1895 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats ⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium r Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypotheken-Pfand⸗ riefe, Kommunal⸗Obligationen und Kleinbahn ⸗Obligationen für die Preußische 41 öffentlicht.

andbrief⸗Bank zu Berlin ver⸗

Forst⸗Akademie Eberswalde. Winter⸗Semester 1895/96.

Ober⸗Forstmeister Dr. Danckelmann: Waldbau. Methoden der Forsteinrichtung. Forstliche Exkursionen. .

Forstmeister r. Kienitz: Waldbau. Forstliche Exkursionen.

Forstmeister Runne baum :; Forstbenutzung. Vermessungs⸗ rn Rücksicht auf preußische J Forstliche

kursionen.

Forstmeister, Prof. Dr. Sch wappach: Forstgeschichte und Forst⸗ statistik. Holzmeßkunde. Forstliche Exkursionen.

Forstmeister Zeising: Forstpolitik. Forstliche Exkursionen.

der ff,, Lasvpeyres: Forstliches Repetitorium.

Privatdozent Dr. Schubert: Mathematische Grundlagen der

Forstwissenschaft (Holzmeßkunde und Waldwerthrechnung). Uebungs⸗

aufgaben in Mathematik. .

Professor Dr. Müttrich: Meteorologie und Klimalehre. Mechanik. Grundzüge der Differential, und Integral⸗Rechnung.

Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Remels: Allgemeine und anorganische Chemie. Mineralogisches und chemisches Praktikum.

Professor Dr. Ram ann: Standortslehre.

Prefessor Dr. Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praktikum.

Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr, Altum: Wirbel thiere. Zoologisches Praktikum. Zoologische Exkursionen.

w Dr. Eckstein: Fischzucht. . .

mtsrichter Dr. Dickel: Sachenrecht. Repetitorium in Rechtskunde. Landes. ˖ Oekonomie⸗Rath Dr. Freiherr von Canstein: Land⸗ wirthschaft 1 (Acker- und Wiesenbau).

Ober ⸗Stabsarzt a. D. Dr. Kaddatz: Erste Hilfeleistung in Unglücksfällen.

Das Winter⸗Semester beginnt Dienstag, den 15. Oktober 1895, und endet Sonnabend, den 21. März 1896.

Meldungen sind baldmöglichst, unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstliche Lebrzeit, Führung, uͤber den Besitz der erforderlichen Subsistenzmittel, fowie unter Angabe des Militär⸗ verhältnisses an den Unterzeichneten zu richten.

Eberswalde, den 8. Juli 1895.

Der Direktor der Forst⸗Akademie. Danckelmann.

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein-Loxten, aus der Provinz Sachsen.

Abgereist:

der Direktor im Reichs⸗-Justizamt Gutbrod, nach Süd⸗ deutschland.

Königlich Prenßische Armee.

Offiziere, Portepee- Fähnriche ze. Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere— Stockholm, an Bord S. M. Jacht Hohenzolkern“. 9. Juli. Sunke l, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschl Nr. 23, zur Dienstleistung bei dem Kriegs ⸗Ministerium kommandiert.

Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. Kiel, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, 28. Juni. v. Wiss mann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. von Stülpnagel (G5. Brandenburg.) Nr. 48, behufs Uebertritts zur Schutztruppe für Deutsch. Ostafrika aus dem . en,.

tockbelm, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, 2. Juli. Frhr. Neubronn v. Eisfenburg, Gen. Lt. und Kom⸗ mandant von Spandau, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.

Im Sanitäts-Korps. 3. Juli. Dr. Neunhöffer, Unter— arzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bez. Stuttgart, Pr. Ca— merer,. Unterarzt der Res. von demselben Landw. Bezirk, zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

3. Juli. Die Unter⸗Apotheker der Res.: Bauer vom Landw. Bezirk Ehingen, Hirsch vom Landw. Bezirk Um, zu Ober— Apothekern ernannt.

Ernennungen,

Aichtamtliches.

Deu tsches Reich.

Prenßen. Berlin, 13. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich, wie „W. T. B.“ meldet, wie Mittag an Bord der

Jacht V, von Stockholm nach Tullgarn zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des I, , und der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen. Die Ankunft daselbst erfolgte am Abend kurz nach 8 Uhr, worauf Familien— tafel im Schlosse stattfand.

Das Staats-Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des Vize⸗Praͤsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ Ministers r. von Boetticher zu einer Sitzung zusammen.

Das „Marineverordnungsblatt“ veröffentlicht in seiner gestern ausgegebenen Nummer 15 eine Allerhöchste Ordre vom 30. Juni d. 58. enthaltend neue Bestimmungen über die Seiner Majestät dem Kaiser und König sowie anderen Fürstlichen Personen in den Marine⸗Garnifonen seitens der Marine⸗Behörden zu erweisenden Ehrenbezeu⸗ gungen. Dieselben treten an die Stelle der unter dem 18. Februar 1890 erlassenen gleichen Bestimmungen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial-⸗Rath von Geiger ist von hier abgereist.

Laut telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Stein“, Kommandant Kapitän zur See Rötger, am 11. Juli in Stockholm eingetroffen und . am 15. Juli von dort wieder in See zu gehen; S. M. S. „Kaiserin Augusta“, Kommandant Kapitän zur See Lawaud, ist am 13. Juli d. J. in Tanger angekommen.

Krampas⸗Saßnitz, 12. Juli. Die jüngeren Kinder Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten sind, wie „W. T. B.“ meldet, heute Nachmittag 3 Uhr mittels Sonderzugs hier eingetroffen und von dem Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall Grafen zu Eulenburg in die Villa Hansemann

geleitet worden. Sachsen.

Ihre Königliche Hoheit die Herzogin⸗Mutter von Genua hat gestern nach dreiwöchigem Besuch bei Ihren Majestäten das Sommerhoflager Pillnitz verlassen und ist über München nach Stresa abgereist.

Reuß ä. L.

Seine Durchlaucht der Fürst ist am 12. d. M. mit Ihren Durchlauchten den Prinzessinnen Emma, Magrie und Karoline zum Besuch des Herzoglich altenburgischen Hofes nach Schloß Hummelshajin gereist.

Reuß j. L.

Der Landtag hat gestern den Staatsvertrag zwischen Preußen und Reuß j. L. über die Weimar-Geraer Bahn mit allen gegen 3 Stimmen genehmigt und ist darauf, nach Er— ledigung der übrigen Vorlagen, durch den Staats⸗Minister Dr. Vollert geschlossen worden.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Das „Fremdenblatt“ bezeichnet die Meldung von einer bevorstehenden Reise des Vorsitzenden des Ministerraths und Ministers des Innern Grafen Kielmannsegg an das Kaiserliche Hoflager in Ischl behufs Einholung der Kaiserlichen Ermächtigung zur Aufhebung des Prager Ausnahme— zu stands als unbegründet.

Das österreichische Abgeordnetenhaus erledigte estern Vormittag das Kapitel „Kultus und Unterricht“ und ehnte den Antrag der Ausschußminorität, betreffend die Oeffent—

lichkeit der böhmischen Komenskyschule in Wien, mit 143 gegen 51 Stimmen ab. Der Abstimmung gingen erregte Scenen voran; die Abgg. Dr. Heßmann und Adamek wurden zur Ordnung gerufen. Bei der Berathung des Budgets des Finanz⸗Ministeriums erklärte der Finanz-Minister Böhm von Bawerk: er beabsichtige nicht, da er bloß einem geschäftsführenden Ministerium angehöre, mit einem großen Reformprogramm hervorzutreten; seine Haltung werde deshalb aber nicht vollständig . sein, die Regierung strebe vielmehr zum mindesten die Vorbereitung der unbedingt noth— wendigen Maßnahmen an, um im gegebenen Momente zu Reformen schreiten zu können. Des weiteren er— klärte der Minister, die Frage der Herabsetzung des Zinsfußes der Versatzämter werde er prüfen und sich eventuell mit seinen Amtskollegen behufs Revision des Zinsfußes ins Einvernehmen setzen. In der Abendsitzung legte der Justiz⸗Minister Ritter von Krall einen Gesetzentwurf über die Bestrafung fahr— lässigen Verhaltens im Bergbaubetrieb vor.

Großbritannien und Irland.

Der Herzog von Genua und eine Anzahl höherer

Offiziere des italienischen Geschwaders trafen gestern Vormit— tag mittels Sonderzuges von Portsmouth in Windsor ein, um auf Einladung der Königin das dortige Schloß zu besuchen. Der Prinz Christian zu Schleswig⸗Holstein und der Prinz Heinrich von Battenberg empfingen den Herzog von Genua am Bahn— hofe, und geleiteten sodann die Gäste in Hofwagen nach dem Schlosse, Hier wurden die italienischen Admira'e durch Lord Carrington der Königin vorgestellt. Nach dem Frühstück be⸗ suchten die italienischen Gäste die Sankt-Georgskapelle und andere Sehenswürdigkeiten. Sodann kehrten sie zum Schlosse zurück und reisten alsbald wieder nach , ab; Prinz Christian gab ihnen das Geleit zum Bahnhof. Die Wahlen zum Unterhaus haben gestern mit den— jenigen Wahlen begonnen, bei denen Gegenkandidaten nicht aufgestellt waren. Die aufgestellten Kandidaten wurden ge⸗ wählt, unter diesen der Erste Lord der Admiralität Goschen. Auch in der Londoner City wurden die beiden Unionisten wiedergewählt. Im Ganzen wurden gestern 30 Unionisten, 3 Liherale und 3 Irisch⸗Nationale gewählt.

Das Offizier⸗Korps der britischen Armee setzt si der „Army⸗ and Navm⸗Gazette“ zufolge nach den verschiedenen Chargen in diesem Jahre (die . für 1894 sind in Klammern beigefügt) folgendermaßen zufammen: 21 (19) Generale; 33 (84) General-Lieutenants, davon 22 (23) bei der Infanterie und Kavallerie, 7 (Y bei der Artillerie und 4(4) Ingenieure; 69 90) General⸗Majors, 48 (49) bei der In— fanterie und Kavallerie. 14 6 bei der Artillerie und 7 (7) In⸗ genieure; 442 (414) Qbersten, 291 (278) bei der Infanterie und Kavallerie, 80 (73) bei der Artillerle und 71 (63) In⸗ enieure; 413 (455) Oberst-Lieutenants, 232 (352) bei

er Infanterie und Kavallerie, 103 (117) bei der Artillerie und 78 (66) Ingenieure; 122 (1136) Majors, 701 (699) bei der Infanterie und Kavallerie, 267 (272) bei der Artillerie und 164 (165). Ingenieure; 2630 (2637) Haupt— leute, 1924 (1917) bei der Infanterie und Kavallerle, 481 (MY) bei der Artillerie und 225 (221) Ingenieure; 2713 (2662) Premier⸗Lieutenants, 1849 6 bei der Infanterie umd Kavallerie, 586 (524) bei der Artillerie und 8 (277) Ingenieure; 1462 (1409) Second-⸗-Lieutenants, 1138 (1034) bei der Infanterie und Kavallerie, 207 (258) bei der Artillerie und 117 (117) Ingenieure.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer genehmigte gestern einstimmig den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung lines Denkmals zur Erinnerung an die im Jahre 1870 gefallenen Soldaten. Der Deputirte Goblet interpellierte darauf den Kultus— Minister Poincaré über den Brief des Erzbischofs von Cambrai, worin dieser erklärt, er könne die Haltung seines Klerus in der Frage der Anfallsteuer nicht mißbilligen. Goblet bemerkte, man könne die Drohungen und die Auflehnung des Klerus unmöglich dulden, und bat die Regierung am Schluß seiner Rebe, die Frage der Trennung der Kirche vom Staat zu prüfen und einen Gesetzentwurf über

die Freiheit der Vereinigungen einzubringen. Der Denni S nn erinnerte an die gegen die Katholiken erla

Gesetze und fügte hinzu, die Katholiken schlössen enn endlich zu gesetzmäßigem Widerstand zusammen. Der Kult Minister Po incarèé erwiderte, die Republik begünstige len Angriffe auf die Freiheit der Katholiken, tadelle die Agitnn welche der Klerus gegen die Anfallsteuer organisier nan und führte weiter aus, die Regierung werde dem onkor zn Achtung verschaffen und die wachsame Hüterin der öffentlich Gewalt sein. Hierauf wurde eine von Goblet beantragte 20 ordnung zu Gunsten der Trennung von Kirche und Sian mit 310 gegen 191 Stimmen abgelehnt und die von den Minister Poincaré gebilligte Tagesordnuug, welche das Vn, trauen in die Festigkeit der Regierung, den bestehenden Ge setzen Achtung zu verschaffen, ausdrückt, mit 294 gegen 1 Stimmen angenommen.

Rußland.

Der Kaiser und die Kaiserin empfingen gestern, n, „W. Te B. berichtet, im Schlosse Peterhof den außerotden lichen Gesandten des Königs Menelik von Abessinien und di Mitglieder der abessinischen Gesandtsch aft. Die Gesann schaft überbrachte dem Kaiser Briefe des Königs Menell und des abessinischen Metropoliten, ferner die Insignien des Salomon⸗ Ordens und als Geschenke ein altg thümliches Evangelienbuch und ein goldenes Kren Der Kaiserin⸗Wit tze wurden Briefe des Königs Men! und der Königin Taitu, ein goldenes Kreuz und ein von abessinischen Hofdamen gearbeiteter Korb überreicht; di Kaiserin Alexandra Feodorowna erhielt ebenfalls einen Brief der Königin Taitu und eine Anzahl werthvoller G. schenke. Nach dem Empfange wurde für die Gesandtscha im großen Peterhofer Palais ein Frühstück serviert.

Wie „W. T. B.“ anderweitig hört, solle in St. Peter burg eine ständige abessinische Gesandtschaft errichte werden; Rußland werde einen diplomatischen Agenten nach Abessinien schicken.

Italien.

Der Herzog und die Herzogin von Ao sta sind gestern Abend von Rom nach Turin abgereist. Der König und die Königin hatten ihnen das Geleit zum Bahnhof gi geben. In den festlich beleuchteten Straßen und am Bahnhoß empfing das Herzogliche Paar begeisterte Huldigungen sellen der Bevölkerung.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten kammer

richtete der Deputirte Cirm eni an den Minister des Aeußen Baron Blanc die Anfrage, ob Rußland den Vertrag un Uccialli zwischen Italien ünd Abessinien anerkannt habe in wenn Ja, ob der offizielle Empfang der abessinischen Abordnun in Rußland mit dem Geist und dem Wortlaut des Pa, trages im Einklang stehe. Der Deputirte Imbriani schloß sich mit der Anfrage an, welche Beachtung ze erwähnte Vertrag bei den europäischen Regierungen finde. Hierauf setzte das Haus die Berathung der finanzielln Maßnahmen fort. Am Schluß der Sitzung erklärte der Minister-Präsident Crispi auf eine Anfrage des Deputirten Imbriani betreffs einer Amnestie: in der Thronrede fei nicht von einer Amnestie; sondern von Gnadenbeweisen die Rede, welche erfolgen sollten, wenn der Zustand der öffiáiiup Sicherheit es erlauben werde. Gnadenerzeigungen würden nicht aufgedrungen. Er bitte jedoch Imbriani, diesen Gegen . fallen zu lassen, wenn er selnen Freunden nützlich sein wolle. Der Kardinal Ledochowski, welcher heute sein fünfziz— jẽhriges Priesterjubiläum begeht, wird Glückwünsche von den Kardinälen, die den Propagandarath bilden, sowie von den Prälaten, welche die sogenannte Kongregation von Schülern des Kollegs der Propaganda bilden, ferner von auswärtigen Kollegien und von Prokuratoren aller religiösen Orden, ö. Missionare entsenden, entgegennehmen. Unter den Ehren gaben befinden sich eine goldene Gedächtnißmedaille, welche von den Beamten der Propaganda überreicht wird, und ein Album der Schüler des Propaganda⸗Kollegs mit einer in zahlreichen Sprachen abgefaßten Adresse.

Schweiz. Die diesjährigen großen Herbstüb ungen, welche

unter Leitung des Kommandanten des aus der 1. und 2. Di

vision bestehenden J. Armee-Korps Obersten Ceresole in der Westschweiz stattfinden werden, beginnen am 28. August; die Stäbe werden am 25. desselben Monats gebildet. Die Zeit vom 28. bis zum 31. August ist der Kompagnie⸗ und Bataillont⸗ schule gewidmet, vom 2. bis zum 6. September Üben die Regimenter und demnächst die Brigaden gegeneinander, am 7., 9. und 10. ebenso die Divisionen, am 11. unternimmt das gesammte. Armee⸗-Korps einen Vormarsch gegen einen markierten Feind; am 13. findet eine große Parade statk, und am 13. werden die Truppen entlassen. Schauplatz der Regiments und Brigadeübungen ist für die J. Division die Gegend zwischen Genf und Lausanne, für die 2. die zwischen Cossonay und Grandson. Dem Manöver von Division gegen Division liegt eine Generalidee zu Grunde, laut welcher eine Westdivision (die L), die den linken Flügel eines feindlichen Heeres bildet und sich nördlich von Nyon gesammelt hat, auf das schweizerische Hochland vorzudringen sucht. Eine Os— division (die 2) ist vom Eidgenössischen Heere in die Gegend zwischen Aubonne und la Venoge vorgeschoben und hat die Aufgabe, sich diesem Vordringen zu widersetzen.

Belgien. Der Senat hat gestern die ganze Zollvorlage mit 5h gegen 33 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen angenommen. Türkei.

Aus Konstantinopel berichtet W. T. B.“, der Kheedive werde in den nächsten Tagen daselbst erwartet. Mn diplomatischen Kreisen nehme man an, daß die Reise jedes

politischen Motivs entbehre; man glaube vielmehr, dieselbe hänge mit einer früheren Verabredung zusammen, derzufolge der Khedive versprochen habe, wenn möglich in jedem Sommer

Konstantinopel besuchen zu wollen.

Griechenland.

Die Kammer nahm gestern in erster Lesung den Geseßh— entwurf an, wonach 20 Proz. der Korinthenernte zurückgehalten werden sollen. Die zurückgehaltenen Korinthen duͤrfen währe eines Jahres nicht im Innern verwendet werden. s

In dem Duell zwischen dem Deputirten Oben Vassiliadis und dem Kriegs⸗-Minister Oberst Smoleniz 94 . 162 d. Bl.) wurden zwei Kugeln resultatlos ge— wechselt.

Serbien. Der Finanzausschuß der Skupschtina berieth in Anwesenheit des Finanz⸗Ministers über die Konversions⸗ vorlage, die am Montag an das Plenum gelangen soll.

Schweden und Norwegen.

Dem in Christiania erscheinenden „Morgenbladet“ ufolge hätte der König in dem gestern abgehaltenen Staats rath beschlossen, daß im Storthing eine Vorlage eingebracht werden solle, betreffend die Aufnahme einer in⸗ n he, Anleihe im Betrage von angeblich 10000009 Kronen, welche zur Deckung der Kosten für außerordentliche Vertheidi⸗ gungsvorkehrungen dienen sollen.

Amerika.

Drei Benediktinerinnen und ein Priester sind, wie „W. T. B.“ aus Washington berichtet, von Ecuador dorthin zurückgekehrt, um sich in einem Appell an die Regie— rung der Vereinigten Staaten über die Unbill zu beklagen, welche sie und der Bischof Schuhmacher während der Revo— lution in Ecuador erduldet hätten. ;

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Lima vom 11. d. M. bestätigt sich die Meldung der „Times“, daß die peruanische Regierung nicht geneigt sei, die von Bolivia verlangte Genugthuung ssiehe Nr. 163 d. Bl) zu gewähren, da diese Forderung nicht hinreichend begründet sei.

Asien.

Dem „Reuter'schen Buregu“ ist eine Meldung aus Jo ko⸗ ha ma zugegangen, wonach 700 Chinesen die japanische Garnison in Hsinchu (2) auf Formosa am 10. Juli an— gegriffen hätten. 200 Chinesen seien getödtet und viele gefangen genommen worden. Die Japaner hätten 11 Mann verloren.

Nr. 28 des ‚Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichs amt des Innern, vom 12. Juli, hat folgenden Inhalt:; Konsulatwesen: Todesfall; Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten. Zoll. und Steuerwesen: Zoll— behandlung der vom Auslande als Muster eingehenden Waaren. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juni 1895. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 35 des ‚Eisenbahn-⸗Verordnungs⸗Blatts“, heraus gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 11. Juli, hat folgenden Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 6. Juli 1895, betreffend Verwaltung der Zubehörstücke der Be⸗ trieb smittel und der Zuggeräthe.

Nr. 36 vom 12. Juli, hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 1. Juli 1895, betreffend Pensionierung der zur Verfügung gestellten Beamten; vom 3. Juli 1895, betreffend Mitwirkung der Ober⸗Postdirektionen bei Aufstel⸗ lung der Eisenbahn⸗Fahrpläne; vom 4. Juli 1895, betreffend Rauch⸗ verbot in Nichtraucher⸗Wagen und Abtheilen; vom 4. Juli 1895, betreffend Ergänzungsvorschriften zu S 24 Abs. l der Verkehrsordnung. Nachrichten.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

In Bezug auf § 333 Strafgesetzbuchs, wonach derjenige, welcher einem Beamten Vortheile anbietet, um ihn zu einer dienst-= widrigen Handlung zu bestimmen, wegen Bestechung mit Gefängniß bestraft wird, hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheikl pom 25. Januar 1895 ausgesprochen, daß zur Anwendung dieser Be— stimmung weder das Anbieten von Vortheilen ein ausdrückliches zu sein, noch der Beamte für die durch das Anbieten bethãtigte Absicht des Anbietenden Entgegenkommen oder Verständniß zu bezeigen braucht. „Beim Anbieten im Sinne des § 333 des Straf⸗ gesetzbuchs handelt es sich um einen einseitigen Akt des Thäters, der zwar zur . des anderen Theils des Beamten, von dem die eine Verletzung seiner Amtspflicht enthaltende Handlung erheischt wird gekommen sein muß, der aber ein Weiteres nicht erfordert. Es ist somit nicht nothwendig, daß, wenn das Angebot eines Vortheils für die vorzunehmende pflichtwidrige Handlung des Beamten durch schlüssige Handlung erfolgt, es auch als ein solches Anerbicten im Sinne des § 333 von dem Beamten erkannt worden sei. Durch die Aufstellung eines solchen Erfordernisses würde in dem Thatbestand des 5 333 das Merkmal eines gewissen Erfolgs hineingetragen werden, das ihm fremd ist. Noch weniger ist es zu billigen, wenn der Vorder⸗ richter auf seiten des Beamten sogar ein. Entgegenkommen Ils erforderlich ansieht; ob der Beamte der gegen ihn unternommenen Verleitung zum pflichtwidrigen Handeln unterliegt, ist für den That⸗ bestand des § 333. der vom Eintritt des vom Thãäter J Erfolgs gänzlich absiebt, gleichgültig. . . Möglicherweise ist die ge⸗ troffene erstrichterliche Entscheidung auch durch die Annahme beeinflußt, daß das Anbieten‘ ein ausdrückliches gewesen sein müsse. Auch das würde rechtsirrthümlich sein; denn das Gesetz enthält eine dahin gehende Einschränkung nicht, und nach allgemeinen Grundsätzen steht im Strasrecht eine durch schlüssige Handlungen an den Tag gelegte Willen säußerung einer ausdrücklichen gleich. (4416/94.

Giebt im kaufmännischen Verkehr der Käufer dem Verkäufer sog. Gefälligkeitswechsel in Zahlung, wobei er den Wechseln geflissentlich den Anschein von Kunden⸗Wechseln giebt, so liegt nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 5. März 1895, nicht ohne weiteres eine Vorspiegelung falscher Thatsachen vor, welche zu einer Bestrafung wegen Betruges führen könnte. „Rechts irrthümlich ist es, wenn die Vorinstanz als allgemeingültig den Rechts-. jatz aufstellt; die Wechselnehmer warten nach den Grundsätzen von Treue und Glauben im Handelsverkehr berechtigt, im legitimen Handels⸗ verkehr entstandene Waaren- o der Kun denwechsel zu verlangen. Dem widerspricht die formale Natur des Wechsels und die offen— kundige Thatsache, daß im legitimsten Wechselberkehr Gefälligkeits.˖ accenpte gegeben und genommen werden. Nur kenkrete Umstände des einzelnen Falles können dem Wechselnehmer ein solches Recht, Waaren⸗ oder Kundenwechsel zu verlangen, verleihen, seien es spezielle Zusiche,. rungen, seien es Vertragsberedungen, seien es Handelsgebräuche auf Grund der Natur gewisser Geschäfteverbindungen u. dgl. Unter solchen Umständen kann mit der Feststellung, daß der Angeklagte den Wechseln, geflissentlich den Anschein von Kundenwechseln gegeben habe, die Annahme der Vorspiegelung iner falschen Thatsache nicht als ausreichend begründet erachtet werden. Noch weniger konnte im bloßen Hingeben der Wechsel unter Ver⸗ schweigung des Umstandes, daß die Wechsel Kundenwechsel nicht waren, die Unterdrückung einer wahren Thatsache gefunden werden, da eine allgemeine Rechtepflicht, hierüber beim Begeben des Wechsels 3, e nehmer aufzuklären, nicht anerkannt werden kann.“

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die Beiträge zu den Baukosten der von einer Stadtgemeinde berzuftellenden Kanalisation, welche den Grundbesitzern ohne Rück⸗ sicht darauf, ob den einzelnen Beitragenden die Möglichkeit des Anschlusses an die Kanalisation von der Gemeinde gewährt wird oder nicht, auf · erlegt werden, sind nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts,

II. Senats, vom 1. Dezember 1894, nicht als . Gebühren“, sondern als eine besondere Gem eindesteuer! zu erachten, deren Einführung der Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen bedarf. In der Stadt C. (Rheinprovinz) ist auf Grund des § 10 der Städteordnung für die Rheinprovinz dom 15. Mai 1856 im Jahre 1892 ein Ortsstatut, betreffend den Anschluß der Grundstücke an die Straßenkanäle und die Wasserleitung, erlassen und vom Bezirksausschuß zu D. genehmigt worden, dessen S 8 bestimmt: „Zu den Kosten der von der Statt bereits hergestellten oder noch herzustellenden Straßenkanäle haben die Unternehmer von Neubauten oder größeren Umbauten an den bereits festgestellten oder noch festzustellenden Straßen und Straßentheilen einen einmaligen Beitrag zu entrichten.

Auf Grund dieser Bestimmung zog die Stadtgemeinde einen Adiazenten der O... straße, dem die Erlaubniß zu einem Neubau ertheilt worden war, zu einem Kanalbaubeitrage von 2590 60 heran. Die O... straße aber war noch nicht kanalisiert, und es bestand nur die Absicht einer späteren Kanalisierung, deren Ausführung vorläufig aus technischen Gründen noch ausgesetzt blieb. Der Adjazent beantragte klagend seine Freistellung, weil diese Kanalbaubeiträge eine neue Zwecksteuer bildeten und der dazu erforderlichen minifteriellen Ge— nehmigung ermangelten. Die Klage wurde vom Bezirksausschuß ab— gewiesen. Auf die Revision des Klägers hob das Ober-⸗Verwastungs⸗ gericht das erste Urtheil auf und erkannte auf Freistellung des Klägers von der bisher nicht rechtsgültig konstituierten Abgabe. „Der Vorder⸗ richter erachtet den Kanalbaukostenbeitrag für keine Gemeindesteuer, sondern für ein Entgelt, welches die Grundbesitzer für die ihnen aus der Kanalisation erwachfenden Vortheile zu entrichten haben. Damit hat er den Charakter der streitigen Abgabe verkannt. Sie ist eine Steuer, nicht eine Gebühr. Begrifflich unterliegt es keinem Bedenken, daß eine kommunale Hebung eine „Gebühr“ da ist, wo den Interessenten eine Anstalt zum Gebrauch offen gehalten wird, für deren spezielle Inanspruchnahme sie eine Vergütung zu zahlen haben und zwar gleichviel, ob die Inanspruchnahme völlig vom freien Willen des Interessenten abhängt oder auf polizeilichem Zwang beruht. Auch letzteren Falls steht der von der Kommune für die Gebühr dargebotenen Leistung immer noch in dem Änschluß eine effeltive Benutzung der öffentlichen Anstalt gegenüber. Anders stebt es mit dem ein naligen Kanalb aukostenbeitrage, wie er hier durch den 53 des Statuts vorgesehen ist. Auch solche Bei= träge können allerdings den Charakter von Gebühren an sich tragen, wenn es an der speziellen Leistung einer mittels Anschlusses an den Kanal sich vollziehenden Entwässerung nicht fehlt. Der oben mit getheilte 5 8 des Statuts legt aber den Beitrag den Unternehmern von Neubauten oder größeren Umbauten nicht bkoß für die bereits hergestellten, sondern auch für die erst noch herzustel lenden Kanäle, und nicht nur an den bereits festgestellten, sondern auch an den noch festzustellenden Straßen und Straßentheilen auf. Die Bau— unternehmer werden also in ungemessener Weise selbst bezüglich der künftig noch festzustellenden Straßen belastet, ohne daß ihnen auch nur eine sichere Aussicht auf die Gegenleistung eines Kanalbaues gewähr⸗ leistet wird.... Im vorliegenden Falle kann die durch § 16 des Zuständigkeitsgesetzes vom J. August 1883 vorgeschriebene Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen für die Neueinführung der Beiträge nicht entbehrt werden.“ II. 1655.)

Ein Konzertunternehmer ist, auch wenn er zugleich Diri—⸗ gent der von ihm unterhaltenen Musikkapelle ist, nach einer Entscheidung des . VI. Senats, 1. Kammer, vom 6. De⸗ zember 1894, gewerbesteuerpflicht ig. „Unter der Ausübung der Kunst', welche in 84 Nr. 7 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 als der Gewerbesteuer nicht unterliegend genannt wird, ist nur die eigene Bethätigung der Kun st zu verstehen. Es follen die in Konzerten, Theatervorstellungen u. f. w. auftretenden Künstler, mögen sie selbst, ohne Zuziehung fremder Kräfte, die Vorstellungen ver⸗ anstalten oder in fremden Vorstellungen mitwirken, zur Gewerbesteuer nicht herangezogen werden. Dagegen ist es nicht die Absicht des Gesetzes, auch diejenigen Unternehmer von der Gewerbesteuer zu befreien, die behufs eigenen Erwerbes fremde künstlerische Leistungen verwerthen. Die Konzerte, die der Beschwerdeführer mit seiner Kapelle veranstaltet, sind wegen der Abhängigkeit seiner Gehilfen von ihm nicht Vergnstaltungen einer Veresnigung von selbständigen Künstlern für gemeinschaftliche Rechnung, sondern solche, bei denen er die Leistungen der ihm untergeordneten Gehilfen, also fremde künstlerische Leistungen, behufs Erzielung eigenen Erwerbes ver— wendet.“ (VI. G. 292,94.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Nach dem vom Statistischen Amt der Stadt Breslau festgestellten vorläufigen Ergebniß der Berufs⸗ und Gewerbezählung am 14. v. M. beträgt die ortsanwesende Bevölkerung der Stadt Bres lau 362597. Seit 1. Dezember 1890 hat sich die Bevölkerungszahl um 27 411 oder 8.2 0/0 vergrößert. Das Wachsthum bleibt aber hinter der fortgeschriebenen Einwohnerzahl um 5700 Personen zurück. Ob diese Fehlziffer ausschließlich auf die vorübergehend abwesenden Personen zurückzuführen ist, werden die späteren Auszählungen lehren. Auch in Leipzig, Straßburg i. E., Hamburg und Altona ist das Zählungsergebniß hinter der Erwartung zurückgeblieben. In einigen andern größeren Städten, wie Dresden, Frankfurt a. M., Mannheim, war das Wachsthum der Bevölkerung größer als in Breslau. Die Zahl der Gewerbebetriebe mit mindestens einem Ge⸗ hilfen oder mit Motoren betiug 11377 oder auf 1000 Einwohner 34; im Jahre 1882 wurden g111 bezw. 31 pro Mille solcher Be⸗ triebe ermittelt. Landwirthschaftsbetriebe wurden 545 gezählt, un— gefähr ebenso viel wie im Jahre 1882.

Zur Arbeiterbewegung.

In Stettin hielten die ausständigen Schneider gestern Abend wieder eine zahlreich besuchte Versammlung ab. Der Vor— sitzende der Lohnkommission wies, wie die „Ostsee⸗Itg.“ berichtet, auf die veränderte Sachlage hin, die dadurch geschaffen worden sei, daß die Mitglieder des Verbandes der Konfektionäre zu erhöhten Lohnsätzen wieder Arbeit ausgeben, und daß ausständige Schneider wieder in Arbeit getreten seien. (Vgl. Nr. 164 d. Bl). Er empfahl, unter den jetzigen Verhältnissen und bei dem ungünstigen Stand der Unterstützungskasse mit dem errungenen Erfolg vorläufig sich zufrieden zu geben und den Ausstand für beendet zu erklären. u einem ge⸗ eigneten Zeitpunkt könne man wieder mit erneuten Forderungen an die Unternehmer herantreten. Die Mehrheit vertrat bei der Be— sprechung den Standpuntt, vorläufig bei den beiden Firmen H.. B. Juda, und Leppold Juda den Ausstand fortzusetzen. Dei der Abstimmung hierüber, an der sich nur die bei den genannten Firmen beschäftigt gewesenen Schneider zu betheiligen hatten, wurde mit 84 gegen 4 Stimmen in diesem Sinne beschlossen. Eine weitere Abstimmung hatte das Ergebniß, daß mit 77 gegen 35 Stimmen beschlossen wurde, bei den übrigen 11 Firmen, die dem Verband . , angehören, am nächsten Montag die Arbeit wieder aufzunehmen.

Aus in wird dem Vorwärts“ geschrieben: Sämmtliche Ofensetz er haben mit Ausnahme von 7 Mann am letzten Montag

wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt.

Aus Plauen i. V. wird dem „Dresd. Journ.“ unter dem 11. Juli zim Mauxrerausstand berichtet: Von den an— wesenden Maurern, gegen 6090. hatten bis gestern Mittag über 300 die Arbeit eingestellt. Die Ausständigen erhalten für die Woche 10 ½ aus, der Ausstandskasse, wozu bei den Ver— heiratheten noch 1 4 für jedes Kind kommt. Die Meister sind weniger gegen eine Lohnerhöhung, als gegen die Einführung der zehn⸗ stündigen Arbeitszeit. Gegenwärtig wird, die Früystücks. und Vesperzeit abgerechnet, 11 Stunden gearbeitet. (Vgl. Nr. 164 d. Bl)

Aus Kopenhagen meldet . W. T. B.: Wegen Konflikts zwischen den Maurer und Zim mermeistern und ihren Ge— sellen in Aalborg (vgl. Nr. 164 d. Bl.) über die Formen für die

Zeugnisse bei Entlassungen bewerkstelligte die Organisation der Maurer- und Zimmermeister die Aussperrung aller ihrer Arbeiter in mehreren der größten Städte Jütlands, namentlich in Aalborg, Aarhus, Esbjerg und Horsens. Die Zahl der nicht beschäftigten Ge sellen wurde gestern auf über 1000 geschätzt.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 30. Juni bis inkl. 6. Juli er. zur Anmeldung 'r, , , 59 Lebendgeborene, 306 Eheschließungen, 33 Todtgeborene, 747 Sterbefälle.

Bauten.

In der Preis bewerbung um Entwürfe für eine Kirche der evangelisch⸗lutherischen Facobi⸗Gemeinde in Dresden ist, wie das Zentr.⸗Bl. d. Bauv. mittheilt, der erste Preis (3000 6) dem Architekten Jürgen Kröger in Berlin zuerkannt worden. Den zweiten Preis (2000 „) erhielt Architekt Leo von Abbema in Düssel⸗ dorf, den dritten Preis (1000 „) Architekt Heinrich Reinhardt in Berlin. Zum Ankauf empfohlen wurden der Entwurf „Wettin“ und die mit einem rothen Kreuz bezeichnete Arbeit.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Bei der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin hat die Vertheilung der Preise für die im Studien jahre 1894/95 ausgeschrieben gewesenen Preisaufgaben nunmehr statt⸗ gefunden. Es erhielten Preis von je 150 ½ς der Studierende der Landwirthschaft Richard Dost aus Krokau für eine Arbeit aus dem Gebiete der Landwirthschaft, sowie die Studierenden der Landwirth⸗ schaft Kurt Geiger aus Mortung und Eduard von Trzeinski aus Posen für Arbeiten aus dem Gebiete der Meteorologie. Je einen Preis von 100 SM erhielten der Studierende der Landwirthschaft Tritz Nippa aus Breslau für eine landwirthschaftliche und der Studierende der Geodäsie und Kulturtechnik Georg Dybowski aus Berlin für eine geodätische Arbeit.

Für das Studienjahr 1895/⸗ 96 sind wiederum vier Preis aufgaben für die Studierenden der genannten Hochschule aus— geschrieben worden, und jwar je eine aus dem Gebiet der Landwirth⸗ schaft, der Kulturtechnik, der Zoologie und der Nationalökonomie. Zur Bewerbung um die e,. Preise von je 150 M sind die als ordentliche Hörer immatrikulierten Studierenden der Hochschule berechtigt. Die Preisarbeiten sind bis zum 1. April 1896 dem Rektorat einzusenden.

Verbesserung des bäuerlichen Realkredits.

Von den für die einzelnen Provinzen angeordneten Verhandlungen zur Verbesserung des bäuerlichen Realkredits hat die erste am 10. d. 3 für die Provinz Posen stattgefunden und zwar mit durchaus be— friedigendem Erfolg. Der Verhandlung, welche der Ober Präsident leitete, wohnten der Referent des Landwirthschafts. Ministeriums, Ver⸗ treter der Landschaft und der Provinzial-Hilfskasse, der Probinzial⸗ regierung n, sowie auch ein Mitglied des Ober-Landesgerichts bei. Die Versammlung einigte sich zu folgenden Vorschlägen, welche durch—⸗ weg auch von den Vertretern der Landschaft angenommen wurden und daber voraussichtlich auch bei den beschlußfassenden Organen der Land— schaft keinerlei Schwierigkeiten finden werden:

Der Kreis der beleihungsfähigen Besitzungen soll auf alle selb— ständigen Ackernahrungen, d. h. mindestens alle Besitzungen bis 3000 1 Taxwerth ausgedehnt werden. Die Tax⸗ und Beleihungskosten sollen für kleine Objekte wesentlich ermäßigt, auch die am einfachsten durchführbare Beleihung nach der Grundsteuer für bäuerliche . erheblich erweitert werden. Sobald ferner die Landschaft die Geneh⸗ migung zur Ausgabe 3 Pfandbriefe nachgesucht und erhalten hat und so in der Lage ist, den Kredit so billig wie möglich zu gewähren, soll die Umwandlung der bäuerlichen Privat und Sparkassenhypotheken in Landschaftshypotheken in vollem Umfang in Angriff genommen werden. Bei der zentralisierten Verfassung der Posener Landschaft und den allgemeinen Verhältnissen der Provinz wurde einmüthig die Mit⸗ wirkung der ordentlichen Verwaltungsbehörden bei dieser Maßnahme für unerläßlich erachtet. Die Landräthe sollen für die einzelnen Distrikte Vertrauensmänner ernennen, welche dorfschaftsweise vorgehen und nach Einsicht des Grundbuchs und unter Be— nutzung der von der Landschaft zu liefernden Formulare die erforderlichen Anträge von den Besitzern aufnehmen. Die Unterstützung durch die Grundbuchämter ist bei der wohlwollenden Stellung der Justizverwaltung um so mehr zu erwarten, als die Durchführung der begbsichtigten Hypothekenbewilligung auch zur Säuberung des Grundbuchs und zur Löschung mancher noch einge— tragener, aber bereits getilgter Posten führen wird. Die Ansicht der Versammlung ging einstimmig dahin, daß ein Vorgehen auf diesem Wege die ersprießlichsten Erfolge erwarten lasse. Gegenwärtig find in der Provin Posen rund 29 000 beleihungsfähige Besitzungen vor⸗ handen (mit 30 Thaler Reinertrag und darüber); die Zahl wird sich durch die oben erwähnte Erweiterung noch . Wirklich be⸗ liehen bei der Landschaft sind aber nur 6375 Besitzungen, darunter 3362 bäuerliche.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Lemberg, 12. Juli. (W. T. B.) Die Schweineseuche ist in sieben weiteren Bezirken ausgebrochen; behufs Verhinderung einer Weiterverbreitung der Seuche ist auch über diese Bezirke die Sperre verhängt worden. .

NewYork, 12. Juli. Amtliche Berichte der Regierung in e en melden das epidemische Auftreten des gelben Fiebers auf Cuba.

Sandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 12 8. M. gestellt 11 421, nicht rechtzeitig gestellt 8 Wagen. In Oberschlesien sind am 11. d. M. gestellt 4163, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

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Beim Königlichen Amtsgericht 14 Berlin standen am 10. und 11. Juli die nachbezeichneten Grandstücke zur Versteigerung: das im Grundbuche von Steglitz Band 14 Blatt Nr. 447 auf den Namen der verwittweten Frau Caroline Christiane Eleonore Kühne, geb. Buff, zu Steglitz, Schloßstr. 82, ,, ,, zu Steglitz, Lindenstr. 4 belegene Grundstück; Fläche 5, ß a mit 1710 M Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gehot von 27 409 g blieb der Klempnermeister Albert Kühne zu Friedenau, Meist- bietender. Das im Grundbuche von Schöneberg Band 43 Blatt Nr. 1594 auf den Namen des Architekten Bernhard Korn zu Schöneberg eingetragene, zu Schöneberg an der Kranachstraße 62 belegene Grundstück, welches mit 1532 M Reinertrag und einer Fläche von 9,32 a zur Grundsteuer veranlagt ist, mit dem Gebot von 115700 M blieben der Maurermeister August Baumgarten zu Berlin, Potsdamerstraße 77a, und der Rentier Hermann Rieger zu Deutsch⸗Wilmersdorf, Meistbietende. Das im Grundbuch von Schöneberg Band 47 Blatt Nr. 1701 auf, den Namen des Zimmermeisters Friedrich Wilhelm Gustav Kulisch zu Berlin. Oderbergerstraße 28, eingetragene, zu Schöne⸗ berg, Ecke Lerner Kiepert, und Grunewaldstraße 59, belegene Grundstück, welches mit (93 „6 Reinertrag und einer Fläche von 10,32 a zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer nicht veranlagt ist; Meistbietende blieben die Bankdirektoren Eduard Sanden zu Potsdam und Paul Puchmüller zu Charlottenburg mit dem Gebot von 206 000 S Das im Grundbuch von Friedenau Band 12 Blatt Nr. 835 auf den Namen des Bauunter⸗