Ueber⸗ e, der Unruhen auf deutsches Gebiet ist nicht zu be⸗ ürchten.

Parlamentarische Nachrichten.

Die heutige (18.) n des ,, in welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Dr. von Boetticher und der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein zugegen waren, wurde um A / Uhr durch den Präsidenten Fürsten zu Stolberg eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung theilte der Präsident mit, daß das Herrenhaus seit seinem letzten Zu⸗ sammensein drei Mitglieder durch den Tod verloren habe, und zwar starben am 22. Mai reiherr von Buddenbrock, berufen am 6. November 1875, am 2. Juni Staats⸗Minister a. D Dr. von Fried⸗ berg, am 30. Juni der Geheime Regierungs-Rath Dr. Knoblauch, r,. am 6. Dezember 1873. Ferner wurde am 6. Juni der erste Beamte des Herrenhauses, Bureau⸗ Direktor Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Metzel, der seit 34 Jahren seinen Posten inne hatte, im 81. Lebensjahre durch den Tod abberufen.

Auf Aufforderung des Präsidenten ehrte das Haus das. . der Dahingeschiedenen durch Erheben von den Sitzen.

Ausgeschieden ist der bisherige Qber-Bürgermeister von Erfurt Schneider, da derselbe zum Ober⸗Bürgermeister von Magdeburg berufen worden ist.

Neu berufen in das Haus ist Graf Reichenbach⸗ . öh ö eingetreten der Bürgermeister von Frankfurt

x. olf.

Nach diesen Mittheilungen trat das Haus in die Tages⸗ ordnung ein und beschäftigte sich zunächst mit Petitionen.

(Schluß des Blattes.)

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (87 Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister fur Landwirthschaft 2c. ren von Ham merstein ö brachten für die dritte Berathung des Jagdschein⸗-Gesetzes, die zunächst auf der Tagesordnung stand, die Abgg. Seer und Wille⸗ brand ihre in zweiter Berathung zum S Z (wo nach dem Kommissionsvorschlage die Einfügung des Kreisjagdscheins beschlossen ist) gestellten Anträge in der Hauptsache wieder ein: der erstere in Bezug auf die Einfügung eines Gutsjagd⸗ scheins, der letztere zu Gunsten dersenigen Grundbesitzer, deren Grundstücke auf verschiedene Kreise übergreifen, und die mithin nach dem Beschlusse zweiter Lesung genöthigt sein würden, einen Landesjagdschein zu lösen.

Nach Annahme der 88 1 und 2 wurde hierüber die Dis⸗ kussion eröffnet.

Abg. Seer (nl.) befürwortete seinen Antrag im Interesse der kleinen Guts besitzer.

Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein: Ich will nur die kurze Erklärung abgeben, daß der Antrag Seer für die Königliche Staatsregierung unannehmbar ist.

Von den Abgg. Brütt (fr. kons., Winckler (kons) und Sattler (nl) war der Antrag eingegangen: die Regierungs— vorlage in z 3 mit dem einheitlichen Jagdschein für den ganzen Umfang der Monarchie unverändert und in 5 4 mit der Abänderung wiederherzustellen, daß die Jagdschein⸗ gebühr nicht 20 Se, sondern 10 „6 beträgt.

Abg. von Busse (kons.) erklärte sich gegen den Antrag Seer, der unausführbar sei, sowie gegen den Antrag Willebrand, weil er in der Praxis den größten Schwierigkeiten begegnen würde.

Abg. Bartels (kons.) stellte zum Antrage Brütt⸗Winckler den Unterankrag, die Gebühr auf 15 S zu normieren.

Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammerstein: Ich kann mich nur für diesen Antrag aussprechen. Es ist aus praktischen Gründen nicht wünschenswerth, zwei nach der territorialen Gültigkeit unterschiedene Kategorien an Jagdscheinen herzustellen. Das Beste wäre, wenn man sich auf den Satz von 15 einigte. Dann läge auch die Gefahr nicht vor, daß das andere Haus einen ab⸗ weichenden Entschluß faßt.

Abg. von Bülow⸗Wandsbek (fr. kons.) beantragte, in Abs. 2 des § 3 auszusprechen, daß die Tagesjagdscheine für den ganzen Um⸗ fang der Monarchie gelten sollen.

Geheimer Regierungs⸗Rath von Seherr⸗ Thoß: Den An- trag des Herrn Abg. von Bülow⸗ Wandsbek kann ich als eine redaktionelle Verbesserung nur empfehlen.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Den Antrag Seer lehnen wir aus grundsätzlichen Bedenken ab. Theo- retisch genommen, halte ich die Beschlüsse zweiter Lesung für die beste Lösung der vorliegenden Frage, denn sie tragen dem Um⸗— stand Rechnung, daß die Ausübung der Jagd in den meisten Fällen eine Art Luxus ist. Die eingebrachten Anträge aber und die Debatte darüber haben dargethan, daß es sich. aus praktischen Gründen empfiehlt, zu einem einheitlichen Jagdschein zurückzukehren. Die Frage ist nur die, wie hoch wir dann die Gebühr bemessen sollen. Da empfiehlt es sich wohl, nachdem wir in der vorigen Lesung für eine große Zahl von Jagdscheinen die Gebühr auf 10 A6 festgesetzt haben, diese Gebühr generell einzuführen. Auf diese Weise wird eine zu hohe Bemessung der Gebühr im Interesse des Ostens vermieden.

Abg. Busch (kons.): Nachdem in zweiter Lesung der Kommissions⸗ beschluß angenommen worden ist, halte ich es für bedenklich, jetzt in dritter Lesung wieder alles umzustoßen. Ich bitte Sie, aus diesem Grunde die Anträge abzulehnen.

Abg. Dasbach Zentr.) sprach sich für den Antrag Wille⸗ brandt aus.

Abg. Winkler (kons.): Ich stimme mit einem großen Theil meiner politischen Freunde für die vom Freiherrn von Zedlitz per⸗ tretene Ansicht, 1 ein einheitlicher Jagdschein wünschenswerih ist. Wenn aber unser Antrag, die Regierungsvorlage wiederherzustellen, abgelehnt wird, so sind wir auch bereit, den Anträgen entgegen⸗ zukommen, welche eine Herabsetzung der Abgabe wünschen.

Abg. Herold (Zentr.) trat gleichfalls für den Antrag Brütt, Winckler und Sattler ein. ö

Abg. Willebrandt zog seinen Antrag zurück. Der Antrag Seer wurde abgelehnt.

Der Antrag von Bülow zum § 3 in der Fassung der zweiten Lesung wurde angenommen, demnächst aber der Para⸗ graph in dieser Fassung abgelehnt und die ursprüngliche Vorlage wieder hergestellt. (Schluß des Blattes.)

Entscheidungen des Reichsgerichts.

In Bezug auf den § 352 Abs. 1 des Preußischen Eigenthum⸗ erwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872:

Die Hypothek kann nur gemeinsam mit dem persönlichen . Recht abgetreten werden! hat das Reichsgericht, IV. Zivilsenat, durch Urtheil vom 24. Januar 1895 ausgesprochen, daß die Zession der Hypothek allein, in⸗ dem Zedent des persönlichen Forderungsrechts entsagt, jedenfalls dann gültig ist, wenn der Hypothek 23 der bie her durch dieselbe gesicherten Schuldverbindlichkeit ein neues Substrat in einer anderweitig begründeten persönlichen. Schuldverbindlichkeit gegeben wird. Wird. beispielsweise eine Hypothekenschuld getilgt und die Hypothek nicht gelöscht, sondern, um

en ju sparen, auf den Wunsch des Grundstücksbesitzers an ö. anderen Gläubiger desselben zediert, so en eine siltige Zession der Hypothek allein, ohne die früher ihr zu unde liegende . vor, welcher nunmehr eine anderweitig ründete Forderung zu Grunde liegt. Herr von K. hatte für ua eingebrachte Vermögen seiner Ehefrau im Betrage von 120 0900 unf seinem 6 eine Hypothek eintragen lassen. Hierauf ver⸗ fte Herr don K, sein Gut an den Baron von R. welcher aus rem n,, . Vermögen seiner Ehefrau die 120 069 M an den Ierkäufer zahlte, wogegen dieser und dessen Ehefrau die gedachte ppotbek an die Baronin ven R. zedierten. Nach der Zession erfolgte eLuflassung des Grundstücks an den Baron von R. Nach mehreren peiteren Zessionen gelangte die Hypothek durch Zession an den Rentier B. as Rittergut kam sodann zur Subhastation, wobei die Hypothek am größten Theil aue fiel, Wegen eines Theilbetrags hiervon nahm B. agend den Herrn von K, als den Konstituenten der Hypothek, in e sornuch. Dieser erhob den Einwand der Tilgung seiner Schuld verbindlichteit. da gemäß Vereinbarung Baarauszahlung der Forderung seiner Ehefrau seitens des Käufers Baron von R. aus tem Vermögen der Ehefrau desselben erfolgt war; nur, um die doppelten Kosten der Löschung der früheren Hypothek und, der Ein flagung einer neuen, für die Baronin von R. zu konstituierenden Hypothek, von gleicher Höhe zu sparen, hahe Baron von R. ihn und eine Ehefrau zu der erwähnten Zession veranlaßt, während thatsächlich der ausdrücklich verabredete Zweck der Zahlung sitens des von R. an von K. und dessen Ehefrau war, die Illaten⸗ schuld des von K, an seine Ehefrau zu tilgen. Das Berufungsgericht achtete diese Einrede mit Rücksicht auf S 52 des Eigenthumerwerbs⸗ Gesetzes für thatsächlich unerheblich. Auf die Revision des nach dem Klagẽantrage verurtheilten Beklagten hob das Reichsgericht das Be— nufungéurtheil auf, indem es begründend ausführte: „Die durch die Vorschrift des 8 52 a. a. O. getroffene Bestimmung, daß die Hypo—= thek nur gemeinsam mit dem persönlichen Recht , werden konne, verfolgt den Zweck, den Schuldner gegen doppelte Anforderung zu sichern. Mit diesem Zweck, des Gesetzes würde allerdings eine Übtretung der Hypothek allein, unter Zurückbehaltung des persönlichen Anspruchs, unvereinbar sein; nicht aber widerspricht dem bezeichneten Zweck des Gesetzes eine Zession der ppothek, wenn der Zedent die Absicht hat, die Verfolgung des per⸗ zülichen Anspruchs zu unterlassen, insbesondere, wenn er sich nezen desselben für befriedigt erachten muß. Dieser Auffassung seht auch die accessorische Natur der Hypothek mindestens dann nicht entgegen, wenn der Hypothek, anstatt der bieher durch dieselbe ge— sicherten Schuldverbindlichkeit ein neues Substrat in einer anderweitig begründeten persönlichen Schuldverbindlichkeit gegeben wird.“ (2365/94. In der oberflächlichen Unter suchung einer gekauften und abgelieferten Waare und in der Weit erverfen dung derselben seitens des Käufers kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, Zivilsenats, vom 13. Februar 1895, eine Genehmigung der Waare gefunden werden, welche später auf angeblich mangelhafte Be⸗ schafenheit derselben gestützte Ansprüche ausschließt. Bei einem Ostanzkauf von 109 Kisten. Eiern hatte der Käufer R. die gelieferten Eier oberflächlich untersucht und, da er hierbei nichts zu bemängeln fand, diese sofort seinen Kunden weiter versandt. Diese Kunden stellten aber dem K. die Eier als vertragswidrig zur Verfügung und R. beanspruchte nun—= mehr klagend von seinem Bere S. die Zurücknahme der mangel⸗ haften Waare. Die Klage wurde in der Berufungsinstanz abgewiesen, und die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Wenn auch zuzugeben ist, daß in der Weiterversendung einer gekauften und abgelieferten Waare nicht ohne weiteres auf deren Genehmigung zu schließen ist, so ist es dennoch nicht für rechte irrthümlich zu erachten, daß das Berufungsgericht im vorliegenden Falle eine solche Genehmigung angenommen hat. M auch die Untersuchung nur eine oberflächliche gewesen, so snnte sie doch für den Kläger genügen, um sich für die 4 der bier zu entscheiden. Gerade der Umstand, daß eine gründliche Unter⸗ suchung der Eier auf ihre Beschaffenheit sehr mühsam und zeitraubend ist kann sehr wohl ein Beweggrund für den Kläger gewesen sein, ron derselben Abstand zu nehmen und sich guf eine oberflaͤchliche Be⸗ sichtigung des äußeren Zustandes zu beschränken. Unter solchen Um⸗ fänden war das Berufungsgericht berechtigt, in dem Verhalten des Klägers eine a n der Waare zu finden, welche spätere auf angeblich mangelhafte Beschaffenheit derselben gestützte Ansprüche aus— schließt. 390/94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Ein Mitglied eines Verwaltungsgerichts, welches zu⸗ lich Mitglied einer in einem Verwaltungsstreitverfahren als Partei betheiligten Behörde ist, ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichts, 11. Senats, vom 17. November 1894, nicht kraft Hesetzes obne weiteres von der Ausübung des Richteramts auszu— schließen, wenn er weder namens der als Partei auftretenden Be— hörde Erklärungen im Streitverfa hren abzugeben hat noch an der Be⸗ schlußfassung, welche dem Streitverfahren zu Grunde liegt, t heil genommen hat. „Der auf das Verfahren bezügliche Angriff er— sheint, nicht begründet, die Thatsache allein, daß ein Mitglied des Bezirksausschusses als meistbegüterter Grund— eigenthümer Mitglied der beklagten Gemeindevertretung ist, begründet nicht den Einwand der Inhabilität. Der Grund atz, daß Mitglieder eines Verwaltungsgerichts, die zugleich Mitglieder einer als Partei betheiligten Behörde sind und als folche namens der Behörde Erklärungen im Verwaltungsstreitverfahren ab⸗ gegeben haben, von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen sind, findet auf den Genannten keine Anwendung, da er im gegen— wärtigen Verfahren keinerlei Erklärung namens der beklagten Behörde abgegeben, ja nicht einmal an der Beschlußfassung vom 24. August 1893 r,. angefochten wird) theilgenommen hat. Eines Eingehens auf die Frage aber, ob er als Richter wegen Besorgniß der Be— aangenheit etwa würde haben abgelehnt werden können, bedarf es schon um deswillen nicht, weil seitens des Klägers ein Ablehnungs— gesuch überhaupt nicht eingebracht worden war.“ II 1565.)

Die Hafenpolizei ist, nach einem Urtheil des Ober -Ver—⸗ waltungsgerichts, 1. Senats, vom 19. Dezember 1894, als ein Zweig der Ortspolizei im Sinne des § 6 des Gesetzes, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden, vom 20. April 1852, zu erachten, und es sind demgemäß die Kosten der der Stadtgemeinde zur eigenen Verwaltung übertragenen Hafenpolizei ron dem zu den Kosten der Königlichen Polizeiverwaltung uu leistenden städtischen Beitrag abzusetzen. Es ist allerdings zu⸗ zugeben, daß die Hafenpolizei, ebenso wie die Strom⸗ und Schiffahrtspolizei, nit denen sie in einem engen Zusammenhange steht, in Preußen traditionell, namentlich auch in der Rechtsprechung und in der Wissen⸗ schaft, zur Landespolizei gerechnet wird, und daß diefe Anschauung auch einzelnen fundamentalen Gesetzesvorschriften zu Grunde liegt, dergl. A. L. R. II 15, § 59 Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, sz 138 Landesberwaltungegesetz, S 35. des Zuständigkeitsgesetzes dom 1. August 1883. Auch ist darin allein, daß in einzelnen Landes theilen die angeführten Bestimmungen des A. L. R. und der Kreis⸗ ordnung keine igel nn haben, nicht ein Grund dafür zu finden, daß die grundsätzlich zur Landespolizei zu rechnende Hafenpolizei in diesen Landestheilen abweichend zu beurtheilen fei. Allein andererseits ist zu beachten, daß eine gesetzliche Norm, welche die Grenze zwischen landes- und Srtepolizei genau bestimmt, nicht, vorhanden, und daß ene Grenze eine schwankende ist Daraus ergiebt sich, daß auch die Bedeutun des Wortes „Ortepolizei“ keine fest abgegrenzte ist, 2. samentlich, wenn dasselhe in Gesetzen vorkommt, immerhin no Raum bleibt für die if, welche Tragweite der Gesetzgeber Egebenen Falls dem Gesetz hat beilegen wollen. Im vorliegenden Falle lassen nun die Materialien des Gesetzes vom 26. April 1897 keinen Zweifel darüber, daß bei Anwendung des § 6 die Hafenpolizei alb ein Zweig der Ortspollzei behandelt werden soll. (15 1735

Statistikt und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung

In Stettin fand gestern Abend eine sehr zablreich besuchte Versammlung von Schneldern und Näherinnen der Konfektionsbranche statt, in der über die weitere Stellungnahme zu dem seit Anfang dieser Woche begonnenen Ausstand berathen wurde. Nachdem die Arbeitseinstellung bei den Firmen Leopold Juda und H. B. Juda am en, erfolgt war (vgl. Nr. 155 d. BL), sind von den in Stettin bestehenden etwa dreißig Konfektions Firmen die Vertreter von vierzehn Firmen zu einem Verbande zusammengetreten und haben sämmtliche bei ihnen arbeitenden Schneider ausgesperrt mit der Erklärung, daß sie erst dann wieder Arbeit ausgeben würden, sobald bei den beiden genannten ö die Arbeit wieder aufgenommen sei. Wie in der gestrigen ersammlung berichtet wurde, hätte die von den Schneidern gewählte Lohnkommission nochmals versucht, mit den beiden Firmen Juda ein Einverständniß zu erzielen; diese hätten ihnen er— klärt, daß sie zwar nicht abgeneigt wären, eine Lohnerhöhung eintreten zu lassen, daß sie jedoch eine Lohnkommission nicht anerkennen und nur mit solchen Leuten verhandeln wollten, die aus der Mitte der bei ihren bisher beschäftigt gewesenen Schneider gewählt seien. Schließlich wurde, wie die -Ostsee⸗Itg. berichtet, eine von der Lohn⸗ kommission vorgeschlagene Entschließung angenommen, in der die Ver— sammlung erklart, bei den dem Verband angehörenden Firmen nur unter folgenden Bedingungen die Arbeit wieder zu beginnen: Er— höhung des Stücklohns bei Arbeiten von 14 50 3 ab aufwärts um 26. 33 und bei anderen Arbeiten um 20 3. Die Löhne sollen tarif— mäßig mit der Lohnkommission festgesetzt, in den einzelnen Geschäfts⸗ lokalen durch Anschlag bekannt gemacht werden und bis zum 1. Februar 1896 gültig sein.

Aus Halle a. S. wird dem „Vorwärts“ zur Lohnbewegung der Bauarheiter gemeldet: Die Maurer- Arbeitsleute beschlossen, nächsten Sonnabend auf allen Bauten die Arbeit niederzulegen, wenn nicht der schon im Jahre 1889 versprochene Stundenlohn von 30 A, der jezt auf 25 3 und noch tiefer gesunken ist, gezahlt wird. (Vgl. Nr. ö. d. 9 hab 9 . n Zörbig haben einer Mittheilung der, Mgdb. Ztg.“ zufolge in der von Aug. Schmidt jun. die Zwicker gegen 18 Personen wegen Lohnstreits am Mittwoch die Arbeit eingestellt.

Hier in Berlin hat eine von etwa 800 Personen besuchte Töpfer versammlung am Mittwoch den Töpferausstand für beendet erklärt. Veranlassung hierzu gab ein vom Vorsitzenden der Ausstands⸗ kommission erstatteter Bericht. Es befanden sich noch 682 Personen im Ausstand, unter ihnen 406 Verheirathete mit 590 Kindern. Von den 682 Töpfern waren 386 erganisiert. Die am 29. Juni gezahlte Unterstützung erstreckte sich auf 321 Erwachsene und 329 Kinder und betrug 4775 Die meisten Unternehmer haben sich den Arbeiterforderungen gegenüber entgegenkommend gezeigt, denn 45 unter ihnen verpflichteten . schriftlich zur vollen Durchführung des Lohn— tarifs von 1886, während weitere 40 zwar nicht unterschrieben, aber das Versprechen . weiterhin nach diesem Tarif zu zahlen. Nur 32 Untern hmer lehnten jedes Eingehen auf die Arbeiterforderungen ab. Auf Grund dieser Sachlage wurde die Beendigung des Ausstands beantragt, um so mehr, als sich überall Ersatz für die Ausständigen ge—⸗ funden hat.

Aus Budapest wird der Wiener „Pr.“ gemeldet: Nach einer Mittheilung der Domänen-Direktion der g , mri. Staatseisenbahn-Gesellschaft haben in dem Domänen-Bergwerk 45 Arbeiter, Rumänen, die Arbeit wieder aufgenommen. Die Arbeiter in Reschißa setzen den Ausstand fort. (Vgl. Nr. 141 d. Bl.) Unter den Arbeltern in Szekul macht sich wieder eine Bewegung bemerkbar.

In Basel beschloß am Dienstag eine zahlreich besuchte Steinhauerversammlung, am folgenden Tage den Ausstand zu beginnen, da von sämmtlichen Meistern nur sechs die neuen Lohn— forderungen anerkennen wollten. Eine unter Vorsitz eines Regierungs— Raths abgehaltene Konferenz zwischen Arbeitgebern und Arbeitern zum Zwecke einer Verständigung hatte keinen Erfolg.

Kunft und Wissenschaft.

Der Munizipalrath von Paris empfing, laut Meldung des W. T. B., gestern Nachmittag in feierlicher Weise den Dr. Roux und überreichte ihm eine goldene Medaille für seine Verdienste um das Diphtherieheilserum. Professor Pasteur war durch Krankheit verhindert, der Feierlichkeit beizuwohnen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Nach wei sung

über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 30. Juni 18965.

(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul und Klauenseuche oder Lungen seuche am 30. Juni bherrschten. Die Zahlen der betreffenden Ge— meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem

Kreise vermerkt. A. Rotz (Wurm).

Preußen. Reg. Bez. Gumbinnen: Niederung 1 (I). Reg.« Bej. Danzig: Danziger Höhe 1 I). Reg.-Bez. Marienwerder: Tuchel 1 (17. Stadtkreis Berlin 1 (53). Reg Bez. Potsdam: Oberbarnim 1 (1), Osthavelland 1 (1). Reg. Bez. Stralsund: Greifswald 1 (1), Grimmen 1 (). , . en: Jarotschin 1L(1), Rawitsch 1 (1). Reg. Bez. Brom berg: Inowrazlaw 2 (2), Strelno 1 (1), Mogilno 1 (15. Reg. Bez. Breslau: Namslau 1 (1, Oels 1 (1). Trebnitz 1 (1. Brieg L. (1). Reg. Bez. Liegnitz: Grünberg 2 (2), Freistadt 1 (1). Goldberg ⸗Hainau 1 (15, Landeshut 1613. Reg. Bez. Oppeln: Pleß 1 (1). Rybnik 1 (ix. Grottkau 2 (2). Reg. Bez. Erfurt: Worbis 1 (1), Stadtkreis Mühlhausen 1L (2, Landkreis Mühlhausen 10 (13). 3 Schleswig: Stormarn 1 (I). Reg.⸗Bez. Hildesheim:; Osterode 4. H. 1 (5. Reg.-Bez. Arnsberg: Arnsberg 6 (12). Reg.-Bez. Cassel: Gers= feld 1 (I). Reg. Bez. Düsseldorf. Mülheim a. d. Ruhr 1 (I). Reg. Bez. Trier: Wittlich 1 (2). Reg. Bez. Aachen: Stadtkreis ehen 1 (I), Landkreis Aachen 1 (I. Bayern. Reg. Bez. Oberbayern: Aichach 1 (1). Reg. Bez. Niederbayern: Landbezirk Passau 1 i Reg. Bez. Pfalz: Landau 1 (I). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Stadtbezirk Leipfig 1 (1). Kreishauptm. Zwickau: Zwickau 1 (i). Württemberg. Ja gstkreis: Gmünd 1 9 Hall 1 ü4). Donau kreis: Biberach 1 (1, Laupheim 1 (I), aldsee 1 (I). Hessen. Provinz Oberhessen: Gießen 1 (I). Mecklenburg⸗Schwerin. Parchim 1 (1). Hamburg. Geestlande 1 (1), Marschlande 1 (H, Bergedorf 1 (I). Elsast⸗Lothringen. Bezirk Ober -Elsaß: Müthausen 3 (3). Zusammen 70 Gemeinden 2c. und 84 Gehöfte.

H. Maul- und Klauenseuche.

Preußen. Neg.⸗Bez. Potsdam: Teltow 1 (1), Stadtkreis . 1ẽ 2), Osthavelland 5 (6), Ruppin 1 (1). Reg. Bez. Frank⸗ urt: Lebus 3 (4), Oststernberg 1 (1). Reg.⸗Bez. Bromberg: Schubin 1 (1). Reg. Bez. Breslau: Landkreis Breslau 1 6 Reg.⸗ Bez. Oppeln: Kreuzburg 1 (I). Reg.-Bez. Magdeburg: Neuhaldensleben 1 (1), Aschersleben 3 (4. Wernigerode 1 (15. Reg⸗Bez. Mer seburg: Mansfelder Seekreis 1 (1), Sangerhausen 102), Querfurt 1 (1). Merseburg 2 (2). Reg. Bez. Lüneburg: Landkreis Harburg 1 (IJ. Reg. Ber. Ar nsberg: Landkreis Dort- mund 1 (1), Siegen 2 (15). Reg.-Bez. Trier: Sankt Wendel 1 (9. Reg.⸗Bez. Aachen: Stadtkreis Aachen 1 (I). Reg. Bez. Sigma⸗ ringen: Hechingen 1 3 Bayern. Reg. Bez. Oberbayern: In bh ri München 1 (3), Ebersberg 2 (27), Laufen 1 (I), Land- bezirk München 1 1 (27), Landbezirk Traunstein 1 (3). Reg. Bez. Pfalz:

Landau 1 (3). Reg.-Bez. Oberp fal: Tirschenreuth 1 ö, Reg. Bez. Oberfranken: Landbezirk Forchheim 4 34 eg. Bez. Mittelfranken: Feuchtwangen 1 (1. Neustadt a. A. 1 C), Land bezirk Rothenburg 4. T. 1 (1), Uffenheim 1 (17. Reg. Bez. Unterfranken: Königshofen 1 (4), Ochsenfurr 2 (3), Land⸗ bezirk Schweinfurt 1 (1). Reg.. Bez. chwaben: Landbezirk Dillingen 1 (1), Landbezirk Donauwörth 1 (1), Landbezirk Kempten 1 (27. Landbezirk Nördlingen 1 (1), Oberdorf 1 (). Sachfen. Kreishauptm. Leipzig: orna 1 (2). Kreishauptm. Zwickau:

löha 1 (I). Württemberg. Neckarkreis: Backnang 2 (2),

eckarsulm 1 (I). Schwarzwaldkreis: Calw 2 (3), Horb 2 (3, Oberndorf 1 (15, Reutlingen 1 (1). Tübingen 1 (LI. Jagstkreis: Gerabronn 2 (12), Hall 5 (3), Künzelsau 6 (17), Mergentheim 3 (10). Donaukreis: Geislingen 2 (2, Kirchheim 1 (2), Ulm 2 (6375. Baden. Landeskommiss. Konstanz. Engen 2 C), Konstanz 10155, Donaueschingen 1“ (6). Landeskommiss. Freiburg: Lahr L (IL), Oberkirch 2 (3). Landeskommiss. Karlsruhe: Bühl 1 8 Rastatt 1 (2), Durlach 2 (16), Ettlingen 2 (3), Karlsruhe 1 (5), . 1L 653). Landeskommiss. Mann heim: Buchen 1 (N), Tauber⸗ ischofs heim 4 (50). Hessen. Provinz Starkenburg: Bensheim L (IL, Dieburg 3 (7), Erbach 2 (4, Heppenheim 2 (2). Provinz Ober hessen: Büdingen 1 (I), Lauterbach 1 (28), Schotten 1 (16). Provinz Rheinhessen: Worms 1 (I). Mecklenburg⸗Schwerin. Waren 1 (I). Braunschweig. Wolfenbüttel 2 (14), Helmstedt 1 (3). Sachsen⸗Altenburg. Altenburg (Ostkreis) 1 (1. Roda (Westkreis) 1 (3). Sachsen Coburg ⸗Gotha. Herzogthum Coburg: Landbezirk Coburg 2 (3). Anhalt. Cöthen 2 (2), Bernburg 1 (9. Reuß ä. L. 1 (6j. Reuß j. L. Schleiz 1 (2). Elsaß⸗Lothringen. Bezirk Unter⸗Elsaß: Hagenau 2 (3), Weißenburg 2 (3). Bezirk Ober⸗Elsaß: Altkirch 1 (2), Mülhausen 5 (8), Thann 1 4). Zusammen 147 Gemeinden ꝛc. und 430 Gehöfte.

C. Lungenseuche.

Preußen. Reg. Bez. Magdeburg: Kalbe 1 (1), Wanz—⸗ leben 2 (3), Wolmirstedt 4 (6), Neuhaldensleben 3 (3). Reg.⸗Bez. Merseburg: Querfurt 1 (15. Reg Bez. Köln: Landkreis Köln 3 (3), Bergheim 1 (I). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 3 68). Sachsen⸗ Weimar: Apolda 2 (2). Braunschweig. Wolfenbüttel 1 (I). Anhalt. Zerbst 1 (2). Zusammen 22 Ge⸗ meinden ꝛc. und 26 Gehöfte.

Handel und Gewerbe.

Durch eine in der Bombay Government Gazette“ vom 2. Mai d. J. veröffentlichte Verfügung der indischen Regierung vom 18. August v. J. wird eine bisher nur von der Zollbehörde in Bombay beobachtete Praxis in der An⸗ wendung des indischen Waarenzeichengesetzes von 1889 auf alle Häfen Britisch-Indiens ausgedehnt.

Danach werden:

I) Waaren, welche die Namen von britischen oder britisch⸗ indischen Firmen tragen, mit Beschlag belegt, wenn nicht der Ursprung der Waaren auf derselben Etiquette, auf welcher sich der Name befindet, angegeben ist.

Ferner soll:

2) die Angabe des Ursprungslandes und des Namens der Verschiffer sowohl auf den Kapseln und den Korken wie auch auf den Etiquetten aller Wein und sonstige Getränke ent⸗ haltenden —ᷣ verlangt werden.

Letztere Bestimmung tritt erst in Kraft, nachdem die importierenden Firmen davon Kenntniß erhalten haben.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 10 589, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 4040, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 4. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: ö dorferstraße 6, dem Kaufmann G. Borchardt in München gehörig; n, , 3090 M; für das Meistgebot von 45 020 MM, wurde die Frau Buchdruckereibesitzer Franziska Haase zu Rathenow Ersteherin. Naunynstraße 49, der Frau K. W. H. Redde⸗ mann gehörig; Nutzungswerth 9780 n; mit dem Gebot von 123 010 ƽ blieb die Frau verw. Kanzlei⸗Rath L. Beckmann, Naunynstraße 51, Meistbietende.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 3. Juli 1895. Auftrieb und Markt- preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 224 Stück (Durchschnittspreis für 100 kg) I. Qualität „, II. Qualität —— t, III. Qualität 88 - 96 S, IV. Qualität 80 - 84 S Schweine. Auftrieb 7055 Stück. (Durchschnittsvreis für 100 Kg.) Mecklenburger 86 „, Landschweine: a. gute 82— 84 M6, b. geringere 6 -= 88 10, Galizier n, leichte Ungarn bei 20 9 Tara, Bakonyer S6 bei kg Tara pro Stück. Kaäͤlber. Auftrieb 1709 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 100-1, 10 M. II. Qualität (0, 94 - 0, 98 S, III. Qualität O, S4 - O, 92 S Schafe. Auftrieb 1655 Stück. (Durchschnittspreis für 1L kg) I. Qualität 1,00 - 1, 10 M, 11. Qualität O, 9g 0, 8 „n, III. Qualitãt A . Die Betriebseinnahmen der Ostpreußischen Südbahn im Juni 1895 betrugen nach vorläufiger Feststellung im Personen— verkehr 133714 M, im üterverkehr 238 424 S, an Extra— ordinarien 20 109 M, zusammen 392 238 46, darunter auf der Strecke n n, 6093 S, im Juni 1895 nach vorläufiger

eststellung 331 429 S, mithin gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres mehr 60 80g ε, im Ganzen vom 1. Januar bis 30. Juni 1895 2062 309 ½ (porläufige Einnahme aus russischem Verkehr nach russischem Stil) gegen vorläufig 2170 669 M im Vorjahr, mit“ hin gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres weniger 108 360 ½ , gegen definitiv weniger 226 861 4

Börse zu Düsseldorf. (Amtlicher Kursbericht vom 4. Juli.) Die Verhältnisse auf dem Eisen markt sind unverändert. Bergwerksantheile bleiben gesüicht. Kohlen und Koks. I) Gas und Flammkohlen: Gaskohle für Sucht gas bereitung 10—11,

eneratorkohle 19— 11, Gasflammförderkohle 820— 9.20; 2) Fett · kohlen: Förderkohle 7, 50 8,50, melierte beste Kohle 8, 50 9,50, Koks kohle 6, 0—7; 3) magere Kohlen: Förderkohle 7—8, melierte Kohle 8-19, Nußkohle Korn 1 Anthracit) 18,0020 00; 4) Koks: Gießereikoks 13,00 4550, Hochofenkoks 11,00, nislete 6 13,75 —- 15,50; 5) Briquets S, 50 11,900. rze: ) Rohspath 7, 2) Spatheisenstein 9.50 10,9, 3) So- morrostro f. o. b. Rotterdam 4) nassauischer Rotheisenstein mit etwa 50 Co n S = 8, 50, 5) Rasenerze franko —=— Roh⸗ eisen: 1) Spiegeleisen la. 19 12 0,0 Mangan 51, 90, Y weiß . ,. Qualitäts - Puddelroheisen: a. rheinisch westfälische

arken, b. Siegerländer und 3) Stahleisen je 43— 44 mit kh ab Siegen, '. englisches Bessemereisen ab Verschiffungs . afen —, 5) sanisches Bessemereisen Marke Mudela cif. Rotterdam —, 6) deutsches do. ——, 7) Thomaseisen frei Verbrauchsstelle 46, 99, 8) Puddeleisen (Luxemburger Qualität) 36 00, 9) englisches Roheisen Nr. II1 ab Ruhrort 56,00, 10) Luxem- burger Gießereieisen Nr. Il ab Luxemburg 45.00, 11) deutsches Gießereieisen Rr. 65, j) do. Nr. II 135 do. Rr. III 8a, 1) do.

ämatit 63, 3 spanisches Hämatit Marke Mudela ab Ruhrort O - 72. Stabel sen: Gewöhnl. Stabeisen 102 —- 105. Bleche:

I) Gewöhnliche Bleche aus Flußeisen 110 —115, J Kesselbleche aus Flußeisen 120 125, 3) Kesselbleche aus Schweißeisen 190 165,

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