1895 / 231 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Sep 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Verkehr s⸗Anstalten.

Die Königliche Eisenbabn⸗Direktion in Hannover macht bekannt, daß die zu dem n, ,. mitgetheilten Aenderungen“ Druckfehler entbalten. Es muß unter II Abtbei⸗ lung 5. heißen: Personenzug 23 trifft 722 statt 722 in Hannover ein und nicht 622 statt 62“. Ferner muß es unter Abtheilung 14 beißen: und trifft 62 in Bra unschwe ig ein und nicht in Hildesheim“. (Vgl. Nr. 225 d. Bl)

Der nächste direkte Dampfer, den das Syndikat für südwest⸗ afrikanische Siedelung in Verbindung mit der Woermann ⸗Linie von Hamburg nach Seutsch. Südwest⸗ Afrika (Swakopmund und Walfischbai)h exvediert, verläßt den Hamburger Hafen am 30. Sep— tember d. J. Außerdem wird in diesem Jahre ein Dampfer am 30. November für dieselbe Strecke von Hamburg abgelassen. Die Fahrtdauer der Dampfer wird wie gewöhnlich gegen 30 Tage be— tragen. Ueber Fahrpreise und Frachtenberechnung. Empfangnahme, Spedition und Verladung der Guter ertheilt das Syndikat für süd⸗ westafrikanische Siedelung, Berlin SW., nähere Auskunft. Mit dem Sextembertransport 1895 tritt ein bedeutend ermäßigter Frachtentarif in Kraft. Die Passagepreise für Personen sind gleichfalls ermäßigt.

Bremen, 26. September. (W. T. B.) Norddeutscher Llovd. Der Postdampfer Willehad ist am 25. September Morgens auf der We ser angekommen. Der Postdampfer . Bonn“ Fat am 24. September Nachmittags St. Vincent passiert. Der Reichs Postdampfer „Prinz Heinrich“ ist am 24. September Nachmittags in Neapel angekommen. Der Reichs ⸗Postdampfer „Karlsruhe“ ist am 25. September Vormittags in K angekommen. Der Reichs, Postdampfer Preußen“

at am 25. September Vormittags Vlissingen passiert. Die Schnelldampfer Lahn“ und „Spree haben am 25. September Vormittags Dover passiert. Der Schnelldampfer Havel“ ist am 24. September Vormittags von New⸗ Jork nach der Weser abgegangen. Der Postdanmpfer Stuttgart ist am 25. September Morgens in Baltimore angekommen. Der Post⸗ dampfer Kronprinz Friedrich Wilhelm“ hat am 265. Sep— tember Vormittags Eastbourne passiert. Der Reichs. Postdampfer „Prinz⸗Regent Luitpeld ist am 25. September Morgens in Genua angekommen. Der Postdampfer Crefeld ist am 25. Sep- tember Morgens in New Vork angekommen. Der Postdampfer „Wittekind“ hat am 25. September Nachmittags die Reise von Antwerpen nach Southampton fortgesetzt.

St. Petersburg, 25. September. (W. T. B) Die Direktion der St. Petersburg⸗Warschauer⸗Kron-Eisenbabn macht bekannt: Die zwischen St. Petersburg und Eydtkuhnen verkehrenden Schnellzüge Nr. J und 2, welche am 17. resp. 19. September alten Stils ab⸗ gesetzt werden sollten, werden auch im Winter täglich verkehren.

London, 25. September. Der Castle⸗ Dampfer . Arundel Castle“ ist am Sonntag auf der Ausreise in Kapstadt angekommen. Der Castle⸗ Dampfer Methven Castle“ ist am Sonnabend auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen. Der Castle⸗ Dampfer Tantalon Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira passiert.

Theater und Mufik.

In Kroll's Theater bringt die Königliche Oper morgen Cbharses Gounod's Margarethe: mit Herrn Emil Goetze als Faust zur Aufführung. Die übrige Besetzung ist folgende: Margarethe: Fräulein Hiedler, Mephisto: Herr Mödlinger, Valentin; Herr Bulf, Biehek Fräulein Rothauser. Kapellmeister Sucher dirigiert. Von 5 Uhr ab findet Konzert im Garten statt.

Im Königlichen Schauspielhause werden morgen Sko⸗ wronnek's Lustspiel „Halali? und der Schwank „Die stille Wache“ segeben. Die Damen Peppe, Hausner, Schramm, die Herren Klein,

eßler, Grube, Hertzer, Qberländer, Purschian, Hartmann sind be: schaftigt. Am Sonnabend geben zum ersten Mal das Lustspiel Mirandolina (La Locandiera) von Carlo Goldoni in der Be— arbeitung Emil Pohl's und desselben Dichters Possenspiel Der Diener zweier Herren“, bearbeitet von Pohl, in Scene. Frau von

Hochenburger spielt die Mirandolina, Herr Matkowsky den Ritter von Ripafratta, Herr Vollmer den Don Octavig. Im zweiten Stück spielt Fräulein Poppe die Beatrice, Herr Vollmer den Truffaldino. Als 4. Abonnements -Vorstellung geht am Berliner Theater morgen das Lustspiel Die Journalisten in Scene. Im Adolph Ernst⸗-Theater begeht die Gesangsposse Paradebummler“ morgen das Jubiläum der 25. Aufführung.

Mannigfaltiges.

Der Magistrat hat den Berliner Elektrizitätswerken behufs Erweiterung ihres Lichtnetzes weiter die Genebmigung zur Ver⸗ legung von Vertheilungskabeln in der Bülowstraße oͤstlich von der Vorkstraße bis zur Dennewitzstraße, Bülowstraße westlich von der Göbenstraße bis zur Kulmstraße, Göbenstraße südlich von der Bülom= straße bis Mansteinstraße, Porkstraße nördlich von der Bülowstraße bis . Nr. 43 inklusive und in der Jorkstraße südlich von der Mansteinstraße bis Haus Nr. 48 einschließlich ertheilt.

Der Ausschuß der Stgdtver ordneten-Versamm lung, welchem die Vorbereitung der Neuwahl von neun unbesoldeten, eines besoldeten Stadtraths und eines Stadt Bauraths dauernd übertragen worden ist, hat in seiner Sitzung am Dienstag, ohne die Kandidaten⸗ frage zu erörtern, beschloffen, der Versammlung zu empfehlen, beim Ober Präsidenten die Genehmigung nachzusuchen, daß für den Fall der Wiederwahl des Stadtraths Voigt und des Stadt Bauraths Blanken⸗ stein denselben ihr gegenwärtiges Gehalt belassen, andernfalls das Gehalt eines Stadtraths auf 7000 M und das Gehalt des Stadt⸗ Bauraths auf 12 000 festgestellt werde.

Der deutsche Seglertag ist auf Sonntag, den 24. No— vember, nach Berlin einberufen worden. Die Verhandlungen werden vor allem den von einem Ausschuß aufgestellten Entwurf neuer Wettsegelbestimmungen betreffen. Dem Entwurf sind in erster Reihe die in mancher Beziehung vortrefflichen , der großen amerikanischen Klubs zu Grunde gelegt. Auch der Aus schuß des deutschen Ruderverbandes wird am 6. Oktober zu einer Sitzung zusammentreten. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.

Posen, 26. September. Zu Ehren der Mitglieder des 28. Kongresses für innere Mission (vgl. Nr. 229 und 2530 d Bl.) hat gestern im großen Saale des Zoologischen Gartens ein Festmahl stattgefunden, an welchem, dem. W. T. B. zufolge, u. a. theil⸗ nahmen: der kommandierende General von Seeckt, der Ober⸗Präsident Freiherr von Wilamowitz⸗Möllendorff, General- Superintendent Hesekiel sowie der Ober⸗Bürgermeister Witting. Der Ehrenvorsitzende des Kon⸗ gresses, Ober ⸗Präsident Freiherr von Wilamowitz⸗Möllendorff brachte ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus, wobei er, unter Hinweis auf die von Kaiser Wilhelm J. und seinem großen Kanzler begonnene sozialpolitische Gesetzgebung, den Kongreß aufforderte, fortzufahren im Kampf für Religien, Wahrheit und Sitte. Die Festtheilnehmer sangen hierauf die Nationalhymne. Der heutige dritte und letzte Tag der Versammlung begann früh 8 Uhr mit Spezial⸗Konferenzen. Im Saale des Diakonissenhauses sprach Pfarrer Sell-Steffenshausen über Raiffeisen'sche Darlebnskassen und die innere Mission, während Pastor Hötzel⸗Köln a. Rh. im Saale des Friedrich Wilbelms⸗Gym⸗ nasiums über das Leben in den Jünglingsvereinen sprach. Von Ihrer Majestät der Kaiserin ging an den Kongreß zu Händen des Wirklichen Ober⸗Konsistorial⸗Raths D. Weiß aus Glücksburg folgendes Antworttelegramm ein: Dem Vorstande des 28. Kongresses für innere Mission spreche ich Meinen heglichen Dank für das Be— grüßungstelegramm aus und wünsche Ihren Berathungen reichen Segen und Erfolg. Auguste Victoria.“

. Görlitz, 23. September. Bei herrlichstem Wetter hielt heute die Ortsgruppe Görlitz des Riesengebirgsvereins ihr Herbstfest des Denkmals für Theodor Körner auf der Landeskrone, ver⸗ bunden mit der Einweihung und Uebergabe, ab. In den Nachmittags- stunden pilgerten Hunderte zur Stadt hinaus der Landeskrone zu. Nach 4 Uhr setzte sich der Festzug unter Begleitung einer Musikkapelle von dem am Fuße des Berges gelegenen Restaurant in Bewegung; am Denkstein an⸗

langt. nahm die Versammlung im Halbkreise Aufstellung. Nach dem Vortrag des Körner'schen Bundesliedes durch die Görlitzer Liedertafel übergab der stellvertretende Vorsitzende der hiesigen Ortsgruppe . essor Dr, van der Velde mit einer Ansprache, in der er

örner als Dichter und Helden, als leuchtendes Vorbild der

ugend, als begeisterten Naturfreund und Sänger des

udetengebirges feierte, den Denkstein dem Vertreter der Stadt, Bürgermeister Heyne. Im Namen der Stadt Dresden, der Vaterstadt Körner's, legte der Direktor des Körner⸗Museums in Dresden Hofrath Dr. Peschel einen Lorbeerkranz mit Schleife am Denfstein nieder. Der . Gesang des „Gebets. von Körner schloß die schlichte, aber schöne Feier an dem Denkstein. Von Dr. Moschkau, dem Direktor des Oybin⸗Museums, traf ein Glückwunsch ein. Gegen 3 Uhr zogen die Festtheilnehmer unter Musikbegleitung vom Berge nach Rasemann's Restauration in Biesnitz, wo das schöne Fest seinen Abschluß fand.

Leipzig, 26. September. Unter dem Vorsitz von Sepyffert⸗ Krefeld fand heute hier die 15. Jahresversammlung des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit statt. Nachdem der Geheime Regierungs: Rath Lr. Grünler, wie W. T. B. meldet, im Auftrage des sächsischen Staats und Ober Bürgermeister Dr. Georgi im Auftrage der Stadt Leipzig die Ver— sammlung begrüßt hatten, ging man zur Tagesordnung über. Anwesend waren etwa 150 Delegirte aus allen größeren Städten Deutschlands und auch aus Wien. Im Auftrage des Vize⸗Präsidenten des Staats ⸗Ministeriums, Staatssekretärs von Boetticher wünschte Geheimer Rath Kelch den Verhandlungen besten Fortgang. Freiherr Dr. von Reitzenstein referierte über die neueren Bestrebungen der Armenpflege in den für uns wichtigsten Staaten des Auslandes.

London, 25. September. Heute früh wurden hier von einem

der Midland-Eisenbahn gehörigen Frachtwagen während einer kurzen Abwesenheit des Kutschers Silberbarren im Gewicht von ungefähr einer Tonne 6 stoblen, welche, für eine Londoner Firma bestimmt, auf dem Saint Panergs⸗Bahnhofe eingetroffen waren. Der Frachtwagen mit den fünf leeren Kisten, in welchen sich die Barren befunden hatten, wurde später von der Polizei führerlos aufgefunden. Tou louse, 26. September. Gestern Abend drang ein Haufe junger Leute in den Vorstädten in die Häuser der Zigeuner ein, warf Möbel auf die Straßen und legte Feuer an. Die Gendarmerie, welche die Menge angriff, wurde mit Steinen beworfen. Es fanden etwa 20 Verhaftungen statt.

Genua 25. September. Die Berliner Turner sind heute e r 2 Uhr, nach herzlichem Abschied von den hiesigen Turnern, abgereist.

Trient, 24. September. Wie die Münchener Neuesten Nach richten. mittheilen, ist nach Berichten aus den Dolomiten das an der italienisch-tirolischen Grenze über 10909 m hoch gelegene Alpendorf Caprile, das von Touristen alljährlich sehr stark besucht wird, zum größten Theile niedergebrannt. Der verursachte Schaden ist um o größer, als nebst den Häusern auch die Oekonomiegebäude mit den Erntevorräthen verbrannt sind, sodaß jetzt 3 Familien obdachlos in großem Elend dem Winter entgegensehen.

. Kon stantinopel, 25. September. Die Ortschaft Hodeydag im Vilajet Jemen wurde von einem heftigen Wol kenbruch heimgesucht, welcher einen Berg sturz zur Folge hatte. Ein Bazar, in den sich eine große Menschenmenge geflüchtet hatte, wurde ver⸗ schüttet. Mehrere hundert Menschen sollen hierbei getödtet worden sein.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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26. September

Stationen. Wetter.

in 0 Celsius 50 C. 40 R.

Bar. auf 0 Gr. red. in Millim. Temperatur

u. d. Meeressp.

SW 2 halb bed. WSW 4 Regen

Belmullet. Aberdeen. Christiansund

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Brandt. Dirigent: Kapellmeister Sucher. (Faust: Herr Emil Götze, Königlicher Kammersänger, als Gast) Anfang 79 Uhr. Schauspiel haus. spiel in 4 Aufzügen von Richard Skowronnek. In Sir eg fsebt en, e, n,, , n. ie e ache. wank in ufzug von Richard Skowronnek. In Scene gesetzt vom Regisseur sieben Zwerge. Plaschke. Anfang 73 Uhr. Sonnabend: Kroll 5 Theater.) 58. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. Komische Oper in 4 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text

203. Vorstellung. Halali. Lust⸗ Die Reise nach dem Mars

Die Reise nach dem Mars.

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 - 26. Jeden Abend 75 Uhr: Gastspiel der Liliputaner.

Sonnabend, den 28. September, Nachmittags 3 Uhr: Zum ersten Male: Sneewittchen und 9

Sonntag, den 29. September, Nachmittags 3 Uhr: Kinder Nachmittags halbe Preise.

Konzerte.

Konzert ˖ Haus. Freitag, den 27. September: Geschlossen.

Sonnabend, den 28. September, Abends 797 Uhr: e I. Operetten ˖ und Walzer ⸗Abend.

Familien ⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Marie Burchardt mit Hrn.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

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Literatur.

Geschichte. ff. Weltgeschichte von Legpold von Ranke. Textausgabe. Lieferung 8 bis 21. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1895. 22 40 Die vorliegenden Lieferungen von Ranke's Weltgeschichte um⸗ fassen die Zeit vom Ursprung des Christenthums bis zum Untergang der Hohenstaufen. Es würde überflüssig und unmöglich sein, hier den Inhalt dieses klassischen, in seiner unipersalen Anschauung unerreichten Werkes wiederzugeben; wir wollen nur kurz anführen, was Ranke unter Weltgeschichte! versteht: er will den Zusammenhang der großen Ereignisse erkennen, die die Völker verbinden und ihre Schicksale bestimmen. Nicht eine Geschichte der einzelnen Völker ist also beabsichtigt, sondern die in den Nationen erscheinende Geschichte der Menschheit, jenes historische Leben, welches sich fortschreitend von einer Nation zur andern, von einem Völkerkreis zum andern bewegt. Von Nationen, die garnichts oder wenig zur allgemeinen Entwicklung beigetragen haben, wie Chinesen und Inder, ist daher kaum die Rede, umsomehr dagegen von einzelnen Persön⸗ lichkeiten und Ideen, deren Wirksamkeit die Geschicke der Welt auf lange hinaus bestimmt hat. So findet die Entstehung des Christen⸗ thums und des Jelams eingehende Berücksichtigung, und die Thätig— keit eines Bonifacius und Karl's des Großen wird genau betrachtet und in ihrer welthistorischen Bedeutung charakterisiert. Nur ein Beispiel wollen wir anfübren, wie Ranke die scheinbar fernliegendsten und zusammenhanglosesten Ereignisse zu verknüpfen und in Be— ziehung zu setzen weiß. Dem Erstarken des Papstthums und seiner Beeinflussung der weltlichen Gewalt des Westens im 3. Jahrhundert entsprach eine ähnliche hierarchisch⸗religiöse Bewegung in der mohamedanischen Welt des Ostens nur mit dem Unterschied, daß die kirchliche Gewalt im Westen eine einigende Wirkung hatte und im Osten eine zersetzende: hier führten religiöse Momente zu einem mörderischen Bürgerkriege und zu einer Spaltung des mohame⸗ danischen Weltreichs in zwei Dynastien, die Abbasiden in Bagdad und die Omeyaden in Spanien; dort wurde Pippin mit Hilfe des Papstes König der Franken, sein Sohn gar römischer Kaiser, und damit Ver— treter und Schirmherr der gesammten christlichen Kultur. Beide un— gefähr gleichzeitigen Ereignisse sind ausschlaggebend für die Geschichte des Mittelalters, insbesondere für die gegenseitige Einwirkung von Islam und Christenheit geworden. Eine besondere Empfehlung eines Ranke'schen Buchs ist unnöthig; es mag nur noch auf den billigen Preis aufmerksam gemacht werden, der die Beschaffung der Textausgabe auch weiteren Kreisen ermöglicht.

Rechts- und Staatswissenschaft.

Die Bedeutung des Anerbenrechts für Süd⸗Deutsch⸗ land. Von Dr. Atfons Stengele. Verlag von W. Kohl—⸗ hammer in Stuttgart.

Als sich im Laufe der letzten Jahre eine Bewegung zu Gunsten eines reichs rechtlichen Anerbenrechts bemerkbar zu machen begann, schenkte man auch in Süddeutschland dieser Frage eine größere Beach tung, und der Verfasser des genannten Werks hat es unternommen, eingehend zu untersuchen, in wie weit das Anerbenrecht für die süddeutschen Staaten zweckentsprechend erscheine. In Süd deutschland ift wegen der Bodenbeschaffenheit und des Klimas, welche vielfach ö Hopfen⸗, Taback., Weinbau u. a. m, ermög⸗ lichen, kurz vorzugsweise auf die per sönliche Thätigkeit des Einzelnen und auf sehr intensive Kultur hinweisen, eine Theilung des Bodens in größerem Umfang durchführbar als in Norddeutschland, ebenso wie durchgängig am Rhein. Allein in mehreren Gegenden ist auch in Süddeutschland ein Zusammenhalten des Grundbesitzes zu einer mindestens bäuerlichen Besitzung landwirthschaftlich unentbehrlich, besonders in mehreren Theilen von Bayern, aber auch in einigen Bezirken von Württemberg und Baden. Da, wo die Sitte dieses Zusammenhalten erzwungen hat, beginnt sie jedoch in zum theil bedenklicher Weise auszuarten da— durch, daß dem Anerben mehr Lasten auferlegt werden, als er dauernd tragen kann. In der vorliegenden Schrift heißt es von Württemberg, daß das Anerbenrecht kaum noch ein Vortheil, sendern der hohen Gutsübernahmepreise wegen eine Quelle der Verschuldung sei. Dadurch beginne, zumal das Anerbenrecht dort wie überall in den von der Natur weniger begünstigten Gemeinden am meisten sich finde, eine Schuldenlast sich aufzuhäufen. Uebrigens sind die Rechts— verhältnisse in Süddeutschland mannigfaltig, und auch das eheliche

Berlin, Donnerstag, den 26. September

Freund des Anerbenrechts ist und eine reichsgesetzliche Regelung be⸗ kämpft, gesteht doch auch für Baden zu, daß es dort Gegenden giebt, in denen eine Regelung des bestehenden Anerbenrechts am Platze sein würde. Er theilt einen dieserhalb ausgearbeiteten Gesetzentwurf der Regierung des Großherzogthums Baden mit, der auf Seite 133 bis 143 mit den Bemerkungen von Stengele nachgelesen werden kann. Dieser Gesetzentwurf führt ein Intestaterbrecht mit Wahrung der Testierfreibeit ein und berücksichtigt im 5 15 besonders auch die Rechts des überlebenden Ehegatten, welcher den leiblichen Kindern vorgeht. Auch für Württemberg wird zugestanden, daß sich in dem östlichen Theile des Königreichs ein Anerbenrecht erhalten hat, welches freilich nach den mitgetheilten Zahlen eine Verschuldung nicht gehindert hat und zwar deshalb, weil der Uebernahme⸗ preis ein für den Anerben durchgängig zu ungünstiger ist. Aus den speziellen, auf Seite 232 ff. mitgetheilten Aeußerungen der Gauverbände des Königreichs Württemberg ergiebt sich, daß in einer Minderheit derselben, und zwar einer ansehnlichen Minder—⸗ beit, für deren Bezirke oder Theile derselben eine Regelung und Beibehaltung des Anerbenrechts nach dem einen oder anderen System, jedenfalls aber mit Beibehaltung einer vollständigen Verfügungsfreiheit, als wänschenswerth bezeichnet wird. Auf Seite 233 wird vom Gauverband J angeführt, daß dort ein nicht zu beseitigendes Mißtrauen gegen die dem Antrag des deutschen Landwirthschaftsverbandes zu Grunde liegenden Absichten und eine unklare Furcht vor einer möglicherweise drohenden Be— schränkung der freien Dispositionsbefugniß herrscht. Dieser unklaren , begegnet man nicht bloß dort, sondern auch anderwärts; sie zesteht darin, daß man sich Anerbenrecht und Zwang oder wohl gar die Wiedereinführung einer Art von Obereigenthum nicht getrennt zu denken vermag.

In Bayern sind neben einander bayerisches, fränkisches, schwäbisches, gemeines, französisches Recht und preußisches Landrecht in Geltung. Wie dem genannten Werk zu entnehmen ist, gilt das bayerische Landrecht mit geringen Ausnahmen in Ober. und. Nieder, bayern, der Oberpfalz und Regensburg. dem südöstlichen Theil pon Mittelfranken, an der Ostgrenze von Oberfranken sowie in dem nördlichen und öftlichen Theil von Schwaben und Neuburg, Das bayerische Landrecht, neben welchem das gemeine Recht in Frage kommt, bestimmt, daß in unbeweglichen Gütern der aͤltere weltliche Manneserbe, sofern er anders die übrigen Miterben in leidentlichem Anschlag pro rata. hinauszuzahlen dermag, den Vorzug hat?. Auf Grund dieser Vorschrift pflegt der Vater von den Kindern, zunächst aus den Söhnen, denjenigen zu be— stimmen, der das Gut zu übernehmen hat. In der Regel trifft die Wahl allerdings den ältesten Sohn, bisweilen aber auch den jängsten; die üebergabe des Guts vollzieht sich zumeist bei Leb- zeiten des Vaters und geschah früher auch zu annehmbaren Preisen. Die seit dem Ende der sechsziger Jahre erfolgte Steigerung der letzteren hat indessen Uebelstände hervorgerufen, die sich besonders dann geltend machen, wenn die Eltern die Erbfolge nicht bei Lebzeiten geordnet haben. In den fränkischen Provinzen herrscht im wesentlichen das Prinzip der Gleichtheilung; infolgedessen ist hier auch die Parzellierung in einzelnen Gegenden sehr weit vorgeschritten. Es gilt zwar in Oberfranken nach Bamberger und Bayreuther Landrecht ein Vorsitz“ Recht des ältesten, oder hier und da des jüngsten Sohnes; dieses Vorfitzrecht ist aber ungenügend, um die Höfe zusammenzuhalten, plelfach wird die gleichheitliche Theilung streng durchgeführt. Dagegen hat sich in Mittelfranken die Gewohnheit der ungetheilten Gutsüber⸗ gabe zu einem leidlichen Preise noch erhalten. Dasselbe gilt auch für den größeren Theil von Schwaben; nur in einem Bezirk dieser Provinz kommt eine gemeinschaftliche Wirthschaft der Geschwister vor (soge⸗ nannte Kommunhaufung). Die Hauptgegend der Zersplitterung für Bayern rechts vom Rhein ist Unterfranken. In der Pfalz, dem Ge— biet des französischen Rechts, ist die Naturaltheilung gleichfalls sehr weit vorgeschritten, obschon sich in einzelnen Orten die Gewohnheit, das Gut einem der Kinder zu übertragen, erhalten hat. Wie sehr übrigens der Grundbesitz dem Einfluß des herrschenden Erbrechts unterworfen ist, geht u. a. daraus hervor, daß in der Gegend zwischen Nahe und Queich zur Zeit des Ausbruchs der französischen Revolution die zahlreichen großen Landgüter, welche im Besitz der Geistlichkeit, des Staats und des Adels sich befanden und damals von der französischen Regierung zu sehr billigen Preisen an Privatpersonen verkauft wurden, in⸗ folge der vom Gode civil angeordneten zwangsweisen Erbtheilung allmählich in lauter kleine Güter zerlegt wurden, aus denen zum

1895.

So könnte allerdings sowohl in Baden und Bavęrn als auch in Württemberg das e rler estem nur in dem kleineren Theile des Landes an die bestehende Sitte anknüpfen. Dieser Umstand hat den Verfasser des eingangs erwähnten Werkes veranlaßt, am Schluß desselben den Wunsch auszusprechen, es möge in Süddeutschland den Rentengk tern ernstere Beachtung geschenkt werden. Letztere, sagt er, scheinen geeignet und berufen zu sein, dem bãuerlichen Besitz die nothwendige und von allen Seiten gewünschte Hilfe zu ge⸗ währen. Der Gedanke des Rentenguts, richtig erfaßt und unseren Zeitverhältnissen entsprechend gestaltet, dürfte in Verbindung mit anderen Reformen endlich das verwirklichen, was nun schon seit Jahrzehnten mit Eifer erstrebt wird.“ . Die ‚Ratur der Sache als Rechtsquelle im Ge⸗ biete des Ver ficherungswefens. Von Dr. jur. D. Bischoff, Direktionsbevollmächtigter der Bremer Lebensversicherungs⸗ Bank. Verlag von M. Heinsius Nachf. in Bremen. Preis 120 66. Es fft bedauerlich, daß, obwohl in der versicherungsrechtlichen Literatur ein umfangreiches System versicherungsrechtlicher Grundsätze ent= wickelt ist, sich doch daraus im Einzelfalle der Lebensversicherungs praxis kaum je ein Grundsatz hat ableiten lassen, dessen An⸗ wendung durch den Richter bei einem etwaigen Mangel entsprechender Bertragsbestimmungen im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung erwartet werden konnte. Es er⸗ scheint' daher auch nicht verwunderlich, daß auf Die

in der Literatur enthaltenen Darstellungen dieser Art in den'

Entscheidungen der Gerichte kein Bezug genommen ist. Die vor⸗ liegende Studie untersucht nun, wodurch sich die vom deutschen Richter auf dem Gebiete des Versicherungswesens anzuwendenden und angewandten Grundsätze allgemein kennzeichnen, ob und weshalb es etwa zur Anwendung der aus den versicherungsrecht · lichen Systemen abzuleitenden Grundsätze nur an Gelegenheit feble, oder und weshalb etwa diese Grundsätze für den Richter über- haupt nicht anwendbar seien; und im Zusammenhang damit wird die Streitfrage erörtert, ob da, wo Gesetz und. Gewohnheitsrecht keine Grundsatze liefern, die ‚Natur der Sache“ als eine Rechtsquelle auf dem Gebiete des Versicherungswesens zu gelten habe. Der Verfasser unternimmt es hier, den Beweis dafür zu erbringen, daß der Richter die Natur der Sache“ als Rechtsquelle nicht anwenden dürfe, sie in dieser Eigenschaft auf dem in Betracht gezogenen Gebiet nicht anzuwenden brauche und sie da auch thatsächlich nicht als Quelle neuer Grundfätze, fondern lediglich als Mittel zur Auslegung des konkreten Vertrags anwende, und er befürwortet, daß auch die künftige Gefetzgebung bei einer etwaigen Regelung des sogenannten Binnen⸗ versicherungswesens in der Hauptsache auf subsidiäre Satzungen sich beschränken und im übrigen den Vertragswillen der sich unter dem Einfluß der Konzessionierung, der Staatsaufsicht und der Konkurrenz bilde in der Weise zur Geltung bringen solle, wie es bislang der Richter auf. Grund geltenden Rechts bereits gethan habe. Zum Schluß untersucht der Verfasser die rechtliche Bedeutung eines Lebens verficherungsvertrags, wobei er zu dem Resultat gelangt, daß ein Begriff ‚Lebensversicherungsvertrag“ und ein Begriff Ver⸗ , mit gemeinrechtlicher Bedeutung nicht bestehe, daß vielmehr bei den als Lebensversicherungsvertrag sich darftellenden That- beständen Thatsachen zusammenträfen, deren Zusammentreffen gemein⸗ rechtlich mit den als Folgen eines zweiseitigen honae fidei-Vertrags bezeichneten Rechten und Pflichten durch Gewohnheit verknüpft sei. „Dem Betheiligten kann nur eröffnet werden, daß die Rechte und Pflichten, welche für ihn mit einem Lebensversicherungs vertrag im gemeinen deutschen Privatrecht verknüpft sind, sich er⸗ geben aus einer Anwendung der Grundsätze des zwei feitigen bonas fidei-Vertrags auf die vorliegenden Ver⸗ tragsäußerungen: Was gemäß diesen Aeußerungen lins— besondere nach Versicherungsantrag. Versicherungsbedingungen und Policentert) auf Grund einer nach Treu und Glauben sich richtenden Auslegung als Inhalt und Folge gültiger Vereinbarung ermittelt werden kann, das ist es, was sich nach gemeinem Recht mit einem Lebensversicherungsvertrag an Rechten und Pflichten für die Be⸗ theiligten verknüpft. Wer also diesen Betheiligten die gemeinrechtliche Bedeutung eines debeneversicherungẽvertrags darstellen will, der wird sich dabei lediglich mit jenen Vertragsäußerungen und einer ent sprechenden Auslegung derselben, sowie mit den hierdurch inhaltlich be⸗ stimmten allgemeinen Folgen eines zweiseitigen Vertrags zu befassen haben.

still Nebel WSW 2 volkig W 4 bedeckt WNW 1 wolkig

Kopenhagen. Stockholm. Haparanda. Moskau ... Cork. Queens . Cherbourg

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Hamburg. Swinemünde Neufahrwasser Memel ... 6 . Münster .. Karlsruhe .. Wiesbaden München .. Chemnitz.. Berlin...

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Nebersicht der Witterung.

Auch beute zeigt die Wetterlage wenig Aenderung; am böchsten, über 775 mm, ist der Luftdruck im nordöstlichen Deutschland, am niedrigsten, unter 755 mm, im hohen Norden, wo das Barometer stark gefallen ist. Bei gleichmäßiger Luftdruck⸗ vertheilung ist das Wetter in Deutschland und Um gebung stikl, heiter und trocken, im Norden kühl, im Süden ziemlich warm; zu Magdeburg wurde Reif beobachtet. Fortdauer wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

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Theater.

Königliche Schanspiele. Freitag: Opern⸗ baus. (Kroll's Theater.) 57. Vorstellung. Mar- garethe. Oper in 5 Aktten von Charles Gounod. Tert nach Wolsgang von Goethe's Faust, von Jules Barbier und Michel Carr. Ballet von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor

nach Beaumarchais, von Lorenzo Daponte. Ueber- setzung von Knigge⸗Vulpius. Anfang ?7 Uhr. Schauspielhaus. 204. Vorstellung. Zum ersten Male in der Bearbeitung von Emil Pohl: Mirandolina. Lustspiel in 3 Aufzügen, frei nach dem Italienischen des Carlo Goldoni, von Emil Pohl. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Zum ersten Male in der Bearbeitung von Emil Pohl; Der Diener zweier Herren. 3 in 1 Aufzug, nach dem Italienischen des Jarlo Goldoni, von Emil Pohl. In Scene gesetzt vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. Anfang 77 Uhr.

Dentsches Theater. Freitag: Romeo und Iulia. Anfang 75 Uhr.

Sonnabend: Die Mütter.

Sonntag, 25 Uhr Nachmittags: Die Weber. 77 Uhr Abends: Die Mütter.

Berliner Theater. Freitag (. Abonnements Vorstellung): Die Jonrnalisten. Anfang 75 Uhr.

Sonnabend? Der Pfarrer von Kirchfeld. Sonntag, Nachmittags 25 Uhr: Die Journa⸗ liften. Abends 71 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Lessing⸗ Theater. Freitag; Gene. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend Madame Sans Gene.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Heimath. Abends 77 Uhr: Zum ersten Male: Gräfin Fritzi. Lustspiel in 3 Akten von Oskar Blumenthal.

Madame Sans⸗

Residenz Theater. Direltion: Sigmund Lautenburg. Freitag: Der Rabenvater. Schwank in 3 Akten von H. Fr. Fischer und Josef Jarno. Vorher: Aber die Ehe! Komödie in 1Akt von P. Linsemann. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend und folgende Tage: Der Rabenvater. Vorher: Aber die Ehe!

Nenes Theater. Schiffbauerdamm 4a. / 5.

y Fraun Müller. Schwank in 3 Akten pon Gustav von Moser und Thilo von Trotha. Regie: Siegfried Jelenko. Vorher: Der Eis brecher. Plauderei in 1 Akt von Felix Dörmann und Friedrich Fuchs. Anfang 76 Uhr.

Sonnabend: Gastspiel des Teatro Lirico Sonzogno Mailand). Pagliacei. Caralleria xusti cana.

Sonntag: Zum ersten Male; Franeillon. Lust— spiel in 3 Akten von Alexandr6 Dumas. Deutsch von Paul Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg.

Sonntag Nachmittag: Zu halben Preisen: Der natürliche Sohn.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julins Fritzsche. Freitag: Zum ersten Male: Burschenliebe. Pantomimisches Ballet in 3 Bildern von H. Regel und J. Haßreiter. Musik von Jos. Baver. In Scene gesetzt vom Balletmeister J. Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Winns. Vorher; Unter persönlicher Leitung des Kom— ponisten: Zum 25. Male: Die Chansonnette. Operette in 3 Aufzügen von Viktor Löon und H. von Waldberg. Musik von Rudolf Dellinger. In Scene gesetzt om Ober⸗Regisseur Herrn Epstein. Anfang 75 Uhr. .

Sonnabend: Die Chansonnette. Hierauf: Burschenliebe.

Adolph Ernst Theater. Freitag: Parade⸗ bummler. Besetzung der Hauptrollen: Anng Bäckers, Josefin, Dora, Ida. Schlüter, Adolvh Ernst, Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlitzsch. Anfang 73 Ubr.

Sennabend: Dieselbe Vorstellung.

Zentral- Theater. Alte Jakobstraße Rr. 30. Direktion: Rickard Schultz. Emil Thomas a. G. Freitag: Eine tolle Nacht. Große Aus stattungsvofse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz ⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 71 16

Sonnabend: Eine tolle Nacht.

Ingenieur Emil Sinell (Berlin). Frl. Alma Franke mit Hrn. 3. Arnold Berger (Hannover Stobnitza). räfin Ida Bernstorff mit Hrn. Lieut. d. R. Hans Bone von Schwerin Ankershagen Drewelom). Frl. Ingeborg Bianca Klée mit Hrn. Jobst Frhrn. von Olders⸗ hausen (Damburg—Wandsbeck). Frl. Elisabeth Mischner mit Hrn. Kapitän ⸗Lieut. Wigand Bossart (Görlitz Kiel). Frl. Rosa Naumann mit Hrn. Rittergutspächter, Lieut. d. R. A. Boehme (Klettendorf Gr.“ Schönwald). Frl. Hedwig Warmbt mit Hrn. e Max Perkiewicz (Waldenburg i. Schl. = Ludwigsberg b. Moschin).

Verehelicht: Hr. Sec. Lieut. d. R. Hans von Eicke und Polwitz mit Frl. Helene Bartelt (Leschezin). Hr. Gideon von Wallen berg ⸗Pachaly 4 . Freiin von Schuckmann (Schloß

uras).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Architekten Heinrich Munk (Berlin). Hrn. . von Selchow (Gera). Hrn. Rittmeister von Bitter (Pader⸗ born). Hrn. Amtsrichter Dubiel (Groß⸗ Strehlitz O. S) Hrn. Pastor Schaefer (Schönbrunn, Kreis Strehlen. Eine Tochter: Hrn. Oberarzt Dr. Klinke (Tost). . Regie⸗ rungs⸗Assessor Frhrn. Laur von ünchhofen (Danzig). Hrn. Lieut. Otto von Anderten (Cassel . Hrn. Oberst Zuccari (Berlin).

Gestor ben: Hr. Pastor em. Friedrich Richter (Pankow). Oberin Anna Roscher (Schloß Betzel b. Neuhaldens leben). Hr. Musik ⸗Dirigent Manthe (Dannober). Sr. Ober. Regierung. Rath Rotzoll Sohn Fritz (Gumbinnen). Verw. Fr. Regiments⸗Arzt Auguste Nidrée, geb. Schaumann e, , . Spree). Hr. Buchhändler und

leut. a. D. Adolf Brockhaus (Breslau). Hr.

Fabrikbesitzer und Prem.⸗Lieut. d. R. Wilhelm Hegenscheikt (Ratibor). Verw. Fr. Rechnungs⸗ Rah Juliane Riba, geb. Pulzner (Breslau).

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Dr. Fischer in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage Anstalt Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen seinschließlich Börsen⸗Beilage).

Güterrecht ist verschieden gestaltet. Der Verfasser, welcher selbst kein

Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, He er en u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts⸗ ze. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen re. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

theil bereits Zwergwirthschaften geworden sind.

10.

Kommandit ⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank · Ausweise.

) Untersuchungs⸗Sachen.

36563 K. Staatsanwaltschaft Ellwangen.

Durch Beschluß der hiesigen Ferienkammer als Strafkammer vom 14. d. Mis. wurde die unterm g. Juni 1877 und 25. Juni 1886 gegen Johannes stasser, geboren am 1. Januar 1854 zu Waldhausen, wegen Verletzung der Wehrpflicht angeordnete Ver⸗ mögensbeschlagnahme aufgehoben.

Den 19. September 1895.

Kreß, H.⸗ St.“ A.

ü

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

66h54 Zwaugsversteigerung. Im Wege Der Zwangsvollsireckung sollen die im Grundbuche von Berlins Königstadt. Band 50 Nr. 2513 auf den Namen des Kapellmeisters Gustah Girod eingetragenen, bier, Große Frankfurterstr. 132 und Koppenstr. 32 belegenen Grundstücke in einem neuen Termin am 1. November 1895, Vor mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Frledrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel CO. Saal 40, versteigert werden. Die Grundstücke sind mit 42220 . Nutzungöswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Welter enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5. November 1825, Vormittags A1 Uhr, ebenda verkündet werden.

Die Akten 835 K. 79/95 liegen in der Gerichts— schreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus. Berlin, den 19. September 1895. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.

36656 . .

In der Zwangs vollstreckungssache der Herzoglichen Kreis kasse hierfesbst. Gläubigerin, wider den Kohlen händler H. Wesche hier, Schuldner, wegen Forde— rung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, i en. Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzu⸗ melden. Zur Erklärung über den Vertheilungẽplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 24. Oktober 1895, Vormittags 160 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. ;

Wolfenbüttel, den 16. September 1895.

Herzogliches Amtsgericht. Kaulitz.

31696 Aufgebot. .

Der Halbspänner Friedrich Schmidt aus Semmen⸗ stedt hat das Aufgebot der von der hiesigen Leih⸗ haus. Administration am 30. März 1894 ausgestellten Jog igen Leihhaus Obligation Litt. R. Nr. 6245 über 1200 unter Glaubhaftmachung, daß die ge— dachte Leihhaus-Obligation abhanden gekommen und deren Inhaber unbekannt sei, gemäß S8 823 ff. 3. P. O. und 57 Nr. 5 des Gesetzes Nr. 12 vom J. April 1875 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Dezember 1895, Vormittags 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf · gebotstermine seine Rechte anzumelden und die

Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Wolfenbüttel, den 17. August 1895. Herzogliches Amtsgericht. (gez Wrede. Ausgefertigt: Schwanneke, als Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts.

35901] Aufgebot.

Auf Antrag der Königlichen Ober⸗Staatsanwalt⸗ schaft zu Naumburg a. S. wird die von dem aus seinem Dienst beim unterzeichneten Amtsgericht aus- Leschiedenen Gerichtsvollzieher Carl. Stammer zu Oschersleben bestellte, bei der Justiz⸗Hauptkasse zu Naumburg a. S. in Werthpapieren zum Nennwerthe von 600 ς niedergelegte Amtsfaution hiermit zum Zwecke deren Rückgabe aufgeboten. Es ergeht des wegen an sämmtliche unbekannte Interessenten die Aufforderung, ihre etwaigen Ansprüche aus dem Dienstverhältniß des ehemaligen Gerichtsvollziehers Stammer, für welche die Kaution baftet, spätestens im Aufgebetstermine, am 22. November 1895, Vormittags 9 Uhr, beim unterzeichneten Amts gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An— sprüchen an den Fiskus ausgeschlossen und lediglich an die Person des 2c. Stammer werden verwiesen werden.

Oschersleben, den 17. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

35172 Auigebot.

Der Maurermeister A. Knothe in Minden hat das Aufgebot der ihm angeblich verloren gegangenen Interiméquittung der Kreissparkasse zu Minden Nr. 38459/ 399 ws über die von ihm bei der ge⸗ nannten Sparkasse am 27. Mai 1895 eingelegten 600 beantragt. Der Inhaber der Interims⸗ quittung wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 7. April 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebots-⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Quittung vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird. Minden, den 16. September 1895. Königliches Amtsgericht.

36659 Aufgebot.

Der Kolon Hermann Jürgens zu Liemke Nr. 43 hat zum Zweck der Löschung im Grundbuche das Aufgebot der im Grundbuch von Liemke Band V Blatt 19 Abtheilung III unter Nr. 1 eingetragenen Post beantragt, welche lautet: Zwanzig Thaler und Kühe Brautschatz für die Hofkinder Anna Maria Elisabeth, Konrad, Anna Elisabeth Maria, Johann Otto Ewerd im alten Teiche, für jedes mit z bei der Großjährigkeit fällig. Eingetragen auf den dafür verpfändeten Hof durch obervormundschaftliche Bestimmung vom 16. Oktober 1823. Der Antheil des Johann Otto ist auf Antrag der fiskalischen Behörden, da er als Kantonist ausgetreten ist, mit Arrest belegt. Eingetragen es decreto vom 30. April 1832. Diese Post soll längst bezahlt sein. Die Zahlung kann aber durch beglaubigte Quittungen nicht nachgewiesen werden. Es ergeht hierdurch an die eingetragenen Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger die Aufforderung, ihre Rechte und Ansprüche auf die Post bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte, spätestens aber in dem auf den 25. Januar 1896, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Ge⸗ richtsstelle anberaumten Termine anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit allen Ansprüchen auf die Posten aus⸗ geschlossen und die Forderungen im Grundbuche ge⸗ löscht werden.

Gütersloh, den 17. September 1895.

Königliches Amtsgericht.

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