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Berufsgenossenschaft von Ruhrort, nach Duis⸗ burg a wird, ein Rundschreiben an die Vorstände der gewerblichen Berufsgenossenschaften vom 10. Mai 1896, betreffend den Erkaß von Strafverfügungen, und ein ferneres Rundschreiben an die Vorstände der sich über preußisches Staatsgebiet erstreckenden Berufsgenossenschaften vom 18. Ok⸗ tober 1895, betreffend die Inanspruchnahme der preußischen Aerztekammern zur Benennung von Obergutachtern in Unfallversicherungssachen, sowie folgende Rekursentscheidungen: .
Die Bestimmung des 5119 des Unfallversiche⸗ rungs gefetz es, nach welcher Zustellungen, welche den Lauf von Fristen bedingen, durch die Post mittels eingeschriebenen Briefs gegen Empfangsschein (Posteinlieferungsschein) er⸗ folgen, ist nicht als eine ausschließliche in dem Sinne aufzufassen, daß eine Zustellung in an⸗ derer Form schlechthin nichtig wäre; insbesondere erscheint eine Zustellung dann gültig, wenn das e . Schriftstück dem Adressaten selbst, sei es auf welchem Wege immer, behändigt, und diese Thatsache sowie der . zu welchem sie geschehen ist, auf irgend eine Weise — durch schriftliche een , er chem ung oder sonstiges Geständniß des Empfängers oder durch 8 2c. — bewiesen werden.
Die Zustellung von Urtheilen vor Vollziehung der Urschrift durch die Beisitzer eröffnet nicht den Lauf der Rechtsmittelfristen.
Das Versagen der für einen Rechtsmittelschrift⸗ satz benußten letzten Beförderungsgelegenheit giebt keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. .
ür die Frage der Innehaltung einer Rekurs⸗ frist kommt dem 2. Februar — Mariä Lichtmeß — nach dem in Berlin, dem Sitze des Reichs-Versicherungsamts, geltenden Rechte die Bedeutung eines „allgemeinen Feiertags“ nicht zu. .
u den begrifflichen Grundlagen des Verfahrens in Unfall⸗ , sstreitigkeiten gehört es, daß die Betheiligten von den , mn, gem, menen so zeitig benach⸗ richtigt werden, daß ihnen die Möglichkeit der Wahr⸗ nehmung des Termins oder der Geltendmachung ihrer Rechte durch eine schriftliche Mittheilung an das Gericht verbleibt; die Vorschriften der Zivilprozeß⸗ ordnung über Einlassungs⸗ und Ladungsfristen finden hierbei keine Anwendung. .
Dagegen ist die auf die Behauptung gestützte formelle Rüge einer Berufsgenossenschaft, daß der Verhandlungs⸗ ort in der Terminsbenachrichtigung undeutlich be⸗ zeichnet gewesen sei, nach der besonderen Lage des Einzelfalls nicht für begründet erachtet worden, weil nicht erhellte, daß der Vorstand durch jene Benachrichtigung außer Stand gesetzt gewesen sei, zu . wo der Termin werde abgehalten werden, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, eine etwaige Ungewißheit vor dem Termin durch Rück⸗ frage bei dem Schiedsgerichts⸗-Vorsitzenden zu beseitigen.
Die Nichtinnehaltung der Vorschrift des §16 Abs. 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 2. No⸗ vember 1885, wonach die Parteien von Zeugenvernehmungs⸗ terminen zu benachrichtigen sind, stellt einen wesentlichen Mangel des Verfahrens dar.
Eine . der Sachverständigen in dem Verfahren in Unfallversicherungsstreitigkeiten ist gesetzlich nicht geboten.
Der Antrag auf Wiederaufnahme des Ver⸗ fahrens kann in entsprechender Anwendung der S8 543 Hiffer 3, 544 der ie nr, ,. darauf gestützt werden, daß ein Zeuge sich durch Beeidigung des Zeugnisses, auf welches das rechtskräftige Urtheil gegründet ist, einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht habe.
Der Antrag auf Wiederaufnahme eines rechts⸗ J, abgeschlossenen Streitverfahrens wegen Geistes— krankheit eines mit der Zeugenvernehmung be— auftragten nichtrichterlichen Beamten und wegen angeblicher Verfälschung der protokollierten Zeugenaussagen durch denselben Beamten (Zivil⸗ prozeßordnung § 542 Ziff. 2 und §ö4s Ziff. 2 und 5) ist in einem Einzelfalle zurückgewiesen worden.
Der Antrag auf Wiederaufnahme eines rechts⸗ kräftig . lossenen Verfahrens kann gemäß §543 Ziff. 4 und der Zivilprozeßordnung auf die Behauptung, daß der Kläger, um sich in den Besitz einer Rente zu setzen, durch Vorspiegelung falscher beziehungsweise durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irrthum erregt und unterhalten habe, nur dann mit Erfolg gestützt werden, wenn wegen der angeblich strafbaren Hand⸗ lung eine rechts kräftige Verurtheilung 6 ist. Die Restitutionsklage findet nach § 543 Ziff. 7b der ö sta tt, wenn eine Partei eine Urkunde auf—
ndet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, welche eine
ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. ?
Wiederaufnahme des Ver⸗ fahrens ist an die Förmlichkeiten des § 550 der Zivilprozeßordnung nicht gebunden; auch ist es in einem Einzelfalle für unerheblich erachtet worden, daß der Antrag nicht an die zuständige Instanz gerichtet n, , ist. Zur Anwendung des S 65 des Unfallversiche⸗ rungsgesetzes genügt nicht eine bloße veränderte ö,, der Sachlage durch die Sachverstän⸗ digen oder die Gerichte, sondern es muß der Sachstand des früheren Verfahrens sich inzwischen thatsächlich geändert haben: sei es, daß die allein in dem früheren Verfahren erörterte und damals für abgelaufen er⸗ achtete Folge des Unfalls erneute, die Erwerbsfähigkeit beein⸗ trächtigende Wirkungen zeigt, sei es, daß überhaupt inzwischen neue Folgen des Unfalls hervortreten. Hat dagegen der Ver⸗ letzte bereits in dem früheren Verfahren bestimmte Folgen des Unfalls behauptet, die aber als solche in jenem Verfahren wegen. mangelnden Beweises oder wegen unrichtiger Beurtheilung der Sachlage durch die Aerzte nicht anerkannt worden sind, so geht er seines Ent⸗ schädigungsanspruchs auch bezüglich etwaiger Verschlimme⸗ rungen dieser Folgen verlustig, ö er eine in dem Vor⸗ . ergangene und durch ein Rechtsmittel noch anfecht⸗ bare Entscheidung hat rechtskräftig werden lassen, oder wenn die höchste von ln angerufene Instanz sich in der Beurthei⸗ lung der Sachlage geirrt hat. DMoas Schiedsgericht überschreitet seine Zu⸗ ständigkeit nicht, wenn es sich nicht auf die ver⸗ neinende Feststellung beschränkt, daß die in An⸗ spruch genom mene Berufsgenossenschaft nicht ent⸗
Der Antrag au
schädigungspflichtig sei, sondern zugleich den Klägern die⸗ . ng. enschaft bezeichnet, gegen welche nach der einung des Gerichts die Enischeidungsanfprüche zu richten sind.
Der Anspruch eines Entschädigungsberechtigten auf Gewährung außergerichtlicher Kosten des Ver⸗ 1 ist nicht schon deshalb zurückzuweisen, weil
er Streit nur die Frage betrifft, welche von mehreren Berufsgenossenschaften zur Entschädigung verpflichtet sei. ;
In einem Einzelfalle, in welchem ein Sektionsvorstand gegenüber der erneuten Anmeldung eines Entschädigungs⸗ 4 einen neuen förmlichen Bescheid unter Hinweis auf die Rechtskraft eines früheren Bescheides erlassen hatte, ist anerkannt worden, daß den Klägern zu nächst ausschließ⸗ lich darüber der Instanzenweg eröffnet worden ist, ob der erneuten Anmeldung die Rechtskraft des ersten Bescheides entgegenstehe. .
Die Gewährung einer vorläufigen Entschädi⸗
ung gemäß § 58 Abs. 4 des Unfallversicherungsgesetzes oll nicht durch einen förmlichen Bescheid fest— esetzt werden, vielmehr ist die erfolgte Zubilligung einer olchen Entschädigung dem Berechtigten mittels ein⸗ fachen formlosen Schreibens zu eröffnen; wird aber die orm eines berufungsfähigen Bescheides gewählt, so wird durch diesen Bescheid für den Verletzten ein selb⸗ ständiges, der einseitigen Einwirkung der Berufsgenossenschaft entzogenes Recht geschaffen, und diese bleibt deshalb an die in diesem Bescheide liegende — wenn auch vielleicht materiell unrichtige — Anerkennung des Betriebsunfalls gebunden.
ine Berufsgenossenschaft, die nach Erlaß eines rechts⸗ kräftig gewordenen Festsetzungsbescheides einen neuen Bescheid mit gleichem Inhalt ertheilt, kann sich in dem daraufhin ein⸗ . Streitverfahren nicht mit Erfolg auf die
echtskraft des ersten Bescheides berufen.
Auf die Berufung gegen einen eine Kranken⸗ hausbehandlung zum Zwecke der Heilung an⸗ ord nenden Huscheid einer Berufsgenossenschaft ist eine materielle Entscheidung in der Form eines Urtheils zu treffen.
Der Rekurs einer Berufsgenossenschaft gegen ein schieds⸗ gerichtliches Urtheil, in welchem dem Kläger für die Dauer des bereits beendigten Heilverfahrens eine Entschädigung gemäß ß 8 des landwirthschaftlichen , zuge⸗ prochen war, ist auf Grund des 5 68 Abs. 1 in Ver— bindung mit 5 62 Abs. 1 Ziff. 1 a. a. O. als un⸗ zulässig verworfen worden, da eine prozessual oder materiell unrichtige Anwendung des Gesetzes, wie sie hier vor⸗ liegt, ein schiedsgerichtliches Urtheil nur, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des Gesetzes hierfür gegeben sind, zu einem rekursfähigen mache. .
Ein vor dem Schiedsgericht geschlossener Vergleich, durch welchen die Berufsgenossenschaft dem Verletzten eine „lebenslängliche“ Rente von bestimmter ih. zu gewähren sich verpflichtet, verstößt gegen Vorschriften des öffent⸗ lichen Rechts und ist deshalb nichtig.
Die Entschädigung, welche einem im schiedsgerichtlichen Verfahren behufs Begutachtung des Grades der Erwerbs—⸗ unfähigkeit in ein Krankenhaus eingewiesenen Verletzten wegen des Verlustes an Arbeitsverdienst zuseht, gehört zu den Kosten der Beweisaufnahme; über solche Kosten ist im schiedsgerichtlichen Urtheil nicht zu ent⸗ scheiden.
Der General der Infanterie von Grolman, Gouverneur des Invalidenhauses, ist hierher zurückgekehrt.
Der Königliche Gesandte beim Päpstlichen Stuhle, Wirk—⸗ liche Geheime Rath Otto von Bülow ist von dem ihm Allerhöchst ., Urlaub nach Rom zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Molt ke“, Kommandant Kapitän zur See Schneider, am 6. November von Palermo nach Brindisi in See gegangen.
Flensburg, 7. November. Ihre Hoheit die Fehr gin Adelheid zu Schleswig-Holstein hat heute Nachmittag Schloß Gravenstein verlassen und sich zum Winteraufenthalt nach Dresden begeben.
Bayern.
* der gestrigen Sitzung der Kammer der Ab⸗ geordneten kamen die Anträge der Abgg. Pichler und hre. auf Gründung einer , Mobhiliar⸗ Versicherungsanstalt zur Berathung. er Minister des Innern Freiherr von Feilitz sch bekämpfte 1 da die Frage zur Zeit nicht dringlich sei und die Privatversiche⸗ run 'gchifscheftin erst neuerdings namhafte Buge tan en ff ge⸗ macht hätten. Zunächst gelte es für Bayern, die Frage der staatlichen Viehversicherung zum Abschluß zu bringen. Die Weiterberathung wurde auf heute vertagt.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Der Landtag des , Coburg hat in seiner vorgestrigen Sitzung den Gesetzentwurf, betreffend die Nachlaßsteuer, angenommen.
Lübeck.
Der preußische Gesandte bei den Hansestädten von Kiderlen-Wächter überreichte gestern 6 dem prã⸗ idierenden Bürgermeister von Lübeck Dr. Kulenkamp sein
bberufungsschreiben. Nachmittags fand zu Ehren des Gesandten im Hause des Bürgermeisters ein Diner statt.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der Budgetausschuß des österreichischen Ab⸗ geordnetenhauses hat mehrere Kapitel des Ackerbaubudgets und des Finanzbudgets angenommen. Gegenüber der Forderung auf Erhohung von Meliorations⸗ und wies der Minister für Ackerbau Graf Le debur auf die bereits erfolgte namhafte Erhöhung hin und erklärte, den Bedürf⸗
iehzuchtssubventionen
nissen der Landwirthschaft müsse auf dem Wege der Gesetz⸗ ebung abgeholfen werden. Betreffs der ünsche auf Ce genen der Gebühren bei dem kleinen Grundbesitz erklärte der inanz⸗Minister Dr. von Bilinski, er strebe noch für 1896/97 eine Reform des Gebühren⸗ wesens an; gelinge dies nicht, so sei es noch immer möglich, Novellen einzubringen. Auf den Ertrag des Zeitungsstempels in Höhe von 1700 0091. sei nicht leicht zu verzichten. Betreffs des Zeitungsstempels von Beilagen zu illustrierten Zeitungen werde eine mildere Praxis eintreten. Bei dem Kapitel „Lomo“ warnte der Finanz⸗-Minister vor dem Zurückgehen auf, eine Klassenlotterie, welche durch minimale Loogtheile die kleinsten Leute in das Spiel hineinziehen würde. Die Aufhebung des Lottos werde erwogen werden, sobald das Finanzprogramm der Regierung angenommen sein werde. — Der Land⸗ wirthschafts⸗Ausschuß nahm eine von dem Abg. Pacak vorgeschlagene Resolution an, worin die Regierung aufgefordert wird, in allernächster Zeit einen Gesetzentwurf einzubringen, durch welchen Kartellverbindungen durchweg der staatlichen bezw. der Landesaufsicht unterstellt werden und die Gründung
wirthschaftlich schädlicher Kartelle bestraft wird. Der Vertreter
der Regierung stimmte der Resolution zu. — Der Im muni⸗ tätsausschuß beschloß, dem Hause vorzuschlagen, dem Ansuchen des Kreisgerichts Korneuburg um Auslieferung des Abg. Schneider wegen Ehrenbeleidigung und Störung der öffentlichen Ruhe, sowie dem Ansuchen des Bezirksgerichts Wieden um Auslieferung des Abg. Dr. Lueger wegen Ehrenbeleidigung stattzugeben.
Bei der Landtagswahl der tiroler Handels⸗ kammern wurden zwei Liberale und ein Mitglied der Abstinenzpartei gewählt. Die Städte wählten 3 Liberale, 4 Konservative und 6 Mitglieder der Abstinenzpartei.
Zum Bischof des Augsburger evangelischen Kirchendistrikts jenseits der Donau ist, wie aus Budapest berichtet wird, der Seelsorger Franz Gyuratz gewänlt worden.
Großbritannien und Irland.
Die Antiparnelliten n gestern den Abgeordneten Healy aus dem Vollzugsausschuß der irischen Nationalliga aus gewiesen.
Frankreich.
In dem gestern abgehaltenen Ministerrath theilte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Justiz-Minister Ricard mit, daß der General-Prokurator mit der weiteren Untersuchung der Südbahn-Angelegenheit bereits begonnen habe.
Der Senat wählte gestern Peytral an Stelle Combes' zum Vize⸗Präsidenten.
Die Deputirtenkammer beschloß auf Antrag der Regierung, den Termin zur Berathung der Interpellation über Madagascar in einer späteren Sitzung festzusetzen. Der Deputirfe Habert stellte eine Anfrage bezüglich des Handels mit Goldminen-Aktien. Er führte aus, daß der Staat eingreifen könne, da ein Gesetz die Ausgabe von Werthen unter 100 Fr. verbiete. Es müsse eine Steuer auf die Goldminenwerthe verlangt werden. Ein Dekret aus dem Jahre 1886 gestatte, den Handel mit auswärtigen Werthen in Frankreich zu verbieten. Der Finanz⸗Minister Doumer erwiderte, die Regierung werde beantragen, an Stelle der gegenwärtigen Taxen die Stempelsteuer auf die auswärtigen, in Frankreich gehandelten Werthe auf 2 Proz. festzusetzen und die Ausgabe von Werthen in Höhe von 25 Fr. zu gestatten.
Die Regierung wird die Arbeiterbörse wieder eröffnen unter der Bedingung, daß nur gesetzlich konstituierte Syndikate auf derselben vertreten seien und daß diese sich nicht mit politischen Fragen beschäftigten.
Italien.
Gegenüber den gestern mitgetheilten Gerüchten über Be⸗ wegungen, die seitens der Derwische drohten, sagt der „Fanfülla“: es sei hierüber kein Telegramm aus Massovah an die Regierung gelangt. Diese Gerüchte seien demnach voll⸗ ständig unbegründet oder bezögen sich auf Vorgänge, die den General Baratieri nichts angingen. Das Blatt fügt hinzu,
die Lage der Erythräischen Kolonie sei fortdauernd voll⸗
ständig ruhig, da die Entlassung und die Zerstreuung der Scharen Ras Alula's und das Einstellen des Vormarsches der Truppen des Königs Menelik bestätigt würden.
Türkei.
Außer dem gestern gemeldeten Wechsel im Großvezirat sind, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel berichtet, noch fol⸗ gende Veränderungen im Ministerium amtlich bekannt
emacht worden: Der ehemalige Botschafter in Wien Aarifi
nn ist zum Minister ohne Portefeuille, der bis⸗ herige Gouverneur in Adrianopel Abdur rahman Pascha zum Justiz⸗Minister, der bisherige Gesandte in Berlin Te wfik Pascha zum Minister des Auswärtigen, Memduk Pascha, seither Gouverneur von Angora, zum Minister des Innern, der frühere Gouverneur von Kreta; Mahmud Pascha, zum Minister des Handels und der öffentlichen Arbeiten, der Chef des allgemeinen Rechnungswesens Sabrä Bey zum Finanz⸗Minister und der Minister des Auswärtigen Said Pascha zum Präsidenten des Staatsraths ernannt worden. Der Scheich ül⸗Islam sowie die bisherigen Minister für Krieg, Marine und fuͤr Unterricht, ferner der Chef der Artillerie und der Intendant der Eokafs verbleiben in ihren Stellungen. — Kiamil Pascha ist zum Vali von Aleppo ernannt worden. .
Infolge der Ausdehnung des Konflikts zwischen den Muhamedanern und den Armeniern sind die in Erzerum, Trapezunt und Diarbekr stehenden Redif⸗Divisionen in der Mobilmachung begriffen; hierdurch wird der Mannschaftsstand des 4. Korpsbereichs mit Hinzuziehung der Linien⸗Divisionen in Erzerum und Bitlis auf rund 60 009 Mann erhöht. Ebenso wurden im Be⸗ reich des 5. Korps (Stabsquartier Damaskus), dessen nördlicher Theil gleichfalls von der Bewegung ergriffen ist, die in Aleppo stehende Redif⸗Division und die Brigade in Marasch einberufen. In einem gestern in Konstantinopel abgehaltenen Ministerrath wurde über weitere Maß⸗ 1 zur Eindämmung und Beendigung der Kämpfe wischen Armeniern und Muhamedanern in den asiatischen ilajets berathen.
Kunst und Wissenschaft.
In dem Wettbewerb um die Ausführung eines Den kmals zur Verherrlichung der Einigung Den tschlan As, das auf dem Rondelplatz in Cassel aufgestellt werden soll (Wimmel⸗Stiftung), haben die Preisrichter, der N. A. Ztg. zufolge, den ersten Preis dem Akademielehrer in Cassel, Professor Karl. Begas zuerkannt; den zweiten Preis erhielt Professor Eberlein hierselbst
Anlaͤßlich der Feier des siebenhundertjährigen Geburtstags des heiligen Antonius von Padua (15. August) hat man, der Nat Itg. zufolge, in der ihm geweihten Kirche daselbst dem Hochaltar, der im 17. Jahrhundert von seiner alten Stätte entfernt und ie Theile in der Kirche verstreut worden waren. Donatello s herrliches Bronzewerk zurückgegeben. Der Meister fübrte diese Bronzen ge⸗ segentlich eines mehrjaͤhrigen Aufentbalts in Padua aus, als er nach dem 1443 erfolgten Tode des Gattamelata berufen ward, dem Kriegshelden das berühmte Reiter Denkmal, neben der Fagade der Kirche zu setzen. Seine zahlreichen Gehilfen entdeckt man leicht an einzelnen Reliefs und Statuen des Bronzeschmucks. Fünf breite Stufen, abwechselnd aus rothem und gelbem Marmor, führen heute zu dem Altar hinauf, an dessen Vorderwand die Hoch- reliefs jener musizierenden Engel prangen, die ihre Instrumente mit so kindlichem Ernst und Eifer handhaben. In der Mitte sieht man den todten Heiland, das Haupt in stummem Schmerz ge— senkt, auf dem Sarge sitzend, über dem weinende Engel einen Teppich emporhalten. In gleicher Höhe mit der Altarplane springt nach beiden Seiten die Rückwand noch über die Altarstufen binaus per und bildet in ihren Ecken das gefällige Postament für je eine Statue. Auch die etwa einen Meter über dem Altartisch sich er— bebende Hochwand ragt über diesen nach rechts und links ein wenig beraus, wird durch Doppelpilaster in drei Abtheilungen gegliedert und oben durch ein reiches Kranzgesims gekrönt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Verbreitung des Rotzes (Wurmes) der Pferde im Deutschen Reich im Jahre 1894.
Nach dem schon erwähnten, im Kaiserlichen Gesundheitsamt be arbeiteten neunten Jahresbericht über die Verbreitung von Thier⸗ seuchen im Deutschen Reich ist der Rotz (Wurm) der Pferde im Jahre 1894 abermals zurückgegangen. Wenn auch die Zahl der Erkrankungsfälle nur wenig kleiner war als im Verjahre, so ist doch die Seuche räumlich eingeschränkt worden. Es waren ferner der Gesammtverlust an Pferden sowie der Pferdebestand in den neu be⸗ troffenen Gehöften geringer, und der Stand der Seuche am Schlusse des Jahres niedriger als bei Beginn desselben. Erkrantt sind 316 Pferde (gegen 564 Pferde im Vorjahre), gefallen 32 37), getödtet 668 (743), davon auf polizeiliche Anordnung 631 ('ls), auf Veranlassung der Besitzer 37 (30). Von den 668 ge— tödteten Thieren wurden 184 bei der Settion , . befunden; des⸗ gleichen 67 wegen Verdachts der Seuche oder der Ansteckung polizeilich getödtete Pferde in seuchefreien Beständen. Der Gesammtverlust betrug mithin 767, d. s. 85 — 19,0 0½ weniger als im Vorjahre. Auf je 10000 Pferde nach dem Stande vom 1. Dezember 1892 er- gaben sich im Reich 1,35 rotzkranke (18953: 1,47) und 1,82 (2, Q) gefallene oder getödtete Pferde. — Die Erkrankungsfälle vertheilen sich auf 116 Kreise ꝛc. (gegen 152 im Vorjahre), 170 Gemeinden ze. 206) und 197 Gehöfte (222). Am stärksten betroffen waren wieder die östlichen, besonders die in der Nähe der polnischen Grenze gelegenen Theile von Preußen, nur wenig ver⸗ seucht dagegen die nordwestlichen Gebiete des Reichs. Mehr als 20 rotzkranke, auf je 16 9000 vorhandene Pferde sind ge— zählt östlich der Oder in den Kreisen Krotoschin, Jarotschin, Rosen— berg i. Westpr., Strelno, feiner westlich der Oder in den Kreisen ꝛc. Dermbach, Zellerfeld, Kissingen., und südlich vom Main Grafenau, Bruck, Landsberg, Biberach, Vaihingen. Hohe absolute Erkrankungs— siffern hatten außerdem noch die Kreise Koschmin (29 gegen 3 im Vorjahre) und Ragnit (27 gegen 27). Von Rotz⸗(Warm⸗) Fällen verschont blieben wie im Vorjahre Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Schwarz⸗ burg ⸗Rudolstadt, Waldeck, Reuß ä. L., Reuß j. L., Schaumburg Lirve, Lübeck. Bremen; außerdem Baden, Braunschweig, Sachsen⸗ Meiningen, Sachsen Altenburg, Anhalt, Schwarzburg Sondershausen, Hamburg. Innerhalb der 11 betroffenen Staaten sind Seuchenfälle nicht vorgekommen in S808 Kreisen 2c.
Eine Einschleppung der Seuche aus dem Auslande hat wieder in mehreren Fällen stattgefunden. So durch aus Rußland eingeführte Pferde in die Kreise Johannisburg, Rawitsch, Witkowo, Neu markt i. Schl., Kreuzburg und Pleß. Ferner durch je ein Pferd aus Desterreich⸗Ungarn, bin Belgien und Luxemburg. Im Inlande wurden Neuausbrüche vielfach durch den Ankauf von bereits an⸗ gesteckten Pferden verursacht. Zur Ermittelung der Seuche hat in verschiedenen Fällen die thierärztliche Beaufsichtigung der Pferdemärkte, Pꝛferdeschlächtereien, Abdeckereien, sowie die Revision von Pferden auf offener Straße beigetragen. Von Uebertragungen der Seuche auf Menschen bei der Wartung rotzkranker Pferde wurden drei Fälle ge⸗ meldet, welche sämmtlich toͤdtlich verliefen.
DOesterreich⸗ Ungarn. ;
Wie in Triest so sind auch in Fiume für Herkünfte zur See aus Egvpten die Bestimmungen der internationalen Sanitätskonpention in Dresden in Kraft gesetzt worden. (Vergl. R.⸗»Anz.“‘ Nr. 257 vom 26. v. M.)
Spanien.
Durch Königliche Verordnung vom 2. d. M. ist gegen Herkünfte
von Hongkong, Nagasaki, Jokobama und den Sandwichs⸗Inseln wegen Cholera, und gegen Herkünfte von der Ostküste von Mexiko und Guatemala wegen Gelbfiebers Quarantäne angeordnet werden. Gleichzeitig gelten alle Häfen, welche den genannten Orten nicht weiter als 165 Em entfernt sind, als verdächtig. Einer weiteren Königlichen Verordnung von demselben Tage zu— folge wird die gegen Herkünfte von Singapore und Shanghai ange⸗ ordnete Quarantäne unter den üblichen Bedingungen aufgehoben. Vergl. R Anz.“ Nr. 168 vom 17. Juli und Nr. 207 vom 30. August d. J.)
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 12195, nicht recht . zeitig gestellt 84 Wagen. In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 5899, nicht recht zeitig gestellt 74 Wagen.
Zwangg⸗Ver steigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am . November die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Duttenstraße 2, dem Landwirth A. Witt gehörig; Fläche 5, 39 a; Nuzungswerth 6120 S6; für das Meistgebot von 98 590 „ wurde der Rentier Wilh. Beiersdorf. Wienerstraße 31. Ersteher. — Prinzen⸗Allee 27, der Frau Rentier Au gu ste Ney und Ge⸗ nossen gehörig; Fläche 14,01 a; Nutzungswerth 7009 „; Meist⸗ bietender blieb der Kastellan . D. Gustav Frit sche, Eberswalder⸗ straße 33, mit dem Gebot von y 500 4 — Gubenerstraße 122 dem Milchhändler Ed. Lenz gehörig; Fläche 1058 a; iꝛugungõwerth 13 500 4; mit dem festgesetzten gerlngsten Gebot von 16060 M blieb a ren nif che Hypotheken! Aktienbank zu Berlin Meist—
etende.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Grundstück zu Schöne⸗ berg, Sedanstraße si, dem Bauunternehmer Wilhekm Mewes gehörig; Flächenraum 5,59 a; Nußzungswertk zur Gebäudesteuer
„S; Meistbietender blieb der Kaufmann Arnold Johannes Blankenfeld zu Berlin, Inselstraße 6, mit dem Gebot von
120 200 MÆ — Grundstück zu Wilmersdorf, Brandenburgische⸗ straße 105, dem Fabrikanten Alexander Schlegel und dem Maurermeister Gottfried Schalk zu gleichen Rechten und Antbeilen ehörig; Flächenraum 15 a; Meistbietender blieb der Kaufmann ö Ascher zu Berlin, Leipzigerstraße 102, mit dem Gebot von 151 200 0, — Grundstück zu Schöneberg, Stubenrauch⸗ straße 7, dem Töpfermeister Friedrich PzicwIows ky zu Schönschorn⸗ stein bei Erkner gebörig; Flächenraum 9,99 a. Meisibietender blieb der Kaufmann Ferdinand Neumann zu Berlin, Leipziger⸗ straße 5l, mit dem Gebot von 226 875 “ — In Sachen der n,, des im Grundbuch von Wilmersdorf
and 36 Blatt Nr. 1088 auf den Namen des Kaufmanns Fritz Pax eingetragenen, zu Wilmersdorf in der Güntzelstraße 47 belegenen Grundstücks und des im Grundbuch von Deutsch— Wilmersdorf Band 386 Blatt Nr. 109 auf den Namen des Kaufmanns Fritz Pax gleichfalls eingetragenen, zu Deutsch— Wilmersdorf, Ubland⸗ und K belegenen Grund⸗ stücks sind die Versteigerungstermine am 31. Dezember 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr und 104 Uhr, aufgehoben. — Eingestellt ist das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks zu 4 Forststraße belegen, dem Maurer Daniel Montag gehörig.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 6 November 1895. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach debendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 740 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) J. Qualität — — 4, II. Qualität K.. Qualitãt 9096 S, IV. Qualität 890-86 S6 — Schweine. Auftrieb 8141 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 1 M, Landschweine: a. gute 88 - 92 M, b. geringere 80 = 86 1, Galizier — „ leichte Ungarn — — M bei 20 59 Tara. Bakonyer — * bei — Kg Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 1319 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Kg.) I. Qualität 1,16 — 1,26 AÆ II. Qualitãt 1,04 — 1,14 S9, III. Qualität O, 92 - l o2 4 — Schafe. Auftrieb 667 Stück. (Durchschnittspreis für 1 . Qualitãt — — Mn, II. Qualität — — S, III. Qualität
— Die Einnahmen der Marien burg⸗Mlawkger Eisenbahn betrugen im Oktober 1895 nach vorläufiger Feststellung 212 0090 gegen 216 000 6 nach vorläufiger Feststellung im Oltober 1894, mithin weagiger 4000 S
— Börse zu Düsseldorf. (Amtlicher Kursbericht vom T November, aufgestellt unter Mitwirkung der Börsenkommission.) Die Lage des Kohlen- und Eisenmarktes ist andauernd fest. — Koh len und Koks. I) Gas und Flammkohlen; Gaskohle für Leucht- ö. 10,0 — 11,0900 S, Generatorkohle 10,90 — 11,90,
asflammförderkohle 8,00 — 9.00; 2) Fettkohlen: Förderkohle 7,50 — 8,59, melierte beste Kohle 8,50 — g50, Kokekohle 660 — doo; 3) magere Kohlen: Förderkohle 7, 0 — 8,00, melierte Kohle 8, 90 — 10,00, Nußkohle Korn 11 (Anthracit) 18.00 — 20 00; 4 Koks: Gießereikoks 135,00 — 14,59, Hochofenkoks 11, 00— 11,50, Nuß⸗ koks: gebrochen 1375 = 16,90; 3) Briquettes 8,50 - 11.00. — Erze: 1) Rohspath 7. 090, 2 Spatheisenstein 9.50 — 1050. 3) So⸗ morrostro f. o. b. Rotterdam —, ) nassauischer Rotheisenstein mit etwa 50 Co Eisen 8 -= 8,50, 5) Rasenerze franko—— — Roh— eisen: 1) Spiegeleisen Ia. 19— 12 , Mangan 54 90, 2) weiß— strahliges Quglitäts ⸗Puddelroheisen: a. rheinisch⸗westfälische Marken, b. Siegerländer und 3) Stahleisen 43 49 ½ mit . ab Siegen, ) englisches Bessemereisen ab Verschiffungs⸗ afen ——, 95) spanisches Bessemereisen Marke Mudela if. Rotterdam —— 6) deutsches do. — 7) Thomaseisen frei Verbrauchsstelle 59, 99, 8) Puddeleisen (Luxemburger Qualität) 39 20, 9) englisches Roheisen Nr. HI ab Ruhrort 58, 00, 10) Luxem⸗ burger Gießereieisen Nr. UI ab Luxemburg 47,90, 11) deutsches Gießereieisen Nr. J 65, 12) do. Nr. I. — 137 do. Nr. III 56, 14) do. Hämatit 65, 15) spanisches Hämatit Marke Mrdela ab Ruhrort 71-72. — Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 108. — Bleche: ) Gewöhnliche Bleche aus Flußeisen 110— 120, 2) Kesselbleche aus Flußeisen 120 - 125, 3) Kesselbleche aus Schweißeisen 160 — 175, ) Feinbleche 130 - 140. — Draht: 1) Eisenwalzdraht — —, 2) Stahbl⸗ walzdraht 101 - 103.
— Aus Siegen meldet die „Köln. Ztg.“, daß die Verlängerung des k gestern einstimmig beschlossen wurde.
— In Greiz erfolgte gestern die Konstituierung der Mittel deutschen Bodenkreditanstalt mit einem Aktienkapital von 77 Millionen Mark, wovon 23 Millionen vollgezahlte, 5 Millionen mit 250,9 gezahlte Aktien gezeichnet wurden. Der Aufsichtsrath be⸗ steht aus den Herren Landgerichts⸗Präsident Hofmann-Greig Vor—⸗ sitzender, Max Arnhold, in Firma Gebrüder Arnholdt Dresden, Rechtsanwalt Berve. Geschäftsinhaber des Schlesischen Bank⸗ vereins Breslau, Max Chrambach, in Firma Philipp Ehmeyer, Dresden, Stadtrath Flinsch, Mitglied des Aufsichtsraths der Deutschen Effekten und Wechselbank, Frankfurt a. M. . , ,. Direktor der Dresdener Baugesellschaft, Konsul
orn, Direktor der Dresdner Kreditanstalt, Kommerzien⸗Rath, Konsul Menz, in Firma Menz, Blochmann u. Cie., Dresden, Direktor C. W. Meyer Berlin, General ⸗Konsul Rosencrantz⸗ Dresden, Kammerherr von Stieglitz⸗Dresden. Zu Vorstandsmitgliedern wurden Geheimer Regierungs Rath Stier aus Weimar und Kaufmann Julius Lehmann aus Berlin gewählt; der letztere behält seinen Wohnsitz in Berlin. Der Geschäftsbetrieb wird, wie W. T. B.“ meldet, voraussichtlich am 1. Dezember eröffnet werden.
Leipzig, 7. November. (W. T. B.) Kam mzug⸗Termin« handel. La Plata. Grundmuster B. pr. November 3 125 1, pr. Dezember 3,123 A, Pr. Januar 3,15 4A, pr. Februar 3, 15 4A, pr, Marz 3,15 A, pr. April 3,15 SM,. vr. Mai 3,174 A, pr. Juni 3,20 416, pr. Juli 3,20 6, pr. August 3.20 Æ*. vr. September 3, 23 46, vr. Oktober 325 M Umsaß 40 0009 kg. Behauptet.
Kämmlings⸗ Auktion. Von 549 999 kg wurde die Hälfte verkauft. Gewöhnliche Käuferzahl; Geschäft schleppend, Schluß belebter. Buenos Aires 10 - 15 3. Abschlag: Australier unverändert mit 5 3 Abschlag. Croßzbreds vernachlässigt. .
Paris, 7. November. W. T. B.) Der Leiter des grédit fonéier, Christophle, hat sein Amt niedergelegt; der Direktor der Caisse des dép5ts et des consignations, Labeyrie, tritt an seine Stelle. .
Konstantin opel, T November, (W. T. B.) Die Qt toman⸗ bank ist, wie amtlich bekannt gemacht wird, für einen Monat von der Verpflichtung zum Umtausch ihrer Banknoten entbunden. Während dieser Zeit wird das hier eintreffende Gold in Pfunde ausgemünzt werden. Die öffentlichen Kassen haben die Banknoten auch ferner anzunehmen. . ö
Die Ottomanbank machte von der Regierungsermächtigung zur Einstellung der Goldzahlungen für die Dauer eines Monats keinen Gebrauch, sondern setzte auch beute die Einlösung ihrer Verpflich⸗ tungen fort. Insgefammt sind 1 200 900 Pfund von London, Paris, Wien und Alexandrien nach Konstantinopel unter wegs: eine Summe, welche die Gesammtheit der Noten- und Kontokorrentschuld der Bank übersteigt. Die Regierung ver längerte die Konzessionsdauer der Ottomanbank, um 12 Fa sodaß diese jetzt 365 Jahre beträgt. — Auch die heutige Börse war geschäftslos. Der Kompensationskurs für lokale Ee fon e äh ist noch immer unfixiert.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 8. November. (W. T. B) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Havel hat am 6. November Abends die Reise von Somuthampton nach New⸗Jork fortgesetzt. Der Postdampfer Salier' hat am 6. November Nachmittags Las Palmas passiert. Der Postdampfer Aachen ist am 6. November Nach⸗ mittags von Baltimore nach der Weser abgegangen. Der Reichè⸗
Postdampfer Prin- Regent Luitpold? ist am 7. November Vormittags in Suez angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer Karls⸗ ruhen ist am 7. November Vormittags in Suez angekommen. Der Schnelldamẽpfer Werra“ hat am 7 November Morgens Punta Delgada passiert. Der Schnelldampfer Spree ist am . November in Ne w⸗JYJork, der Reichs Postdampfer Sachsen in Antwerpen und der Schnelldampfer Aller“ auf der Weser
angekommen. — 7. November. (BV. T. B.) Der Postdampfer Persia'r ist heute Nachmittag in Cuxhaven eingetroffen. London, 7. November. (W. T. B.) Der Uniondampfer Mexican? ift Mittwoch auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen.
Theater und Mufik.
Konzerte.
Der Königliche Domchor gab gestern in der St Marien⸗ kirche ein Konzert, welches von dem Musikrirektor O. Dienel mit der Passacaglia in C-moll für die Orgel von J. S. Bach eröffnet wurde. Hieran schlofsen sich zwei Gesänge für Männerchor von Palestrina und Letti, sowie ein Requiem von Jomelli für gemischten Cher. Diese Werke und die acht⸗ stimmige Motette von Bach „Der Geist hilft“ machten in der vollendeten Ausführung von seiten des Chors einen nachhaltigen, tiefergreifenden Eindruck. Gleiches Lob verdient die Wiedergabe von Grell s Benedictus! aus der 16 stimmigen Messe, der altdeutschen Hymne von Vierling und des weihevollen achtstimmigen 14. Psalms von Professor A Becker, dem ausgezeichneten Leiter des Domchors. Als eine werthvolle Bereicherung des Programms darf der Sologesang der Königlichen Sängerin Frau Emilie Herzog bezeichnet werden, deren klangvolle Stimme und meisterliche Vortragskunst eine Arie aus „ Samson“ von Händel und geistliche Lieder von Bach und Franck vortrefflich zur Geltung brachten. Das schöne Konzert wurde durch den fugierten Choral von Becker Eine feste Burg“, der von Herrn Dienel auf der Orgel vorgetragen wurde, wirkungsvoll abgeschlossen.
An demselben Abend ließ der junge Komponist Robert Hermgnn aus Leipzig in der Sing-Akademie eine Reibe seiner Werke dem hiesigen Publikum vorführen. Die hervorragenderen Ftompositionen waren eine Symphonie für Orchester (C-dur) und ein Trio für Klavier. Violine und Violoncello. In beiden Werken folgt er den Vorbildern neuerer Komponisten, ohne jedoch eine gewisse Eigenart in der Durchführung der Themata, wie in der (zuweilen etwas geräuschyollen) Behandlung des Orchesters vermisien zu lassen. Die Themata sind meist kurzrhythmisch und von drastischer Wirkung, eine Eigenschaft, die sie in beiden Werken gemein haben. An der Ausführung des Trios betheiligten sich die für die Herren Hilf und Klengel in letzter Stunde ein⸗ getretenen Herren Witek (Violine) und Simon van Beuge (Violoncello, die in Gemeinschaft mit dem Pianisten Verrn Förster das Werk sehr lobenswerth vortrugen. Die sechs Lieder schienen am wenigsten zu gefallen, obwohl sie bon Frau Bertha von Knappstädt mit lobenswerthem Eintreten für ibre Aufgabe zu Gehör gebracht wurden. Der Kemponist war nicht xersönlich anwesend. Das mitwirkende Philharmonische Orchester bewährte sich unter Professor Mannstädt's Leitung vortrefflich.
Ihm Konzert saal, Potsdamerstraße 9g, ließ sich vorgestern Abend die Sängerin Martha Ramme hören. Ihre Mezzosopranstimme klang in der Höhe etwas angestrengt, wie besonders in den Braut- liedern von Cornelius und in Schubert's „Gretchen am Spinnrade“ zu bemerken war. Besser gelangen ihr „Nachtigall, als ich sie fragte! von Goldmark, und Schubert's Nacht und Träume“. Der Königliche Kammermusikus Herr Otto Lüdemann (Violoncello) unterstüßie das Konzert durch die vortreffliche Ausführung des ersten Satzes aus dem A-moll- Konzert von Davidoff und einiger kleineren Stücke von Pirani und Moszkowski. Beide Vortragenden erfreuten noch durch i sr elben, welche das zahlreich erschienene Publikum beifällig aufnahm. ?
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Im Königlichen Opern hause wird morgen Conradin Kreutzer's Oper . Das Nachtlager in Granada? gegeben, den Jäger singt Herr Bulß. Hierauf folgt das Ballet ‚Phantasien im Bremer Raths keller ··
Im Königlichen Schauspiel hause gebt morgen Schiller's Trauerspiel Die Jungfrau von Orleans“ mir Fräulein Lindner als Johanna in Scene. Die übrige Besetzung lautet: Graf Dunois: Herr Ludwig, Herzog von Burgund: Herr Molenar, Talbot: Herr Klein, Lionel: Herr Matkowsky, König: Herr Arndt, Isabeau: Frau Stollberg. Agnes Sorel: Frau von Hochenburger, Thibaut d' Are: Herr Kahle.
Das Schiller⸗Thegter wird den Geburtstag des Dichters, dessen Namen es trägt, feierlich begehen. Schon am 9. November findet eine Nachmittags-Vorstellung von „Wilhelm Tell“ statt, die durch einen Prolog eingeleitet wird. Der 10. November, der diesmal auf einen Sonntag fällt, wird durch zwei Schiller'sche Stücke gefeiert werden, und zwar durch Schiller's erstes und letztes Werk: Nach⸗ mittags 3 Uhr werden die Räuber, Abends 8 Uhr „Wilhelm Tell“ gegeben; beide Vorstellungen werden durch ein Festgedicht eingeleitet.
Für die im Königlichen Opernhause am Sonntig cen 17. November, stattfindende Matinée bat Herr Kammersänger Emil Götze seine Mitwirkung zugesagt. Außerdem findet eine Wiederbol ang der Vorstellung Militärfromm“ und „Kleine Mißverständnisse‘, welche bei Gelegenheit der Anwesenheit Seiner Majestät des Königs von Portugal im Neuen Palais zu Potedam gegeben wurde, statt. Unter den Darbietungen wird sich endlich ein von Herrn Ober⸗Regisseur Max Grube gestelltes lebendes Bild (das „Flötenkonzert Friedrich's des Großen“, nech A. Menzel) befinden. Das Flötensolo darin hat der Königliche Kammervirtuose Herr Prill übernommen, und zwar trägt derselbe eine eigene Komposition des großen Königs, das 3. Flötenkonzert, vor.
Am Sonntag Mittag um 12 Uhr findet in der Philharmonie die öffentliche Hauptprobe zum III. Philharmonischen Konzert unter Arthur Nikisch's Leitung und solistischer Mitwirkung des Violinvirtuosen Willy Burmester statt. Karten (2 ) sind bei Bote u. Bock erhältlich.
Mannigfaltiges.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat an den Magistrat und die Stadtverordneten von Charlotten⸗ burg folgendes Dankschreiben gerichtet:
Die Glückwünsche und die Versicherungen des Dankes und der Treue, welche Mir von dem Magistrat und den Stadtverordneten Charlottenburgs im Namen der Bürgerschaft dargebracht worden sind, haben Mir eine aufrichtige Freude bereitet. Charlottenburg hat an dem bedeutungsvollen Jahre 18980 in besonderem Maße Antheil, sowohl im Hinblick auf die dem ganzen Volke theure Ruhestätte des unver⸗ geßlichen Kaisers, als im Hinblick auf das herrliche Denkmal, die Kaiser Wilhelm Gedächtnißkirche, welche dem geliebten Herrscher an dem Tage Seines größten, die deutschen Hoffnungen erfüllen den Sieges geweiht worden ist. Es bewegt Mich freudig und dankbar, daß die Vertreter Charlottenburgs in diesen Erinnerungen einen mäch⸗ 26. Antrieb zur Gottesfurcht, zur Nächstenliebe und zur Königstreue erblicken, und gern spreche Ich Ihnen und Ihrer Bürgerschaft Meinen herzlichen Dank und Meine Anerkennung dafür aus, daß Sie ohne Unterschied der Partei und des Standes durch Ihr opferbereites Ein- treten ein hohes Verdienst an dem Gelingen des großartigen Werkes
erworben und dadurch zu der schönsten Gedächtnißfeier des vergangenen
Jahres am 1. September wesentlich beigetragen haben. Neues Palais, den 29. Oktober 1895. Auguste Viktoria, Kaiserin und Königin.