1895 / 264 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Verkehrõ⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Köln (Rhein) hat die zweite englische Post über Ostende vom 2. November in Köln den Anschluß an den 34 31 nach Berlin über Hildesheim nicht erreicht; Grund: Verlängerter Aufenthalt in erbesthal wegen Steuerabfertigung.

Bremen, 3. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Werra“ hat am I. November Abends die Reise von Neapel nach New⸗Jork fortgesetzt. Der Postdampfer „Roland hat am 2. November Nachmittags Lizard passiert. Der Poftdampfer Graf Bismarck ist am 2. November Vor⸗ mitttags bon Bahia nach der Weser abgegangen. Der Reichs

ostdampfer Preußen“ ist am 1. November Nachmittags in den angekommen.

London, 2. Nobember. (W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer

Garth Castle“ hat Donnerstag auf der Ausreise und der Castle- Dampfer Arundel Castle⸗ auf der Heimreise die Canarischen Inseln passiert. Der Caftle⸗Dampfer Warwick Caftle“ ift heute auf der Ausreise in Mauritius angekommen.

4. November. (W. T. B.) Der Uniondampfer Greek“ ist Sonnabend auf der Ausreise von Seuthampton abgegangen und der Uniondampfer Guelph“ gestern auf der Heimreise in Southampton angekommen.

Theater und Musik.

Berliner Theater. . .

Am Sonnabend ging Shakespeare's Tragödie König Lear“ unter dem Belfall der Zuschauer erfolgreich in Scene. Die ergreifende Fabel von dem Königlichen Vater, der sein Reich zu früh verschenkt, unter dem Undank zweier Töchter zusammenbricht, aber durch die Zärtlichkeit und kindliche Liebe der dritten Tochter aus seinem Leid wieder emporgehoben wird hatte schon seit Jahrhunderten in alten Erzäblungen gelebt, ehe sie Shakespeare für die Bühne neu gestaltete. Die Macht der einfachen, elementaren Empfindungen, die an allen Orten und zu allen Zeiten Menschenherzen bewegt haben und im „König Lear‘ durch eines Dichters Geist zu erschütternder Wirkung kommen, offenbart sich immer aufs neue durch den tiefen Eindruck, den die Tragödie von der Bühne herab ausübt, ganz gleich, ob es sich um eine Kunststätte ersten Ranges oder eine volksthümliche Schaubühne handelt. Im Berliner Theater schlossen sich vorgestern die Darstellung, die Bühnenausstattung und die kluge Leitung zu einer schönen Gesammtwirkung zusammen. Die Darsteller der Hauptrollen find zumeist vom Deutschen Theater her bekannt. Herr Dr. Pohl bot als König Legr eine sehr überlegte, klare Leistung, die durch den natürlichen Ausdruck tiefen Vater⸗ schmerzes und greisenhafter Einfalt hervorragte. Der Graf von Gloster, dessen väterliche Verblendung und unheilvolles Schicfsal gleich= sam eine Parallele zu Lear's Geschick bilden, fand in Herrn Nollet den bewährten Darsteller. Herr Kraußneck charakterisierte die Treue des Grafen von Kent einfach und warmherzig; Herr Sommerstorff spielte wieder die Rolle des edlen Edgar eindrucksboll, und Herr Senger, ein neues Mitglied des Theaters, stellte den heimtückischen Halbbruder Edmund verständig dar. Frau Geßner entwickelte als Cordelia viel Anmuth und Liebreiz im Spiel und in der Sprache; besonders rührend gestaltete sie die Scene der Wiederbegegnung mit ihrem greisen Vater, Die Deko rationen wirkten ernst und würdig ohne jede Aufdringlichkeit. Die Sturm⸗ nacht auf der Haide war sehr dunkel n, sodaß man dem Blitz⸗ schlag dankbar war, der einen dürren Baum entzündete und dadurch die Bühne erhellte. Im allgemeinen drängte sich auch dies mal der Wunsch auf, daß die Darsteller klassischer Rollen sich einer deutlicher artikulierten Aussprache befleißigen möchten, da in dem großen Theaterraum bei übereiltem Sprechen leicht ein Theil des Dialogs unverstanden verhallt.

Konzerte

Am Freitag v. W. gab im Saal Bechstein Herr Ignaz Brüll seinen ersten Klavierabend. Der als Komponist der Oper

Das goldne Kreuz“ und zahlreicher gefälliger Klavierstücke rühmlich . **. fig an 8 d auch als gewandter Pianift, der sichere ik mit tief eingehender Vortragsweise vereinigt. der Sonate von Schumann, op. 14 (Fis moll, einem Inter. mezjo (As- dur) und der G- moll-Ballade von Brahms brachte der Konzertgeber noch drei kleinere Stücke von Chopin, und mehrere seiner eigenen Klavierstũcke zu Gehör, unter denen Gavotte, Waljer, Menuett und Mazurka am meisten gefielen. Den Schluß machte Liszt's Don Juan. Phantasie ,, die der stler mit änzender Bravour ausführte, und die fes den vorausgegangenen isgen mit lebhaftem, einmüthigen Beifall aufgenommen wurde. zweite Klavier Abend, welcher am 2. November stattfinden wird, bringt Werke von Brahms, Brüll, Schumann, Chopin und den Erlkönig! von Schubert Lisit. Die beiden Schwestern Julie und Ilse Müllerhartung, Töchter des Professors und Leiters der Musik⸗ und Opernschule ju imar, veranstalteten vorgestern im Saal Bechstein einen Musikalisch deklamatorischen Vortrags · Abend, den die Mezzo⸗

sopranistin Julie mit zwei Liedern von Schumann und der Sapphischen Ode von Brahms eröffnete. Diese sewie vier Lieder ihres Vaters, betitelt Liebesjahreszeitenn, und einige

Lieder von Berger, Hildach und Anderen führte die Sängerin mit klangvoller, sorgfältig geschulter Stimme und mit verständniß. vollem Vortrag aus, sodaß reicher Beifall folgte. Der Stieglitz von Berger und die Nelke: von Othegraven wurden auf Wunsch wiederholt. Ihrer Schwester Ilse, welche die Deklamations, vorträge übernommen hatte, gelangen am besten die Lieder Hast du gearbeitet??! von Ada Negri, Das große Ereigniß von G. Lenbach und Liebesbotschaft von E. Zittel mann. Unterstützt wurde das Konzert durch Herrn Professor C. Halir, der die moll Sonate für Violine von Tartini in jeder Beziehung voll⸗ endet vortrug. Die von Wilhelm Berger ausgeführte Klavier⸗ begleitung verdient noch besonderes Lob. Allen Vortragenden wurde lebhafter Beifall zu theil.

Im Saale der Sing⸗Akademie fand zu gleicher Zeit das zweite und letzte Konzert von Fräulein Rosa Hochmann statt. Das Programm wies lauter im Berliner Konzertleben bekannte Nummern auf: so die beliebte 6-moll-Sonate von Tartini, die -dur- Polonaise von Wieniawsti, den „Elfentanz. von Popper die Faust⸗Phantasie! von Sarasate ꝛc. Die jugendliche Wiener Geigerin führt den Bogen mit großer Sicherheit; technische Schwierigkeiten überwindet sie spielend. Sie weiß die verschiedenen Stärkegrade der Töne gut zu bilden und ihr Instrument in der Cantilene singen zu lassen, doch scheint die Fertigkeit ihr vorläufig noch die Hauptsache zu sein, während der geistige Inhalt des Musikstuͤcks oft vernachlässigt wird. Die Konzertgeberin wurde von Herrn Au gust Hensel durch Liedervorträge unterstützt, welche Herr Bake am Klavier begleitete. Die etwas spröde Stimme des Sängers wollte sich für die französischen Lieder ven Gounod und da Silpva nicht recht eignen, kam aber besser zur Geltung in Neig', schöne Knospe! von Stoeckhart und anderen Gesängen. Die Zuhörer veranlaßten durch reichlich gespendeten Beifall sowohl die Künstlerin, als auch den Sänger zu Einlagen.

Herr Musikdirektor Otto Dienel wird am Mittwoch, Mittags 12 bis 1 Uhr, in der Marienkirche auf das Reformationsfest bezügliche Orgel ⸗Kompositionen spielen. Die bewährte Konzertsängerin und Gesanglehrerin Fräulein Mary Wehner sowie die Herren Heuer und Schwießelmann werden mitwirken. Der Eintritt ift frei.

Mannigfaltiges.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat an den Magistrat von Berlin folgendes Schreiben gerichtet:

„Ich danke dem Magistrat für die Mir zum Geburtstage dar⸗ gebrachten Glückwünsche, sowie auch für die herzlichen Worte, mit welchen er der Genesung des Prinzen Joachim gedenkt. Wenn in diesem Jahre großer vaterläͤndischer Erinnerungen die Erfolge

. er. Reichshauptstadt in der Linderung fewohl der

ichen und geistigen, als auch der leiblichen Noth besonders von Gott gesegnete . und wir mit Dank und 3 auf die . F eẽ zurückblicken können, soe sind diese Erfolge zu nicht geringem das opferbereite Eintreten der Berliner Bür aller Kreise, namentlich auch der Frauen erzielt worden, und sp Ich hiermit auch der Berliner Bärgerschaft Meinen aufrichtigen Dank und herzliche Anerkennung aus und die Bitte, nicht müde zu werden in der heiligen Arbeit für das Wohl unseres Volkes.

Neues Palais, den 29. Oktober 1895.

Auguste Victoria, Kaiserin und Königin.“

Im Auswärtigen Amt ist ein neues Verzeichniß der Kaiser⸗ lich deutschen Konsulate (abgeschlossen im Oktober 1895) bearbeitet worden, aus welchem sich die zahlreichen Neubesetzungen der Konsulat⸗ stellen, wie sie die immer m, , Vertretung der deutschen Interessen im Auslande bewirkte, ergeben. Im Interesse des 1 sei darauf aufmerksam acht, daß nach amtlicher

ekanntmachung die Anrufung der Raiserlich deutschen Konsuln seitens der Reichs angehörigen nicht etwa der Vermittelung des Auswärtigen Amts bedarf, sondern direkt geschehen kann, und daß für die dazu nöthigen Nachweise ebendieses Verzeichniß dient. Dasselbe ist von der Königlichen Hofbuchhandlung von C. S. Mittler u. Sohn in Berlin SW. 12 für 1,25 6 zu beziehen. Gleichzeitig erschien ebenda und in derselben Weise redigiert ein Verzeichniß der Konsuln des Auslandes im Deutschen Reich (Preis 80 3).

In der Frage betreffs der Eingemeindung der Vororte ist der Magistrat dem Beschluß der Stadtverordneten Versammlung (vgl. Nr. 256 d. Bl.) nur in so weit beigetreten, als er in dem von ihm festgestellten Eingemeindungsentwurf den ausgeschlossenen Theil der Gemeinde Rummelsburg mitaufnebmen will; dagegen hat er die Aufnahme der Ortschaften Pankow, Reinickendorf und Weißensee ab⸗ gelehnt. Beide Vor schläge, des Magistrats und der Stadtverordneten⸗ Versammlung, sollen nunmehr dem Ober ⸗Präsidenten von Berlin unterbreitet werden.

Die Vereinigung zur Schmückung und fortdauernden Erhaltung der Krieger⸗ Gräber und Denkmäler bei Metz hat aus dem Metall des vom Königlich preußischen Kriegs. Ministerium zur Verfügung gestellten Geschützes eine Denkmünze zum 25 jährigen Gedächtniß der Siege von 1870771 prägen lassen, die von dem Goldschmied Mezger (Metz, . 15), welchem der General⸗ vertrieb übertragen ist, zum Preise von 60 3 pro Stück (bei Ab⸗ nahme von 20 Stück: 59 ) zu beziehen ist. Der Reinertrag ist zur Schmückung und Erhaltung der Krieger ⸗Gräber und Denkmäler be⸗ stimmt. Seine Majestät der Kaiser geruhte, eine der Denk⸗ münzen huldreichst anzunehmen und der Vereinigung zur Förderung ihrer patriotischen und pietätvollen Zwecke ein Geschenk von 300 * zu bewilligen.

Breslau, 2. November. Eine nahe bei Pöpelwitz gelegene ündkapselfabrik ist beute Nachmittag in die Luft geflogen. wei Arbeiterinnen und zwei Kinder wurden, dem W. T. B. zufolge,

schwer verletzt. ö

Rendsburg, 3. November. W. T. B.“ meldet: Eine Regierung s⸗Kommission, bestebend aus dem Wirklichen Ge⸗

heimen Ober⸗Baurath Baensch Berlin, dem Regierungs⸗Präsidenten

Zimmermann-⸗-Schleswig sowie mehreren RegierungsBauräthen und technischen Mitgliedern der Kanalkommission, traf gestern bier ein zur Besichtigung des Platzes bei Kilometer 54 am Kaiser Wilhelm Kanal, auf welchem zur Erinnerung an die Kanalbesichtigung vom 6. April 1891 auf Anordnung Seiner Majestät des Kaisers ein Moltke⸗Stein“ errichtet werden soll.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

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k vom 4 November 8 Uhr Morgens.

nach dem Französischen des Eugene Seribe, übersetzt von Ignaz Castelli.

Tanz von Emil Graeb. In Vorher: Die Generalin.

Mittwoch und folgende Tage: Seine Gewesene.

Birckus Ren). Karlstraße. Dienstag, Abende 77 Uhr: Extra Vorstellung. 1879/71. Großes

ö Scene gesetzt vom Ober-Regisseur Tetzlaff. Diri. Voranzeige: Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: 6 * ; 82 * 33 gent: Kapellmeister Pr. . fe e r, Ubr. Schiller Feier. Zu volksthümlichen Preisen: de,, ner,, , . *. 9 * 523 882 Schauspielhaus. 241. Vorstellung. Das Leben Kabale und Liebe. Abtheilungen vom Direktor Fr ny und Stationen.. Wind. Wetter. S] ein Traum. Dramatisches Gedicht in 5 Itten. JJ nn ,, , ,, 353 3s 8 Nach dem Spanischen des Calderon de la Barca, J Außerdem? Bagdad . arab Vollblutschimmel hen st. 343 Ss är die deufsche Bühne bearbeitet von Jari Angnfi Theater Unter den inden. Direktion: een Denn, tan engfs' e n n mne, gü. 2 r 2 West. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regifseur Mar Julius Fritzsche. Dienstag: Mit neuer Aus— Pferdedreffur. Beide Pferde dressier und in Frei⸗ Belmullet. 755 O 2 wolkenlos 2 Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor sfattung: Die Karls schülerin. Operette in 3 Akten beit dorgefuhrt vom Direktor Jr. Renz Zum Aberdeen. 33 MWB 3 bedeckt 3 Brgydt. Anfang 76 Uhr. von Hugo Wittmann,. Mustk von Carl Weinberger ersten Male: Monarch. Vollblut. Wallach, in allen gChristiansund J56 WSW Z wollig 7 Mittwoch: Opernhaus,. 152. Vorstellung. Der sKomponist von „Lachende Erben‘). In Scene ge—⸗ Gangarten der hohen Schule geritten von der außer⸗ Kopenhagen. 76 still Dunst * CEyangelimann. Musikalisches Schauspiel in setzt vom QberRegisseur Herrn Epftein. Dirigent: ordentlichen Schulreiterin Mlle. Dudley Jum Stockholm. 759 WSW 2 bedeckt 1 2 Aufzügen, nach einer von Dr. Leopold orian Herr Kapellmeister Federmann. 33 Hierauf: Im ersten Male: Giseri - excentrigue - Ara. Daparanda JT56 S 2 bedeckt 1 Meißner erzählten wahren Begebenheit, von Wilhelm Reiche der Mitte. Großes Ballet Poem, ent- baten auf zwei freistehen den Leitern, ausgeffihrt St. Petersbrg. 760 SSW 1sbedeckt 3 Kienil. Phantafien im Bremer Nathskeller. worfen und einstudiert vom Balletmeifter Herrn pon den Gebrüdern Feinsch. Zum eisten Hale: Gort, Queens⸗ Phantgstisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, Jean Reisin er. Dirigent: Herr Kapellmeister Der gstolofsalmensch als Saũomortale⸗ Reiter tomn . 75 NO 2MNebel 4 don Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. Federmann. nfang 73 Uhr. komische Scenen zu Pferde von dem Ori mal Clown Cherbourg 7565 3 öegen 10 Aniang Uhr. Mittwoch: Die Karlisschülerin.! Hierauf: Im Mr. Gobert Belling. Zum ersten Male: Mr. der.... 760 S 1Lwollig 7 Schauspielhaus. 242. Vorstellung. Frauenlob. Reiche der Mitte. Monfroid als Kopfequllibrist auf einem 10 Fuß 8 769 SSO 1bedecckk 3 Lustspiel in 3 Auftüigen von Rudolf Lothar, hohen Piedestal. Auftreten der hervorragendflen öurg 161 still Regen Der. Diener zweser Herren. Possenspiel in Schulrester der Neuzeit Herren Ritter von . ö 65 S leteda) 3 f unfhig, nach, den Nlalte chr des Faro Goldenn, Adolph Ernst. Theater. Dienstag: Barade⸗ *mit e nice d elle. Doch; Reusahrwaßser 63 SSW 1 Dunst ?? 3 von Emil Pohl. Anfang 76 Uhr. kEnmmler. Besetzung der Hauptrollen: Anna turnkünstler The Silbons. Humoristische EntrJes Memel... 760 NW 2 bedeckt 6 Bäckers, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph und Intermezzi fämmtlicher Clowns und des be⸗ s 6 SSO 1 wollenlcs 3 Deutsches Theater. Dienstag: Der Kauf. Srnst, Jufsus Eyben, Huge Haßkerl. Richard Jürgag, liebten an mf. Mr. Lavater ee. Alles Raähere r er. 7161 SSW 1 bedeckt 8 mann von Venedig. Anfang 75 Uhr. Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlitzsch. aus Plakaten und Austragezetteln ersichtlich. Rarlsruhe 765 still Nebel) 2 Mittwoch: Robin fons Eiland. Anfang 74 Uhn. Mittwoch, Abends 7 Ühr: 1870/71. Wiesbaden 765 still bedeckt) 5 Donners ag? Die Weber. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. /// /// /// München. 767 SO heiter 4 w Sonntag, den 10. November, Mittags 12 Uhr: is N ö Themnitz .. 166 S 1 wolfenl 3) 6 gerliner The ater. Dienstag: Zum ersten Male: Der kleine Lord. Billets Fami ien⸗ achrichten. Berlin... 764 stinß Nebel 4 en nag: nig Lear. zur Matinée sind von heute ab an der Theaterkasse Verlobt: Frl. Elisabeth von Sperber mit Hrn. Wien 767 still wollig 7 Anfang 74. Uhr, zu haben. Kinder zahlen die Hälfte. auptmann Alfred von Larisch (Gerskullen Breslau 766 WSW 2 Regen J Nittwoch: Nachruhm. e, ,, . Berlin). Komtesse Alexandrine Marie Karnicka dann 76535 SSS erst 1 Donnerstag: Der Pfarrer von Kirchfeld. mit Hin. Prem. -Läieut. Grafen Arthur Saurma⸗ 9 737 still beiter 16 , rn ne , . Zentral · Theater. Alte Jakobstraße Rr. 30. Jeltsch (Wien Berlin). ö . at,, ,, 6, RWB denen 15 Lessing · Theater. Dienstag: Zum 26. Male: Dlreftlon, Richard Schult. Emil Thomas 4. G. VErebelicht; Hr. Carl von Stünzner-Knrbe mit i) Reif, Dunst. N Abends und Nachts Regen. Srsstu Fritzi; Anfang . Ubr. Dienstag: Eine tolle Racht. Große Aus— . Marie Schmidt (Magdeburg) Hr. Clemens Y Gester Regen. ) Sestern Regen. 3 n, Rittwech Der Beilchenfreffer. stattungsposse mit Gesang und Tang in 5 Bildern raf Klinckowstroem - Korklack mit Frl. Hertha 6 9 Donnerstag. Gräfin Fritzi. bon Wilh. Mannstäbt und Julius Freund. Hui den Kohplinski (Jankendorff . Sr. Regierungs.

S) Gestern Regen. Uebersicht der Witterung.

Die Abnahme des Luftdrucks über West⸗Europa hat fortgedauert, sodaß jetzt einer Depression vorm Kanal unter 754 mm ein Maximum über Südost⸗ Europa über 777 mm nn, Dem⸗ entsprechend sind über Zentral Europa südliche Winde vorherrschend geworden, welche neben vielfachen Windstillen allenthalben nur schwach auftreten. In Deutschland ist das Wetter vorwiegend trübe, viel fach neblig und meist wärmer, namentlich in den östlichen Gebietstheilen; die Temperatur hat fast überall den Mittelwerth überschritten, in Mittel⸗ deutschland um 3 Grad; meistens ist seit gestern Regen gefallen. Milde, vorwiegend trübe Witterung mit Regenfall wahrscheinlich.

Deutsche See warte.

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Vorher:

Dienstag: Abend 74 Uhr:

Theater. Schwant

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern Zum haus. 151. Vorstellung. Die Hugenotten. Große Dper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. Text

Residenz Theater. Direktion Sigmund ,. . ,, a , ,, m, on H. Fr. Fi o Jarno. Vorher: * die 1 Komödie in 11Akt von P. Linsemann. Anfang 74 Uhr

Mittwoch und folgende Tage: Der diabenvater. Aber die Ehe! ö

griedrich Wilhelmhadtisches Cheater. . der Lilivntaner.

1 Nenes Theater. Schiffbauerdamm 4a. / 6. F Dienstag: 76 ersten Male: Seine Gewesene. in

Tellheim. Regie: Siegfried ersten Male: Die Generalin. 1 Akt von Gustav von Moser. Steiner. Anfang 74 Uhr.

Direktor Richard Schul Mittwoch: Eine tolle Nacht.

von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Die Tanz ⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 71 Uhr.

Baumeister Karl Zöllner mit Frl. Emma Groche (Riesa Berlin).

Geboren; Ein Sohn: Hrn. Dircktor C. Stüsser (Elberfeld). Hrn. Dr. jur. Hans Joachim von Winterfeld (Wiesendorf). Eine Tochter: Hrn.

Konzerte.

Die weiße Damen, Boieldieu.

auff e 25. 26. umschlungen Millionen‘, Jeden

Die Reise nach dem Mars. ger, , nne, (Herr Carnier).

Akten von Fritz Brentano und Carl elenko. Vorher: Lustspiel in

Anfang 75 Uhr: Regie: Theodor 4

Streich ⸗Gnartetts.

Konzert · Haus. Dienstag: Karl Meyder⸗

Konzert. Ouvp. Giralda“ Adam. 3 3 a. d. Suite Im Schloßhof von mc Been). m ö Wahrer ron Sirauß. Eduard Thiele (Lauban). Hr. Gerichts. Asseffor Waldteufeleien Potpourri von Mohr. de la Czarda“ Nr. 4 für Violine von Jenö Hubay . Ach könnt ich noch einmal so lieben für Piston von Aletter (Herr Werner).

Saal Fechstein. Linkstraße 42. Dienstag, II. Soirse des Böhmischen

Karl Frhrn. von Malhahn (Ferchesar). Hrn. Landrath Dr. Lenz (Beuthen O.-S.). Hrn. Bankvorstand Köhler (Bernburg).

Gestorben: Hr. Major Gustav Genz (Kiel). Hr. Qberst a. D. Oscar von Puttkamer (Stettin).

rofessor Dr. Martha Rummler, geb. Hr. Eisenbabnbau . Direktor

Leonore IIIV.

Dr. jur. Curt Hoewig (Stawken).

Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verla Anstalt Berlin SW. ö. Nr. * * Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Beilage).

Scenes

17805)

Königreich Preußen.

Konzessi ons Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von

ildes heim über Klauen und Schwiecheldt nach

ämelerwald durch die Hildesheim⸗Peiner⸗Kreis⸗ ĩ Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc.

Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengeselllchaft unter der Firma „Hildesheim Peiner⸗Kreis⸗Eisen⸗ babn. Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Bahn von Hildesheim über Klauen und Schwiecheldt nach Hämeler⸗ wald zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maß— gabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Be⸗ dingungen . ertheilen.

L.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Hildesheim. Peiner⸗ Kreis Eisenbahn · Gesellschaft· und nimmt ihr Dom il und den Sitz ibrer Verwaltung in Hildesheim oder unter Genehmigung des . 8 öffentlichen Arbeiten an einem andern an der Bahn elegenen Ort. z Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne n . unterworfen.

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 2200 000 festgesetzt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu ver⸗

wenden.

Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der n, . den Aktien (Stamm⸗Aktien A) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stamm⸗Akftien B) hinsichtlich der Vertheilung des Rein⸗ ertrags des Unternehmens bis zu 44 υά des Nennbetrags dieser bevor⸗ zugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus—⸗ gegeben werden: ;

Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjahrs, in welchem die unter III Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erüäbrigten Mittel solches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 40 des Rennwerths ihrer Aktien , . werden.

Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstand zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz⸗ lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstands einer Aktien⸗ gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver⸗ antwortlich ist.

Die Wahl des Vorstands oder, falls derselbe aus mehreren Per⸗ sonen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen , bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl . Geschäfts ordnung des oder der obersten Betriebsleiter An⸗ wendung.

..

Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstands sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten Ausnahmen zugelassen . im Inlande ihren Wohnsitz haben.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent⸗ haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. ;

Der. Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher ,, zu verlangen.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, über⸗ haupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht ent- sprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die porbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent⸗ Ke e der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht eizufũgen.

Ingbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, die Auf⸗ lösung der Gesekllschaft oder die 2 mit einer anderen Gesellschaft aussprechen oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben oder an andere übertragen werden n zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen ine früherer Generalvcrsammlungen erforderlich, welche vom Staat ge⸗ nehmigt waren.

VII.

. 5. den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des Reichs Gesetzblatts von 1892) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden mn , , ,. vergl. S 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.

Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) Der , bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch führung durch alle Zwischenpunkte,

die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn estimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die e mm der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer za

nzahl.

Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Gntwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Gigenthums oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach ö der gesetzlichen Beflimmungen gegen den Konzessionar vor⸗

ehalten.

2. Der Konzesfsionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.

3 Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in . . in Gemäßheit des nachstehenden Artikels TIM erfolgen.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriff nahme, die N, . die Vollendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden. I Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5 o des auf 2 200 9000 6 festgesetzten Bau—⸗ kapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidrng darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzu⸗ sehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General -⸗Staatskasss den Betrag von 110000 , in Worten: Einbundertzehntausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats, oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Cisenbahn⸗Prioritäts Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthvapiere nach dem Kurswerth nebst den noch nicht nn. Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu. bestelleön, daß dem Minister der offentlichen Arbeiten die Befuaniß zusteht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräufserung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minifter ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

8) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im 5 A des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § A festgesetzten Schlußfrist erfolgen.

NR

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die ö und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzu⸗— stellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur ört⸗ licher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl ? hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der . Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars üÜüber⸗ assen.

2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Fanuar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der . sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr über⸗ . Für die Folgejeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Auf- sichtsbebörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeitraums, solange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aussichts⸗ behörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wieder⸗ kehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter⸗ nehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs und landes gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser rcd die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Er⸗ höhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichts behörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preu⸗ fiber Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsicht⸗ ich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats⸗ bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für er⸗ forderlich erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im Art. 185 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien und die Attiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 123 ff.) vorgeschriebenen Bilanz⸗Reservefonds einen Spezial⸗Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von . zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

er Erneuerungs. und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl . als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu en.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmãßig er Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen: ?

a. der Erlös aus den entsprechenden ass neigen Materialien;

b. eine den Betriebseinnghmen alljährlich zu entnehmende Rück. lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;

S die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Speyial · Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle. hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.

zum Deulschen wrich⸗mmztizer un Köngic Prerfischn Stuatssnnzeiger

1895

In den Spezial⸗Reservefonds fließen: a. der Betrag der nach dem Gesellscha ftsvertrage verfallenen, nicht

abgehobenen Dividenden und Zinsen; 1 ;

b. eine im sestzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage;

. die Zinsen des * er , efende.

Erreicht, der Spezia . die Summe von 40 900 K, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver—⸗ einnahmten und nicht sofort zur Verwendung k Betrãge zu

beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. =

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die ng der Rücklagen jum Erneuerungs oder Spezial Reservefonds nicht oder nicht voll⸗ ständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten ö. sig. . Rücklagen geht der Erneuerung sfonds dem Spezial ⸗Reseroe⸗ onds vor.

8.

Der Konzessionar ist verpflichtet:

a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von e. zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrechnungs⸗ abschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum dom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;

e die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

XI.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militãranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn⸗Verwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergebenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., vom 27. März 1872 für die Staats · Eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maß⸗ 6 der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grund- ätze Penfions, Wittwen. und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen u chůsse zu leisten.

II

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetz vom 20. Dezember 1875 (Reichs ⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Sentralblatt für das Deutsche Reich S. 380) ge⸗ troffenen ,,, treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver—⸗ hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Grün⸗ den eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entschei⸗ dung der obersten Reichs ⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn⸗Postgesetz mit den dazugehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in An⸗ wendung.

XIII.

Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementa— rischen Bestimmungen zu unterwerfen.

XIV. Der , ,, , , gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu . welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

89.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die . der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minkster der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht oder Bahngeldsätze vor⸗ behalten.

XVI.

Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Be= triebs für erforderlich erachtet.

XVII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs. Aufsichtsbehörde die Voraus⸗ setzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessio⸗ nierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vergl. Art. TIL am Schlusse), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgahe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, 1 hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, h und c des 8 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 bezeichneten Entschädigung, mindefteng aber gegen Zah— lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten.

XVIII.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions- urkunde an das eingangs bezeichnete Gründungs Comité sowie ihre Veröffentlichung in Gemaͤßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (GesetzSamml. S. 357) erfolgt erst, gachdem die Zeich⸗ nung, des gesammten. Aktienkapitals durch Vorlegung be ö Zeichnungsscheine dem Minister der öffentlichen rbeiten nachgewiesen und zugleich die , der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staats regierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Ueberein⸗ stimmung zu setzende w vorgelegt und diese Ueber- einstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter VIII 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde statt⸗˖ gefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist. ;

* letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab ju berechnenden sechsmonatlichen Ausschlußfrist die Ein ˖ tragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession über-