.
ü ᷓ . — 3 56
Stabtarzt 2. Gl., beide unter Vorbehalt der Patentierung, — be⸗ fördert. Dr. Koppe, Marine ⸗Assist. Arzt 2. Kl., ein Patent vom 30. September 1893 erhalten. Dr. Pietrusky, überzähl. Marine Stabsarzt, mit dem 1. Oktober d. J. in eine offene Etatsstelle eingerückt. Dr. Haacke, Dr. Ehlers, Dr. Krem ser, Dr. Marben, Dr. Wegner, e , ,,. 1. Klasse der Marine⸗ Reserve im Landwehr. Bezirk n, bew. II Berlin, II Altona und Hamburg, Dr. Bruhn, Assist. Arzt 1. Klasse der Marine Res. im Landw. Bezirk IL Altona, zu Stabsärzten der Marine ⸗Res., Dr. Jahn, Assist. Arzt 1. Kl. der Seewehr 1. Auf⸗ gebots im Landw. Bezirk III Berlin, zum Stabsarzt der Seewehr 1. Aufgebots befördert. Die nach Vorstehendem beförderten Marine ärzte des Beurlaubtenstandes erbalten ein Patent von dem Tage, an welchem die Beförderung ihrer Altersgenossen in der Armee ausge⸗ sprochen wird. Dr. Petersen, Stabsarzt der Marine⸗Res. im
Landw. Bezirk Kiel, der Abschied bewilligt.
Nichtamtliches.
Dent sches Reich. Preußen. Berlin, 9. November.
Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend, kurz nach 116 Uhr, wohlbehalten im Neuen Palais wieder eingetroffen. ᷣ .
Heute Vormittag hörten Seine Majestät von 10 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Generalstabs der Armee und des Chefs des Militärkabinets.
Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung. Nach derselben fand eine Sitzung der vereinigten Ausschüsse fuͤr Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr statt.
In der Nr. 11 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts“ vom 1. November d. J. (vgl. die gestrige Nr. d. Bl.) sind ferner folgende Bescheide und Beschlüsse mitgetheilt: .
Ist eine Verständigung mit einem vor Gericht erschienenen Entschädigungsberechtigten in deutscher Sprache nicht zu er⸗ möglichen, so ist, falls nicht sämmtliche an der Verhandlung vor dem Gericht betheiligten Personen — die Personen des Gerichts, die Parteien, deren Vertreter und Prozeßbevoll— mächtigte 2ꝛc. — der fremden Sprache mächtig sind, gemäß S§ 26 der Kaiserlichen Verordnung uͤber das Verfahren vor den Schiedsgerichten vom 2. November 1885 und § 187 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Februar 1877 die Zu⸗ ziehung eines Dolmetschers zu den Verhandlungen
eboten.
; Das Reichs-Versicherungsamt sieht in der Regel, jeden⸗ falls in der großen Mehrzahl der meist einfach liegenden
Fälle, für die von einem Rechtsanwalt geleistete Vertretung eines Rentenbewerbers den Betrag von fünf oder zehn Mark für jede Instanz als eine angemessene Ver— gütung an; auf einen vom Gegner zu erstattenden höheren Betrag pflegt nur in Fällen besonderer Mühewaltung des Vertreters erkannt zu werden; dabei wird der Betrag von zwanzig Mark für jede Instanz sehr selten überschritten. Solche Kostenentscheidungen sind aber nur für das Verhältniß der Prozeßgegner — der Berufsgenossenschaft und des Ver— letzten u. s. w. — unter einander maßgebend und stehen dem vertretenden Bevollmächtigten selbst, wenn er von seinem Auftraggeber die Vergütung für die geleistete Vertretung fordert, jedenfalls formell nicht entgegen.
Deutsche Seeleute auf Schiffen, welche nicht . deutscher Flagge fahren, sind nicht ver— ich ert.
Das Reichs⸗Versicherungsamt verlangt von den Berufs—⸗ enossenschaften keineswegs, sie solltln „unter allen Um⸗ tänden“ von dem ihnen durch die 65 36 ff. des Unfall⸗ versicherungsgesetzes verliehenen Regreßrechte Gebrauch mach en; die Berufsgenossenschaften können und sollen viel⸗ mehr dann, wenn dies mit Rücksicht auf den verurtheilten Unternehmer oder mit Rücksicht auf das eigene Interesse der Berufsgenossenschaft (3. B. wegen Zahlungsunfähigkeit des Ver⸗ urtheilten) angezeigt erscheint, von dem Regreß Abstand nehmen, und es ist den Vorständen nur zu ihrer eigenen Deckung zu rathen, einen derartigen Beschluß von der Ge⸗ nossenschaftsversammlung genehmigen zu lassen.
In der jährlich dem Reichs⸗Versicherungsamt einzureichenden Uebersicht über die Abnahme der aus den Vorjahren übernommenen Renten⸗ 2c. Belastung ist als erstes Rechnungsjahr (Entschädigungsjahr) das J 4 der erst⸗ maligen thatsächlichen . und nicht das der erst⸗ ,,. Festsetzung von Entschädigungsbeträgen zu Grunde zu legen.
Das Recht eines Betriebsunternehmers, einen Beauf⸗ tragten der Genossenschaft für die Besichtigung seines Betriebes gemäß 8 85 des Unfallversicherungsgesetzes ab zu⸗ lehnen, ist nicht von dem Nachweis abhängig, daß die gehegten Befürchtungen der Verletzung eines Fabrik— geheimnisses oder der Schaäͤdigung der ge n thatsächlich begründet seien.
Der Kaiserliche Botschafter in Wien Graf ö.. Eu len⸗
burg ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Wien zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der Königliche Gesandte in Weimar, Geheime Legations— Rath Raschdau ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Weimar zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Regierungs⸗Assessor von Goerschen zu Wandsbeck ist der Königlichen ö zu Cassel und der Regierungs⸗ Assessor Scherer zu Oldenstadt der Königlichen Regierung zu e., zur weiteren dienstlichen Verwendung üͤberwiesen worden.
Der . von Strempel aus Trier ist dem Landrath des Kreises Waldenburg, der Regierungs⸗ Assessor Graf von Oberndorff aus Wiesbaden dem Land⸗
rath des Kreises thum Lauenburg und der Regierungs⸗ . or Graf . aus Aurich dem Landrath 3
Kreises St. Wendel zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
Bayern.
Die Kammer der Abgeordneten hat gestern den An⸗ trag auf Errichtung einer staatlichen Mobiliar-Ver⸗ sicherungsanstalt mit 79 gegen 68 Stimmen angenommen, . den Zusatzantrag auf Ausschluß der Privatversicherung abgelehnt.
Sachsen. Nach den zur Zeit getroffenen Dispositionen gedenken 3. Majestäten der König und die Königin morgen bend von Sibyllenort abzureisen und am Montag früh in der Villa Strehlen einzutreffen.
Med lenburg⸗ Schwerin. Aus Cannes vom 7. d. M. wird den Meckl. Nachr.“ emeldet, daß die Wiederherstellung Seiner . Hoheit * Großherzogs weitere langsame, aber sichere Fortschritte mache. Höchstderselbe unternehme bei schönem Wetter täglich längere Fahrten auf dem Meer, die einen sehr wohlthätigen engt auf das Allgemeinbefinden ausübten.
Lippe.
Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prin⸗ essin 3 von Preußen sind mit dem Prinzen zöllbumat᷑ gestern von Detmold zum Besuche des Groß⸗ herzoglichen Hofes nach Darmstadt abgereist. Seine Durch⸗ laucht der Prinz und Ihre Königliche Hoheit die Prin zessin Adolf zu Schaumburg⸗Lippe begleiteten Höchstdieselben zum Bahnhof.
Oesterreich⸗Ungarn.
In der gestrigen Sitzung des österreichischen Ab— geordnet enhauses interpellierte der Abg. Steinwender den Minister-Präsidenten Grafen Badeni über die Gründe der Nichtbestätigung Dr. Lueger's als Bürgermeister von Wien. Die bei dieser Gelegenheit applaudierenden Galerien wurden vom Präsidenten des Hauses verwarnt. Die Abgeordneten Hauck und Dötz interpellierten den Hen fte e e n wegen einer angeblichen Aeußerung des Statthalters von Niederösterreich, in welcher dieser den Wiener Bürgermeister als seinen Bezirkshauptmann be—⸗ eichnet haben solle. Der Abg. Pattai brachte einen von en Antisemiten, den Deutschnationalen und einem Theil der Katholisch⸗Konservativen unterschriebenen Dringlichkeits⸗ antrag ein, worin die Regierung aufgefordert wird, die Gründe mitzutheilen, weshalb sie dem Kaiser die Nichtbestäti⸗ gung der Wahl Dr. Lueger s vorgeschlagen habe. Der Minister⸗ Präsident Graf Badeni erklärte, er wolle auf die Inter⸗ pellationen und den Dringlichkeitsantrag sofort antworten und den Beweis liefern, daß die Regierung es als ihr Grund⸗ prinzip betrachte, für jeden ihrer Schritte voll und nachdrücklich einzustehen. Weder das Ministerium noch der Statthalter von Niederösterreich hätten die Niederlegung des Reichsraths⸗ mandats Dr. Lueger's zur Bedingung für die Bestätigung zum Bürgermeister gemacht. (Starker Widerspruch bei den Anti⸗ semiten. Geßmann ruft: „Unmöglich!“ Prinz Liechtenstein ruft: Jeder von uns kann das Gegentheil beschwören!“ Der Minister⸗Präsident fuhr fort: Es sei eben so unrichtig, daß Dr. Lueger, falls er auf das Mandat verzichte, die Erwirkung der Bestäti⸗ gung in Aussicht gestellt worden sei. Richtig sei es, daß der Statthalter, als genauer Kenner der Größe und des Umfangs der Wiener Gemeindeverwaltung und der daraus für den Bürgermeister erwachsenden Amispflichten, sowie mit Rücksicht auf die bisherigen Gepflogenheiten, Zweifel gehegt habe, ob sich beide Stellungen vereinigen ließen, und daß er in einer Unterredung mit Dr. Lueger diesen gefragt habe, ob er gesonnen sei, das Reichstagsmandat auch im Falle seiner Bestätigung beizube⸗ halten. Als er — der Minister⸗Präsident — Dr. Lueger empfangen habe, habe er sich ausdrücklich dagegen verwahrt, daß die Beibehaltung oder die Niederlegung des Mandats von Belang für die Bestätigung sei. (Lueger ruft: „Das ist ,. Gegenüber der . Steinwender und dem Dringlich⸗ keitsantrag des Abg. Pattai betonte der Minister⸗Präsident, die Regierung habe prinzipiell keine Verpflichtung, sich über die Gründe eines nach dem Gesetz ausschließlich in die Sphäre ihrer Exekutive fallenden Akts, wie des vorliegenden, auszu⸗ sprechen. Hierfür sei die Regierung niemandem verantwortlich als dem Kaiser (Widerspruch bei den Antisemiten und Jungezechen) und der eigenen gewissenhaften Ueberzeugung. Unter Festhaltung dieses Prinzips wolle er dem Gegenstand nicht ausweichen unter thunlichster Schonung persönlicher Momente. (Zwischenruf Lueger's: „Bitte, ohne Schonung!) Die durch das Wiener Gemeindestatut anerkannte Nicht⸗ bestätigung stehe in keinem Widerspruch mit dem Prinzip der Autonomie. Der einschlägige, von der autonomen Körperschaft, nämlich dem Landtag, beschlossene Para⸗ graph der Statuten involviere weder an sich, noch in seiner praktischen Anwendung einen 6 in die Autonomie der Gemeinde. Das Vorgehen der Regierung sei daher gewiß formell, aber auch materiell gesetzlich begründet. Gerade dadurch, daß der Krone das Mittel geboten sei, den Amtsantritt nicht entsprechend befundener Kandidaten auf den Antrag der Regierung zu verhindern, sei die Re⸗ gierung in der Lage, gegenüber der Wahlbewegung und der Parteibildung, soweit dieselben gesetzlich seien, eine objektive eu einzunehmen, ohne die Besorgniß, daß die politische Verwaltung der Haupt⸗ und Residenzstadt mit einer Bevölkerung von über 11 Millionen eventuell in unberufene Hände gelange. Widerspruch der Anti⸗ semiten) Nach der ratio legis könne das Votum der Majorität nicht berücksichtigt werden, sobald die erforderliche Bürgschaft f eine streng objektive, sachliche, von agitatorischer Tendenz eie, allen Bevölkerungsklassen gleichmäßige, den Anforderungen der Autorität volle Rechnung tragende Führung der Ver⸗ waltung nicht außer Zweifel stehe. Der Minister⸗Präfident chloß: „Diesbezüglich den Weg der Experimente zu betreten oder ch auf Hoffnungen zu stützen, die mit den Vorgängen in der . enheit nur . vereinbar sind, kann . in der hr einer sich ihrer Verantwortung bewußten Regie⸗ rung liegen. Dies und nur dies allein sind die Beweggründe der Regierung, die nach ihrem freien Ermessen handelte.“ Der Minister⸗Präsident verwahrte sich entschieden gegen das
Ansinnen, als sei die Regierung irgend einem Druck seitens der ungarischen Regierung oder seitens irgend einer Partei des Parlaments ausgesetzt gewesen. Eine solche Insinuation sei ein Angriff auf die Ehre des Staats und damit zugleich ein An gn auf die hohe Bedeutung und die Ehre des Hauses. Minister⸗Präͤsident ersuchte, die Dringlichkeit abzulehnen. Der Abgeordnete Pattai begründete darauf die Dringlichkeit seines Antrags und erklärte, es gehe nicht an, daß ein verantwort⸗ licher Minister der Krone unverantwortliche Rathschläge gebe. Es sei unzulässig, daß ein tadelloser Mann, dessen Begabung zweifellas sei und der mit einer Zweidrittel⸗Mehrheit gewählt worden sei, mit Rücksicht auf das Judengetreibe in Ungarn nicht bestätigt werde. Der Abgeordnete Ebenhgch erklärte namens eines Theils der konservativen Partei, es sei dringend nothwendig, Aufklärung darüber zu erhalten, ob die Nicht⸗ bestätigung Lueger's eine Verurtheilung der Bestrebungen einer polititischen Partei bedeute. Redner verwahrte sich dagegen, daß Oesterreich zu einem Vasallenstaat oder einem Komitat Ungarns herabsinke. Der Abgeordnete Prinz Liechtenstein führte aus, der Minister⸗Präsident Graf Badeni wolle in Wien ühren, aber von Pest geführt werden; damit werde der voll⸗ ändige Sieg der Partei des Redners nur beschleunigt. Prinz Liechtenstein hob schließlich die Eigenschaften Dr. Lueger's hervor und betonte, derselbe werde immer wieder gewählt werden. Der Unterrichts⸗Minister Freiherr von Gautsch antwortete auf eine Bemerkung des 16 Liechtenstein über die Haltung und die Abstimmung der einzelnen Minister: Die Haltung und die Ab⸗ stimmung jedes Mmisters im Ministerrath stehe unter dem Amtseide und entziehe fich jeder Diskussion; alle Vermuthungen in dieser Richtung seien unrichtig. Er erkläre in seinem eigenen Namen sowie im Namen seiner Kollegen, daß sie alle, und zwar jeder einzelne und alle in der Gesammtheit für den Beschluß des Ministerraths und für den Minister⸗Präsidenten ein- ständen. Nachdem die Abgg. Stein wender und Hau cksich für die Dringlichkeit ausgesprochen hatten, führte der Abg. Dr. Lueger aus, er wolle die Behauptung des Minister⸗Präsidenten richtig⸗ stellen, daß ihm (Lueger) vom Statthalter keine Bedingungen . worden seien. Er wolle die Unterredung mit dem rafen Kielmannsegg wörtlich wiedergeben. Graf Kielmannsegg 2 ihm Unbescholtenheit sowie die Fähigkeit, die Verwaltung er Stadt Wien zu leiten und mit den Staatsbehörden zu verkehren, zugestanden, habe jedoch hinzugefügt, er könne die Bestätigung nur vorschlagen, wenn Dr. Lueger sein Reichsrathsmandat niederlege und auf eine Wieder— wahl verzichte. Der in, welchem er die Be⸗ dingungen mitgetheilt habe, habe erklärt, er halte nichts davon. Darauf trat Br. Lueger der Bemerkung des Minister⸗Präsi⸗ denten entgegen, daß derselbe aus Schonung für seine K 9 Person gewisse Momente verschweige. Dr. Lueger rief aus: „J fordere Excellenz auf, zu sagen, was er von mir weiß.“ (Stür⸗ mischer Beifall auf der Galerie.) Der Präsident gab den Auftrag, die Galerie räumen zu lassen. Nachdem dies geschehen, schloß Dr. Lueger mit dem Hinweis auf seine frühere objektive Ge⸗ schäftsführung als Vize-Gürgermeister. Nachdem die Abgg. Dr. Krongwetter, Pernerstorfer und Weber für die Dringlichkeit gesprochen hatten, erklärte der Abg. Beer im Namen der Linken, daß alle Mittheilungen von geheimen Konventikeln und Berathungen dieser Partei grundlos seien. Die deutsch⸗̃liberale artet verhalte sich objektiv und glaube, daß in erster Linie die Regierung zu ent— scheiden habe. Die deutsch⸗ liberale Partei werde gegen die Dringlichkeit stimmen, da dem Antrage durch die Beantwortung der Interpellation von seiten der Regierung
schon entsprochen seiz er behalte sich jedoch vor, gegenüber den
Erklärungen des Minister-Präsidenten über Ministerverant⸗ wortlichkeit seiner Zeit im Hause Stellung zu nehmen. Die Dringlichkeit wurde hierauf mit 118 gegen 64 Stimmen abgelehnt und der Antrag dem Budget-Ausschuß zuge⸗ wiesen. Sodann wurde die Sitzung geschlossen.
Der Bezirkshauptmann von Triebeis brachte in der gestrigen Sitzung des Beiraths der Stadt Wien den Erlaß der Statthalterei, betreffend die Nicht⸗ bestätigung Dr. Lueger's, zur Kenntniß und theilte mit, daß die neue Bürgermeisterwahl ain Mittwoch oder Donnerstag vorgenommen werden solle.
Nach einer Meldung aus Agram ist die Unter suchung gegen die an der Fahnen⸗Demonstration betheiligten Studenten
een det; 56 Studenten wurden unter Anklage gestellt; die Verhandlung ist auf den 11. d. M. festgesetzt worden.
Frankreich.
In Ter Budgetkommission verlangten gestern der Minister⸗»Präsident Bourgeois und der Finanz⸗Minister Dou mer einige Abänderungen in Einzelheiten verschie—⸗ dener Budgets. Die Kommission beschloß jedoch, sämmtliche , Aenderungen abzulehnen und der Kammer das
udget in der von der Kommission festgesetzten Form vor⸗ zulegen. Italien.
Gestern hat in Rom der . wegen des anarchisti⸗ schen Komplotts gegen den Minister-Präsidenten Crispi begonnen; der Hauptangeschuldigte ist Lega, der ein Attentat auf Crispi verübt hatte. Die Verhandlungen vor dem Schwurgericht werden mehrere Tage dauern.
Türkei. .
Ein Hirtenbrief ist, wie W. T. B.“ berichtet, bisher von dem armenischen Patriarchat in Konstantinopel nicht erlassen worden; die Kirchenbehörden sind nur von der Ertheilung von Reformen telegraphisch verständigt und ermahnt worden, die Ausführung derselben abzuwarten.
Das in der Kaserne von Zeitun durch ungefähr 3800 Armenier eingeschlossene türkische Bataillon soll von Mustapha Pascha mit zehn Bataillonen entsetzt worden sein; hierbei sollen 2800 Henry⸗Martini⸗ Gewehre, 1200 Revolver und Munition in die Hände der Türken gefallen sein.
Bulgarien.
Die Sobranje hat gestern den Strafgesetzentwurf in erster Lesung fast einstimmig angenommen. Der Minister⸗ Präsident Stoilow erklärte, der — sei nach aus⸗ wärtigen Mustern ausgearbeitet, aber den Bedürfnissen des Landes angepaßt worden. Die Todesstrafe sei nur für vier Verbrechen aufrecht erhalten.
Amerita.
Der Madrider „Herald“ meldet aus Havanna: der Führer der r, n, Gomez habe ein Rundschreiben an alle seine Abtheilungsführer gerichtet, worin er anor dne, das Eigenthum derjenigen zu zerstören, welche keine Ab⸗
gaben an die Aufständischen zahlten. — Der Mulatte
aceo fordere enorme Tribute von der Landbevölkerung, indem er die Zuckerplantagen bedrohe. Die Banden der Aufständischen seien in der Provinz Havanna zerstreut, der Aufstand gewinne jedoch in der Provinz Matanzas an Boden. Die Insurgenten befolgten die Taktik, jeden Zusammenstoß mit den spanischen Truppen zu vermeiden. Asien.
Das „Reuter sche Bureau“ berichtet aus Shanghai, daß dem dort erscheinenden Blatt „Mercury“ zufolge eine Meuterei unter den chinesischen Soldaten in Kin— Kiang ausgebrochen sei, die sich weigerten, die Waffen aus⸗ zuliefern, und ihren Vorgesetzten, die ihnen gegenüber machtlos seien, Tro tz böten. Die Lage sei bedenklich die Eingeborenen seien von einer Panik ergriffen, die wohlhabenderen von ihnen verließen die Stadt; die Auslaͤnder hätten sich bewaffnet und seien aufgefor dert worden, für den Nothfall bereit zu sein.
Afrika.
Aus Ka pstadt erfährt das ‚„Reuter'sche Bureau“: Auf die Vorstellungen der britischen Regierung, daß die Ahschließung der Furten des Vaalflusses durch die Transdaalregierung ein vertragswidriges Vorgehen sei, habe der Präsident von Transvaal Dr. Krüger erwidert, die Furten würden ohne die Zustimmung der Königin von Großbritannien nicht wieder geschlossen werden.
Parlamentarische Nachrichten.
Bei der am5. d. M im 6. Arnsberger Wahlkreise (Dort— mund Stadt und Hörde) vorgenommenen Reichstagsstich⸗ wahl wurden nach amtlicher Ermittelung insgesammt 461465 Stimmen abgegehen. Davon erhielten Dr. Franz Lütgenau Sozialdemokrat) 24 632 und Kommerzien-Rath Theodor Möller (natlib) 21 514 Stimmen. Ersterer ist mithin gewählt.
Nr. 45 des Zentralblatts fär das Deutsche Reich', herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 8. November, hat fol⸗ genden Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Herausgabe eines neuen amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif. — Erscheinen eines neuen statistischen Waarenverzeichnisses und eines Verjeichnisses der Massengüter. — Befugniß einer Zellstelle zur Abfertigung von Wollen garn als hartes Kammgarn. — Zollerlaß bei der Ausfuhr von Fabrikaten für das nachweislich dazu derwendete Paraffin und Karnaubawachs. — Konsulatwesen: Bestellung eines Konsular⸗ Agenten. — Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstands⸗A kten. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die in einem Zivilprozeß seitens einer Partei geschehene Vorlegung eines falschen, nach der Vorstellung des Thäͤters ge⸗ eigneten urkundlichen Beweismittels für die Richtigkeit des geltend gemachten privatrechtlichen Anspruchs kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 25. April 1885, die Bestrafung, des Thäters wegen Betrugs zur Folge haben. Richtig ist, daß die in einem Zwil⸗ prozeß erfolgende Aufstellung bewußt wahrheitswidriger thalsächL licher Behauptungen zur rechtlichen Begründung eines erhobenen vrivatrechtlichen Anspruchg im allgemeinen nicht geeignet ift, für die Konstruktion eines hierdurch wider den Prozeßgegner bersuchten, nach Befinden vollendeten Betrugs verwerthei zu werden... Daß aber der Gebrauch falscher oder verfälschter Beweismittel eine dem § 263 Str. G.-B. unterstellte Täuschungshandlung bilden kann, ist in Theorie und Praxis anerkannt. (934, 95.)
— Die Unfallversicherung, welche nach ihren allgemeinen Versicherungs bedingungen unter Unfall jedes gewaltsame, plötzlich und unabhängig von dem Willen des Versicherten von außen her mecha⸗ nisch auf ihn einwirkende Ereigniß, welches eine Beschädigung des Körpers zur Folge hat, versteht, findet, nach einem Urtheil des Reichs— gerichts, VI. Zwwilsenats, vom 26. September 1895, nicht ohne weiteres Anwendung auf den einem Arzt bei den von ihm vorgenom— menen bakteriologischen Untersuchungen durch Vergiftung zjugestoßenen Unfall. — Dem Dr. O., Assistenten am Hygienischen Institut in H, waren bei den in dieser Eigenschaft von ihm por— genommenen bakteriologischen Untersuchungen Cholerabacillen in den Mund gerathen, und O. starb einige Tage späler, am 21. September 1894, an der Cholera. Der Verstorbene war bei einer Versicherunge⸗ gesellschaft gegen Unfälle versichert gewesen, und seine Mutter und alleinige Erbin beanspruchte die für den Todesfall. versicherte Summe. Die a r, , ,. lehnte aber die Zahlung ab, weil nach 5 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Unfall jedes gewaltsame, plötzlich und unabhängig von dem Villen des Berss5 rn, von außen her mechanisch auf ihn einwirkende Ereigniß verstanden wird, welches eine Beschädigung des Körpers zur Folge hat, und der Tod des Dr. S. auf einen folchen Unfall nicht zurückzuführen ist. Die Klage der Mutter gegen die Gesellschaft wurde in beiden Instanzen abgewiesen, indem das Berufungsgericht als den der Klägerin günstigsten Vorgang unterstellte, daß iht Sohn, um einen hängenden Tropfen zu bilden, cholerabaeillenhaltiges Wasser mittels einer Pipette angesaugt und durch versehentlich zu kräftiges Saugen dann in den Mund bekommen habe, eine gewalt⸗ Ame CFinwirkung auf den Verunglückten also nicht stattgefunden habe. Die Reviston der Klägerin wurde vom Reichsgericht zurũckgewiesen, indem es begründend ausführte: Daraus, daß der Pr. D. Arzt ge— wesen ist, folgt aber noch nicht, daß er bei der Versicherung sich nicht den ihm mitgetheilten Bedingungen hat unterwerfen und sich nur unter der Bedingung hat versichern wollen, daß ihm die Versicherungs« umme auch für andere Unfälle, als die nach den Bedingungen unter die Versicherung fallenden ausgezahlt werde, wenn solche Ünfälle ihn in seiner Beruftzthätigkeit treffen sollten. (151/55.
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
In allen Fällen, in welchen gesetzlich der Gemeinde Einkommen steuer das für die Staats ⸗Einkommensteuer ermittelte Einkommen zu nde zu legen ist, können, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwal⸗ tungsgerichts, II. Senats,. vom X. Juni 1853, irrthüm liche An- gaben, welche bes der Deklarafion zur Staats Einkommensteuer ge. macht sind und zu einer unrichtigen EGinschäßzung geführt haben, bei de anziehung zur Gemeinde- Einkommensteuer nicht ber ück⸗ Ichtigt werden. Ging Aktiengefellschaft batte für die Staats. Ginkommensteuer Veranlagung pro 18945395 ein dreijähriges Einkommen in Höhe von 76 586 deklariert, welche Ziffer bei der Ver⸗ mnlagung geceptlert wurde. Als sodann die Aktiengesellschaft zur meinde Einkommen steuer pro 1894/95 ebenfalls mit dem von ihr em Staat gegenüber deklarierten Einkommen (i von 75 580 M * angezogen wurde, erhob die ö. Einspruch, indem sie geltend ier daß sie sich bei ihrer Teklaration zu ihrem Nachtheil geirrt e; sie bätte, wie die Bilanz ergäbe, die zur Zahlung der Dividende Verstãrkung des Reserwe fonds perwendeten Beträge aus Verfehen
nicht aus den Ueberschüssen des Betriebs, sondern aus den Aktivbestãnden entnommen, und die Gemeindebehörde sei nicht berechtigt, sich diesen Irrthum zu Nutze zu machen. Der Einspruch batte keinen Erfolg, und die sodann von der Zensitin gegen die Gemeinde erhobene Klage wurde vom Bezirköausschuß abgewiesen. Auf die Revision der Klägerin beftätigte das Ober ⸗Verwaltungsgericht das Urtheil des Beztrksausschusses, indem es begründend gusführte: Was die Aus⸗ legung des § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 J. Der Kommunalbesteuerung ist das ermittelte Einkommen ohne den Abzug von 3 o, zu Grunde zu legen‘) anlangt, so bleibt der Gerichtshof bei der bereits früher ausgefprochenen 2 stehen. Danach ist bei Aktiengesellschaften dasjenige Ergebniß, zu dem die staatlichen Einschätzungsbebörden unter Anwendung der Vor— schriften in den Abs. J und 2 a. a. O. gelangen, dann maßgebend, wenn das staatsstenerpflichtige und das kommunalsteuerpflichtige Ein⸗ kommen einander decken — eine Voraussetzung, die jedenfalls da ge⸗ geben ist, wo der Gewerbebetrieb sich lediglich in Preußen, sei es in einer, sei es in mehreren Gemeinden vollzieht. Es bleibt kein Raum mehr für eine Untersuchung darüber, ob bei der Deflaration die von der Klägerin behaupteten Irrthümer vorgekommen sind oder
nicht. Sie könnten nur Berücksichtigung finden, wenn eine selbständige
Veranlagung geboten wäre.“ ¶ II. 1013.
Statifstik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
. J,. in Berlin haben, einer Mittheilung der Post“ zufolge, die K der Firma J. Levi wegen Lohnffreits di Arbeit eingestellt.
Zur , der englischen Schiffsbau⸗ arbeiter wird dem W. T. B. aus Glasgow gemeldet: Nach einer Privatnachricht soll die Regierung den Chefsekretär für Irland Gerald Balfour angewiesen haben, bei den großen Rhedern Harland und Wolff Vorstellungen zu machen, um eine Lösung der gegenwärtigen Krise herbeizuführen. Auch wird versichert daß die Rheder von der Themse, vom Tyne und dem Wear die Absicht ausgesprochen hätten, durch Schließung ihrer Werkstätten mit den Rhedern vom Clyde und von Belfaft zusammenzuwirken. — Inzwischen ist die Firma A. W. Smith vom Werftbesitzer⸗Verbande abgefallen; ihre Leute haben mit Ge⸗ nehmigung des lokalen Arbeiter⸗Vollzugsausschusses die Arbeit gestern wieder aufgenommen. Vom heutigen Tage wird berichtet, man nehme an, daß der Ausstand in den nächsten Tagen beendet fein werde.
Nach Mittheilung des Statistischen Amt der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 27. Oktober bis inkl. 2. November cr. zur Anmeldung gekommen: S846 Lebendgeborene, 458 Gheschließungen, 15 Todtgeberene, 523 Sterbefälle.
Kunft und Wissenschaft.
Der Professor der Archäologie an der Universitãät zu Leipzig Hofrath Br. Johann Adolf Overbeck ist gestern geftorben. Er war der Enkel des Dichters Christian Adolf Sverbeck (1755 — 1814) und ein Neffe des Malers Johann Friedrich Overbeck (1789 — 1869) und wurde am 27. März 1826 zu Antwerpen geboren. Er studierte in Bonn, habilitierte sich 1850 daselbst und folgte 1853 einem Ruf als Professor der klassi⸗
schen Archäologie und Vorstand der archãologischen Sammlung nach
Leipzig. Er verfaßte außer einer großen Zahl von Aufsäßzen und Ab- handlungen, deren Mehrjahl in den Schriften der Königlich sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften publiziert ist, einen Katalog des rheinischen Museums vaterländischer Alterthümer, eine Beschreibung der römischen Villa bei Weingarten und seine große Galerie heroischer Bildwerke der alten Kunst', welche ihm den Ruf als Professor nach Leipzig eintrug. In demselben Jahre veröffentlichte Overbeck seine kunstarchäologischen Vorlesungen und unternahm verschiedene Studienreisen nach Pompeji. Als Ergebniß derselben veröffentlichte er 1858 das bekannte Werk Pompeji in seinen Gebäuden, Alterthümern und Kunstwerken«, von dem vier Auflagen erschienen. Ebenfalls vier Auflagen erlebte seine ‚Geschichte der griechischen Plastik“. Von weiteren Schriften verdienen Erwähnung: „Beiträge zur Erkenntniß und Kritik der Zeusreligion '. Ueber die Lade des Kypselos‘, „Die antiken Schriftquellen zur Geschichte der bildenden Künste bei den Griechen! und endlich als sein umfassendstes Werk die fünfbändige Griechische Kunstmythologie=. J
— Die „Gaceta de Madrid“ veröffentlichte einen Erlaß des Unterrichts. Ministers, wonach in dem neuen großen Bibliothek- und Museumspalast zu Madrid ein Musenm für moderne nationale Kunst gegründet werden soll. Der Begriff modern“ wird dahin erläutert, 64 man nach reiflicher Ueberlegung die Grenze zwischen älterer und neuerer Kunst in die Zeit verlegen wolle, wo die ästhetischen Theorien, von denen sich David und Canova bei der Schöpfung ihrer Werke leiten ließen, der spanischen Kunst eine neue Wendung gaben. Nach Ansicht der Sachverständigen sei der letzte Vertreter der älteren spanischen Malerei Goya, ebenso wie Adam und Vergara die der älteren Skulptur; daher endige auch die Reihe der im Museo del Prado ausgestellten Werke mit ihm. Die neue Galerie werde infolge dessen mit Gemälden Madrazo's und anderer Schüler David's und sSmit Skulpturen und Basreliefs von Alvarez und Sola beginnen. In erster Linie sollen Werke, die im Besitz des Staats sind oder von ihm noch angeschafft werden, Auf⸗ nahme finden. Zum Direktor des neuen Museums wurde Pedro de Madrazo ernannt.
Handel und Gewerbe.
Das Reichsbank-⸗Direktorium hat neuerdings für das Wech sel-Inkasso der Reichs ⸗Hauptbank eine mit dem 1. Januar 1896 in Kraft tretende Anordnung erlassen, welche den zahlreichen Geschäftsleuten in den zwar nicht zum Gemeindebezirk Berlin, jedoch zum Postbezirk Berlin 6 Theilen der Berliner Vororte willkommen sein wird. Da diese Geschäftsleute sich in ihrer Korrespondenz fast auschließlich ihrer postalischen Adresse Berlin M., Berlin O. 06 be⸗ dienen und die kommunale Zugebörigkeit ihrer Geschäfts lokale und Woh⸗ nungen ju einem Vororte den auswärtigen Geschãftsfreunden in der Regel unbekannt ist, so lauten auch die auf sie gezogenen oder bei ihnen domilizierten Wechsel mit wenigen Ausnahmen auf Berlin als Zahlungs ort. Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht indessen für die In= haber solcher Wechsel keine Verpflichtung, dieselben in Geschäftslokalen oder Wohnungen, welche außerhalb des Gemeindebezirks des Zahlungs⸗ orts Berlin belegen sind, präsentieren zu lassen. Zur Erhaltung des Wechselregresses genügt vielmehr in diesen Fällen gemäß Art. 91 der WBechselordnung die Erhebung des sogenannten Windprotestes, wobei ohne vorherige Präsentation des Wechsels durch eine bei dem Berliner Einwohner Meldeamt gehaltene Nachfrage von dem Protestbeamten fest ; gestellt wird, daß das Geschäftslokal bejw, die Wohnung des Prãsen⸗ taten in Berlin nicht zu ermitteln sei. Die Reichsbank hat 3 bisher Wechsel · Prãsentationen in jenen Porortstheilen des Postbezirks Berlin durch ihre Kassendiener nicht vornehmen lassen, ist aber über ihre gesetz lichen Verpflichtungen schon insofern hinausgegangen, als sie durch die Reichsbank Hauptkasse in jedem Fall eine schriftliche Aufforderung hat ergehen lafsen, den Wechsel am Fälligkeitstage bei ihr einzulösen oder, wenn es sich um die Annahme eines Wechsels handelt, diese bei ibr binnen bestimmter Frist zu erklären. Mit Rücksicht auf die fort⸗ schreitende Ausdehnung und Verschmelzung Berlins mit den Vororten hat das Reichsbank -⸗Direktorium es nunmehr für gerechtfertigt erachtet, den betheiligten Geschäftsleuten noch weiter entgegenzukommen, und demzufolge beschlossen, vom 1. Januar 1896 ab die auf Berlin lautenden Wechsel innerhalb des Postbezirks Berlin ohne Rücksicht auf die Gemeindebezirksgrenze sammtlich durch Kassendiener zur Zahlung oder Annahme vorlegen zu lassen, obwohl dadurch eine
nicht unerhebliche Vermehrung des Kassendiener⸗Personals herbeigeführt wird. Voraussetzung dafür bleibt nur, daß auf den betreffenden Wechseln keine andere Ortschaft als Berlin als Zahlungs ort bezeichnet ist. Wechsel, in deren Adresse ein Berliner Vorort, sei es allein, sei es in Verbindung mit Berlin angegeben ist, 3 B. Charlottenburg, Ranke⸗ straße, oder Berlin⸗Schöneberg,. Winterfeldylatz u. dergl, müssen von dem Ankauf oder dem Inkasso durch die Reichsbank nach wie vor ausgeschlossen bleiben. Hinsichtlich der Protesterhebung nach fruchtloser räsentation bewendet es bei dem bisherigen, aus der Vorschrift des rt. 91 der Wechselordnung sich ergebenden Verfahren.
Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11993, nicht recht zeitig gestellt 49 Wagen. In Oberschlesien sind am 7. d. M. gestellt 5193, nicht rechi⸗ zeitig gestellt 655 Wagen.
O Vom Berliner Pfandbrief ⸗Institut sind bis 381. Oktober d. J. 18785 1065 ½ 31 0, 21 577 80900 . 4 o, 45 700 3800 1 4 Mο, 9 707 1099 40 590 alte Pfandbriefe und 1612 100 Æ 3 YJο0 und 4923 zog 1M 3 0 neue, zusammen 116 814 200 M Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 14214 500 M 3 ,. 11 1268 400 0 4 άᷣ II 562 go M 475 0G, 2984 330 * 5 oo alte Pfandbriefe und 16120 1090 6 35 0, und 4923 3990 1 309 neue, zusammen 50 O31 850 M Pfandbriefe von den Grundstäckseigenthümern zu verzinsen sind. — Angemeldet zur Be⸗ leihung in Neuen Berliner Pfandbriefen sind bis 35. Sktober d. . 106 Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 23 995 500 — Zugesichert, aber noch nicht abgehoben find 3549 S800
— Dem Königlich württembergischen Statistischen Landesamt kommen durch die Königlichen Dberämter alljãhrlich Uebersichten über den Verkebr auf den Woll märkten Württembergs zu nach den don den Marktmeistern geführten Registern. Im Staats. Anz. f. Württemb.. werden nun die wichtigsten Ergebnisse der für das laufende Verkehrs jahr 1895 gemachten Erhebungen veröffentlicht. Darnach belief sich in den 7 Städten Kirchbeim u. T., Ulm, Heil⸗ bronn, Tuttlingen, Ellwangen, Sulz a. N., Mergentheim, in weschen während des letzten Sommers Wollmärkte abgehalten wurden, die Zu fubr an Wolle auf im Ganzen 60560 Doppel-⸗Itr. zu 1606 Eg) gegen 6293 im Vorjahr und 7437 im Jahre 1895; darunter be⸗ fanden sich 168 Doppel⸗Itr. deutsche, s331 Dorpel · Itr. Bastard⸗ 15 Dorvel⸗Ztr. spanische, 546 DoprxelItr. gemischte Wolle. — An der Gesammtzufuhr waren Kirchheim mit 2657, Uim mit 1466, Heilbronn mit 1387 Doppel Ztr. zusammen 91 i) betheiligt, wogegen auf die dier übrigen Marktorte zusammen nur 550 Doppel-Itr. (909) entfielen. Verkauft wurden insgesammt 3823 Doppel⸗Itr. gleich 96 Cο der Zufuhr. Als böchster Preis wurden bezablt für dentsche Wolle 195 M (Sulz a. N], für Bastardwolle 2765 M (Kirch. heim u. T, für spanische Wolle (nur in Kirchheim u. T. gehandelt) 330 4 und für gemischte Wolle 206. (Kirchheim u. T) je für den Doppel Zentner, während der Durchschnittspreis überbaupt sich für die gedachten Wollgattungen auf 178, 218, 312 und 1923 4 für den Doppel Zentner stellte. Als Gefamm terlss wurden erzielt 1249 348 * (gegen 1282 889 4 im Jahre 1554 und 1 562 765 0 18853), und zwar für deutsche Wolle 29 gg 6. für Baftardwolle 1080491 *, für spanische Wolle 4680 ½ und für gemischte Wolle 124213 6 In Kirchheim allein erreichte der Geldumfaß die Söhe don 5885 674 , in Ulm betrug er 315 299 S6, in Heilbronn 236 114 (zusammen in diesen Markwlätzen gi, 2 59), während Tuttlingen, Ellwangen und Sulz a. N. einen Erlös von 23 000 bezw. 26316 bezw. 23 084 ½ Gusammen 872 o/o) und Mergentheim einen solchen von nur 6861 0 (O, 6 oo) auf⸗ weisen. — Im Vergleich mit dem für die 10 Vorjahre sich berechnenden Durchschnitt ergab das Verkehrsjahr 1897 bei der Zufuhr und der Verkaufsmenge sowohl als insbefondere bei dem er— zielten Erlös eine erhebliche Abnahme. Es betrug nämlich im Mittel der Periode 1885/94 die gesammte jährliche Wolljufuhr S560 Dopp. Ztr., die verkaufte Wollmenge S391 Dopp.Itr. und der hierfur der einnahmte Erlös 227742 6, wonach die heurige Zufuhr um 29,3 Co, der Wollumsatz um 30,6 o½4, der Gesammterkös um 5. 16 hinter dem zehnjährigen Mittel zurückbleibt.
Magdeburg, 8. Nobember. (B. T. B.) Zugckerbericht. Kornzugeer exklC, von 92 0 — neue 11, 10 - 1125. KRornzucker exkl. S8 * Rendem. 19 60 — 10,75, neue 10,85 — 10,75. Nachprodukte erl. Ho /se Rendem. I 60 — 545. Stetig. Brotraffinade J 23 0 = 23.25? Brotraffinade II 2,75. Gem. Raffinade mit Faß 23 2523 50. Gem. Melis! mit Faß 2,25. Ruhig. Robzuder J. Produtt Trans. f. a. B. Damburg pr. November 19.627 Gd., 105575 Br., pr. Dezember 1975 Gd., 10,77 Br., vr. Januar Mär; 11.00 Gd. 11,95 Br. vr. April -Mai 1120 Gd., 11,227 Br. Ruhig. — Wochen⸗ umsatz im Rohzuckergeschäft 315 900 3tr.
Leipzig, 8. Nobember. (W. T. B.) Kammzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. vr. Nobember 3, 15 M, pr. Dezember 3, 127 4A, pr. Januar 3, 127 4A, pr. Februar 3, 5 M, pr. Marz 3,15 A. pr. April 3, 15 4, vr. Maj 3,177 A, pr. Suni 3.20. **, pr. Juli 3,20 6, vr. August 322 4, vr. September 3,224 , vr. Oktober 325 * Umsatz 25 000 kg. Schwach.
Sonneberg, 8. November. (W. T. B.) Auf Verlangen der hiesigen Handelskammer theilt der hiesige am erikanische Konul Partello mit, daß die Nachricht über große Zolledefraudationen hiesiger Exporteure nicht von ihm, sondern von Zollunterbeamten in New Jork herrühre. Er habe auf dem dortigen Zollamt Waaren geprüft und werde diese Prüfung nach seiner Rückfehr noch energischer und genauer vornehmen. Viele der Fabrikanten müsse er wegen ihrer Ehrlichkeit und Korrektheit sehr hochschätzen.
Bremen, 8. November. (W. T. B) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (mffizielle Notierung der Bremer 6 Böͤrse. Stramm. Loko 6,80 bez. — Baum wolle.
uhig. Upland middl. loko 44t 3. — Schmalv. Ruhig. Wilcox 31t 3, Armour shield 31 4, Cudahy 324 4A, kane fz 265 53. Speg. Ruhig. Sbort elear middling loo 27. Wolle. Umsatz: 169 Ballen. — Taback. Umsatz: 148 Fäfser Kentuckv, 55 Faͤsser Maryland, 209 Packen Carmen, 50 Packen St. Felix.
St. Gallen, 9. November. it Rücksicht auf das neue Bundesgesetz über das Stimmrecht der Aktionäre der Eifen—⸗ bahnen beschloß der Regierungsrath die Umwandlung von 3800 — der vereinigten Schweizerbahnen in Namen⸗
ien.
Verkehrs⸗Anstalten.
Laut Telegramm aus Herbesthal ist die zweite englische Post über Ostende vom 8. November aus—⸗ geblieben. Grund: Nebel auf See.
Zur Bestreitung der durch den Bau einer festen Brücke über den Rhein von Bonn nach Beuel bedingten Ausgaben hat die Bonner Stadtverordneten Versammlung die Aufnahme einer Anleihe von 4900 000 6 beschlossen. welche mit 3 oo vperzinst und mit /o amortisiert werden soll. Die Genehmigung des Bezirksausschusses zur Aufnahme der Anleihe ist bereits erfolgt. Die Arbeiten zur Erweiterung der Rheinwerft in Bonn schreiten rüstig voran und werden voraussichtlich in einigen Wochen beendet sein.
Bremen, 9. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Reichs⸗Postdampfer Gera. ist am J. November Morgens in Aden angekommen. Der Postdampfer Braunschweig“ ist am 7. November Vormittags auf der Weser , .
London, 8. November. (W. T. B.) Ber Castle⸗Dampfer Arundel Castle“ ist heute auf der Heimreise in Lon don an⸗
ekommen. Der Union⸗Dampfer Greek' ist heute auf der Ausreise von den Canarischen Inseln abgegangen.