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Deutschland und Luxemburg. — Aus dem Geschäftskreis des Zentral- Amts. — Nichtamtlicher Theil. Die österreichisch-ungarische Enquste über das Betriebsreglement. Zur Auslegung des Art. 37 81 1 des internationalen Uebereinkommens. Die große Sibirische Eisenbahn, Fortsetzung und Schluß. Rechtsprechunz. Verschiedene Mittheilungen. — Verzeichniß der internationalen Tarife. — Böcherschau.
Lü beck, 28. Oktober. (W. T. B.) Die Ausführung der Bau⸗ arbeiten des Elbe⸗Trave⸗ Kanals hat heute bei Krummesse be⸗ gonnen.
Bremen, 29. Oktober. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldamper Ems“ hat am 27. Oktober Abends von Soutbampton die Reise nach Bremen fortgesetzt; er überbringt 140 Passagiere und volle Ladung. Der Schnelldampfer Fulda. hat am 27. Oktober Abends die Reise von Southampton nach New. York, der Postdampfer Mark die Reise nach Antwerpen fort ⸗ get. Der Postdampfer Pfalz' hat am 27. Oktober Abends die Reise von Villa Garcia nach dem La Plata fortgesetzt. Der Postdampfer Braunschweig“ ist am 26. Oktober k don NewYork nach der Weser abgegangen. Der Reichs-⸗Post⸗ dampfer Prinz Regent Luitpold hat am 26. Oktober Abends die Reise von Antwerpen fortgesetzt. Der Reichs ⸗Pestdampfer „Prinz Heinrich ist am 27. Oktober Vormittags in Shanghai angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer Preußen hat am 27. Ok- tober Nachmittags die Reise von Port Sa id nach Suez fortgesetzt. Der Postdampfer Kronprinz Friedrich Wilhelm“ ist am 256. Bktober Abends in Antwerpen angekommen. Der Reichs⸗ Postdampfer Oldenburg ist am 26. Okrober Nachmittags in Antwerpen angekommen. ; !
London, 28. Oftober. (W. T. B.) Der Uniondampfer Athenian ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. Der Uniondampfer Guelph“ ist gestern auf der Heimreise von den Canarischen Inseln ab— gegangen. Der Union Dampfer „Spartan! ist gestern auf der Ausreise von Madeira abgegangen. Der Ü ni on da mpfer. Gaul“ ist gestern auf der Ausreise in Kavstadt angekommen und der Union⸗ dampfer „Gooth“ auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen. Der Castledampfer Garth Castle“' ist am Sonnabend auf der Ausreise ven Southampton abgegangen. Der Castledampfer Lis more Castler ist Sonnabend auf der Heimreise in London angekommen. ö.
Antwerpen, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Gemeinderath nahm eine Resolution an, nach welcher vom 1. Januar 1896 ab die in die Hafenanlagen von Antwerpen einlaufenden Seeschiffe eine Einheitsabgabe von 50 CEts. für die Tonne an die Stadt zu zahlen haben, an Stelle der bisher gezahlten 94,3 Cts. Die Zu— schlagsgebühren auf die verschiedenen Schiffahrtsabgaben werden auf— gehoben.
Theater und Musik.
Konzerte.
Das gestrige zweite Philharmonische Konzert unter Leitung von Arthur Nikisch begann mit der hier bereits öfter gehörten und stets beifällig aufgenommenen Quvertüre zu . Sakun⸗ tala“ von C. Goldmark. Dann folgten, von Herrn Raimund von Zur⸗Mühlen vorgetragen, zwei Gesänge aus Wagner's Meister⸗ singern von Nürnberg; der außerordentliche Kraftaufwand der Stimme kam dem Vortrag des Werbegesangs sehr zu statten, weniger jedoch dem größere Zartheit erfordernden Preislied. Das Streich— orchester spielte hierauf zum 1. Mal: Präludium, Adagio und Gavotte von Sebastian Bach, für Streichorchester eingerichtet von S. Bachrich, mit vorzüglicher Präzision und Grazie des Ausdrucks. Die Gavotte mußte auf Wunsch wiederholt werden. Die sodann folgenden Lieder vorträge: „Die Allmacht? von Schubert, Der Soldat“ von Schu⸗ mann und „Meine Liebe ist grün“ von Brahms, welche dem Naturell
Die Ausführung sämmtlicher Orchesterwerke unter der energischen und
umsichtigen Leitung des Kapellmeisters Nikisch war eine sebr lobens-⸗
werthe; auch die ö, , . zu den Gesängen, die sich in den
. Händen des Herrn Viktor Beigel befand, verdient An ⸗ ennung.
Für die schon angekündigte, am Donnerstag zum Besten des Sonntagheims in der St. Marienkirche stattfindende Auf⸗ führung des Mendelssohn'schen Oratoriums Elias (unter
ftwirkung der Konzertsängerinnen Frau Müller⸗Ronneburger und Frau Anna 86 der Herren Kammersänger Götze und Staudigl, des Otto Schmidt 'schen Chors und des Neuen Berliner Symphonie⸗ orchesters unter der Leitung des Herrn Otto Schmidt) sind Billets zu 3, 2, 1 M bei Bote & Bock, bei dem Küster Lehmann (Bischof⸗ straße 5) und Abends in der Kirche zu haben.
Aus St. Petersburg wird dem W. T. B.“ berichtet: Am Sonnabend Abend fand in dem vollbesetzten Saale der Adels⸗ versammlung ein von deutschen Gesangvereinen mit Sym⸗ phonie⸗Orchester ausgeführtes Konzert statt, welchem der deutsche Botschafter Fürst Radolin beiwobnte. Zum Vortrag gelangte auch
der „Sang an Aegir“. Die Aufführung fand stürmischen Beifall.
Mannigfaltiges.
Im Verein zur Beförderung des Gartenbaues wird am Donnerstag, den 31. d. M., Abends 6 Uhr, Herr Professor Dr. Vol kens einen Vortrag über den Kilimandscharo und seine Bedeutung für den Gartenbau“ halten. Die Versammlungen des Vereins finden im Winter im großen Hörsaal der Königlichen Landwirtbschaftlichen Hochschule, Invalidenstr. 52, statt (Eingang von der Rückseite des Gebäudes). Gäste sind willkommen.
Der Verein deutscher Ingenieure hat im vorigen Jahre eine goldene Gras hof⸗Denkmünze gestiftet, welche zur Verleihung an solche Männer bestimmt ist, die sich durch wissenschaftliche und praktische Leistungen auf dem Gebiete des Ingenieurwesens ausge⸗ zeichnet haben. Bisher ist diese Denkmünze verliehen worden an die
erren Professor C. Bach (Stuttgart), Geheimer Kommerzien Rath F. Schichau (Elbing), Professor O. In tze (Aachen), Geheimer Rath, Professor Dr. G. Zeuner (Dresden) und den inzwischen verstorbenen Geheimen Kommerzien⸗ Rath H. Gruson (Magde— burg · Buckau). — Um Entwürfe für die Begleit Urkunde zu diesen Denkmünzen zu erlangen, hat der Verein jetzt einen Wett« bewerb ausgeschrieben und dafür 10900 S zur Verfügung gestellt. Die näheren Bedingungen dieses Preisausschreibens sind bei der Geschäftsstelle des Vereins Deutscher Ingenieure: Berlin W., Wilhelm⸗ straße 80 a, unentgeltlich zu erhalten.
Am Freitag, den 1. November, Abends 8I Uhr, wird im Hörsaal der Königlichen Akademie der Künste, am Schinkelplatz 6 1 (Bau⸗ Akademie), ein öffentlicher Vortrag über das Wesen der Steno⸗ graphie von dem Zweiten Vorsitzenden des ältesten Stenographischen Vereins (gegr. 1844) Herrn L. Loepert gehalten werden, wozu der Eintritt jedermann unentgeltlich freisteht. Hieran wird der Vor⸗ tragende einen Unterrichts⸗Kursus in der Stolze'schen Stenographie (amtlich in Anwendung im Reichstage und in den preußischen Parlamenten) anschließen, über welchen das Nähere noch bekannt gemacht werden wird.
In der Urania wird morgen Abend Herr Dr Naß seinen interessanten Experimental⸗Vortrag über Gasglühlicht, Spiritusglüh⸗ licht, Acetylen 2c. noch einmal wiederholen. Für die übrigen Abende der Woche ist der neue dekorative Ausstattungsvortrag Vom Fels zum Meer“ angesetzt.
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Fultus⸗Minister von Seydewitz der Minister des Innern von Metzsch und die Spitzen der Bebörden wohnten dem Festakt bei. Der Minister hielt eine Ansprache, der Stadtkommandant verlas die Ür= kunde. Vorher hatten getrennte Weihefeiern für den evangelischen und katholischen Theil der Kirche stattgefunden.
Laibach, 28. Oktober. Wegen Hochwassers ist der Bahn⸗ verkehr theilweise unterbrochen. Im Morastgebiet steben die Straßen bis 181 m unter Wasser. Die tiefer gelegenen Theile der Stadt Gottschee sind überschwemmt. Unglücksfälle sind bisher nicht gemeldet worden. .
Agram, 28. Oktober. Infolge anhaltender Regengüsse ist die Save im Steigen begriffen. Die Gefahr einer Ueberschwemmung steht bevor; auch Sissek ist gefährdet. —
Toulon, 28. Oktober. Ein Rettungsboot des Panzerschiffz De vastation“ stürzte, als es aufgehißt wurde, ins Meer. Zwei Matrosen wurden von dem Boot erschlagen, ein dritter ertrank.
Rom, 28. Oktober. Infolge des Regens ist das Wasser des Tiber bedeutend gestiegen; aus Orte und Stimigliano wird gemeldet, daß auch die Nebenflüässe des Tiber beträchtlich anschwellen.
Sofia, 29. Oktober. Ueber die Ueberschwem mung in Süd⸗Bulgarien wird dem W. T. B.“ weiter gemeldet: Seit gestern ist die Eisenbahnverbindung Sof ia — Philippopel wieder hergestellt; an den unpassierbaren Stellen wird der Verkehr durch Umsteigen vermittelt. Blättermeldungen zufolge ist der durch die Ueberschwemmungen verursachte Schaden größer, als die ersten dar⸗ über eingelaufenen Nachrichten angaben. In dem Dorf Seldschikowo sind 150 Gebäude zerstõört. Die Dörfer Nowo⸗Selze und Ptoli quenowo sind fast gänzlich verschwunden. In Stani maka wurden, von anderen Verlusten abgesehen, 60 000 cbm Holz weggeschwemmt. Die Vor⸗ stadt von Philippopel hat viele Beschädigungen erlitten. — Prinz Ferdinand, welcher seine Reise nach Sofia in Philippopel unterbrochen hatte, um die von den Ueberschwemmungen heimgesuchten Stadttheile in Augenschein zu nehmen, wurde von den armen, meist mohamedanischen Einwobnern berzlichst begrüßt und übergab dem Präfekten 10 000 Fr. zum Besten der Beschädigten.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Wien, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Wiener Gemeinderath hat heute Dr. Lueger mit 983 Stimmen zum Bürgermeister gewählt; 44 weiße Stimmzettel wurden abgegeben, ein Gemeinderath hatte sich schriftlich entschuldigt.
Paris, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Präsident Faure empfing heute Vormittag Ribot, mit welchem er die Lage besprach. Für Nachmittag wird er den Präsidenten des Senats Challemel-Lacour und den Präsidenten der Deputirtenkammer Brisson zu sich entbieten lassen.
Konstantinopel, 29. Oktober. (W. T. B.) In den der Pforte nahestehenden Kreisen fährt man fort, die Darstel⸗ lungen der europäischen Presse über eine beunruhigende Gestaltung der Dinge in Konstantinopel, über entdeckte Verschwörungen unter den Mohamedanern, über Hinrichtungen ꝛc. als jeder Glaubwürdigkeit entbehrende Erfindungen zu bezeichnen. Diese Kreise zeigen große Zuversicht und erklären alle Besorg⸗ nisse wegen der weiteren Entwicklung der Dinge für grundlos;
des Gesangssolisten ganz besonders entsprachen, fanden vielen Beifall. Den Beschluß des Konzerts machte die zweite Symphonie (D-dur)
Klarheit der Durchführung betrifft, den besten klassischen Vorbildern nachstrebt und von Satz zu Satz das Interesse des Zuhörers steigert.
Dresden, 28. Oktober. In Dresden ⸗Albertstadt fand, wie mach ; W. T. B.“ meldet, heute Mittag die feierliche Grundstein⸗ von Brahms, die, was Originalität der thematischen Erfindung und legung zu dem Thurm der Garnisonkirche statt. Seine Majestaäͤt der König, die Prinzen des Königlichen Hauses, die Generalität, der Kriegs⸗Minister General Lieutenant Edler von der Planitz, der
in Ismid herrsche volle Ruhe. n li Kretas liege nichts vor, was die beunruhigenden Gerü päischen Presse rechtfertigen könne.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
te eines Theils der euro⸗
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Wetterbericht vom 29. Ot tober 8 Uhr Morgens.
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp.
Stationen. Wind. Wetter.
in 0 Celsius
red. in Millim Temperatur 50 C. — 460 R.
Belmullet .. NNO halb bed. Aberdeen .. 3 halb bed. Christiansund wolkig Kopenhagen. — 3 Dunst Stockholm. dalb bed.
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f. 2) Reif. Uebersicht der Witterung.
Eine breite Zone niedrigen Luftdrucks erstreckt sich von der Biscayasee nordnordostwärts nach Nord⸗ norwegen, während westlich von Irland ein baro—2 metrisches Maximum erschienen ist. Der Druck⸗ vertbeilung entsprechend, wehen über den Britischen Inseln mäßige nördliche über Zentral⸗Europa schwache südliche Winde. In Deutschland dauert das küble, trübe Wetter mit gelegentlichen Niederichlägen fort; stellenweise ist Schnee gefallen; Memel hatte Gewitter, zu Cuxhaven und Wilhelme baven wurde Wetterleuchten beobachtet. Fortdauer der trüben Witterung noch wahrscheinlich.
Deutsche Seewarte.
1 7 / Theater. Königliche Schanspiele. Mittwoch: Opern
haus. 146. Vorstellung. Fidelio. Oper in 2 Akten von Ludwig van Beethoven. Text nach
dem Französischen von Ferdinand Treitschke. Neu Donnerstag und Freitag: Der tapfere Car⸗
in Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Deko⸗ rative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Zu Beginn: Ouverture Leonore (Nr. 3). Anfang 77 Uhr.
Schausxielhaus. 235. Vorstellung. Ein Sommer- nachtstraum von William Shakespeare, übersetzt von August Wilhelm von Schlegel. Musik von Felir Mendelssohn⸗Bartholdy. Tanz von Emil Fraeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor . Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang ĩ t.
Donnerstag: Dyernhaus. 147. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3Aktlen von Richard Wagner. Anfanz 7 Ubr.
Schauspielhauꝛs. 236. Vorstellung. Niemand weiß es. Drei Bilder von Theodor Wolf. — Frauenlob. Lustspiel in 3 Aufzügen von Rudolvh Lothar. Anfang 746 Uhr.
Dentsches Theater. Mittwoch: Der Meister von Palmyra. Anfang 75 Uhr.
Donnerstag: Die Mütter.
Freitag: Robinsons Eiland.
Ferliner Theater. Mittwoch: Nachruhm. Anfang 75 Uhr.
Donnerstag: Nachruhm.
Freitag (9. Abonnements Vorstellung); Der Pfarrer von Kirchfeld.
Cessing Theater. Mittwoch: Gräfin Fritzi. Aniang 79 Uhr.
Donnere tag: Der Dornenweg.
Freitag: Madame Sans ⸗Géne.
Residenz Theater. Direltion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Der Rabenvater. Schwank in 3 Akten von H. Fr. Fischer und Josef Jarno. — Vorher: Aber die Che! Komödie in 1 Akt von P. Linsemann. Anfang 71 Uhr.
, folgende Tage: Der Nabenvater. — Vorher: Aber die Ehe!
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 — 26. Mittwoch: Gastspiel der Liliputaner. Jeden Abend 71 Uhr: Die Reise nach dem Mars.
Aenes Theater. Schiffbauerdamm 4 a. / 5. Mittwoch: Ter Militärstaat. Schwank in 66 von Gustav von Moser und Thilo von Trotha.
dunois. Schwank in 3 Akten von Alexandre
Bisson. Deutsch von Lou Brion. In Scene gesetzt
von Sigmund Lautenburg. — Vorher: Zehn⸗
tausend Fuß hoch! Plauderei in 1 Akt von Fritz
Wangenheim. Regie: Siegfried Jelenko. Sonnabend: Der Militärstaat.
Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Mittwoch! Mit neuer Aus⸗ stattung: um ersten Male: Die Karls—⸗ schülerin. Operette in 3 Akten von Hugo Witt⸗ mann. Musik von Carl Weinberger. In Scene esetzt vom Ober⸗Regisseur Herrn Epstein. Dirigent: 16. Kapellmeister Federmann. Anfang 743 Uhr.
Donnerstag: Die Karlsschülerin.
Adolph Ernst . Theater. Mittwoch: Varade⸗ bummler. Besetzung der Hauptrollen: Anna Bäckers. Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Ernst, Julius Eyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlitzsch. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Sonntag, den 3. November, Mittags 12 Uhr: Zum ersten Male; Der kleine Lord. Kinder zahlen auf allen Plätzen die Hälfte.
Bentral - Theater. Alte Jakobstraße Nr. z0. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G.
Mittwoch: Eine tolle Nacht. Große Aus—⸗ stattungspoße mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Mustk von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz ⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 71 Uhr.
Donnerstag: Eine tolle Nacht.
Konzerte.
Konzert ·Jaus. Mittwoch: Karl Mender⸗ Tonzert. Ouv., Marco Spada. Auber. Phodre, Massenet. Banditenstreiche, Suppe. Fi une ständchen' von Nebl. Traum. Walzer von Millöcker. Phantasie aus Der Freischütz' von Weber. Trou⸗ badour⸗Phantasie für Violine von Alard (Herr Carnierj. „Fantaisie brillanten für Piston von Arban (Herr Werner).
Saal Gechstein. Linkstraß. 42. Mittwoch, Anfang 3 Uhr: Lieder⸗Abend von Mary Forrest.
Zirkus Renz. Karlstraße. Mittwoch, Abends 7 Uhr: Große Extra -⸗Vorstellung. Sen⸗ sationeller Erfolg! Is70 71. Neu! Grohes militãrisches Ausstattungsstũck mit Tänzen, Gruppie⸗ rungen, Gefechten zu Fuß und zu Pferde in zwei Abtheilungen von Direktor Fr. Renz und dem Großherzoglichen Hof ⸗Balletmeister A. Siems. Außerdem: Jou jon hippique mit 76 Freiheits- pferden. I) Der oftpeeußische Hengst Blondel. 2) Die Spazerfahrt eines Jagdheren, ausgeführt von 5 Rapphengsten. 3) Monstre Tableau vn 70 der edelsten Freibeitspferde. Sämmtliche Pferde dressiert und in Freiheit vorgefübrt vom Direktor Fr. Renz. Herr Ritter von Renroff mil feinem Schulpferde Skobeleff. Zum Schluß der Schule: Driginal?! Der phänomenale Bagunettesprung. Original! El Bolero, spanische hohe Schule ge⸗ ritten von 6 Damen und 6 Herren. The mar- vellous de Kock-Trio. Auftreten der ber— vorragendsten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler, sowie der vorzüglichen excentrischen Clowns Gebrüder Villand und des renommierten Driginal Clowns Mr. Gobert Belling. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln ersichtlich.
Donnerstag, Abends 77 Uhr: 1870/71.
ö /// //. Familien ⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Anna Lüdke mit Hrn. Steuer⸗ , Georg Ulrich (Oppeln — Volkers⸗ or]. 31
Verehelicht: Hr. Prem. Lieut. Bodo von Tresckow mit Frl. Emilie von Henninges (Lugano). — Sr. Rittmeister P. Weidlich mit Frl. Helene von Doetinchem de Rande (Löpitz). — Dr. Hans von Madeyski mit Frl. Clara Bruckner (Berlin — Bladen). — Or. Lieut. Lothar Ganse mit Frl. Hedwig Zechelius (Treuzburg, O- Schl)
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Regierungs⸗ Rath von Borck (Erfurt). — Hrn. Lieut. a. D Baron von Oheimb (Rittergut Laatzen).
Gestorben: Verw. Fr. Leontine von Zabeltitz, geb. Gräfin zu Lynar (Eichow). — Fr. Anna von Teschen, geb. Holborn (Berlin).
Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage⸗ Anstalt Berlin 8SsW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent. lichen Auzeigers (dommanditgesellschaften auf
Attien und Lktiengesellschaften) für die Woche vom 21. bis 26. Oktober 1895...
zum Deutschen Reichs⸗Anz
M 259.
Erste Beilage eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 29. Oktober
E895.
Königreich Preußen.
. Anweisung über die Aufnahme und Entlassung von Geistes—
kranken, Idioten und Epileptischen in und aus Privat⸗Irrenanstalten (8 30 der Gewerbeordnung),
sowie über die ,. Leitung und Beauf⸗
sichtigung solcher Anstalten.
Unter Aufhebung des Erlasses vom 19. Januar 1888 (M.⸗Bl. d. i. V. S. 39) und der zu seiner Ergänzung später ergangenen, sowie der allgemeinen Vorschriften in dem Erlaß vom JI7. Juni 1874 (. 2493) bestimmen wir, was folgt:
IJ. Aufnahme. §1
Die Aufnahme einer Person in eine Privat⸗A nstalt für Geisteskranke, Idioten und Epileptische darf nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses erfolgen, aus welchem ersichtlich sind: Veranlassung zur Ausstellung und Zweck des Zeug⸗ nisses, Zeit und Ort der Untersuchung, die dem Arzt ge— machten Mittheilungen einerseits und seine eigenen Wahr⸗ nehmungen 2 Das Zeugniß soll sich darüber aus⸗ sprechen, an welcher Form geistiger Störung der Kranke leidet, und begründen, weshalb er der Aufnahme in die Anstalt bedarf.
*
In der Regel soll das ge nit vom Kreisphysikus oder, wenn dieser behindert oder Arzt der Anstalt ist, von dem für das Physikat . Kreiswundarzte des Kreises, in welchem der Kranke seinen Wohnsitz hat, ausgestellt werden. Ist auch dies nicht angängig, so erfolgt die Ausstellung durch einen anderen Physikus oder für das Physikat geprüften Kreis⸗ wundarzt. Der letztere hat seinem Amtscharakter den Vermerk hinzuzufügen, daß er für das Physikat geprüft ist.
83. Liegt bereits ein den kö des S1 entsprechendes ger gniß eines Arztes vor, so genügt es, wenn der beamtete rzt (58 2) auf Grund persönlicher Untersuchung des Kranken dem Inhalt des Zeugnisses beitritt.
§ 4.
In dringenden . kann die Aufnahme vorläufig auf Grund eines nach Vorschrift des 5 1 abgefaßten Zeugnisses eines jeden approbierten Arztes erfolgen.
Auf diese Weise Aufgenommene müssen jedoch spätestens innerhalb 48 Stunden nach der Aufnahme durch den Physikus oder, wenn dieser behindert oder Arzt der Anstalt ist, durch den für das Physikat geprüften Kreiswundarzt, oder durch den Physikus eines benachbarten Kreises untersucht werden. Der Untersuchende hat sofort ein Zeugniß auszustellen, welches für das Verbleiben des vorläufig ö in der Anstalt oder für seine Entlassung maßgebend ist.
In zweifelhaften Fällen ist die Untersuchung in kurzen Fristen zu wiederholen; das Zeugniß ist alsdann spätestens innerhalb zwei Wochen nach der Aufnahme auszustellen.
85.
Von der nachträglichen amtsärztlichen Untersuchung kann abgesehen werden:
IJ wenn der Kranke mit einem privatärztlichen Zeugniß, welches den Vorschriften des 51 genügt, auf Antrag des ihm als Geisteskranken bestellten Vormundes aufgenommen worden ist;
2) wenn das nach Vorschrift des §1 abgefaßte Auf— nahmezeugniß von dem . Leiter einer oͤffentlichen Irrenanstalt oder einer pfychiatrischen Universitäts-Klinik unter Beifügung des Amtscharakters ausgestellt worden ist.
2
Die Aufnahme eines Kranken in eine Privatanstalt darf nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der letzten ärztlichen Untersuchung erfolgen.
Der Zeitpunkt der letzten Untersuchung ist in dem ärzt— lichen Zeugnisse anzugeben.
7.
Die Uebernahme eines Kranken aus einer anderen Anstalt — sei es eine öffentliche oder eine private — darf nur er⸗ folgen, wenn von deren Vorstand ein Uebergabe⸗ schein und eine beglaubigte Abschrift des Auf— nahmezeugnisses. zutreffendenfalls auch des Nachweises der erfolgten Entmündigung, sowie ein Zeugniß über den Fortbestand der Krankheit übergeben wird. Das Zeugniß ist von dem ärztlichen Leiter der Anstalt auszustellen, in der sich der Kranke bisher befunden hat, und hat sich darüber auszu⸗ sprechen, ob das Leiden als heilbar anzusehen ist.
§ 8.
Die Aufnahme eines Kranken ist binnen 24 Stunden der für die Anstalt zuständigen Orts⸗Polizeibehörde vertraulich anzuzeigen. 3. ;
Ist die Aufnahme ohne Wissen der Polizeibehörde des Wohnorts erfolgt, so ist außerdem dieser Behörde binnen der— selben Frist unter Beifügung einer beglaubigten Abschrift der Aufnahmezeugnisse und der Ueberweisungspapiere vertrau⸗ liche Mittheilung zu machen. . . .
Innerhalb derselben Frist ist die Aufnahme nicht ent⸗ mündigter Kranker dem Ersten Staatsanwalt desjenigen Gerichts, welches für die Entmündigung des Kranken zuständig ist, oder falls dieses Gericht unbekannt ist, dem Ersten Staats⸗ anwalt desjenigen Gerichts anzuzeigen, in dessen Bezirk die Anstalt liegt. . .
Die Aufnahme entmündigter Kranker ist dem zuständigen Vormundschaftsgericht anzuzeigen.
9.
Bei Ausländern ist die Aufnahme auch dem für die An⸗ stalt zuständigen Regierungs⸗Präsidenten anzuzeigen. Hierbei ist die Person oder die Behörde, welche die Aufnahme ver⸗ anlaßt hat, und der Heimathsort des Kranken anzugeben.
IH. Entlassung und Beurlaubung.
810. Die Entlassung muß erfolgen, wenn I) der Kranke geheilt ist, 2) sein gesetzlicher Vertreter die Entlassung fordert. Ist der Kranke unter Mitwirkung einer Polizeibehörde aufgenommen, so darf die Entlassung nicht ohne Zustimmung dieser Behörde erfolgen. zu
Beurlaubungen eines Kranken aus einer Privatanstalt dürfen die Dauer von zwei Wochen nicht überschreiten und in dem Falle des §10 u 2 nur mit Genehmigung der Polizei⸗ behörde stattfinden. Eine Rückführung nach Ablauf dieser Zeit gilt als Neuaufnahme. 31
Ein Kranker, welcher als für sich oder andere gefährlich zu betrachten ist, darf nur entlassen oder beurlaubt werden, wenn die Polizeibehörde des zukünftigen Aufenthaltsorts auf vorherige Anzeige der Anstalt der Entlassung oder Beur⸗ laubung zustimmt und wenn für die sichere Ueberführung gesorgt ist.
Ist die unmittelbare , in eine andere Anstalt sichergestellt, so genügt es, daß die Polizeibehörde des Orts der entlassenden Anstalt ö wird.
Sobald die Entlassung eines Kranken thatsächlich erfolgt ist, so muß davon den in z S genannten Behörden sofort Anzeige a,. werden unter Angabe des Tages der Entlassung und
es Orts, wohin der Kranke entlassen ist.
Diese Behörden sind auch dann zu benachrichtigen, wenn ein Kranker gestorben ist oder sich aus der Anstalt entfernt hat.
II. Bestimm ungen über freiwillige Pensionäre. 8 14. Beabsichtigt der Unternehmer freiwillige Pensionäre, d. h. (l. Kranke aufzunehmen, die aus eigener Entschließung in ie Anstalt einzutreten wünschen, so bedarf er hierzu der Er— laubniß der Orts⸗-Polizeibehörde. Vor ihrer Ertheilung hat sich die Orts-Polizeibehörde der . des Regierungs⸗-Präsidenten zu versichern, die in andkreisen durch Vermittlung des Landraths einzuholen ist. Die Erlaubniß wird nur unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ertheilt. 815.
Die Genehmigung darf nur einer Anstalt ertheilt werden, in welcher ein Anstaltsarzt .
Zur Aufnahme eines Pensionärs ist erforderlich:
I) eine ärztliche Bescheinigung der Zweckmäßigkeit der Aufnahme vom medizinischen Standpunkte,
2) die schriftliche Einwilligung des Pensionärs selbst, die, wenn er einen gesetzlichen Vertreter hat, von diesem zu ge—⸗ nehmigen ist.
Die Aufnahme ist binnen 24 Stunden bei der Orts⸗ Polizeibehörde der Anstalt v . ö anzuzeigen.
8. .
Anträgen auf Entlassung muß, wenn sie von den gesetz⸗ lichen Vertretern der Pensionäre ausgehen, in jedem Falle ent— sprochen werden. Die Ablehnung eines von dem Pensionär selbst gestellten Antrags darf nur gal den wenn zugleich der Anstaltsvorstand das im § 4 vorgesehene Verfahren einleitet.
Die Entlassung ist alsbald der Orts⸗Polizeibehörde (8 16 Abs. Y) anzuzeigen. IVI. Einrichtung und Leitung. J
Die Privatanstalten für Geisteskranke, Idioten und Ep ii—⸗ leptische unterliegen den allgemeinen gesundheitspolizeilichen Vorschriften über die baulichen und technischen Einrichtungen von Krankenanstalten. Außerdem gelten für die Privat⸗ anstalten folgende besondere Bestimmungen:
I) Die Anstalten müssen, soweit es sich nicht um wirth⸗ schaftliche und Bureauangelegenheiten oder um den Unterricht der Kranken handelt, von einem in der Psychiatrie bewanderten Arzt geleitet werden, der durch längere Thätigkeit an einer großeren öffentlichen Anstalt oder an einer psychiatrischen Universitätsklinik — wenn auch als Volontär — sich die nöthigen Kenntnisse verschafft hat. .
2) Der Unternehmer der Anstalt bedarf für die eigene Uebernahme der ärztlichen Leitung oder für die Anstellung des leitenden Arztes der Genehmigung der Orts⸗Polizeibehörde, die nicht ohne Zustimmung des Regierungs-Präsidenten zu er⸗ theilen ist.
Die Genehmigung kann zurückgenommen werden, wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargethan wird, auf Grund deren sie ertheilt worden ist, oder wenn aus Handlungen oder Unterlassungen des Arztes sich dessen Unzuverlässigkeit in ezug auf die ihm übertragene Thätigkeit ergiebt.
3) In Anstalten, in denen heilbare Kranke Aufnahme finden, oder welche für mehr als 50 Geisteskranke oder mehr als 160 Epileptische bestimmt sind, muß mindestens ein nach Vorschrift der Nr. 1 ausgebildeter Arzt wohnen.
4) Uebersteigt die Zahl der Geisteskranken 100 oder der Epileptischen 206, so muß ein zweiter Arzt bestellt werden und in der Anstalt wohnen. . .
Für den zweiten Arzt ist zwar ebenfalls der Nachweis einer psychiatrischen Vorbildung erforderlich, doch brauchen in dieser Beziehung nicht die Bedingungen erfüllt zu werden, die an den leitenden Arzt zu stellen sind.
5) Sind mehr als 300 Geisteskranke oder mehr als 400 Epileptische in Behandlung, so kann für je 100 Geisteskranke und je 200 Epileptische die Anstellung eines weiteren Arztes angeordnet werden. ; ö
6) Für jeden Kranken müssen Personalakten mit fort⸗ laufender Krankengeschichte vorhanden sein; außerdem muß ein Hauptbuch (à) und eine Zu⸗ und Abgangeliste (6) nach den beifolgenden Anweisungen . werden.
818. Der Unternehmer hat dem leitenden Arzt namentlich folgende Obliegenheiten zu übertragen:
1) Die Anordnung der Isolierung eines Kranken — ab⸗ ,. von Nothfällen, in denen a nachträgliche ärztliche
enehmigung erforderlich ist — sowie die Eintragung jedes . von Isolierung in ein besonderes, hierfür bestimmtes Buch.
2) Die Anordnung etwaiger mechanischer Beschränkung eines Kranken durch sogenannte Jacken, Binden oder ähnliche Vorrichtungen, sowie die Eintragung jedes solchen Falls und des Grundes der Anordnung in ein besonderes, hierzu be⸗ stimmtes Buch.
3) Die Anordnung der einzelnen Kranken zu gewährenden besonderen Kost und Verpflegung.
4) Die Bestimmung über die gesammte Thätigkeit des Wartepersonals, soweit es sich um die Krankenpflege handelt.
5) Die Beantwortung aller schriftlichen und mündlichen Anfragen von Behörden, Anverwandten und gesetzlichen Ver⸗ . soweit die Anfragen sich auf den Zustand der Kranken deziehen.
Außerdem darf der Unternehmer Verlegungen von Kranken auf eine andere Abtheilung, die Beschäftigung der Kranken und die allgemeine Regelung ihrer Beköstigung, sowie die Vertheilung des Wartepersonals nur mit Zustimmung des leitenden Arztes vornehmen.
V. Beaufsichtigung. Die Privatanstalten werden regelmäßig durch den zu⸗ ständigen Physikus oder einen zu dessen Vertreter bestellten Medizinalbeamten und außerdem durch eine von den Ministern der Medizinal⸗Angelegenheiten und des Innern einzusetzende Besuchskommission besichtigt. w 2821. ; Die Besichtigungen finden unvermuthet statt, und zwar:
1) durch den Physikus oder dessen Stellvertreter ohne besonderen Auftrag alljährlich zweimal — einmal im Sommer, einmal im Winter —, Y) durch die Besuchskommission in der Regel einmal jährlich. Der zuständige Physikus hat dieser Besichtigung beizuwohnen. ö ö
Bei jeder Besichtigung find die Aerzte der Anstalt zur Anwesenheit und Ertheilung von Auskunft verpflichtet.
8 2.
Der Physikus oder de fen Stellvertreter hat über jede von ihm vorgenommene Besichtigung dem Regierungs⸗Präsi⸗ 4 nach Anleitung des anliegenden Schemas (C zu be⸗ richten.
Außerdem ist betreffs des Wechsels u. s. w. der Kranken und der Zahl u. s. w. des Personals jedesmal das bei⸗ liegende bereits vorgeschriebene fich Formular (D) auszufüllen.
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Die Besuchskommission hat die unter JI bis I des Schemas für den Bericht des Kreisphysikus angeführten, außerdem sonst wichtig erscheinende Punkte (ausreichende Ver⸗ sorgung mit Aerzten z 18. 5s, Verhalten des Wartepersonals, k der Krankengeschichten) zu berücksichtigen, über das Ergebniß an den Regierungs⸗Präsibenten zu berichten und hierbei zur Abstellung vorgefundener Uebelstände die ge— eigneten Maßnahmen vorzuschlagen.
VI. Schluß⸗ und Uebergangsbestim mungen. 8 24. Bei sämmtlichen auf Grund dieser Anweisung zu er⸗ stattenden Anzeigen sind, wenn sie nicht mittels Postbeh andigungs⸗ scheins erfolgen, die betreffenden Behörden um eine Empfangs⸗ bestätigung zu ersuchen. 3* 25.
Als Aerzte im Sinne dieser Anweisung sind nur die im Deutschen Reich approbierten Aerzte (58 2) der Gewerbe⸗ ordnung) zu verstehen. ö
S§ 26.
Ueberall, wo in dieser Anweisung vom Regierungs⸗ Präsidenten die Rede ist, tritt an dessen Stelle für Berlin und Charlottenburg der Polizei Präsident von Berlin.
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Die Vorschriften dieser Anweisung treten sofort in Kraft, soweit nicht in den folgenden Paragraphen etwas Anderes be⸗ stimmt wird.
S8 28.
Privatanstalten, denen die Genehmigung zur Aufnahme freiwilliger Pensionäre (Abschnitt III) unter anderen Voraus⸗ setzungen als denen des § 15 ertheilt ist, dürfen künftig solche Kranke nicht aufnehmen.
Die Bestimmung im letzten Satze des 14 gilt auch für bestehende Anstalten.
§ 29.
Bei den an Privatanstalten bereits thätigen Aerzten kann, so lange sie bei derselben Anstalt verbleiben, vom Nachweise der im 5 18, 1, 3 und 4 geforderten Vorbildung mit Zu⸗ stimmung des Regierungs⸗Präsidenten abgesehen werden.
Im übrigen muß den Vorschriften des 5 18, 3, 4 und 5, soweit sie nicht früher erfüllt werden können, bis spätestens zum 1. Oktober 1896 genügt k 8
Aus den im 8 18, 2 Abs. 3 angegebenen Gründen kann auch einem beim Inkrafttreten dieser Anweisung eine Anstalt leitenden Arzte diese ,, werden.
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Auf die beim Inkrafttrken dieser Anweisung bereits be— stehenden Anstalten, deren Einrichtung der Polizeiverordnun über Anlage, Bau und Einrichtung von öffentlichen un Privat⸗Kranken⸗, Entbindungs- und Irrenanstalten vom 19. August 1895 nicht entsprechen, kommen die dort getroffenen Bestimmungen erst dann zur Anwendung, wenn ein Neubau, Umbau oder Erweiterungsbau stattfindet.
Soweit die Bestimmungen der Polizeiverordnung vom 19. August 1895 (8 8) nicht Platz greifen, bewendet es für die Bemessung des jedem Kranken zu gewährenden Luftraums und für die Versorgung der Anstalt mit Badeeinrichtungen bei den bestehenden Bestimmungen.