4 3 R e . ö J
H . ö 2 l, !. ö . ö Kö ö 9 ö ö 1 ö 1 — 63 z ö . . ö . . * ⸗ . ö z 3 ** Hö ! 14 ö. . . . . ö k1 . * 1 ö ö * J 1 — ö ! ö ö 9 ö 9. . ö I. z ö 1 9 ‚ . k ö J . 1 ] 13 . 56 ⸗ . . J! . ö ö ö . 9 J s 4 i 1 i * 3 2 * J . . — z ö . . 1 6 ? . h ö ( . . . z (. / h . ö z . . . ö ( ö ö . ö 4 . . * . J . [. ] ö 4 J *. . ö . 3 . . 1 ‚. ö ö ö
K ö
*
der Amtestellung und mit dem Siegel der Stadtgemeinde zu versehen, jedoch können diese Unterschriften mit Faksimilestempeln gedruckt
Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Minden.
Zinsschein
te Reihe
zu dem Anleiheschein der Stadt Minden Buchstabe .. .. Nr. . . . über
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rück= gabe in der Zeit vom 1. April bezw. 1. Oktober 18. ab die Zinsen kes vorbenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom .... ten
ß . der Stadt ⸗Hauptkasse zu Minden oder deren Zahlstellen.
Minden, den .. ten Trockenstempel.) Der Magistrat. - Unterschriften.) . ; Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. ; . ÄAnmerkung: Die Namensunterschriften des Magistrats- Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der r=n, Namenzunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
te Ausgabe, 6s ju 3 * Zinsen.
Regierungsbezirk Minden.
Anweisung zu dem Anleiheschein der Stadt Minden. Buchstabe .
Provinz Westfalen.
Trockenstempel.) Der Magistrat. Unterschriften . Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der
eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen
werden. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen in . Art abzudrucken:
ter Zinsschein. ter Zinsschein.
Anweisung.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung.
Bei dem Berggewerbegericht zu Saarbrücken ist, an Stelle des Königlichen Amtsrichters Dr. Abt dem Königlichen Amtsrichter Dronke zu Sulzbach die kommissarische Wahr⸗ nehmung der Obliegenheiten eines Stellvertreters des Vor⸗
sitzenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem Vorsitz der
Kammer Sulzbach dieses Gerichts übertragen worden. Berlin, den 18. August 1895. Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: Es kens.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der bisherige Rektor und Hilfsprediger Leopold Czypulowski ist zum Kreis-Schulinspektor ernannt worden.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Bederkesa ist der Lehrer Böhr zu Osnabrück als ordentlicher Seminarlehrer, und
am Schullehrer⸗-Seminar zu Homberg der Lehrer Beil aus Schorbach als Seminar-⸗Hilfslehrer angestellt worden.
Abgereist:
Seine Excellenz der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, mit mehrwöchigem Urlaub nach der Schweiz.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 22. August.
Seine Majestät der Kaiser und König gedenken, wie dem, W. T. B.“ aus Cassel gemeldet wird, in den nächsten Tagen mehreren Truppenübungen beizuwohnen, u. a. in der Senne bei Paderborn, wo morgen Kavallerieübungen und am 24. d. M. Parade stattfindet. Spater begeben Seine Majestät Sich nach Mainz, wo am 26. d. M. Truppen des XI. Armee⸗ Korps besichtigt werden.
Der General- Lieutenant Kuhlmann, Inspekteur der 1. Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, hat Berlin verlassen.
Der Kaiserliche Gesandte in Stockholm, Wirkliche Geheime Rath Graf von Bray⸗Steinburg hat einen ihm Aller⸗ höchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesen⸗
heit desselben fungiert der etatsmäßige Legations⸗Sekretär der
Kaiserlichen
Geschãftstrãger. Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime
Rath von Eisendecher ist von dem ihm ö be⸗
willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der g lh r d
esandtschaft von Pilg rim-Baltazzi als
chaft wieder übernommen.
Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergischer Regierungs- Direktor von Schicker und Königlich 1 cher Direktor von Fischer sind in Berlin ein⸗ getroffen.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine 9 S. M. S. „Marie“, Kommandant Kor⸗ vetten⸗Kapitän Credner, am 20. August d. J. in Tanger eingetroffen.
Gumb innen, 21. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent von Braunschweig, General⸗Inspekteur der L Armee⸗Inspektion, traf heute Nach⸗ mittag hler ein. Die Stadt ist festlich geschmückt. Bei dem Einzug, der unter brausendem Hurrah der Volksmenge erfolgte, bildeten sämmtliche Innungen und die Schulen Spalier. Seine Königliche Hoheit nimmt bis zum 23. d. M. bei dem Regierungs⸗Praͤsidenten Hegel Quartier. Heute Abend fand große Illumination und Fackelzug statt; morgen inspiziert der Prinz die hiesige Garnison.
Kiel, 22. August. Die Manöver der Herbstübungs⸗ flotte in der Nordfee dauern, wie W. T. B.“ meldet, bis um 25. . M. Am 27. d. M. erfolgt die Abreise nach der Ostsee. Während der dreitägigen Fahrt üm Kap Skagen sollen Evolu⸗ tionen vorgenommen werden. Am 30. August krifft die Flotte in Kiel ein, wo sie am folgenden Tage ar einnimmt. Der 1. September ist Ruhetag, am 2. September findet eine große Sedanfeier statt, und am 3. September werden die Uebungen wieder aufgenommen. Die Flotte geht zunächst nach Saßnitz und trifft am 11. September in der Danziger Bucht ein, wo bis zum 15. September die Schlußmansver stattfinden. An . Tage erfolgt vor Neufahrwasser die Auflösung der
otte.
JZulda, 21. August. Nachdem die Bischofs-Konferenz vier Sitzungen abgehalten hat, fand heute Abend im Dom die Schlußandacht statt.
Homburg, 21. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz von Wales ist heute Abend hier eingetroffen.
Württemberg.
Die evangelische Ober-Kirchen⸗ und Schul⸗ behörde hat, dem „Staats⸗-Anz. f. Württemb.“ zufolge, ange⸗ ordnet, daß im Hauptgottesdienst des auf den 1. September fallenden 12. Sonntags nach dem Dreieinigkeitsfest der großen Ereignisse des Jahres 1870371 gedacht und der Dank gegen Gott für das, was er in jenem Jahre an Heil und Sieg geschenkt hat,. zum Ausdruck ge⸗ bracht werde. In den evangelischen Mittel- und Volksschulen fällt am 2. September Vor⸗ und Nachmittags der Unterricht aus. In einer Vormittagsstunde dieses Tages sind die Schüler in den einzelnen Klassen oder, wo es möglich ist, in größeren Räumen zu einer Schulfeier zu versammeln, bei welcher unter dem Zusammenwirken von Ortsschul⸗ Inspektoren und Lehrern die Bedeutung jener Zeit durch geschichtliche Erzählungen dargelegt wird. Ferner sollen einzelne Ereignisse aus derselben durch den Vortrag passender Gedichte seitens der Schüler besonders k und geistliche und patriotische Gesänge eingefügt werden. Wo am Nachmittag des 2. September öffentliche Feiern in den Gemeinden stattfinden, wird es den Ortsschulbehörden anheim⸗ gegeben, zu veranlassen, daß hierbei von der Jugend geeignete Turnübungen und Turnspiele vorgeführt werden.
Baden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sich vor⸗ gestern von Karlsruhe nach Schloß Mainau begeben.
Hessen
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog. und die Großherzogin besuchten vorgestern Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich in Friedrichshof und nahmen dort an der Mittagstafel theil.
Mecklenburg⸗Schwerin.
In dem Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, ist den ‚Mecklenb. Nachr. zufolge, eine weitere langsame Besserung zu verzeichnen, jedoch absolute Ruhe auch für die nächsten Tage noch geboten.
Oefterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser Franz Joseph gedenkt, wie W. T. B.“ erfährt, am 8. September sich nach Stettin zu begeben. Der Statthalter von Galizien Graf Badeni ist gestern Abend aus Ischl in Wien eingetroffen.
Großbritannien und Irland.
Bei, der gestrigen Berathung des Ausgaben⸗Etats des Ministeriums des Auswärtigen erklärte, wie „W. T. B.“ aus London berichtet, im Unterhaus der Parlaments Unter⸗ sekretär des Auswärtigen Amts Curzon bezüglich Siams; Das englische Mitglied der Grenzregulieruns ommission sei soeben 5 sein Bericht werde gegenwärtig von der Regierung erwogen. Was die Schanstaaten betreffe, so befinde sich ein englischer Offizier seit Monaten in Monsing, wodurch das Eigenthumsrecht e, , auf Keutschieng hin⸗ länglich bewiesen werde. Die allgemeine Politik Englands bezüglich Siams bestehe in der Wahrung der politischen und kommerziellen Interessen Englands in Siam und in, der Sicherung der Autonomie und Unabhängigkeit Siams. Die dieshezüglichen Versicherungen der fran ösischen e ern gäben Grund zu hoffen, da die Dien, . dieser Politik die , . Beziehungen zu Frankrei nicht gefährden werde. Was Egypten 2. so halte die Regierung an der Politik ihrer Vorgänger fest; die für die eventuelle Räumung aufgestellten Bedingungen seien noch nicht erfüllt und die geren , zur nochmaligen Erwägung der Frage noch nicht gekommen.
Rußland.
Der Kaiser und die Kaiserin begaben sich, einer.
Meldung des „W. T. B.“ ful, gestern nach Krasnoje Selo, um den dort siatifindenden anövern zu folgen.
Der Emir von Buchara ist gestern von Jalta über Simferopol nach Wladikawkas abgereist. z
0
—
Spanien.
Nach Cuba werden, wie dem ‚W. T. B. aus Madrid mitgetheilt wird, im November neue Verstärkungen ) Höhe von 25 006 Mann abgehen. 1
Türkei.
Auf den Vali von Monastir (Bitolia) in Ma j Tscherim Pascha, ist ein Attentat verübt 1 men, einem Gebüsch wurde mehrere Male erfolglos auf den Wagen des Vali geschossen. Der Thäter ist entflohen.
Bulgarien.
Gegenüber den fortgesetzten Uebertreibungen der oppe— sitionellen Blätter hinsichtlich der angeblichen Folgen der Jer= störung des Pomaken-Dorfes Dospat durch eine Bande wird, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Sofia, von gut unterrichteter Seite versichert: in Wahrheit habe die Pforte zwar wegen obigen Vorfalls Vorstellungen in Sofia erhoben, ohne jedoch den thatsächlichen Sachverhalt klar zu legen. Die türkischerseits an Ort und Stelle an esush Untersuchung erscheine, nicht vollständig abgeschlossen Eine Intervention irgend einer fremden Macht sei in dieser Angelegenheit überhaupt nicht erfolgt. Die bulgarische Regierung habe die Behörden des Kreises von Bazardschik beauftragt, den Sachverhalt festzustellen und insbesondere z ermitteln, ob eine Bande im Bereich dieses Kreises oder ander, wärts die Grenze überschritten habe. — Nach einer bishe übrigens nicht bestätigten Behauptung hätten die Bewohner von Dospat an dem Blutbad von Batak im Jahre 1876 . 1 und liege jetzt eine Rache der Bewohner von atak vor.
Betreffs der in Sachen der Ermordung Stam— bulow's geführten Untersuchung theilt die „Swoboda“ mit daß der Kapitän Morfow, welchen das Blatt beschuldigt, die Mörder zu kennen, lediglich wegen Ueberschreitung seiner Be— fugnisse, indem er den Diener Stambulow's verwundete, ver Gericht gestellt, und der Polizei⸗Kommissar Jureckow, welcher auf eigene Verantwortung Tuͤfektschiew noch an dem Abend des Attentats in Freiheit setzen ließ, abgesetzt werden solle.
Amerika.
Die demokrgtische Staatskonvention von Ohio sprg sich, wie ‚W. T. B.“ aus Springfield (Ohio) meldet, für die Nationalwährung aus, bestätigte das Parteiprogramm und nahm einen Antrag an, nach welchem die Monroe⸗Doktrin auf— recht erhalten wird. — James G. Campbell ist zum Gouverneur ernannt worden.
Auf Cuba stieß eine Abtheilung spanischer Re⸗ gierungstruppen unter Palanka auf Insurgenten— banden unter Führung von Roloff und Sanchez. Sechzig Insurgenten wurden gelödtet, die anderen wurden bis in die Provinz Puerto Principe hinein verfolgt. — Der Insurgenten⸗ chef Mugica wurde in Matanzas erschossen.
Asien.
Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Bom bay vom ir geg Tage herrscht auf der Bahrain— Insel im Persischen Meerbusen greße Aufregung, wel ein feindlicher Häuptling eine Anzahl. Perlenfischer— boote beschlagnahmte und dieselben nach türt schen Gewässern schleppte. Das zur Verfolgung en— sandte englische Kanonenbost „Sphynx“ brachte die Bont nach Bahrain zurück. Der Vorfall soll auf der Insel Ruse— störungen verursacht haben; die dortige Bevölkerung befindet sich in dem Glauben, daß seitens der Türken ein Angriff geplant werde und infolge dessen Truppen requiriert seien.
In der chinesischen Provinz Fuhkien haben, wie dasselbe Bureau berichtet, neue Gewaltthätigkeiten stat— gefunden. Die amerikanische Mission in Futschau wurde von einer zahlreichen wüthenden Volksmenge an— gegriffen, die mit allerhand Waffen versehen, war. Die Kapelle und die Schule wurden zerstört. Vier ein— geborene Schüler wurden verwundet; der Lehrer, welcher Aus—⸗ länder ist, entkam. Eine starke fremdenfeindliche Stimmung herrscht unter der Bevölkerung Futschaus, welche die Straßen durchzieht mit dem Rufe: „Vertreibt die ausländischen Teufel!“
Afrika.
Aus Massowah berichtet die Agenzia Stefanis, daß Ras Mangascha sich infolge des Abfalls mehrerer Führer, welche zu den Italienern übergingen, entmuthigt zeige. Betreffs der Lage im Sudan sei das Gerücht verbreitet, daß amed Ali nach Omdurman berufen und Osman Digma zu seinem Nachfolger als Kommandant der Truppen ausersehen sei.
J Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten berausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vem 16. August, hat folgenden Inhalt: J. Allgemeine Verwaltungk, sachen. Zirkular, betr. die Belehrung der. Parteien über die e' rufungsfrist in Entscheidungen über Streitigkeiten der Armenverbãnde. — Zirkular, betr. die Uebernahme der aus Lübeck ausgewiesenen preußischen Staatsangehörigen. — II. DOrganisationssachen, Ber hörden und Beamte. Zirkular, betr. die Nichtanrechnung der Dien zeit von freiwillig ausscheidenden Beamten bei Wiederanstellung.! Verfügung, betr. die Anstellung von Grenzkommissarien in Illowon— zu Hilfsbeamten der Staatsanwalschaft. — III. Polizeiverwaltun; X. Versicherungswesen. Zirkular, betr. den Eid der Vorsitz enden ꝛc. der Schiedsgerichte für die Unfall. und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bekanntmachung, betr. die Beaufsichtigung der zur Durchführung * Unfall- ꝛc. Versicherung errichteten Schiede gerichte. — B. Gewerbe⸗ . 2 g betr. den Begriff des höheren Kunstinteresses im inne des Hausiersteuergesetzes und der Reichs⸗ Gewerbeordnung. C. Baupolizei. Verfügung, betr. die Koften für die Untersuchungen der Gasleitungen in Theatern ꝛe. — D. Gefängnißwesen 6. und Beffẽrungsanstalten. Zirkular, betr. die Fürforge flir entlassene Stra! gefangene. — Zirkular, betr. die Tagegelder, Reise⸗ und Umzugs kosten der Strafanstaltslehrer. — IV. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Zirkular, betr. den Bau von Kleinbahnen. — Zirkular, betr. die Ausbildung der Regierunge⸗Bauführer des Hoch⸗ und Wa baufaches. — . betr. die Ermittelung des der ** rechnung von Unfallrenten zu Grunde liegenden Ar eitẽverdienstes V. Verwaltung der Staats steuern und Abgaben. Verfügung bett. die Feststellung des Gesammtaufkommens der direkten Staatẽsteuern. = FI. Verwaltung für Landwirthschaft, Domänen und Fornn Verfügung, betr. Forderung von , , bei Stundungen ö Soljkaufgeldern. = Zirkular, betr. die Ausführung des Gef bee been gemeinschaftliche Holzungen. — VII. Militär- und Marine. Angel g. heiten. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes betr., die . orge für die Hinterbliebenen von Soldaten. — Iirkular / Verfügun .
haften, welche 180 71 und an den vorhergehenden Kriegen ehrenvoll ibeilgenommen haben.
Das Juli⸗August Heft des Zentralblatts für die ge⸗
amm te Ünterrichts⸗Verwaltung in Preußen heraug⸗ egeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ e gelegen heiten hat folgenden Inhalt: A. , . der Gehälter zer Direktoren der Universitäts Bibliotheken in Königsberg, Berlin, Hreifswald, Breslau Halle, Kiel und Marburg, sowie der Paulinischen Fibliothek in Münster nach Dienstaltersstufen. Erlaß vom 35. Nai d. J. — Regelung der Remuneration der Hilfsbibliothekare n Fer Käöniqlichen Bibliothek zn Berlin und den Unkdezsitäts. Hiblio. theken leinschließlich der Paulinischen Bibliothek zu Münster i. W.) nach Dienstaltersstufen. Erlaß vom 22. Mai d. J. — Aufforderung jur Bewerbung um ein Stipendium der Jacgb Saling schen Stiftung. Erlaß vom 19. Juni d. J.. — Praktische Aus ⸗ Ildung? von Nahrungsmittel - Chemikern im Kaiserlichen Ge⸗ sundheltsamt zu Berlin. Bekanntmachung vom 24 Juni d J. — B Zulassung der Inhaber von Reifezeugnissen der Landwirthschafts⸗ schulen zum Hod stẽ id en st! Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai d. J. = Geschäftsanweisung für die Kassenverwaltung der staatlichen höheren Lehranstalten im Amtsbezirk des Königlichen Provinzial⸗ Schustollegiums zu Koblenz vom 1. Dezember 1894. Erlaß vom ö. März d. J. — Ausstellung vorläufiger , über die hestandene Abschluß⸗ oder Entlassungsprüfung für Schüler an den höheren Lehranstalten. Erlaß vom 35, Juni d. J. — Berechnung rer Dienstzeit der wissenschaftlichen Lehrer behufs Feststellung der ihnen zu gewährenden Alterszulagen (6 3 Abs. 2 des Normal · Etats er die höheren Unterrichtganstalten vom 4. Mai 1892). Ein⸗ reichung von Sammelberichten. Erlaß vom 5. Juni d. J. — Festsetzung des für die Gewährung von Alterszulagen an die Lehrer höherer Unterrichtzanstalten maßgebenden Dienst⸗ alters unter Anrechnung von Hilfslehrerdienstzeit. Erlaß vom 14. November 1894. — Gewährung von Tagegeldern und Reise⸗ kosten an die anstellungssähigen Kandidaten des höheren Schulamts. Erlaß vom 6. Juni d. J. — Verleihung des Ranges der Räthe pierter Klasse an Direktoren von Nichtvollanstalten und an Professoren höberer Lehranstalten. Bekanntmachung. — Programm für den vom 1 bis 15. Oktober 1895 in Göttingen abzuhaltenden naturwissen⸗ schaftlich- erdkundlichen Ferienkursus für Lehrer höherer Schulen. — C Turnlehrerinnen⸗Prüfung im Herbst 1895. Bekanntmachung vom J65. Juni d. J. — D. Lehrziele der höheren Mädchenschulen. Erlaß vom 4. Funi d. J. — E. Herausgabe eines Werks über den Krieg von 15876771 durch den Professor Dr. Lindner in Halle. — Erlaß vom 19. Juni d. J. — Heranziehung der eine eigene Schule unterhaltenden Juden zu den aus der allgemeinen Gemeindekasse zu bestreitenden Lasten der christlichen Volksschule in der Provinz Hannover auf Grund des hannoverschen Gesetzes vom 30. September 1842. Erkenntniß des J. Senats des Königlichen Ober⸗Verwaltungsgerichts vom 10. Mai d J. — Rechtsgrundsätze des Königlichen Ober Verwaltungsgerichts. Er⸗ kenntniß des J. Senats des Königlichen an,, , vom 9g. April d. J. — F. Fabrpreisermäßigungen für mittellose Kranke, Blinde, Taubstumme und Waisen. — ö
betr. die une n , der hilfsbedürftigen Unteroffiziere und Mann- b
onalien.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
gat der Ersteher eines Grundstücks in der Zwang⸗ veistelgerung in Anrechnung auf das baar ju zahlende Kaufgeld eine zur Febung kommende Pfandbriefschuld zum Nominal⸗ beträge mit Einwilligung der Pfandbriefgläubigerin übernommen, so können, nach einem Ürtheil des Reichsgerichts, V. gi le n, vom 6. Mär; 1895, die nacheingetragenen, zunächst ausgefallenen Gläubiger von dem Ersteher nicht die Herausgabe der Differenz zwischen dem Nominalbetrage und dem geringeren Kurswerth der Pfandbriefe beanfpruchen, auf welche die Pfandbriefgläubigerin zu Gunsten des Erstehers verzichtet hat. — Der Riktergutsbesitzer Sch. erstand das Rittergut W. in der Provinz Posen in der Subhastation und übernahm bei der am 5. August 1893 stattgehabten Belegung des Kaufgeldes zufolge vorausgegangenen Abkommens mit der Posener Landschaft das voll zur Hebung gelangte 30ͤ0 ige Pfandbriefdarlehn von 387 709 nach Abzug des amortisierten Betrags von 5900 M zum Nominal⸗ betrag in Anrechnung auf den Kaufpreis. Der zunächst mit 80 000 ausgefallene Hypothekengläubiger beanspruchte klagend vom Er⸗ steher die diesem nie des Abkommens mit der Landschaft zu * theil gewordene Differenz zwischen dem Nominalwerth und dem RKRurswerth der Pfandbriefe zur Zeit der Kauf gelderbelegung (7,390 oo) im Betrage von 10307 4M, indem Kläger ausführte, daß das Pfandbriefdarlehn nur nach jenem Kurs⸗ werth auf den Kaufpreis hätte verrechnet werden dürfen, daß daher der Beklagte um den eingeklagten Betrag zu wenig an Kaufgeld ent⸗ richtet und sich damit zum Schaden des zunächst ausgefallenen Gläu⸗ bizers bereichert habe. Die Klage wurde in beiden Instanzen ab= gewiesen und die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: Nach § 57 Abs. 1 des GHesetzes vom 13. Juli 1833 ist der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Kaufpreifes baar zu zahlen; es kann aber nach 1164.2. S. der Frfteher in Anrechnung auf das baar zu zahlende Kaufgeld die zur ebung kommenden Forderungen mit Einwilligung der betreffenden läubiger übernehmen, was wie eine aus dem Grundstück gewährte Befriedigung, also wie Baarzahlung wirkt. Es liegt alfo für die Frage der Anrechnung der übernommenen Dy * bel er die Sache nicht anders, wie im Fall der Baarzahlung. Soweit der Hypothekengläubiger das baar gezahlte Kaufgeld ju feiner Befriedigung hätte in Anspruch nehmen können, so weit ist die übernommene Schuld auf den Kaufpreis an— sarechnen, so weit bat also der Ersteher seiner Verpflich= ung jur Zahlung des Kauspreises genügt. Rechte Dritter, iebesondere der na cheingetragenen Gläubiger, werden durch den Ueber⸗ nahmevertrag nicht ben er Erwächst aus diesem Vertrag und dem darin enthaltenen Verzicht eines Gläubigers auf Baarzahlung dem Ersteher ein Vortheil, so steht dieser doch nicht im ursächlichen Zu⸗ sammenhang mit dem wegen Unzulänglichkeit des Kaufgeldes ein- etretenen ku] l eines nacheingetragenen Gläubigers, weil dieser lusfall ja auch eingetreten sein würde, wenn der Uebernahmevertrag nicht geschlossen, das Kaufgeld vielmehr baar gezahlt worden wäre. Es liegt also in dem hier gesetzten Fall auch eine Bereicherung des i . auf Kosten eines ausfallenden Realgläubigers nicht vor.“
— Die durch Polizeiverordnung vorgeschriebene Streupflicht der Bürgersteigs bei Glatteis seitens der Hauseigenthümer oder deren Stellvertreter kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Jivilfenats, vom 16. Mai 18395, im Gebiet des preuß. Allg. Landrechts, von diesem auf im Haufe wohnende Beauftragte, sog. Vijewirthe, gegen deren 1 nichtß, vor. liegt, übertragen werden, in welchem Fall obne weiteres diese und nicht die Hauseigenthümer für die, durh Nichtbeobachtung der Polizéiverordnung hervorgerufenen Unfãlle sivilrechtlich haften. Zwöeifelloß wurde em polizellichen Gebote auch dann genügt, wenn dätz Beftreuen durch einen dazu beauftragten er⸗ folgte, wie denn die Polizeiverordnung von einem Bestreuen assen durch den Gigenthümer oder Stellvertreter spricht. Es ist ferner ohne eitereg anzunehmen, daß der Gigenthümer für das Bęestreuen des in gerst gen im eintretenden Falle dadurch am besten Vorsorge zu reffen glauben konnte, daß er eine zuverlässige Person eigens dazu Il chr te auf den Zustand der Straße. Acht zu geben und bei
latte die nöthigen Vorkehrungen zu treffen. (49.ñ95.)
chuld auf den—
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Ein Beamter oder ein Offizier kann, nach einem Urtheil des Ober Verwaltungsgerichts, J. Senats, vom 22. Mär 1895, neben dem durch seinen Amtssitz begründeten Wohnsitz noch einen anderen Wohnsitz haben; einen anderen . dem Wohnsitz am Beruftort hat derjenige, welcher einen bestimmten Ort für eine ge⸗ raume Zeit im Jahre zum dauernden oder häufig wiederholten Aufenthalt und um Mittelpunkt der Lebensverhältnisse machen will und macht. — Der Herzog zu X war in den Jahren 1891 und 1892 in Ausübung seines Berufs als Offizier in Berlin thätig und besaß dort eine eingerichtete Wohnung. Außerdem hatte der Herzog in dem bei der Stadt J. Schlesien) belegenen Schloß M dem Stammsitz der Herzoglichen Familie, eine vollständig eingerichtete Wohnung inne, in welcher er im Jahre 1891 sechsmal — zusammen 73 Tage lang, in Zeit⸗ abschnitten von Z bis zu 25 Tagen — und im Jahre 1892 achtmal — zu⸗ sammen 62 Tage lang, in Zeitabschnitten von? bis zu 15 Tagen — gewohnt und et stets Gäͤste empfangen hat, deren Zahl zwischen 2
und 10 geschwankt hat. Der Magistrat zu J. erachtete das Schloß D. als
zweiten Wohnsitz des Herzogs und zog ihn zu den Hausväterbeiträgen im Bezirk der evangelischen Stadtschule zu J. für das Jahr 1892 heran. Der Herzog . sich durch diese Heranziehung beschwert, unter anderem deshalb, weil er innerhalb des Schulbezirks keinen Wohnsitz, fondern nur ein zur Ausübung der Jagd eingerichtetes Absteige⸗ quartier besitze, erhob Klage beim Bezirksausschuß, welche aber ab, gewiefen wurde. Auf die Berufung des Klägers bestätigte das Ober ⸗Verwaltungsgericht die Vorentscheidung, indem es begrün⸗ dend ausführte: „Es ift keine maßgebende Norm vorhanden, welche es ausschließt, daß ein Beamter neben dem durch seinen Amtssitz begründeten Wohnfitz noch einen anderen Wohnsitz hat. .. . Die⸗ selben Grundfätze auf einen im aktiven Militärdienste stehenden Offizier zur Änwendung zu bringen, konnte keinem Bedenken unterliegen. — Daß sich, in der Gesetzgebung eine auf alle Ver⸗ hältnisse berechnete und für dieselben maßgebende Legaldefinition des Begriffs „Wohnsitz“ nicht vorfindet, ist bereits in dem Endurtheil des Sber⸗Verwaltungsgerichts vom 5. Mai 1887 hervorgehoben. Es ist dort unter Bezugnahme auf das Allgemeine Landrecht, die Allge⸗ meine preußische Gerichtsordnung und das Reichsgesetz wegen Be⸗ seitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 des näheren ausgeführt, wie nur erübrige, auf die in der Rechtswissenschaft und Fechtsprechung herrschenden Anschauungen zurückzugehen, wonach zur Begründung, zum Haben und Beibehalten eines Wohnsitzes einmal der Wille gehört, einen bestimmten Ort zum dauernden Aufenthalt und Mittelpunkt der Lebensverhältnisse zu machen, und außerdem die Verwirklichung dieses Willens durch ent⸗ sprechende That. Der Grundsgtz, daß vor allem das sub⸗ ie hiemnment, der Wilks wie. Aößzt bes etheitzten in Fiage kommt und weiter eine Reihe äußerlicher, obiektiver Vorgänge, die eine Ausführung jenes ausdrücklich erklärten Willens enthalten oder doch einen Rückschluß auf sein Vorhandensein gestatten, ist in den neueren Gesetzen, welche, jedes für sein Geltungsgebiet, nach dem Vorbild des § 1 Abs. 2 des oben erwähnten Geseßzes vom 13. Mai 1870, eine Definition des Wohnsitzes dahin geben, daß als Wohnsitz derjenigs Ort anjusehen ist, an welchem jemand eine Wohnung unter Umständen inne hat, welche auf ij Absicht der dauernden Beibehaltung einer solchen schließen assen, zum Ausdruck gekommen. — Allerdings würde das Vorhandensein einer vollständig eingerichteten Wohnung innerhalb des Schloßbezirks die Möglichkeit, daß sie nur als Absteigequartier benutzt wird, nicht ausschließen. Einer derartigen Annahme stand aber die Häufigkeit und die Dauer der Anwesenheit des Klägers in der Wohnung entgegen, nicht minder auch die Thatsache, daf er dann fast regel⸗ mäßig Gäste bei sich gehabt und zwar meist in sie in einem solchen Absteigequartier nicht wohl aufgenommen werden können‘. ¶ JI. 412)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Labigu ist es am 16. d. M. zu einem Zusammenstoß zwischen Arbeitern und Polizeibeamten gekommen, in dessen Verlauf ein Arbeiter getödtet wurde und zwei schwer ver- wundet worden sind. Veranlassung zu dem Zusammenstoß war das von dem Schneidemühlenbesitzer Skalweit an die städtische Polizei gerichtete Ersuchen um Hilfe gegen 9 Holzarbeiter, die auf seinem Holzhof die Arbeit aur e hatten, Unfug verübten und seiner Auf— forderung, den Hof zu verlassen, keine Fl leisteten. Die Arbeiter sind der Aufforderung der städtischen Polizisten und des berittenen Gendarmen Hoffmann, dessen Beistand von letzteren angerufen war, nach Haufe zu gehen, nicht nachgekommen, haben sich vielmehr an den Polizisten ihätlich; vergriffen. Bei dieser Gelegenheit hat der Gendarm Hoffmann nach mehrmaliger fruchtloser Verwarnung von seiner Schußwaffe Gebrauch gemacht. — Die beiden Verwundeten befinden fich im städtischen Krankenhause zu Labiau in ärztlicher Be⸗ handlung. Die Untersuchung ist eingeleitet und der Gendarm Hoff⸗ mann bis auf weiteres vom Dienst entbunden.
In Arnstadt i. Th. haben einer Mitheilung des . Vorwärts“ zufolge die Weißgerber die Arbeit niederlegt, weil ihnen von den Arbeitgebern die zehnstündige Arbeitszeit nicht bewilligt wurde.
Hier in Berlin haben die Metalldrücker der Firma J. Landé infolge von Lohnkürzungen die Arbeit niedergelegt. — Der Aus⸗ stand der Lohgerber und Lederzurichter in der Römer'schen Lederfabrik in Pankow ist, wie die Blaͤtter melden, seit Montag früh beendet. Nach dem Bericht der Ausstandskommission in einer Versammlung am Dienstag, der auch die Arbeitgeber der Fabrik bei⸗ wohnten, ist zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Einigung erzielt worden (v!gl. Nr 191 d. Bl).
Land⸗ und Forstwirthschaft.
In den Staats forsten des Regierungsbezirks Fran tg ich O. haben die Befchädigung en durch Insekten jetzt fast völlig aufgehört; der Fraß der großen und der kleinen Kie ernblattwespe (Lyda praeëtencis und Lophyrus pini) und des Kiefernspanners (Fidonia piniaria) ist sowohl in der Neumark wie in der Lausitz fast ganz erloschen, ebenso der Fraß der Kieferneule (Prachen pini- porda) in der Oberförsterei Christianstadt. Stellenweise, namentlich in den Revieren Karzig und Lagow, fand ein mäßiger Flug der Mai⸗ käfer statt; erhebliche Vertilgungsmittel sind . in diesem Jahre nicht gegen ihn angewendet worden.
Saatenstand im Königreich Bayern.
Der Saatenstandsbericht für das Königreich Bavern enthält, wie W. T. B. aus München meldet, für Mitte August folgende Angaben: Winterweizen 2.36, Sommerweizen 2,52, Winterspelz 2, 15, Sommerspel 1.64, Winterroggen 2.00, Sommergerste 2, 67, Hafer 261, Raps 3, 19, Kartoffeln 2,72, Futterrüben 2,45, Zuckerrüben 2, 094,
üälfenfrüchte 2,88, Klee 2.40, Futterpflanzen 2,39. Wiesen 2.36, opfen 2, 5p. ( bedeutet: sehr gut, 2 gut, 3 mittel, 4 gering und 5 ehr gering.)
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Cholera.
Türkei. Wie der Levant Herald“! vom 1. August mittheilt, hat die Seuche auf das Vilajet Kon ig übergegriffen; es erkrankten . vom 21. bis 27. Juli in Jah-Yali 20 Persfonen, von denen 9 starben.
in einer Zahl, wie
Ostindien. Kalkutta. Vom 7. bis 13 Juli sind 29 Per⸗ sonen an Cholera, 4 an Pecken und 148 an Fiebern gestorben.
Japan. Auf der Insel Kiushiu sind vom 12. April bis 5. Juli insgesammt 498 Erkrankungen amtlich . davon im Bezirk Ragasaki 40 (20 Todesfalle, in der Stadt Nagasaki 16 (19), in Sasebo 79 (o), im Bezirk Fukuoka vom 15. Mai bis 25. Juni zusammen 273 (N. davon in Mozi 117 (.
Rorea. Einer Mittheilung vom X28. Juni zufolge ist die Krankheit, wahrscheinlich von der Mandschurei her e lem, in den an der chinesischen Grenze gelegenen Städten Wiju und Chöl⸗ san ausgebrochen. Die Hauptstadt, sowie die drei offenen Häfen Koreas sind bisher seuchenfrei geblieben.
Brafilien. Einer Mittheilung vom 17. Juli zufolge ist die anfangs Dezember v. J. dort autgebrochene Epidemie im Thale des Parahyba⸗Flufses gänzlich erloschen und kann auch in Rio de Janeiro als erloschen betrachtet werden, da seit Anfang Juni nur noch ganz vereinzelte Erkrankungsfälle festgestellt sind.
Gelbfieber.
Einer Mittheilung vom 15. Juli zufolge sind die nachstehenden, an der Westküste von Mittel⸗Amerika belegenen Städte ergriffen: Sonfonate und Santa Ana (Salvador), Champerico (Gua temala), Tapachula und Okus (Mexiko). Weiterhin wurden nach dem „Abstr. of sanit. rep.“ festgestellt:; in Havana vom 12. bis 18. Juli 18, vom 19. bis 25. Juli 23 Todesfälle (bei etwa 54 bezw. 76 Neu,. Erkrankungen), in San tjago (Cuba) vom X bis 13. Juli 41, in Cienfuegos bom 8. bis 20 Juli 3. in Vera Cruz vom H. bis 18. Juli 8, in Rio de Janeiro vom 16. bis 22. Juni 12. In Havana ist die Seuche anscheinend im Zunehmen, in Rio de Janeiro im Abnehmen begriffen, ebenso einer Mitttheilung vom 13. Juli zufolge in Santjago (Cuba).
Handel und Gewerve.
Die Firma Stam u. Co. in Amst erdam, vor welcher nach der in Nr. 181 d. Bl., vom 1. August 1895, enthaltenen Notiz seitens der niederländischen Polizei gewarnt worden ist, wird betrieben durch einen gewissen G. J. Stam und ist nicht zu verwechseln mit der dortigen gut beleumdeten Firma Stam u. Co., vormals Schleining u. Co., Hut- und Mützen⸗ waaren, O. Z. Voorburgwat in Amsterdam.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 11683, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. !
In Oberschlesien sind am 20. d. M. gestellt 5219, nicht recht⸗ zeitig gestellt 194 Wagen. ̃
Zwangs⸗Bersteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 21. August die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung? Greif s⸗ walderstraße 195 und 196, dem Maurermeister Karl Strecken—⸗ bach zu Rixdorf gehörig; Flächenraum 3,60 a bezw. 1031 a3 mit dem Gebot von 64 000 S bezw. 196 000 466 wurden der Raths⸗ Maurermeister Rudolf Seegers, Engel ⸗Ufer 4 und der Fabrik⸗ r Walter Aufferm ann, Treptower Chaussee 6, gemeinschaft⸗ lich Ersteher. — Eingestel lt wurde das Verfahren der Zwangsver⸗ steigerung wegen des Grundstücks Steinmetzstraße 32, dem Rentier Ferdinand Biermann zu Berlin gehörig.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 21. August 1895. Auftrieb und Markt- preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 535 Stück (Durchschnittspreis für 160 kg.) J. Qualität — * , II. Qualität — — np , III. Qualität 92 - 94 M, IV. Qualität 89-86 6. — Schweine. Auftrieb 6557 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 98 „, Landschweine: a. gute ga — 96 S, b. geringere S8 -= 52 M, Galizier — — “, leichte Ingarn — Te, bei 20 da Tara, Bakonyer —— S bei — kg Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 1551 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Rg) J.. Qualität 120 - 1,24 ½Æ½, II. Qualität 1, lo— 1,18 6, III. Qualität 1, 00- 10s é — Schafe. Auftrieb 271k Stück. (Durchschnittspreis für 1g.) I. Qualität 1,00 - 1, 14 M, II. Qualität 0,92 — 0, 06 III. Qualitãt —, —
— Die nächste Börsenversammlung zu Essen findet am 26. August im „Berliner Hof“ statt.
— Die Einnahmen der Königlich württem ber gischen Staatseisenbahnen betrugen im Monat Juli 1895: 3 802 832 ( 285 770) 6 und vom 1. April bis Ende Juli 13 605728 ( JT08 267) s ;
Magdeburg, 21. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker, exkli, von 9200 —, neue 10,50. Kornzucker exkl., S8 do Rendement — —, neue 9,85 —- 10, Nachprodukte erkl.,, 75 0 o Rendement 7, 00— 7,60. Schwach. Brotraffinade 1 22,75 — 23,00. Brotraffinade 11 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22, 5 — 23. Gem. Melis F mit Faß 22,177 — 22,25. Ruhig. ohzucker J. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. August 9,525 bez. u. Br,, pr. September 9.50 Gd.i, öh Bre, pr. Oktober Dezember 9,90 bez, gz Br., pr. Januar⸗März 1020 bez. 10,24 Br. Schwächer.
J August. (W. T. B.) Kammzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. August 3,25 6, pr. September 3,277 , pr. Oktober 3, 30 66, pr. November 3323 , pr. Dejember 3,35 66, pr. Januar 3,876 „, pr, Februar 3,40 (, pr. März 3, 40 M, pr. April 340 M, vr. Mai 3425 M, pr. Funi 3,437 , pr. Juli 3,423. Umsatz 130 000 kg. Behauptet.
Leipzig, 22. August. (W. T. B.) Die während der bepor= stehenden Herbstmesse in den Räumen der Leipziger Börsenhalle abzuhaltende Garnbörse wird Freitag, den 30. August d. J, ihren 6 nehmen.
Mannheim, 21. August. (W. T. B.) Produkten markt. Weizen pr. November 1420, pr. März 1450. Roggen pr. November Il, 60, pr. März 11,90. Hafer pr. November 12,00, pr. März 12,30. Mais pr. November 10,96, pr. März 10,50.
Bremen, 21. August. (W. T. B. Börsen Schlußhericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum. Börse ) Fest. Lok 6,20 Br. Baumwolle. Fest. üpland middl. loko 371 3. Schmal. Ruhig. Wilcox 338 3, Armour fhield 33 3, Cudahr 346 3, Fairbanks 23 3. Speck. Ruhig. Short elear middling loks 31. Taback. Umsatz 56 Faß Kentucky.
Hamburg, 21. i. (W. T. B. Kaffee. (Nachmittags bericht) Good average Santos pr. September 74t, pr. Dezember 73, pr. März 724, pr. Mai 72. bi — Zuckermarkt. Sn e ihn, Rüben⸗Rohzucker J. Produkt Basis 88 0 Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. August 9,424, pr. Oktober 723, per Dezember 9.90, pr. März 10,176. Flau.
Pest, 21. u ft (W. T. B.) Produ ktenm arkt. Weizen loko matt, pr. Herbst 628 Gd, 6.30 Br., pr. Frühjahr 6671 Gd, 6,73 Br. Neggen pr. Herbst 5.32 Gd., h, 34 Br., pr. Früh ahr 573 Gd. 5,73 Br. Haser pr. Herbst 553 Gd. 5,56. Br. Mais pr. Juli⸗August 5,55 Gd, 5. 60 Br., pr. August⸗ September 5. hö Gd., 560 Br., pr. Mai⸗Junt 1896 4,65 Gd., 4,45 Br. Kohlraps pr. Alu gust· September 9, 35 Gd., 9, 40 Br. .
Bud apest, 21. August. (W. T. B.) Die Semestralbilanz der
Ungarischen Allgemeinen Kreditbank weist auf- Erträgnisse der Zentrale 755 768 Fl., hiervon ab Lasten 135 166 Fl., verbleibt