1895 / 237 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Oct 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Frank o Der en- r an O en⸗ 7. Inh bis jum Den goü Ing. ; Bestimmungs land 8 Betrag Precl , Bemerkungen. Beftimmungsland deen, Betrag Be nerkungen . 6 K DD Verfa sab ffsa s d - E it Monaco, dirett 1 4 2 D Frier Tare von Ff ist die 81) Portugal h a ee , 65 mr. 24 . Eg ö 80] 3 ö f. Fr. ö , d. I6 Ct. 2. Festlan r , 1 ;. isiedoch nur über Hamburg. 41 Franz. Besitzungen der ö ö. nicht mit einbegriffen. . bis 4 6 . . ; Rlhoieres du Sud Westafrikhh 5 kg 2830 3 f. 4060, Nachnahme u, Eilbestell. zul. b. Azoren ur Ser. g 5 ; 42 Französisch Guyana... 5 kg —— 250 3 f. 43) Nur nach 2 ,. 835 ie, ,. über Hamburg direkt 3 —— ö. 4 1 . ebiet 5 Kg 286 3 f. 44) Werthangabe b. C zul. 8 union... 1 2 ; . 4) i, , 6 26. . 2165 . 220 bis 420 2 d. e. o. f. 9 Zu a. Nur nach best. Qrten. 383) Vumãnien Kd 5 kg 140 1 5 1f 3 Werthangabe bis 400 M und * Griechenland a. d. Griech Post 3 kg 180 bis 2 —- 3 18. 2 Zu b. Nur n. best. Orten; Werth. 34) Salvador über Hamburg. 5g 33 ö ö , . zulãssig. 6 m. b. durch Besterreich. Lloyd 5k —— 324 2 d. ang. unbegr. jedes Packet unterliegt 33 Samoa Ins. üb. Bremen dir. 5 R 320 2 698. ) Nur nach bestimmten Orten. 46) Großbritannien u. Irland . zu Laften des Empf. einer zur griech. 86 Sandwich Inseln (Hawai) 5 kg 4 * bis 1120 3 D. e. .f. In Taxe sind Kosten f. Beförd. a. uͤber Hamburg od. Bremen 5 Kg . 150. 2 D. e. o. f. Zollkasse zu , . . 85 . e, . 26 2 8— . 3 . ⸗. 6g ö , . enthalten. über Belgien ...... 5 170 2 D. e. o. f. b. von 2 Fran Selenn 8 2 ĩ a. d. Cr 0. J. . 47) . w 38 ö 2 . 3 . t w b. 1000 M zul. 33) Ste Marie de Madagaskar 5 kg —— 28 3 7 S8) Werthangabe b. 1000 4 zul. 48 Hongkong a. üb. Bremen dir. 5 kg 360 2 D. e. o. 185 b. Werthangabe . 1000 6 zul. 30 Tt, Pierre u. Miquelon. 5169 360 3 * . 91) Werthangabe unbegrenzt, b. über England . ..... 5 kg 340 bis 3 d. e. o. 50) , . zulässig. Werth⸗ h nn TJ 31 169 (. ; 2 N e, nn, g, ö w 5 kg 4 18. 1e. o.. angabe bis 800 = 2 6 3 . . 2) We ö 3 3 m. S. Marino... 5 ö 140 2 18. 1f 5 Nur nach Bibundi, Kamerun, 23) Senegal... ...... ... 5 kg -— - 2— 3 f. Nachnahme und Eilbestellung zul. 5 Bmernn.. . 5 kg 160 2 d. Kribt, Victoria. Werthangabe zul. 34 Serbien.... .... 5 kg 120 2 d. 99) Sperrgut u. Werthang. bis 52) Kongostaat ...... Sök —— 240 4 f. bis S600 -M, jedoch nur nach Kamerun 953 Siam üher Bremen ..... 5 ke S , 60! 27 d. e. f tog M zul. . 1 3 5 kg 360 bis 530 3 d. e. o. f. und Victoria. . 26) Sierra Leone.... 5 kg 260 bis 520 2 d. e. o.. 25) Nur Bangkok. Kilbest. zul. 54h Lagos m. d. Brit. Besitzungen . ö 52) In der Taxe sind die Kosten 7) Spanien mit Balearen und 7) Postvackete nach Balearen u. i ö Westaftikaę. 5 Kg 260 bis 520 2 dee. o f. für die Beförderung innerhalb des Canarischen Inseln.. ..... 3 140 4 f. . . . Le bis 55) Liberia w J 5 kg 180 3 185, 2e. Kongostaates nicht mit einbegriffen. 98) Straits⸗Settlements ; . . 0 6 iz befördert, von 56 Luxemburg... 5 kg 70 53) Werthangabe b. 1000 zul. a. über Bremen direkt... 5 Eg . 380 ö d. e. o. f. wo die Benachri nen n, ,,,, 57 Můdagastar Disgo⸗Suarez ö 564) Nach Lagos Werthangabe bis b. über England.. 5 ks 34 bis 6 2 D. e. of. behufs Abnahme d. Send. erfolgt. Hajunga und Tamatave .. 5ERg 280 3 f. 069 4 zul. 99) Südafrikanische Republik 3 18 240 bis 5 2 D. ero. f. 98) Werthangabe h. 1000 zul. 58) Malta über Italien ..... 5 kg - 2 2 18. 15. 56) Nur nach bestimmten Orten. 100 Tahiti... . 353 530 3 5 ah ur nach Flein. Popo n Some 59) Marokko über Hamburg. .. 5 Eg 160 2 D. e. 0. Werthangabe bis 400 M nach 101) Togogebiet....... 3 160 2 d. . ) Adressat hat die Sendungen 60] Martinique 5 kg —— 280 3 f. Monrgvia zul. 102) Tonkin ! 5 R8 kJ Hfengrt aiphong abzunehmen. 61 Mauritius u. Seychellen⸗Ins. 5 kg 323566 3 . S6) Für den sog. Grenzverkehr bes. 1035 Tripolis: a. über Italien. 5 Rs 960 3 18., 2f. 106) Wert ig. (nur üb. Ital.) J 5 kg 280 3 f. Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗ b. über Frankreich.... 5 Rg 2— 4 I18., 35. bis 800 M, Nachnahme zul. k Sök 240 2 idée nahme und EGilbestellung, dringende 104 Türkei; . 104 Wegen Postpackete nach 64 Vontenegro w 5H kg 1206 2 / d. Packete zulãssig. a. Constantinopel über Varna. 3 Eg 220 2 5 Drten m. . Postanst. i. Ost⸗ 65 Ratal und Cchowe (Zululand; 5 , 3 410 bis 7800 2 d. e... 59) Nur Casablaneg, Mazagan, . über Triest 3 E89 ö ö. Rum lien 3 ö. ö üb. Triest 66) Neu⸗Caledonien. ...... 5 kg - 360 3 f. Mogador, Rabat, Saffi u. Tanger. b. Hafenorte ) über Triest ... 5 Eg 279 8 . . a., b. u. c. bei der Leitung üb. Triest 67 Neue Hebriden ...... 5 kg 340 bis 10406 3 . 64) Werthangabe unbegrenzt. über Varna. .. 3 kg 240 2 . Werthanugabe unbegrenzt zulässig. 68) Nen⸗Fundland .. ...... 5 220 bis 6 - 2 d. e. o.. HKilhestellung zulässig. C. Orte im Innern: . 987 Postpgckete nach Janina wer⸗ 69 Niederland... .... 5 kg —— 800 3 d... 68) Werthangabe b. 1000 M zul. 1) Adrianopel über Triest 5g. 2 f. den an das Zollamt in Santi Qua- 70 Niederl. Antillen (Curagao) 5 kg 3 3 d.h. .. 635 Werthangabe bis 800 , ; über Varng 3 kg 220 2 f. xanta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ 71 Niederl. Guyana (Surinam) 5 kg 3 40 4 . Nachnahme u. Eilbestellung zuläss. 2 2 . , 3 ö 36 ; . e . ö ö gata Y Ni ien üb. Ni 420 4 d.h. o. f. Jerusalem über Barna 3 kg 2 ö . ö ö KJ * 420 4 6. 35. d. Alessandrettg, Lattakia, Mer⸗ CTandia, Canea, Cavala, Darda⸗ über Bremen. ö 5 kg ö 380 3 of sina und Tripoli (Sprien) nellen, Dede Algatsch Durazzo, 73) Norwe en ö 73) Werthangabe unbegrenzt und über Frankreich... .... h ke 2 3 . Gallipoli, Inebg i, Jaffa, Keras⸗ über Bänemark u. Schweden H kg 160 Nachnahme zulässig. k 5 kg - 3206 2 f. unde, Lagos, Mitilene, Prevesa, über Dänemark . ...... SRS —— 1406 2 7 d. 105) Tunis: Retima,. Rhodus, Salonich Sam⸗ über Hamburg.. ..... 5 kg - 1 a. über Frankreich;... ... . 1806 3 f. sun, San Giovanni di Medua, 74) Nossi⸗Bé 519 ö 280 3 f. b. über Desterreich oder die Santi⸗Qugranta, Scio (Chies), 3 Obock w kg 2— 3 . Sg rn ö. stalt . . ö e . eich ungarn? .... 5k 50 3 d. 76) Für den sog. Grenzverkehr II Italienische Postanstalten g / ö 5) bi. Italienische Postan n: 9 , 5 . 110 bis 130 3 d. bes. . Werthangabe unbegrenzt, 2 n, , , 577 2 2 18., 1. 23 Gyulette la Goletta), Sen (Bosnien, Herzegow. Novibazar) . Nachnahme u. Eilbestellung, drin / 106) uruguan über Hamburg Sufa) u. Tunis Werthangabe bis Is) Sranje⸗Freistaat ...... 3 kg 240 bis 6 2 dee. o. f. gende Packete mit Fischlaich zul. der Bremen;. 5k = 380 3 d. 800 M und Nachnahme zulässig. . 3 kg 6 80 2 18.6 1f. 77) Werthangabe unbegrenzt. , . (über Bremen oder 5 kg für je 1— 2 8.0. e So) Pondichery, Chandernagor, 80) Sämmtliche Packete sind in Samburg mit eutschen Post⸗ kg Karikal, Mahs, Jangon ... 5 kg 280 3 f. Pondichery in Empfang zu nehmen. dampfern bis Aden).

Vorbemerkungen.

britannien und Irland 80 Pf., im übrigen BSerkehr So Pf.

F. Telegramme.

1) As Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗ (Für Stabt⸗Telegramme re,. ee , . ,

f. ie Telegrammgebühren find im Voraus zu entrichten. Durch 5 nicht theilbare Pfennigbetrẽ e 8 bis auf solche zu * r. . 6 Verkehr mit wem Auslande mehrere Sesörderungz wege fich darbieten, find die Gebührensätze für den billigsten bz.

gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für den Absaz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas

triche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Hiffer. . 3 * a en mn e., . BD) (Dringend), d. s. solche, welche bei der Sessrderung und Bestellung den Vorrang vor

ben übrigen Privattelegrammen haben,

kommt bie dreffache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung.

Nach

Ländern dringende Telegramme zuläsfig find, ist im Tarif burch „MM)“ angedeutet.

4 Für das vorauszubezahlende Antwort s- Telegramm (RF) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen Wirb eine dringende Antwort verlangt, so ist PD) zu setzen.

Telegramms von 10 Wörtern berechnet.

y Zbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (Eb 18 Wörter). Tie Jorausbezahlung barf bie Gebühr einez Telegramms ö . von 80 Wörtern für denselben Weg nicht Überschreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens der Diederholung

eines vorangegangenen Telegramms.

3) Für die Vergleichung eines Telegramme (TC) (Vergleichung) ift ein Viertel ber Gebühr für das gewöhnliche

Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten.

6) Für die Empfangsanzeige (k) (Empfangzanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Dege zu befördernden

gewöhnlichen Telegramm von 10 Wörtern zu entrichten vgl. auch Punkt 9).

7) Für die Nach sen dung eines Telegramm (E8) (Machzusenden) innerhalb dez europkischen Zorschriften⸗BVereichs zulässig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern

Soll eine andere Wortzahl

welchen

(MP bejeichneten Ländern zulässig.

der neue Aufenthalt zort des Empfängerz urzwꝛtselhaft dekannt ift, und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten der Reichs⸗Telegraphenvgerwaltung bz. ber Stactz⸗Telegraphenverwaltung Baternz oder Württembergs befinden.

s) Offen zu beftellende Telegramme (B60) oder eigenhändig zu destellende Telegramme (UP) find nach den mit (Ro) bz.

9) Im Verkehr innerhalb Deutschlandz kann die Bergltung für Weiterbeförderung durch Eilboten GP) (Silbote bezahlt) ohne Rüäcksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Aufgeber voransbezahlt werden; findet die Vorausbezahlung nicht statt, fo werden die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. für die Beiterbeförkerung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. dem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Seckung der Auslagen hinterlegen. Empfangsanzeige mit fich, das Zeichen (CE) ist daher nicht erforderlich.

10) Die Zeichen (O) (RP) (E u. s. w. (ogl. 8—- ) zählen alz je J Vort und find vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗ zuschreiben. Renn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwendung kommen, so müssen die gleich⸗ bedeutenden Zusdrüce in französischer Sprache dierfür gesegt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche Sprache gebräuchlich ist. - ö . ö 11) Die Gebühr für jede einzelne Bervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil derselben 0 P5. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm tarirt. Im Verkehr mit Amerika sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig. ;

12) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt,.

185 Für jedes Telegramm, welches einem Telegzammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.

Die Kosten

Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die

x r ange ist feß = ü ange i = ie inge i s Wort⸗ B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort⸗ A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 8. 8 irtlänge ist festg fetzt 4 15 Gꝛcffꝰ oder 56 im Verkehr mit: are ö 10Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: tar . 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: . ö. 10 . oder z . . . ö. . taxe 66 übrige Anst. in der Gap⸗Kolonie und in Ching und Corea (D via Amur) (RO) . Pers. olf (ia Persien, Bushire) (RG) K ; . e e n r . i . ö . kw ; 40 ö J 6 rika, Westküstelwestlicher Weg); (D) (RO), rik. Republik (östlicher od. westl. Weg 5 übrige Anstalten h 3 5— g l 366 6 . ö al; ö. . Anstalten d. British South Africa Comp. . Cochinching (via Bushire, Moulmein) Peru (RO) K K 635 nommen Canarische nfeln u. Senegal: 8 , ,, - bob. (RO) MR , 5 Philippinen Juseln 6h via Amur) Ko) 8 85 Benguela;;.. .. 9 S0] Afrika, Ostküste licher Weg) (RO) EColumbien Republik (via Galveston) (Ro): außerdem Postgebühr 35 3 für jedes Tele⸗ Bissaͤo und Bolama .... ..... 445 MP), ausgenommen englische 6 Burengnen t nr, 570] gramm nach Anstalten auf Cebu u. Negros. Canarische Inseln (via Cadix) ...... wd i ö a / 325 Rußland, asiatisches (D) ME): .. Gabon (Gaboon) ..... ...... .. ge wann ne,, 3 1309 J. Region, westlich bom Meridian von Grand Bassam .. ...... ...... = Lamu, Malindi und Witu ... ...... döß ] Ceuador (via Galheston) Eo) 6552 Werkhne⸗Udinst ..... w 140 e . 10 5 Egypten: ia Triest) (R)] Alexandrin ö 1431 I. Negion, östlich von demselben ..... 235 Kotonou (Porto novo) und Wydah. ... 6201 Massaug . . . . . . .. . . ... ...... 375 2 EP). J. Region übrige Anstalten 16 Bokhara .. , 165 J 3 ö ö. . II. ien . J 185 Sheer en ee. n 36 e 10651 Mozamb. u. Louren go⸗Marques(Delagoa⸗Bai)! 5 20 Suakim (via Kabel Suez⸗Sualim) ... 235 J HTübrige Anstalten. ... ö ö JJ 7 ö J ö . . 3. . 4 . 3 70 Guatemala (RO): San Jose .. ..... 320 Siam (via Bushire, Moulmein) (RO). 460 3 e // kJ i 1 45 Singapore (ia Bushire, Penang) (RO) ME) 595 hege ie Teneriffa). 140 Zanzibar u. Mombassa .. . .. ..... ö. bib Hondnras (Rk9o)... . . . 3 90 Tonkin (via Bushire, Moulmein ) (RO) (M P) 615 übrige Länder s. unter B. Afrika. Afrika, Westküste (westlicher Weg) Guyana, Britisch⸗ (wia Key West, Jamaica) uruguay (60)! 5 . Algerien und Tunis (D) (RO) MP) .. = 39 , ,,, 796. (RO). ... . kJ 1250 Venezuela Ciʒa Haitih (Ro). .. . 11720 1 70] übrige Anstalten an der Goldküste . ... S 10 Guyana, Frz. (via Madeira oder Teneriffa, Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch⸗ 8 m no) nr), ,, , . . 590 Noronka; (ERCO)... ... S 55 Amerika (mit Bahamg⸗ u. Bermuda⸗ Bosnien⸗Herzegswina (D) Ro) ME). 30] Bonny u. Braß Nigerdelta)h ... d sõb] Guyana. Niederl. ia Madeira oder Ten- . In) u. St. Pierre⸗Miquelon Ro): Bulgarien u. Dst⸗Rumelien (D) (RG) (MP) 20] Deutsches Togo⸗Gebiet (via Engl. Eastern risfa, VJoronka (Ro)... .. ö 945 New Jork City (sammtliche Anstalten) 1 5 Dänemark (D) (RO) (MP). . . ...... 10 , S 66 Indien (via Bushire) (Ko) (M): Britisch⸗ Bahama. Ins. New⸗Providence ..... 255 Frankreich (6) RG) MF) .... ... 121 Kamerun via Engl. Eastern Kabel, (RO) (MP) 1010 Indien und . 419 Bermuda (Insel). ...... . 420 e 26 Fagos (Sklaven küste)zs ...... ... 875 1 .. 435 die übrigen Orte.... 1 M 5Pf. bis 175 Griechenland (D) RO (MPñ. . . . ... , 6 70. k11 1209 Weftindien ö, 1010 Großbritannien und . J 15] übrige Länder s. u. A. Afrika. BZsthmus von Panama (RO) .. ..... J 1020 talsen (PH) Ro) Ge) ...... .... 15 Annam, (viaBushire,Moulmein) (RO) (MP) 575 Japan (D) (RO): Insel Formosa . . . . . 8 = Cuba, und zwar: i . J 275 ngzemburg (D) (MP) ...... ; 24 h] Arabien (Ro) MP): Aden, Perim u. Sedjaz J 770 Cienfuegos. 365 1 wd 420 Madeira (DO) R9) MP) .. ...... ö 125 Santiag⸗ de Cuba... 490 Marokko: Tanger (D) (RO) ... ..... 40 Argent. Republik (RO) .. . . . . . ... 5 Malacca, Halbinsel (via Bushire, Penang) übrige Anstalten .... 295 J 20 Australien (via Bushire, ng. (RO) (MP): guragaaöooc cr. 940 Niederland (D) (RO) (MCP) . . . ..... 19 Süd⸗Australien ME) u. West⸗Australien 490 Malacca, brit. und die Staaten d. Ein⸗ Dominica (kleine Antillen⸗Insel) . .... 9840 Norwegen (D) (RO) (MP.... .. 15 Victoria Ro) (UHP) ...... ...... 5 ö 5 710 1 1020 Oesterreich⸗ Ungarn (D) (RO) MMP) ... 5 Neu⸗Caledonien .. .. . .. . . ...... 19 e, 5 30 Guadeloupe... w 225 . n n dd 5 Mexico RO): Chihuahua, Guaymas, Hasti, Reprhlir. Mole St. Nicolas... 765 Rumänien (D) (RO) MFE) . ...... 20 Neu⸗Seeland (RO)... ... ...... 5 30 Hermosillo, Matamoros in Tamaulipas, . Cay Hastien und Port au Prince ... 8 5 Rußland (D) (M P) europãisches u. kaukasisches 20 Tasmania ... ..... .... ...... 555] Monterey, Sabinas, Saltillo, Sauz ... 185 übrige Anstaltenn .... . 870 Schweden (D) (KO) (MBE) . ... ..... JJ 9845 Merieo, Tampico u. Vera Cruz.... 660] San DPontingo, Republik: simmtl. Anstalten S165 Schweiz (Ro) (ME). ... ..... .... 19 Baltnien o), , 636 übrige Anstalten.. .. . 275 Jamgiegg.... ...... .... 6 Serbien (D). . . 20 Borneo (Brit.): Ins. Labuan (via Bushire, Nicaragna (ko): San Juan del Sur. 4 5 Marie⸗Galante ... ...... ...... 860 Spanien und den spanischen Besitzungen an . 660 übrige Anstalten. ...... J 4130 Nartin qu. VJ der k Küste (D) (RO) .. 20 Brafilien (D) MME): Miederl. Indien (via Bushire, Penang) Porto Rigo w 8 25 1 h n,, 5 Pernambuco (Recife) (Lia Madeira) .. 4 w 6 15 St. Christoph (St. Kitts) .. ...... 1010 Türkei, aus geschl. Ost⸗Runielien (s. Bulgarien) übrige Anstalten (via Madeira) .. . ... d Ss Ste. Croir.. ...... 960 d 45 Cap⸗Verdische Juseln e ,. P) i 5 St. d ,, ; 940 Afrika Süd⸗ (D) (RO) M P,, ausg. engl. Kol. St. Vincent, Insel 265 Bengug (via eh (Ro) MEP)... 510 St. Thomass; 4 235 Cape Tomn in der Cap-Kolonie und Durban San Thiago, Insel 360 Perfien, ausschließlich der Anstalten am St. Vincent (Westindien)) .. ...... 9 80 in Natal (östl. oder westl. Weg). . . . . .. P 4 ./ 1e , nelle, 10775

Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Kgl. Preuß. Staats-Anzeigers Schol y).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

*

Deutscher Reichs Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aer Gezugapreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 5. Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellnng an; für Berlin aner den Rost-Anstalten auch die Expedition

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die Königliche Expedition des Arntschen Reicha · Anzeigers

und Königlich Rreußischen staats-Anzeigerz

Berlin 8X., Wilhelmstraße Nr. 32. . R

M 237.

1895.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Marine⸗Ober⸗Stabsarzt erster Klasse a. D. Dr. Groppe, zur Zeit in Katzenelnbogen im Unterlahnkreise, bisher Garnison⸗Arzt zu Wilhelmshaven, den Rothen Adler⸗ . dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am inge, dem Geheimen Baurath Buhsée zu Hannover den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Landgerichts-Rath a. D. Weber zu Görlitz, bisher zu Schneidemühl, den Posträthen Hahn zu Frankfurt a. O. und Schwieger zu Schwerin i. M, und den Postmeistern 3 zu Strasburg U⸗M., Mosenthin zu Woldenberg im reise Friedeberg R.-M. und Richter zu Friedland i. M. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Ober⸗Postrath Blindow zu Potsdam den gönig— lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Registrator Mühling bei der Landes-Direktion des Bezirksverbands des Regierungsbezirks Cassel den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie Hofheinz zu

dem Gemeinde-Vorsteher Johannes Heiligenborn im Kreise Wittgenstein und dem . arbeiter Heinrich Heckert zu Münster bei Bingen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren des Westfälischen Ulanen— Regiments Nr. 5 die Erlaubniß zur Anlegung der von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Luxemburg ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kommandeurkreuzes des Ordens der Eichenkrone: dem Oberst⸗Lieutenant und Regiments⸗Kommandeur von Rochow; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Mojor und etatsmäßigen Stabsoffizier Ernst und dem Rittmeister von Engelbrecht: sowie

des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Premier⸗-Lieutenant und Regiments-Adjutanten Frei⸗ herrn von der Heyden-Rynsch und den Second ⸗-Lieutenants Graf von Hopffgarten und Freiherr von Dungern. .

von

Deu tsches Reich.

Der bisherige Militär⸗Intendantur-Sekretär Seiboth von der Intendantur des XII. (Königlich Sächsischen) Armee⸗ Korps ist zum Geheimen revidierenden Kalkulator bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt worden.

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Am 8. Oktober wird der Fernsprechverkehr von Berlin und Hamburg mit Kopenhagen eröffnet. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 3 Berlin W., den J. Oktober 1895. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. von Stephan.

Polizeiliche Anordnung. z

Die Bestimmungen des Bundesraths vom 27. Juni d. J. über die veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem Aus⸗ land auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine treten am 1. Oktober d. J. in Kraft (vergl. Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 11. Juli 1895 „Zentralblatt für das Deutsche Reich“ Seite 316).

Es werden daher mit Rücksicht auf Ziffer V der oben stwähnten Bestimmungen mit dem 1. Oktober d. J. die Polizeiverordnung vom 25. Februar 1893, betreffend das Lerbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Janemark (Extrablatt zum Amtsblatt Seite 51), und die ; olizeiverordnung vom 15. Februar 1894, betreffend das

erbot der Einfuhr von Rindvieh, von Schafen, Ziegen und chweinen aus Schweden (Amtsblatt Seite 35), sowie die ekanntmachung vom 7. November 1887, betreffend Maß—⸗ regeln gegen Einschleppung der Schweineseuche aus Schweden

(Extrablatt zu Stück 15 des Anitsblatts, die Verordnung vom 12. Dezember 18565, betreffend die thierärztliche Untersuchung der aus, Dänemark, Schweden und Norwegen. * einzuführenden lebenden

Schweine (Amtsblatt Seite 3988), und die polizeiliche Anord⸗ nung vom 25. Februar 1893, betreffend die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Schweden (Extrablatt zum Amtsblatt Seite 51), hiermit aufgehoben. Königsberg, den 1. Oktober 1895. Der Regierungs⸗Präsident. von Steinräͤck.

e sanntm ach ung, betreffend die Einfuhr von Wiederkäuern und Sch weinen aus dem Auslande.

Vom 1. Oktober d. J an treten folgende Bestimmungen für die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem

Auslande in Kraft:

1) Die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Auslande, soweit sie nicht verboten, ist vom 1. Ok⸗ tober d. J. an nur durch Vermittelung der staatlich zugelassenen Quarantãänen zulãässig.

2) Die Quarantänezeit beträgt vier Wochen, ist jedoch für die Einfuhr aus Dänemark, Norwegen und Schweden bis auf weiteres auf zehn Tage beschränkt.

3) Seequarantänen sind zunächst zugelassen in Altona, Tönning, Kiel, Flensburg und Apenrade. Außerdem ist zu⸗ gelassen die Landquarantäne bei Hvidding, jedoch in Be⸗ schränkung auf die Einfuhr von Magervieh (Rindvieh) und auf die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember und vom 1. April bis 31. Mai j. J. .

4) Die zur Einfuhr gelangenden Thiere sind an der Landesgrenze oder vor der Äusschiffung an Bord durch einen beamteten Thierarzt zu untersuchen. Viehtransporte, in denen auch nur ein mit einer ansteckenden Krankheit behaftetes oder seuchenverdächtiges Thier gefunden wird, sind zurückzuweisen.

5) Alle enigegenstehenden Bestimmungen werden auf— gehoben. Hiernach ist die bisher zugelassene Einfuhr über Woyens vom 1. Oktober d. J. nicht mehr gestattet.

Schleswig, den 24. September 1895.

Der Regierung s-Präsident.

Vorstehendes bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Als Zeit für die Untersuchung des vom 1. Oktober d. J. ab in die Quarantäneanstalt zu Hpidding einzuführenden Viehes bestimme ich wie früher vergl. Kreisblatt⸗Bekannt— machung vom 9. März d. J.;, Stück 11 Nr. 83 die Tage Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bis 2 Uhr Nachmittags jeder Woche. Die Untersuchungen in Hvidding werden auch fernerhin von dem Königlichen Kreis-Thierarzt Raben in Hadersleben vorgenommen werden. Hadersleben, den 28. September 1895. Der Königliche Landrath. 8 g: Jil

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht auf Ziff. V der Seequarantänebestimmungen vom 27. Juni d. J., die am 1. Oktober d. J. in Kraft treten, wird infolge Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten das durch die Bekanntmachung vom 1. März 1893 (Amtsblatt für 1893, Stück 9, Seite 94) erlassene Ver⸗ bot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Dänemark, sowie die Bekanntmachung vom 1. März 1893, betreffend die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Schweden (Amtsblatt für 1893, Stück 9, Seite 95), von heute ab hierdurch aufgehoben.

Aurich, den L. Oktober 1895.

Der Regierungs⸗-Präsident. von Estorff.

Der in Rotterdam aus Stahl neu erbaute Dampfprahm „Outeirinho II“ von 220 britischen . Netto⸗ Raumgehalt hat durch den Uebergang in bas ausschließliche . der deutschen Reichsangehörigen Wilhelm Amsinck enz . ö. 5 . und ö h in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümer Hambürg zum Heimathshafen gewählt haben, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Rotterdam unter dem 20. September d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath Dr. Immich zu Isenhagen zum Re⸗ gierungs⸗Rath zu ernennen, dem Militär⸗Intendantur-Rath Steinbeck von der Intendantur des II. Armee⸗Korps bei dem Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als Geheimer Kriegsrath, sowie

ilhelm Amsinck jun.

dem Regierungs⸗-Sekretär Schörk in Königsberg bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisher bei der Königlichen Regierung in Stettin an⸗ gestellte Bauinspektor Kosidowski ist nach Memel versetzt und mit der Vertretung des erkrankten Kreis-Bauinspektors Rauch betraut worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Schullehrer-Seminar zu Brühl ist der bisherige ordentliche Lehrer an dieser Anstalt Frohn zum Seminar⸗ Oberlehrer ernannt worden.

Den ordentlichen Seminarlehrern Julius Müller zu Steinau a. O. und Adolf Krause zu Hadersleben ist bei ihrem Ausscheiden aus dem Amt das Praͤdikat „Oberlehrer“ verliehen worden.

Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität. Bekanntmachung.

Die Im matrikulationen bei der hiesigen Universität für das bevorstehende Winter⸗Semester beginnen am 8. Oktober und schlie ßen mit dem 5. Novem ber d. J.

Jeder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulassungskarte zu ver⸗ sehen. Ort und Stunde der Immatrikulation wird bei diefer Gelegenheit mitgetheilt werden.

Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämmt⸗ liche Zeugnisse im Original:

I) die Studierenden, welche die Universitätsstudien er st beginnen, und zwar Angehörige des Deutschen Reichs: dasjenige Reifezeugniß einer höheren Lehranstalt, welches für die Zu‚ lassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimathsstaate vorgeschrieben ist, Aus länder: ausreichende Legitimationspapiere (Paß 2c.) und amtliche Zeugnisse über die erlangte Schulbildung;

2) die Studierenden, welche von einer anderen Universität kommen; die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangszeugniß von jeder der früher besuchten Universitäten.

Angehörige des Deutschen Reichs, welche ein Reife— zeug niß nicht erworben, jedoch wenigstens dat jenige Maß der Schulbildung erreicht haben, welches für die Erlangung der Berechtigung zum Einjährig Freiwilligen ⸗Dienst vorgeschrieben ist, können mit besonderer Erlaubniß der unterzeichneten Kommission auf vier Semester immatrikuliert und bei der philosophischen Fakultät eingetragen werden.

Die bezüglichen Gesuche sind unter Beifügung der Zeugnisse per— sönlich an den Universitäts⸗-Sekretär abzugeben. Formulare zu den selben können bei dem Oberpedell in Empfang genommen werden.

Berlin, den 30. September 1895.

Die Immatrikulations-Kommission. Pfleiderer. Daude.

Angekommen:

Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Prä⸗ sident des Reichsbank-Direktoriums Dr. Koch, vom Urlaub.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Vormittag im Jagdhause Rominten Marine⸗Vorträge entgegen.

Der Präsident des Qber-Landeskulturgerichts, Wirkliche k Glatzel ist vom Urlaub zurück⸗ gekehrt.

Der Königlich dänische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe von Vind ist vom Urlauh nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder uͤbernommen.

Bayern.

Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe stattete gestern Nachmittag dem Minister⸗Präsidenten Freiherrn von Crails⸗ heim einen Besuch ab und empfing später mehrere Besuche. Heute früh hat sich der Reichskanzler nach Stuttgart begeben.