Gegenstand der Besteuerung.
Berechnung
der Stempelabgabe.
Gegenstand der Besteuerung.
I Laufende Nr.
J
I) Versicherungen bei den auf Gegenseitigkeit gegründeten und nicht die Erzielung von Gewinn bezweckenden ene ,, . anstalten, deren ö ,, durch Umlage erhoben werden und deren Geschäftsbetrieb über den Umfang einer Provinz nicht hinausgebt. .
Befreit sind Verträge über Rückversicherungen und Transport- cherungen.
Vertrãge, . 3 1) durch welche ein früherer stempelpflichtiger Vertrag lediglich
k /
Wenn jedoch die Verabredung über die Aufhebung oder Beseitigung des früheren Vertrages fi als eine in diesem Tarif besonders aufgeführte Verhandlung darstellt, so kommt derjenige Steuersatz zur Anwendung, welchem die Verabredung — den Vorschriften dieses Tarifs unterliegt.
Der Finanz ⸗Minister kann in besonderen Fällen den zu , Werthstempel aus Billigkeitsrücksichten bis auf ermäßigen; über sonstige vermögensrechtliche Gegenstände, wenn keine andere Tarifstelle zur Anwendung kommt.
Ein auf unbestimmte Zeit eder auf Kündigung ab— geschlossener Vertrag gilt in Betreff der Stempelpflichtigkeit als ein auf ein Jahr abgeschlossener.
Befreiungen:
Lehrverträge,
Verträge, durch welche Arbeits- und Dienstleistungen auf be⸗ stimmte oder unbestimmte Zeit gegen zu gewissen Zeiten wiederkehrendes Entgelt (Lohn, Gehalt und dergleichen) ver⸗ sprochen werden. wenn der Jahresbetrag der Gegenleistung 1500 M nicht übersteigt.
, n der Geistlichen und Schullehrer, wie Bestallungen, diese.
Vollmachten, Ermächtigungen und Aufträge zur Vornahme von Geschäften rechtlicher Natur für den Vollmachtgeber, wenn der Werth des Gegenstands der Vollmacht
500 nicht übersteigt w
1000 , .
3000
6 000
10 000
15 000 ö .
bei einem höheren Betrage. .. wenn die Vollmacht zur Vornahme aller oder gewisser Gattungen von Geschäften für den Vollmachtgeber ermächtigt (General
a, und der Werth des Gegenstandes 50 000 „S übersteigt Steht der Bevollmächtigte in einem Dienstverhältniß zu dem
Volta neter, / Wenn der Werth des Gegenstandes der Vollmacht nicht
schätzbar ist. wenn es sich insbesondere um Vollmachten zur Aus⸗
ae, n. Stimmrechts in Gesellschaften aller Art handelt .. Bei Prozeßvollmachten treten an Stelle der Steuersätze des
56 Absatzes bon 3, 5, 7,50, 10, die Steuersätze von 2, 3, 4,
6
Schriftstücke, in welchen jemand einem Dritten gegenüber erklärt, daß er einem anderen die Vornahme einer Angelegenheit rechtlicher Natur aufgetragen habe, sind dem Stempel nicht unter⸗ worfen, sofern nicht die Verkehrssitte eine Vollmacht in diesen Fällen erfordert und durch das Schriftstück die förmliche Voll—⸗ macht ersetzt werden soll.
Zu Vollmachten, in denen mehrere, nicht in einer Erb. oder sonstigen Rechtsgemeinschaft stehende Personen einen Bevoll— mächtigten bestellen, ist der Vollmachtstempel so oft zu verwenden, als Vollmachtgeber vorhanden sind.
Wenn bei einer gerichtlichen oder notariellen Versteigerung durch die Kaufbedingungen oder durch besondere Erklärungen bestimmte Personen bevollmächtigt werden, nach erfolgtem Zu⸗ schlag für die Versteiglasser oder fur die Ansteigerer die Auflassungs. erklärung abzugeben und für die Ansteigerer die Eintragung der Sin zu bewirken, so ist der Vollmachtmachtstempel ohne Rücksicht auf die Anzahl der Betheiligten und der abzugebenden Erklärungen nur einmal in Ansatz zu bringen, sofern nach Inhalt des Protokolls die Vollmacht auf einen Zeitraum von längstens drei Tagen nach Ablauf des Tages, an welchem der af, erfolgt, beschränkt wird.
Substitutionen bei einer Prozeßvollmacht, welche nicht in einer nach diesem Tarif einem besonderen Stempel unterliegenden Verhandlung ausgestellt werden, sind stempelfrei, sofern über die ursprüngliche Vollmacht eine vorschriftsmäßig versteuerte Urkunde vorhanden und dies entweder auf der Substitutionsvollmacht vermerkt ist, oder die ursprüngliche Vollmacht sich bei den Ge⸗ richtsakten befindet.
Vorrechtseinräumungen (Prioritätszessionen)
Werkverdingungsverträge, inhalts deren der Uebernehmer auch das Material für das übernommene Werk ganz oder theilweise anzuschaffen hat, sind, falls letzteres in der Herstellung beweglicher Sachen besteht, wie Lieferungsverträge unter Zugrundelegung des für das Werk bedungenen Gesammtpreises zu versteuern.
Handelt es sich bei dem verdungenen Werk um eine nicht bewegliche Sache, so ist der Werkverdingungspertrag so zu ver⸗ steuern, als wenn über die zu dem Werk erforderlichen, von dem Unternehmer anzuschaffenden beweglichen Gegenstände in dem—⸗ jenigen Zustande, in welchem sie mit dem Grund und Boden in dauernde Verbindung gebracht werden sollen, ein dem Steuersatz der Tarifstelle (Kauf- und Tauschwerträge! Buchstabe e oder der Ziffer 3 der Ermäßigungen und Befreiungen“ dieser Tarifstelle
.
ö
7 Laufende Nr.
untersiegender TRieferungs vertrag und außerdem dmsschiũ q) ve
Werthes der Arbeitsleistung ein dem Steuersatz der Tarifstelle
Verträge · Ziffer? unterworfener Arbeitsvertrag abgeschlossen wäre.
ie Vorschrift des § 10 dieses . findet entsprechende
Anwendung dergestalt, daß, insoweit eine Trennung des Gesammt⸗
pe 5 t vorgenommen ist. der höchste Stenersatz zu ent⸗
richten ist. Wiederaufhebung von Verträgen, s. Verträge, fpiffe 4 Zengniffe, amtliche in Privatsachen, innerhalb der Zuftändig kh . ausstellenden Behörde oder der ausstellenden Beamten Beurkundungen der Gerichtsvollzieber nach 5 17 der Hinter⸗ legungsordnung vom 14. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 249). Befreit sind:
a. Zeugnisse, auf Grund deren ein anderes amtliches Zeu . 23 9 3 (Reise⸗ oder Leichenpaß, Paßkarte) ausgeste werden soll;
b. en. e aller Art, welche von Geistlichen in Bezug auf irchliche Handlungen ertheilt werden, insbesondere Geburts⸗, e. Aufgebots⸗, Ehe⸗, Trau⸗, Todten⸗ und Beerdigungs⸗
ne;
Zeugnisse, welche zum Nachweise der Berechtigung zum Ge⸗ nusse von Wohlthaten, Stiftungen und anderen Bezügen für hilfsbedürftige Personen dienen sollen oder welche wegen Zah⸗ lung von Wartegeldern, Pensionen, ,, , . Krankengeldern, Beerdigungskosten, Wittwen⸗ und aisen⸗
eldern und ähnlichen Kosten und Geldern als ,. eläge bei öffentlichen oder privaten Kassen und Anstalten eingereicht werden müssen;
; i. nisse, insoweit sie nicht zur Erlangung der in den Tarifstellen ‚Erlaubnißertheilungen? und Lustbarkeiten aufgeführten Genehmigungen u. s. w. erforderlich sind.
; en e,, gen stehen gleich Zeugnisse über ge⸗ leiftete Arbeiten in Anstalten, welche von unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbehörden betrieben werden;
Beglaubigungen von Unterschriften unter Anträgen und Ver—⸗ bandlungen, die nach ihrem Inhalt ausschließlich zu einer Eintragung oder Löschung in öffentlichen, das Cigenthum und die Belastung von Grundstücken und selbständigen Gerechtig⸗ keiten feststellenden Büchern erforderlich sind, sowie die mit solchen Beglaubigungen verbundenen Zeugnisse über die Ver⸗ tretungsbefugniß der Betheiligten;
e . ungen von Unterschriften der Gesuche um Aus⸗ zahlung hinterlegter Gelder nach §5 25 Abs. 2 der Hinter legungsordnung vom 14. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 249). In den unter a und e bezeichneten Fällen tritt die Stempel
freiheit nur dann ein, wenn der dieselbe begründende Zweck aus
der Urkunde hervorgeht. Wird von den Attesten zu anderen
Zwecken nachträglich Gebrauch gemacht, so ist der Stempel nach⸗
zuverwenden.
Zuschlagsbescheide, wie Kaufverträge, s. diese.
Gegeben Neues Palais, den 31. Juli 1895.
(L. S.) Miquel.
Wilhelm.
von Boetticher. Thielen. Bosse. Freiherr von Hammerstein.
Tabelle
über den gegenwärtigen Kapitalwerth einer Rente oder Nutzung im Werth von L 6 auf eine bestinmm Anzahl von Jahren behufs Berechnung der davon zu entrichtenden Stempelsteuer.
(Zu § 6 des Gesetzes.)
5 Kapitalwerth Jahre.
Anzahl d
ö. Kapitalwerth Kapitalwert Jahre.
Kapitalwerth 2424
23 88] 25 969 0607 122
—
OO M M Q , e N. —
—
O OOo 2 — 2 M ;, N — —
8 — 92 809 2 1 — — — 9 D*
sg O , o DO do ne
— —— — N 0
— —
—
D 22 S SSSSCSSRSCESRDSESS3 O E O dW CO ⏑ — de dòd— — Or
,
— — —
—
88
und mehr.
E 2O4.
Untersuchungs⸗Sachen. . . u. der
. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 27. August
Deffentlicher Anzeiger.
7
1895.
6. Tommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. J. Erwerbs. und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1.
2. J.
3. Unfall⸗ und Inxaliditäts⸗ ꝛc. 1 . 4.
h.
) Untersuchungs⸗Sachen.
eine.
— — — — — —— ——
7 Aufgebote, Zustellungen und dergl.
31705) Deffentliche Zustellung.
Die Gemeinde Weisenbeim am Sand, Gläubigerin, vertreten durch ihren Bürgermeister Georg Schick, Gutsbesitzer in Weisenheim, am Sand, betreibt
gen die folgenden Kinder und Miterben des in Cen m a. S. verlebten Schlossers Philipp Koob aus dessen erster Ehe mit Magdalena, ge— borene Becker, nämlich: —ᷣ— ö
a. Adelheid Koob, ledig, großjährig, früher in . Westfalen, jetzt unbekannten Aufent⸗ alts,
b. Johann Philipp Koob, ohne bekanntes Ge⸗ werbe, früher in Hicklitz, Mecklenburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Schuldner,
die vertragsmäßige, öffentliche Wiederversteigerung der nachgenannten, im Banne von Weisenheim a. S. gelegenen Liegenschaften, als:
1) Pl. Nr. 52921½ mit 20,5 a,
2 Pl. Nr. 52921 3 mit 18356 a Acker,
alles gelegen an der Schindkaut.
Als Termin zur Wiederversteigerung hat der Kgl. Notar Geul in Freinsheim den 21. September 1895, Nachmittags 2 Uhr, im Gemeindehause zu Weisenheim a. S. bestimmt, wozu die Abwesen⸗ den hiemit geladen werden. Gegenwärtiges beiweckt die öffentliche Zustellung der Steiganzeige an die genannten Abwesenden, nachdem solche durch Be⸗ schluß des Kgl. Amtsgerichts vom 22. d. M. be⸗ willigt wurde.
Dürkheim a. H., den 23. August 18965.
Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts:
Zwick, K. Sekretär.
3l698] Aufgebot. .
Die großjährige unverehelichte Alwine Zechinato, im Dienste bei dem , Schabangs zu Berlin, Taubenstraße 11—13, hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Guthabenbuches Nr. 58 631 der städtischen Sparkasse zu Köslin, in welchem 200 0 (zweihundert Mark) eingezahlt sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 10. März 1896, Vormittags EI Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Köslin, den 20. August 1895.
Königliches Amtsgericht.
20393 Aufgebot.
Der Spezereihändler Heinrich Jöster in Barmen, vertreten durch Rechtsanwalt Geilen in Schwelm, hat das Aufgebot .
I) des Quittungsbuchs Nr. 6929 der städtischen Sparkasse zu Schwelm über 4943 S 1 5 per 1. Ja⸗ nuar 1894,
2) des Quittungsbuchs Nr. 3496 der Sparkasse des Amts Langerfeld über 1389 6 54 8 per 1. Ja⸗ nuar 1894
beantragt. Der Verlust der beiden Sparkassen⸗ bücher ist glaubhaft gemacht. Der unbekannte In⸗ baber der Quittungsbücher wird aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte auf dieselben spätestens in dem auf den L9. März 1896, Vormittags A1 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, an= beraumten Aufgebotstermine unter Vorlegung der Quittungsbücher geltend zu 2 widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Schwelm, den 17. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht.
20331 Aufgebot.
Nach Angabe der Bankfirma Karl Neuburger in Berlin ist der von ihr durch Indossament erworbene, von der Weingroßhandlung Rückelshäuser⸗Lamprecht in Mainz auf M. Zeuner in Marktsteft gezogene, von diesem acceptierte und am 15. Februar 1895 zahlbare Wechsel über 283 SM 5 3 zu Verlust ge— gangen.
uf Antrag der ö Karl Neuburger wird der Inhaber dieses Wechsels , n,, spätestens am Dienstag, 31. Dezember 1895, Vorm. 9 Uhr, keine Rechte aus dem Wechsel oder an den⸗ selben beim unterfertigten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen würde.
Kitzingen, den 22. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht. 8.) Dr. Höhn.
lbodol Aufgebot.
Der Erbpächter Harder zu 5 elin, als Vormund des minderjährigen k . Hans Voth da⸗ selbst, hat daz Lufgebot des Hypothekenscheins vom 15. Februar 1882 über 240 6, zinsenlos eingetragen für den kurandischen Vater in Fol. 3 B. des Erbpacht geböfts Nr. 7 daselbst, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den . November 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- ebotstermine feine Rechte anzumelden und die Ur—⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Bützow, den 20. April 18935. Großherzogl. Mecklenburg Schwerinsches Amtsgericht.
831693 Anfgebots verfahren,
12 858. Großh. Amtsgericht Freiburg hat unterm Heutigen verfügt: ;
Auf Antrag der Stadtgemeinde Freiburg, welche an das Haus Nr. 30 der Herrenstraße dahier aus unvordenklichem Besitz das Eigenthum anspricht und alle Rechte eines Eigenthümers an dieser Liegenschaft ungehindert und unbeschränkt ausübt, obne daß der Erwerbstitel im Grundbuche nachgewiesen werden kann, ergeht unter Bezugnahme auf das wegen einer Reihe von Liegenschaften erlassene Aufgebot vom 8. Juli 1870, in welcher aus Versehen der Antrag⸗ steller statt der Liegenschaft Haus Nr. 30 der Herren; straße, Haus Nr. 21 der Herrenstraße aufgeführt ist und das Aufgebot bezüglich der letzteren durchgeführt wurde, das Aufgebot an diejenigen Personen, welche in den Grund und Unterpfandsbüchern nicht ein— etragene dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder , n , en, beruhende Rechte an der Liegenschaft besitzen, solche zum Termin vom Samstag, den 21. Dezember, 10 Uhr, — Zimmer 1 — anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden.
Großh. ö (gez) Ettle. . Die ,, mit der Urschrift beurkundet. Freiburg, den 22. August 1835. Der Gerichtsschreiber: (L. S.) J. V.: A. Frey.
31688
Aufgebot. Der unter Fahne wohnhaft gewesene Arbeiter Tobe Harms erhielt durch Erbzinskontrakt vom 19. Juli 1822 von des weil. Andreas Röbkes Fink Erben in Fahne von der in Tom. 20 Vol. 2 sub Nr. 92 Pag. 729 des Auricher Amts- Hypotheken- buchs reglstrierten Warfstätte in Erbzins verliehen und zum nutzbaren Eigentbum übertragen das nach folgend beschriebene Grundstück: as Torfmoor mit dem Untergrund zu Fahne, beschwettet: . ostwärts an den Morast des Schuldienstes zu Westerende, südwärts an die Grenze der Aufstreckung, welche mit der Landesherrschaft zu regulieren ist, westwärts an den Morast des Ü. A. Steen, nordwärts an den Dwasweg. . Nach dem Ableben des Tobe Harms bat Antje Hinrichs, Wittwe des Röbke Andreessen Fink, das Torfmoor übereignet erhalten. Letztere übertrug es ihrem Sohne an, Röbkes Fink. Nach des letz⸗ leren Tode haben feine Wittmwwe Geske Toben, geb. Meiners, das Grundstück nießbräuchlich, seine 6 Kin⸗ der: Röbke, Andreas, Gebke, Ludwig, Harbert und Adolf dagegen als Erben auf Grund des Testaments vom 30. Mai 1881 dasselbe besessen. Die Wittwe Fink, geb. Meiners, ist verstorben. Im Grundbuch steht das Grundstück, welches identisch mit den Parzellen Nr. 34 und 35 Kartenbl. 3 von Westerende⸗ Kirchloog — Art. 59 der Grundsteuermutterrolle, groß 166151 ha mit 1,87 Rthlr. Reinertrag — sein soll, noch in Tom. 20 Vol. 3 Nr. 163 Pag. 1298 von Westerende für Tobe Harms ,, Die Berichtigung des Besitztitels ist unterblieben. Auf Antrag der Kinder und Erben des Hinrich Röbkes Fink, nämlich: I) des Röbke Fink in Oldersum, 2) des Andreas Fink in Amerika, 3) der Gebke Fink, verehelichten Fokke Harms zu Fahne,. 4) des Ludwig Fink zu Fahne, 8 de Re rkrt. J Fink in Amerika, werden alle, welche an dem obenbezeichneten Grund⸗ stück Eigenthumsrechte zu haben glauben, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebots—⸗ termin am Dienstag, den 17. Dezember 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie sonst mit denselben ausgeschlossen werden und auf Grund des zu er— lassenden Ausschlußurtheils die Antragsteller als k im Grundbuch eingetragen werden önnen. Aurich, den 13. August 1895. Königliches Amtsgericht. III.
31692 Anfgebot.
Auf Antrag des Ackerwirths Johann Franz Schmidt zu Lippspringe werden alle diejenigen, welche an die Grundstücke Flur 7 Nr. 1647469 und 1308/469 der Steuergemeinde Lippspringe, ersteres gelegen vor dem Steinthor, Hofraum, 6 a 84 qm groß, letzteres daselbst, Hausgarten 8 a 76 dm roß, zur Zeit eingetragen im Grundbuch von Lipp— 5 Bd. 12. Bl. 105 für die Wittwe Johann Brockmeyer, geb. Rudolphi, Eigenthumtansprüche haben, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine am 21. Dezember 1895, Vorm. 11 Uhr, anzumelden und zu be⸗ scheinigen, widrigenfalls alle Eigenthumsprätendenten mit ihren Rechten 6 werden und die Berichtigung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgen wird.
Paderborn, den 13. Juli 1895.
Königliches Amtsgericht.
31694 Aufgebot. ö
Zur Verbreiterung des Kommunikationgweges Ahlum⸗Wendessen im Dorfe Ahlum sind folgende, in den übereichten Vermessun ,, , näher bezeichneten Grundflächen im Wege gütlicher Verein⸗ barung abgetreten: .
1) vom Kothsaß Ebeling von seinem Hofe No. ass. 42 zu Ahlum 21 m für 765 46,
2) vom gothseß Weddelmann von seinem Hofe No. ass. 29 daselbst 94 4m für 337,50 ,
3) vom Kothfsaß Schunter von seinem Hofe No.
ass. 36 daselbst 9 am für 116, 26 0
Auf den Antrag der Herzoglichen Kreis Direktion bierselbst ist zur eventl. Abfindung der Realberechtigten Termin auf den 24. Oktober 1895, Morgens 10 Uhbr, vor hiesigera Herzoglichen Amtsgerichte anberaumt, zu welchem die Realberechtigten unter dem Rechtsnachtbeile geladen werden, daß sie im Falle ibres Nichterscheinens mit ihren Ansprüchen an die Entschädigungssummen ausgeschlossen werden.
Wolfenbüttel, den 19. August 18965.
Herzogliches Amtsgericht. Kaulitz.
31695 Aufgebot.
Der Handarbeiter Johann Heinrich Menzel, ge— boren am 13. September 1828 in Burau, Kreis Sagan, und bis zum 265. Juni 1875 in Ruhbitz wohnhaft gewesen, wird, da er seit vorbemerkter Zeit verschollen ist, auf Antrag seiner Tochter, der verehel. Auguste Selma Liebig, geb. Menzel, in Bitterfeld, aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 10. April 1896, Vorm. II Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine in Person oder durch legal Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigen⸗ falls er für todt erklärt und das vorhandene Ver mögen an die sich legitimierenden Erben aus— geantwortet werden wird.
Gera, den 23. August 1895.
Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung für Zivilvrozeßsachen. Fromm hold.
31691 Aufgebot. . In Sachen des Nachlasses der zu Mülhausen im Elsaß am 24. Dezember 1890 verstorbenen Frau Ludwig Heyd, Victoria. geb. Eslinger, wurde in Ge⸗ mäßheit des 5 1 des Gesetzes vom 10. Mai 1886 die Ausstellung einer Erbbescheinigung beantragt. ur Ergänzung des Nachweises wird hierdurch gemäß 2 Abs. 4 des genannten Gesetzes ein öffentliches ufgebot erlassen, mit der Aufforderung an die un⸗ bekannten Erben, welche Ansprüche an den Nachlaß der versterbenen Frau Ludwig Heyd, Victoria, geb. Eslinger, zu haben vermeinen, dieselben bis zum 1. Dezember E895 auf dem Amtsgericht dahier, Zimmer Nr. 5, Dreikönigsstraße Nr. 23, anzumelden, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins die Ausstellung der Erbbescheinigung er— folgen wird. ; Mülhausen i. E., den 21. August 1895. Kaiserliches Amtsgericht. (gez Stürmer, Assessor. Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber: (L. S.) J. V.: Bachmann.
315065] Verschollenheitserklärung. .
Nr. 15910. Andreas Becker, Metzger, geboren am 22. Mai 1837 in Schriesheim, wird, da er auf die diesseitige Aufforderung vom 31. Juli 1894, Nr. 12717, keine Nachricht von sich gegeben hat, für verschollen erklärt.
Mannheim, den 22. August 1895.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Müller.
31725 Bekanntmachung.
Die unbekannten Berechtigten der auf Gorazdowo Nr. 33 Abth. III Nr. 1 . den Sparverein zu Miloslaw eingetragenen Forderung von 300 (66 werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forderung ausgeschlossen.
Wr en, den 20. August 1895.
Königliches Amtsgericht.
31715 Oeffentliche Zustellung. ; Der Kaufmann R. Mosel in Breslau, Neudorf⸗ straße 27, klagt gegen den Malermeister Wilhelm Korenke, früher in Breslau wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem vom Be— klagten acceptierten Wechsel vom 20. März 1895 über 132,67 1 und der Protesturkunde vom 22. Juni 1895, mit dem Antrage auf Zahlung von 132,57 6 nebst sechs Prozent Zinsen seit dem 25. Juni 1895 sowie 265 6. Wechselunkosten und vorläufige Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor das Königliche Amtsgericht zu Breslau, Schweidnitzerstadtgraben 41. Zimmer 56, auf den 9. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. ee. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Breslau, den 22. Olm 18965. issel, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 831708 Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirth J. Pommerenke in Kauernik, ver= treten durch den Rechtsanwalt Michalek in Neumark, klagt gegen die Felix und Martha, geb. Korth, . Eheleute, früher in Kauernik, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, wegen Restkauf⸗ preises für die von den Beklagten in den Jahren 1892 bis 1894 aus dem Geschäfte des Klägers ent nommenen Waaren und Getränke, mit dem Antrage:
a. die Verklagten kostenfällig zur Zahlung von 23 M 20 3 zu verurtheilen und ö das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗
ären,
und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Neumark W. Pr. auf den 29. November 1885, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 453/95.
Neumark, den 21. August 1895.
Dubs ki,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
31706 Oeffentliche Zustellung.
Das Kloster Loccum, durch den Kurator desselben, Präsidenten des evangelischen Ober⸗Kirchenraths Dr. Barkhausen zu Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechnungs⸗Rath Bork zu Loccum, klagt gegen die unverehelichte Amalie Sell in Amerika, unbekannten Aufenthalts, und die minderjährige Helene Sell aus Wiedensahl, vertreten durch ihren Vormund Peeck zu Wiedensahl, wegen 48 66 Zinsen auf ein hypothekarisch lingettggenes Ablösungskapital mit dem Antrage, die Beklagten als Erben des einge tragenen Eigenthümers der Bockwindmühle, unter Gestattung der Zwangsvollstreckung in letztere, zur Zahlung von 48 S mittelst vorläufig vollstreck⸗ baren Urtheils, kostenpflichtig zu Herurtheilen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht 1 zu Stolzenau auf den 7. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen . wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stolzenan, den 19. August 1895.
. Anterschrift),
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
31713 Oeffentliche Zustellung.
Der Fabrikant G. Herold zu Eisenach klagt gegen den Gastwirth Max Langer von Friedrichskron bei Ilmenau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Rest⸗ forderung für ein am 1. Mai 1891 käuflich geliefertes Zweirad, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 250 M 60 3 nebst 8 o/o Ii en vom 1. September 1893, sowie Tragung bezüglich Erstattung der Kosten, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Großherzogl. Sächsische Amtsgericht zu Eisenach Abth. ILa auf den 2. Oktober 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen r mms wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Eisenach, den 23. August 1895.
Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Sächsischen Amtsgerichts. Abth. IIa.
31712 Oeffentliche Zustellung.
Der Bauergutsbesitzer Friedrich Gutschmidt zu Gräningen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wohl⸗ farth zu Rathenow, klagt gegen
) die Frau Marie Sommerfeld, geb. Bading, zu Gräningen,
2) deren Ehemann Hermann Sommerfeld, früher zu Gräningen, jetzt unbekannten Aufenthalts,
wegen Löschungsbewilligung, mit dem Antrage: die Beklagten zu verurtheilen, und zwar
a. die Beklagte zu 1
in die Löschung der im Grundbuche von Gräningen Blatt Nr. 28 Abtheilung 11II1 Nr. 6, sowie Blatt Nr. 36 Abtheilung III Nr. 2 und Blatt Nr. 62 Abtheilung III Nr. 1 für den Gastwirth Johann Carl Friedrich Wetzel zu Gräningen eingetragene Post von 3000 M Restkaufgeld zu willigen,
b. den Beklagten zu 2,
zu vorstehender Löschungsbewilligung seine Ein⸗ willigung zu geben, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Rathenow auf den 18. November 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten zu 2 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rathenow, den 13. August 1895.
Wittich,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 31720]
Die Anna Victoria Wagner, ohne Stand, Che— frau des Lorenz Kirsten, Gastwirth, beide zu Louisenthal wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl zu St. Johann, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden, Exrungenschaftsgemeinschaft. Zur Verhandlung ist die Sitzung der J. Zivilkammer des Königl. Landgerichts zu Saarbrücken vom 20. November I895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Saarbrücken, den 22. August 1895.
ost er, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung.
Keine. / // // 7
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
313365 J , ; ;
Der Verkauf von 16677515 kg Gußeisen mit anhaftendem Blei in 8 Loosen, 1131 Kg Gußeisen mit anhaftendem Kupfer und 1079,45 kg Gußeisen, sonstiges, in je einem Loose, wird
am Freitag, den 20. September 1895,
; Vormittags 11 Uhr,
statifinden.
Bedingungen nebst Muster zum Angebot liegen im diesfeitigen Geschäftskanse — Weixenbach 13 aus, kannen auch abschriftlich gegen 1 6 Schreib= gebühr bezogen werden.
Artillerie Depot Köln.
*
w