1895 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Jul 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. ö sand, an Bord S. M. Hacht Hohenzollern‘, 20. Juli. Frhr. v. Bourscheidt, Sec. Lt. vom Garde ⸗Schützen⸗Bat., der Abschied bewilligt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛ. Ernennungen, Beförderungen und Ver—⸗ setzungen. An Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, Wisby, 17. Juli. Dr. Richelot und Dr. Pietrusky, Marine⸗ Assist. Aerzte 1. Kl., ersterer zum Marine Stabéarzt, letzterer zum überzähligen Marine⸗Stabsarzt befördert. Dr. Osann und Dr. Bartels, Marine ⸗Assist. Aerzte der Res. 2. Kl., beide aus dem Landw. Bezirk Kiel, und Dr. Knoop im Landw. Bezirk 1 Olden burg, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Marine⸗Res., befördert; dieselben erhalten ein Patent von dem Tage der Beförderung ihrer Altersgenossen in der Armee. Dr. Diewitz, Dr. Schröder, 6 Garbsch und Dr. Holländer ein Patent ihrer Charge ver⸗ iehen.

An Bord S. M. Pacht Hohenzollern“, Gefle, 18. Juli. Otte und Bock ⸗Metzner, Ober Maschinisten, zu überzähligen Maschinen⸗Unter⸗Ingenieuren, unter Vorbehaltung der Patentierung, befördert. Usinger, Maschinen⸗Unter⸗Ingenieur, rückt mit dem 1. August d. J. in eine offene Etatsstelle ein, unter gleichzeitiger Verleihung eines Patents seiner Charge und Festsetzung seiner An⸗ eiennetät unmittelbar hinter dem Maschinen⸗Unter⸗Ingenieur Gibhardt. Heber, Vize⸗Feldw. der Res. im Landw. Bezirk Frankfurt a. M., jum Sec. Lt. der Res. des 1. See⸗Bats. befördert. .

An Bord S. M Yacht Hohenzollern“, Angermanelf, 25. Juli. Frhr. v. Bodenhausen, Kapitän zur See, von der Stellung als Ober Werftdirektor der Werft zu Wilhelmshaven ent⸗ bunden. v. Schuckmann (Hugo), Kapitän zur See, unter Ent bindung von dem Kommando S. M. Schulschiffs Stosch', zum Ober⸗Werftdirektor der Werft zu Wilhelmshaven, Fischel, Kapitän zur See, unter Entbindung von der Stellung als Chef des Stabs des Manövergeschwaders, zum Vorstand der Mili⸗ tärischen Abtheilung im Reichs⸗Marineamt, ernannt. Graf v. Baudissin (Friedrich,, Kapitän zur See, von der Stellung als Vorstand der Militärischen Abtheil. im Reichs Marineamt, Wodrig, Kapitän zur See, von der Stellung als Präses des Torpedo⸗Versuchskommandos, entbunden. Rosendahl, Korv. Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando des Stammschiffs der Res. Div. von Panzerschiffen vierter Klasse der Ostsee, zum Präses des Torpedo⸗-Versuchskommandos ernannt. Krig, Korv. Kapitän, von der Stellung als Assist. des Ober-Werftdirektors der Werft zu Wilhelmshaven entbunden. Capelle, Korv. Kapitän, zur Dienst⸗ leistung beim Reichs ⸗Marineamt kommandiert. Faber, Korv. Kapitän, zum Assist. des Ober⸗Werftdirektors der Werft zu Wilhelmshaven ernannt. Wentzel, Korv. Kapitän, von der Stellung als Mit⸗ glied der Schiffs ⸗Prüfungskommission, Schack, Kapitän ⸗Lieutenant, von dem Kommando zur Dienstleistung beim Reichs. Marineamt, entbunden. Schröder, Kapitän⸗Lieutenant, zum Mitglied der Schiffs Prüfungskommission ernannt. Nickel, Kapitän⸗Lieutenant, zur Dienst⸗ seistung beim Reichs Marineamt kommandiert. Zimmermann, Kapitän-Lieutenant, von dem Kommando als Adjutant bei der Schiffs⸗ Prüfungskommission entbunden. v. Born, Kapitän⸗Lieutenant, als Adjutant zur Schiffs Prüfungskommission kommandiert. Begas, Lieutenant zur See, von dem Kommando als Adjutant der Werft zu Kiel entbunden. Meurer, Lieutenant zur See, als Adjutant der Werft zu Kiel kommandiert. v. Uslar, Lieutenant zur See, von dem Kommando als Adjutant der Werft zu Wilhelmshaven entbunden. Thorbecke, Lieutenant zur See, als Adjutant der Weift zu Wilhelme haben kommandiert. ö

An Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, Ostsee, 26. Juli. Falkenthal, Kapitän -⸗Lt., zur Werft zu Kiel kom⸗ mandiert.

Abschiedsbewilligungen. An Bord S. M. Jacht Hohenzollern“, Wis by, 17. Juli. Weinheimer, Marine⸗ Ober⸗Stabsarzt 2. Kl, scheidet aus dem aktiven Sanitätskorps aus und tritt zu den Sanitätsoffizieren der Marine⸗Res. über.

An Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, Gefle, 18. Juli. Fihr. v. Erhardt, Kapitän zur See, und Fuchs, Korv. Kapitän z. D., auf ihre Gesuche der Abschied mit der gesetzlichen ., nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienft und der Er⸗ aubniß zum Tragen ihrer bisherigen Uniform mit den für Verab⸗ schiedete vorgeschriebenen Abzeichen, letzterem unter Verleihung des Charakters als Kapitän zur See. bewilligt. Baron v. Plessen, Korp. Kapitän, mit seiner gesetzlichen Pension zur Diep. gestellt. Bablcke, Lieutenant zur See der Seewehr 1. Aufgebots des See⸗ Offizierkorps im Landw. Bezirk Kiel, der Abschied bewilligt.

Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika.

Tullgarn, 14. Juli 1895, an Bord S. M. Jacht Hohenzollern?. v. Wissmann, Pr. Lt. a. D., bisher vom Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, mit dem 29. Juni 1895 der Schutztruppe zugetheilt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 31. Juli.

Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Seine Königliche Hoheit der Prinz Eitel-Friedrich sind heute früh 7 Uhr 149 Minuten in Begleitung des Obersten von Deines auf der Wildparkstation bezw. im Neuen Palais wieder eingetroffen.

Der Kaiserliche Gesandte in Lissabon, Geheime Legations⸗ Rath von Derenthall hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben fungiert der etatsmäßige Legations-Sefretär der Kaiserlichen Gesandt⸗ schaft, Legations-Rath von Below-Rutzau als Geschäfts⸗ träger.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Seine Königliche Hoheit der Herzog wird sich der „Cob. Ztg.“ zufolge morgen zu mehrwöchigem Aufenthalt von Coburg nach Schloß Reinhardsbrunn begeben.

Oefterreich⸗ Ungarn.

Die „Wiener Ztg.“ veröffentlicht das Finanzgesetz und den Staatsvoranschlag für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder für das Jahr 1895. Die gesammten Staatsausgaben werden auf 644 481 087 Fl., die Staats⸗ einnahmen auf 644518 696 Fl. festgesetzt.

Die Ernennung des ehemaligen Finanz⸗Ministers Dr. von Plener zum Präsidenten des gemeinsamen Obersten Rechnungshofes ist heute amtlich veröffentlicht worden.

Großbritannien und Irland. Die Admiralität hat, der „United Service Gazette“ zu⸗ folge, neuerdings außer den seit zwei Jahren gebauten R Torpedobootsjägern von 26 bis 7 Knoten Fahrt

Sämmtliche

noch weitere 20 von 30 Knoten (55,6 km in der Stunde) Geschwindigkeit zu bauen beschlossen. Dieselben sollen aus Nickelstahl e estelt werden und während einer dreistündigen Probefahrt 20 Knoten im Mittel bei 20 t Kohlenverbrauch laufen. Die Bewaffnung soll aus je einem 78 mm und sechs Stück 57 mm ,, bestehen. Sie werden eiwa je eine Million Mark kosten. Je vier Stück sind den Firmen von Thornycroft in Chiswick und Laird in Birkenhead übertragen, die Vergebung anderer steht bevor; die Firma Yarrow in Poplar hat die Betheiligung abgelehnt.

Rußland.

Die Kaiserin-Wittwe, der Großfürst⸗Thron⸗ fol ger, der Großfürst Michael Alexandrowitsch und die Großfürstin Olga Alexandrowna sind gestern an Bord der „Poliarnaja Swiesda“ von Kronstadt nach Kopen⸗ hagen in See gegangen.

Italien.

Der Senat genehmigte gestern die Budgets des Ministeriums des Aeußeren und des arine⸗ Ministeriums. Bei der Berathung des letzteren brachte der Senator Cavalletto im Namen des Hauses der italienischen Flotte, die in Deutschland und England Bewunderung erregt habe, seinen Gruß dar. Der Marine⸗Minister Mocenni dankte im Namen der Marine und sagte, der Gruß des Senats werde für die Flotte bei der Erfüllung ihrer Aufgabe ein Ansporn sein. .

Die Deputirten kammer führte in ihrer gestrigen Sitzung die Spezialdebatte des Budgets des Ministeriums des Aeußeren ohne Zwischenfall zu Ende und ging sodann zur Berathung des Budgets des k über. Der Deputirte Imnbriani fragte, weshalb das Ministerium nicht daran gedacht habe, eine Reduktion der Zivilliste in Vor— schlag zu bringen und dieselbe mit der Steuer auf bewegliches Vermögen zu belegen. Der Minister⸗Präsident Crispi er⸗ widerte: die Zivilliste der Krone sei eine immerwährende und könne daher weder reduziert, noch erhöht werden. Das Land werde sich nicht von denjenigen überzeugen lassen, welche darauf ausgingen, eine Agitation über diesen Gegenstand hervorzurufen, denn es wisse sehr wohl, wie viel der König zur Unterstützung der Armen thue, und daß der Monarch sich der Gesetzvorlage, betreffend die Bewilligung der Apanage für den Prinzen von Neapel, worauf dieser Anspruch gehabt habe, widersetzt habe. Er hoffe, die Kammer werde Imbriani die gebührende Antwort nicht schuldig bleiben. (Lebhafter Beifall. Imbriani wies die „unziemlichen Bemerkungen“ des Minister-Präsidenten zurück, worauf dieser entgegnete: es zieme sich vor allem nicht, Dinge in der Kammer zu erörtern, welche hier nicht zur Erörterung gelangen sollten. Imbriani beharrte, unter großem Lärm und unaufhörlich von Zwischenrufen unterbrochen, auf seiner Meinung. Damit war der Zwischenfall erledigt. Das Budget des Schatzes wurde sodann nach kurzer Debatte genehmigt. Die Kammer begann nunmehr die Berathung des Budgets des Mini— steriums des Innern. Der Deputirte Ven demini (äußerste Linke) erklärte im Namen seiner politischen Freunde, die äußerste Linke glaube das Budget eines Ministers nicht berathen zu sollen, gegen den ein Prozeß angestrengt sei. (Lebhafte Unruhe, Widerspruch; der Praͤsident ermahnt das Haus zur Ruhe.) Der Deputirte Verenini (Sozialist) sagte, daß er, neben den von Vendemini angegebenen Gründen, auch darum an der Berathung nicht theilnehmen werde, weil die Interpellationen über die Wahlen nicht zur Berathung gelangt seien. Der Minister-Präsident Cris pi erwiderte: das Haus habe be— schlossen, die Interpellationen nach Erledigung des Budgets zu berathen; die Regierung sei auch bereit, zu antworten, wenn die Abgeordneten auf ihren Plätzen blieben. (Die Deputirten von der äußersten Linken hatten nach den Worten Vendemini's den Saal verlassen. Die Gegner der Regierung hätten sich als „das Land“ bezeichnet; dieses sei befragt worden und habe zu erkennen gegeben, daß es nicht . ihrer Seite stehe. Das Land habe eine Mehrheit in die Kammer geschickt, welche sich nicht zu unzeitgemäßen Debatten habe fortreißen lassen, wofür er ihr danke. Man habe alle Mittel aufgeboten, um das Land in Erregung zu bringen, aber dasselbe habe sich nicht durch die Agitatoren leiten lassen; es habe die Mehrheit aufgefordert, fest auf ihrem Platz zu bleiben, um ihre Pflichten gegen das Vaterland und den König zu erfüllen. Der Deputirte Bovio (äußerste Linke) mißbilligte es, daß die äußerste Linke ihre Plätze ver— lassen habe; er hätte gewünscht, daß alle Angehörigen der Oppositionsparteien an ihrem Platz geblieben wären. Mehrere Redner sprachen hierauf unter Beifall zu Gunsten der Politik des Ministeriums. Der Minister⸗Präsident Crispi erklärte alsdann, er würde eine ausführ— liche Berathung gewünscht haben, um auf die gegen die Regierung gerichteten Vorwürfe antworten zu können. Da man nicht die Berathung auf Grundlage von Ideen habe führen wollen, habe man zu zweideutigen Mitteln Zu⸗ flucht genommen und so einen Mann verletzt, um besser das System bekämpfen zu können. Die Auflösung der sozialisti⸗ schen Vereinigungen sei eine Wohlfahrt für das Land ge—⸗ wesen. Vertraut mit der Geschichte der geheimen Gesell⸗ chaften, habe er die Gefahr gesehen und sie vermieden. Die

ersuche, eine Ministerkrisis durch antiparlamentarische und

verfassungswidrige Mittel herbeizuführen, würden einen üblen ö auch für seine Nachfolger abge⸗ eben haben. Er habe dies vermieden, indem er an seinem er. geblieben sei und zwar aus Pflichtgefühl; denn jeder, der an der Macht . wisse wohl, welche Leiden sie verursache. Hierauf erwiderte der Minister⸗-Präsident den einzelnen Vorrednern. Die Regierung halte an den Beziehungen zur Kirche fest, ebenso an dem ö 6 der Achtung aller Bekenntnisse und der Souveränetät des Staats allen Kulten gegenüber, und es sei eitel zu glauben, daß man Zugeständnisse in einem Punkt machen könne, der am 20. September 1870 unwiderruflich festgegründet worden sei. Der Minister⸗Präsident schloß mit den Worten: Wenn die Sitzungen auch kurze Zeit ge— dauert hätten so seien doch die vollendeten Arbeiten von großer Bedeutung. Alsdann erklärte di Rudini, er spreche, um dar⸗ zuthun, daß er in der Sitzung anwesend sei, denn es liege ihm daran, zu betonen, daß er mit vielen seiner Freunde den Sitzungen der Kammer nicht fern geblieben sei und immer an deren Arbeiten theilgenommen habe. Schließlich nahm die Kammer unter lange anhaltendem Beifall beinahe einstimmig durch Aufstehen bezw. Sitzenbleiben eine Tagesordnung an, welche das Vertrauen der Kammer zur Regierung ausspricht. . wurde die Generaldebatte geschlossen. apitel des Budgets des Innern wurden sodann

rasch genehmigt; über das Budget im Ganzen wird heute i geheinter Sitzung abgestimmt werden. heute in

Belgien.

In der gestrigen Sitzung der Repräsentantenkammer brachte Defuissegux (Sozialist) namens der liberalen Linken und der soziglistischen Linken einen Antrag ein, worin die Regierung aufgefordert wird, angesichts der Bedeutung der Kundgebung vom vergangenen Sonntag den Art. 4 des Schul— gesetzes der nächsten Session zu überweisen. (Art. 4 betrifft den obligatorischen Religionsunterricht in Kommunalschulen.) Der Minister⸗-Präsident de Burlet bekämpfte den Antrag, der alsdann mit 57 gegen 50 Stimmen abgelehnt wurde.

Nach dem Bericht des Ausschusses der Kammer, worin konstatiert wird, daß von den 6 Millionen Einwohnern Belgiens 3!/ Millionen vlämisch, und zwar 4 der letzteren nur vlämisch, verstehen, sollen fortan alle Königlichen Erlasse und Ge⸗ setze in französischer und vlämischer Sprache votiert, vollzogen und veröffentlicht werden.

Türkei.

Gestern Vormittag 10 Uhr fand die feierliche Beisetzung der Leiche des verstorbenen italienischen Botschafters Catalani statt. Dieselbe wurde von Therapia nach Bujukdere auf dem Stationsschiff Mestre“ übergeführt, das von zahlreichen kleinen Schiffen mit den Trauergästen an Bord begleitet wurde. Auf dem Landungsplatz erwies eine Kompagnie Soldaten mit der Musik die Ehrenbezeugungen. Der Sultan war durch die General⸗A Adjutanten Schakir⸗ Pascha und Ibrahim⸗-Pascha vertreten. Außerdem waren auf besonderen Befehl anwesend Turkan⸗Pascha und der Musteschar des Großvezirats. Auch zahlreiche Staatswürdenträger und die gesammten Mitglieder des diplomatischen Korps nahmen an der Feier theil. Die Leiche wurde in der Kirche von . eingesegnet und hierauf zu Wagen nach Feriköi gebracht.

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Serbien.

Dem „W. T. B.“ zufolge verlautet in serbischen Regie⸗ rungskreisen, der serbische Gesandte in Konstantinopel Djior⸗ djewic hahe in seiner letzten Audienz beim Sultan be⸗ n n. Zusicherungen in der macedonischen Bischofsfrage erhalten.

Der ehemalige Conseil-Präsident Spetomir Nikola⸗ jewic und der ehemalige serbische Gesandte in Athen Lijuba Kaljewiec sind zu Staatsräthen ernannt worden.

Bulgarien.

Die Agence Balcanique“ meldet, daß die Unter suchung in der Angelegenheit der Ermordung Stam bulow's fortdauere. Entgegen der allgemein verbreiteten pessimistischen Anschauung, 3. die Thäter entwischt seien, versichere die Prokuratur des Appellgerichtshofs, welche die Untersuchung führe, es sei am Montag gelungen, außer Bone Georgiew, der sich seit gen Tagen in den Händen der Behörde befinde und einer der Mörder sei, ein anderes Individuum zu verhaften, welches auf Grund ernster Indizien gleichfalls als Thäter angesehen werden könne. Dieses Individuum habe einige Tage vor dem Morde erklärt, daß Stambulow's Kopf binnen drei Tagen fallen werde. Den Haupturheber erblicke die Untersuchung in —ᷣ jenem verwundeten Individuum, welches der Ver⸗ olgung durch den Diener Stambulow's infolge des bekannten Mißverständnisses entgangen sei. Der Leiter der Untersuchung sei der Ueberzeugung, daß Halew sich in Sofia verborgen halte, da es ihm bei seiner Verwundung und angesichts der noch am Abend der That ergriffenen Maßnahmen unmöglich gewesen sei, die Grenze zu überschreiten.

Amerika.

Aus Havanna wird gemeldet, daß die Spanier eine Bande Aufständischer im Distrikt Baracog geschlagen und erstreut hätten. Die Spanier hätten 31 Verwundete, die . 16 Todte und zahlreiche Verwundete gehabt.

Afrika.

Bezüglich des bereits in Nr. 177 d. Bl. erwähnten Marsches der Derwische von Darfur und den in der Nähe von Khartum gelegenen Ortschaften nach Wadai wird der „Wien. Ztg.“ berichtet: In dem Gebiete von Wadai, das im schen Darfur und dem Tschad⸗See liegt, habe seit dem ai d. J. große Bewegung geherrscht, welche auf ein kriegerisches Unternehmen habe schließen lassen. Der Sultan von Wadai habe denn auch bald verkündigt, daß er zur Eroberung der Gebiete von Darfur und Cordofan, die gegenwärtig dem Mahdi unterworfen seien, ausziehen wolle, und die entsprechenden Vorbereitungen getroffen, bei welchen er vom Oberhaupte der den Derwischen feindlich gesinnten Senussi-Sekte moralisch eifrig unterstützt worden sei. Allem Anschein nach bezwecke nun der 3 Zug der Derwische, dem vom Sultan von Wadai geplanten Angriff zuvorzu⸗ kommen. .

Aus Majunga wird gemeldet, die Brigade Voyron sei aufgebrochen, um als Avantgarde zu dienen. Die Generale Duchesne und Torecy sowie der Intendant Gaudin hätten Suberbieville verlassen. Der Marsch werde ohne Unter⸗ brechung fortgesetzt werden.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach Art. 496 des Handelsgesetzbuchs ist der Schiffer außer⸗ halb des Heimathshafens Dritten gegenüber kraft seiner Anstellung befugt, für den Rheder alle Geschäfte und Rechtshand⸗ lungen vorzunehmen, welche die Ausrüstung, Bemannung, Ver— proviantierung und Erhaltung des Schiffes, sowie überhaupt die Aus- führung der Reise mit sich bringen. ‚Diese Befugniß erstreckt sich auch auf die Eingehung , , ,, In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, J. in eng, durch Ur⸗ theil vom 16. Februar 1895 gusgesprochen, daß der Schiffer zur Abänderung eines von seinem Rheder abgeschlossenen Frachtvertrages allgemein nicht befugt ist; nur aus— nabhmsweise im offensichtlichen Interesse des Schiffes resp. des Rheders wird eine so weitgehende Befugniß des Schiffers anzunehmen sein. „Daß Fälle vorkommen können, in denen der Schiffer sich mit Recht für ermächtigt halten darf, einen bestehenden . wertrag zum Nachtheil des Rheders abzuändern, z. B. wenn die

rhaltung des Schiffs oder der Abschluß eines neuen vortheilhaften Frachtver trags davon abbängt, ist zuzugeben. Allein derartige Fälle werden stets auf besonderen äußeren Umständen beruhen, welche au dem dritten Kontrahenten erkennbar sind. Dagegen ist eine Ermãch⸗ tigung des Schiffers zu einer dem Rheder nachtheiligen Abänderung des Frachtvertrags da nicht anzuerkennen, wo es an jedem Grund für

eine solche Abänderung mangelt, wo also auch ein Zusammenhang

zwischen derselben und dem Schiffahrtsbetrieb nicht ersichtlich ist und der dritte Kontrahent deshalb eine Ermächtigung des Schiffers zu der dem Interesse des Rheders zuwiderlaufenden Rechtshandlung nicht annehmen kann. Ein solcher Fall aber liegt hier vor; denn die be— bauptete Abänderung des Frachtvertrages soll in dem Verzicht auf das wichtigste dem Verfrachter zum Schutze seiner Frachtforderung ge⸗ gebene Recht (em Pfandrecht an dem Frachtgut) bestanden haben, ohne daß irgend eine für den Schiffahrtsbetrieb des Rheders förder⸗ liche Gegenleistung des Empfängers der Ladung ersichtlich wäre. Zu einer solchen, die Rechte des Rheders im höchsten Maße beein- trächtigenden Rechtshandlung durfte die Klägerin den Schiffer nicht für ermächtigt halten und kann deshalb der Beklagten gegenüber keine Rechte daraus herleiten.“ (32/95.)

Ist in einem Pacht vertrage bestimmt, daß Verpächter befugt sein soll, vom Vertrage abzugehen, wenn der Pachtzins nickt binnen einer bestimmten Frist nach dem Verfalltermin gezahlt werde, und nimmt sodann der Ver h icht ! wiederholt mit erheblichen Verspätungen widerspruchslos den Pachtzins an, so kann er, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 20. Februar 1896, bei einer erneuten Verspätung der Zinszahlung sein Recht, vom Vertrage abzugehen, nur dann geltend machen, wenn er den Pächter zuvor von dieser seiner Absicht verständigt oder ihm Gelegenheit zur Nachholung des Ver—⸗ säumten gegeben hat. . . Nicht, weil Kläger (Verpächter) auf sein Recht, bei nicht pünktlicher Pachtzahlung den Vertrag auf— zuheben, verzichtet hätte, oder desselben durch sein bisheriges Verhalten für immer verlustig gegangen wäre, ist dem Kläger die Befugniß ab⸗ gesprochen worden, gegenwärtig die Räumung zu verlangen; sondern wegen der Verletzung des AÄnspruchs des Beklagten auf Treu und Glauben, welche darin liegt, daß er sein Recht plötzlich und ohne zuvorige Ankündigung ( . machen will, nachdem er durch sein Verhalten während der bisherigen Pachtzeit die Beklagten zu der be⸗ rechtigten Erwartung veranlaßt hat, er werde auch, bis auf weiteres, von seinem Rechte nicht Gebrauch machen.“ (31594.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Ein Gemeindeangehöriger, welcher sich der Verwaltung eines unbesoldeten Amts, insbesondere auch des Amts eines Mitgliedes der Voreinschätzungskommission für die Ein kom mensteuer, thatsächlich entzieht, ohne vorher in förmlicher Weise sich geweigert zu haben, das Amt zu übernehmen oder zu ver— sehen, oder ohne einen bestimmten Bescheid auf seine Weigerung er⸗ halten zu haben, kann, wenn über ihn wegen dieser thatsächlichen Entziehung von dem Amte Rechtsnachtheile verhängt werden, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, J. Senats, vom 25. Ja⸗ nuar 1895, im Verwaltungsstreitverfahren die gesetzlichen Ent⸗ schuldigungsgründe geltend machen. Der Hufner E. zu N. in Schleswig, zum Mitgliede der Voreinschätzungskommission für die Einkommensteuer gewählt, wendete sich an den Vorsitzenden der Veranlagungskommission um Entbindung ron jener Stelle wegen Schwerhörigkeit und erhielt den Bescheid, daß er sich an die Ge⸗ meindevertretung zu wenden habe. E. that dies aber nicht und blieb von allen Sitzungen der Voreinschätzungskommission ohne Ausnahme fern. Infolgedessen beschloß die Gemeindevertretung, den E. auf drei Jahre seiner Rechte auf Theilnahme an der Vertretung und Verwaltung der Gemeinde verlustig zu erklären und mit einem Achtel stärker zu den Gemeindeabgaben heranzuziehen. E klagte nunmehr gegen die Gemeindevertretung auf Aufhebung ibres Beschlusses, indem er drei ärztliche Atteste über hochgradige Schwerhörigkeit überreichte. In beiden Instanzen wurde die Klage abgewiesen, indem auf den vorgebrachten Entschuldigungsgzrund, da dieser nicht auf dem vorgeschriebenen Wege gellend gemacht worden, keine Rücksicht genommen wurde. Auf die Revision des Klägers hob das Ober⸗Verwaltungsgericht die Vorentscheidung auf, indem es begrün⸗ dend ausführte: „Auf die Mitglieder der Voreinschätzungskommission, wenigstens auf die von der Gemeindevertretung gewählten, finden ge⸗ mäß § 50 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 und Art. 40 der Ausführungsanweisung vom 5. August 1891 die Bestim⸗ mungen der 8, 25 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 bejw. 19. Marz 1881 sinngemäße Anwendung. Diese haben den gleichen Paragraphen der schleswig ⸗holsteinschen Kreisordnung vom 26. Mai 1888 und den §§ 65 und 66 der dortigen Landgemeinde⸗ ordnung vom 4. Juli 18927 zum Vorbild gedient, wie sie wiederum dem § 74 der Städteordnung für die östlichen Provinzen nachgebildet sind. Nach allen diesen Vorschriften unterliegt den hier streitigen Rechtsnachtheilen derjenige Kreis⸗ oder Gemeindeangehörige, welcher

ohne einen der vorgesehenen Entschuldigungsgründe sich weigert, ein unbesoldetes Amt zu übernehmen, oder ohne einen der⸗ artigen Grund sich weigert, das übernommene Amt während der Amtsdauer bezw. 3 Jahre hindurch zu versehen, oder der Verwaltung solcher Aemter sich thatsächlich entzieht. Somit stellt das Gesetz neben die „Weigerung“ noch die (that sächliche Entziehung (Enthaltung) vom Amte.‘ Wenngleich nun die Worte ohne einen der pern hen, Entschuldigungsgründen sprach⸗˖ lich nur auf das sich weigern‘, nicht auf das thatsaächlich sich ent⸗ ziehen zu beziehen sind, und wenngleich somit die Wortfassung des Gesetzes zu der Auslegung, daß auch in diesem letzteren Falle die Strafbarkeit durch das Vorhandensein eines Entschuͤldigungsgrundes ausgeschlossen wird, nicht nöthigt, so ist doch andererseits in allen Stadien der Berathung der Kreisordnung nichts angedeutet und auch aus anderweiten Erwägungen nichts zu entnehmen für eine etwaige Absicht des Gesetzgebers, daß den angedrohten schweren Rechtsnachtheilen neben demjenigen, der seine Gemeindepflicht zur Führung eines Amtes ohne Rechtsgrund nicht erfüllt, auch der unterliegen solle, welcher obwohl ihm jene Pflicht thatsächlich nicht obliegt seine Nichtverpflichtung anstatt durch eine ausdrückliche, lediglich durch eine stillschweigende Willenserklärung geltend gemacht hat. Darauf, daß dies nicht der Wille des Gesetzgebers ist, daß vielmehr nur die Nichterfüllung der Gemeindepflicht und nicht bloße Mängel in der Form der Willens äußerung über das Nichtbestehen einer solchen die Verhängung der Rechtsnachtheile begründen sollen, weist einmal die Fassung des 5 27 Vr. 3 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883, welcher das Verfahren Über Verhängung von „Nachtheilen wegen Nichterfüllun verfassungsmäßiger Pflichten in den Landgemeinden regelt, deutli hin, vor allem aber und in ausschlaggebender Weise der 5 8 der Kreisordnung in der ursprünglichen Fassung vom 13. Dezember 1872.

falls dessen Vorschriften in ihrem Zusammenhange J

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Verbreitung der englischen Sprache.

Ginem Artikel des Ghambes Journal“ über die Verbreitung der verschiedenen europäischen Sprachen entnimmt die Deutsche Rund⸗ schau für Geographie und Statistik“, daß von allen Idiomen Europas das englische auf der ganzen Erde am meisten gesprochen wird. Während zur Zeit . also vor etwa 300 Jahren, nur 3 Millionen Menschen englisch sprachen und damals das Französische,

eutsche und Spanische vorherrschend waren, wird gegenwärtig die englische Sprache von 115 Millionen Personen gesprochen, dagegen

französisch von 45 Mill, deutsch von 70 Mill, spanisch von 50 Mill.,

russisch von 80 Mill., italienisch von 30 Mill. und portugiesisch von 15 Mill. Menschen. h

Die Zahl der Personen, von denen englisch gesprochen wird, steigt jedes Jahr um etwa ? Millionen und unter Berücksichtigung dieser Steigerung dürfte am Ende dieses Jahrhunderts die englische Sprache Don einer Bevölkerung von 130 Millionen Seelen gesprochen werden. Zur Zeit ist sie die herrschende Sprache in Großbritannien und Irland mit 38 Millionen Einwohnern, in den Vereinigten Staaten von

Amerika für 65 Millionen, in Canada für 4 Millionen, in Australien und Ozeanien für 4 Millionen, in Afrika und Indien für 2.3 Millionen, in Westindien, Britisch⸗Guyana ꝛc. für 1,8 Millionen, insgesammt, wie oben angegeben, für 115 Millionen Menschen.

Nach Ansicht des Verfassers ist die spanische Sprache berufen, sich der englischen als zweite Weltsprache anzuschließen, da sie in ganz Zentral, und Süd Amerika mit Ausnahme von Brasilien und den westindischen Inseln die herrschende Sprache ist. Das Spanische und das Englische seien die Kolonisierungssprachen gewesen und seien es größtentheils noch heute.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Solingen wird der „Köln. Ztg. zur Lohnbewegung der Taschen⸗ und Federmesser⸗Reider (hal. Nr. 174 d. Bl.] geschrieben: In einer Versammlung am 27. Juli haben die Reider beschlossen, alle Fabrikanten, die von dem Preisverzeichniß abgewichen sind, in Ausstand zu erklären, falls sie nicht noch nachträglich die zu wenig gezahlten Lohne herguszahlen wollen. Wenn dies nun nicht geschieht und guch sonst keine Einigung erzielt wird, wofür nur schwache Aussichten bestehen, dürfte der Fabrikantenverein dazu über⸗ gehen, seinerseits über die Reider die Sperre zu verhängen.

In Offenbach a. M. haben, wie im „Vorwärts“ berichtet wird, 25 Glaser der Fensterfabrik von Jäger u. Unger die Arbeit niedergelegt.

Hier in Berlin stellte eine Versammlung der Former und Berufsgenossen am Mentag folgende Forderungen auf: zehn— stündiger Arbeitstag. 25 v. H. Leohnzuschlag auf Theilarbeit und 50 v. H. für Ueberstunden, besondere Vergütung für alle Hilfs— arbeiten beim Gießen und für alle Hilfsarbeiter mit Ausnahme der jugendlichen ein Wochenlohn von 21 6 Es sollen, wie die Voss. Itg. berichtet, Berathungen zwischen der Innung und den Meistern mit der Gewerkschafts⸗Kommission abgehalten werden; wenn diese nicht günstig ausfallen, ssll der Ausstand erklärt werden.

In Przemysl dauert, einer Lemberger Meldung der , Voss. Ztg.“ zufolge, der Massenausstand der Arbeiter fort (pgl. Nr. I77 d. BI). Die Vermittlung des Gewerbe ⸗Inspektors blieb erfolglos. Es wurden abermals zahlreiche Arbeiter verhaftet.

Aus Mons wird der „Köln. Ztg.“ berichtet: Der Ausstand auf den Kohlenwerken Produits in Flénu dauert fort. Die Grubenverwaltung erbat sich Gendarmerie, um die nichtfeiernden Bergleute und die Grubenanlagen vor den Ausständigen zu schützen. Es wird eine Ausdehnung des Ausstands über den Borinage be— fürchtet. Die Leitung der Zeche Grand Hornu hat den Arbeitern eine 15 0 Lohnherabsetzung angekündigt, andere Zechen wollen diesem Beispiel folgen. (Vgl. Nr. 177 d. Bl.)

Kunst und Wissenschaft.

Die Kommission für die internationale Kunstausstellung 1896 erläßt ein Preis-⸗Ausschreiben für ein Plakat. Das selbe soll in wirkungsvoller Einfachheit die ‚Kunst? und „Berlin“ versinnbildlichen und damit ein charakteristisches, typisches Merkzeichen der Berliner Kunstausstellungen geschaffen werden, das dem Zweck der Publizität entspricht. Die Entwürfe sind in breiten Konturen in der Größe von 98 zu 65 em (Hochformat) mit Anwendung von höchstens dtei Farben und Berücksichtigung folgender Schrift: Unter dem Allerhöchsten Protektorat Seiner Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm II. und unter dem Ehren ⸗Präsidium Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich Internationale Kunst— ausstellung Berlin 1896 zur Feier des 200jährigen Bestehens der Königlichen Akademie der Künste 2. Mai bis 30. September —“ her⸗ zustellen. Die Vervielfältigung ist mittels Buch⸗ oder Steindrucks gedacht. Die Ausstellungskommission, welche zugleich das Preisgericht bildet, bestimmt: einen ersten Preis zu 10060 (S, einen zweiten Preis zu 500 4M und einen dritten Preis zu 250 S Die prämiierten Entwürfe gehen mit dem Vervielfältigungsrecht in den Besitz des Ausstellungs-Unternehmens über. Sofern die Kommission den mit dem ersten Preise bedachten Entwurf zur Ausführung wählt, ist der betreffende Verfertiger gehalten, denselben zur Ver vielfältigung druckfertig auszuarbeiten. Die Ausstellungs⸗Kom—⸗ mission behält sich das Recht vor, weitere Entwürfe zum Preise von je 109 ge anzukaufen. Die Kon⸗ kurrenzarbeiten sind bis zum 20. September, Abends 6 Uhr, mit Namensunterschrift oder Motto versehen, an das Bureau der Aus- stellung, Landes ⸗Ausstellungsgebäude, Stadtbahnbogen Nr. 2, abzu⸗ liefern, woselbst auch jede nahere Auskunft bereitwilligst ertheilt wird. Die eingegangenen Arbeiten werden im Oktober im Verein Berliner Künstler, Wilhelmstraße 92, auf 14 Tage öffentlich ausgestellt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Portugal.

Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern ist der Hafen von Aleppo seit dem 1. d. M. für cholera—⸗ verseucht erklärt worden. Alle anderen Häfen Syriens gelten als choleraverdächtig.

Hinterindien.

Durch Bekanntmachung der Regierung in Singapore vom 27. v. M. sind die gegen die Häfen der Insel Hainan angeordneten Schutzmaßregeln gegen die Einschleppung der Beulenpest wieder auf— 3 worden. (Vergl. . R.⸗Anz.“ Nr. 138 vom 12. v. M. und Nr. 174 vom 24. d. M.)

Der Gesundheitsstand in Berlin blieb in der Woche vom 14. bis 20. Juli ein der Vorwoche ähnlicher, auch die Sterblichkeit hat nur wenig zugenommen; von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 22, J. Unter den Todesursachen waren auch in dieser Woche akute Darmkrankheiten vorherrschend, die auch in etwas größerer Zahl als in der Vorwoche (982 gegen 270) zum Tode führten. Auch in dieser Woche waren die Opfer überwiegend kleine Kinder im Alter bis zu 2 Jahren. Die Betheiligung des Säuglings alters an der Sterblichkeit war gleichfalls eine gesteigerte; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 114 Säuglinge. Dagegen haben akute Entzündungen der Athmungsorgane erheblich abgenommen und seltener zum Tode geführt. Infolge von Grippe kam 1 Todesfall zur Mittheilung. Von den Infektionskrankheiten wurden Erkrankungen an Masern und Scharlach etwas mehr, an Diphtherie etwas weniger als in der Vorwoche zur Anzeige gebracht, und zwar zeigten sich Masern in der Rosenthaler Vorstadt, Ertrankun⸗ gen an Scharlach in der jenseitigen Luisenstadt, an Diphtherie in der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel und in der Rosenthaler Vorstadt am zahlreichsten. Erkrankungen an Unterleibstyphus blieben in beschränkter Zahl. Erkrankungen an Kindbettfieber kamen 2 zur Kenntniß. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut wurden weniger beobachtet. Eine weitere Erkrankung an Genickstarre wurde nicht gemeldet. Erkrankungen an Keuchbusten, die sehr mild verliefen, wurden, ebenso wie rheumatische Beschwerden aller Art, seltener zur ärztlichen Behandlung gebracht.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 30. d. M. gestellt 11 226, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 29. d. M. gestellt 4045, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Die Konferenz der Vertreter deutscher Innungs⸗ verbände und Innungsausschüsse (ygl. Nr. 178 d. Bl.) hat gestern die Berathung über die Regserunggvorlage, betreffend die Organisation des Handwerks, beendet. Die Regierungsvorlage basiert auf, dem Prinzip der Zwangsinnung, und die Konferenz hat sich unter Befürwortung einer Erweiterung diesem Prinzip angeschlossen. Nach der

Vorlage sollen alle Handwerker, welche Gesellen und Lehrlinge be,, e. der Innung jwangsweise beitreten. Die Konferenz hat diese Bestim⸗ mung dahin erweitert, daß auch der Großbetrieb, der handwerksmähig aus⸗ gebildete Gesellen beschäftigt, nach Maßgabe der Zahl dieser Gesellen Beiträge leisten soll zu den Unkosten, welche den Innungen aus Wohl- fahrtseinrichtungen für Gesellen und Lehrlinge erwachsen. Der Ver treter des Reichsamts des Innern, Geheime Regierungs Rath Dr. Wilhelmi hat sich mit dieser Erweiterung einverstanden erklärt. Außerhalb der Innung sollen somit nur solche kleineren Hand— werker bleiben, die ihr. Handwerk allein betreiben; serner bie Hroßindustrie für dieienißen ihrer Arbeiter, die sie seibst für ihre Zwecke herangebildet hat, sowie für die unaus⸗ gebildeten Arbeiter. Die Forderung des Befähigungsnachweises, auf den die Mitglieder der Konferenz an sich sehr großen Werth legten, ließ man zunächst noch fallen, nachdem die Regierungsvertreter erklärt hatten, daß die Regierung gegenwärtig unter feinen Umständen gewillt sei, sich auf den Befähisungsnachweis einzulassen. Habe sich die Neu⸗ organisation des Handwerks auf der Grundlage der Zwangsinnung eingeführt und bewährt, so sei es vielleicht möglich, daß die Regierung dann auch der Forderung des Befähigungsnachweises näher⸗ treten werde. Vorläufig glauhe man, und darin war die Konferenz geneigt beizustimmen, daß die Zwangsinnung ein genügendes Mittel gäbe, um manchen der jetzt empfundenen Mißstände und namentlich auch dem unlauteren Wettbewerb entgegenzutreten, da die Zwangs— innung mit Strafmitteln ausgestattet sei. Bezüglich des Lehrlings— wesens wurde etwas zögernd und widerwillig der Regierungsvorlage zugestimmt, daß auch der nicht handwerksmäßig Ausgebildete, der ein Gewerbe 5 Jahre selbständig betreibt, das Recht haben soll, Lehrlinge auszubilden. Was den Meistertitel anbetrifft, so nahm die Konferenz die einschlägigen Bestimmungen der Regierungs⸗ vorlage an, daß den Meistertitel nur der führen dürfe, der das Ge⸗ werbe erlernt und die vorgeschriebenen Prüfungen abgelegt habe. Gestern ist der Konferenz nun auch die letzte der Vorlagen, betreffend die Handwerkerkammern, unterbreitet worden. Die Vorlage wurde . . Kommission überwiesen, die bereits gestern Nachmittag getagt hat.

Die ‚Rhein.⸗Westf. Ztg.“ bringt eine Erklärung der Firma Krupp, der zufolge dieselbe in Rheinhausen bei Duisburg eine Hochofenanlgge in bescheidenem Umfang erbauen will. Die Ge⸗ rüchte von der Anlage eines großen Eisenwerks und Walzwerks seien unbegründet. -

Die gestrige Versammlung des Koks-Syndikats beschloß, wie die ‚„Rhein.⸗Westfäl. Ztg.“ aus Bochum meldet, die Produktion im August, wie bisher, um 20 0, einzuschränken; ebenso sollen die Bei⸗ träge, wie bisher, um 20 ermäßigt bleiben. Im ersten Halbjahr stieg die Kokserzeugung um 4,5 0, die Roheisenproduktion um 7 do; die danach fehlenden 25 0 Koks haben die Hüttenwerke, wie der Be—⸗ richt des Direktoriums annimmt, selbst erzeugt.

Königsberg, 30. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unentschieden. Roggen unentschieden, do. vr. 2000 Pfd. Zoll⸗

ewicht 117. Gerste fest. Hafer ruhig, do. loko pr. 23000 Pfd. ollgewicht 117. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 106,00. Spiritus pr. 100 Liter 100 υά loko 37, do. pr. Juli 37, do. pr. September 37.

Danzig, 30. Juli. (W. T. B) Getreidemarkt. Weizen loko unverändert, Umsaßz 50 t, do inländ. hochbunt u. weiß 146 147, do. inländ. hellbunt 142, do. Transit hochbunt und weiß 1068600, do. hellbunt 104,00, do. Termin zu freiem Verkehr vr. Sept.⸗Okt. 141,50, do. Transit pr. Sept.⸗Okt. 106,50, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 141. Roggen loko niedriger, do. inländischer 115,00, do. russischer und polnischer zum Transit 78,00, do. Termin pr. Sept. - Okt. 116,50, do. Termin Transit pr. Sept. Okt. S3, 00, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 116. Gerste, große (660-700 Gramm) 105. Gerste, kleine (625 660 Gramm) 95. Hafer, inländischer 115,00. Erbsen, inländische 116,09. Spiritus loko kontingentiert 57,00, nicht kontingentiert 37,50.

Magdeburg, 30. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker, exkl., von 92 0, —, neue —. Kornzucker exkl., 88 0/o Rendement 10,10—– 10,3, neue —. Nachprodukte exkl., 750,0 Rendement 710 780. Ruhig. Brotraffinade ! 22,5. Brotraffi⸗ nade 11 22,59. Gem. Raffinade mit Faß 22,75 —– 23,909. Gem. Mehlis 1 mit Faß 22,28. Ruhig. Rohzucker J. Yrodutt Transito

a. B. Hamburg pr. Juli ——, pr. August 9. 85 bez., 2874 Br., pr. September 10, 00 bez, 10,27 Br., pr. Oktober⸗ Dezember 10,5 Gd. , 10,40 Br. Besser.

Köln, 31. Juli. (W. T B.) Die Submission auf Stabeisen, welche von der Eisenbahn-Direktion Köln für den Direktionsbezirk Saarbrücken ausgeschrieben worden war, ergab ungefähr die nämlichen Preise, wie die Submission am 23. Novem- ber 1894. Die billigste Offerte lautete auf 103 S auf Stabeisen aus Schweißeisen und auf 99 M auf Stabeisen aus Flußeisen per Tonne frei Saarbrücken.

Frankfurt, 30. Juli. (W. T. B.) Der Syndikus der hiesigen Handelskammer, rumänische General⸗Konsul Puls ist heute Nacht in Homburg gestorben.

Leipzig, 30. Juli. (W. T. B.) Kam mzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,07 0, pr. September 3, 074 6, pr. Oktober 3,10 Sος, pr. November 3,10 „, pr. Dezember 3,123 M, pr. Januar 3,15 , pr. Februar 3, 17 , Pr. März 3,178 S, pr. April 3,20 M, pr. Mai 3,20 , pr. Juni 3,20 , pr. Juli ——. Umsatz: 45 000 EKg.

Bremen, 30. Juli. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. ((Offizielle Notierung der Bremer Petroleum ⸗Börse.) Flau. Loko 6,35 Br. Ba um wolle. Matt. Upland middl. loko 35 3. Schmalz. Fester. Wilcox 34 4, Armour shield 335 3, Cudahy 346 5, Fairbanks 29 3. Speck. Ruhig. Short elear middling loko 31.

Hamburg, 30. Juli. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags bericht. Good average Santos pr. Juli —, pr. September 754, pr. Dezember 744, pr. März 74. Behauptet. Zuckermarkt. (Schluß⸗ bericht,. Ruüben⸗Rohzucker J. Produkt Basis 880 Rendement neue Usanee, frei an Bord Hamburg pr. Juli 9,8743, pr. August 9,90, pr. Oktober 10,30, per Dejember 10525. Stetig.

London, 30. Juli. (W. T. B) Wollauktion. (Schluß.) Tendenz fest. Australian Greasy Merino 10— 15, Sceoured 5 10, Croßbred 15 06½ über Maipreise.

An der Füste 14 Weizenladungen angeboten.

26 Japazucker loko 11 ruhig, Rüben ⸗Rohzucker loko gt fest. Chile⸗Kupfer 45513, pr. 3 Monat 451111.

31. Juli. (W. T. B.) Am Sonnabend den 3. August und Montag den 5. August fällt die Fondsbörse aus.

Manch ester, 30. Juli. (W. T. B.) 12 Water Taylor 43, 30r Water Taylor 6, 20 r Water Leigh z, 30 r Water Clayton 63, 328 Mock Brooke 6, 40r Mavoll 6e. 40r Medio Wilkinson 77, 32r Warpecops Lees Hi, 36 r Warpcops Rowland 64, 36r Warpecops Wellington 7, 40r Vouble Weston 7, 60r Double courante Qua- ego 32 116 vards 16216 grey Printers aus 32r/46r 147.

uhig.

St. Petersburg, 30. Juli. (W. T. B.) rodukten⸗ markt. Weizen loko 8.00. Roggen loko 5,50. 8 loko 3, 30. r ft loko 1,50. Hanf loko 4400. Talg soko 50, 00, pr.

ugust —.

Amsterdam, 30. Juli. (W. T. B.) Java-⸗Kaffee good ordinary aß. Bancazinn 393. .

In der heute von der Niederländischen Handelsgesellschaft ab— gehaltenen Zinnauktion wurden 32 468 Blöcke Bancazinn zu 394 9 durchschnittlich 39 und 4000 Blöcke Singkep zu 385 381 Fl. verkauft.

New-⸗- York, 30. Juli. (W. T. B) Die Börse eröffnete fest. Im weiteren Verlauf wurde das Geschäft träge und der Schluß war unregelmäßig. Der Umsatz der Aktien betrug 193 00 Stück.

Weizen eröffnete schwach und gab im weiteren Verlauf noch mehr a. als mattere Auslandsberichte eintrafen. Der Niedergang der Preise wurde durch Ausführung vorliegender Kaufordres aus- genutzt, und diese wurden in Gemeinschaft mit Berichten über Frost