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Weise die verschiedenen Erfordernisse, welche Zivil, und Strafvrozeß stellen, auseinander; die radikale Richtung, welche es dem Richter überlasse, von wem, worüber, in welcher Form und wann zu schwören sei, müsse zur Rechtsunsicherheit in 81 und Wandel führen. Rechtsanwalt Dr. Kloeppel (Leipzig) wollte alles ins Ermessen des Richters stellen und verlangte, daß man auch gegen den Schwur des Prozeßgegners ebenso wie gegen den des Zeugen Gegen⸗ beweis fübren kann. Rechtsanwalt Rausnitz (Berlin) lehnte bingegen jede Anderung des bestehenden Prozeßrechts ab, weil man sonst zu einem Inquisitionsprozesse schlimmster Art komme. Auch Rechtsanwalt Pr. Goldfeld (Hamburg) warnte vor neuen Maßnahmen, während Rechtsanwalt Br. Herz (Wiesbaden) bervorheba daß ein Inquisitions⸗ recht des Richters schon heute besteht. Mit ihm forderte Rechts anwalt Pr. Beckh (Rürnberg), daß das Fragerecht des Richters in eine Frage⸗ pflicht verwandelt wird. Reichsgerichts. Rath Dr. Olshausen (Leipzig) schlug vor, daß die eidliche Vernehmung einer Partei auch ohne vor= angegangene Eideszuschiebung richterlicherseits angeordnet werden kann. Eine fehr verwickelle Abstlmmung über eine große Zahl von vor—
liegenden Anträgen hatte folgendes Etgebniß:
Es empflehlt sich, die Eideszuschiebung im Zivilprozesse durch
Vernebmung der Parteien als Zeugen zu ersetzen; und zwar
derartig, daß ohne Aenderung der Verhandlungsmaxime und
der Beweislast wie der formalen Beweiskraft des Eides die
Abnahme des Eides durch Vernehmung der betreffenden
Partei geschieht; das Gleiche gilt von der Abnahme des richter
lichen Eides. ö
Demnächst wurde verhandelt: Empfiehlt sich die Einführung von Verschärfung' der Freiheitsstrafen im Sinne des österreichischen Entwurfs? IG. : Landgerichts Rath Dr. Kronecker (Berlin) und Land gerichts⸗ Rath Dr. Felisch (Berlin). B. Reichsgerichts / Rath Pr. Stenglein (Leipzig) und Landgerichts⸗Rath Dove (Frankfurt a. Man). Der öͤsterreichische Entwurf läßt Kostschmälerung, hartes Lager und Dunkelarrest ju, und zwar für die ganze Straf⸗ dauer oder einen Theil derfelben ohne Rücksichtnahme auf die Länge der Zeit. Ueber die Unannehmbarkeit des letzteren Punktes und die Unzulässigkeit des Dunkelarrestes war man allseitig einig. Kronecker war ziemlich vorbehaltslos für die Einführung von Hungerkost und hartem Lager; Felisch erachtete dafür, daß den Sirasschlrfungen erhebliche Bedenken entgegenstehen, welche jedoch von den mit ihrer Einführung verknüpften Vortheilen überwogen werden. Stenglein ging diese von Felisch aufgezählten Bedenken einzeln durch, lehnte es mit ihm insbesondere ab, daß die Strafverschärfungen nur eine Etappe zur Prügelstrafe sein würden, und kam zu dem Ergebnisse, die Neuerung nur für kurzzeitige Freiheits⸗ strafen zu empfehlen. Dove war prinzipiell gegen alle Verschärfungen. Die Zunahme der Rohheitsdelikte erklärte er für unerwiesen und die Schilderungen, als seien die Zustände in den Gefängnissen wo—⸗ möglich anheimelnd, für übertrieben. In dem Jubiläumsjahre des Deutschen Reichs solle man die Hoffnung auf das deutsche Volk nicht aufgeben. Landrichter Dr. Aschrott (Berlin) wollte die jugendlichen und politische, Preß. und ähnliche Delinquenten von der Strafverschärfung ausnehmen. im übrigen diese aber in das Ermessen des Richters stellen, da die Strafe mehr als bisher zu einem empfindlichen Uebel ausgestaltet werden müsse. Mit ihm verlangte Felisch dieses Strafmittel nicht bloß für kurzzeitige, sondern im Inter⸗ esse der Gerechtigkeit auch für die erste Dauer der langzeitigen Strafen. Dieser hob hervor, daß durch die Strafverschärfungen die relativ stärksten Wirkungen mit den relativ geringsten Mitteln erreicht werden, und daß die Maßnahmen auch von denen angenommen werden köanten, welche gleich ihm unerschütterlich an das deutsche Volk und seine Zukunft glauben. Die derzeitigen Strafmittel hätten eben einen tbeilweisen Bankerott gemacht. Unter Ablehnung eines Antrags desselben: Strafschärfungen nur in den vom Gesetz einzeln aufzuführenden Fällen gegen Rückfällige und gegen solche Personen einzuführen, bei welchen bestimmte, gesetzlich bezeichnete Merkmale einer moralischen Verworfenheit vorliegen, und eines noch spezialisierteren Antrags Aschrott beschloß die Versammlung: . I) die Einführung der Verschärfungen der Freiheitsstrafen im Sinne des österreichischen Entwurfs empfiehlt sich nicht.
w
2) Straffchãrsungen werden empfohlen für kurze Freiheitsstrafen, welche für Nobbeits⸗ und Sittlichkeits delikte verbängt werden.
3) Als solche Schärfungen empfehlen sich Kostentziehung und hartes Lager.
Die letzte in der dritten Abtheilung beratbene Frage war dahin
gefaßt: Empfieblt sich hinsichtlich der Geldstrafe a. die Zulassung und Begünstigung des freiwilligen Abver⸗ dienens derselben? ; b. die Androhung des erzwungenen Abverdienens in einer An- stalt (Arbeitsbaus) für den Fall, . der Mangel guten Willens zur Tilgung der Strafe festgestellt ist?
G.: Landgerichts Rath Dr. Felisch (Berlin). B.: Professor Merkel (Straßburg) und Ober ⸗Landesgerichts Präsident Staatsrath Pr. von Koefflin (Stuttgart)) Es entspricht weder dem wahren Inbalte des Richterspruches noch der sozialen Gerechtigkeit, wenn die Umwandlung einer nicht beitreibbaren 5 in die verhältnißmäßig viel zu schwere Freiheitsstrafe erfolgt. Felisch hatte daher ein ganzes System aufgestellt, wie die Nichtzahlung der erkannten Geldstrafe zum nicht allzu häufigen Ausnahmefall gemacht und an die Stelle des Geldes für den Unvermögenden die Pflicht zur geldwerthen Arbeitsleistung gefetzt werden kann. Hierbei ist jeder Zwang bis zum letzten Augenblick, wo er undermeidlich wird, hinauszuschieben. m besten ergiebt sich das System aus nachstehenden, zum Beschluß er hobenen Anträgen:
Unter der Voraussetzung, 5 die Zablung der Geldstrafen im Sinne der hierauf bezuͤglichen Beschlüsse des vorigen Juristentages (l und 6), sowie durch weitere Vorkehrungen (Einführung von Gerichts⸗ kostenmarken zur Erleichterung der Ratenzahlungen, Vereinbarungen mit Arbeitgebern und mit Schutzfürsorgevereinen in Bezug auf vor⸗ schußweise Zahlungen) erleichtert und die Uneinbringlichkeit der Geld—⸗ strafen hierdurch auf eine mäßige Zahl von Ausnahmefällen ein— geschränkt werde, empfehlen sich . Grundsätze:
1) Die nicht beizutreibenden Geldstrafen sind, von dauernder Arbeitsunfähigkeit der Verurtheilten abgesehen, nicht in Frei⸗ heitsstrafen umzuwandeln, sondern abzuverdienen. Die Pflicht zur Geldzahlung wandelt sich in die Pflicht zu geldwerthen Arbeitsleistungen. .
Den nicht fluchtverdächtigen Verurtheilten ist die Erfüllung dieser Pflicht in der Form freier Betheiligung an Arbeiten für öffentliche Zwecke, obne jede Unterscheidung von straffreien Arbeitern, zu ermöglichen. Ihre bezüglichen Leistungen sind mit Berücksichtigung des ortsüblichen Tagelohns, unter Abzug gewisser Fre n. desselben, zu bewerthen.
Beschränkte Arbeitefähigkeit ist bei Regelung des Abverdienens zu berücksichtigen. Bei absolut Arbeitsunfähigen tritt an die Stelle desselben einfache Haft, in geeigneten Fällen nach den Grundsätzen der bedingten Berurtheilung.
) Gegen fluchtverdächtige Verurtheilte, sowie gegen diejenigen, welche von der Begünstigung des Abverdienens keinen Gebrauch gemacht, oder dieselbe durch ihr Verhalten verwirkt haben, ist auf Grund richterlicher Beschlußfassung das erzwungene Ab— verdienen in einer Anstalt (Gefängniß) durchzuführen. Dieser Abverdienungszwang ist eine Vollstreckungsform der Geldstrafe, nicht Ersatzstrafe. Die erzwungene Arbeit ist geringer zu be⸗ werthen, als die freiwillig geleistete (3).
Das Verfahren gliedert sich also in vier Abschnitte: Beitreibung der Geldstrafe unter Vermeidung unnützer. Härten; Theilzahlungen unter Beibehaltung der bisherigen Arbeitsstätte; für Arbeitslose freiwillige gemeinnützige Arbeiten in der Gemeinde ihres Aufenthaltsorts unter Au- zahlung der nachher gleichfalls abzuverdienenden Hälfte des Arbeits lohns; für Arbeitsunwillige strenger Arbeitszwang im Gefängniß unter Anwen⸗ dung der Grundsaͤtze des Abverdienens. Felisch hatte eine Privatenquéte über die Durchführbarkeit seines Systems bei ö, Bürgermeistern, Landräthen, Kreisdirektoren und Ober-Amtmännern in Deutschland. angestellt und das Ergebniß in seinem Gutachten mit⸗ getheilt. Merkel schloß sich ihm bis auf zwei Rebenpunkte an und betonte die große soziale Gefahr, welche wegen der Schärfung der Klassengegensätze mit dem jetzigen Absitzen der Geldstrafen verbunden
ist. von Koestlin wies auf die Schwierigkeiten bin, welche sich namentlich in den Kreisen der betheiligten Behörden wegen mangelnden guten Willens bei der Durchführung der 4 Vor⸗ schlaͤge ergeben würden. Reichsgerichts Rath Dr. tenglein⸗Leipzig erkannte die 6 des aufgestellten Prinzips an, bielt dasselbe aber für undurchtührbar. Amtsgerichts. Rath. Stelling (Rothenburg) empfahl sein Spstem der entgeltlichen Arbeitsleistung. Landrichter Dr. Aschrott (Berlin) verkannte den Eingriff in den Arbeitsmarkt, den man machen werde, nicht, trat jedoch trotzdem ener isch für das Abarbeiten ein; nur wollte er lediglich die trafvollzugs⸗ behörden aufgefordert wissen, nach Möglichkeit Gelegenheit zum freien Abverdienen zu verschaffen. Ober⸗Staats anwalt Hamm Köln) gab die theoretische Richtigkeit der gestellten Anträge zu und theilte Erfahrungen aus seiner Praxis mit. Landrichter Bszi (Aurich) beantragte, von Staatswegen Arbeiterkolonien einzurichten, welche dem Verurtheilten die zu erlegende Strafsumme gegen zwangsweises Abverdienen vorschießen; dies wurde von der Versammlung abgelehnt,
welche nach einigen empfehlenden Worten Kronecker's unter Ablehnung
ar r g anderer Anträge dem oben wiedergegebenen ihre Zustimmung
ertheilte.
Den Beschluß des Juristentages machte, eine zweite Plenar⸗ versammlung. In ihr wurden Uebersichten über die Arbeiten der e nen gegeben und auf Antrag von Makower und Genossen eschlossen:
Nachdem der Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs in zweiter Lesung wesentliche Verbesserungen erfahren hat, erklãrt der Deutsche Juristentag als wünschenswerth, daß Bundesrath und Reichstag das baldige Zustandekommen. des Gesetzbuchs herbeiführen. .
Diesem Antrage widersetzte sich Gierke, weil der Entwurf noch in der Form volksthümlicher, im Inhalt deutscher werden müsse und deshalb eine nochmalige Umarbeitung erheische; namentlich müsse auch der Familiensinn eine stärkere Berücksichtigung finden. Enneccerus laubte, daß man durch längeren Aufschub nur den Partikularismus tärken werde, und verwies auf das dringende Bedürfniß nach Rechts⸗ einheit, die erst die wahre Reichseinheit sein werde. Professor Strohal Leipzig) erklärte sich gerade als bisheriger Mitkämpfer Gierke's für den Antrag. Das Doktrinäre werden wir niemals aus dem Gesetze heraus. bringen, weil wir ein doktrinäres Volk sind. Durch den Entwurf werden wir über diesen hinaus zu einem wahrhaft nationalen Rechte gelangen. Setzen wir Deutschland auch zivilrechtlich nur in den Sattel, reiten wird es schon können! Für Ablehnung des Makower⸗ schen Antrages ergaben sich nur 4 Stimmen. en Schlusse wurde die vor das Plenum ohne Vorbereitung in der Abtheilung gezogene Frage behandelt: Empfiehlt sich ein allgemeiner Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb? (G.: Rechtsanwalt Dr. Alexander Katz Berlin) und Rechtsanwalt Dr. Scherer (Bremen). B.: ö. Pfaff (Wien) und Ober-⸗Tribunals⸗ Anwalt Geheimer Ober ⸗Justiz-Rath Hamm (Köln)] Beide Gutachter hatten die Frage bejaht und dies eingehend begründet. Da es in den Kreisen der Juristen streitig ist, ob nur zivil, oder nur strafrechtlicher Schutz oder beide gleichzeitig eintreten sollen, hatte sich der ständige Ausschuß eine ersprießliche Wirkung von der Plenarverhandlung ver⸗ sprochen. Diese Erwartung wurde dadurch gefäuscht, daß die ganze zur Verfügung stehende Zeit durch die Berichterstattung von faff ausgefüllt wurde. Zu einer Debatte kam es garnicht. Nicht einmal das Korreferat konnte erstattet werden. Auf Antrag von Hamm wurde beschlossen: - Es empfiehlt sich, im . der Gesetzgebung einen wirksamen Schutz gegen unlauteren Wettbewerb zu schaffen. Die Frage, in welcher Weise dieser Schutz zu schaffen ist, ob insbesondere durch zivilrechtliche oder auch durch strafrechtliche Bestim⸗ mungen, bleibt einer späteren Beschlußfassung vorbehalten. Hierauf wurde der 23. Deutsche Juristentag durch den Wirklichen Geh. Nath Dr. Drechsler e . Der Versammlungsort für die nächste Tagung ist noch nicht festgesetzt; voraussichtlich wird Frankfurt am Main gewählt werden.
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Untersuchungs⸗Sachen.
Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
AUnfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloofung ꝛc. von Werthpapieren.
& e e R =.
Deffentlicher Acnzeiger.
Kom mandit ˖ Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs, und Wirthschafts-Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Bank⸗Ausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen.
SSC O
I) Untersuchungs⸗Sachen.
Band 18 Nr. 705 auf den Namen des Maurer- meisters Karl Schulz hier eingetragene, Stargarder⸗
Einsicht aus.
liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur
b. Nr. 107 586, am 20. Juni 1893 mit einer Einlage von MÆ 30.— auf den Namen Heinr. Max⸗
beraumten Termine anzumelden, und zwar unter der
34700
Der Fleischer Ludwig Max Unverdorben, ge⸗ boren am 17. August 1860 zu Pouch, Kreis Bitter feld, zuletzt wohnhaft zu Biere, jetzt unbekannten Aufenthalis, ist durch rechtekräftiges Urtheil des hiesigen Schöffengerichts vom 18. März 1892 wegen unerkzubten Auswanders mit 60 M Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle mit 20 Tagen Haft bestraft. Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten E. 63,91 ersucht.
Unsere Strafvollstreckungsersuchen gegen den Maurer Christian Albert Dietrich Dehnecke vom 17. Mai 1892 und 9. August 1894 sind erledigt.
Gr. Salze, den 11. September 1895.
Königliches Amtsgericht. 34704 Beschluß.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den abwesenden Second Lieutenant der Reserve, praktischen Arzt Georg Schmidt, geboren am 2. April 1851 zu Braunschweig, zuletzt in Berlin wobnhaft gewesen, evangelisch, welcher hinreichend verdächtigt erscheint; als Offizier des Beurlaubten⸗ standes ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Ver— gehen gegen 5 140 Nr. 2 Strafgesetzbuchs, das Haupt⸗ verfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet und das Vermögen desselben in Gemäßheit von § 140 letzter Absatz Strafgesetzbuchs mit Beschlag belegt.
Berlin, den 8. August 1895.
Königliches Landgericht J.
34703 Kgl. Staats anwaltschaft Hall.
Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme.
Vie von der Strafkammer des Kgl. Landgerichts Hall am 4. Juli 1891 über das Vermögen des ab— wesenden militärpflichtigen ö Jakob Brenner, Metzgers von Roßfeld, O. A. Crailsheim, geboren den 11. Januar 1869, wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht bis zum Betrage von 670 606 verhängte Ver⸗ mögensbeschlagnahme ist durch Beschluß desselben Gerichts vom 11. September 1895 aufgehoben worden.
Den 13. September 13895.
Staatsanwaltsgeh. Schoffer.
ö / /
2) Aufgebote. Zustellungen und dergl.
ld 827 . Im Wege der Zwangsvollstrecung soll das im Grundbuchs von den Niederschönhausener Parzellen
Strafkammer 8.
straße, nach dem Kataster Nr. II belegene Grundstück am 25. November 1895, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13, Erdgeschoß, Flügel C9. Zimmer 36, ver-
steigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 7 a 29 4am zur Zeit mit 9660 4 Nutzungtwerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. No⸗ vember 1895, Nachmittags 127 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85. K. S4 / 95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Ein⸗ sicht aus. Berlin, den 5. September 1895. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 85.
34828] Zwang versteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 159 Nr. 6975 auf den Namen der Töpfermeister Paul Wofff hier und Hermann Graf zu Britz zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, in der Straße 76., nach dem Kataster Graudenzerstraße 5, belegene Grundstück am 20. November 18935, Vormittags 193 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich straße 13, Erdgeschoß, Flügel (C. Zimmer 36, ver- steigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 6 a 60 dm mit 9829 46 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. No⸗ vember 1895, Nachmittags 121 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. S0 / 95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Ein⸗ sicht aus.
Berlin, den 6. September 1895.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 85.
34826 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den 6 Berlins im Kreise Niederbarnim Band 19 Nr. 1939 auf den Namen des Rentiers Johann Friedrich Christian Schnitzer hier eingetragene, in der Sellerstr. Nr. 12 belegene Grundstück in einem neuen Termine am 18. Ok- tober 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterjeichneten Gericht, Neue. Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel ., Zimmer I6, versteigert werden. Das r idr g ist mit 12 529 6 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. Oktober 1895, Mittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Atten 85 K. 32/95
Berlin, den 12. September 1895. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 8ö5.
In Sachen des Mühlenknechts Philipp Röbbel.
in . bei Derneburg, Klägers, wider den Schuh⸗ macher Heinrich Meyerding in Hohenassel, Beklagten, wegen Hvpothekkapitals und Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Anbauerwesens No. ass. 37 von Hohenassel lammt Zubehör zum Zwecke der Zwangs— versteigerung durch Beschluß vom . September 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Heschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Sonnabend, den 28. Dezember d. Is., Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Salder in der Hagemann'schen Gastwirthschaft zu ,, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hyvothekenbriefe zu überreichen haben. 834811
Salder, den 11. September 1895.
Herzogliches Amtsgericht.
von Alter.
lzas 121 .
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des bisher dem früheren Gutsbesitzer Carl Klein zu Heiligensee, jetzt zu Berlin, gehörigen Hausgrund⸗ stücks Nr. 86 a. an der Heide und Wakerstraße zu . hat das Großherzogliche Amtsgericht zur rklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vor⸗ nahme der Vertheilung Termin auf den 23. Ok- tober E895. Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan wird vom 15. Oktober d. J. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts schreiberei niedergelegt sein.
Parchim, den 9. September 1835.
Lühr, Gerichtsschreibergehilfe, Gerichtsschreiber des Großh. Mecklenburg⸗Schwerinschen Amtsgerichts.
34714 Aufgebot.
Auf Antrag 1 der Köchin Caroline Kißner hierselbst,
z 3 des Bäckers Heinrich Marxmeier in Woltmers⸗ ausen,
3) des Tischlers Ludwig Wilhelm Meyer hierselbst, 4 des Landmanns Friedrich Musegaes in Deichhorstz⸗ sämmtlich vertreten durch die Rechtsanwalte Dr. Buff und Dr. Henschen hierselbst, wird der unbekannte Inhaber der nachstehend näher bezeichneten Einlege⸗ bücher der Sparkasse hierselbst, nämlich:
a. Nr. 85 692, am 1. Oktober 1838 mit einer Einlage von 6 S40 auf den Namen Caroline Kißner eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von AM 421,10 nachweisend,
meyer eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von S 363,65 nachweisend,
c. Nr. 29 944, am 3. Oktober 1879 mit einer Einlage von Goldthlrn. 200 auf den Namen Wilh. Meyer eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von S B35, 85 nachweisend,
d. Nr. 66 Sd, am 24. März 1892 mit einer Einlage von Se S00 auf den Namen Friedr. Miese⸗
aes, Deichhorst, eröffnet und gegenwärtig ein Gut⸗
aben von S6 1651,B75 nachweisend, ;
8. Nr. 109 0985, am 31. August 1893 mit einer Einlage von M 180 auf den Namen Friedr. Miese⸗ gaes eröffnet und gegemwartig ein Guthaben von s 87, 85 nachweisend,
hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, 20. März 1896, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumten, im Gerichtshause hierselbst, J. Ober⸗ . (Eingang Osterthorsstraße) stattfinden den
ufgebotstermin die bezeichneten Sparkassenbücher unter Anmeldung seiner Rechte auf dieselben, dem Gerichte vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden sollen.
Bremen, 10. September 1895.
Das Amtsgericht. gez) Arnold, Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
11512 Aufgebot. Nachdem der Schuhmacher Johann Heinrich Fischer in Triebes in gesetzlicher Vertretung seiner minder⸗ jährigen Tochter Selma Fischer daselbst das Auf- gLebot folgender Urkunde, nämlich eines auf Selma 6 er in Triebes ausgestellten Schuldbuchs der
ürstlichen Sparkasse zu , . Nr. 8033 Fätt. T. Fol. 261 mit einer Baareinlage von 118 416 81 3 beantragt hat und dieser Antrag für zulässig zu erachten war, wird der Inhaber der bezeichneten Urkunde hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 23. November 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunde erfolgen wird.
Hohenleuben, den 15. Mai 1895.
gr n! Amtsgericht.
unker.
34693 In der Aufgebotssache Strich (Bekanntmachung Nr. 32 697) findet der Aufgebotstermin nicht am 4. Januar 1896, sondern am 4. April 1896, Vorm. 10 Uhr, statt. Ratingen, 13. September 1895. Königlicheß Amtsgericht.
348167 Aufgebot. . Die Büdnerin Sophie Flauck, geb, Pink, ju Garlitz von der Büdnerei Nr. 18 daselbst, hat das Aufgebot zum Zwecke der Mortifikation des sub ol. 3 der Büdnerei Nr. 18 zu Garlitz mit 400 insen auf den Einwohner Pinck daselbst am 309. Mai 18859 umgeschriebenen Hypothekenscheins über 2665 Thaler 32 Schilling Kurant, der inzwischen ver= soren gegangen ist, beantragt. Diejenigen, wel Ansprüche und Rechte aus diesem Syvorhekenschein erheben, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. April 18896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Auf- ebotstermine ihre Ansprüche und Rechte unter Vor⸗ egung der Nachweise insbesondere des betreffenden e n,, anjumelden , widrigenfalls. die raftloserklärung des Hypothekenscheins erfolgen wird. Lübtheen, den 13. September 1895. Großherzogliches Amtsgericht.
34813 Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Briever in Ahaus hat auf Grund einer ihm von dem Fabrikarbeiter Wilhelm Leffranz im Kirchspiele Epe ertbeilten Vollmacht namens desselben das Aufgebot der Parzelle Flur 18 Rr. 1220/0 334 der Steuergemeinde Kirchspiel Epe, SInneten, Acker, groß 1 2 47 4m, und auf Grund einer ihm von dem Presbyterlum der evangelischen Kirchengemeinde Gronau i. W. ertheilten Voll macht namens der evangelischen Kirchengemeinde zu Gronau das Aufgebot der Parzelle Flur 18 Nr. 121710 334 der Steuergemeinde Kirchspiel Epe, Ehler Etch, Acker, groß 50 dm, beantragt. Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf vorgedachte Grundstücke spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 18. Dezember 1895, Morgens 9 Uhr, an⸗
Verwarnung, daß im Falle der unterbleibenden An⸗ meldung sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Grundstücke ausgeschlossen werden. Ahaus, den 8. Juni 1895. Königliches Amtsgericht.
34814 Aufgebat. ;
Der Appellationsgerichts⸗Assessorssohn Josef von Voithenberg von Passau, geboren 1835 zu Cham, ist im Jahre 1860 nach Amerika ausgewandert und ist feit dem Jahre 1864 über Leben keine Nachricht vorhanden. Nachdem der Ingenieur Wunibald von Voithenberg in Passau beantragt hat, seinen Bruder Jofef von Voithenberg für todt zu erklären, ergeht hiermit die Aufforderung:
1 an den Verschollenen Josef von Voithenberg, spälestens in dem auf Samstag, 11. Juli 1896, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 18,1. bestimmten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Ge⸗ richt sich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt wird, ;
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotstermine wahrzunehmen,
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Passau, den 153. September 1895.
Königliches Amtsgericht. (gez) Ungewitter. Zur Beglaubigung:
Passan, den 14. September 1895. .
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(L. S) Naegelsbach, K. Sekretär.
34817 l Nr. bing. Das Großh. Amtsgericht Staufen hat folgenden Vorbescheid erlassen; Josef Meng, ledig, geboren zu Krozingen, am 30. April 1838 und zuletzt dortselbst wohnhaft gewesen, wird seit 15 Jahren vermißt und ist nunmehr dessen Verschollenheite—= erklärung beantragt. Derselbe wird hiermit auf⸗ gefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sich an diesseitiges Gericht gelangen zu lassen. Zu leich ergeht an alle diejenigen, welche Auskunft über eben oder Tod des Vermißten zu geben vermögen, die Nufforderung, binnen Jahresfrist dem diesseitigen Gerichte Anzeige zu erstatten.
Staufen, 11. September 1895.
Der Gerichtsschreiber: Sandmann.
[124734 Bekanntmachung. .
Das K. Amtsgericht Ansbach hat am 12. Juli c. folgendes Aufgebot erlassen:
ohann Jakob Walz, geboren 11. Oktober 1830,
außerehelicher Sohn der nachmgls verehelichten Magdalena Barbara Burger, geb. Walz, aus Unter⸗ feßbach, angeblich 1855 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen, soll für todt erklärt werden. An den Verschollenen ergeht Aufforderung, spãte⸗ stens im Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich fich hier anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird? = an' die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen — an alle die⸗ jenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Als Aufgebotstermin ist bestimmt L. April 18896, Vorm. A0 Uhr, Zimmer Nr. 34.
Ansbach, den 13. Juli 1395.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Ansbach.
(CL. 8.) Sekr. Schwarz.
34515 Aufgebot. ;
Das Kgl. bayerische Staatsärar betreibt an Stelle bekannter Erben auf Grund des Artikel 129 und 68 des bürgerl. Gesetzbuches die Einweisung in den Be⸗
5 des Vermögens der am 6. Qttober 1783 zu
weibrücken geborenen und seit Jahren ohne be— annten Wohnsitz von hier ahwesenden Marianne Fontaine, Tochter des ehemaligen herzoglichen Hof⸗ ioches Jobann Baptist Fontaine und dessen verlebten Ehefrau , Wagner. Alle diejenigen Per⸗ sonen, welche Erbansprüche an das Vermögen der vorgenannten Abwesenden erheben zu können glauben, werden andurch aufgefordert, innerhalb eines Jahres von heute an bei dem unterzeichneten Gericht unter Nachweis ihrer Erbberechtigung 36 zu melden, widrigenfalls das Staatgärar in den Besitz der frag⸗ lichen Verlassenschaft eingewiesen werden wird. Also beschloffen in der nicht öffentlichen Sitzung des K. Landgerichts Zweibrücken vom 13. September 1895, wo zugegen waren: Ober⸗Landesgerichts Rath Bruch,
Raäͤthe Gulden und Pasquav, als beisitzende Richter,
und Sekretãr Escales, als Gerichtsschreiber. (gej) Bruch. Escales. Für die Richtigkeit: Zweibrücken, den 14. September 1895. K. Landgerichtsschreiberei. Escales, K. Sekretär.
34806 Bekanntmachung. .
Das Kgl. Landgericht, Zivilkammer, dahier hat
mit Entscheidung vom 20. Juli 1894 den Sebastian
Ruffing von Kleinottweiler für abwesend erklärt
und die das Abwesenheits verfahren betreibenden nach⸗
genannten Parteien als vermuthbare Erben mit der
Auflage der Sicherheitsleistung in den vorläufigen
Besitz und Genuß des Vermögens des Abwesenden
eingewiesen.
Die Eingewiesenen sind:
1) Peter Wiehn, Ackerer,
23 Andreas Wiehn, Bergmann,
35 Elisabetha Wiehn, Ehefrau von Jakob Krauter,
Fabrikarbeiter, und letzterer selbst,
diese in Kleinottweiler wohnhaft,
4 Jakob Wiehn, Bergmann, in Mittelbexbach
wohnhaft,
5) Ludwig Wiehn. Bergmann, und
6 Dorothea Wiehn und deren Ehemann Jakob
Basler, Bergmann,
letztere 3 in Neunkirchen wohnhaft. Zweibrücken, den 12. September 1895. Der Kgl. Erste Staatsanwalt:
Tillmann.
34809 Nr. 16442. Nachdem Lorenz Schleif von Kar⸗ tung auf die diesseitige Aufforderung vom 19. Juni 1894 Nr. 12052 keine Nachricht gegeben, wird derselbe für verschollen erklärt. Baden, den 30. August 1895. Gr. Amtsgericht. I.
. . (gez) Buhlinger.
Dies veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Lutz.
54710 Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Handarbeiter Brandt, Ida, geb. Retting, zu Eisleben, vertreten durch Justiz Rath Hochbaum daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Handarbeiter August Brandt, zuletzt in Eisleben, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Ebescheidung, mlt dem Antrage, das zwischen den Parteien be— stehende Band der Ehe zu trennen und den Be— klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des König—⸗ lichen Landgerichts zu Halle auf den 19. De- zember 1895, Vormittags A1 Uhr, mit der Rlufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der Fßffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halle a. S., den 10. September 1895.
Neumann, Attuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
34707] Oeffentliche Zuftellung.
Karoline ere b. geb. Kurz, kJ in Rommelshausen, S.A. Cannstatt, vertreten durch Rechtsanwalt Payer in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Christian Heinrich, Fuhrmann, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, auf Ehe⸗ scheidung wegen böslicher Verlassung seitens des Be⸗ klagten, mit dem Antrage, zu erkennen: es sei die von den Parteien am 21. Mai 1887 zu Rommels—⸗ hausen geschlossene Ehe dem Bande nach geschieden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Stuttgart auf Dienstag, den 17. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge— dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Stuttgart, den 12. September 1895.
Köhler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
347091 Oeffentliche Zustellung. ö
Die Marie Emilie Gladel, geborene Frangois, zu Paris, Rue de Nantes Nr. 11, früher zu Groß⸗ Moyeuvre, vertreten durch Rechtz anwalt Dr. Dom mels, heim zu Metz, klagt gegen ihren Ehemann Paul Gladel, Bergmann, früher zu Groß⸗Moyeuvre, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen schwerer Mißhandlung und Beleidigung, mit dem Ankrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe ju trennen und dem Beklagten sämmtliche Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Mätz auf den 5. Dezember 1895 Vormittags 98 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Metz, den 14. September 1895.
Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
34708 Oeffentliche Zustellung,
Die verehelicht« Arbeiter Smilie Wendt, geb. Hoppe, in Ziegenort, vertreten durch den Justiz / Nath Küchendahl in Stettin, klagt gegen ihren Ehe— mann, den Arbeiter Reinhold Friedrich August Wendt, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, auf Ehescheidung, mit dem ntrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den schusdigen Theil zu erklären, demselben auch die Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivil ˖ sammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer Nr. 18, auf den A1. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszüg der Klage bekannt gemacht.
Stettin, 10. September 1895.
Schultz. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
34825 Oeffentliche Zustellung. ; : e gon ! r rf Ed. Kühlstein hier,
Westend, Rästern ⸗Allee 30, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Wechsel vom 2. Mai 1895, fällig gewesen am 15. Juni 1855, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung zur Zahlung von 209 M nebst 699 Zinsen seit dem 17. Zuni 1895, sowie 4 4 Wechselunkosten, und ladek den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Charlottenburg auf den L6. November 1895, Vormittags 16 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt
gemacht. Beeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 10.
34821 Oeffentliche Zustellung. z Der Karl Weber, Photograph und Hausbesitzer zu Hagenau, klagt gegen die Katharina Stein, Wittwe von Daniel Wolfbügel, früher zu Hagenau, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 200 4 nebst 5 o½ Zinsen vom Tage der Zustellung und zur Tragung der Kosten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Hagenau auf den 6. November E885, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen ö wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Volf, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
34822 Oeffentliche Zustellung.
Auf Grund:
a. Obligation des Kgl. Notars Pasquay in Kusel vom 26. April 1867, eingeschrieben auf dem K. Hvpothekenamte Kaiserslautern am 30. April 1867 Volumen 141 Artikel 14
b. Subrogation desselben Notars vom 23. April 1869, eingeschrieben am 14. Mai 1869 Volumen 159 Artikel 106, — beide Einschreibungen erneuert am 12. April 1877 Volumen 211 Artikel 131 und am 8. Juni 1887 Band 320 Artikel 368 — fordert die Gemeinde Nanzweiler, repräsentiert durch den Ge⸗ meinderath und dieser durch den Bürgermeister ö. Hirsch, Oekonom, in SGlanmünchweiler wohn⸗
aft, an:
15 Heinrich Maurer, Musikant, in Quirnbach wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort abwesend,
2) dessen Ehefrau Karoline, geb. Jung,
3) Katharina Sutter, ohne Gewerbe, Wittwe von Michael Jung in Quirnbach als Solidarschuldner und, nachdem die Ehefrau Maurer und deren Mutter Wittwe Jung gestorben, an deren Erben, nämlich deren Kinder und bezw. Enkel, als: .
a. Henriette Manrer,
b. Adolf Maurer, volljährig und ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend,
für baares Darleihen den Betrag von 160 Gulden oder 274 S6 29 , nebst 5Hoso Zinsen vom 11. No⸗ vember 18594 an. Rechtsanwalt F. Neumayer in Kaiserslautern, in seiner Eigenschaft als Prozeß- bevollmächtigter der Gemeinde Nanzweiler, kündigt hiermit den obgenannten Schuldnern das von der Gläubigerin laut der vorerwähnten Urkunden bean⸗ spruchte Kapital von 214 46 29 mit Zinsen zu 5 oso vom 11. November 1894 an, rückzahlbar nach einer dreimonatlichen, beiden Theilen freiftehenden, auf der Schuldner Kosten zu geschehenden Aufkündi⸗ gung mit 5 M Zinsen. Rechtsanwalt Neumayer, in feiner angegebenen Eigenschaft handelnd, fordert die obgenannten Schuldner auf, das laut eingangs er⸗ wäͤhnter Urkunden geschuldete Kapital mit 274 6 29 3, mit Zinsen zu Ho /o vom 11. November 1894 an, binnen dreier Monate, von Zustellung dich Aktes an gerechnet, an die Gläubigerin resp. an ihn als deren Bevollmächtigten zurückzubezahlen, widri⸗ genfalls das Subhastationsverfahren eingeleitet wird.
Vorstehende Kapitalsaufkündigung wird hiermit den obgenannten abwesenden Schuldnern auf Grund Beschlusses des Kgl. Amtsgerichts Waldmohr vom 29. August 1895 öffentlich zugestellt.
Waldmohr, den 7. September 1895.
Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts: Müller, Stellv.
34824 Oeffentliche Zustellung.
Der Seilermeister Benno Bunzel zu Eberswalde, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Grunmach zu Eberswalde, klagt gegen den Schiffer Franz Nuthenberg, früher zu Fürstenberg in Mecklenburg, unter der Behauptung, daß Beklagter am 8. Juni 1897 vom Kläger eine Leine im Gewicht von 20 Pfund zum Preise von 11 16. auf Bestellung käuflich geliefert erhalten habe, mit dem Antrage auf Zahlung von 11 0 nebst sechs Prozent Zinsen feit dem Tage der Klagezustellung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver hand⸗ lung des NRechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Eberswalde auf den 14. De⸗ ember Üsg95, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Eberswalde, den 26. August 1895.
Schauer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
34823 Oeffentliche Zustellung.
Dle Sparkasse der Stadt Olpe, vertreten durch den Sparkassen. Rendanten Wormstall zu Alpe, klagt gegen den Peter Schnüttgen aus Brenschede, t unbekannten Aufenthalts, und Genossen, wegen rück⸗ ständiger Zinsen bis Ende 1894 von den im Grund⸗ buche bon Kleusheim Band 1X Blatt 47 Abth; Ill Rr. 1 und 7 eingetragenen Kapitalien von 450 c und 278,57 M, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 2 c 56 3 zu verurtheilen oder sich die Zwangsversteigerung der gepfändeten Immo⸗ bilien gefallen zu laffen, und das Ürtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Olpe auf den 24. Ok⸗ tober 85s, Vormittags A0 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Pootmann Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
34844 Oeffentliche Zustellung. ⸗ Die ef ne Zemb, Ghefrau des Schreiners Alfons Jaeckle, ohne Gewerbe, zu Colmar, Vauhan=
Salzufer 4, bertreten durch Rechtsanwalt Leyser hier,
als stellpertretender Vorsitzender, die Landes gerichts⸗
klagt gegen den A. von Stepenkow, zuletzt hier,, Colmar,
Jaeckle 62 früher in Colmar, 3. Zt. ohne bekannten ohn ⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts sareits vor die II. Zivilkammer des Kaiferlichen Landgerichts zu Golmar auf den 28. November 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be= stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Colmar, den 14. September 1895.
Der Landgerichts ⸗Selretãr: Metz.
348431 ,, ö Josefine Zemb, Ehefrau des Schreiners Alfons e rf, ohne Gewerbe in Golmar, Vauban kraße Nr. 46, vertreten durch Rechtsanwalt Preiß in. Colmar, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Zivil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Els. ist Termin auf den 26. November 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Metz.
34711]. Gütertrenunngsklage. Angelika Welter, Ehefrau des Holzhändlers und Bauunternehmers Eugen Nico, zu Rixheim Ob. Els. wohnhaft, hat gegen letzteren die , , klage bei dem Kaiserlichen Landgerichte hierselbst durch den Rechtsanwalt Herrn Klug eingereicht. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Dienstag, den 29. Oktober 1895, Vor⸗ mittags O Uhr, im Zivilsitzungssaale des genannten Gerichts anberaumt. Mülhausen i. E., den 13. September 1895. Der Landgerichts Sekretär: (L. S.) Stahl.
34712 Durch Urtheil der III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 8. Juli 1855 ist die zwischen den Eheleuten Photograph Raphael Lucian Bossard⸗ Schlegel zu Elberfeld und der Amanda, geb. Ammé, daselbst bisher bestandene eheliche Gätergemeinschaft mit Wirkung seit dem 13. März 1895 für aufgelöst erklärt worden.
Hoe nicke. ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
34713
Durch Ehevertrag vor Notar Justiz⸗Rath Hundt in Krefeld vom 29. Juli 1895 haben die Braut⸗ leute Wilhelm Busch, früher Bäckergeselle in Strümp, jetzt Bäckermeister in Unterrath, und Gertrud Gather, ohne Geschäft, früher in Strümp, jetzt in Unterrath, für ihre einzugehende Ehe völlige Gütertrennung vereinbart.
Ratiugen, den 12. September 1895. . Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
3) Unfall⸗ und Invaliditats⸗ꝛt. QVersicherung.
Keine.
en Verdingungen ꝛr.
Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Bromberg. Verkauf von Altmaterial.
Die bei den diesseitigen Inspektionen lagernden Altmaterialien, als: Schienen, Schwellen, Laschen, Stahlschrott, Gußschrott, Eisenschrott, Blechschrott, Radreifen, Räder, Dreh spaähne, Rothguß, Metall⸗ spähne, Zinkschrott, Plüsch, Tuch, Leder, Roßhaare u. a. m. fowie ausgemusterte Lokomotiven und Tender sollen verkauft werden. Anbietungstermin am 8. Oktober d. J., Vormittags A1. Uhr, bei der unterzeichneten Direktion im Geschäftsgebäude, Zimmer Rr. 175. Die Angebote sind mit der Auf⸗ schrift „Angebot auf Ankauf von Altmaterial bezw. Lokomotiven“ versehen an uns frei einzusenden. Be⸗ dingungen liegen in den Bureaux unserer Betriebs⸗ Infpektionen, der Maschinen⸗Inspektion 2 Schneide, mühl, der Werkstätten Inspektion a hier, sowie auf den Börsen zu Menel, Königsberg i. Pr., Danzi Berlin und Stettin aus. Dieselben können 36 bei unserem Zentral-⸗Bureau⸗Vorsteher Herrn Eisen⸗ bahn⸗Sekretär Brandt eingesehen und von demselben gegen Cinsendung ven je 60 in baar portofrei bezogen werden. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Brom⸗ berg, den 8. September 1895. Königliche Eisen⸗ bahn · Direktion.
34698
l Oeffentliche Verdingung der Lieferung von rund 124 006 kiefernen und eichenen Bahn ⸗ und Weichen schwellen, eingetheilt in 17 Loose. ;
Termin am 0. September 1895, Vormit⸗ tags 11 Uhr, in unserem Dienstgebäude, Zim ⸗˖ mer 97).
Die vorgeschriebenen Bedingnißhefte mit Bedin⸗ gungen können bei dem Zentral. Bureauvorfteher, Fifenbahn⸗Sekretär Herrn Brandt eingesehen und von demselben gegen kostenfreie Einsendung von 60 3 in Baar postfrei bezogen werden,
Zuschlagsfrist bis zum 28. Oktober 1836.
Bromberg, den 12. September 1895.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
32510 Submission.
Der Bedarf an Oekonomie, Wirthschaftz⸗ und Befriebsbedürfnissen für die Königliche Strafanstalt zu Mewe für die Zeit vom 1. November d. J. bis zum 31. Oktober 1856 soll im Wege der Submission beschafft werden. .
Es erstreckt sich dieser Bedarf auf:
, . Fleisch, Tasg, Schmal, Speck, Butter, Käse, Kolonialwag:ren, Rartoffcln, ein⸗ brot, Semmel, Braunbier, Seife und andere Reinigungs ⸗Materialien. Brennholz, Petroleum und Leder. ;
Die Mengen und Beschaffenheit der Gegenstän de und die übrigen Anforderungen sind aus den in. Se. kretariat der hiesigen Anstalt ausliegenden Duhmis⸗
straßze Nr. 16, vertrer en burg NechtS anwalt Preiß in h
klagt gegen ihren Chemann Alfons
sionsbedingungen zu ersehen.