1895 / 262 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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M 2G2.

1895

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Vize⸗Admiral hi, von Reiche zu Naumburg a. S. den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub und der Königlichen Krone,

dem Marine⸗Ober⸗Baurath und Schiffbau⸗Direktor, Ge⸗ heimen Baurath Zeysing zu Danzig, dem Gymnasial⸗ Direktor a. D. D. Dr. Ebeling zu Celle und dem Bürger⸗ meister Matzky zu Schönlanke im Kreise Czarnikau den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem w Dr. phil. Knoke zu Osnabrück und dem Gymnasial⸗Oberlehrer, ö. Dr. phil. Hol⸗ lander zu Osnabrück den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Baurath Kluge zu Genthin im zweiten Jerichow⸗ schen Kreise den ,. Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Gymnasial⸗berlehrer a. D. Armbrecht e Osna⸗ brück, dem Gymnasigllehrer a. D. Maas zu Wilhelmshaven und dem Realgymnasial⸗Vorschullehrer a. D. Uppenborn zu Hannover den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem emeritierten Hauptlehrer Hoffmann zu Freiburg i. S., dem emeritierten Lehrer, Organisten und Küster Völkel zu Wahren im Kreise Wohlau und dem emeritierten Lehrer Biehl zu Lahrbach im Kreise Hersfeld den Adler der In— haber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern,

dem Nacht⸗Wachtmeister Schoen zu Berlin und dem Schleusenmeister . D. Loth zu Bergzow im zweiten Jerichow⸗ schen Kreise das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,

dem Polizei⸗Wachtmeister Gustav Ritter, den Schutz⸗ männern Karstedt und Obst und dem Nachtwächter Hark⸗ mann, sämmtlich zu Berlin, dem Rathsdiener Eickemeyer zu Hameln und dem Weber Karl Voigt zu Luckenwalde das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Kaufmann und Second⸗Lieutenant der Landwehr

Otto Hoßfeld zu Berlin die Rettungs⸗Medaille am Bande

zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich russischen Kontre⸗Admiral à la suite Seiner Majestät des Kaisere von Rußland Lomen den n,, Kronen⸗Orden erster Klasse, em Kaiserlich und Königlich österreichisch- ungarischen Hauptmann Roth vom Generalstabs-Korps den Königlichen onen⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Kaiserlich russischen Garde-Lieutenant der Marine A. Khomutoff den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Ber ordnynng, betreffend die Einberufung des Reichstags.

Vom 30. Oktober 1895.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen c. verordnen auf Grund des Art. 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt: Der Reichstag wird berufen, am dritten Dezember d. J. in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu diesem Zweck nöthigen Vor⸗ dere g 39. 4 r hand Umerschrif rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem ö . Gegeben Neues Palais, den 30. Oktober 1895. HIL. 87 Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Dem bei dem Kaiserlichen General⸗Konsulat in Konstantinopel beschäftigten Gerichts⸗Assessor von Versen ist auf Grund 6 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit sz S des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des General⸗Konsulats die , ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und ö mit Einschluß der unter deutschem Schutz lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. .

Das in Stockton on Tees aus Stahl neu erbaute Dampsschiff „Pontos“ von 2029,54 britischen Register⸗Tons , hat durch den Uebergang in das aus⸗ schließliche e, win der Firma A. C. de Freitas K Co. in Hoem urg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt.

m Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Middlesbrough unter dem 11. Oktober d. J. ein Flaggen⸗ attest ertheilt worden. .

Bekanntmachung,

betreffend die Aufhebung des Verbots der Einfuhr von Rindvieh aus Galizien.

Nachdem den amtlichen Ausweisen über den Stand der Viehseuchen in Hesterreich-Ungarn zufolge die Maul⸗ und Klauenseuche in Galizien erloschen ist, wird das am 4. April d. J. erlassene Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus Galizien aufgehoben und die Einfuhr unter den früheren Bedingungen wieder 6

Stuttgart, den 29. Oktober 1895.

Königlich württembergisches Ministerium des Innern.

von Pischek.

Die Nummer 38 des Reichs⸗Gesetzblatts, die von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. WI die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, vom 30. Oktober 1895. Berlin, den 1. November 1895. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den beiden Adoptivsöhnen des Amtsrichters Carl von Warnstedt zu Korbach, den Gebrüdern Friedrich Wilhelm Otto und a n. Georg e von Wobeser die Er⸗ laubniß zur Namens- und Wappensvereinigung in der Form „von Wobeser⸗Warnstedt“ zu ertheilen, sowie die Adoptip⸗ tochter des Obigen, Ursula Helena Minna Martha Warn st edt (früher Vorchers), in den Adelstand zu erheben.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kanzlei⸗Rath im Bureau des Ministeriums der geist⸗ lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Wilhelm Stolte bei seinem Ausscheiden aus dem Amt den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs- und Landes⸗Oekonomie⸗Rath Krüger bei der General⸗Kommission zu Hannover bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath beizulegen, sowie

den General⸗Kommissions⸗Sekretären Clement und Meyer in Münster i. W. den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

da un Gerichts-Assessor Manns in Lyck zum Amtsrichter aselbst,

den Gerichts⸗Assessor Anderseck in Landeck zum Amts— richter in Groß⸗Wartenberg, und den Gerichts⸗Assessor Burchardi in Pinneberg zum Amtsrichter in Neustadt in Holstein zu ernennen; sowie

dem Gerichtsschreiber, Kontroleur Breitkopf in Zabrze den Charakter als Rechnungs⸗Rath, und dem Gerichtsschreiber, Sekretär we in Halberstadt den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnadigst geruht: dem Regierungs⸗-Hauptkassen⸗Buchhalter Marwedel in

Hildesheim bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den harakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

Seine Majsestät der König haben Allergnaͤdigst geruht:

dem Kommerzien⸗Rath Philipp Moriz Eichborn in Breslau den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath, und

dem Banquier Hugo Kempner in Glogau den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 28. September d. J. will Ich

im Betrage von 1 500 009 S, zu deren Aufnahme die Stadt Halle a. S., im ,, ., irk Merseburg, durch das Privilegium vom 25. Juni 18823 (Gesetz-Samml. S. 3423) ermächtigt worden ist, von vier auf drei und einhalb Prozent i esetzt werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Privilegium estgesetzte Tilgungsfrist unter Erhöhung der Tilgungsquote von ein und einem halben Prozent auf zwei gin des Kapitals innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten Anleihescheine den Inhabern derselben rechtzeitig für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem . zu

wen, a. S. nicht bis zu einem von demselben ih etzenden exmine zur Abstempelung auf 3isa 466 eingereicht werden. Zugleich willige Ich hiermit in die Aufhebung der in dem

hierdurch, genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anlelhe

vorerwähnten Privilegium enthaltenen Bestimmung, nach welcher die Hälfte der etwaigen Ueberschüsse des städtischen Wasser⸗ werks zur Tilgung der Anleihe mitverwendet werden soll. Hubertusstock, den 6. Oktober 1895. Wilhelm R. Miquel. von Köller.

An die Minister der Finanzen und des Innern.

Finanz⸗Ministerium.

Dem vortragenden Rath im Finanz⸗Ministerium, Geheimen e r nech. von Schmidt ist von den zum thüringi⸗ schen Zoll⸗ und Steuerverein gehörigen Staatsreglerungen vom 1. November d. J ab die durch den Tod des bisherigen In⸗ habers erledigte Stelle des General-Direktors dieses Vereins in Erfurt, und

dem Landrichter a. D. Regierungs⸗Assessor Dr. Fer vers die Stelle des Stempelfiskals und Vorstehers des Erbschafts⸗ steueramts zu Düsseldorf verliehen worden.

Die durch das Ableben oder die Pensionierung ihrer bis⸗ herigen Inhaber erledigten Stellen der Königlichen Rentmeister bei den Kreiskassen in Glogau, Meldorf, Husum, Kolmar i. Posen und Deutsch⸗Krone sind beziehungsweise den Rent⸗ meistern von Fragstein u. Niemsdorff zu Marburg, Regierungsbezirk Cassel, Hön erLloh zu Lauenburg, Regierungs- bezirk Schleswig, Körner zu Neumünster, Regierungsbezirk Schleswig, Schwartze zu Antweiler, Regierungsbezirk Koblenz, und Kunz zu Dierdorf, Regierungsbezirk Koblenz, verliehen worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forst en.

Der Forstmeister Westermeier zu Köpenick ist auf die Oberförsterstelle Schkeuditz, Regierungsbezirk Merseburg,

der Forstmeister Schmidt zu . auf die Ober⸗ försterstelle ien e Regierungsbezirk Merseburg,

der Oberförster Kottmeier zu Okonin auf die Ober⸗ försterstelle Köpenick, Regierungsbezirk Potsdam,

der Oberförster Schmelter zu Adelebsen auf die Ober⸗ ö Westerhof, Regierungsbezirk Hildesheim, versetzt worden.

Die Forst⸗Assessoren Rudolf Bonse und Klamroth sind zu n . Oberförstern ernannt.

Dem Oberförster Bonse ist die Oberförsterstelle Widno

im Regierungsbezirk Marienwerder und

dem Oberförster Klamroth die Oberförsterstelle Okonin im Regierungsbezirk Danzig verliehen worden.

Just iz⸗Minist e rium.

Der Rechtsanwalt Glogauer in Graudenz ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Marienwerder, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Graudenz,

der Rechtsanwalt Langenberg in Zeitz zum Notar für den Bezirk des Ober⸗-Landesgerichts Naumburg, mit An⸗ weisung seines . in Zeitz, und

der Rechtsanwalt Mausbach in Kleve zum Notar für den 5. des Ober⸗Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lindlar, ernannt worden.

Dem Notar Schaefer in Opladen ist vom 1. November d. J. ab der Wohnsitz in Burtscheid angewiesen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1895 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätz⸗ bare Reinertrag der auf preußischem Staatsgebiete belegenen Strecken der Pfälzischen Eisenbahnen, wie folgt, fest⸗ gestellt worden ist:

a. St. Ingbert (Landesgrenze) bis ö o n ,. b. Ebernburg (Mitte der Nahebrücke) bis Münter a. St. auf 6929 73 , St. Johann⸗Saarbrücken, den 30. Oktober 1895. Der Königliche Eisenbahn-Kommissar.

Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

Prenßen. Berlin, 1. November.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten vorgestern Abend von 10 Uhr an den Vortrag des Reichs⸗ kanzlers in dessen Wohnung und . gestern Morgen von 9 Uhr an auf dem Kummersdorfer Schießplatze einer Schieß⸗