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Pildeie ein von dem Chormeister *. kon fer Gruß an burg“, der besonders lebhaften eifall erzielte. rau Lieban. Globig sang mit schönem Vortrag eine Reihe von edern verschiedenen Stimmungacharakters; hervorragend gelangen ihr solche, in welchen Frohsinn und naives Empfinden zum Ausdruck kommen, wie Bungert's Philinen's Schuhe“, H. Hermann's Wiegenlied fürs Püppchen‘, welches auf Verlangen wiederholt wurde, und C. Hildach's „Spatz und Spätzin“. = ;
Die Altistin Fräulein Clara von Senfft, deren künstlerische Leistungen bereits mehrfach Anerkennung gefunden haben, gab gestern im Saal der Sing⸗Akadem ie einen Lieder⸗Abend. Ihre kräftige, wohlklingende und gut geschulte Stimme vereinigt sich mit musikalisch gebildeten, zu Herzen gehendem 3 wie man in Liedern von Schubert, Schumann, Brahms, von Keudell, Franz und Anderen erkennen konnte. Der Pianist Ernest Rt r on erfreute durch einige sicher und ausdrucksvoll gespielte
lavierstücke von Schubert, Heymann, Hutcheson und von Schlözer. Beiden Vortragenden wurde reicher Applaus gespendet, der auch der trefflichen Klavierbegleitung des Pr. H. Reimann galt.
Der Baritonist Arthur van Eweyk, der am Donnerstag nach einer längeren Pause sich wieder im Saal Bechstein hören ließ, hatte für diesen Lieder ⸗Abend vorzugsweise, moderne Kompositionen gewählt, mit Ausnahme zweier Gesänge von Carifsimi und Schubert, die den Abend eröffneten. Die Stimme des begabten Sängers erschien klangvoller als ö. der Vortrag belebter und ergreifender, sodaß bei dem
iede von Tschaikowski „Inmitten des Balles“, bei Kahn's Lied Der Gärtner und Herrmann Hutter's Bergfahrt“ Dacaporufe erfolgten. . eitung wurde von Herrn E. Behm lobenswerth aus—⸗ ge .
Im Konzertsaal, e ne gf Nr. 9, ließ sich an dem⸗ selben Abend die bereits bekannte Altistin Clara Wollenberg hören. Unter den zahlreichen Gesängen gefielen ganz besonders Schumann's venetianische Lieder und die hier noch wenig bekannte Arie der Gertraudis aus der Legende „Der Geiger von Gmünd“ mit Begleitung der Violine, von R. L. Herman, bei deren Ausführung der Komponist die Begleitung am Klavier und Professor Waldemar Meyer die obligate Geigenstimme über⸗ nommen hatte. Jeder der Herren erfreute außerdem noch durch einige Solovorträge auf seinem Instrument. Sämmtliche Vorträge wurden beifällig aufgenommen. ;
Das am Abend des Einweihnngstages in der Kaiser Friedrich⸗ Gedächtnißkirche zum Besten der inneren Ausstattung derselben gegebene Konzert erfreute sich, wie uns nachträglich berichtet wird, eines zahlreichen Besuchs und war in allen seinen Theilen wohl— elungen. Als Gesangssolisten wirkten mit die Königliche Hof—
pernsängerin Frau Helene Lieban⸗Globig, deren hervorragendes Können keines neuen Lobes bedarf, und eine in Berlin bisher unbekannte Sängerin, Fräulein Emmy von . eine Ver⸗ wandte der bekannten Violinistin und Schülerin Professor Stock hausen's, die durch den Wohllaut und die gute Schulung einer prächtigen Altstimme auffiel. Die Instrumentalmusik hatte in den erren Lüdemann (Cello) und Grabert (Orgel) ebenfalls vorzügliche ; 6 und der Kirchenchor der neuen Gemeinde bewährte sich auf as beste.
* 2 * 8. *
2 Damen Weitz, Krainz, Pohl. Kapellmeister Weingartner
irigiert. e. we ,,, m kommenden Sonntag in Kroll's Theater ‚„Hänsel und Gretel! (Damen Dietrich und Egli) sowie das Ballet ‚Slawische Brautwerbung' beginnt um 24 Uhr. Ein , . kostet 3 und 2 M, ein Stehplatz 1 Der Billet⸗ verkauf ist im Königlichen Schauspielhause.
Im Königlichen Schauspielhause . morgen Theodor Wolf's Niemand weiß es und Rudolf Lothar's dreiaktiges Lustspiel Frauenlob zur ersten Auffübrung. Die Damen Popwpe, Lindner, von bre, von Mayburg, Hausner, die Herren Klein, Matkowsky, Vollmer, Keßler, Hertzer, Molenar treten darin auf. Beide Stücke sind vom Ober⸗Regisseur Grube in Scene gesetzt. Die dekorative Einrichtung ist vom Ober⸗Inspektor Brandt.
Das Berliner Theater bereitet eine Aufführung von Shalespeare's „König Lear mit Dr. Max Pohl in der Titelrolle var.
Im Theater Unter den Linden ist die Erstaufführung der Weinberger ⸗Wittman'schen Operette Die Karlsschülerin auf Mittwoch, den 30. Oktober, festgesetzt. Der Operette folgt ein vom Balletmeister J. Reisinger neu einstudiertes Ballet.
Mannigfaltiges.
In der gestrigen öffentlichen Sitzung der Stadtversrdneten stand die Frage der Eingemeindung von Vororten zur Be— rathung. er von der Versammlung am 21. Februar niedergesetzte Ausschuß hat die e,, beendigt und beschlossen, die Vorschlaͤge des Magistrats zur Annahme zu empfehlen, jedoch noch die nördlichen Vororte Reinickendorf, Pankow und die beiden Weißensee aufzunehmen, dagegen den Uebungsplatz der Berliner Garnison (Tempelhofer Feld) auszuschließen. Danach würden ein⸗ gemeindet werden: 1) Charlottenburg mit Ausnahme des nördlich der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn belegenen Theils, 2) Deutsch⸗ Wilmersdorf und Schöneberg bis zur Ringbahn, 3) Has enheide und Rixdorf bis zur Ringbahn bejw. der Kaiserstraße (Rixdorf⸗ Kanner Chaussee), 4) Treptow ganz, 5) Stralau vollständig, 6) Rummelshurg bis zur Schlesischen bezw. Verbindungebahn, 7 Kolonie Friedrichsberg wiederum bis zur Verbindungsbahn, 8) Weißensee (beide), 9 Pankow und 10) Reinickendorf. Ueber die genaue Feststellung der Begrenzung und die Bedingungen der Eingemeindung soll der Magistrat demnächst eine neue Vorlage annehmen. Stadtverordneter Mommsen und Genossen beantragten den Ausschluß der nördlichen Vororte von der Eingemeindung, Stadt⸗ verordneter Singer dagegen die Eingemeindung von Reinickendorf, Pankow, . Lichtenberg, Rummelsburg, Stralau, Treptow, ,. Rixdorf, Schöneberg, Deutsch⸗Wilmersdorf und Char⸗ ottenburg im vollen Umfange, Nach langer Debatte, wurde in namentlicher Abstimmung zunächst der Antrag Singer mit 58 gegen 56 Stimmen abgelehnt und hierauf der Antrag des Aus⸗ schusses mit 71 gegen 43 Stim men , ,, Die übrigen Anträge waren hiernach gefallen und die zur Sache eingegangenen Petitionen durch den Beschluß erledigt. — Sodann bewilligte die Versammlung, unter Vorbehalt der Vorlegung eines speziellen Kostenanschlags, die Kosten bis zur Höhe von 30 960 M zur baulichen Instandsetzung de. ehemaligen Frauen⸗Siechenanstalt, Gitschinerstraße 104/105, als Hilfs⸗ krankenstation, sowie die Regulierung der Schlesischenstraße. Die
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früheren Entscheidung vom 9. il — beschlossen, die . dustriehalle 9 k ki an n, mann i g m 297 ; d.
Maßgabe der Dauer der natürlichen Beleuchtung offen m
balten. Dieser von der Mehrheit für nothwendig erachtete Entschluß von einer abendlichen elektrischen Beleuchtung der eigentlichen Aug⸗ stellungsgebäude Abstand zu nehmen, ändert jedoch, wie der Arbeitsausschuß seiner Mittheilung, hinzufügt, daran nichtz, daß der gesammte Ausstellungskomplex für die Besucher bei elektrischer Beleuchtung bis Mitternacht offen bleibt. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Rotunde des Haupt-⸗Aus. stellungsgebäudes, der Hörsgal des Gebäudes für Chemie und Optik und — auf Wunsch der Betheiligten für deren Rechnung — alle außerhalb der Gebäude befindlichen Ausstellerpavillons dem ursprüng- lichen Plan gemäß mit elektrischem Licht versehen werden.
Marienwerder, 24. Oktober. In Gastrow wurde gestern Abend das Haus des Eigenthümers Eberhardt durch Feuer zerstört. Dabei fanden drei Kinder eines Arbeiters in den Flammen den Tod.
Hannover, 24. Oktober. Das neuerbaute Elektrotechn ische Institut der hiesigen Technischen Hochschule wurde heute von dem Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse feierlich eröffnet. Die Lehrkörper, die Studierenden, die n. der Zivil⸗ und Militärbehörden nahmen an der Feier theil. ieselbe wurde durch eine Rede des Rektors, Professors Frank eingeleitet. , hielt der Minister eine längere Ansprache und verkündete die
llerhöchsterseits verliehenen Auszeichnungen. Mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König erklärte der Minister sodann das neue Institut für eröffnet. Nach der Feier besichtigte der Minister
die Hochschule.
Wien, 24. Oktober. In der hiesigen Universität kam es, wie W. T. B.“ meldet, vor der heutigen Feier des Amtsantritts des Rektors dadurch zu einem Tumult in und vor der Aula, . den Chargierten der katholischen Verbindungen „Norica“ un Austria! beim Betreten der Aula von einem Theil der an⸗ wesenden Studierenden der Eintritt verwehrt wurde, da sie als nichtschlagende Verbindungen nicht zum Schlägertragen berechtigt seien. Es erhob sich ein ohrenbetäubender Lärm, der so lange dauerte, bis die nichtschlagenden Verbindungen hinaugsgedrängt waren. Ein Student wurde bei der Schlägerei durch einen Kopfhieb verletzt. Der Prorektor, Professor Müllner hatte vergeblich zu Gunsten des Eintritts der ‚Austria“ und „Norica“ zu vermitteln gesucht.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Bres lau, 25. Oktober. (W. T. B.). Der General⸗ Adjutant weiland Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm J, Generai der Kavallerie Prinz Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe-Ingelfingen, if. wie die „Schles. Ztg.“ berichtet, gestern in Koschentin gestorben. .
Leipzig, 25. Oktober. (W. T. B.) Eine Deputation des Raths und der Stadtverordneten unter Führung des Ober— Bürgermeisters Dr. Georgi überreichte heute Vormittag dem
ö Q Q Q Q . — 2
Im Königlichen Opernhause Rht morgen Mozart's . Sarastro: Herr
ödlinger; Tamino: Herr Naval; Königin der Nacht: Frau Herzog; mig Fraulein Hiedler; Papageno: Herr Krolop; Monostatos: . err Lieban; Papagena: Fraͤulein Dietrich; Sprecher: . Betz; Ausstellung 1896 hat in einer am Mittwoch Abend abgehaltenen ötze; drei Sitzung mit 12 gegen 4 Stimmen — in Abweichung von seiner
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. in folgender Besetzung in Scene:
drei Damen: Fräulein Kopka, Fräulein Rothauser, Frau
Vorlage wegen Verlegung der sogenannten Kirchhofstraße in der Hasenheide wurde noch einmal an den Ausschuß zurückgegeben.
Der geschäftsführende Ausschuß der Berliner Gewerbe
Reichsgerichts-Präsidenten von QOehlschläger und dem Ober⸗ Reichsanwalt von Tessendorff die Ehrenbürgerbriefe der Stadt Leipzig.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)
t vom 25. Oktober r Morgens.
Wetterberi 8 U
28
Ssp.
red. in Millim.
us 6.
Stationen. Wind. Wetter.
Bar. auf 0 Gr.
u. d. Meere Temperatur in O Cel
50 C.
Belmullet.. 3 halb bed. Aberdeen. 4 wolkig Ghristiansund heiter Kopenhagen. halb bed. Stockholm. wolkenlos aranda. bedeckt t. Petersbrg. Regen Moskau ... bedeckt Cork, Queens⸗ n,. Cherbourg. T vlt
. . winemünde Neufahrwasser Memel ...
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heiter wolkig wolkig) ,. wolkenl. ) wolkenlos
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bedeckt . ebel wolkig?) bedeckl j wol kenl. 5) wolkenl. )
bedeckt bedeckt?)
Wien .... Breslau ... wolkig
Ile d*Aix .. ma.... wolkenlos . ill bedeckt ) Gestern Gewitter. ) Reif. ) Reif. ) Nachts Regen. ) Reif. 9 Reif. I) Nachts Regen. Uebersicht der Witterung.
Das Minimum, welches gestern über Südskandi— navien lag, ist westwärts nach der Nordsee fort⸗ geschritten und scheint sich nach und nach auszufüllen; ein Gebiet relativ hohen Luftdrucks liegt über
rankreich und Deutschland. Bei meist schwacher üdlicher bis westlicher Luftströmung ist das Wetter in Deutschland andauernd kühl und stellenweise heiter; vielfach ist Regen gefallen. Die Morgen temperatur liegt an der Küste bis zu 6, im Binnen lande bis zu 77 Grad unter dem Mittelwerthe; meistens fanden Niederschläge statt. An der deutschen Nordsee wurde vielfach Wetterleuchten, auf Borkum auch Gewitter beobachtet.
Deutsche Seewarte.
b ä Theater.
Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern. haus. 142. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in, 2 Aufzügen von Wolfgang Amadeus Mozart. Dichtung nach Karl Ludwig Giesecke von Emanuel Schikaneder. In Scene gesetzt vom Ober. Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor . er gert: Kapellmeister Weingartner. An⸗ an 7 T.
Echaust l shaus. 231. Vorstellung. Zum ersten
SR = & R- = — · Q S — & R & O b, e. O0 RO O c O Rλά— t do cu Sr S ==
Male: Niemand weiß es. 3 Bilder von Theodor
Wolf. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max
Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor
Brandt. — Zum ersten Male: Frauenlob. Lust⸗
spiel in 3 Aufzügen von , W, Lothar. In Scene
5 ] vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang d.
Sonntag: Opernhaus. 143. Vorstellung. Der Prophet. Große Oper in 3 Akten von Giacomo Meverbeer. Text nach dem Französischen des Eugone Seribe, deutsch bearbeiset von Ludwig Rellstab. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 232. Vorstellung. Niemand weiß es. 3 Bilder von Theodor Wolf. — Frauenlob. Lustspiel in 3 Aufzügen von Rudolvh Lothar. Anfang 7 Uhr.
Nentsches Theater. Sonnabend: Zum ersten Male: Robinsons Eiland. Komödie in 4 Auf⸗ zügen von Ludwig Fulda. Anfang 74 Uhr.
Sonntag, Nachmittags 25 Uhr: Don Carlos. — Abends 75 Ubr: Zum ersten Male wiederholt: Robinsons Eiland.
Montag: Der Meister von Palmyra.
Ferliner Theater. Sonnabend: Götz von Berlichingen. Anfang 74 Uhr.
Sonntag, Nachmittags 27 Uhr: Die Grille. — Abends 77 Uhr: Nachruhm.
Montag: Nachruhm.
Cessing · Theater. Sonnabend: Grãfin Fritzi. Anfang 745 Uhr.
Sonntag, 3 Uhr Nachmittags (volksthümliche Preise): Der Herr Senator. — Abends 7 Uhr: Der Dornenweg.
Montag: Gräsin Fritzi.
Residenz · Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Der Rabenvater. Schwank in 3 Akten von 16 Fr. Fischer und Josef Jarno. — Vorher: Aber die Ehe! Komödie in 1 Akt von P. Linsemann. Anfang 74 Uhr.
Sonntag und folgende Tage: Der Rabenvater. — Vorher: Aber die Ehe!
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 — 26. Sonnabend: Gastspiel der Liliputaner. Jeden Abend 75 Uhr: Die Reise nach dem Mars.
Neunes Theater. Schiffbauerdamm 44. / 8.
Sonnabend: Der Militärstaat. Schwank in 4 Akten von Gustav von Moser und Thilo von Trotha. Anfang 77 Uhr.
Sonntag: Zum ersten Male: Der tapfere Cardunois. (L'héroique Cardunois.) Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson. Deutsch von Lou Brion. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. — Vorher: Zum ersten Male: Zehn⸗ tausend Fuß hoch! . in 1 Akt von Fritz Wangenheim. Regie: Siegfried Jelenko.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Francillon.
Montag (g. Abonnements ⸗Vorstellung): Der tapfere Cardunois. — Vorher: Zehntansend
Fuß hoch.
Theater Anter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Sonnabend: Mit neuer Ausstattung: Der goldne Kamerad. Operette in 3 Akten, nach einer Idee aus Bret Harte's Erzählungen, von Hermann Hirschel. Musik von Louis Roth. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. — Hierauf: Phantastisches Ballet⸗Divertifsement, arrangiert vom Ballet⸗ meister Herrn Jean Reisinger. Anfang 74 Uhr.
Sonntag: Der goldne Kamerad. J — Hierauf: Phantastisches Ballet⸗Divertissement.
Mittwoch, den 30. Oktober: Mit neuer Aus— stattung: Zum ersten Male: Neu! Die Karls⸗ schülerin. Operette in 3 Akten von Hugo Witt⸗ mann. Musik von Charles Weinberger (Komponist von „Lachende Erben“).
Adolph Ernst · Theater. Sonnabend: Parade⸗ bummler. Besetzung der Hauptrollen: Anng Bäckers, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Ernst, Julius Eyben,. Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlitzsch. Anfang 74 Uhr.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Bentral Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G.
Sonnabend: Eine tolle Nacht. Große Aus⸗ stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5. Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz ⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 71 Uhr.
Sonntag: Eine tolle Nacht.
Konzerte.
Konzert · Jans. Sonnabend: Karl Meder; Konzert. Johann Strauß ⸗Abend.
Dirkns Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abends
75 Uhr: Parade⸗ Gala Vorstellung. Neu! 1870,71. Neu! Großes militärisches Ausstattungs stück mit Tänzen, Gruppierungen, Gefechten zu Fuß und zu Pferde in zwei Abtheilungen von Direktor Fr. Renz und dem Großherzoglichen Hof⸗Balletmeister A. Siems. Musik vom Zirkus⸗Kapellmeister K. Krüger. 150 Tänzerinnen, I50. 409 Artisten, Figuranken, 400, und Statisten. Drei Musikkapellen. Tambours und Hornisten. Männergesangverein! Ernste und beitere Soldatenbilder! Episoden, Volksscenen und Massen⸗Aufzüge! Neue prachtvolle Kostüme, Deko- rationen und Requisiten. Ueberraschende Licht⸗ und Farbeneffekte. Erste Abtheilung: In Feindes land (schließt mit dem Siegeszuge der Germania). Zweite Abtheilung; Kriegers Heimkehr, endet mit dem Schlußbild: Bismarck und Moltke. Außer⸗ dem besonders hervorzuheben: Jon jou hippique mit 12 Freiheitspferden. I) Bagdad, arabischer Vollblut⸗Schimmelhengst, 2) 6 Trakehner Rapp⸗ hengste (Original⸗Dressur), 3) die Spazierfahrt eines Jagdherrn, ausgeführt von 5 Rapphengsten, h Fa⸗ vorit Donner, das Vollendetste der Pferdedressur, wie solche bis jetzt noch nie gesehen wurde. Sämmtliche Pferde dressiert und vorgeführt vom
Direktor Fr. Renz. Feruceio, anglo⸗arabischer
Fuchshengst, in der hohen Schule geritten von Frau
Robert Renz. Hierauf: Der Baguettesprung. Eine Leistung, wie solche noch niemals von einer Dame zur Aufführung gebracht wurde. Hierauf: Wiederholung des berühmten Baguettesprunges über Hindernisse, ausgeführt von 14 Herren mit 14 Springpferden. Diefes Reiterstück ist eine der hervorragendsten und waghalsigsten Leistungen auf dem Gebiete der eircensischen ite und ist bisher in keinem anderen Institut zur Aufführung ge⸗ langt. Mephiftophela's Höllenritt, ausgeführt von Frl. Wally Renz. Povero, 4 jähr. Vollblut⸗ Rapphengst, in allen Gangarten der hohen Schule dressiert und geritten von dem anerkannt besten Schulreiter der Welt Mr. James Fillis. Die vorzüglichen excentrischen Clowns Gebrüder Villand, sowie der Original, Clown Mr. Gobert Belling. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln ersichtlich. t .
, Zwei Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr: jo Ni En mit dem beliebten Schellen⸗ spiel. Preise der Plätze zur Nachmittags⸗Vorstellung: Ein Logensitz 4 S, Kinder unter 16 Jahren 2 6 Sperrsitz 2 M 50 , Kinder unter 10 Jahren 14 50 . Tribünensitz 2 MS, Kinder unter 10 Jahren 1462FÜErster Rang⸗Balkon 2 S Zweiter Platz 1L 46 Dritter Platz S Stehplatz 50 . Inbaber von ersten Rang ⸗Balkon⸗, jweiten und dritten (Galerie) Platz⸗Billets haben das Recht, ein Kind unter 10 Jahren unentgeltlich einzuführen. Jedes weitere Kind zahlt auf dem ersten Rang⸗ Balken und zweiten Platz die Hälfte. Abends 74 Uhr: Gewöhnliche Preise. 1870/71.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Gertrud Köthner mit Hrn. Prediger Alfred Kulemann (Berlin).
Vexrehelicht: Hr. Dr. jur. Fritz Collas mit Frl. Margarethe Schöpke (Stettin). — Hr. Kantor und , Emil Haacke mit Frl. Emilie
. (Langwaltersdorf). — Hr. Jobst von Gundlach mit Frl. Paula von Froreich (Hamburg). — Hr. Oberst Adalbert von Brunn mit Frl. Charlotte Pirner (Posen⸗Stettin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Hans von Przychowski (Berlin). — Hrn. Professor W. Zopf (Breslau). — Eine Tochter: Hrn. Landrichter . (Berlin). — Hrn. Landrath Hans Uckert
osen).
Gestorben: Stiftsdame Anna Gräfin zu Rantzau a. d. H. Breitenburg (Itzehoch. — Hr. Ritt⸗
meister a. D. Eberhard bon Arnim (Stendah.
— Marie Freifrau von Welezeck, geb. Freiin von
Saurma⸗Jeltsch (Caband). — Hr. Prem. -Lieut.
a. D. Hermann von Zawadzky (Ratibor). — Fr. Kommerzien⸗Rath Mathilde Schering, geb. Zitelmann (Berlin).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagz⸗ Anstalt Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).
1
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Mn 256.
Berlin, Freitag, den 25. Oltober
1895.
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 1. Oktober d. J. will Ich die wieder beifolgenden Beschlüsse des XVII. General⸗Landtags der Schlesischen Landschaft hiermit landesherrlich genehmigen.
Hubertusstock, den 11. Oktober 1895.
Wilhelm R. von Hammerstein. Schönstedt.
An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den i r tt
Beschlüsse des siebzehnten General ⸗Landtags der Schlesischen Landschaft vom Jahre 1895.
nel eri n
I. Organische Bestimmungen. Nr. 11. Landschaftliche Pfandsbrief ⸗ Interessen⸗ und Kapitals. Kasse. II. Abschätzungs⸗Grundsä tze. Nr. 2. Abänderung des g 6 der Abschãtzungs. Grundsãtze. Nr. 3. Abänderung des 5 59 der Abschaͤtzungs. Grundsaͤtze.
II. Beleihung des inkorporierten Grundeigenthums.
Nr. 4. Beleihung nach der Grundsteuer. rn
Nr. 5. Taxrecherchen.
Nr. 6. Zurückhaltung der Valuta eines gekündigten Pfandbriefs Litt. A. und G. bei Nichteinlieferung der vorautzgereichten Jinsschein⸗ Anweisung (Talon).
Nr. J. Herabsetzung des Zinssatzes.
Nr. 8. e nn. altlandschaftlicher Pfandbriefe.
9 ö 96 e, . , , .
r. 10. iederbenutzung de mortisationsfonds der en Werthshãlste. ö. Nr. 11. Wiederbenutzung des Amortisationsfonds der Pfandbriefe
Litt. C. ö. 12. Abschaffung des Quittungsgroschens der Pfandbriefe 1t b. . II. Beleihung des nicht inkorporierten Grandeigenthums. 13. Beleihungsfähigkeit der Grundstũcke. 14. Beleihungs⸗Antkrag. 15. Werthermittelung nach der Grundsteuer. 165. Dertliche Besichtigung. 17. Eintragung des Darlehns. 18. Stundung. 19. Zwangsverwaltung. 20. Zinsherabsetzung. 21. Verfügung des Darlehnsschuldnerg über den Tilgungsfonds. Nr. 22. Umschreibung regulativmäßiger Darlehne in solche nach der Beleihun e n . . tung der Valuta eines gekündigten Neuen Pfand⸗ briefs bei Nichteinlieferung der vorausgereichten Zinsschein⸗Anweifung. JV. Landschaftliche Bank. Nr. 24. Bankkredit auf Amortisationsfonds. Nr. 25. Erhöhung des Stammkapitals. Nr. 26. Verwaltung der Bank.
; Bel cle des siebzehnten General- Landtags der Schlesischen Landschaft.
1. Org en isthe Hestimmungen
Landschaftliche Pfandbriefs-Interessen- und Kapitals⸗Kasse.
Zu S§ 3 ff. Kar. 38, S§ 3 ff. Kay. 4, Theil NI des Landschafts · Regle⸗ ments, Nr. LXXI der deklargtorischen Bestimmungen vom Jahre 1824, die , des General-Landtags von 1846; Kassenordnung vom
30. Mai 1849. Beschluß 1, 8 des General ⸗Landtags von 1853.
Die Einrichtung einer besonderen Landschaftlichen Pfandbriefs— Interessen⸗ und Kapitals⸗Kasse wird aufgehoben. Die Geschaͤfte der⸗ selben gehen auf die eigentliche Landschafts-Kasse über und werden im übrigen, unter Aufhebung der Bestimmung zu Nr. 7, nach den bis— herigen Vorschriften der Kassenordnung vom 30. Mai 1849 verwaltet.
Die daselbst und, in Beschluß 1, 8 des. General, Landtags vonze 1883 vorgeschriebene Hit wirkung eines Landesältesten beziehungsweise des Systems Syndikus oder eines besonders zu er—⸗ nennenden Subalternbeamten fällt weg. Die denselben übertragenen Funktionen gehen auf den Kontroleur uber.
Die Landschafte ⸗Kassen sind zur Einlösung fälliger Zinsscheine, Ein⸗ ziehungs⸗Rekognitionen und gekuͤndigter Pfandbriefe auch außerhalb der auch weiterhin öffentlich bekannt zu machenden Einlösungstermine befugt.
II. 2
Abänderung des 5 6 der Abschätzungs⸗Grundsätze. Zu § 6 der Abschätzungs.⸗ Grundsätze von 1885.
Bei Aufnahme einer Taxe beziehungsweise bei Ausführung einer landschaftlichen Beleihung ist die Vorlegung einer beglaubigten Abschrift des Grundbuchblatts nicht erforderlich, vielmehr kann sich, falls nicht besondere Bedenken vorliegen, die Landschafts⸗Direftion mit einer von ihr extrahierten ein fachen Abschrift begnügen.
3. Abänderung des 5) der Abschätzungs⸗Grundsätze. u § 59 der Abschäßungs ⸗Grundsäße von 1883. 1). Abs. a. des S 59 TLasten und Abgaben“ der Abschätzunge⸗ Grundsätze erhält folgende Fassung: Die Beiträge und Leistungen zur Erfüllung der Deichpflicht und zu öffentlichen Wassergenossenschaften, soweit diese Beiträge 1 zur Amortisation aufgenommener Darlehne bestimmt sind; 2) Abs. b Die von dem ganzen abzuschätzenden Gute zu ent⸗ tichtende Königliche Grundsteuer“ fällt weg. 3) Im Schlußsatz werden ute die Worte: „von dem Deich⸗ verbande die Worte: der Wassergenossenschaft“ꝰ eingefügt. II. Beleihung des inkorporierten Grundeigenthums.
4. Beleihung nach der Grundsteuer. Zu dem General Landtagsbeschluß A Rr. III von 18665, zu § IV des Reg l n siachtzz 8 vom 6. Oktober 1868, zu Nr. 2 des ae mn vom 22. Januar 1873, zu dem en , ,,, . . de von 1872 und zu dem General - Landtagabeschluß Nr. 10 von 1888. Bei der Beleihung eines inkorporierten Gubes nach Maßgabe der Veranlagung zur Grundsteuer ist der dem Gute bei dieser Veranlagung beigelegte ö. iche Reinertrag mit der Zahl dreißig zu Kapital zu erheben. Ein i Grundsteuer oke nicht mehr statt. 5. axrecherchen.
zug der kapital
T Zu Nr. LXIx 8 a beziehungswelse leßzter Absatz der dellaratorischen
Sellu par g von 1824. u
satz a. Diese Bestimmung ahr, n * eändert: enn seit der Festsetzung der Tare des Gutes, guf welches der nach derselben zulässige Kredit oder ein Theilbetrag des⸗ selben nachgesucht wir, mehr als 5 Jahre verflossen sind.
Zum letzten Absatz.
Von der Zuordnung des Syndikus kann nach dem Ermesfen des Landschafts · Direftors abgesehen werden.
Bei Forstrittergütern, welche im Eigenthum einer Stadtgemeinde stehen und deshalb unter Obergufsicht des Staats nach Maßgabe des Gesetzes vom 14. August 1876 verwaltet werden, bedarf es vor⸗ kommenden Falls nach dem Ermessen des Landschafts. Direktors der Vornahme einer Taxrecherche nicht.
6.
Zurückhaltung der Valuta eines gekündigten Pfand briefs Litt. Aà und . bei Nichteinlieferung der vor— ausgereichten Zinsschein⸗Anweisung (Talon).
2 B IL6, II 3b der ge m, m, f. von 1871.
er Schlußsatz des FGeneral-Landtagsbeschlusses von 1871 B Nr. J 6 erhält folgende Fassung:
Erfolgt die Rücklieferung der entsprechenden Zinsschein⸗
Anweisung (Talon) nicht, so kann die Valuta bis zum Ab
schluß der laufenden Zinsscheinreihe zurückgehalten werden.
7 en r n , Zinssatzes. Zu Nr. 11 der General⸗Landtagsbeschlüsse von 1888. Nr. 11a Abs. 2 der General Landtagsbeschlüfse von 1888 erhält folgende Fassung: Die Ausreichung der Pfandbriefe des niedrigeren Zinsfußes kann erfolgen, sobald ein entsprechender Betrag höher verzing⸗ licher Pfandbriefe zur Baarzahlung aufgekündigt und die Ab⸗ lösungsvaluta an die Landschaft gezahlt worden ist.
8. Umwandlung altlandschaftlicher Pfandbriefe. Zu Nr. 12 der ,, . e von 1888. Nr. 12a Abf. 2 der General- Landtagsbeschlüsse von 1888 erhält folgende e g. Die Ausreichung der Ersatzpfandbriefe Litt. A ist zulässig, sobald die individuellen Gutspfandbriefe eingeliefert sind oder nach erfolgter Aufkündigung derselben die Ablösungsvaluta baar oder in Umtauschpfand r an die Landschaft gezahlt ist.
9. Einziehung landschaftlicher Kostenforderungen. Zu § 1 ff. Kap. . Th. III des Landschafts. Reglements, S 64, 10 des Regulativs vom 22. November 1858, 5 II des Regulativ⸗Nachtrags vom 6. Oktober 1868, Nr. 2, 11 des Regulativs vom 22. Januar 1872. Das Recht der Landschaft zur selbständigen Beitreibung ihrer orderungen ohne vorgängiges gerichtliches Verfahren in emäßhelt der für die alte Pfandhriefschuld bestehenden Vor- schriften des Schlesischen Landschafts⸗Reglements und der dazu ergangenen General⸗Landtagsbeschlüsse und Königlichen Verordnungen erstreckt sich auch auf eine fällige Kostenforderung, für welche der Schuldner Stundung nicht erlangt hat. Auf die bestehenden Schuldverhältnisse findet diese Vorschrift keine Anwendung.
10. Wiederbenutzung des Amortisationsfonds der ersten Werths hälfte. Zu Nr. 92 und e, 130 des Regulativs vom 22. Januar 1872, Nr. 13 der General⸗Landtagsbeschlüsse von 1885.
1) Der Schuldner kann, wenn nicht besondere Bedenken vorliegen,
ber n nach Verhältniß des Pfandbriefsbestandes, welcher in dem mortisationsfonds seines Gutes aufgesammelt ist, mit demselben eine von der Landschaft ,, Kaution bestellen.
In diesem Fall wird der Amortisationsfonds⸗Antheil des be⸗ treffenden Gutes durch Eintragung eines entsprechenden Vermerks auf dem Konto desselben in Höhe der Kaution gegen anderweitige Dis—⸗ positionen des Schuldners gesperrt.
2) itt. a. Abs. 2 Nr. 9 des Regulativs vom 22. Januar 1872 erhält folgende Fassung: Bei Ermittelung und Feststellung des in dem Fonds ge— sammelten Betrags sind alle innerhalb der dem Wieder⸗ benutzungsantrage vorgehenden letzten zwei Jahre freiwillig geleisteten Zuschüsse unberücksichtigt zu lassen.
11. Wiederbenutzung des Amortisationsfonds der Pfand briefe Litt. G. fin § 14 des Regulativs vom 22. November 1858, § VII des Regu⸗ atip⸗Nachtrags vom 6. Oktober 1868, L3 der General⸗Landtags⸗ beschlüsse von 1872, Nr. 5 l der General ⸗Landtagsbeschlüsse von 1883, La der Beschlüsse der be, , , Gesammtheit von 1885, Nr. 14 Der General Landtagsbeschlüsse von 1888. Auf die Wiederbenutzung des Amortisationsfonds Litt. C. finden die für den Amortisationsfonds Litt. A. geltenden Vorschriften Nr. 9 des Regulativs vom 22. Januar 1872, Nr. 13 der General⸗ andtagsbeschlüsse von 1888) mit der Maßgabe sinnentsprechende An—⸗ wendung, daß die Wiederbenutzung zum Zweck der Krediterneuerung und der Herausgabe des aufgesammelten Fondsbestandes nur zulässig ist, wenn seit der letzten Taxe des Gutes 5. Jahre noch nicht vergangen d oder vorher eine Taxrecherche stattgefunden hat. Wird durch die⸗ elbe eine Verringerung festgestellt, so ist die Inanspruchnahme des mortisationsfonds erst zulässig, wenn der haftende Pfandbriefkredit nach Maßgabe der Taxrecherche a at ist.
Abschaffung des . went der Pfandbriefe 1 . 3 5 6a, 9 des Regulativs vom 22. November 1858, 5§5 II, V des egulativ⸗Nachtrags vom 6. Oktober 1868, Beschluß der landschaft⸗ lichen Gesammtheit vom Jahre 1885 zu a, Nr. 14 der General- Landtagsbeschlüsse von 1888.
Die Abschaffung des Quittungsgroschens der Pfandbriefe Litt. C. ist statthaft, wenn die jährlichen etatisierten Einnahmen des Systems die etatisierten Ausgaben desselben decken und für jede Million Mark der landschaftlichen Darlehngschuld des Systems ein Betrag von 200 C. . bleibt zur Deckung extraordinärer Ausgaben.
Die beabsichtigte Abschaffung des Quittungsgroscheng ist von der Genehmigung des Engeren e chu abhãngig.
IV. Beleihung des nicht in korporierten , , , , Zur Beleihungsordnung vom 10. August 1888. (Nr. 23 der General⸗ K von 1888.)
Zu § 1. Beleihung sfähigteit der Grund stücke. 3 1 17 1 n lc lch, k. daß der als Vorausetzung der Beleihungsfähigkeit eines Grund⸗ i. ire, g. Mindestteinertrag von 30 M auf 15 4 herab⸗ g wird.
14. Zu § 2. 5 Am Schlusse wird das Wort beglaubigte durch die Worte einfache oder beglaubigte! ersetzt.
15.
Zu § 5. Werthser mitte lung nach der Grundsteuer. Bei der Beleihung nach der Grundsteuer ift der dem Grundstück
bei der Veranlagung zu dieser Steuer beigelegte jährliche Reinertrag mit der Zahl dreißig zu Kapital zu erheben. Ein Abzug der kapitalisierten Grundsteuer findet nicht mehr statt. 16.
Zu 5§5 10. Oertliche Besichtigung. Die hier festgesetzte Frist wird von 3 Jahren auf 5 Jahre ver⸗ laängert. .
Zu § 12. Eintragung des Darlehns. In dem letzten — 26 werden in der dort angegebenen Eintra⸗ ungsformel die Worte „Zufolge Verfügung vom fr en und dafür gesetzt: am 1
ö 3 ist folgender Satz als neuer Absatz
19. Zu § 19. Zwangsverwaltung. Der erste Absatz erhält folgende Fassung: Bezüglich der Zwangsverwaltung gelten die für die Sequestrationen inkorporierter Güter maßgebenden Vorschriften mit der Abweichung, daß die Einführung auch dem Syndikus oder einem Kreistaxator oder einem Subalternbeamten selbst⸗ ständig übertragen, daß mit den Geschäften des Kurators und Sequesters nur eine hierzu geeignete Persönlichkeit beauftragt und daß von Erforderung einer Kaution von dem Sequester ausnahmsweise abgesehen werden kann.
20. u § 23. Zins herabsetzung. Litt. d. Abs. 2 des 5 23 erhält folgende Fassung: Die Ausreichung dieser Pfandbriefe kann erfolgen, sobald der entsprechende Betrag höher verzinslicher Pfandbriefe ein eliefert oder nach erfolgter Aufkündigung desselben die aarpaluta an die gan Haft gezahlt ist.
21. . Zu § 28. Verfügung des Darlehnsschuldners über den Tilgungsfonds. Die Bestimmungen über die Verfügungsbefugniß des Schuldners in 5 28 Titt. b. werden dahin abgeändert: Bis dahin findet, wenn nicht besondere Bedenken vorliegen, eine Verfügung über den Fonds von seiten des Schuldners nach den für die Kreditwerke Litt. A. und C. des inkorporierten Grundbesitzes bestehenden Vorschriften mit der Maßgabe statt, daß die Verfügung zum Zwecke der Krediterneuerung, der Herausgabe des aufgesammelten Fondsbestandes und der Inanspruchnahme eines Kredits bei der Landschaftlichen Bank nur zulässig ist, wenn seit der letzten Werthe festsetzung ein mehr als fünfjähriger Zeitraum noch nicht verflossen ist oder die in S 10 dieser Beleihungsordnung vorgeschriebene örtliche Besich⸗ tigun und Anerkennung stattgefunden hat. on diesen einschränkenden Bestimmungen kann in dem Falle Abstand genommen werden, wenn zur Inanspruchnahme eines Kredits bei der Landschaftlichen Bank nur dreiviertel des aufgesammelten Tilgungsfonds verwendet werden sollen. Auf die im Wege der Tilgung bewirkten Darlehnsabzahlungen (a, b) finden die Bestimmungen des 8 265 ebenfalls Anwendung. 27. Zu § 46. Umschreibung regulativmäßiger Darlehne in solche nach der Beleihunggzordnung. Abs. 3 des § 46 erhält folgende Fassung: Die Ausfertigung der Ersatzpfandhriefe kann erfolgen, sobald ein entsprechender Betrag von Neuen Pfandbriefen der⸗ jenigen Kategorie, in welcher die Valuta des früheren Dar⸗ lehns ausgereicht war, eingeliefert oder nach erfolgter Auf⸗ kündigung desselben die Baarpvaluta an die nd e f gezahlt ist. Die Landschaft ist verpflichtet, diesen Betrag zu kassteren beziehungsweise zu präkludieren.
23. Zu § 36 Litt. d. des Revidierten Regulativs vom 22. November 1867 nebst Nachträgen.
ren r be ten der Valuta eines gekündigten Neuen fandbriefs bei Nichteinlieferung der vorausgereichten Zinsschein⸗An weisung. 1 Der Schlußsatz des 5 36 Litt. d. wird 9 abgeändert: ren, die Rücklieferung der entsprechenden Zinsschein⸗ Anwelsung (Talon) nicht, so kann die Valuta bis zum Ab⸗ schluß der laufenden Zinsscheinreihe zurückgehalten werden.
V. Landschaftliche Bank.
24. Bankkredit auf Amortisationsfonds. Zu Beschluß III Nr. 4 des en, ,,, von 1871, Nr. 5 des General⸗Landtags von 1888.
Die Vorschriften der General ⸗Landtagsbeschlüsse III Nr. 4 von 1871 und Nr. 5 von 1888 finden nach Maßgabe der für die Wieder⸗ ng dieser Fonds und für den Geschäftsbetrieb der Landschaft⸗ lichen Bank geltenden Bestimmungen beziehungsweise Instruktionen auch Anwendung auf die Amortisations⸗ beziehungsweise Tilgungs⸗ fonds der Pfandbriefe Litt. C. und Litt. D.
25 Zu Nr. II des Nachtrags vom 6. Oktober 1868 zum Regulativ der Schlesischen landschaftlichen Darlehenskasse.
Das Stammkapital der Landschaftlichen Bank wird um jwei Millionen Mark, also auf fünf Millionen Mark erhöht und der Mehrbetrag von der Schlesischen Landschaft in baarem Gelde beschafft.
26. Verwaltung. Zu Nr. TV, Abs. 1 desselben Nachtrags.
Hinter die Worte öffentlich bekannt gemacht“ wird folgender Zusaß eingeschaltet:
; „Anordnungen wegen zeitweiliger Wahrnehmung der Funktionen dieser Beamten werden durch die General⸗Landschafts. Direktion getroffen und öffentlich bekannt gemacht.“
Beglaubigt. (L. S8.) Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
von Hamm er stein.