1895 / 164 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

ewerbetreiben den der Textilin du str ie, findet auf solche . die vor dem 2. Juli 1894 bereits invalid waren, keine Anwendung. , .

Die Hausweberei zur Befriedigung des eigenen Bedarfs der Auftraggeber fällt nicht unter den Bundes⸗ rathsbeschluß vom 1. März 1894, ebenso nicht die Spitzen⸗ klöppelei und die in Barmen vorkommende sogenannte Riemendreherei. .

Das Benähen und Zusammennähen von gewebten oder gewirkten Stoffen ist als „Bearbeitung oder Ver⸗ arbeitung“ im Sinne der Ziff. 1 Abs. 2 Litt. B des bezeichneten Bundesrathsbeschlusses anzusehen.

Ein Spuler, welcher im Hausgewerbe Garne zur Ver⸗ wendung in einer fabrlkmäßig betriebenen Gurtweberei aufwickelt diese hat als „Weberei“ im Sinne des Bundes⸗ rathsbeschlusses vom 1. März 1894 zu gelten ist für ver⸗ sicherungspflichtig erklärt worden.

Die an einigen Orten Thüringens im Hausgewerbe be⸗ triebene Holzdrahtweberei, durch welche unter Benutzung des gewohnlichen Webstuhls aus einer aus Garnfäden ge⸗ bildeten Kette mittels Einschießung von Holzstäbchen Holz rouleaux, Holzdecken 2c. hergestellt werden, ist als eine Art der Weberei im Sinne des gedachten Beschlusses angesehen.

Einer Frau, deren hausgewerbliche Thätigkeit in der auf einem Wirkbrett sich vollziehenden Herstellung von Borden bestand, welche demnächst an gestrickte Netze befestigt wurden, ist die Altersrente auf Grund des Bundesraths⸗ beschluffes vom 1. März 1894 zugesprochen worden, wogegen eine Hausgewerbetreibende, die im Auftrag einer Spinnerei die gesponnene Seide von Schmutz und Flocken zu befreien und zu 6 hatte, nicht als versicherungs⸗ pflichtige Hausgewerbetreibende der Textilindustrie im Sinne jenes Beschlusses angesehen worden ist.

Die Anwendbarkeit des erwähnten Bundes raths⸗ beschlusses ist nur dann gegeben, wenn der Versicherte nach dem 2. Juli 1894 oder vorher in der für ihn in Betracht kommenden Wartezeit jemals eine versicherungspflichtige Be⸗ schäftigung als Hausgewerbetreibender ausgeübt hat; die Jahre 1888 bis 1890 kommen bei Altersrenten⸗ ansprüchen, die sich auf den Bundesrathsbeschluß stützen, nicht in Betracht.

Ferner genügt es für die Anwendbarkeit dieses Beschlusses (Versichertsein im Sinne von Ziffer 14 a. a. O.), daß der vor dem Inkrafttreten des Beschlusses hausgewerblich Beschäftigte nach dem 2. Ju li 1894 in irgend einer Weise versicherungspflichtig gearbeitet hat, mag die Versicherungspflicht durch das Gesetz selbst oder durch den das Gesetz ergänzenden Bundesrathsbeschluß begründet sein.

Die Berechnung der Krankheitswochen gemäß §17 Abs. 2 des Invaliditäts- und Altersversiche⸗ rungsgesetzes hat in der Weise zu erfolgen, daß nur volle Kalenderwochen, welche innerhalb der Krankheitszeit liegen, als Beitragswochen gelten.

Der General ⸗Lieutenant Graf von Wartensleben, Kommandeur der Garde-Kavallerie⸗-Division, ist zum Antritt seiner neuen Dienststellung hier angekommen,

Der neuernannte Königliche Gesandte am Großherzoglich oldenburgischen Hofe, Legations-Rath Alfred von Bülow ist in Oldenburg eingetroffen und hat die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft übernommen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Großherzoglich badischer Ministerial-Direktor Scherer und Senator der freien und Hansestadt Lübeck Dr. Klüg mann sind von Berlin ab⸗ gereist.

Laut telegraphischer Meldungen an das Ober-Kfommando der Marine sind S. M. S. „Stosch“, Kommandant Kapitän zur See von Schuckmann, und S. M. S. „Hagen“, Kom⸗ mandant Korvetten-Kapitän Rosendahl, am 10. Juli in Tanger eingetroffen; S. M. S. „Wolf“, Kommandant Kor— vetten⸗Kapitän Kretschmann, ist am 10. Juli auf den Seychelles angekommen und beabsichtigt, am 13. Juli von dort aus wieder in See zu gehen; S. M. S. „Kaiser“, Flaggschiff des Chefs der Kreuzer⸗Division, Kontre⸗Admirals Hoffmann, ist am 10. Juli in Wosung eingetroffen.

Potsdam, 12. Juli. Die jüngeren Kinder Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten sind heute früh 7 Uhr 35 Minuten mittels Sonderzuges von der Wild⸗ parkstation nach Saßnitz abgereist. In der Begleitung befindet sich der Ober-Stabsarzt Dr. Ernesti von hier.

Bayern.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Ludwig hat sich. wie die „Allg. Ztg.“ meldet, am 2. d. M. auf dem Schulschiff „Stein“ eingeschifft, um zunächst in der Ostsee zu kreuzen und alsdann eine Reise nach Skandinavien anzutreten, auf welcher verschiedene Häfen, wie Helsingfors, Stockholm 2c. angelaufen werden sollen. Auch soll den Höfen von Stockholm und Kopen⸗ hagen ein Besuch abgestattet werden. In Stockholm wird der Prinz der Gast des dortigen deutschen Gesandten Grafen von Bray⸗Steinburg sein. Die Rückkehr des Prinzen nach Kiel wird gegen den 20. Juli erwartet.

Württemberg.

Die Kammer der Standesherren hat in ihrer vor— gestrigen Sitzung das Gesetz über die Verlängerung der Be⸗ fugnisse der württembergischen Notenbank in Stuttgart zur Ausgabe von Banknoten in der Fassung der Kammer der Abgeordneten angenommen und sodann in der Endabstimmung den Haupifinanz Etat und das Finanzgesetz genehmigt. In der gestrigen Sitzung wurde das Disziplinargesetz für die evangelischen Geistlichen unter . zu den Beschlüssen des andern Hauses angenommen un die Eingabe um Einführung weiblicher Gewerbeinspektoren der Regierung zur Kenntnißnahme überwiesen, wobei aus— esprochen wurde, daß die Kammer der Standesherren die

eiziehung weiblicher Vertrauenspersonen zu der Gewerbe⸗ inspektion für beachtenswerth halte. Die Kammer der Ab⸗ geordneten nahm gestern Kommissionswahlen vor. Sodann wurden beide Häuser auf unbestimmte Zeit vertagt.

Abgeordnetenhauses brachten

Oesterreich⸗Ungarn.

n der gestrigen Vormittagssitzung des österreichischen ö 1 . J der Fortsetzung der Berathung des Unterrichts budgets mehrere jungczechische Redner zu dem Titel „Vorschulen“ Klagen darüber vor daß durch den „Deutschen Schulverein“ viele slavische Kinder entnationalisiert würden. In der Abendsitzung inter⸗ pellierten die Abgg. Wrabetz und Noske den Minister des Innern wegen der wiederholt durch gefälschte Eintritts⸗ karten erfolgten Ruhestörungen in liberalen Wählerversamm⸗ lungen seitens der Ehristlich⸗Sozialen, welche dadurch diese Versammlungen gesprengt hätten.

Frankreich.

Der Senat genehmigte gestern mit 253 gegen 1 Stimme das Handelsabkommen mit der Schweiz, für das der Minister des Aeußern Hanotaux eintrat. .

In der Deputirtenkammer interpellirte der Sozialist Guesde über die Nichtgenehmigung einer Entschädigung von 1000 Fri, welche von dem sozialistischen Ge⸗ meinderathe von Romilly⸗sur⸗Seine ( Departement Aube) für den dortigen Bürgermeister bewilligt war. Der Minister des Innern Ley . erklärte, das Gesetz ver⸗ biete den Bürgermeistern kleiner Städte, Entschädigungen anzunehmen. Nach einer lärmenden, von den Sozialisten ver⸗ 1 Diskussion wurde die einfache, von der Regierung genehmigte Tagesordnung mit 325 gegen 147 Stimmen an⸗

genommen. Rußland.

Die abessinische Deputation begab sich heute nach Schloß Peterhof. Wie die St. Petersburger Blätter melden, überbringt die Gesandtschaft dem Kaiser die erste Klasse des Ordens des Siegels Salomo's, bestehend aus einem goldenen, mit großen Brillanten geschmückten Stern an gold⸗ gelbem, breitem Bande. Die Initialen des auf Pergament ge⸗ schriebenen Ordensdiploms sind in den abessinischen Farben, grün⸗ gelb⸗violett, geschrieben. Das Diplom ruht in einem grünseidenen Futteral, welches eine grün⸗violette Schnur zusammenhält. Ünter den übrigen für das Kaiserpaar bestimmten Geschenken befinden sich ein achteckiges goldenes Kreuz im Gewicht von vier Pfund und zwei grünsammetne, mit schweren Goldfranzen verzierte Kissen. Die Fahrt der abessinischen Deputation vom; Hotel nach dem Bahnhof erfolgte in feierlicher Weise in ver⸗ goldeten Paradekutschen; der Jeremonienmeister des Kaiser⸗ lichen Hofes sowie andere Hofbeamte und die Mitglieder der Expedition begleiteten die Deputation nach

eterhof. ! Der Minister des Auswärtigen Fürst Lobanow⸗ Rostowsky empfing gestern den Metropoliten Clement. Die Zusammenkunft dauerte etwa 3/ Stunden. Die bul⸗ garifche Deputation war gestern bei dem Finanz-Minister Witte und erbat von demselben die Errichtung einer direkten Dampferverbindung Burgas Odessa. Der „Nowoje Wremja / zufolge hätte der Minister seine Mitwirkung hierfür zugesagt.

Italien. Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung der Depu⸗ tirtenkammer stand die Berathung des Antrags des Depu⸗ tirten Vischi, den 20. September als einen bürger— lichen Festtag zu begehen. Hierüber entspann sich eine längere Debatte. Verschiedene Redner sprachen für, andere gegen den Antrag; insbesondere bekämpfte Colajanni radikal) den Antrag, weil der Augenblick zu einem solchen Fest nach den zahlreichen Siegen des Klerikalismus nicht opportun sei. Imbriani (radikal) bekämpfte den An⸗ trag ebenfalls und erklärte, wenn das Vaterland in Wirklich— keit ein völlig einheitliches sein werde, dann werde man ein Nationalfest begehen. (Unruhe; der Präsident rief den Redner zur Ordnung) Primetti (äußerste Linke) sprach gleichfalls gegen den Antrag, während Costa (Sozialist) den⸗ selben als „eine Weihe des freien Gedankens“ unterstützte. Der Minister-Präsident Crisp erklärte, er habe nicht erwartet, daß sich über die in Rede stehende Frage Meinungsverschiedenheiten hrausstellen würden. Vor Rom, das der Gedanke und das Sehnen aller Italiener sei, müsse jede Meinungsverschiedenheit verschwinden. Es handele sich um eine derjenigen Fragen, welche, wenn sie einmal aufgeworfen seien, gelöst werden müßten. Diejenigen befänden sich im Irrthum, die da glaubten, daß die Klerikalen der Regierung günstig ge⸗ sinnt seien; diese hätten sich bei den letzten Wahlen als Gegner der Regierung gezeigt. Er ersuche die Kammer, den Antrag entweder zu vertagen (Rufe: Nein, nein) oder ihn mit sehr großer Mehrheit zu genehmigen, weil die Ablehnung desselben sehr ernste Folgen haben würde. Die Sitzung wurde darauf unterbrochen. Nach Wiederaufnahme derselben erklärte Imbriani, er werde sich der Abstimmung enthalten; Mussi erklärte im Namen der Radikalen, für den Antrag stimmen zu wollen. Es wurde hierauf zur namentlichen Abstimmung über eine von Denicolo eingebrachte Tagesordnung geschritten, welche besagt: es sei geeigneter und patriotischer, der Initiative des Volkes die Feier des 20. September zu überlassen. Diese Tagesordnung wurde mit 249 gegen 26 Stimmen abgelehnt. Nunmehr schritt die Kammer zur geheimen Abstimmung über den Antrag Vischi; derselbe wurde mit 204 gegen 62 Stimmen angenommen. Sodann begann die Kammer die Berathung über die Artikel bezüglich der Fin anzmaßnahmen. Spanien.

Der „Temps“ meldet aus Madrid, der nordamerikanische Gesandte habe dem Minister des Auswärtigen Herzog von Tetuan die erneute Versicherung gegeben, daß der Präsident Cleveland strenge Neutralität betreffs Cuba's werde beob— achten lassen.

Belgien.

Die Fraktionen der Rechten der Repräsentanten— kammer beriethen gestern den Schulgesetzentwurf der Regierung. Mehrere Mitglieder, hauptsächlich Beernaert, machten Ausstellungen an demselben.

Serbien.

Der Minister⸗Präsident Nowakowic empfing gestern zum ersten Mal in seiner Eigenschaft als Miniser des Aeußern das diplomatische Korps. Der frühere Gesandte in Paris Garaschanin ist heute in Belgrad eingetroffen. Von seinen Parteigenossen wurde ihm ein warmer Empfang bereitet. Der Finanzausschuß der Skupschtina wählte Dragomir Rajowic zum Präsidenten und bestellte Georg Necic und Georg Sknoje wic zu Referenten für die Kon⸗ versions vorlage. Der liberale Deputirtenklub hat

Bulgarĩen.

Der „Agen ce balcanique“ zusolge bestätigt sich die Na richt von dem Einfall einer Bande Pomaken in bub— garifches Gebiet, wo von ihr ein Gehöft überfallen, die Bewohner verjagt und die Gebäude in Brand gestegt worden seien. Dieser Zwischenfall, der sich einige Tage vor dem ersten Grenzkonflikt ereignet habe, sei mie der letztere selbst durch die mangelhafte Grenzbestimmung ver⸗ anlaßt worden. Die Regierung habe ihren diplomatischen Geschäftsträger beauftragt, die Aufmerksamkeit des Großveziers auf diesen Punkt zu lenken. . Dasselbe Blatt erwähnt einen Artikel des Journals Mir“, der gegen die macedonische Agitation in Bulgarien pole— misiert, welcher Einhalt zu thun Aufgabe der Regierung sei. Das Blatt veröffentlicht ein von dem Minister des Innern Stoi low an die Präfekten gerichtetes Rundschreiben, welches besagt: Es sei zur Kenntniß des Ministers gekommen, daß gewisse Individuen sich bemühten, Freiwillige und Bewaffnete zu sammeln, um den Aufständischen in Macedonien beizustehen. Ohne Zweifel interessiere das Schicksal ihrer Landsleute in den Vilajets alle Bulgaren, aber ihre nationalen Gefühle müßten begrenzt sein durch die Pflichten, welche ihnen durch ihre Stellung in einem autonomen konsti⸗ tutionellen Staate einerseits und andererseits durch dessen internationale Stellung auferlegt seien. Ein Reich, welches die Freiheiten und Rechte seiner Bürger schütze, könne nicht die Pflicht der Nachbarschaft vernach— lässigen. Es sei daher dessen Pflicht, streng darüber zu wachen, daß das Vaterland nicht ein Feld werde, von welchem Aktionen ausgingen, die gegen Staaten gerichtet seien, mit denen es in end tlg Beziehungen stehe. Die Bildung von Gesellschaften und die Veranstaltung von Meetings zu dem Zweck, die bulgarische Bevölkerung zu feind— seligen Akten gegen benachbarte befreundete Staaten aufzu⸗ reizen, sowie die Veranstaltung von Geldsammlungen zu Gunsten der Aufständischen in einem fremden Reiche, die Werbung von Freiwilligen, die Bildung von Banden zur Aktion auf fremdem Gebiete sowie endlich der Ankauf von Waffen für derartige Banden seien ern gen welche gegen einen anderen Staat nur im Falle eines offenen Krieges unternommen werden dürften. Abgesehen davon, würden soslche Aktionen von dem Standpunkte des internationalen Rechtes verworfen, und es könnten deren Folgen die Interessen des Vaterlandes gefährden. Das Rundschreiben erinnert die Prä— fekten daran, daß solche Handlungen, wenn sie vorkämen, den Thatbestand verbrecherischer Angriffe auf die Ordnung im Staate und die innere und äußere Sicherheit des Landes dar— stellen würden, gegen welche Angriffe in der Verfassung und in dem Strafgesetze Vorkehrungen getroffen seien. Die bulgarische Regierung kenne und erkenne ihre Verpflichtungen gegen das bulgarische Vaterland. Das Programm ihrer Haltung in der macedonischen Frage sei in der Rede des Prinzen Ferdinand vom 10. April an die Deputation des mace— donischen Comités gekennzeichnet. Von diesen Grundsätzen geleitet, wende die Regierung alle Kräfte an, um die Hoffnungen aller Bulgaren zu erfüllen. Ausgehend von diefen Erwägungen, beauftragt der Minister die bulgarischen . mit aller Strenge darüber zu wachen, daß keine Handlungen vorkämen, die mit den internationalen Pflichten Bulgariens nicht im Einklange ständen und welche den Charakter von Feindseligkeiten gegen die Nachbarstaaten haben könnten. Bulgarien lebe in Frieden mit der ganzen Welt und müsse in dieser schweren Zeit zeigen, daß es in der Grenze seiner Machtsphäre auch zur Erhaltung des europäischen beitrage, den die gesammte zivilisierte Welt anstrebe.

em Rundschreiben ist der Wortlaut der erwähnten Rede des Prinzen Ferdinand beigefügt.

Nr. 23 der ‚Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts‘, vom 10. Juli, hat, folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2c. Desgl. gegen Gelbfieber. Desgl. gegen Pocken. Sterbefälle in Preußen, 1882. Medizinal⸗ und Sanitäͤtswesen im Regierungebezirt Osgabrück, 188991. Geseh⸗ gebung u. f. w. (Deutsches Reich Diphtherieserum. Pocken. einschleypung durch fremde Arbeiter. (Preußen) Prüfung der Apothekergehilfen. Statistische Aufnahme der Apotheken. Schiebekästen in den Apotheken. (Kreis Hadersleben.) Viehunter· suchung. (Sachsen.) Kommissionen fur die Prüfung der Nah⸗ rung mittel Chemiker. Befähigungsgusweis als Nahrungsmittel. Chemiter. Nabrungsmittel˖ Sachverständige. (Braunschweig) Antipyrin Abkömmlinge. (Desterreich. Wien.) Fettstoffe zum mienschlichen Genuß. (Schlesien. ) Genickstarre. (Kärnten. Todtenbeschau. (Ungarn.) Hypnotisieren. Italien] Diphtherieserum. Gang der Thierseuchen im Deutschen Reich, Juni. Desgl. in Belgien, 1. Vierteljahr. Desgl. in Rumänien. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preuß. Reg. Bei. Schleswig, Oesterreich. Verhandlungen von gesetzgebenden Körper⸗ schaften. (Deutsches Reich) Bekämpfung der Trunksucht. Ver= mischtes. (Schweiz.) Berichte der Fabrlkinspekloren, 1392/93. Infektionskrankheiten in Oesterreich, 1894. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

Nr. 6 des Ministerial-⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten. herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vom 30. Juni, hat folgenden Inhalt: J. Allgemeine Verwaltungs sachen. Zirkular, betr. die Einführung sogen. Familienstamm. bücher und die Hilfsleistung der Standesbeamten bei Führung derselben. Zirkular, betr. die Prüfungsordnung für Nie im Buteaudienste der Königlichen Polizeiverwaltungen anzustellenden Subalternbramten. II. Organisationssachen. Behörden und * amte. Zirkular, betr. die Anrechnung früherer Dienstzeit im geiñ⸗ lichen Amt bei Feststellung des Diensteinkommens der Strafanstalte⸗ Geistlichen. III. Polizeiverwaltung. A. Im Allgemeinen. Ver. fügung, betr. die Kosten der polizeilichen Festsetzung und Vollstreckung der Schulversäumnißstrafen. Zirkular, betr. die Zurücknahme und Milderung festgesetzter Polizeistrafen. B. Gewerbepolizei. Zirkular, betr. die Ueberwachung der Theater⸗Agenturen. t. der Kommunen, Korporationen und Institute. Uebersicht über die Thätigkeit der Schiedsmänner. V. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für 9 Staate dienst im Baufache. Zirkular, betr. die dienfiliche Ver, wendung der Regierungs Baumeister. Zirkular, betr. die Regelun? des Pensionsbezuges wiederbeschäftigter Beamten im Bereich * Staa s bauverwaltung. VI. Verwaltung für Tandwirthi chan Domänen und Forsten. Zirkular, betr. die Behandlung der Str anzeigen gegen jugendliche Forstfrevler. Zirtular, berr. die Ken⸗ trolierung der Wirthschaftsführung der Rentengüter.

heran

einstimmig beschlossen, das Finanzarrangement abzu⸗

lehnen.

Nr. 34 des Eisenbahn-⸗Verordnungs- Blatts, gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 5. Juli

IV. Verwaltung

hat folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend Zulassung der Inhaber von Reifezeugnissen der Landwirthschaftsschulen zum Subaltern⸗ dienst. Vom 8. Mai 1895. Staatsvertrag zwischen Preußen und Schwarz burg · Rudolstadt wegen Herstellung einer Eisenbahn von Ober⸗ rottenbach nach Katzbütte mit Abzweigung nach Königsee. Vom 30. Janugr 1895. (Gesetz⸗Samml. S. 194 Erlasse des Ministers der offentlichen Arbeiten: vom 29. Juni 1895, betreffend Anzeige von Generalversammlungen; vom 29. Juni 1895, betreffend Beförderungs⸗ erleichterungen für die zu Ferien- Halbkolonien ausgesandten Kinder; pom 29. Juni 1896, betreffend Abäsderung des Musters für die Ver⸗ anschlagung, Buchung und Rechnungslegung bei den Bauausführungen der Eisenbahnverwaltung; vom 30. Juni 1895, betreffend Viertel. J über die Verkehrs. und Betriebsverhältnisse. Nach⸗ richten.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Dem Vermiether einer Wohnung in Elsaß⸗Lothringen steht, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 17. Januar 1895, ein Zurückbehal tungsrecht an den in die ver⸗ miethete Wohnung eingebrachten Sachen des Miethers zu. Nach §z 20 des Gesetzes für Elsaß-Lothringen zur Ausführung der Zivil⸗ prezeßordnung ꝛc. in Verkindung mit F 41 Ziff. 4 der Konkursordnung steht unter anderem dem Vermiether ein gesetzliches Vorzugsrecht (Pri⸗ vile) an den eingebrachten Sachen des Miethers für gewisse Forde⸗ rungen aus dem Miethsverhältniß zu, und nach 5 22 des erstangeführten Gesetzes kann der Verwerther diese Sachen, wenn sie obne seine Ein⸗ willigung aus Ten vermietheten Räumlichkeiten fortgeschafft wurden, in bestimmter Frist von dem dritten Besitzer zurückfordern. Aus letzterer Befugniß folgt unzweifelhaft, daß der Vermiether, soweit sein Privileg die Sachen des Miethers ergreift, auch ein Zurückbehaltungs—⸗ recht an denselben hat; denn derjenige, der berechtigt ist, eine Sache von jedem Dritten zuruͤckzufordern, muß auch berechtigt sein, die Sache einzubehalten, falls er sie im Besitz hat.. (4148/94)

Die Bestimmung der „Zusammenstellung einiger Grundsätze nach welchen bei . der Reise⸗- und , . Reichsbeamten zu verfahren ist', welche durch den preußischen Staats⸗Ministerialbeschluß vom 13 Mai 1884 für die Berechnung der Reisekosten Ler preußischen Straatsbeamten für anwendbar erklärt n ist, lautend:

Besteht ein Gemeindebezirk aus mehreren Ortschaften, so is

als Ort im Sinne dieser Bestimmung nicht 1

schaft, sondern der Gemeindebezirt anzusehen steht, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IJ. Zivilsenats, vom 19. Mai 15895, soweit sie den Endpunkt der Reife betrifft, in Vider pruch mit dem preußischen Gesetze vom 24. März 1875, be⸗ treffend die Tagegelder und die Reisekosten der Staatsbeamten, und ist demnach auf preußische Beamte nicht anwendbar. Viel- mehr ist nach dem Gesetze vom 24. März 1873 für die Berechnung der Reisekosten als Endpunkt der Reise der thatsächliche Be⸗ stimmungsort zu erachten, und es kommt hierbei auf den Gemeinde— bezirk, in welchem der Bestimmungsort liegt, nicht an. .. Nach §S 6 des Gesetzes, betreffend die Erweiterung des Rechtsweges, vom 24. Mai 1861 ist der Staats. Ministerialbeschluß vom 13. Mai 1884 für die richterliche Entscheidung nicht maßgebend, sondern ledig— lich nach Vorschrift des Gesetzes zu urtheilen. Nun muß aber die Auffassung des Ober⸗Landesgerichts, daß obige Bestimmung der Zu— sammenstellung“ in ihrer Anwendung auf den End pun kt der Reise dem Gesetze vom 24 März 1873 zuwiderläuft, für zutreffend erachtet werden. Dieses Gesetz und auch die früheren, auf den . desselben bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen enthalten keine ausdrückliche Vorschrift darüber, an welchem Punkte die zu. vergütende Reise ihr Ende erreiche.. Jedenfalls enthält das Gesetz vom 24. März 1873 keine Andeutung darüber, daß es bezüglich des Endpunkts der Reise auf. die politische Gemeinde und den Gemeindebezirk, in welchem der Bestimmungẽ ort liegt, ankomme. Das Gesetz will im allgemeinen, wie aus den 4, 5, 7 desselben hervorgeht, dem Beamten Reisekosten nach der Zahl der von ihm wirklich zurückgelegten Kilometer ge— währen, und damit läßt sich die in Rede stehende Bestimmung des ö Staats- Ministerialbeschlusses nicht in Einklang bringen.“

9 .

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

S 57 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 bestimmt: Die Vermehrung des Ein komm ens während des laufenden Steneriahres begründet keine Veränderung in der schon erfolgten

Veranlagung. Tritt die Vermehrung infolge eines Erbanfaktls ein, so sind die Erben entsprechend der Vermehrung ihres Euch anderweit zu veranlagen und zur Entrichtung der Steuer vom Beginn des auf den Anfall der Erbschaft folgenden Monats ab verpflichtet.“ In Bezug auf den zweiten Satz der erwähnten Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, V. Senat, durch Entscheidung vom 20. November 1894 ausgesprochen, daß derselbe nur auf den wirklichen Erben, den Universalsuccessor, nicht aber auf den Vermächtnißnehm er Anwendung findet. Der lunächst nur mit 390 6 zur Einkommensteuer herangezogene Zensit har duech letztwillige Verfügung eines im Juli 1892 verstorbenen Verwandten mit einem Vermächtnisse bedacht und infolge der darauf hin angenommenen Vermehrung seines Einkommens vom 1. August ab anderweit mit 420 ς veranlagt. Seine hiergegen erhobene Be⸗ fung wurde von der Berufungskommission zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Zensiten stellte das Ober Verwaltungsgericht die urfprüng⸗ liche Veranlagung wieder her. indem es begründend ausführte: „Die hier allein in Betracht kommende amtliche Begründung zu dem S 59 des Entw. des Einkommensteuergesetzes (dem jetzigen 5 57) erklärt die nach dem geltenden Rechte infolge des Todes des Erblassers während des kaufenden Steueijahres eintretende zeitweise Freistellung erheblicher Yijelte von der Steuer als mit den Grundsätzen einer gerechten Be— steuerung nicht vereinbar; diese jollen vielmehr bedingen, daß der dem Staat durch den fraglichen Todesfall erwachsene Ausfall schon innerhalb des Steuerjahres durch die entsprechend höhere Besteuerung Ned Erben“ gedeckt werde. Unter den erheblichen Objekten, deren Freilassung infolge des Todes des Erblassers während des laufenden Steuer jahres als mit den Grundsätzen einer gerechten Be— steuerung nicht vereinbar bezeichnet werden, können ja an sich ohne eifel außer der reinen Erbschaftsmasse auch Vermächtnisse ver— den werden. Eiwägt man jedoch, daß thatsächlich und für die hel der erhehlichste Theil der von Verstorbenen hinterlassenen 1 iekte ihren Erben, nicht aber Vermächtnißnehmern, zuzufallen p gt, so liegt die Annahme sehr nahe, daß der Verfasser der Motive zur Vermeidung kleinlicher Erörterungen und, ohne mit jenen Grund- aßen. in Widerspruch zu gerathen, aus Zweckmäfigkeits, i tksichten es für ausreichend erachtet hat, auf die Deckung et. infolge des Todes von. Steuerpflichtigen im Steuerjahre fallt henden Ausfälle nur insowert Bedacht zu nehmen, als olches durch Heranziehung ‚der Erben“ geschehen konnte, daß von e den ten Veranlagung der Vermächtnißnehmer aber abgesehen n rden sollte. Thatsächlich sprechen denn auch die Motive nur von . höheren Besteuerung der Erben. . . . Damit gelangt man . dem Grundsatz, daß, wie das Gesetz liegt, nur der Universal⸗

essor anderweit veranlagt werden darf, nicht aber, wie hier ge— chen. der Vermächtnißnehmer als solcher. Die entgegengesetzte, in em, früheren Urtheil vom 3. April 1594 jur Geltung gebrachte uffassung war fernerhin nicht aufrechtzuerhalten. (V. 19/94.)

Die Klagefrist im Vewaltungsstreitverfahren ist, nach einem

Poftamt eingegangen ist und auch von der Post rechtzeitig der Empfängerin zugestellt worden wäre, thatsächlich aber nicht n est lt worden ist, weil auf Grund einer Vereinbarung die betreffende Be— hörde die an sie gerichteten Briefe von der Post abholen if und diese Abholung erst nach Ablauf der Klagefrist geschieht. Durch, die Auskunft des Kaiserlichen Poftamts zu. D. vom 22 Juni 1893 ist festgestellt, daß der in Rede stebende Einschreibebrief an die Beklagte, da derselbe am 31. Dezember 1893 zwischen 10635 bis 1 Uhr Nachmittags zur Auflieferung gelangt, im Wege der Bestellung unzweifelhaft an demselben Tage mit der um 2 Ubr bezw. 4 Uhr Nachmittags stattfindenden Hell lan der Empfängerin zugestellt worden wäre. Aus dieser Feststellung ergiebt sich zugleich, daß der Beklagten, welche auf Grund der von ihr mit der ostbehörde getroffenen Vereinbarung die an sie ein⸗ . Postsendungen auf der Postanstalt 23 läßt, der in Rede tehende Brief auf der Postanstalt von 2 Uhr bezw. 4 Uhr ab zur Verfügung stand. Von diesem Zeitpunkte ab, zu welchem die Beklagte über den an sie gerichteten Brief zu verfügen in der Lage war, ist der Brief als an sie eingegangen anzusehen. Hieran wird dadurch nichts geändert, daß sie durch ungeeignete Anordnungen über die Abholun der Briefe von der Post davon absieht, sich rechtzeitig über den Inhalt der für sie eingegangenen Briefe zu unterrichten und die rechtzeitige Präsentation ihrerseits unterläßt. (V. 11635

In Städten, welchen Zweige der Ortspolizei zur eigene Verwaltang überwiesen sind, kann nach einem . ieh gen Den waltungegerichts, J. Senats, vom 3. April 1895 die ziffermäßige Te ststel lung ihres Hesammtbeitrages zu den Kosten der Königlichen Polizeiverwaltung seitens der Kommunal ⸗Aufsichtsbehörde nicht eh er dem Gesetz vom 20. April 1892 entsprechend bewirkt ö er 63 ö. mee e , Beitrag s⸗

zes gemäß § tz des erwähnten Gesetzes durch den Ober⸗Prä festgesetzt ist. (I. 482.) ; !. ,

Statistik und Volkswirthschaft.

; Genossenschaftswesen.

ö Die Landwirthe des Kreisfes Eppingen W. T. B. aus Karlsruhe meldet, der Regierung die erste nossenschaft.

1 gründen, wie et, unter fordernder Mitwirkung Badische Getreideabsatz-Ge⸗

ö Zur Arbeiterbewegung.

Aus Stettin berichtet die ‚Ostsee⸗ Ztg. zum Aus stand der Schneider: Der Verband der Konfektionaͤre hat eine von dreizehn Firmen unterzeichnete Bekanntmachung erlassen, wonach diese Firmen wieder an solche Schneider, die sich den Ausständigen nicht angeschlossen haben zu erhöhten Lohnsätzen Arbeit ausgeben. Die in der Bekanntraachung näher angeführten einzelnen Sätze entsprechen ungefähr den von der Lohnkommission aufazestellten Forde⸗ rungen, mit dem Unterschied, daß die Konfektionäre die Sätze bis zum 1. Juli nächsten Jahres festgelegt wissen wollen, während dle durch die Lohnkommission geforderten Sätze nur bis zum 1. Februar n. J. gelten sollen. Nach einer Meldung der N. St. Ztg. soll die Arbeit von einem Theil der Ausständigen, der sich freiwillig meldete, gestern in den Vormittags stunden wieder aufgenommen

worden 36

In Halle a. S. soll die Zahl der Ausständigen sich na einer Mittheilung des „Vorwärts- auf 500 tin . auß . 260 Arbeitsleute belaufen. (Vgl. Nr. 162 8. Bl.

In. Landsberg a. W. haben nach demselben Blatt in der Holzbildhauerei von Staepke von 12 dort beschäftigt gewesenen Gehilfen 10 die Arbeit wegen Herabsetzung des Lohns niedergelegt.

Aus Plauen wird der „Gerger Ztg. geschrieben: Der Rus stand der Maurer hat am Mittwoch Einigungsversuche gescheitert sind. Die Maurer verlangen Erhöhung des Stundenlohns und zehnstündige Arbeitszeit. Dem Älusstande hab sich nur ein Theil der Gesellen angeschlossen. Aeltere Bauarbeiter namentlich, die einen starken Zuzug aus dem nahen Böhmen fürchten, betheiligen sich nur in geringer Anzahl, und bei verschiedenen Neu⸗ bauten hat kein einziger Arbeiter die Arbeit eingestellt.

In der Mödlinger Schuhfabrik in Mödling bei Wien 2 h ö. 3uhl . auf 420 vermehrt, welche, wie im Vorwär mitgetheilt wird, insgesammt 1360 Famili öͤri zu erhalten haben. (Vgl. Nr. . BI.) J

An Aalborg haben die Maurergesellen, die sich wegen Nicht⸗ erfüllung höherer Lohnforderungen im Ausstande befinden, die Zugeständ⸗ nisse der Meister abgelehnt und die Arbeit gestern nicht aufgenommen. Auf Anordnung des Zentralvereins der Maurermeister sollte deshalb heute die Arbeit auf allen Bauten in ganz Jütland eingestellt werden.

Aus Verviers wird der „Köln. Ztg. geschrieben: Die Aus“ schüsse der Weber sämmtlicher Fabriken beschlossen, den Arbeit gebern einen neuen Lohntarif und den Entwurf zu einer einheitlichen Arbeitsordnung vorzulegen. =. die Jabritanten hierauf nicht ein— . on , e . Ausstand erklärt werden. Ein Ausstand ist übrigens schon von langer Hand durch Erricht! Ausstandskassen vorbereitet. ö. J

begonnen, nachdem die

Kunft und Wissenschaft.

In der Nacht vom 8 zum 9. Juli zeigten die Apparate des Königlichen meteorologisch-magnetischen Obser— vatoriums zu Potsdam Andeutungen eines Erdbebens, und zwar geriethen die Magnetnadeln üm 11 Uhr 45 Minuten smitteleuropäische Zeit) in leichte Schwingungen. Stärkere Bewegungen mit einer Amplitude von 6 Bogenminuten traten Abends um 11 Uhr 49 Minuten ein und dauerten etwa 290 Minuten lang, doch wurden noch bis 121, Uhr einige schwächere Stöße aufgezeichnet. Vermuthlich hängen diese Er— scheinungen mit dem telegraphisch gemeldeten ilch am Kaspischen Meere zusammen.

Die Deputation für die innere Ausschmückung des Berliner Rathhauses hat am Mittwoch die 1 drei . für den Vorsaal vor dem Stadtverordneten-Sitzungssaal bestimmten, von Professor Hertel gemalten Bilder abgenommen. Ver Gesammt— cyelus stellt die „sieben Werke der Barmherzigkeit‘ dar, nämlich: I) Traurige trösten, 2) Hungrige speisen, Durstige tränken, 3) Ver—= irrten den Weg weisen, 4) Kranke pflegen, 5) Gefangene besuchen, 6) Todte begraben, 7) Nackte bekleiden. Die Deputation hat ihre volle Zufriedenheit über die Werke des Meisters ausgesprochen.

Die Pläne zu einer Votivkirche für König Ludwig 1I., welche im Park des Schlosses Berg am Starnberger See, unweit der Unglücksstärte errichtet werden soll, hat Hof⸗Ober⸗Baurath Jul. Hof— mann gegenwärtig im Münchener Kunstperein ausgestellt. Das Werk verspricht, wie die Münch. Neuest. Nachr. schrelben, in der Umtzebung des herrlichen alten Parks, seiner Bestimmung entsprechend, würdig, vornehm und monumental zu wirken. Die jetzt nahe am Ufer aufgestellte Denksäule soll beibehalten und mit in das Werk eingeschlossen, das Ganze in romanischem Stil gehalten werden. Die gesammte Anlage erstreckt sich in drei Abstufungen am Ufergelände smpor,. Von jener Säule, die eine architektonische Umrahmung er— hält, führt eins Deppeltreppe empor zum unteren Theil der Kapelle, einer Krypta, in welcher ein einfacher Marmor⸗-Sarkophag aufgestellt werden soll. Diese offene Krypta wird allen zugänglich sein: hier können Kränze am Kenotaph des Königs niedergelegt, oder es kann in anderer Weise der Pietät gegen den unglücklichen König Ausdruck gegeben werden. Von hier gus gelangt man abermalß auf eine Freitreppenanlage zur eigentlichen Kapelle empor; das Plateau, auf dem . zu stehen kommt, liegt 18 m über dem See— spiegel, also in beträchtlicher Höhe. In der Vorderfront der Kapelle erhebt sich der Hauptthurm, vier kleinere, mit

ehen des Qber⸗Verwaltungsgerichts. JV. Senats, vom 23. Januar gewahrt, wenn die Klageschrift rechtzeitig bei dem Bestell—⸗

pyramidenförmigen Steindächern gekrönte Thürme zieren die

Ecken. Als Material für die ganze Kirche ist Enzenauer Marmor in Aussicht genommen, das gleiche schönfarbige Material, aus dem der Wittelsbächerbrunnen in München errichtet ist. Die Votivkapelle gewährt Raum für 120 - 150 Personen (40 Sitzplätze). Ein rückwärts angebrachter Eingang ermöglicht es den Per sönlichkeiten des Hofs, vom Schloß aus, getrennt vom übrigen Publikum, in die Oratorien der Kirche zu gelangen. Der eigentliche Kirchenraum entspricht etwa einem Quadrat bon acht Metern; doch kommt durch die Thüren und andere Ausbauten noch einiger Platz binzu. Der Wald am den Bauplatz wird keil⸗ förmig so weit ausgehauen, daß die Kapelle nach allen Seiten des Sees weithin sichtbar ist. Später will man die gerodete Stelle mit immergrünem Strauchwerk bepflanzen, dessen dunkle Farbe zu dem ernsten Charakter der ganzen Anlage stimmt. Die innere Aus schmũckung ist noch nicht ganz festgestellt. Der Architekt hat als Schmuck der Wände bis zum erf! des Gewölbes polierten schönfarbigen Marmor in Aussicht genommen. Im oberen Theil des Gewölbes sollen auf Goldgrund Darstellungen aus dem Leben des heiligen Ludwig angebracht werden, in der Apsis ein Bild der Patrona Bavarige Platz finden. Der Altar wird eine einfache mensa darstellen, dessen Kruzifix und übrige Ausstattung in Bronze ausgeführt werden. Die ganze Anlage erstreckt sich bis an das Wasser hinah, wo eine Landungẽstelle vorgesehen ift, die es möglich macht die Stätte auch vom Ser aus zu besuchen. K Coban im Innern von Guatemala sind, wie Dr. P. Schellhas in dem Internationalen Archiv für Ethnographie! berichtet, auf der Kaffeeplantage eines Hamburger Kaufmanns eine Reihe von alten Thongefäßen mit Barstellungen mythologischen Charakters ausgegraben worden, welche als Ueberreste der einheimischen vor⸗ kolumbischen Kultur von höchstem Interesse sind und einen lehrreichen Einblick in ein hochentwickeltes Geistesleben ge⸗ währen. Leider sind es nur Bruchstücke, da sammtliche Gefäße beim Ausgraben zerbrachen; aber sie enthalten fo reichliche figürliche Dar— stellungen, Ornamente und selbst Hieroglyphenzeichen, daß sie wichtiges Naterial zum Studium der alten Kultur Mittel Amerikas liefern. Der Rand der Gefãße zeigt größtentheils geschmackvolle Verzierungen aus viereckigen Figuren; daneben finden sich Schriftzeichen, welche wahrscheinlich Tageshieroglpphen bedeuten. Die menschlichen Dar⸗ stellungen zeigen in Körperbildung und Schmuck den Typus der Mayavölker, d. h. der südlich von der Halbinsel Jucatan im Innern ven. Guatemala, Chiapas und theilweise Honduras wohnenden Stämme. Der Kopf ist schmal, die Stirn zurücktretend; Kopf, und Ohren, Hände und Beine weisen reichen Schmuck auf. Die am besten erhaltene Darstellung zeigt zwei menschliche und zwei thierische Gestalten; letztere stellen jedenfalls verkleidete Priester dar, die bei feierlichen Zersmonien die Maske der ibrer Gottheit geweihten Thiere anlegten. AUuf anderen Gefäßen sind Opferscenen, eine Schlange in zahlreichen Windungen, Männer in reichem Schmuck abgebildet. Höchst merkwürdig ist die Dar— stellung eines eigenthümlich stilisierten Kopfes. Ünten sieht man den Kiefer mit den Zähnen, darüber die Nase und das Auge; dom Ohr ist nur der obere Zipfel zu sehen, der untere Theil ist durch ein Schmuckstück verdeckt. Im allgemeinen bestätigen die Funde, daß der Sitz der eigentlichen Mayakultur, der höchsten Kulturentwicklung der Neuen Welt überhaupt, nicht auf der Halbinsel Yucatan, sondern südlich davon „im Innern zu suchen ist. Zu der⸗ selben Kulturgruppe gehören die Dresdner Mayahandschrift, der codex Pezesianus und die Alterthümer von Palenque, welche alle einen gemeinsamen Typus und eine ganz auffallende Uebereinstimmung mit den Funden von Coban zeigen, während die Alterthümer von der Halbinsel Jucatan, besonders die Reliefdarftellungen der Tempel und Paläste, einen anderen Charakter tragen, der ö an die aztekischen Alterthümer erinnert.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ernteaussichten in den Niederlanden. ö . tm er Saaten , , günstig und berechtigt ud 1éHoff nungen. Insbesondere verspri ie dies jähri Kartoffelernte eine reiche zu werden. K Ernteaussichten in Rumänien.

Die Witterung des vergangenen Monats war durchaus günstig, 5 fehlte weder an Niederschlägen, noch an warmem Sonnenschein. Nur hier und da haben Wind und Regen den Ertrag dẽr Rapzernte etwas beeinträchtigt. Der Mais steht befriedigend.

Der Schnitt hat bereits überall begonnen, nur die Moldau ist noch etwas zurück. Weizen dürfte ein sehr gutes Ergebniß liefern, namentlich in der Walachei. Roggen foll in der Moldau weniger gut gerathen sein, auch Gerste scheint die gehegten Erwartungen nicht ee ir. . namentlich soll Braugerste manches zu wünschen

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungõ⸗ Maszregeln.

(W. T. B.) Ein amtliches Communiqué che Regierung habe nach Feststellung der neuen Schweineseuche in Un garn den Professor Dr. Schütz aus Berlin berufen, um den Gesundheitszustand der Schweine zu prüfen und eventuell erforderliche Präventivmaßregeln vorzuschlagen. Nachdem r Schütz erklärt habe, daß er durch Amtegeschäfte verhindert ei, den Rufe zu folgen, habe die Regierung zu dem gleichen Zweck den Budapester. Veterinär- Professor Dr. Katz berufen, welcher seiner Zeit Assistent von Professor Schütz gewefen sei. Dr. Katz habe in Begleitung ihm zugewiesener serbischer Thierärzte eine Beschau der Schweine in den meisten Kreisen Serbiens voll— zogen, zahlreiche Sektionen vorgenommen und hierbei die Thatsache außer Zweifel gesetzt, daß unter den serbischen Schweinen nicht die geringste Spur einer Krankheit, am allerwenigsten irgend eine Seuche vorhanden sei. Demgemäß sei zu erwarten, daß die ungarische Regierung alsbald das Einfuhrverbot für serbische Schweine auf⸗ heben und für die Beschau derselben einen seuchefreien Ort be⸗ stimmen werde.

Belgrad, 11. Juli. berichtet, die serbische

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks . pen nde J 9 6

duhr sind am 11. d. M. ĩ iti an . . gestellt 11 441, nicht rechtzeitig In Hh er esien sind am 10. d. M. ĩ . zeitig gestellt keine süns .

; Zwangs -⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlinstanden am 11. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Lortzingstraße, dem Malermeister Georg Adomat gehörig; Fläche 3, 12 a; für das Meistgebyt von 46 600 66 wurde der Rentier G. Mack, Schönhauser Allee 5, Ersteher. = Liebenwalderstraße 28, dem pensionierten Schutzmann S., Wies ner gehörig; Nutzungswerth 750 ; Er—= steherin wurde für das Meistgebot von 52 360 M die Preußische 3 mmohbilien⸗Aktien, Ban k zu Berlin. Putbuser⸗ thraße Ib, dem Fabrikanten C. Bärsicke gehörig; Fläche 10,84 a; Nutzungswerth 135 500 ; Ersteher wurde der Rentier G. Frebh zu Potsdam für das Meistzebot von 171 000 ,

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 10. Juli 1895. Auftrieb und Markt. preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schwesne, welche nach Landgewicht gehandelt iwerden. Rinder. Austrieb 286 Stück (Duichschnittspreis für 100 kg.) J. Qualität M. II. Qualität D n, III. Qualität 90 190 M, IV. Qualität S9 - S6 6 Schweine. Auftrieb 60s5 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 80 = 92 106, Landschweine: a. gute 86 —- 88 , b. geringere 860 = 84 M, Galizier “, leichte Ungarn —« ei 20 5,0 Tara,

b Bakonyer —— M bei kg Tara pro Stick. sber