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Deutscher Reichs ⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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R Ansertionapreis für den Raum einer Aruchzeilt 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Arutschen Reichs · Anzeigers und Königlich Rrenßischen Staats- Anzeiger? Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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für gerlin außer den Host-Anstalten auch die Erprdition Sw., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne Aummern kosten 25 3. )
Serie IL über 5000 Mark.
10990 135 170 196 198 243 305 22 418 71 97 213 58 9
Serie IL über S0 Mark.
119 1890 225 239 253 270 277 291 309 341 371 390 410 125 433 79 87 35 42 67 71 79 98 13 54 85 409 22 29 39
Serie I über 100 Mark.
285 345 445 460 503 5 624 637 655 93 88 16 70 33 z 41 62 317 421 49 83 72 : 50 67 20 24 51 89 82 2 52 79
Serie IV über 50 Mark.
79 114 144 199 224 268 296 314 353 376 320 411 425 496 510 89 23 57 203 25 698 39 19 62 89 4104 13 42 503 25 94 31 81 21 44 88 311 40 66 980 10 16 46 5 59
Serie V über SGG Mark.
319 38 363 400 432 32 : 65 26 33 33 71 27 36 35 92 29 38
24 126 149 191
560 38 57 382
88 35 3 265 104 37 7
Breslau, den 15. September 18935.
Schlesische Generallandschafts⸗Direltion.
s, Barth u. Comp. (W. Zriedtich in Sreslau.
441 43
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M 238.
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Berlin, Freitag, den 4. Oktober, Ahends.
1895.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife:
dem Obersten Grafen von Moltke, Kommandeur des
Leib⸗Kürassier⸗Regiments Großer Kurfürst (Schlesisches) Nr. 1
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Hauptmann von . vom Großen Generalstab,
dem Rittmeister von Frankenberg und Proschlitz . Großer Kurfürst (Schlesisches) dem Rittmeister von Flottwell vom Litthauischen Ulanen⸗Regiment Nr. 12, kommandiert als Adjutant bei der 9. Kavallerie⸗Brigade;
den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe: dem Obersten von Bärensprung, à la suite des 2. Pommerschen Ulanen⸗Regiments Nr. 9 und Kommandeur der 9. Kavallerie⸗Brigade;
den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Obersten von Kröcher, à la suite des 1. Groß⸗ herzoglich Hessischen Dragoner-Regiments (Garde-Dragoner⸗ ö Nr. 23 und Kommandeur der 8. Kavallerie⸗ rigade, dem Obersten von Bonin, à la suite des Magdeburgi— schen Husaren⸗ Regiments Nr. 10 und Kommandeur der 12. Kavallerie⸗Brigade;
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Oberst-Lieutenant Kuhn vom Feld-ALrtillerie-Regi⸗ ment von Podbielski (Niederschlesisches Nr. 5;
den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:
dem Premier⸗Lieutenant von Wedel vom Ulanen⸗Regi⸗ ment Prinz August von Württemberg (Posensches) Nr. 10, kommandiert als Adjutant bei der 11. Kavallerie⸗Brigade,
dem Premier⸗Lieutenant von Rüxleben, à la suite des 1, Großherzoglich Mecklenburgischen Dragoner⸗Regiments Nr. 17, kommandiert als Lehrer beim Militär⸗Reit⸗Institut,
dem Premier⸗Lieutenant von Cramon L. vom Leib— Kürassier⸗Regiment Großer Kurfürst (Schlesisches) Nr. 1,
dem Premier-Lieutenant von Bülow vom Ulanen— Regiment Prinz August von Württemberg (Posensches) Nr. 10,
dem Premier⸗Lieutenant Grafen von Posadowsky⸗ 1 vom Ulanen-Regiment von Katzler Schlesisches)
.
dem Premier⸗Lieutenant von Teichmann und nl
J König Friedrich III. (2. Schlesisches , g,
dem Second-⸗-Lieutenant Freiherrn von Reitzenstein II. vom Husaren⸗Regiment Graf Götzen (2. Schlesisches) Nr. 6 und
dem Second -⸗Lieutenant Peiker vom Feld-Artillerie⸗ Regiment von Podbielski (Niederschlesisches) Nr. 5.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
der Freiin Carmen von Saurma-⸗Jeltsch zu Kon⸗
stantinopel die Erlaubniß zur Anlegung des Großherrlich türkischen Schefakat⸗Ordens zweiter Klasse zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marine-Baurath. und Schiffbau⸗Betriebs-Direktor Hoßfeld bei der Kaiserlichen Werft zu Kiel zum Marine— Ober⸗Baurath und Schiffbau⸗Direktor und . den Marine -Schiffbau⸗Inspektor Kasch bei der Kaiserlichen Werft zu Kiel zum Marine-Baurath und Schiffbau⸗Betriebs⸗ Direktor zu ernennen, sowie 4 . dem Marine⸗Hafenbau⸗Inspektor Heeren bei der Kaiser⸗ lichen Werft zu Kiel den Charakter als Marine-Baurath, und dem Marine⸗Auditeur, Justiz⸗Rath Anschütz den Rang eines Raths vierter Klasse zu verleihen.
Der Freundschafts⸗, Handels- und Schiffahrts⸗ vertrag zwischen den Staaten des deutschen Zoll⸗ vereins und der Republik Chile vom 1. Februar 1862 Preußische Gesetz⸗Samml. 1863, S. 761) ist am 27. August d. J. von der chilenischen Regierung gekündigt worden. Infolge dieser Kündigung werden die Bestimmungen dieses Vertrags und der Zusatzverhandlung vom 14. Juli 1869, soweit sie nicht lediglich die friedlichen und freundschaft—
lichen Beziehungen zwischen den vertragschließenden Theilen und ihren Angehörigen betreffen, mit Ablauf des N. August 1896 außer Kraft treten.
Der Kaiserliche Vize⸗-Konsul Hermann Luce in Retal— huleu (Guatemala) ist gestorben.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Landgerichts-Präsidenten Bergmann in Neu⸗ Ruppin den Charakter als Geheimer Ober-Justiz-Rath mit dem Range der Räthe zweiter Klasse zu verleihen,
den Ober⸗Landesgerichts Rath Elenz aus Köln zum Geheimen Justiz-⸗Rath und vortragenden Rath im Justiz— Ministerium,
den Ersten Staatsanwalt Dr. Mantell in Posen zum Präsidenten des Landgerichts in Bartenstein zu ernennen, und zu genehmigen, daß der Landgerichts-Präsident Bartsch in Bartenstein in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Breslau versetzt werde; ferner
den Landgerichts-Direktoren Meißner in Berlin und Rave in Bielefeld, und dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Succo in Stettin, Letzterem aus Anlaß seines Uebertritts in hen ö den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen,
den Amtsgerichts⸗Rath Dr. Röher in Minden zum Ober⸗Landesgerichts⸗Rath in Stettin,
den Gerichts⸗-Assessor Fabritzi in Gleiwitz zum Land— richter in Beuthen O.⸗S.,
den Gerichts⸗Assessor Grisebach in Köln zum Land— richter in Aurich,
den Gerichts⸗Assessor Fuhrmann in Mehlauken zum Amtsrichter in Nikolaiken,
den Gerichts⸗Assessor Dr. Leßhafft in Berlin zum Amts— richter in Arnswalde,
den Gerichts⸗Assessor Boschan in Berlin zum Amtsrichter in Werder, .
den Gerichts⸗-Assessor Dr. Ivers in Naumburg a. S. zum Amtsrichter in Lauenburg i. P.,
den Gerichts⸗Assessor Pfitzner in Halle a. S. zum Amts— richter in Tremessen.
den Gerichts-Assessor Otto Meyer in Posen zum Amts⸗ richter in Schrimm,
den Gerichts⸗-Assessor Scheller in Myslowitz zum Amts— richter in Friedland O⸗S.,
den Gerichts-Assessor Neumann in Klötze zum Amts— richter daselbst und
den Gerichts ⸗Assessor Grundmann in Stargard in Pommern zum Staatsanwalt in Allenstein zu ernennen, sowie
den erichtskassen⸗Rendanten Rudzewski in Ortels⸗ burg und Sommer in Elbing den Charakter als Rechnungs⸗ Rath, und
dem Geheimen Kanzlei-Sekretär und Kassen⸗Kontroleur Blumensaat im Justiz-Ministerium bei seinem Uebertritt in den Ruhestand, dem Ersten Gerichtsschreiber, Sekretär Lux in Militsch, den Gerichtsschreibern, Sekretären Groß in Fisch⸗ hausen, Graski in Kaukehmen, Tilsner bei dem Land⸗ gericht in Konitz, Heidem ann bei dem Landgericht J, Beu st und Bodeck in Berlin, Thiele in Belgard i. P, Wilde in Wohlau, Stenzel in Gleiwitz, Graf von Bredow in Zeitz, Seehusen in Kappeln, Uh den in Rotenburg i. H. und dem Sekretär bei der Staatsanwaltschaft Alois Glatzel in Oppeln den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs-Assessor von Peistel in Znin zum Landrath, . . .
den Regierungs-Assessor und Rittergutsbesitzer von, dem Knesebeck in Luͤchow zum Landrath des Kreises Lüchow, erner auf Grund des § 28 Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 , S. 195) den Regierungs⸗ Assesso Reuscher zu Gumbinnen zum zweiten Mitgliede des Bezirksausschusses zu Gumbinnen und den Regierungs⸗-Rath von Reck zu Frankfurt a. O. zum zweiten Mitgliede des He ri er chi sh zu Frankfurt a. O., beide auf Lebenszeit, zu ernennen; sowie . ĩ
dem Vorsitzenden der Direktion der Ostpreußischen Süd⸗ bahngesellschaft, Regierungs⸗Assessor a. D. Wendland in Königsberg i. Pr. beim Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, und
dem Forstkassen⸗Rendanten Moldehn ke zu Johannisburg im Regierungsbezirk Gumbinnen aus demselben Anlaß den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vsm 15. September d. J. will Ich dem Kreise Dramburg, Regierungsbezirks Köslin, welcher den Bau zweier Chausseen, nämlich von Dramburg über Sarranziger Schäferei nach Wusterwitz und vom Bahnhof ö über Vorwerk Klestin, Teschendorf und Alt⸗Wuhrow bis zur Neustettiner Kreisgrenze vollendet hat, nachträglich das Enteignungsrecht für die zu der letzteren Chaussee erforder⸗ lichen Grundstuͤcke verleihen und zugleich genehmigen, daß die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die beiden gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Die ein⸗ gereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Jagdhaus Rominten, den 23. September 1895. Wilhelm R.
Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: Schönstedt. ,
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Am Schullehrer-Seminar zu Wunstorf ist der bisherige 8 an dieser Anstalt Beuermann zum ordentlichen eminarlehrer ernannt worden.
Bekanntmachung.
. Zur Ausbildung von Turnlehrerinnen wird auch im Jahre 1896 ein etwa drei Monate währender Kursus in der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanstalt in Berlin ab⸗ gehalten werden.
Termin zur Eröffnung desselben ist auf Do nnerstag, den 9. April k. J., anberaumt worden. =
Meldungen der in einem Lehramt stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis zum l5. Januar k. J., Meldungen anderer Bewerberinnen bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Be⸗ treffende wohnt, ebenfalls bis zum 15. Januar k. J. anzu⸗ bringen.
Die in Berlin wohnenden, in keinem Lehramt stehenden Bewerberinnen haben ihre Meldungen bei dem Königlichen Polizei⸗Präsfidium in Berlin ebenfalls bis zum 15. Januar k. J. anzubringen.
Den Meldungen sind die im § Z der Aufnahmebestim⸗ mungen vom 15. Mai 1894 bezeichneten Schriftstüͤcke geheftet beizufügen, die Meldung selbst ist aber mit diesen Schriftstücken nicht zusammenzuheften.
Berlin, den 25. September 1895.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: Kügler.
n nt im g chu n g.
In der zu Berlin im Monat September 1895 6, Prüfung für a r an Taubstummen⸗Anstalten haben das . der Befähigung zur Leitung einer Taub⸗ tummen-Anstalt erlangt:
I der Lehrer an der Taubstummen-Anstalt zu Bromberg Ernst Grimm,
2) der Lehrer an der Taubstummen⸗Anstalt zu Halle a. S. Heinrich Jarand,
3) der Lehrer an der Taubstummen-Anstalt zu Breslau Otto Kaiser,
4) der Lehrer an der Taubstummen-Anstalt zu Soest Heinrich Stolte.
Berlin, den 27. September 1895.
Der Minister . der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage:
Kügler.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath von Peistel ist das Landrathsamt im Kreise Znin übertragen worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Kanzlisten Steinicke beim Ober Landeskulturgericht ist der Charakter als Kanzlei⸗ Sekretär verliehen worden