1895 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. August.

Aus Cowes wird dem „W. T. B. berichtet: Bei der vorgestrigen Tafel in Osborne brachten Ihre Majestät die Königin Victorig das Wohl Seiner Majestät des Kaisers und Seine Majestät das Wohl der Königin aus. Außer den in Cowes anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie nahmen Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen, Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kron⸗ prinzessin Stephanie von Oesterreich⸗Ungarn und Seine Hoheit der Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin an der Tafel theil.

Gestern früh besuchten Seine Majestät der Kaiser den Platz, an welchem das Königliche Yachtgeschwader liegt, und unternahmen sodann mit dem Lord Lonsdale eine Segelfahrt. Am Nachmittag gaben Seine Majestät eine . Ge⸗ sellschaft an Bord der Yacht „Hohenzollern“ und dinierten Abends bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin von Wales auf der Jacht „Osborne“.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin unter⸗ nahmen gestern Nachmittag mit den älteren Prinzen zu Wagen einen Ausflug von Cassel nach Wilhelmsthal.

Die Ordnung der Feier der Grundsteinlegung für das National-Denkmal des Hochseligen Kaisers Wilhelm JI. zu Berlin am 18. August 1895, Vormittags 9 Uhr, lautet:

1

Um Si Uhr versammeln sich die zur Theilnahme an der Feier geladenen Personen auf dem Festplatz, und zwar nehmen Aufstellung

die Fürstlichen Personen und die Gefolge Kaiserlichen Pavillon;

die zur Vollziehung der Hammerschläge geladenen Personen rechts und links vom Grundstein;

die Mitglieder des Bundesraths und des Reichstags sowie der beiden Häuser des preußischen . die Wirklichen Geheimen Räthe, die Generale, Admirale und die Räthe erster Klasse, die Regiments-Kommandeure und die Räthe zweiter Klasse, sowie die übrigen eingeladenen Personen rechts und links von dem Kaiserlichen Pavillon.

Die Geistlichen nehmen vor der Kanzel ihren Platz.

Die Baubeamten, die Künstler und die Meister des Maurer- und Steinmetzgewerks treten hinter den Grundstein.

2

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin 3. den ehe durch das Portal I des Königlichen osses. Ihre Majestäten werden von dem Reichskanzler empfangen und unter den Klängen einer Fanfare in den Kaiserlichen Pavillon geleitet. )

Der Reichskanzler bittet Seine Majestät um die Erlaubniß, die Feier beginnen zu lassen.

Nachdem die Eälaubhliß ertheilt ist, überreicht der Reichs— kanzler Seiner Majestät dem Kaiser die in den Grundstein zu legende Urkunde.

Seine Majestät verliest die Urkunde.

Die zur Versenkung in den Grundstein bestimmten Gegen— stände werden, in eine Kapsel verschlossen, in die dafür her— gestellte Höhlung versenkt.

in dem

4.

Der Königlich bayerische stimmführende Bevollmächtigte zum Bundesrath überreicht Seiner Majestät unter einer An⸗ sprache die Kelle.

Seine Majestät wirft den bereitgehaltenen Mörtel in die , . den Grundstein.

Die Meister des Maurer- und Steinmetzgewerks setzen das Verschlußstück auf.

5. Der Präsident des Reichstags überreicht Seiner Majestät unter einer Ansprache den Hammer. Seine ie . vollzieht die drei Hammerschläge. Danach folgen: Ihre Maßsestät die Kaiserin und Königin, Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich, Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, Ihre Königliche 3 die Großherzogin von Baden, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, die übrigen, zur Feier Deutscher Fürstenhäͤuser, Seine Durchlaucht der Fürst von Bismarck, Herzog von Lauenburg, der Reichskanzler, die stimmführenden Bevollmächtigten zum Bundesrath, die dazu befohlenen Ritter des Schwarzen Adler-⸗Ordens, die Vertreter der Armee und Marine, die Mitglieder des Königlich preußischen Staats— Ministeriums, die Ersten Präsidenten des Reichstags, des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses, die General⸗Adjutanten und Generale A la suite weiland Seiner i Kaiser Wilhelm's J., die inaktiven Staats⸗Minister, die Chefs der Reichsämter, der Ober⸗Präsident des Stadtkreises Berlin, der Kommandant der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin, ö. , der Haupt- und Residenzstadt erlin, , der Haupt⸗ und Residenzstadt erlin, der Dirigent der Königlichen Ministerial⸗Baukommission, der Bildhauer und der Architekt des Baues.

erscheinenden Angehörigen

6. Während der Vollziehung der Hammerschläge fällt die Musik mit einem Choral ein. Nach Vollziehung der Hammerschläge erfolgt der Weihe— spruch des Geistlichen.

72

Nachdem der Segen gesprochen ist, spielt die Musik das Lied „Nun danket Alle Gott.“

Der Reichskanzler bringt das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus.

Die Musik spielt „Heil Dir im Siegerkranz.“

Militärischerseits werden an der Feier theilnehmen: die aktiven Generale, Admirale und Kommandeure der Regimenter bezw. die in Stellungen als solche befindlichen Stabsoffiziere, die Kommandeure der selbständigen Bataillone der Garnisonen Berlin, Potsdam, Spandau, Groß⸗Lichterfelde, die Kom⸗ mandeure der Leib⸗Regimenter einer Hochseligen Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm J. sowie die hiesigen Militär⸗Bevollmächtigten der deutschen Staaten, ferner Abordnungen der hiesigen Truppentheile, und zwar von jedem Infanterie⸗Regiment drei Offiziere, ein Feldwebel, ein Unteroffizier, ein Gefreiter, von jedem Kavallerie⸗, Artillerie⸗ Eisenbahn⸗Regiment und selbständigen Bataillonen zwei Offiziere, ein Wachtmeister bezw. Feldwebel, ein Unteroffizier, ein Gefreiter.

Außerdem sind befohlen: die Leib Kompagnie des 1. Garde⸗ Regiments z. F, mit den vier Fahnen des Regiments und der Regimentsmusik nebst Spielleuten, je eine Fahne der drei Grenadier⸗-Regimenter und die Standarten der fünf Kavallerie⸗Regimenter, deren Chef Seine Hochselige Majestät waren, sowie die Fahnen der in Berlin garnisonierenden Truppen, desgleichen die Leib⸗Eskadron des Regiments der Gardes du Corps (zu Fuß) mit dem Trompeterkorps.

Die Leib⸗Batterie des 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments wird im Lustgarten Aufstellung nehmen und vom ersten Hammerschlag an einen Salut von 101 Schüssen abfeuern.

Nach beendeter Feier findet vor Seiner Majestät dem Kaiser auf der „Schloßfreiheit“ ein Vorbeimarsch der Leib⸗Kompagnie des 1 Garde⸗Regiments z. F., der Leib⸗Eskadron des Regiments der Gardes du Corps und der Leib⸗Batterie des 1. Garde⸗

eld⸗Artillerie Regiments mit sämmtlichen Fahnen und

tandarten an der Téte der Leib⸗ Kompagnie bezw. Leib⸗ Eskadron statt. Demnächst werden die Fahnen und Standarten von der Kompagnie bezw. Eskadron durch Portal Jin das Königliche Schloß zurückgebracht.

Der General der Infanterie Golz, Chef des Ingenieur⸗ und Pionier ⸗Korps und General⸗-Inspekteur der Festungen, ist hierher zurückgekehrt.

Nach telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist die J. Division des Manöver-Ge⸗ schwaders, Chef Vize-Admiral Köster, am 8. August von Cowes in See gegangen; S. M. S. „Stosch“, Kom—⸗ mandant Kapitän zur See von Schuckmann (Hugo), ist am 7. August in Vigo angekommen und am 8. August wieder in See gegangen.

Sigmaringen, 9. August. Ihre Majestäten der König und die Königin von Rumänien treffen heute in Umkirch bei Freiburg zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Fürstin⸗ Mutter Josephine von Hohenzollern ein.

Württemberg.

Seine Majestät der König und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Pauline reisten vorgestern nach Rati— boritz in Böhmen, um an der heute in Nachod stattfindenden Feier der Hoch 6. Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Bathildis zu Schaumburg-Lippe mit Seiner Durch— laucht dem Fürsten von Waldeck und Pyrmont theil— zunehmen. Die Rückkehr ist für Sonntag Abend in Aussicht genommen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Aus Coburg meldet „W. T. B.“: Außer der 5 Familie sind im Herzoglichen Lustschloß einhardsbrunn zur Zeit anwesend: Prinz und Prinzessin Philipp von Sachsen-Coburg, Prinz Leopold von Sachsen- Coburg, Prinzessin Ferdinand von Vumänien, Prinz und Prinzessin Heinrich XVIII. Reuß und Fir Otto zu Stolberg⸗Wernigerode. Prinz Ferdinand von oburg ist, entgegen anderweitigen Blaͤttermeldungen, nicht dort gewesen.

Oefsterreich⸗ Ungarn.

Der Minister des Auswärtigen Graf Goluchowski ist,

aus Ichl kommend, gestern in Wien eingetroffen. Der Fürst⸗Primas von Ungarn Vaszarm versandte, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Budapest, bereits an den Episkopat einen Entwurf jenes bischöflichen Rund— s chreibens, welches aus Anlaß des Inkrafttretens der lirchenpolitischen Gesetze erlassen werden wird. Der Ton des Entwurfs ist ein sehr gemäßigter. Der Entwurf verlangt, wie verlautet, in der Frage der kirchenpolitischen e dk merle Aktion, empfiehlt vielmehr Ergebung und assivität.

Zu dem geplanten „Nation alitätenkongreß“ wird heute berichtet, daß die Veranstalter desselben bereits in Budapest versammelt sind und auch schon eine Vor⸗ konferenz abhielten. Wie verlautet, wurde hauptsächlich eine Resolution der Rumänen erörtert, ern e diese bereit wären, ihre seit Jahren befolgte . politik aufzugeben unter der Bedingung, daß der ungarische Reichetag sich in ein Föderativparlament umge— stalte derart, daß die verschiedenen Nationalitäten als solche gemäß ihrer Kopfzahl eine bestimmt bemessene Anzahl von Abge⸗ ordneten in dieses Parlament wählen würden; ferner daß ein vollständiger Vollzugs ausschuß des Nationalitätenkongresses zur Fühbrung der Geschäͤfte desselben versammelt bleibe. Falls die ungarische Regierung diese Forderungen nicht zugestehen oder die Abhaltung des Nationalitätenkongresses auf Grundlage solcher Forderungen untersagen sollte, würde der Kongreß die 2 der interparlamentarischen Konferenz in Brüssel vorlegen.

Großbritannien und Irland. Der chinesische Gesandte Kung⸗ta⸗jen besuchte ge wie „W. T. B.“ aus London hug g , nach seiner . von Paris den Premier-Minister Lord Salis bury, mit welchem er eine längere Unterredung hatte. Danach pflogen mehrere Mitglieder des Kabinets eine längere Berathung mit

Lord Salisbury. Frankreich.

Eine Note der „Agence Havas“ erklärt das Gerücht daß der französische Bot ge er in London, Baron Courcel' sein Entlassungsgesuch eingereicht habe, für unbegründet.“

Rußland.

Der Kaiser hat befohlen, daß der Dampfer „Moskwa“ von der Freiwilligen Flotte angekauft und unter dem Namen „Pruth“ als Schulschiff in die Schwarze Meer-Flotte eingestellt werden soll.

Italien.

Der König und die Königin sind gestern Abend, dem W. Te- B.“ zufolge, von Rom nach Monza abgereist. Auf dem Bahnhofe waren die Minister und die Behörden zur Ver— abschiedung anwesend. Von der Menge wurden die Majestäͤten lebhaft begrüßt.

Wie die „Agenzia Stefani“ mittheilt, ergiebt der amtliche Wortlaut der Rede, welche der Senator C ambray⸗Digny vorgestern im Senat über das Einnahmebudget gehalten hat, daß, während das Budget der vergangenen Etatsperiode ein Defizit von 137 Millionen Lire aufwies, dasjenige der gegenwärtigen Etatsperiode nicht allein das vollständige Gleich= gewicht sichere, sondern sogar einen Einnahmeüberschuß von J Sõ0 000 Lire ergebe.

Spanien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat spanisches Geschwader Ferrol verlassen, um na

zu segeln. Schweiz.

Der nach Stuttgart versetzte bayerische Minister-Resident von der Pfordten überreichte gestern dem Vize-Präsidenten des Bundesraths sein Abberufungsschreiben. Als interi— 1 Geschäftsträger Bayerns fungiert Freiherr Riederer von Paar.

estern ein Tanger

Serbien.

In gut unterrichteten Kreisen verlautet, dem ‚W. T. B.“ zufolge, der Bürgermeister von Belgrad Michael Bogi— tschevitsch werde das bisher nicht besetzte Portefeuille des Handels⸗Ministeriums übernehmen.

Schweden und Norwegen.

Wie Morgenbladet“ meldet, wird der König Os kar heute in Marstrand einen norwegischen Staatsrath ab⸗ halten; die Mitglieder der Staatsraths⸗Abtheilung sind deshalb gestern Abend von Christiania dorthin abgereist.

Dänemark.

Das gestrige, auf Schloß Bernstorff ausgegebene Bul⸗ letin meldet; Das Allgemeinbefinden des Königs hat sich erkennbar gebessert; derselbe brachte den größten Theil des vorgestrigen Tages außerhalb des Bettes zu. Die Nacht war gut. Eine Entzündung besteht nicht.

Asien.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Hongkong wurde dort vorgestern anläßlich des Gemetzels in Kutscheng eine Versammlung abgehalten, welche eine Resolution annahm, worin den überlebenden Missionaren sowie den Angehörigen der Opfer das Beileid der Versammlung aus— gesprochen und der Entrüstung über das Verbrechen Ausdruck gegeben wird. Die Resolutlon verurtheilt ferner die ver⸗ muthliche Begünstigung dieser Verbrechen seitens chinesischer Beamten und spricht sich in scharfen Tadelsworten über die Apathie und Gleichgültigkeit der englischen Regierung aus, welche den Ernst der Lage nicht erkannt und es unterlassen habe, ausreichende Maßregeln zum Schutze ihrer Unterthanen und zur Bestrafung der Mörder zu ergreifen. Eine Geld— entschadigung sei gänzlich unzureichend, die Situation erheische vielmehr ein schnelles und strenges Vorgehen.

Afrika.

Vier britische Kriegsschiffe sind, wie „W. T. B.“ heute meldet, in Tanger eingetroffen.

Aus Sansibar wird dem „Reuter 'schen Bureau“ mit⸗ getheilt, daß der britische Admiral Raw son heute mit dem Genergl-Konsul Hardinge und dem General Matthews nach Mom hassa absegelt. Falls das dem Führer des auf— ständischen Stammes übersandte Ultimatum bis Monta unberücksichtigt bleibt, werde eine Strafexpedition na Schimba abgehen.

Nr. 32 des ‚Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 9. August, hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung; Bestellung eines Konsular ⸗Agenten; Ermächtigungen zur Vornahme von il ffir r Akten; Entlassung. Zoll. und Steuerwesen: Befugniß der ,, zu Bremen und Bremerhaven zur Erhebung der Stempelabgabe und zur Abstempelung von Aktien 2c. Namhaft—⸗ machung, einer zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein⸗ Denaturierungsmittels ermächtigten Firma. Polizeiwesen: Aus— weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 32 der „Veröffentlichungen des Kaiserlich en Gesundheitsamts“ vom 7. August, hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefälle im Juni. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2c. Desgl. gegen . Gesetzgebung u. s. w. n,. Reich.) Seequarantänen ür ausländisches Vieh. Stgtistische Aufnahme der Apotheken. Diphtherieserum. (Preußen, Regierungsbezirk Merseburg.) Schweine⸗ seuchen. Lungenseuche. (Hamburg.) Nahrungsmittel ⸗Ehemiker. n ,, Metzgergewerbe und Fleischhandel. (Oesterreich.

infuhr von Schafen und Schweinen. (Böhmen.) Impfstoff. Kärnten. Kostkinder. Gang der ,,. im Deutschen Reich,

uli. Rinderpest und sibirische Pest in Rußland, 1. Vierteljahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. Berichtigung. Dester⸗ reich, Schweden Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen u. s. w. (Preußen.) Irrenwesen. (Oesterreich.) Standes verhältnisse der Sanitätsorgane. Geschenkliste. Monatstabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Ein⸗ wohnern. Zuni. Desgl. in größeren Städten des Auslandes, Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 10 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl⸗

in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

40 des Ei senbahn Verordnung Blatts , heraus ken im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom heählehust, bat jelgenden Inhalt: AÄllerhöchfte Urkunde, betr. Abände, 8. ug, Allerhöchsten Konzessionsurkunde vom J. Juni 1872 über ru nggan und Betrieb der Marienburg ⸗Mlawkaer Eisenbahn. Vom eng 1595. Allerböchste Verordnung, betr. das Verbot der Aus⸗ zeln! Waffen und Schicßbedarf nech Afthicplen. Von, 57. Jui . Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. die Ergänzung Abänderung der Anlage B zur Verkehrs ordnung für die Eisen⸗ nnen Deutschlands, Vom 1. Juli 18985. Erlasse des Ministers ⸗9 öffentlichen Arbeiten: vom 26. Juli 1895, betr. die Anträge auf Niederschlagung oder Ermäßigung von Verzugsstrafen; vom 27. Juli 18965, betr. die Berichterstattung über Tarifänderungen. Nachrichten.

Nr.

a,,,

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Cine erlaubte Privatgesellschaft, insbesondere eine ge⸗ zuldete Kirchengesellschaft, verliert, nach einem Urtheil des Rcchsgerichts, V. Jivilsenats, vom 28. Februar 1895. im Gebiet des Yrnßischen Allgemeinen Landrechts nicht von selbst ibre rechtliche srsenz durch eine wesentliche Aenderung ihres Zwecks, insbesondere e einer Kirchengesellschaft durch Aufgabe ihres Bekennt⸗ sses, wodurch sie thatsächlich aufhört, eine Kirchengesellschaft zu en. Schenkungen können demnach in solchen Fällen, da die Ge⸗ elschaft fortbesteht, wegen Nichte reichung des Zwecks der Schenkung nicht zurückgezogen werden. Eine private Religions, ssellschaft zu Berlin, welche sich anfangs als „deutsch⸗katholische“ eichnch, später den Namen gchrist katholische! angenommen hatte und schließlich sich als ‚freireligiöse Gemeinde“ bezeichnete, hatte auch entsprechend diesen Namensänderungen ihren ursprünglichen Endzweck sihr religiöses Bekenntniß) geändert und insbesondere zugleich mit der Annahme der Bezeichnung „Freireligiöse Gemeinde“ sich vollständig vom Christenthum losgesagt. Diese Aenderungen des Namens und der Grundsätze der Gesellschaft wurden vom Vorstand jedesmal der zustãndigen ori, angezeigt und von dieser ohne Er⸗ innerung bestehend aus einem Terrain, als dieselbe sich noch auf dem Boden des Christenthums bewegte; gemacht worden war, zog der Geschenkgeber infolge der Umänderung des Namens der Gesellschaft in Freireligiöse Gemeinde! und der Log⸗ sagung derselben vom Christenthum und (wie der Geschenk—⸗ geber behauptete) von dem Glauben an Gott zurück, und flagte gegen den Vorstand auf Herausgabe der Schenkung. Die Klage wurde in der Berufungsinstanz abgewiesen, und die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es be gründend ausführte: Es handelt sich um eine erlaubte Privatgesell⸗ schaft (5 1 A. 8.⸗R. II 6). Daß die betheiligten, im Laufe der Zeit wechselnden Mitglieder stets die Kontinuität der ehemals als „deutsch⸗katholische ', später als christ · katholische, schließlich als „freireligiöse! Gemeinde bezeichneten Personenverbin dung gewollt und entsprechend diesem Wollen gehandelt haben, unterliegt keinem Bedenken. Der derzeitige Personenbestand ist das Grgebniß des Eintritts in die bestehende Verbindung wie des Aus— tritts aus derselben. Die Aenderungen des Namens und der Grund⸗ sätze sind als Veränderungen, der Namensbezeichnung und der Ver⸗ fassung der bestehenden Vereinigung beschlossen, dem Polizei · Priõsidium angezeigt und von diesem 6 Erinnerung hingenommen worden. Cine freiwillige Selbstauflösung der Gesellschaft durch einen dabin gehenden Beschluß der Mitglieder hat niemals stattgefunden. Keine Minderheit hat, soweit ersichtlich, den Fortbestand der Gesellschaft wegen Aenderung ihres Zweckes oder der Unmöglichkeit, denselben noch zu erfüllen, angefochten oder den Fortbestand mit den bisherigen Ver⸗ mögenßrechten unter i n ene der pon dem ursprünglich gesetzten Jiele abgewichenen Mehrbeit für sich in Anspruch genommen. Die Staatsgewalt hat eine Aufhebung der Gesellschaft wegen Aenderung hbres ursprünglichen Endzwecks dergestalt, daß der nunmehrige der öffentlichen Ordnung zuwider sei (3 3 A. S.-R. II 6), nicht bewirkt. Des jenigen Maßes von Organisatjon, dessen eine erlaubte Priygt-⸗ gesellschaft bedarf, entbehrt die Gesellschaft bis heute nicht. Ein Rechtsfatz aber, daß schon durch eine wesentliche Aenderung des n, von selbst die bestandene Privatgesellschaft ihre re tliche rxistenz verliere, läßt sich nicht begründen, auch nicht für eine als Kirchengesellschaft eingegangene Verbindung unter dem Gesichtẽ punkte, daß sie wegen Aufgabe ihres Bekenntnisses aufgehört habe, eine Kirchen⸗ esellschaft zu sein. Es ist daher für die Frage der rechtlichen aer , der freireligiösen Gemeinde mit der deutsch⸗ katholischen schrist katholischen) Gemeinde von keiner entscheidenden Bedeutung, daß die durch Beschluß vom 22. April 1862 unter gleichzeitiger Namens⸗ änderung angenommene Verfassung der freireligissen Gemeinde Grund⸗ sätze enthält, die eine vollständige Abkehr vom Christenthum bedeuten, und daß durch weitere Beschlüsse in den Jahren 1877 und 1899 deren Existenz nicht festgestellt worden ist die Gemeinde sich auch pon dem Glauben an Gott losgesagt haben soll. Auch im übrigen stehen der Richtigkeit der in erster Instanz von dem Polizei⸗Präsidium dahin, daß beide Vereinigungen identisch sind“, erteilten Auskunft und der hiermit übereinstimmenden Feststellung des Berufungsrichters rechtliche Bedenken nicht entgegen. Ist aber die beschenkte Gesell⸗ schaft nicht aufgehoben, sondern besteht sie in der freireligiösen Gemeinde fort, so kann auch von einer Anwendung des § 21 Th. IJ Tit. 6 des Allg. Landrechts wonach Schenkungen, insofern sie noch vorhanden sind, an den Geschenkgeber oder dessen Erben zurückfallen, „wenn bei erfolgender Aufhebung der Gesellschaft der Zweck nicht mehr erreicht werden kann“) nicht die Rede sein.“ (316/94)

Nach Art. 343 Abf. 1 des Handelsgesetzbuchs ist der Ver⸗ käufer verpflichtet, die Waare, solange der Käufer mit der Empfangnahme nicht im Verzug ist, mit der Sorgfalt eines ardenttichen Geschäftsmanng aufzubewahren. Nach Eintritt des Verzugs seitens des Käufers haftet der Verkäufer nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zipilsenats, vom 18. Mai 1895, im Gebiet des Preuß ischen Allgemeinen Landrechts hinsichtlich der in nem Gewahrsam wei ter verbleibenden Waare nur für einen solchen Schaden, der an der Waare durch seinen Vorsatz oder grobes Versehen entstanden ist. „Der Verzug des Verkäufers berechtigt nach Art. 343 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs den Verkäufer, die Waare auf Gefahr und Kosten des Käufers in einem öffentlichen agerhause oder bei einem Dritten niederzulegen oder 9 nach vor⸗ fängiger Androhung öffentlich verkaufen zu lassen. Das Handels⸗ Fetzbkuch regelt die Aufbewahrungspflicht nur bis zum Eintritt des

eiugs; im übrigen kommen die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften

n Anwendung. Für das preußische Recht ist im 5 98 Allgemeinen ndrechts 1 11 bestimmt: „Hat der Käufer den Verzug der Uebergabe denculdet, so haftet der Verkäufer nur für einen solchen Schaden, et n der Sache durch seinen Vorsatz oder grobes Versehen ent— nden ist· (14/94)

Eine Schenkung,

hingenommen. welche der Gesellschaft zur Zeit,

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung. In Magdeburg hat sich, wie die ‚Madb. Ztg. berichtet, der oʒia idem o tat ische all em eine Arbeiterverein in einer zu ienttag einberufenen Generalversammlung aufgelöst. Wie die

TVoltzst. mittheilt, waren die Versammlungen des Vereins immer

nur schwach befucht, sodaß der Vorstand von der Einberufung weiterer ersammlungen Äbstand genommen hat. . In Geringswalde haben die Arbeiter der Stu hlfabrik von 1. Ettig infolge einer Lohnherabsetzung die Arbeit gekündigt. Der alte Lo ntarif ere. wie im Vorwärts“ mitgetheilt wird, noch bis um 17. August. Ist bis dahin keine Cinigung erzielt, so wollen die rbeiter in den Ausstand eintreten.

Hier in Berlin beschäftigte sich einer Mittheilung der Vofs. Ztg. zufolge eine von 47 Firmen besuchte Versammlung des Vereins Berliner Kistenfabrikanten am Mittwoch mit dem allgemeinen Ausstand der Berliner Kistenmacher (vgl. Nr. 184 d. Bl.). Es wurde ein Antrag angenommen, daß die Versammlung auf ihrem Standpunkt beharre, nichts zu bewilligen. Infolge dieses Beschlusses haben die Arbeiter vorgezogen, den Kampf aufzugeben; nur einzelne Sperren sollen gegen solche Firmen verhängt werden, bei denen besonders schlechte Lohn⸗ und Arbeltsverhältnisse obwalten.

Auf den Koblengruben in Zaborze, die der Sosnowicer Altiengesellschaft gehören, ist der ‚Kaftow. Itg.“ zufolge ein großer Ausstand ausgebrochen. 700 Beraleute feiern.

Aus Am ter dam meldet W. T. B.: Der größte Theil der Diamantarbeiter, welche die Arbeit eingestellt hatten (vgl. Nr. 187 d. Bl), bat dieselbe wieder aufgenommen, nachdem die Arbeitgeber die Forderungen zugestanden haben. In einigen Fabriken dauert der Ausstand fort.

Kunft und Wissenschaft.

In Cassel wurde, wie W. T. B.“ meldet, gestern die 26. Jahresversammlung der Deutschen Anthropologischen Gesellschaft von dem Professor Waldeyer⸗Berlin eröffnet. Der Ober ⸗Präsident Magdeburg begrüßte die Versammlung namens der Staatsregierung, der Ober⸗Bürgermeister Westerburg namens der Stadt rf. Professor Ranke München erstattete den Geschäfts⸗ bericht. aran schloß sich eine Reibe wissenschaftlicher Vorträge, deren Fortsetzung auf heute festgesetzt ist.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Kopenhagen, 8. August. Der Minister des Innern hat gestern dem W. T. B.‘ zufolge eine, Berfügung erlassen, durch welche die Quarantänezeit für Vieh, das aus Schleswig nach Dänemark eingeführt wird, von 10 auf 7 Tage herabgesetzt wird.

Handel und Gewerbe.

Dem Parlament der englischen Kolonie Victoria (Australien) liegt seit dem 4. Juni d. J. ein Gesetzentwurf wegen Abänderung des Zolltarifs zur Berathung vor. Soweit die Sätze dieses Entwurfs sich als Zollerhöh ungen darstellen, sind sie bereits vom 4. Juni d. J. ab provisorisch in Kraft gesetzt worden. Die hauptsächlichsten unter den sof verfügten Zollerhöhungen sind die folgenden:

15 Bettdecken aus Baumwolle (bisher zollfrei) zahlen vom Werthe 15 0;

2) Zuckerbäckerwaaren, bei denen der in der Faktura angegebene Werth mehr als 1 sh. für das englische Pfund beträgt, zahlen (anstatt 2 Pence per Pfund) 25 00 vom Werth; .

3) Glas abgerieben, emailliert, gepreßt, geätzt, geschnitten (bisher zollfrei) zablt 30 0/o vom Werth;

4) Strohhüte zahlen (an Stelle eines Werthzolles von 250 /o) 45 sh. per Dutzend; .

5) Parfümterte und Toilette⸗Seifen zahlen (anstatt 4 Pence per Pfund) 25 C vom Werth; . .

6) Maschinentreibriemen, nicht aus Leder gefertigt (bisher zoll⸗ frei), zahlen 20 M vom Werth;

7) Kleidungsfstücke, ganz oder theilweise gefertigt aus Wollstoffen, die mit 3509 vom Werth belastet sind, oder aus Seide, zahlen lanstatt 50 bezw. 35 060) schlechtweg 45 , vom Werth; ;

8) Gewöhnliche Karrenachsen mit Lünsen zahlen (anstatt 25 0 30 0, vom Werth;

3) Schmierfett in Büchsen zahlt (anstatt 3 E) 4 E per Tonne;

6 e ficht Tuch, nicht gebleicht (bisher zollfrei) zahlt 10060 vom Werth;

11) Netze und Netzwerk für Hängematten, Tennis- und Cricket⸗ Spiele (bisher zollfrei)h zahlen 25 50 vom Werth;

3 12) Bleifarbe, weiße, trockene (bisher zollfrei) zahlt 2 per onne; . ;

15) Zwirn aus Hanf oder Flachs zum Nähen oder Säumen lbis— her zollfreih zahlt 10 vom Werth. .

Falls die Zollerhöhungen nicht endgültig zur Annahme gelangen, werden die Differenzen den Betheiligten zurückerstattet

werden.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11597, nicht recht— zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 7. d. M. gestellt 4306, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 7. August 1895. Auftrieb und Markt- preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendaewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 436 Stück (Durchschnittspreis für 120 kg.) I. Qualität „M. II. Qualität = 0, III. Qualitt 96 - 198 M, IV. Qualität Sß-92 S. Schweine. Auftrieb 6704 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 100 , Landschweine: a. gute 96 98 , b. geringere 90 = 94 40, Galizier n, leichte Ingarn O 4M, bei 20 6 /g Tara, Bakonyer S bei Kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1832 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Eg) J. Qualität 1I, 18 -=- 1,20 , II. Qualität i, 10-116 M, III. Qualität 100 —- 1,08 M Schafe. Auftrieb 1103 Stück. (Durchschnittspreis für 1g.) I. Qualität 1,04 - 1,ꝛ0 S, II. Qualität O, 96 - I, 00 M III. Qualitãt 1

1I) Gas⸗ und Flammkohlen:

eneratorkohle

2) Fettkohlen:

5. Koks⸗ o

oh⸗ eisen: weiß⸗ ahliges arken,

) hi, do. —, 7) Thomaseisen frei Verbrauchsstelle 46, 90, 8) Puddeleisen Luxemburger Qualität) 36,00, s) englisches Roheisen Nr. III ab Ruhrort 55, 00, 10) Luxem- burger Gießereieifen Nr. III ab Luxemburg 45500, 11) deutsches w . Nr. I 63, 12) do. Nr. II 13) do. Nr. III 54, 14) do. aämatit 63, 16) spanisches Hämatit Marke Mudela ab Ruhrort 072. Stabeisen: Gewoͤhnl. Stabeisen 102 105. Bleche: 1) Gewöhnliche Bleche aus Flußeisen 110-115. 2) Kesselbleche aus Flußeisen 120 - 125, 3) Kesselbleche aus Schweißeisen 150 –166,

) Feinbleche 115 125. Draht: 1) Eisenwalz draht ——, 2) Stahl⸗ walzdraht .

Magdeburg, 8. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker, exkl., von 92 9/9 —, neue —. ornzucker exkl., S8 9/0 Rendement —, neue 10,30 - 10,569. Nachprodukte exkl., 75 0 Rendement 7, 10—– 7,990. Ruhig. Brotraffinade 1 22,75 23,00. Brotraffinade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,75 23,00. Gem. Melis JI mit Faß 22,25. Ruhig. Robzucker J. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. August 9, 96 Gd., 9, 92 Br., pr. Sep⸗ tember 10,023 Gd., 10, 75 Br. pr. Oktober⸗Dezember 10,421 bez. u. Br., pr. Januar⸗März 1970 Gd. , 10, '5 Br. Ruhig.

Leipzig, 8. August. (W. T. B.) Kammzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,10 „, pr. September 3,127 M, pr. Oktober 3, 123 M, pr. November 3,123 4, pr. Dezember 3,15 S, pr. Januar 3,15 4Æ, pr. Februar 3,17 , pr. März 3,17 „, pr. April 3,17 , vr. Mai 3,20 ƽ, pr. Juni 3, 20 Mn, pr. Juli 3,20. Umsatz 5000 kg.

Bremen. 8. August. (W. T. B.) Börsen ⸗Schlußhbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum, Börse Ruhig. Lok 620 Br. Baumwolle,. Fest. Upland middl. loko 355 3. Schmal Fester. Wilcox 334 3, Armour shield 334 , Cudahy 345. 3, Fairbanks 289 3. Wolle. Umsatz 187 Ballen. Speck. Ruhig. Short elear middling loko 31. Taback. Umsatz 26 Faß Kentucky. ) .

Ham burg, 8. August. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht,. Good average Santos pr. September 7545, pr. Dezember 745, pr. März 733, pr. Mai 731. Ruhig. Zuckermarkt. (Schlußbericht.. Rüben⸗Rohzucker J. Produkt Basis 880, Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. August 9, SD, pr. Oktober 10,274, per Dezember 10473, pr. März 10,775. Matt.

Wien, 8. August. Die Konferenz der Bankengruppe mit dem serbischen Finanz⸗Minister Popowitsch ist, wie . W. T. B.‘ meldet, beendet. Als Termin für die Einlieferung der zum Umtausch bestimmten Titres ist der 13. September sestgesetzt. Die Auszahlung der fälligen Kupons und der gezogenen Obligationen erfolgt vom 12. August ab.

Wien, 9. August. (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 29. Woche (vom 16. Juli bie 22. Juli 1895) 162065 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 17583 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 22. Juli 1895) betrugen die Brutto- Einnahmen 5611788 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 184 604 Fr. .

London, 8. August. (W. T. B.) An der Küste 31 Weizen ladungen angeboten.

g6 0/0 Javazucker 11 ruhig, Rüben-Rohzucker loko 9xz tuhig. Chile-Kupfer 45, pr. 3 Monat 453.

Liverpool, 8. August. (W. T. B.) Offizielle Notierungen. American good ordin. 31 /a, do. low middling 321/ za, do. middling 3* / 3, do. good middling 315 / 1g, do. middling fair 43, Pernam fair 4, do. good fair 45, Ceara fair 315 / ig, do. good fair 45/16, Egyptian brown fair 55, do. do. good fair 665 / is, do. do. good 64, Peru rough good fair iii, do. do. good 55 sie, do. do. fine 64, do. moder. rough fair 4 / is, do. do. good fair 49/18, do. do. good bisis, do. smootb fair 33, do. do. good fair 46, M. G.. Broach good 3i6 /a, do. fine 325 / z', Dhollerah good 3, do. fully good 33, do. fine 35 /i, Oomra good 3, do, fullv good 33, do. fine 35/1. Seinde good fair 2 / is, do. good A/ is, Bengal fully good 211 z, do. fine 215 / 16. ; ;

Bradford, 8. August. (W. T. B.) Wolle fest, thätiger, Garne anziehend. Die Stofffabrikanten sind beschäftigt.

St. Petersburg, 9. August. (W. T. B. Das Handels- Departement theilt mit: Angesichts der Ueberproduktion an Zucker, durch welche die Preise gedrückt werden, wurden der Finanz⸗Minister und der Ackerbau⸗Minister beauftragt, ein Regle⸗ ment auszuarbeiten, damit dem Entstehen neuer Rüben zucker-Fabriken und der Erweiterung der bestehenden gesteuert werde. Infolgedessen schritt das Finanz⸗Ministerium zu den betreffenden Vorarbeiten, nach deren Beendigung die Frage wegen der Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels von einer besonderen Kommission berathen werden wird. Bis zur definitiven Regelung der Frage ist es für zweckmäßig erachtet worden, die Erlaubniß zur Gründung neuer Aktiengesellschaften für Zuckerproduktion und zur Erhöhung des Kapitals bei schon bestehenden ah ö. außerordentlichen, besondere Beachtung verdienenden Fällen zu ertheilen.

Nach der Industrie⸗Zeitung! ist ein

Handels⸗ und e . industriellen Etablisse⸗

Gesetz volljzogen, demzufolge die von ments eingebenden Summen, bestimmt zur Bildung eines besonderen Kapitals für Verabfolgung von Unter stützun gen an kranke und. in valide Arbeiter, den Spezalmitteln des Finanz-Ministeriums zu überweisen sind; dasselbe wird auf legislatorischem Wege die Frage wegen Ord— nung der Benutzung des gedachten Kapitals erledigen.

Am sterdam, 8. August. (W. T. B.) Ja va⸗Kaffee good ordinary 554. Bankazinn 381. . .

New Hork, 8. August. (W. T. B.). Die Börse eröffnete unregelmäßig. Im weiteren Verlauf wurde die Stimmung recht gedrückt. Der Schluß war lustlos, die Kurse aber waren fest. Der Umsatz der Aktien betrug 111 000 Stück.

Für Weizen, der recht träge eröffnete, gab dringendes Angebot für New-NVork bald Veranlassung zu einem Preisrückgang, und man neigte infolgedessen der Annahme zu, daß die Ahwärts bewegung für den heutigen Markt tonangebend bleiben würde. Doch die Deckungen der Baissiers wurden diesmal ausschlaggebend; sie hatten zur Folge, daß die Einbuße zum größten Theil wieder ausgeglichen wurde und der Schluß sich stetig gestaltete. Mais schwächte sich nach Er⸗ öffnung etwas ab, erholte sich jedoch später und schlöß stetig.

Wagrenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗Vork 74, do. do. in New-Orleans 6t, Petroleum Stand. white in New ⸗York lo, do. do. in Philadelphia 7, 5, do. rohes (in Cases) —, do. Pipe line Certific. pr. Juli 132 nom., Schmalz Western steam 6,50, do. Rohe u. Brothers 6,77, Mais per August 453, do. ver September 448, do. per Oktober 435. Rother Winterweizen 754, Weizen per August 726, do. per September 73, do. pr. Oktober 738, do. Per Dezember 7b, Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 161, do. Rio Nr. 7 per September 15,55, do. do. per November 15,45, Mehl, Spring ⸗Wheat elears 3.90, Zucker 3, 09. Kupfer 12, 99). .

Chireago, 8. August. (W. T. B. Weizen zeigte gleich bei Eröffnung Neigung zur Nachgiebigkeit, die auch durch Berichte über die Zunahme der kin kraft im Innern und durch reichliche Verkäufe deutlich zum Ausdruck gelangte; doch genügten Meldungen über nasses Wetter im Nordwesten, wieder eine Prelssteigerung herbeizuführen. Schluß stetig. Mais mußte sich auch heute wieder infolge gün⸗ stiger Ernten anfangs einen Preisrückgang gefallen lassen. Später trat theilweise Erholung ein und der Schluß war stetig.

Weizen pr. August 67, pr. Dezember 795. Mais pr. August 393. Speck short elear nomin. Pork pr. August —. *

Verdingungen im Auslande.

Niederlande.

10. August, 12 Uhr. Gemeindeverwaltung von. Amsterdam: Lieferung: 1) von ca. 53,5 t Balkeneisen für Brückenbau in der Gemeinde Amsterdam; 2) von verschiedenen Eisenartikeln. Bedingungs⸗ hefte liegen zur Einsicht und sind bei Franko Anfrage gegen Bezahlung von Gu 1) 50 Cents, (zu 2) 15 Cents erhältlich in der Stadtdruckerei. Naͤhere Aufschlüsse ferner zu bekommen bei dem Stadt⸗Ingenieur im Rathhause, Zimmer Nr. 166, von 10 bis 12 Uhr.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 9. August. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnell dampfer 6 ist am 8. August Morgens auf der Weser angekommen. Ber Schnelldampfer . Spree hat am 7. August

Nachmittags die Reise von Southampton nach New⸗JYork fort⸗