1895 / 211 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Sep 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gejetzes vom 10. April 1872 (SesetzSamml. S. 357) sind bekannt gemacht? .

1) das am 10. Januar 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die , äfserungsgenosfenschaft der Wiesen am Labenzsee im Kreise Rosen⸗ berg durch das Amteblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 26 S. 205, ausgegeben am 27. Juni 18635; .

2) der Allerhöchfte Erlaß vom 4. März 1895, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt dangen · Schwalbach auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 19. Januar 1887 aufgenommenen Anleihe don é auf 34 dο, durch Extrabeilage zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 12, aus— gegeben am 25. Mär; 1895, ö . .

3) das am 21. Mai 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent- und Bewässerungegenossenschaft zu Königswalde im Kreile Pr. Stargard durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 30 S. 289, ausgegeben am 27. Jul 1895,

) der Allerböchste Erlaß vom 27. Mai 1895, durch welchen ge⸗ nehmigt worden ist, daß das der Rheinisch ⸗Westfälischen Bodenkredit· bank zu Köln unter dem 12. März 1894 ertheilte Aller hõöchste Privi⸗ legium auch bei der erfolgten Abänderung des Gesellschaftsstatut in

bleibt, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln Nr. 32 S. 302, ausgegeben am 7. August 1895; . . 5s) der Allerböchste Erlaß vom 18. Juni 1895, betreffend die Verleihung des Enteignungs rechts an die Königsberg⸗Kranzer Eisen⸗ bahngesellschaft zu Königsberg i. Pr. zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zur Anlage einer Kleinbabn von Kranz nach Kranzbeet in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 29 S. 288, ausgegeben am 18. Jul 1555. . .

6) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Juli 1895, betreffend Ab⸗ änderung der Allerböchsten Konzessionsurkunde vom 1. Juni 1872 über den Bau und Betrieb der Marienburg ⸗Mlawkaer Fisenbahn, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 32 S. 315, ausgegeben am 8. August 1895 (ju vergl. die Bekanntmachung S. 480 Nr. 8); ; . .

der Allerhöchste Erlaß vom 20. Juli 1895, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Eupen auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 23. Mai 1885 und vom 24. Juli 1888 aufgenommenen Anleihen von 4 auf 3 0,ο,, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 37 S. 293, aus— gegeben am 22. August 1895.

Anzeige, betreffend die von der Landes⸗Aufnahme veröffentlichten Meßtischblätter im Maßstab 1: 25 0606. Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 16. Mai 1895 wird hiermit bekannt gemacht, daß folgende Blätter erschienen sind: Nr. 2358 Haltern, 2776 Wegberg, 2779 Neuß, 2841 Grehenbroich, 2842 Stommeln, 2904 Linnich, 2906 Bergheim, 2909 Mülheim a. Rh., 3031 Lendersdorf, 3035 Bonn, 3157 Linz, 3206 Malmedr, 3208 Hellenthal, 3262 Meyerode, 3267 Virneburg, 3311 St. Vith, 3312 Bleialf, 3315 Hillesheim und 3317 Kaisersesch. Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Ei sen⸗ schm idt hierselbst, Neustädtische Kirchstraße Nr. 475. Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 Berlin, den 3. September 1895. Königliche Landes Aufnahme. Kartographische Abtheilung. von Usedom, General · Major.

Bekanntmachung.

Die Studierenden des Baufachs, welche die Vor⸗ prüfung oder die erste Hauptprüfung für den Staats— dienst in der diesjährigen Herbstperiode hier abzulegen beab⸗ sichtigen, werden hierdurch aufgefordert, bis zum 28. d. M. schriftlich, unter Beifügung der vorgeschriebenen Nachweise, bei der unterzeichneten Behörde sich zu melden, die Stubien— eichnungen aber im Präsidial-Bureau der Königlichen Eisen⸗ ahn-Direktion hierselbst abzugeben. Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben demnächst das Weitere eröffnet werden.

Meldungen, welche nach dem angegebenen Schlußtermin eingehen, müssen unberücksichtigt bleiben.

Hannover, den 1. September 1895.

Königliches Technisches Prüfungsamt. von Rutkowski.

Angekommen: Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, vom Urlaub; Seine Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding.

Personal⸗Veränderungen. Königlich Prenßische Armee.

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Königliche 805 i

ö. 1 reuß

dw. Regts, sowie à la s von Großbritannien und Irla e 5 don Preußen (Litthau.) Rr. 1, auch jum Cher Fes amt. ied sbewi lligu 28. Anguft.

* 8.

Röniglich Bayerische Armee.

Offitiere, Portevee- Fähnriche x. Ernennungen, Seförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 24. Au gu t. ann, Unteroff. des 8. Cher. Regts. vakant Groß⸗ fürst Konstantin Nikolajewitsch, zum Port. Fähnr. in diesem Regt. beordert . ;

Durch Verfügung der General-⸗-Inspektion der Fuß⸗ Artillerie. Seybold, Zeug-⸗Lt. vom Art. Dep. Augsburg. zur Gewehrfabrik versetz. Win erke, Zeug ⸗Lt., beim Art. Depot Augs⸗ burg eingetheilt. ö. . .

Im Beurlaubtenstande. 2A. August. Die Pr. Lts. im Res. Verhältnih: Quaglio im 2. Inf. Regt. Kronprini, Goes im 53. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Appel im 2 Cher. Regt. vakant Herzog Maximilian, Rietzl, Christopk, Oberndorfer C München), Zieglwalner (Gunzenhausen), Kiene (Würzburg), Lie berich (Ludwigshafen Br om m er (Landau), Pr. Lts. in der 36 Inf. 1. Aufgebots, Trendel Rosenheim), * Lt, in der Landw. Kap. 1. Aufgebets, Stang (Zweibrücken), Pr. Lt. in der Landw. Inf. 2. Aufgebots, zu Sauyi⸗ leuten (Rittmeistern; die Sec. Lts.. im Reserveverbältniß: dan Calker, v. Zu mm im Inf. Leib⸗Regt. Müller, Fischer, Abel im 1. Inf. Regt. König. Rösch, Bräutigam, Donle im 2. Inf. Regt. Kronprinz. Wich, Rüppell, Stieß, Strößen⸗ reuthber, Landgraf, im 5. Inf. Regt. Großherzog Erwst Ludwig von Hessen, Heß, Reichert, Meinel, Reese, Wintergerst im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen. Rump, Feser, Schum im 9. Inf. Regt. Wrede Sertorius, Mack, Schmidt Weidner im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Klee im J2. Inf. Regt. Prinz Arnulf, van Hees, Hermann, Eisenberger, Thürach im 13. Inf. Regt. Kaifer Franz Joseph von Dester reich Fürst, Döpping, Pylipp im 14. Inf. Regt. Herzog Karl Theodor, Heiß, Marder im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana., D' Aris, Ziegenmehper im 185. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Hefe im 18. Inf. Regt, Eckffein im 1. Ther. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Nakr, Srum m im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, Wie demann im 3. Feld ⸗Art. Regt. Königin Mutter. Rentsch ler im 1. Fuß Art. Regt. vakant Bothmer, Müller im 2. Fuß Art. Regt; in der Landw. J. Aufgebets: Leind! (Rosenheim., Frhr. v. Mairhofen, Weinholzer, Streicher, Aschenb renner, Dyroff, Fischer (I München), Weiß (Augsburg), Pfeiffer (Regensburg, Stöhsel (Nürnberg), Benker (Ansbach, Rehm (Erlangen), Schmelz Bamberg), We ber (Aschaffenburg. Meyer, Hoffschmidt (Kaiserslautern), Horst (Landau), Bauer Zweibrücken) von der Inf., Frhr. Rüpplin v. Keffikon (1 München) von der Kav., Mirtlsperger Wasserburg), Steiner (1 München, Martini (Augsburg), Moll (Nürnberg), Trau mann, Popp (Aschaffenburg), Surg es Kaiserslautern) von der Feld. Art, Baur (Mindelbeim Seybold (Aschaffenburg) von der Fuß⸗Art., Thomaß (1 München), Schãff⸗ ner (Landshut), Gruber Kempten), Schul mann Dillingen vom Train; in ber Landi. 3. Aufgehots? KoJb, be Fir dg,

Brand (Würzburg) von der Inf, zu Pr. Lts., befördert. Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 24. August. ut tner, Rittm. und Eskadr. Chef vom 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm IL, König von Preußen, mit der gesetzlichen Pension und t

it der Erlaubniß zum Tragen der bieberigen Uniform mit den fũr zerabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenst ande. 2A. August. Bauer, Sec. Zt. von der Res. des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, Ebner, Sec. Tt. don der Res. des 15. Inf. Regts. Großherzog Ferdinand von Toskana, Messerer (Nürnberg), Hauptmann von der Infanterie 1. Aufgebots, mit der Erlaubniß zum Tragen der Land⸗ wehr Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Boedl (Nürnberg), Weber (Bayreuth), Sec. Lts. von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Frische (Aschaffenburg, Heil⸗ bronner (Ho, Sec. Lts. pon der Landw. Inf. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Min isterium s. Krämer, Geheimer Kanzlei⸗Rath und Geheimer Registrator des Kriegs⸗ Ministeriums, don der Stelle als Schreiblehrer am Kadetten Korps auf Nachsuchen enthoben, und Braun, Schullehrer an der Mars— platzschule in München, diese Lehrstelle übertragen.

Kaiserliche Marine.

Dffiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver— setzungen z. Neues Palsgis, 29. August. v. der Groeben, Korp. Kapitän, zur Dienstleistung im Marinekabinet kommandiert. v. Use dom, Korv. Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstleistung im Marinekabinet, zum Kommandanten S. M. Avisos „Pfeil! ernannt. v. Co lomb, Kapitän Lt, mst Ter Führung der 1. Torpedo ⸗Abtheil. beauftragt, sämmtlich zum Verbst d. J, Lilie, Bachem, Kapitän-Lts, letzterer Kom⸗ mandant S. M. Kanonenboots Hyänen, zu Korb. Kapitäns, Brüll, Louran, Lts. zur See, zu Kapitän⸗Lts. unter Vorbehalt der Patentierung, Glaue, Grauer, Unter. Etz. zur See, zu Lts. zur See, Fränzel, Ünter Lt. zur See der Seemehr 1. Nuf— gebots im Landw. Bezirk Lüneburg, zum Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots der Matrosen⸗-Art6, Humm, Unter Tt. zur See der Res. im Landw. Bezirk 14 Oldenburg, zum Lt. zur See der Res. der Matrosen ˖ Art., v. Senden, Unter t. zur See der Res. im Landw. Bezirk II Bremen, zum Lt. zur See der Res. des See⸗Offizier ˖ Forps, Biel, Unter-Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots im Sandmw Bezirk Rendsburg, zum Lt. zur See der Seewehr')I. Aufgebots des See⸗-Offizier⸗Korps, Teubner, Unter-Lt. zur See der Res. im Landw. Bezirk X Berlin, zum Lt. zur See der Ref des See⸗Offizierkorps, Koppelstätter, Vize. Steuermann der Seewehr J. Aufgebots im Landw. Bezirk Hamburg, zum Unter⸗-Lt. zur See der Seewehr 1. Auf⸗ gebots des See Offizierkorps, Völker, Niem ann, Vize / Feuerwerker der Res. im Landw. Bezirk Neuwied bezw. IV Berlin, zu Unter⸗Lts. zur See der Res. der Matrosen Art, Facob, Vize⸗Steuermann der Res. im Landw. Bezirk Damburg, zum Unter. C. zur See der Res. des See⸗QRffizierkorps, Gies, Gerstenberg, Rogge, Haver⸗ kampf, Ehrmann, Vize⸗Feuerwerker der Ref, im Landw. Bezirk Stuttgart bezw. Halle a. S., II Bremen, Lennex und II Darmftadt, zu Unter⸗Lts. zur See der Res. der Matrosen-⸗Art, Bartling, Vize Steuermann der Res. im Landw. Bezirk 1 Bremen, zum Unter⸗ Lt. zur See der Res. des See-Dffizterkorps, Baden“ Vize Feuer⸗ werker der Res. im Landw. Bezirk 1 Trier, zum Unter⸗Lt. zur See der Res. der Matrosen. Art, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Reues Palais, 29. August. Schloep ke, Korv. Kapitän z. D., Hafenkapitãn von Wilhelmshaven, mit der bisher bezogenen Pension nebft Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erla abi zum Tragen der bisherigen Uniform, Pannach, Hachmann, Maschinen⸗Ingenieure, Eiermann, Ma⸗ schinen⸗Unter⸗Ingenieur, mit der gesetzlichen Pension nebst Aus⸗ sicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, dem ꝛ2c. Eiermann unter Verleihung des Charakters als Maschinen. Ingenieur, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts. Korps. Neunes Palais, 29. August. Dr. Runkwitz. Marine⸗Stabsarzt, zum Marine⸗Ober⸗Stabsarzt 2. Kl, unter Vorbehalt der Patentierung. Was serfall, Pr. Behmer, Marine. Assist. Aerzte J. Kl., zu überzãhl. Marine⸗Stabs⸗ äriten, Dr. Lan ge, Assist. Arjt 1. Kl. der Scewehr J. Aufgebots im Landw. Bezirk 1 Cassel, zum Stabsarzt der Seewehr J Aufgebots, befördert.

Ka iserliche Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika.

Neues Palais, 27. August. Ollwig, Assist. Arzt 1. Kl. a. D., bisher von der Res. im Landw. Bentrk Wurzburg, Dr. Reinhard, Assist. Arzt 2. Kl. a. D., bisber vom Inf. Regt. Nr. 136, mit 3. 2. August d. J. der Schutztruppe für Deutsch⸗Osftafrika zu⸗ getheilt.

Aichtamtliches.

Deuntsches eich.

Preußen. Berlin, 4 September.

Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend aus Schlesien im Neuen Palais wohlbehalten wieder eingetroffen.

Heute Vormittag haben Seine Majestät, nach Entgegen⸗ nahme der regelm ß gen Vorträge, Sich zur Jagd nach Rudow begeben und werden Abends von dort nach dem Neuen Palais zurũckehren.

Aus Oels wird dem W. T. B.“ berichtet: Seine Majest at der Kaiser besichtigten gestern auf dem Exerzier⸗ platz zwischen Zessel und Pontwitz die Kavallerie⸗Divisiõn von Naso. Nach kurzem Mansvrieren der Division unter dem Befehl des General-Majors von Naso übernahmen Seine Majestät der Kaiser Allerhöchftfelbst das Kommando und griffen mit der Divifion von Zessel aus den bei Pontwitz stehenden markierten Feind an. Nachdem die Stellung des letzteren durch das Feuer der der Division zu⸗ getheilten reitenden Artillerie⸗ Abtheilung erschüttert war, bedrohten Seine Majeftät der Kaiser zunäͤchst die linke Flanke des Gegners, um schließlich in glänzender Attacke einen Frontalangriff auszuführen. Um 12 Uhr war die Uebung beendet., Seine Majestät verabschiedeten Sich hierauf in herz licher Weise von dem anwesenden Armee⸗Inspekteur, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg von Sachsen, und dem kommandierenden General des VI. Armee⸗Korps, Seiner Hoheit dem Erhprinzen von Sachsen-Meiningen, und raten nach 1 Uhr die Ruückreise an.

Der Kaiserliche Botschafter in London, Staats-Minister Graf vonatzfel dt⸗Wildenburg hat einen ihm Allerhõchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit des⸗ selben fungiert der Erste Sekretär der Kaiserlichen Boischaft, Legations-Rath Graf Metternich als Geschãftstrãger.

S. M.. S. „Cormoran“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Brinkmann, ist nach einer telegraphischen Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine am J. September in Colombo (Ceylon) angekommen und beabsichtigt, am 6. d. M. nach Singapore in See zu gehen.

Kiel, 4 September. Die Herbst⸗-Uebungsflotte liegt in der Effernförder Bucht und führt in den Gewãssern des kleinen Belt Gefechts evolutionen aus. Morgen findet Scharfschießen auf See statt. Zu diesem Zweck werden von Kiel aus Scheiben in See geschieppt.

Mecklenburg⸗ Schwerin. Aus Homburg wird über das Befinden Seiner König— lichen Hoheit des Großherzogs gemeldet, daß die Zahl der asthmatischen Anfälle neuerdings zwar abgenommen habe, die Stärke derselben indessen unverändert geblieben sei. Es sei somit nur eine geringe Besserung eingetreten.

Oefterreich⸗ Ungarn. Nach Beendigung des gestrigen zweiten Manövers, bei

dem es zwischen Kapl und Hüberne zu einem großen Zu⸗ sammenstoß der beiden Armee⸗Korps kam, kehrte der Kaiser mit den Erzherzogen, den Militär⸗Attachés und dem Gefolge nach Budweis zurück, wo Allerhöchstderselbe vor der . von der versammelten Menge jubelnd begrüßt wurde.

Der Erzherzog Ladislaus, der zweite Sohn des Erzherzogs Joseph und der Prinzessin Clotilde von Sachsen⸗ Coburg und Gotha, hat sich auf der Jagd in Kisjenoe eine Verletzung am rechten Fuß zugezogen, die zwar schmerzhaft, doch ungefährlich ist. Die zunächst zugezogenen Aerzte aus Arad, welche am Montag Abend eintrafen, linderten die Schmerzen durch Morphinmeinspritzußgen. Die Nacht zu estern war unruhig, doch hatte der Erzherzog Morgens kein Fieber. Der Erzherzog und die Erzherzogin Joseph sowie zwei r, aus Budapest wurden gestern in Kisjenoe erwartet, von wo der Erzherzog Ladislaus heute nach Budapest gebracht werden soll. Der Kaiser, Allerhöchstwelchem sofort von dem Unfalle Mittheilung gemacht wurde, forderte telegraphisch ausführlichen Bericht.

In Anwesenheit des Statthalters von Galizien Grafen Badeni fand gestern in Pr zemhysl die feierliche Einweihung des neuen Gymnasialgebäudes stait, in welchem das polnische und xuthenische Gymnasium sich befinden.

Nach Meldungen Budapester Blätter ist der in der am Montag beendeten Bischofskonfer enz vereinbarte Hirten⸗ brief in versöhnlichem Geist gehalten. Die Katholiken werden in demselben darauf hingewiesen, daß ihnen, nachdem die von den Bischöfen bisher bekämpften kirchen⸗ politischen Gesetze einmal zu stande gekommen seien, die Nachachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten obliege, wodurch allerdings den betreffenden kirchlichen Be— stimmungen durchaus nicht präjudiziert werde. Insbesondere . die kirchliche Eheschließung der standesamtlichen stets zu olgen, da die Kirche die Ehe sonst nicht anerkennen werde.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Unter⸗Stagtssekretãr des Auswärtigen Curzon in Beantwortung mehrerer Anfragen: es seien mehrere Mittheilungen von der türkischen Regierung über die Reform vorsch läge für Armenien eingegangen; der allgemeine Inhalt diefer Mit⸗ theilungen sei von der ei richtig wiedergegeben worden. Leider hätten jedoch diese Mittheilungen nicht als befriedigend betrachtet werden können. Das Reformprojekt habe zwar die offizielle Unter⸗ stützung Deutschlands, Oesterreichs und Italiens nicht er alten; aber man glaube, daß die genannten Mächte mit dem Projekt sympathisierten. Die britische Regierung sei nicht in der Lage, irgend eine Erklärung abzugeben über das Verfahren, das ie sich genöthigt sehen ku f anzuwenden. Die Regierung habe

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uch der Erklärung der, Nowosti⸗, daß die Zeit gekommen sei, zu 3 die drei intervenierenden Mächte ihre Vorstellungen bei der Pforte durch eine gemeinsame Flottendemonstratlon unterstützen sollten, keine Aufmerksamkeit geschenkt. Die Nowosti hätten keinen offiziellen Charakter, und etwaige Vorschläge seien auch nicht gemacht worden. . Bei der Be⸗ rathung des Budgets für Indien sprach sich Fowler gegen die dauernde Besetzung Chitrals aus. Maclean beantragte eine Resolution, worin erklärt wird, das Haus betrachte mit Besorgniß die stete Steigerung der Lasten der indischen Steuerzahler durch die Annektierung oder Besetzung unproduktiver Grenzgeblete. Der Staatssekretãr für Indien Lord George Hamilton vertheidigte den Beschluß der Regierung und sagte, das Aufgeben Chitrals würde sehr wahr⸗ scheinlich das Aufgeben Gilgüs involviert und Chitral einer Anarchie ausgesetzt haben. Die Regierung beabsichtige weder sich auf eine weitgehende Grenzpolitik einzulassen, noch die unendliche Ausdehnung des indischen Reichs anzustreben. Der Antrag Maclean wurde sodann mit 137 gegen WW Stimmen ß . Die Vertagung des Parlaments dürfte morgen Nach⸗— mittag erfolgen. .

er eig des Emirs von Afghanistan hat London gestern verlassen und sich nach Paris begeben, wo er von den Mitgliedern der britischen Botschaft empfangen wurde.

Frankreich.

In Bayonne haben in der Nacht zum Dienstag aufs neue die Manifestationen vor der Unter⸗Präfeklur be⸗ gonnen, wo mehrere Fensterscheiben durch Steinwürfe zertrüm⸗ mert wurden. Die Ruhestörer wurden durch Militär zerstreut. In Nim es hat der Munizipalrath als Protest gegen das Verbot der Stierkämpfe die Bewilligung eines Kredits zur

Veranstaltung eines solchen Kampfes am 8. d. M. bei unent— geltlichem Eintritt beschlossen.

Italien.

Bei der Rückkehr von der gestern in Aquila abgehaltenen Truppenschau stürzte das Pferd des Königs, von langem Stehen in der Sonne ermattet, auf die Flanke. Der König, der sich sogleich losmachte, blieb aufrecht und bestieg dasselbe Pferd bald darnach wieder. Viele Zuschauer hatten den Zwischenfall garnicht bemerkt. ;;

Entgegen früheren Angaben, theilt die, Tribuna“ mit, der Prinz von Neapel werde an Bord seiner Jacht aus Rhodos am 15. d. M. in Neapel eintreffen und am 18. September nach Rom kommen.

Belgien.

Der „Soir“ meldet, die belgische Regierung habe in⸗ folge einer Reihe von Ministerkonferenzen zur Zeit völlig auf den Gedanken verzichtet, den Congostaat sofort an Belgien anzu gliedern. Die Gründe lägen hauptsãchlich in den Vorfällen am Congo, dem Aufstande am Aruwimi sowie am Kassai und, der Aussicht, sofort eine Expedition absenden zu müssen. Die Regierung habe im Einverständniß mit dem König beschlossen, vielleicht bei dem nächsten Zusammentreten der Kammern im November dem Lande ihren Entschluß dahin mitzutheilen, den Plan bis 19090 zu vertagen, und so eine ein⸗ gehende Untersuchung über die Verhältnisse im Congostaat nach jeder Richtung zu gestatten.

Türkei.

Den Behauptungen einzelner Blätter, daß die Lage der Armenier eine bedauernswerthe sei, und daß manche von ihnen, durch die Kurden ihrer ohnehin dürftigen Ernte beraubt, Hungers stürben, wird von offizieller Seite mit dem Hinweise darauf wider⸗ sprochen, daß an Ort und Stelle eingezogene Erkundigungen keine der angeführten Behauptungen rechifertigten. Die Meldung eines Mailänder Blattes, derzufolge 39 Personen, welche den an den jüngsten Einfällen in die Türkei betheiligten Banden angehörten, zum Tode verurtheilt worden seien, wird gleich— falls für absolut grundlos erklärt.

Serbien.

Das amtliche serbische Blatt berichtet, der König Alexander habe anläßlich seiner Errettung aus Lebensgefahr Glückwünsche sämmtlicher Souveräne Europas erhalten. Gerüchtweise verlautet in Belgrad, der König werde am Sonnabend dorthin zurückkehren.

Bulgarien.

Der Prinz und die Prinzessin Ferdinand von Sachsen-Coburg beabsichtigten, in der vergangenen Nacht von Rustschuk nach Schloß Eu xinograd zurückzukehren, wo sie bis zum Herbft Aufenthalt nehmen werden.

Gestern sollte, wie ‚W. T. B.“ aus Sofia berichtet, die Verhaftung des ehemaligen Polizei⸗Prãäfekten Lu kanoff wegen ungesetzmäßiger Einkerkerung mehrerer Personen statt— anden. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde indessen das Vorgehen einstweilen vertagt.

Araerika.

Aus Havanna ist in London die Nachricht eingetroffen, daß bei Namen de las Haguas ein achtstündiges Gefecht zwischen S0 spanischen Truppen unter General Canellas und 300 Aufstandischen unter Maceo stattgefunden habe. Von den Spaniern seien 1 Offizier und 12 Mann getõdtet, 3 Offtziere und 39 Mann verwundet worden. Die Auf⸗ ständischen hätten 35 Todte und S9 Verwundete verloren. General Canellas sei leicht verwundet worden.

Asien.

Wie das „Reuter sche Bureau“ aus Bombay meldet, haben in Dhulia im Distrikte Kandefh blutige Zu⸗ ammenstöße zwischen Hindus und Mohamebanern stattgefunden. Veranlaßt seien dieselben dadurch, daß die

ohamedaner eine religiöse, unter dem Schußze von

dokalbehörden stehende Prozefsion der Hindus zu ver—

hindern gesucht hätten. Plötzlich sei ein Befehl zum Feuern

gehört worden, die Polizei habe darauf geschossen, fünf Moha⸗

medaner getödtet und viele verwundet, von denen ebenfalls

fünf bereits gestorben seien. Es sei unbekannt, von wem der Befehl zum Schießen gekommen sei. Afrika.

In Tanger eingetroffene Briefe aus wa, melden,

r

daß sechs Mauren, wegen Mitschuld an der Ermordung Ro ckstrohss verhaftet worden seien.

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der Ersatzwahl zum Hause der Abge⸗ ordneten im Wahlkreise Hirschberg⸗Schön au ist nach dem amtlichen Ergebniß der Landgerichts Rath Sendel in Hirschberg (nationalliberah mit 26 gegen 91 Stimmen ge— wählt worden.

Nr. 35 des ir n, , für das Deutsche Reich“, berausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 36. August, bat folgenden Inhalt: Zoll- und Steuer Wefen: Nam haftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein. Denaturierungs⸗ mittels ermächtigten Firma. Konsulat.Wesen: Todesfall. Polizei ⸗Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 35 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsam ts“, vom 28. August, bat folgenden Inhalt: Personal⸗ nachricht. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeit weilige Maßregeln gegen Cholera 2c. Decgl. gegen Pest. Gesetz · gebung u. . w. (Deutsches Reich) Handel mit Giften. (Preußen, Regierungsbezir? Posen) Räumie zur Herstellung von Nahrungs. mitteln. (Regierungsbezirk Aurich. Untersuchung auf Trichinen. (Bavern.) Aerztekam nern. (Schwarzburg. Sonders haufen.) Fleischschau. (Schluß. (Lübeck) Geheimmittel. (Hamburg.) Dezinfektion der Heildiener. Desin eftionsgebüßren. Dester— reich. Verwendung ven durch Schwerspath ꝛc. erschwertes Papier. Abwehr der Schweineseuche Ungarn.) Schweineseuche. (Belgien.) Nachrichtenaustausch bei Infektionskranfheiten. Brasilien. Sanitãre Einrichtungen. (Amerifa. Vereinigte Staaten.) Vieh und Fleischbeschau. Gang der Thierseuchen in Norwegen, 2. Vierteljahr. Desgl. in Belgien. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich. Oesterreich) Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen u. s. w. Deutsches Reich) Weinbau. (Ost. Indien.) Pilgerverkehr. Vermischtes. (Wien.) Ungenießbares Fleisch. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt und Landbezirken. Witterung. Grund wasserstand und Bodenwärme in Berlin und München. Juli.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Bes

es * 28 *

der Arbeit und ein Ruhenlaffen derselben zu verstehen. Ein Arbeiten wäbrend derselben bat demnach zu unterbleiben, und der Fabrik⸗ herr ist verpflichtet, auf die Befolgung dieses Gebots zu halten. Dieser Verpflichtung genügt er nicht schon dadurch, daß er den Arbeiterinnen das Unterlassen der Arbeit während der einstündigen Mittagspause gestattet, von ihnen während derselben keine Arbeit der⸗ langt. Er muß sich vielmehr, wie sich aus § 151 G. O. ergiebt, durch die ihm nach den Verhältnissen mögliche eigene Beaufsichtigung des Betriebes davon überzeugen, daß die Pause auch innegehalten wird. (829 /95.)

Das Reichsgesetz vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Do ppelbest euerung bezieht sich, nach einem Urtheik des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 4. April 1895, nur auf die direkte Staatssteuer, nicht aber auf die Gemeindesteuer. Mag auch innerhalb eines Bundesstaats Vorsorge dafür getroffen worden sein, daß im Verhältniß einer Gemeinde zu einer anderen eine Doppel besteuerung auch bezüglich der Gemeindesteuer ausgeschlossen erscheint, so steht doch nichts im Wege, den Angehörigen eines anderen Bundes staats unter den erforderlichen Voraussetzungen zu einer inländischen Gemeindefteuer selbst dann heranzuziehen, wenn er die nämlichen Objekte bereits in seinem Heimathsort versteuert 78895.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Für den Betrieb einer konzessionspflichtißen und porschriftsmäßig genehmigten gewerblichen Anlage kann, nach einem Urtheil des Ober Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 1. Juli 1895, durch ortspolizeiliche Verfügung zum Schutz e der Gesundheit von Nachbarn nur in foweit eine Be— schränkung auferlegt werden, als die Konzessionsurkunde es zuläßt. Enthält die Konzession keinen solchen Vorbehalt, so ist die Orts— Polijeibehörde nicht befugt, nachträglich eine neue erschwerende Bedingung zum Schutze des Publikums oder der Nachbarn auf— zuerlegen. Der Fir ma Sch. u. Co. in O. (HessenNassau] wurde im Jahre 18692 von dem jnständigen Kreisausschuß die Genebmigung für die Einrichtung und . einer Sen senfabrik mit Hammerwerk auf ihrem Grundstũ erteilt. In der Konzessions⸗ urkunde sind besondere Bedingungen nicht gestellt. Infolge der Vor- stellung eines Nachbarn, dessen Grundstück als Wohnhaus zum Schlafen für Menschen benutzt wurde, untersagte die Orts. Polizei bebörde den Betrieb des Hammerwerks während der Nachtjeit. Der Betrieb dieses Werks batte seit seiner Errichtung Tag und Nacht stattgefunden. Auf die Beschwerde der Firma Sch. u. Eo. erklärte der Regierungs⸗Präsident die Untersagung des Nacht- betriebs für gerechtfertigt, weil nach den angestellten Ermittelungen das aus der Fabrik während des Betriebs herkommende Gerausch am Tage, wenn es auch die Nachbarschaft sehr belästige, nicht als gefahrbringend für die Gesundheit der benachbarten Bewohner ju er⸗ achten sei, während das Geräusch des Hammerwerks in der Nachtzeit geeignet sei, schädlich auf die Gesundheit benachbarter An⸗ wohner einzuwirken. Die Firma erhob Klage gegen den Re— gierungs - Yräsidenten, zu deren Begründung sie geltend machte, daß mit Rücksicht auf die Absatzberhältnisse der Fabrikate die

abrikationszeit sich nur auf sechs bis sieben Monate im ern erstreck e; und daß, um während dieser kurzen Zeit das zu liefernde Quantum herzustellen, auch bei Nacht gearbeitet werden müsse, wenn das Werk mit anderen Sensenfabriken gleichen Schritt halten wolle. Das , gericht setzte die ortspolizeiliche Verfügung außer Kraft, indem es be— gründend ausführte: ... Wie nicht bezüglich der Einrichtung der genehmigten Anlage, so kann auch nicht bezüglich des Betriebs der Anlage n . eine neue erschwerende Bedin ung, die in der Ge— nehmigung keine Stütze findet, zum Schutze des 1 oder der Nachharen polizeilicherseits auferlegt werden, solange keine der im S 25 der Reichs Gewerbeordnung bezeichneten Aenderungen eingetreten ist. Die Genehmigung hat gerade mit den Zweck, den Unternehmer vor nachträg⸗

lichen polizeilichen Anforderungen sicher zu stellen, und es muß, wenn

sich J. 3. der Konzessionierung nicht überseben läßt, ob die gewerbliche Anlage Nachtheile für das Hallen und die Nachbarschaft zur eg haben wird, die nicht jugelassen werden kẽnnen, durch einen ausdruck lichen Vorbehalt die Moglichkeit, pater noch Bedingungen zu steifen, gewahrt werden. Insbesondere ist das Recht der Polizeibebörden, emäß S 10 I1 17 Allgemeinen Landrechts die nöthigen Anstalten zur 9 der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstebenden Gefahr zu treffen, gegenüber den nach 55 16 ff. der Gewerbeordnung genebmigten Anlagen dahin beschränkt, daß die Grenze des polizeilichen Einschreitens durch die Genebmi⸗ guns best im mt wird.. Der Nachtbetrieb könnte böchftens dann nicht durch die Genehmigung geschützt sein, wenn er entweder allgemein nicht in gewerblichen Anlagen der betreffenden Art stattfände eder nicht der konkreten Einrichtung und Beschaffenheit der klãgerischen Fabrik, wie diese konzessionierk worden ift, entspräche. Weder das eine noch das andere ist behauptet und anzunebmen. Im Gegentheil hat die Klägerin das erstere unter näherer Darlegung der maßgebenden Verhältnissẽ behauptet, ohne bei dem Beklagten auf Widerspruch zu stoßen, und daß die Nachtarbeit mit der konkreten Art der klägerischen Fabrikanlage wobl vereinbar ist, folgt schon daraus, daß sie eit deren Errichtung tbatsächlich stattgefunden hat.“ III. 878)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Ueber die Lage des Bäckergewerbes nach den Unter— suchungen des Vereins für Sozialpolitik.

Bon den bis jetzt veröffentlichten Berichten über die Ergebnisse der vom Verein für Sozialpolitik im Jahre 1891 veranstalteten Unter- suchungen über die Lage des Handwerks in Deutschland betreffen 12 Preußen, 7 das Königreich Sachsen, 8 Süddeutschland. Nach der Einleitung des Professors Bücher ist die Aufgabe des Vereins damit noch nicht abgeschlosen; aber auch schon jetzt bietet das gesammelte Material; eine Reihe thatsächlicher Feststellungen, welche für Viele neu sein dürften und bei der Beurtheilung der Lage des Handwerks Berücksichtigung verdienen. Bei einem kurzen Hin= weis auf diese Punkte empfiehlt es sich schon wegen der Verschicden= heit der Bedingungen, unter denen die verschiedenen Gewerbzweige arbeiten, die letzteren zunächst einzeln zu betrachten. Wir beginnen mit dem Bäckergewerbe, über welches aus Leipzig und aus Karlsruhe Berichte vorliegen.

Das Leipziger Bäckergewerbe ging mit 1861 fast unvermittelt aus dem Zuftand der „geschlossenen“ Zunft in den der völligen Ge⸗ werbefreiheit über. Es interessiert der Einfluß, den dieser Uebergang auf die Zahl der Betriebe gebabt hat. Es kamen auf 106665 Konsumenten in Leipzig ausschließlich der 1889 einverleibten Vor= orte Bäckereien: 1849. 1860. 1864. 1876. 18891. 1 In Karlsruhe, wo seit längerer Zeit bereits Gewerbefte heit galt, ergeben sich folgende Zahlen für das gleiche Verhältniß: k 1861. 1872. J Die bier in neuerer Zeit beobachtete Zunahme der Betriebe wird zur theil darauf zurückgeführt, daß vielfach Bauherren in Reubauten Backöfen auf eigene Kosten bauen lassen und sie mit Laden und Wohnung vermiethen, während früher der Besitz eines eigenen Haufes die fast unerläßliche Vorbedingung für die Selbständigmachung eines Bäckers war Was die Betriebsgröße anbelangt, so theilt der Bericht⸗ erstatter für Leipzig folgende Zahlen mit: 1882 1891

ö 165 176

Darin beschäftigte Personen ... 7 1014 776

Kleinbetriebe im Ganzen ... 157 170

Kleinbetriebe ohne Gehilfen. .... 9 .

Kleinbetriebe mit 1— 5 Gehilfen ... 94 130

Kleinbetriebe mit 6— 10 Gehilfen .. 49 34

Großbetriebe im Ganzen ... 11 6

Großbetriebe mit 11— 50 Gehilfen .. 10 6

Großbetriebe mit 51 200 Gehilfen. 1

Stark abgenommen haben die Betriebe mit 6 bis 160 Gehilfen und die Großbetriebe; stark zugenommen die Betriebe mit bis 3. Gehilfen. Der Großbetrieb mit 51 bis 206 Gehilfen und die Alleinbetriebe sind verschwunden. Auch in Karlsruhe haben die größeren Betriebe mit mehr als 5 Gehilfen abgenommen. 1852 waren deren 13 vorhanden, 18935 höchstens 9. Mindestens drei 236 der Bäckereien beschäftigen nur bis 3 Gehilfen; ohne Gehilfen ist keine.

Ueber die Betriebsmittel wird aus Leipzig berichtet, daß die einzige Neuerung, welche aber in sämmtlichen Betrieben anzutreffen sei, die Teigtheilmaschine ist. Die Oefen feien in allen Klein- betrieben und ebenso in drei von den Betrieben mit mehr als zehn Gehilfen noch von alter Konstruktion. Die Teigknetmaschine finde sich nur in den wenigen ganz fabrikmäßigen Betrieben. Hier seien auch neue Oefen vorhanden. sen Betrieben?

D O9. O.

22 M O N 0

Als Motoren würden in dies in einem zwei Dampfmaschinen mit zusammen sechs Pferdekräften, und in zweien Gasmotoren zu vier bezw. zwei Pferdekräften verwendet. Der Bericht über Karlsruhe sagt: Der wesentlichste technische Fortschritt ist die Einführung der sogẽnannten Kunstöfen mit indirefter Feuerung. Bon den 126 Bäckereien find 966 damit verfehen. Die Ersparniß an Feuerung ist bedeutend, da Steinkohlen statt Holz verwendet werden. Der Fortfall des Holzspaltens und des Reinigens des Backraumes von Kohle erspart etwa eine Arbeitskraft. Außerdem hält der Ofen die Wärme länger und, bringt dadurch sonst häufige Störungen in Fortfall. Die Teigtheilmaschine findet sich in jeder Bäckerei. Sie wird immer, auch wo Motoren vorhanden find, mit der Hand be⸗ trieben. Nur ein Betrieb, die Bäckerei des Lebensbedürfniß · Vereins, besitzt Teigknetmaschinen. Ein Gasmotor von 8 Pferdekräften treibt dieselben (2) und außerdem einen Aufzug, eine Mehlsiebe⸗ und eine Sackreinigungsmaschine. Der Vortheil dieses maschinellen Betriebs, welcher 1391 eingerichtet ist, ergiebt sich aus folgenden Zahlen: Arbeiterzahl. Arbeitslohn. Hergestellte kleine Hergeftellte große

Laibe. Laibe. 1890 9 8 884 3 234 821 296 259 1892 11 10401 .

4134 855 389 503

Die Betriebsleitung erklärt dazu, daß sie den Vortheil des Maschinenbetriebs mehr, in der Erleichterung der Arbeit als in der Ersparniß von Arbeitskräften erblickt und daß die große Produktivität ihres Betriebs, verglichen mit anderen Bäckereien, weniger den Maschinen als der größeren n der Arbeitskräfte bei entsprechend besserer Bezahlung zuzuschreiben ist. Der weitaus größte Theil der Arbeit bleibt auch bei Maschinenanwendung der Hand vorbehalten.

Ueber den Bezug des Mehls berichtet nur der Leipziger Referent. Sowohl die , fie, wie die fabrikmäßigen Be⸗ triebe kaufen danach fast ausschließlich direkt vom Müller und zwar in der Regel gegen i . Bezahlung. Die Löhne bestehen in Wochenlohn mit Kost und Wohnung, nur ganz vereinzelt ausschließ⸗ lich in Geldlohn. Nach dem Karlsruher Bericht sind die Löhne in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Was den Ab? satz der Waare anbelangt, so sind in Leipzig die i. läden den Großbetrieben zu theuer geworden. Die Keinen Betriebe klagen, daß neuerdings das Schuldigbleiben der Privat⸗ lundschaft sich einzubürgern anfange, selbst bis zu Jahresfrist⸗ Bie Gastwirthe zahlen pünktlich. Die Großbetriebe geben nur

gegen baar ab. Auch für Karlsruhe werden die hohen Äbsatzspesen