1895 / 181 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

S 63. Das Besteigen oder Verlassen eines Wagens bei voller Fahrt ist verboten . ; S 64. Die Wagen find für die Dauer eines längeren Still⸗ standẽ durch Ei Vorrichtungen gegen ein unbeabsichtigtes Fort- g llen.

Der Oberförster Bürhaus zu Wallmerod ist auf die Oberfoͤrsterstelle Die; im Regierungsbezirk Wiesbaden versetzt worden.

Der Forst⸗Assessor Lin ck ist zum Oberförster ernannt und ihm die Sberförsterstelle Wallmerod im Regierungsbezirk Wies⸗ baden übertragen worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 13 der Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte vom 15. Juli 1889 (Zentr⸗Bl. f. d. D. Reich S. 421) bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß mit der Ab⸗ haltung der thierärztlichen Fachprüfung

am Dienstag, den 15. Oktober d. J., begonnen wird. K . ö .

Die Meldungen zu dieser Prüfung sind spätestens am 10. Oktober d. J an mich einzureichen.

Berlin, den 30. Juli 1895.

Der Rektor der ö Hochschule. Schütz.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. August.

Seine Majestät der Kagiser und König nahmen gestern im Neuen Palais den Vortrag des Chefs des Zivil⸗ kabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus entgegen und empfingen die Meldung des Militär ⸗Attachss bei der Botschaft in Paris, Oberst⸗Lieutenants von Schwarzkoppen.

Nach den im Reichs⸗-Verficherungsamt gefertigten Zu⸗ sammenstellungen, welche auf den Angaben der Vorstände der Versicherungsanstalten und der zugelassenen Kasseneinrichtungen beruhen, betrug am 1. Juli 1895 die Zahl der seit dem Inkrafttreten des Invaliditãts-⸗ und ltersversicherungs⸗ gesetzes erhobenen Ansprüche auf Bewilligung von Aitersrente bei den 31 Versicherungsanstalten und den 9 vorhandenen Kasseneinrichtungen 323 646. Von diesen wurden 256 414 Rentenanspruͤche anerkannt und 55 168 zurückgewiesen, 3490 blieben unerledigt, während die übrigen 7574 Anträge auf andere Weise ihre Erledigung ge⸗ funden haben. ; ; .

Von den erhobenen Ansprüchen entfallen auf Schlesien 38 783, Ostpreußen 27 727, Brandenburg 24 258, Rheinprovinz 21 140, Sachsen⸗ Anhalt 18 359, Hannover 18099, Posen 16544, Schleswig⸗Holstein 12229, Westpreußen 11 749, Westfalen 11 422, Pommern 10 451, Hessen⸗Nassau 6992, Berlin 3738. Auf die 8 Versicherungsanstalten des Königreichs Bayern kommen 32 052 Rentenansprüche, auf das Königreich Sachsen 18 7148, auf Württemberg 7025, Baden 6055, Großherzogthum Hessen 850, beide Mecklenburg 6695, die Thüringischen Staaten 6883. Oldenburg 1164, , 2248, Hansestädte 235, Elsaß⸗Lothringen 8915 und auf die 9 zugelassenen Kassen⸗ einrichtungen insgesammt 865.

Die Zahl der während desselben Zeitraums erhobenen Ansprüche auf Invalidenrente betrug bei den 31 Ver⸗ sicherungsanstalten und den 9 Kasseneinrichtungen insgesammt 1883 424 Von diesen wurden 128 347 Rentenansprüche anerkannt und 37 544 zurückgewiesen, M119 blieben unerledigt, während die übrigen S414 Anträge auf andere Weise ihre Erledigung gefunden haben. Von den geltend gemachten Ansprüchen entfallen auf Schlefien 25 689, Rheinprovinz 14 675, Ostpreußen 12 907, Brandenburg 10155, Hannover 9071, Sachsen⸗Anhalt 8257, Posen 7484, Westfalen 6673, Pommern S544, Westpreußen 6132. Hessen⸗Nassau 4359, Schleswig⸗Holstein 3197 und Berlin 3174. Auf die 8 Versicherungs⸗ anstalten des Königreichs Bayern kommen 20 306 Ansprüche, auf das Königreich Sachsen 413, auf Württemberg 4766, Baden S588, Großherzogthum Hessen 2400, beide Mecklenburg 2038, die Thüringischen Staaten 3463. Oldenburg 509, Braun⸗ schweig 1247, Hansestãdte 1457, Elsaß⸗Lothringen 3392 und auf die 9 Kasseneinrichtungen insgesammt 13018.

Unter den Personen, die in den Genuß der Invaliden⸗ rente traten, befanden sich 2578, die bereits vorher eine Alters⸗ rente bezogen.

Der General-Lieutenant Ob erho ffer, Ober⸗Quartier⸗ und Chef der Landesaufnahme, ist hierher zurück⸗ gekehrt

Nach telegraphischer Meldung an das Qber⸗Kommando der Marine ist die J Division des Man õver⸗Geschwaders, Chef Vize⸗Admiral Köster, am 30. Juli in Queenstown ein⸗

getroffen.

Baden.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Gr orphberzo gin haben St. Blasien nach dreiwöchigem Aufenthalte daselbst am 2. v. M. verlassen und sich nach Schloß Mainau begeben, wo die Ankunft am XW. v. M. früh

erfolgte. Tachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Gestern fand im Schlosse Ettersburg in Gegenwart Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs, der Großherzogin, der Erbgroßher; ogin⸗Biitwe n e e gr he, ,

Herzogin

sowie Ihrer Hoheiten des Herzogs und

Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin und des Prinzen Bernhard von Sachsen⸗Weimar die Konfirmation Seiner Hoheit des 2 Bernhard Heinrich, zweiten Sohnes des verstorbenen Erbgroß⸗ herzogs, statt.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der österreichischungarische Botschafter in Konstantinopel reiherr von Calice ist seit einigen Tagen leidend; sein ustand ist jedoch unbedenklich. Die Geschäfte der Botschaft

leitet der Botschafts⸗Rath Macchio.

Der Krainer Landtag hat 1 den Antrag des Ausschusses, betreffend ein Lotterie⸗Anlehen von 1 Million Gulden für die Stadt Laibach, angenommen und ein⸗ stimmig unter großem Beifall beschlossen, den Landes⸗-Präsi⸗ denten zu ersuchen, dem Kaiser den Dank für seine Huld und väterliche Fürsorge auszudrücken und ferner den Dank des Landes an die Vertreter des Reichs, die Regierung, alle Korporationen und Privatpersonen, welche an der Linderung der Folgen der Katastrophe betheiligt gewesen, auszusprechen.

Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗Coburg empfing gestern in Karlsbad den Präsidenten der Sobranje ö in einer mehrstündigen Audienz. Abends kehrte Theodorow über Wien nach Sofia zurück.

Großbritannien und Irland.

Die „Pall Mall Gazette“ will aus angeblich zuverlässiger Quelle wissen, daß die Regierung sich der Wiederwahl Gully's zum Sprecher des Unterhauses nicht widersetzen werde.

Wie das „Reuter'sche Bureau“ erfährt, hätte die britische Regierung ihren Anspruch auf die Insel Trinidad nicht aufgegeben, sei jedoch bereit, die Frage mit der brasilianischen Regierung im freundlichen Sinne zu erörtern. Die Insel werde . für die Legung eines Telegraphen⸗ Kabels beansprucht. .

Dasselbe Bureau meldet aus Larnaka (CEypern), daß in letzter Zeit in Papho, einem Distrikt im Südwesten der Insel, zahlreiche Gewaltthätigkeiten verübt worden seien. In der Nähe von Perapedia seien drei Angestellte der „Cyprus⸗ompagnie“ erschossen worden. Eine starke Abthei⸗ lung Polizeimannschaften sei nach dem Distrikt abgeschickt, da es gefährlich sei, dort zu reisen.

Frankreich.

In Havre trat gestern unter dem Vorsitz des Präsidenten Faure der Ministerrath zusammen. Der k Jeneral Zurlinden theilte mit, daß der General Duchèsne am 28. 5. M. von Suberbieville nach Andjiejie an der Spitze der Brigade Voyron aufgebrochen . Der vor dem Abgang der Expedition festgesetzte atio plan vollziehe sich ohne Störung. Darauf setzte der Minister⸗ rath die nothwendigen Maßnahmen fest, um das französisch⸗ schweizerische Handelsabkommen, sobald es vom schweizerischen Bundesrath genehmigt sein werde, zur Anwen⸗ dung zu bringen.

Ein weiterer Transport von 900 Land- und See⸗ soldaten sowie von Proviant und Kriegsmaterial soll heute von Marseille nach Madagaskar abgehen. .

Der König von Griechenland ist am Mittwoch Abend in Aix⸗les-Bains eingetroffen und am Bahnhofe von den Behörden empfangen sowie von der Einwohnerschaft warm begrüßt worden.

Ruszland.

Von Kalisch hat sich gestern eine Deputation des dort garnisonierenden Dragoner⸗Regiments, bestehend aus dem Obersten von Bistram, dem Eskadrons⸗Chef Baron Tornau und dem Regiments⸗-Adjutanten Lieutenant Strakacz, zur Theilnahme an der Jubiläumsfeier des preußischen Ulanen⸗ Regiments Kaniser Alexander III. von Rußland (Wesipreußisches) Nr. J nach Militsch begeben.

Italien.

Die Herzogin von Aosta war vor einigen Tagen unter Fiebererscheinungen erkrankt. Gegenüber den auswärts verbreileten, bedenklich lautenden Nachrichten konstatieren die gestern Abend in Rom erschienenen Blaͤtter, daß die Besserung in dem Befinden der Herzogin regelmäßig fortschreite. Die Erkrankung sei überhaupt nicht bedrohlich gewesen. Das Fieber habe vorgestern bereits völlig aufgehört. .

Der frühere Minister Brin ist erkrankt, doch scheint die Krankheit nicht ernster Art zu sein.

In der gestrigen 264 des Senats erwiderte der Minister des Auswärtigen Baron Blanc auf die Aus⸗ führungen des Senators Vitelleschi über die afrikanische Frage: „Aus den vorgelegten Dokumenten ergiebt sich, daß die Frage alle befreundeten Nationen interessierk. Als unsere innere Finanzlage schwierig erschien, dachte man im Ausland, daß wir vielleicht in Afrika eine Lücke lassen würden, die andere ausfüllen könnten. Unsere Lage in Afrika ist für Europa nicht gleichgüllig, Rußland und England be—⸗ schäftigen sich damit. Die politische Klugheit gebietet uns, auch für die Zukunft unsere Positionen festzuhalten und dort unser Recht zu sichern. Die Regierung hat niemals den status quò ante sowie die Sicherstellung der Rechte Italiens in Afrika gefährden wollen.“ In Beantwortung der Ausfüh⸗ rungen des Senators Cavalletto über das Vorgehen Ruß⸗ lands, Englands und Frankreichs gegenüber der Türkei hin⸗ sichtlich der Ausführung des Berliner Vertrages erklärte der Minister, Italien beabsichtige der Respektierung und Ausführung des Art. 61 des Berliner Vertrages Basselbe n

uzuwenden wie die übrigen Mächte. Der Minister legte die ö. Haltung Italiens dar, die immer für seine diplomatische Aktion maßgebend gewesen sei und sein werde. Der Senat nahm darauf eine Tagesordnung an, durch welche von den Erklärungen der Regierung Kenniniß genommen wird. Sodann wurde darüber berathen, wie dem General Baratieri und dessen Mitkämpfern die Anerkennung des Senats zu übermitteln sei. ;

Die Deputirtenkammer nahm in ihrer gestrigen Sitzung das Budget des Ministeriums des Innern in

eheimer Abstimmung mit 213 gegen 23 Stimmen an.

ierauf folgte die Verhandlung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Errichtung einer Bodenkredit⸗ bank. Der Deputirte Spirito erklärte in seinem Namen und im Namen der übrigen Deputirten aus den südlichen Provinzen, daß sie 65 den Gesetzentwurf stimmen

Operations

würden und daß er gesonnen sei, geg der Ehrenhaftigkeit ihrer Abfichten zweifle, otest zu er⸗ heben. Es sei sehr bedauerlich, daß rige Zweifel hätten erhoben werden können. (Der Redner zielle mit seiner Be⸗ merkung auf einen von dem sozialistischen Deputirten Cola⸗ janni verfaßten Zeitungsartikel hin, in welchem das Parla⸗ ment ein serviles genannt und von der niederen Moral der sũditalienischen Provinzen gesprochen wird) Der Deputirte Fulci schloß sich der Erklärung Spirito's an. Der Depu⸗ rte Bo vio drückte seine Verwunderung über diesen Zwischenfall aus. Der Präsident forderte die Kammer auf, diese Diskussion, welche garnicht in die Kammer gehöre, kurz abzubrechen. (Lebhafter Beifall; Unruhe und starkes Murren andererseits) Der Deputirte Bo vio wollte nicht zugeben, daß ein italienischer Deputirter sich erlauben dürfe, eine Gegend des Landes für mehr, eine andere für weniger tüchtig zu halten. Der Präßsident ersuchte die Kammer nochmals, diese Diskussion zu schließen. (Beifall; große Unruhe, laute Protest⸗ und 3 Colajanni wollte sich ebenfalls der Er⸗ klärung Spirito s . (Beifall und große Unruhe) Der Präsident wiederholte die Aufforderung, den Gegen⸗ stand zu verlassen. (Langanhaltende große Aufregung und Zwischenrufe. ) Der Präsident unterbrach darauf die Sitzung; der Lärm aber dauerte fort, worauf der Präsident die Galerie räumen ließ. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärte der Präsident: er begreife die Bemühungen derjenigen, welche Protest erhoben hätten (Beifall); er könne aber nicht zugeben, daß derjenige, welcher die Worte geschrieben habe, die die Versammlung als beleidigend betrachte, auch die Absicht gehabt haben müsse, zu beleidigen. Er bitte die Kammer, in der Erledigung der Tagesordnung fortzufahren. Der Deputirte Ungaro wünschte, die Kammer möge befragt werden, ob sie über den erwähnten Zeitungsartikel in eine Verhandlung eintreten wolle. Der Präsident erklärte sich gegen den Antrag mit der Begründung, daß keine Sachen verhandelt werden sollten, die den Aufgaben der Kammer fern lägen. Der Deputirte Colajanni meinte, er habe sich möglicherweise bei dem Abgeben bestimmter Urtheile irren können, er habe aber niemals eine persönliche Frage berührt. Sein im Secolo“ erschienener Artikel, der so vielen Groll hervorgerufen habe, sei in momentaner Auf⸗ regung infolge der Verhandlung der Kammer über die süd⸗ italienischen Banken geschrieben worden. Er (Redner) habe weder eine Person, noch einen Theil des Landes beleidigen wollen. Der Zwischenfall war damit erledigt. Die Kammer vertagte sich sodann auf unbestimmke Zeit.

Belgien.

Der Senator Janson lliberal) hat an den Präsidenten des Senats ein Schreiben gerichtet mit der Bitte, den Senat zusamm enzuberufen, damit er die Regierung über die politische Lage interpellieren könne.

en jeden, der an

Serbien.

Der König Alexander wird, wie W. T. B.“ aus Belgrad berichtet, in der zweiten Hälfte des August nach Biarritz reisen, dort längere Det als Gast der Königin⸗ Mutter weilen und die Kur gebrauchen. Während der Ab⸗ wesenheit des Königs führt der Minister-Conseil auf Grund der Verfassung die Geschäfte.

Amerika.

Aus Kuba ist in New⸗York die Nachricht eingetroffen, daß der General Roloff, einer der hervorragendsten Führer in dem kubanischen Aufstande von 1868, mit vier Schoonern, von denen zwei Waffen und Munition an Bord gehabt hätten, in Kuba gelandet sei. .

Das neue chilenische Kabinet ist nach einer Mel⸗ . des „Reuter'schen Bureaus“ aus Santiago nunmehr

ebildet; Recabarren übernahm den Vorsitz und das Porte⸗ eln des Innern; ferner gehören dem Kabinet an Vergara als Minister des Auswärtigen und Enrique Maciver als Finanz⸗Minister; Kriegs⸗-Minister ist Oberst Ismael Valdis.

Afrika.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Sansibar von gestern, zwei Anführer der Auffständischen, welche kürzlich unerhebliche Unruhen in Takaungo, nördlich von Mombasa, hervorgerufen hätten, seien jetzt zu Masrui dem Häuptling von Gasi (an der Mündung des Flusses Ramis im Süden des britischen Schutzgebiets) geflohen. Möglicher⸗ weise werde Masrui durch Gewalt zur Auslieferung der Rebellen gebracht werden müssen; der Fall dürfte jedoch schwerlich ernstere Unruhen im Gefolge haben.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

In Bezug auf die Bestimmung des § 726 H 1 des Preuß. Allg. Landrechts: „Die Kosten des Scheidungsyrezesses muß der Mann, auf Verlangen der Frau, aus ihrem Eingebrachten und in dessen Ermangelung aus eigenen Mitteln vorschießen —“ hat das Reichsgericht, IV. Zixilsenat, durch Beschluß vom 18. Februar 1895 ausgesprechen, daß nach rechtskräftiger Entscheidung des Pro⸗ zesses, dessen Kosten der Ehefrau auferlegt sind, der Ehemann die Erstattung jenes Vorschusses im Kostenfeststellungs verfahren nicht verlangen kann. Dem M., welcher gegen seine . auf Chescheidung klagte, wurde durch landgerichtlichen eschluß im Wege der einstweiligen Verfügung , . der beklagten Ehefrau auf die ihr entstehenden Kosten des Cheschei⸗ dungsprozesfes einen Vorschuß von 115 46 zu leisten. Der Prozeß wurde fodann rechtskräftig entschieden, und die Kosten desselben wurden der Beklagten auferlegt. Der Kläger verlangte im Kostenfeststellungs · verfahren von der Beklagten neben anderen Kosten auch die Erstattung jenes Vorschusses, das n,, aber setzte von der Kostenrech⸗ nung des Klägers den Betrag des Vorschusses von 115 4 ab. Die weitere Beschwerde des Klägers beim Reichsgericht war erfolglos. Der in dem Kostenfeststellungsverfahren in Frage stehende Anspruch des Klägers auf Erstattung der Prozeßkosten (6 98 der 35 ordnung kann nur diejenigen Kosten zum Gegenstand haben, die für den Kläger zur J weckent sꝑrechenden ö nothwendig gewesen sind 5 87 3. P. O.). Zu diesen Kosten gehört aber nicht der Vorschuß, den der Kläger auf Grund gerichtlicher Anordnung an seine Ehefrau zur Bestreitung der dieser erwachsenen Kosten des Ehescheidungsprozesses aus dem ein- gebrachten Vermögen der Ehefrau, in Ermangelung aus seinem eigenen Vermögen, zu zablen gebabt hat. Für die Entscheidung der 3 ob die Ghefrau diesen Vorschuß dem Kläger zu erstatten habe, w i Koftenfestsetzungsverfahren ein Raum nicht gegeben.“

w .

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. Ausführungsbestimmungen zum andelsgesetz buch, welche die in den Art. 736 bis 741 des ndelege * gegebenen Vorschriften über Schiffskollisionen

auf Flu if fe und die Flußschiffahrt schlechtbin ausdehnen, so

die Bremer Einführungs verordnung und das Hamburger Einführungè⸗

S sind, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Zivilsenats, vom Februar 18955, nicht auf solche . welche zum Er⸗

werb durch die Schiffahrt dienen, beschränkt, sondern allge⸗

mein auf alle Flußschiffe anzuwenden. „Die Frage, ob eine landesgesetzliche Ausführungsbestimmung des erwähnten Inhalts in der Beschränkung auf solche Flußschiffe, welche zum Erwerbe durch die Schiffahrt dienen, zu verstehen oder allgemein auf alle Flußschiffe anzuwenden ist, hat das Reichsgericht in der vom Berufungsgericht in

Bezug genommenen Sache des Schiffers de H. wider den bremischen

Staat (1 255/94) im Sinne der letzteren Alternative entschieden. Es

handelte sich dort um die Anwendbarkeit des § 46 der bremischen

. welcher lautet: Die Bestimmungen der

Art. 736 bis 741 H.-G. B. sind auch auf Flußschiffe und auf die Flußschiff⸗

fahrt anzuwenden! auf eine Kollision zwischen einer dem bremischen Staat zu

Wasserbauzwecken auf der Weser dienenden Dampfschute und einem auf der

Unterweser vor Anker liegenden Fahrzeuge, welche von dem Führer

der Dampfschute verschuldet war. Da die in dem vorliegenden Fall

(A. wider den hamburgischen Staat) von dem Berufungsgericht ge⸗

troffene Feststellung, daß die „Undine ein Flußschiff sei, von der

Revision nicht angefochten und unbedenklich ist, fo ist der hier vor⸗

liegende Sachverhalt derselbe wie in jener Sache. Auch der Wort⸗

laut des hier in Frage kommenden 54 des hamburgischen Einfũhrungs ·

gesetzes stimmt mit der entsꝑrechenden bremischen Vorschrift nabezu

völlig überein. Daraus ergiebt sich, daß in dem vorliegenden Falle ebenso

zu entscheiden ist, wie in der erwähnten Sache.“ (401 / 94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Der Polizeibehörde steht nach einem Urtheil des Ober—⸗ Verwaltungegerichts, J. Senats, vom 22. Januar 1895, nicht ohne weiteres das Recht zu, die Beerdigung verstorbener fremder Personen, die nicht zur , gehören, auf dem Kirchbofe der Parochie zu verbieten. Dem zuständigen Amtsvorsteher war von mehreren Interessenten angezeigt worden, daß auf. Veranlassung des Pfarrers J. Leichen von Personen aus Ro. und Ri. auf dem Kirchhofe in P. beerdigt würden, wodurch der letztere vorzeitig gefüllt werde. Der Amtsvorsteher erließ hierauf an den Pfarrer J. eine Verfügung, durch welche diesem untersagt wurde, auf dem Kirchhof in P. Leichen aus fremden Gemeinden beerdigen zu lassen. Der Klage des Pfarrers J. auf Aufhebung dieser Verfügung wurde vom Bezirksausschuß stattgegeben, und die Entscheidung des Bezirks ausschusses wurde auf die Revision des Amtsvorstehers vom Ober⸗ Verwaltungsgericht bestãtigt, indem es annabm daß die Verfügung nicht gegen den Pfarrer, sondern gegen den Kirchenvorstand bezw. gegen die Hinterbliebenen der Beerdigten hätte gerichtet werden müssen, und daß uberhaupt ein polizeiliches Einschreiten gegen die Beerdigung fremder Leichen nicht berechtigt war. Schritt der bekl. Amtsvorsteher“‘, führt das Ober⸗Verwaltungsgericht begründend aus, lediglich in Verfolg des Antrages der Interessenten ein, so erscheint dieses Einschreiten unzulässig, da es nicht dem Beklagten oblag, mit polizeilichen Mitteln das vermögensrechtliche Interesse der Antragsteller, daß der Kirchhof in P. nicht vorzeitig gefüllt werde, zu schützen. Das nachträglich vom Beklagten vorgeschützte polizeiliche Interesse aber ist nicht erweislich vorhanden oder aus 5 10 11 17 des A. L.-R. zu begründen. Nach § 4566 1I1 11 des A. L.⸗R. kann jeder Eingepfarrte sein und der Seinigen Begräbniß auch außerhalb der Parochie wählen. Wie dieser nn. Befugniß gegenüber im vorliegenden Falle das allgemeine Verbot, die Beerdigung fremder Leichen zu gestatten oder anzuordnen, im Hinblick auf die öffentliche Ordnung gerechtfertigt sein soll, ist nicht abzusehen. Zunächst ist nicht behauptet und er⸗ wiesen, daß durch die beiden, von den Antragstellern H. und Genossen hervorgehobenen Fälle eine Störung nach jener Richtung hin that⸗ sächlich herbeigeführt worden ist; es steht auch nach den Beschlüssen der beiden Kirchenvorstände nicht fest, daß künftig sämmtliche Leichen der Katholiken in Ro. und. Ri. nach P. selbstverständlich mit Genehmigung des dortigen Kirchenvorstandes transportiert werden sollen, und wenn dies auch der Fall wäre, so würde die Kirchengemeinde P. jederzeit in der Lage sein, sich gegen eine Benach= theiligung durch Versagung der Erlaubniß ungerechtfertigter Beerdigungen zu schützen. Hierunter fällt die Besorgniß vorzeitiger Füllung des Kirchhofs in P. Was aber die Gesundheitsgefahr betrifft, welche durch den Transport der Leichen herbeigeführt werden soll, so hat Beklagter gegen diese Gefahr im einzelnen Fall die dafür im Gesetz (68 463 ff. II 11 A. S.-R.) und in den dazu ergangenen allgemeinen und besonderen Vorschriften ertheilten Bestimmungen anzuwenden, keineswegs aber ein für alle Mal den Leichentransport nach dem Kirchhof in P. zu verbieten, was unvereinbar mit den Gesetzen ist. 1 98.)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Anbaufläche und Ernte des Hopfens im Deutschen Reich 1894.

Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

Ernte⸗ Vom Ernte⸗

Staaten flãche Hektar menge

Sektar Tonnen Tonnen J 3 036,9 0, 62 1875,5 Bayern J 26 333,9 0, 66 17 473,5 k 15 675 35 w 57542 0, 90 5183, 6 1 24233 2746, 0 1,00 2752, 0 F 1 . 46,6 0, 91 42,2 J 125 9.68 713 . 2,3 ) 104 95 2,3 Sachlen ·Mieiningen ..... 1485 9189 2,8 Sachsen · Coburg ⸗Sotha .... 11,0 0,42 4,6 Elsaß⸗Lothringen . 4 241,1 1,36 5762.6 Deutsches Reich.. 42 203,3 0,78 33 109,3 Dagegen im Jahre 1893 42 064,6 0,25 10 639,9

In den nicht aufgeführten Staaten wurde in nicht gebaut.

3 Die Mittheilungen für diese Erträge fehlen; dieselben sind nach Maßgabe der Ernteverhältnisse in den umgebenden Gebiete⸗ theilen angenommen worden.

Berufsgenossenschaften.

Die rheinisch⸗westfälische Maschinen bau. und Klein⸗ Eisenindustrie⸗Berufsgenossenschaft ist nach dem Jahres t sowohl an Betrieben wie an versicherten Personen im Jahre 1324 wieder bedeutend gewachsen. Die Betriebe vermehrten sich von 36s auf S351, die verficherten Personen von gs 372 mit S7 os 647 Löhnen auf 10j 732 Perfonen mit Sz Ii9 780 ν Löhnen. Die Anzahl der entschädigun gspflichtigen Unfälle hat fich ungeachtet der Zunahme der ven, sonen auf der gleichen Höhe gehalten wie im Vor- jabre. Die zur Nugzahlung gelangten Ünfallentschädigungen be— trugen. wie der Köln. * berichtet wird, insgesammt für Ib 0 Unfallangelegenbeiten 6.611 M, IS93 dagegen füt Zö539 Ünfall⸗ angelegenheiten 589 433 4 An laufenden Renten für Invaliden,

Wittwen, Kinder und Ascendenten waren am Schluß des Jahres 1894 für 3435 Personen 563 829 6 zugebilligt. Die Verwaltungs 6 baben sich für die Genossenschaft um 1550 ' das Vor⸗ jahr verringert, diejenigen für die Schiedsgerichte um S6 Æ vermehrt. Der Reservefonds der Genossenschaft betrug am 31. Dezember 1894 2372 129 , der Betriebsfonds 101 171 6 Die Verwaltungs kosten betrugen in Prozenten der Gesammtumlage 11575 0,0 (1893: 12.95, 1892: 11,38, 1891: 11,45, 1890: 11,87, 1889: 12,357, 1888: 1401, 1887: 15.77/99. .

In der Rheinisch⸗Westfälischen Hütten- und Walz werks⸗Berufsgenossen schaft hat nach dem Geschäftsbericht die Zabl der Betriebe in den 9 Abtheilungen Essen, Oberhausen, Düssel. dorf, Koblenz, Aachen, Dortmund, Bochum, Hagen und Siegen 240 mit 91J 887 Personen (gegen das Jahr 1393 2091) betragen. Die anrechnungsfaͤhigen Löhne und Gehälter stellten sich auf 98 579 611 1 (gegen 1593 4 3218 125 6). Von den Löhnen u. s. w. ent⸗ fielen auf den Kopf der Versicherten 1073 M (4 93 Æ). An Ent⸗ schädigungs beiträgen sind geleistet worden 1 104 366 46, was eine Steigerung von 14,4 00 gegen das Jahr 1893 bedeutet. Die durch⸗ schnittliche Zahl der versscherten Personen betrug 1 887, die Zabl der Verletzten 05; es kamen somit auf 1000 versicherte Personen 10 Verletzte. Die Verwaltungekosten betrugen 93 351 6 mithin für den Kopf 12 46 oder O, 95 4 für je 1009 Lohn. Die Um⸗ lage von L 534367 macht für den Kopf 1870 6 und für je 1600 M Lohn 15,56 M aus. Die Rücklage der Genossenschaft beträgt 4418427 6, der Betriebs bestand 115 759

Zur Arbeiterbewegung.

Aus denscheid wird der Dortm. Ztg. geschrieben, daß die beim Bau der Fuelbecker Thalsperre im Rahmedethal be- schäftigten 28 italienischen Arbeiter Ende voriger Woche wegen Lohnstreits die Arbeit ,., haben.

In Leipzig verbandelten die Maler- und Lackierergehilfen am Dienstag über die eingeleitete Lohnbewegung. Der von den Gehilfen ausgearbeitete Lohntarif fand, wie die pz. Ztg.“ berichtet, bei dem Innungẽvorstande großes Entgegen⸗ kommen. Der Innungsvorstand erkennt die geforderten Lohn⸗ sätze im ganzen als berechtigt an und verspricht, sich bei der Innung für die Bewilligung zu verwenden. Bedenken werden nur gegen den Mindestlohn geltend gemacht, weil dieser ältere, geschicktere Gehilfen gegenüber den jüngeren, minder erfahrenen benach- theilige. Eine Innungskommission soll mit der Lobnkemmission der Gehilfen den Tarif nochmals durchberathen. Die Versammlung ging auf diesen Vorschlag ein, wies aber ihre Vertreter an, auf der Festsetung eines Mindestlohns zu bestehen. Von den Schmiede⸗ gehil fen wurde über 235 Werkstätten die Platzsperre verhängt, weil die Arbeitgeber dort die zehnstündige Arbeitszeit und den geforderten Zuschlag von 300ᷣ0 für Ueberstunden nicht bewilligen wollten.

In Przemysl wurde der große Arbeiterausstand, wie der Voss. Ztg. telegraphiert wird, gestern beendet, nachdem fast alle Bedingungen der Arbeiter angenommen worden waren. (Vgl. Nr. 180 8. BI.)

Kunft und Wißfsenschaft.

Die Gesammtzahl aller Museumsgegenstände des Märkischen Provinzial Museums hat sich während des Verwaltungsjahres 1894595 Fon 71 993 auf 73 58 vermehrt. Der Katalog zählte am 31. März 1895 109017 Nummern der naturgeschichtlichen und 63 941 Nummern der kulturgeschichtlichen Abtheilung. Für Geschenk⸗ geber, welche durch wiederholte und werthvolle Zuwendungen sich um das Museum in höherem Grade verdient gemacht haben, sind be⸗ sondere Anerkennungsdiplome ausgefertigt worden. Im Laufe des Berichtsjahres sind vier solcher Diplome vertheilt worden.

ür diejenigen Personen, welche, bereits im Besitz des Diploms, ich noch weitere Verdienste um das Museum durch fortgesetzte werthvolle Stiftungen erworben haben, ist ein besonderes, als An. hänger zu tragendes Anerkennungszeichen auf Gemeindebeschluß ge—⸗ schaffen worden. Diese Zeichen werden in der Regel in Silber ver— liehen. Wenn es sich um besonders große Verdienste handelt, wird das goldene Anertennungszeichen zuerkannt. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 5 silberne Anerkennungszeichen vertheilt. Zur Zeit sind 6 Personen Inhaber des goldenen und 56 Personen Inhaber des silbernen Anerkennungszeichens. Während der öffentlichen Besuchs⸗ zeit, Sonntag von 11 bis 14 Uhr, Montags und Donnerstags von 11 bis 27 ki, haben rund 13 000 Personen im Berichtsjahre die Sammlungen besichtigt.

Der Domprohst Dr. Kgyser, ordentlicher Honorar⸗-Professor der katholisch theolegischen Fakultät der Universitaͤt Breslau, ist gestern infolge eines Schlaganfalls verstorben.

In Wien sind auf den dem Grafen Thurn-Valsassina ge⸗ hörigen Grundstücken an der Rothenthurmstraße bei Erdaushe bungen neue, höchst interessante Römerfun de gemacht worden. Als der wichtigste Fund erscheint das Fragment der Verzierung eines Monumentalbaus, wahrscheinlich eines gegen Osten gelegenen Triumph⸗ bogens. Dieses Fragment stammt aus der römischen Kaiserzeit und stellt eine zwischen Triglvphen befindliche Metope mit dem Bilde eines nach rechts laufenden Lõwen dar. Weitere Funde von jer— störten Quadern lassen, dem Wiener Fremdenblatt“ zufolge, auf eine permanente Festungsmauer schließen.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ernteaussichten in Schweden.

Nach den überaus reichlichen Niederschlägen des vergangenen Mo—⸗ nats erwartet man für Weizen und Roggen im allgemeinen eine mittlere Ernte und für Hafer und Gerste eine solche unter Mittel. Der Stand der Kartoffeln ist im ganzen Lande ein guter.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Cholera.

Rußland. Dem Medizing!⸗Departement wurden bis zum 6. Juli aus dem Gouvernement Wolhynien vom 9. bis 15. Juni 24 6. in. 16. bis 22. Juni 33 (13) Erkrankungen (und Todesfalle) gemelde Türkei. Einer Mittheilung vom 16. Juli zufolge ist die Epidemie im Vilajet Adana in merklicher Abnahme begriffen. In Tarsus wurde am 1. Juli 1 Todesfall festgestellt, in Sis vom 1. bis 10. Juli 4 Erkrankungen (mit 2 Todesfaͤllen), in Karszulcadrie am 9. Juli 10 2), in Hatchin vom J. bis S8. Juli 14 (59, in Raratasch vom 30. Juni bis 2 23 C5), in Messis vom 29. Juni bis 11. Juli 17 (8). Sinar am 30. Juni 12 (—, in Pajas vom 1. bis 9. Juli 26 (2h, in Bulanik vom 1. bis 13. Juli 35 (22, in Adana vom 1. bis 10. Juli 28 (24), in Mersina vom 29. Juni bis 14. Juli 55 (23), in der Umgegend von Adana vom 28. Mai bis 1. Juli (126), in Jumurtalik vom 10. bis 13. Juli 7 (5, ferner in Marasch Vilajet Aleypo) vom 30. Juni bis 14. Juli 25 (16), in dzardiik vom 8. Just 7 (7, in adji Bil Lazgrethh am 7 Juli 3 (Hh, in Gök. Sun am 5. Juli G, in Kara . Vilajet Angora) vom 7. bis 11. Juli 11 (7, in 3 Man ur (Vilajet Mamurat e Asn, vom 8. bis 10. Juli I6 (9. n der Stadt Aleppo und in Djabul sollen Erkrankungen nicht vor—

gekommen sein. Kalkutta. Vom 16. bis 22. Juni starben

in Alan

Ostindien. 235 Personen an Cholera, 17 an Pocken und 111 an Fiebern.

Stra itè . Setthemen ts. Nachrichten aus Singapore zu⸗ folge ist daselbst die Krankheit am 10. Juni zum uf . gekommen. .. . . 15 n, ,,. gemeldet, he, ,

a ne, in dem am ĩ wohnende Bevölkerung betrafen. k

Argentinien und Uruguav. Im verflossenen Winter und

jahr wurden in Nr. 27 d. Abstr. of sanit. rep.‘ folgende Er⸗

ankungen (und Todesfälle) festgestellt: in Buenos Aires bis zum

10. k 125 (59), vom 1 bis 31. Januar 87 (27), vom 1. bis

28. Februar (66). am 13. März (8), am 21. Mär; 5 (3). in Ro⸗

sar io am 21. März 8 (EY), in San Nicolas am 29. März 7 (3),

ferner in Montevideo im März 23 ().

Vest.

Aus Assyr wird unter dem 24. Mai berichtet, daß in 8 Dörfern

des Kaza Beni Schehr vom 8. bis 21. dess. Mts. 31 Erkrankungen mit 11 Todesfällen vorgekommen sind.

Gelbfie ver.

In Havanna wurden vom 14. bis 20. Juni 5 Todesfälle fest⸗ gestellt, in Santiago de Cuba vom 9. bis 22. Juni 18, in Maxacaibo vom 9. bis 15. Juni 1, in Vera Cruz vom 14. bis 20. Juni 20.

Nach einer Wiener Meldung des W. T. B.] gestattet die Statthalterei von Niederösterreich auf Grund günstiger Informationen über den Gesundheitszustand des Borstenviehes in Serbien in einer Bekanntmachung die Einfuhr FJerbischer Schweine nach Niederösterreich von deute, 1. August, ab bei Beobachtung der veterinärpolizeilichen Vorschriften.

Handel und Gewerbe.

Vor den nachstehend aufgeführten Amsterdamer Fir men wird seitens der dortigen Polizeibehörde gewarnt: Stam & Co. Vliegenthart C Co. J. L. Soudyn. L. H. Anten.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 31. v. M. gestellt 10 967, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In QOberschlesien sind am 30. v. M. gestellt 4040, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 31. Juli. (Monats. Bericht der ständigen Deputation der Woll-Interessenten) Der Monat Juli brachte auf den Londoner Auktionen die erwartete Besserung der Tendenz, was auch anregend auf den Verkauf deutscher Wollen wirkte, in denen ein Umsatz von 4500 Ztr. Rückenwäsche und 3900 Ztr. ungewaschenen Produkts erreicht wurde, ein Quantum, welches für die sonst den Woll märkten folgende stille Zeit als sehr befriedigend bezeichnet werden kann. Bei Rückenwäschen wurden die besseren Qualitäten bevorzugt. Die Preise waren für alle Gat⸗ tungen mindestens denen am Schluß des vorigen Monats gezablten gleich, und feine Wollen konnten sogar einen Aufschlag von einigen Mark erzielen. Die Nachrichten von der Eröffnung der Londoner Auktion und die Fortschreitende Besserung der Stimmung stimulierten auch hier das Geschäft in Kolonialwollen; wenn nun auch die Nachfrage zu keiner Zeit eine dringende wurde, so er⸗ reichten die Umsätze doch die ansehnliche Ziffer von etwa 4000 Ballen, wovon die Hälfte Kap und die andere Hälfte Austral⸗ und Buenos Aires Wollen waren. Die erzielten Preise zeigten eine kleine Besserung, . aber nicht voll dem Aufschlage, der in London bezahlt wurde.

W In der gestrigen hauptsächlich wegen des notariellen Ab⸗ schlufses des Vertrages über Verlängerung des rheinisch« westfälischen Kohlen⸗Syndikats auf zehn Jahre einberufenen ö, , waren, wie die Rhein. Westf. Ztg. aus

ssen berichtet, sämmtliche Syndikatszechen vollzählig rechtskräftig vertreten, und da irgend welche Bedenken gegen den Entwurf zur Ver⸗ tragsverlängerung nicht erhoben wurden, erfolgte sodann die notarielle Unterzeichnung dieses Vertrages. Zugleich wurde eine aus den Herren Direktoren Effertz, Brüggemann, Dach und Reuscher bestehende Kom⸗ mission gewählt, welche mit den dem Syndikat bisher nicht an⸗ gehörenden Zechen Lan enbrahm, Westende, Roland, Wiesche, Fried⸗ licher Nachbar und ichradt mit der Ermächtigung verhandeln solle, gegebenenfalls die Beitrittserklärung dieset Zechen entgegen⸗ zunehmen. Ueber Das Ergebniß dieser spätestens bis zum 18. September d. J. zu beendenden Verhandlungen wird alsdann in einer auf den 20. September d. J. einzuberufenden ZechenbesitzerVersammlung berichtet und sodann mit einer Majorität von J der in der Sitzung vertretenen Zechen darüber Beschluß gefaßt werden, ob der Vertrag endgültig zu Recht bestehen soll oder nicht. Auf Verlesung des üblichen Geschaͤftsberichts wurde verzichtet und schließlich noch einstimmig beschlossen, die Förderungseinschränkung für den Monat August dieses Jahres auf 1559 festzufetzen, da die früher beschlossenen 1900 / vielleicht nicht ausreichen durften.

Magdeburg, 31. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗— zucker, exklt, von 92 0 —B neue —. Rornzucker exkl., S8 oo Rendement 10,10 219,3, neue —. Nachprodukte erkl, 75 60 Rendement 7I0– 75. Ruhig. Brotraffinade 1 22,75. Brotraffi⸗ nade 11 22,59. Gem Raffinade mit Faß 2275 23,09. Gem. Mehlis 1 mit Faß 22,25. Ruhig. Robzucker J. Produkt Transito f. 4. B. Hamburg br. Juli 9,75 Go., 9g, 85 Br., pr. August 9. 80 bez, 2823 Br., pr. September 9g, 97 bez., 10,00 Br., pr. Oktober⸗ Dezember 10,7 bez. 109,42 Br. Alte Ernte ruhig, neue stetig.

Leipzig, 31. Juli,. (W. T. B.) Kammzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,078 S6, pr. September 3,00 16, pr. Oktober 3, 10 16, pr. November 3,12 , pr. Dejember 3,15 M, pr. Januar 3, 15 S, pr. Februar 3, 177 „, Er. März 3,17 M pr. April 3,29 1, pr. Mai 3,20 ½,, pr. Juni 320 6, pr. Juli —. Umsatz: 3000 kg.

Mannheim, 31. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. Juli 14 60, pr. November 1490. Roggen pr. Juli 12,00, pr. November 1235. Hafer pr. Juli 13,00, pr. November 12,30. Mais pr. Juli 11.85, Pr. November 11,20.

Bremen, 31. Juli. (W. T. B) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. Offizielle Notierung der Bremer Petroleum Börse) Flau. Lokg 6,20 Br. Ba um wolle. Still. Upland middl. loko 35 3. Schmal. Ruhig. Wilcox 34 4, Armour shield 335 , Cudahy 348 3, Fairbanks 29 3. Sp eck. . Short elear middling loko 31. Ta back: Umsatz: 78 Packen

armen.

Hamburg, 31. Juli. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittagès⸗ bericht) Good avergge Santos pr. Juli pr. September 755, vr. Dezember 4, pr. März 733. Matt. Zuckermarkt. Schluß⸗ bericht. Rüben Rohzucker J. Produkt Basis S8 / Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Juli 9, 80, pr. August 9, 823, pr. Oktober 10,25, per Dezember 10,45. Behauptet.

Pest, 31. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko flau, pr. Herbst 6,49 Gd., 6,50 Br, pr. Frühjahr 6, 933 Gd., 6,95 Br. Roggen pr. Herbst 5.55 Gd., 5.57 Br. Hafer pr. Herbst 369 Gd. 5.70 Br. Mais pr. Juli, August s, 90 Gd., ey? Br. pr. Mai⸗Juni 1896 4,83 Gd., 4,84 Br. Kohlraps pr. August. Sey⸗ tember 9,45 Gd., 9,50 Br.

London, 31. Juli. (W. T. B. An der Küste 12 Weizen⸗ ladungen angeboten. .

9659 Jabazucker loko 111 ruhig, ben⸗Rohzucker loko gt matt. Chile⸗Kupfer 455 16, vr. 3 Monat 4513/1.

London, 31. Juli. (W. T. B.) Die schottischen Oel- händler haben heute gemeinsam den Preis für Brennöl auf 6t bis 7 Pence per Gallone festgesetzt, was eine Preiserhöhung von 2 Pence im Vergleich mit den letzten Jahren bedeutet. Diese Preise werden für die im nächsten Monat abzuschließenden Jahreskontrakte bestimmend sein.

Amstert dam 31. Juli. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 54J. Bancazinn 393.

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