1895 / 236 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Oct 1895 18:00:01 GMT) scan diff

vdaselbst den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

. im Kreise Stade, dem Lehrer Krüper zu Schwelm, dem Lehrer, Küster und Organisten Möller zu Schledehausen im

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oniglich Preußischer

und

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Staats⸗Anzeiger.

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wer Bergapreiz beträgt vie telsährtich a * 503.

Ahle PHost ⸗-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Rost-⸗Anstalten auch die Expedition

8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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, 236.

Berlin, Mittwoch, den 2. Oktober, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landrath des Kreises Freystadt i. Schl, Geheimen Regierungs-⸗Rath Neumann den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Landgerichts-Rath a. D. von Hadeln zu Cassel, dem Landrath Freiherrn von Richthofen zu Jauer, dem Rechnungs⸗Rath und Geheimen expedierenden Sekretär Pfan⸗ stiel und dem Geheimen Registrator Wolkewitz, beide vom Kriegs-Ministerium, dem Oberlehrer a. D, Professor Grün n Straßburg i. E, dem Mitgliede des Kolonialraths, Ver— agsbuchhändler Ernst Vohsen zu Berlin, dem Dr. phil. Hans Gruner zu Jena, dem Kasernen⸗-Inspektor Krüger von der Garnison-Verwaltung zu Koblenz und dem Kirch⸗ meister, Sammelfabrikanten Eduard Rhodius zu Mülheim a. Rhein den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, . dem Oberst⸗Lieutenant z. D. Palis zu Charlottenburg,

dem Ober⸗-Bürgermeister Machatius zu Gnesen und dem

Gymnasial⸗Direktor Dr. phil. Heußner zu Cassel den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Premier⸗Lieutenant der Reserve des Schleswigschen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 9 von Carnap-Quern⸗ heimb, dem Banquüier Karl Sattig zu Hirschberg i. Schl., dem Remonte⸗-Depot⸗-Rechnungsführer Ettel beim Remonte— Depot Neuhof⸗Treptow a. R., dem Bureau⸗-Vorsteher Diener beim Einwohner-Meldeamt zu Erfurt, dem Rektor, der Gemeindeschule und Küster zu Zehlendorf bei Berlin Biese, dem Rektor Rusch an der 4. Gemeindeschule zu Stettin und dem Rektor Springborn an einer Gemeindeschule eben⸗

dem Lehrer, Kantor, Küster und Organisten Granse zu Wust im zweiten Jerichowschen Kreise, dem Lehrer und Küster Krüger zu Heinersdorf im Kreise Angermünde, dem Lehrer Puhtz zu Slocin im Kreise Grätz, dem Lehrer Kostrzewsk zu Kajew im Kreise Pleschen, dem Lehrer Reese zu Hedendorf

Landkreise Osnabrück, dem Lehrer Lorch zu Melchingen im Oberamt Gammertingen und dem emeritierten Hauptlehrer und Kantor August Schulz zu Naumburg a. Bober, Kreis Sagan, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, .

dem Gutshofmeister Heinrich Meyer zu Betzendorf im Landkreise Lüneburg, dem Schafmeister Gottlieb Hoff— mann zu Mednitz im Kreise Sagan und dem herrschafilichen Gärtner und Ausseher Wilhelm Wolters zu Lackhausen im Kreise Rees das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Torpedo⸗Oberbootsmannsmaaten Wil helm Warncke von S. M. Kreuzer IV. Klasse „Sperber“ und dem Bäckergesellen Joh ann Baptist Schirin zu Mülhausen i. E. die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich bayerischen Obersten a. D. von Schmaltz

zu Karlsruhe i. B., zuletzt Kommandeur des 5. Chevaulegers⸗

Regiments Erzherzog Albrecht von Oesterreich, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, sowie

dem Kriminal-Polizei⸗Kommissär Rosalowski zu Ham⸗

burg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Postanweisungen im Verkehr mit Serbien.

Von jetzt ab können nach Serbien Zahlungen bis zum Betrage von 500 Franken im Wege der Postanweisung durch die deutschen Postanstalten vermittelt werden. Auf den Postanweisungen, zu deren Ausstellung Formulare der für den internationalen Postanweisungsverkehr vorgeschriebenen Art zu verwenden sind, ist der dem Empfänger zu zahlende Betrag in Franken und Centimen anzugeben.

Die Postanweisungsgebühr beträgt 29 3 für je 20 6

oder einen Theil dieses Betrages. Der Abschnitt kann zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art benutzt werden. Telegraphische Postanweisungen sind zugelassen. Ueber die

sonstigen Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf . Berlin W., den 28. September 1895. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamte. von Stephan.

Bekanntmachung.

Am heutigen 23 werden eröffnet:

bei den Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen an der Strecke Mülhausen i. Els. Basel der Haltepunkt Blotzheim für den Personenverkehr,

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Danzig

an der Strecke Konitz -Neustettin der Haltepunkt Niesewanz für den Personenverkehr,

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktion in Halle a. Saale die 20,83 ki lange Neb enbahnstrecke ben Pretzsch mit den Stationen Söllichau, Moschwig, Bad Schmiedeberg und Splau für den Gesammtoerkehr,

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Magde— burg der schon bestehende Haltepunkt Angern auch für den Güterverkehr in Wagenladungen, .

an der von den Königlich sächsischen Staats⸗-Eisenbahnen verwalteten , Eisenbahn der Haltepunkt Tech witz für den Personenverkehr.

Ferner wird am 15. d. M. im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Frankfurt a. M. die 22,57 km lange Nebenbahn Homburg v. d. H— Usingen mit der neuen Haltestelle Homburg v. d. H. und den Stationen Seulberg, Friedrichsdorf, Köppern, Saalburg, Wehrheim, Anspach und uffn gh für den Gesammtverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 1. Oktober 1895.

Der Präsident des ö Schulz.

Be on nnn n,

if unt der Beschränkungen der von Wiederkäuern und Schweinen aus Dänemark und Schweden.

ö Vom 1. Oktober 1895.

Der Senat verordnet unter Bezug auf die vom Bundes— rath beschlossenen, am 1. Oktober d. J. in Kraft tretenden „Bestimmungen über die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Auslande auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine“ („Zentralblatt für das Deutsche Reich“ 1895 S. 316):

. Die Verordnungen vom 8. März 1893. und vom 7. November 1894, betreffend die Einfuhr von Wieder⸗ käuern und Schweinen aus Dänemark und Schweden, sind aufgehoben.

Beschlossen Bremen in der Versammlung des Senats am 27. September und bekannt gemacht am 1. Oktober 1895.

betreffend Einfuhr

Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Dänemark und Schweden auf dem Seewege.

Der Senat bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Verbote und Beschränkungen der Einfuhr von Wieder— käuern und Schweinen aus Dänemark und Schweden nach Hamburg, welche in den Bekanntmachungen des Senats vom 20. März 1893, 25. Februar 1894 und 9. Mai 1894 enthalten sind, mit dem 1. Oktober d. J. außer Kraft treten.

Für die auf dem Seewege aus den genannten Ländern, wie aus dem sonstigen Auslande hier zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine gelten vom 1. Oktober d. J. ab die von dem Bundesrath beschlossenen n mn über die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Ausland auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine, welche mit der Bekanntmachung des Senats vom 26. Juli d. J. (Amtsblatt Nr. 104) veroffentlicht worden sind.

Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 30. September 1895.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Seminar⸗Direktor Joseph Freundgen zu Paradies zum Regierungs⸗ und Schulrath, und den Oberlehrer am Realgymnasium nebst Gymnasium in Leer, Professor Albert Wittneben zum Königlichen Gym— nasial⸗Direktor zu ernennen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisher im Ministerium der öffentlichen Arbeiten beschäftigte Wasser⸗Bauinspektor, Baurgth Steinbick in Berlin ist der Königlichen Regierung in Bromberg zur dienst⸗ lichen Verwendung überwiesen worden.

Der Bureau⸗Assistent Friedrich Fischer im Ministerium der e. Arbeiten ist zum Geheimen Registrator ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten sind der Regierungs⸗Sekretariats⸗ Assistent Hermann Schönsee aus Gumbinnen und der Regierungs⸗Sekretariats⸗Assistent Emil Ewerlien aus Königs⸗

berg i. Pr. zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalku⸗ latoren, der Geheime Kanzlei⸗Sekretär Otto Leidecker zum Geheimen Registrator, sowie der Kanzlei⸗-Diätar Albert Taboschat zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär ernannt worden. Der Regierungs- und Schulrath Freundgen ist der Regierung zu Arnsberg überwiesen.

Dem Gymnasial-Direktor Albert Wittneben ist die Direktion des Gymnasiums in Klausthal übertragen worden.

Bekanntmachungen.

. Das bevorstehende Studien ⸗Semester unserer Universitãt nimmt mit dem 15. Okt ober e.

seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir diejenigen, welche die Absicht haben die hiesige Untversität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen unausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studierenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Disciplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung der⸗ jenigen Studierenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Duͤrftig⸗ keitsatteste die Wohlthat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach den , . Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidun der Nichtberücksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerha der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipen⸗ diums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfang des Semesters, von den Petenten in Person eingereicht wer⸗ den müssen, und daß von denjenigen Studierenden, welchen die Wohl⸗ that der Stundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen Stundungs—⸗ schein innerhalb der ersten Woche nach dem gesetzlichen Anfang des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht werden muß.

Bonn, den 30. September 1895.

; e . nat

der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität.

1.

Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien⸗Semester findet vom 15. Oktober d. J. an bis zum 5. November inkl. statt. Später können nach den bestehenden Verschriften nur diejenigen Studierenden noch immatrikuliert werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung nach Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu ent⸗ schuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation haben 1) die⸗ jenigen Studierenden, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie

usländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimations⸗ papiere, 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein vollständiges Abgangszeugniß von jeder früher besuchten Universität vor⸗ zulegen. Dieje 3. Inländer, welche keine Maturitätsprüfung be⸗ standen, beim Besuch der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder ll enden bestimmen, können auf Grund des § 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1878 immatrikuliert werden.

Bonn, den 30. September 1895.

Die Immatrikulations-Kommission.

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen;

Seine Excellenz der General-Auditeur der Armee, Wirk⸗ liche Geheime Rath Ittenbach, vom Urlaub.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats⸗-Minister und Minister der i hen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten D. Dr. Bosse.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. Oktober.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin be⸗ gaben Sich heute früh 8 Uhr 20 Minuten von der Wild⸗ parkstation nach Eberswalde, verließen den Sonderzug am Haltepunkt ‚„Wasserfall“ und fuhren von dort nach dem Hospital, uͤm der Einweihung desselben beizuwohnen. Nach Beendigung der Feier fuhren Ihre Majestät nach dem Bahnhof in Ebers⸗ walde und von dort um 11 Uhr 15 Minuten mittels Sonder⸗ , wieder nach Wildpark zurück, wo die Ankunft Aller⸗

öchstderselben Miftags 1 Uhr 10 Minuten erfolgte.

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