Antragsteller die Kosten des Verfahrens allein zu r,. hat, wenn der Antrag auf Uebernahme der Rente zurückeenommen oder jurũckgewiesen wird 2. 2 Ziffer 6 5 39), entspricht allgemeinen Grundsãtzen.
Zu § 40. Obwohl es selbstverständlich ist, daß die Höfegesetze und Land.
. Vierte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger ind Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 1162. Berlin, Mittwoch, den 10. Juli
Bei Regelung der Verpflichtung zur Kostentragung war davon a, , (. dem Verfahren, welches ir n, der Erb⸗ , der d Snachfolger erpfli
* h f 3 0 . oder deren e e,, . als Berechtigten
ü ; i regelmäßig bei einem Ablösungeversahren die ö ö 26 i ff eht⸗ . . K die andere dem Verpflichteten üterordnungen auf die dem Entwurf unterstellten Aner . 39
ĩ z 105 Abf. J des Gefetzes, betreffend die Ablösung keine Anwendung finden können, erschien doch die Aufnahme elner
. . 7. . 1850 9 etz Samml. S. 77H. und dieses aussprechenden gesetzlichen Bestimmung zweckmäßig. Um die mehrere Berechtigte oder mehrere Veipflichtete zu den ö. betreffenden Löschung der etwaigen, in die Höfe⸗ und Landgüterrollen eingetragenen Kosten nach Verhältniß des Werthes der abgelösten d,. bei. Anerbengüter und der die Nummern des Rollenblattes enthaltenden zutragen haben (vergl. 5 106 Abs. A ebendaselbst), so ist demen vrechend Vermerke im Grundbuche herbeizuführen, bedurfte es der Vorschrift
auch die Vorschrift des Satzes 1 Ziffer 6 im S 39 gestaltet. Daß der des Satzes 2 im § 40.
theile, welche der Entwurf den Anerben und den Miterben bietet, eee 3236 aufheben. Ziffer 5 des 5 39 setzt deshalb fũr die flebernahme der Erbabfindungsrenten auf die Rentenbank die Hälfte der Kostenpauschsätze des 52 Ziffer 1 und F 3 des Koftengesetzes vom 23. Juni I875 fest, wobei der Jahreswerth übereinstimmend mit 6 Ziffer 7 des Rentengutsgesetzes vom 7. Juli 1891 nach den Zinsen der ausgegebenen Rentenbriefe bemessen werden soll. .
4) Unter Ziffer 6 des 5 39 ist die Verpflichtung der Betheiligten zur Tragung der unter Ziffer 5 fallenden Kosten gegenüber der Staats⸗ kasse geregelt. In wie weit der darnach zur Zahlung der Kosten Verpflichtete von den übrigen Erben etwa Erstattung seiner Auslagen verlangen kann, ist nach den Grundsätzen des allgemeinen Rechts zu
beurtheilen.
Anlage II. (Schluß aus der Dritten Beilage.)
. ünebersicht über das Fortschreiten der Rentengutsgründungen.
1891 / ↄꝛ . ö. ö . Aus; Aus⸗ Zahl. Zu Rentengütern verfügbares Aus— Zahl Zu Renkten⸗
gütern verfüg⸗ , , der . Areal gewiesene der neu bares Areal enten⸗ aus⸗ . = . guts⸗ gelegten i,, 2 . guts⸗ gelegten
ebotenes G x 3 bares gehpienes Gefammt. flache) Renten er herr Gesam mt flãche ) Renten 9aus den güter *) güter )
Areal ᷣ ; ‚ areal Areal area. Voriahren im Ganzen . c. ha na wa . — ha
287 7571 . 2693 62 .. Suffeldorf k ö 326. z
. 3 k 384 3491 ö ; — .
6 kö ö 11 . 38 * . ⸗ 32 . wc iꝗ — — 202 202 2 2355 s10 kJ ⸗ 20 467 1575 25745
1 /
105 833 30 247 136 090
Anlage L.
: 7 i i 1894 erfolgten endgültigen Rentenguts der nach dem Gesetze vom 7. Juli 1891 im Jahre folg g ,
Zahl gewiesene der Renten⸗ ausgelegten guts⸗ Renten⸗ flãche *) güter )
Nachweisung . . ,, nebst Schlußzusammenstellung des bisherigen Gesammtergebnisses Zu e
gebung. Renten⸗
gũtern an⸗
gebotenes Areal
Zu Rentengũtern verfügbares
Aus⸗ Areal
gewiesene
Renten⸗ guts⸗
flãche )
Zahl der aus⸗ gelegten Renten⸗ gũter ?)
—
10 General · Kommission
0
3 1 d ö . verfũg⸗ bares
nch nine Restaũter der gr rer
b. . P. a.
Rest aus den Vorjahren
de
neu an⸗
Rest aus den Vorjahren
neu an⸗
Rest
Betrag der Rentenbankrenten
Die Veräußerer erhalten ir bie entend e.,
Zahl ö. der ausgelegten Rentengüter
se zur
8
2a.
* 8
ter, welche
ganz oder theilwei
ü
; ; An⸗ Verbleib zah⸗ derselben lungen
der anzen ũter
152 12083 372 14 500 ö 15 163 77556 1465 65333 83 86. 3 215 3235 59 3565 1 275
Provinz
Spalte Sh Spalte ?
renten
Privat etrag der Darlehen in
Rentenbriefen für die erstmalige Einrichtung
dereien
in Hektaren
über 25 ha
B
Rentengutsbildung ver⸗ wendet worden sind.
Gesammtgröße in ha
8 8
16.
von 2) bis 5 ha 8 von d bis 77 ha von 7 bis 10 ha & von 10 bis 25 ha &
Anzahl der G
23 798 121 947 73 121 90 77 999
82 2 3 *
2472955 79376 628 214 2041416 1821 664
sind zum pro ha 690spro ha 2 pro ha 175
größten Theile 5 578 32 166 764 986 420 im Befiße der pro ha So pro ha 24 pro ha 142
Rentengutẽ⸗ ö
13 491 6326 ausgeber ver 4 550 403 142 599 1063 563
. lieben; pro ha 7Igpro ha 23 pro ha 168 26 ö. . ö. 2307 923 72 8568 425 006
in Rentengutersyro ha S8 pro ha 28 pro ha 162
umgewandelt, welche noch 280 666 98011 63 461
nicht auf die pro ha 782pro ha 25 pro ha 177 Rentenbank 1274967 34237 325 839
, pro ma lor pro ha ) pro ia 27ʒ
ein Theil ist — — — — ͤ freihändig ver⸗ 2 3 * 5 6 7 8 9 16
ig · dolsti ant been, y ss za 3 31 48631 8 als — . Schleswig ⸗Holstein. 3 später freihän · pro ha 56l pro ha 52 pro ha 261 Flächeninhalt Kaufpreis der geen, , e, men,, Taxwerth Rentengũter der renten für die Rentenbriefe
. dig verãußert . . werden; 33 306 750 1325 Dalkchen ein Theil soll pro ha Soo pro ha 2Mpro ha 36 b. a. / ö d. in 0
21 , . 264 227 9494 108 Renten ; ; 1 schastlichen In pro fia 173 pro a 64 pro ha ] Ren. Pri briefen lagen verwen⸗˖ Verblei in Ren. Pri⸗ fir bie
18 7 det . en n, t . ; 3. 89 gi erbleib aer ten vat. erstmalige
ĩ eil ist pro ha pro ha 36 pro ha . Cay . ;
K . ö sawtel ten beige raten here ea n
ö tebildun ;
a n. n e wen 4 ꝛköö .
17 723 1111 539 426 3 860 5s os 8.8 12 550 753 45 355 1 300 342 ss sil bz Frankfurt a. O.. 620 206 pro ha 8I2lpro ha 25 pro ha 177
Schluß zusammenstellung. 1 300 342 832 450 506501 25389 9811 63
Die Restgüter
2 — 23 O — 82 821
5913 3583 . 1069
Ostpreußen
O0 de 8 2 ö
664 963 3 860 611 12 826 331 457 330 600 154 419
80 167 643
28 O
Westpreußen.
Posen ..
Pommern.
14 928 5923
60M 136 240 Ueberhaupt. 139 965 3395 22143
2160 113 97 10017 123 964 18 033 105 931 74 298 7081
) Die endgültig gebildeten Rentengüter, welche bereits in das Kataster und in das Grundbuch übernomm ĩ ĩ ĩ ü . ; . ö en sind, und die d rt ᷣ Zahlen der letzten beiden Spalten entsprechen somit der Summe der Gesammtresultate der Anlagen I und II 460 208 4 34 oh — 71 35 e ,, , fete n ne
b29 od 3 291 157 11 227 433 759 113 165 131 714
2
425 006 1 675 901 10720 147 183 67 045 72 d33
9115
63 451 227 897 567 16 656
Brandenburg. aulas. TM.
15 588 37017
2565 698 924 403 34
Nach weisung
Schlesien. ö der ohne Mitwirkung der General⸗-Kommissionen bis zum Schlusse des Jahres 1894 erfolgten Rentengutsgründungen der Staats-⸗Forstverwaltung.
Sach en
Anz ab der Zahl der ausgelegten Rentengüter Restgüter Die Veräußerer erhalten
Güter, welche 4 ; . ganz oder ö? ö K . . — .
, . zur ö. entenguts⸗ ge⸗ biber ers, genen kel verwendet ten
19 284
annover. ö b.
*
der .
Renten⸗ ;
Hefen Nassau . 147 147 ‚ * 181 318 Regierungsbezirk
Anzah⸗
319 392 559103
in ha
Westfalen. 1117 574 2 7
Summa a bis f o Gesammtgröße
Rheinprovinz. w
os 307 A 829
ö . 1
r zos 83 ar 1 5r3 is0 192
1860. —
deo . — *
In der Haupt. sache auf⸗ geforstet, der Rest in kleineren Par⸗ 5
Summa. 31478 —
20 oo — . 3
für Gebäude und Helzbestand.
pachtet oder verkauft.
und
35 3
ö
. ö. g gs sss gr 6g io 1902131 8 . 17723 11 539 426 3 860 65 R 56s 88 12 650 753 J pro na Si pro ha 2 pro ha 77
. 376 13 379233 114 397 272411 155 1882 40997 14 888 444 558 940 2679 710 2088 322 10 414 005
. 2 pro ha 810 spro ha ö ha 146 ö
ö
112683 4 Wo si fo ss as zs 3286
— .
Resultate aus dem .
Jahre 1894.
o3 307 21 828
466 240 So 2525 80
Resultate aus frü⸗
heren Jahren. 780 366 . 424 211
1282 ssl Anlage .
ueber sicht über die Thätigkeit der Ansiedelungskommission.
J. Angekauft sind: J ; III. Von den angekauften Ländereien sind ausgelegt (zum Verkauf gestellt):
32 616 555 1 098 365 6 539 765 4 647 200 23 064 758 . 8372 080 708 1669489 930 712 997578: 63 . ĩ 9 . J * ö ö. 6 . 837 1 ö ar⸗ . J z . . 2342 Stellen mit 41 928 ha.
pro na Si s pro ha z pro ha Iʒ 1588 16 15 16 136 5 Gig 75 es simd davon sind ie unter . ö 1335 3295 35 380 ha Hofraum und Garten, 2 661 Neuansiedelungen, Renten⸗ od b 13390 2 12 7773 ibn a5 zo ne e Ire ene e nnr. guter stad en k 15 8 527 5 759 5s7 . * 1 2 1 14
Gesammtresultate des Gesetzes vom 7. Juli 1891 bis zum Schlusse des Jahres 1894
.
72 475
Hiervon sind vergeben:
13 J , Gr nen n n, .
15 5435 5271 366 wd P 37
z kö 6 6 830 11 ) 42513
34 Bauernhöfe und 136 iter mi Töss . e 55d T7 XT ö 3 J i . 13336 II. Ansiedelungspläne sind ausgearbeitet: F 416421
JJ n nn nec fete 3, 1 66
J
KJ
1556
J
J
1 3 555
1554 2551
im Ganzen für 90 Güter mit rund 583 ooo ha 6 oso des Gesammtbesttze ;
5 240 . Wiese und Hütung, nicht 1592 ; 6524 Wiese und Hutung ch 1 . 8 8 422 4622253
,, Zusammen
2535 „ Holzung, taxiert).
319 . Wege, Gewãsser und tisa⸗
tions; renten.
Umland.
) Es sind nicht alle Rentengüter taxiert. * Nachträglich gemeldete Resultate aus den Jahren 1892/93. 5162
3617. 2365 5 577 11257
8
IV. Vom 1. April 1895 ab sind zahlbar:
an Renten 190 000 Pacht. Sh 000 ,
DT do T hrlich.
Anlage II. — Nach weisung
der bis zum Schlusse des Jahres 1894 durch Verträge oder Punktationen begründeten Rentengüter, hinsichtlich deren . die K der Renten auf die Rentenbank bis zu diesem Zeitpunkte nicht erfolgen konnte.
1 2 3 1 5 6
ö ů . ; ᷓ . ischer Landtag. Anzahl d ter, Größe Ungefãhrer Kaufpreis Preuß nzahl der Güter Zahl 6 n . Von den k
welche ganz oder Rentengũtern x b der 21. Sitzung vom Dienstag, 9. Juli.
Summa
.
— 1
nach 5 13 der Hannoverschen Jagdordnung zur der Wasservögeljagd Berechtigten bestehen geblieben sei. Indessen bei weiterer Prüfung der Sache und obgleich im Abgeord—
Ausübung dieser Beamten hinaus Geltung haben.
Zweifel zu. Land -⸗Forstmeister Schultze: Die unentgeltlichen Jagdscheine
Das Gesetz lasse hierüber
theilweise zur &.
ä . * . — * . ö 7 7 . 9
General- Kommission
der auf⸗ etheilten ändereien
Rentengutsbildung der verwendet angebotenen
ũter worden sind 6
gebildeten Rentengũter
p der Spalte 4 sind pro bereits in Besitz
Hektar 16
genommen
Breslau Bromberg. Cassel. Düsseldorf... Frankfurt a. O.. Hannover Merseburg Münster i. W.
* di —
8 gos 1 216
de 6
C 2 28
— —
g
14 196 247
4511 259 367 278
180 048
11606
ö.
de l S III 18 O OD Od
— —
3
70 453
(Schluß in der Vierten Beilage.)
22 092 257
3 O0
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Be⸗ rathung des Jagdscheingesetz-Entwurfs.
Auf eine Anfrage des Grafen zu Inn⸗ und Knyphausen erklärte der Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammerstein:
Meine Herren! Wie Sie aus der ursprünglichen Regierungs— vorlage ersehen können, war im §5 4 am Schluß in Aussicht Jenommen, daß die Jagdscheingebühr den Eingesessenen von Ost—⸗ friesland behufs Ausübung der im 5§ 13 der Jagdordnung für Hannover vom 11. März 1859 gedachten Wasservögeljagd im Dürftig⸗ keitsfalle von der zuständigen Behörde ganz oder theilweise erlassen werde. Wir hatten diese Bestimmung aufgenommen, ohne daran er⸗ innert zu haben, das schon in den 80 er Jahren von der ostfriesischen Landschaft eine unentgeltliche Ausstellung der Jagdscheine gewünscht
wurde. Nachdem aber im Hause der Abgeordneten dieser Passus ge—⸗
strichen worden ist, konnte der Zweifel entstehen, ob möglicherweise doch die unentgeltliche Ertheilung des Jagdscheins für die
netenhause ein Antrag vorlag, in dem ausdrücklich erklärt werden sollte, daß diese unentgeltliche Ertheilung von Jagdscheinen auf— gehoben werden sollte, hat das Abgeordnetenhaus sich doch mit der Staatsregierung zu der Ansicht geeinigt, daß, wenn diese Bestimmung gestrichen würde, die Befugniß zur unent— geltlichen Ertheilung von Jagdscheinen an die zur Wasservögeljagd Berechtigten als weggefallen anzusehen sei. Dagegen hat die Staats regierung geglaubt, daß die Frage der Aufhebung des Rechts der Wasservögeljagd eigentlich nicht in den Rahmen dieses Gesetzes hinein⸗ passe, und wenn wir an eine Revision des materiellen Jagdrechts noch einmal wieder herantreten, was ich für möglich halte und was vielleicht schöon im nächsten Jahr durch eine Vorlage der Staats- regierung geschehen wird, so kann ich zusichern, daß auch die von dem Herrn Grafen zu Inn⸗ und Knyphausen angeregte Frage, das Recht der Wasservögeljagd in Ostfriesland in gewissen Küstendistrikten und Distrikten an den öffentlichen Strömen zu beseitigen, in sorgsame Er— wägung genommen werden wird.
ö. von Levetzow stellte zu S5 die Anfrage, ob die un— entgeltlichen Jagdscheine für Forstbeamte auch über die Reviere
der Forstheamten haben ö den ganzen Staat Gültigkeit, mit der Einschränkung jedoch daß auch die Inhaber solcher Scheine für die . auf eigenem Boden oder auf gepachtetem Jagdrevier den ge⸗ wöhnlichen Jagdschein zu lösen haben.
Hierauf wurde das ganze Gesetz ohne weitere Debatte angenommen.
Es folgten Berichte über Petitionen. Die Kommission i kommunale Angelegenheiten berichtete über die Petition es Magistrats zu Staßfurt, welche darauf gerichtet ist, daß das Orsstatut der Stadt Staßfurt über die Zusammen⸗ setzung der dortigen Schuldeputation der Stadt erhalten bleibe. Veranlassung zu der Petition war, daß den auf Grund des neuen Statuts erfolgten Wahlen zur Schuldeputation die Bestätigung versagt worden ist, weil der Magistrat die Genehmigung des Statuts selbst nicht nach⸗ gesucht hat. Die Aufsichtsbehörde hat die Angabe der Gründe verlangt, aus denen das Statut geändert sei. Die Kommission war jedoch, wie der Berichterstatter Ober⸗Bürgermeister Becker mittheilte, einstimmig u der Annahme gelangt, daß die Petition berechtigt sei, und beantragte, sie e n,, zur Berücksichtigung zu überweisen.