1895 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

nehmers Adolf Sotschnik eingetragene, zu Friedenau an der Bismardstraße 23 und Albestraßen. Ecke, belegene Grundstück, welches mit 4.68 S Reinertrag und einer Fläche von 9,99 a zur Grund steuer, zur Gebäudesteuer nicht veranlagt ist, mit dem Gebot von 136 000 4 blieb der Schlossermeister Heinrich Klemme zu Friedenau. Meistbietender. Das im Grundbuche von Schöneberg Band 36 Blatt Nr. 1383 auf den Namen des Maurermeisters Jakob Jakoby eingetragene, zu Schöneberg, Koburgstraße 7 belegene Grundstück, welches mit 1.32 6 Reinertrag und einer Fläche von 6,21 a zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer nicht veranlagt ist; mit dem Gebot von 113 130 M blieb die r , , für Grundbesitz und Hypotheken Verkehr zu Berlin, Dorotheen⸗ straße 95 / 96, Meistbietende. Das im Grundbuche von Groß⸗ Lichterfelde Band 43 Blatt Nr. 1301 auf den Namen des Architekten Paul Boswau eingetragene, zu Groß⸗Lichterfelde an der Schillerstraße belegene Grundstück, welches mit 171 M Reinertrag und einer Fläche von 12,13 a zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer nicht veranlagt ist, mit dem Gebot von 46 600 6 blieb der Kaufmann Hermann Franke zu Groß⸗Lichterfelde, Meistbietender. Das im Grundbuche von Wilmersdorf Band 45 Blatt Nr. 1356 auf den Namen der Maurer—⸗ meister Wilhelm Lünow und Wilhelm Koch zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, zu Wilmersdorf. Brandenhurgischestraße 4, belegene Grundstück, welches mit einer Fläche von 669 a zur Grund⸗ steuer, zur Gebäudesteuer nicht veranlagt ist, ein Gebot wurde nicht abgegeben. Vertagt wurde das Verfahren der Zwangeversteige⸗ rung wegen des Grundstücks des Bauunternehmers C. Rother zu Weißensee, sowie des Grundstücks des Kistenfabrikanten Eduard Seidel zu Lübars belegen.

Dem Bericht über das elfte Geschäftsjahr des Vereins „Waarenhaus für Armee und Marine“ vom 1. April 1894 bis 31. März 1895 entnehmen wir folgende Mittheilungen: Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder betrug am 31. März 1895 11 569, am 31. März 1894 40 090. Es traten also im Laufe des Jahres mehr hinzu, als durch Tod u. s. w. ausgeschieden sind, 1479. Außerdem wurden Jahreskarten an außerordentliche Mitglieder aus⸗ gegeben 2624. Der Gesammt⸗Umsatz der von dem Vereinshause ge⸗ lieferten Wagren betrug 5343 142 ; hiervon entfallen auf den eigenen Werkstättenbetrieb 1 774 254 46 Der Ueberschuß beträgt nach erfolgter Abschreibung auf Waaren 192 419 M, wovon für Reserve⸗ stellungen u. s. w. verwendet werden 23 692 S Es ergiebt sich ein Reinerträgniß in Höhe von 168 726 6, welches durch Comitébeschluß wie folgt vertheilt worden ist. Verzinsung von 2 814 000 ½ Antheil⸗ scheinen 140 700 é; zur Amortisation des Garantiefonds werden 15 000 M nebst 5 oο Agio mit 650 , zusammen 13 650 ver⸗ wendet. Dem Reservefonds ist der gleiche Betrag mit 13 650 zugewiesen und der verbleibende Rest von 726, 4 auf das neue Geschäftsjahr 1895/96 vorgetragen worden. .

Magdeburg, 12. Juli. (W. T. B.) uckerbericht. Kornzucker exkl., von 9250 —, neue —. Kornzucer exkl., S8o / Rendement —, neue 10,30 -= 10,45, Nachprodukte exkl., 75 0 / Rendement ——. Schwächer. Brotraffinade 1 2275, Brot- raffinade N 2259. Gem. Raffinade mit Faß 22375 23,00. Gem. Melis 1, mit Faß 22 22,25. . stetig. Rohzucker J. Produkt Transtto f. a. B. Hamburg pr. Juli 9,777 Gd., 9.823 Br., pr. August 8.87 bez, 9, 0 Br., pr. September 16 00 bez, 10, 025 Br., pr. Oktober⸗Dezember 10,55 bej. u. Br. Matt. Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft 276 090 Ztr. . .

ssen a. d. Ruhr, 12. Juli. (W. T. B.). Der „Rhein.“ Westf. 3. zufolge betrug die Einschränkung beim Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlen-⸗Syndikat 149, gegen 150j0, wie ursprünglich beschlossen war. Die Absatzverhältnisse waren im laufenden Monat gute.

Leipzig, 12. Juli. (W. T. B.) Kammzug Term in⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juli 3,07 , pr. August 3,07 4A, vr. September 3,10 M, vr. Oktober 3, 10 MÆ. pr. No- vember 3,125 AÆ, pr. Dezember 3,123 A, pr. Januar 3,15 ÆK, vr. Februar 3, 15 S, pr. März 3,17 „M, pr. April 3,20 ÆK, pr. Mai 3, 20 M, pr. Juni 3,20 M Umsatz 35 000 kg.

Bremen, 12. Juli. (W. T. B.) Börsen ⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum ⸗Börse.) Ruhig. Loko 6,35 Br. Baumwolle. Stetig. Upland middl. loko 358 J3. Schmalz. Höher. Wilcox 34 3. Armour shield 34 , Cudahv 35 4, Fairbanks 29 3. Speck. Fest. Short clear middling loko 31. Ta back. Umsatz 14 Faß Kentucky, 109 Faß Stengel. -

Hamburg, 12. Juli. (W. T. B.) Katfee. 3 bericht) Good average Santos pr. Juli 745, pr. September 745, vr. Dezember 734, pr. März 724. Behauptet. Zucker⸗ markt. (Schlußbericht, Rüben⸗Rohzucker J. Produkt Basis 88 o/ Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, pr. Juli 9,80, pr. August 9, 924, pr. Oktober 10,274, pr. Dezember 10,475. Behauptet.

London, 12. Juli. (W. T. B.) Wol lauktion. Preise fest, unverändert.

An der Küste 8 Weizenladungen angeboten.

236060 Japazucker loto 114 stetig. Rüben -⸗Robzu cker loko 97 thätig. Chile⸗Kupfer 458. pr. 3 Monat 4316/1.

Liverpool, 12. Juli. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Woch en bericht. Wochenumsatz gegenwärtige Woche 52 0900 sorige Woche 59 000), do. von amerikanischen 49 000 [45 000), do. für Speku⸗ laticn 10060 (1900), do. für Export 4000 (2000), do. für wirklichen Konsum 44 000 (42 000), do. unmittelb. ex. Schiff 56 000 (55 000), wirklicher Export 3000 (10 000), Import der Woche 150060 (46 000), davon amerikanische 14 000 (30 000), Vorrath 1 518 009 (1 562 000), davon amerikanische 1 390 000 ¶1 428 009), schwimmend , nn, m. 58 000 (958 000), davon amerikanische 35 000

Manchester, 12. Juli. (W. T. B.) 121 Water Taylor 43, 30r Water Tavlor 65, 20r Water Leigh 53, 30 r Water Clayton 66, 32 Mock Brooke 61, 40r Mavoll 55 40r Medio Wilkinson 7z*, 32r Warpcops Lees 5. 36r Warpcops Rowland 63, 36r Warpcopz Wellington , 40r Double Weston 73, 6or Double courante Quo- e a 32 116 vards 1616 grey Printers aus 32r/46r 147.

etig.

Paris, 12. April. (W. T. B.) Die Zuckerbörse bleibt heute und Sonnabend, den 13. Juli geschlossen.

St. Petersburg, 12. Juli. (W. T. B.) Produkten markt. Weizen loko 8,00. Roggen loko 5.50. Hafer loko 3,30. 6 loko 11,50. Hanf loko 44.00. Talg loko 50, 00, pr.

ugust

St. Petersburg, 13. Juli. Heute ist das Protokoll ver⸗ öffentlicht worden über die gestern erfolgte Verifikation und die Uebergabe folgender Goldbeträge aus der Umsatz⸗ tasse der Staatsbank an den Metall⸗Umwechselungs⸗ fonds: 98961 276 Rubel als Bezahlung eines Theils der un—⸗ verzinsten Schuld des Reichsschatzes für die umlaufenden Kreditbillets permanenter Emission und 1 120 682 Rubel zum Umtausch gegen das im Umwechselungsfonds befindliche Silber laut Uktas des Kaisers vom

3. März 1895. Am sterdam, 12. Juli. 6 T. B.) Java⸗Kaffee good t Die Börse eröffnete

ordinary 54. Bankazinn 3

New-⸗JYork, 12. Juli. (W. T. B.) mit weichender Tendenz; im weiteren Verlauf trat Ermattung ein; der Schluß war lustlos. Der Umsatz der Aktien detrug 255 000 Stäck.

Weizen eröffnete fest und behauptete infolge ungünstiger Ernte-

berichte und besserer Kabelmeldungen die Festigkeit während des ganzen Börsenverlaufs. Eine wesentliche Unterstützung wurde derselben noch durch die Gerüchte zu theil, welche reichliche Käufe der Exporteure meldeten. Schluß recht fest. Mais stetig infolge von umfang⸗ reichen Kaufordres, gab im weiteren Verlauf auf Zunahme der An. künfte etwas nach und erlitt durch Verkäufe eine weitere Einbuße. Durch die Festigkeit des Weizens wurde jedoch der Verlust wieder ausgeglichen und der Schluß war fest.

Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗JYPork 76, do. in Ner⸗Orleang 64. Petroleum Stand. white in New⸗Hork 7,65, do. in

Philadelphia 7, 60, do. rohes (n Cases) —, do. Pipe line cert. rr. Juli 155 nom., Schmalz West. steam 6, S0, do. Rohe & Brothers 6,90. Mais pr. Juli bo, do. pr. September 504, do. pr. Dezember Rother Winterweizen 725, Weizen pr. Juli 713, do. pr. August 7It, do. vr. September 725. do. Fr. Dezember 743. Getrelde⸗ fracht nach Liverpool 2. Kaffee fair Rio Nr. 7 154, do. Rio Nr. 7 vr. August 1470, do. do. pr. Oktober 1490. Mehl, Spring Wbeat clears 290. Zucker 23. Kupfer 10,75.

Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions häfen 6000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien S000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 11 009 Ballen, Vorrath 3865 0 0 Ballen.

Chicago, 12. Juli. (W. T. B.) Weizen von Anfang an fest, blieb infolge höherer Kabelberichte und Meldungen von Ernte— schaͤden während des ganzen Börsenverlaufs fest. Vorgenommene Realisierungen vermochten nur vorübergehend einen leichten Preisdruck auszuüben, da die Deckungen der Baissepartei denselben reichlich wieder paralysierten. Mais infolge unbedeutender Vorräthe und auf Ernteberichte aus dem Nordwesten durchweg fest.

Weizen pr. Juli 66, vr. September 6857, Mais pr. Juli 456. Speck short elear nomin. Pork pr. Juli 11.17.

Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 12. Juli. (W. T. B.) Hamburg ⸗Ameri⸗ kan ische Packetfahrt Aktiengesellschaft. Der Schnelldampfer „Normannia“ und der Postdampfer, Prussia“ sind heute früh in New-⸗JYork eingetroffen.

London, 12. Juli. W. T. B) . Der Castle⸗ Dampfer „Garth Castle“ hat auf der Heimreise Mittwoch die Cana⸗ rifchen Infeln passiert. Der Castle⸗Dampfer Norham Castle“ ist auf der Ausreise heute in Durban (Natal) angekommen. Die Castle⸗ Dampfer Grant ully Castle“ und, Pembroke Castle sind auf der Heimreise gestern von Kapstadt abgegangen.

Mannigfaltiges.

Herr Rudolph Hertzog hat, wie die Nat.⸗Ztg. meldet, 9. . . Berlins ohne Unterschied der Konfession 30 000 4 gespendet.

Görlitz. In den Tagen vom 20. bis 24. August d. J. findet in Görlitz die TXIV. Wanderversammlung des Deutschen Photographen-Vereins statt. Mit dieser Wanderversammlung ist eine Ausste! lung verbunden, an welcher sich Mitglieder und Nicht. mitglieder des Vereins betheiligen können. Nichtmitglieder sind bei der Wanderversammlung als Gäste gern gesehen und haben sich nur dem Vorstand persönlich vorzustellen. Anmeldungen zur Auktstellung werden an die Herren Ernst Herbst u. Firl in Görlitz oder an den Vor- 6 4 , Photographen⸗Vereins, Herrn K. Schwier in

eimar, erbeten.

Gotha, 12. Juli. Ueber die verheerende Feuersbrunst in Brotterode entnehmen wir einem Bericht der „Goth. Itg.“ noch die nachstehenden Einzelheiten:

In einer Scheuer des Schneidermeisters Peter brach am Mittwoch, den 10. Juli, gegen 1 Uhr das Feuer aus, und obwohl der Brandherd im oberen Ort, aber inmitten des dichtbesetzten Häuser⸗ komplexes liegt, konnte bei den sofort durch die Ortsfeuerwehr mit sechs Spritzen begonnenen Löscharbeiten an keine Bewältigung gedacht werden; denn die meist leicht gebauten Häuser, mit Futtervorräthen gefüllt und von schnell entzündbarem Tannen⸗ reisig umlagert, welches den Leuten als ,, . dient und von der meist armen Bevölkerung selbst im Walde geholt wird, fingen schnell Feuer, und bei der großen Dürre und dem gänz⸗ lichen Wassermangel, da der den Ort sonst durchfließende Trusenbach fast ausgetrocknet war, zudem auch noch ein starker Südwest herrschte, entstand Flugfeuer. Hierdurch war das Schicksal des Städtchens be⸗ siegelt, denn nach kaum einstündigem Wüthen des Elements stand der ganze Ort, mit Ausnahme einiger an die Berglehnen oder 6 halb erbauten Häuser, in Flammen. Von 395 Wohnhäusern sind 350 in Asche gelegt, darunter die Kirche, die Post und das Amtsgerichtsgebäude; über 2000 Personen sind obdachlos; etwa 1000 Einwohner haben nur mit Mühe das Leben gerettet, alle übrige . ging ihnen verloren. Ein großer Theil der vom Brandunglück Betroffenen hatte seine Habe in der Voraussicht, daß die Kirche erhalten bleiben werde, in diese gebracht, aber als auch sie in Flammen aufging, war an eine anderweite Bergung des Eigenthums nicht mehr zu denken. Die Feuerwehren konnten wegen der großen Gluth nicht mehr in die Straße eindringen, und alle unglücklichen Umstände, wie Wassermangel, Wind und enge Passage, wirkten vernichten für den Ort; der⸗ selbe zählt über 3000 Einwohner, welche, sich bisher zumeist von der gering lohnenden Hausindustrie ernährten, wihrend ein anderer Theil seinen Lebensunterhalt aus den Er— trägnissen des Waldes (Beeren und Kräutern im Sommer und Holz im Winter) erwarb. Trotz der tief hinter dem Inselsberg befindlichen Lage des Brandorts konnte man weit in Thüringen die hochaufsteigenden Rauchmassen bemerken, und in einer Entfernung von 20 Em jenseits des Gebirges wurden bei der Stadt Ohrdruf Briefe und Pappdeckel, welche von der heißen Luft aus dem brennenden Posthause entführt worden waren, aufgelesen und an mehreren Stellen in Gotha ab⸗ geliefert. Touristen, welche den Inselsberg besucht hatten, eilten zur Hilfe⸗ leistung herbei, mußten aber zurückweichen, da die Gluth einen Ein—⸗ griff unmöglich machte. Versichert hatten die Unglücklichen, da die Armuth zu groß war, zum größten Theile nichts. Die Industrie des Orts ist vernichtet, sämmtliche Waarenvorräthe der exportierenden Kaufleute, jeder Amboß, jeder Hammer, kurz jegliches Werkzeug, wo⸗ mit die armen Bewohner ihr Brot verdienten, ist verbrannt. Das Vieh läuft frei umher, und die Männer sind auf der Suche nach ihrer Kuh, den Schweinen oder der Ziege. Das Bild, welches die Trümmerstätte bietet, ist jammervoll. Leider sind auch Menschen⸗ leben zu Grunde gegangen: zwei Frauen und vielleicht auch fünf Kinder sind in den Flammen umgekommen. Das Telegraphenamt ist vrovisorisch wiederhergestellt und befindet sich mangels von Gebäuden im freien Felde an der Chaussee von Brotterode nach Kleinschmal⸗ kalden. Die Post wird in der Wohnung des Försters eingerichtet. Sechs Spritzen, welche beim Ausbruch des Brandes nach dem oberen Theile des Ortes gefahren worden waren, sind verbrannt. Der Viehstand ist zum größten Theil vernichtet, in dem Chaos des weiten Brandfeldes lagen sieben todte Rinder, eine große Anzahl Schweine, Hühner und andere Hausthiere; an anderer Stelle lagen geöffnete oder geschlossene Geld⸗ schränke, deren Inhalt gleichfalls der Gewalt der Flammen zum Opfer

efallen ist. Groß ist die Noth der armen Leute um Obdach für die Nacht; von den Tausenden kauern viele an den . hinter Sträuchern, ihre wenige gerettete Habe um sich her ausgebreitet, andere haben sich in Nachbardörfern in Scheuern und Staͤllen mitleidiger Menschen einquartiert. Das Eisenacher Bataillon des 5. Thüringischen Infanterie Regiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) soll nach Brotterode ab—⸗ rücken, um Zelte für die Einwohner aufzuschlagen, das General⸗ kommando des XI. Armee-Korps in Cassel hat Pioniere nach der Brandstätte beordert, von der Regierung werden Baracken geliefert. Von Geschäftshäusern ist nur noch der Gasthof des Herrn Malsch „Zum Adler! vom Feuer verschont geblieben. Seine Hoheit der Herzog von Sachsen⸗ Meiningen sandte aus Schloß Allenstein seinen Flügel Adjutanten nach der Brandstätte und spendete 500 Ihre Durchlaucht die Prinzessin Marie von Sachsen⸗Meiningen war selbst in Brotterode. BHestern erschienen auch Damen, welche zum theil in den benachbarten Badeorten zum Sommeraufenthalt weilen, in Brotterode, um Lebensmittel, die entweder selbst gespendet oder e ligst gesammelt worden waren, zu vertheilen. Von Friedrichroda ging ein Wagen mit Betten und Matratzen für die schwer Ge⸗ schaͤdigten ab. Aber auch in Gotha ist man schon helfend thätig; die hiesige Bäcker und Fleischerinnung hat zuerst mit einer Sammlung von Lebensmitteln unter ihren Mit gliedern begonnen, welche ein so reiches Erträgniß hatte, daß schon

heute Morgen eine Ladung Lebensmittel nach Brotterode a.

konnte. An den

Bäcker und Fleischer versandt werden. der hiesige Stadtrath haben Sammelstellen eröffnet. Auch der eta rath von Waltershausen hat amtlich die Aufforderung zur Saum

von Liebesgaben ergehen lassen.

hiesigen Annahmestellen von Liebesgaben 3 während des Tages Lebensmittel ein, die heute mit der Sendunn n s Der Frauen. Dilfỹbere n .

London 12. Juli. Nach einer bei Lloyds aus Gibraltar ein

gegangenen Depesche ist der Bremer Dampfer D (vergl. Nr. 163 d. Bl.) wieder flottgemacht und in d . gebracht worden, 6

scht waren.

rach en fel. en dort

nachdem ungefähr 300 t seiner Ladin;

Madrid, 13. Juli. W. T. B.“ meldet: Ein Bli schlug n

eine Kirche zu Calasparra, Provinz Murcia.

Die irche é

in hellen Flammen. Ein Kind ist getödtet, acht Personen sind derle⸗

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

St. Petersburg, 13. Juli. heute veröffentlichtes Gesetz werden die Bestimmungen bezin

lich der Reform der Reichswehr auf das

Jarthun

Polen ausgedehnt; ferner wird durch dasselbe der Etat der Reichswehr der Infanterie des Warschauer Militärbezith

festgesetzt.

Ferner sind heute die Gesetze veröffentlicht worden, wonah bei der Beitreibung von Abgaben und Steuern aus de Arbeitslöhnen der Fabrikarbeiter bei jeder Lohnzahlung nicht mehr als ein Drittel des Lohnes von den unverheiratheten Arbeitern und nicht mehr als ein Viertel des Lohnes pm den verheiratheten Arbeitern oder Wittwern mit Kindern q gezogen werden darf. Ein weiteres Gesetz gestattet den Finanz-Minister, nöthigenfalls eine plötzliche Revision de Bücher und Geschäftsführung der Bankanstalten und Wechsc— geschäfte vornehmen zu lassen. .

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

Wetterbericht vom 13. Juli, 8 Uhr Morgens.

Stationen.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim

1

Wetter.

Temperatur GCelsius Q *465*.

tn O

83.

Belmullet. Aberdeen. Christiansund. Kopenhagen Stockholm. aparanda .. t. Petersburg Moskau.

758 756 750 740 745 757 754 756

bedeckt halb bed. wolkenlos Regen Regen wolkig bedeckt bedeckt

Cork, Queenstown

winemünde. Neufahrwasser. Memel

761 762 754 744 745 744 748 746

bedeckt wolkig bedeckt wolkig!) bedeckl?) Regen wolkig bedeckt

. ; o Karlsruhe. Wiesbaden. München Chemnitz Berlin Wien.. Breslau.

761 751 759 757 760 753 748 756 753

bald bed. . ö

, . wolkenlos halb bed. 36 halb bed. bedeckt Regen bedeckt

Ile d' Aix

d

ö I) Abends Ge

Hagel.

Uebersicht der Witterung.

764 757

halb bed.

2 wolkig

Ueber den dänischen Inseln und Südschweden liegen tiefe Minim

in deren

gemeinschaftlichem, i Depressionsgebiet auf ihrer Südfeite vielfach stürmische nordwestlit

.

Zentral⸗Europa

be deckenden

bis südwestliche, auf der Nordseite in Mittelstandinavien stürnmist

östliche Winde wehen.

der Britischen

Ueber Inseln übersteigt

Frankreich und Luftdruck

dem Slide 760 mm

bei starken bis stürmischen, an der Nordseeküste nordwestlic bis nördlichen, sonst meist westlichen bis südwestlichen Winde ist das Wetter in Deutschland kühl und vorwiegend trübe, vielsag

regneris

ch, nur im Süden meist heiter; überall fiel Regen, im Nar

westen und Süden in erheblicher Menge, Borkum hatte 34, Hambug

35 mm Niederschlag.

Hamburg, Keitum und Breslat hatten 6e

witter. Oxö meldet 56, Kopenhagen 4 mm Regen.

e Seewarte.

Nenes Theater.

Theater⸗Anzeigen.

Schiffbauerdamm 4a. / 5.

Sonntag

Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze⸗Theaters Hr

burg) unter Leitung des

Vaudeville in 3 Akten nach Bilhaud und Barrs von

und F. Zell. Musik von Antoine Banés. Montag: Tata ˖ Toto.

irektors Jof Ferenczy. Tata-Tu

Victor d

Anfang 75 Uhr.

* ——

Tae, 6

Familien⸗Nachrichten. Ein Sohn:

Geboren:

egn ; Hr. Ober. Pri

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗/Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen (einschließlich Bör sen⸗Beilage).

M 1686.

Königreich Preußen.

Privileg i um zur Aus abe auf den Inhaber lautender Hypotheken— fand briefe, Komm unal⸗Obligationen und Kleinbahn⸗ bligationen für die k Pfandbrief Bank zu Berlin.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ze.

Nachdem die Preußische Hypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft zu Berlin sich in eine Hypothekenbank unter der Firma: r sch Pfandbrief Bank“ umzuwandeln beschlossen hat, wollen

ir auf Grund des Gesetzes wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, vom 9. Juni 1833. der genannten Aktiengesellschaft unter der Voraussetzung, daß die Eintragung des beifolgenden, zur notariellen Verhandlung vom 19. Nopenber 1894 von der Generalversammlung beschlossenen neuen Gesellschaftsstatuts in das Handelsregister demnächst erfolgt, nach Maß— gabe dieses Statuts durch i,, . Privilegium Unsere landes- herrliche Genehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit Zinsscheinen und Talons versehener Hypotheken⸗Pfandbriefe, Kom— munal. Obligationen und Kleinbahn ⸗Qbligationen, wie solche in dem Statut näher bezeichnet und in dessen Gemäßheit zu verzinsen sind, mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß jeder Inhaber solcher Hypo⸗ theken⸗ Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahn -⸗Obligationen, Zins⸗ scheine und Talons die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne den Nachweis seines Eigenthums zu erbringen.

Das gegenwärtige Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches eine Gewährleistung des Staats für die Sicherheit der guszugebenden Inhaber Papiere nicht übernommen wird, ist nach der Eintragung des neuen Statuts in das e fte sammt diesem Statut im gesetzlichen Wege zu ver⸗ öffentlichen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ö

Gegeben Berlin, den 16. März 1895.

(L. S.) Wilhelm R. Miguel. von Köller. von Hammerstein. Schönstedt.

Statut der Preußischen Pfandbrief-Bank Berlin.

Allge meine Bestimmungen.

§ 1. Die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 21. Juni 1862 unter der m „Preußische Hypotheken⸗Versicherungs Aktien Gesellschaft“ errichtete Aktiengefellschaft führt fortan die Firma

Preußische Pfandbrief⸗Bank

und hat wie bisher ihren Sitz in Berlin, sowie die Befugniß, Zweig— n und Agenturen im Gebiete des Deutschen Reichs zu er⸗ richten.

§5 2. Die Dauer der Gesellschaft ist der * nach unbeschränkt.

5 3. Die Gesellschaft hat den Zweck, den Real.! und Kommunal kredit zu fördern, und sie ist befugt, innerhalb des zum Deutschen Reich gehörigen Gebiets

1) auf Grundbesitz unkündbare und kündbare durch Hypothek oder Grundschuld ,, Darlehne zu gewähren;

Y hvpothekarische und Grundschuldforderungen zu erwerben, zu beleihen und zu versichern, die Anlegung von Geldern in Hypotheken und Grundschulden und den Umsatz von hypothekarischen und Grund⸗ schuldforderungen zu vermitteln, Hhpotheken und Grundschuldbriefe in Verwahrung zu nehmen und die Einziehung und Auszahlung von Zinsen zu besorgen;

3) von landschaftlichen Vereinen oder sonstigen landesherrlich konzessionierten Bodenkredit ‚Anstalten die von ihnen auf Grund ihrer Konzession verausgabten Pfandbriefe oder die zu deren vorschrifts⸗ ha g Deckung dienenden Hypothekenforderungen zu erwerben, oder dieselben zu beleihen, oder sonst mit diesen Anstalten Verträge abʒu⸗ schließen, inhalts deren die Gesellschaft Hypotheken⸗-Pfandbriefe ver⸗ ausgabt, jene Anstalten dagegen die entsprechenden Verpflichtungen zur Verzinsung und Tilgung übernehmen;

4) an Provinzen, Kreise, Gemeinden, öffentliche Genossenschaften und Landesmeliorations⸗Gesellschaften sowie andere öffentliche Korpo⸗ tationen auch ohne Pfandbestellung Darlehne zu gewähren, sofern zu . . gesetzmäßig die Befugniß oder Genehmigung er—

eilt ist;

5) an Kleinbahn ⸗Gesellschaften beziehungsweise an Kleinbahnen Darlehne zu gewähren, wenn deren Verzinfung und Tilgung durch deutsche Kommunal⸗Verbände (Provinzen, Kreise, Gemeinden) unter gesetAzmäßiger Genehmigung der Aufsichtsbehörde selbstschuldnerisch verbürgt ist;

6) auf den Inhaber lautende Hppotheken⸗-Pfandbriefe, Kommunal— Obligationen und Kleinbahnen-Obligationen zu verausgaben.

§.4. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt

1) Kassenbestände nutzbar zu machen durch Hinter⸗ legung bei Bankhäusern und Bankanstalten, durch An— kauf und Beleihung der von ihr ausgegebenen Hypo⸗ theken-Pfandbriefe, Kommunal⸗ und Kleinbahnen-Obligatlonen, ferner durch Ankauf von Wechseln und Werthpapieren nach den Grund sätzen der Deutschen Reichsbank sowie durch Lombardierung von Werthpapieren. Die Anlage im Lombardverkehr darf aber den Betrag des baar eingejahlten Grundkapitals nicht übersteigen. Der Kreis der lombardfähigen Papiere und die Höhe des zulässigen Beleihungs⸗ satzes ist durch den Aufsichtsrath festzusetzen. Von dieser Festsetzung ist der Aufsichtsbehörde bei Einreichung des jährlichen Geschäftsberichts

nzeige zu machen;

2) das Inkasso von Geld, Wechseln, Anweisungen und Werth⸗ papieren zu besorgen, Wechsel und Geldanweisungen auszustellen und in Zahlung zu nehmen;

3) Depositengelder verzinslich und unverzinslich anzunehmen; doch dürfen jederzeit rückzahlbare Depositengelder nur bis zum Betrage der Reserven angenommen werden;

4) den kommissionsweisen An- und Verkauf von Werthpapieren zu betreiben.

ö. , für eigene Rechnung sind der Gesellschaft

ntersagt.

§ 5. Grundstücke zu erwerben ist der Gesellschaft nur gestattet, wenn sie dieselben als Geschäftsräume benutzen will, oder wenn es 16 ö. Sicherstellung oder Verwerthung von Gesellschaftsforderungen

ndelt.

S. 6. Veröffentlichungen des Vorstands und Aufsichtsraths haben für die Aktionäre Rechtswirkung, wenn sie durch ben „Deutschen Reichs⸗Anzeiger / oder ein i fi an dessen Stelle tretendes Blatt stattgefunden haben.

Bekanntmachungen seitens des Vorstands sind in derjenigen erm, welche für die Firmenzeichnung vorgeschrieben ist, zu vollziehen; für die . der Bekanntmachungen des Aufsichtsraths gelten die⸗ senigen Bestimmungen, welche für die im Namen des Aussichtsraths herzustellenden Ausfertigungen im § 35 vorzefchrieben sind.

Grundkapital.

§ 7. Das Grundkapital der Gesellschaft , fünf Millionen

Thaler fünfzehn Millionen Mark in zehntausend Aktien zu fünf⸗

zum Deutschen Reichs⸗Anze

Erste Beilage iger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 13. Juli

hundert Thalern fünfzehnhundert Mark. Dasselbe kann durch Be⸗ schluß der Generalversammlung mit staatlicher Genehmigung erhöht werden.

F 8. Die Aktien werden mit laufender Nummer im Namen des Aufsichtsraths ausgefertigt. Zur Zeit sind davon sechstausend Stück vollgezahlt und auf den Inhaber lautend. Die übrigen vier⸗ tausend Stück lauten auf Namen, und auf deren Nennwerth sind fünfundjwanzig Prozent dreihundertfünfundsiebenzig Mark baar eingezahlt; fur den Rest von fünkundsiebenzig Prozent elfhundert. fünfundzwanzig Mark sind drei Solawechsel über je dreihundertfünf⸗ undsiebenzig Mark, an die Ordre der Gesellschaft lautend und einen Monat nach Sicht in Berlin zahlbar, hinterlegt. Diejenigen Aktien, welche künftig vollgezahlt werden, sollen in Aktien auf den Inhaber umgewandelt werden. Der Vorstand wird beauftragt und ermächtigt, alljährlich zur Eintragung in das Handelsregister in Er— gänzung dieses Paragraphen anzumelden, wie viele Aktien im Laufe des voraufgegangenen Jahres in Inhaber ⸗‚Aktien umgewandelt sind.

Aktien, welche in der Folge ausgegeben werden, lauten auf den Inhaber und werden nach näherer Bestimmung des Aufsichtsraths ausgefertigt.

Mit jeder Aktie werden Dividendenscheine jedesmal auf zehn Jahre und Talons in der vom Aufsichtsrath zu bestimmenden Form aus—

gegeben; gegen Einreichung der letzteren werden nach Ablauf des letzten

Jahres neue Dividendenscheine nebst Talons verabfolgt.

§ 9. Statt der Hinterlegung der Solawechsel für die nicht vollgezahlten Aktien ist, soweit der Vorstand und Aufsichtsrath dies genehmigen, auch die volle Baarzahlung der fehlenden fünfundsiebenzig Prozent statthaft. Jedesmal, wenn Vorstand und Aufsichtsrath Voll- zahlungen auf eine bestimmte Anzahl von Aktien zulassen wollen, ist dies unter Bezeichnung einer Frist für die Anmeldung öffentlich be⸗ kannt zu machen, und sind die sich meldenden Aktionäre gleichmäßig zu berücksichtigen, soweit dies rechnungsmäßig möglich ist. Aktien, auf welche der ganze Nennwerth eingezahlt ist, werden vollgezahlte genannt. Die Aktien nehmen nach Verhältniß der auf sie geleisteten Ein⸗ zahlung am Dividendengenuß theil. Für diejenigen Aktien, welche hier⸗ nach oder gemäß 5 15 künftig vollgezahlt werden, beginnt bezüglich der neu eingezahlten fünfundsiebenzig Prozent des Nennwerths der Dividendengenuß mit dem ersten Januar des auf die Vollzahlung folgenden Kalenderjahres, während bis zum Schluß des Kalender jahres, in welchem die Vollzahlung erfolgt, die neu eingezahlten fünf⸗ undsiebenzig Prozent vom Zahlungstage ab vier Prozent jährlich aus dem Reingewinn beziehen. .

Aktien, auf welche die Vollzahlung geleistet wird, sind unter Rück⸗ gabe der hinterlegten Wechsel durch einen vom Vorstande zu be— wirkenden Aufdruck auf den Inhaber zu stellen.

Die unter der bisherigen Firma ausgefertigten Aktien werden nach Bestimmung des Vorstands mittels Stempelaufdrucks mit der neuen Firma versehen. : .

f 10. Jede auf Namen lautende Aktie hat im Aktienbuche der Gesellschaft ein Blatt, auf welchem Name, Wohnort und Stand des jeweiligen Eigenthümers eingetragen werden. Wenn das Eigenthum einer solchen Aktie auf einen Andern übergeht, sso ist dies unter Vor—⸗ legung der Aktie und des Nachweises des Uebergangs bei der Gesell—⸗ schaft anzumelden und im Aktienbuche zu vermerken. Die Eintragung des neuen Eigenthümers darf erst erfolgen, wenn dieser seine Sola wechsel hinterlegt und der Vorstand die Uebertragung genehmigt hat. Demnächst erhält der bisherige Eigenthümer seine Solawechsel zurück.

Der Vorstand kann die Genehmigung zur Uebertragung versagen, ohne zur Angabe von Gründen verpflichtet zu sein.

§ 11. Sind Aktien, Interimsscheine, Dividendenscheine oder Talons beschädigt o der unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesent⸗ lichen Theilen noch dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist der Vorstand ermächtigt, gegen Einreichung solcher Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere unter der gleichen Nummer auszufertigen und auszureichen.

Außer diesem Falle ist die Ausfertigung und Ausreichung von neuen Aktien oder Interimsscheinen an Stelle von mangelhaften oder verlorenen nur nach gerichtlicher Kraftloserklärung zulässig. Die Ausfertigung erfolgt auf Kosten des Antragstellers unter der alten Nummer mit Hinzufügung eines auf die Kraftloserklärung bezüglichen Vermerks. w

Das Verfahren der Kraftloserklärung unterbricht nicht die Wechsel⸗ verbindlichkeit des Aktionärs und hält die in den 16 bis 17 be— zeichneten Maßregeln nicht auf. . .

Das Verfahren der Kraftloserklärung ist für Dividendenscheine oder Talons nicht statthaft. . . .

§ 12. Dividendenscheine, welche binnen vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig wurden, nicht vorgelegt sind, verlieren ihre Gültigkeit, und ihr Betrag verfällt zu Gunsten der Gesellschaft. Wird jedoch vor Ablauf dieser Frist der Verlust eines Dividendenscheins bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet und der stattgehabte Besitz durch Vorzeigung der Aktie oder sonst in glaub— hafter Weise dargethan, so erfolgt dessen Auszahlung an den An— meldenden nach . dieser Frist gegen Quittung, wenn der Divi— dendenschein bis dahin nicht zur Einlösung vorgelegt ist. Die Gesell⸗ schaft wird durch Annahme der Anzeige von dem Verlust eines Divi⸗ dendenscheins nicht verpflichtet, die Legitimation eines etwaigen Prä—- sentanten desselben zu prüfen oder die Einlösung des Scheins zu ver⸗ sagen. Dem Verlierer und dem Inhaber des Scheins bleibt viel mehr die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen einander überlassen.

§ 13. Die neue Reihe von Dividendenscheinen nebst dem neuen Talon wird, wenn der betreffende zu deren Empfangnahme berechtigende Talon nicht eingereicht werden kann, an den Eigenthümer der Aktie gegen deren Vorzeigung verabfolgt, jedoch erst dann, wenn der be— ireffende Talon bis zur Fälligkeit des zweiten Dividendenscheins der neuen Reihe nicht zum Vorschein gekommen ist.

Wenn der Eigenthümer der Aktie vor Ausreichung der neuen Reihe von Dividendenscheinen der Aushändigung derselben an den Präfentanten des Talons widerspricht, so ist der Streit zur gericht lichen Entscheidung zu verweisen, und die Ausreichung erfolgt erst

nach dessen Beilegung.

§ 14. Jeder Aktionär hat einen verhältnißmäßigen Antheil an dem Vermögen, Gewinn und Verlust der Gesellschaft.

Im Verhältniß zu der Gesellschaft werden als Eigenthümer der auf Namen lautenden Aktien nur diejenigen angesehen, welche als solche im Aktienbuche verzeichnet sind. .

§z 16. Jeder Eigenthümer einer nicht vollgezahlten Aktie ist ver⸗ pflichtet, einer durch das Gesellschaftsblatt veröffentlichten Aufforde⸗ rung zur gänzlichen oder theilweisen ,, oder einer an ihn gerichteten Äufforderung zur Erneuerung seiner Wechsel sofort Folge zu leisten, widrigenfalls er zur Zahlung von Verzugszinsen für die geforderte Einzahlung verpflichtet ist, und außerdem je nach Ermessen des Aufsichtsraths entweder die Wechsel geltend gemacht werden oder das Verfahren nach Vorschrift det Deutschen Handels⸗ gesetzbuchs zur Anwendung, gebracht wird. Auch in letzterem Falle können die Wechsel zur Beitreibung des etwa der Gesellschaft ent⸗ stehenden Ausfalls geltend gemacht werden.

1. Wenn der Eigenthümer einer nicht vollgezahlten Aktie in Konkurs geräth, oder gegen ihn die Zwangsvollstreckung fruchtlos er- folgt, oder wenn ihm die sel fa f, Verwaltung seines Vermögens entzogen wird, so hat er nach Aufforderung des Vorstands in der ihm bestimmten Frist einen annehmbaren Rechtsnachfolger zu stellen ober den Betrag seiner Wechsel baar zu hinterlegen, widrigenfalls nach

1895.

Ermessen des Aufsichtsraths entweder seine Wechsel geltend gemacht werden oder das Verfahren nach Vorschrift des Deutschen Handels gesetzbuchs zur Anwendung gebracht wird.

§ 17. Im Falle des Ablebens eines Aktionärs und im Falle der Auflösung einer in das Aktienbuch als Aftionär eingetragenen Firma tritt das gleiche Verfahren (5 16) gegenüber den Rechtsnachfolgern des Verstorbenen beziehungsweise gegenüber der Firma ein, wenn diese der Aufforderung des Vorstands zur Stellung eines annehmbaren Rechtsnachfolgers oder zur Hinterlegung des Betrags der Aktienwechsel nicht innerhalb sechs Monate entsprechen.

Bilanz. Reingewinn. Reserven. 518. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Bilanz wird am Ende . Kalenderjahrs durch den Vorstand aufgestellt. Für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust⸗ rechnung kommen die Vorschriften des Deutschen Handelsgesetzbuchs mit folgenden Maßgaben zur Anwendung: II. In der Gewinn⸗ und , ng ist in getrennten Posi⸗ tionen der Betrag der eingegangenen Zinsen für hypothekarische und Grundschuldforderungen, Kommunal- und Kleinbahn⸗Darlehne, der Verwaltungskosten⸗ Beiträge, der Provisionen und etwaigen sonstigen Leistungen der Schuldner, soweit sie nicht Kapitalsabtrag sind, auf⸗ zuführen, ebenso die Summe der von der Gesellschaft n Zinsen für Hypotheken⸗Pfandbriefe, Kommunal⸗ und Kleinbahn⸗Obligationen.

2) In der Bilanz sind in gesonderten Positionen anzugeben:

A. unter den Aktiven: a. der Betrag der zur Deckung der Hypotheken⸗Pfandbriefe be⸗ stimmten hypothekarischen und Grundschuldforderungen; b. der Betrag der zur Deckung der Kommunal und Kleinbahnen⸗ Obligationen bestimmten ,, e. die Summe der rückständigen Jahretleistungen der Schuldner; d. die der Gesellschaft gehörigen Grundstücke nach ihrer Gesammt⸗ zahl und unter Ansatz des nach den Vorschriften des Deutschen Han⸗ delsgesetzbuchs zu berechnenden Werths;

. B. unter den Passiven:

die ausgegebenen Hypotheken⸗Pfandbriefe, Kommunal und Klein⸗ bahnen⸗Qbligationen nach ihrem Nennwerthe.

3) Das gesammte im Betriebsjahre bei Begebung von Hypo⸗ theken⸗Pfandbriefen, Kommunal- und Kleinbahnen-Obligationen ent standene ,. und die der Gesellschaft durch diese Begebung er⸗ wachsenen Unkosten sind, soweit die Deckung nicht aus dem außer⸗ ordentlichen Reservefonds erfolgt, zu Lasten des Betriebsjahres zu verrechnen.

4) Wenn bei Amortisationsdarlehnen im Fall der Hinausrückung der Amortisation die Tilgungsbeiträge vorübergehend zu Gunsten der Gesellschaft verrechnet werden, dürfen diese Forderungen in der Bilanz nur als besondere Aktivposten eingestellt werden. Dasselbe gilt von sonstigen, von den Darlehnsnehmern hesonders übernommenen Neben- leistungen (für die Herstellung, Abstempelung und Begebung der Hypotheken ⸗Pfandbriefe, Kommunal⸗ und Kleinbahnen⸗Obligationen, Provision u. s. w.); diese Beträge dürfen den Schuldnern höchstens auf zehn Jabre gestundet werden.

5) Unter den Passiven ist ferner aufzuführen:

a. der Kapital ⸗Reservefonds;

b. der außerordentliche Reservefonds.

§ 19. Im Laufe der ersten vier Monate des Kalenderjahres 1 für das verflossene Kalenderjahr die Bilanz, die Gewinn und Verlust⸗ rechnung sowie ein den Vermögensstand und die Verhältnisse der Ge⸗ sellschaft entwickelnder Geschäftsbericht nebst Vorschlägen über die Gewinnvertheilung vom Vorstand dem Aufsichtsrath vorzulegen.

§ 20. Aus dem Geschäftsbericht muß hervorgehen:

I) der Gesammtbetrag der der Gesellschaft e,, lãndlichen und derjenige der städtischen hypothekarischen beziehungsweise Grund⸗ schuldforderungen;

2) der Gesammtbetrag der mit sowie der ohne Amortisation ge⸗ währten Darlehne;

3) die . der bestehenden Darlehne;

4) die Zahl der Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen (nach ländlichen und städtischen Grundstücken getrennt), an denen die Gesellschaft im Berichtsjabre betheiligt war;

8) die Zahl der Grundstücke, welche die Gesellschaft im Berichts- jahre hat übernehmen müssen, sowie die Verluste oder Gewinne, welche beim Wiederverkauf von erstandenen Grundstücken einge⸗ treten sind;

6) die einzelnen Buchwerthe der von der Gesellschaft erstandenen und noch nicht wieder verkauften Grundstücke;

7) die von den der Gesellschaft zu entrichtenden Jahresleistungen vorhandenen Rückstände, getrennt nach den Jahren der Fälligkeit;

8) die im Berichtsjahre im . der regelmäßigen Amortisation sowie die aus anderen Gründen erfolgten Rückzahlungen.

§ 21. Nach Genehmigung der Jahresrechnungen durch die Generalversammlung wird der Reingewinn, wie folgt, vertheilt:

a. fünf Prozent an den Kapital⸗Reservefonds, so lange er den zehnten Theil des Grundkapitals nicht überschreitet;

b. mindestens fünf Prozent an den außerbrdentlichen Reservefonds;

c. sechs Prozent als Tantième an den Aufsichtsrath. Die Ver⸗ theilung an die einzelnen Mitglieder regelt der Aufsichtsrath;

d. sechs Prozent als Tantieme an den Vorstand und die Be— amten, vertheilt in Gemäßheit der bestehenden Verträge beziehungs- weise nach Bestimmung des Aufsichtsraths;

6. der Rest a. §z 9 als Dividende an die Aktionäre, soweit nicht die Generalversammlung anderes beschließt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt falls Vorstand und Aufsichtsrath nicht einen früheren Termin bestimmen spätestens am ersten Juli an den Ueberbringer des Dividendenscheins.

§ 22. Der Kapitalreservefonds dient zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes. Derselbe wird nicht abgesondert verwaltet, sondern gehört zum werbenden Vermögen der 8k aft.

§ 23. Der außerordentliche Reservefonds dient zur Deckung eintretender Schäden und zur Bestreitung ungewöhnlicher Ausgaben jeder Art, namentlich auch des bei Begebung von Hypotheken⸗Pfand briefen, Kommunal und Kleinbahnen-Obligationen entstehenden Dis—⸗ agios sowie der bei Erhöhung des Grundkapitals entstehenden Kosten.

Auch dieser Fonds wird nicht abgesondert verwaltet, sondern ist werbendes Vermögen der Gesellschaft. . ;

Außer dem im § 21 unter b bezeichneten Antheil am jährlichen Reingewinn fließen ihm zu:

a. die nach § 12 verfallenen Dividenden;

b. diejenigen Beträge, welche zur Deckung schon bekannter oder muthmaßlicher Schäden zurückgestellt werden;

c. etwaige besondere Zuweisungen nach Beschluß der General⸗ versammlung. ;

Ueber Verwendungen aus diesem Fonds beschließt der Aufsichts—= rath in Gemeinschaft mit dem Vorstande.

§ 24. Nach erfolgter Genehmigung durch die Generalversamm⸗ lung ist die Bilanz nebst Gewinn. und Verlustrechnung ohne Verzug in dem Gesellschaftsblatt zu veröffentlichen.

Von dem Geschäftsbericht nebst Bilanz und Gewinn und Verlust⸗ Rechnung ist jedem Inhaber eines Hypotheken. Pfandbriefs beziehungs. weise einer Kommunal⸗ oder Kleinbahnen⸗Obligation, welcher dies unter Vorlegung des Stücks oder des Talons bis . Schluß des⸗ jenigen Geschäftsjahres, für welches der Bericht erstattet wird, und später, so lange der Vorrath reicht, verlangt, ein Druckexemplar gegen