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Ausdehnung glänzend illuminiert, während die „Hohenzollern“ die ö 66 elektrischen Scheinwerfer gegen den Strand und die dort versammelte Menge richtete.
Am Mittwoch Morgen um 9, Uhr erfolgte programm⸗ . die Weiterreise Seiner r nach
ernösand. eute früh 7 Uhr sind Allerhöchstdieselben nach sehr guter ahrt im besten Wohlsein vor Gefle eingetroffen.
Der General⸗Lieutenant Edler von der Planitz, Inspekteur der 2. Kavallerie⸗Inspektion, hat Berlin mit Urlaub verlassen, desgleichen der General-Lieutenant von Klitzing, Kommandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division.
Der Kaiserliche Botschafter am Königlich italienischen Hofe Bernhard von Bülow hat einen ihm Allerhöchst be⸗ willigten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit von Rom fungiert der Erste Botschafts⸗Sekretär, Legations⸗Rath von Müller als Geschäftsträger.
Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Groß⸗ herzoglich mecklenburgische Gesandte von Oertzen hat einen längeren Urlaub angetreten.
Der hiesige Herzoglich braunschweigische Gesandte Freiherr von Cramm-Burgdorf hat Berlin mit Urlaub verlassen.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Cormoran“, Kommandant Kor⸗ vetten⸗Kapitän Brinkmann, am 17 Juli auf den Seychelles angekommen und beabsichtigt, am 21. d. M. von dort aus wieder in See zu gehen.
Anhalt. Ihre Hoheit die Herzogin und Ihre Durchlaucht die BPrinzessin Alexandra sind am 16. d. M. aus Neu— strelitz wieder in Dessau eingetroffen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Das österreichische Abgeordnetenhaus erledigte gestern den Etat des Handels-Ministeriums. Der Be⸗ richterstatter Meznik sprach seine Zustimmung zu dem Eisen⸗ bahnprogramm des Leiters des Handels-Ministeriums aus und erklärte, daß sich die Verwaltung der Staatsbahnen in den besten Händen befinde. ö begann die Berathung des Bud⸗ gets des Ackerbau-⸗Ministerium s. Im Laufe der Debatte wurden verschiedene Wünsche und Beschwerden bezüglich der Tandwirthschaft vorgebracht. Eine sehr große Anzahl der Redner klagte über den Niedergang des Bauernstandes. Der größte Theil der Redner protestierte gegen die im Laufe der Verhandlung vorgebrachten Angriffe auf die Politik des früheren Ministers Grafen Falkenhayn; auch der Leiter des Ackerbau⸗ Ministeriums von Blumfeld kam auf die gegen den Grafen Falkenhayn gerichteten Angriffe zurück, hob dessen Verdienste hervor, gab die Berechtigung der Klagen über die zur Ver⸗ fuͤgung stehenden geringen Mittel zu und erklärte, im nächsten Budgei nach Maßgabe der Staa tęfinanzen eine Erhöhung der⸗ selben in Aussicht nehmen zu wollen. In der gestrigen Abend—⸗ sitzung beendete das Haus die Berathung über die Zivil⸗ prozeßreform. Der Präsident setzte wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes die Abstimmung auf heute an.
Großbritannien und Irland.
Bis heute früh waren als gewählt gemeldet: 270 Unio— nisten, 65 Liberale, 6. Parnelliten, 29 Anti—⸗ Parnelliten und 2 Mitglieder der Arbeiterpartei. Die Unionisten haben 54, die Liberalen 10 Sitze gewonnen. Unter den Gewählten befinden sich Sir Charles Dilke, Baron Rothschild, der frühere Sekretaͤr für Schottland Sir G. Trevelyan, Gerald Balfour, John Redmond, Herbert Gladstone, der Unter-Staatssekretär des Auswärtigen Amts Curzon und der frühere Unter-Staatssekretär des Kolonialamts Buxton.
Frankreich.
Der Minister des Auswärtigen Hanotaux tritt, dem „W. T. B.“ zufolge, heute einen längeren Urlaub an.
Rusßzland.
Die „Russische Telegraphen⸗Agentur“ berichtet aus St. Petersburg, der „Regierungsbote“ melde, daß die in St. Peters—⸗ burg befindliche bulgarische Deputation mit dem Metro⸗ politen Clement an der Spitze sich in Peterhof dem Kaiser habe vorstellen dürfen. Es habe sich mithin um eine einfache Vorstellung, nicht um eine Audienz bei dem Kaiser gehandelt. Die Blätter brächten auch keine nähere Beschreibung des Empfangs. Ueberhaupt werde der bulgarischen Deputation gegenüber eine gewisse Zurückhaltung beobachtet. Gleichwohl erfreue sich der Metropolit Clement einer sympathischen Aufnahme, namentlich in geistlichen Kreisen. So habe der Metropolit gestern nach der Vorstellung beim Kaiser sich an einem Fest im Sergiuskloster bei St. Petersburg betheiligt, woselbst er mit der hohen russischen Geistlichkeit und dem Bischof von Harrar ein Mahl eingenommen habe.
Die abessinische Gesandtschaft nahm gestern im Lager zu Krasnoje⸗Selo an einem Diner theil, welches das Preobrashenski'sche Garde⸗Regiment gah. — Als der Ober⸗ Kommandant der Truppen Großfürst Wladimir gestern einen Umritt durch das Lager hielt, hatten sich die Abessinier
an der rechten Flanke des Preobrashensli'schen Regiments auf⸗
gestellt.
Leontjew, der Leiter der soeben aus Abessinien zurück— gekehrten wissenschaftlichen Expedition, dementiert die Nach— richt der ‚Nowoje Wremja“ ssiehe Nr. 166 d. Bl) von der angeblich bevorstehenden Ausrüstung einer zweiten Expedition nach Abessinien, da das auf der ersten Expedition ge— wonnene wissenschaftliche Material noch gar nicht verarbeitet sei. Der „St. Petersburger Zeitung“ zufolge wird auf Anregung von hochgestellter Seite unter den Spitzen der russischen Handelswelt ein Kapital aufgebracht, um Leontjew die Kosten der von ihm unternommenen Forschungsreise bis zur Höhe von 30 000 Rubeln zurückzuerstatten.
Italien.
Der Senat verhandelte gestern über den Gesetzentwurf, wonach der 20. September zum bürgerlichen Feiertag erklärt werden soll. Es knüpften sich daran längere Debatten, in deren Verlauf der Senator Negri eine Tagesordnung bean⸗ tragte, durch welche der Gesetzentwurf als überflüssig und inopportun bezeichnet wurde. Ber Minister⸗Präsident Crispi erinnerte daran, daß es sich um ein aus der Initiative des Parlaments hervorgegangenes Gesetz handele, welches, ein⸗ mal eingebracht, auch angenommen werden müsse, Es sei kein Repressaliengefetz. Die Regierung wolle weder ein Konkordat, noch einen kirchenpolitischen Kampf. Man könne nicht von einem Konkordat mit dem geistlichen Oberhaupt der Kirche, sondern nur mit dem Papst-König sprechen. Die Re⸗ gierung habe das Garantiegesetz nicht nur durch⸗ geführt, sondern dies auch in einer Weise gethan, die Lob verdiene. Der Papst, welcher das geistliche Ober⸗ haupt der Kirche sei, werde sich über die Regierung niemals zu beklagen haben, in a . habe er dies auch nie gethan. In Italien sei der Papst freier als in Frankreich und anderen Ländern. Der Minister⸗Präsident erinnerte an den Kampf zwischen dem Papstthum und dem Deutschen Reich und sagte, der Papst habe triumphiert, weil Italien die Stellung des Papstthums unangreifbar gemacht habe. Durch die Frei⸗ heit sei der Friede zwischen Staat und Kirche ermöglicht worden. Schließlich erklärte der Minister⸗Präsident, die Tages⸗ ordnung Negri nicht annehmen zu können; denn gegenüber der Kurie, welche mehr als das Papstthum die weltliche Herrschaft verlange, würde die Verwerfung des Gesetzentwurfs als eine Schwäche erscheinen. Die Tagesordnung wurde sodann durch Erheben von den Sitzen abgelehnt. Der in Rede stehende Ge⸗ setzentwurf wurde in geheimer Sitzung mit 87 gegen 28 Stimmen angenommen. .
In der Deputirtenkammer legte der Kriegs⸗-Minister Mocenni den vom Senat abgeänderten Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Einberufung der Altersklasse von 1875, vor und beantragte die Verweisung an dieselbe Kommission, welche den Gesetzentwurf zum ersten Male vorberathen habe. Der Antrag wurde genehmigt.
Spanien.
Der Königliche Hof ist gestern Abend */ Uhr von Madrid nach San Sebastian abgereist; eine zahlreiche Menge brachte bei der Abfahrt Hochrufe aus.
Schweiz. Die Bundesversammlung ist auf den 18. August
behufs Ratifizierung des französisch-schweizerischen
Abkommens zu einer außerordentlichen Session einberufen worden. . Serbien.
Der Fin anzausschuß hat gestern der Skupschtina einen Bericht der Majorität und einen solchen der Minorität über die Konversionsvorlage vorgelegt. Der Bericht der Majorität wird durch den Deputirten Necic, derjenige der . durch den Deputirten Stanojewic vertreten werden.
Bei Eröffnung der gestrigen Sitzung der Skupschtina interpellierte der Deputirte Krezewi-c den Minister⸗-Präsidenten über das Schweineeinfuhrverbot nach Oesterreich⸗ Ungarn, welches vertragswidrig sei, da selbst der ungarische Thierarzt das serbische Borstenvieh seuchenfrei gefunden habe. Der Minister-Präsident erwiderte, die Regierung habe in dieser Beziehung Schritte gethan, außerdem seien Delegirte nach Budapest entsandt worden. Die Oeffnung der Grenzen werde in zwei bis drei Tagen erhofft. Die Skupschtina nahm die Ankwort zur Kenntniß und trat sodann in die Generaldebatte über die Konversionsvorlage ein. Bei Berathung des Berichts des Finanzausschusses empfahl der Referent der Majorität Necic die Annahme der Vorlage mit einer un— bedeutenden Aenderung, welche auch die Regierung billigte. Der Minoritätsvertreter Stanoje wie stellte einen motivierten Gegenantrag. Das fortschrittliche Mitglied des Ausschusses Guduric erklärte die Nichtannahme der Vorlage seitens der Mi⸗ norität mit politischen Gründen und die Nichtannahme seiner⸗ seits mit dem Umstande, daß zu den Mitgliedern der Monopol— regie zwei Ausländer gehörten. Hierauf wurde die Debatte von dem Abg. Stanojewic eröffnet, welcher seine Aus⸗
führungen mit der Erklärung schloß, das Arrangement sei ein
„finanzielles Slivnitz! Die Aeußerung rief großen Unwillen bei der Majorität hervor, welche dagegen Verwahrung einlegte. Der Referent der Masorität ver⸗ langte, Stanojewic möge seine Behauptung zurückziehen. Der Praͤsident Garaschanin erklärte, die Aeußerung Stanojewic's sei viel zu sehr aufgebauscht und könne nicht ernst genommen werden. Der Referent der Majorität Necic sprach für die Vorlage. Der Finanz⸗Minister erwiderte auf die von Stanojewic vorgebrachte Behauptung eines Defizits, dieselbe sei irrig; das Budgetdefizit sei bis zum 1. Mai er. in die Konversion einbezogen. Die Sitzung dauerte bis 121½ Uhr und wurde sodann auf Nachmittag 4 Uhr vertagt. In der Nachmittagssitzung identifizierte der Minister⸗ Präsident die gegenwaͤrtige Forderung der Opposition mit der früheren Forderung in Betreff der Eisenbahnbau vorlage. Die von der Opposition vorgeführten Schreckensbilder seien wie die damaligen leere Phantome. Die liberalen Ab⸗ geordneten opponierten entschieden gegen die Vorlage. Die Debatte wird heute fortgesetzt werden. ;
Art. 21 der Konversions vorlage, wonach die Kupons, sowie die ausgeloosten Obligationen der neuen Anleihe bei allen Staatskassen als baares Geld angenommen werden sollten, ist von dem Finanz-Minister zurückgezogen worden.
Bulgarien.
Stambulow ist, wie ‚W. T. B.“ meldet, nachdem sich sein Zustand gestern Abend plötzlich verschlimmert hatte, heute früh um 3 Uhr 35 Minuten gestorben. Von 19 Uhr an lag Stambulow in Agonie, ohne ein Wort zu sprechen. Einige Vertreter auswärtiger Mächte waren bei seinem Tode anwesend.
Der Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg sandte von Karlsbad folgendes Telegramm an Frau Stambu low;
„Die schreckliche Nachricht bon dem Attentat, dem Ihr Gemahl zum Orfer gefallen ist, hat mich mit tiefster Entrüstung erfüllt. Es drängt mich, der Gemahlin desjeniger, der während langer Jahre mein Mitarbeiter war, gleichzeitig mit dem Abscheu, den das fred Verbrechen in mir erregt, die volle lebhafte Sympathie auszusprechen, mit der ich ihren furchibaren Schmerz theile. Ferdinand..
Unter den übrigen zahlreichen telegraphischen Beileids⸗ kundgebungen, welche der Gattin Stambulow's aus dem Auslande zugingen, befindet sich auch eine solche des österreichisch⸗ ungarischen Ministers des Aeußeren Grafen Goluchowski.
Wie die Agence balcanique“ meldet, konstatiert ein authentischer Bericht über die Verhaftung des Bedienten Stambulow's, daß der vor dem Unionklub postierte Gendarm wie gewöhnlich dem Wagen Stambulow's von weitem folgte. Als er den Schuß hörte, lief er hinzu und sah den Wagen im Galopp davonjagen, während ein von einem anderen Manne, welcher einen Revolver in der Hand schwang, Verfolgter in eine Seitengasse einbog. Der Gendarm gab das Alarmzeichen auf der Signal pfeife und folgte den Flüchtigen in die Straße, in welche sie eingebogen waren, die von der „6. Septemberstraße“ gekreuzt wird; an der Kreuzung befindet sich das Ministerialgebäude. Da der Hofmarschall Farras sich gerade beim Minister— Präsidenten Stoilow befand, wartete am Thor des Ministerial⸗ gebäudes ein Gendarmerie⸗Unteroffizier, der, durch das Alarm⸗ signal aufmerksam gemacht, auf die beiden Flüchtigen zulief, während ein anderer Gendarm in demselben Augenblick aus der „6. Septemberstraße“ herbeikam. Alle drei Gendarmen nahmen nunmehr den Bedienten Stambulow's fest, in dem Glauben, daß er der Angreifer sei. Selbst der vom Union⸗ klub gekommene Gendarm sagt aus, er habe nichts von dem Attenkat gesehen; er habe geglaubt, es handle sich um eine . zwischen den beiden fliehenden Personen. Kapitän Morsow und zwei andere Personen, deren eine der Generalsekretär Benew war, sahen den Vorfall vom Fenster eines Hauses mit an. Morsow begab sich auf die Straße, ohne eine Ahnung von dem Attentat zu haben. Als er den Bedienten Stambulow's, den die drei Gendarmen sich zu ent⸗ waffnen bemühten, erkannt und ohne Erfolg einige Fragen an denselben gerichtet hatte, befahl er, ihn nach der Polizeistation abzuführen. Erst eine Viertelstunde später erhielt man im Präsidium des Ministerraths Kenntniß von dem Mord⸗ anfall. Morsow bestreitet auf das Entschiedenste, daß er auf den Bedienten Stambulow's losgeschlagen habe. Die Gendarmen stellen ferner in Abrede, daß letzterer, wie er vorgiebt, gesagt habe, er verfolge die Mörder, und Kapitän Morsow versichert, daß der Bediente allen an ihn gerichteten Fragen gegenüber stumm geblieben sei.
Ueber das Attentat meldet das „Neue Wiener Tag—⸗ blatt“ noch Folgendes: Vor dem Unionklub war außer dem gewöhnlich dort postierten Wachmann noch ein berittener Polizist aufgestellt; beide hatten den Auftrag, dem Wagen Stambulow's thunlichst zu folgen. Als Stambulom und Petkow den Klub verließen, war der berittene Polizist merkwürdiger Weise verschwunden, was der Untersuchungs— richter Jikonomow hervorhebt. Mehrere Augenzeugen haben eine ziemlich genaue. Beschreibung von den Mördern gegeben, welche aber niemand früher gesehen haben will. Wie Petkow bestimmt behauptet, befand 6 der ihm bekannte Tüfektschiew nicht unter den Mördern. Der Haupt⸗ verdacht ist auf Halew gerichtet und zwar nicht lediglich des—
halb, weil ihn Stambulow als einen der Mörder bezeichnete.
Entgegen der allgemeinen Ansicht, daß die Mörder unent— deckt bleiben dürften, hofft der Untersuchungsrichter Jikonomow zuversichtlich, dieselben ermitteln zu können.
Aus Belgrad meldet dasselbe Blatt: nach einem Bericht aus Sofia wäre die Polizei einem der Mörder Stambulow's auf der Spur, derselbe sei über Serbien nach Agram ge— flüchtet; ein Individuum, welches vorgestern Nachmittag von Sofia kommend, diese Route genommen habe, sei von der serbischen Polizei nicht angehalten worden, da es mit einem ordnungsmäßigen bulgarischen Paß versehen gewesen sei.
In London sind Berichte aus Sofia eingegangen, wo⸗ nach Radoslawow einen Drohbrief, des russophilen Comités erhalten habe, worin ihm das Schicksal Stambulow's angedroht werde, wenn er bei seiner Russenfeindschaft beharre.
Schweden und Norwegen.
Der König hat unter dem 12. d. M. den Legations⸗-Rath Grafen Lewenhaupt zum schwedisch⸗norwegischen Gesandten in Wien ernannt. .
Der deutsche Gesandte Graf von Bray-Steinburg gab am Dienstag zu Ehren des Prinzen Ludwig von Bayern ein Abschiedsdiner, welchem die höheren Offiziere des Schulschiffes „Stein“ beiwohnten. Darauf reiste der Prinz nach Wisby ab.
Das Storthing hat nach einer Meldung des, W. T. B.“ den Antrag der Budgeikommission, die Apanagen des Königs und des Kronprinzen unverändert beizubehalten, mit 58 gegen 56 Stimmen angenommen. Die Rechte hatte be⸗ antragt, die Apanagen auf den ursprünglichen Betrag zu er— höhen, den sie vor der Herabsetzung im Jahre 1893 gehabt hatten.
Amerika.
Eine in Madrid eingetroffene amtliche Depesche aus Havanna meldet, daß mehrere Haufen von Rebellen auf der Tandstraße zwischen Santiago und Bayamo mit großen Ver— lusten aus einandergesprengt worden seien.
Ueber dieses Gefecht wird dem „Reuter'schen Bureau“ aus New-York noch gemeldet: Nach einem Telegramm aus Havanng wurden zwischen Bayamo und Manzanillo 3000 Aufständische von 200 Mann Kavallerie unter Füh⸗ rung des Marschalls Martinez Campos in die Flucht geschlagen. Auf Seite der Insurgenten wurden viele getödtet und verwundet; auf spanischer Seite fiel der General Santocildes, drei Offiziere wurden verwundet. Der Führer der Aufständischen Antonio Maceo wurde verwundet und gefangen genommen. — Nach einer Depesche aus Santiago sollen die spanischen Truppen bei dem Gefecht große Verluste erlitten haben, jedoch würden von den Behörden die Einzelheiten nicht bekannt gegeben.
Afrika.
Eine vom 13. d. M. aus Suberbieville (Madagaskar datierte Depesche des Generals Duchesne meldet, daß Die 100 m lange Brücke über den Betsiboka fertiggestellt und der Etappenweg bis Beritzoka fahrbar gemacht sei. Der General gedenkt den Marsch auf Ampasiry am 14. d. M. langsam, aber stetig wieder fortzusetzen und erwartet, daß derselbe keine Unterbrechungen mehr haben werde.
Parlamentarische Nachrichten.
Bei der Ersatzwahl zum Hause der Abgeordneten im 9. Potsdamer Wahlbezirk (Teltow, Charlottenburg, Beeskon-Storkow) erhielten nach vorläufiger Feststellung Bau messter Feh lich (kons) 639, Landrichter Karst en (l 177 Stimmen. Ersterer ist mithin gewählt. — Bei der Ersatzwahl im 2. Magdeburger Wahlbezirk (Osterburg,
ndah erhielten Regierungs⸗Präsident von Jagow (hons. 9. n he len . (dfr.) 62 6 . k sst also wiedergewählt.
—
Nr. 29 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Hesundheitsamts“, vom 17. Juli, hat. folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2c. — Gesundheitestand in Hessen, 1394. Weitere Mittheilungen aus Britisch⸗-Ostindien. — Gesetz⸗ gebung u. s. w. (Preußen. Reg. Bez. Königsberg) Nahrungs— mittel ꝛc.— (Reg. Bey. Gumbinnen) Arzneimittel. — (Reg. Bez. Pofen) austrerpferde. — (Reg -Bez. Bromberg.) Kindbettfieber. = (Reg.-Bez. Sigmaringen.) Tuberkulose in den Volksschulen. — Baden). Leichenöffnungen in Unfallversicherungssachen. — Mecklen⸗ burg ⸗ Schwerin] Desinfektoren. — (Sachsen⸗Meiningen.) Thier seuchen. (Sachsen Altenburg.) Milzbrand . — Gang der Tbierseuchen in den Niederlanden, 1. Vierteljahr. — BDetgl. in Dänemark. — Desgl, in Bulgarien, 1. Januar bis 74. März. — Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Serbien.) — Verhandlungen von gesetzgebenden Kötperschaften. (Preußen.) Berliner Vieh und Schlachthof. — Vermischtes. (Frankreich, Mar⸗ seille. 5 — (Großbritannien, Londoner Hafen) Berichte der Gesundheitsbegmten, 1834. — Desterreichische Krankenbäuser, 1394. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 49099 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt und Landbezirken. — Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Juni.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Substanztheile eines Gebäudes oder einer anderen Haupt- sache können, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 6. Februar 1895, im Gebiet des Preußischen Allg. Landrechts ohne thaksächliche Lösung ihrer Verbindung mit der Hauptsache in der Regel nicht Gegenstand des Sonderbesitzes sein, noch in den Besitz eines anderen, als des Besitzers der Hauptsache, durch consti-— tutum possessorium (d. h. durch die Erklärung des bisherigen Be— sitzers, die Sache nunmehr für einen anderen in seinem Gewahrsam zu halten) übergehen. „Die Vorschrift des §5 71 Tit. 7 Th. L des Allg. L. R., wonach die Uebergabe des Besitzes auch alt dann für vollzogen zu erachten, wenn der bisherige Besitzer seinen Willen, die Sache nunmehr für einen anderen in seinem Gewahrsam zu halten, rechtsgültig erklärt hat, gewährt, wenn man sie von den folgenden Paragraphen loslöst, die Möglichkeit, die körperliche Uebergabe durch bloße mündliche oder schriftliche Erklärung zu ersetzen. Dieser erfahrungkmäßig vielfach zum Nachtheil Dritter in Schein geschäften ausgebeuteten Möglichkeit tritt die höchstrichterliche Recht . sprechung entgegen. In den vom Obertribunal entschiedenen Fällen ist die Uebergabe hängender Früchte, stehender Bäume, ungeschorener Wolle durch constitutum possessorium wegen der besonderen Natur dieser Gegenstände, ihrer organischen Verbindung mit der Sache, auf der sie gewachsen, für rechtsunwirksam erklärt. — Der Besitzerwerb durch eonstitutum ist nur an solchen Sachen zulässig, welche des Besitzerwerbes durch Uebergabe fähig sind. Es kann nicht gestattet sein, in Fällen, wo eine Uebergabe Überhaupt nicht möglich ist, solche durch gonstitutum zu ersetzen. Da, wo die Uebergabe der Sache zum Besitz und die demnächstige Rückgabe derselben in den Gewahrsam des Uebergebenden thatsäch—⸗ lich und rechtlich möglich sind, mag es ‚als eine unnöthbige Er— schwerung des Geschäftsverkehrs und ein unerträglicher Formalismus erscheinen“, wenn man sich nicht mit den entsprechenden Willens erklärunzen begnügen, sondern die Ausführung zweier körperlichen n, verlangen wollte, deren eine die andere in ihrer äußeren
rscheinung wieder aufhebt; wo aber die körperliche Ueber⸗ gabe unmöglich ist würde das constitutum sich lediglich als ein willtürliches Surrogat derselben darstellen. Gerade weil „der . durch constitutum possessorium als einem Besitzerwerb durch Stellvertretung die völlige Gleichstellung mit der Tradition eingeraͤumt' wird, kann sie auch nur an solchen Sachen stattfinden, die überhaupt Gegenstand des Besitzerwerbes sein können.
Sachen, welche ihce eigene selbständige Existenz dadurch verloren haben, daß sie in der Weise zu Theilen einer anderen Sache gemacht sind, daß letztere ohne sie nicht das sein kann, was sie vorstellen soll, Substanztheile, können ohne thatsächlicke Lösung dieser Verbin⸗ dung der Regel nach nicht Gegenstand des Sonderbesitzes sein, noch in den 6. eines Anderen als des Besitzers der Hauptsache über gehen. (2957/94)
— Die unbeeidigte Vernehmung eines geisteskranken Zeugen kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 11. Straf— senats, vom 12. Februar 1895, vom Richter nicht ohne weiteres ab⸗ gelehnt werden. Die Vernehmung geisteskranker Personen ist nicht schlechthin ausgeschlossen, kann vielmehr, selbstverständlich unter Beob— achtung des 5 56 Nr. 1 Str. Pr. Oꝛdn. selbst in der Hauptverhand—⸗ lung erfolgen, wenn die Möglichkeit vorhanden ist, durch die Aus— lassung der betr. Person oder durch die Art ihres Auftretens eine Auf- klaͤrung zu erzielen. Das Gericht hat besondere, im vorliegenden Fall vorhandene Gründe, weshalb, ein Ergebniß von der Vernehmung der T. unter keinen Umständen zu erwarten wäre, nicht dargelegt, sondern sich mit der allgemein gehaltenen Auskunft des Sachver⸗ ständigen begnügt, ohne daß irgend welche Angaben üher den gegen— wärtigen Zustand und die Vernehmungsfähigkeit der E. vorgelegen hätten. Dies war um so weniger ausreichend, als mit Rücksicht darauf, daß ein unmittelbarer Beweis für die Schuld des Angeklagten fehlte, besonderer Anlaß vorhanden war, kein Mittel der Aufklärung unbenutzt zu lassen. (364/95)
—
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
16 Nach § 11 Abs. 3 Z. 1 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni ohl sind selbständig zu veranlagen Ehefrauen, wenn sie dauernd don dem Ehemann getrennt leben. Diese Bestimmung findet, hach einer Entscheidung des Ober-⸗Verwaltungegerichts, VI. Senats, 6 Jammer, vom 21. Dezember 1394, keine Anwendung auf den Fall, in welchem der Ehemann eine Freiheitsstrafe von angerer Dauer verbüßt. Eine Ehefrau kann überhaupt nicht zur Staats, Einkommensteuer herangezogen werden, es sei denn, daß . von ihrem Ehemgnne dauernd, getrennt lebt. — Bei reier Beurtheilung fällt ins Gewicht, daß die Zensitin in
. Hezufung bemerkt hat, daß ihr Ehemann seit zwei Jahren sich un cl i, befinde und sie selbst das Geschäft führe. Eine Tren⸗ al der Cheleute — man könnte auch annehmen, eine dauernde — hen nach vor; sie soll aber (vgl. Entsch. d. O. V. -G. in Staats keuersachen Bd. 1 S. 257) herbeigeführt sein, ‚in der erkennbaren Ho cht die Trennung vorzunehmen und diesen Zustand für längere 3 ft festzuhalten . Eine solche Absicht fehlt im vorliegenden Falle; ! vielmehr anzunehmen, daß sie durchaus gegen den Willen 9a Eheleute besteßt. Ist das der Fall, fo kann die Ehefrau über⸗ . i. veranlagt und muß ihre Veranlagung aufgehoben werden, fein r * Ehemann ist der Steuerpflichtige; die Frau mag ihn bei erhinderung vertreten. (VIB. 352/95.)
za Ein Bücher-Revisor, soweit er nicht als i i r Revisor, gerichtlicher Bicher.· Rei sor S: als Angestellter anderer Gewerbetreibenden
inert sondern die Revision kaufmännischer Bücher als felbstän=
gen Erwerbszweig mit der Absicht der Gewinnerzielung für
ei . ; schei Nene Rechnung ausübt, betreibt, hach einer Entscheidung des
Ober. Verwaltungsgerichts, I. Senats, 1. Kammer, vom 20. De⸗ zember 1394, ein steuerpflichtiges Gewerbe im Sinne des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891. Wag die außer gericht liche Thaͤtigkeit eines Bucher Revisors betrifft, so kann hier von der Ausübung eines amtlichen Berufs nicht die Rede sein, auch wenn es sich um einen als gerichtlichen Sachverständigen ein für alle Mal vereidigten Bücher- Revisor handelt; denn auch ein solcher übt bei außergerichtlichen Revisionsanträgen nur eine reine Privatthätigkeit aus. Im übrigen könnte überhaupt nur in Frage kommen, ob sich die Revision kaufmännischer Bücher als ‚Aus⸗ übung einer wissenschaftlichen Thätigkeit darstellt. Diese Frage muß im Gegensatz zu der Meinung des Beschwerdeführers verneint werden. Es kann dahingestellt bleiben, ob und inwleweit eine solche Revisionsthätigkeit wissenschaftliche Vorbildung und Kenntnisse er— fordert. Denn das Gesetz verlangt für die Begründung der Steuer⸗ freibeit, daß der in Rede stehende Beruf als . Ausübung einer wissenschaftlichen Thätigkeit“ erscheint; es genügt also nicht etwa eine mehr oder weniger entfernte Beziehung zu einem Zweige der, Wissen⸗ schaft', sondern, die Beschäftigung muß eine unmittelbare wissenschaftliche Thätigkeit, darstellen. Als eine derartige Thätigkeit läßt sich die Revision kaufmännischer Bücher zweifellos nicht auffassen, und hiermit ist die Anwendung des 5 4 Nr. 7 des Gewerbesteuergesetzes auf diesen Beruf ausgeschlossen. — Es bleibt alfo nur noch zu prüfen, ob sich die Revision kaufmännischer Böcher, wenn sie als selbständiger Erwerbszweig, also als berufs—⸗ mäßige Thätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung für eigene Rechnung ausgeübt wird, ein N, Gewerbe im Sinne des 5 1. Abfsatz 1 des Gewerbesteuergesetzes bildet. Diese Frage ist zu bejahen., da alle Merkmale des Gewerbebetriebes zutreffen. Der Bücher ⸗Revisor, der nicht als Angestel lter anderer Gewerbe treibenden fungiert, sondern seine Dienste einem Jeden, der sie begehrt, also dem Publikum zur Verfügung stellt, ist selbst Gewerbe⸗ treibender. Wenn man ihn mit anderen Gewerbetreibenden vergleichen will, so braucht nur auf Patentanwalte, Rechtskonsulenten und ähn⸗ liche Personen hingewiesen zu werden, deren Eigenschaft als Gewerbe— treibende keinem Zweifel unterliegt. (VI. G. 439/94.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur wirthschaftlichen Lage der Arbeiter im Jahre 1894.
Den „Jahresberichten der Königlich vreußischen Regierungs⸗ und Gewerberäthe und Bergbehörden fur 1894 (Verlag von W. T. Bruer in Schöneberg bei Berlin) sind folgende weitere Mittheilungen (pgl. Nr. 168 d. Bl) entnommen: Mit dem 1. April 1894 wurde für die Provinz Westpreußen die Neuregelung der Gewerbe aufsicht durchgeführt. Der Regierungsbezirk Danzig wurde in zwei, der Regierungsbezirk Marienwerder in drei Gewerbe⸗Inspektionen ein—⸗ getheilt. Der Regierungs- und Gewerberath besichtigte an 120 Reise⸗ tagen 263 gewerbliche Anlagen, überhaupt betrug die Zahl der vor— genommenen Besichtigungen bei den 5 Gewerbe ⸗Inspektionen 1040. Die Zahl der jugendlichen Arbeiter betrug im Ganzen 1643 (1893: 1752). Hierunter befanden sich 9 Arbeiter unter 14 Jahren. Von den Arbeitern über 14 bis 16 Jahre waren 1098 (1895: 1147) männlich und 5386 (1893; 601) weiblich. In 100 Fällen, wovon 43 auf Ziegeleien entfallen, wurde vorschriftswidrige Beschäftigung festgestellt. Die Zahl der Arbeiterinnen einschließlich der jugendlichen betrug 4950 (1895: 4962). Ueber 16 Jahre alt waren 4414 (1893: 4361) Arbeiterinnen, und von diesen standen im Alter von 16 bis 21 Jahren 2091 (1893: 2005); über 21 Jahre alt waren 2323 (1893: 2356). Durch die Einstellung der Hechelei in einer Flachs— spinnerei und den Brand einer anderen Fabrik in Elbing wurden zahlreiche Arbeiterinnen vorübergehend beschäftigungslos, sie fanden aber in anderen dortigen Betrieben alsbald wieder Arbeit. In 66 Anlagen wurden Zuwiderhandlungen gegen die Schutzgesetze und Verordnungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen ermittelt. In den Gewerbe⸗Inspektionsbezirken Elbing und Danzig wurde infolge des Verbots der Nachtarbeit die Zahl der Arbeiterinnen in Zucker— fabrifen vermindert und zwar in Elbing um 25. Nach dem Bericht des Gewerbe⸗Inspektors in Elbing haben von den zahlreichen Ziegeleien nur fünf die Frauenarbeit beschränkt und vier andere haben dies für das Jahr 1895 in Aussicht genommen. In allen anderen Industriezweigen hat das Gesetz keinen bemerkenswerthen Einfluß auf die Beschäftigung der Arbeiterinnen ausgeübt. Einzelne Fabriken nehmen allerdings grund⸗ sätzlich keine Frauen mehr an, die einen Hausstand zu besorgen haben. Der Verdienst der Arbeiterinnen hat sich überall verringert, wo Accord⸗ oder Stundenlohn gezahlt wird, was bei den meisten Betrieben der Fall ist. Was die Arbeiter im allgemeinen anbetrifft, so fanden in den Industrie⸗ städten Danzig und Elbing umfangreiche Arbeiterentlassangen und Verkürzungen der täglichen Arbeitszeit statt. Wiewohl die Industrie diesen Anlaß im allgemeinen nicht zu Lohnkürzungen benutzte, so hat sich doch die wirthschaftliche Lage selbst solcher Arbeiter in Danzig, die nicht der Arbeitslosigkeit verfielen, verschlechtert, da die Preise der nothwendigsten Lebensmittel eine geringe Steigerung erfuhren. Im Regierungsbezirk Marienwerder ist eine erhebliche Zu⸗ oder Abnahme der beschäftigten Arbeiter nirgends bemerkt worden. Im Monat Mai stellten die Zimmergesellen in Danzig die Arbeit ein, um auf diese Weise die Arbeitgeber zur Gewährung ihrer Lohnforderungen zu zwingen. Eine Verständigung wurde dadurch erschwert, daß die Ge⸗ fellen auf der Forderung eines Mindeststundenlohns bestanden. Im Juni wurde der Ausstand für beendet erklärt, und die Gesellen nahmen die Arbeit unter Gewährung eines Stundenlohns ven 38 5 wieder auf, ohne daß sie die Forderung des Mindestlohns durchgesetzt hätten.
CX
Bei der ungünstigen Lage der Industrie haben die Lohnverhältnisse
keine Aufbesserung erfahren.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Halle a. S. wird der ‚Mgdb. Ztg.“ geschrieben: Im Ausstande der Maurer und der Arbeitsleute im Baufach ist eine Aenderung noch nicht eingetreten. Die Ausständigen wollen das Gewerbegericht als Einigungsamt zuerst nicht anrufen (vgl. Nr. 167 d. Bl.); wenn es die Meister thun, so werden sie nicht dagegen sein.
Aus Fürth wird dem „Vorwärts berichtet, der Ausstand der dortigen Metallschläger (vgl. Nr. 1651 d. Bl.) sei nach Bewilligung der Arbeiterforderungen beendigt worden.
In Leipzig verhandelte, wie die ‚Lpz. Ztg.“ berichtet, eine Ver⸗ sammlung der Zimmerer wieder über die Lohnfrage. Es wurde mitgetheilt, daß die Mitglieder des Bauarbeitgeberbundes den ver⸗ sprochenen Stundenlohn von 40 3 bezahlten und daß nur einzelne Arbeiter aus eigener Schuld niedriger entlohnt würden. Die Lohn— bewegung scheint daher schon ihr Ende erreicht zu haben. Die Ver⸗ sammlung beschloß, die nachgesuchte Unterstützung der strikenden Hallenser Berufsgenossen dem Verbande zu überlassen. (Vgl. Nr. 157 d. Bl.) .
Hier in Berlin haben, wie die ‚Voss. Ztg.“ mittheilt, die bei der hiesigen Taxa meter -⸗Gesellschaft beschäftigten Mechaniker und Uhrmacher angeblich wegen Verkürzung des bisher gezahlten Accordpreises die Arbeit eingestellt.
In Basel haben einer Mittheilung des Vorwärts“ zufolge die Tischler in der Möbelfabrik von Zehnle, Businger u. Co. wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt.
sunst und Wissenschaft.
Im Saale des Kaiserhauses zu Goslar sind Professor Wislicenus und Maler Weinack gegenwärtig mit der Ausführung zweier weiterer Wandgemälde beschäftigt. Das Thema des einen, auf der nördlichen Wiebelwand, lautet: Luther auf dem Reichstage zu Worms“, das des anderen auf der südlichen: ‚Karl der Große zerstört die Irminsäuler. Ersteres geht mehr und mehr seiner Vollendung entgegen und ist, wie alle anderen Bilder, äußerst farbenprächtig. Unter den zahlreichen Personen dieses Gemäldes sieht man den Reformator in schlichter Ordenstracht, die jugendliche Gestalt Kaiser Karl's V., ferner Dr. Eck und den Furflf ff Friedrich den
Weisen von Sachsen. Dag andere Gemälde zeigt Karl den Großen zu Pferde, nicht als Greis mit langwallendem Bart, sondern in jugendlich lräftiger Gestalt mit kleinem Schnurrbart, nach einigen kürzlich zu Rom und Paris aufgefundenen Bildnissen. Vor ihm liegt die gestürzte Irminsäule, neben der ein Priester mit dem Kreuze steht. Auf den Gesichtern der Sachsen ist Furcht und Entsetzen zu . im Hintergrunde sieht man die auf einem Berge thronende Eresburg.
— Das in Worms am Montag enthüllte Denkmal für den derstorbenen Großberzog Ludwig 1V. von Hessen ist in Obeliskenform gehalten und mit einer Brunnenanlage verbunden. Als Material, wurde grauer Muschelkalk aus den Steinbrüchen in Marktbreit . M. genommen, der an Härte dem Granit sehr nahe kommt, durch Moosbildungen leicht grün wird und durch seine schöne Farbe und derbe Struktur von, vornherein ein alterthümliches Gepräge zeigt. Der bis zur Walmspitze 2430 m hohe Obelisk wird von zwei in feinerem Muschelkalk ausgeführten L wen flankiert. Auf der Vorderseite des Obelisken ist das gut getroffene Reliefbild des ver⸗ storbenen Großherzogs in Bronze angebracht. Der senkrechte Schaft unter der Pyramide zeigt, auf der Vorderseite die Widmung Ludwig IV., dem siegreichen Führer im Kriege 1870571, die dankbare Stadt Worms.“. Die drei übrigen Seiten ver- zeichnen die 33 Schlachten an denen die hessischen Truppen theilgenommen haben. Der Entwurf zu dem Denkmal rührt von dem Stadt⸗Baumeister Hofmann, die Modelle zu den Bildhauer arbeiten von dem Wormser Bildhauer J. Hirt her. Auf der Rück⸗ seite schließt sich dem Denkmalsockel eine, durch zwei Frei⸗ treppen zugängliche Plattform mit einer durchbrochenen steinernen Brüstung an. Eine gärtnerische Anlage umschließt das Denkmal, 1. Kosten einschließlich der Anlage sich auf etwa 50 000 (, elaufen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Ab sperrungs⸗ Maßregeln.
— Cholera.
Niederlande,. Einer dem Staatskurant? Nr. 154 vom 4. Juli beigefügten Nachweisung zufolge sind im Jahre 1894 229 Personen an asiatischer und 52 an einbeimischer Cholera verstorben.
Rußland. Dem Medizinal. Departement wurden bis zum 22. Juni folgende Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet: in dem Gouvernement Wolhynien vom 25. Mai bis 1. Juni 42 (), vom 2. bis 8. Juni 37 (1M).
Türkei. Einer Mittheilung vom 1. Juli zufolge wurden in Konstantinopel am 20. Juni 2 Erkrankungen (mit 1 Todesfall) festgestellt. — Die Epidemie im Vilajet Adana ist noch im Stei⸗ gen begriffen und hat sich nach Nordsyrien ausgedehnt. In Tarsus und Umgegend wurden vom 9. bis 29. Juni 41 Er— krankungen (mit 34 Todesfällen) festgestellt, in Adana vom 10. bis 29. Juni 180 (105), in Sis vom 19. bis 29. Juni 87 (68), in Hatlchin vom 10. bis 18. Juni 9 (6), in Pajast vom 16. bis 29. Juni 17 (6), in Mesis vom 17. bis 39. Juni 27 (8), in Karatasch vom 17. bis 29. Juni 89 (44), in Kara Isdali vom 17, bis 24 Juni 17 (4, in Jumurtalik vom 18. bis 24. Juni 1 (1), in Bulanik vom 21. bis 22. Juni 5 G), in Mersina bom 28. bis 29. Juni 3 (2). In Maxasch (Vilajet Aleppo) wurden am 10. Juni 2 Todesfälle beobachtet, ferner vom 18. bis 23. Juni Ih Erkrankungen (mit 10 Todesfällen), vom 24 bis 30. Juni 7 (10), in Djabul vom 26. Juni bis 1. Juli 15 (7). In Aleppo sind im Monat Juni 7 Fälle von Cholerine mit 2 Todesfällen, am 530. Juni 2 Todesfälle festgestellt worden.
Arabien. In Mekka ereigneten sich vom 9. bis 14. Juni 17 Todesfälle; Neuerkrankungen sind dort vom 15. Juni bis 1. Juli nicht beobachtet worden. In Taif wurden 24 Todesfälle festgestellt, welche ausschließlich die militärische Besatzung betrafen, ferner kamen unter den am 18. Juni in Kamaran an Bord der . Memphi“ an⸗ gekommenen 906 arabischen Pilgern vom 19. bis 21. Juni 17 Er⸗ krankungen mit 16 Todesfällen vor. Die erste Abfahrt der Pilger nach dem Norden erfolgte aus Dje ddah am 11. Juni; die Gesammt⸗ zahl, der auf fünf Dampfern in guter Gesundheit eingeschifften türkischen Pilger betrug 3456, darunter 1725 nach Beirut bestimmte. Die Ankunft in Tor erfolgte vom 19. bis 20. Juni. Unter der Besatzung des „Hodeyda.' wurde ein verdächtiger Fall festgestellt, und fand man auch bei der Leichenöffnung einzelner an Pilgerruhr‘ Ver⸗ . den Kommabazillus. In Tor war der Gesundheitszustand günstig.
Ostindien. Kalkutta. Vom 26. Mai bis 1. Juni und vom 2. bis 8. Juni starben 45 bezw. 16 Personen an Cholera.
Argentinien. Einer Mittheilung vom 4. Juni zufolge sind in Buenos Aires während des Mai 9 Erkrankungen mit 6 Todes fällen, und zwar ausschließlich in dem am Hafen gelegenen Stadt— theil, vorgekommen.
Gelbfieber.
In Havana wurden dem „Abstr. of sanit. rep.“ zufolge vom 17. bis 23. Mai 3, vom 24. bis 30. Mai 4 Todesfälle bei etwa 8 bezw. 10 Neuerkrankungen festgestellt, in Vera Cruz vom 10. bis 23. Mai 4 Todesfälle, ferner in Santos vom 17. März bis 27. April 135, in Rio de Janeiro vom 14. bis 20. April 41, vom 21. bis 27. April 28, vom 28. April bis 4. Mai 18 Todesfälle, in San Juan, Porto Rico, vom 18. bis 24. April 1 Todesfall.
Verschiedene Erkrankungen.
Erkrankungen an Masern sind in der Woche vom 30. Juni bis 6. Juli in Berlin 75, Breslau 132, in den Regierungs⸗ bezirken Arnsberg 313, Hildesheim 106, Posen 132, Wiesbaden 179, in München 62, St. Pesersburg 85, Wien 215 gemeldet worden — desgl. an Scharlach in Berlin 112, Breslau 38, Hamburg 28, Edinburg 46, Kopenhagen 28, London 311 (Krankenhäuser), Paris 113, St. Petersburg 55, Wien 83 — desgl. an Diphtherie und Croup in Berlin 122, Breslau 27, Hamburg 33, Kopenhagen 41, Paris 69, St. Petersburg 50, Wien 69 — desgl. an Unterleibs— typhus in St. Petersburg 47.
Der Gesundheitsstand in Berlin hat sich in der Woche vom 30. Juni bis 6. Juli d. J. ungünstiger gestaltet, und auch die Sterb— lichkeit war eine größere als in der Vorwoche; von je 1000 Ein wohnern starben, aufs Jahr berechnet, 21,5 (gegen 18,1). Insbesondere waren es akute Darmkrankheiten, die infolge der anhaltend höheren Temperatur der Luft, die während der ersten Hälfte der Woche vorherrschte, in sehr erheblich gesteigerter Zahl zu Tage traten und eine große Zahl bon Todesfällen (250), meist Kinder im Alter von unter 2 Jahren, bewirkten. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war infolge dessen eine vermehrte; von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 106 Säuglinge. — Auch akute Entzündungen der Athmungsorgane wurden etwas mehr beobachtet und endeten etwas häufiger mit dem Tode. Erkrankungen und Sterbefälle an Grippe sind nicht zur Meldung gekommen. — Unter den Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Typhus vereinzelt, Erkrankungen an Masern, Scharlach und Diphtherie wurden in größerer Zahl gemeldet, und zwar kamen Er⸗— kungen an Masern aus der Rosenthaler und Oranienburger Vorstadt und aus dem Wedding, an Scharlach aus der jenseitigen Luisenstadt, der Rosenthaler Vorstadt und aus Moabit, an Diphtherie aus der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel und dem Wedding am zahlreichsten zur Anzeige. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 7 bekannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut wurden seltener beobachtet, eine weitere Erkrankung an Pocken ist nicht bekannt geworden. Erkrankungen an Keuchhusten, die ihren äußerst milden Verlauf behielten, kamen in beschränkter Zahl zur ärztlichen Behandlung. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten . die Vorwoche keine wesentliche Veränderung in ihrem Vor— ommen.
Handel und Gewerbe.
Die Wochenübersicht der Reichs bank vom 15. Juli zeigt bei einem gesammten Kassenbestande von 1049 692 000 , der Vorwoche gegenüber eine Zunahme von 13 900 009 S; der Metallbestand allein