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nommenen Gegenständen Schwierigkeiten bereitet bat. Felisch bean tragt, die gestellte Hiuptfrage vorlcufig offen zu lassen und zu ihrer Nlärung der nächsten Hauptverban dlung die Vorfrage wegen der Uebertretungen vorzulegen. Diese soll dann sogleich vollständig erörtert werden und jwar nach der Richtung der begrifflichen Begrenzung, der Bestrafung und der Strafverfolgung der Uebertre tungen. Die Ver⸗ einidung schloß sich dem obne Diekussion an und erhob den gestellten Antrag einstimmig zum Beschluß.
Der Schluß des Kongresses geschah unter den üblichen Dankes worten an Alle, die zu seinem Gelingen beigetragen haben. Die nächste Hauptversammlung soll 1897 abgebalten werden, und zwar vorautsichtlich in St. Petersburg. Die öfterreichischen Mitglieder vereinigten sich in einer besonderen Sitzung und beschlossen die Er richtung einer eigenen österreichischen Landesgruppe; als provisorischen Vorstand wählten sie Landesgerichts ⸗Präsidenten a. D. Derleth, Hof⸗ und Gerichtsadvokaten Dr. Nicoladoni und Adjunkten Ritter von n,. Daß mit dem Kongreß verschiedene Festlichkeiten ver⸗ unden waren, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Hervorgehoben sei eine Dampferfahrt nach Wilkering a. Donau und ein Ausflug mittels Sonderzugs nach dem Traunfalle und nach Gmunden. Die Aufnahme, welche die DOesterreicher ibren Gästen zu theil werden ließen, war eine überaus herzliche. Man schied unter gegenseitigen aufrichtigen Versicherungen, daß man sich wirklich näher getreten sei, von einander.
Literatur.
Volkswirthschaft.
Städtische Bodenfragen. Vier Abhandlungen von Rudolph Eberstadt. Verlag von Carl Heymann in Berlin.
Fragen der inneren Verwaltung sind es, die in diesem Werk be⸗ srrechen werden:; in erster Reihe der Nothstand in den Berliner Wohnverhältnissen und seine schlimmen Wirkungen. In der Ueber⸗ zeugung, daß die gegenwärtigen Zustände nicht die Folge vereinzelter Maßregeln, sondern das Resultat eines umfassenden Systems sind, so verwickelt in seiner Anlage, so verschlungen in seinen Wechsel wirkungen, 6 nur eine gesonderte Betrachtung aller betbeiligten Faktoren Klarheit darüber zu schaffen vermag, wo der eigentliche Sitz des Uebels zu suchen ist, — betrachtet der Verfasser zunächst die Berliner Wohnverhältnisse nach ihrem Aufbau und nach ihrer Entwickelung und findet dabei als bestimmende Basis der heutigen Gestaltung eine eigenthümliche Erwerbstbäͤtigkeit: die Bedenspekulation. Bevor der Häuserbau beginne, babe der Grund und Boden eine Preishöhe erreicht, die jede weiträumige Bebauung ausschließe und nur eine einzige Form der Wohnungeproduktion zu— lasse: den Bau von Miethskasernen'. Diesen Zustand geschaffen zu haben, macht der Verfasser der früheren Stadtverwaltung jum Vor⸗ wurf. Die Gestaltung des Bebauungeplans, die völlig in die Hand der Kom munalbehörden gelegt ist, die Anlage der Straßen, die Parzellierung der Grundstücke sei so gehandhabt worden, daß nichts Anderes als Mieths⸗ kasernen habe entstehen können. Es heißt da: „Das Schema des Berliner Behauungeplans — breite, aber wenig zahlreiche Straßen und unförmig tiefe Grundstücke — erzwingt absolut die Miethskaserne und die Verschiebung der Bevölkerung . den 66 und macht die Auf⸗ theilung in Einzelgrundstücke unmöglich. Als accessorische Wirkung tritt hierzu ein Monopolwerth für die so geschaffenen Grundstücke,
Grundfläche gesteigert wird, erböht sich der Preis des Grund und Bodens. Die vertikale Häufung der Wohnungen bewirkt nichts weiter, als eine preportionierte Steigerung der Bodenpreise. Die a ee. a der Bevölkerung bietet somit das erste Mittel, um die künstliche Theuerung des Wohnlandes bervorzubringen. Es kann keine größere Fälschung geben als das Schlagwort: Die hohen Bodenyreise erzwingen die Berliner Miethskasernen; das Umgekehrte ist der Fall: die städtische Konzession auf Mietbekasernen wird in dem hoben Bodenpreise antizipiert. Den Folgen dieses Systems der Mietbs⸗ kaserne begegne man auf Schritt und Tritt. In den meiften Fällen übersteige deren Erbauung weit die Kräfte des einzelnen Unter— nehmers. Deshalb sei die Miethskaserne überschuldet bis zu einem Grade, der ernste Gefahren für den Fall einer Krisis in sich berge. Solch überschuldeter Besitz sei dann zur weiteren Auenutzung sür ein bloßes Draufgeld ju haben. Man erwerbe eine Berliner Mieths⸗ kaserne nicht, um Kapital darin anzulegen — das gehöre den Vormännern, den Hypothekengläubigern —, auch nicht, um sie zu bewobnen, nein, um von der Vermiethung der Wohnungen ju leben. Das Eintreten einer gewissen Spezies von Hausbesitzern‘, die so gut wie nichts zahlen, so gut wie nichts leisten und in dem Hauebesitz“ ein muüheloses Gewerbe sähen, erhöhe die Miethen um 166 9½ ; denn genau so viel sei nöthig, um den nach Abzug aller Zinsen und Unkosten verbleibenden hurra! zu erzielen. So sehe man denn, wie die Last sich aufbaue, an der die Berliner Bevölkerung weit schwerer trage, als an Steuer und Militärlast. Bodenspekulanten und jene „Hausbesitzer verlangten einen viel höheren Zoll als die Bedürfnisse des Staats; um ihn herauszupressen, babe die Miethskaserne ent— steben müssen. Die Folgen seien hohe Miethen und minderwerthige Wohnungen, aus denen alle Häuslichkeit verbannt sei. in denen Unbehagen und Unzufriedenbeit großgezogen werde. Dem Nach⸗ weis, daß der anerkannte Nothstand im Wohnungswesen nicht hervorgehe aus irgend einer Rechtsordnung und Produktions- weise, nicht die Wirkung natürlicher oder oͤkonomischer Faktoren sei, sondern seinen Ursprung in einer bestimmten kommunalen Verwaltungspraxis finde, die sich in keiner Weise auf die be⸗ stehenden Grundlagen des Besitzes und des Erwerbes stütze, sondern ibnen geradeju entgegenstrebe, und mit deren Aufhören auch die heutigen Mißstände verschwinden würden, — diesem Nachweis ist dann noch die ganje jweite Abhandlung „Grundsätze der städtischen Bodenpolitik . gewidmet. Eine dritte handelt von den Aufgaben der an eine Reform des städtischen Woh⸗ nungewesens herantretenden lokalen und allgemeinen Verwaltung und eine vierte Abhandlung von dem Mebhrwerth des städtischen Baulandes und der staatlichen Besteuerung desselben, die der Verfasser warm be⸗ fürwortet: „Steuern soll und muß der Grundbesitz zahlen; er zahlt sie aber jetzt, wo es ihm am schwersten wird, in der mit dem Welt⸗ markt kämpfenden Landwirtbschaft. Ist es gerecht, daß er gerade da steuerfrei bleibt, wo sein Werth am böchsten ist? — Eine in das einzelne gehende Besprechung des Buchs müssen wir uns bei seinem außerordentlich reichen Inhalt versagen. Waz die mit Wärme vor⸗ getragenen, interessanten Darlegungen über die Wohnungsfrage an⸗ belangt, so darf man dem Verfasser in seinen Anschauungen Über die bohe Wichtigkeit von Bebauungsplan und Bauordnungen beistimmen; die Wirkungen jenes Planes der ftädtischen Verwaltung im Gegensatz zu derjenigen anderer hier in Betracht kommenden Umstände beurtheilt er jedoch wohl zu einseitig. Zielte die ganze Politik der Verwaltung darauf, nur kleinere Gebäude in größerer Zahl — statt der Mieths⸗ kasernen — zuzulassen, so würde damit wohl manchen, aber gewiß
durch die Reform gar nicht oder doch nicht wesentlich berührt werden.
Der leidige Kostenpunkt ist es, von dem zu sagen ist: hig haeret
Trotzdem oder vielmehr wegen dieser Tharsache sind alle Anregungen
und annehmbaren Vorschläge zur Lösung der ebenso wichtigen wie
2 Frage, so auch diejenigen des Verfassers, nur mit Freude e en.
ü . .
Die gleiche Beachtung verdient vom Standpunkte des allgemeinen Volkswobls wie der Hogiene cine im Verlag von Friedrich Vi und Sohn zu Braunschweig erschienene Schrift Die Nothwen.« digkeit weiträumiger Bebauunz bei Stgdterweiterungen und die rechtlichsn und technischen Mittel zu ibrer Aus fübrung.“‘ Auch sie verfolgt den . die Mißftände der in vielen Großftädten Deutschlands — im 36 zu anderen Ländern namentlich ju England — üblichen dichten Zusammendrängung der Bevölkerung in Miethskasernen, welche die Gesundheit gefährdet, daz Familienleben schädigt und den Erwerb von Grundeigenthum für den größten Theil der Einwohner unmöglich macht, vorzugsweise als Folgen der überbandnehmenden Boden., und Bauspekulation klar zu legen und durch Einschränkung dieser Sxrekulation und Herbeiführung einer . Bebauung, sowie durch Beseitigung der diesem Ziel entgegenstebenden Hindernisse wirksame Abbilfe zu hafen, wesentlichen sind es drei, von dem Ober ⸗Bürgermeister Adickez (Frankfurt a. M., dem Geheimen Paurath Hinckeldeyn (Berlin) und dem Baupolijei⸗Inspekttor Classen (Hamburg) in der diesjäh= rigen Versammlung des „Deutschen Vereing für öffentliche Gesund. heitspflege , erstattete Referate, die den Inhalt dieser Schrift bilden und auf Grund deren der Verein einstimmig beschlossen bat, folgende Maßregeln zu empfehlen: 1) Um der übermäßigen Ausnutzung der Grund⸗ stücke durch Errichtung von Hef⸗ und Hintergebäuden entgegenzuwirken, ist — soweit nicht durch beschränkende baupolizeiliche Beftimmungen hinreichende Fürsorge gegen eine derartige Ausnutzung getroffen ist — das jur Anlage von Wohnhäusern bestimmte Bauland in Blöcke von solcher Tiefe einzutheilen, daß ohne unverhältnißmähßige Opfer an Baufläche eine genügende Ausnntzung vorzugsweise durch den Bau von Vorderbäusern möglich ist. 2) Die Straßen, welche lediglich zur inneren Auftheilung des Baulandes dienen, ohne einen größeren Ver—⸗ kehr aufzunehmen, sind in thunlichst geringer Breite anzulegen. Vielfach ist es hierbei a,, . die Bauflucht hinter die Straßenflucht zurückzulegen, um die Herstellung von Vor- gärten, Rasenflächen und Baumpflanzungen zu ermöglichen. 3) Bei den unter 2) bezeichneten Straßen sind die Pflasterung der Dämme und die Befestigung der Fußgängerwege möglichst einfach und billig herzustellen. Bei der Vertheilung der Kosten für den Grunderwer zu Straßenanlagen, sowie für die Pflasterung und Entwässernng der Straßen auf die anliegenden Grundstücht ist, . thunlich, die bau⸗ liche Ausnutzung der Grundstücke zu berücksichtigen. v Die baupolizei⸗ lichen Anforderungen an Gebäude von geringem Umfang mit wenigen Geschossen sind in Bejug auf Konstruktion, Anlage von Treppen u. dergl. im Geéensatze zu den Vorschriften für große Gebäude ener zu ermäßigen. 5) Ueberall da, wo es die Bodenpreise oder die vorhandene Bebauung noch ausführbar erscheinen lassen, sind baldmöglichst durch baupolizeiliche Vorschriften Beschränkungen in Bezug auf die Aus nutzung der Bauflächen und in Bezug auf die Bauhoͤhen zu treffen, damit diese Gelände nicht von der Spekulation für den Bau von Miethskasernen ergriffen werden können, vielmehr der Bau von Häusern mit wenigen Wohnungen möglichst befördert wird und diese in, ihrem Bestand dauernd geschützt sind. — Die Referate nebft Diskussion sind in Separatabdruck an sämmtliche Stadtverwaltungen
deren Zahl zu der Zabl der Haushaltungen . allem Verhältniß
nicht allen Uebelständen abgebolfen, dann kämen nur Neuanlagen in
versandt worden.
stebt. Und in demselben Maße, wie die gedr
—
ngte Ausnutzung der ! Frage. Das jetzige Berlin mit seinen 11 Million Bewohnern würde
— ' ;
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Untersuchungs⸗Sachen. Aufgebote, Juffelliungen u. dergl.
Unfall- und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
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Deffentlicher Anzeiger.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs- und Wirths Niederlassung ꝛc. von Bank · Ausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen.
fts⸗Genossenschaften. echtsanwalten.
) Untersuchungs⸗Sachen.
30523) Bekanntmachung.
Der unter dem 10. Juli 1895 hinter die Kaufmannk⸗ frau Heinriette Albuschat erlassene Steckbrief, ab— gedruckt in Stück Nr. 167 des Oeffentlichen Anzeigers pro 1895 Nr. 24 674, ist erledigt.
Tilsit, den 7. August 1893.
Königliches Amtsgericht.
130747
Der gegen den Bäckergesellen Fritz Heinrich aus Staßfurt erlassene Steckbrief vom 3. Mai 1895 ist erledigt. — D. 89/95.
Staßfurt, den 14. August 1895.
; Königliches Amtsgericht.
130524
Der Kaufmann Max Köhler, geboren am 7. April 1864 zu Frankfurt a. O., ist durch Urtheile vom 27. Juli 1894
a. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 300 4 Geldstrafe eventuell 39 Tagen Gefängniß, in actis D. 71. 94,
b. wegen Hundesteuerkontravention zu 9 4 Geld— strafe epentuell 1 Tag Haft, in actis D. 75. 941
rechtskräftig verurtheilt worden.
Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten ersucht.
Angermünde, den 5. August 1895.
Königliches Amtsgericht.
30528]
Der in der Bekanntmachung vom 19. Juli 1895 (s. das Inserat Nr. 26 5260) gesuchte Arbeiter Ratajezak heißt mit Vornamen nicht Johann, son— dern Lorenz, und der Beschuldigte, Arbeiter Buszkiewiez, nicht Johann, sondern Franz.
Lissa, den 12. August 1885. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.
lzos 22) Beschluß. Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft
wird gegen:
1) Edmund Jakob Jost in Amerika, geboren am 29. Oktober 1873 in Kella,
2 Peter Hahn in Amerika, geboren am 26. Juli 1873 in Lengenfeld,
3) Heinrich Fromm in Amerika, geboren am 26. Mai 1874 in Birkenfelde,
4 Heinrich Kellner in Amerika, geboren am 1. November 1874 zu Birkenfelde,
5) Eduard Degenhardt in Amerika, geboten am 10. Januar 1874 in Dingelstädt,
6) Joseph Heinrich Mock in Amerika, geboren am 16. Februar 1874 in Dingelstädt,
7 Johannes strebs in Amerika, geboren am 4. Oktober 1874 in Freienhagen,
83) Johannes Gundermann in Nord-Amerika, geboren am 20. Januar 1874 in Kefferhausen,
9 Hubertus Rümenappy in Amerika, geboren am 7. Dejember 1874 in Kreujeber,
10) Jakob Adolph Schimmelpfennig in St. e ele, geboren am 1. November 1874 in enterode. .
J
1I) Franz Klingebiel in Amerika, geboren am 1. Juni 1874 in Heiligenstadt,
12) Karl Joachim Jünemann in Amerika, ge— boren am 58. April 1874 in Heiligenstadt,
welche hinreichend verdächtig erscheinen, in nicht rechte verjährter Zeit als Wehrpflichtige in der Ab⸗ sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, obne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerbalb des Bundes gebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen 5 1401 des Strafgesetzbuchea, das Hauptverfahren vor der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Heiligenstadt eröffnet.
Nordhansen, den 2. August 1895.
Königliches Landgericht. Ferien⸗Strafkammer.
30642 Beschluß.
Die durch Beschluß vom 30. Mai 1892 ange—⸗ ordnete Beschlagnahme des Vermögens des Carl Mohr aus Sötenich, Kreis Schleiden, früher Pionier des Eisenbahn⸗Regiments 1 zu Berlin, wird, nachdem der Grund derselben weggefallen ist, hiermit aufgehoben.
Gemünd, den 14. August 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
30641
Die in der Strafsache gegen den Karl Neuer. burg von Linz a. Rh., geboren daselbst am 1. August 1349, zur Zeit wobnhaft in Diekirch, Großberzog⸗ thum Luxemburg, wegen Vergehens gegen §5§ 185, 1388 und 200 des Reichs- Strafgesetzbuchs unterm 28. März 1895 von der II. Strafkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Neuwied verfügte Beschlag— nahme des Vermögens des Beschuldigten ist auf gehoben. N. 90/94.)
Nenwied, den 14. August 1895.
Der Erste Staatsanwalt.
97 Aufgebote, Zustellungen und dergl. 30663
In Sachen des Gemeindevorstebers Karl Hennecke ju Lüerdissen, als Vormundes des minderjäbrigen Vermann Helmer daselbst, Klägers, wider den Stell⸗ macher Fritz Reese in Lüerdissen, Beklagten, wegen Hypothekforderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten ge. hörigen Brinksitzerstelle No. ass. 5 zu Läerdiffen jum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. August 1385 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlufsez im Grundbuche am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Dienstag, den L⁊7. Dezember d. IS., Margens EI uhr, vor Herzoglichem e, . in der Becker schen Gastwirthschaft ju Lüerdissen angesetzt, in welchem die Sypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben.
Eschershausen, den 15. August 1895.
Herzogliches Amtsgericht. We hmann.
— — — —
30659
Nach beute erlassenem, seinem ganzen Inkalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des der Ehefrau degr Zimmermeifters Fischer, geb. Cleemann, in Bergedorf gehörigen, an der Berg—⸗ straße sub Nr. 229 zu Schwerin belegenen Grund stücks mit Zubehör Termine
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re⸗ gulierung der Verkaufs bedingungen am Mittwoch, den 2. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr,
2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 23. Ok⸗ tober L895, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. J dr, ,,, m,, des biesigen Amtsẽ⸗ gerichtẽsgebäudes statt. Auslage der Verkaufẽs⸗ bedingungen vom 5. Oktober 1895 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester be—⸗ stellten Herrn Rechtsanwalt Beetz zu Schwerin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge— statten wird.
Schwerin i. M., den 15. August 1895.
Großherzogliches Amtẽgericht.
—
30655] Bekanntmachung.
In Sachen des Kaufmanns Carl Veigt in Hohbegeiß, zugleich in Generalvollmacht der Ehefrau des Oberförsters Lowes, Emilie, geb. Voigt, in Langelsbeim und des Rechtsanwalts und Notars Wilhelm Voigt in Berliu, Klägers, wider die Erben des Böttichers Wilbelm Börger in Hobegeiß, als:
I) die Wittwe des Böttichers Wilhelm Börger, geb. Busse, —
2) den Hüttenarbeiter Wilhelm Börget,
3) die iensimagd Auguste Börger,
sämmtlich in Hohegeiß, Beklagte wegen Forderung, wird, nachdem auf An⸗ trag des Klägers die Beschlagnabhme des den Be— klagten gebörigen Grundstücks 10. Abth. Gretchent⸗ thal von Plan Nr. 349, 350 und 351, 74 ar 1m, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. August 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am gleichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 23. November 1895, Nachmittags 3 Uhr, vor Herjoglichem Amtsgerichte alkenried in der Engelmann'schen Gastwirthschaft zu Hohegeiß an⸗ gesetzt, in welchem die Hypotbekgläubiger die Hvpothekenbriefe zu überreichen haben. Walkenried, den 14. August 1895. Herjogliches Amtsgericht. Vogeꝑs.
29618 Anfgebot.
Nr. 385 003. Auf Antrag der Frau Amalia Leser, Wittwe in Mannheim, er läßt das 33 Amtsgericht 111 hier das Aufgebot des zur Heimjahlung auf 7. Mai 1895 verloosten zu oo versinglichen Pfandhriefs der Rbeinischen Hypothekenbank Mannheim Serie 48 E. 554 über 100 0 Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, 6. März E890, Vorm. 10 Uhr, vor dem Großb. Amtsgericht III hier anberaumten Auf gebotstermin seine Rechte amumelden und die Urkunde
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Mannheim, 8. August 1895. Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Stalf.
296171 Anfgebot.
Nr. 57 334. Auf Antrag des Kgl. Förstzrs Niko⸗ laus Trost in Weimar, vertreten durch Rechtsanwalt Heeren in Cassel, erlaͤßt das Amtsgericht UI hier das Aufgebot der beiden Pfandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank Mannheim
Nr. 08765 Serie 70 Litt. D. über 200 M, 6 ,,,, n,
Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Freitag, 21. Juli 1899, Borm. 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gr. Amtsgerichte HI hier an= zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Mannheim, 25. Juli 1895.
Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts: Stalf.
4836
Nachstebendes Aufgebot:
Der Amtsrath Bruno Wahnschaffe zu Wester⸗ burg hat das Aufgebot bezüglich der ihm abbanden ekormenen, auf seinen Namen lautenden Stamm- Prioritätsaktien der Aktien⸗Zuckerfabrik Holzminden Nr. 272, 273, 274, A5 und 26 über je 1200 beaatragt. Der Inhaber der Aktien wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 15. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Aktien er⸗ folgen wird.
Holzminden, den 16. April 13895.
Herzogliches Amtsgericht.
. . (gez) H. Ele ve.
wird damit veröffentlicht. Wilkening, Gerichtsschreiber.
30659 Aufgebot.
Auf Antrag des Instmannz Gottlieb Maczas und der Instmannswittwe Eva Macjas, geb. Chaborgki, beide aus Albinshof, wird hiermit der abhanden 6 Auszug aus dem Kontobuche der fremden
elder des Vorschußvereins zu Neidenburg — Konto⸗ buch O Vol. IV S. 239 — über 120 S, welche von dem Instmann Gottlieb Maczas auz Albinsbof am 8. August 1883 , worden sind und auf welchen Betrag nach dem Autzuge vom 11. April 1894 Ende 1893 nech ein Bestand von 78 S vor-
handen war, aufgeboten. Alle diejenigen, welche auf
diese Einlage Rechte und Ansprüche ju haben ver= meinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens im Aufgebotstermin, den 8. März 1896, Bor⸗ mittags 10 Rhr, bei dem unterjeichneten Amts- gericht, Zimmer Nr. II, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen falz dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. . J. August 1895. n, mtg gericht. lbrich.
i336 Aufgebot. . i Die unter der Firma Charlier & Scheibler ju gl besteben de Handelsgesellschaft hat das Aufgebot des in dem Niederlagsiegister des Königlichen Haupt- gteueramts f. 4. G. zu Köln A. pro 1895/96 ein- eragenen Niederlagescheins über 5 Kolli, welche ac Inbalt des erwähnten Niederlagescheins JL X. 197, H. G; C. 498 gezeichnet sind, Mangeln zbalten, 122, 110, 120, 110 bew. 108 Kilogramm ren und aus Ergland herkommen, beantragt. Der Inbaber der Urkunde wird aufgesordert, sväte- sens in dem auf den 19. Februar A898, Vor- tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, der ordentlichen Gerichtsstelle, anberaumten lufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die lckunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ ng der Urkunde 3 wird. In, den 9. Juli 1895. ⸗ Das Fönigliche Amtsgericht. Abtheilung 8.
i835] Aufgebot. Auf Antrag des Kutschers Wilhelm Schrader in Zraunschweig, Autuststraße 12, welcher den Verlust z über 356 4 lautenden Sparkassenbuchs des hiesi⸗ Spar und Vorschußvereins E. G. m. b. H. ö 2955 glaubhaft gemacht bat, werden die unbe—= Inten Inbaber dieser Urkunde aufgefordert, späte ˖ us in dem auf den 36. Dezember 1895, zormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht aberaumten , , ihre Rechte anzumelden md das fragliche Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen · sils dieses für kraftlos erklärt werden wird. Königslutter, den 11. Juni 1895. ben gig Amtsgericht. Bröckelm ann.
2633
l In J. Aufgebotssache Leo Paleari (F. 2/94) wird anderweitiger Aufgebotstermin auf den L. No⸗ vember 1895, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Der unbekannte Inhaber des von Julius Wiesbader n Frankfurt a. M. gezogenen, von A. Sprengel hier acceptierten, vom Ausfteller in blanco in- dossierten, am 1. September 1894 fällig gewesenen Vechsels über 200 „S wird aufgefordert, rf, in diesem Termine seine Rechte bei dem unter⸗ kechneten Gerichte anzumelden oder den Wechsel borzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des bejeichneten Wechsels erfolgen wird.
Höchst a. M., den 14. Juli 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
lbal?] Aufgebot. ö
Der Kaufmann und Königliche Lotterie⸗Einnehmer Kaiser zu Luckau hat das Aufgebot des von der Königlichen Regierung zu Frankfurt 4. O. unterm 31. August 1856 für den Kaufmann Karl Friedrich Mobrstedt als Besitzer des Grundstücks Luckau Band 1 Nr. 10 ausgestellten und zufolge Vermerks vom 30. April 1857 auf dessen Besitznachfolger, den Vandtath Grafen zu Solms, umgeschriebenen Ent— schüdigungsanerkenntnisses beantragt, in welchem der Werth der mit dem Besitze des Grundstücks ver bunden gewesenen Braugerechtigkeit auf 184 Thaler IJ. Sgr. 6 Pf. festgesetzt ist. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Dezember E895, Vormittags EO Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebetstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Luckau, den 27. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht.
1624 Aufgebot. .
Die verw. Frau Johanne Christiane Wilhelmine Thiele, geb. Mannsfeld, in Plömnitz bat das Auf- ebot der angeblich verloren gegangenen, vom vormal. e. Kreisgericht (Grundrichter] zu Cõthen unterm * . 1879 für sie als Schuldurkunde über E000 M räckständige Kaufgelder und Auszug er⸗ theilten zweiten Ausfertigung des FRaufvertrag⸗ des Dekonomen Julius Thiele in Plömnitz vom .- ĩ ö. ö 1859, über die bisher der genannten Wittwe Thiele hic gewesenen, jetzt im Grundbuche von Plömnitz
1 BI. 33 und 34 geführten Grundstücke, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gffordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 2. November 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer ih, anberaumten
ufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die
Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunde erfolgen wird.
Cöthen, den 9. April 1895.
Herzogl. Anhalt. Amtsgericht. II. Gust. Holzmann.
leg Aufgebot. Sm Grundbuche des dem Gutsbesitzer Oscar Self zu Schönbrunn gehörigen Grundstüucks Nr. 16 Nieder, Bögendorf haften in Abtheilung III sub re aus der Urkunde vom 27. November 1801 2. Hoo0 ο Kaufgelder nebst 45 „o Zinsen für das Feneral. Depositortum des staͤdtischen Pupillar⸗ di g 1 n Gs Zialen an h . S Kaufgelder ne o Zinsen für die erwittwete 6 . Eleonore Mende, geb. Eber, zu Breslau. gdies often sind angeblich getilgt und sollen im rundbuch gelöscht werden. * den Antrag des Grundeigenthümers werden balb die Rechtznachfolger der e , n glei. r e, ihre i . und Rechte auf die hen spätestens im Aufgebots termine den 285. No- ember A898, 11 Uhr Gormittags, bei dem unterzeichneten Gericht S Zimmer Rr. I — anju. m widrigenfalls fie mit ihren Ansprüchen auf often werden ausgeschlofsen werden. chweidnitz, den 31. Jult 1895. Königlicheg Amtsgericht. Abtheilung V.
lis] O effentliche Bekanntmachung. nn Anordnun ö Königlichen Amtsgericht deilung 1V chem end werden alle diejenigen, an dem im hiesigen Am te gerichte bezirk und in grid meinde. Keldenich belegenen Bergwerk 21 olin Mitbetheiligungsansprüche zu haben ver⸗ 3. gf gesgrdern bis jum LB. Oktober 1895 en bei der unterzeichneten Stelle anzumelden.
Bei nicht . . Anmeldung werden die Erben Theodor Stein, namlich: I) Otto Stein, Gewerke, zu Kirchen a. d. Sieg, 2) Alfred Stein, Bergassessor daselbst, 3) Maria Stein, Ehefrau Dr. med. Felix Rauschenbusch daselbst, als alleinige Mitbetbeiligte des Bergwerks im Grundbuche zur Eintragung kommen. Gemünd, den 20. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. Abth. IV.
lzos6s] Aufgebot.
Der Landwirth Stephan Kellerboff in Sieningsen bat behufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grundbuche das Aufgebot der Antheile der Ge⸗ schwister Jobann Heinrich, Maria Katharina und Heinrich Andreas Fürste, genannt Kummerwie, zu Deppen an dem Grundstücke Flur J Nr. 15 der Ge—⸗ meinde Soest, als dessen Eigenthümer im Grund⸗ buche von Soest Band III Blatt 127 die genannten drei Personen und deren Schwester Anna Maxia Fürste, genannt Kummerwie, eingetragen stehen, be⸗ antragt. Es werden daher alle diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an den Antheilen der Ge⸗ schwister Johann Heinrich, Maria Katharina und Heinrich Andreas Fürste an dem genannten Grund sücke geltend zu machen haben, aufgefordert, die⸗ selben spätestens in dem an biesiger Gerichtsstelle auf den 25. Oktober 1895, Vormittags EHE Uhr, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Eigenthumsansprüchen ausgeschlossen werden.
Soest, den 5. August 1895.
Königliches Amtsgericht.
30657 Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Grafen Karl Friedrich Alexander von Schwerin zu Wendisch Wilmersdorf bei Ludwigs⸗ felde werden alle unbekannten Eigenthumsprätendenten aufgefordert, spätestens im Aufgebotetermin am S. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf das zu Wendisch⸗ Wilmersdorf gelegene Kartenblatt 3 Flächen⸗ abschnitt 19751 der Gemarkung Wendisch. Wilmers⸗ dorf verzeichnete Grundstück (Weg; Dorfstraße) von 37 ar 80 4m Größe und das ebenda gelegene Karten⸗ blatt 1 ö Nr. 68 der Gemarkung Wendisch⸗Wilmersdorf verzeichnete Grundstück (Weg;
Dorfstraße) von 1 ha 45 ar Größe anzumelden,
widrigenfalls sie mit ibren Ansprüchen und Rechten auf die betreffenden Grundstücke bei Anlegung des Grundbuchlattes ausgeschlossen werden. Trebbin, den 15. August 1895. Königliches Amtsgericht.
30667]
Der am 15. Mai 1825 zu Alpenrod als Sohn des am 11. August 1874 daselbst verstorbenen Jobs.
eter Geisler geborene und seit Mitte der 1850 er Jahre mit unbekanntem Aufenthaltsorte nach Austra⸗ lien verzogene Johann Friedrich Geisler, sowie dessen etwaige Leibes oder Testamentserben werden auf Antrag der gesetzlichen Erben, namentlich der Wittwe Bille zu Borbeck bei Essen und der Ludwig Geisler Wittwe zu Alxenrod als bestellten Vor— mundes ihrer Tochter Karoline Geisler, hiermit auf gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, ven 26. November 1895, Vormittags 8 Uhr, bierhin in das Sitzungszimmer Nr. I bestimmten Termine sich zu melden und zu legitimieren, widrigen⸗ falls der genannte Joh. Friedrich Geisler für todt erklärt und das vormundschaftlich für ihn verwaltete Vermögen seinen gesetzlichen Erben eigenthümlich ohne Kautionsleistung verabfolgt werden wird.
Hachenburg, den 15. August 1895.
Königliches Amtsgericht. II. Dr. Heymann.
30660 Vorbescheid.
Nr. 13 287. Gegen den am 3. Mai 1838 zu Elchesheim geborenen und zuletzt dort wohnhaften, 18666 nach Amerika ausgewanderten und seit 11. August 1867 vermißten Taglöhner Florian Amann ift Verschollen heitserklärung beantragt. Es ergeht Aufforderung an den Vermißten und an alle diejenigen, welche Auskunft über Leben und Tod desselben ju ertheilen vermögen, uns binnen Jahresfrist Nachricht zu geben.
Rastatt, den 14. August 1895. .
Großh. Amtsgericht. (gez.) Oster. Dies veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: (L. S.) Zirkel.
30662) Verschollenheitsverfahren.
Nr. 29873. Das Gr. Amtsgericht dahier bat heute folgenden Endbescheid erlassen: Nachdem Bijoutier Wilhelm Emanuel Ziegler, von Kieselbronn, zuletzt wohnhaft in Pforzheim, auf die diesscitige Auf- forderung vom 21. Juli 1893, Nr. 28 625, keine Nachricht von sich gegeben hat, wird derselbe bier⸗ mit für verschollen erklärt.
Pforzheim, den 10. August 1895. . Der Gerichtsschreiber 3 Bad. Amtsgerichts:
att.
130699 Bekanntmachung. ö Durch die Ausschlußurtheile vom 14 August 1895, sind die 2 Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Oels Serie 1 Nr. 11616 über 1284,62 M und Serie II Nr. 2221 über 2015,96 „S6, ausgestellt ersteres für den Krankenfond der Klein ⸗Ellguther Kirchengemeinde und letztereß für den Lehrer M. Tschech in Görlitz, für kraftlos erklärt worden. Oels, den 14. August 1895. Königliches Amtsgericht. 30697) Bekanntmachung. l Verkündet am 15. 46 1895. Guthknecht, als Gerichtsschreibet. Der gelegentlich einer Theilabtretung nachträglich gebildete Hypothekenbrief vom 2. Juli 1892 über die aus den Kaufverträgen vom 12. Juli 1873 und 25. Juni 1878 nebst Derlaration vom 29. Dezember 1837 ursprünglich im hiesigen vorm. Schuld ⸗ und fandprotokoll Bd. Ha. Bl. I6, später im Grund- 66 pon Osdorf Bd. 2 Bl. 75 Abtb, II Nr. da, Le., 44. und 46. noch für die Chefrau Maria Rebecca Nodop, geb. Wertmann, in Vlankenese, die Ghefrau Maria Beata Kroeger, geb, Wortmann, in Dockenbuden und den Milchhänt ler Johann Wilhelm Wortmann in Hamburg (früher Altona) in Höhe von je 14760 6 und für den Gärtner Johannes Wortmann in Ssdorf in Höhe von 11760 auf
in Osdorf. eingetragenen Beträge, 56 0940 4, ist für kraftlos erklart. Blaukenese, den 15. August 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
30698 Bekanntmachung. . Durch Ausschlußurtheile des hiesigen Königlichen . vom 10. August d. J. sind die Inhaber er au Topolla 20 Abtheilung III Nr. 1,
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. . für die minorenne Dorothea Fenske, Tochter der Christoph und Dorothea, geb. Schmidt, Fenske'schen Eheleute eingetragenen Post von 300 4 und Neben⸗ ansprüchen mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen. Es sind ferner die Inhaber des auf Cjarnun 2 Abtheilung 111 Nr. 1 für Justine Frank eingetragenen Anspruchs auf eine m mit ihren Ansprüchen auf den betreffenden Anspru ausgeschlossen.
Lobsens, den 12. August 1895. Königliches Amtsgericht.
30691 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Arbeiter Anton Graw, Bertha, geb. Kumstell, zu Braubauerschaft, Hochstraße 65, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Strunk ju Essen, klagt gegen ihren Ehemann, Fabrikarbeiter Anton Gram, früber zu Braubauerschaft auf der Spiegelmanufaktur, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen fortgesetzter, das Leben gefährdender Mißhandlungen, Drohungen und wegen Trunkenheit, auf Trennung des jwischen Parteien bestehenden Bandes der Ehe und Ver⸗ urtheilung des Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen a. Ruhr, Zinimer 40, auf den 29. November 1895, Vormittags 89 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug . bekannt gemacht.
Lücking, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 30694 Oeffentliche Zustellung.
Der Wirth Nikolaus Meyer zu Tieffenbach, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Lurz in Zabern, klagt gegen Katharina Weidmüller, Ehefrau des Klägers, obne bekannten Wobn⸗ und Aufenthaltsort, auf Ehe⸗ scheidung., und ladet die Beklagte jur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivil kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 25. November 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zaberun, den 16. August 1895.
Schmidt, ; Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. ö Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Wilhelmine Weber, Fabrikarbeiterin, Ehefrau von Karl Heilig, Bierbrauer, beide in Kaiserslautern wohnhaft, Klägerin im Armenrechte, durch Rechts⸗ anwalt Kölsch in Kaiserslautern als Projeßbevoll⸗ mächtigten vertreten, hat gegen ihren genannten, zur Zeit ohne bekannten Aufenthaltsort abwesenden Che⸗ mann, Beklagten, zur Zivilkammer des Königlichen Landgerichts Kaiserslautern Klage erhoben . scheidung mit dem Antrage:; „Die Ehescheidung jwischen den Parteien auszusprechen und dem Be⸗ klahten die Prozeßkosten zur Last zu legen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung der Zivil kammer des Königlichen Landgerichts Kaiserslautern vom 1. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich einen bei dem Prozeß gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den obne bekannten Aufenthaltsort abwesenden Beklagten Karl Heilig wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kaiserslautern, den 13. August. 1895. Der Gerichteschreiber bei dem Königlichen Landgericht.
Koenig, Königlicher Sekretär.
306931 Oeffentliche Zustellung.
ᷣ Die Fleischermeisterfrau Wilhelmine Konschak, geb. Oppenheim, zu Frankfurt a. O., vertreten durch den Justiz⸗Rath Mangelsdorff hierselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Fleischermeister Wilhelm Konschak, früher in Oslowo, jetzt unbekannten Aufentbalts, wegen böslicher er , mit dem Antrage: das zwischen Parteien bestehende Band der Che, zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihn in die Kosten des Rechts- streits zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 3. Dezember 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be— stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Koseinßki, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
306791 Vekanntmachung.
Der Rechtsanwalt tayr dahier hat für die Maurerg⸗ tochter Viktoria Rummel in Gaden gegen den Gütler Stebastian Wagner, zuletzt in Mün Smünster wohn ⸗· haft, jetzt unbekannten Aufenthalts, am Königl. Land gerichte Neuburg a. D. eine Klage wegen Forderung eingereicht. Diefe Klage enthält die Ladung des Be⸗ klagten zu dem vom Vorsitzenden der Ferienkammer zu bestimmenden Termine, die Aufforderung, jur münd⸗ lichen Verhandlung einen beim Königl. Landgerichte Neuburg a. D. jzugelassenen Rechtganwalt als Ver⸗ treter ju bestellen, und den Antrag, den Beklagten zu verurtheilen, entweder die Klägerin zu ehelichen oder ihr eine Entschädigung von 2203 M 30 3 nebst 5oso Verzugszinsen hieraus vom Tage der Klage⸗ zustellung an zu leisten, unter allen Umständen aber ihr die Hälfte des vom Anwesen Ht.-Nr. 27 in Münchsmünfter entfernten Inventars mit 1500 6 ammt Ho / Verzugszinsen daraus seit dem Tage der
lagejusteilung an zu ersetzen sowie die Streitskosten
zu tragen. Zur mündlichen 1 wurde vom Vorsttzenden der Ferienkammer Termin bestimmt auf
dem Grundbesitz des Gastwirths Peter Wortmann zusammen
Donnerstag, den 21. November 1898, Vor⸗ mittags Sz Uhr. Gerrichtsschreiberei des Sꝛnig Landgerichts Jtenburg a. D. (L. 8.) etz, Königl. Sekretär.
139689 Oeffentliche Zustellung. ᷣ
Nr. 7193. Die Elsa Klein, unebeliches Kind der ledigen Regine Klein, Tochter des verstorbenen Bahnwarts Karl Klein von Sulzfeld, vertreten durch den Klagvormund Jakob Stickel von Zaisen⸗ hausen, klagt gegen den Müller Karl Fischer von Gingen, Ober ⸗ Amt Gaislingen, zuletzt wohnhaft in der Egonmühle bei Sulzfeld, auf Ernährungsbeitra auf Grund des Gesetzes vom 20. Februar 1551, m dem Antrage auf ö , des Beklagten zur Zahlung eines wöchentlichen Beitrags von 1 „6, vom Tage der Geburt des klagenden Kindes, 1. Juni 1895, bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des- selben, vorläufige ö Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht zu Eppingen auf Samstag, den 19. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 19 Uhr. gar Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.
Eppingen, den 16. August 1895.
Kuenzer, Rechtspraktikant, ;
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
30695 Oeffentliche Zuftellung.
Die Gastwirthstochter Pauline Langer und deren außerehelich geborenes Kind Magdalena Anna Langer, — . und vertreten durch den gesetzlichen Vormund Gastwirth Johann Langer, saͤmmtlich zu Ranisch, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Fraͤnkel zu Friedland . Oberschl. klagen gegen den Stell⸗ machermeister Bernhard Mischuda, früher zu Fried⸗ land i. Oberschl, unter der Behauptung, daß der Beklagte innerhalb, der gesetzlichen Konzeptionszeit mit der Mitklägerin Pauline Langer den Beischlaf e,, hat, mit dem Antrage, zu erkennen:
J. Der Beklagte wird für den natürlichen Vater des von der Mitklägerin Pauline Langer zu Ranisch außerehelich am 23. Juli 1895 geborenen Kindes erklärt, und als solcher verurtbeilt:
I) an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochenkosten 30 g an die Mitklägerin Pauline Langer zu zahlen,
2) an monatlichen Alimenten je 7,569 M für das Kind, in vierteljährlichen, mit dem 23. Juli 1895 beginnenden Praͤnumerationsraten von ö 22.50 , in Worten: Zweiundzwanzig Mark fünfzig Pfennig, auf die Zeit vom 23. Juli 1895 bis zum vollendeten vierzebnten Lebensjahre des Kindes, zu Händen des Mitklägers Johann Langer, als gesetzlichen Vor⸗ mundes, zu zahlen, ;
3) dem Kinde das gesetzliche Erbrecht in seinem Nachlaß vorzubehalten, .
4) für das Kind, falls es sterben sollte, die Be⸗= gräbnißkosten zu tragen;
II. dem Beklagten werden die Kosten des Rechts—= streits einschließlich der Kosten des vorgängigen Arrest⸗ verfahrens Langer é/ a Mischuda G. B / ö auferlegt,
III. das rh wird, soweit es sich um die rück= ständigen, sowie um die bereits fälligen laufenden Alimente und um die 30 S Entbindungskosten handelt, für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Friedland i. Oberschl. auf den LI. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 9 Uhr. . Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Friedland i. Oberschl,, den 12. August 1865. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
30678 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma A. Sauer⸗ , zu Frankfurt a. M. klagt gegen den Kaufmann Carl Dörner, früher in Frankfurt a. M. Schillerstraße 11 bei Schütze, jetzt unbekannt abwesend wo? aus von Balth. Frensch in
rankfurt a. M. zediertem Wechsel, ausgestellt am
7. Oktober 1894, zahlbar am 1. März 1895, aceeptiert von Carl Dörner, über 75 „M, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des . im Urkunden ho zur Zahlung von 75 „½ nebst 6o/o Zinsen seit 20. März 1895 und 7 1 46.68 , . und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a. M., Zimmer 129, auf den 25. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Jum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
in,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. JI. 80690 Oeffentliche Zuftellung.
Der Johann Graff, Vater, Gastwirth in Sulzern, vertreten durch den Gerichtsvollzieher⸗Amtskandidaten Müller in Münster, klagt gegen den Johann Kempf, Holischuhmacher, früher in Sulzern, zur Zeit ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, aus einer im Laufe des vorigen Jahres an den Beklagten ge⸗ machten Eß⸗ und Trinkwaarenlieferung, mit dem Antrage auf Zahlung von 49,ů 10 nebst 5oso Zinsen vom Klagetage ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Münster im Ober- Glfaß auf Freitag, den 8. November 1895, Vormittags 10 ühr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .
(L. 8. Kahl, Amtsgerichts. Sekretär,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
30680 Landgericht Hamburg. Oeffentliche ZJustellung.
Der Kaufmann Otto Stubbe, 1. Brandstwiete Nr. 3, Haniburg, vertreten durch die Rechtsanwalte Dres. Scharlach, Westphal, Poelchau und Lutteroth, klagt gegen den Ludwig Greve, früher in . ö. jetzt unbekannten Aufenthalts, im Wechselprozesse auß zwei Wechseln vom 12. bejw. 15. April 1595, faͤllig gewesen am 12. bejw. 15. Juli 1895 über 40 Jeg hh und 66 219.60 mit dem Antrage auf Verurtbeilung des Beklagten zur Zablung von „S6 549.25 nebst 6 o, plnsen auf „M 329,66 seit dem 12. Jali 1895 und auf 6 219,60 seit dem 16. Juli 1895, sowie 6 22,49 Wechselunkoften, und ladet den Beklagten zur mündlichen e des Rechtastreits vor die Kammer II. für Handelssachen des Landgerichts zu Hamburg (Rathbaus) auf den 9p. Oktober E895, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte jugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der