1895 / 198 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Res. entlassen. vom 2. nnov.

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ausgeschieden zu O Landwehr Jager 1. Aufgebots übergetreten. Kremser, Oberst⸗Lt. à ia suite des Garde⸗ Fuß Art Regiments und Inspekteur der 4. Art. Depot⸗Inspektion, n Genehmigung feines Abschiedsgesuchs mit Pension, dem Charakter als Oberst und der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, zur Disp. gestellt. Nel ius, Major und Bats. Kommandeur vom Fuß-Art. Regt. von Linger (Ostpreuß. Nr. 1, mit Pension nebst ussicht auf Anstellung im Zwildienst und seiner bisherigen Uniform, Hortmann, Major und etatsmäß. Stabsoffizier des Fuß⸗AUrt. Regts. Gncke (Magdeburg.) Rr. 4 mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Jiblldienst und der Uniform des Westfäl. Fuß ⸗Art. Regts. Nr. 7, Wolff, Oberst und Kommandeur des Rhein. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 8. mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Haardt, 96 Et. vom Niederschles. Fuß. Art. Regt. Nr. 5. unter Ver— eihung eines Patents seiner Charge, der Abschied bewilligt. Moeller, Feuerwerks. Pr. Lt. vom Art. Depot in Posen, mit Penfion ausgeschieden. Marcard, Pr. Lt. vom Eisenbahn—⸗ Regt. Rr. J, der Abschied bewilligt. Heesem ann, Oberst Lt. a. D. zuletzt Kommandeur des Landw. Bezirks Perleberg, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der uniform des Kolberg. Gren. Regts. Graf Sneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere zurückversetzt.

In der FSendarmerie. Lowther Castle, 13. August. Timm, Major von der 5. Gend. Brig, mit Pension und der Uniform des Füs. Regts. von Steinmeß (Westf.) Nr. 37, Schultz, penf. Ober ⸗Wachtm., bisher in der 11. Gend. Brig., der Charakter als Sec. Lt. verliehen.

Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 18. August. Kopfermann, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 3. Garde Landw. Regts. Balan, Pr. Lt. vom 1. Aufgebot des 4. Garde ⸗Landw. Regts., p. Tettenborn, Pr. Et. vom 2. Aufgebot der Garde⸗Landw. Kav. v. Kalckreuth, Hauptm. vom 2. Aufgebot der Garde Landw. Feld⸗ Art, diesem mit der Armee Uniform, Schulze, Sec. Lt. vom 1. Auf⸗ gebot des Garde Landw. Trains, Kluth, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 128. Pfeiffer, Pr. St. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stettin, Frhr. v. Maltzahn, Sec. Lt. von der Kap. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, Pie tschmann, Sec. Lt. von der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Bromberg, p. Hartmann, Pr. Lt. von der Feld Art. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, der Abschied bewilligt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Deutschlands Roheisenproduktion.

Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller belief sich die Roheisenproduktion des Deutschen Reichs (einschließlich Euremburgs) im Monat Juli 1895 auf T2 003 t; darunter Puddelroheisen und Spiegeleisen 120 299 t, Bessemerroheisen 866 131 t, Thomasroheisen 236 555 t, Gießereiroheisen 7 677 t. Die Produktion im Juli 1894 betrug 476 894 t, im Juni 1895 469 892 t. Vom 1. Januar bis 31. Juli 1895 wurden produziert 3 307 367 t gegen 3125 965t im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Zur wirthschaftlichen Lage der Arbeiter im Jahre 1894.

Den „Jahresberichten der Königlich vreußischen Regierungs und Gewerberäthe und Bergbehörden für 1394 (Verlag von W. T. Bruer in Schöneberg bei Berlin) sind folgende weiteren Mittheilungen (vgl. Nr. 194 d. l) entnommen:

Im Regierungsbezirk Trier betrug die Gesammtzahl der Reviflonen 15329. Der Verkehr mit den Arbeitgebern auf den Dienst⸗ zimmern der Aufsichtsbeamten nimmt allmählich immer mehr zu. Der Verkehr mit den Arbeitnehmern aber hat im laufenden Jahre keine nennenswerthe Zunahme erfahren. Die Zabl der in Fabriken be⸗ schäftigten Kinder unter 14 Jahren betrug 18 ( 115], davon waren 15 (4 13) Knaben und 3 4 2) Mädchen. Die Zahl der in Fa—⸗ briken beschäftigten jugendlichen Arbeiter von 14 bis 16 Jabren betrug 3125 (4 2925, davon waren 2418 ( 151) männliche und 708 ( 141) weibliche Arbeiter. Von den 18 Kindern waren allein 12 in den Zigarren. und Tabackfabriken mit sebr leichten Arbeiten beschäftigt. In jo Fabriken wurden zusammen 2443 ( 130) erwachsene Ar⸗ deiterinnen beschäftigt. Wie in früheren Jahren weisen verhältniß mäßig die meisten weiblichen Arbeitskräfte die Thonwaarenfabriken und die Zigarrenfabriken auf. Ueber die Arbeiter im allgemeinen wird berichtet:; Die Arbeitszeiten der Arbeiter wie die der Arbeiterinnen baben gegen früher im allgemeinen eine Aenderung nicht erfahren; 10 bis 11 Stunden bilden die Regel. Bei den Gewerbe ⸗Inspektionen kamen im ganzen 2245 Unfälle zur Anzeige, darunter 31 mit tödtlichem Ausgang. Die Lohnhöhe ist für die Arbeiterbevölterung im allgemeinen nicht in merklicher Weise zurückgegangen; in einjelnen Betrieben ist sie sogar etwas gestiegen. Die Großinduftrie ist weiter mit bestem Erfolg bestrebt, die sonst so wenig günstigen Wohnungsverhältnisse der Saargegend durch den Bau von Arbeiterwohnungen zu verbessern.

Im Regierungsbezirk Aachen beträgt die Gesammtzahl der von den Aufsichtsbeamten vorgenommenen Besichtigungen 1064, die der besichtigten Anlagen 734 mit 41 098 Arbeitern, d. i. 73 9 sammt- licher Arbeiter, da im Berichtsjabre 55 862 Personen in gewerblichen Anlagen beschäftigt wurden. Nach den am Schlusse des Berichts— jahres vorgenommenen Feststellungen betrug die Zahl der in 524 ge⸗ werblichen Anlagen beschäftigten jugendlichen Arbeiter von 14 kiz 16 Jahren 3614 (— 287), davon waren 2109 . 114) männliche und 1505 (— 173) weibliche Arbeiter. Die Zahl der beschäftigten Kinder unter 14 Jahren betrug 20 (4 8), und zwar 19 (4 16) Knaben und 1 (— 8) Mädchen. Die Zahl der in 462 Anlagen be⸗ schäftigten erwachsenen Arbeiterinnen betrug am Schlusse des Jahres 14589 gegen 14718 im Vorjahre; die Abnahme dürfte auf die ungũnstige Geschäftẽlage der Textilindustrie zurückzuführen sein. Die geseßzliche Beschränkung der Arbeitszeit erwachsener Arbeiterinnen hat im biesigen Bezirke bis jetzt einen wesentlichen Einfluß auf die Arbeiterverbãltnisse nicht ausgeübt. Auf die Lohne der mãnnlichen Arbeiter hat die Beschränkung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen einen be⸗ merkenswerthen Einfluß nur bei den in Spinnereien an Mulejennis beschãftigten Arbeiter ausgeübt. Was die Arbeiter im allge⸗ meinen anbetrifft, so betrug die Gesammtzahl der in gewerblichen An⸗ lagen beschäftigten (mãnnlichen und weiblichen) Arbeiter 53 862 gegen 56 Ol9 im Vorjahre. Infolge der für viele Betriebs zweige ungünstigen Geschãftslage waren zeitweilige Einschränkungen der täglichen Arbeite zeit erforderlich, durch die Arbeiterentlassungen in größerem Umfange permieden werden konnten. Ausstãnde sind zwei vorgekommen. In dem einen Falle waren 113 Weber einer großen Tuchfabrik in Eupen ausstãndig eworden, ohne ihren kontraktlichen Verpflichtungen genügt zu haben. Nicht Lobhnstreitigkeiten sondern andere Arbeitsbedingungen waren Grund des Ausstandes. Die von beiden Parteien gewünschte Ver⸗ mittelung des Gewerbeinspektors hatte die Wiederaufnahme der Ar⸗ beit nach achttägigem Ausstande zur Folge. Der andere Ausstand betraf eine Weberei in Burtscheid. Hier gab die Herabsetzung des Lohnes den Anlaß zum Ausstand, der schon am folgenden Tage da⸗ durch beendet wurde, daß von den 22 unter Kontraktbruch ausständig

wurden. Die Zahl. der im Laufe des Jahres. zur Kenntniß der Gewerbeaufsichtsbeamten gebrachten Unfälle betrug 1664 (4 36); davon hatten 17 einen tödtlichen Ausgang. Die wirthschaftliche Lage der Arbeiter hat sich gegen das Voriahr im allgemeinen ungünstiger gestaltet. In der für den Bezirk so be— deutungsbollen Tertil⸗ und Nadelindustrie herrschte während des ganzen Jahres große Stille. Obgleich Lohnherabsetzungen nur ver⸗ einzelt vorkamen, so mußte doch in zablreichen Fällen eine Einschrän⸗ kung der Arbeitszeit eintreten. Die dadurch bedingte Verminderung der Lohneinnahmen fand einen geringen Ausgleich in den infolge der guten Ernte verhãltnißmãßig niedrigen Lebens mittelyreisen.

Im Regierungsbezirk Sigmaringen wurden im Ganzen 84 Besichtigungen gewerblicher Anlagen vorgenommen. Das Ver⸗ hältniß zu den Arbeitgebern war im Ganzen befriedigend. Die Be⸗ 2 der Arbeiter zu den Arbeitgebern sind hier im allgemeinen gut. ie Zahl der in den Fabriken beschäftigten jugendlichen Arbeiter von 14 bis 16 Jahren 3 . 300 107), davon waren 183 mãnn⸗ liche und 117 weibliche Arbeiter; außerdem wurde 1 Knabe unter 14 Jahren beschäftigt gegen 21 Kinder, davon 20 Mädchen, im Vorjahre. Die Zahl der erwachsenen Arbeiterinnen be⸗ trug 563 (— 111), davon standen 391 im Alter von 16 bis 21 Jahren und 222 waren über 21 Jahre alt. Ueber die Arbeiter im allgemeinen wird berichtet: In den der Ge⸗ werbeaufsicht unterworfenen Betrieben mit Ausnahme der Baugewerbe waren 2645 (— 159) männliche erwachsene Arbeiter beschäftigt. Es lamen 21 Unfälle vor, unter denen keiner den Tod zur Folge hatte. Die Ernãhrungsweise der Arbeiterbevölkerung ist im allgemeinen günstig, weil die Arbeiter vorwiegend der ländlichen Bevölkerung angehören. Die Löhne zeigten keine auffallenden Schwankungen. Die Wohnungs⸗ verhältnisse sind im allgemeinen günstig, weil die Arbeiter meist bei ihren Angehörigen in ländlichen Verhältnissen leben.

Zur Arbeiterbewegung.

Einer Mittheilung der Meckl. Vz. zufolge wird der sozial⸗ demokratische Parteitag für die Mecklenburgischen Großherzog⸗ thämer und die Freie Stadt Läͤbeck, da das Großherzogliche Ministerium des Innern die Abhaltung des Parteitages in Güstrow untersagt hat, am 16. September in Lübeck stattfinden.

Auf sämmtlichen Bauplätzen der Berliner Ge werbe⸗ Ausstellung im Treptöwer Park sind, wie die Post“ mittheilt, gestern früh die Arbeiten im vollen Umfang aufgenommen worden. Die geplante Arbeitsniederlegung der Zimmerleute ist durch eine Lohn⸗ erhöhung zunächst beigelegt. Die Arbeit niedergelegt haben K, Abend in der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung 40 Schacht⸗ arbeiter.

Literatur.

Patriotische Literatur.

Die 25. Wiederkehr der glorreichen Tage des Krieges von 1870571 bat, wie sich voraussehen ließ, eine Reihe von patrietischen Werken ins Leben gerufen, deren einige uns heute zur Besprechung vorliegen. Unter denen, die in kurzer Uebersicht die Geschichte des Krieges und diejenige des neubegründeten Deutschen Reichs seit jener Zeit wider⸗ spiegeln, verdient das seeben im Verlage von Wilhelm Köhler in Minden i. W. erschienene, von Wilhelm Köhler heraus , und unter Benutzung von Quellen. von Herm ann

obolsky verfaßte Drei Kaiser⸗Album“ in erster Reihe ge⸗ nannt zu werden. In fesselnder, von echt patriotischem Geiste durch- wehter Sprache giebt das Buch eine lebendige Darstellung des Lebens und Wirkens der drei ersten Kaiser des neuerstandenen Deutschen Reichs. Die vor dem geistigen Auge des Lesers entrollten Bilder sind ebenso reich an großen Zügen und Ereignissen aus der vater⸗ ländischen Geschichte des deutschen Volkes, wie an bedeutungsvollen Momenten und Exisoden aus dem persönlichen Leben der drei Monarchen. Der außerordentlich niedrige Preis von nur 1 dürfte die Anschaffung des reich illustrierten Buches als Sedanfestgabe inshesondere für die Schuljugend empfehlenswerth erscheinen lassen. Geringer an Umfang und bescheidener sowobl in der Ausstattung als auch im Preise ist das. Sedan Gedenkbuch 1870 1835, eine Jubilãums⸗ gabe für das deutsche Volk, das den Rektor A. Welter zum Ver⸗ fasser hat. Dasselbe ist im Verlage von Paul Kittel in Berlin erschienen und kostet nur 30 3, bei Entnahme von 50 Exemplaren sogar nur 20 4. Dieses Büchlein ent⸗ hält außer einem poetischen Gruß an das geeinigte Deutschland eine knappe Darstellung des Krieges, ein Lebensbild Seiner Majestãt des Kaisers Wilhelm II. und eine Reibe von biograpbischen Skizzen der Fürsten und Heerführer von 1870/71, deren Bildnisse auf zwei hũbschen Illustrationstafeln am Eingang des Werkchens wiedergegeben sind. Auch dieses Buch ist gleich dem vorhergehenden empfehlens werth, um⸗ somehr als sein kleines Format und die Üübersichtliche Gliederung seines Inhalts es geeignet erscheinen lassen, ein geschichtliches Merkbüchlein und handliches Nachschlagebuch für weitere Kreise zu werden. Ein patriotisches Gedenkbuch anderer Art ist das von dem Gymnasial⸗ lehrer Chr. Ernst Krämer verfaßte, bereits in zweiter Auflage vorliegende Werk Von Teutoburg bis Sedan“. Dieses in Wiesbaden bei Chr. Limbarth erschienene Buch bietet eine Sammlung von Gedichten über das deutsche Vaterland und aus der deutschen Geschichte und dürfte sowohl in der Schule wie im Hause gleichen Anklang finden. In welchem Geiste der Verfasser zu Werke gegangen, erbellt am besten aus einem in der Vorrede er⸗ wähnten Briefe des Fürsten Bismarck an den nunmehr verstorbenen Dichter Oskar von Redtwitz, in welchem es heißt: Die Nation wird die Worte des Dichters, der ibren Schmerzen wie ihrer Begeisterung und vor allem ihrer Pietät für Kaiser und Reich so lebens⸗ warmen Ausdruck leihf, freudig vernehmen und sich daran erbauen; und sie wird das, was in Ihrem Liede noch proxphetisch ist, zur Erfüllung bringen. Daran lassen Sie uns, jeder an seiner Stelle, mitarbeiten und nicht müde werden im Dienste des Vaterlandes. In äbnlichem Sinne ist auch die Sammlung Neue und neueste Deutsche Kaiserlieder' zu erwähnen, welche O. Köhler, Professor am Herzoglichen Carolinum zu Bernburg, zusammengestellt und im Verlage von Richard Mühlmann (Max Grosse) in Halle a. S. berausgegeben hat. Auch von diesem Buch. das nur 1,660 * kostet, liegt bereits die zweite Auflage vor. Zum Schluß sei noch auf eine Erscheinung bingewiesen, die für Manchen wichtige Rathschläge für das bevorstehende Nationalfest enthalten dürfte. Um den Ver anstaltern von Kommersen und anderen Festlichkeiten eine Auswahl von Büchern, Kommersliedern, Festreden, Prologen, zur Vertheilung in Schulen geeigneten Schriften, Musikalien, Festspielen. Sedaufest⸗ schmuck, Laternen für Lampionzuüge ꝛc., Büsten und Bildern jur Dekoration von Sälen zusammen vorzufübren, ist im Sedan⸗ Verlag Carl Stange in Frankenberg i. Sa. ein Sedan Katalog erschienen, welcher auf Wunsch überallhin koftenfrei versandt wird.

Unterrichts wesen.

Die Schule der Zukunft. Zur Kritik und Neubildung unserer Schulorganisation von Max Wundttke. Verlag von Ulrich Kracht in Berlin. Es ist kaum etwas Neues, waz diese Schrift enthält. Denn alle ihre Kraftgedanken und Kraftworte sind bereits antizipiert in dem Sturm und Drang, der vor wenigen Jahren die Schule zum Erie lt lag erwählt hatte. Zunächst schildert der Verfasser unsere beutige Schule, die in ihrer Organisation garnicht mehr in unsere Zeit bineinpasse, vielmehr als ein planloses Konglomerat aller mõg⸗ sicken Prinziwien erscheine und völlig abgewirthschaftet habe. Auf dieses Krankheitsbild läßt der Verfasser die Therapie felgen, die darin bestehen soll, daß jeder Zögling drei Schulen unentgeltlich durchzumachen habe; die Grund, die Erweiterungs und die Abschlußschule, selbst ˖ verstãndlich unter möglichst geringer Belastung. Dann werde jeder foweit sein, daß er in dem don ihm erwäblten Berufe den Kampf ums Dasein mit Erfolg aufnehmen könne, und damit werde die Zu⸗ kunft des Menschengeschlechts gesichert sein.

Dichtku n t. Von der neuen (6) Ausgabe der säm mtlichen Werke Grill“

sfprechung neu erschienenen Hefte 13 bis 20 bringen vier weitere Bank. zum ee, und zwar enthält der siebente Band das 2 Des Meeres und der Liebe Wellen., das dramatische Märchen Traum ein Leben, sowie die dreigktige romantische Oper Melusfsna⸗ welche Konradin Kreutzer in Musik gesetzt hat. einem Ankan⸗ wird ferner der undollendete Entwurf zu einem Sinderbal nach dem gleichen Stoff mitgetheilt. Sehr dankenswerth ist es, des aus der J. Auflage jetzt die dramaturgisch werthwollen Nachwort. Heinrich Laube's den einzelnen Werken wieder angehängt sind. Aus dem Nachwort zu Der Traum ein Leben“ 2 ich, daß dem Dichter eine Erzählung Le blanc st le noir? (Der gute und der böse Genius) von Voltaire den Stoff zu diesem Drama geboten ban In dem 8. Band findet man das Lustspiel Weh dem, der lügt das Trauerspiel Libussa- und das dramatische Fragment Esther Der 9. Band enthält die Trauerspiele Ein Bruderzwist in Habs. burg! und „Die Jüdin von Toledo., Beigegeben sind die äͤlter⸗ Fassung der 2. Scene des 1. Aktes und der ursprũngliche

lan zu letzterem Stück. Mit Band 10 beginnen die Dramen aus dem Nachlaß Grillvarzer's. Zunächst werden mitgetheilt das Trauerspies Blanka von Kastilien , sowie die einaktigen Stücke Die Schrenz. feder und Wer ist schuldig?'“. Die sorgfältige Durchsicht, welche Auguft Sauer, einer der tüchtigsten Grillparzerkenner der Gegen den Werken des Dichters hat zu theil werden lassen, bürgt für ein. durchaus korrekte Edition. In 40 Lieferungen (2 80 ) oder 20 Bänden soll dieselbe vollstãndig vorliegen.

ö Reisebũche r.

Illustrierte Eurgpäische Ban derbil der. Verlag Artistisches Institut Orell Füßli in Zürich Nr. 235. Nach un durch Ungarn‘, XT. Bändchen: Das ungarische Bahnnez der K. K. prin. Südbahngesellschaft, von dm un Steinacker. (Mit 16 Ilustrationen und einer, Karte, Pre 50 3) . Dieses neueste Bändchen des Wanderbildercyelus an Ungarn schildert in Wort und Bild die Gegend um den Ylattense den Neusiedlersee, die Ausläufer der Alpen sowie das Waldgebiet zwischen Save und Drau. Die interessanten Städte wie Stubl, weißenburg, Steinamanger, Agram, die Badeorte und Schlösser, die auf dem weiten Gebiet des Bahnnetzes zerstreut sind, bezeugen einerseits die alte Kultur des Landes, andererseits aber auch daz Vorhandensein aller Bedingungen für ein behagliches modernes Leben. Besonders bemerkenswerth ist der Abschnitt über das Plattenseebad Siofok, welches, erst seit kurzem in Aufnahme gekommen, sich immer komfortabler gestaltet und von den Bewohnern Buda-Pesths in jeden Jahre mehr frequentiert wird, sodaß es mit dem älteren Balaton⸗ Füred bereits rixralisiert.

Nr. 2536/37; . St. Moritz Bad.“. Von Pfarrer Camill Hoffmann. (Mit 15 Illustrafionen von J. Weber und einer Karte; ö A) In diesem Doppelbeft wird in der originellen Form von Briefen und Plaudereien eine eingehende Beschreibung des welt, berühmten Kurorts dargeboten. Lebhaft und anschaulich findet der Leser in dem Büchlein das herrliche rätische Hachthal und das Leben und Treiben während der Kursaison dargestellt sodaß es ihm ein guter Führer sein und ihm durch die treff lichen Illustrationen, wen er wieder zu Hause ist, zur freundlichen Erinnerung dienen wird.

Handel und Gewerbe.

Magdeburg, 19. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker, erxkl, von 92 ½υ —, neue Kornzucker exkl., S8 Rendement ‚—, neue , Nachprodukte exkl. 751 Rendement 7 00-760 Geschäftslos. Brotraffinade 1 22, 15 2300. Brotraffinade IJ. 2250. Gem. Raffinade mit Faß Gem Melis I mit Faß 22,124 2259. Rubig. Robzucker J. Produ Transito f. 4. B. Hamburg pr. August 9574 Gd., 9,60 Br., rt. September 9,65 bez. und Br., pr. Oktober⸗Dejember 9,974 bei 1000 Br., pr. Januar ⸗März 10,25 bez, 10,271 Br. Flau.

Leipzig, 195. August. (W. T. B.) Kam mzug-Termimn han del. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,20 S, September 3,225 , pr. Oktober 3,223 , pr. November 3. 25 4. pr. Dezember 3,250 M, pr. Januar 3,25 4, * 3,27 , pr. März 3,30 Æ, wr. April 3,30 Æ, pr. ai 3,30 S6, pt. Juni 3,32 4, pr. Juli Umsatz 85 900 kg. Behauptet.

Bremen 19. August. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum Börse, Fest. Loko 630 Br. Bau m wolle. Stetig Üüpland middl. loke 37 3. Schmalz. Fest. Wilcox 331 4, Armour sbield 34 , Cudaby 346 , Fairbanks 28 4. Speck. Fest. Short clear middling loko 31. Ta back. Umsaz 70 Seronen Carmen, 332 Packen St. Felix.

Ham burg, 19. August. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittag? bericht) Good average Santos pr, September 754, pr. Dezember „4. pr. März 73, pr. Mai 72. Matt. = Zuckermarkt. (SSchlußbericht. Rüben. Robzucker J. Produkt Basis 88 9/9 Rende⸗ ment neue Ufance, frei an Bord Hamburg pr. August 9,55, rr. Oktober 9. 85, ber Dezember 109023. pr. März 10323. Matt.

London, 19. August. (W. T. B.) An der Küste 8 Weizen ladungen angeboten.

986 ö5so Javazucker 12 träge, Rüben ⸗Rohzucker loko 9 trãge. Chile Kupfer 463, gr. 3 Monat 47146.

Glasgow, 19. August. (W. T. B. Die Versckiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 8222 Tons gegen 1552 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Bradford, 19. August. (W. T. B.) Wolle anziehend, guter Begehr für Export. Merind Croßbreds thätig. Garnspinner und Stofffabrikanten beschäftigt.

Genua, 19. August. (W. T. B) Mehrere Angestellte des Bankkauses Fratelli Bingen, zwei Makler und ein Kaufmann, die der Mitschuld an dem Fallissement Bingen beschuldigt werden, sind verhaftet worden.

New. Jork, 19. August. (W. T. B). Die Börse erõff nete mit etwas niedrigeren Kursen und verlief durchweg schwach. Der Schluß war träge. Der Umsatz der Aktien betrug 310 00 Stck.

Weizen anfangs ruhig, ging auf Verkäufe für auswãrtige Rech nung im Preise zurück, dann trat auf Abnahme der Zufuhren, welche auf der Ozeanfahrt begriffen sind, sowie auf Abnahme der Visible Supply sebbafte Reaktlon ein. Schließlich verursachten matte Kabel⸗ meldungen wiederum ein Sinken der Preise. Schluß schwach. Mais einige Zeit nach Eröffnung fallend, da der sebr nethwendige Regen jetzt eingetreten ist, dann lebbafte Reaktion auf Deckungen det Baissiers, später wieder fallend entsprechend der Matrigkeit in den Weizenmãrkten.

Wag renbericht. Baumwolle Preis in New⸗JYork 77/8, do. de. in New. Orleans 73, Petroleum Stand. white in New Jork ld, do. do., in Philadelphia 7, 6, do. rohes Lin Cases) do. Yire line Certific. pr. Juli 1258 nom., Schmalz Western fteam 6,50, de. Rohe u. Brothers 6. 8, Mais per August do. Per September 44] do. ver Sktober 433, Rother Winterweizen 714, Weizen per Aug S354, do. Ver September 70, do. pr. Oktb. 70, dg; per Deiember fi, Getreidefracht nach Liverpool 2. Kaffee fair Rio Nr. 7 166. * Rio Nr. 7 per September 15, 39, do. do. per November 15, Mehl, Spring Wheat clears 2535, Zucker 215 is, Kupfer 12.25. Vifible' Supplo an Weizen 36 893 000 Bufhels, do. a Mais 4293 000 Busbels. ö Cbicage, 18. August. (D. T. S) Bei en fallend wãhrend des ganzen Börfenverlaufs auf schwache Kabelmeldungen, reichlich Verkäufe, sowie infolge bedeutender Exporte aus Rußland und Ankünfte im Norkwesten. Mais einige Zeit nach Eröffnung te. gend, später Reaktion und fallend auf große Verkäufe und Ver kauf ordres. Schluß träge.

Berten br Aüzust 64k. vt. Deiember 6.8. Maig rr. Auganst 38. Schmal br. Auguft . i, pr. Stt ober 6.75. Speck sbort clear nomin. Port pr. August 10,00.

gewordenen Webern 17 dauernd abgelegt und durch andere ersetzt

parzer' s, welche die Cotta'sche Buchhandlung (Nachfolger) in Stutt⸗

gart veranstaltet liegt jetzt die Hälfte vor. Die seit der letzten e.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu

ischen Staats⸗Anzeiger.

1893.

Mn 198.

Berlin, Dienstag, den 20. August

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Die sechste Hauptversammlung * der Internationalen kriminaliftischen Vereinigung zu Linz a. d. Donau.

Vom 11. bis 15. August bat zu Linz a. d. Donau die sechste

werfammlung der Internatienalen kriminali tischen Vereinigung

gefunden. Den Vorsitz führten der Reihe nach: Profess or Ledellls (Paris), Minister a. D. Professor Vegnitsch (Belgrad) HYrofessor Bennecke Breslau) und Excellenz Foinitzki, Generalanwalt ud Profeffor St. Detersburg), Als Vertreter des am Erscheinen perbinderten österrei ischen JustizMinisters wohnte den Sitzungen Ninisterial · Rath Dr. Ritter von Holiknecht bei. welcher die Ver⸗ sammlung mit herzlichen Worten begrüßte; er 66 soweit, zu ekaupten, daß der Inbalt des Programms der Vereinigung heut um geistigen Gemeingut der Gehildeten aller Kulturnationen ge⸗ orden sei, und erkannte im übrigen an, daß derselbe bereits ane Reihe von Erfolgen der Theorie ju verieichnen und Axiome mugeftellt babe, welchen sich kein Gesetzgeber mehr zu entziehen ver. möge. Zu Vize Präsidenten des Kongresses wurden außer den bereits Genannten gewählt: Häradshöfding Uxpvstroem für Schweden, Professor ron Sury für die Schweiß, Professor Tanovideano für Rumänien und Professor Filovis für Kroatien, als Schriftführer Gerichts. Asfessor Ir. Rosenfeld (Halle a. . Saale), Adjunkt Hr. Ritter von Zepharovich Lin) und Advokat Brediceanu (ELugos in Ungarn).

Die nach der Geschäftsordnung erforderlichen Abftimmungen er⸗ gaben Wiederwahl des geschãftsfũbrenden Ausschusses, bestehend aus den Profesforen Prins (Brüssel) van Hamel (Amsterdam) und ron Lißzt (Halle a. d. Saale), während als Erster Vorsitzender an Stelle des Professors Léveills (Paris) der Senats ⸗Präsident des Sbersten Gerichtshofes zu Wien Gandolf Graf. Kuenburg gewählt nurde. Ferner wurde auf Antrag des Professors Frank (Gießen) nach längerer Debatte, an welcher si die Professoren von Liszt, Bennecke und Lendner (Innsbruck) betheiligten, beschlossen, die Satzungen der Vereinigung umzuarbeiten. Hierbei soll namentlich der viel an · gefeindele Art. 2 entfernt werden, welcher oft als eine dogmatische orm aufgefaßt worden ist, während er nur ein Arbeite programm sein will; an seine Stelle soll eine mõaglichst allgemein gebaltene Be⸗ stimmung treten, welche etwa sagt, ö. die Vereinigung es als ihre Aufgabe betrachtet, die Ursachen des zerbrechens zu erforschen und Nittel zur Bekämpfung desselben aufzusuchen. Ferner soll eine engere Verbindung, als sie bisher bestand, zwischen der Vereinigung und ibren Landesgruppen hergestellt werden.

Vor Eintritt in die Tagesordnung nabm Prof. v. Swy (Baseh) das Wort, um in einer längeren Darlegung, welche er durch das Vorzeigen von Meßinstrumenten noch klarer zu machen suchte, das Bertillon'sche Verfahren und die Bedeutung des anthrovometrischen Signalements darjulegen. Das Wesen desselben besteht bekanntlich darin, daß von dem Verbrecher neun verschiedene Körpermaße genommen und die hierüber ausgefüllten Karten nebst der Photographie des Verbrechers in jwei Exemplaren ausbewahrt werden: einmal geordnet nach dem

Jäamen des Bestraften, das andere Mal nach den Körpermaßen. Dices System Bertillon ist bereits in Frankreich, Belgien, Rumänien, mebrtten fschweizer Kantonen und einem Theile von Rußland, sowie in Tnis, Gnglisch⸗ Indien, den Vereinigten Staaten und fast in ganz Si⸗ Amerika durchgefübrt. v. Swy glaubt, daß man c lifflich zu chem großen internationalen Bureau kommen wird, in welchem die Perfonalkarten aller Verbrecher der Welt liegen werden, da sich kein Staat der Anwendung des Systems Bertillon auf die Dauer entziehen konne; denn dieses ist das einzige Mittel, jeden Verbrecher mit Sicherheit wiederzuerkennen und betreffs jedes Unbekannten, sobald derfelbe einmal gemesfen, also einmal in seinem Leben vorbestraft ist, ten Namen, die Vorftrafen und die sonstigen wissenswerthen That fachen hinsichtlich seiner Identität zu erfabren. .

Von der Tagesordnung wurde zuerst die Frage nach der berufe mãỹ igen 2 der Praktischen Kriminalisten erledigt. Landes. gerichts · Ralh Groß Gram), General · Anwalt Foinitzki (St. Petersburg) und Bobus P. Lexar (Gitschin) batten Gutachten eingereicht; die beiden ersten referierten in der Versammlung. Groß hat neuerdings dieser Angelegenheit durch Aufstellung des Begriffes der Kriminalistik eine biz dahin nur wenig beachtete Seite abgewonnen. Er will, daß die Studenten, unbeschadet des eigentlichen Rechtsstudiums, in das Straf— recht auch dadurch eingeführt werden, daß sie die Realien des Faches beachten und kennen lernen. Aus einem Kriminal ⸗Museum sollen ihnen die dort gesammelten Gegenstände vorgelegt und erklärt werden; wenn der Jtediziner am Präparat, am lebenden Körper, am Leichnam lernt, foll der Kriminalist nicht auf das leere Wort allein angewiesen sein. Denn die Mißgriffe in Strafprozessen sind gemeinhin weniger durch Verkennung von Jeechtsbegriffen als dadurch verursacht, daß Spuren des Verbrechens nicht entdeckt, Worte der Gaunersprache nicht ver. standen, Mittel der Hilfswissenschaften garnicht oder, falsch benußt worden sind. Deshalb soll an den Univerfitãten Kriminalistik gelehrt werden; dies verträgt sich sehr wohl mit dem Geiste derselben, da die Lehrmüütel allerdings zwar praktisch, ihre Spstematisierung und Ver⸗ werthung und die Lehrmethode aber theoretisch und wissenschaftlich fein würden. Groß denkt sich den Rabmen der Kriminalistik folgender maßen gesteckt; Lebre über den Strafrichter selbst und seine Aufgabe;

gerichtliche Pfrchologie; Lehre über die Verwendung des Sach- derstãndigen; gerichtlicher Augenschein; Darlegung der Gaunerpraktiken, der Gaunersprache, des Wesens der Zigeuner; strafrechtliche Bedeutung e Aberglaubens; Waffenlehre: Fertigkeiten des Unterjuchungẽrichterẽ Ye Skizzieren, Kroquieren, Abformen, Abklatschen u. s. w.; Behandlung, Scherung und Verwahrung von Spuren des Verbrechens; Entzifferungk⸗ kunde; AÄnweifung über das Vorgeben bei den einzelnen Strafthaten. Foinizki befindet sich zu Groß im Gegen atze. Die Kriminalistit wärde einfach ein Studium des Lebens selbst in allen seinen Er⸗ scheinungen sein müssen, wenn fie ihren Inhalt erfüllen wollte. Niemand vermöchte sie zu lehren. Ihr Unterricht würde aber auch zweckloß sein. Auf den russischen Hochschulen hat man schon mit der gerichtlichen Medizin und Psychiatrie so schlechte Erfahrungen gemacht, daß man' diefe Wiffenzzweige aus der Reihe der obligatorischen Fächer und der Pruͤfungsgegenstãnde wieder gestrichen hat, da die Studenten ibre Zeit damit verbrachten, obne ernstliche Kenntnifse zu erwerben. Dennoch erkennt Foinitzti an, daß die jetzig. Vorbildung der Kriminalisten unzulänglich, und daß es ebensowohl geboten ist, von den bestehenden Lehrstühlen aus oder in besonderen Seminaren für bessere Kenntniß der Realien des Strafrechts zu sorgen, wie andererfeits dafür, daß der erkennende Richter durch den Unter suchungs⸗ richter in den Stand gefetzt wird, den äußeren Hergang beim Ver- brechen durch Photographien, Modelle u. s. w., getreu dem wirklich Beschehenen, sich anschaulich ju machen. dexar᷑ verlangt, daß der

urist ebenso einen Befähigungsnachweis für die Strafrechts praxis

wie der Mediziner für die ärztliche beibringen müsse, und erwartet eine Indididualssierung der Strafrechtspflege durch ortsansãssige Richter, welche ohne Versetzung im Range und Gehalte aufsteigen, sowie eine wissenschaftliche Ausbildung und einen in Fachprüfungen zu er⸗ mittelnden Befähigungsnachweis der höheren Strafanstaltsbeamten. DBSie Debate, an welcher sich Hof und Gerichts, Adyolat Hr. Be⸗ nedill ( ien), Prof. Ben necke (Breslau), Landesgerichts, Rath Brunner 2 Landgerichts Rath Pr. Felisch (Berlin . Prof. Hiller (Cʒer⸗ nowitz,, Prof. Lendner (Innebruck), ezirks - Pbysikus Dr. Leypmann Berlin), Prof. Loveills Paris. Prof. Von 7 (halle a. Saale) rof. Rosenblatt e n, r, Filopis (Agram) und Häronds höfding

ppstroem (Stockholm) betheiligten, ergab, daß man mit wenigen

Ausnabmen von der Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer Vermehrung der Kenntnisse des Kriminaliften im Sinne der Groß schen Vor schläge sowie von der Unbaltbarkeit des derzeitigen Zustandes ũber⸗ zeugt ist. Auseinander gingen die Meinungen nur darüber ju welchem e,, die Ünterweisung- der Kriminalisten einzutreten babe. in zelne biesten an der Zeit des Studiums fest; Andere wollten zwar auch Lehrkräfte der Unibersitãt beranzieben, den Unterricht jedach an die jungen Praktiker wäbrend ihres Vorbereitungedienstes ertheilt wissen; noch Andere wänschten Belehrung derselben Gruppe, jedoch durch praktische Juristen; endlich wurde der Standpunkt vertreten, daß fich die Zeit nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes am meisften enpfeble. Ueberwiegend war man der Anschauung, ö sich damit zugleich ein praktischer Dienst im Gefängnißwesen na badischem Ptuster verbinden ließe. Gegen die Universitäten wurde ins Feld geführt, daß die Studenten nech nicht genügen? reif für einen derartigen Unterricht sein und das Gelernte bis zur Anwendung in der Praxis wieder vergessen würden, daß eine weitere Häufung des Lehbrstoffes nicht angezeigt und, falls die Kriminalifti nicht zum Prũfungegegenstande gemacht würde, nutzlos sein würde, und daß Die Universitäten nur zum selbständigen Denken erziehen und mit den grundlegenden Thatsachen bekannt machen, nicht aber einen großen Wissensballast mit auf den Lebensweg geben sollten Von der ehr⸗ zabl der Redner wurde hervorgehoben, daß Groß den Kreis für die Kriminalsstik zu weit gesteckt habe. Man wollte nur die Lehre von dem Leben und den Kniffen der Verbrecherwelt und von den Mitteln, welche zur Aufdeckung derselben führen, tbeilweise auch die Gefãngniß⸗ tunde darunter verftanden wissen. Von verschiedenen Seiten wurde verlangt, daß nur die Personen, welche praktische Kurse in der KTrimi⸗ naliftik und Gefängnißkunde durchgemacht haben, zu gewissen Stellen berufen werden dürften. Man wünschte, däß solche Kurse in der Uebergangszeit auch für Kriminalisten, welche sich bereits im Amte befinden, eingerichtet werden. . . 4 Zur Abstimmung waren Anträge von Leveillè, Liszt und Felisch eingereicht. Der erste verbreitete sich eingehend über die ganze Frage; der zweste befonte den Unterricht auf der Universität, der dritte wollte denselben erst an Praktiker, welche den Vorbereitunge dienst beendet haben, ertheilt seben. Die drei Antragsteller einigten sich schließlich über folgende Zusammenfasfüng ihrer Meinungen, welche von der Versammlung angenommen wurde; . .

Dyomit die Kriminalisten besser ausgebildet, insbesondere für ibren praktischen Beruf beffer vorbereitet werden, erscheint es wünschens. werth, daß sie nicht bloß mit dem Tert der Strafgesetze vertraut gemacht werden. Es empfiehlt sich, ibnen, sei es auf der Universität durch fakultative Kurse für die Studenten, sei es durch besondere, für die praktischen Juristen beftimmte Kurse, ausgedehntere und gründ⸗ lichere Kenntnisse beizubringen, die sich hauptsächlich auf die allgemeinen Ursachen des Verbrechens, auf die Eigenart der Verbrecherwelt und auf Tie beste Art des Strafvollzugs zu erstrecken hätten. Der geschãfts führende Ausschuß wird beauftragt, über die Einrichtungen des krüminaliftischen Unterrichts in den derschiedenen Staaten und über die Mittel zu ibrer Vervollkommnung Bericht zu erstatten,

Ueber den zweiten Berathungsgegenftand: den Lustmord, anthro · pologisch und soziologisch untersucht, lag kein gedrucktes Gutachten vor. Bezirks- Physikus Dr. Seppmann (Berlin) erstattete in der Sitzung (inen Bericht, der bier begreiflicherweise nicht vollstaͤndig wiedergegeben werden fann. Es muß die Hervorhebung folgender allgemeiner Punkte genügen. Die Insernationale kriminalistische Vereinigung hat Hiederbost gefordert, daß man das Verbrechen zwar juristisch klassifizeren, bei begangener That aber vor allem den Verbrecher selbft studieren solle. Andererseits verwirft sie den Lombroso'schen Standpunlt. Sie muß daher zur Erfüllung ibres Programms selbst eingehende Studien an den einzelnen Verbrecherklassen zur Erforschung von deren Eigenart vornehmen. Als erste Klasse ist die der Lustmörder herausgegriffen worden, weil deren Zahl jetzt häufiger als früher vorzukommen scheint, andererseits nicht allzu schwer übersebbar und zur internatignalen Forschung geeignet ist. Die naheliegende Gefahr, daß das Pathao⸗ kogische in ken Vordergrund gedraͤngt würde, vermied Ceppmann voll= ständig; er tadelte es geradezu, daß diejenigen, welche die Frage bis: lang behandelt haben, zu einseitig es so dargestellt baben, als sei dieses Verbrechen eine nur von Geisteskranken verübte That. Dies ist allerdings öfters der Fall, und häufiger hat man es auch im Thãter mit einem sogenannten gemindert Zurechnungsfähigen zu thun. Den⸗ noch ist bei letzterem und bei dem Rest der Fälle die freie Willens⸗ bestimmung nicht ausgeschlossen. Leppmann legte dar, in welchen hier nicht aufzählbaren Umständen die Wurzeln dieser gemeingefaͤhrlichen Schandtbaten zu suchen seien; er berührte hierbei auch das Reustbum und den allgemeinen Niedergang der Sittlichkeit. Gr Tesinierte den Begriff des Lustmordes und tbeilte die Er⸗ gebnifse mit, welche eine von ihm vorgenommene Untersuchung pon 27 Fällen in anthropologischer und soziologischer Hinsicht gebabt hat. Ein Theil der Lustmörder hat sich schon im Vorleben ungewöhnlich benommen, während die übrigen die Lebensweise normaler Menschen gefübrt haben. Die Trunkenheit spielt eine große Rolle. Berschledene Begebungsarten der That wiederholen sich auffallend in den verschiedensten Ländern; ebenso die Ausreden vor Hericht. Wahr⸗ heitswidrige Selbstbeschuldigungen geistig. schwacher Personen treten außerordentlich häufig nach solchen unermittelt gebliebenen Fällen auf, welche in der Presse eingehender besprochen worden. Nicht ohne Be⸗ ziehung zur That ist der Aberglaube. Besondere Sorgfalt ist der Beobachtung des Kindes in der Uebergangszeit zum Jünglingsalter zu widmen. .

Eine eigentliche Debatte knüpfte sich an den Vortrag nicht, nur machten einige Redner wenige ergänzende Bemerkungen. Es wurde beschloffen, einen von Lepypmann bereits aufgestellten Fragebogen durch eine Kommission vervollständigen zu lassen und dann diesen Frage⸗ bogen an die Mitglieder der Vereinigung, an die Vorsteher von Strafanstalten und Irrenhäusern, an die Justiz . Ministerien und Staatsanwaltschaften mit der Bitte um weitere Mittheilungen zu verfenden. Dr. Leppmann wird das eingehende Material verarbeiten und einer sräteren Versammlung Bericht erstatten. Y h ft Werth wird bei der Umfrage auf die gefellschaftlichen Ver altnisse (legt werden, unter welchen der Thäter groß geworden ist und zur * der That gelebt hat. .

Der Einfluß der neueren strafrechtlichen Anschauungen auf die gesetz'eberische Behandlung des Versuchs und der Theilnahme war bas Thema, welchem man sich demnächst zuwendete. Begutachtet war dasselbe vom Hof und Gerichtsadvokaten Dr. Nicoladoni Eing . und vom Reichs anwalt Hr. Getz (Christiania); doch hatte letzterer sich im wefentlichen auf die Lehre von der Theil nahme beschräönlt., Referenten waren Nicoladoni und für Getz Gerichts ⸗Assessor Dr. Nosenfeld (Halle a. S.). Srsterer geht davon aus, daß die rechtserheblichen Handlungen des Vöenschen nicht etwas ein für alle Mal Gegebenes sind, sondern erwas durch den Charakter des Handelnden und seine Umgebung Bestimmbares und Bestimmtes. Insoweit . die Lebensbedingungen der Gesellschaft stören, werden sie vom Strafgesetz, welches dem Zweck des tsgüterschutzes dient, unter Strafe gestellt. Der ver- Frecherische Wille ist die eine pfychische Seite der Wandlung, welche durch den Charakter des Handelnden ihre Färbung erbält; auf sie ist der Hauptnachdruck zu . In der Lehre vom Versuch kommt die andere, Vhyfische, materielle Seite der Handlung nur in so weit in Be— tracht, als dadurch die psychische eine Erklärung finden kann. Hat der

Thäter alles gethan, was nach seiner , nöthig war, um den Erfolg seiner That eintreten zu lassen, und ist letzterer nur durch

außerhalb seines Willens liegende Ursachen unterblieben, so liegt eine Verfuchsbandlung vor, welche dieselbe Strafe erbeischt wie das vollendete Verbrechen; ebenso wenn sonst aus der Persönlichkeit des Thaters oder den Umftänden, unter welchen die Handlung geschah, geschlossen werden muß, daß der Thäter die nöthige Willensenergie zur Ausführung besaß und von dieser nur durch seinerseits nicht ab= wendbare Umflände abgehalten worden ist. Darnach ist auch der Verfuch mit untauglichen Mitteln und an untauglichen Objekten mit doller Strenge des Gefetzes zu ahnden. Die Theilnahme ist nicht als Mitschuld des Thäters ju bestrafen, da Thäter und Theilnebmer nicht denfelben Vorsatz haben. Der Tbeilnehmer ist strafbar, weil er durch feine Handlung die Rechtzord nung nach der Hinsicht gefãhrdet hat. daß er min individuell verbrecherischem Willen bei deren Gefährdung durch einen Anderen mitgewirkt bat. Jede vorsätzliche Anstiftung und Bei⸗ hilfe ist eine selbständige, den allgemeinen Bestimmungen über Ver⸗ brechen unterliegende Strafthat. Demnach giebt es auch einen straf— baren Versuch der Theilnabme,. Theilnahme. an der Theil- nabme n. f. . Die That des Thäters ist für die Thathestandefrage vollkommen gleichgültig und kann nur für Ort und Ausmaß der Strafe des Theilnehmers von Bedertung sein. Getz will eden Ünterfchied jwischen Thäterschaft und Theilnahme fallen lassen. 2. sich in den geltenden Gesetzbüchern Bestimmungen über die Theilnahme finden, leitet er aus drei Ursachen her: aus redaktioneller Bequemlichkeit; aus dem Wunsche, denjenigen Straf⸗ milderung angedeihen ju lassen, welche sich an dem verbrecherischen Thun nur in geringerem Maße betheiligt haben; endlich aus dem Verlangen, Strafbarkeit über den Rahmen hinaus eintreten zu lassen, welcher durch den sonst geforderten Kausalzusammenhang. zwischen Handlung und Erfolg geboren ist. Alle drei Gründe erscheinen Getz derfehlt. Unterscheidungs merkmale zwischen Thäterschaft und Beihilfe lassen sich nach ihm nicht aufstellen. Es ist im speziellen Theil des Strafgesetzbuchs bei jedem einzelnen Delikt zu bestinmen, ob und nwieweit auch die mittelbare Thäterschaft mit Strafe belegt werden soll. Der neue norwegische Entwurf verfährt demgemäß. Das meta⸗ physische Willensproblem bat mit dem Kaufalitãtsgesetz nichts zu thun und ist in die ganze Frage nur künstlich hineingezogen worden; denn für unbecinflußbar halten den menschlichen Willen weder die In⸗ deterministen, noch die Deterministen. . . ; Ueber den letzteren Punkt herrschte eine erfreuliche Ueberein⸗ stimmung in der Versammlung. Es kam zu keiner unfruchtbaren Er⸗ orterung über die Willensfreiheit; man behielt vielmehr die praktischen Ziele im Auge. Das Wort ergriffen Hof⸗ und Gerichtsadvokat Dr. Benedikt (Wien), Professor Ven necke (Breslau), Generalanwalt Foinitzki St. Petersburg) Profe ssor Frank (Gießen), Professor . Czernowitz, Staatsanwalt Hoegl (Graz), Professor Lendner (Inns⸗ bruck) und Professor von Liszt . a. S.). Gegen Nicoladeni wurde geltend gemacht, daß feine Auffassung zu außerordentlich vielen Beftrafungen von zur Zeit straflosen Handlungen führen müsse, und daß das den Grundanschauungen der Vereinigung widersprechen würde, welche nur da Rechtagüterschutz eintreten lasse, wo sich ein Bedürfniß bierfür jeige. Die Frage müsse nicht nach einseitig vorher gefaßten Meinungen, sondern je nach den Bedürfnissen des realen Lebens ge— regelt werden. Noch einen anderen Standpunkt als die beiden Re⸗ ferenten nahm von Liszt ein. Auch er will die ganze jetzige Lehre von der Theilnahme streichen. Man soll nicht wegen Theil nahme an der That cines Anderen, fondern ein jeder lediglich wegen dessen bestraft werden, was er selbft gethan hat. Man muß die jeßigen Theilnehmer unter dem Gesichtspunkt der intellektuellen Thäterschaft betrachten, den An⸗ stifter unter dem der Herbeiführung des Erfolges, sodaß Anstiftung jum Morde einfach Mord ist. Bemerkensweriherweise wurde von wei verschiedenen Seiten gewarnt, ein besonderes Verdienst in dieser Frage für die Kriminalistische Vereinigung in Anspruch nehmen zu wollen. Einmal seien die gemachten Ausführungen keineswegs neu; und sodann bedünfe es nicht der Zugehörigkeit zu der modernen Rich⸗ tung, um die Unzuträglichkeiten der aus der geltenden Lehre sich er gebenden letzten Folgerungen einzusehen und abzustellen. Eine Ab⸗ n nung darüber, welcher der verschiedenen vorgetragenen Meinungen die Versammlung beitreten wolle, fand nicht statt. Man erachtete es für gusreichend, daß die verschiedenen Auffassungen vorgetragen und begründet worden. ; . Der letzte Punkt der Tage ordnung war nachstehender: Ist eine Erwesterung des summarischen Strasperfahrens mit der Unterscheidung zon Rückfälligen und Erstlingsverbrechern verträglich? Hierzu waren ein Gutachten von Professor Gargon (Eille) und Thesen von Landrichter Pr. Aschrott (Berlin eingereicht worden. Garęçon behandelt aus⸗ schließlich das geltende französische Recht. Bei den, dortigen Ein⸗ richtungen, namentlich des Strafregisters und der Bertillonage, erklärte er es für durchaus angängig, auch im summarischen Verfahren die Vorstrafen des Angeklagten in denkbar kürzester Zeit festzustellen, so daß nach dieser Richtung kein Bedenken gegen die Erweiterung des summarischen Verfahrens vorzubringen sei. Dasselbe versage aber in allen Fällen, in welchen die ganze i des Vorlebens des An⸗ geklagten ermittelt wurde, ein psychologisches Studium seiner Person erfolgen müsse, insbesondere also bei den schweren Strafthaten. Aschrtott empfahl eine Ausdehnung des summarischen Verfahrens, die übrigenz mit dem Prinzip der Unterscheidung zwischen Rückfälligen und erstmals Bestraften an sich nicht im Widerspruch stehe, jedoch mit ewissen Einschränkungen. Beide Referenten waren nicht erschienen. urz vor der Sitzung übernahm es Landgerichts Rath Dr. Felisch Berlin), für si- zu berichten. Dieser erklärte die Frage für nicht spruchreif, vielleicht sogar für nicht geignet zur internationalen Regelung. Vor allen Dingen stehe der Begriff der summarischen Verfahrens nicht fest. Soviel sich im Augenblick übersehen lasse, kommen vier Arten bes summarischen Verfahren vor, denen allen eine Kürzung des Geschäfts⸗ anges im Intere sse möglichster Beschleunigung desselben eigen sei, Erster Modus: der Angeklagte wird garnicht gehört; so beim Strafbefehl, und was dem gleich . im deutschen Rechte, beim Strafauftrage des öster · reichischen Rechtes. Dieses Verfahren sollte auf mehr Fälle angewendet werben, als es heut geschieht. Zweiter Fall- Der Angeklagte wird gehört, aber nicht seinem ordentlichen Richter unter tellt; so in Deutschland, falls ohne Schöffen verhandelt wird, in England bei der summary conviction, wo die Mitwirkung der Jury wegfällt. Dritter dal! Der Angeklagte wird zwar vor den ordentlichen Michter gebracht, genießt aber gewisse Garantien des Verfahrens nicht; so beim We l der Voruntersuchung und dem Verfahren im flagrant dâlit nach franzöͤsischem Rechte. Endlich: es treten andere Straffolgen als die hormaken ein; so bei der Unterbringung der Jugendlichen im Wege der summary conviction. Es muß ferner in jedem Fall vor der Hauptverhandlung ermittelt werden, ob man es überhaupt mit einem Rüͤckfälligen zu thun hat. Die weitere Frage, ob derselbe auch ein Gewohnheits, oder gewerbe mäßiger Verbrecher ist. wird sich in dieser kurzen rist kaum lösen lassen. Was ann den Kreig derjenigen Strafsachen anlangt, welche ein summarisches Verfahren vertragen, so scheiden politische und Preßdelikte aus; auch Schwurgerichtssachen wird der Gesetzgeber nicht summarisch behandelt wisfen wollen. Andererseits eignen sich aber auch die Uebertretungen nicht obne weiteres für eine summarische Erledigung. Gewisse Garantien werden dem Angeklagten in erhöhtem Maße geboten werden müssen; so erkennt das französische Recht an, daß dem Ange⸗ klagten von Amtswegen ein Vertheidiger gestellt werden. muß. Von den vielen Zweifelsfragen, die auftauchen, sind nothwendig zuerst die⸗ jenige nach der Behandlung der Uebertretungen zu ö deren

Eigenart auch schon bei anderen von der Vereinigung in Angriff ge⸗