1895 / 264 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Verkehrõ⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Köln 60 hat die zweite englische Post über Ostende vom 2. November in Köln den Anschluß an den 36 31 nach Berlin über Hildesheim nicht erreich; Grund: Verlängerter Aufenthalt in Herbesthal wegen Steuerabfertigung.

Bremen, 3. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Werra“ hat am J. November Ahends die Reise von Neapel nach New⸗YJork fortgesetzt. Der Postdampfer „Roland hat am 2. November Nachmittags Lizard passiert. Der Poftdampfer Graf Bismarck‘ ist am 2. November Vor⸗ mitttags von Bahia nach der Weser abgegangen. Der Reichs

ostdampfer Preußen“ ist am 1. November Nachmittags in den angekommen.

London. 2. November. (W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer Garth Castle“ hat Donnerstag auf der Ausreise und der Caftle- Dampfer Arundel Castle? auf der Heimreise die Cangarischen Inf eln pafstert. Der Caftle⸗ Dampfer Warwick Cafstle“ ist deute auf der Ausreise in Mauritius angekommen.

4. November. (W. T. B.) Der Uniondampfer Greek“ ift Sonnabend auf der Ausreise von Seuthampton abgegangen und der Uniondampfer Guelph“ gestern auf der Heimreise in Southampton angekommen.

Theater und Musik.

Berliner Theater. . .

Am Sonnabend ging Shakespeare's Tragödie König Lear“ unter dem Beifall der Zuschauer erfolgreich in Scene. Die ergreifende Fabel von dem Königlichen Vater, der sein Reich zu früh verschenkt, unter dem Undank zweier Töchter zusammenbricht, aber durch die Zärtlichkeit und kindliche Liebe der dritten Tochter aus seinem Leid wieder emporgehoben wird, hatte schon seit Jahrhunderten in alten Erzählungen gelebt, ehe sie Shakespeare für die Bühne neu gestaltete. Die Macht der einfachen, elementaren Empfindungen, die an allen Orten und zu allen Zeiten Menschenherzen bewegt haben und im „König Lear“ durch eines Dichters Geist zu erschütternder Wirkung kommen, offenbart sich immer aufs neue durch den tiefen Eindruck, den die Tragödie von der Bühne herab ausübt, ganz gleich, ob es sich um eine Kunststätte ersten Ranges oder eine volkethümliche Schaubühne handelt. Im Berliner Theater schlossen sich vorgestern die Darstellung, die Bühnenausstattung und die kluge Leitung zu einer schönen Gesammtwirkung zusammen. Die Darsteller der Hauptrollen find zumeist vom Deutschen Theater her bekannt. Herr Dr. Pohl bot als König Lear eine sehr überlegte, klare Leistung, die durch den natürlichen Ausdruck tiefen Vater⸗ schmerzes und greisenhafter Einfalt hervorragte. Der Graf von Gloster, dessen vãterliche Verblendung und unheilvolles Schigsal gleich⸗ sam eine Parallele zu Lear's Geschick bilden, fand in Herrn Nollet den bewãhrten Darsteller. Herr Kraußneck charakterisierte die Treue des Grafen von Kent einfach und warmherzig; Herr Sommerstorff spielte wieder die Rolle des edlen Edgar eindrucksvoll, und Herr Senger, ein neues Mitglied des Theaters, stellte den beimtũckischen Halbbruder Edmund verständig dar. Frau Geßner entwickelte als Cordelia viel Anmuth und Liebreiz im Spiel und in der Sprache; besonders rührend gestaltete sie die Scene der Wiederbegegnung mit ihrem greisen Vater, Die Deko rationen wirkten ernst und würdig ohne jede Aufdringlichkeit. Die Sturm- nacht auf der Haide war sehr dunkel gebalten, sodaß man dem Blitz⸗ schlag dankbar war, der einen dürren Baum entzündete und dadurch die Bühne erhellte. Im allgemeinen drängte sich auch diesmal der Wunsch auf, daß die Darfteller klassischer Rollen sich einer deutlicher artikulierten Aussprache befleißigen möchten, da in dem großen Theaterraum bei übereiltem Sprechen leicht ein Theil des Dialogs

unverstanden verhallt. Konzerte.

Am Freitag v. W. gab im Saal Bechstein Herr J er

naz Brüll seinen ersten Klavierabend. Der als Komponist d e

9 Dper

Das goldne Kreuz und zahlreicher gefälliger Klavierstücke rühmlich bekannte Künstler zeigte sich an diesem Abend auch als gewandter ianift, der sichere ik mit tief eingehender Vortra se vereinigt. der Sonate von Schumann, op. 14 (Fis-molls, einem Inter- mejjo (As dur) und der G- moll Ballade von Brahms brachte der Konzertgeber noch drei kleinere Stücke von Chopin, und mehrere seiner eigenen Klavierstücke zu Gehör, unter denen Gavotte, Wal er, Menuett und Mazurka am meisten gefielen. Den Schluß machte Liszt's Don Juan. Phantasie., die der Künstler mit änzender Bravour ausführte, und die gleich den vorausgegangenen iegen mit lebhaftem, einmüthigen Beifall aufgenommen wurde. er zweite Klavier⸗Abend, welcher am . November stattfinden wird, bringt Werke von Brahmg, Brüll, umann, Chopin und den Erlkönig“ von Schubert Lissit .

Die beiden Schweftern Julie und Ilsfe Müllerhartung, Töchter des Professors und Leiters der Mufik⸗ und Opernschule zu

imar, veranstalteten vorgestern im Saal Bechstein einen Musitalisch deklamatorischen Vortrags Abend, den die Menzo⸗ sopranistin Julie mit zwei Liedern von Schumann und der Sapphis Ode von Brahms eröffnete. Diese sewie vier Lieder ihres Vaters, betitelt Liebesjahreszeiten', und einige Lieder von Berger, Hildach und Anderen führte die Sängerin mit klangvoller, sorgfältig geschulter Stimme und mit verständniß⸗ vollem Vortrag aus, sodaß reicher Beifall folgte. Der 6e . von Berger und die Nelke: von Othegraven wurden auf Wunsch wiederholt. Ihrer Schwester Ilse, welche die Deklamations. vorträge übernommen hatte, gelangen am beften die Lieder Hast du gearbeitet?! von Ada Negri, Das große Ereigniß von G. Lenbach und Liebesbotschaft von E. Zittel mann. Unterstũtzt wurde das Konzert durch Herrn Professor C. Halir, der die G- moll Sonate für Violine von Tartini in jeder Beziehung voll⸗ endet vortrug. Die von Wilhelm Berger ausgeführte Klavier⸗ begleitung verdient noch besonderes Lob. Allen Vortragenden wurde lebhafter Beifall zu theil. . .

Im Saale der Sing Akadem ie fand zu gleicher Zeit das zweite und letzte Konzert von Fräulein Rosa Hochmann statt. Das Programm wies lauter im Berliner Konzertleben bekannte Nummern auf: so die beliebte - moll- Sonate von Tartini, die A-dur- Polonaise von Wieniawei, den „Elfentanz. ron Popper, die Faust⸗Phantasie! von Sarasate ꝛc. Die jugendliche Wiener Deigerin führt den Bogen mit großer Sicherheit; technische Schwierigkeiten überwindet sie spielend. Sie weiß die verschiedenen Stärkegrade der Töne gut zu bilden und ihr Instrument in der Cantilene singen zu lassen, doch scheint die Fertigkeit ihr vorläufig noch die Hauptsache zu sein, während der geistige Inhalt des Musikstucks oft vernachlässigt wird. Die Konzertgeberin wurde von Herrn August Hensel durch Liedervorträge unterstützt, welche Herr Bake am Klavier begleitete. Die etwas spröde Stimme des Sängers wollte sich für die französischen Lieder von Gounod und da Silva nicht recht eignen, kam aber besser zur Geltung in Neig', schöne Knospe' von Stoeckhart und anderen Gesängen. Die Zuhörer veranlaßten durch reichlich gespendeten Beifall sowohl die Künstlerin, als auch den Sänger zu Einlagen.

Herr Musikdirektor Otto Dienel wird am Mittwoch, Mittags 12 bis 1 Uhr, in der Marienkirche auf das Reformationsfest bezügliche Orgel⸗Kompositionen spielen. Die bewährte Konzertsängerin und Gesanglehrerin Fräulein Mary Wehner sowie die Herren Heuer und Schwießelmann werden mitwirken. Der Eintritt ist frei.

Mannigfaltiges.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat an den Magistrat von Berlin folgendes Schreiben gerichtet:

Ich danke dem Magistrat für die Mir zum Geburtstage dar gebrachten Glückwünsche, 66 auch für die herzlichen Worte, mit welchen er der Genesung des Prinzen Joachim gedenkt. Wenn in diesem Jahre großer vaterläͤndischer Erinnerungen die Erfolge

in unserer Reichshauptstadt in der Linderung fowohl der kirchlichen und geistigen, als auch der leiblichen Noth besonders von Gott gesegneie waren, und wir mit Dank und Freude auf die großen Festtage zurückblicken können, o find diese Erfolge zu nicht geringem T durch das opferbereite Eintreten der Berliner Bürger aller Kreise, namentlich auch der Frauen erzielt worden, und spr Ich hiermit auch der Berliner Bürgerschaft Meinen aufrichtigen Dank und herzliche Anerkennung aus und die Bitte, nicht müde zu werden in der heiligen Arbeit für das Wohl unseres Volkes. Neues Palais, den 29. Oktober 1895. Auguste Victoria, Kaiserin und Königin.“

Im , . Amt ist ein neue s Verzeichniß der Kaiser⸗ lich deutschen Konsu late (abgeschlofsen im Oktober 1895) bearbeitet worden, aus welchem sich die zahlreichen Neubesetzungen der Konsulat⸗ stellen, wie sie die immer ausgedehntere Vertretung der deutschen Interessen im Auslande bewirkte, ergeben. Im Interesse des

blikums sei darauf aufmerksam gemacht, daß nach amtlicher

ekanntmachung die Anrufung der Raiserlich deutschen Konsuln seitens der Reichsangehörigen nicht etwa der Vermittelung des Au wärtigen Amts bedarf, sondern direkt geschehen kann, und daß für die dazu nöthigen Nachweise ebendieses Verzeichniß dient. Dagsselbe ist von der Königlichen Hofbuchhandlung von C. S. Mittler u. Sohn in Berlin SW. 12 für 15,25 6 zu beziehen. Gleichzeitig erschien ebenda und in derselben Weise redigiert ein Verzeichniß der Kon suln des Auslandes im Deutschen Reich (Preis 80 4).

In der Frage betreffs der Eingemeindung der Vororte ist der Magistrat dem Beschluß der Stadtverordneten ⸗Versammlung (vgl. Nr. 256 d. Bl) nur in so weit beigetreten, als er in dem von ihm festgestellten Eingemeindungsentwurf den ausgeschlossenen Theil der Gemeinde Rummelsburg mitaufnebmen will; dagegen hat er die Aufnahme der Ortschaften Pankow, Reinickendorf und Weißensee ab⸗ gelehnt. Beide Vorschläge, des Magiftrats und der Stadtverordneten⸗ Versammlung, sollen nunmehr dem Ober⸗Präsidenten von Berlin unterbreitet werden.

Die Vereinigung zur Schmückung und fortdauernden Erhaltung der Krieger⸗Gräber und Denkmäler bei Mets“ hat aus dem Metall des vom Königlich preußischen Kriegs. Ministerium zur Verfügung gestellten Geschützes eine Denkmünze zum 25 jährigen Gedächtniß der Siege von 1570 71 prägen lassen, die von dem Goldschmied Mezger (Metz, ,. 15), welchem der General⸗ vertrieb übertragen ist, zum Preise ven 60 pro Stück (bei Ab⸗ nahme von 20 Stück: 50 3) zu bezieben ist. Der Reinertrag ist zur Schmückung und Erhaltung der Krieger ⸗Gräber und Denkmäler be—⸗ stimmt. Seine Majestät der Kaiser geruhte, eine der Denk- münzen huldreichst anzunehmen und der Vereinigung zur Förderung ibrer patriotischen und pietätvollen Zwecke ein Geschenk von 300 1 zu bewilligen.

Breslau, 2. November. Eine nahe bei Pöpel witz gelegene ündkapselfabrik ift beute Nachmittag in die Luft geflogen. wei Arbeiterinnen und zwei Kinder wurden, dem W. T. B. zufolge,

schwer verletzt. ;

Rendsburg, 3. November. W. T. B.“ meldet: Eine Regierung s: Kommission, bestebend aus dem Wirklichen Ge⸗ heimen Ober⸗Baurath Baensch Berlin, dem Regierungs⸗Präsidenten Zimmermann ⸗Schleswig sowie mehreren Regierungs Bauräthen und technischen Mitgliedern der Kanalkommission, traf gestern bier ein zur Besichtigung des Platzes bei Kilometer 54 am Kaiser Wilhelm, Kanal, auf welchem zur Erinnerung an die Kanalbesichtigung vom 6. April 1891 auf Anordnung Seiner Majestãt des Kaisers ein Moltke⸗ Stein! errichtet werden soll.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

K Wetterbericht vom 4. November nach dem Französischen des Eugene Scribe, übersetzt ö 8 Uhr Morgens. von Ignaz Castelli. Tanz von Emil Graeb. In 2 M Scene gesetzt vom Ober-Regisseur Tetzlaff. Diri⸗ 525 * 25 gent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr. 3 *5 2322 Schauspielhaus. 241. Vorstellung. Das Leben Stationen 325 Wind Wetter. 2386 ein Traum. Dramatisches Gedicht in 5 Akten. 352 S— 8 Nach dem Spanischen des Calderon de la Barca, 3453 B.'SS für die deutsche Bühne bearbeitet von Karl August 222 West. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Mat Belmullet . I55 O 2 wolkenlos 2 Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Aberdeen. 258 NW 2 bedeckt 3 Brandt. Anfang 74 Uhr. Christiansund 56 WSW zZ wolkig 7 Mittwoch: Opernhaus. 152. Vorstellung. Der Kovenhagen. I62 still Dunst 4 CEyangelimann. Musikalisches Schauspiel in Stockholm. 59 WSW 2 bedeckt 1ñẽ42 Aufzügen. nach einer ven Dr. Leopold Florian Daparanda 756 S 2 bedeckt 1Ü(Meißner erjãhlten wahren Begebenheit, von Wilhelm St. Petersbrg. I60 SSB 1 bedeckt 3 Kienzl. Phantafien im Bremer Rathskeller. . Tor? Sucens Phantastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, J ton... 755 RO AQAMebel 1 J. . . Mufik von Adolf Steinmann. ö. Cher 25 5 SSO 3 nlang Uhr. ö . 3. ö. 5 , 19 Schauspielhaus. 242. Vorstellung. Frauenlob. ; . 5765 SSO 1bedeck 3 Euftspiel in 3 Auflfügen von Rudolph Lothar. urg, 761 stis Regen Der Diener zweler Serren, Possenfpiel in . winemünde 763 S8 2 balb beda) 2 1 Auffug, nach dem JItalienischen des Carlo Goldoni, Reufahrwaffer 7635 SSW 1Dunst ? 5 von Emil Pohl. Anfang 74 Uhr. ; . Memel... 760 R 2 bedeckt 6 K H ge / r S G woltenlss = Dentsches Theater. Dienstag: Der Kauf . 44 ünster . 761 SSW 1bedeckt 385 mͤann von Venedig. Anfang 75 Uhr. . Rarlsruhe. 765 still Nebels) 2 Mittwoch: Robin sons Eiland. . Wiesbaden 65 still bedeckt) 5 Donnerstag: Die Weber. . 5 . r, . y 388 . . 15 ö H ö emnig.. 7 S wolkenl. ) j ĩ . Berlin 4 . 764 stis Nebels) 4 Berliner Theater. Dienstag: Aõnig Lear. ö till wollig Anfang * Ubr, Breslau.. 66 WSW = Regen ; 2 . ae rm en 1. , , . ö . ill beiter 16 riet .. 16 . 1 Regen 13 Lessing · Theater. Dienstag: Zum 25. Male: . h Reif, Dunst. Abends und Nachts Regen. Grästn Fritzi; Amfang . Ubr. . Y Sesteri Regen. Hestern Regen. I NRekel Nittwech: Der Heil henfrefser. . e Gestern Regen. Donnerstag: Gräfin Fritzi. ö. nn, ,. 6 6. Resd ö, . ie Abnahme des Luftdrucks über West-Europa e Theater. Direltlon: Sigmund ; hat fortgedauert, sodaß jetzt einer Deyression vorm , Der Rabenvater. Schwant . Kanal unter 754 mm ein Maximum über Südost⸗ in 3 ien von H. Fr. Fischer und Josef H Guropg äber 77 mm gegenäberliegt. Dem. Jarno. Verher: Aber Tie Eher Komsdi m H entsprechend sind über Zentral. Curopa südliche Winde 7 Akt von P. Vinsemann. Anfang 73 hr. . D e , 32 4 2 Mittwoch und folgende Tage: Der diabenvater. - indstillen allenthalben nur ach auftreten. In x . . n n . git / . 6. . ,,, ach neblig und meist wärmer, namentlich in den . -. ö östlichen Gebietstheilen; die Temperatur hat fast Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. - überall den Mittelwerth überschritten, in Mittel⸗ Chauss 25 26. . deutschland um 3 Grad; meistens ist seit gestern Dienstag: Gaftspiel der Liliputaner. Jeden H Regen gefallen. Milde, vorwiegend träbe Witterung Abend 77 Uhr: Die Reise nach dem Mars. H mit Regenfall wahrscheinlich. re , ,, . Det nent, Neues Theater. Saifftanerdamm a / 8 Dienstag: Zum ersten Male: Seine Gewesene. Theater. 6 9 ö mn, . ee nnd 1 3. a . ů ellheim. Regie: Siegfried Jelenke. Vorher: Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern Jam erften Male: Tie Generalin. ZSufffrick in aus. 151. Vorstellung. Die Hugenotten. Große 1 Akt von Gustar von Moser. Regie: Theodor Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. Tert 1 Steiner. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch und folgende Tage: Seine Gewesene. Vorher: Die Generalin.

Voranzeige: Sonntag, Nachmittags 23 Uhr: Schiller Feier. Zu volksthümlichen Preisen: Kabale und Liebe.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Dienstag: Mit neuer Aus— stattung: Die Karlsschülerin. Operette in 3 Aften von Hugo Wittmann. Musik von Carl Weinberger (Komponist von Lachende Erben.). In Scene ge⸗ setzt vom Ober · Regisseur Herrn Epftein. Dirigent: Derr Kapellmeister Federmann. Hierauf: Im Reiche der Mitte. Großes Ballet⸗Poem, ent- worfen und einstudiert vom Balletmeister Herrn Jean Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 73 Ubr. .

Mittwoch: Die Karlsschülerin. Hierauf: Im Reiche der Mitte.

Adolph Ernst. Theater. Dienstag: Barade⸗ bummler. JZesetzung der Hauxtrollen: Anna Bäckers, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolrh Ernst, Jullus Eyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlitzsch. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag, den 10. November, Mittags 12 Uhr: Zum ersten Male: Der kleine Lord. Billets zur Matinée sind von heute ab an der Theaterkasse zu haben. Kinder zahlen die Hälfte.

Bentral Theater. Alte Jakobftraße Rr. 30 Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G.

Dienstag: Eine tolle Nacht. Große Aus—⸗ stattungspofse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz ⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 71 Uhr.

Mittwoch: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert Haus. Dienstag: Kart Meyder⸗ Konzert. Ouv. Giralda Adam. Leonore III. Die weiße Damen, Boieldieu. Beim Turnier“ a. d. Suite Im Schloßhof' von Hofmann. Seid umschlungen Millionen, Walzer von Strauß. Waldteufeleien Potpourri von Mohr. Scenes de la Czarda Nr. 4 für Violine von Jenö Hubay (Herr Carnier). „Ach könnt ich noch einmal so lieben für Piston von Aletter (Herr Werner).

Saal Bechstein. Linkstraße 42. Dienstag, Anfang J Uhr: I. Soiree des Böhmischen Streich ˖ Gnartetts.

Birkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends 73 Uhr: Extra ⸗Vorstellung. 1879. 71. Großes militãrisches Ausstattungsstũck mit Tãn zen, Gruppie⸗ rungen. Gefechten zu Fuß und zu Pferde in zwei Abtheilungen vom Direktor Fr. Renz und dem Großherzoglichen Hof ⸗Balletmeister A. Siems. Außerdem: Bagdad, arab. Vollblutschimmelhengst. Hierauf: Donner, Rapphengst, das Vollendetste der Pferdedressur. Beide Pferde dressiert und in Frei⸗ heit vorgeführt vom Direktor Ir. Renz. Zum ersten Male: Monarch. Vollblut ⸗Wallach, in allen Gangarten der hohen Schule geritten von der außer⸗ ordentlichen Schulreiterin Mlle. Dudley. Zum ersten Male: Gigerl- excentrique- Afra- baten auf zwei freistehenden Leitern, ausgeführt von den Gebrüdern Reinsch. Zum ersten Male: Der Koloffalmensch als Saltomortale⸗Reiter, komische Scenen zu Pferde von dem Original⸗Clown Mr. Gobert Belling. Zum ersten ale: Mr. Monfroid als Kopfegquilibrist auf einem 10 Fuß hohen Piedeftal. Auftreten der hervorragendsten Schulreiter der Neuzeit Herren Ritter von Renroff und Mr. Gaberel, sowie der weltberübmten Hoch⸗ turnkünftler The Silbons. Humoristische Entrées und Intermezzi sämmtlicher Clowns und des be⸗ liebten August· Mr. Lavater Lee. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln ersichtlich.

Mittwoch, Abends 7 Ühr: 1870/71.

ö / // /// Familien ⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Elisabeth von Sperber mit Hrn. auptmann Alfred von Larisch (Gerskullen Berlin). Komtesse Alexandrine Marie Karnicka mit Hrn. Prem. -Lieut. Grafen Arthur Saurma⸗

Jeltsch (Wien Berlin).

Verebhelicht: Hr. Carl von Stäünzjner⸗Karbe mit

8. Marie Schmidt (Magdeburg). Hr. Clemens

raf Klinckowstroem⸗Korklack mit Frl. Hertha von Kobylinski (Jankendorf). Hr. Regierungẽ⸗ Baumeister Karl Zöllner mit Frl. Emma Groche (Riesa Berlin). !

Geboren; Ein Sohn: Hrn. Dircktor C. Stüsser (Elberfeld). Hrn. Dr. jur. Hans Joachim bon Winterfeld (Wiesendorf). Eine Tochter: Hrn. Karl Frhrn. von Malzahn (Ferchesar). Hrn. Landrath Dr. Lenz (Beuthen O.-S.). Hrn. Bankvorstand Köhler (Bernburg).

Gestorben: Hr. Major Gustav Genz (Kiel). Hr. Oberst a. D. Oscar von Puttkamer (Stettin). 5 Professor Dr. Martha Rummler, geb. Moll (Posen). Hr. Eisenbabnbau⸗ Direktor Eduard Thiele (Lauban). Hr. Gerichts. Asseffor Dr. jur. Curt Hoewig (Stawken).

Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).

(1780)

Königreich Preußen.

Konzessions⸗ Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von

ildes beim über Klauen und Schwiecheldt nach

ämelerwald durch die Hildesbeim⸗Peiner⸗Kreis⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von dem Comité, welches sich jur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma Hildesheim. Peiner ⸗Kreis⸗Eisen⸗ babn · Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Bahn von Hildesheim über Klauen und Schwiecheldt nach Hämeler⸗ wald zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Be—= dingungen ö ertheilen.

J.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Hildes heim⸗Peiner⸗ Kreis ⸗Eisenbahn ⸗Gesellschaft und nimmt ihr Dom zil uad den Sitz ihrer Verwaltung in Hildesheim oder unter Genehmigung des . 86 öffentlichen Arbeiten an einem andern an der Bahn gelegenen Ort.

Die Gesellschaft ist den beftehenden wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne . unterworfen.

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 2 200 000 6 festgesetzt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu ver⸗

wenden.

Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der auszugeben⸗ den Aktien (Stamm⸗Aktien A) ein Vorzugsrecht vor den ührigen Aktien (Stamm Aktien B) hinsichtlich der Vertheilung des Rein⸗ ertrags des Unternehmens bis zu 4 0 des Nennbetrags dieser bevor- zugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft binsichtlich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im Übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus⸗ gegeben werden ; ö

Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjahrs, in welchem die unter VIII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die eräbrigten Mittel solches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 10 des Nennwerths ihrer Aktien uuggs ert werden.

Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstand zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz⸗ lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstands einer Aktien- gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver⸗ antwortlich ist. -

Die Wahl des Vorstands oder, falls derselbe aus mehreren Per⸗ sonen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen n, . bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl 1 Geschäfts ordnung des oder der obersten Betriebsleiter An⸗ wendung.

ö. Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstands sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsitz haben.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollstãndige Angabe der Berathungsgegenstände ent⸗ haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. ö

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

VI.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsßse der Gesellschaft, über⸗ haupt alle. Abänderungen ihres Gesellschaftsvertragsk, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht ent- vrechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent⸗ n . der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht eizufũgen.

Ingbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, die Auf⸗ lösung der Gesellschaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aussprechen oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben oder an andere übertragen werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen n . Diese . ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staat ge⸗ nehmigt waren.

ö . 3. den Bau und Betrieb der Babn sind die Babnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des Reichs. Gesetzblatts von 1892) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. S 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte,

. eee... eee E

Er ste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗ Anzeiger mn Känigich Prenßischen Slat⸗Anzeiger.

Berlin, Montag, den 4. November

die Beftimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn kestimmten baulichen Anlagen und SGinrichtungen, sowie die n, n. der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer za

nzahl.

Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen feines Gigenthums oder seiner sonftigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach 63 der gesetzlichen Beslimmungen gegen den Konzessionar vor⸗ e en

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.

) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längftens binnen zwei Jahren nach Gintragung der Gesellschaft in 23 e n, in Gemäßheit des nachstehenden Artikels TVI erfolgen.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriff nahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb= nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4 Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan. und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus— ruüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5 Y des auf 2 200 000 6 feftgesetzten Bau⸗ kapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzu⸗ sehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten zufteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General -⸗Staatskasss den Betrag von 110000 , in Worten: Einbundertzehntausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats. oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Fisenbahn⸗Prioritäts Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerth nebst den noch nicht flli en Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum

Pfande zu,. bestellen, daß dem Minister der 5öffentlichen Arbeiten die Befuaniß zusteht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräufserung der verpfändeten Werthpapiere

zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

s) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im 5 A des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen 5 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.

TX.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzu— stellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichts behörde vorwiegend von nur ört⸗ licher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der nr Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars Üüber⸗ assen.

2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der . sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr über⸗ assen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Auf- sichtsbebörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeitraums, solange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichts⸗ behörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wieder⸗ kehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter—⸗ nehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten feftgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landes gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tariftlassen nach eigenem Srmessen festzusetzen und Er⸗ höhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichts behörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preu⸗ . Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsicht⸗ ich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats⸗ bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für er⸗ forderlich erachtet wird. .

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im Art. 1855 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien und die Attiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs Gesetzblatt S. 123 ff.) vorgeschriebenen Bilanz ⸗Reservefonds einen Spezial⸗Reservefonds nach den bestehenden NVormativbeftimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufjustellenden, von . zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

er Erneuerungs· und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu en.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel. ; .

In den Erneuerungsfonds fließen:

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rc. lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;

. die Zinsen des Erneuerungsfonds. ;

Der Spe rial ⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial⸗Reservefonds fließen: a. der 3a. der nach dem Gesellscha ftsvertrage verfallenen, nicht

abgehobenen Dividenden und Zinsen; b. eine im Regulativ sestjusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage;

c. die Zinsen des r , e,. Erreicht der Spezial Reservefends die Summe von 40 000 4,

so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welche zur zingtragenden Anlage der ver- einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs oder Spezial Reservefonds nicht oder nicht voll⸗ ständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten * sig. . Rücklagen geht der Erneuerung sfonds dem Spezial ⸗Reseroe⸗ onds vor.

384

Der Konzessionar ist verpflichtet:

2. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrechnungs⸗ abschluß einzureichen und seine . vorzulegen; b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Gnde März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungtjahr zu Grunde zu legen; ;

S die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu heschaffen und der Aufsichtbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

XI.

1 Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militãtanwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn⸗Verwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergebenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Kenzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c, vom 27. Mär 1872 für die Staats ⸗Eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maß⸗ gabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grund- sätze Pensions,, Wittwen. und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen u chsse zu leisten.

II

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn-⸗Postgesetz vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis jum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2. 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1379 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 380) ge—⸗ troffenen Bestimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver⸗ hältnissen der Bahn infolge von Frweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Grün= den eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Gntschei⸗ dung der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn⸗Postgesetz mit den dazugehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in An⸗ wendung.

XVIII.

Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementa— rischen Bestimmungen zu unterwerfen.

XIV. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

83

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die

Bahn mittels Zweigbahnen, als die , der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht oder Bahngeldsãtze vor⸗ behalten.

XVI.

Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Be⸗ triebs für erforderlich erachtet.

XTVII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs. Aufsichtsbehörde die Voraus- setzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessto⸗ nierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (ergl. Art. WMI am Schlusse), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat derselbe anf Herlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und e des 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zah⸗ lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten

abzutreten. .

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions urkunde an das eingangs bezeichnete Gruͤndungs⸗Comits sowie ihre Veröffentlichung in Gemaͤßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (GesetzSamml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeich⸗ nung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be⸗ , Zeichnungescheine dem Minister der öͤffentlichen rbeiten nachgewiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staats- regierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Ueberein⸗ stimmung zu setzende , vorgelegt und diese Ueber- einstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter VIII 4 vergeschriebenen Kaution und Veryfändungsurkunde statt ˖ gefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist. ; .

* letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab ju berechnenden sechsmonatlichen Ausschlußfrist die Ein tragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession über⸗