1895 / 193 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Bremen, 14. August. (W. T. B. Böͤrsen · Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. WDOffizielle Notierung der Bremer Petroleum. Börse) Fest. Lolo 6,360 Br. Baumwolle. Stetig. Üüpland middl. loko 37? 3. Schmalz. Ruhig. Wilcox 333 , Armour shield 33 3, Cudahr 34 3, Fairbanks 28 4. Speck. Ruhig. Short elear middling loko 31. Wolle. Umsatz 36 Ballen. Tab ack. Umsatz 20 Faß Maryland, 62 Faß Kentucky, 201 Packen Paraguay, 62 Packen Brasil.

Hamburg, 14. August. (W. T. B.) Kaffee. i, bericht) Good average Santos pr. , n. 7öz, pr. Dezember 744, pr. März 734, pr. Mai 733. uh Zuckermarkt. e lu ier, RNuͤben⸗Rohzucker J. Produkt Basis S880 / 9 Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. August 2.674, pr. Bktober 16,74, per Dezember 109277, pr. März 10523. Ruhiger. ö 5 August. (W. T. B.) Katholischen Feiertags wegen

eine rse.

Pest, 14. August. (W. T. B.) Produ ktenmar kt, Weißen loko sest, pr. Herbst 6,34 Gd. G36 Br., pr. Frühjahr 6,79 Gd., 6 i Br. Roggen vr ol bejd Gh, ä Br Haßfer vt, Herbft 5 60 Gd., 5,61 Br. ais pr. Juli⸗August 5,58 Gd., H.bo Be,, August⸗ September 6, 58 Gd., 5 6G Br., Pr. Mai-Juni 1896 466 Gd., 4.58 Br. Kohlraps pr. August⸗September 9, 10 Gde, 9g, 20 Br.

London, 14. August. (W. T. B.) An der Küste 4 Weizen ladungen angeboten.

g6 ö 9 Javazucker 12 ruhig, Rüben -Rohzucker loko 96 matt. Chile⸗Kupfer 463, pr. 3 Monat 473. ;

Amsterdam, 14. August. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 554. Bancazinn 3913. .

Rotterdam, 14. August. (W. T. B.) Der eine der ehe maligen Chefs der in Genua. zusammengebrochenen Bgnkfirma Fratelli Bingen, Gustav Bingen, ist gestern Nacht von der Hafenpolizel festgenommen worden in dem Augenblick, als er den Dampfer „Spaarndam de Netherlands! von der American Navigation Company besteigen wollte. Bingen versuchte sich mit Sublimatpastillen zu vergiften. Er wurde zunächft nach dem Polizeikommissariat geführt, wo er zugab, daß er Gustav Bingen sei. Sodann wurde er nach dem Hospital gebracht; man hofft, ihn wiederherzustellen. Wie erzählt wird, wurden 696 006 Fr. bei ihm gefunden. Bingen hatte sich unter dem Namen George Blind einschiffen wollen. Der Bruder des Verhafteten ist noch flüchtig. . ;

Brüffel, 14. August. (W. T. B.) Die Einnahmen der . Heinrich- Bahn betrugen in der ersten August-Dekade:

us dem Bahnbetriebe 89 068 Fr. aus den Minen 10933 Fr., Gesammteinnahmen 99101 Fr. Mindereinnahmen gegen die vor- . im entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 31707 Fr.

New Jork, 14. August. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge und verlief bei durchweg günstigem Geschäft; am Schluß blieb träge Stimmung vorherrschend. Der Umsatz der Aktien betrug 146 000 Stück.

Morgen gelangen 1350 000 Dollars Gold zur Ausfuhr,

Weizen anfangs stetig, zog dann entsprechend der Festigkeit für Mais einige Zeit im Preise an; später trat eine Reaktion auf Ver fäufe des Auslands ein. Exportkäufe verursachten wiederum eine vorübergehende Steigerung, welche jedoch bald weichen mußte. Schluß schwach. Mais ftieg nach Eröffnung infolge großer Käufe, Berichte von Frostwetter und Abnahme der Eingänge; später führten Realisie= rungen eine . ein Sinken der Preise herbei.

Waarenbericht. Baumwolle⸗-Preis in New⸗York 798, do. do. in New-Orleans 7isig, Petroleum Stand. white in New⸗York 70, do. do. in Philadelphia 7, 5, do. rohes (in 6a —, do. Pipe line Certifie. pr. Juli 125 nom., Schmalz Western steam 6,87, do. Robe u. Brothers 5.65, Mais per August do. per September 3, do. per Oktober 4283, Rother Winterweizen 721, Weizen per . 7öz, do. ver September 714, do. pr. Oktb. 71, do. per Dezember 733, Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 16k, do. Rio Nr. 7 per September 15, 45, do. do. per November 15,30, Mehl, Spring⸗Wheat elears 3,00, Zucker 3, 0, Kupfer 12.25.

Chicago, 14. August. (W. T. B.) Weizen stieg einige Zeit nach Eröffnung auf Abnahme der Eingänge, dann erfolgte Reaktion auf schwächere Kabelmeldungen vom Kontinent und auf Gold⸗ verschiffungen. Schluß träge. Mais zuerst steigend und lebhaft . auf Berichte von Ernteschäden durch Frost, später Reaktion und Abschwächung infolge großer Verkäufe und Verkaufsordres.

Weizen pr. August 6g, pr. Dezember 683. Mais pr. Auguft 378. Speck short elear nomin. Pork pr. August 9, 25.

Verkehrs⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Herbesthal ist die zweite englische Post über Ostende vom 14. August ausgeblieben. Grund: Zusammenstoß in Landegem: . .

Laut Telegramm aus Aachen ist die dritte 1 Po st über Ostende vom 14. August ausgeblieben. rund: Betriebsstörung durch Zusammenstoß zweler Züge zwischen Ostende und Gent. ;

Die schwedischen Telegraphenäm ter beförderten in den ersten fechs Monaten dieses Jahres 872 280 Telegramme oder 22 268

Wetterbericht vom 16. August 8 Uhr Morgens. 32 *

Stationen.

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2

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Temperatur

S S5 Wetter. S O 2

u. d. Meeres

—2 * S2

Belmullet .. Aberdeen. Christiansund Kopenhagen.

wolkig Nebel

rend östlich davon eine umfangreiche Depression

750 mm über dem entsprechend wehen über Zentral Europa vorwiegend h nördliche bis südwestliche Winde, welche an der Gast.) Anfang 74 Uhr. deutschen Küste mäßig, im Binnenlande meist schwach ö i ne n, e a. ger 36. icher Regen gefallen ist, ist da etter kühl, trübe und ,,, vielfach fanden auch Gewitter statt. Vorstellung. Dou Carlos.

Regen Langsames Aufklaren ist demnächst wahrscheinlich.

Telegramme mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres; dabon waren 411 585 inländische und 460 685 ausländische Telegramme oder resp. J326 und 1495327 Telegramme mehr als im Vorjahre. Die größte Anzahl Telegramme wurde mit Deutschland und Norwegen ausgewechselt. Die Porto-Cinnahmen betrugen in runder Summe 635 500 Kronen (2 380 Kronen mehr), davon für inländische Telegramme 276 7090 Kronen (7137 Kronen mehr) und für auslän— dische Telegramme 364 800 Kronen (15 243 Kronen mehr).

Bremen, 14. August. (W. T. B. Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Fulda ist am 12. August Abends in New=⸗ . angekommen. Der Schnelldampfer Saaler ist am 12. August

bends auf der Weser angekommen.

15. August. (W. T. B.) Der Postdampfer Stutt⸗ art“ ist am 14. August Morgens in New- York angekommen. er Schnelldampfer Aller hat am 14. . Morgens von

Southampton die Reise nach Bremen fortgesetzt; er überbringt 146 Paffagiere und volle Ladung. Der Schnelldampfer Kaiser Wilhelm II. hat am 13. August Nachmittags Punta Delgada passiert. Der Schnelldampfer „Lahn “* ist am 15. August Vormit⸗ tags von Rew-⸗Hork nach der Weser abgegangen. Der Post⸗ dampfer Wille had / ist am 13. August Abends auf der We ser angekommen. Der Reichs Postdampfer Gera“ ist am 13. August Abends in Neapel angekommen.

Theater und Musik.

In Kroll's Theater bringt die Königliche Oper morgen zur Feier des 160. Geburtstags Heinrich Marschners des Meisters Oper Der Vampyr“ neu einstudiert unter Kapellmeister Wein⸗ gartner's Leitung und in nachstehender Besetzung zur Auf⸗ führung: Lord Ruthwen: Herr. Bulß. Sir Sumphrey: Herr Mödlinger, Malwine: Fräulein Hiedler, Aubry: Herr Sommer, Sir Berkley Herr Schmidt, Janthe; Frau Herzog, Dibdin: Herr Lieban (5), Perth: Herr Michaels, Emmy: Fräulein Weitz, Landleute: Herren Krolop, Philipp, Alma, Krasa, Susi: Fräulein Kopka, Meister der Vampyre: Herr Fränkel. .

Im Königlichen Schau spielhause findet morgen das erste Wie derauftreten der Frau Paula Conrad statt. Zur Aufführung kommen Molisre's Lustspiele Die Schule der Frauen‘ und Der eingebildete Kranken; die Herren Vollmer, Matkowsky, Hertzer, Link, die Damen von Hochenburger, von Mayburg und die kleine Felicitas Cerigioli ö beschäftigt. Fräulein Abich spielt zum ersten Mal die

elinde.

Die General-Intendantur der Königlichen Schgu⸗ spi ele läßt am 109. Geburtstage Heinrich Marschner's (16. d. M. am Grabe des Meisters in Hannover und am Marschner⸗Denkmal in dessen Vaterstadt Zittau Lorbeerkränze niederlegen.

In der ersten Lustspiel Nopität des Lessing-Theaters „Chérchez la fomme, Schwank in drei Akten von A. Hennequin und E. de Najac, welche am Sonnabend zur Aufführung gelangt, werden die Hauptrollen von den Herren Guthery, Schönfeld, Merten, Sauer und den Damen von Pöllnitz, Waldegg, Jäger und Theuer dargestellt werden, .

Im Theater Unter den Linden gelangt morgen vor dem Ballet Rund um Wien“ die Offenbach'sche Operette „Dorothea“ zur Aufführung.

Das Adolph Ernst-⸗Theater wird morgen mit der Vaude⸗ ville ⸗Posse Madame Suzette von Ordonneau, Musik von Audran, wieder eröffnet. In dieser Vorstellung debütiert außer Herrn Jürgas auch Fräulein Bertha Forten vom hiesigen Residenz⸗ Theater als Ma—⸗ dame Beauluron. Die übrigen Hauptrollen spielen die Damen Schlüter, Seemann, Roger, sowie die Herren Tielscher, Weiß, Paul müller und Kettner. Herr Kapellmeister Pleininger wird dirigieren.

Mannigfaltiges.

Die Urliste derjenigen Personen, welche in Gemäßheit der Be= stimmungen der Titel IV und VI des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deussche Reich vom 27. Januar 1877 zu dem Amt eines Schöffen beziehungsweise eines Geschworenen für das Jahr 1896 berufen werden können, ist jetzt aufgestellt und wird ö S 36 Tit. IV a. a. O. eine Woche lang, und zwar vom 19. bis einschließlich 25. August d. J, täglich von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nach⸗ mittags, im fiädtischen Wahlbureau, Poststraße 16, IJ. Treppen, zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Urliste kann innerhalb der einwöchigen Frist schriftlich oder im Wahlbureau mündlich zu Protokoll Einsprache er- hoben werden.

Der Stadtverordnete Alexander Meyer hat, dem W T. . zufolge, dem Stadtverordneten Vorsteher Dr. Langerhans die Mit-⸗ theilung gemacht, daß infolge seiner Uebersiedelung nach Charlotten⸗ burg sein Stadtverordnetenmandat erloschen sei.

Kiel, 14. August. . W. T. B. meldet: Als heute bei Beginn der Mittagspause die Arbeiter der Germaniawerft von einem „‚Torpedojaͤger“' ans Land gingen, brach die Laufbrücke, und die gerade auf derselben befindlichen Arbeiter stürzten ins Wasser. Der Unglücksfall wird darauf zurückgeführt, daß die Arbeiter sich beim

Innern Rußlands hat. Dem- Freytag. (Conrad Bolz;

Sonnabend: Die Weber. Deutsche Seewarte.

Regen halb bed. halb bed.

Stockholm. aranda.

t. Petersbrg. Cork, Queens: town... Gherbourg. r, . nn, , mburg .. winemũnde

Neufahrwasser Memel ...

i. . ünster .. Karlsruhe ..

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halb bed. haug. bedeckt

bedeckt

wolkenlos bedeckt

halb bed. bedeckt

heiter

Regen . Toinette:

Breglau . ö wolkenlos

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Uebersicht der Witterung.

Sol N , , d &.-—— do & & de R == de

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wolkenlos

Regen Ninigliche Schauspiele. ; Kroll's Theater) 116. Vorstellung. Zur woltig . des 100sten Geburtstags Heinrich Marschner's. berech Reu einstudiert: Der Vampyr. Romantische Oper ö ö. in 3 Aufzügen von Heinrich Marschner. . 1. Wohlbrück. In Szene gesetzt vom Ober Regisseur pille in 3 Aften ng de. Tetzlaff. Dirigent: Anfang 743 Uhr. bedect Schauspielhaus. 161. Vorstellung. Tie Schule der Franen. Lustspiel in 5 Aufzügen von Jean f Bapfiste Molisre. In deutschen Versen von Ludwig 3 6 n. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Max rube. Der eingebildete Kranke, Lustspiel in Rund um Wien. bedeckt 3 Aufzügen von Jean Baptiste Molière, mit Be— ie. nutzung der Wolf Graf Baudissin' schen Uebersetzung.

ter Thea g . und G. de Najac.

Freitag: Opern Neues Theater.

Weingartner. Victor Laon und F. Zell. Banés. Anfang 741 Uhr. Sonnabend: Tata Toto.

Kapellmeister

Eine Zone höchsten Luftdrucks über 765 mm er⸗ Wette. Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet. Dorothea.

streckt si

von Nordskandinavien südwestwärts äber Dien engt von das Nordseegebiet hinaus nach Frankreich hin, wäh-! von Josef Bayer. Anfang 7 Uhr.

it d Gaul. Musik rn it n Die Chansonette.

Schauspielhaus. 162. Vorstellung. Die Jour⸗ Viktor Lon und H. von Waldberg. jagert, welche ihre tiefsten Barometerstände unter nalisten. Lustspiel in. 4 Aufzügen von Gustav Rudolf Dellinger.

Herr Wilhelm von Wymetal, vom Stadt ⸗Theater in Brünn, als

Sonntag: Don Carlos. Anfang 77 Uhr.

ge tig *Fessing. Theater. Freitag: Die Schmetter , , . .

onnabend: Zum ersten Male: Chercher 12

remme! Schwank in 3 Akten von A. Hennequin mit H

Freitag: Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze Theaters (Hamburg) unter Leitung Tert von des Direktors Joss Ferenczy. Tata⸗Toto. Vaude⸗ ch Bilhaud und Barrs von Musik von Antoine Gest orben: Stiftsdame Baronesse Agnes von

Theater Unter den Linden. Pantomimisches Ballet in J Bildern von Franz Gaul und A. M. Willner, Musik von Josef Bayer, der choreographische Theil In Szene gefetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. von Jofef Haßreiter. Neu einstudiert vom Ballet⸗ . j

rau Conrad (erstes Wiederauftreten). Herr in Berlin. Anfang 75 Uhr. wolkig Sonnabend: (Kroll's Theater.) 17. Voꝛrstellung. Hänsel und Gretel. Maͤrchenspiel in 3 Bildern bach. Anfang 73 Uhr. von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid

, . ö,. . er. 6 ö apellmeister Federmann. Vorher: Die ätzerin 6am (6 N. Heidrich) in Be . Saragoffg. Sperette in 2 Akten von Offen⸗ Verlag der Eppedition (. V. Heidrich

Sonnabend: Rund um Wien. Vorher:

Donnerstag, den 22. August: Operette in 3 Akten von

Beginn der Mittagepause zu zahlreich auf der Brück edrängt und dadurch die Ueberlastung derselben . ö

is heute Abend wurden 12 Todte geborgen, von we Familienväter waren.

Hannover, 14. August. Seine Majestät der Kai dem W. T. B.“ keel an den General⸗Lieutenant 3. . . Loebell das nachfo n, , gerichtet: Lowther Ca ö den 14. August. Am heutigen Ehrentage der hannoverschen verleihe Ich Ihnen, deren kapferem Kommandeur in der 6. ColombeyNonilly, in dankbarer Erinnerung hierdurch den , zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern a ilhelm “y.

Elberfeld, 14. August. Die Königliche Cisenbahn . Direktion Elberfeld theilt ö mit: Am 13. August, Abends gegen 3 Uhr ift während des. Aufenthalts des Güterzugs 3407 auf Station Burscheid durch einen noch nicht aufgeklärten Umstand eine Anzahl Wagen in Bewegung gergthen, in dem starken Gefälle ab. gelaufen und auf Bahnhof Opladen mit einer Lokomotive zusammengestoßen. Eine Anzahl Wagen wurde zertrümmert die Lokomotibe unerheblich beschädigt. Der Lokomotipführer gerieth zwischen die Trümmer und wurde getödtet; ein Bremser wurde anscheinend nicht unerheblich verletzt. Der Betrieb wird über Neben. geleise aufrecht erhalten. Die Untersuchung ist eingeleitet.

Dortmund, 15. August. In der der Harpener Bergbaugesell. schaft gehörigen Zeche Recklinghausen fand, dem W. T. B. zufolge, gestern Nachmittag eine Explosien schlagender Wetter statt. Brei Bergleute sind todt, drei schwer, zehn leicht verwundet. Der Betrieb ist nicht gestört.

Leipzig, 14. August. In vergangener Nacht ist der Verlags buchhändler Freiherr Bernhard von Tauchnitz, besonders bekannt durch die 1841 begonnene „Collection of British authors“, eine Ausgabe der vorzüglichsten englischen Unterhaltungsschriften, gestorben. Tauchnitz wurde im Jahre 1860 von Seiner . dem Herzog von Sachsen-Coburg in den erblichen Freiherrnstand erhoben und 1877 zum Mitglied der säͤchsischen Ersten Kammer ernannt; auch war er groß— britannischer General⸗Konsul für das Königreich Sachsen.

Bremen, 15. August. ‚Bösmann's Telegraphisches Bureau“ meldet aus New ⸗Jork: Die Schunerbark Eleanor Williams“ aus New⸗HJork wurde durch Zusammenstoß mit dem Dampfer det Norddeutschen iood Stuttgart“ am Heck leicht beschädigt. Die Bark wurde von dem Dampfer „Stuttgart nach New⸗NYork einge=

schleppt.

Metz, 14 August. Heute fanden auf dem Schlachtfeld von Colombey-Noisseville unter Betheiligung vieler Vetermmen Erinnerungsfeiern an den Denkmälern statt. Es wunden zahlreiche Kränze niedergelegt. Die Militärmusik spielte Choräle, zi Artillerie gab Ehrensalven ab. Mittags wurde im Park von Colombey das neue Denkmal des Infanterie Regiments Herwarth von Bittenfeld (1. Westfälisches) Nr. 13 in. Münster feierlich eingewelht; die Metzer Generalität und Militärgeistlichkeit, der Bürger⸗ meister von Münster, eine Deputation des Regiments und Veteranen, vereins wohnten der erhebenden Feier bei.

Alt⸗Aussee, 12. August. Der . Vossischen Ztg. wird berichtet: Gestern ist ein junger Wiener Student Namens Kahler beim Aufstieg auf den Loser beim sogenannten Loserthor abgestürzt. Der Ver. unglückte erlitt einen Beinbruch sowie mehrere Hautabschürfungen leichten Grades und wurde, nachdem ihm erste Hilfe gebracht worden war, in einer Sänfte nach Alt. Aussee zurückgeschafft. Der Ver⸗ unglückte ist der Sohn des ehemaligen Wiener Universitäts, Professonz gen gh. Kahler. r

Barcelona, 14. August. Hier fand wegen zu frübzeitiz Einfahrens eines Zuges in die Station ein Zu sam men stoß nit a. anderen Eifenbahnzuge statt, wobei 11 Personen verleht wurden.

Brüssel, 15. August. W. T. B. meldet; Gestern Abend fand ein Zusammenstoß staätt zwischen einem Güterzug, der von Oftende nach Verviers über Schellebelle fuhr, und einem Personen¶ zug, welcher von Brüssel um 5 Uhr Nachmittags in der Richtung nach Ostende abgegangen war. Der 2 des Personenzugeb wurde getödtet, ein Schaffner und ein Maschinist schwer verletzt Reisende sind nicht zu Schaden gekommen. Der Materialschaden ist beträchtlich. Die Züge in der Richtung nach Ostende erlitten grohe Verspätungen, da die Geleise gesperrt waren.

Wis by, 13. August. Anläßlich des 26509. Jahrestages der Friedensschlusses von Brömfebxro gab die hiesige Kanonen batterie heute altschwedischen Salut mit vier mal vier Schüssen ab. Die Stadt ehrte den Tag durch Beflaggung der alten Stadtmauern Gefang auf dem Marktplatz, ein Fesimahl im Pavillon und Speisung von Armen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

——

Musik von

Adolph Ernst Theater. Freitag; den 16. August: Wiedereröffnung. Madame Su ette. Vaudeville Posse in 3 Akten von Ordonneau. Mu k

Nentsches Theater. Freitag: 38. Abonnem. von CGdmond Audran. In Sxene gefetzt von Adolph

Ernst. Anfang 79 Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

KJ Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Lotte Dürr mit Hrn. Dr. Ott Günther (Leipzig. Frl. Hedwig Wittenhahn rn. Superintendenten Paul Wittenhaßzh z. Z. Misdroyh. Fr. Eleonore von Wilm

be Birkett, init Hri.. Schriftstelle: Johanne ilda (Charlottenburg und Berlin).

Schiffbauerdamm 4a. 8. Geboren Ein Sohn; Hrn. bon Chaypnit

(Groß ⸗Wilkau. Gine Tochter: on Frhrn. von Brockdorff (Neu⸗ Barnim lon ; Kolbitzow). Hrn. Oberpfarrer F. Dran fe (Lübbenau).

Reißwitz (Spindelmühl). Hr. Hostkassitet e e olle en (Breslau;. Hin, 21m richter Paul Friedlaender Sohn Curt Frie ö (PRhyslowitz O. S.) Hr. Direktor Eug ö Wantke (Breslau). Hr. Referendar Hug Schönfeld (Neisse).

Freitag:

.,

Verantwortlicher Redakteur: Siemen roth Dirigent: . in. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und , n AÄnstalt Berlin sry. Wilheimstraße Nr. 37. Fünf Beilagen (eiaschließlich Börsen · Beilage).

Zum 1. Male:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger.

Mn 193.

Königreich Preußen. Allerhöchste Verordnung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. verordnen auf Grund des Gesetzes über die Landwirthschafts⸗ kammern vom 39. Juni 18864 (Gesetz-Samml. Seite 126) nach Anhörung der betreffenden Provinzial⸗Landtage, was folgt:

81. Für die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Pommern, Brandenburg, Posen, Schlesien, Sachsen und 8. Hol⸗ stein und für die Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden werden auf Grund der beifolgenden Satzungen Landwirth⸗ schaftskammern errichtet.

. . 8 2.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten wird ermächtigt, Aenderungen der vorbezeichneten Satzungen, soweit sie nicht den Sitz, den Zweck, die Vertretung der Land⸗ wirthschaftskammer oder das Wahlverfahren (5 9 Abs. 2 des angeführten Gesetzes) betreffen, selbständig zu genehmigen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Königlichen Insiegel. . tft

Gegeben Neues Palais, den 3. August 1895.

1. S.) Wilhelm R. Freiherr von Hammerstein.

Satzungen der Landwirthschaftskammer für die Provinz Ostpreußen.

§ 1. Die Landwirthschaftskammer für die Provinz O t ihren Sitz zu Königsberg. t Provinz Ostpreußen ha

2.

Die Landwirthschaftskammer hat die geseßzliche Bestimmung, die Gesammtinteressen der Land; und Forstwirthschaft ihres Bezirks wahr- zunehmen und zu diesem Behuf alle auf die Hebung der Lage des ländlichen , , abzielenden Einrichtungen, insbesondere die weitere korporgtive Organisation des , der Landwirthe und den technischen Fortschritt der Landwirthschaft zu fördern. Auch hat sie das Recht, ) bständige Anträge zu stellen.

Die Landwirthschaftskammer hat ferner die Verwaltungsbehörden bei allen die Land und Forstwirthschaft betreffenden Fragen durch that⸗ sächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu ,. Sie hat nicht nur uber solche Maßregeln der Gesetzgebung und Ver- waltung sich zu äußern, welche die allgemeinen Interessen der Land⸗ wirthschaft oder die hefonderen landwirthschaftlichen Interessen ihres Bezirks berühren, sondern auch bei allen Maßnahmen mitzuwirken, welche die Organisation des ländlichen Kredits und sonstige gemein⸗ same Aufgaben betreffen. j

Die Landwirthschaftskammer hat außerdem den technischen Fort- r der Landwirthschaft durch zweckentsprechende Einrichtungen zu ördern. Zu diesem Zweck ist sie befugt, die Anstalten, das gesammte Vermögen sowie die Rechte und Pflichten des Ostpreußischen Landwirthschaftlichen. Zentralvereins und des Landwirthschaftlichen Zentralbereins für Littauen und Masuren auf deren Antrag zur bestimmungsmäßigen Verwendung und Ver—⸗ waltung ju übernehmen und mit diesen Zentralpereinen oder deren bisherigen lokalen Gliederungen in einen ↄrganischen Verband nach näherer Pereinbarung mit den betreffenden Vereinen zu treten. Auch kann die Landwirthschaftskammer sonstige Vereine und Genossenschaften, welche die Förderung der landwirthschaftlichen Verhältnisse zum Zweck haben, in der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen.

Die Regelung der im 5 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Land. e, ,. vom 36. Juni 1894 (Gesetz⸗Samml. S. 126 u. ff.) dorgesehenen Mitwirkung bei der Verwaltung ef dr tr n und Märkte wird nach Maßgabe der hierüber zu erlassenden Gesetze und Verordnungen erfolgen.

§ 3.

Wählbar zu ordentlichen (stimmberechtigten) Mitgliedern der Land⸗ pirthschaftskammer sind unter den in 5j des Gesetzes bezeichneten Voraus se neg.

) die Eigenthümer, Nutznießer und Pächter land- oder forst⸗ pirthschaftlich genutzter Grundstücke, deren Grundbesitz oder Pachtung im Bezirke der Landwirthschaftskammer zu einem Grundsteuer ⸗Rein⸗ ertrage von 30 Thalern oder mehr, oder für den Fall rein forstwirth⸗ schaftlicher Benutzung zu einem jährlichen Grundsteuer⸗Reinertrage von mindestens 50 Thalern veranlagt ist, sowie deren gesetzliche Ver⸗ treter und Bevollmächtigte,

2) die im S 6 Ziff. 2 des Gel bes bezeichneten Personen.

bn die er g e e ane . kegfd n ich , er rag h ahlbezirte te Xandtreise. n jedem Vahlbezirk sind zwei Mitglieder ig blen.

Von den ordentlichen Mitgliedern scheiden 3 Jahre nach der ersten Wahl die Vertreter der Wahlbezirke: Allenstein, Braunsberg, . Eylan, n nf Friedland, Gerdauen, Heiligenbeil, Heils⸗

g, Pr. Holland, Königsberg, Angerburg, Darkehmen, Goldap, Gumbinnen, Heydekrug, Insterburg, Johannisburg und Lötzen aus.

Die Verfreter der übrigen Wahlbezirke: Labigu, Memel, Moh⸗ fungen, Neidenburg, Osterode, Ortelsburg, Rastenburg, Rössel, Wehlau, Lyck, Rieberung, Oletzko, Pillkallen, Ragnit, Sensburg, Stallupznen und Tilsit Heiden nach 8 Jahren aus, sodaß von der weiten Wahl an für die Vertreter aller Bezirke ein regelmäßiger

jähriger Wechfel stattfindet.

Die durch Zuwahl der Landhoirthschaftskammer berufenen außer⸗ ordentlichen Milglieder (5 14 des Gesetzes) scheiden nach 3 36 zus ihrer Stellung aus, soweit sie nicht van vornherein auf eine kürzere Zeit einberufen sind.

7.

Die Landwirthschaftskammer hält jährlich mindestens eine Sitzung

9 Sie ist, abgeschen vom Falle des 5 12 Abs. 2 des Gesetzes, slußfihiz wenn mi tene die Hälfte ihrer ordentlichen Mit⸗ he. er anwesend sind. Ueber einen Gegenstand der Tagesordnung, i m gschen wegen Beschlußunfähigkeit ein Beschluß nicht gefaßt ö. den konnte, kann mit Äusßnahme von Satzungsänderungen in der en Sitzung der Landwirthschaftgkammer ohne Rücksicht auf die ahl der anmwesenden Mitglieder Beschluß gefaßt werden, wenn bei Bean sebung der Tagesordnung für die zweite Sitzung hierauf 6. , en worden ist. Hie Vorstandswahlen erfolgen

. . e. Wahl durch Zuruf ist nur zulässig, wenn

. ʒ J. elch h , mm bleibt auschließlich vorbehalten die

Berlin, Donnerstag, den 15. August

1) Die Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und d übrigen Mitglieder des Vorstandes sowie ihrer Stellvertreter; . na r jährliche Feststellung des Etats und der auszuschreibenden

ö die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Rech⸗ nungsfũhrers;

4) die Aufnahme von Anleihen, den Erwerb und die Veräuße⸗ tin, enn, n r ö Wahl

die besondere Verleihung der Wählbarkeit zur Landwirth⸗ schaftztan n ech ge s e g e, . 6M die Einsprüche gegen die Mitgliederwahlen, y des Gesetzes; Gere sh vorläufige Enthebung von Mitgliedern, 5 12, Abf. 2 des e . Zuwahl von außerordentlichen Mitgliedern, 5 14 des esetzes;

9) die Bildung von Ausschüssen nach 15 des Gesetzes und di Bestimmung über die Aufgaben dieser Ausschüsse; . 10) die etwaige Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder für baare Auslagen, 5 16 des Gesetzes;

11) die er eng oe. Geschäftsordnung und der allgemeinen Be⸗ stimmungen über das Kassen, und Rechnungswesen;

e r

ie im ! es Gesetzes vorgesehenen Abma mit landwirthschaftlichen und 2 min ereinen. 6

Der Vorstand der Landwirths ift kammer besteht aus dem Vor⸗ sitzenden, dessen Stellvertreter und fünf Mitgliedern. Für jedes dieser fünf Mitglieder wird ein Stellvertreter gar fl der im Verhinderungs⸗ falle des betreffenden Mitgliedes an dessen Stelle einzuberufen sst. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vor⸗ standes und hierunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend ist. Bei Stimmengleichheit , . der Vorsitzende.

Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter vertritt die Land—

witthschaftskammer nach außen. Alle Urkunden, welche die Land⸗

wirthschaftskammer vermögensrechtlich verpflichten sollen, sind unter deren Namen von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und noch einem Mitgliede des Vorstandes zu vollziehen. Der Vorsitzende und in dessen Behinderung sein Stellvertreter leitet die Geschäfte und ist der Dienstvorgesetzte der Beamten der Landwirthschafts— kammer. Er beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und der Landwirthschaftskammer, Er muß eine Vorstandssitzung be= rufen, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder, und eine Sitzung der Landwirthschaftskammer, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangen. Die Berufungen der Land wirthschaftskammer erfolgen durch, öffentliche Bekanntmachung in dem hierzu bestimmten Blatt G. 11) und durch besondere Einladung, in beiden Fällen unter Mittheilung der Tagesordnung. Zur Rechtsgültigkeit der Einberufung genügt die öffentliche Bekannt⸗ machung. Ueber Gegenstände, . nicht auf der Tagesordnung gestanden haben, kann ein Beschluß nur gefaßt werden, wenn niemand widerspricht. Der Vorftand ist in allen Angelegenheiten zuständig, welche der nen r, n, nicht vorstehend ausdrücklich vor⸗ behalten sind, oder welche sie sich nicht durch besonderen Beschluß vor⸗ behalten hat. Anträge und Gutachten, welche von dem Vorstand en , sind, müssen, soweit nicht nach Lage der Sache eine Geheimhaltung erforderlich ist, der lll be har w toe! zur Kenntnißnahme vorgelegt werden.

Der Vorstand der Landwirthschaftskammer führt seine Legitimation durch eine Bescheinigung des .

Die von der Landwirthschaftskammer ausgehenden Bekannt— machungen sind unter deren Namen zu erlassen und bom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen,

Die Bekanntmachungen erfolgen durch die Kreisblätter. Sollten diese Blätter eingehen, ehe andere Blätter auf dem Wege der Satzungs⸗ Aenderung für diese Bekanntmachungen bestimmt worden sind, so erfolgen sie für die Zwischenzeit durch den „Staats⸗ Anzeiger. 81

2

Aenderungen der Satzungen müssen vom Vorstande oder von mindestens der Mitglieder beantragt und von mindestens der Hälfte aller ordentlichen Mitglieder , n sein.

Die nicht auf Kündigung angestellten Beamten der Landwirth- schaftskammer haben im Falle ihrer Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Pension nach Maßgabe der für die unmittelbaren Staatsbeamten . Pensionsgesetze. Ueber die Berechnung der Dienstzeit ist im

nstellungsvertrage Bestimmung zu treffen. In Betreff der Dienstvergehen der Beamten finden die Vor⸗ schriften des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesetz⸗Samml. S. 4665) Anwendung.

S a tz ungen der Landwirthschafts kammer für die Provinz Westpreußen.

§ 1. Die Landwirthschaftskammer für die Provinz Westpreußen hat ihren Sitz zu Danzig.

§ 2.

Die Landwirthschaftskammer hat die gesetzliche Bestimmung, die Gesammtinteressen der Land. und Forstwirthschaft ihres Bezirks wahr— zunehmen und zu diesem Behuf alle auf die Hebung der Lage des ländlichen a ,,. abzielenden Einrichtungen, insbesondere die weitere korporative Organisation des Berufsstandes der Landwirthe und den technischen Fortschritt der Landwirthschaft zu fördern. Auch hat sie das Recht, selbständige Anträge zu stellen.

Die Landwirthschaftskammer hat ferner die Verwaltungsbehörden bei allen die Land. und Forstwirthschaft betreffenden Fragen durch thatsächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu unter— stützen. Sie bat nicht nur über solche De rn . der Gesetzgebung und Verwaltung sich zu äußern, welche die allgemeinen Interessen der Landwirthschaft oder die besonderen landwirkhschaftlichen Interessen ihrez Bezirks berühren, sondern auch bei allen Maßnahmen mit— zuwirken, welche die Organisation des ländlichen Kredits und sonstige gemeinsame Aufgaben betreffen.

Die Landwirthschaftskammer hat außerdem den technischen Fort⸗ schritt der Landwirthschaft durch zweckentsprechende Einrichtungen zu fördern. Zu diesem Zwecke ist sie befugt, die Anstalten, das gesammte Vermögen sowie die Rechte und Pflichten des Zentralvereins west⸗ preußischer Landwirthe auf dessen Antrag zur bestimmungs mäßigen Verwendung und Verwaltung zu übernehmen und mit dessen bis herigen lokalen Gliederungen in einen organischen Verband nach näherer Vereinbarung mit den betreffenden Vereinen zu treten. Auch kann die Landwirthschaftskammer sonstige Vereine und Genossenschaften, welche die Förderung der er er r fir. Verhältnisse zum Zwecke haben, in der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen.

Die Regelung der im 5 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Land- wirthschaftskammern vom 30. Juni 1894 (GesetzSammJ. S. 126 u. ff.) vorgesehenen , , der Verwaltung der Produkten⸗

5 und Märkte wird nach Maßgabe der hierüber zu erlassenden Gesetze und Verordnungen erfolgen.

1895.

; 3.

Wählbar zu ordentlichen dͤißimbere igen Mitgliedern der Landwirthschaftskammer sind unter den in S5 des Gesetzes bezeichneten Voraussetzungen:

1). die, Eigenthümer. Nutznießer und Pächter land oder forst⸗ wirthschaftlich genutzter Grundstücke, deren Grundbesttz oder Pachtung im Bezirk der Landwirthschaftskammer zu einem Grundsteuer⸗Rein⸗ ertrag von 25 Thalern oder mehr oder im Fall von rein forstwirth- schaftlicher Tn n, zu einem jährlichen Grundsteuer⸗Reinertrag von mindestens 50 Thalern veranlagt ist, sowie deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte,

2) die im § 6 Ziff. 2 des Gesetzes bezeichneten Personen.

§ 4.

Die Zahl der ordentlichen Mitglieder der Landwirthschafts⸗ lammer beträgt 62. Wahlbezirke sind die Landkreise. In den Wahlbezirken:

Danziger Niederung, Elbing. Marienburg, Kulm, Dt. Krone, Flatow, Graudenz, Marienwerder, Rosenberg, Schwetz, Stuhm und Thorn sind je drei, in den übrigen Wahlbezirken je zwei Mitglieder zu waͤhlen.

§ 5.

Von den ordentlichen Mitgliedern scheiden drei Jahre nach der

ersten Wahl die Vertreter der Wahlbezirke Berent, Karthaus, 1 öhe, Danziger Niederung. Dirschau, Briesen, Kulm, Dt. Krone, latow, Graudenz, Konitz, Löbgu und Marienwerder aus.

Die Vertreter der übrigen Wahlbezirke Landkreis Elbing, Marien⸗ burg, Preußisch⸗Stargard, Neustadt, Putzig. Stuhm, Rosen« berg, Strasburg, Thorn, Schwetz, Tuchel und Schlochau scheiden nach sechs Jahren aus, sodaß von der zweiten Wahl an für die Ver— treter aller Bezirke ein regelmäßiger sechsjähriger Wechsel stattfindet.

§ 6.

Die durch Zuwahl der Landwirthschaftskammer berufenen außer⸗ ordentlichen Mitglieder (65 14 des Gesetzes) scheiden nach 3 96 aus ihrer Stellung aus, soweit sie nicht von vornherein auf eine kürzere Zeit einberufen sind.

. § 7. t

Die Landwirthschaftskammer hält jährlich mindestens eine Sitzung ab. Sie ist, abgesehen vom Falle des 8 12 Abs. 2 des Gesetzes, be= schlußfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Ueber einen Gegenstand der Tagesordnung, Über welchen wegen Beschlußunfähigkeit ein Beschluß nicht gefaßt werden konnte, kann mit Ausnahme von Satzungsänderungen in der folgenden Sitzung der Landwirthschaftskammer ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder Beschluß gefaßt werden, wenn bei der Bekannt⸗ 6 Tagesordnung für die zweite Sitzung hierauf ausdrücklich ingewiesen worden ist. Die Vorstandswahlen erfolgen durch Stimm⸗ zettel. Wahl durch Zuruf ist nur zulässig, wenn niemand widerspricht.

588.

Der Landwirthschaftskammer bleibt ausschließlich vorb ĩ ee ,. ö oͤschließlich vorbehalten die ö ie Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und d übrigen Mitglieder des Vorständes sowie ihrer Stellvertreter ö . ,, jährliche Feststellung des Etats und der auszuschreibenden

3 die Abnahme der Jahresrechnung und Entl = fun g , h chnung un ntlastung des Rech

4 die Aufnahme von Anleihen, den Erwerb und die Veräußerung von Sn fer nn, fern 9

ie besondere Verleihung der Wählbarkeit zur Landwi .

kant e n rt. 3 des . ; ,

ie Einsprüche gegen die Mitgliederwahlen, § 10 des Gesetzes;

Ges . vorläufige Erl berg von Mitgliedern, 3 12 Abs. ie

esetzes;

6yf o Zuwahl von außerordentlichen Mitgliedern, 5 14 des

esetzes;

) die Bildung von Ausschüssen na 15 des Gesetzes ĩ

Bestimmung über die Aufgaben i .

10) die ,. Gewährung einer Entschädigung an die Mit⸗ glieder für bagre Auslagen, 8 16 des Gesetzes;

II) die Festsetzung der Geschäftsordnung und der allgemeinen Bestimmungen über das y . und Rechnungswesen;

15 . enen et 5.

3) die im S 2 Abs. es Gesetzes vorgesehenen Abma mit landwirthschaftlichen und . Vereinen. ö

§ 9.

Der Vorstand der Landwirthschaftskammer besteht aus dem Vor⸗ sitzenden, dessen Stellvertreter und fünf Mitgliedern. Für jedes dieser fünf Mitglieder wird ein Stellvertreter gewählt, der im Verhinde⸗ rungsfalle des betreffenden Mitgliedes an dessen Stelle einzuberufen ist.

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vorstands und hierunter der, Vorsitzende oder sein Stellvertreter an⸗ wesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

§ 10.

Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter vertritt die Landwirth—⸗ schaftskammer nach außen. Alle Urkunden, welche die Landwirth— schaftskammer vermögenszrechtlich verpflichten sollen, sind unter deren Namen von dem Vorsitzenden oder dessen Stellbertreter und noch einem Mitgliede des Vorstands zu vollziehen. Der Vorsitzende und in dessen Behinderung sein Stellvertreter leitet die Geschäfte und ist der Dienstvorgesetzte der Beamten der Landwirthschaftskammer. Er beruft unz leitet die Sitzungen des Vorstands und der Landwirthschafts⸗ kammer. Er muß eine Vorstandssitzung berufen, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandgmitglieder, und eine Sitzung der Landwirthschaftskammer, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangen. Die Be⸗ rufungen der Landwirthschaftskammer erfolgen durch öffentliche Be kanntmachung in dem hierzu bestimmten Blatte (8 11) und durch besondere Einladung, in beiden Fällen unter Mittheilung der Tages ordnung. Zur Rechtsgültigkeit der Einberufung genügt die öffentliche Bekanntmachung. Ueber Gegenstände, welche nicht auf der Tageß= ordnung gestanden, haben, kann ein Beschluß nur gefaßt werden, wenn niemand widerspricht. Der Vorstand ist in 6. Angelegenheiten zuständig, welche der Landwirthschaftskammer nicht vorstehend aus— drücklich vorbehalten sind, oder welche sie sich nicht durch besonderen Beschluß vorbehalten hat. Anträge und Gutachten, welche von dem Vorstand ausgegangen sind, müssen, soweit nicht nach Lage der Sache eine Geheimhaltung erforderlich ist, der Landwirthschaftskammer zur Kenntnißnahme vorgelegt werden.

Der Vorstand der Landwirthschaftskammer führt seine Legiti⸗ mation durch eine Bescheinigung . Ober⸗Präsidenten.

Die von der Landwirthschaftskammer ausgehenden Bekannt⸗ machungen sind unter deren Namen zu erlassen und vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.

Die Bekanntmachungen erfolgen durch die n,, e. Land⸗ wirthschaftlichen Mittheilungen“. Sollte dies Blatt eingehen, ehe ein anderes Blatt auf dem Wege der Satzungzänderung für diese Be⸗ kanntmachungen bestimmt worden ist, so erfolgen sie fur die Zwischen⸗ zeit durch den , , ,,,

Aenderungen der Satzungen müssen vom Vorstand oder i mindestens 4 der Mitglieder beantragt und von mindestens der Hälfte

aller ordentlichen Mitglieder angenommen sein.