2
.
10. Oktober d. J. an mich
§ 63. Das Besteigen oder Verlassen eines Wagens bei voller Fahrt ist verboten. ; . S 64. Die Wagen sind für die Dauer eines er, Still⸗ stands durch geeignete Vorrichtungen gegen ein unbeabsichtigtes Fort- 6 feftzustellen. 33
Der Oberfäörster Bürhaus zu Wallmerod ist auf die Oberforsterstelle Die; im Regierungsbezirk Wiesbaden versetzt worden.
Der Forst⸗Assessor Linck ist zum Oberförster ernannt und ihm die Sberförsterstelle Wallmerod im Regierungsbezirk Wies⸗ baden übertragen worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 13 der Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte vom 135. Juli 1889 („Zentr⸗Bl. f. d. D. Reich“ 8 421) 3 ich n,. 14. . daß mit der Ab⸗
tung der thierärztlichen Fachprüfung g am Dienstag, den 15. Oktober d. J., onnen wird. . . . Die Meldungen zu dieser Prüfung sind spätestens am einzureichen. Berlin, den 30. Juli 1895. Der Rektor der 5 Hochschule. Schütz.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. August.
Seine Majestät der Kagiser und König nahmen gestern im Neuen Palais den Vortrag des Chefs des Zivil⸗ kabinets, Wirklichen Geheimen Raths Lr, von Lucanus entgegen und empfingen die Meldung des Militär -Attachés bei der Botschaft in Paris, Oberst⸗Lieutenants von Schwarzkoppen.
Nach den im Reichs-Verficherungsamt gefertigten Zu⸗ ammenstellungen, welche auf den Angaben der Vorstände der ersicherungsanstalten und der zugelassenen Kasseneinrichtungen beruhen, betrug am 1. Juli 1895 die Zahl der seit dem Inkrafttreten des Invallditãts und Altersversicherungs⸗ esetzes erhobenen Ansprüche auf. Bewilligung von lters rente bei den 31 Versicherungsanstalten und den 9 vorhandenen Kasseneinrichtungen 323 646. Von diesen wurden 256 414 Rentenanspruͤche anerkannt und S6 168 zurückgewiesen, 3490 blieben unerledigt, während die übrigen 7574 Anträge auf andere Weise ihre Erledigung ge⸗ funden haben. :
Von den erhobenen Ansprüchen entfallen auf Schlesien 38 783, Ostpreußen 27 727, Brandenburg 24 258, Rheinprovinz 21 140, Sachsen⸗Anhalt 18 559, Hannover 18 00, Posen 16544, Schleswig⸗Holstein 12229, Westpreußen 11 749, Westfalen 11 422, Pommern 10 451, Hessen⸗Nassau 6892, Berlin 3738. Auf die 8 Versicherungsanstalten des Königreichs Bayern kommen 32 0652 Rentenansprüche, auf das Königreich Sachsen 18 748, auf Württemberg 7025, Baden 6065, Großherzogthum Hessen 4850, beide . 6695, die Thüringischen Staaten 6883, Oldenburg 1164, Braunschweig 22148, Hansestädte 2435, Elsaß⸗Lothringen 8915 und auf die 9 zugelassenen Kassen⸗ einrichtungen insgesammt 4865.
Die Zahl der während desselben Zeitraums erhobenen Ansprüche auf Invalidenrente betrug bei den 31 Ver— sicherungsanstalten und den 9 Kasseneinrichtungen insgesammt 183 424 Von diesen wurden 128 347 Rentenansprüche anerkannt und 37 544 zurückgewiesen, MllI9 blieben unerledigt, während die übrigen Stil Anträge auf andere Weise ihre Erledigung gefunden haben. Von den geltend gemachten Ansprüchen entfallen auf Schlesien 25 689, Rheinprovinz 14675, Ostpreußen 12 907, Brandenburg 10 155, Hannover 90M I, Sachsen⸗Anhalt 8257, Posen 7494, Westfalen 6673 Pommern 65644, Westpreußen 6132. Hessen⸗Nassau 4359, Schleswig⸗Holstein 3197 und Berlin 3174 Auf die 8 Versicherungs⸗ anstalten des Königreichs Bayern kommen 20 306 Ansprüche, auf das Königreich Sachsen 413, auf Württemberg 766, Baden S088, Großherzogthum Hessen 2400, beide Mecklenburg 20388, die Thäringischen Staaten 3163. Oldenburg 508, Braun— schweig 1247, Hansestãdte 1457, Elsaß⸗Lothringen 3392 und auf die 9 Kasseneinrichtungen insgesammt 13018.
Unter den Personen, die in den Genuß der Invaliden⸗ rente traten, befanden sich 2578, die bereits vorher eine Alters⸗ rente bezogen.
Der General⸗Lieutenant Ob erhoffer, Ober⸗Quartier⸗ 2 und Chef der Landesaufnahme, ist hierher zurück⸗ ehrt.
Nach telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist die Di vision des Manöver⸗Geschwaders, Chef Vize⸗ Admiral Köster, am 30. Juli in Oueenstown ein⸗ getroffen.
Baden.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großher;ogin haben St. Blafien nach dreiwöchigem Aufenthalte daselbst am XV. v. M. verlassen und sich nach Schloß Mainau begeben, wo die Ankunft am V. v. M. früh
erfolgte. Tachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Gestern fand im Schlosse Ettersburg in Gegenwart Ihrer Rẽniglichen Hoheiten des Großherzogs, der Großherzogin, der Erbgroßherzogin⸗Wit we und des Erbgroßherzogs, sewie Ihrer Hoheisen des Herzogs und der Herzogin
Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin und des Prinzen Bernhard von n f, , n, die Konfirmation Seiner Hoheit des Prinzen Bernhard 1 zweiten Sohnes des verstorbenen Erbgroß—⸗ herzogs, statt.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der österreichisch⸗ungarische Botschafter in Konstantinopel
7 von Calice ist seit einigen Tagen leidend; sein
ustand ist jedoch unbedenklich. Die Geschäfte der Botschaft leitet der Botschafts-Rath Macchio.
Der Krainer Landtag hat 4. den Antrag des Ausschusses, betreffend ein Lotterie⸗Anlehen von 1 Million Gulden für die Stadt Laibach, angenommen und ein⸗ stimmig unter großem Beifall beschlossen, den Landes-Präsi⸗ denten zu ersuchen, dem Kaiser den Dank für seine Huld und i nch! Fürsorge auszudrücken und ferner den Dank des Landes an die Vertreter des Reichs, die Regierung, alle Korporationen und Privatpersonen, welche an der Linderung der Folgen der Katastrophe betheiligt gewesen, auszusprechen.
Der Prinz Ferdinand von Sach sen-Coburg empfing gestern in Karlsbad den Präsidenten der Sobranje 5 orow in einer mehrstündigen Audienz. Abends kehrte Theodorow über Wien nach Sofia zurück.
Großbritannien und Irland.
Die „Pall Mall Gazette“ will aus angeblich zuverlässiger Quelle wissen, daß die Regierung sich der Wieder wahl Gully's zum Sprecher des Une gaus nicht widersetzen werde.
Wie das „Reuter sche Bureau“ erfährt, hätte die britische Regierung ihren Anspruch auf die Insel Trinidad nicht aufgegeben, sei jedoch bereit, die Frage mit der brasilianischen ö im freundlichen Sinne zu erörtern. Die Insel werde 6 für die Legung eines Telegraphen⸗ Kabels beansprucht.
Dasselbe Bureau meldet aus Larnaka (Cypern), daß in letzter Zeit in Papho, einem Distrikt im Südwesten der Insel, zahlreiche Gewaltthätigkeiten verübt worden seien. In der Nähe von Perapedia seien drei Angestellte der „Cyprus⸗Kompagnie“ erschossen worden. Eine starke Abthei⸗ kung Polizeimannschaften sei nach dem Distrikt abgeschickt, da es gefährlich sei, dort zu reisen.
Frankreich.
In Havre trat gestern unter dem Vorsitz des Präsidenten Faure der Ministerrath zusammen. Der , Deneral Zurlinden theilte mit, daß der General Duch é sne am 28. d. M von Suberbieville nach Andjiejie an der Spitze der Brigade Voyron aufgebrochen sei. Der vor dem Abgang der Expedition festgesetzte atio plan vollziehe sich ohne Störung. Darauf setzte der Minister⸗ rath die nothwendigen Maßnahmen fest, um das französisch⸗ schweizerische Handelsabkommen, sobald es vom schweizerischen Bundesrath genehmigt sein werde, zur Anwen⸗ dung zu bringen.
Ein weikerer Transport von 900 Land- und See⸗ soldaten sowie von Proviant und Kriegsmaterial soll heute von Marseille nach Madagaskar abgehen. ü
Der König von Griechenland ist am Mittwoch Abend in Aix-les-Bains eingetroffen und am Bahnhofe von den Behörden empfangen sowie von der Einwohnerschaft warm begrüßt worden.
Ruszland.
Von Kalisch hat sich gestern eine Deputation des dort garnisonierenden Dragoner⸗Regiments, bestehend aus dem Obersten von Bistram, dem Eskadrons⸗Chef Baron Tornau und dem Regiments⸗Adjutanten Lieutenant Strakacz, zur Theilnahme an der Jubiläumsfeier des preußischen Ulanen⸗ Regiments Kaiser Alexander III. von Rußland (Wesipreußisches) Nr. L nach rü begeben.
Italien.
Die Herzogin von Aosta war vor einigen Tagen unter Fiebererscheinungen erkrankt. Gegenüber den auswärts verbreileten, bedenklich lautenden Nachrichten konstatieren die gestern Abend in Rom erschienenen Blätter, daß die Besserung in dem Befinden der Herzogin regelmäßig fortschreite. Die Erkrankung sei überhaupt nicht bedrohlich gewesen. Das Fieber habe vorgestern bereits völlig aufgehört.
Der frühere Minister Brin ist erkrankt, doch scheint die Krankheit nicht ernster Art zu sein.
In der gestrigen 24 des Senats erwiderte der Minister des Auswärtigen Baron Blanc auf die Aus⸗ führungen des Senators Vitelleschi über die afrikanische Frage: „Aus den vorgelegten Dokumenten ergiebt sich, daß die 3 alle befreundeten Nationen interessiert. Als unsere innere Finanzlage schwierig erschien, dachte man im Ausland, daß wir vielleicht in Afrika eine Lücke lassen würden, die andere ausfüllen könnten. Unsere Lage in Afrika ist für Europa nicht gleichgültig, Rußland und England be⸗ schäftigen sich damit. Die politische Klugheit gebietet uns, auch für die Zukunft unsere Positionen festzuhalten und dort unser Recht zu sichern. Die Regierung hat niemals den status quò ante sowie die Sicherstellung der Rechte Italiens in Afrika gefährden wollen.!“ In Beantwortung der Ausfüh⸗ rungen des Senators Cavalletto über das , ,. Ruß⸗ lands, Englands und Frankreichs gegenüber der Türkei hin⸗ sichtlich der Ausführung des Berliner Vertrages erklärte der Minister, Italien beabsichtige der k und Ausführung des Art. 61 des Berliner Vertrages Fasselbe Interesse uzuwenden wie die übrigen Mächte. Der Minister legte die
iedenstiftende Haltung Italiens dar, die immer für seine diplomatische Aktion maßgebend gewesen sei und sein werde. Der Senat nahm ee, eine Tagesordnung an, durch welche von den Erklärungen der Regierung Kenntniß genommen wird. Sodann wurde darüber berathen, wie dem General Baratieri und dessen Mitkämpfern die Anerkennung des Senats zu übermitteln sei. .
Die Deputirtenkam mer nahm in ihrer gestrigen Sitzung das Budget des Ministeriums des Innern in eheimer Abstimmung mit 213 gegen 23 Stimmen an. 8 folgte die Verhandlung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Errichtung bank. Der Deputirte Spirito erklärte in seinem Namen und im Namen der übrigen Deputirten aus den südlichen Provinzen, daß sie . den Gesetzentwurf stimmen
Operations
einer Boden kredit⸗
würden und daß er gesonnen sei, gegen jeden, der an der Ehrenhaftigkeit ihrer Abfichten zweifle, Protest zu er⸗ heben. Es sei sehr bedauerlich, daß derartige Zweifel hätten erhoben werden können. (Der Redner zielte mit seiner Be⸗ merkung auf einen von dem sozialistischen Deputirten Cola⸗ jan ni verfaßten Zeitungsartikel hin, in welchem das Parla⸗ ment ein serviles genannt und von der niederen Moral der suditalienischen Provinzen gesprochen wird.) Der Deputirte Fuĺ ei schloß sich der 8 Spirito's an. Der Depu⸗ tirte Bo vio drückte seine Verwunderung über diesen Zwischenfall aus. Der Präsident forderte die Kammer auf, diese Diskussion, welche garnicht in die Kammer gehöre, kurz abzubrechen. (Lebhafter Beifall; Unruhe und starkes Murren andererseits) Der Deputirte Bo vio wollte nicht zugeben, daß ein italienischer Deputirter sich erlauben dürfe, eine Gegend des Landes für mehr, eine andere für weniger tüchtig zu halten. Der Präsident ersuchte die Kammer nochmals, diese Diskussion zu schließen. (Beifall; große Unruhe, laute Protest⸗ und 3 6 Colajanni wollte sich ebenfalls der Er⸗ klärung Spirito 's ,. Beifall. und große Unruhe.) Der . ident wiederholte die Aufforderung, den Gegen⸗ stand zu verlassen. (Langanhaltende große Aufregung und Zwischenrufe) Der Präsident unterbrach darauf die Sitzung; der Lärm aber dauerte fort, worauf der Präsident die Galerie räumen ließ. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärte der Präsident: er begreife die Bemühungen derjenigen, welche Protest erhoben hätten (Beifall); er könne aber nicht zugeben, daß derjenige, welcher die Worte geschrieben habe, die die Versammlung als beleidigend betrachte, auch die Absicht gehabt haben müsse, zu beleidigen. Er bitte die Kammer, in der Erledigung der Tagesordnung fortzufahren. Der Deputirte Ungaro wünschte, die Kammer möge befragt werden, ob sie über den erwähnten Zeitungsartikel in eine Verhandlung eintreten wolle. Der Präsident erklärte sich gegen den Antrag mit der Begründung, daß keine Sachen verhandelt werden sollten, die den Aufgaben der Kammer fern lägen. Der Deputirte Colajanni meinte, er habe sich möglicherweise bei dem Abgeben bestimmter Urtheile irren können, er habe aber niemals eine persönliche Frage berührt. Sein im „Secolo“ erschienener Artikel, der so vielen Groll hervorgerufen habe, sei in momentaner Auf⸗ regung infolge der Verhandlung der Kammer über die süd⸗ italienischen Banken geschrieben worden. Er (Redner) habe weder eine Person, noch einen Theil des Landes beleidigen wollen. Der Zwischenfall war damit erledigt. Die Kammer vertagte sich sodann auf unbestimmte Zeit.
Belgien.
Der Senator Jan son lliberal) hat an den Präsidenten des Senats ein Schreiben gerichtet mit der Bitte, den Senat zusammenzuberufen, damit er die Regierung über die politische Lage interpellieren könne.
Serbien.
Der König Alexander wird, wie W. T. B.“ aus Belgrad berichtet, in der zweiten Hälfte des August nach Biarritz reisen, dort längere Hei als Gast der Königin⸗ Mutter weilen und die Kur gebrauchen. Während der Ab⸗ wesenheit des Königs führt der Minister-Conseil auf Grund der Verfassung die Geschäfte.
Amerika.
Aus Kuba ist in New⸗York die Nachricht eingetroffen, daß der General Roloff, einer der hervorragendsten Führer in dem kubanischen Aufstande von 1868, mit vier Schoonern, von denen zwei Waffen und Munition an Bord gehabt hätten, in Kuba gelandet sei.
Das neue chilenische Kabinet ist nach einer Mel⸗ 1. des „Reuter'schen Bureaus“ aus Santiago nunmehr
ebildet; Recabarren übernahm den Vorsitz und das Porte⸗ er ii des Innern; ferner gehören dem Kabinet an Vergara als Minister des Auswärtigen und Enrique Maciver als Finanz⸗Minister; Kriegs-Minister ist Oberst Ismael Valdis.
Afrika.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Sansibar von gestern, zwei Anführer der Aufständischen, welche kürzlich unerhebliche Unruhen in Takaunga, nördlich von Mombasa, hervorgerufen hätten, seien jetzt zu Masrui, dem Häuptling von Gasi (an der Mündung des Flusses Ramis im Süden des britischen Schutzgebiets) geflohen. Möglicher⸗ weise werde Masrui durch Gewalt zur Auslieferung der Rebellen gebracht werden müssen; der Fall dürfte jedoch schwerlich ernstere Unruhen im Gefolge haben.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
In Bezug auf die Bestimmung des § 726 IL 1 des Preuß. Allg. Landrechts:
Die Kosten des Scheidungsyrezesses muß der Mann, auf Verlangen der Frau, aus ihrem Eingebrachken und in
dessen Ermangelung aus eigenen Mitteln vorschießen —“ hat das Reichsgericht, IV. Zixilsenat, durch Beschluß vom 18. Februar 1895 ausgesprechen, daß nach rechtskräftiger Entscheidung des Pro⸗ zesses, dessen Kosten der Ehefrau auferlegt sind, der Ehemann die Erstattung jenes Vorschusses im Kostenfeststellungs verfahren nicht verlangen kann. — Dem M., welcher gegen seine 3 auf Chescheidung klagte, wurde durch landgerichtlichen eschluß im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, der beklagten Ehefrau auf die ihr entstehenden Kosten des Cheschei⸗ dungshprozeffes einen Vorschuß von 118 6 zu leisten. Der Prozeß wurde sodann rechtskräftig entschieden, und die Kosten desselben wurden der Beklagten auferlegt. Der Kläger 1 im Kostenfeststellungs ˖ verfahren von der Beklagten neben anderen Kosten auch die Erstattung jenes Vorschusses, das n,, aber setzte von der Kostenrech⸗ nung des Klägers den Betrag des Vorschusses von 115 4 ab. Die weitere Beschwerde des Klägers beim Reichsgericht war erfolglos. Der in dem Kostenfeststellungsverfahren in Frage stehende Anspruch des Klägers auf. Erstattung der Prozeßkosten (6 98 der 3 ordnung) kann nur diejenigen Kosten zum Gegenstand haben, die für den Kläger zur weckentsprechen den Rechteverfolgung nothwendig gewesen sind ( 8.7 3. P. O). Zu diefen Kosften gehört aber nicht der Vorschuß, den der Kläger auf Grund gerichtlicher Anordnung an feine Ghefrau zur Bestreitung der dieser erwachsenen Kosten des Ehescheidungsprozesses aus dem ein⸗ gebrachten Vermögen der Ehefrau, in Ermangelung aus seinem eigenen Vermögen, zu zahlen gebabt hat. Für die Entscheidung der rage, ob die Chefrau diesen orschuß dem Kläger zu erstatten abe, . 6a) wen Kosten festsetzungs verfahren ein Raum nicht gegeben.“
I
/
— e,, n,. Aus fũhrungsbestim nm ungen zum 8 fie uch, welche die in den Art. 736 bis 741 des
ndelegesetzhuchs gegebenen Vorschriften über Schiff skFollisio nen auf Fiir . und die Flußschiffahrt schlecht bin ausdehnen, so die Bremer Cinführungsverordnung und das Hamburger Einfübrungs- Set sind, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Zivilsenats, vorm
; 6. 1855, nicht auf solche Sr mn. welche zum Er⸗ werb durch die Schiffahrt dienen, beschränkt, sondern allge- mein auf alle Flußschiffe anzuwenden. Die Frage, ob eine landekgesetzliche Ausführungẽbestimmung des erwähnten Firbalts in der Beschränkung auf solche Flußschiffe, welche zum Srwerbe Durch die Schiffahrt dienen, zu verstehen oder allgemein auf alle Flußschiffe anzuwenden ist, hat das Reichsgericht in der vom Berufungẽgericht in Bejug genommenen Sache des Schiffers de H. wider den bremischen Staat f 266 / 9) im Sinne der letzteren Alternative entschieden. Es handelte sich dort um die Anwendbarkeit des 5 46 der bremischen Einführungeberordnung, welcher lautet: Die Bestim mungen der Art. 36 bis 741 H. G. B. sind auch auf Flußschiffe und auf die Fluß schiff⸗ fahrt anzuwenden, auf eine Kollision zwischen einer dem bremischen Staat zu Wasserbauzwecken auf der Weser dienenden Dampfschute und einem auf der Unterweser vor Anker liegenden Fahrzeuge, welche von dem Führer der Dampfschute verschuldet war. Da die in dem vorliegenden Fall (A. wider den hamburgischen Staat) von dem Berufungsgericht ge⸗ troff ene Feststellung, daß die „Undine ein Flußschiff sei, von der Rewbiston nicht angefochten und unbedenklich ist, fo ist der hier vor- liegende Sachverhalt derselbe wie in jener Sache. Auch der Wort⸗ laut des hier in Frage kommenden S 54 des hamburgischen Einfübrungs⸗ gesetzes stimmt mit der entsprechenden bremischen Vorschrift nabezu völlig überein. Daraus ergiebt sich daß in dem vorliegenden Falle ebenso zu entscheiden ist, wie in der erwähnten Sache. (401 94.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Der Polizeibehörde steht nach einem Urtheil des Ober- Verwaltungegerichts, J. Senats, vom 22. Januar 1895, nicht obne weiteres daz Recht zu, die Beerdigung verstorbener fremder Per sonen, die nicht zur He en, gebören, auf dem Kirchhofe der Parochie zu verbieten. — Dem zuständigen Amtsvorfteber war von mehreren Interessenten angezeigt worden, daß auf. Veranlassung des Pfarrers J. Leichen von Personen aus Ro. und Ri. auf dem Kirch hofe in P. beerdigt würden, wodurch der letztere vorzeitig gefüllt werde. Der Amtsvorsteher erließ hierauf an den Pfarrer J. eine Verfügung, durch welche diesem untersagt wurde, auf dem
irchhof in P. Leichen aus fremden Gemeinden beerdigen zu Cassen. Der Klage des Pfarrers J. auf Aufhebung dieser Verfügung wurde vom Bentrköausschuß stattgegeben, und die Entscheidung des Bezirks⸗ ausschusses wurde auf die Repision des Amtsvorstehe rs vom O ber⸗ Veiwaltungsgericht bestätigt, indem es annahm daß die Verfügung nicht gegen den Pfarrer, sondern gegen den Kirchenvorstand bezw. gegen die Hinterbliebenen der Beerdigten hätte gerichtet werden müssen, und daß uberhaupt ein polizeiliches Cinschreiten gegen die Beerdigung fremder Leichen nicht berechtigt war. Schritt der bekl. Amtsvorsteher, führt das Ober⸗Verwaltungsgericht begründend aus, „lediglich in Verfolg des Antrages der Interessenten ein, so erscheint diefes Einschreiten unzulässig, da es nicht dem Beklagten oblag, mit polizeilichen Mitteln daß vermögensrechtliche Interesst der Antragsteller., daß der Kirchhof in P. nicht vorzeitig gefuͤllt werde, zu schützen. Das nachträglich vom Beklagten vorgeschüͤtzte polizeiliche Interesse aber ist nicht erweislich vorhanden oder aus § 1061117 des A. LR. zu begründen. Mach S466 IL 11 des A. S. R. kann jeder Eingepfarrte sein und der Seinigen Be J auch außerhalb der Parochie wählen. Wie dieser gesetzlichen g gegenüber im vorliegenden Falle das allgemelne Verbot, die Beerdigung fremder Leichen zu gestatten oder anjuordnen, im Hinblich auf die öffent liche Ordnung gerechtfertigt sein soll, ist nicht abzusehen. Zunächst ist nicht behauptet umd er⸗ wiesen, daß durch die beiden, von den Antragstellern O. und Genossen hervorgehobenen Fälle eine Störung nach jener Richtung hin that⸗ sächlich herbeigeführt worden ist; es steht auch nach den Beschlüssen der beiden Kirchenvorstände nicht fest, daß künftig sämmtliche Leichen der Katholiken in Ro. und., Ri. nach P. — selbstverständlich mit Genehmigung des dortigen Kirchenvorstandes — transportiert werden sollen, und wenn dies auch der Fall wäre, so würde die Kirchengemeinde P. jederzeit in der Lage sein, sich gegen eine Benach⸗ theiligung durch Versagung der Jö ungerechtfertigter Beerdigungen zu schützen. Hierunter fällt die Besorgniß vorzeitiger Füllung des Kirchhofs in P. Was aber die Gesund heitsgefahr betrifft, welche durch den 1 der Leichen herbeigeführt werden soll, so hat Beklagter gegen diese Gefahr im einzelnen Fall die dafür im Gesetz 68 465 ff. 6 11 1. -R.) und in den dazu ergangenen allgemeinen und besonderen Vorschriften ertheilten Bestimmungen anzuwenden, keineswegs aber ein für alle Mal den Leichentransport nach dem Kirchhof in P. zu verbieten, was unvereinbar mit den Gesetzen ist. (1 98.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Anbaufläche und Ernte des Hopfens im Deutschen Reich 1894.
Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
Ernte⸗ Vom Ernte⸗
Staaten flãche Hektar menge
Sektar Tonnen Tonnen 1 3 036,9 0, 62 1875, 5 d /.., 26 333,ů9 0, 66 17 473,5 nn, . 4,0 0,73 2,9 R 537542 0, 90 5 183,6 1 2 746,0 1,00 2752, 0 1 .. 46,6 0, 91 42,2 a 12.6 9.58 7,3 ran seig - . 2 . 2.3 Sachlen · Meiningen ...... 148 9, 19 2,8 Sachsen⸗ Coburg Gotha ..... 11.9 9, 42 4.6 Elsaß⸗Lothringen.. 4241.1 136 5 762,6 Deutsches Reich.. 42 203,3 0, 78 33 109, 3 Dagegen im Jahre 1593 42 064,6 0,25 10 639,9
In den nicht aufgeführten Staaten wurde Hopfen nicht gebaut.
3 Die Mittheilungen für diese Erträge fehlen; dieselhem find nach Maßgabe der Ernteverhältnisse in den umgebenden Gebiets⸗ theilen angenommen worden.
Berufsgenossenschaften.
Die rheinisch⸗westfälische Maschinen baue und Klein eisenindustrie⸗Berufsgenossenschaft ist 0 dem Jahres⸗ bericht fowohl an Betrieben wie an bersicherten Perfonen im Jahre
hM wieder bedeutend gewachsen. Die Betriebe vermehrten sich von 6h auf Fzh , die perficherten Personen von 95 372 mit 87 906 342 * Löhnen auf 101 792 Personen mit 94 119 790 ½½ Löhnen. Die Anzahl der entschäbigungspflichtigen Unfälle hat sich ungeachtet der ö der versicherten Persanen auf der gleichen Höhe gehaltem wie int Bor— sabre. Die sur Auszahlung gelangten Unfallentschãdigungen be trugen. wie der Kin. Ilg, . wird, insgesammt für zölb Unfallangelegenhelten 64 zi „, 1593 dagegen für 3089 ÜUnfanl⸗ angelegenheiten 5h ihr . An laufenden Renten für Invaliden,
Wittwen, Kinder und Ascendenten waren am Schluß des Jahres 1894 für 3435 Personen 563 829 * zugebilligt. Die Verwaltungs⸗ 6 haben sich für die Genossenschaft um 1580 r das Vor⸗ jahr verringert, diejenigen für die Schiedsgerichte um S6 Æ vermehrt. Der Reservefonds der Genossenschaft betrug am 31. Dezember 1894 2372129 , der Betriebsfonds 101 171 ½ Die Verwaltungskosten betrugen in Prozenten der Gesammtumlage 11A 75 00 (1893: 12,956, 1892: 11,38, 1891: 11,45, 1890: 11,87, 1889: 12,57, 1888: 14,01, 1887: 15.77/99. ?
In der Rheinisch⸗Westfälischen Hütten- und Walz werks⸗Berufsgenossenschaft hat nach dem Geschäftsbericht die Zabl der Betriebe in den 9 Abtheilungen Essen, Oberhausen, Düssel⸗ dorf, Koblenz, Aachen, Dortmund, Bochum, Hagen und Siegen 240 mit 91 887 Personen (gegen das Jahr 1393 291) betragen Die anrechnungsfaͤhigen Löhne und Gehälter stellten sich auf 98 579 611 4 (gegen 1893 3 218125 6). Von den Löhnen u. s. w. ent⸗ fielen auf den Kopf der Versicherten 1073 M CK 2 A. An Ent⸗ schädigungebeiträgen sind geleistet worden 1 104 366 M1, was eine Steigerung von 14,‚40ͤ gegen das Jahr 1893 bedeutet. Die durch- schnittliche Zabl der versicherten Personen betrug 921 887, die Zahl der Verletzten 95; es kamen somit auf 1000 versicherte Personen 10 Verletzte. Die Verwaltungskosten betrugen 83 351 M mithin für den Kopf 12 66 oder O, 95 3 für je 1009 ½ Lohn. Die Um⸗ lage von 1534 367 4 macht für den Kopf 16,0 S und füEr je 1600 M Lohn 15,56 M aus. Die Rücklage der Genossenschaft beträgt 4418427 6, der Betriebs bestand 115 759
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Lü den scheid wird der Dortm. Itg, geschrieben, daß die beim Bau der Fuelbecker Thalsperre im Rahmedethal be schäftigten 28 italienischen Arbeiter Ende voriger Woche wegen Lohnstreits die Arbeit . haben.
In Leipzig verbandelten die Maler und Lackierergehilfen am Dienstag über die eingeleitete Lohnbewegung. Der von den Gehilfen ausgearbeitete Lohntarif fand, wie die „Lz. Ztg.“ berichtet, bei dem Innungsvorstande großes Entgegen⸗ kommen. Der Innungsvorstand erkennt die geforderten Lohn⸗ sätze im ganzen als berechtigt an und verspricht, sich bei der Innung für die Bewilligung zu verwenden. Bedenken werden nur gegen den Mindestlohn geltend gemacht, weil dieser ältere, geschicktere Gehilfen gegenüber den jüngeren, minder erfahrenen benach= theilige. Eine Innungskommission soll mit der Lohnksmmission der Gehilfen den Tarif nochmals durchberathen. Die Versammlung ging auf diesen Vorschlag ein, wies aber ihre Vertreter an, auf der Festsetzzung eines Mindestlohns zu bestehen. — Von den Schmiede⸗ gehäilsen wurde über 27 Werkstätten die Platzsperre verhängt, weil die Arbeitgeber dort die zehnstündige Arbeitszeit und den geforderten Zuschlag von 30 0½ für Ueberstunden nicht bewilligen wollten.
In Przemysl wurde der große Arbeite rausstand, wie der WVoss. Ztg. telegraphiert wird, gestern beendet, nachdem fast alle Bedingungen der Arbeiter angenommen worden waren. (Vgl. Nr. 180 d. Bl.)
Kunft und Wissenschaft.
Die Gesammtzahl aller Museumsgegenstände des Märkischen Provinzial, Museums hat sich während des Verwaltungsjahres 1594595 Lon 71 993 auf) 73 858 vermehrt. Der Katalog zählte am 31. März 1895 10917 Nummern der naturgeschichtlichen und 68 941 Nummern der kulturgeschichtlichen Abtheilung. Für Geschenk—⸗ geber, welche durch wiederholte und werthvolle Zuwendungen sich um das Museum in höherem Grade verdient gemacht haben, sind be— sondere Anerkennungsdiplome ausgefertigt worden. Im Laufe des Berichtsjahres sind vier solcher Diplome vertheilt worden.
ür diejenigen Personen, welche, bereits im Besitz des Diploms, ich noch weiters Verdienste um das Museum durch fortgesetzte werthvolle Stiftungen erworben haben, ist ein besonderes, als An hänger zu tragendes Anerkennungszeichen auf Gemeindebeschluß ge— schaffen worden. Diese Zeichen werden in der Regel in Silber ver liehen. Wenn es sich um besonders große Verdienste handelt, wird das goldene Anerkennungszeichen zuerkannt. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 5 silberne Anerkennungszeichen vertheilt. Zur Zeit sind 6 Personen Inhaber des goldenen und 56 Personen Inhaber des silbernen Anerkennungszeichens. Während der öffentlichen Befuchs⸗ zeit, nm g von 11 bis 17 Uhr, Montags und Donnerstags von 1UI bis 2 Uhr, haben rund 13 000 Personen im Berichtsjahre die J Kays h
— Der Dompropst Dr. Kayser, ordentlicher Honorar⸗Professor der katholisch theolegischen Fakultät der Universitaͤt ,, j ist gestern infolge eines Schlaganfalls verstorben.
·— In Wien sind auf den dem Grafen Thurn-Valsassina ge⸗ hörigen Grundstücken an der Rothenthurmstraße bei Erdaushebungen neue, höchst interessante Röm erfunde gemacht worden. Als der wichtigste Fund erscheint, das Fragment der Verzierung, eines Monumentalbaus, wahrscheinlich eines gegen Osten gelegenen Triumph⸗ bogens. Dieses Fragment stammt aus der römischen Kaiserzeit und stellt eine zwischen Triglyphen befindliche Metope mit dem Bilde eines nach rechts laufenden Löwen dar. Weitere Funde von zer— störten Quadern lassen, dem Wiener Fremdenblatt zufolge, auf eine permanente Festungsmauer schließen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ernteaussichten in Schweden.
Nach den überaus reichlichen Niederschlägen des vergangenen Mo= nats erwartet man für Weizen und Roggen im allgemeinen eine mittlere Ernte und für Hafer und Gerste eine solche unter Mittel. Der Stand der Kartoffeln ist im ganzen Lande ein guter.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Cholera.
Rußland. Dem Medizinal⸗Departement wurden bis zum 58. Juli aus dem Gouvernement , . vom 9. bis 15. Juni 24 64. am 16. bis 22. Juni 33 (13) Erkrankungen (und Todesfälle) gemeldet. Türkei. Einer Mittheilung vom 16. Juli zufolge ist die Epidemie im Vilajet Adana in merklicher Abnahme . In Tarsus wurde am 1. Juli 1 Todesfall festgestellt, in Sis vom 1. bis 10. Juli 4 Erkrankungen (mit 2 Todesfaͤllen), in Karszuleadrie am 9. Juli 10 C), in Hatchin vom J. bis S8. Juli in Karalasch homnn̊ñt, . in Messis vom 29. Juni bis 11. Juli 17 (8), in Alan Sinar am 30. Juni 1 (—), in Pajas vom 1. bis 9. Juli 26 (2h, in Bulanik vom 1. bis 13. Juli 35 (22), in Adana vom 1. bis 10. Juli 28 (24), in Mersina vom 29. Juni bis 14. Juli 55 (283), in der Umgegend von Adana vom 28. Mai bis 1. Jult (126), in
Jumurtalik vom 10. bis 1353. Juli 7 (5), ferner in Marasch BVilaßtt. Aleppo vom 30. Juni bis 14. Juli 25 (i), in Hide fr vom 8. Juli . :
3 adjii Bil
kenn, am 7. Juli 3 (, in Gök, Sun am ö ben (8, in, Kara 6 , Angora) vom 7. bis 11. Juli 11 (7, in 3 Man fur (Vilajet Mamuratz el un vom 8. bis 16. Juli 16 (c). n der Stadt Aleppo und in Djabul sollen Erkrankungen nicht vor—
gekommen sein. Ostin dien. Kalkutta. Vom 16. bis 22. Juni starben 23 Personen an Cholera, 17 an Pocken und 111 an Ficbern. Straits: Settlem en ts. Nachrichten aus Singapore zu— solge ist daselbst die Krankheit am 10. Juni zum Mud ekommen. Es wurden täglich 10 bis 185 Erkrankungen gemeldet, welche bisher
hauptsächlich die eingeborene, in de ĩ wohnende Bevölkerung betrafen. n m,,
Argentinien und Uruguay. Im verflossenen Winter und Fühle wurden in Nr. 27 d. „Abstr. of sanit. rep.. folgende Er⸗
ankungen (und Todesfälle) festgestellt: in Buenos Aires bis zum 10. Januar 125 (69), vom 1. bis 31. Januar Ss (27), vom 1. bis 28. Februar (4656) am 13. März (8), am 21. Mär; 5 (3x. in Ro⸗ sar io am 21. März 8 E), in San Nicolas am 29. März 7 (3), ferner in Montevideo im März 23 (.
Pest.
Aus Assyr wird unter dem 24. Mai berichtet, daß in 8 Dörfern
des Kaza Beni Schehr vom 8. bis 21. dess. Mts. 31 Erkrankungen mit 11 Todesfällen vorgekommen sind.
Gelbfieber. In Havanna, wurden vom 14. bis 20. Juni 5 Todesfälle fest⸗ estellt, in Santiago de Cuba vom 9. bis 22. Juni 19, in aracaibo vom 9. bis 18. Juni 1, in Vera Cruz vom 14. bis 20. Juni 20.
Nach einer Wiener Meldung des W. T. B.) gestattet die Statthalterei von Niederösterreich auf Grund günstiger Informationen über den Gesundheitszustand des Borstenpiehes in Serbien in einer Bekanntmachung die Einfuhr Fserbischer Schweine nach Niederösterreich von veute, 1. August, ab bei Beobachtung der veterinärpolizeilichen Vorschriften.
Handel und Gewerbe.
Vor den nachstehend aufgeführten Amsterdamer Fir men wird seitens der dortigen Polizeibehörde gewarnt: Stam C Co. Vliegenthart C Co. J. L. Soudyn. L. H. Anten.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 31. v. M. gestellt 10 g67, nicht recht⸗ reti r g ieh r 9
836 er esien sind am 30. v. M. gestellt 4040, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 91 1.
Berlin, 31. Juli. (Monats. Bericht der ständigen Deputation der Woll Interessenten.) Der Monat Juli brachte 2 den Londoner Auktionen die erwartete Besserung der Tendenz, was auch anregend auf den Verkauf deutscher Wollen wirkte, in denen ein Umsatz von 4500 Ztr. Rückenwäsche und 3900 Ztr. ungewaschenen — 5 erreicht wurde, ein Quantum, welches für die sonst, den
ollmärkten folgende stille 3 als sehr befriedigend bezeichnet werden kann. — Bei Rückenwäschen wurden die besseren Qualitäten bevorzugt. Die Preise waren für alle Gat- tungen mindestens denen am Schluß des vorigen Monats gezahlten gleich, und feine Wollen konnten sogar einen AÄufschlag von einigen Mark, erzielen. Die Nachrichten von der Eröffnung der Londoner Auktion und die fortschreitende Besserung der Stimmung stimulierten auch hier das Geschäft in Kolonialwollen; wenn nun auch, die Nachfrage zu keiner Zeit eine dringende wurde, so er= reichten die Umsätze doch die ansehnliche Ziffer von etwa 4000 Ballen, wovon die Hälfte Kap⸗ und die andere Hälfte Austral⸗ und Buenos« Aires Wollen waren. Die erzielten Preise zeigten eine kleine Besserung, ö aber nicht voll dem Aufschlage, der in London bezahlt
urde.
— In der gestrigen hauptsächlich wegen des notariellen Ab schlufses des Vertrages über Verlängerung des rheinisch« westfälischen Kohlen⸗Syndikats auf zehn Jahre einberufenen
echenbesitzer Versammlung waren, wie die „Rhein. Westf. Itg.“ aus
ssen berichtet, sämmtliche Syndikatszechen vollzählig rechtskräftig vertreten, und da irgend welche Bedenken gegen den Entwurf zur Ver⸗ tragsverlängerung nicht erhoben wurden, erfolgte sodann die notarielle Unterzeichnung dieses Vertrages. Zugleich wurde eine aus den Herren Direktoren Effertz, Brüggemann, Bach und Reuscher bestehende Kom- mission gewählt, welche mit den dem Syndikat bisher nicht an⸗ ehörenden Zechen Langenbrahm, Westende, Roland, Wiesche, Fried⸗ icher Nachbar und Richradt, mit der Ermächtigung verhandeln solle, gegebenenfalls die Beitrittserklärung dieser Zechen entgegen⸗ zunehmen. — Ueber das Ergebniß dieser spätestens bis zum 18. September d. J. zu beendenden Verhandlungen wird alsdann in einer auf den 20. September d. J. einzuberufenden Zechenbesitzer⸗Versammlung berichtet und sodann mit einer Majorität von t der in der Sitzung vertretenen Zechen darüber Beschluß gefaßt werden, ob der . endgültig zu Recht bestehen soll oder nicht. Auf Perlesung des üblichen Geschaͤftsberichts wurde verzichtet und schließlich noch einstimmig beschlossen, die Förderungseinschränkung für den Monat August dieses Jahres auf 15899 festzufetzen, da die früher beschlossenen 100/09 vielleicht nicht ausreichen dürften.
Magdeburg, 31. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn zucker, exklin, von g2 9, —, neue —. Kornzucker exkl., S8 Cso Rendement 10,10 219,359, neue —. Nachprodukte exkl. 75 6so Rendement I0— 375. Ruhig. Brotraffinade J! 22475. Brotraffi⸗ nade 11 22,5909. Gem. Raffinade mit Faß 22,75 — 23,09. Gem. Mehlis 1 mit Faß 22,25. . Robzucker J. Produkt Transito f. 4. B. Hamburg pr. Juli 9, „5 Gd., 9,85 Br., pr. August 9. 80 bez., AS25 Br., pr. September g, 973 bez., 10,00 Br., pr. Oktober⸗ Dezember 10,573 bez. 19,425 Br. Alte Ernte ruhig, neue stetig.
Leipzig, 31. Juli. (W. T. B.) Kammzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,67 (ς, pr. September 3, 00 6, pr. Oktober 3, 10 M, pr. November 3,125 „, pr. Dezember 3, 15 1M, pr. Januar 3,16 S6, pr. Februar 3,178 M, pr. März 3, 176 M . April 3, 29 MS., pr. Mai 3,20 ½, pr. Juni z, 20 , pr. Juli L —. Umsatz: 3000 kg.
Mannheim, 31. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. Juli 14,60, pr. November 14,90. Roggen pr. Juli 12,00, ö November 1335. Hafer pr. Juli 13,00, pr. Nopember 12530.
1 pr. Juli . . Bin ⸗
Ir emen, 31. Juli. . örsen Schlußbericht. Raffiniertes Petrol eum. Offizielle otierung der Bremer , nn Flau. Loko 6,20 Br. Baum wolle. Still. Upland middl. loko 35 3. Schmalz. . Wilcox 34 4, Armour shield 333 , Cudahy 348 , Fairbanks 29 3. Speck. . Short elear middling loko 31. Taback: Umsatz: 78 Packen
armen.
Hamburg, 31. Juli. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ . Good average Santos pr. Juli —, pr. September 764, pr. Dezember 44, pr. März 73. Matt. — Zu ckermarkt. (Schluß⸗ bericht. Rüben⸗Rohzucker J. Produkt Basis 880/90 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Juli 9, 8o, pr. August 9, 82, pr. Oktober 1025, per Dezember 10,45. Behauptet.
Pest, 31. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko flau, pr. Herbst 6.49 Gd., 6,50 Br, pr. Frühjahr 6, 93 Gd., 6,95 Br. Roggen br g n 5.5 Gd., 5.57 Br. Hafer pr. Herbst 569 Gd., 5,70 Br. ais pr. Juli⸗August 5, 90 Gd., 5.92 Br. pr. Mai⸗Juni 1896 4,83 Gd., 4,84 Br. Kohlraps pr. August. Sep⸗ tember 9,45 Gd., 9,50 Br.
London, 31. Juli. (W. T. B.) An der Küste 12 Weizen⸗ ladungen angeboten.
96510 Japazucker loko 11 ruhig, Rüben-⸗Rohzucker loko dt matt. — Chile⸗Kupfer 45516, pr. 3 Monat 4613 /i.
London, 31. Juli. (W. T. B.) Die schottischen Oel händler haben heute gemeinsam den Preis für Brennöl auf st bis 7 Pence per Gallone festgesetzt, was eine Preiserhöhung von 2 Pence im Vergleich mit den letzten Jahren bedeutet. Diese Preise werden für die im nächsten Monat abzuschließenden Jahreskontrakte bestimmend sein. .
Amst ert dam, 31. Juli. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 54. — Bancazinn 39.
, .
e · . , .