Königlich Preußi
Deutscher RNeichs⸗Anzeiger
und
8w., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Aer Bemgapreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 8. Alle Nost-⸗Anstalten nehmen Kestellung an; für Berlin außer den Nost - Anstalten auch die Ezprdition
M 179.
scher Staats⸗Anzeiger.
Insertionapreis fur den Raum einer Aruckzeile 30 5. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Aentschen Reichs- Anzeigerz und Königlich NRreunßischen Staats- Anzeigers Berlin 8., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Dienstag, den 30. Juli, Abends.
ie. KR
1893.
mer rm,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitän zur See Fritze, Chef des Stabs des Kom— mandos der Marine⸗Station der Ostsee, und dem Marine— Ober⸗Stabsarzt erster Klasse Dr. Gutschow, Stations⸗Arzt der Marine-Station der Ostsee, die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Forstmeister a. D. von Hanstein zu Heiligenstadt, bisher zu Thale a. H, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Kapitän zur See z. D. Lan gema k, Hafenkapitän
von Kiel, und dem Korvetten⸗-Kapitän z. D. Sewel oh, Hilfs⸗ arbeiter bei dem Kommando der Marine⸗-Station der Sstsee, die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem ordentlichen Professor an der Universität Marburg
Dr. von Sybel und den bisherigen Kreis⸗Schulinspektoren, Pfarrern Crone zu Böhle im Landkreise Hagen und zur Nieden zu Hagen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse⸗ dem emeritlerten Lehrer und Kantor Schlecht zu Gräfen⸗ hainichen im Kreise Bitterfeld den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, Dem Hegemeister a. D. Splettstoeßer zu Dominken im . Danziger Höhe, bisher zu Prausterkrug, desselben Kreises, und dem Kassendiener . D. Hahndorf zu Rord— hausen, bisher bei der Reichsbankstelle daselbst, das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie dem ehemaligen Stabshornisten im 2. Schlesischen Jäger⸗ Bataillon Nr. 6 Skubella, dem Obersteiger Ferdinand Kelling zu Klettwitz im Kreise Kalau, dem Bergmann Gottfried Nolte zu Oberkaufungen im Landkresse Cassel, dem Kirchenältesten, Eigenthümer Fritz Kirchberg zu Zinno⸗ witz im Kreise Usedom⸗Wollin und dem Gutskaͤmmerer Karl Rautenberg zu Pöhnen im Kreise Friedland das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Lieutenant von Hoffbauer, . der Feld⸗Artillerie, und dem Hauptmann von ellenthin, la suite des Anhaltischen Infanterie⸗Regiments Nr. g3 und kommandiert als Adjutant der 10. Infanterie⸗Brigade, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens, letzterem der Ritter⸗ Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht's des Bären.
Deutsches Reich.
Verordnung,
betreffend das Verbot der Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf nach Aethiopien. . Vom 27. Juli 1895.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:
. Die Ausfuhr von chen und Schießbedarf nach Aethiopien ist über sämmtliche Grenzen des Reichs bis auf weiteres verboten. ⸗
8 2. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ kündung in ff r
Urkundlich unter Unserer , r handtzen Unterschrift und heigedrucklem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Saßnitz, den 27. Juli 1895.
(L. 8.) Wilhelm.
von Boetticher.
Auf Grund des g des Gesetzes, betreffend die Rechts⸗ verhältnisse der deuischen Schutzgebiete (, R. G-⸗Bl.“ 1888 S. I5), des 81 des . betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Perfonenstandeg von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 C B⸗G-⸗Bl.“ 15870 S. 555) und des § 18 der Allerhöchsten Verordnung vom 1. Januar 1891 i G⸗Bl“ S. I), betreffend die Rechts verhältniffe in Deutsch⸗ Ostafrika, sowie auf Grund der Allerhöchsten ,,, vom Mai 1694 ist dem jedesmaligen Stati on s⸗-Chef in Moschi für seine Person die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirks bezüglich aller Perfonen, die nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Cheschließungen n men und die Heirathen, Geburten und Sterbefälle zu unden.
I) der Großen National⸗Krankenkasse ltona, ) der Wandsbeker freien Krankenkasse in Wandsbek
8 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 29. Juli 1895. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Rottenburg.
von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
27. Juli 1895. Berlin W., den 30. Juli 1895. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Weberstedt.
(F. H.) zu
von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des
Die Nummer 31 des Reichs-Gesetzblatts, welche
Nr. 2259 die Verordnung, betreffend das Verbot der 36 von Waffen und Schießbedarf nach Aethiopien. Vom
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: guf Grund des 528 des Landes⸗Verwaltungsgesetzes vom
30. Juli 18833 (GesetzSamml. S. 195) den Ober⸗Regierungs⸗ Rath von Barnekow zu Bromberg zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten im Bezirksausschuß zu Bromberg, den Regierungs⸗Rath Klotzsch zu Potsdam zum Stell— vertreter des ersten ernannten P . des Bezirks ausschusses zu Potsdam und den Regierungs⸗-Assessor von Gneist daselbst zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten bei der ge⸗ nannten Behörde, sowie den Ober⸗Regierungs-⸗Rath Rolshoven zu Münster zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten im Bezirksausschuß
zu Münster auf die Dauer ihres Hauptamts daselbst zu ernennen.
*
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Halle Wittenberg Dr. Karl Freytag den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
. Der bisherige Rektor Röhricht ist zum Kreis ⸗Schul⸗ inspektor ernannt worden.
Königliche Bibliothek.
In der Woche vom 5. bis 10. August findet nach § 48 der Benutzungs⸗Ordnung die Zurücklieferung sämmt⸗ licher aus der Königlichen Bibliothek enkliehenen Bücher statt. Alle, welche solche Bücher in Händen haben, werden hiermit aufgefordert, sie in den Geschäftsstunden (9 bis 3 Uhr) zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach yl e . Ordnung der Namen der Entleiher:
von A bis H am Montag und Dienstag,
„(L bis E am Mittwoch und Donnerstag,
„S bis Z am Freitag und Sonnabend.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen , und Forsten.
Dem Kreis⸗-Thierarzt Wallmann in Erfurt ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Departements Thierarzt⸗ . für den Regierungs⸗Bezirk Erfurt definitiv verliehen worden.
Dem , Bongartz in Bonn ist, unter Anweisung des Amtswohnsitzet in Bonn, die kommissarische Verwaltung der Kreig-Thierarztstelle für den Stadtkreis unb den Landkreis Bonn übertragen worden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 ber Gesetz⸗ Sammlung enthält unter
Nr. Nö9 das Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des . vom 6. April 1878, betreffend die evangelische Kirchen- verfassung in der Provinz Schleswig⸗Holstein und in dem Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden. Vom 14. Juli 1895; unter
Nr. M60 dag Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 8. August 1883, betreffend die Kirchenverfassung der evangelisch⸗reformierten Kirche der Provinz Hannover Vom 14. Juli 1895; unter
n des 5 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des esetzeß vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 3 Y) ist folgenden Kranken kassen:
Nr. Nöl das Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des
Seminar. P der Aulularia des Plautus.
! 7 Buches der Aeneis des Virgil und der Idyllen des Theokrit. rof. , . Protagoras.
sophische Untersu
Geschichte vom Beginn der unischen Kriege ab. Zeit vom Jahre 1815 an. pen t .
der evangelischen Kirche im Bezirk des Cassel. Vom 14. Juli 1895; unter
Nr. 9762 das Gesetz, betreffend die Vertretung des Ge— sammt-Synodalverbandes und ber Diözesan-Synodalverbände des Konsistorialbezirks Cassel in vermögensrechtlichen An— gelegenheiten. Vom 14. Juli 1895; unter
Nr. 9M 63 die Verordnung wegen Ausführung des Kirchen⸗ gesetzes vom 14. Juli 1895, betreffend die Vertretung des Gesammt⸗Synodalverbandes und der Diözesan⸗Synodal⸗ verbände des Konsistorialbezirks Cassel in vermögensre tlichen Angelegenheiten. Vom 14. Juli 1895; und unter
Nr. 9M 64 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Lippe wegen 6 einer Eisenbahn von Schieder nach Blom⸗ berg. Vom 16. Januar 1894.
Berlin W., den 30. Juli 1895.
Königliches GesetzSammlungs⸗-A Amt. Weberstedt.
Konsistoriums zu
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des , vom 10. April 1872 (GesetzSamml. S. 357) sind bekannt gemacht:
ledas am 11. Mai 18955 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwaͤsserungsgenossenschaft II zu Schwirzheim im Kreise Prüm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 24 S. 237, ausgegeben am 14. Juni 1855;
2) das am 11. Mai 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft 11 zu Basber (Lehnerath) im Kreise Daun durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 24 S. 239, ausgegeben am 14. Jun: 1895;
3) der Allerhöchste Erlaß vom 15. Mai 1895, betreffend die Ge= nehmigung des Statuts für die Schleswig ⸗Holsteinische Landschaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 35 S. 279, ausgegeben am 13. Juli 1895;
) der am 17. Mai 1895 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statut des Meliorationsverbandes für das Squirawener Bruch im Kreise Berent vom 18. August 1869 durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Danzig Nr. 28 S. 261, ausgegeben am 13. Juli 1895; ) das am 29. Mai 1895 Allerhöchst vollzogene Statut des Glietzener Meliorationsperbandes durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin
Nr. 25, Extrabeilage S. 5, ausgegeben am 21. Juni 18965,
der Königlichen Regierung zu Frankfurt g. S. Rr. Yo, außer⸗
ordentliche Beilage, ausgegeben am 19. Juni 1895 6) der Allerhöchste Erlaß vom 18. Juni 18565, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Elbing auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 17. Mai 189? aufgenommenen Anleihe bon 4 auf 34 o/o, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 29 S. 276, ausgegeben am 26. Juli' 1895.
Vorlesungen
an der Königlich preußischen theologischen und philosophischen Akademie zu Münster
für das Winter ⸗Halbjahr 1895.96.
(Die mit einem“ bezeichneten Vorlesungen werden öffentlich und unentgeltlich gehalten.)
Theologische Fakultät. Prof. Hartmann: Kirchenrecht ortsetzung). Geschichte der kirchlichen Rechtsquellen. Kirchenrechtli e Uebungen Prof. Funcke: Sakraments.! und Benediktions, Liturgik. Hodegetik. * Homiletische Uebungen. Prof. Sdrale k: Kirchengeschichte von Gregor VII. bis zur Reformation. Kirchengeschichtliche Uebungen. Prof. Fel: All. gemeine Einleitung in die Bücher des A. T. Erklärung des Buches Jeremias. Hebräische Uebungen. *Arabische Schriftsteller. Prof. Maußbach: Spezielle Moral. 2. Theil. »Apokogetik, 3. Theil. Seminarübungen. Prof. Pohle: Gnaden und Sakramentenlehre. Erklärung des Briefes Pauli an die Galater. Dogmatische Uebungen. Prof. Bau * Die dogmatische Lehre über Gott den Schöpfer und
i
die Person sti, Uebungen in der Erklärung ausgewählter Theile der theologischen Summa des h. Thomaz. Prof. Hitze: Hand⸗ werkerfrage. Staatslehre. Prof. Bludau. Erklärung des
Matthäus ⸗Evangeliums. „Einleitung in die Bücher des R. Test. Im exeg. Seminar: Erklärung ausgewählter Abschnitte aus den Vastoralbriefen. Privatdozent Pieper: Kirchengeschichte, 1. Theil (bis Papst Gregor d. Gr.). *Pattologie. Christliche Archäologie, 1. Theil. Privatdozent Dörholt:; Die dogmatische Lehre von der göttlichen Dreieinigkeit. Ausgewählte Kapitel der Dogmengeschichte. Philosophische Fakultät.
A. Philos ap hisch- ph ilologisch⸗bistorischeKbtheilung. ref. Storck: Geschichte der neueren deutschen Literatur. Deutsche yrit des Mittelalters. Deutsche Uebungen im germanistischen rof. Langen: Römische Staatz alterthümer. Erklärung
Im philologischen Seminar: Erklärung
Stahl:; Griechische Literaturgeschichte, Erklärung von ora Im philologischen Seminar außer Be⸗ prechung der schriftlichen Arbeiten Erklärung der Hekabe des Euripides, rof. Spicker; Geschichte der griechischen Philosophie (Ferts) Ueber die Hauptprobleme der Philosophie der Gegenwart. Philo⸗
ungen und Uebungen. Prof. Riehues: Römische Geschichte unserer Uebungen im historischen Seminar.
Gesetzes vom 19. März 1886, betreffend die Kirchenverfassung
ꝑrof. Hagemann: Pfychologle. WGeschichte der neueren Phil ofophie eit Hegel. Prof. Rr dd * ff Geschichte der Baukunst des Mittel⸗
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