1895 / 275 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Fortsetzung der Gewinne im Werthe von je 5 ark.

Loss

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

6 Ber gengspreis beträgt nierteljahrlich 4 * 509. Ale Host⸗-Anstalten nehmen BGestellnng an;

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Die Gewinne werden nur gegen Einhändigung der betreffenden Loose werktäglich von 9— 1 Uhr der Reihenfolge der Loos-Eingänge nach durch das Bankhaus Carl Geintze in Berlin W., Unter den Linden 5, ausgeliefert oder auf Rechnung und Gefahr des Gewinners in Aufbewahrung genommen. Gewinn -Pferde müssen innerhalb 10 Tagen nach der Ziehung abgeholt sein, andernfalls dieselben in öffentlicher Auction für Rechnung

Insertionaprei⸗ fur den Raum einer Aruckzeile 30 4. f Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Reutschen Reich Anzeiger? nud Königlich Rreußischen Staat Anzeiger⸗ Berlin 8T., Wilhelmstraße Nr. 32.

für Berlin außer den Bost-⸗Anstalten auch die Erpedition 8X., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne Aunmmern kosten 25 3.

des

Gewinners verkauft werden dürfen.

Gewinner aufbewahrt. Die Versendung der Gegenstände an auswärtige Gewinner geschieht durch Herrn Carl Heintze, Berlin W.

Berlin N. W., den 9. November 1895.

Schadow⸗Straße s.

Ich kaufe

Der Erlös der verkauften Pferde sowie alle anderen Gewinne werden bis zum 25. December 1895 für den

Das Comits

i. D.: Freiherr von Buddenbrock.

Die grossen goldenen Kaiser- Friedrich-Hünzen im Werthe von 100 El. für 90, II.

Die goldsnen Drei- Kaiser- Hünzen

Dis silhernen Raiser Friedrich- iünzen Die silbernen hipkologischen iänzen

genehmigt durch Allerhöchste Entschliessung vom 19. August 1895.

C FEeOSSc IdlIlasscka- HE Odtokß

zur Restaurirung der Lamberti-Kirche in Münster. 2100900 L008e und 15642 in drei Klassen vertheilie Geninne und 1 Prämie.

L. Klasse. Ziehung in Münsten

am 14. December 1895. Preis eines ganzen Looses 3 Warl!

HIL. Klasse

Tiehnng in Münster vom 12.— 14. Härz 1896.

Preis eines ganzen Looses 4 Narke.

Gen. 1 2 30900 39 990 Mark i606 698 igéss 5905 5669 46069 2655

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3000 Gewinne

H. Hasse. Ziehung in Münster

am 16. Januar 1896. Treis eines ganzen Looses 3 Mark

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Gew.

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3000 Gewinne 117100 Mark

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cleszeée n Rlacate kRemntlichen Loos-Hanchtage gem

Verlag von Carl Heintze, Berlin W.

Grösster Gewinn ist im glücklichsten Fall

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ee n br nn 200 009 Mark.

Welcher von diesen 87 Hauptgewinnen zuletzt

1Pràmie von 200 009 = 200 000 .

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Gewinn 50 000

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9642 gennñne ind 1 Prämie 59 500 ss.

Original- Loose JI. Klasse à 3 Marl, Porte und Gewinnliste 30 Pfæ.

Berliner

500 Gold. 1000 2000 Silb.

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Ziehung in Berlin am 14. und 15. Fehruar 18396.

1 Zuchthengst im Werthe von...

1 Gold-Säule mit hippologischen Emblemen 1 Zuchthengst im Werthe von 1 compl. besp. Equipage mit vier Pferden. 12Zweigespann, Traber mit Buggy u. Geschirr 1 Zweigespann, Traber mit Buggy u. Geschirr 1 Traber gompi. besp mit;,

1 Zuchtstute mit einem Fohlen.

2 Reitpferde, gesattelt und gezäumt Damen-

und Herrenpferch).

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1 Zuchtstute mit einem Fohlen...

1 Zuchtstute mit einem Fohlen,.

eine Zuchtstute eine Zuchtstute ein Luxuswagen ein Luxuswagen eine Zuchtstute ein Luxuswagen

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sind in allen

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Kaiser Friedrich --Münzen äà Drei Kaiser - Münzen Kaiser Friedrich- Münzen hippologische Münzen

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5530 Gewinne im Gesammtwerthe von

260 909 M.

Original- Loose à 1 Mark, M Loose für 10 Mark, Forto und Liste 20 Pf. esta

Druck: Dude & Co., Serin F., Thanffeestr. 39.

M 275.

XR

Berlin, Sonnabend, den 16. November, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Registrator im Finanz⸗Ministerium, Ge⸗ heimen Kanzlei Rath Rüger den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, ;

dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz Rath Eberhard zu Hanau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Landgerichte ⸗Präsidenten, Geheimen Ober⸗Justiz-Rath Schultheis zu Marburg den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern,

dem emeritierten Hauptlehrer Schoelzel zu Henners⸗ dorf im Kreise Reichenbach den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem evangelischen Lehrer, Küster und Organisten Hogrefe zt Barscamp im Kreise Bleckede und dem emeritierten Lehrer

itter zu Geiersthal im Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudol⸗

stadt, bisher zu Kannawurf im Kreise Eckartsberga, den Adler . Inhaber des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohenzollern, owie

dem Gefangen⸗Aufseher a. D. Freytag zu Senftenberg im Kreise Kalau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Anlaß der stattgehabten Einweihungsfeier der evan⸗ gelischen Kirche zu Kurzel folgenden Personen Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem evangelischen Pfarrer und Präsidenten des reformierten Konsistoriums Braun zu Metz; die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Bauunternehmer Weis zu Lessy;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Regierungs- und Baurath Tornow zu Metz, dem Pastor Dr. Gerbert zu Saarburg, und dem Kreis⸗Direktor des Landkreises Metz, Regierungs⸗Rath Gundlach; den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Schreiner⸗ und Zimmermeister Karl Conrad

Geheimen

junior zu Kaiserslautern,

dem Orgelbauer Haerpfer zu Bolchen,

dem Pastor Ungerer zu Kurzel und

dem Musik⸗Direktor Schmid zu Metz; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen:

dem Bautechniker Haase zu Kurzel,

dem Schlossermeister Kritzner zu Sch,

dem Rentner Pilla zu Kurzel,

dem Maurermeister Simon zu Metz und

dem Bürgermeister Maguin zu Kurzel.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem General⸗Direktor der Land⸗Feuer⸗Sozietät für das Herrglhnm Sachsen, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D. ar tels zu Merseburg; .

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Landrath Spiller von Hauenschild zu Kosel, dem Chef der Kriminal ⸗Abtheilung der Hamburger 1 Hauptmann der Reserve des Füsilier⸗Regiments neral⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Han⸗ noversches Nr. 73 Roscher zu Hamburg und dem Polizei⸗Hauptmann Haccius zu Berlin;

der Königlich württembergischen Karl⸗Olga⸗ Medaille für Verdienste um das Rothe Kreuz: dem Oberamts⸗Wundarzt, , ,. erster Klasse der Reserve des Sanitäts⸗ Korps Dr. Teufel⸗Cusin zu Tutt⸗ lingen in Württemberg; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich's des Löwen: dem Divisions⸗Auditeur und Justiz-Rath a. D. Ritter zu Hannover;

der Ritter-Insignien erster Klasse des 8 anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht's des Bären: dem Major a. D. Model zu Halle a. S. und dem Here g li anhaltischen Steuer⸗Inspektor, Haupt⸗ mann a. D. Marci zu Dessau;⸗

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens:

dem Privat⸗Baumeister, nichtständigen Mitgliede des Reichs⸗Versicherungsamts und Mitgliede des Hauses der Ab⸗ geordneten Felisch zu Berlin;

des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes

erster Klasse: dem Kur⸗ und Badepolizei⸗Kommissar, Obersten a. D.

von Willich zu Ems;

ferner:

der Kaiserlich russischen, am Bande des St. Stanis— laus⸗Ordens zu tragenden goldenen Medaille: dem Kaufmann Koch in Wiesbaden;

der Kaiserlich russischen, am Bande des St. Stanig⸗ laus-Ordens zu tragenden silbernen Verdienst— Medaille mit der Aufschrift „für Eifer“: dem Kirchendiener und Küster an der russischen Kirche in Wiesbaden Becker; des Ritterkreuzes des Kaiserlich Franz Joseph⸗Ordens: dem Ersten Beigeordneten Schüll zu Düren; des Großherrlich türkischen Osmanis-Ordens vierter Klasse: dem Polizei ⸗Hauptmann Haccius zu Berlin; des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: dem Polizei⸗Direktor, Hilfsarbeiter im Ministerium des Innern Eckhardt zu Berlin; des Ritterkreuzes des Königlich dänischen Danebrog⸗Ordens: dem Polizeimeister Davids zu Schleswig; der Königlich dänischen Belohnungs-Medaille in Silber: dem Schutzmann Wahlen zu Wiesbaden; der Königlich dänischen goldenen Medaille:

dem Kutscher Nordmann und dem Lakaien Reimers, . beide zu Itzehoe, s. 3. in Diensten Ihrer Hoheit der verstorbenen Prinzessin Louise von Schleswig⸗Holstein⸗ Sonderburg⸗Glücksburg; sowie der vierten Klasse des Venezolanischen Ordens der Büste Bolivar's: dem Unter⸗Lieutenant zur See der Reserve des See⸗ offizierkorps Kniep zu Hamburg und dem Bautechniker Damitz zu Frankfurt a. O.

õsterre ich ischen

Deutsches Reich.

Landespolizeiliche Anordnung.

Aus Anlaß der Einschleppung der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche in den Regierungsbezirk Liegnitz durch aus weiter Ferne usammengebrachte Viehtransporte ordne ich auf Grund des z 20 Absatz? des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 4. Mai 1894) für den Umfang des Regierungsbezirks und mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domaͤnen und Forsten bis auf weiteres an, was folgt:

81

Alle von Handlern oder Unternehmern auf der Eisenbahn in den Regierungsbezirk Liegnitz eingeführten Viehtransporte, welche nicht zur Ueberführung in ein Schlachthaus bestimmt sind, dürfen nicht eher vom Bahnhof (der Bahnstation) ent⸗ fernt werden, bevor sie nicht von dem beamteten Thierarzt untersucht und für gesund befunden worden sind.

§ 2.

Falls die eingeführten Transporte fmehrere Tage zum Verkauf gestellt werden, ist die Untersuchung durch den be⸗ amteten Thierarzt am 3. und am 6. Tage zu wiederholen.

38 3.

SZ Sobald bei der thierärztlichen Untersuchung unter einem Transport auch nur ein mit der Seuche behaftetes oder der⸗ selben verdächtiges Thier gefunden wird, ist der ganze Trans- port in geeigneten Räumen unter polizeiliche Beobachtung zu stellen. 8

Die Kosten der thierãtztlichen Untersuchung hat der Unter⸗ nehmer zu tragen. . 8 9. ö . i m . gegen vorstehende Bestimmungen werden gemãß 5 328 des R⸗St⸗G.⸗B. bestraft.

1895.

86. Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Liegnitz, den s. November 1895. Der 3 . Regierungs⸗Präsident. r. von Heyer.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigersꝰ wird eine Nachweisung der Ein⸗ nahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum Schluß des Monats Dktober 1895 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen hat dem Kohiglich rin e. Domänenpächter Rudolph Dobberstein zu Dominium Skietz bei Flatow den Charakter als Königlich Prinzlicher Ober⸗ Amtmann gnädigst verliehen.

Ministe rium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Bauinspektor Lehmann in Danzig ist die neu errichtete ständige Bauinspektorstelle bei der Königlichen Polizei⸗ Direktion daselbst verliehen worden.

Der im Bereich der Königlichen Rheinstrombauverwaltung u Koblenz angestellte Maschinen⸗Inspektor Grimm ist von Bad ec nach Bingerbrück versetzt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek zu Berlin Dr. Theodor Gleiniger ist der Titel „Ober⸗ Bibliothekar“ beigelegt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Nachdem es unter Anwendung energischer, der Landwirth⸗ schaft zur Last fallender Tilgungsmaßregeln allmählich ge⸗ lungen war, die Maul⸗ und Klauenseuche in Preußen bis auf wenige sporadische Fälle zu unterdrücken, gewinnt diese Seuche in neuester Zeit in den südlichen und westlichen Theilen des Staats wieder an Ausdehnung. Es muß daher mit Energie und Umsicht darnach gestrebt werden, eine weitere Verbreitung der für die Viehbesitzer mit so vielen Schäden verbundenen Seuche zu verhüten und dieselbe in den wenigen Kreisen, in welchen sie neuerdings epizootisch auftritt, mit thunlichster Beschleunigung zum Er⸗ löschen zu bringen. Es wird für diesen Zweck ausreichen, die bezüglichen Vorschriften der zur Ausführung des Reichs⸗ Viehseuchengesetzes erlassenen Bundesraths⸗Instruktion vom 2. Juni d. J. strenge zur Ausführung zu bringen, und ich . mir vor, dieserhalb noch besondere Verfügung zu erlassen.

Je größer aber die Opfer sind, welche bei der Bekämpfung der Seuche den preußischen Viehbesitzern auferlegt werden, umsomehr muß darauf Bedacht genommen werden, die Zu⸗ führung neuen Ansteckungsstoffs aus dem Auslande zu ver⸗ hindern. Die Gefahr solcher Zuführung mit der steigen⸗ den Einfuhr von Milch aus Holland und Belgien ist zur Zeit eine erhebliche, da die Seuche in diesen Nachbar—⸗ ländern seit längerer Zeit in mehr oder minder weiter Aus⸗ dehnung herrscht und sie erfahrungsmäßig durch Milch sowie durch die Gefäße, in welchen die Milch zur Versendung ge—⸗ langt, häufig verschleppt wird. Euer Höochwohlgeboren ersuche ich daher, unverzüglich auf Grund der Bestimmungen in 57 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes und des S3 des dazu ergangenen preußischen Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881 eine An⸗ ordnung zu treffen und zu veröffentlichen, durch welche die Einfuhr von Milch bis auf weiteres verboten wird.

Sollte in einzelnen Grenzbezirken durch das Einfuhrverbot für die nächste Zeit eine so erhebliche Steigerung des BPreises der Milch zu befürchten sein, daß die arbeitende Bevölkerung nicht im stande sein würde, die für ihren Haushalt unent⸗ behrliche Milch zu beschaffen, dann ermächtige ich Euer Hoch⸗ wohlgeboren, für solche Bezirke ausnahmsweise die Einfuhr von aufgekochter Milch einstweilen zuzulassen. .

Von der erlassenen Anordnung sind alsbald je drei Exemplare mir und dem Reichsamt des Innern zu über⸗ senden; auch ist den betheiligten Steuerbehörden das Erfor⸗ derliche mitzutheilen. ö

Berlin, den 11. November 1895. .

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hamm erstein. An die Königlichen Herren Regierungs⸗Präsidenten zu Aurich, Osnabrück. Münster, Dässeldorf, Aachen, Trier.