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In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats ⸗ Anzeigers! wird eine Bekanntmachung de preußischen Ministers für Handel und Gewerbe, betreffend die neue Zusammensetzung der Schiedsgerichte der Sektionen Lbis VI der Knappschafts⸗Berufsgenossen⸗ schaft, veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Rektor der Klosterschule zu Donndorf, Regierungs=
bezirk Merfeburg, Profeffor Hr. Richard Kraft ben Titel „Direktor“ beizulegen.
Auf den Bericht vom 8. Oktober d. J. will Ich der Gemeinde Kanstein im Kreise Brilon auf Grund des , vom 11. Juni 1874 e e,, . S. 221) hiermit das Recht verleihen, das zur Anlage der geplanten neuen Wasserleitung erforderliche Grundeigenthum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Der eingereichte, das Unternehmen veranschaulichende Plan folgt anbei zurück.
Neues Palais, den 23. Oktober 1895.
Wilhelm R. Zugleich für den Minister des Innern: Bosse. An die Minister er geistlichen 2c. Angelegenheiten und des Innern.
Finanz⸗Ministerium.
Euer Hochwohlgeboren benachrichtige ich, daß die Entwürfe eines neuen amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif und eines statistischen Waagrenverzeich⸗ nisses sowie eines Verzeichnisses der Massengüter seitens des Bundesraths in der Sitzung vom 31. v. M. — S 582 der Protokolle — genehmigt worden sind und mit dem 1. Januar k. J. in Gültigkeit treten.
Die bezeichneten Drucksachen werden Euer Hochwohlgeboren in der durch den Bericht vom September 1892 erbetenen Anzahl durch die Reichsdruckerei zugehen. Sie wollen die Zollstellen schleunigst mit der erforderlichen Zahl von Exemplaren versehen und anordnen, daß die fraglichen Drucksachen in je einem Exemplar zur Einsicht des Publikums an Amtsstelle ausgelegt oder bereit gehalten werden. w
Daß das amtliche Waarenverzeichniß und das ftatistische Waarenverzeichniß nebst dem Verzeichniß der Massengüter er⸗ schienen seien und mit dem 1. Januar k. J. in Kraft treten, ist durch die Amtsblätter unter Bezugnahme auf den § 12 des Vereinszollgesetzes mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß die Drucksachen bei den Amtsstellen eingesehen werden können, und daß das amtliche Waarenverzeichniß im Wege des Buchhandels von dem Königlichen Hofbuchhändler G. Schenck, Berlin 8W., Jerusalemerstraße 56, bezogen werden kann.
Berlin, den 6. November 1895.
Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Schomer. An sämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗-Direktoren.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Maler Gregor von Bochmann in Düsseldorf ist das Prädilat „Professor“ beigelegt worden.
Bekanntmachung.
Die sämmtlichen bisher noch nicht verloosten Schuldver⸗ schreibungen des 3H ½ Staats- Anlehens der vormals freien Stadt — vom 9. April 1839 werden im Auf⸗ trage des Herrn Finanz⸗Ministers den Besißern zum 1. März 1896 mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge, deren Verzinsung vom Kündigungstermin ab aufhört, vom 2. März 1896 ab bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse in Berlin W., Taubenstraße 29, oder bei einer Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse zu erheben.
Die Auszahlung erfolgt gegen Quittung und Rückgabe der Obli⸗ gationen nebst den zugehörigen, am 1. März 1896 noch nicht fälligen Zinsscheinen. Es sind dies bei den Obligationen Litt. A. die Zins- scheine Reihe III Nr. 4 bis 6. bei denjenigen Litt. B., C. und D. die Zinsscheine Reihe 111 Nr. 3 bis 5. Der Betrag etwa fehlender, unentgeltlich zurückzugebender Zinsscheine wird vom Kapital zurück= behalten. Dagegen werden neben den Kavitalbeträgen noch folgende Stückzinsen gejahlt werden:
bei den Obligationen Litt. . für die Zeit vom 1. Januar 1896 bis 29. Februar 1896,
bei den Obligationen Litt. B. für die Zeit vom 1. April 1895
s 29. Februar 1896, bei den Obligationen Litt. C. für die Zeit vom 1. Juli 1895 bis Februar 1896,
bei den Obligationen Litt. D. für die Zeit vom 1. Oktober 1895
29. Februar 1896.
Soll die Einlösung der gekündigten Schuldverschreibungen weder bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. noch bei der Regierungs⸗Haupt⸗ kasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so können die Effekten schon vom 1. Februar 1896 ab bei diesen Kassen eingereicht werden, welche sie dem Unterzeichneten zur Prüfung vorzulegen haben und nach erfolgter Feststellung vom 2. März 1896 ab die Auszahlung bewirken.
Wiesbaden, den 30. Oktober 1895.
Der , ,, g, von Tepper⸗Laski.
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 12. November.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Neuen Palais heute Vormittag von 9 Uhr ab den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke und empfingen um 11 Uhr den Präsidenten des angelischen Ober⸗FKirchenraths D. Dr. Barkhausen. Um 12 Uhr hatte der neuernannte chilenische Gesandte Don Francisco Antonio
Pinto die Ehre, in besonderer Audienz sein Beglaubigungs⸗ schreiben zu überreichen Um 1 Uhr nahmen Seine Majestät an der Parforce⸗Jagd im Grunewald theil.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für ne. und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine
itzung.
Sachsen. Ihre Majestäten der König und die Königin find gestern früh aus Sibyllenort wieder in Dresden eingetroffen.
Anhalt. . Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin haben sich gestern nach Sondershausen begeben, wo Höchstdieselben mehrere Tage zu verweilen gedenken.
Elsaß⸗Lothringen.
Der Statthalter Fürst zu K wird in der zweiten Hälfte dieser Woche einer Einladung Seiner Majestät des Königs von Württemberg nach Schloß Bebenhausen folgen und am Sonntag nach Straßburg zurückkehren.
Oesterreich⸗ Ungarn.
ä Die „Wiener Zeitung“ von heute veröffentlicht die Er⸗ nennung des Freiherrn von Aehrenthal zum Gesandten in Bukarest.
Im österreichischen Abgeordnetenhause brachten gestern, wie W. T. B.“ berichtet, die Abgg. Sueß und Genossen einen Dringlichkeitsantrag ein: die Regierung möge Erhebungen darüber anstellen, inwiefern der Kurssturz vom 9. d. M. durch Gründe lokaler Natur veranlaßt worden sei und in welchem Maße die Börsenkomptoirs, die Agenten und a. m. die Ueberspekulation verschuldet hätten; ferner: welche gesetzlichen und administrativen Maßnahmen zu einer künftigen Abhilfe möglich seien. Die Regierung möge das Resultat dieser Erhebungen so bald als möglich dem Hause mittheilen. Die Abgg. Hauck und Ge⸗ nossen interpellierten den Finanz⸗-Minister über die Börsenpanik vom 9. d. M. und fragten an: wie in Zukunft einer weiteren, Ausraubung“ des Publikums werde vorgebeugt werden, und ob der Minister das Sensalenwesen verstaatlichen wolle. Ferner brachten die Abgg. Geßmann und Ge⸗ nossen einen Dringlichkeitsantrag ein, die Regierung möge im Hinblick auf den Kurssturz vom 9. d. M. Maßnahmen treffen zum Schutz des ehrlichen Handels. Der Abg. Groß begründete den oben mitgetheilten Dringlichkeits antrag der Abgg. Sueß und Genossen und wies auf die an allen Börsen in die Höhe getriebenen Kurse hin, sowie auf die bedeutende Ueberspekulation, die einen Rückschlag unausbleiblich gemacht habe, welcher durch die Debacle in Minenaktien, durch die Unruhen im Orient und durch den bekannten, vielleicht auf Börsenmanöver zurück— zuführenden Artikel des russischen „Regierungsboten“ herbei⸗
eführt sei. Dieser Rückschlag sei speziell in Wien in eine i ausgeartet; die Banken hätten, wie verlaute, massenhafte Exekutionsverkäufe vorgenommen. Redner besprach sodann das Treiben der Börsenkomtore und drückte die Hoffnung aus, die Energie des Ministers des Innern und des Finanz-Ministers werde Klarheit in die Sache bringen. Seine, des Redners, Partei urtheile heute nicht über Schuld oder Nichtschuld, wie es der Antrag Geßmann's thue. (Unruhe bei den Antisemiten; Ruf: das Großkapital ist schuld, wir fordern genaue Er— hebungen). Der Abg. Geßmann bemerkte, die Linke rücke nur den Börsenkomtoren auf den Leib, nicht aber der hohen Finanz und den Banken (Widerspruch links). Die Linke wirke mit, um die Erhebungen über den Kurssturz unfruchtbar zu machen (Rufe links: Unwahr). Redner, der vom Praͤsidenten zweimal zur Ordnung gerufen wurde, schloß mit der Be⸗ merkung, er halte nicht Erhebungen, sondern ein energisches Einschreiten für nothwendig. Der Finanz⸗Minister Dr. von Bilinski erklärte: er fühle sich nicht berufen, zu ent—⸗ scheiden, welche der beiden Parteien ein größeres Recht 96 Anträge in dieser Angelegenheit zu stellen. Die Regierung ei nicht erst durch die gestellten Anträge auf die Vorgänge an der Börse aufmerksam geworden. Die Veranlassung der letzten Börsenpanik sei schwer mit einigen Worten darzulegen. An⸗ scheinend hätten die nicht ganz günstigen auswärtigen Ver⸗ hältnisse eine gewisse Beunruhigung herbeigeführt und so den Sturz vorbereitet, welcher hauptsächlich dadurch hervorgerufen sei, daß Spekulanten, Wechselkomptoire, Wechselstuben ꝛc. große Kreise des Publikums, auch der kleinsten Stände in das Böͤrsen⸗ spiel hineingezogen hätten. Zudem habe sich seit längerer Zeit eine ganze Gruppe von Kontremineuren etabliert und zwar im Aus⸗ lande. Die Börsenspekulation sei bekanntlich oft eine inter⸗ nationale; nun habe man es gegenwärtig mit einer gewaltigen Kontremine, und zwar mit eimer solchen gegen österreichische Papiere zu thun. Diese Kontremine habe alle Mittel ange⸗ wandt, um einen Sturz der Papiere herbeizuführen. Die Regierung habe schon früher beabsichtigt, Maßregeln zu er⸗ reifen, um einer derartigen Gefahr vorzubeugen. Die
iener Börse an und für sich sei als Markt nicht ungesund, sie sei nur mit auswärtigen Elementen überlastet gewesen. Wenn das anlagebedürftige Publikum sich jetzt solid mit den gesunkenen Werthen versorge, werde sich die Börse, an welcher kein krankhafter Zustand bemerkbar sei, beruhigen. Geldaushilfe in Form eines Regierungsdarlehns . ganz entbehrlich, da der Privatdiskont etwa 473 Proz. ei. Der Börse sei Autonomie ertheilt worden, damit die selbstgewählten Organe für ihre Institution möglichst ein⸗ ständen. Die Börse müsse parallel mit der Regierung that⸗ kräftig eingreifen, damit nicht theilweise berechtigte Vorwürfe, wie sie jetzt im Publikum zu hören seien, erhoben würden. Der Minister kündigte darauf Maßregeln administra⸗ tiver, eventuell fiskalischer Natur gegen die durch außer⸗ halb der Börse stehende Wechselstuben verursachten Schä⸗ den an. Die Regierung verfolge stets die Börsenvor⸗ gänge mit minutiöser Genauigkeit und werde alles thun, damit derartige Vorgänge sich nicht wiederholten. Der Abg. Hauck behauptete, der Kurssturz sei lange geplant und vor— bereitet worden, und sprach für eine Boörsensteuer und eine Börsenkontrole durch die staatlichen Organe. Der Abg. Dr. Lueger glaubte, die Meinung des Finanz⸗Ministers von
der Börse sei eine zu gute. Redner erging sich in beschim Ausdrücken gegen d Banken und die Böörse. 2 * Groß verwahrte sich gegen die Unterftellung, daß sein Antrag sich nicht auch gien die Banken richte. Bei der Ab- stimmung wurde die Dringlichkeit beider Anträge einstimmig angenommen. Der Abg. Pattai führte aus, die Postspar⸗ kassen seien richtige Volksbanken, ihre Hebung würde das Volkswohl kräftigen. Nachdem noch einige Abgeordnete ge⸗ sprochen hatten, wurde bei der Abstimmung der Antrag Sueß und Genossen angenommen, der Antrag k abgelehnt. — Die Abgg. Steiner und Genossen stellten hierauf den dringlichen Antrag: die Regierung wolle die Gründe für die Konsignierung der Sicherheitswache und des Militärs am 6. d. M. angeben. Der Minister⸗Präsident Graf Badeni erklärte; es sei für ihn nicht schwierig, diesem Verlangen zu entsprechen. Die Regierung habe nichts ver⸗ anlaßt, folglich seien die gewünschten Gründe unbekannt. Es sei kein Militär konsigniert gewesen, es habe keinerlei Kon⸗ signierung der Sicherheitswache stattgefunden. Sollte der Polizei⸗Präsident die Mannschaft einer Wachtstube vermehrt, die einer anderen vermindert haben, so habe er dies aus eigener Machtvollkommenheit gethan. Nachdem der Abg Steiner aufs schärfste unter wiederholten Ordnungsrufen des Präsidenten die Regierung angegriffen hatte, wurden an, und Antrag mit großer Majorität abgelehnt. Der Abg. Graf Hohenwart beantragte die Aufnahme des Ordnungsrufs gegen den Abg. Steiner in das Sitzungsprotokoll und regte geeignete Anträge des seinerzeit eingesetzten Ausschusses zur Aenderung der Geschäfts ordnung an. Der Obmann des Geschäfts⸗Ausschusses, Abg. Graf Deym, erklärte, der Ausschuß sei bereit, seine Arbeiten wieder aufzunehmen, um derartigen ungualifizier⸗ baren Angriffen einen Riegel vorzuschieben. Der Antrag des Grafen Hohenwart wurde einstimmig angenommen und sodann die Sitzung geschlossen.
Der kommandierende General von Nieder⸗Oesterreich Graf Uxkull⸗Gyllenband hat gestern an den Minister⸗Präsi⸗ denten Grafen Badeni ein Schreiben gerichtet, worin er er⸗ klärt, daß die Garnison von Wien weder am 6. d. M. noch an einem Tage seit dem 6. konsigniert gewesen sei.
In Prag ist es gestern bei dem Leichenbegängniß des amnestierten CGmladinisten Cizek, welcher durch Selbstmord endete, zu Ausschreitungen der Omladinisten gekommen, sodaß die Polizei sich genöthigt sah, mit der blanken Waffe einzuschreiten. .
Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des ungari— schen Unterhauses, über deren Beginn bereits in der
estrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, beantwortete der Minister⸗Präfident Baron Banffy die Interpellation über die angebliche Einmischung der ungarischen Regierung in die Angelegenheit Lueger mit der Erklärung: die ungarische Regierung habe sich weder für die Wahl Lueger s noch für die Bestätigung derselben interessiert; sie habe keinerlei Einfluß auf die Nichtbestätigung ausgeübt. Das Haus nahm die Antwort zur Kenntniß.
Großbritannien und Irland.
Der Herzog von Cambridge wohnte gestern Abend einem Festmahl bei, welches anläßlich seines Rücktritts vom Ober⸗FKommando von den Mitgliedern des „United Service Club“ zu London veranstaltet war. Der Prinz von Wales führte den Vorsitz, der Herzog von Sachsen⸗Coburg und Gotha, der Herzog von York und eine große Anzahl von Offizieren der Armee und Marine nahmen an dem Mahle theil.
Der großbritannische Botschafter in Konstantinopel Sr Ph. Currie wird sich, dem W. T. B.“ zufolge, Ende dieser Woche auf seinen Posten zurückbegeben.
Von offizieller Seite wird ein Dementi der juüngst ver⸗ breiteten Nachricht über die Verstärkung des britischen Mittel meergesch waders veröffentlicht. Dieses Geschwader werde nur auf die normale Stärke gebracht werden.
Die Londoner Blätter melden, im nächsten Kabinetsrath werde beschlossen werden, den Aschantis den Krieg zu er⸗ klären. In Woolwich sei der Befehl eingetroffen, Kriegs⸗ material nach Accra zu schaffen.
Frankreich.
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer brachte der Minister für öffentliche Arbeiten Guyot⸗Dessaigne eine Vorlage wegen Bewilligung von 5 Millionen ein, um die infolge des Dammbruchs von Bou zey nothwendigen Leistungen an Schadenersatz und die ersten Arbeiten zur Wiederinstandsetzung des Dammes zu bestreiten. Bei der . eines Vize⸗Präsi⸗ denten hatten die Radikalen und Sozialisten alle Bewerbungen ihrer Anhänger zurückgezogen, sodaß nur Regierungsrepublikaner zur Wahl standen, nämlich für die Stelle eines Vize⸗Präsidenten der frühere Minister Poincaré und für die eines Schrift⸗ führers Ernst Carnot, der Sohn des ermordeten Präsidenten. Da die äußerste Linke auch an der Wahl nicht theilnahm, verkündigte der Vorsitzende bei der Zählung, daß die nothwendige Zahl von Mitwählenden nicht erreicht sei, worauf die äußerste Linke die Abhaltung einer abermaligen Wahl im Januar vorschlug, was mit Bö gegen 232 Stimmen abgelehnt wurde. Eine weitere Forderung von derselben Seite, die Wahl nach Verlauf von einem Monat vorzunehmen, wurde mit 212 gegen 147 Stimmen abgewiesen. Da auch der zweite Wahlgang ohne Resultat blieb, wurde die Sitzung auf heute vertagt.
Rußland. Der Kreuzer „Rurik“, Flaggschiff des Geschwaderchefs, und der Kreuzer Dimitry Donskoi“ find am Sonntag von Kronstadt in das Ausland abgegangen.
Schweiz. Der Bundesrath hat das von dem Eisenbahn⸗Departe⸗ ment vorgelegte neue Gesetz über das Rechnungswesen der Eisenbahngesellschaften angenommen.
Türkei.
Aus Konstantinopel berichtet W. T. B.“: sãmmtliche Botschafter seien am Sonntag zu einer Besprechung der Lage zusammengetreten, ohne daß ein neuer Schritt verein⸗ bart worden sei. Im —ᷣ . sei an demselben Tage ein außerordentlicher Ministerrath über die zur Bernhi⸗ gung der Bevölkerung zu ergreifenden Maßregeln abge⸗ halten worden. Die in Konstantinopel und im Aus⸗ land verbreiteten Gerüchte, daß ein abermaliger Minister⸗ wechsel zu erwarten sei, hätten bisher keine Bestätigung ge funden. Der älteste Sohn des Sultans Prinz Izzedd in ist erkrankt. — Im Hauran seien die Drusen im Aufstande. Wie verlaute, zögen sie in Stärke von 12000 Berittenen gegen die Mohamedaner. Auf ihrem Zuge seien bisher zwei
schmerzlich.
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Dörfer niedergebrannt worden. Zur 4 des Auf⸗ standes seien in aller Eile Nizamtruppen an den Schauplatz beordert und Ci chi tig die Einberufung von Nedifs verfügt worden. Bei der Beurtheilung der dortigen Lage träten zwei verschiedene Auffassungen zu Tage: die eine erachte die Situation als ziemlich ernst, die andere führe die eingelaufenen Meldungen auf die landesüblichen örtlichen Reibungen wegen der Weideplätze zurück, welche diesmal einen größeren Umfang angenommen haben könnten.
Griechenland. Die Herzogin Wera von Württemberg ist mit den Herzoginnen Elsa und Olga in Athen eingetroffen.
Bulgarien.
Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗Coburg empfing gestern Abend die Deputation der Sobranje, welche die Adresse auf die Thronrede überreichte. Der Prinz erklärte dabei: Die Frage wegen der Aufnahme des Prinzen Boris in die offizielle Kirche beschäftige mit Recht die Nation und ihn (den Prinzen Ferdinand), der nur die Größe und den Fortschritt Bulgariens im Auge habe. In rückhalt⸗ losem Verständniß für die religiösen Bedürfnisse der Bulgaren habe er vom ersten Tage seiner Regierung ab an der Wieder⸗ aufrichtung der nationalen Kirche, an deren Glanz und Ansehen gearbeitet. In dem Gefühl der Achtung vor der nationalen Religion und der Verehrung für letztere habe er den festen Entschluß gefaßt, den Thronerben in der nämlichen Achtung vor der nationalen Kirche zu erziehen. Das von ihm verlangte Opfer, die orthodoxe Taufe des Prinzen Boris sogleich vorzunehmen, sei groß, schwer und überaus Er sei auferzogen in den Dogmen und Ge⸗ bräuchen der katholischen Religion und habe stets an seinen religiösen Ueberzeugungen festgehalten, daher mache jetzt sein Gewissen einen Kampf durch, den jeder gute Bulgare, jeder überzeugte Christ begreifen werde. Er erkenne voll die patriotischen Gefühle und die Loyalität für die Dynastie an, von denen die Deputirten bei der Vorbringung ihres Wunsches ge⸗ leitet worden seien; er sei durchdrungen von der Wichtigkeit dieses Staatsakts und erkläre, daß er den Wunsch verwirklichen werde, sobald es ihm gelungen sei, die großen Schwierigkeiten weg⸗ zuräumen. Er sei überzeugt, daß er die Frage in kurzer Zeit der Lösung werde zuführen können, welche die Interessen und Wünsche des bulgarischen Volks erheischten. Die Rede wurde mit enthufiastischen Kundgebungen aufgenommen; der Prinz verließ unter stürmischen Zurufen der Deputirten den Thronsaal.
Amerika. Depeschen aus Cuba schildern, wie W. T. B.“ aus Madrid berichtet, die dortige Lage als sehr schwierig.
Afrika.
Nach einer Meldung des „Reuter schen Bureaus“ aus Kairo hat der egyptische Minister⸗Präsident Nubar Pascha seine Entlassung genommen. Das Gesuch sei mit seinem Ge⸗ sundheitszustand und dem Wunsch nach Ruhe begründet worden, ein politischer Beweggrund liege nicht vor. Zum Nachfolger Nubar Pascha's und zum Minister des Innern ist der bisherige Kriegs- und Marine⸗Minister Mustaph a Feh mi Pascha, zum Kriegs- und Marine⸗Minister der Ober⸗ zeremonienmeister Aba ni Pascha ernannt worden. Weitere Lersonalveranderungen fanden nicht statt.
In Paris eingetroffenen Meldungen aus Tanger zu— folge wäre die Stadt Saffi von 50090 Aufständischen einge— schlossen; man sei um die Bevölkerung in Sorge.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Das Vergehen der Selbstverstũmmlung bebufs Unt aug⸗ lichm ach ung zur Erfüllung der Wehrpflicht (6 142 Strafgesetz buchs) wird, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, ITV. Strafsenats, vom 28. Mai 1895, schon dadurch begangen, daß die Untauglichkeit keine absolute ist, sondern sich nur auf diejenige Dienstart er⸗ streckt, zu der der Wehrrflichtige obne den Eintritt der Verstümmlung tauglich war. Es kommt nicht darauf an, ob das Dienen in einer Arbeiterabt heilung oder in einem der beiden Aufgebote des Landsturms als Erfüllung der Wehrpflicht anzusehen ist. Denn, wie festgestellt ist, war der Angeklagte vor der Verstümmlung ium aktiven Militär⸗ dienst‘, d. h. zum Dienst mit der Waffe im ftebenden“ Heere tauglich, und er hat diese Tauglichkeit beseitigt, sich also zu derjenigen Er⸗ süllung seiner Wehrpflicht untauglich gemacht, zu der er ohne die Verstümmlung nach der zu erwartenden Entscheidung der Ersatz⸗ behörden fähig gewesen wäre. (1984, 95.)
— Das „Priesterthum “, nicht aber der Priesterstand“ ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 17. Strafsenats, vom . Juni 1895, eine Einrichtung der christlichen Kirche. Eine Befchimpfung einzelner oder aller Priester kann demnach nicht ohne weiteres als Beschimpfung einer Einrichtung der christlichen Kirche ( 166 Str. G.⸗B.) bestrast werden. — Wegen der öffentlich geschehenen Aeußerung, daß der Priester, äußerlich mit einer beiligen Handlung beschäftigt, beimlich über die Gläubigen lache und ein Heuchler sei, wurde der Thäter von der Strafkammer aus S 166 Strafgesetzbuchs verurtheilt, indem diese die Aeußerung als eine Kundgebung der Verachtung des Priesterftandes erachtete und den Priesterstand als eine Einrichtung der christlichen Kirche auffaßte. Auf die Revision des Angeklagten hob das Reichsgericht das erste Urtbeil auf, indem es begründend ausführte: Der Priesterstand ist lediglich die Gesammtheit der Mitglieder dieses Standes, nicht die Einrich- tung des Priefterthums. Es ist denkbar, daß sämmtliche Ritglieder des Priesterstandes als verderbt und beuchlerisch bezeichnet werden, während doch die Einrichtung des Priesterthums als ehrwürdig anerkannt wird. Wenn alfo die Aeußerung des Angeklagten, wie der Vorderrichter annimmt, sich nur gegen den Priefterftand richtete, so konnte eine Beleidigung gewiffer oder aller Priester unter einer Sesammt— bezeichnung angenommen werden, aber nicht eine Beschimpfung der Einrichtung des Priesterthum s.“ (168795.
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die Verpflichtung zur chausseemäßigen Unterhaltung einer Chaufsee ist, nach einem Urtbeil des Ober. Verwaltungs. Frichts, IV. Senats, bom 24. April 1895, so zu verstehßen, daß der Ven flichtete den Weg so zu unterhalten hat, wie es das jeweilig wechselnde Bedürfniß des öffenti ichen Verkehrs erheischt, und demnach unter Umständen ebenfso sorgfältig, wie städtische Straßen, Rlaste n und unterirdifch entwäffern muß. — Der der Stadt Berlin gehörige Gutsbezirk Boxhagen. Rummelsburg wurde . Jahre 1885 in eine Landgemeinde umgewandelt, nachdem e Stadtgemeinde Berlin zu Gunsten der neu zu bildenden meinde u. a. zugesagt hatte, daß die Verpflichtung der Stadt ⸗ e Berlin zur chausseemäßigen Unterhaltung und Reinigung der 8 guffee von Berlin nach Rummelsburg und des Anschlußweges von leser Chaussee nach dem Markgrafendamm vorläufig beftehen bleibt.“
Auf Grund dieser verpflichtenden Zusage richtete der Amtevorsteher von Boxhagen · Rummele burg unter dem 6. Dezember 1893 eine Ber⸗ fügung an den Magistrat von Berlin, in der der Stadt Berlin auf⸗ gegeben wurde, den Anschlußweg von der Chauffee bis zum Markgrafendamm zu pflaftern und die Entwässerung des Wegs tbeils durch einen Rinnftein, theils durch eine Röhrenleitung zu bewirken. Die Klage der er, Berlin auf Aufhebung dieser Verfügung wurde vom Kreisausschuß abgewiesen. Dagegen erkannte der Bezirksaugschuß nach dem Klageantrag. Auf die von den Be—⸗ klagten dem Amtsvorsteher und der Gemeinde B.- Rummels burg) ein- gelegte Rexision hob das Ober Verwaltungsgericht das Urtheil des Bezirksausschusses auf und stellte das Urtheil des Kreisausschusses wieder her, indem es begründend ausführte. Es stebt in der Ver⸗ waltung und Judikatur des öffentlichen Wegewesens außer Zweifel, und es konnte auch einer Verwaltungsbebörde, wie dem Magistrat der Stadt Berlin, nicht unbekannt sein, daß grundsätzlich die Sffentlich. rechtliche Wegebaulast die Verpflichtung in sich schließt., einen öffentlichen Weg so zu unterhalten wie es das jeweilig wechselnde Bedurfniß des õffent⸗· lichen Verkebrs erbeischt. Hätte nun die Verbindlichkeit der Stadt Berlin darauf beschrãnkt werden sollen, die Unterhaltung des Weges in dem zur Zeit der Gemeindebildung gerade beste benden chausseemãßigen Zustande zu bewirken, so wäre damit eine Abnormität in das Wegewesen der neuen Gemeinde hineingetragen worden, die, wie der Kreisausschuß zutreffend bemerkt, die übernommene Verbindlichkeit fast entwerthet hätte, da
vor den Thoren von Berlin mit einem stetig wachsenden Verkehrs
bedürfniß nothwendig gerechnet werden mußte. Diese somit sachwidrige Beschränkung gleichwobl in der Pos 6 ju finden, dafür bietet der Gebrauch des Wortes chausseemäßig“ keinen An⸗ balt... . Es ist als notorisch zu bezeichnen, daß nicht nur zahl⸗ reiche Chausseestrecken, sondern sogar gewöbnliche Knmmunikations. wege gepflaftert werden müssen, und zwar nicht weniger sorg⸗ fältig, wie städtische Straßen, um dem auf sie nothwendig angewiesenen öffentlichen Verkehr zu genũgen. Seltener mögen unterirdische Entwässerungen von Chausseestreckea sein, dies aber nur deshalb, weil das Bedürfniß nach ihnen in der Regel nicht vorliegen wird. Keineswegs bildet aber diese Art ein entscheidendes Merk und Grenzzeichen zwischen Chauffeen und den für den Anbau fertig gestellten Straßen. Es kann sich daher hier lediglich darum handeln, ob das Bedärfniß des auf den Weg als einen öffentlichen Sommunikationsweg gewiesenen Ver⸗ kehrs die erhobenen polizeilichen Anforderungen rechtfertigt. In dieser Hinsicht hat daz Ober⸗Verwaltungsgericht kein Bedenken tragen können, dem Urtheil des Kreisausschuffes auf Grund des Gutachtens des Land Bauinspektors L. beizupflichten, zumal die tbatsächlichen Unterlagen desselben, der ganz außerordentlich große, auf den Weg gewiesene Wagen · und Fußgängerverkehr und seine gänzlich unzu⸗ reichende Entwässerung, im einzelnen gar nicht beftritten oder gar widerlegt sind. IV. 635.)
= Das Verwaltungs streitverfahren über die Rechts gültigkei einer Wahl wird, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts II. Senats, vom 8. Mai 1895, durch den Tod des Gewäb während des Verfahrens, in der Hauptsache beendigt; nur hin⸗ sichtlich der Kosten ist auf Verlangen der zur Kostenzahlung ver— urtheilten Partei das noch bei Lebjeiten des Gewählten eingelegte Rechtsmittel zum Austrag zu bringen. Der Streit ist in der Hauptsache durch den Tod des M. in dem Sinn erledigt, daß ein dispositiver, unmittelbar auf die Gültigkeit oder die Ungültigkeit der Wabl gerichteter Ausspruch überbaupt nicht mebr zu ergehen hat. Die Wahl ist durch jenes Ereigniß dergestalt hinfällig geworden, daß ein Ausspruch des vorbezeichneten Inbalts in Bezug auf die Zu⸗ sammensetzung der Stadtverordneten⸗Versammlung, auf das Eintreten oder Nichteintreten des Gewählten keinerlei rechtlichen Einfluß mehr würde üben können.. Wenn aber auch hiernach der Streit in der Hauptsache für erledigt zu erklären ist, so war doch die Berufung der Beklagten in dem Zeitpunkte der Einlegung dieses Rechtsmittels noch völlig zulässig und die Partei somit berechtigt, die Berechtigung der angefochtenen Entscheidung auch in Ansebung des Kostenvunktes zu verlangen. Dieser Ansyruch ist dadurch, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache später gegenstandslos geworden ift, nicht erloschen; und es bedarf zur Entscheidung des Kostenpunktes der Prüfung, ob der Vorderrichter mit Recht zu Ungunsten der Beklagten entschieden hat. (iI 657.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Der Weinbau in Preußen 1894.
Ueber die 1894 in Preußen erzielte Weinernte wurden bei Ge— legen heit der Ermittelung der Ernteerträge aus 661 Erhebungs⸗ bezirken (gegen 707 im Vorjahre) Mittheilungen gemacht, die jetzt in der Stat. Korr.“ veröffentlicht werden. Hiernach nahm im Staat die im Ertrage stehende, mit Reben bestockte Fläche von 17 292,9 ha gegen 1893 um 36 ha zu. Ein Rückgang derselben zeigte sich in den Provinzen Brandenburg und Sachsen (um 15 bejw. 10 ha). Die gleichen Anbauflãchen wie im Vorjahre wurden für Posen und Schlesien, eine Zunahme dagegen für Hessen⸗Nassau und Rheinland (9 bejw. 52 ha) nachgewiesen.
Von dem Ertrage entfielen mehr als neun Zehntel (91,9 v. H.) auf die Provinzen Rheinland (78,3 v. H.) und Hessen⸗Nassau (13.5 v. H), wo sich derselbe fast nur auf die drei Regierungsbezirk Koblenz (49,7 v. H.)., Trier (280 v. S.) und Wiesbaden (13,4 v. H.) vertheilte. Die gesammte Weinkreszenz dieser Regierungsbezirke ergab 268 936 hl (oder 91,1 v. H.) gegen 354 664 hl (92,7 v. H.) im Vorjahre; sie nahm in Koblenz um 8,1 v. H. der Gesammternte zu, ging aber in Trier um 95 und in Wiesbaden um O2 v. H. zurück. Ein bemerkenswerther Weinbau findet ferner noch in den Regierungsbezirken Merseburg und Liegnitz statt. Hier wurden 1894 von 789 bezw. 1429 ha 11 135 bew. 10517 hl gekeltert.
Der Gesammtertrag von 295 297 hl fär den Staat ergiebt im Vergleich zu dem des Vorjahres einen Ausfall von 87 230 kl, durchschnittlich 17.98 hl vom Hektar gegen 22, 17 hl im Vorjahre.
Von der im Ertrage stehenden Weinberge fläche und dem Ertrage derselben entfielen im Berichtsjahr
eine ein
im Ertrage Ernteertrag stebende Fläche überhaupt vom
von Hundert⸗ von Hettar
ha theile hl 432,1 . 1650 3, 82
114,9 319 273 1429, 6 10517 7.36 w 11 359 14,26
Hessen· Nafsn 29273 ĩ 40 233 1353,B74
Rheinland 115926 231 224 19,95 die Regierungẽbezirke
1650 3, 82
ranffurt osen. 314 273 Liegnitz. 19517 7.36 Mersehurg 11135 141 Erfurt 224 3200 Cassel 620 7.38 398 513 13,93 146 737 18, 95 1901 8,40 22,83 0
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Alters, und Invaliditäts-Versicherung. Bei der Versicherungsanstalt Baden sind im Monat Ok to ber 1895 232 Rentengefuche (79 lters. und 153 Invaliden⸗ rentengesuche) eingereicht und 174 enten (7 — 127) be⸗ willigt worden. Es wurden 54 Gauche (164 38) abgelehnt, 125 (43 4 S2) blieben unerledigt. Aäzerdem wurden im schieds⸗ gerichtlichen Verfahren 4 Invalidenrenten uerkannt. Bis Ende Oktober
sind im Ganzen 524 Renten (3213 Alters und 4611 Invaliden renten) bewilligt bezw. zuerkannt worden. Davon kamen wieder in Wegfall 2863 (1427 * 1436), sodaß auf 1. November 1895 6961 Rentenempfänger vorhanden waren (35786 Alters⸗ und 3175 In⸗ validenrentner)
Verglichen mit dem 1. Oktober 1895, hat sich die Zahl der Rentenempfänger vermehrt um 104 (10 Alters- und 94 Invaliden⸗ rentner). Die Rentenempfänger beziehen Renten im Gesammt⸗ jahres betrage von S872 073 6 55 A (mehr seit 1. Oktober 1895 13211 Æ 56 5). Der Jahresbetrag für die im Monat Oktober be⸗ willigten 47 Altersrenten berechnet sich auf 6283 4 80 3 und für 131 Invalidenrenten auf 16423 MÆ 80 A; somit Durchschnitt für eine Altersrente 133 6 70 3, für eine Invalidenrente 125 M 37 3. (Für sämmtliche bis 1. Januar 1895 bewilligten Renten betrug der durchschnittliche Jahresbetrag einer Altersrente 1298 1 50 1, einer
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Invalidenrente 118 16 9 4.)
Zur Arbeiterbewegung. Aus Leipzig berichtet die. Lpz. Ztg., daß die dortige lokale Organisation der Gummiarbeiter sich zu Gunsten des (sozial⸗ demokratischen Zentralverbands auflösen werde. . Hier in Berlin hat eine Versammlung der Metallarbeiter, wie die Poft, meldet, eine Kommission von sechs Mitgliedern ge⸗ wãblt, die über die Verschmeljung der lokalen mit der zentralen Organisation der Metallarbeiter berathen soll. — In einer allgemeinen Buchdruckerversammlung wurde am Sonntag folgende Ent⸗ schließung angenommen: Die Versammlung ersucht alle Buchdrucker, die in Druckereien arbeiten, wo der Tarif nur halb oder theilweise bezahlt wird, Stellung zur Durchführung des Tarifs zu nebmen. In solchen Druckereien jedoch, wo gemischte Personale stehen, ist es vorher notk⸗ wendig, eine Offizins⸗Versammlung des gesammten Personals statt⸗ finden zu lassen. ̃ Aus Glasgow wird dem . W. T. B. zur Lohnbewegung der Schiffsbauarbeiter berichtet. Die Aussichten auf Bei⸗ legung des Ausftandes haben sich gebessert. Es wird gemeldet, daß auf die Firma Thompson von der Admiralität mit dem Hinweis auf die nothwendige Fertigstellung gewisser Arbeiten eingewirkt werde.
Kunft und Wissenschaft.
Methode
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und
z der fr er, weil kein Buchhändler
afür fand, mit kärglichen Mitteln im Selbstverlage berauszugeben genöthigt war. Dann folgten bald Unterricht? briefe fär andere Sprachen. Durch den Erfolg angespornt, nahm er hierauf die Schaffung weiterer Hilfsmittel für das neuere Sprachstudium in Angriff. Vor allem verdient in dieser Hinsicht Encyklovãdische Wörterbuch der französischen und deutschen rache! bervorgeboben zu werden, für dessen Bearbeitung er Karl ichs in Brandenburg gewann; das entsprechende Werk für die ische Sprache, auf das Professor Muret eine schon mehr als zwanzigjährige Arbeit verwendet hat, ist noch im Entstehen begriffen. Auch die anderen im Langenscheidt'schen Verlage erschienenen leriko⸗
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grapbischen Werke genießen wegen der kritischen Sorgfalt, mit der sie
bearbeitet sind, bei den Neu⸗Philologen einen woblbegründeten Ruf.
Land⸗ und Forftwirthschaft.
Wasbington, 11. November. (W. T. B.) Der amtliche Erntebericht des landwirthschaftlichen Bureaus für den Monat November giebt nach vorläufigen Schätzungen den Ertrag von Mais auf 26.2 Bushel auf den Acre an, die grötzte Ernte, welche je gemacht wurde; an Buchweizen auf 20,1 Bushel, Kartoffeln 100,7 Busbel, Taback 743 Pfd., Baumwolle 155,6 Pfd. Rohfaser per Acre. Nach verschiedenen Berichten ist die Baumwollernte nur halb so groß, weil sie durch die Dürre sehr gelitten hat und theil⸗ weise vernichtet wurde.
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Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
. . Portugal. . — Durch Verfügung des Königlich vortugiesischen Ministeriums des Innern ist der Hafen von Parä seit dem 5. v. M. für choleraverseucht
erklärt worden.
Handel und Gewerbe.
. ie Rhein⸗Weftf. Ztg. meldet: Die linksrheinische Gruppe des Vereins deutscher Eisenindustrieller beschloß am 30. Oktober in Bingen, dem Vorgehen der hessen⸗nassaunchen Gruppe entsprechend, einen Aufichlag von 10 * auf die Tonne für Gußwaaren eintreten zu lassen. In einer am 2. November in Dortmund abgehaltenen Versammlung der nieder⸗ theinisch⸗westfälischen Gruppe wurde beschlossen, die Guß⸗ waarenpreise von dem gedachten Tage an um 2 1 für 100 Kg zu erhöhen. — Der ostdeutsch⸗sächsische Hütten verein bat in Verfolg seiner am 21. und 22. Oktober in Dresden gefaßten Beschlüsse sich dabin entschieden: I) Infolge der allgemeinen Preissteigerung der Rohmate⸗ rialien die Preise für Handels Robguß aller Art um 1 4 für 100 kg zu erböben; 2) infolge der seit längerer Zeit andauernd festen Lage des Roheisenmarkts und der eingetretenen Preissteigerung der Rob⸗ materialien, in Verbindung mit der gesteigerten Nachfrage, die be⸗ stehenden Nettopreise für emaillierte Waaren um 5 0½ zu erhshen und den Rabatt für emaillierte Topfwaaren vorläufig um 30 herab- zusetzen.
— Die Generalversammlung des Annener Gußstahlwerkes beschloß, den Betriebs verlust des Verwaltungsjahres 1894/95 im Betrage von 14635 ½ sowie die Abschreibungen dem Reservefends zu entnehmen, ert heilte Entlastung und wählte das ausscheidende Mit- glied des Aufsich sraths wieder.
— In der gestrigen Generalversammlung der Sächsischen Webstublfabrik (Eouis Schönherr) wurden die Anträge der Verwaltungsor gane einstimmig genehmigt, dem Vorstand wurde Ent⸗ lastung ertbeilt und die Vertheilung einer Dividende von 16 Prozent — 48 6 für jede Aktie beschlossen.
— Aus Basel meldet die Frkf. Ztg.“: Nachdem der Ver⸗ waltungsrath des Baseler Bankvereins in seiner Sitzung vom J. d. M. und derjenige des Züricher Bankvereins gestern das getroffene Uebereinkommen über die Vereinigung beider Institute unter der neuen Firma Baseler und Züricher Bankverein genehmigt haben, sollen sofort Generalversammlungen beider Banken zur Genehmigung der getroffenen Abmachungen einberufen werden. Der Baseler Bankverein wird zu⸗ gleich sein Aktienkapital auf 30 Millionen Frances erhöhen. Die Vereinigung erfolgt auf der Grundlage, daß fünf Aktien des Züricher Bankrereins gegen vier Aktien des Baseler Bankvereins umgetauscht werden. Der gesetzliche Hauptsitz der Gesellschaft wird Basel; Ge⸗ schäftssitze besteben in Basel und in Zürich. Von der seitherigen Ver⸗ waltung des Züricher Bankvereins werden fünf Mitglieder als Ver⸗ waltungsräthe in das neue Inftitut übertreten.
— In dem Konkurse des Optikers Paul Dettmann zu Helsingkors ist, wie das Kaiserlich deutsche Konsulat zu Helsingfors mittheilt, der gerichtliche Prüfungstermin, welcher vor dem Rathbaus= gericht zu Helsingfors ftatifindet, auf Donnerstag, den 12. Dezember d. J,, 11 Uhr Vormittags, festgesetzt worden.