Auf Antrag können Loose und verloosbare Effecten für den Fall der Pari⸗Ausloosung gegen Coursverln⸗ versichert werden.
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Aufträgen zum An- und Verkaufe von Werthpapieren aller Art, gegen Cassa, auf Zeit oder gegen Vorschuß wird die größ Sorgfalt gewidmet und außer den Selbstkosten für die Vermittlung eine Provision nicht über 10 Pfg. vom Hundert des Courswerthe berechnet. Rentabilitäts Tabellen über eine Anzahl gangbarer Werthpapiere werden jeden Monat neu gefertigt und den Deponenten au Verlangen zugestellt. Ferner gestattet die Bank nach Vereinbarung Dispositions⸗-Beschränkungen z. B. in der Weise, daß ein Capitg hinterlegt wird, dessen Zinsengenuß ausschließlich einem Dritten zusteht, während über das Capital selbst ohne Einwilligung des Deponente nicht verfügt werden darf u. dgl. m. Derartige Beschränkungen werden auf dem Depositenscheine vorgemerkt.
Aus dieser kurzen Darlegung dürfte ersichtlich sein, daß die Einrichtungen allen Bedürfnissen Rechnung tragen und sowohl den Privatcapitalisten, wie Vormündern, Anwälten, Notaren, Verlassenschaftscommissären, ebenso aber auch dem Kaufmanne, Industriellen Gewerbetreibenden 2c. die zweckmäßigste und sicherste Vermögensverwaltung bietet, die überdies vor Angriffen auf Gut und Leben schützt und den weiteren Vortheil bietet, in allen Geldangelegenheiten in Fühlung mit einem ersten Bankinstitute zu stehen.
Insbesondere ist allen auf dem Lande und in der Provinz lebenden Capitalisten die Errichtung offener Depots zu empfehlen da sie selten Gelegenheit haben, ihre Werthschaften sicher aufzuheben, die Controle darüber auszuüben, und bei An⸗ und Verkäufen, he Geldbeschaffung 2c. sich meist weitläufiger Vermittlung bedienen müssen.
Auch für Vereine aller Art, Kranken⸗Unterstützungs- und Fabrikscassen, Berufsgenossenschaften u. dgl. dürfte sich keine bequemen, sicherere und billigere Vermögensverwaltung als die von der Baper. Hypotheken und Wechselbank gebotene finden lassen. N betreffenden Vorstände werden dadurch aller Mühe und Verantwortlichkeit überhoben.
Die Werthpapiere können persönlich oder durch einen Dritten übergeben oder per Post eingesandt werden. In letzterem Fall ist die Baper. Hypotheken- und Wechselbank zur Kostenersparung gerne bereit, auf vorherige Anmeldung und Bekanntgabe da ? der zu deponirenden Effecten die Versicherung derselben zu übernehmen.
Reglements werden auf Verlangen portofrei zugesandt.
Weitere Aufschlüsse ertheilt bereitwilligst
Vayerische Hypotheken- E Wechselbank
in München.
und .
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aer Gemgaprei⸗ betragt vierteljahrlich 4 Æ 50 8.
Alle Nost-Anstalten nehmen Gestellnug an;
k auer
Wilhelmstraße Nr. 32.
gin zel u⸗ nm mern kosten 25 3.
M 270.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pastor em. Haack zu Tribsees im Kreise Grimmen und dem Pastor em. Eng har dt zu Manow im Kreise Köslin den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem evangelischen , . Kantor, Küster und Organisten Steller zu Lichtenberg im Kreise Niederbarnim, dem evangelischen Hauptlehrer der ersten Gemeindeschule in Kottbus Ja nk und dem katholischen Hauptlehrer Pe ters zu Borbeck im Landkreise Essen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, . dem evangelischen Lehrer Pohlmeyer zu Oberbauerschaft im Kreise Lübbecke, dem evangelischen Hauptlehrer Kupsthal u Schmelz im Kreise Memel und dem evangelischen Kirch⸗ Huf er und Organisten Wessolowski zu Mensguth im Kreise Ortelsburg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie den Gemeinde⸗ 2 Doetsch zu Mülheim im Land⸗ kreise Koblenz; und Müller zu Altfriedland im Kreise Waldenburg, dem Kanzleigehilfen a. D. Bradtke zu Frank⸗ furt a. O., dem Chaussee⸗Aufseher a D. Stuhr zu Kammin 1. P, dem Gutsschäfer Karl Scheider zu Labschütz im Kreise Militsch und dem herrschaftlichen Kutscher Karl zul cher zu Schillers dorf im Kreise Randow das Allgemeine 2 zu verleihen.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitän Georg Thomaschewski von der Flottille des Kaiserlichen Gouvernements für Deutsch⸗Ostafrika und
Ddem Bureau ⸗Vorsteher desselben Gouvernements Arnold
Lambrecht den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Maschinentechniker Jens Lorenzen und Maschinenschlosser Ernst Dehl, beide von der Flottille des⸗ selben Gouvernements, ferner dem Werkstätten⸗Vorsteher n, Feddern, dem Hafenmeister⸗Gehilfen Rudolph
ndresen, dem Bauleiter Heinrich Hansen gen. Wilken, dem Bureaugehilfen Wilhelm Sielhorst, dem Zollamts⸗Assistenten zweiter Klasse Sebastian Fir nstein, dem K dritter Klasse
amian Fernandez L und dem Zollamts⸗Assistenten dritter Klasse Augusto . sämmtlich beim Kaiserlichen Gou⸗ vernement für Deutsch⸗Ostafrika, und dem Bezirksamts⸗ 4 Franz Stoelzle zu Tanga das Allgemeine Ehren⸗ zeichen, sowie
dem Vertreter der Deutsch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft in Kilwa, preußischen Staatsangehörigen Paul Fuchs das Militär⸗Ehrenzeichen zweiter Klasse zu verleihen.
Seine Majestãt der Kaiser und König haben Aller⸗ Mãdigst geruht:
den nachbenannten Offizieren 2c. der Marine die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: der dritten Klasse des Königlich spanischen Ordens
für Verdienste zur See:. * dem Kapitän zur See Diederich se n, Ober⸗Werftdirektor
der Werft zu Kiel
dem Geheimen Marine⸗Dber⸗Baurath Meyer, Maschinen— bau⸗Direktor der Werft zu Kiel, und dem Marine⸗Ober⸗Baurath Gebhardt, kommandiert zur Dienstleistung beim Reichs⸗Marineamt; der zweiten Klasse desselben Ordens: dem Korvetten⸗Kapitä Ilhoff, Ausrüst Direktor der . He hoff Ausrũstungs⸗Dir der ersten Klasse desselben Ordens: dem Marine⸗Intendantur⸗Rath Gronau, Assistenten des . der Werft zu Kiel; sowie c des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des König— lich dänischen Danebrog⸗Ordens: dem Korvetten⸗ Kapitän Rosendahl, Kommandanten S. M. S. ,, . ö 25 . 6 en⸗ än Goetz, rnenten im Rei M ; api tz ze
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Dentsches Reich.
Der. Zundesrath ht in seiner Sitzung vom 24 Oktober . beschlossen, daß bie Bestimmung im 8 31 Ssfer 4 des über die Invaliditäts- und Altersversicherung vom
. i 1889 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 97), d e. ein An⸗ auf Rente vorbehaltlich besonderer Bestimmungen so⸗
als der Berechtigte nicht im Inlande wohnt, neben Bekanntmachungen vom 16 Mai 1891 und vom
Berlin, Montag, den
5. Mai 1892 ührten G irk ür die K. K. . een , , ,, * 2. . Kraft
gesetz Berlin, den 9. November 1895. Der Stellvertreter des Reichskanzlers von Boetticher.
Landespolizeiliche Anordnung.
Unter Bezugnahme auf meine landespolizeiliche Anordnun vom 2. Juli 1834, Amtsblatt Nr. 28 Seite 8, bestimme i hiermit, daß die Untersuchung der im kleinen Grenzverkehr be⸗ nutzten russischen Pferde auch in Anastaze wo, Kreis Witkowo, durch den beamteten Thierarzt des Kreises Witkowo, nach Maßgabe der vorerwähnten landespolizeilichen Anordnung, an jedem ersten Freitag im Monat statifindet
Bromberg, den X. Oktober 1895.
Der Regierungs⸗Präsident.
Verord nung. §1. Nachdem die Maul⸗ und Klauenseuche in Galizien erloschen ist, wird das durch Verordnung vom 3 April dieses Jahres Zentral- und Bezirksamtsblatt A, Seite 145) verfügte Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus Galizien nach Elsaß⸗ Lothringen aufgehoben.
Für die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh aus Galizien gelten fortan wieder die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung vom 28. Juni 1893, betreffend die veterinär⸗ polizeiliche Kontrole der Einfuhr und Durchfuhr von Thieren Zentral⸗ und Bezirksamtsblatt A, Seite 197)
3. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 2. November 1895. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abtheilung für Landwirthschaft Abtheilung für Finanzen, und 5 Arbeiten. Gewerbe . Domänen.
Der Unter⸗Staatssekretãr. Der Unter⸗Staatssekretãr. Zorn von Bulach. von Schraut.
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
. Cassel, ,.
otz den Charakter
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Lennep getroffenen Wiederwahl den Bürgermeister Sauer⸗ bronn daselbst in gleicher Eigenschaft für eine fernere Amts⸗ dauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste Erlasse vom 0. Oktober d. J die von dem Kommunal⸗Land⸗ e des Markgrafthums Nieder⸗Lausitz am 21. April d. J. vollzogenen 3 des Landraths des Luckauer Kreises, Frei⸗ herrn von Manteuffel auf Krossen, zum Vorsitzenden des Kommunal⸗Landtags der Nieder⸗Lausitz und des Standesherrn von Lübbenau, Grafen zu Lynar auf Schloß Lübbenau, zum Stellvertreter des Vorsitzenden auf die dreijährige Wahl⸗
die von dem Kommunal⸗Landtage des preußischen Mark⸗ grafthums Ober⸗Laufitz am 19. September d. J vo we Wahl des Rittmeisters a. D, Kreisdeputirten und Lan ältesten von Wiedebach⸗Nostitz⸗Jänkendorf auf Wiesa und Thiemendorf im Kreise Rothenburg O⸗L. zum Landes⸗ bestallten der Ober⸗Laufitz zu bestaͤtigen geruht.
periode 1896/98, sowie
Ministerium der ge rcen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Kreis⸗Wundarzt des Kreises Gummersbach
Dr. Ricken in Nümbrecht ist zum Kreisphysikus des Kreises Malmedy ernannt worden.
Il. Novenher, Abends
1895.
Kriegs⸗Ministerium.
Die Premier⸗Lieutenants der Reserve Balthasar und Schallehn sind unter Ueberweisung zu den Intendanturen des XIV. bezw. XVI. Armee⸗Korps zu etatsmäßigen Militär- Intendantur⸗Assessoren ernannt worden.
Ministe rium des Innern. Dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Moehrs ist die Stelle des Dirigenten der Kirchen- und Schulabtheilung bei der Regierung in Danzig übertragen worden.
Ministerinm für Landwirthschaft, Do mänen . und Forsten. Der Freis⸗Thierarzt Jänel in Wohlau ist, unter Ent⸗ bindung von seinem gegenwärtigen Amt, in die Kreia⸗ Thierarztstelle des Kreises Militsch, mit dem Amtssitz in Trachenberg, versetzt worden.
Bekanntmachung.
Es wird bierdurch bekannt gemacht, daß die gemäß 5 1 Abf. 1 des Gesetzes vom 9. Juni 1384 gegen den verbrecherischen und gemein⸗ gefährlichen Gebrauch von Syrengstoffen dem hiesigen Techniler Oskar Fiedler unter dem 6. Juli 1891 ertheilte Genehmigung zurũckgenommen worden ist.
. den 6. November 13895.
Der Königliche Polijei Prãsident.
Dr. Bien ko.
Abgereist: Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für ö. und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, nach Mecklen⸗ urg. Angekommen: Seine Excellenz der Staats⸗-Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, aus der Provinz Schlesien; Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und st Freiherr non Hamm erstein, aus der Provinz Hannover; der Ministerial⸗ und Qber⸗Baudirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Schroeder und der Ministerial= Direktor in demselben Ministerium, Wirkliche Geheime Ober= Regierungs⸗Rath Dr. Micke, aus der Provinz Schlesien.
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Preuß en. Berlin, 11. November.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Neuen Palais die Vorträge des Stellvertreters des Chefs des Zivilkabinets und des Chefs des Ingenieur- und Pionier⸗Korps sowie die Marinevorträge entgegen.
; der am 9. d. M. unter dem Vorsitz des Vize Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretãre des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde dem Entwurf einer Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 18. April 1883 über die Kautionen der Beamten und Unterbeamten der Reichs
Post⸗ und ⸗Telegraphen⸗Verwaltung und der a die Zustimmung ,, Der Entwurf eines etzes ũber den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren mitteln, ferner die Uebersicht der Reichs ⸗Ausgaben und Einnahmen für 1894/95 und die Uebersicht der Aus
und Einnahmen der Landesverwaltung von Elsaß⸗Lothri
für 189495 — wurden den zuständigen Ausf überwiesen. Von der enn eines Gesammtberichts aus den Jahresberichten der Gewerbe⸗Aussichtsbeamten für 1894 wurde Kenntniß genommen. Genehmigt wurden die Entwürfe der Etats auf das Etatsjahr 1896/97 für die Marineverwal⸗ tung, die Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung, die J, Justizverwaltung, den Reichskanzler und die n
Neichsdruckerei fowie die Etatsentwärfe für die Einnahme an
ee. Verbrauchssteuern ꝛc. und für die Ein an ö. ( Stempelabgaben. Außerdem wurde über die .
einer Mitgliedsftelle bei gefaßt.
einer Disziplinarkammer